JAHRESFINANZBERICHT 2021 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 0 LeaFzw
JAHRESFINANZBERICHTFÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE – KONZERN JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 1
KONZERNABSCHLUSSBestätigungsvermerk
Bericht zum Konzernabschluss
Wir haben den Konzernabschluss der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Darstellung der Komponenten des Eigenkapitals und ihrer Entwicklung und der Konzerngeldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2022 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und dem Bankwesengesetz.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Wertminderungen von Krediten und Darlehen an Kunden (erwartete Kreditverluste)
Sachverhalt
Wertminderungen von Kreditforderungen stellen die beste Schätzung des Managements hinsichtlich der erwarteten Verluste aus dem Kreditportfolio zum Abschlussstichtag dar.
Die Bestimmung der Höhe der Risikovorsorgen zur Abdeckung von Wertminderungen unterliegt aufgrund der einfließenden Annahmen und zu treffenden Einschätzungen erheblichem Ermessensspielraum des Managements.
Die Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, hat zur Ermittlung von erwarteten Kreditverlusten interne Richtlinien und spezifische Prozesse implementiert. Diese Prozesse hängen maßgeblich von quantitativen Kriterien ab und umfassen Einschätzungen des Managements.
Zur Bestimmung der Höhe der Wertminderungen werden gemäß IFRS 9 szenariobasierte Discounted-Cashflow-Methoden angewandt:
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Kollektiv ermittelte Wertminderungen •Für nicht ausgefallene Kredite werden Wertminderungen kollektiv ermittelt und entsprechen, sofern keine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos eingetreten ist, den erwarteten Kreditverlusten bei Ausfall innerhalb der nächsten 12 Monate. Bei einem signifikanten Anstieg des Kreditrisikos von nicht ausgefallenen Krediten werden Wertminderungen in Höhe des erwarteten Verlusts über die Restlaufzeit dieser ermittelt. Ebenso werden erwartete Verluste über die Restlaufzeit für jene nicht wertgeminderte Kredite und Darlehen ermittelt, denen im Rahmen der IFRS 9-Umstellung (2018) wegen fehlender Daten kein Kreditrisiko zum Zugangszeitpunkt zugeordnet werden konnte.
•Für ausgefallene Kredite und Darlehen mit vergleichbarem Risikoprofil, die für sich genommen nicht als signifikant zu betrachten sind, werden die erwarteten Kreditverluste ebenfalls kollektiv ermittelt.
•Im Rahmen der kollektiven Ermittlung von erwarteten Kreditverlusten werden Ausfallswahrscheinlichkeiten, zukunftsgerichtete Informationen und Parameter, auf Basis derer die erwarteten Cashflows sowie die erwarteten Erlöse aus Sicherheiten geschätzt werden, berücksichtigt. Diese Schätzungen werden mit Hilfe statistischer Modelle vorgenommen.
Nicht kollektiv ermittelte Wertminderungen
•Für ausgefallene Kredite und Darlehen, die auf Kreditnehmerebene als signifikant zu betrachten sind, werden erwartete Kreditverluste in einer Einzelfallbetrachtung ermittelt. Diese Wertminderungen werden unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit einzelner Szenarien, der erwarteten Cashflows sowie der erwarteten Erlöse aus der Verwertung von Sicherheiten bestimmt.
Die Modelle, die zur Ermittlung von Wertminderungen entwickelt und implementiert wurden, sind spezifisch für die einzelnen Kreditportfolios. Sowohl für Produkte als auch für das wirtschaftliche Umfeld werden länderspezifische und zukunftsgerichtete Merkmale verwendet, die für die jeweilige Verlustschätzung relevant sind, was zu einer erhöhten Komplexität der Modelle und Inputfaktoren führt. Die der Schätzung von Wertminderungen von Krediten und Darlehen, insbesondere der Berücksichtigung zukünftiger wirtschaftlicher Verhältnisse, inhärenten Unsicherheiten haben sich durch die geopolitischen und wirtschaftlichen Entwicklungen des Jahres 2022 deutlich erhöht.
Bis zum Ende des Geschäftsjahres waren jedoch kaum negative Auswirkungen dieser Entwicklungen auf die Modellparameter beobachtbar.
Die Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, hat dem auf zwei Ebenen Rechnung getragen:
•Zum einen wurden auf der Grundlage expertenbasierter Kriterienkataloge Kundengruppen identifiziert, die von den negativen wirtschaftlichen Entwicklungen potenziell besonders betroffen sind. Für diese Kundengruppen wird untersucht, ob es zu einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos gekommen ist (Post Model Adjustment). Details zur Methodik der eingesetzten Post Model Adjustments werden im Anhang zum Konzernabschluss, Kapitel 31. Kreditrisiko dargestellt.
•Bei den in die Modellierung der erwarteten Kreditverluste einbezogenen zukunftsgerichteten Informationen trägt die Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, wie im Anhang zum Konzernabschluss, Kapitel 31. Kreditrisiko weiter ausgeführt, der erhöhten Unsicherheit über die zukünftigen volkswirtschaftlichen Entwicklungen durch Anpassungen der makro¬ökonomischen Annahmen und eine hohe Gewichtung des verwendeten Downside-Szenario Rechnung.
Aufgrund
•des großen Ermessenspielraums des Managements in der Ausgestaltung der Post Model Adjustments und der Festlegung und Gewichtung makroökonomischer Zukunftsszenarien,
•der hohen Unsicherheiten der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklungen, die mit einem hohen Maß an prüferischem Ermessen einhergehen,
•der Komplexität der Modelle und interdependenten Annahmen und des damit verbundenen Prüfungsaufwands und
•des Volumens der Risikovorsorgen
haben wir diesen Bereich als wesentlichen Prüfungssachverhalt identifiziert.
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Prüferisches Vorgehen
Um die Angemessenheit der Wertminderungen von Krediten und Darlehen an Kunden zu beurteilen, haben wir
•unser Verständnis der angewandten Berechnungsmethodik für erwartete Kreditverluste auf der Grundlage von Richtlinien, Dokumentationen und Interviews aktualisiert und die Übereinstimmung mit den Anforderungen von IFRS 9 überprüft. Dabei lag der Schwerpunkt auf den Anpassungen von Methoden und Prozessen, die angewendet wurden, um die erhöhten Unsicherheiten im gegenwärtigen und zukünftigen Umfeld in den erwarteten Kreditverlusten zu erfassen.
•die Kontrollaktivitäten im Kreditrisikomanagement und in den Kreditgeschäftsprozessen evaluiert und Schlüsselkontrollen getestet, insbesondere hinsichtlich der Kreditgenehmigung, der laufenden Überwachung und des Frühwarnungssystems, sowie der Prozesse rund um die Früherkennung von Ausfällen sowie die Beurteilung, dass eine Rückzahlung als unwahrscheinlich erachtet wird, („unlikely to pay“, UTP) erhoben und kritisch gewürdigt.
•im Bereich der Ratingmodelle und Sicherheitenbewertung Kontrollaktivitäten evaluiert und Schlüsselkontrollen getestet.
•die Modell-Governance sowie Validierungsprozesse evaluiert und jene Informationen kritisch gewürdigt, die an das Management berichtet wurden. Wir haben mithilfe unserer Experten die Ergebnisse von Backtesting und Modellvalidierungen überprüft.
•die Angemessenheit von Kreditrisiko-Parametern und -Modellen unter Berücksichtigung der möglichen Strukturbrüche in den beobachtbaren Daten untersucht und kritisch gewürdigt und die Plausibilität von Erwartungen und Schätzungen, die aufgrund solcher Verzerrungen vorgenommen wurden, um signifikante Erhöhungen des Kreditrisikos einzelner Kunden oder von Kundengruppen zu identifizieren, beurteilt.
•für ausgewählte Portfolien die korrekte Stufenzuteilung gemäß den relevanten Richtlinien getestet.
•Sensitivitäten und Auswirkungen der IFRS 9-spezifischen Modellaspekte analysiert.
•evaluiert, ob Schlüsselkomponenten der Berechnung der erwarteten Kreditverluste (Expected Credit Loss-Berechnung) korrekt in die Modelle einbezogen werden, indem wir Walkthroughs durchgeführt und Steuerungstabellen überprüft haben.
•für ausgewählte Portfolien die korrekte Expected Credit Loss-Berechnung getestet.
•die Angemessenheit und Plausibilität zukunftsgerichteter Informationen beurteilt, die in die Schätzungen einfließen. Dabei haben wir insbesondere die zugrunde gelegten makroökonomischen Prognosen mit externen Informationsquellen verglichen und die Szenariengewichtung kritisch gewürdigt.
•anhand von Stichproben getestet, ob Verlustereignisse gemäß den internen Richtlinien identifiziert wurden, und beurteilt, ob Ereignisse eingetreten sind, welche die Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers in Bezug auf die Kreditforderung erheblich beeinflussen. Außerdem haben wir anhand von Stichproben die Angemessenheit der Risikovorsorgen geprüft und die unterstellten Szenarien sowie die geschätzten erwarteten Cashflows beurteilt.
Verweis auf weitergehende Informationen
Zu weiteren Details über die Bestimmung von erwarteten Kreditverlusten sowie über die Ausgestaltung der dafür eingesetzten Modelle verweisen wir auf die Ausführungen des Vorstands im Anhang zum Konzernabschluss in den Kapiteln 29. Risikomanagement und 31. Kreditrisiko.
Bewertung von assoziierten Unternehmen
Sachverhalt
Die Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, hält an der Erste & Steiermärkische Banka d.d., Rijeka, 41,0 % sowie jeweils 26,0 % an der Erste Bank AD Novi Sad, Novi Sad und Banka Sparkasse d.d., Ljubljana. Im Konzernabschluss werden die Anteile unter 50 % aufgrund des signifikanten Einflusses der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, als Anteile an assoziierten Unternehmen nach der Equity-Methode bilanziert. Zum 31. Dezember 2022 hat kein assoziiertes Unternehmen notierte Marktpreise veröffentlicht.
Gemäß IAS 28.40 ff. hat die Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, geprüft, ob ein Anhaltspunkt vorliegt, dass ein Wertminderungsaufwand, der für assoziierte Unternehmen in früheren Perioden erfasst worden ist, nicht länger besteht bzw. ob weitere Wertminderungen vorzunehmen sind. Die Steiermärkische Bank und Sparkassen
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Aktiengesellschaft, Graz, führt auf Basis eines internen Bewertungsmodells Werthaltigkeitstests zur Berechnung des Nutzwertes durch. Die erwarteten ausschüttbaren Beträge sind mit einem hohen Ermessensspielraum verbunden und stellen die bestmögliche Schätzung des Managements der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, dar. Geringfügige Änderungen in diesen Annahmen oder im Diskontierungszinssatz können zu wesentlich abweichenden Ergebnissen führen.Die Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, hat auf Basis der Werthaltigkeitstests zum 31. Dezember 2022 die Anteile an der Erste & Steiermärkische Banka d.d., Rijeka, um EUR 47,1 Mio und die Anteile an der Erste Bank AD Novi Sad, Novi Sad, um EUR 10,1 Mio aufgewertet, während die Anteile an der Banka Sparkasse d.d., Ljubljana, um EUR 3,9 Mio abgewertet wurden.
Auf Grund der Sensitivität des Bewertungsmodells und des hohen Ermessensspielraums in den Annahmen haben wir die Bewertung der assoziierten Unternehmen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt identifiziert.
Verweis auf weitergehende Informationen
Wir verweisen dazu auf die Ausführungen des Vorstands im Anhang zum Konzernabschluss, 44. Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen.
Prüferisches Vorgehen
Wir haben die Prozesse, die die Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, bei der Überprüfung der Werthaltigkeit und Berechnung der Nutzwerte von Anteilen an verbundenen Unternehmen anwendet, untersucht und die wesentlichen Kontrollen identifiziert und evaluiert.
Wir haben die Angemessenheit des Bewertungsmodells und der angewandten Diskontierungszinssätze überprüft. Darüber hinaus wurden die von der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, durchgeführten Sensitivitätsanalysen der Bewertungsergebnisse kritisch gewürdigt und die mathematische Korrektheit der Berechnung überprüft.
Wir haben die getroffenen Annahmen und Einschätzungen für die wesentlichen Parameter der Berechnung kritisch gewürdigt und die Annahmen mit der Performance in der Vergangenheit und der Plangenauigkeit in der Vergangenheit verglichen. Die verwendeten Zahlen wurden mit dem Management und den verantwortlichen Mitarbeitern diskutiert und plausibilisiert.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben dazu keine Art der Zusicherung.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
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Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den KonzernabschlussDie gesetzlichen Vertreter der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und dem Bankwesengesetz ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
•Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
•Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
•Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
•Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
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Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
•Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
•Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und dessen Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.
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Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VOGemäß §§ 23 und 24 SpG ist die Prüfungsstelle des Sparkassen-Prüfungsverbandes der gesetzliche Abschlussprüfer der österreichischen Sparkassen. Aufgrund § 23 Abs. 3 SpG i. V. m. §§ 60 und 61 BWG erstreckt sich die Prüfpflicht auch auf den Konzernabschluss.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Art 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Sparkassen AG gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerhard Margetich.
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Konzernabschluss 2022
Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz
Graz, den 14. März 2023
Sparkassen-Prüfungsverband1
Prüfungsstelle
Mag. Gerhard MargetichMag. Reinhard Gregorich
WirtschaftsprüferOberrevisor
1 Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird.
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KONZERNLAGEBERICHTRahmenbedingungen
Im dritten Jahr der Corona-Pandemie erholte sich die österreichische Wirtschaft im ersten Halbjahr 2022 deutlich. Nach der Invasion russischer Truppen in der Ukraine ab 24.02.2022 war bis zum Jahresende noch keine Entspannung in Sicht, so dass sich auf Basis vorliegender Frühindikatoren eine Stagnation im Winterhalbjahr abzeichnete. Trotz einer Wachstumsabschwächung ab dem dritten Quartal 2022 infolge der internationalen Energiekrise stieg das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Österreich im Gesamtjahr um (vorläufig) 4,7%. In der Europäischen Union (EU 27) wurde mit (vorläufig) +3,6% im Vergleich ein geringeres Wirtschaftswachstum erzielt.
Die Wertschöpfung der österreichischen Branchen entwickelte sich 2022 mit in Summe +4,8% wie schon im Vorjahr positiv. Die Industrieproduktion (inkl. Bauwesen) konnte 2022 mit einem Anstieg von 2,3% das Vorjahresniveau nicht erreichen. Allerdings übernahm der Dienstleistungssektor inkl. Beherbergung und Gastronomie sowie Finanz- und Versicherungsdienstleistungen die Funktion des Wachstumsträgers; die Wertschöpfung in diesem Bereich stieg um 12,6% an. Auch der Anstieg der Wertschöpfung im Bereich Verkehr, Information, Kommunikation und Immobilien war 2022 (+4,6%) deutlich höher als im Vorjahr (+1,9%). Der Handel (+2,5%) und das Gesundheits- und Sozialwesen (+2,4%) verzeichneten ebenfalls Zuwächse. Die Land- und Forstwirtschaft (-2,0%) schrumpfte hingegen leicht.
Die schwache internationale Konjunktur belastete die österreichischen Exporte erst ab dem zweiten Halbjahr 2022, so dass im Gesamtjahr mit (vorläufig) +8,8% ein hoher Zuwachs erzielt wurde. Mit dem Nachlassen der Inlandsnachfrage stagnierten die Importe ab dem 3. Quartal. Im Gesamtjahresverlauf wurde daher mit einem Anstieg von (vorläufig) +5,1% das hohe Vorjahresniveau von +13,7% nicht gehalten. Die Leistungsbilanz wies einen ausgeglichenen Saldo (0,0% des BIP) aus.
Die Investitionen (+0,5%) stiegen nur gering, da die Unternehmen ihre Investitionspläne infolge der hohen Unsicherheit aufgrund der Energiekrise nach unten revidierten. Der Konsum (+3,3%) expandierte trotz Kaufkraftverlusten im Zusammenhang mit der hohen Inflation.
Umfangreiche Staatshilfen im Zusammenhang mit der Energiekrise wirkten unterstützend für die Wirtschaft, hatten aber beträchtliche Konsequenzen für die öffentlichen Haushalte. 2022 betrug Österreichs öffentlicher Schuldenstand nach den aktuell vorliegenden Zahlen vom 3. Quartal 2022 81,3% des BIP oder EUR 355,6 Mrd. Damit wurde das Maastricht-Ziel von 60% des BIP wie schon in den Jahren davor nicht erreicht. Das Budgetdefizit des Staates von 5,9% des BIP im Jahr 2021 dürfte 2022 gemäß Prognosen auf 3,3% des BIP zurückgegangen sein, da der Staat bei den Steuereinnahmen von der hohen Inflation profitierte. Das Maastricht-Limit von 3% des BIP wurde allerdings das dritte Jahr infolge verfehlt.
Die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt trübte sich trotz der deutlichen Abschwächung des Wirtschaftsganges im 2. Halbjahr 2022 nur leicht ein. Im November 2022 waren in Österreich 3,9 Mio. Menschen unselbständig beschäftigt, um 2,1% oder 80.377 Personen mehr als im November des Vorjahres. Mit 374.871 arbeitslosen oder in Schulung registrierten Personen im Dezember 2022 betrug der Rückgang gegenüber Dezember 2021 6,8% oder 27.507 Personen. Die österreichische Arbeitslosenrate (gemäß Eurostat-Definition) reduzierte sich von 6,2% im Jahresdurchschnitt 2021 auf 4,7% im vorläufigen Jahresdurchschnitt 2022 (bis Stand Oktober) und blieb unter dem Vergleichswert der Europäischen Union (mit vorläufigen 6,1%).
Die Insolvenzstatistik des Kreditschutzverbandes (KSV) zeigt eine Entwicklung in Richtung Normalisierung. Zwar sind sowohl die Privatinsolvenzen als auch die Unternehmensinsolvenzen im Vorjahresvergleich stark angestiegen, doch wurde das Niveau von vor der Coronakrise im Jahr 2019 noch nicht wieder erreicht. Die Anzahl der Unternehmenskonkurse lag im Gesamtjahr mit 4.770 Fällen deutlich höher als 2021 (+57,2%). Vor der Coronakrise 2019 lag der Vergleichswert bei 5.018 Fällen. Die eröffneten Privatkonkurse waren mit 8.325 Fällen (+15,2%) höher als im Vorjahr, aber unter dem Wert von 2019 mit 9.456 Fällen.
Um der hohen Inflation entgegenzuwirken, hat die Europäische Zentralbank (EZB) die Leitzinsen angehoben. Seit 21.07.2022 wurde der Hauptrefinanzierungssatz in insgesamt vier Schritten von 0% auf 2,5% hinaufgesetzt. Ebenso wurde der Einlagensatz für Banken, die Geld über Nacht bei der EZB zwischenveranlagen, im Laufe des 2. Halbjahres von -0,5% auf 2,0% erhöht. Die Inflation gemessen mit dem Verbraucherpreisindex (VPI) war in Österreich mit 8,6% im Gesamtjahr 2022
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gegenüber 2,8% im Vorjahr deutlich höher. Hauptpreistreiber waren laut Statistik Austria unter anderem Preise für Wohnen, Wasser und Energie sowie für Verkehr und Nahrungsmittel.Die Zinssätze der österreichischen Kreditinstitute stiegen 2022 sowohl in den Beständen des Kredit- als auch des Einlagengeschäfts an.
Die Banken konnten trotz Verschärfung der Kreditrichtlinien die Kreditvergaben ausweiten. Im steigenden Zinsumfeld erhöhte sich das inländische Kreditvolumen um 5,2% (seit dem Jahresende 2021 bis November 2022). Unternehmensfinanzierungen (+9,3%) stiegen mit hoher Rate an, aber auch Privatkredite (+3,6%, davon Wohnbaukredite +3,8%) legten zu. Diese Entwicklung ging mit stark ansteigenden Immobilienpreisen konform, wie dem Wohnimmobilienindex der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) zu entnehmen ist (+10,4%).
Die Sparquote reduzierte sich von 12,0% im Vorjahr deutlich auf 7,3% des verfügbaren Einkommens privater Haushalte.
Entsprechend moderater verlief die Entwicklung bei den Bankeinlagen privater Kunden bis November 2022 mit +0,6%. Bei den Unternehmen war bei den Einlagen sogar eine rückläufige Entwicklung (-1,2%) festzustellen. Die Loan-to-Deposit Ratio der österreichischen Banken (Inländische Kundenkredite in % der inländischen Kundeneinlagen) hat sich im Vergleich zum Vorjahr erhöht und betrug im November 2022 98,4% (2021: 94,1%).
Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) verwies in der Sitzung Anfang Dezember 2022 auf den Rückgang der Neukreditvergabe bei Wohnimmobilienkrediten und somit auf reduzierte Systemrisiken. Vorliegende Indikatoren ließen zudem eine nachlassende Dynamik bei den Immobilienpreisen auf hohem Niveau erwarten. Das Gremium wies darauf hin, dass das Kreditwachstum für Unternehmenskredite weiterhin hoch ist, aufgrund der Zinsentwicklung jedoch eine Abschwächung erwartet wird. Daher empfahl das Gremium die Festlegung eines Antizyklischen Kapitalpuffers (AZKP) in Höhe von 0% der risikogewichteten Aktiva, verbunden mit einer Aufforderung an die Banken, umsichtig und zurückhaltend bei der Gewinnausschüttung zu sein.
Finanzmarktaufsicht (FMA) und OeNB haben in ihrer Sitzung Ende Dezember 2022 ihre gemeinsamen Schwerpunkte in der Bankenaufsicht für das Jahr 2023 festgelegt. Die Umsetzung und Einhaltung der im Jahr 2022 novellierten FMA-Mindeststandards soll im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP) sowie durch strukturierte Dialoge mit Banken beobachtet und evaluiert werden. Auch die Einhaltung der Verordnung für nachhaltige Vergabestandards bei der Finanzierung von Wohnimmobilien (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung, KIM-V) soll überprüft werden.
Für die Wiener Börse war 2022 ein schwieriges Jahr und der Austrian Traded Index (Aktienindex ATX) fiel gemessen zu Schlusskursen ausgehend von einem Indexstand von 3.861,06 Ende 2021 deutlich auf 3.126,39 (-19,03%) Ende des Jahres.
Das erwartete Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der österreichischen Banken lag 2022 mit 5,4 Mrd. EURO um 17% unter dem Vorjahresergebnis. Wesentlicher Grund dafür war ein deutlich höherer Wertberichtigungsbedarf für Kreditrisiken, Wertpapiere und Beteiligungen. Mit Stand der ersten drei Quartale lag der Nettozinsertrag in Höhe von 7,2 Mrd. EURO um 8,5% über dem Vorjahresvergleichswert. Der Provisionssaldo reduzierte sich um 6,1% auf 3,6 Mrd. EURO Die Betriebsaufwendungen gingen um 1,6% auf 9,9 Mrd. EURO zurück, wobei bei den Personalaufwendungen in Höhe von 4 Mrd. EURO ein deutlicher Rückgang von 5,9% festzustellen war. Bei höherer Bilanzsumme (+6,1%) erwarten die Banken für das Gesamtjahr 2022 einen gegenüber dem Vorjahr (5,7 Mrd. EURO) um 22,5% reduzierten Jahresüberschuss in Höhe von 4,4 Mrd. EURO.
Im Bereich des Bankaufsichtsrechts trat im Geschäftsjahr 2022 unter anderem das neue Pfandbriefgesetz (PfandBG), die Meldeverordnung der Oesterreichischen Nationalbank betreffend die Erfassung von Daten zur Erstellung von Gewerbeimmobilienpreis-, Gewerbeimmobilienmiet- und Gewerbeimmobilienmietrenditeindizes (Meldeverordnung GIMPI 2022) in Kraft.
Anfang November hat die FMA die neuen FMA-Mindeststandards für die BWG-Compliance gemäß § 39 Abs. 6 BWG veröffentlicht. Zudem wurde Anfang Dezember 2022 ein Konsultationsverfahren zum Rundschreiben zur Eignungsprüfung von Geschäftsleitern, Aufsichtsratsmitgliedern und Inhabern von Schlüsselfunktionen (FMA-Fit & Proper-Rundschreiben) eingeleitet. Die finale Fassung des FMA-Fit & Proper-Rundschreibens wird Anfang 2023 erwartet. Die FMA-Kapitalpuffer-Verordnung (KP-V) ist mit Ende Dezember 2022 in Kraft getreten. Aus den neuen Vorgaben ergeben sich höhere Kapitalvorgaben für Österreichs systemrelevante Banken zwischen 0,25% und 0,5% bis Ende 2023. Das FMSG empfiehlt, den
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Antizyklischen Kapitalpuffer (AZKP) weiterhin bei 0% der RWA zu belassen. Seit 01.08.2022 gilt die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO) der FMA, mit der den Banken kreditnehmerbasierte Vergabequoten bei privaten Wohnimmobilienfinanzierungen vorgegeben werden. Die KIM-VO dämpft den Preisauftrieb nicht, behindert aber den Eigentumserwerb für breite Bevölkerungsschichten, insbesondere Jungfamilien bzw. -partnerschaften. Laut FMSG haben die Anstiege der Zinssätze und Inflationsraten vor dem Hintergrund weiterhin hoher Immobilienpreise die Leistbarkeit von Immobilienfinanzierungen reduziert. Erste Datenerhebungen der OeNB zeigen, dass das Neukreditvolumen seit August 2022 um 40% eingebrochen ist.Auf EU-Ebene wird derzeit die EU-Verbraucherkreditrichtlinie überarbeitet; die Veröffentlichung im Amtsblatt wird für 2023 erwartet. Zur Erleichterung der Kreditvergabe an Senioren wird § 9 Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG) novelliert; die Änderung soll mit 01.04.2023 in Kraft treten. Zudem ist die Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher (RL (EU) 2020/1828) in das österreichische Recht umzusetzen; die Richtlinie hat hierfür eine Umsetzungsfrist bis 25. Dezember 2022 vorgesehen (mit Anwendung ab 25.06.2023). Weiters hat das Bundesministerium für Arbeit einen Entwurf des HinweisgeberInnenschutzgesetzes veröffentlicht (HSchG). Im Herbst 2022 wurde der Entwurf des neuen Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) in Begutachtung geschickt, mit dem die Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen in nationales Recht umgesetzt werden soll. Im Laufe des Jahres 2023 ist mit der Fertigstellung des neuen Gesetzes zu rechnen. Im März 2023 wird eine Veröffentlichung eines Legislativvorschlags zur BRRD/DGSD erwartet. Weiters soll Basel IV bis 1.1.2025 in der EU umgesetzt sein, mit einigen spezifischen Übergangsfristen insbesondere für den Output-Floor für IRB-Banken und für neue Unternehmensbeteiligungen.
Das Thema der Nachhaltigkeit wird die Steiermärkische Sparkasse weiterhin – auch aus regulatorischer Sicht (in allgemeinen Regelungen, aber auch in Rechtsgrundlagen wie die Taxonomie-VO, Disclosure-VO, Eco Label VO, EZB Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken, EBA Leitlinien zur Kreditvergabe und -überprüfung, EBA Diskussionspapier zu ESG Risiken) – begleiten.
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat Ende September 2022 ihren Abschlussbericht zu den überarbeiteten Leitlinien zu bestimmten Aspekten der MiFID II-Eignungsanforderungen (suitability requirements) veröffentlicht. Die Überarbeitung der MiFID II betrifft vor allem die Einfügung von Bestimmungen zur Nachhaltigkeit. Die Anwendbarkeit der überarbeiteten Eignungsanforderungen wird ab Mitte 2023 erwartet.
Seitens der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) sind nunmehr unter anderem die folgenden Leitlinien veröffentlich worden:
•Leitlinien zu gemeinsamen Verfahren und Methoden für den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) sowie für die aufsichtlichen Stresstests,
•Leitlinien für den Vergleich der Vergütungspraktiken, des geschlechtsspezifischen Lohngefälles und der gebilligten höheren Höchstwerte für das Verhältnis gemäß der Richtlinie 2013/36/EU,
•Leitlinien für den Vergleich der Vergütungspraktiken und des geschlechterspezifischen Lohngefälles gemäß der Richtlinie (EU) 2019/2034,
•Leitlinien zur Datenerfassung im Hinblick auf Personen mit hohem Einkommen gemäß der Richtlinie 2013/36/EU und der Richtlinie (EU) 2019/2034,
•Leitlinien zu den Kriterien für die Freistellung von Wertpapierfirmen von den Liquiditätsanforderungen gemäß Artikel 43 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2019/2033,
•Leitlinien zu Strategien und Verfahren in Bezug auf das Compliance-Management und die Rolle und Zuständigkeiten des Geldwäschebeauftragten gemäß Artikel 8 und Kapitel VI der Richtlinie (EU) 2015/849,
•Leitlinien für eine solide Vergütungspolitik gemäß Richtlinie (EU) 2019/2034 und
•Leitlinien zur internen Governance gemäß der Richtlinie (EU) 2019/2034.
Darüber hinaus wurde im November 2022 das Single Resolution Board (SRB) Arbeitsprogramm 2023 veröffentlicht. Die Zielsetzung des SRB ist, dass alle beaufsichtigten Banken bis Ende 2023 vollständig abgewickelt werden können. Die Prioritäten des SRB bleiben im Einklang mit seinem Mehrjahresprogramm 2021-3023 unverändert. Der Schwerpunkt für 2023 liegt auf der Erreichung der Abwicklungsfähigkeit, der Förderung eines robusten Abwicklungsrahmens, der Durchführung eines wirksamen Krisenmanagements, der Operationalisierung des einheitlichen Abwicklungsfonds und der gezielten Verbesserung in den Bereichen IT und Organisationsstruktur der Banken. Das SRB hat erstmalig seine Einschätzung zur Abwicklungsfähigkeit von Banken veröffentlicht.
Die Steiermärkische Sparkasse wird sich mit den nachfolgend angekündigten Schwerpunkten der FMA und der OeNB für das Jahr 2023 auseinandersetzen:
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•Resilienz und Stabilität des österreichischen Kapitalmarkts durch laufende Beobachtung und Analysierung, insbesondere anhand der Durchführung von Vulnerabilitätsanalysen und Stresstests,
•Digitaler Wandel, insbesondere Förderung der Stabilität digitaler Systeme und Ausbau der Resilienz gegenüber Cyberrisiken,
•Neue Geschäftsmodelle, insbesondere Test innovativer Geschäftsmodelle durch die Regulatory Sandbox der FMA, Umsetzung der neuen europäischen Regulierung für Wertpapierfirmen (IFR und IFD), Vorbereitung auf die kommenden europäischen Regulierungen zu Kryptowerten und zur DLT-Technologie,
•Kollektiver Verbraucherschutz, insbesondere Ausbau des risikoorientierten Market-Monitorings und Fokus der Verbraucherinformationen auf Inflation, Altersvorsorge, Nachhaltigkeit und Krypto-Assets,
•Nachhaltigkeit der Geschäftsmodelle, insbesondere Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in das Risikomanagement, in die Strategie und Governance beaufsichtigter Unternehmen, Nachhaltigkeit in der Offenlegung und nichtfinanziellen Berichterstattung, Greenwashing,
•Sauberer Finanzplatz, insbesondere Monitoring und Analyse von Trends, Geschäftspraktiken und Whistleblowing-Meldungen, Etablierung eines nationalen Kompetenz- und Info-Hubs für Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Die EZB hat ihre drei wesentlichen Aufsichtsprioritäten für den Zeitraum 2023 bis 2025 veröffentlicht: (i) Die Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegen unmittelbare makrofinanzielle und geopolitische Schocks, (ii) die Bewältigung der Herausforderungen der Digitalisierung und Stärkung der Steuerungskapazitäten der Leitungsorgane und (iii) die Verstärkung der Anstrengung zur Bekämpfung des Klimawandels.
Die Steiermärkische Sparkasse verfolgt die Gesetzgebungsprozesse laufend aktiv und wachsam, um Trends frühzeitig zu erkennen und auch in Zukunft alle regulatorischen Herausforderungen zeitnah bewältigen zu können.
Wirtschaftliches Umfeld in Südosteuropa
In Nordmazedonien liegt die Konjunkturprognose für das Jahr 2022 bei rund 2,0%. Im Jahr 2023 wird mit einem Wachstum von rund 1,7% gerechnet. Die Arbeitslosigkeit konnte von 15,7% auf 14,7% reduziert werden. Die Inflation betrug rund 14,1%.
Im Juni stimmte das bulgarische Parlament der Aufhebung des Vetos des Landes gegen die Aufnahme von EU-Beitrittsgesprächen mit Nordmazedonien zu und im Juli akzeptierte auch die Versammlung von Nordmazedonien den überarbeiteten französischen Vorschlag, sodass die Beitrittsverhandlungen beginnen können. Es bleibt zu hoffen, dass die neue EU-Perspektive des Landes das Reformtempo ankurbelt, das Wachstum beschleunigt und die Fiskaldisziplin stärkt.
Das Wachstum der Wirtschaft von Bosnien und Herzegowina verlangsamt sich. Für das Geschäftsjahr 2022 wird ein Wachstum des BIP von rund 4,2% erwartet. Die Prognose für das Wirtschaftswachstum 2023 beträgt 1,2%. Die Arbeitslosigkeit betrug 16,0% (17,4%). Die Inflation lag bei rund 14,3% mit der Erwartung eines Rückganges für das Jahr 2023 auf 8,9%.
Die politischen Konflikte zwischen den drei Entitäten in Bosnien und Herzegowina haben sich in letzter Zeit beruhigt. Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union haben am 15. Dezember einstimmig beschlossen, Bosnien und Herzegowina den Status eines EU-Kandidaten zu verleihen.
In Kroatien erreichte die Wirtschaft die Wachstumstrendlinie aus der Zeit vor der Coronakrise. Die wirtschaftliche Erholung durch Tourismus und robuste Binnennachfrage ermöglichten den Anstieg des BIP 2022 auf 6,3%. Im Jahr 2023 wird mit einem Wachstum von rund 1,0% gerechnet. Die Arbeitslosigkeit konnte von 7,6% auf 6,8% reduziert werden. Die Inflation betrug rund 10,8%.
Kroatien trat am 1. Januar 2023 der Eurozone bei und ist somit das 20. Mitglied der Eurozone.
In Serbien hat sich die wirtschaftliche Entwicklung verlangsamt. Im Jahr 2022 betrug das BIP-Wachstum 2,3% und für das Jahr 2023 wird ein Wachstum von rund 1,6% prognostiziert. Die Inflation betrug 11,9% und die Arbeitslosigkeit 9,4%. Die öffentliche Verschuldung beträgt 55,1% des BIP. Die Stabilität des Wechselkurses wurde das ganze Jahr über aufrechterhalten und liegt bei 117,4 EUR/RSD.
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Für die Wirtschaft in Slowenien liegt das BIP-Wachstum für das Jahr 2022 bei 5,4%. Im Jahr 2023 wird mit einem Wachstum von rund 1,3% gerechnet. Die Arbeitslosigkeit konnte von 4,8% auf 4,2% reduziert werden. Die Inflation betrug rund 8,8% mit der Erwartung eines Rückganges für das Jahr 2023 auf 6,3%.Haftungsverbund
Die Steiermärkische Bank und Sparkassen AG ist Mitglied des im Jahre 2001 geschaffenen, ab 1. Jänner 2002 wirksam gewordenen Haftungsverbundes der Sparkassen-Gruppe. Für weitere Details verweisen wir auf den Anhang, Kapitel „Allgemeine Angaben“.
Geschäftsverlauf 2022
Entwicklung im Konzern
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern („Steiermärkische Sparkasse“) hat im vergangenen Geschäftsjahr seine Marktposition als Universalbank in der Region, sowohl in der Steiermark als auch in der Westbalkanregion, weiter erfolgreich ausgebaut.
Die unternehmerischen Schwerpunkte liegen weiterhin im Bereich der Neukundengewinnung, einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Einlagen und Ausleihungen sowie qualitativem und nachhaltigem Wachstum.
Neben den regulatorischen Anforderungen haben die herausfordernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wie hohe Inflation – insbesondere aufgrund gestiegener Rohstoff- und Energiepreise, die Volatilität auf den Finanzmärkten, sowie die Bewältigung der Auswirkungen der nach wie vor andauernden Corona-Pandemie das Jahr 2022 geprägt.
Insgesamt verlief das Geschäftsjahr 2022 für den Steiermärkische Sparkasse-Konzern – trotz der geschilderten Herausforderungen und Rahmenbedingungen – sehr zufriedenstellend und es konnte das budgetierte Ergebnis wesentlich übertroffen werden.
Das erzielte den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnende Periodenergebnis betrug 291,7 Mio. EURO und blieb nur um 5,2% unter dem Rekordergebnis des Vorjahres (307,6 Mio. EURO). Die größten Einflussfaktoren auf dieses Ergebnis waren die sehr gute operative Performance, die nur moderat gestiegenen Risikokosten, neuerliche – wenn auch im Vergleich zum Vorjahr geringere – Aufwertungsgewinne bei den Tochterbanken in Südosteuropa sowie die gestiegenen Ergebnisbeiträge der Tochterbanken.
Das steigende Zinsniveau und die überplanmäßigen Volumenzuwächse im Kreditgeschäft führten zu einem erfreulichen Anstieg des Zinsüberschusses um 15,9% auf 323,0 Mio. EURO (278,7 Mio. EURO). Der Provisionsüberschuss erhöhte sich auf 174,8 Mio. EURO und lag somit um 5,7% über dem Vergleichswert des Vorjahres (165,5 Mio. EURO). Den größten Beitrag hierzu leistete wiederum der Zahlungsverkehr mit einem Ergebnis von insgesamt 99,0 Mio. EURO (+12,5%). Das Provisionsergebnis im Wertpapiergeschäft betrug 39,6 Mio. EURO und lag insbesondere aufgrund des Rückgangs bei den Umsatzprovisionen um 7,3% unter dem Vorjahreswert (42,7 Mio. EURO). Sowohl bei den Provisionen im Kreditgeschäft (+4,3%/+0,6 Mio. EURO) als auch bei jenen im Bauspargeschäft (+20,7%/+0,5 Mio. EURO) konnten erfreuliche Zuwächse erwirtschaftet werden.
Das Periodenergebnis aus Anteilen an At Equity-bewerteten Unternehmen stieg um 3,2% auf 72,1 Mio. EURO (69,8 Mio. EURO). Den größten Beitrag leistet hier das anteilige Ergebnis der kroatischen Tochterbank von 63,9 Mio. EURO (57,2 Mio. EURO).
Die Betriebserträge stiegen von 561,6 Mio. EURO um 37,6 Mio. EURO auf 599,2 Mio. EURO, was einer Steigerung um 6,7% entspricht. Im Wesentlichen trugen der im Vergleich zum Vorjahr stark gestiegene Zinsüberschuss und Provisionsüberschuss zu dieser erfreulichen Entwicklung bei.
Der Personalaufwand blieb mit 154,5 Mio. EURO nahezu unverändert (153,3 Mio. EURO).
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Trotz hoher Inflation – insbesondere stark gestiegener Energiepreise – ist es mit strenger Kostendisziplin gelungen, den Anstieg des Sachaufwandes mit 4,2% von 92,6 Mio. EURO auf 96,5 Mio. EURO moderat zu halten. Darin enthalten sind um 3,0 Mio. EURO gestiegene IT-Aufwendungen.Insgesamt resultierte daraus ein um beachtliche 11,1% gestiegenes Betriebsergebnis von 315,4 Mio. EURO (283,8 Mio. EURO).
Beim Bewertungserfolg von Wertpapieren und Beteiligungen ergibt sich aufgrund der Effekte der Fair Value-Bewertung ein deutlicher Rückgang um 35,0 Mio. EURO auf -20,8 Mio. EURO (+14,2 Mio. EURO).
Im sonstigen betrieblichen Erfolg in Höhe von insgesamt 40,2 Mio. EURO (83,1 Mio. EURO) wurden insbesondere die Ergebnisse der Bewertung der Beteiligungen an den Tochterbanken in Südosteuropa in Höhe von 53,3 Mio. EURO (85,4 Mio. EURO) verbucht. Ursächlich hierfür waren im Wesentlichen die – bedingt durch die verbesserten ökonomischen Rahmenbedingungen in Kroatien – optimistischeren Erwartungen für die weitere Entwicklung der kroatischen Tochterbank, was zu einer Aufwertung der Bank um 47,1 Mio. EURO führte.
Die Wertberichtigungen für Kundenkredite stiegen trotz der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen moderat um 3,1 Mio. EURO auf 18,6 Mio. EURO (15,6 EURO) an. Diese Entwicklung bestätigt die hohe Qualität des Kreditportfolios.
Die Bilanzsumme im Konzern ist im Vergleich zum 31.12.2021 um 5,9% oder 1,2 Mrd. EURO auf 20,8 Mrd. EURO gestiegen.
Sowohl bei den Kundeneinlagen als auch bei den Kundenkrediten ist es wiederum gelungen Volumensteigerungen zu erzielen. Auf der Passivseite sind die Kundeneinlagen um 2,2% auf 15,7 Mrd. EURO (15,3 Mrd. EURO) angestiegen. Die Einlagen von Kreditinstituten stiegen um 64,1% und betrugen 1,9 Mrd. EURO (1,1 Mrd. EURO).
Auf der Aktivseite sind die Forderungen an Kreditinstitute mit 2,2 Mrd. EURO um 27,0 Mio. EURO (+1,3%) gestiegen. Im Kundengeschäft wiesen die Kredite und Forderungen an Kund:innen mit einem Anstieg um 1,0 Mrd. EURO (+7,7%) auf 14,7 Mrd. EURO hohe Wachstumsraten auf. Besonders die Kreditnachfrage bei kommerziellen Kund:innen war weiterhin erfreulich gut.
Die Kosten-Ertrags-Relation (CIR) verbesserte sich auf 47,4% (49,5%).
Entwicklung in Österreich
Die Steiermärkische Bank und Sparkassen AG als Konzernmutter stellt mit einer Bilanzsumme (nach IFRS) von 18,6 Mrd. EURO wie in den Vorjahren den überwiegenden Anteil an der Konzernbilanzsumme von 20,8 Mrd. EURO. Das effektive Bilanzsummenwachstum ist im Wesentlichen auf die erfreulichen Volumensteigerungen sowohl bei Kundeneinlagen (+1,2%) als auch bei Kundenkrediten (+7,2%) zurückzuführen.
Aus dem insgesamt sehr positiven Geschäftsverlauf 2022 resultiert ein Periodenergebnis (nach IFRS) in Höhe von 183,2 Mio. EURO (199,9 Mio. EURO). Das sehr erfreuliche Ergebnis ist insbesondere auf den gestiegenen Zinsüberschuss, den wiederum gestiegenen Provisionsertrag sowie die erfreulichen Zuwächse im Kreditgeschäft zurückzuführen.
Die Wertberichtigungen für Kundenkredite stiegen auf -6,8 Mio. EURO (-4,6 Mio. EURO).
Der Zinsüberschuss entwickelte sich aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus und der Volumenzuwächse im Kreditgeschäft erfreulich und betrug 252,8 Mio. EURO (214,1 Mio. EURO)
Der Provisionsüberschuss erhöhte sich auf 151,0 Mio. EURO und lag somit um 3,3% über dem Vergleichswert des Vorjahres (146,2 Mio. EURO). Den größten Beitrag hierzu leistete wiederum der Zahlungsverkehr mit einem Ergebnis von insgesamt 80,0 Mio. EURO (+11,1%). Das Provisionsergebnis im Wertpapiergeschäft betrug 39,2 Mio. EURO und fiel um 7,3% niedriger aus als im Vorjahr.
Die Betriebserträge stiegen um 115,2 Mio. EURO auf 506,8 Mio. EURO (+29,4%). Diese Erhöhung ist neben höheren Dividendenerträgen (+19,8 Mio. EURO) auf das anteilige Periodenergebnis von zum anteiligen Eigenkapital bewerteten Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen (+70,5 Mio. EURO) zurückzuführen.
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Der Personalaufwand ging um 1,1% von 121,2 Mio. EURO auf 119,8 Mio. EURO zurück.
Der Anstieg des Sachaufwandes um 4,0% von 83,9 Mio. EURO auf 87,2 Mio. EURO fiel trotz hoher Inflation aufgrund strenger Kostendisziplin moderat aus.
Die geplante Dividende der Steiermärkische Bank und Sparkassen AG aus dem Jahresgewinn 2022 beträgt 2,62 EURO je dividendenberechtigter Aktie, das sind 20.016.800,00 EURO. Entwicklung in Südosteuropa
Alle Tochterbanken wiesen im Jahr 2022 insgesamt ein starkes Wachstum bei den Forderungen an Kund:innen (+13,1%) und Kundeneinlagen (+19,2%) aus. Die Bilanzsummen aller Tochterbanken stiegen von 18,8 Mrd. EURO um 3,5 Mrd. EURO auf 22,3 Mrd. EURO. Die erfreuliche wirtschaftliche Entwicklung ermöglichte höhere Betriebsergebnisse und die Senkung der Wertberichtigungen führte insgesamt zu einem sehr guten Ergebnis von 219 Mio. EURO.
Die Sparkasse Bank AD Skopje (Sparkasse Nordmazedonien) erwirtschaftete ein Periodenergebnis von 17,1 Mio. EURO, welches deutlich über dem Vorjahreswert von 11,2 Mio. EURO (+5,9 Mio. EURO) liegt. Dieses zufriedenstellende Ergebnis ist insbesondere auf gestiegene Betriebserträge und die gesunkenen Risikokosten zurückzuführen. Der ROE betrug 10,8% und die CIR konnte auf erfreuliche 47,8% reduziert werden. Das Wachstum der Kundenkredite betrug 10,6% und die Kundeneinlagen stiegen um 11,4% an. Die Bilanzsumme konnte um 13,9% auf 1,4 Mrd. EURO gesteigert werden.
Die Sparkasse Bank dd Bosna i Hercegovina (Sparkasse Bosnien und Herzegowina) erwirtschaftete ein Periodenergebnis in der Höhe von 13,6 Mio. EURO. Dieses liegt um 1,3 Mio. EURO über dem Vorjahresergebnis (12,3 Mio. EURO). Dieses gute Ergebnis konnte insbesondere durch das um 22,3% gesteigerte Betriebsergebnis erzielt werden. Der ROE betrug 10,0% und die CIR konnte auf 54,8% gesenkt werden. Sowohl die Kundenkredite +11,7% als auch die Kundeneinlagen +10,7% wiesen im Vergleich zum Vorjahr sehr gute Wachstumsraten auf. Die Bilanzsumme konnte um 9,8% auf erstmalig 1,1 Mrd. EURO gesteigert werden.
Die Erste & Steiermärkische Bank d.d. (Erste Bank Kroatien) erzielte im Teilkonzern ein Periodenergebnis in Höhe von 156,1 Mio. EURO, welches um 16,6 Mio. EURO über dem Vorjahresergebnis (139,5 Mio. EURO) liegt. Dieses sehr zufriedenstellende Ergebnis konnte insbesondere durch die um 7,8% gesteigerten Betriebserträge und durch hohe positive Ergebnisbeiträge aus der Bewertung der Kundenforderung erzielt werden. Der ROE stieg auf 10,8% und die CIR betrug 53,8%. Sowohl die Kundenkredite (+16,1%) als auch die Kundeneinlagen (+23,0%) sind im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. Die Bilanzsumme liegt bei 15 Mrd. EURO (12,3 Mrd. EURO). Die EURO-Umstellung in der Bank verlief reibungslos.
Die Erste Bank AD Novi Sad (Erste Bank Serbien) erzielte im Teilkonzern ein Periodenergebnis in Höhe von 20,4 Mio. EURO. Trotz einem um 19,0% gestiegenen Betriebsergebnis liegt das Periodenergebnis aufgrund gestiegener Wertberichtigungen mit -1,2 Mio. EURO unter dem Vorjahr (21,6 Mio. EURO). Der ROE lag bei 5,9% und die CIR konnte auf 62,7% reduziert werden. Das Wachstum der Kundenkredite betrug 8,2% und jenes der Kundeneinlagen 9,6%. Die Bilanzsumme wurde um beachtliche 11,4% gesteigert und liegt bei 3,1 Mrd. EURO.
Die Banka Sparkasse d.d. (Banka Sparkasse Slowenien) erwirtschaftete ein Periodenergebnis von 11,7 Mio. EURO, welches um 3,8 Mio. EURO unter dem Vorjahresniveau (15,5 Mio. EURO) liegt. Auch im Jahr 2022 waren die Auflösungen von Wertberichtungen höher als die neugebildeten Vorsorgen (+1,3 Mio. EURO). Allerdings war dieser positive Ergebnisbeitrag aus der Bewertung der Kundenforderungen im Jahr 2021 noch deutlich höher (+7,8 Mio. EURO), was trotz deutlich gestiegenem Betriebsergebnis (+36,4%) zu einer Reduktion im Periodenergebnis führt. Der ROE betrug 8,1% und die CIR sank auf 62,4%. Die Kundenkredite konnten um 5,3%, die Kundeneinlagen um 15,5% jeweils beachtlich gesteigert werden. Die Bilanzsumme liegt bei 1,7 Mrd. EURO (1,6 Mrd. EURO). Die Mobilienleasing Gesellschaften in Südosteuropa finanzieren Mobilien und KFZ und gestionieren derzeit ein Gesamtobligo von 842 Mio. EURO. Aufgrund der guten Markterholung und der guten Entwicklung des Neugeschäfts lag das Neuvolumen mit 30% über dem Vorjahr. Die Leasinggesellschaften haben ein Ergebnis von rund 3,9 Mio. EURO erzielt, was um 5,8 Mio. EURO unter dem Vorjahresergebnis liegt, da in Kroatien für einen Klagsfall Rückstellungen von 8,5 Mio. EURO gebildet werden mussten. Die S-Leasing d.o.o. Podgorica (S-Leasing Podgorica) wurde im Dezember 2022 in die ERSTE BANK AD PODGORICA (Erste Bank Montenegro) integriert.
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Finanzielle Leistungsindikatoren JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 18
Bestand und Zugang von eigenen Aktien Der Anfangsbestand an eigenen Aktien in der Konzernmutter Steiermärkische Bank und Sparkassen AG betrug am 1.1.2022 597 Stück. Im Geschäftsjahr wurden von der Steiermärkische Bank und Sparkassen AG keine eigenen Aktien und kein eigenes Ergänzungskapital erworben. Der Endbestand an eigenen Aktien betrug am 31.12.2022 daher unverändert 597 Stück.
Corporate Social Responsibility
Es gibt kein Miteinander ohne Verantwortung füreinander. Das gilt für jede Form der Beziehung – auch für die Beziehung eines Unternehmens zur Gesellschaft. Corporate Social Responsibility (CSR) bezeichnet genau diese Verantwortung, die Unternehmen für die Gesellschaft übernehmen. Die Steiermärkische Sparkasse lebt diese Philosophie schon seit 1825 und verknüpft damit auch konkrete Ziele, nämlich die nachhaltige Wertschöpfung und Wertsicherung für ihre Kund:innen.
Das gelingt nur dann, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind: Zum einen müssen die Chancen und Risiken berücksichtigt werden, die sich aus den ökonomischen, ökologischen und sozialen Rahmenbedingungen ergeben. Zum anderen gilt es alle relevanten Interessengruppen einzubeziehen. Das sind insbesondere Kund:innen, Mitarbeiter:innen und Geschäftspartner:innen.
Corporate Social Responsibility steht in engem Zusammenhang mit dem Konzept der Nachhaltigkeit. 2021 hat der Vorstand eine ganzheitliche Nachhaltigkeitsstrategie beschlossen, die genau dort ansetzt und die drei Säulen Ökonomie, Ökologie und Soziales umfasst. Daraus leiten sich die logischen Handlungsfelder ab: Umwelt, Mitarbeiter:innen, Kund:innen sowie Gesellschaft und Corporate Governance.
Jedes Handlungsfeld umfasst Themen, die durch konkrete Ziele, Maßnahmen und Aktivitäten vorangetrieben werden. Klar festgelegte Ziele und die permanente Überprüfung der Ziele und Prozesse definieren dabei den Weg in die Zukunft. Damit ist auch sichergestellt, dass die Steiermärkische Sparkasse die Vorgaben des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz einhalten kann, wobei die Steiermärkische Sparkasse in die konsolidierte Berichterstattung der Erste Group Bank AG einbezogen ist und daher keine eigene nichtfinanzielle Erklärung erstellt.
Nachhaltigkeit ist auch eine wichtige Komponente bei Investitionsentscheidungen. „Sustainable Finance“ heißt, nachhaltige Produkte anzubieten, sowohl in der Veranlagung als auch in der Finanzierung. Es heißt aber noch viel mehr, nämlich Kund:innen zu beraten und zu unterstützen, Nachhaltigkeit in ihre finanziellen Entscheidungen einzubinden oder Transformationsprozesse zu begleiten.
Werte zu schaffen – und zwar auf verantwortungsvolle Art und Weise – betrifft aber nicht allein individuelle Investitionen. Es betrifft ebenso die Allgemeinheit. Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern hat im Jahr 2022 gemeinsam mit der Steiermärkische Verwaltungssparkasse zahlreiche Projekte und Initiativen in den Bereichen Kunst, Kultur, Soziales sowie Bildung und Wissenschaft unterstützt, und das nicht nur in der Steiermark, sondern auch in den Westbalkanländern, die zum erweiterten Heimmarkt zählen.
Ein modernes Bankinstitut ermöglicht Chancen und finanziert Träume – für Kund:innen, aber auch für Mitarbeiter:innen. Arbeitgeber:in zu sein bedeutet folglich mehr als marktgerecht und leistungsorientiert zu bezahlen. Es bedeutet, Bedürfnisse und Wünsche zu erkennen und zu erfüllen, vor allem für junge Menschen. Dazu zählen Möglichkeiten zur Aus- und Weiterbildung und klar vereinbarte Ziele mit Beurteilungsgesprächen (Management by Objectives). Die Grundlage dafür bildet das im Jahr 2015 in der Konzernmutter Steiermärkische Bank und Sparkasse AG eingeführte Karrieremodell. Es basiert unter anderem auf funktionsbezogener Bezahlung statt fixer Zulagen und stellt Leistung und Verantwortung ins Zentrum der Entlohnung. Zusätzlich bietet die Steiermärkische Bank und Sparkassen AG im Bereich Gesundheitsmanagement zahlreiche Seminare, Workshops und Beratungen an, die sehr gerne von Mitarbeiter:innen genutzt werden.
Forschung und Entwicklung
Die Erbringung von Bankdienstleistungen – die Kernkompetenz des Steiermärkische Sparkasse-Konzern – ist auf den ersten Blick kein Feld für Forschung und Entwicklung, wie man es aus anderen Wirtschaftssparten kennt. Dennoch nimmt die kontinuierliche Weiterentwicklung der Angebote und Services, basierend auf aktuellen Innovationen – etwa im digitalen Bereich – einen zentralen Platz im Unternehmen ein.
Auch wenn durch die Geschäftstätigkeit keine unmittelbaren negativen Einflüsse auf die Umwelt entstehen, so ist Ökologie ein bedeutender Bestandteil der Unternehmenspolitik. Ökologische Verantwortung heißt etwa, dass der Steiermärkische
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Sparkasse-Konzern das 2015 in Kraft getretene Energieeffizienzgesetz über das gesetzliche Mindestmaß hinaus erfüllt. Darüber hinaus hat die Konzernmutter Steiermärkische Bank und Sparkassen AG seit November 2015 ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem nach ISO 14001, das laufend weiterentwickelt wird.Risikomanagement
Hinsichtlich der Erläuterungen der Risiken sowie der Ziele und Methoden im Risikomanagement wird auf die Ausführungen im Anhang (Note 29) verwiesen.
Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem in Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess
Allgemeines
Unter dem „Internen Kontrollsystem“ (IKS) werden alle von der Geschäftsleitung entworfenen und im Unternehmen aus-geführten Prozesse verstanden, durch die
•die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Tätigkeit (hierzu gehört auch der Schutz des Vermögens vor Verlusten durch Schäden und Malversationen),
•die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung und
•die Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften
überwacht und kontrolliert werden.
Das Risikomanagementsystem umfasst alle Prozesse, die dazu dienen, Risiken zu identifizieren, zu analysieren und zu bewerten sowie Maßnahmen zu ergreifen, die verhindern, dass das Erreichen der Unternehmensziele durch wesentliche Risiken, die schlagend werden, beeinträchtigt wird.
Nach dem international anerkannten COSO-Rahmenwerk (das COSO – Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission – ist eine freiwillige privatwirtschaftliche Organisation in den USA, die helfen soll, Finanzberichterstattungen durch ethisches Handeln, wirksame interne Kontrollen und gute Unternehmensführung qualitativ zu verbessern) zur Gestaltung von Risikomanagementsystemen ist das IKS als Bestandteil eines unternehmensweiten Risikomanagementsystems zu verstehen. Dazu gehören auch das Management und die Kontrolle von Risiken, welche die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung betreffen.
Unter Berücksichtigung des COSO-Rahmenwerks und des 3-Lines-of-Defense Modells legt die IKS Policy die allgemeinen Rahmenbedingungen für das Interne Kontrollsystem, die Standards zu Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie die Mindestkriterien für die IKS-Dokumentation fest. Ziel des Internen Kontrollsystems ist es, das Management so zu unter-stützen, dass es in der Lage ist, effektive und sich ständig verbessernde interne Kontrollen in Hinblick auf die davor genannten Ziele des IKS zu gewährleisten.
Kontrollumfeld
Das Kontrollumfeld bildet den Rahmen für die Einführung, Anwendung und Überwachung der IKS-Grundsätze, -Verfahren und -Maßnahmen. Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Einrichtung, Ausgestaltung und Anwendung eines den Anforderungen des Unternehmens angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess.
Die Aufbauorganisation sieht ein klares Anforderungsprofil im Bereich Finanzen vor. Dabei werden bereichsübergreifende Schlüsselfunktionen zentral über die Steiermärkische Sparkasse gesteuert, wobei gleichzeitig die einzelnen Tochtergesellschaften über ein hohes Maß an Selbständigkeit verfügen. Die Funktionen der in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess wesentlich beteiligten Bereiche sind klar getrennt und die Verantwortungsbereiche sind klar zugeordnet.
Darüber hinaus verfügen wesentliche Tochtergesellschaften über eigene Rechnungswesen-Abteilungen, die in enger Abstimmung mit dem Bereich Finanzen arbeiten. Die Zuständigkeiten des Bereichs Finanzen umfassen im Wesentlichen die
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Erstellung der Einzel- und Konzernjahres- und Konzernzwischenabschlüsse sowie der Jahresabschlüsse einiger Tochtergesellschaften, die Finanzbuchhaltung und die Konzernverrechnung, Steuern sowie das aufsichtsrechtliche Meldewesen. Dem Bereich Finanzen obliegt die Regelungskompetenz zu allen Fragen des Rechnungswesens sowie die fachliche Anordnungsbefugnis zur Sicherstellung der Anwendung konzerneinheitlicher Standards. Zur Unterstützung der operativen Umsetzung wurden von der Erste Group Konzernrichtlinien erstellt, die für den gesamten Sparkassensektor anzuwenden sind. Diese Richtlinien gelten für alle konsolidierten Tochtergesellschaften des Steiermärkische Sparkasse-Konzern.Risikobeurteilung
Die Schlüsselprozesse im Bereich Finanzen werden im Rahmen des IKS-Prozesses jährlich einer Risikoevaluierung und Risikobeurteilung unterzogen. Das Hauptrisiko im Rechnungslegungsprozess besteht darin, dass Sachverhalte aufgrund von Fehlern oder vorsätzlichem Verhalten (Betrug) nicht entsprechend der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage abgebildet werden. Dies ist der Fall, wenn die Angaben in Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang wesentlich von den korrekten Werten abweichen und kann schwerwiegende Folgen wie Vermögensschäden, Sanktionen der Bankenaufsicht oder Reputationsverlust nach sich ziehen.
Kontrollmaßnahmen
Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem beinhaltet im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess Arbeitsanweisungen und Prozesse
•zur korrekten und angemessenen Dokumentation von Geschäftsvorfällen einschließlich der Verwendung des Vermögens des Konzerns,
•zur Aufzeichnung aller für die Erstellung von Jahresabschlüssen notwendigen Informationen und
•zur Verhinderung nicht genehmigter Anschaffungen oder Veräußerungen, die eine wesentliche Auswirkung auf die Jahresabschlüsse haben könnten.
Als elementare Bestandteile des internen Kontrollsystems innerhalb des Steiermärkische Sparkasse-Konzern gelten:
•Controlling, als die permanente finanziell-betriebswirtschaftliche Analyse und Steuerung des Unternehmens bzw. einzelner Unternehmensbereiche.
•Systemimmanente, selbsttätig wirkende Kontrolleinrichtungen und -maßnahmen in der formalen Ablauf- und Aufbauorganisation, z.B. programmierte Kontrollen in der Datenverarbeitung oder nachgelagerte, in einem IKS-Tool angewiesene Kontrollen.
•Grundsätze der Funktionstrennung und des Vier-Augen-Prinzips.
•Interne Revision als eigene Organisationseinheit, die prozessunabhängig – jedoch so vorgangsnah wie möglich – mit der Überwachung aller Unternehmensbereiche, vor allem in Hinblick auf die Wirksamkeit der Bestandteile des internen Kontrollsystems, befasst ist.
Das Rechnungswesen der Steiermärkischen Sparkasse und der wesentlichen inländischen Tochtergesellschaften sowie der Tochterbank in Bosnien wird in SAP FI geführt. Die von den übrigen ausländischen Konzerneinheiten direkt in das Konsolidierungssystem übermittelten Abschlussdaten werden in der Organisationseinheit Rechnungswesen zunächst auf Plausibilität geprüft. Im Konsolidierungssystem (TAGETIK) erfolgen dann die weiteren Konsolidierungsschritte. Diese umfassen unter anderem die Kapitalkonsolidierung, die Aufwands- und Ertragskonsolidierung sowie die Schuldenkonsolidierung. Abschließend werden wesentliche Zwischengewinne durch Konzernbuchungen eliminiert. Nachfolgend bildet die Erstellung der nach IFRS und BWG/UGB geforderten Anhangsangaben den Abschluss der Konsolidierung. Für die Erstellung dieser Angaben sowie die Redaktion und das Layout des Anhangs wird auch auf eigenerstellte Lösungen zurückgegriffen. Die Rechnungswesen-Systeme sowie die vorgelagerten Anwendungen sind durch Zugriffsberechtigungen und automatische sowie zwingend im Prozess vorgesehene manuelle Kontrollschritte geschützt.
Durch die unterjährige Pflicht aller wesentlichen Konzerngesellschaften (sämtliche in- und ausländische Kredit- und Finanzinstitute), monatlich ihre Ist- und Prognoseergebnisse an den Bereich Finanzen zu berichten, werden unterjährige Plan-/Ist-Abweichungen zeitnah erkannt und es wird die Möglichkeit eröffnet, entsprechend zu reagieren.
Information und Kommunikation
Der Aufsichtsrat wird mindestens vierteljährlich mit einem umfassenden Bericht über die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (IFRS auf konsolidierter Basis sowie IFRS Einzelabschluss der Steiermärkischen Sparkasse und der
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Tochterbanken) informiert. Zusätzlich werden weitere Controlling- und Risikodaten kommuniziert. Der Vorstand erhält diese Informationen monatlich mit zusätzlichen Detailberichten sowie auch die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung gemäß UGB.Verantwortlichkeiten der Internen Revision
Die Interne Revision hat auf Basis risikoorientiert ausgewählter Prüfschwerpunkte (entsprechend des vom Vorstand genehmigten und an den Prüfungsausschuss berichteten jährlichen Prüfplans) sämtliche Bereiche der Bank in angemessenen Zeitabständen zu prüfen und diese zu beurteilen. Schwerpunkt aller Prüfungshandlungen ist dabei die Überwachung der Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems. Die Interne Revision hat über ihre Feststellungen mehrmals jährlich an Gesamtvorstand und Prüfungsausschuss zu berichten.
Die Interne Revision ist gemäß § 42 BWG eine dem Vorstand unmittelbar unterstehende Kontrolleinrichtung. Sie dient ausschließlich der laufenden und umfassenden Prüfung der Gesetzmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Bankgeschäftes und des Bankbetriebes. Aufgabe der Internen Revision ist es daher, den Vorstand bei der Sicherung des Vermögens der Bank, der Förderung der wirtschaftlichen und betrieblichen Leistungsfähigkeit und damit in der Geschäfts- und Betriebspolitik zu unterstützen. Die Tätigkeit der Internen Revision orientiert sich insbesondere an ihrer Geschäftsordnung, die unter der Verantwortung aller Vorstandsmitglieder ausgearbeitet und von diesen genehmigt und in Kraft gesetzt wurde. Die Geschäftsordnung wird regelmäßig und anlassbezogen überprüft und gegebenenfalls adaptiert.
Die Interne Revision prüft insbesondere:
•Betriebs- und Geschäftsbereiche der Bank
•Betriebs- und Geschäftsabläufe der Bank
•bankinterne Regelungen (Organisationsrichtlinien, Kompetenzordnungen, Leitlinien etc.) und Arbeitsanweisungen, auch hinsichtlich ihrer Einhaltung und Aktualität bzw. Aktualisierung
•rechtlich vorgegebene Prüfbereiche, wie z.B. die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Anzeigen und Meldungen an die Finanzmarktaufsicht und an die Oesterreichische Nationalbank bzw. die Europäische Zentralbank oder einmal jährlich die Ratingsysteme und deren Funktionsweise
Die Interne Revision übt ihre Tätigkeit grundsätzlich aus eigenem Entschluss und gemäß dem jährlich risikoorientiert zu erstellenden und vom Vorstand genehmigten Revisionsplan aus. Der genehmigte Revisionsplan wird auch dem Prüfungsausschuss zur Kenntnis gebracht.
Die Überwachung bzw. Prüfung der Internen Revision erfolgt sowohl durch den Vorstand, den Prüfungsaus-schuss/Aufsichtsrat, durch externe Parteien (Bankenaufsicht, in Einzelfällen auch Abschlussprüfer) als auch durch dezidierte Qualitätssicherungsmaßnahmen (Self Assessments, Peer Reviews, externe Quality Assessments).
Bericht über die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens
Rahmenbedingungen vor dem Hintergrund der geopolitischen Krise in Europa
Nach dem Bilanzstichtag 31.12.2022 waren die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine und der damit verbundenen internationalen Energiekrise auf Menschen, Unternehmen und folglich auch auf die gesamtwirtschaftlichen Vorgänge in Österreich unverändert als erheblich einzustufen. Es sind aber bis dato keine weiteren Ereignisse nach dem Bilanzstichtag bekannt, die zu einer anderen Darstellung des Jahresabschlusses 2022 geführt hätten.
Im Basisszenario gehen die gegenwärtigen Prognosen des Wirtschaftsforschungsinstitutes (WIFO) und des Institutes für Höhere Studien (IHS) davon aus, dass das Wachstum in Österreich nach einem ausgeprägten Einbruch im Winterhalbjahr 2022/23 im Frühjahr 2023 wieder auf niedrigem Pfad zurückkehren wird. Für das Gesamtjahr beinhalten die Prognosen einen geringfügigen BIP-Anstieg von maximal 0,4% im Jahr 2023. 2024 erhöht sich das Wachstum laut Prognosen auf 1,2% bis 1,8%, unter der Voraussetzung, dass sich die internationalen Lieferengpässe im weltweiten Warenhandel schrittweise auflösen.
Die rekordhohe Inflation dürfte den Höhepunkt um den Jahreswechsel herum überschritten haben und langsam zurückgehen. Unter der Annahme, dass nach der Abkehr vom Erdgaslieferanten Russland ausreichend Ersatz auf dem Weltmarkt gefunden werden kann, dürfte die Inflationsrate gemessen am Verbraucherpreisindex (VPI 2015), im Jahr 2023 auf
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6,5% bis 6,7% zurückgehen. Wie lange die Inflationsrate über dem mittelfristigen EZB-Ziel von 2% bleiben wird, ist nur schwer prognostizierbar. Im Basisszenario von WIFO und IHS wird für 2024 ein maximaler Wert von 3,5% angenommen. Eine wesentliche Voraussetzung für die Erreichung der Prognoseansätze ist eine Stabilisierung der hohen Rohöl-, Erdgas- und Strompreise.Die Lage auf dem Arbeitsmarkt dürfte sich 2023 nur vorübergehend eintrüben, mit einer prognostizierten Arbeitslosenquote gemäß Eurostat-Berechnung (2023: 4,7%, 2024: 4,5%), die unter dem Niveau von vor Corona bleiben dürfte (2019: 4,8%).
Die Risiken, die das Eintreten des unterstellten Basisszenarios gefährden könnten, sind als erheblich einzustufen. Die Wirtschaftsbeziehungen zwischen EU und Russland verschlechtern sich zunehmend und für eine schnelle Entspannung im Krieg in der Ukraine gibt es keine Anzeichen. Die Abkehr von der Quarantänepflicht in China birgt das Risiko stark steigender Infektionszahlen. Damit verbunden könnte es zu einer Verstärkung der Lieferprobleme kommen. Das Risiko, dass der hohe Preisauftrieb deutlich länger als prognostiziert anhält, kann nicht ausgeschlossen werden.
Für den Bankenmarkt sind die Wachstumsprognosen im Jahr 2023 beim Kreditvolumen (+5,5%) wie schon im Vorjahr etwas höher als bei den Einlagen (+5,2%). Im Jahr 2024 bleibt das Wachstum im Bankenmarkt auf überdurchschnittlichem Niveau, wobei das Kreditvolumen mit +5,3% etwas stärker als Einlagen (+5,1%) ansteigen dürften.
Die FMA hat in einer Presseaussendung am 22.12.2022 im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands in der Ukraine, den gestiegenen Energiepreisen, der hohen Inflation sowie der unterdurchschnittlichen Kapitalausstattung der österreichischen Banken im europäischen Vergleich auf erhöhte Systemrisiken verwiesen. Folglich hat die FMA Österreichs systemrelevanten Banken die Aufstockung ihrer Kapitalpuffer um insgesamt 0,25 bis 0,5 Prozentpunkte verordnet.
Um der hohen Inflation entgegenzuwirken, hat die EZB die Leitzinsen angehoben. Seit 21.7.2022 wurde der Hauptrefinanzierungssatz in insgesamt vier Schritten von 0% auf 2,5% hinaufgesetzt. Ebenso wurde der Einlagensatz für Banken, die Geld über Nacht bei der EZB parkieren, im Laufe des 2. Halbjahres von -0,5% auf 2,0% angehoben.
Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens
Mit dem Angriffskrieg Russlands in der Ukraine und der damit einhergehenden Gasknappheit wurde klar, dass die seit Mitte 2021 ansteigende Inflation 2022 Rekordwerte erreichen könnte. Um dem entgegenzuwirken, hat die EZB die lange Phase der Negativzinsen beendet und die Geldpolitik unter anderem mit vier Leitzinsanhebungen deutlich gestrafft. Zwar hat sich die Inflationsdynamik gegen Jahresende verlangsamt, doch geht die Steiermärkische Sparkasse im ersten Halbjahr 2023 von weiteren Zinsschritten der EZB aus. Um die Kund:innen bezüglich der negativen Auswirkungen höherer Kreditkosten zu unterstützen und das daraus resultierende Risiko in der Sparkasse abzumildern, wurden bestehenden privaten Kreditkund:innen rechtzeitig Fixzinsvereinbarungen angeboten. Da 2022 nach wie vor auch viele Unternehmenskunden im Zusammenhang mit der Null-Covid-Strategie Chinas von Lieferengpässen betroffen waren, kam neben den staatlichen Unterstützungen auch der Steiermärkischen Sparkasse eine zentrale Rolle bei der Finanzierung der Realwirtschaft zu. Dabei wurden die Wertberichtigungen in den eigenen Büchern nur moderat angehoben. Die Steiermärkische Sparkasse rechnet auch 2023 mit einem Anstieg der Ausfälle, doch dürfte die Portfolioverschlechterung überschaubar bleiben.
Positiv wirkte der auflebende Sommertourismus, unter anderem mit deutlich höheren Kartenumsätzen, da nach den Lockdowns auch ausländische Gäste wieder in Österreich nächtigten. In Erwartung einer Straffung der Geldpolitik haben Aktien- und Anleihemärkte schon im ersten Halbjahr eine deutliche Kurskorrektur vorweggenommen, obwohl das Wirtschaftswachstum noch sehr hoch war. Für Wertpapierkunden zeichnete sich sehr bald ein Verlustjahr ab, das auch bei den Wertpapierprovisionserträgen der Steiermärkischen Sparkasse negativ zu Buche schlug. Der Ausbau der Marktposition der Steiermärkischen Sparkasse als Universalbank in der Region hat auch in den künftigen Jahren oberste Priorität. Ziel ist es auf Basis des bestehenden Geschäftsmodells kontinuierlich und risikobewusst zu wachsen. Die auf Kundenakquisition abzielenden Aktivitäten werden auch im Geschäftsjahr 2023 mit unveränderter Intensität verfolgt werden, aber auch Kostenmanagement und Prozessoptimierungen werden weiterhin eine zentrale Rolle bei der Verbesserung der Wettbewerbsposition einnehmen. Dadurch soll die langfristige Behauptung im Wettbewerb sichergestellt werden. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor dabei wird die weitere Integration neuer Technologien im Geschäftsmodell und
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Vertriebskonzept der Steiermärkischen Sparkasse sein. Durch intelligente Verknüpfung von digitalen Services und persönlicher Beratung soll ein entscheidender Mehrwert für Kund:innen geschaffen werden.Um den wachsenden Anforderungen auch zukünftig gerecht zu werden, werden die Projekte zur Vereinfachung und Verbesserung der IT-Struktur auch in den nächsten Jahren im gesamten Steiermärkische Sparkasse-Konzern, insbesondere auch in den Tochterbanken am Westbalkan, fortgesetzt.
Kostenmanagement, Effizienzsteigerung und Prozessoptimierung werden weiterhin eine zentrale Aufgabe darstellen, um für die Bewältigung der aktuellen Herausforderungen ausreichend Ressourcen aufbringen zu können. Nicht zuletzt dadurch soll die langfristige Behauptung im Wettbewerb sichergestellt werden. Die besondere Herausforderung für 2023 ist die hohe Inflation mit entsprechenden Auswirkungen auf den Verwaltungsaufwand.
Die Inflation wird im Jahr 2023 auch die größte Herausforderung für die Firmen- und Privatkund:innen sein. Die sehr hohe Kapitalausstattung und die gute Liquiditätssituation der Steiermärkischen Sparkasse ermöglichen es, den negativen wirtschaftlichen Auswirkungen zu begegnen und auch künftig verlässlicher Partner für die Kund:innen und die Menschen in der Region zu sein. Auch im Jahr 2023 wird ein besonderer Fokus auf die aktive Unterstützung von Transformationsprozessen und Investitionen zu mehr Nachhaltigkeit und der bestmöglichen Begleitung unserer Kund:innen auf diesem Weg gelegt.
Ein negatives Szenario für 2023 wäre ein langer Konjunkturabschwung, doch spricht die Wiedereröffnung Chinas gegen Jahresende bereits für zusätzliche Wachstumsimpulse und der bis dato milde Winter für eine Entschärfung der Energiekrise, so dass das Wirtschaftswachstum nach dem Winter die Talsohle durchschreiten kann.
Bildung von Risikovorsorgen
Den besonderen Risiken des Kreditgeschäfts wird durch die Bildung von Risikovorsorgen (Wertberichtigungen für bilanzielle Kreditgeschäfte und Rückstellungen für außerbilanzielle Kreditgeschäfte) in entsprechendem Ausmaß Rechnung getragen. Die Risikovorsorgebildung muss den Richtlinien gemäß IFRS 9 entsprechen.
Dabei erfolgt die Ermittlung des erwarteten Verlusts für nicht als wertgemindert eingestufte Forderungen entweder als 1-year Expected Credit Loss (Stufe 1) oder als Lifetime Expected Credit Loss (Stufe 2). Finanzinstrumente bei erstmaliger Erfassung bzw. Finanzinstrumente ohne signifikanten Anstieg des Kreditrisikos seit der erstmaligen Erfassung sind der Stufe 1 zugeordnet; Finanzinstrumente mit einem signifikanten Anstieg des Kreditrisikos seit der erstmaligen Erfassung sowie Finanzinstrumente ohne hinreichende Information zum Erstansatz hingegen der Stufe 2. Die Festlegung, ob ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos seit Ersterfassung vorliegt, wird durch die Überprüfung qualitativer und quantitativer Kriterien festgelegt. Quantitative Kriterien sind die relative bzw. absolute Veränderung der gegenwärtigen annualisierten Lifetime PD (Ausfallswahrscheinlichkeit) des Finanzinstruments im Vergleich zur annualisierten Lifetime PD zum Zugangszeitpunkt des Finanzinstruments. Qualitative Kriterien sind z.B. das Setzen eines Forbearance-Status oder mehr als 30 Überziehungstage.
Für alle wertgeminderten (impaired) Forderungen wird mittels Barwertmodell (Discounted Cash Flow Method) ein erwarteter Verlust bis zum Laufzeitende (Lifetime Expected Credit Loss) unter Berücksichtigung mehrerer Szenarien berechnet. Der Barwert ergibt sich aus der Diskontierung der erwarteten Zahlungsströme mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. Die erforderliche Risikovorsorge ergibt sich aus der Differenz zwischen Bruttobuchwert und dem Barwert der erwarteten Zahlungsströme in einem Szenario, über alle wahrscheinlichkeitsgewichteten Szenarien gerechnet. Bei wertgeminderten signifikanten Forderungen an Kund:innen, die in Summe über einer Materialitätsgrenze liegen, sind die erwarteten Rückflüsse aus Tilgungen und Erlöse aus der Verwertung von Sicherheiten von der Risikomanager:in oder der Sanierungsbetreuer:in je Szenario zu schätzen. Für nicht signifikante wertgeminderte Forderungen an Kund:innen werden die erwarteten Rückflüsse je Szenario regelbasiert, mittels statistischer Verfahren ermittelt.
Für alle Forderungen, bei denen kein Impairment vorliegt, wird auf Basis statistisch ermittelter Risikoparameter eine regelbasierte Kalkulation des individuell (auf Ebene von Finanzinstrumenten) erwarteten Verlustes unter Berücksichtigung der zu erwartenden Rückflüsse verwendet.
Auf Basis historischer Beobachtungen, aktueller Gegebenheiten und zukunftsbezogener Informationen (insbesondere aktueller makroökonomischer Szenarien) werden Neubewertungen der Risikoparameter vorgenommen.
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Aufgrund der Unsicherheit durch den Krieg in der Ukraine und die Energiekrise wurden zusätzliche Regeln für Stufenüberschreibungen (Stage-Overlays) eingeführt, d.h. eine Verschiebung in Stufe 2 auf der Grundlage vordefinierter Portfoliomerkmale. Bis zum vierten Quartal 2022 waren auch Stufenüberschreibungen für die Covid-19-Pandemie im Einsatz. Die Verbesserung der Situation im Laufe des Jahres 2022 ermöglichte die Beendigung der Covid-19-bezogenen Stufenüberschreibungen.Der Krieg zwischen der Ukraine und Russland verschärfte die Herausforderungen durch einen starken Anstieg bei den Energiepreisen einerseits und Unterbrechungen von Lieferketten andererseits. Die Energiepreisentwicklung hatte Einfluss auf unterschiedliche Branchen, vor allem jene mit energieintensiven Produktionsprozessen, aber ebenso auf solche mit hohen Treibstoffkostenanteilen. Daher wurden Regeln für Stage-Overlays aufgrund des Krieges in der Ukraine (Ukraine-Krieg-Overlays) als eine Kombination von konjunkturabhängigen Branchen (zyklische Branchen) und einjährigen Ausfallwahrscheinlichkeiten eingeführt. Ausnahmen davon sind auf Basis einer individuellen Überprüfung und Dokumentation zulässig.
Aufgrund der gegenwärtigen Verwerfungen auf dem Energiemarkt mit Auswirkungen auf die Verfügbarkeit und die Preise von Gas und anderen Energieformen sind zusätzlich zu den zyklischen Branchen, Stage-Overlays für Energieabhängigkeit eingeführt worden. Es wurden Effekte in zweifacher Ausprägung identifiziert: Konsequenzen von Gasrationierung und Gasknappheit für Kund:innen, entweder aufgrund energieintensiver Produktionsprozesse oder durch die Abhängigkeit von Gas als primären Input in ihren Geschäftsprozessen. Die wirtschaftliche Anfälligkeit wird durch Gasabhängigkeit, (begrenzte) Substitutionsmöglichkeiten und Auswirkungen einer Substitution auf die Finanzlage sowie auf Absicherungs- und Preismechanismen verursacht. In der Branche Rohstoffe wurden die Subbranchen Metall und Chemie als am stärksten betroffen identifiziert. Alle Unternehmen der Energiewirtschaft, die gesamte Industrie, können potenziell von den massiven Engpässen und Verwerfungen auf dem derzeitigen Energiemarkt betroffen sein: Preisvolatilität, Nachschussforderungen, Preisobergrenzen, Schwächen der europäischen Energieinfrastruktur, feste Abnahmeverträge (die die Abnehmer gefährden, wenn diese gekündigt werden, und/oder die Erzeuger erneuerbarer Energien daran hindern, von den höheren Preisen zu profitieren), usw. Grundsätzlich wurden alle Kund:innen aus diesen Branchen und Subbranchen auf Stufe 2 migriert. Ausnahmen davon sind auf Basis einer individuellen Überprüfung und Dokumentation zulässig.
Finanz- und Vermögenslage
Finanzlage
Die Liquidität entsprach den Bestimmungen der Artikel 411ff VO (EU) Nr. 575/2013 (CRR) sowie der delegierten Verordnung (EU) 2015/61 der Kommission vom 10. Oktober 2014. Gründe für die stete Übererfüllung der strengen regulatorischen Vorgaben sind die sich auf Basis der starken Kundenbeziehungen erfreulich entwickelnden Primäreinlagen sowie die Veranlagung in hochqualitative Wertpapiere, die als Liquiditätspuffer dienen. Neben einem ausgeglichenen Verhältnis zwischen Kundeneinlagen und Kundenforderungen steht eine gute strukturelle Refinanzierungsstruktur im Zwischenbankenbereich im Fokus des Liquiditätsmanagements.
Vermögenslage
Die Vermögenslage des Steiermärkische Sparkasse-Konzern hat sich weiter verbessert.
Die Eigenmittel des Steiermärkische Sparkasse-Konzern betragen 2.473,1 Mio. EURO. Die Eigenmittel setzen sich zusammen aus Kernkapital und Ergänzungskapital.
Das harte Kernkapital (CET 1) beträgt 2.371,2 Mio. EURO und das zusätzliche Kernkapital (AT 1) beträgt 0,0 Mio. EURO. Das Ergänzungskapital (T2) beläuft sich auf 101,9 Mio. EURO.
Die harte Kernkapitalquote liegt mit 21,5% (21,8%) wiederum weit über den Mindestanforderungen.
Bericht über Zweigniederlassungen
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Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern unterhält insgesamt 194 Filialen und regionale Beratungszentren (ohne SB-Standorte), davon 121 in der Steiermark, 1 in Wien, 37 in Bosnien sowie 35 in Nordmazedonien. Des Weiteren befinden sich in der Steiermark 33 SB-Standorte.Per Jahresende waren in den Filialen und regionalen Beratungszentren des Steiermärkische Sparkasse-Konzern 2.648 (2.632) bankbetriebliche Mitarbeiter:innen (abzüglich dienstüberlassenen Personals) beschäftigt.
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Graz, den 14. März 2023
Der Vorstand:
Dr. Gerhard FabischDr. Georg Bucher
VorsitzenderVorstandsmitglied
Dr. Oliver KröpflMag. Walburga Seidl
VorstandsmitgliedVorstandsmitglied
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KONZERNABSCHLUSS 2022 NACH IFRS JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 28
STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AG
Jahresabschluss......................................................................................................................................................................................................................208
Lagebericht..............................................................................................................................................................................................................................253
Bestätigungsvermerk............................................................................................................................................................................................................272
Erklärung aller gesetzlichen Vertreter...........................................................................................................................................................................281
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Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige ähnliche Erträge
Sonstige ähnliche Aufwendungen
Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten
Periodenergebnis aus Anteilen an At Equity-bewerteten Unternehmen
Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien & sonstigen Operating-Leasing-Verträgen
Abschreibung und Amortisation
Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten
Gewinne/Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, nicht erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert (netto)
Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten
Sonstiger betrieblicher Erfolg
Steuern und Abgaben auf das Bankgeschäft
Ergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Periodenergebnis
Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Periodenergebnis
Ergebnis je Aktie
In der Kennziffer „Ergebnis je Aktie“ wird das den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnende Periodenergebnis der durchschnittlichen Anzahl der im Umlauf befindlichen Stammaktien gegenübergestellt. Es gibt keine Bezugs- bzw. Wandlungsrechte, deshalb entfällt die Berechnung des verwässerten Gewinnes je Aktie.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 30
Konzern-GesamtergebnisrechnungPosten bei denen keine Umgliederung in den Periodengewinn/Verlust möglich ist
Neubewertung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen
Fair Value-Änderungen von Eigenkapitalinstrumenten, die zum Fair Value über das sonstige Ergebnis bewertet werden
Ertragsteuern auf Posten, welche nicht umgegliedert werden können
Anteilige erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderung der At Equity-bewerteten Unternehmen*)
Posten bei denen eine Umgliederung in den Periodengewinn/Verlust möglich ist
Fair Value-Änderungen von Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum Fair Value bewertet werden
Gewinn/Verlust der Periode
Wertberichtigungen für Kreditrisiken
Gewinn/Verlust der Periode
Anteilige erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderung der At Equity-bewerteten Unternehmen*)
Gewinn/Verlust der Periode
Ertragsteuern auf Posten, welche umgegliedert werden können
Gewinn/Verlust der Periode
zuzurechnen den nicht beherrschenden Anteilen
zuzurechnen den Eigentümern des Mutterunternehmens
*) nach Steuerlatenz saldiert.
Für eine detaillierte Darstellung von Ertragsteuern im sonstigen Ergebnis verweisen wir auf Note 13 Ertragsteuern.
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KonzernbilanzKassenbestand und Guthaben
Finanzielle Vermögenswerte - Held for Trading
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte
Kredite und Darlehen an Kunden
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
Kredite und Darlehen an Kunden
Forderungen aus Finanzierungsleasing
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Immaterielle Vermögensgegenstände
Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
Laufende Steuerforderungen
Latente Steuerforderungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Sonstige Vermögensgegenstände
Finanzielle Verbindlichkeiten - Held for Trading
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Einlagen von Kreditinstituten
Verbriefte Verbindlichkeiten
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Laufende Steuerverpflichtungen
Latente Steuerverpflichtungen
Sonstige Verbindlichkeiten
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Eigenkapital
Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Eigenkapital
Summe der Verbindlichkeiten und Eigenkapital
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 32
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 33
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung Neubewertung aus leistungs-orientierten Versorgungs-plänen
Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Eigenkapital
Nicht berherrschenden Anteilen zuzurechnendes Eigenkapital
Kapital Stand 1. Jänner 2021
Veränderung - Eigene Aktien
Kapitalerhöhungen/-herabsetzungen
Änderung im Konsolidierungskreis und Anteilsveränderungen
Umgliederung vom Sonstigen Ergebnis in Gewinnrücklagen
Veränderung aus der Neubewertung aus
leistungsorientierten Versorgungsplänen
Veränderung der Fair Value-Rücklage
Veränderung der Währungsrücklage
Sonstige Veränderungen OCI (Ant.d.sonst.Erg. aus assoz.
Untern. u.Gemeinschaftsu. bilanziert nach Equity-Methode)
Kapital Stand 31. Dezember 2021
Neubewertung aus leistungs-orientierten Versorgungs-plänen
Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Eigenkapital
Nicht berherrschenden Anteilen zuzurechnendes Eigenkapital
Kapital Stand 1. Jänner 2022
Veränderung - Eigene Aktien
Kapitalerhöhungen/-herabsetzungen
Änderung im Konsolidierungskreis und Anteilsveränderungen
Umgliederung vom Sonstigen Ergebnis in Gewinnrücklagen
Veränderung aus der Neubewertung aus
leistungsorientierten Versorgungsplänen
Veränderung der Fair Value-Rücklage
Veränderung der Währungsrücklage
Sonstige Veränderungen OCI (Ant.d.sonst.Erg. aus assoz.
Untern. u.Gemeinschaftsu. bilanziert nach Equity-Methode)
Kapital Stand 31. Dezember 2022
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JAHRESFINANZBERICHT 2021 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 35 Konzern-KapitalflussrechnungIm Periodenergebnis enthaltene zahlungsunwirksame Posten
Abschreibung, Wertberichtigungen, Zuschreibung von nicht-finanziellen Vermögenswerten
Erfolge aus At Equity-bewerteten Unternehmen
Zuführung (netto) zu Kreditvorsorgen und sonstigen Rückstellungen
Gewinne/Verluste aus der Bewertung und Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten
Veränderung des Vermögens und der Verbindlichkeiten aus operativer Geschäftstätigkeit nach Korrektur um zahlungsunwirksame Bestandteile
Finanzielle Vermögenswerte - Held for Trading
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertet, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte
Kredite und Darlehen an Kunden
Finanzielle Vermögenswerte zum Fair Value über das sonstige Ergebnis bewertet
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
Kredite und Darlehen an Kunden
Forderungen aus Finanzierungsleasing
Andere Aktiva aus operativer Geschäftstätigkeit
Finanzielle Verbindlichkeiten - Held for Trading
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Einlagen von Kreditinstituten
Verbriefte Verbindlichkeiten
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Andere Passiva aus operativer Geschäftstätigkeit
Cash Flow aus operativer Geschäftstätigkeit
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Einzahlungen aus Veräußerung
Finanzielle Vermögenswerte zum Fair Value über das sonstige Ergebnis bewertet: Eigenkapitalinstrumente
Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Finanzielle Vermögenswerte zum Fair Value über das sonstige Ergebnis bewertet: Eigenkapitalinstrumente
Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Erwerb von Tochterunternehmen (abzüglich erworbener Zahlungsmittel)
Verkauf von Tochterunternehmen
Cash Flow aus Investitionstätigkeit
Erwerb von Anteilen ohne beherrschenden Einfluss
Dividendenzahlungen den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnen
Dividendenzahlungen den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen
Sonstige Finanzierungstätigkeit
Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit
Zahlungsmittelbestand*) am Beginn der Periode
Cash Flow aus operativer Geschäftstätigkeit
Cash Flow aus Investitionstätigkeit
Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit
Zahlungsmittelbestand zum Ende der Periode
Zahlungsströme für Steuern, Zinsen und Dividenden
Gezahlte Ertragsteuern (in Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit erfasst)
*Die Darstellung der Vergleichsinformationen wurde aufgrund einer Ausweisänderung angepasst.
Der Zahlungsmittelbestand umfasst die Beträge in dem Bilanzposten „Kassenbestand und Guthaben“.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 37
ANHANG (NOTES) ZUM KONZERN-ABSCHLUSS DES STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERNDie Steiermärkische Bank und Sparkassen AG (Steiermärkische Sparkasse) wurde 1825 gegründet und ist die älteste Sparkasse der Steiermark. Sie hat ihren Firmensitz in 8010 Graz, Sparkassenplatz 4. Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern bietet ein komplettes Angebot an Bank- und Finanzdienstleistungen – wie Sparen, Asset Management (u.a. Investmentfondsgeschäft), Kredite, Hypothekardarlehen, Wertpapierhandel und Derivativgeschäft, Wertpapierverwaltung, Projektfinanzierung, Außenhandelsfinanzierung, Unternehmensfinanzierung, Kapital- und Geldmarktdienstleistungen, Devisen- und Valutenhandel und Leasing – an. Geografisch bietet der Steiermärkische Sparkasse-Konzern seine Dienstleistungen neben der Steiermark auch in Slowenien, Kroatien, Serbien, Bosnien-Herzegowina und Nordmazedonien an.
Per Jahresende 2022 hält die Steiermärkische Verwaltungssparkasse 73,70% an der Steiermärkische Sparkasse. Der Gegenstand des Unternehmens der Steiermärkische Verwaltungssparkasse besteht in der Verwaltung eigenen Vermögens, das im Wesentlichen aus der Beteiligung an der Steiermärkische Sparkasse besteht. Die Steiermärkische Verwaltungssparkasse fühlt sich im Sinne ihres Gründungsauftrages dem Gemeinwohl verpflichtet. Dem Rechnung tragend, wurden 2022 wiederum erhebliche Mittel insbesondere für die Förderung der Jugend und der Wissenschaft sowie für soziale, kulturelle und sportliche Zwecke zur Verfügung gestellt.
Die Steiermärkische Sparkasse ist Mitglied des Haftungsverbundes (HV) gem. Art. 4 Abs. 1 Z 127 CRR und des aufsichtsbehördlich genehmigten institutsbezogenen Sicherungssystems (IPS) gemäß Art. 113 Abs. 7 CRR. Dem IPS und dem HV gehören zum Bilanzstichtag neben der Erste Group Bank AG und der Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG, die Bausparkasse der österreichischen Sparkassen AG sowie alle österreichischen Sparkassen an. Nach den Bestimmungen zum Haftungsverbund, ist die solidarische Erfüllung der Verbindlichkeiten gegenüber Kund:innen (dies betrifft alle Einlagen gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 BWG, alle Geldforderungen aufgrund von Guthaben aus Bankgeschäften, alle Geldforderungen aus der Begebung von Wertpapieren, ausgenommen Eigenmittelbestandteile gemäß Art. 26ff, 51ff, 62ff CRR und Forderungen aus strafrechtlich relevanten Transaktionen) abhängig von der jeweiligen Kapitalisierung der einzelnen HV-Mitglieder gegeben.
Die unter Berücksichtigung der regulatorischen Anforderungen und allgemeiner Höchstgrenzen zu erbringenden individuellen Leistungen der einzelnen Mitglieder bestehen in Unterstützungsmaßnahmen (wie z.B. Gewährung von Liquiditätshilfen, Einräumung von Darlehen, Übernahme von Garantien, Zufuhr von Eigenkapital) und nach Leistung der gesetzlichen Einlagensicherung in der Erfüllung der gemäß dem HV/IPS-Vertrag abgesicherten Kundenforderungen im Falle des Konkurses eines Mitgliedes. Aufgrund der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen wurden die Höchstgrenzen für Unterstützungsmaßnahmen der einzelnen Mitglieder angehoben sowie ein Ex-Ante-Fonds (IPS Fonds) eingerichtet. In den Ex-Ante-Fonds wird quartalsmäßig einbezahlt.
Die Mitglieder des Haftungsverbundes/IPS bilden mit der Erste Group Bank AG eine Kreditinstitutsgruppe gemäß § 30 BWG bzw. einen aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis i. S. d Art. 18 und Art. 19 CRR, deren übergeordnetes Kreditinstitut die Erste Group Bank AG ist. Dies erfordert, dass die Erste Group Bank AG die konsolidierten Eigenmittel sowie die konsolidierten Eigenmittelanforderungen auf Basis der aufsichtlichen Konsolidierung vornimmt. Zum Zwecke der Einbeziehung der Mitglieder des Haftungsverbundes in den Konzernabschluss der Erste Group Bank AG wird ein nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestelltes Reporting Package an die Erste Group Bank AG übermittelt.
Da Wertpapiere der Steiermärkische Sparkasse an einem geregelten Markt (Wiener Börse) zugelassen sind, ist die Steiermärkische Sparkasse gemäß § 245 Abs. 3 Unternehmensgesetzbuch (UGB) verpflichtet, einen Konzernabschluss zu erstellen. Aufgrund der EU-Verordnung betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards (1606/2002/EG) ist die Steiermärkische Sparkasse verpflichtet, den Konzernabschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS) aufzustellen.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 38
Im Jahr 2014 wurden Financial Reporting (FINREP) und Common Reporting (COREP) von der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) eingeführt und repräsentieren ein verpflichtendes regulatorisches Rahmenwerk, das von EU-ansässigen Kreditinstituten anzuwenden ist.Die Steiermärkische Sparkasse ist aufgrund des Artikels 22 CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013) aufgrund ihrer Tochterunternehmen bzw. Beteiligungen an Instituten und Finanzinstituten in Drittländern (Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien, Serbien und Montenegro) seit 2014 verpflichtet, die Eigenmittelerfordernisse der CRR sowohl auf Einzelinstitutsbasis als auch auf konsolidierter Basis zu erfüllen.
WESENTLICHE RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE a)Grundsätze der Erstellung Der Konzernabschluss des Steiermärkische Sparkasse-Konzern für das Geschäftsjahr 2022 und die Vergleichsinformationen wurden in Übereinstimmung mit den in Kraft befindlichen International Financial Reporting Standards (IFRS) – wie sie aufgrund der IAS Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 in der Europäischen Union anzuwenden sind – erstellt. Die Anforderungen des § 59a Bankwesengesetz (BWG) und des § 245a Unternehmensgesetzbuch (UGB) werden erfüllt.
Der vorliegende Konzernabschluss basiert auf dem Grundsatz der Unternehmensfortführung.
Die Steiermärkische Sparkasse unterliegt Kapitalausschüttungsbeschränkungen aufgrund von EU-weiten Vorschriften für Kapitalanforderungen, die für alle Kreditinstitute mit Sitz in der EU gelten. Die Steiermärkische Sparkasse ist keinen sonstigen wesentlichen Beschränkungen im Zusammenhang mit dem Zugang zu ihren bzw. der Nutzung ihrer Vermögenswerte oder der Begleichung der Verbindlichkeiten des Konzerns, ausgesetzt. Des Weiteren haben auch die Eigentümer:innen von nicht beherrschenden Anteilen der Tochtergesellschaften der Steiermärkischen Sparkasse keine Rechte, die den Zugang des Konzerns zu seinen Vermögenswerten bzw. die Nutzung seiner Vermögenswerte oder die Fähigkeit, seine Verbindlichkeiten zu begleichen, einschränken.
Die Angabe der Vorjahreswerte erfolgt im Folgenden in Klammerdarstellung und bezieht sich auf den Konzernabschluss 31.12.2021. Alle Beträge verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, in Mio. EURO. Die nachstehend angeführten Tabellen können Rundungsdifferenzen enthalten. Die im Konzernabschluss verwendeten Abkürzungen werden im „Abkürzungsverzeichnis“ am Ende dieses Berichts erläutert.
Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit dem Datum der Unterfertigung vom Vorstand aufgestellt und zur Veröffentlichung freigegeben.
Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Aufsichtsrat noch nicht zur Kenntnis genommen und der Einzelabschluss der Steiermärkischen Sparkasse wurde noch nicht vom Aufsichtsrat festgestellt.
Freigabe des Konzernabschlusses zur Veröffentlichung durch den Aufsichtsrat: 29. März 2023.
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Der Konzernabschluss der Steiermärkischen Sparkasse wird in Euro, der funktionalen Währung der Steiermärkische Sparkasse, der Muttergesellschaft des Steiermärkischen Sparkasse-Konzern, aufgestellt. Die funktionale Währung ist die Währung des primären Wirtschaftsumfeldes, in dem die Gesellschaft tätig ist. Jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt seine eigene funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Konzernunternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet.
Zur Währungsumrechnung werden die Umrechnungskurse der Zentralbanken der jeweiligen Länder herangezogen. Bei Konzerngesellschaften, deren funktionale Währung der Euro ist, werden die Richtkurse der Europäischen Zentralbank herangezogen.
i. Transaktionen und Salden in fremder Währung
Fremdwährungstransaktionen werden von den Konzernunternehmen zunächst zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls jeweils gültigen Wechselkurs in die funktionale Währung umgerechnet. Nachfolgend werden monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskurses in die funktionale Währung umgerechnet. Alle sich daraus ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Handelsergebnis“ ausgewiesen. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem historischen Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet, d.h. aus ihnen resultieren keine Umrechnungsdifferenzen. Nicht monetäre Posten, die zu ihrem Fair Value in einer Fremdwährung bewertet werden (z.B. Beteiligungen), werden mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der Bemessung des Fair Values umgerechnet, sodass die Umrechnungsdifferenzen Teil des Fair Value-Ergebnisses sind.
ii. Umrechnung der Abschlüsse von in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen
Die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe (ausländischer Tochtergesellschaften und Filialen) werden mit dem Kurs am Bilanzstichtag (Stichtagskurs) in die Berichtswährung der Steiermärkischen Sparkasse (Euro) umgerechnet. Die Umrechnung der Posten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und der Konzern-Gesamtergebnisrechnung in Euro erfolgt mit dem Durchschnittskurs für die jeweilige Berichtsperiode, der auf Basis der täglichen Wechselkurse ermittelt wird. Ein im Zusammenhang mit dem Erwerb einer ausländischen Tochtergesellschaft entstehender Firmenwert, immaterielle Vermögenswerte wie Kundenstock und Marke sowie Anpassungen der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden an den Fair Value werden als Vermögenswerte und Schulden dieser ausländischen Tochtergesellschaft behandelt und mit dem Stichtagskurs umgerechnet.
Wechselkursdifferenzen, die sich aus der Umrechnung ergeben, werden in dem Posten „Währungsrücklage“ in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst. Das kumulierte Ergebnis wird in dem Posten „Währungsrücklage“ in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Beim Abgang einer ausländischen Tochtergesellschaft werden die kumulierten Umrechnungsdifferenzen, die bis dahin im sonstigen Ergebnis erfasst wurden, in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Sonstiger betrieblicher Erfolg“ berücksichtigt.
c)Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen Der Konzernabschluss enthält Werte, die auf Basis von Ermessensentscheidungen sowie unter Verwendung von Schätzungen und Annahmen ermittelt worden sind. Die verwendeten Schätzungen und Annahmen basieren auf historischen Erfahrungen und sonstigen Faktoren, wie Planungen, Erwartungen und Prognosen zukünftiger Ereignisse, die nach heutigem Ermessen vernünftig erscheinen. Aufgrund der mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundenen Unsicherheit könnten jedoch in zukünftigen Perioden Anpassungen des Buchwerts der entsprechenden Vermögenswerte oder Schulden erforderlich werden. Die wesentlichen Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen sind bei den Angaben zu den jeweiligen Vermögenswerten und Schulden dargestellt und betreffen insbesondere:
•Steuern vom Einkommen und aktive latente Steuern (Note 13 Ertragsteuern)
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•SPPI-Beurteilung von Finanzinstrumenten (Kapitel „Finanzinstrumente – Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze“)
•Beurteilung des Geschäftsmodells von Finanzinstrumenten (Kapitel „Finanzinstrumente – Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze“)
•Finanzielle Verbindlichkeiten aus dem TLTRO-Programm der EZB (Kapitel Finanzinstrumente – Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze, Note 18 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten)
•Fair Value von Finanzinstrumenten (Note 23 Fair Value von Finanzinstrumenten)
•Wertminderungen von Finanzinstrumenten (Kapitel Finanzinstrumente – Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze, Note 31 Kreditrisiko)
•Rückstellungen (Note 39 Rückstellungen)
•Leistungsorientierte Versorgungspläne (Note 39 Rückstellungen)
•Beherrschung von Tochtergesellschaften (Note 43 Tochtergesellschaften)
•Maßgeblicher Einfluss bei assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (Note 44 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen)
•Anteile an strukturierten Unternehmen (Note 45 Nicht konsolidierte strukturierte Unternehmen)
Im Jahr 2022 haben der Krieg in der Ukraine, die Energiekrise, die Inflation und die Zinsentwicklung zusätzliche Unsicherheiten für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Steiermärkische Sparkasse-Konzern mit sich gebracht. Im Jahr 2021 resultierten solche zusätzlichen Unsicherheiten aus der Covid-19-Pandemie. Zu den möglichen Effekten gehören erhebliche Auswirkungen auf erwartete Kreditverluste und das Betriebsergebnis sowie die potenziellen Auswirkungen auf Wertminderungen nichtfinanzieller Vermögenswerte. Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern verfolgt die Entwicklungen genau und erfasst die Auswirkungen im Konzernabschluss, sofern verlässliche Informationen zur Unterstützung ihrer Erfassung verfügbar sind.
Das „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ in Höhe von -18,7 Mio. EURO wurde von der Auflösung der Covid-19-Pandemie-Overlays in Höhe von 17,5 Mio. EURO beeinflusst. Diese Overlays konnten aufgrund der Verringerung dieser Risiken im Laufe des Jahres 2022 vollständig zurückgenommen werden. Wertminderungen, die unmittelbar auf Änderungen der makroökonomischen Rahmenbedingungen sowie auf Overlays im Zusammenhang mit zusätzlichen Risiken aufgrund der aktuellen geopolitischen Situation – hauptsächlich dem Ukraine-Krieg – und seinen Auswirkungen auf die Wirtschaft stehen, beliefen sich auf 47,3 Mio. EURO. Im Jahr 2021 führten Änderungen der makroökonomischen Rahmenbedingungen und Maßnahmen des Managements zur Identifizierung der am stärksten betroffenen Portfolios aufgrund der Covid-19-Pandemie zu einer Auflösung von Wertminderungen in Höhe von 12,4 Mio. EURO. Insgesamt belaufen sich die inkrementellen Wertberichtigungen für notleidende Kreditrisikovolumen, die auf die makroökonomischen Rahmenbedingungen und die geopolitische Entwicklung zurückzuführen sind, in der Bilanz im Jahr 2022 auf 81,0 Mio. EURO (2021: 51,2 Mio. EURO). Details zu diesen Auswirkungen auf die Schätzung erwarteter Kreditverluste sind in Note 31 „Szenarien für die Berücksichtigung zukunftsbezogener Informationen und Krisenauswirkungen“ beschrieben.
d)Anwendung geänderter und neuer IFRS bzw. IAS Die angewandten Rechnungslegungsgrundsätze entsprechen jenen Bilanzierungsvorschriften, die im vorangegangenen Geschäftsjahr verwendet wurden, außer jenen Standards und Interpretationen, die für die Geschäftsjahre, die nach dem 1. Jänner 2022 beginnen, gültig sind. In Bezug auf neue Standards und Interpretationen sowie deren Änderungen sind nur jene angeführt, die für die Geschäftstätigkeit des Steiermärkischen Sparkasse-Konzern relevant sind.
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Verpflichtend anzuwendende Standards und InterpretationenFolgende Änderungen der Standards sind für das Geschäftsjahr 2022 verpflichtend anzuwenden und wurden von der EU übernommen:
_Jährliche Verbesserungen zu IFRSs 2018-2020 Zyklus (Änderungen von IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41)
Aus der Anwendung der oben genannten Änderungen in 2022 ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss des Steiermärkische Sparkasse-Konzern.
Noch nicht anzuwendende Standards und Interpretationen
Die nachstehenden Standards und Änderungen wurden vom IASB verabschiedet und veröffentlicht, müssen aber noch nicht angewendet werden. Alle wurden von der EU übernommen.
_IFRS 17: Versicherungsverträge
_Änderungen von IAS 1: Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
_Änderungen von IAS 8: Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen
_Änderungen von IAS 12: Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen
IFRS 17: Versicherungsverträge. IFRS 17 wurde im Mai 2017 veröffentlicht und ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2023 beginnen, anzuwenden. IFRS 17 regelt die Grundsätze in Bezug auf den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angaben für Versicherungsverträge innerhalb des Anwendungsbereichs des Standards. Die Zielsetzung von IFRS 17 besteht in der Bereitstellung relevanter Informationen durch die bilanzierenden Unternehmen und soll so zu einer glaubwürdigen Darstellung der Versicherungsverträge führen. Diese Informationen dienen als Grundlage für die Abschlussadressat:innen, um die Auswirkungen von Versicherungsverträgen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Zahlungsströme eines Unternehmens beurteilen zu können. Aus der IFRS 17 Anwendung werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss des Steiermärkische Sparkasse-Konzern erwartet.
Änderungen von IAS 1: Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Die Änderungen von IAS 1 wurden im Februar 2021 veröffentlicht und sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2023 beginnen, anzuwenden. Die Änderungen präzisieren die Formulierung, dass ein Unternehmen wesentliche Informationen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben hat. Darüber hinaus wurden Leitlinien ergänzt, wie ein Unternehmen wesentliche Informationen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden identifizieren kann. Die Änderungen enthalten weiters Beispiele, wann Informationen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wahrscheinlich wesentlich sind. Aus der Anwendung dieser Änderungen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss des Steiermärkische Sparkasse-Konzern erwartet. Möglicherweise müssen jedoch die Angaben zu den Rechnungslegungsgrundsätzen überarbeitet werden.
Änderungen von IAS 8: Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen. Die Änderungen von IAS 8 wurden im Februar 2021 veröffentlicht und sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2023 beginnen, anzuwenden. Die Änderungen stellen klar, wie zwischen Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen zu unterscheiden ist. Aus der Anwendung dieser Änderungen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss des Steiermärkische Sparkasse-Konzern erwartet.
Änderungen von IAS 12: Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen. Die Änderungen von IAS 12 wurden im März 2021 veröffentlicht und sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2023 beginnen, anzuwenden. Die Änderungen stellen klar, dass die Erstanwendungsausnahme in IAS 12.15(b) und IAS 12.24 nicht für Transaktionen gilt, bei denen beim erstmaligen Ansatz abzugsfähige und zu versteuernde temporäre Differenzen in gleicher Höhe entstehen. Aus der Anwendung dieser Änderungen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss des Steiermärkische Sparkasse-Konzern erwartet.
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ERTRAGSLAGE1.Segmentberichterstattung Die externe Segmentberichterstattung orientiert sich an der internen Berichterstattung und spiegelt die Entscheidungs- und Verantwortungsstruktur des Managements wider (management approach gem. IFRS 8 Geschäftssegmente).
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern verfügt über folgende vier berichtspflichtige Segmente:
•Regionen
•Kommerz
•Internationales Geschäft
•Restaktivitäten
Das Segment Regionen umfasst das Ergebnis der Geschäftsbeziehungen mit Privatkund:innen in der Steiermark und in Wien sowie Geschäftsbeziehungen mit kommerziellen Klein- und Mittelbetrieben in der Steiermark ausgenommen Graz.
Das Segment Kommerz umfasst die Geschäftsbeziehungen mit Klein- und Mittelbetrieben in Graz und Wien und mit zentral betreuten kommerziellen Großbetrieben, weiters Projektfinanzierungen, genossenschaftlichen Wohnbau, sowie direkte und indirekte Finanzierungen der Immorent-Projektgesellschaften. Darüber hinaus werden die Ergebnisse aus Beteiligungen an Finanzinstituten in Österreich diesem Segment zugerechnet.
Im Segment Internationales Geschäft sind im Wesentlichen die Ergebnisse aus den Beteiligungen an Bank- und Finanzinstituten in Südosteuropa enthalten. Die Steiermärkische Sparkasse ist an folgenden ausländischen Banken beteiligt: Erste Bank Kroatien, Sparkasse Bosnien und Herzegowina, Erste Bank Serbien, Banka Sparkasse Slowenien und Sparkasse Nordmazedonien. Die Steiermärkische Sparkasse ist außerdem an Finanzinstituten in Kroatien, Slowenien, Serbien, Montenegro (bis Oktober 2022), Bosnien und Herzegowina und Nordmazedonien beteiligt. Für das Segment Internationales Geschäft werden folgende geografische Teilsegmente unterschieden:
•Bosnien und Herzegowina
•Nordmazedonien
•Kroatien
•Serbien
•Slowenien
•Sonstiges Internationales Geschäft
Jedes geografische Teilsegment beinhaltet die Beteiligungen an den Bank- und Finanzinstituten des jeweiligen Landes, wobei die Beteiligung am Finanzinstitut in Montenegro dem Teilsegment Kroatien zugeordnet ist (bis Oktober 2022).
Das Teilsegment "Sonstiges Internationales Geschäft" beinhaltet sonstige Finanzierungen in Südosteuropa und die Betriebsaufwendungen für die Steuerung der Beteiligungen.
Das Segment Restaktivitäten beinhaltet die Ergebnisse aus Finanzinstrumenten, das Bilanzstrukturergebnis, Einmaleffekte, die zur Wahrung der Vergleichbarkeit keinem Segment zugeordnet werden, sowie das freie Kapital (definiert als Differenz zwischen dem durchschnittlichen IFRS-Kapital und dem den Segmenten zugeordneten durchschnittlichen ökonomischen Kapital).
Den einzelnen Segmenten entsprechend zugeordnet werden: Refinanzierungskosten der Beteiligungen, Zinsen in Zusammenhang mit notleidenden Krediten sowie die Kosten für die Fonds zur Einlagensicherung und Abwicklung.
Die Eigenkapitalallokation erfolgt auf Basis eines ökonomischen Ansatzes, welcher für die interne Steuerung der Geschäftsbereiche herangezogen wird. Die Zuteilung des Eigenkapitals erfolgt für das operationale Risiko über die Betriebskosten und für das Kreditrisiko über die risikogewichteten Aktiva, wofür eine erforderliche Quote von 12% zum Ansatz gebracht wurde. Aufgrund der materiellen Relevanz wurde das Marktrisiko ebenfalls in die Kapitalallokation miteinbezogen. JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 43
Basis für die Ergebnisermittlung ist die Deckungsbeitragsrechnung auf Geschäftsfeldebene. Die Bewertung des Zinsüberschusses in den Segmenten erfolgt gemäß Marktzinsmethode (Konditionenbeitrag, Strukturbeitrag), wobei der Strukturbeitrag gesamthaft dem Segment Restaktivitäten zugerechnet wird. Der Verwaltungsaufwand wird auf Basis der Kostenrechnung (Produkt-, Vertriebsfix- und Overheadkosten) auf Geschäftsfeldebene dargestellt. Die Segmentinformationen stimmen mit den IFRS-Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden überein.
Vergleichbarkeit der Zahlen für 2022 und 2021
Die Darstellung der Zahlen für 2022 und 2021 in den folgenden Tabellen folgt der Struktur der Konzern Gewinn- und Verlustrechnung.
Segmente nach Kerngeschäftsbereichen
Summe Aktiva (Periodenende)
Summe Passiva mit Eigenkapital (Periodenende)
Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten
Periodenergebnis aus Anteilen an At Equity-bewerteten Unternehmen
Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien & sonstigen Operating-Leasing-Verträgen
davon Abschreibung und Amortisation
Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten
Gewinne/Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, nicht erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert (netto)
Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten
Sonstiger betrieblicher Erfolg
Ergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Periodenergebnis
Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Periodenergebnis
Durchschn. risikogewichtete Aktiva (Kreditrisiko)
Durchschn. zugeordnetes Eigenkapital
Anteile an At Equity-bewerteten Unternehmen
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 44
Segmente nach KerngeschäftsbereichenSumme Aktiva (Periodenende)
Summe Passiva mit Eigenkapital (Periodenende)
Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten
Periodenergebnis aus Anteilen an At Equity-bewerteten Unternehmen
Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien & sonstigen Operating-Leasing-Verträgen
davon Abschreibung und Amortisation
Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten
Gewinne/Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, nicht erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert (netto)
Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten
Sonstiger betrieblicher Erfolg
Ergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Periodenergebnis
Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Periodenergebnis
Durchschn. risikogewichtete Aktiva (Kreditrisiko)
Durchschn. zugeordnetes Eigenkapital
Anteile an At Equity-bewerteten Unternehmen
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 45
Geografische SegmentierungDas Segment Österreich umfasst die Geschäftssegmente Regionen, Kommerz und Restaktivitäten. Das geografische Segment Südosteuropa (SEE) beinhaltet fünf Segmente, die jeweils die Ergebnisse der Tochterunternehmen und assoziierte Unternehmen (At Equity-bewertet) des Steiermärkische Sparkasse-Konzern beinhalten, sowie die Refinanzierungskosten der Beteiligungsbuchwerte, deren Bewertung und die Erträge aus der Refinanzierung der Tochtergesellschaften:
•Bosnien und Herzegowina – umfasst die Sparkasse Bosnien und Herzegowina und die Sparkasse Leasing Sarajevo (beide vollkonsolidiert)
•Nordmazedonien – umfasst die Sparkasse Nordmazedonien und die Sparkasse Leasing Skopje (beide vollkonsolidiert)
•Kroatien – umfasst den Teilkonzern Erste Bank Kroatien (At Equity-bewertet), die Erste & Steiermärkische sLeasing (At Equity-bewertet) und die S-Leasing Podgorica (At Equity-bewertet, Verkauf an Erste Bank Montenegro im Oktober 2022)
•Serbien – umfasst die sRent Belgrad (vollkonsolidiert), den Teilkonzern Erste Bank Serbien (At Equity-bewertet) und die sLeasing Belgrad (At Equity-bewertet)
•Slowenien – umfasst die Banka Sparkasse Slowenien (At Equity-bewertet)
Das Teilsegment "Sonstiges Internationales Geschäft" beinhaltet sonstige Finanzierungen nach Südosteuropa und die Betriebsaufwendungen für die Steuerung der Beteiligungen.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 46
Geografische Segmentierung31. Dezember 2022in EUR Mio
Summe Aktiva (Periodenende)
Summe Passiva mit Eigenkapital (Periodenende)
Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten
Periodenergebnis aus Anteilen an At Equity-bewerteten Unternehmen
Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien & sonstigen Operating-Leasing-Verträgen
davon Abschreibung und Amortisation
Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten
Gewinne/Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, nicht erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert (netto)
Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten
Sonstiger betrieblicher Erfolg
Ergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Periodenergebnis
Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Periodenergebnis
Durchschn. risikogewichtete Aktiva (Kreditrisiko)
Durchschn. zugeordnetes Eigenkapital
Anteile an At Equity-bewerteten Unternehmen
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 47
Geografische Segmentierung31. Dezember 2021in EUR Mio
Summe Aktiva (Periodenende)
Summe Passiva mit Eigenkapital (Periodenende)
Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten
Periodenergebnis aus Anteilen an At Equity-bewerteten Unternehmen
Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien & sonstigen Operating-Leasing-Verträgen
davon Abschreibung und Amortisation
Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten
Gewinne/Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, nicht erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert (netto)
Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten
Sonstiger betrieblicher Erfolg
Ergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Periodenergebnis
Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Periodenergebnis
Durchschn. risikogewichtete Aktiva (Kreditrisiko)
Durchschn. zugeordnetes Eigenkapital
Anteile an At Equity-bewerteten Unternehmen
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 48
Der Zinsüberschuss wird in Zinserträge, sonstige ähnliche Erträge, Zinsaufwendungen und sonstige ähnliche Aufwendungen aufgegliedert. Maßgeblich für die Zuordnung zu diesen Posten ist, ob die Effektivzinsmethode für die Erfassung von Zinserträgen und -aufwendungen gemäß IFRS 9 verpflichtend anzuwenden ist.
„Zinserträge” betreffen Erlöse aus Zinsen von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten und erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten. Sie werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst, wie im Kapitel „Finanzinstrumente - Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze“ beschrieben.
In dem Posten „Sonstige ähnliche Erträge“ sind zinsähnliche Erträge enthalten, die aus nicht derivativen finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, zu Handelszwecken gehaltenen Derivaten, Hedge Accounting Derivaten, Forderungen aus Finanzierungsleasing und negativen Zinsen aus finanziellen Verbindlichkeiten resultieren. Zu den Negativzinsen aus finanziellen Verbindlichkeiten zählen auch Gebühren, die auf Einlagen von Geschäftskund:innen auf Basis eines bestimmten Prozentsatzes der ausstehenden Salden erhoben werden.
Der Posten „Zinsaufwendungen“ betrifft Zinsaufwendungen aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten, die unter Verwendung der Effektivzinsmethode berechnet werden. Diese wird im Kapitel „Finanzinstrumente - Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze -“ beschrieben.
In dem Posten „Sonstige ähnliche Aufwendungen“ sind zinsähnliche Aufwendungen enthalten, die aus nicht derivativen finanziellen Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, zu Handelszwecken gehaltenen Derivaten, Hedge Accounting Derivaten, negativen Zinsen aus finanziellen Vermögenswerten, Leasingverbindlichkeiten, IFRS 9 und IAS 37 Rückstellungen (Berücksichtigung des Zeitwert des Geldes durch bloßen Zeitablauf) sowie Nettoverpflichtungen aus Versorgungsplänen nach IAS 19 (Nettozinskosten auf Abfertigungs-, Pensions- und Jubiläumsrückstellungen) resultieren.
Zinserträge und sonstige ähnliche Erträge enthalten Zinserträge aus Krediten und Darlehen an Kreditinstitute und Kunden, aus Kassenbeständen und Guthaben aus Schuldverschreibungen aller Bewertungskategorien finanzieller Vermögenswerte, aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen sowie aus Forderungen aus Finanzierungsleasing. Zu den Zinsaufwendungen und sonstigen ähnlichen Aufwendungen zählen neben Zinsaufwendungen für Einlagen von Kreditinstituten und Kunden auch Zinsaufwendungen für begebene Schuldverschreibungen und für sonstige finanzielle Verbindlichkeiten aller Bewertungskategorien sowie Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten. Darüber hinaus enthält der Zinsüberschuss Zinsen aus derivativen Finanzinstrumenten.
Zusätzlich werden Modifikationsgewinne und -verluste aus finanziellen Vermögenswerten in Stufe 1 in den Zinserträgen ausgewiesen. Weiters wird der noch nicht amortisierte Betrag der Bearbeitungsgebühren/Transaktionskosten, die im Effektivzinssatz berücksichtigt wurden, bei der Ausbuchung von Vermögenswerten in Stufe 1 und 2 am Ausbuchungstag in den Zinserträgen erfasst.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 49
Finanzielle Vermögenswerte AC
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
Nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte FVPL
Finanzielle Vermögenswerte HfT
Derivate - Hedge Accounting, Zinsrisiken
Sonstige Vermögensgegenstände
Negative Zinsen aus finanziellen Verbindlichkeiten
Sonstige ähnliche Erträge
Zinserträge und sonstige ähnliche Erträge
Finanzielle Verbindlichkeiten AC
Finanzielle Verbindlichkeiten FVPL
Finanzielle Verbindlichkeiten HfT
Derivate - Hedge Accounting, Zinsrisiken
Sonstige Verbindlichkeiten
Negative Zinsen aus finanziellen Vermögenswerten
Sonstige ähnliche Aufwendungen
Zinsaufwendungen und sonstige ähnliche Aufwendungen
In den verschiedenen Posten für Zinserträge sind Zinserträge von wertgeminderten finanziellen Vermögenswerten in Höhe von 7,2 Mio. EURO (2021: 6,6 Mio. EURO) erfasst. Darüber hinaus werden in der Zeile „Finanzielle Vermögenswerte AC“ Gewinne und Verluste in Höhe von 4,9 Mio. EURO (2021: 0,1 Mio. EURO) aus vertraglichen Modifikationen von Finanzinstrumenten, die der Stufe 1 zugeordnet sind, dargestellt.
Die in den Zeilen „Negative Zinsen aus finanziellen Verbindlichkeiten“ und „Negative Zinsen aus finanziellen Vermögenswerten“ ausgewiesenen Beträge betreffen fast ausschließlich das Interbankengeschäft sowie Einlagen und Refinanzierungen bei Zentralnotenbanken.
Im Jahr 2022 enthalten die Zinsaufwendungen für finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten auch Schätzungsanpassungsverluste aus TLTRO III in Höhe von -1,9 Mio. EURO. Im Jahr 2021 enthalten die negativen Zinsen aus finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten Schätzungsanpassungsgewinne aus TLTRO III in Höhe von 1,5 Mio. EURO. Für weitere Details siehe Note 18 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten.
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern erhält aus verschiedenen Dienstleistungen, die er für Kund:innen erbringt, Gebühren- und Provisionseinkommen. Provisionserträge werden auf Basis der mit den Kund:innen im Vertrag spezifizierten Gegenleistung bewertet. Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern erfasst diese Erlöse, wenn er eine zugesagte Leistung an einzelne Kund:innen überträgt.
Provisionen aus der Erbringung von Dienstleistungen über einen bestimmten Zeitraum werden periodengerecht über den entsprechenden Zeitraum abgegrenzt. Darin enthalten sind Provisionen aus Kreditzusagen, Haftungsprovisionen und andere Provisionen aus dem Kreditgeschäft, Provisionserträge aus der Vermögensverwaltung, dem Depotgeschäft und sonstige
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Verwaltungs- und Beratungsgebühren sowie Gebühren aus dem Versicherungsvermittlungsgeschäft und dem Bausparvermittlungsgeschäft. Die Leistungen, die über einen bestimmten Zeitraum erbracht werden, beinhalten auch Zahlungsverkehrsdienstleistungen, wie beispielsweise periodische Kartengebühren.Provisionserträge aus der Durchführung von transaktionsbezogenen Leistungen für Dritte, wie dem Erwerb und Verkauf von Aktien oder anderen Wertpapieren für Kund:innen oder Devisentransaktionen, sowie Vermittlungsprovisionen aus Leistungen wie dem Verkauf von Fonds- oder Versicherungsprodukten werden nach Abschluss der jeweiligen Transaktion erfasst. Die transaktionsbasierten Leistungen beinhalten auch Zahlungsverkehrsdienstleistungen wie beispielsweise Behebungsgebühren.
Ein Vertrag mit Kund:innen, der im Ansatz eines Finanzinstruments resultiert, kann teilweise in den Anwendungsbereich des IFRS 9 und teilweise in den Anwendungsbereich des IFRS 15 fallen. In so einem Fall wendet der Steiermärkische Sparkasse-Konzern zuerst IFRS 9 zur Separierung und Bewertung jener Vertragsbestandteile im Anwendungsbereich des IFRS 9 an. Erst nachgelagert wird IFRS 15 auf die übrigen Vertragsbestandteile angewendet. Zum Beispiel, in einem Kreditvertrag vereinbarte Verwaltungsgebühren, die nicht integraler Bestandteil der Effektivverzinsung eines Finanzinstruments sind, werden im Provisionsüberschuss berücksichtigt.
Zahlungsverkehrsdienstleistungen
Bausparvermittlungsgeschäft
Strukturierte Finanzierungen
Servicegebühren - Verbriefungen
Erhaltene, gegebene Garantien
Erhaltene, gegebene Kreditzusagen
Provisionserträge und -aufwendungen
Provisionen aus der Vermögensverwaltung sowie aus dem Depot- und Treuhandgeschäft sind Gebühren, die der Steiermärkische Sparkasse-Konzern für Geschäfte, in denen er Vermögenswerte für Kund:innen treuhändig hält oder anlegt, verdient. Diese beliefen sich auf 21,3 Mio. EURO (2021: 21,8 Mio. EURO).
Im Provisionsüberschuss sind Erträge in Höhe von 85,0 Mio. EURO (2021: 77,5 Mio. EURO) enthalten, die sich auf finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten beziehen, die nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden.
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4.DividendenerträgeDividendenerträge werden erfasst, sobald ein Rechtsanspruch auf Zahlung besteht. Dieser Posten umfasst Dividenden aus sämtlichen Aktien und sonstigen Eigenkapitalinstrumenten, d.h. solche, die zu Handelszwecken gehalten werden, sowie solche die nicht zu Handelszwecken gehalten werden und entweder zum FVPL oder zum FVOCI bewertet werden.
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogenefinanzielle Vermögenswerte
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte
Das Handelsergebnis umfasst sämtliche Gewinne und Verluste aus Fair Value-Änderungen (Clean Price) von im Handelsbestand gehaltenen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, inklusive aller Derivate, die nicht als Sicherungsinstrument designiert sind. Das Handelsergebnis umfasst weiters Erträge und Aufwendungen aus Ineffektivitäten von Fair Value Hedges und Cashflow Hedges. Außerdem werden Währungsgewinne und -verluste aus sämtlichen monetären Vermögenswerten und Schulden und aus Devisenkassageschäften in diesem Posten ausgewiesen.
Die Rechnungslegungsgrundsätze für die Erfassung von Währungsgewinnen und -verlusten sind im Kapitel “Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze: b) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze: Währungsumrechnung: i. Transaktionen und Salden in fremder Währung“ dargestellt. Informationen zum Hedge Accounting sind in der Note 24 Hedge Accounting beschrieben.
Wertpapier- und Derivativgeschäft
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6.Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten Dieser Posten beinhaltet Fair Value-Änderungen (Clean Price) von nicht zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, sowie Gewinne und Verluste aus deren Ausbuchung. Dies betrifft sowohl nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte, die in diese Kategorie gewidmet wurden, als auch solche, die verpflichtend zum FVPL bewertet werden.
Ergebnis aus der Bewertung/dem Verkauf von finanziellen Vermögenswerten - verpflichtend erfolgswirksam zum Fair Value bewertet
Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten
Im Jahr 2022 sind -12,9 Mio. EURO Bewertungserfolge aus Schuldverschreibungen sowie -7,8 Mio. EURO Bewertungserfolge aus Beteiligungen in diesem Posten ausgewiesen (2021: vor allem Bewertungserfolge aus Beteiligungen).
7.Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien & sonstigen Operating-Leasing-Verträgen Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien und aus Operating-Leasingvereinbarungen werden linear über die Laufzeit der Leasingverträge erfasst. Betriebliche Aufwendungen im Zusammenhang mit als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien sind im Posten „Sonstiger betrieblicher Erfolg“ erfasst. Für Details verweisen wir auf Note 12 Sonstiger betrieblicher Erfolg.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Sonstige Operating-Leasing-Verträge
Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien & sonstigen Operating-Leasing-Verträgen
Personalaufwand
In den Personalaufwendungen werden Löhne und Gehälter, Bonuszahlungen, gesetzliche und freiwillige Sozialaufwendungen, personalabhängige Steuern und Abgaben erfasst. Dienstzeitaufwendungen aus Abfertigungs-, Pensions- und Jubiläumsgeldverpflichtungen und Neubewertungen von Jubiläumsgeldverpflichtungen sind ebenfalls in diesem Posten dargestellt. Weiters können Aufwendungen im Zusammenhang mit Restrukturierungsrückstellungen Teil des Personalaufwands sein.
Für detaillierte Informationen zur Vergütung (inklusiver erfolgsabhängiger Vergütung) von Vorstandsmitgliedern verweisen wir auf Note 46 Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen sowie wesentlichen Aktionären.
Sachaufwand
Im Sachaufwand sind insbesondere IT-Aufwand, Raumaufwand sowie Aufwendungen für den Bürobetrieb, Aufwand für Werbung und Marketing und Rechts- und Beratungsaufwendungen enthalten. Weiters beinhaltet dieser Posten
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Aufwendungen für Einzahlungen in die Einlagensicherung. Auch Aufwendungen im Zusammenhang mit Restrukturierungsrückstellungen können im Sachaufwand ausgewiesen werden.Abschreibung und Amortisation
Dieser Posten beinhaltet Abschreibungen auf Sachanlagen, auf als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und auf immaterielle Vermögenswerte, sowie Abschreibungen der im Rahmen von IFRS 16 bilanzierten Nutzungsrechte.
Langfristige Personalrückstellungen
Sonstiger Personalaufwand
Beiträge zur Einlagensicherung
Werbung/Marketing/Veranstaltungen
Rechts- und Beratungskosten
Abschreibung und Amortisation
Software und andere immaterielle Vermögenswerte
Selbst genutzte Immobilien
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Betriebs- und Geschäftsausstattung und sonstige Sachanlagen
Im Personalaufwand sind Aufwendungen aus beitragsorientierten Versorgungsplänen in Höhe von 3,0 Mio. EURO (2021: 2,9 Mio. EURO) berücksichtigt.
Durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter:innen
(gewichtet nach Beschäftigungsgrad)
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9.Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen VermögenswertenDieser Posten beinhaltet Gewinne und Verluste aus Verkäufen und sonstigen Ausbuchungsereignissen von finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert wurden. Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten in Stufe 3 werden jedoch im Posten „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ ausgewiesen.
Gewinne aus dem Verkauf von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten
Verluste aus dem Verkauf von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten
Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten
10.Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten Dieser Posten beinhaltet Gewinne und Verluste aus Verkäufen und sonstigen Ausbuchungsereignissen von finanziellen Vermögenswerten zum FVOCI, finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten und sonstigen Finanzinstrumenten, die nicht zum FVPL bilanziert werden, wie beispielsweise Forderungen aus Finanzierungsleasing oder Finanzgarantien. Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten in Stufe 3 werden jedoch im Posten „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ ausgewiesen.
Verkauf von finanziellen Vermögenswerten FVOCI
Verkauf von Forderungen aus Finanzierungsleasing
Rückkauf von finanziellen Verbindlichkeiten AC
Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten
11.Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten Dieser Posten beinhaltet Wertminderungen und Auflösungen von Wertminderungen aller Arten von Finanzinstrumenten, auf die das IFRS 9-Wertminderungsmodell erwarteter Kreditverluste anwendbar ist. Darüber hinaus werden Eingänge aus abgeschriebenen Forderungen, Modifikationsgewinne und -verluste für finanzielle Vermögenswerte in Stufe 2 und Stufe 3 und POCI-Vermögenswerte sowie Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten in Stufe 3 und POCI-Vermögenswerte in diesem Posten dargestellt.
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Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
Zuführung zu Kreditvorsorgen (netto)
Eingänge abgeschriebener Kredite und Forderungen
Gewinne/Verluste aus vertraglichen Modifikationen
Zuführung zu Kreditvorsorgen (netto)
Eingänge abgeschriebener Kredite und Forderungen
Gewinne/Verluste aus vertraglichen Modifikationen
Zuführungen zu Rückstellungen für Verpflichtungen und gegebenen Garantien (netto)
Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten
In der nachfolgenden Tabelle wird die Überleitung des Ergebnisses aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten zu den in der Bilanz erfassten Wertberichtigungen für Kreditrisiken dargestellt:
Änderungen Wertberichtigungen für Kreditrisiken
Ergebnis aus Wertminder-ungen von Finanz-instrumenten
Sonstige erfolgs-wirksame Änderungen
Erfolgs-neutrale Änderungen
Wertberichtigungen für Kreditrisiken Jän. 2022
Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten als POCI klassifiziert - Korrektur Vorjahr
Zuführung zu Wertberichtigungen für Kreditrisiken (netto)
Erhöhung durch Zeitablauf (Aufzinsung)
Ausbuchungen aufgrund von Verkäufen
Änderungen Konsolidierungskreis
Wertberichtigungen für Kreditrisiken Dez. 2022
Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten als
POCI klassifiziert
Eingänge abgeschriebener finanzieller Vermögenswerte
Gewinne/Verluste aus vertraglichen Modifikationen
Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten
12.Sonstiger betrieblicher Erfolg Im sonstigen betrieblichen Erfolg sind grundsätzlich all jene Erträge und Aufwendungen des Steiermärkischen Sparkasse-Konzern ausgewiesen, die nicht unmittelbar der laufenden Geschäftstätigkeit zuzurechnen sind.
Der sonstige betriebliche Erfolg beinhaltet Erträge aus der Auflösung von und Aufwendungen aus der Zuführung zu Rückstellungen, die im Anwendungsbereich von IAS 37 sind. Weiters werden Wertminderungen und Aufholungen von
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Wertminderungen sowie Ergebnisse aus dem Verkauf von Sachanlagen, als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien und immateriellen Vermögenswerten im sonstigen betrieblichen Erfolg dargestellt. Darüber hinaus beinhaltet der sonstige betriebliche Erfolg Beitragszahlungen an Abwicklungsfonds, sonstige Steuern sowie Veräußerungs- und Bewertungsergebnisse von At Equity-bewerteten Unternehmensbeteiligungen und Gewinne und Verluste aus der Entkonsolidierung von Tochtergesellschaften.
Steuern und Abgaben auf das Bankgeschäft werden ebenfalls als Teil des sonstigen betrieblichen Erfolges berücksichtigt. Eine Verbindlichkeit oder eine Rückstellung für Steuern und Abgaben wird bilanziert, wenn eine Tätigkeit durchgeführt wird, die aufgrund der gesetzlichen Vorschriften die Verpflichtung zur Leistung der Abgabe auslöst.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Zuführung - Sonstige Rückstellungen
Steuern und Abgaben auf das Bankgeschäft
Beitragszahlungen an Abwicklungsfonds
Sonstige betriebliche Erträge
Auflösung - Sonstige Rückstellungen
Ergebnis aus Sachanlagen, als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien und immateriellen Vermögenswerten
Ergebnis aus sonstigen betrieblichen Aufwendungen/Erträgen
Sonstiger betrieblicher Erfolg
Die betrieblichen Aufwendungen (inklusive Reparaturen und Instandhaltungskosten) für als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, mit denen Mieteinnahmen erzielt wurden, beliefen sich auf 6,7 Mio. EURO (2021: 5,7 Mio. EURO). At Equity-bewertete Unternehmen
Der im Berichtsjahr für die Erste Bank Kroatien, ein At Equity-bewertetes Unternehmen, durchgeführte Werthaltigkeitstest ergab eine Wertaufholung in der Höhe von 47,1 Mio. EURO (2021: Wertaufholung in der Höhe von 67,5 Mio. EURO). Weiters ergab sich aus dem Werthaltigkeitstest für die Erste Bank Serbien, ein At Equity-bewertetes Unternehmen, eine Wertaufholung in der Höhe von 10,1 Mio. EURO (2021: Wertaufholung in der Höhe von 17,9 Mio. EURO). Der für die Banka Sparkasse Slowenien, ein At Equity-bewertetes Unternehmen, durchgeführte Werthaltigkeitstest ergab eine Wertminderung in der Höhe von -3,9 Mio. EURO (2021: Wertminderung in der Höhe von -0,1 Mio. EURO). Die entsprechenden Bewertungsergebnisse sind im Ergebnis aus sonstigen betrieblichen Aufwendungen/Erträgen ausgewiesen. Für weitere Details wird auf Note 44 verwiesen.
Laufende und latente Steuern werden grundsätzlich entweder als Erträge oder Aufwendungen erfolgswirksam in der jeweiligen Periode erfasst. Jedoch werden Steuern, die sich auf Posten beziehen, die über das „Sonstige Ergebnis“ oder direkt im Eigenkapital erfasst werden, korrespondierend ebenfalls im „Sonstigen Ergebnis“ oder direkt im Eigenkapital und nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Laufende Steuern
Laufende Steueransprüche und -schulden für das Berichtsjahr und frühere Perioden werden mit jenem Betrag angesetzt, in dessen Höhe eine Erstattung der oder eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Die zur Berechnung der Beträge herangezogenen Steuersätze und Steuergesetze sind jene, die zum Bilanzstichtag Gültigkeit haben.
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Latente Steuern
Latente Steuern werden für temporäre Unterschiede angesetzt, die zum Bilanzstichtag zwischen den steuerlichen Wertansätzen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten einerseits und deren Buchwerten andererseits bestehen. Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Unterschiede erfasst. Latente Steueransprüche werden für alle steuerlich abzugsfähigen temporären Unterschiede und noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass in Zukunft ein zu versteuerndes Einkommen zur Verrechnung mit den steuerlich abzugsfähigen temporären Unterschieden und noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträgen zur Verfügung stehen wird. Für temporäre Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Firmenwerts resultieren, werden keine latenten Steuern angesetzt.
Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Maß reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise genutzt werden kann. Nicht bilanzierte latente Steueransprüche werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein zukünftiges zu versteuerndes Einkommen eine Nutzung der latenten Steueransprüche ermöglicht.
Latente Steueransprüche und -schulden werden unter Anwendung jener Steuersätze (und Steuergesetze) bewertet, die zum Bilanzstichtag bereits in Kraft sind oder bereits parlamentarisch beschlossen und kundgemacht sind und von denen erwartet wird, dass sie im Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen in Kraft sein werden. Für die Tochtergesellschaften gelten die jeweiligen lokalen Steuerbestimmungen.
Latente Steueransprüche und -schulden werden gegeneinander aufgerechnet, falls ein einklagbares Recht zur Aufrechnung besteht und die latenten Steuern von der gleichen Steuerbehörde eingehoben werden.
Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen
Die Ermittlung von Steuerbemessungsgrundlagen unterliegt naturgemäß einer allgemeinen Unsicherheit, da die Steuergesetzgebung in einigen Punkten Ermessensentscheidungen zulässt. Aktive latente Steuern werden für steuerliche Verlustvorträge und steuerlich abzugsfähige temporäre Unterschiede insoweit angesetzt, als wahrscheinlich ist, dass in Zukunft ein ausreichendes zu versteuerndes Einkommen zur Verrechnung mit den Verlusten zur Verfügung stehen wird. Dazu wird ein Planungszeitraum von fünf Jahren zugrunde gelegt. Ermessensentscheidungen sind erforderlich, um auf Basis des wahrscheinlichen Zeitpunkts und der Höhe zukünftig zu versteuernden Einkommens sowie zukünftiger Steuerplanungsstrategien festzustellen, in welcher Höhe aktive latente Steuern anzusetzen sind.
Die Steuern vom Einkommen beinhalten die in den einzelnen Konzernunternehmen auf Grundlage der steuerlichen Ergebnisse errechneten laufenden Ertragsteuern, Ertragsteuerkorrekturen für Vorjahre sowie die Veränderung der latenten Steuerabgrenzungen.
Laufender Steueraufwand/Steuerertrag
Latenter Steueraufwand/Steuerertrag
Die nachstehende Überleitungsrechnung stellt den Zusammenhang zwischen den rechnerischen und ausgewiesenen Steuern vom Einkommen dar:
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 58
Ergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
Rechnerischer Ertragsteueraufwand im Geschäftsjahr zum inländischen Ertragsteuersatz (25%)
Auswirkungen abweichender Steuersätze
Steuerminderungen aufgrund von steuerbefreiten Beteiligungserträgen und sonstigensteuerbefreiten Erträgen
Steuermehrungen aufgrund von nicht abzugsfähigen Aufwendungen
Steueraufwand/-ertrag aufgrund von Änderungen des Steuersatzes und Einführung zusätzlicher Steuern
Aperiodischer Steueraufwand/-ertrag
Steueraufwand/-ertrag aus anderen Effekten
In der nachstehenden Tabelle sind die Ertragsteuern, die auf einzelne Bestandteile des sonstigen Ergebnisses entfallen, dargestellt:
Fair Value-Rücklage von Eigenkapitalinstrumenten
Fair Value-Rücklage von Schuldinstrumenten
Anteilige erfolgsneutrale EK-Veränderung von At Equity-bewertete Unternehmen 1)
Neubewertung von leistungsorientierten Versorgungsplänen
1) nach Steuerlatenz saldiert
Die Ertragsteuern im sonstigen Ergebnis sind durch die Erfassung von Ergebnissen aus Werthaltigkeitsprüfungen beeinflusst. Die Zuordnung der Ergebnisse aus Werthaltigkeitsprüfungen basiert auf dem Ansatz des Steiermärkischen Sparkasse-Konzern, nicht werthaltige Beträge von latenten Steuerforderungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung und das sonstige Ergebnis aufzuteilen. Die Zuordnung erfolgt anteilig basierend auf der Entstehung der zugrundeliegenden temporären Differenzen.
Die auf die Fair Value-Rücklage entfallenden Ertragsteuern sind darüber hinaus durch unterschiedliche Steuersätze auf gegenläufige Veränderungen innerhalb der Fair Value-Rücklage beeinflusst.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 59
Wesentliche Komponenten der latenten Steuerforderungen und Steuerverpflichtungen
über Gewinn- und Verlust-rechnung
Temporäre Differenzen betreffen die folgenden Positionen:
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten HfT und nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten FVPL
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
Finanzielle Vermögenswerte AC und Finanzierungsleasing
Derivate − Hedge Accounting
Beteiligungen und verbundene Unternehmen
Finanzielle Verbindlichkeiten AC
Langfristige Personalrückstellungen (steuerliche Rückstellungsbewertung abweichend)
Sonstige Rückstellungen (steuerliche Rückstellungsbewertung abweichend)
Kundenstock, Marken und sonstige immaterielle Vermögenswerte
Nicht werthaltige Steuerposition aus temporären Differenzen
Latente Steuerposition aus kumulierten Verlustvorträgen nach Werthaltigkeitsüberprüfung
Auswirkung der Saldierung gemäß IAS 12.71
*Die Darstellung der Vergleichsinformationen wurde aufgrund einer Ausweisänderung angepasst.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 60
über Gewinn- und Verlust-rechnung
Temporäre Differenzen betreffend die folgenden Positionen:
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten HfT und nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte FVPL
Finanzielle Vermögenswerte - FVOCI
Finanzielle Vermögenswerte - AC
Derivate - Hedge Accounting
Kundenstock, Marken und sonstige immaterielle Vermögenswerte
Beteiligungen und verbundene Unternehmen (Abwertungen - steuerliche Beteiligungssiebentel)
Finanzielle Verbindlichkeiten - Held for Trading
Finanzielle Verbindlichkeiten - AC (Einlagen und verbriefte Verbindlichkeiten)
Langfristige Personalrückstellungen (steuerlicheRückstellungsbewertung abweichend)
Sonstige Rückstellungen (steuerliche Rückstellungs-bewertung abweichend)
Steuerliche Verlustvorträge
Auswirkung der Saldierung von aktiven latenten Steuern
*Die Darstellung der Vergleichsinformationen wurde aufgrund einer Ausweisänderung angepasst.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 61
Der ausschüttungsfähige Bilanzgewinn der Steiermärkischen Sparkasse als Muttergesellschaft ergibt sich aus dem nach österreichischen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellten Jahresabschluss und beträgt 20,0 Mio. EURO (15,1 Mio. EURO).
Der Hauptversammlung der Steiermärkische Sparkasse wird vorgeschlagen, den Aktionär:innen eine Dividende in der Höhe von 2,62 EURO je Aktie aus dem Jahresgewinn 2022 auszuzahlen und den unter Beachtung des § 65 Abs. 5 Aktiengesetz verbleibenden Gewinnrest auf neue Rechnung vorzutragen.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 62
FINANZINSTRUMENTE – WESENTLICHE RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZEBilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Finanzinstrumente
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Gemäß IFRS 9 sind alle finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, zu denen auch derivative Finanzinstrumente zählen, in der Bilanz anzusetzen und in Abhängigkeit der ihnen zugewiesenen Kategorie zu bewerten.
Für die Bewertung von Finanzinstrumenten stehen grundsätzlich die zwei folgenden Bewertungsmethoden zur Verfügung: zu fortgeführten Anschaffungskosten und Fair Value.
i. Fortgeführte Anschaffungskosten und Effektivzinssatz
Fortgeführte Anschaffungskosten sind der Betrag, mit dem der finanzielle Vermögenswert oder die finanzielle Verbindlichkeit beim erstmaligen Ansatz bewertet wird, abzüglich der Tilgungen, zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisation einer etwaigen Differenz zwischen dem ursprünglichen Betrag und dem bei Fälligkeit rückzahlbaren Betrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode sowie bei finanziellen Vermögenswerten nach Berücksichtigung einer etwaigen Wertberichtigung.
Der Effektivzinssatz (effective interest rate, „EIR“) ist der Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Ein-/Auszahlungen über die erwartete Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts oder der finanziellen Verbindlichkeit exakt auf den Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswerts (d.h. die fortgeführten Anschaffungskosten vor Berücksichtigung von Wertberichtigungen) oder auf die fortgeführten Anschaffungskosten einer finanziellen Verbindlichkeit abgezinst werden. Die geschätzten Cashflows berücksichtigen dabei alle vertraglichen Bedingungen des Finanzinstruments, erwartete Kreditverluste bleiben aber unberücksichtigt. Die Berechnung umfasst weiters Transaktionskosten und Bearbeitungsgebühren, wenn diese integraler Bestandteil des EIR sind, sowie alle anderen Agios und Disagios auf den Nennbetrag.
Für finanzielle Vermögenswerte mit bereits bei Erwerb oder Ausreichung beeinträchtigter Bonität (purchased or originated credit-impaired financial asset, „POCI“, siehe Abschnitt „Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten“), wird der bonitätsangepasste Effektivzinssatz verwendet. Der bonitätsangepasste EIR ist jener Zinssatz, der die geschätzten künftigen Cashflows, unter Berücksichtigung der erwarteten Kreditverluste, exakt auf die fortgeführten Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswerts abzinst.
Der EIR wird für die Erfassung von Zinserträgen und Zinsaufwendungen verwendet. Zinserträge werden wie folgt berechnet:
•EIR angewendet auf den Bruttobuchwert von finanziellen Vermögenswerten ohne beeinträchtigte Bonität (Stufe 1 und Stufe 2, siehe Abschnitt „Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten unter IFRS 9“);
•EIR angewendet auf die fortgeführten Anschaffungskosten von finanziellen Vermögenswerten mit beeinträchtigter Bonität (Stufe 3, siehe Abschnitt „Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten unter IFRS 9“); und
•bonitätsangepasster EIR angewendet auf die fortgeführten Anschaffungskosten für POCI-Vermögenswerte.
Der Zinsaufwand wird berechnet, indem der EIR auf die fortgeführten Anschaffungskosten der finanziellen Verbindlichkeiten angewendet wird.
ii. Fair Value
Der Fair Value ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Diese Definition gilt auch für nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Details zu Methoden, die für die Fair Value-Bewertung angewendet werden, sowie zur Fair Value-Hierarchie sind in Note 23 Fair Value von Finanzinstrumenten dargestellt.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 63
Erstmaliger Ansatz und Bewertungi. Erstmaliger Ansatz
Finanzinstrumente werden erstmalig in der Bilanz erfasst, wenn dem Steiermärkischen Sparkasse-Konzern vertragliche Ansprüche und/oder Verpflichtungen aus dem Finanzinstrument entstehen. Marktübliche Käufe oder Verkäufe eines finanziellen Vermögenswerts werden zum Erfüllungstag erfasst. Als Erfüllungstag gilt der Tag, an dem ein finanzieller Vermögenswert übertragen wird.
ii. Erstmalige Bewertung
Finanzinstrumente werden beim erstmaligen Ansatz mit dem Fair Value inklusive Transaktionskosten bewertet (ausgenommen hiervon sind erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente, bei denen die Transaktionskosten direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden). In den meisten Fällen entspricht der Fair Value beim erstmaligen Ansatz dem Transaktionspreis, d.h. dem Preis, der bei Ausreichung oder Erwerb eines finanziellen Vermögenswerts übertragen wurde, bzw. dem Preis, der für die Emission oder das Eingehen einer finanziellen Verbindlichkeit eingenommen wurde.
Klassifizierung und Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte
Die Klassifizierung und Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte hängt im IFRS 9 von den zwei folgenden Kriterien ab:
(i)das Geschäftsmodell zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte – die Beurteilung konzentriert sich darauf, ob der finanzielle Vermögenswert im Rahmen eines Portfolios gehalten wird, dessen Zielsetzung nur in der Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows (Geschäftsmodell „Halten“), oder sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows als auch dem Verkauf der Vermögenswerte (Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“) besteht oder ob dieser in einem anderen Geschäftsmodell gehalten wird.
(ii)die Eigenschaften der vertraglichen Cashflows des finanziellen Vermögenswerts – die Beurteilung konzentriert sich darauf, ob die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts zu festgelegten Zeitpunkten zu Cashflows führen, bei denen es sich ausschließlich um Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag (solely payments of principal and interest, „SPPI“) handelt. Weitere Details sind in diesem Kapitel unter „Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen“ dargestellt.
Die Anwendung dieser Kriterien führt zur Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte in drei Bewertungskategorien, die in der jeweiligen Note beschrieben werden.
_Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
_Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte
_Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte
Klassifizierung und Folgebewertung von finanziellen Verbindlichkeiten
Mit Ausnahme der erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten werden finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Für weitere Details zu finanziellen Verbindlichkeiten verweisen wir auf Note 19 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 64
Wertminderungen von FinanzinstrumentenDer Steiermärkische Sparkasse-Konzern erfasst Wertminderungen seiner finanziellen Vermögenswerte aus Schuldinstrumenten, die nicht zum FVPL bewertet werden, seiner Leasingforderungen und seiner außerbilanziellen Kreditrisiken aus Finanzgarantien und bestimmten Kreditzusagen. Die Wertminderung basiert auf erwarteten Kreditverlusten (expected credit loss, „ECL“), die Folgendes widerspiegeln:
_einen unverzerrten und wahrscheinlichkeitsgewichteten Betrag, der durch eine Reihe möglicher Szenarien bestimmt wird;
_den Zeitwert des Geldes; und
_plausible und nachvollziehbare Informationen über vergangene Ereignisse und aktuelle Bedingungen sowie Prognosen zu zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklungen, die zum Bilanzstichtag ohne unangemessene Kosten oder Mühen zur Verfügung stehen.
Der erwartete Kreditverlust wird als Wertminderung erfasst. Für die Bemessung der Höhe der erwarteten Kreditverluste und der Erfassung von Zinserträgen unterscheidet der Steiermärkische Sparkasse-Konzern drei Wertminderungsstufen:
Stufe 1 bezieht sich auf Finanzinstrumente, für die keine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos seit dem erstmaligen Ansatz identifiziert wurde. Die Wertminderung wird in Höhe des 12-Monats-ECL bemessen. Zinserträge werden unter Anwendung des EIR auf den Bruttobuchwert des finanziellen Vermögenswerts erfasst.
Finanzinstrumente in Stufe 2 weisen eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos seit dem erstmaligen Ansatz auf. Die Wertminderung wird in Höhe, der über die Laufzeit erwarteten, Kreditverluste berechnet. Zinserträge werden unter Anwendung des EIR auf den Bruttobuchwert des finanziellen Vermögenswerts erfasst (wie in Stufe 1).
Finanzielle Vermögenswerte in Stufe 3 weisen eine beeinträchtigte Bonität auf. Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern hat hierbei den Ansatz gewählt, den IFRS 9-Begriff der „beeinträchtigten Bonität“ an die aufsichtsrechtliche Ausfalldefinition für Kredite anzugleichen. Die Wertminderung wird in Höhe, der über die Laufzeit erwarteten, Kreditverluste berechnet. Zinserträge werden unter Anwendung des Effektivzinssatzes auf die fortgeführten Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswerts (d.h. den Nettobuchwert) erfasst. Aus bilanzieller Sicht werden Zinsabgrenzungen auf Basis des Bruttobuchwerts des finanziellen Vermögenswerts erfasst. Die Differenz zwischen den abgegrenzten Zinsen und den erfassten Zinserträgen wird durch das bilanzielle Wertberichtigungskonto ausgeglichen (ohne die Wertminderung in der Gewinn- und Verlustrechnung zu beeinflussen).
Für finanzielle Vermögenswerte mit bereits bei Erwerb oder Ausreichung beeinträchtigter Bonität (purchased or originated credit-impaired, „POCI“) werden die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste zunächst im bonitätsangepassten Effektivzinssatz berücksichtigt. Daher wird zu Beginn keine Wertberichtigung gebildet. In der Folge werden nur nachteilige Veränderungen der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste nach der erstmaligen Erfassung als Wertminderung berücksichtigt, während positive Veränderungen als Wertminderungserträge erfasst werden, die den Bruttobuchwert der POCI-Vermögenswerte erhöhen. Für POCI-Vermögenswerte werden keine Wertminderungsstufen unterschieden.
Ausführlichere Informationen zur Identifizierung von signifikanten Erhöhungen des Ausfallrisikos (inklusive Beurteilung auf kollektiver Basis), zu Schätzmethoden für die Berechnung des 12-Monats-ECL und der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste sowie zur Ausfalldefinition sind in Note 31 Kreditrisiko dargestellt. Informationen zur Ausfalldefinition sind in Note 31 Kreditrisiko Abschnitt Bemessung des erwarteten Kreditverlustes enthalten.
Bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten entspricht der Nettobuchwert des in der Bilanz ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerts der Differenz zwischen dem Bruttobuchwert und den kumulierten Wertminderungen. Bei finanziellen Vermögenswerten, die zu FVOCI bewertet werden, wird die Wertminderung jedoch im kumulierten sonstigen Ergebnis erfasst. Diese Erfassung erfolgt in der Eigenkapitalveränderungsrechnung als „Fair Value Rücklage“. Die Wertminderungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien werden in dem Bilanzposten „Rückstellungen“ ausgewiesen.
Informationen über die Entwicklung der erwarteten Kreditverluste der jeweiligen Finanzinstrumente sind in Note 31 Kreditrisiko Abschnitt Bemessung des erwarteten Kreditverlustes enthalten.
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In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Wertminderungsaufwendungen und -erträge für alle Arten von Finanzinstrumenten in dem Posten „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ ausgewiesen.Ausbuchung von Finanzinstrumenten und Behandlung vertraglicher Modifikationen
i. Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten
Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
_die vertraglichen Anrechte auf Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert sind ausgelaufen; oder
_der Steiermärkische Sparkasse-Konzern hat seine vertraglichen Anrechte auf Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert an Dritte übertragen oder eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung des Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer Vereinbarung (sogenannte Durchleitungsvereinbarung) übernommen, und dabei entweder:
•im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder
•im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen noch zurückbehalten wurden, jedoch die Verfügungsmacht am Vermögenswert übertragen wurde.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wird die Differenz zwischen dem Buchwert des ausgebuchten finanziellen Vermögenswerts und der erhaltenen Gegenleistung in der Zeile „Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten“ oder, bei finanziellen Vermögenswerten zum FVOCI, in der Zeile „Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten“ ausgewiesen. Für finanzielle Vermögenswerte zum FVPL werden die Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung zusammen mit den Bewertungsergebnissen in der Zeile „Handelsergebnis“ oder „Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten“ erfasst.
ii. Ausbuchungskriterien für vertragliche Modifikationen von finanziellen Vermögenswerten
Im Rahmen des laufenden Kreditgeschäfts und im Einvernehmen mit den jeweiligen Schuldner:innen kann es dazu kommen, dass der Steiermärkische Sparkasse-Konzern gewisse Bedingungen der zugrunde liegenden Verträge neu verhandelt oder auf andere Weise abändert. Dies kann beispielsweise marktgetriebene kommerzielle Neuverhandlungen umfassen oder vertragliche Änderungen, die darauf abzielen, finanzielle Schwierigkeiten des Kreditnehmers zu mildern oder zu verhindern. Für die Beurteilung der wirtschaftlichen Substanz und der finanziellen Auswirkungen solcher vertraglichen Modifikationen hat der Steiermärkische Sparkasse-Konzern eine Reihe von Kriterien entwickelt, anhand derer festgelegt wird, ob sich die geänderten Konditionen wesentlich von den ursprünglichen unterscheiden.
Marktbasierte Zinsanpassungen, die spezifische Bedingungen erfüllen, lösen keine Beurteilung der Signifikanz der Änderung aus. Stattdessen führen sie zu einer Neuberechnung des EIR der Kredite. Solche Zinsanpassungen beziehen sich in der Regel auf nicht notleidende Kredite, die keinen Forbearance-Status aufweisen und für die eine Vorfälligkeitsoption und ein hinreichend kompetitiver Refinanzierungsmarkt bestehen. Darüber hinaus müssen die Kosten, die der Schuldner:in im Falle einer Vorauszahlung bzw. vorzeitigen Beendigung anfallen, als gering beurteilt werden. Solche Bedingungen führen ein implizites, variables Zinselement in den Vertrag ein. Diese Art der Zinsanpassungen kommt selten auf Kredite in Stufe 2 zur Anwendung.
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Wesentliche Änderungen führen zur Ausbuchung des ursprünglichen finanziellen Vermögenswerts und zum erstmaligen Ansatz des modifizierten finanziellen Vermögenswerts als neues Finanzinstrument. Folgende Ereignisse sind von dieser Regelung umfasst:_die Änderung der vertraglichen Gegenpartei (außer es handelt sich um eine formelle Änderung, z.B. Änderungen der rechtlichen Bezeichnung);
_die Änderung der Vertragswährung (außer wenn die Änderung aus der Ausübung einer im ursprünglichen Vertrag enthaltenen Option zum Währungswechsel mit bereits definierten Bedingungen resultiert oder die neue Währung an die ursprüngliche Währung gekoppelt ist);
_die Einführung von nicht SPPI-konformen Vertragsklauseln (außer es handelt sich um Zugeständnisse, die die Einbringlichkeit von Forderungen verbessern, indem sie den Schuldner:innen ermöglichen, sich von finanziellen Schwierigkeiten zu erholen); und
_das Entfernen einer nicht SPPI-konformen Vertragsklausel.
Für gewisse Ausbuchungskriterien ist es entscheidend, ob die vertragliche Modifikation bei einer Schuldner:in mit finanziellen Schwierigkeiten durchgeführt wurde. Bestimmte Vertragsmodifikationen bei Schuldner:innen mit finanziellen Schwierigkeiten werden nicht als wesentlich erachtet, da sie darauf abzielen, die Aussichten der Bank auf die Einbringlichkeit der Forderungen zu verbessern, indem die Tilgungspläne an die spezifischen finanziellen Voraussetzungen dieser Schuldner:innen angepasst werden. Wenn solche vertraglichen Modifikationen jedoch bei nicht notleidenden Schuldner:innen angewendet werden, können diese als wesentlich genug angesehen werden, um eine Ausbuchung auszulösen. Dies wird in der Folge näher erläutert.
Die folgenden Kriterien führen zur Ausbuchung, es sei denn, sie gelten als Forbearance-Maßnahmen, sie werden auf ausgefallene Kund:innen angewendet oder sie lösen einen Ausfall aus (d.h. die Ausbuchung basiert auf einer Modifikation, die nicht aus finanziellen Schwierigkeiten der Kund:innen resultiert):
_Änderung des Tilgungsplans, die dazu führt, dass die gewichtete Restlaufzeit des Vermögenswerts im Vergleich zum ursprünglichen Vermögenswert um mehr als 100% und mindestens um zwei Jahre verändert ist; oder
_Änderung des Zeitpunkts/der Höhe der vertraglichen Cashflows, die dazu führt, dass der Barwert der modifizierten Cashflows (diskontiert mit dem Effektivzinssatz vor Modifikation) um mehr als 10% vom Bruttobuchwert des Vermögenswerts unmittelbar vor der Änderung abweicht (kumulative Beurteilung unter Berücksichtigung aller Änderungen in den letzten zwölf Monaten), oder
_die Umwandlung eines variablen Zinssatzes in einen fixen Zinssatz oder umgekehrt für die gesamte Restlaufzeit des finanziellen Vermögenswertes.
Wenn vertragliche Modifikationen, die als Forbearance-Maßnahmen gelten oder die auf ausgefallene Kund:innen angewendet werden oder die einen Ausfall auslösen (d.h. sie resultieren aus finanziellen Schwierigkeiten der Kund:innen), so wesentlich sind, dass sie qualitativ als Tilgung des ursprünglichen Vertrages gesehen werden, führen sie zu einer Ausbuchung. Beispiele für solche Modifikationen sind:
_eine neue Vereinbarung mit wesentlich geänderten Vertragsbestandteilen, die im Rahmen einer notwendig gewordenen Restrukturierung nach einer Stillhaltevereinbarung, die die Rechte der ursprünglichen Vermögenswerte temporär aussetzt, unterzeichnet wurde;
_Zusammenführung mehrerer ursprünglicher Kredite in einen Vermögenswert mit wesentlich geänderten Bedingungen; oder
_Umwandlung eines revolvierenden Kredites in einen nicht revolvierenden Kredit.
Vertragliche Modifikationen, die zu einer Ausbuchung des jeweiligen ursprünglichen Vermögenswerts führen, führen zum erstmaligen Ansatz eines neuen finanziellen Vermögenswerts. Wenn die Schuldner:in ausgefallen ist oder die wesentliche Modifikation zum Ausfall führt, wird der neue Vermögenswert als POCI behandelt. Die Differenz zwischen dem Buchwert des ausgebuchten Vermögenswerts und dem Fair Value des neuen POCI-Vermögenswerts bei erstmaliger Erfassung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Zeile „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ ausgewiesen.
Wenn die Schuldner:in nicht ausgefallen ist oder die wesentliche Modifikation nicht zum Ausfall führt, wird der nach der Ausbuchung des ursprünglichen Vermögenswerts erfasste neue Vermögenswert der Stufe 1 zugeordnet. Bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Krediten wird der nicht amortisierte Betrag der Bearbeitungsgebühren/Transaktionskosten, die im EIR berücksichtigt wurden, zum Ausbuchungszeitpunkt in die Zeile „Zinserträge“ im „Zinsüberschuss“ gebucht. Die
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Auflösung der Wertminderungen, die für den ursprünglichen Vermögenswert zum Zeitpunkt der wesentlichen Modifikation gebildet waren, sowie die Bildung der Wertminderung für den neuen Vermögenswert werden in der Zeile „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ ausgewiesen. Der verbleibende Unterschiedsbetrag wird in der Zeile „Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten“ dargestellt.Ausbuchungsgewinne und -verluste von finanziellen Vermögenswerten, die zum FVPL bewertet werden, sind, unabhängig davon, ob sie ausgefallen sind, im selben Posten der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten wie ihre Bewertungsergebnisse, d.h. in „Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten“.
Für Schuldinstrumente, die nicht zum FVPL bewertet werden und die vertraglichen Änderungen unterliegen, die nicht zu einer Ausbuchung führen, wird der Bruttobuchwert des Vermögenswerts durch Erfassung eines Modifikationsgewinns oder -verlusts angepasst. Dieser Modifikationsgewinn oder -verlust entspricht der Differenz zwischen dem Bruttobuchwert vor der Modifikation und dem Barwert der Cashflows des modifizierten Vermögenswerts, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird der Modifikationsgewinn oder -verlust in der Zeile „Zinserträge“ unter „Zinsüberschuss“ dargestellt, wenn sich die Modifikationen auf finanzielle Vermögenswerte in Stufe 1 beziehen. Für finanzielle Vermögenswerte in Stufe 2 und 3 und POCI-Vermögenswerte wird der Modifikationsgewinn oder -verlust in der Zeile „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ ausgewiesen. Soweit jedoch die vertragliche Modifikation darin besteht, dass die Bank ihre Rechte auf Zahlungsströme in Bezug auf den ausstehenden Betrag des Vermögenswerts aufgibt, wie z.B. (teilweiser) Verzicht auf den Kapitalbetrag oder aufgelaufene Zinsen, wird dieser Verzicht als Abschreibung behandelt.
iii. Abschreibungen
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern schreibt einen finanziellen Vermögenswert oder einen Teil davon ab, wenn er keine realistischen Erwartungen hat, die jeweiligen Cashflows aus dem Vermögenswert zu erhalten. Bei einer solchen Abschreibung werden der Bruttobuchwert des Vermögenswerts und der zugehörige Stand an Wertminderungen gleichermaßen reduziert.
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern hat Kriterien für die Abschreibung von uneinbringlichen Forderungen im Kreditgeschäft festgelegt. Abschreibungen können aus Forbearance-Maßnahmen resultieren, bei denen die Bank vertraglich auf einen Teil des ausstehenden Betrags verzichtet, um Kund:innen bei der Überwindung von finanziellen Schwierigkeiten zu helfen und somit die Aussichten auf Einbringlichkeit des übrigen Kredits zu verbessern (bei Firmenkund:innen in der Regel unter der Annahme der Unternehmensfortführung). Informationen zu Forebearance sind in Note 31 Kreditrisiko Abschnitt Restrukturierungen, Neuverhandlungen und Forbearance enthalten.
In Szenarien ohne Unternehmensfortführung werden Abschreibungen von uneinbringlichen Forderungen von Firmenkund:innen durch rechtliche Vollstreckungsmaßnahmen wie Konkurs, Liquidation oder Gerichtsverfahren ausgelöst. Weitere Auslöser für Abschreibungen können sich aus Entscheidungen ergeben, aufgrund der Wertlosigkeit der Forderung oder Sicherheiten auf eine Vollstreckung zu verzichten, oder generell aus der Beurteilung, dass die Forderung wirtschaftlich verloren ist. Bei Retailkund:innen stellen sich die Uneinbringlichkeit sowie der Zeitpunkt und die Höhe der Abschreibung im Zuge des Inkassoprozesses heraus, wenn offenkundig wird, dass der fällige Betrag, beispielsweise aufgrund eines laufenden Insolvenzverfahrens, nicht eingehoben werden kann. Übrige uneinbringliche Forderungen werden nach dem Inkassoprozess abgeschrieben.
iv. Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten
Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen ist. Dies geschieht in der Regel, wenn die Verbindlichkeit zurückgezahlt oder zurückgekauft wird. Eine Ausbuchung würde sich auch aus einer wesentlichen Änderung der Bedingungen einer bestehenden finanziellen Verbindlichkeit oder aus einem Austausch von Schuldinstrumenten mit wesentlich unterschiedlichen Bedingungen zwischen dem Steiermärkische Sparkasse-Konzern und der Kreditgeber:in ergeben. In dieser Hinsicht ist die Schwelle für wesentlich geänderte/wesentlich unterschiedliche Bedingungen erreicht, wenn der Barwert der Cashflows unter den neuen Bedingungen, diskontiert mit dem ursprünglichen EIR, mindestens 10% vom Buchwert der Verbindlichkeit vor der Änderung/dem Austausch abweicht.
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In der Gewinn- und Verlustrechnung wird die Differenz zwischen dem Buchwert der ausgebuchten finanziellen Verbindlichkeit und der gezahlten Gegenleistung je nach Bewertungskategorie der ausgebuchten finanziellen Verbindlichkeit in der Zeile „Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten“, „Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten“ oder „Handelsergebnis“ ausgewiesen.Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen
i. SPPI-Beurteilung
Die Beurteilung, ob es sich bei vertraglichen Cashflows finanzieller Vermögenswerte ausschließlich um Zins- und Tilgungszahlungen (solely payments of principal and interest, „SPPI“) handelt, unterliegt wesentlichen Ermessensentscheidungen auf Grundlage der IFRS 9 Richtlinien. Dieses Ermessen ist für den Klassifizierungs- und Bewertungsprozess des IFRS 9 von entscheidender Bedeutung, da es bestimmt, ob der Vermögenswert zum FVPL oder, je nach Beurteilung des Geschäftsmodells, zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum FVOCI zu bewerten ist. Unter Berücksichtigung der Vertragsmerkmale von Krediten im Geschäft des Steiermärkischen Sparkasse-Konzern werden Ermessensentscheidungen im Wesentlichen in folgenden Bereichen getroffen: Vorfälligkeitsentschädigungen, Projektfinanzierungen und Benchmark-Tests für Kredite, die mit inkongruenten Zinskomponenten ausgestattet sind.
Die Beurteilung, ob die auf Kredite angewendeten Vorfälligkeitsentschädigungen eine angemessene Entschädigung für vorzeitige Beendigung oder Vorauszahlung darstellen, basiert auf einem Vergleich der Höhe der Gebühren mit den wirtschaftlichen Kosten, die der Bank durch die vorzeitige Beendigung oder Vorauszahlung entstanden sind. Zu diesem Zweck verwendet der Steiermärkische Sparkasse-Konzern einen quantitativen Test, bei dem sich diese Kosten aus dem Verlust der Zinsmarge und dem Zinsverlust, der aus einer potentiellen Senkung des Zinsniveaus bis zur Vorauszahlung resultiert, berechnen. Die Angemessenheit der Gebühren kann auch auf qualitativer Basis dargelegt werden, wie zum Beispiel auf Basis gängiger Marktpraxis bezüglich der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigungen und ihrer Akzeptanz durch die Behörden.
Bei Projektfinanzierungen prüft der Steiermärkische Sparkasse-Konzern, ob es sich um eine elementare Kreditvereinbarung handelt und nicht um eine Investition in die finanzierten Projekte. In diesem Zusammenhang werden Bonität, Besicherungsgrad, bestehende Garantien der Sponsoren und die Eigenkapitalausstattung der finanzierten Projekte berücksichtigt.
Inkongruente Zinskomponenten beziehen sich auf variabel verzinsliche finanzielle Vermögenswerte bei denen: - die Laufzeit des Referenzzinssatzes (z.B. Euribor) von der Häufigkeit der Zinsfixierung abweicht („Tenor Mismatch“), - Zeitverzögerungen entstehen, wenn der Zinssatz vor Beginn der Zinsperiode fixiert wird, oder - solche Merkmale kombiniert werden. Um solche inkongruenten Zinskomponenten einer SPPI-Beurteilung zu unterziehen, hat der Steiermärkische Sparkasse-Konzern einen sogenannten „Benchmark-Test“ entwickelt. Mit diesem Test wird überprüft, ob die inkongruenten Zinskomponenten zu (undiskontierten) vertraglichen Cashflows führen könnten, die sich erheblich von einem „Benchmark-Deal“ unterscheiden, der solche Inkongruenzen nicht aufweist. Bei Vermögenswerten mit Zinsinkongruenzen, die sich nur aus zeitverzögerten Zinssätzen ergeben (d.h. ohne „Tenor Mismatch“), gilt das SPPI-Kriterium basierend auf einer qualitativen Beurteilung als erfüllt, wenn die zeitliche Differenz zwischen der Fixierung des Zinssatzes und dem Beginn der Zinsperiode nicht mehr als einen Monat beträgt.
Die Durchführung des quantitativen Benchmark-Tests war besonders beim Übergang zu IFRS 9 zum 1. Januar 2018 für das zu diesem Zeitpunkt bestehende Portfolio relevant. In der Folge wurde die Ausreichung neuer Kredite mit Zinsinkongruenzen weitgehend eingeschränkt, so dass ein quantitativer Benchmark-Test nur in Ausnahmefällen angewendet wird.
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ii. Beurteilung des GeschäftsmodellsBei jedem SPPI-konformen finanziellen Vermögenswert ist bei der erstmaligen Erfassung zu beurteilen, ob dieser in einem Geschäftsmodell gehalten wird, dessen Ziel nur in der Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows (Geschäftsmodell „Halten“) oder in der Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows und dem Verkauf der Vermögenswerte (Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“) besteht, oder ob dieser in einem anderen Geschäftsmodell gehalten wird. Der entscheidende Aspekt bei der Unterscheidung ist folglich die Häufigkeit und Wesentlichkeit der Verkäufe von Vermögenswerten im jeweiligen Geschäftsmodell. Da die Zuordnung eines Vermögenswerts zu einem Geschäftsmodell beim erstmaligen Ansatz vorgenommen wird, kann es vorkommen, dass Cashflows in den Folgeperioden anders als ursprünglich erwartet realisiert werden und somit eine andere Bewertungsmethode angemessen erscheint. Gemäß IFRS 9 führen solche nachträglichen Änderungen bei bestehenden finanziellen Vermögenswerten in der Regel nicht zu Reklassifizierungen oder Fehlerkorrekturen in Vorperioden. Die neuen Informationen darüber, wie Cashflows realisiert werden, können jedoch darauf hindeuten, dass sich das Geschäftsmodell und damit die Bewertungsmethode für neu erworbene oder neu entstandene finanzielle Vermögenswerte, geändert haben.
Im Steiermärkischen Sparkasse-Konzern werden gewisse Verkäufe und andere Ausbuchungen als nicht im Widerspruch zu einem Geschäftsmodell mit dem Ziel der Vereinnahmung vertraglicher Cashflows gesehen. Beispiele sind Verkäufe aufgrund einer Erhöhung des Ausfallrisikos, Verkäufe, die nahe dem Fälligkeitstermin des Vermögenswerts stattfinden, sowie seltene Verkäufe aufgrund nicht wiederkehrender Ereignisse (wie Änderungen des regulatorischen oder steuerlichen Umfeldes, größere interne Umstrukturierungen oder Unternehmenszusammenschlüsse oder eine ernste Liquiditätskrise) oder eine Ausbuchung, die aus einem Angebot des Emittenten zum Austausch einer Anleihe resultiert. Andere Arten von Verkäufen, die im Geschäftsmodell „Halten“ durchgeführt werden, werden rückwirkend beurteilt. Wenn dabei bestimmte quantitative Schwellenwerte überschritten werden oder wenn dies im Hinblick auf neue Erwartungen als notwendig erachtet wird, führt der Steiermärkische Sparkasse-Konzern zudem einen prospektiven Test durch. Wenn der Buchwert der Vermögenswerte, die voraussichtlich aus anderen als den oben genannten Gründen über die erwartete Nutzungsdauer aus dem aktuellen Geschäftsmodell verkauft werden, 10% des Buchwerts des Portfolios übersteigt, sind neue Akquisitionen oder Ausreichungen von Vermögenswerten einem anderen Geschäftsmodell zuzuordnen.
iii. Wertminderungen von Finanzinstrumenten
Das Wertminderungsmodell erwarteter Kreditverluste an sich basiert auf Ermessensentscheidungen, da es eine Beurteilung erfordert, ob eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos vorliegt, ohne hierfür detaillierte Leitlinien bereitzustellen. Im Hinblick auf die signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos hat der Steiermärkische Sparkasse-Konzern spezifische Beurteilungsregeln festgelegt, die aus qualitativen Informationen und quantitativen Schwellenwerten bestehen. Ein weiterer komplexer Bereich besteht in der Bildung von Gruppen ähnlicher Vermögenswerte, die erforderlich ist, um die Erhöhung des Ausfallrisikos auf kollektiver Basis zu beurteilen, bevor spezifische Informationen auf der Ebene einzelner Instrumente verfügbar sind. Die Berechnung der erwarteten Kreditverluste umfasst komplexe Modelle, die sich auf historische Statistiken zu Ausfallwahrscheinlichkeiten und Ausfallverlustquoten, deren Extrapolationen bei unzureichenden Beobachtungen, individuelle Schätzungen der bonitätsangepassten Cashflows und Wahrscheinlichkeiten verschiedener Szenarien, einschließlich Berücksichtigung zukunftsorientierter Informationen, stützen. Darüber hinaus muss die tatsächlich erwartete Laufzeit der Instrumente in Bezug auf revolvierende Kreditfazilitäten modelliert werden.
Ausführlichere Informationen zur Identifizierung von signifikanten Erhöhungen des Ausfallrisikos (inklusive Beurteilung auf kollektiver Basis), zu Schätzmethoden für die Berechnung des 12-Monats-ECL und der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste sowie zu Ausfalldefinition sind in Note 31 Kreditrisiko dargestellt. Die Entwicklung der Risikovorsorgen ist in, Note 31 Kreditrisiko Abschnitt Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken beschrieben.
iv. Finanzielle Verbindlichkeiten aus dem TLTRO-Programm der EZB
Bezüglich der Beurteilung, ob finanzielle Verbindlichkeiten aus dem TLTRO III Programm Zuwendungen der öffentlichen Hand enthalten, wie der Effektivzinssatz für diese Verbindlichkeiten ermittelt wird und wie Schätzungsänderungen in Bezug auf die Erfüllung der relevanten Kriterien zum Kreditwachstum berücksichtigt werden, siehe Note 19 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten.
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ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN BEWERTETE FINANZINSTRUMENTEFinanzielle Vermögenswerte werden als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet klassifiziert, wenn sie in einem Geschäftsmodell gehalten werden, dessen Zielsetzung die Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows ist (Geschäftsmodell „Halten“) und ihre vertraglichen Cashflows gleichzeitig SPPI-konform sind.
In der Bilanz werden diese Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt, d.h. mit dem Bruttobuchwert abzüglich der Wertberichtigung für Kreditverluste. Der Ausweis erfolgt in den Posten „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte“, „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen“ sowie „Kassenbestand und Guthaben“.
Zinserträge aus diesen Vermögenswerten werden nach der Effektivzinsmethode berechnet und in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Zeile „Zinserträge“ unter „Zinsüberschuss“ ausgewiesen. Wertminderungserträge oder -aufwendungen sind in der Zeile „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ enthalten. Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung dieser Vermögenswerte (z.B. Verkäufe) werden im Posten „Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten“ ausgewiesen.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte stellen im Steiermärkischen Sparkasse-Konzern die größte Bewertungskategorie dar. Sie umfasst den überwiegenden Teil des Kreditgeschäfts mit Kund:innen (ausgenommen bestimmte erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Kredite), das Interbankenkreditgeschäft (einschließlich Reverse-Repurchase-Geschäfte), Einlagen bei Zentralbanken, Schuldverschreibungen, Durchlaufposten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen.
Für Details betreffend zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten verweisen wir auf Note 19.
15.Kassenbestand und Guthaben In den Posten „Guthaben bei Zentralbanken“ und „Sonstige Sichteinlagen bei Kreditinstituten“ werden Forderungen (Einlagen) gegenüber Zentralnotenbanken und Kreditinstituten ausgewiesen, die täglich fällig sind. Dies bedeutet eine uneingeschränkte Verfügbarkeit ohne vorherige Kündigung bzw. Verfügbarkeit mit einer Kündigungsfrist von maximal einem Geschäftstag bzw. 24 Stunden. Ein Teil der Guthaben bei Zentralbanken sind Mindestreserveeinlagen, die zum Stichtag 196,4 Mio. EURO (2021: 169,4 Mio. EURO) betrugen. Die Mindestreservepflicht errechnet sich aus bestimmten Bilanzposten und ist im Durchschnitt über einen längeren Zeitraum zu erfüllen. Daher unterliegen die Mindestreserveeinlagen keinen Verfügungsbeschränkungen.
Guthaben bei Zentralbanken
Sonstige Sichteinlagen bei Kreditinstituten
Kassenbestand und Guthaben
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16.Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte Der Posten „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte“ wird weiter untergliedert in „Schuldverschreibungen“, „Kredite und Darlehen an Kreditinstitute“ und „Kredite und Darlehen an Kunden“. Nähere Angaben zur Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken finden sich in Note 31 Kreditrisiko Abschnitt Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken.
Schuldverschreibungen
Schuldverschreibungen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, können aus unterschiedlichen Gründen erworben worden sein, z.B. Erfüllung interner/externer Liquiditätsrisikoanforderungen und effiziente Platzierung des strukturellen Liquiditätsüberschusses, vom Vorstand beschlossene strategische Positionen, Initiierung und Förderung von Kundenbeziehungen, Ersatz für Kreditgeschäfte oder sonstige Aktivitäten zur Ertragsgenerierung. Ihr gemeinsames Merkmal ist jedoch, dass wesentliche und häufige Verkäufe solcher Wertpapiere nicht erwartet werden. Für eine Beschreibung dazu, welche Verkäufe als mit dem Geschäftsmodell „Halten“ vereinbart angesehen werden, siehe Absatz „Beurteilung des Geschäftsmodells“ im Kapitel „Finanzinstrumente – Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze“.
Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen je Wertminderungsstufe Wertberichtigungen für Kreditrisiken
Nicht finanzielle Gesellschaften
Nicht finanzielle Gesellschaften
Nähere Angaben zur Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken finden sich in Note 31 Kreditrisiko Abschnitt Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken.
Zum 31. Dezember 2022 (31. Dezember 2021) gibt es keine Schuldverschreibungen AC, bei denen bereits beim Erwerb oder der Ausgabe eine Wertminderung (POCI) vorlag.
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Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen je Wertminderungsstufe
Wertberichtigungen für Kreditrisiken
Nähere Angaben zur Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken finden sich in Note 31 Kreditrisiko Abschnitt Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken.
Zum 31. Dezember 2022 (31. Dezember 2021) gibt es keine Kredite und Darlehen an Kreditinstitute AC, bei denen bereits beim Erwerb oder der Ausgabe eine Wertminderung (POCI) vorlag.
Kredite und Darlehen an Kunden
Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen je Wertminderungsstufe
Wertberichtigungen für Kreditrisiken
Nicht finanzielle Gesellschaften
Nicht finanzielle Gesellschaften
Nähere Angaben zur Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken finden sich in Note 31 Kreditrisiko Abschnitt Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken.
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17.Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen je Wertminderungsstufe
Wertberichtigungen für Kreditrisiken
Nicht finanzielle Gesellschaften
Nicht finanzielle Gesellschaften
Nähere Angaben zur Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken finden sich in Note 31 Kreditrisiko Abschnitt Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken.
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18.Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle VerbindlichkeitenDer Bilanzposten „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten wird weiter in „Einlagen von Kreditinstituten“, „Einlagen von Kunden“, „Verbriefte Verbindlichkeiten“ sowie „Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten“ aufgegliedert.
Zinsaufwendungen werden nach der Effektivzinsmethode berechnet und in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Zinsaufwendungen“ unter „Zinsüberschuss“ ausgewiesen. Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung (hauptsächlich Rückkauf) werden in dem Posten „Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten“ ausgewiesen.
Finanzielle Verbindlichkeiten aus dem TLTRO-Programm der EZB werden unter „Einlagen von Kreditinstituten“ ausgewiesen. Eine Beurteilung des Steiermärkische Sparkasse-Konzern über angemessene Bilanzierungsgrundsätze für diese Instrumente kam zum Ergebnis, dass diese keine unter dem Marktzins verzinsten Darlehen darstellen. Die IAS 20 Bestimmungen für Zuwendungen der öffentlichen Hand werden daher nicht angewendet. Dies ergibt sich daraus, dass TLTRO-Instrumente als ein separater Markt betrachtet werden, der von der EZB im Rahmen ihrer Geldmarktpolitik organisiert wird. Finanzielle Verbindlichkeiten aus dem TLTRO-Programm werden daher zu fortgeführten Anschaffungskosten nach IFRS 9 bewertet.
Die TLTRO-Bedingungen sehen generell eine Zinssatzsenkung vor, wenn Banken bestimmte Kreditschwellen erreichen. Bei Ersterfassung wird der ursprüngliche Effektivzinssatz unter Berücksichtigung der Vertragsbedingungen und der Einschätzung, ob die Kriterien für die reduzierten Zinsen erfüllt werden, bestimmt. Das wahrscheinlichere Szenario wird hierbei für die ursprüngliche Effektivzinsberechnung verwendet.
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern evaluiert laufend die erwartete Erfüllung der Kriterien für den niedrigeren Zinssatz. Kommt es dabei nachträglich zu einer Änderung der Schätzung bezüglich der erwarteten Zahlungen, wird eine Schätzungsanpassung gebucht. Die Höhe der Schätzungsanpassung wird ermittelt, indem die geänderten erwarteten Zahlungsströme mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz abgezinst werden. Dieser Betrag wird mit dem Bruttobuchwert vor der Anpassung verglichen und die Differenz als Schätzungsanpassung im Zinsüberschuss ausgewiesen.
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern behandelt TLTRO in Bezug auf Änderungen der EZB-Leitzinsen, das bedeutet des Zinssatzes für die Einlagefazilität (DFR) oder des Hauptrefinanzierungssatzes, als variabel verzinsliche Instrumente. Immer wenn die EZB die Leitzinsen ändert, wird der Effektivzinssatz des TLTRO neu berechnet, wobei angenommen wird, dass der aktuelle EZB-Zinssatz bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit der TLTRO-Tranche gilt. Wenn die EZB unbedingte Änderungen des TLTRO-Zinssatzes vornimmt, bei denen es sich nicht um Änderungen der Leitzinsen handelt die auch Änderungen bei der Berechnung des Zinssatzes mit sich bringen würden, werden sie als Schätzungsanpassungen behandelt und im Nettozinsertrag ausgewiesen.
Der Buchwert der TLTRO III-Verbindlichkeiten belief sich Ende 2022 auf 246,8 Mio. EURO (2021: 295,2 Mio. EURO). Hauptgrund für den Rückgang im Jahr 2022 waren vorzeitige Rückzahlungen von TLTRO III-Tranchen mit einem Nominalbetrag von 50,0 Mio. EURO. Im Jahr 2022 belief sich der für TLTRO III erfasste Zinsaufwand einschließlich des Schätzungsanpassungsverlustes auf -0,4 Mio. EURO. Für den Zeitraum in 2022, in dem der Effektivzinssatz noch negativ war, belief sich der erfasste negative Zinsaufwand auf1,6 Mio. EURO (2021: 3,4 Mio. EURO, einschließlich der nachstehend erörterten Schätzungsanpassung). Im Oktober 2022 kündigte die EZB eine Änderung der Methode zur Anwendung der EZB-Leitzinssätze für TLTRO III-Tranchen an. Für den Steiermärkische Sparkasse-Konzern bedeutet dies, dass ab dem 23. November 2022 der aktuelle DFR gilt (statt dem über die gesamte 3-jährige Laufzeit der TLTRO III-Tranchen berechneten durchschnittlichen DFR). Daraus resultierte im Jahr 2022 ein Schätzungsanpassungsverlust in Höhe von -1,9 Mio. EURO. In diesem Betrag ist auch ein positiver Effekt aus der vorzeitigen Rückzahlung von Tranchen in Höhe von 0,5 Mio. EURO enthalten. Im Jahr 2021 hat der Steiermärkische Sparkasse-Konzern einen Schätzungsanpassungsgewinn in Höhe von 1,5 Mio. EURO erfasst. Dies ergab sich aus der Einschätzung, dass das 0%-Kreditwachstum als qualifizierende Bedingung für die Zinssenkung um 50 Basispunkte im Zeitraum zwischen Juni 2021 und Juni 2022 erfüllt wird.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 75
Einlagen von KreditinstitutenEinlagen von Kreditinstituten
Einlagen von Kunden
Nicht finanzielle Gesellschaften
Nicht finanzielle Gesellschaften
Einlagen mit vereinbarter Laufzeit
Nicht finanzielle Gesellschaften
Nicht finanzielle Gesellschaften
Nicht finanzielle Gesellschaften
Verbriefte Verbindlichkeiten
Nachrangige verbriefte Verbindlichkeiten
Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten
Sonstige Depotzertifikate/Namenszertifikate
Verbriefte Verbindlichkeiten
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ERFOLGSNEUTRAL ZUM FAIR VALUE BEWERTETE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE19.Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte – Schuldinstrumente Schuldinstrumente werden erfolgsneutral zum Fair Value (fair value through other comprehensive income, „FVOCI“) bilanziert, wenn ihre vertraglichen Cashflows SPPI-konform sind und sie innerhalb eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzungen sowohl die Vereinnahmung vertraglicher Cashflows als auch die Veräußerung von Vermögenswerten sind (Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“). In der Bilanz sind sie als „Schuldinstrumente“ im Posten „Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte“ enthalten.
Zinserträge aus diesen Vermögenswerten werden nach der Effektivzinsmethode berechnet und in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Zeile „Zinserträge“ unter „Zinsüberschuss“ ausgewiesen. Wertminderungserträge oder -aufwendungen sind in der Zeile „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ enthalten. Die Gegenbuchung erfolgt im OCI und nicht gegen den Buchwert des Vermögenswerts. Der Bewertungseffekt in der Gewinn- und Verlustrechnung ist somit derselbe wie bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten.
Die Differenz zwischen dem Fair Value, zu dem die Vermögenswerte in der Bilanz ausgewiesen werden, und den fortgeführten Anschaffungskosten wird in der Eigenkapitalveränderungsrechnung im Posten „Fair Value-Rücklage“ als kumuliertes sonstiges Ergebnis (other comprehensive income, „OCI“) ausgewiesen. Die Veränderungen der Berichtsperiode werden im sonstigen Ergebnis in der Zeile „Fair Value-Rücklage von Schuldinstrumenten“ ausgewiesen. Diese Zeile enthält auch die Gegenbuchung für die Wertminderungserträge und -aufwendungen. Bei Ausbuchung des finanziellen Vermögenswerts wird der zuvor im sonstigen Ergebnis kumulierte Betrag in die Gewinn- und Verlustrechnung in die Zeile „Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten“ umgegliedert.
Im Steiermärkischen Sparkasse-Konzern enthält die FVOCI-Kategorie Investitionen in Schuldverschreibungen, d.h. Kreditgeschäft ist in dieser Bewertungskategorie nicht enthalten. Ähnlich wie bei den zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Schuldverschreibungen beziehen sich diese auf verschiedene Geschäftsziele, wie z.B. Erfüllung interner/externer Liquiditätsrisikoanforderungen und effiziente Platzierung des strukturellen Liquiditätsüberschusses, vom Vorstand beschlossene strategische Positionen, Initiierung und Förderung von Kundenbeziehungen, Ersatz für Kreditgeschäfte oder sonstige Aktivitäten zur Ertragssteigerung. Das gemeinsame Merkmal dieser Schuldinstrumente in der FVOCI-Kategorie ist, dass eine aktive Ertragsoptimierung über Verkäufe wesentlich zur Zielerreichung dieses Geschäftsmodells beiträgt. Die Verkäufe werden getätigt, um die Liquiditätssituation zu optimieren oder Gewinne und Verluste aus Fair Value-Änderungen zu erzielen. Die Geschäftsziele werden entsprechend sowohl durch die Vereinnahmung vertraglicher Cashflows als auch durch Verkäufe der Schuldinstrumente erreicht.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 77
Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen je Wertminderungsstufe
Wertberichtigungen für Kreditrisiken
Fortge-führte Anschaff-ungs-kosten
Kumulierte Veränder-ungen im sonstigen Ergebnis
Nicht finanzielle Gesellschaften
Nicht finanzielle Gesellschaften
Wie in IFRS 9 definiert, entspricht der Bruttobuchwert von Schuldinstrumenten FVOCI den fortgeführten Anschaffungskosten vor Wertberichtigungen für Kreditrisiken. Die kumulierten Veränderungen im sonstigen Ergebnis umfassen Wertberichtigungen für Kreditrisiken sowie Fair Value-Änderungen, die entsprechend den Regelungen von IFRS 9 für die Bewertung von Schuldinstrumenten FVOCI im sonstigen Ergebnis erfasst werden.
Nähere Angaben zur Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken finden sich in Note 31 Kreditrisiko Abschnitt Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken.
Zum 31. Dezember 2022 gibt es keine Schuldverschreibungen FVOCI, bei denen bereits beim Erwerb oder der Ausgabe eine Wertminderung (POCI) vorlag.
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20.Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte – Eigenkapitalinstrumente Für bestimmte Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, macht der Steiermärkische Sparkasse-Konzern von dem Wahlrecht Gebrauch, diese zum FVOCI zu bewerten. Dieses Wahlrecht wird für Beteiligungen angewendet, die strategisch bedeutsame Geschäftsbeziehungen im Bankensektor (mit Ausnahme des Versicherungsgeschäfts) darstellen. Die Gewinne oder Verluste aus Fair Value-Änderungen für die Berichtsperiode werden als sonstiges Ergebnis in der Zeile „Fair Value-Rücklage von Eigenkapitalinstrumenten“ in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen. Die kumulierten Gewinne oder Verluste sind in der Eigenkapitalveränderungsrechnung im Posten „Fair Value Rücklage“ enthalten. Dieser im OCI erfasste Betrag wird niemals in die Gewinn- oder Verlustrechnung umgegliedert. Bei Ausbuchung solcher Eigenkapitalinstrumente zum FVOCI erfolgt jedoch eine Umgliederung des im OCI kumulierten Betrags in die Gewinnrücklagen. Erhaltene Dividenden aus Instrumenten dieser Kategorie werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Zeile „Dividendenerträge“ ausgewiesen. In der Bilanz werden finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum Fair Value bewertet werden, als „Eigenkapitalinstrumente“ im Posten „Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte“ ausgewiesen.
Per 31. Dezember 2022 belief sich der Buchwert der Eigenkapitalinstrumente FVOCI des Konzerns auf 124,3 Mio. EURO (2021: 153,3 Mio. EURO), die im sonstigen Ergebnis erfasste kumulierte Fair Value-Änderung für Eigenkapitalinstrumente FVOCI vor Steuern betrug 61,2 Mio. EURO (2021: 105,1 Mio. EURO). Im Jahr 2022 erfolgten keine Käufe/Verkäufe in diesem Portfolio.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 79
ERFOLGSWIRKSAM ZUM FAIR VALUE BEWERTETE FINANZINSTRUMENTEEs gibt unterschiedliche Gründe, gehaltene Schuldinstrumente erfolgswirksam zum Fair Value (fair value through profit or loss, „FVPL”) zu bewerten:
FVPL-Bewertungen betreffen gehaltene Schuldinstrumente, die übrigen Geschäftsmodellen zugeordnet sind, d.h. sie werden weder in einem „Halten“-Geschäftsmodell noch in einem „Halten und Verkaufen“-Geschäftsmodell gehalten. Meist wird für diese finanziellen Vermögenswerte erwartet, dass sie vor ihrer Fälligkeit verkauft werden, oder die Entwicklung des Portfolios, in dem sie enthalten sind, wird auf Grundlage des Fair Values beurteilt. Im Steiermärkischen Sparkasse-Konzern sind solche Geschäftsmodelle typisch für Vermögenswerte, die zu Handelszwecken gehalten werden (d.h. finanzielle Vermögenswerte, die von den Handelsabteilungen der Bank gehalten werden), oder für Vermögenswerte, deren Wert überwiegend durch Verkäufe realisiert wird (z.B. Investitionen in Verbriefungen), oder für fehlgeschlagene Kreditsyndizierungen, wenn der Kredit am Markt zum Verkauf angeboten wird. Weiters werden finanzielle Vermögenswerte, die von vollkonsolidierten Investmentfonds gehalten werden, zum FVPL bewertet, da sie auf Fair Value-Basis gemanagt und beurteilt werden. Andere Fälle von FVPL-Bewertungen betreffen finanzielle Vermögenswerte, deren vertragliche Cashflows nicht dem SPPI-Kriterium entsprechen. Im Steiermärkischen Sparkasse-Konzern sind davon gewisse Schuldinstrumente sowie Kredite an Kund:innen betroffen.
In der Bilanz werden gehaltene Schuldinstrumente, die zum FVPL bewertet werden, als „Handelsaktiva“ in dem Unterposten „Sonstige Handelsaktiva“ und als „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte“ in den Unterposten „Schuldinstrumente” und „Kredite und Darlehen an Kunden” dargestellt. Nicht zu Handelszwecken gehaltene, erfolgswirksam zum Fair Value bewertet finanzielle Vermögenswerte bestehen aus zwei Unterkategorien, die in Note 22 Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte dargestellt sind: „zum FVPL designiert“ und „verpflichtend zum FVPL“. Finanzielle Vermögenswerte werden als „verpflichtend zum FVPL“ ausgewiesen, wenn sie einem übrigen Geschäftsmodell (nicht „Halten“ oder „Halten und Verkaufen“) zugeordnet sind und sie nicht zu Handelszwecken gehalten werden oder ihre vertraglichen Cashflows nicht SPPI-konform sind.
Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die zu Handelszwecken gehalten werden (d.h. solche, die von den Handelsabteilungen der Bank gehalten werden), werden zum FVPL bewertet. In der Bilanz sind solche Instrumente als „Handelsaktiva“ in dem Unterposten „Sonstige Handelsaktiva“ ausgewiesen. Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, werden ebenfalls zum FVPL bewertet, sofern sie nicht zum FVOCI designiert sind. In der Bilanz sind solche Instrumente als „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte“ in dem Unterposten „Eigenkapitalinstrumente“ bzw. in Note 22 in der Unterkategorie „verpflichtend zum FVPL“ ausgewiesen.
Gemäß IFRS 9 werden alle derivativen Finanzinstrumente, sofern sie nicht als Sicherungsinstrument designiert sind, als zu Handelszwecken gehalten eingestuft und erfolgswirksam zum Fair Value bewertet. Für weitere Ausführungen verweisen wir auf Note 21 Derivate.
In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Gewinne und Verluste von nicht-derivativen finanziellen Vermögenswerten, die zum FVPL bewertet werden, in Zins- oder Dividendenerträge und Gewinne und Verluste aus Fair Value-Änderungen unterteilt. Zinserträge aus Schuldinstrumenten werden in der Zeile „Sonstige ähnliche Erträge“ unter „Zinsüberschuss“ dargestellt und unter Anwendung des EIR auf die fortgeführten Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswerts berechnet. Dividendenerträge aus Eigenkapitalinstrumenten werden in der Zeile „Dividendenerträge“ ausgewiesen. Die Gewinne und Verluste aus Fair Value-Änderungen werden nach Abzug der Zins- oder Dividendenerträge berechnet und beinhalten Transaktionskosten und Bearbeitungsgebühren. Sie werden in der Zeile „Handelsergebnis“ für zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte und in der Zeile „Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten“, im Falle von nicht zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten, ausgewiesen. Für Anteile an nicht konsolidierten Fonds wird die Zins- oder Dividendenkomponente nicht von den Gewinnen und Verlusten aus Fair Value-Änderungen getrennt.
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21.Derivate Zur Steuerung von Zins-, Währungs- und sonstigen Marktpreisrisiken setzt der Steiermärkische Sparkasse-Konzern derivative Finanzinstrumente ein. Hierbei kommen vor allem Interest Rate Swaps, Interest Rate Options, Currency Swaps, Currency Options zur Anwendung.
Für Darstellungszwecke wird zwischen folgenden Derivaten unterschieden:
_Derivate – zu Handelszwecken gehalten
_Derivate – Hedge Accounting
Derivate werden in der Konzernbilanz mit ihrem Fair Value (Dirty Price) angesetzt. Positive Fair Values von Derivaten werden in der Bilanz als Vermögenswerte, negative Fair Values als Verbindlichkeiten dargestellt.
Zu Handelszwecken gehaltene Derivate sind solche, die nicht als Sicherungsinstrument in Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) designiert werden. Diese werden unabhängig von ihrer internen Klassifizierung, d.h. sowohl Derivate des Handelsbuchs als auch Derivate des Bankbuchs, im Posten „Derivate“ ausgewiesen.
Derivate – Hedge Accounting sind solche, die als Sicherungsinstrument in Sicherungsbeziehungen designiert werden und die Bedingungen von IAS 39 erfüllen (siehe Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen). Diese werden aktiv- und passivseitig in der Bilanz in dem Posten „Derivate – Hedge Accounting“ ausgewiesen.
Veränderungen des Fair Values (Clean Price) von zu Handelszwecken gehaltenen Derivaten sowie von Sicherungsderivaten in Fair Value Hedges werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im „Handelsergebnis“ dargestellt. Zinserträge/-aufwendungen von zu Handelszwecken gehaltenen Derivaten und von Hedging-Derivativen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Sonstige ähnliche Erträge“ oder „Sonstige ähnliche Aufwendungen“ unter „Zinsüberschuss“ ausgewiesen. Die Erfassung dieser Zinserträge/-aufwendungen erfolgt auf Basis einer EIR-ähnlichen Abgrenzung in Bezug auf den Nominalwert des Derivats und schließt die Amortisierung des Zugangswerts (z.B. allfällige Vorabgebühren) mit ein.
Der effektive Teil aus Veränderungen des Fair Values (Clean Price) von Derivaten in Cashflow Hedges wird im sonstigen Ergebnis im Posten „Cashflow Hedge-Rücklage“ in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst. Das kumulierte sonstige Ergebnis wird in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung unter „Cashflow Hedge-Rücklage“ dargestellt. Der ineffektive Teil aus Veränderungen des Fair Values (Clean Price) von Derivaten in Cashflow Hedges wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Handelsergebnis“ erfasst.
Eingebettete Derivate
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern begibt gewisse finanzielle Verbindlichkeiten, die strukturierte Merkmale enthalten. „Strukturierte Merkmale“ bedeutet, dass ein Derivat in ein nicht derivatives Basisinstrument eingebettet ist. Eingebettete Derivate werden vom Basisinstrument separiert, wenn
_deren wirtschaftliche Merkmale und Risiken nicht eng mit den wirtschaftlichen Merkmalen und Risiken des Basisvertrags (Schuldinstrument) verbunden sind;
_das eingebettete Derivat der Definition eines Derivats entspricht; und
_das hybride Finanzinstrument keinem finanziellen Vermögenswert oder Verbindlichkeitsposten zugeordnet ist, das zu Handelszwecken gehalten wird, oder als erfolgswirksam zum Fair Value bewertet eingestuft wird.
Eingebettete Derivate, die getrennt werden, werden als alleinstehendes Derivat bilanziert und in der Bilanz in dem Posten „Derivate“ ausgewiesen.
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Derivate – Held for Trading22.Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte Nicht finanzielle Gesellschaften
Kredite und Darlehen an Kunden
Nicht finanzielle Gesellschaften
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte
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FINANZINSTRUMENTE – SONSTIGE ANGABEN 23.Fair Value von Finanzinstrumenten Die Fair Value-Bewertung im Steiermärkischen Sparkasse-Konzern erfolgt primär anhand von externen Datenquellen (Börsenpreise oder Broker-Quotierungen in hochliquiden Marktsegmenten). Finanzinstrumente, für die die Fair Value-Bewertung anhand von quotierten Marktpreisen erfolgt, sind hauptsächlich börsennotierte Wertpapiere und Derivate sowie liquide Anleihen, die auf OTC-Märkten gehandelt werden.
Kann der Fair Value von in der Bilanz erfassten finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten nicht von einem aktiven Markt abgeleitet werden, wird er, unter Verwendung verschiedener Bewertungsmethoden (einschließlich der Verwendung mathematischer Modelle), ermittelt. Die Input-Parameter für diese Modelle werden so weit wie möglich von beobachtbaren Marktdaten abgeleitet. Ist dies nicht möglich, muss der Fair Value auf Basis von Schätzungen ermittelt werden. Die Verwendung von nicht beobachtbaren Parametern ist besonders für Modelle zur Bewertung von Krediten und nicht börsennotierten Eigenkapitalinstrumenten relevant. Bewertungsmodelle, die Fair Value-Hierarchie und Fair Values von Finanzinstrumenten werden nachfolgend näher erläutert.
Für alle Finanzinstrumente wird ein Fair Value auf wiederkehrender Basis ermittelt.
Zum Fair Value bilanzierte Finanzinstrumente
Beschreibung der Bewertungsmodelle und Parameter
Für die Ermittlung des Fair Value von Finanzinstrumenten verwendet der Steiermärkische Sparkasse-Konzern Bewertungsmodelle, die einen internen Prüfprozess durchlaufen haben und bei denen die unabhängige Ermittlung der Bewertungsparameter (wie Zinssätze, Wechselkurse, Volatilitäten und Credit Spreads) sichergestellt ist. Sofern eine Umstellung auf die neuen Referenzzinsätze bereits erfolgt ist (siehe Note 51 Reform der Referenzzinssätze IBOR-Reform), werden diese zur Ermittlung der Fair Values herangezogen.
Kredite
Die Berechnungsmethode für die Ermittlung des Fair Values von Krediten entspricht nach der Fair Value-Definition der einfachen Barwertmethode. Das Kreditrisiko wird berücksichtigt, indem die vertraglich vereinbarten Cashflows unter Einbeziehung der Ausfallswahrscheinlichkeit (PD) und der Verlustquote bei Ausfall (LGD) auf die zu erwarteten Cashflows angepasst werden. Die Abzinsung der angepassten Cashflows erfolgt mit einer Zinskurve, die sich aus dem risikofreien Zinssatz und einem Refinanzierungsaufschlag für vorrangige unbesicherte Emissionen zusammensetzt.
Schuldinstrumente
Für Plain Vanilla-Schuldinstrumente (fix und variabel verzinst) wird der Fair Value durch die Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme errechnet. Die Diskontierungskurve ist abhängig vom Zinssatz der jeweiligen Emissionswährung und einer Spread-Anpassung, die von der Credit Spread-Kurve des Emittenten abgeleitet wird. Ist keine Emittentenkurve vorhanden, so wird der Spread von einem ähnlichen Instrument abgeleitet und um Differenzen im Risikoprofil des Instruments angepasst. Ist kein ähnliches Finanzinstrument verfügbar, wird die Spread-Anpassung aufgrund von anderen Informationen vorgenommen, z.B. Ermittlung des Credit Spreads anhand von internen Ratings und Ausfallswahrscheinlichkeiten oder auf Basis von Managemententscheidungen. Bei komplexeren Schuldinstrumenten (z.B. bei Instrumenten mit optionalen Eigenschaften wie Kündigungsrechten, Zinsober- und Zinsuntergrenzen oder Indexabhängigkeiten) wird der Fair Value mittels einer Kombination aus diskontierten Zahlungsströmen und komplexeren finanzmathematischen Modellen ermittelt, wie sie auch bei der Berechnungsmethode für OTC-Derivate Anwendung finden.
Eigenkapitalinstrumente
Nicht mit Handelsabsicht gehaltene Eigenkapitalinstrumente (Beteiligungen), die über notierte Marktpreise auf einem aktiven Markt verfügen, werden anhand des notierten Marktpreises bewertet. Für alle anderen nicht mit Handelsabsicht gehaltenen Eigenkapitalinstrumente wird der Fair Value durch Standardbewertungsmodelle, unter Verwendung von nicht beobachtbaren Inputparametern, ermittelt.
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Diese umfassen die adjustierte Nettoinventarwertmethode, die vereinfachte Ertragswertmethode, das Dividend-Discount-Modell und die Multiplikatoren-Methode. Bei der adjustierten Nettoinventarwertmethode wird zum Bewertungsstichtag der Fair Value der in der Bilanz eines Unternehmens erfassten Vermögenswerte und Schulden, sowie der Fair Value von nicht bilanzierten Vermögenswerten und Schulden, ermittelt. Die resultierenden Fair Values der bilanzierten und nicht bilanzierten Vermögenswerte und Schulden stellen daher den Fair Value des Eigenkapitals des Beteiligungsunternehmens dar.
Beim Dividend-Discount-Modell wird davon ausgegangen, dass der Wert eines Eigenkapitalinstruments, welches von einem Unternehmen ausgegeben wird, dem Barwert einer ewigen Dividende entspricht. Auch bei der vereinfachten Ertragswertmethode wird der Fair Value auf Basis des diskontierten, zukünftigen Einkommens gerechnet. Diese Methode kann jedoch auch verwendet werden, wenn nur ein für ein Jahr geplantes Einkommen zur Verfügung steht. Die vereinfachte Ertragswertmethode und das Dividend-Discount-Modell diskontieren zukünftige Erträge und Dividenden unter Verwendung eines Diskontierungszinssatzes, der die Eigenkapitalkosten widerspiegelt. Die Eigenkapitalkosten hängen vom risikofreien Zinssatz, der Marktrisikoprämie, dem Relevered Beta und der Länderrisikoprämie ab. Das Relevered Beta ist von der Branchenklassifizierung abgeleitet, welche von Damodaran veröffentlicht und verwaltet wird.
In seltenen Fällen wird die Multiplikator-Methode verwendet. Dieser Ansatz verwendet Kurse und andere relevante Informationen aus Markttransaktionen mit vergleichbaren Unternehmen eines Beteiligungsunternehmens zur Ableitung eines Multiplikators. Mit Hilfe dieses Multiplikators wird der Fair Value des Beteiligungswerts oder Unternehmenswerts ermittelt.
OTC-Derivate
Derivate, die an liquiden Märkten gehandelt werden (z.B. Zinsswaps und -optionen, Fremdwährungsgeschäfte und -optionen, Optionen auf börsennotierte Wertpapiere oder Indizes, Credit Default Swaps, Commodity Swaps), werden nach Standardbewertungsmodellen bewertet. Diese Modelle umfassen Discounted Cash Flow-Modelle, Optionsmodelle nach Black-Scholes und Hull-White sowie Hazard Rate-Modelle. Die Modelle werden an quotierten Marktdaten kalibriert (inklusive impliziten Volatilitäten). Für die Bewertung von komplexeren Instrumenten werden auch Monte-Carlo-Simulationen eingesetzt. Für Instrumente in nicht ausreichend liquiden Märkten werden Marktdaten von nicht regelmäßigen Transaktionen herangezogen oder Extrapolationstechniken eingesetzt. Für die Ermittlung des Fair Value von in Euro besicherten Derivaten wird ein Diskontierungszinssatz verwendet, der den für die Verzinsung der Barsicherheiten maßgeblichen Zinssatz widerspiegelt. Infolge der Benchmark-Reform wurde festgelegt, dass der bisher als Diskontierungszinssatz herangezogene EONIA (Euro Over Night Index Average) durch den €STR (Euro Short-Term Rate) abgelöst wird. Im Steiermärkische Sparkasse-Konzern wird für die Fair Value-Ermittlung aller Derivate, bei denen die zugrundeliegenden Sicherheiten mit €STR verzinst sind, als Diskontierungszinssatz der €STR herangezogen.
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern bewertet Derivate gemäß der Mid-Market-Rate. Um das Niveau des Bid-Ask-Spreads der relevanten Positionen zu berücksichtigen, wird eine Anpassung anhand der Marktliquidität durchgeführt. Die Anpassungsparameter sind von Produkttyp, Währung, Laufzeit und Volumen abhängig. Die Parameter werden regelmäßig sowie im Fall von signifikanten Marktbewegungen überprüft. Bei der Ermittlung der Bid-Ask-Anpassung wird keine Aufrechnung gegenläufiger Positionen (Netting) durchgeführt.
Im Rahmen der Bewertung von OTC-Derivaten werden Bewertungsanpassungen für das Kontrahentenausfallsrisiko (Credit Value Adjustment, CVA) und Anpassungen für das eigene Kreditrisiko (Debit Value Adjustment, DVA) vorgenommen. Die CVA-Anpassung hängt vom erwarteten positiven Risikobetrag (Expected Positive Exposure) und von der Bonität des Kontrahenten ab. Die DVA-Anpassung wird durch den erwarteten negativen Risikobetrag (Expected Negative Exposure) und durch die Kreditqualität des Steiermärkischen Sparkasse-Konzern bestimmt. Das im Steiermärkischen Sparkasse-Konzern implementierte Verfahren für die Berechnung des erwarteten Exposures basiert für die wichtigsten Produktklassen auf einem Modell über Abbildung durch replizierende Optionen oder einer Monte-Carlo Simulation. Letztere wird für Produkte angewandt, für die es keine geeignete Optionsreplikation gibt. Für die restlichen Produkte basiert die Exposure-Berechnung auf einem (Marktwert + Add-On) -Ansatz. Die Ausfallswahrscheinlichkeit von nicht aktiv am Markt gehandelten Kontrahenten wird durch eine Anpassung der internen Ausfallswahrscheinlichkeiten (Probability of Default, PD) über einen Korb von liquiden (auf dem zentraleuropäischen Markt aktiven) Emittenten durchgeführt. Dadurch werden in das Bewertungsverfahren marktbasierte Informationen integriert. Kontrahenten mit liquiden Anleihe- oder CDS-Quotierungen werden direkt, aus diesen Instrumenten abgeleitete, marktbasierte Ausfallswahrscheinlichkeiten zugeordnet. Die Bewertungsparameter für den Steiermärkischen Sparkasse-Konzern werden aus den Rückkaufniveaus für Erste Group-Anleihen abgeleitet. Bei der Ermittlung des Exposures werden in der Regel Saldierungs-Effekte nur für jene Kontrahenten berücksichtigt, bei denen der Effekt materiell ist. In diesen Fällen wird eine Saldierung sowohl für CVA als auch für DVA vorgenommen. Für mit relevanten
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Saldierungsvereinbarungen (z.B. CSA-Agreements) besicherte Kontrahenten wird kein CVA angesetzt, falls die Schwellenwerte für eine Besicherung nicht wesentlich sind. Die beschriebene Methodik führt zu CVA-Wertanpassungen in Höhe von -0,2 Mio. EURO (2021: -0,1 Mio. EURO) und zu DVA-Wertanpassungen in Höhe von insgesamt 0,2 Mio. EURO (2021: 0,0 Mio. EURO).
Basierend auf einer durchgeführten Analyse wurde entschieden, dass für die Bewertung von OTC-Derivaten kein Funding Value Adjustment (FVA) berücksichtigt wird.
Validierung und Kontrolle
Die Zuständigkeit für die Bewertung von Finanzinstrumenten, die zum Fair Value bewertet werden, ist unabhängig von den Handelseinheiten. Die Bewertung von Finanzinstrumenten erfolgt auf Basis eines Service-Level-Agreements in der Erste Group, wo eine unabhängige Validierungsabteilung eingerichtet wurde, um die Funktionstrennung zwischen Einheiten für die Modellentwicklung, Bewertungspreisermittlung und Validierung sicherzustellen. Das Ziel der unabhängigen Modellvalidierung ist die Bewertung von Modellrisiken, die durch die theoretische Grundlage des Modells, der Qualität der Inputdaten (wie z.B. Marktdaten) und der Modellkalibrierung entstehen.
Fair Value-Hierarchie
Die Fair Values von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten werden den drei Kategorien der IFRS-Fair Value-Hierarchie zugeordnet.
Level 1 der Fair Value-Hierarchie
Für Finanzinstrumente der Level 1-Kategorie erfolgt die Fair Value-Bewertung unmittelbar auf Basis notierten Preise für identische Finanzinstrumente in aktiven Märkten. Eine Zuordnung zu Level 1 erfolgt nur dann, wenn eine laufende Preisbildung auf Basis von Transaktionen, die in ausreichender Häufigkeit und in ausreichendem Volumen stattfinden, erfolgt.
Dieser Kategorie werden börsengehandelte Derivate (Futures, Optionen), Aktien, Staatsanleihen und sonstige Anleihen sowie Fonds, die in liquiden und aktiven Märkten gehandelt werden, zugeordnet.
Level 2 der Fair Value-Hierarchie
Wird eine Marktbewertung herangezogen, deren Markt aufgrund einer eingeschränkten Liquidität nicht als aktiver Markt betrachtet werden kann (abgeleitet von verfügbaren Marktliquiditätsindikatoren), wird das zugrunde liegende Finanzinstrument als Level 2 klassifiziert. Sind keine Marktpreise verfügbar, so wird anhand von Modellen, die auf Marktdaten beruhen, bewertet. Sofern alle wesentlichen Parameter des Bewertungsmodells am Markt beobachtbar sind, wird das Finanzinstrument als Level 2 der Fair Value-Hierarchie eingestuft. Für Level 2-Bewertungen werden typischerweise Zinskurven, Credit Spreads und implizite Volatilitäten als nachvollziehbare, beobachtbare Marktparameter verwendet.
Level 2 Bewertungen werden neben OTC- Derivaten vor allem weniger liquide Aktien, Anleihen und Fonds sowie auch eigene Emissionen dargestellt.
Level 3 der Fair Value-Hierarchie
In manchen Fällen kann die Fair Value-Bewertung weder anhand von ausreichend regelmäßig gestellten Marktpreisen noch anhand von Bewertungsmodellen, die vollständig auf beobachtbaren Marktdaten beruhen, erfolgen. In diesem Fall werden einzelne, nicht am Markt beobachtbare Bewertungsparameter anhand angemessener Annahmen geschätzt. Sobald ein nicht am Markt beobachtbarer Parameter für das Bewertungsmodell signifikant oder der Marktpreis nicht regelmäßig beobachtbar ist, wird das Finanzinstrument als Level 3 der Fair Value-Hierarchie eingestuft. Typischerweise werden Credit Spreads, die aus internen Schätzungen für Ausfallswahrscheinlichkeiten (Probability of Default, PD) und Verlustquoten (Loss Given Default, LGD) abgeleitet werden, als nicht beobachtbare Parameter verwendet.
Das Volumen von Finanzinstrumenten, die der Level 3-Kategorie zugeordnet werden, lässt sich in folgende Bereiche einteilen:
_Marktwerte von Derivaten, bei denen die CVA-Anpassung einen wesentlichen Einfluss auf die Bewertung hat und mittels nicht beobachtbarer Parameter (d.h. unter Verwendung von internen Schätzungen für PDs und LGDs) berechnet werden.
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_Illiquide Anleihen und nicht börsennotierte Aktien, Beteiligungen oder Fonds für deren Bewertung Modelle verwendet werden, die nicht am Markt beobachtbare Werte (z.B. Credit Spreads) enthalten bzw. die mit Broker-Quotierungen bewertet werden, die nicht der Level 1- oder Level 2-Kategorie zuzuordnen sind.
_Kredite, deren vertragliche Zahlungsströme des Vermögenswertes nicht nur Zahlungen von Nominale und Zinsen darstellen.
_Fondsanteile, die von vollkonsolidierten Fonds begeben werden.
Der gewählten Methode für die Zuordnung der Positionen zu den Levels entsprechend, werden alle Level-Bestände und Level-Veränderungen während der Berichtsperiode jeweils am Ende der Berichtsperiode zugeordnet.
Eine Umgliederung von Level 1 in Level 2 oder 3 bzw. vice versa erfolgt dann, wenn die oben beschriebenen Kriterien für die Zuordnung von Finanzinstrumenten in den jeweiligen Level nicht mehr vorliegen.
Zuordnung von zum Fair Value bilanzierten Finanzinstrumenten zu den Level-Kategorien
Finanzielle Vermögenswerte - FVPL
Finanzielle Vermögenswerte - FVOCI
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Finanzielle Vermögenswerte - FVPL
Finanzielle Vermögenswerte - FVOCI
*Die Darstellung der Vergleichsinformationen wurde aufgrund einer Ausweisänderung angepasst.
Beschreibung der Bewertungsprozesse für Finanzinstrumente der Kategorie Level 3
Falls zumindest ein wesentlicher Bewertungsparameter nicht am Markt beobachtbar ist, wird dieses Instrument dem Level 3 der Fair Value-Hierarchie zugeordnet. Zur Validierung des Bewertungspreises sind zusätzliche Schritte notwendig. Diese umfassen insbesondere die Analyse relevanter historischer Daten oder ein Benchmarking zu vergleichbaren Finanzinstrumenten. Diese Verfahren beinhalten Parameterschätzungen und Expertenmeinungen. Weitere Ausführungen zu den verwendeten Parametern sowie eine Sensitivitätsanalyse werden nachfolgend in dem Unterkapitel „Wesentliche nicht beobachtbare Bewertungsparameter und Sensitivitätsanalyse der Level 3-Positionen“ dargestellt.
Veränderungen der Volumina in Level 1 und Level 2
Reklassifizierungen zwischen Level 1 und Level 2 nach Bilanzposten und Instrumenten
Es gab wie im Vorjahr keine Reklassifizierungen zwischen Level 1 und Level 2.
Bewegungen von zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten in Level 3
Entwicklung des Fair Values von Finanzinstrumenten in Level 3
Erfolg im sonstigen Ergebnis
Finanzielle Vermögenswerte - FVPL
Finanzielle Vermögenswerte - FVOCI
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Erfolg im sonstigen Ergebnis
Finanzielle Vermögenswerte - FVPL
Finanzielle Vermögenswerte - FVOCI
*Die Darstellung der Vergleichsinformationen wurde aufgrund einer Ausweisänderung angepasst.
Reklassifizierungen zwischen in und aus Level 3 resultieren aufgrund der Umstellung der Bewertung auf Modelle mit beobachtbaren Parametern.
Gewinne und Verluste von finanziellen Vermögenswerten, die am Ende der Berichtsperiode Level 3 zugeordnet sind
Finanzielle Vermögenswerte - FVPL
Finanzielle Vermögenswerte - FVOCI
Wesentliche nicht beobachtbare Bewertungsparameter und Sensitivitätsanalyse der Level 3-Positionen
Wenn die Ermittlung des Fair Values eines Finanzinstruments von nicht beobachtbaren Parametern abhängt, können diese aus einer Bandbreite von alternativen Parametrisierungen gewählt werden. Für die Bilanzerstellung wurde aus diesen Bandbreiten eine Parametrisierung gewählt, die den Marktbedingungen zum Berichtszeitpunkt entspricht.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 88
Bandbreiten der am Markt nicht beobachtbaren Bewertungsparameter in der Level 3-KategorieFinanzielle Vermögenswerte
Wesentliche nicht beobachtbare Parameter
Bandbreite der nicht beobachtbaren Parameter (gewichteter Durchschnitt)
Versicherung (allgemein) 1,07-1,10
Erholungs- und Frei-zeitindustrie 1,02-1,03
Immobilien (Allgemein/Diversifiziert) 0,89-0,90
Finanzdienstleister (Nicht-Bank & Ver-sicherungen) 0,4-1,05
Österreich 0,34%-0,49%, Kroatien 2,13%, Nordmazedonien 3,06%
Dividend Discount Modell; Vereinfachte Ertragswertmethode
Eigenkapitalkosten aufgrund oben genannter Parameter: 6,28%-13,53%
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte / Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte
Nicht mit Handelsabsicht gehaltene Eigenkapital-instrumente (Beteiligungen)
Adjustierte Nettoinventarwertmethode
Abhängig vom buchhalterischen Eigenkapital
Versicherung (allgemein) 1,04-1,10
Erholungs- und Freizeit-industrie 0,96
Immobilien (Allgemein/ Diversifiziert) 0,78
Finanzdienstleister (Nicht-Bank & Ver-sicherungen) 0,91-1,06
Kroatien 2,21%, Österreich 0,33%-0,35%, Nordmazedonien 2,97%
Dividend Discount Modell; Vereinfachte Ertragswertmethode
Eigenkapitalkosten aufgrund oben genannter Parameter: 5,48%-13,03%
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte / Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte
Nicht mit Handelsabsicht gehaltene Eigenkapital-instrumente (Beteiligungen)
Adjustierte Nettoinventarwertmethode
Abhängig vom buchhalterischen Eigenkapital
Eigenkapitalinstrumente mit einem Fair Value von EUR 2,8 Mio. (2021: EUR 3,1 Mio.) wurden auf Basis von Expertenschätzungen bewertet.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 89
Sensitivitätsanalyse hinsichtlich möglicher alternativer Parametrisierung auf ProduktebeneGewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustrechnung
Zur Ermittlung der möglichen Auswirkungen wurden hauptsächlich Credit Spreads (für Schuldverschreibungen) und Marktschwankungen vergleichbarer Aktien herangezogen. Ein Anstieg (Reduktion) von Spreads verursacht eine Reduktion (Anstieg) des jeweiligen Fair Values. Bei nicht mit Handelsabsicht gehaltenen Eigenkapitalinstrumenten würden Erhöhungen (Verringerungen) aller für die Eigenkapitalkostenberechnung verwendeten Inputfaktoren (isoliert betrachtet) zu einer niedrigeren (höheren) Fair Value-Bewertung führen.
Die folgenden Wertebereiche wurden in der Sensitivitätsanalyse verwendet:
_für Schuldverschreibungen ein Bereich für Credit Spreads zwischen +100 Basispunkten und -75 Basis-punkten,
_für eigenkapitalbezogene Wertpapiere eine Bewertungsbandbreite zwischen -10% und +5%,
_für nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente, die mit der adjustierten Nettoinventarwertmethode bewertet wurden, die Bewertungsbandbreite zwischen -10% und +10%,
_für nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente, die mit dem Dividenden-Discount-Modell bzw. der vereinfachten Ertragswertmethode bewertet wurden, die Kosten für das Eigenkapital zwischen -2% und +2%.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 90
Fair Values von Finanzinstrumenten, die nicht zum Fair Value bilanziert werdenKassenbestand und Guthaben
Finanzielle Vermögenswerte AC
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
Forderungen aus Finanzierungsleasing
Forderungen aus Lieferung u. Leistungen u. sonstige Forderungen
Einlagen von Kreditinstituten
Verbriefte Verbindlichkeiten
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzgarantien und Verpflichtungen
Nicht ausgenutzte Kreditrahmen
Kassenbestand und Guthaben
Finanzielle Vermögenswerte AC
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
Forderungen aus Finanzierungsleasing
Forderungen aus Lieferung u. Leistungen u. sonstige Forderungen
Einlagen von Kreditinstituten
Verbriefte Verbindlichkeiten
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzgarantien und Verpflichtungen
Nicht ausgenutzte Kreditrahmen
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 91
In der obenstehenden Tabelle werden positive Fair Values von Finanzgarantien und Verpflichtungen mit positivem Vorzeichen, negative Fair Values werden mit negativem Vorzeichen dargestellt.Der Fair Value von Krediten und Darlehen an Kund:innen und Kreditinstitute wurde mittels Diskontierung der zukünftigen Cashflows berechnet, wobei sowohl die Zins- als auch die Credit Spread-Effekte berücksichtigt wurden. Der Zinssatzeffekt beruht auf den Marktzinsbewegungen, während die Änderungen des Credit Spreads von den Ausfallswahrscheinlichkeiten (PDs) und den Verlustquoten bei Ausfall (LGDs), die für die internen Risikoberechnungen verwendet werden, abgeleitet werden. Die Berechnung der Fair Values erfolgte je Portfoliogruppe. Dazu wurden die Kredite und Darlehen in homogene Portfolien zusammengefasst. Die Einteilung erfolgte aufgrund von Ratingmethode, Ratingklasse, Laufzeit und Land, in dem diese gebucht wurden.
Die Fair Values von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Schuldverschreibungen werden im Wesentlichen entweder direkt vom Markt oder anhand von direkt beobachtbaren Marktparametern (z.B. Zinskurven) ermittelt.
Der Fair Value von Einlagen und sonstigen Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, wird unter Berücksichtigung des tatsächlichen Zinsumfeldes sowie der eigenen Credit Spreads geschätzt. Diese Positionen werden der Level 3-Kategorie zugeordnet. Für Verbindlichkeiten ohne vertragliche Laufzeit (z.B. Sichteinlagen) wird der Restbuchwert als Minimumwert für den Fair Value angenommen.
Der Fair Value der emittierten Wertpapiere und nachrangigen Verbindlichkeiten, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten basiert auf liquiden Marktpreisen, sofern diese verfügbar sind. Für emittierte Wertpapiere, deren Fair Value nicht direkt am Markt verfügbar ist, wird der Fair Value mittels Diskontierung zukünftiger Cashflows ermittelt. Die Spread-Anpassung für das Kreditrisiko der Erste Group wird auf Basis der Rückkaufwerte von Eigenemissionen vorgenommen. Darüber hinaus wird bei der Ermittlung des Fair Values den Effekten aus Optionalitäten Rechnung getragen. Für außerbilanzielle Verbindlichkeiten (Finanzgarantien und unwiderrufliche Kreditzusagen) werden folgende Bewertungsansätze verwendet: der Fair Value von unwiderruflichen Kreditzusagen wird mit Hilfe von regulatorischen Kreditkonversionsfaktoren ermittelt. Die daraus resultierenden Kreditäquivalente werden wie bilanzierte Vermögenswerte behandelt. Die Differenz zwischen dem gesamten Fair Value und dem Nominalwert der hypothetischen Kreditrisikoäquivalente entspricht dem Fair Value der unwiderruflichen Kreditzusagen. Sofern der gesamte Fair Value der hypothetischen Kreditäquivalente höher als der Nominalwert ist, ergibt sich ein positiver Fair Value von unwiderruflichen Kreditzusagen. Der Fair Value von Finanzgarantien wird in Analogie zu einem CDS-Modell ermittelt. Entsprechend diesem Modell ergibt sich der Fair Value aus der Summe der Barwerte zukünftiger Cashflows. Diese umfassen die Auszahlungen infolge der Inanspruchnahme aus den Garantien, die auf Basis der PDs und LGDs der jeweiligen Kund:innen modelliert werden, sowie Einzahlungen aus den zukünftig erhaltenen Garantiegebühren. Wenn die Barwerte der zukünftigen Auszahlungen die Barwerte der zukünftigen Garantiegebühren überschreiten, ist der Fair Value von Finanzgarantien negativ.
Zur Absicherung des Währungs- und Zinsrisikos verwendet der Steiermärkischen Sparkasse-Konzern derivative Finanzinstrumente. Damit das Derivat und die Risikoposition für die Bilanzierung eines Sicherungsgeschäfts in Frage kommen, wird die Sicherungsbeziehung zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument zu Beginn der Absicherung formal festgelegt und dokumentiert. Dokumentiert werden dabei die Art des abgesicherten Risikos, die Zielsetzung und Strategie im Hinblick auf die Absicherung sowie die Methode, die angewendet wird, um die Effektivität des Sicherungsinstruments zu messen. Eine Sicherungsbeziehung wird als in hohem Maße wirksam betrachtet, wenn die dem abgesicherten Risiko zuzurechnenden Veränderungen des Fair Values oder der Cashflows die Fair Value-Änderungen des Sicherungsinstruments in einer Bandbreite von 80 % bis 125 % kompensieren. Die Beurteilung erfolgt dabei sowohl prospektiv, d.h. ob die Ergebnisse innerhalb der Bandbreite erwartet werden, als auch retrospektiv, d.h. ob die tatsächlichen Ergebnisse innerhalb der Bandbreite liegen. Die Effektivität wird für jede Sicherungsbeziehung sowohl zu Beginn als auch während der Laufzeit bestimmt. Detaillierte Bedingungen für bestimmte Arten von Sicherungsbeziehungen sowie zur Messung der Effektivität der Sicherungsbeziehungen durch den Steiermärkischen Sparkasse-Konzern sind intern in den Hedge Accounting-Richtlinien festgelegt. Wie in den Übergangsbestimmungen von IFRS 9 erlaubt, hat der Steiermärkische Sparkasse-Konzern beschlossen, die Anforderungen für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften des IAS 39 weiterhin anzuwenden.
i. Fair Value Hedge
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 92
Änderungen des Fair Values (Clean Price) von derivativen Finanzinstrumenten, die im Rahmen von qualifizierten und designierten Fair Value Hedges eingesetzt werden, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Handelsergebnis“ erfasst. Zinserträge und -aufwendungen aus Sicherungsderivaten werden im Posten „Sonstige ähnliche Erträge“ oder „Sonstige ähnliche Aufwendungen“ unter „Zinsüberschuss“ ausgewiesen. Die Fair Value-Änderung des Grundgeschäfts, die dem abgesicherten Risiko zugerechnet wird, wird ebenfalls in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Handelsergebnis“ erfasst und ist Teil des Buchwerts des Grundgeschäfts.Wenn ein Sicherungsinstrument ausläuft, veräußert, beendet oder ausgeübt wird oder wenn die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nicht mehr erfüllt werden, wird die Sicherungsbeziehung beendet. In diesem Fall wird die Fair Value-Anpassung des Grundgeschäfts über die Restlaufzeit bis zur Fälligkeit aufgelöst und in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Zinserträge“ (wenn das Grundgeschäft ein finanzieller Vermögenswert war) oder „Zinsaufwendungen“ (wenn das Grundgeschäft eine finanzielle Verbindlichkeit war) unter „Zinsüberschuss“ dargestellt. Für Portfolio Fair Value Hedges von Zinsänderungsrisiken wird die Fair Value-Anpassung der beendeten Sicherungsbeziehung linear amortisiert und in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Sonstige ähnliche Erträge“ unter „Zinsüberschuss“ ausgewiesen.
ii. Cashflow Hedge
Um Unsicherheiten zukünftiger Zahlungsströme zu vermeiden und in Folge das Zinsergebnis zu stabilisieren, werden Cashflow Hedges angewendet. Der effektive Teil des Gewinns oder Verlustes von Sicherungsinstrumenten, die im Rahmen von designierten und qualifizierten Cashflow Hedges eingesetzt werden, wird im sonstigen Ergebnis in der „Cashflow Hedge-Rücklage“ erfasst. Der ineffektive Teil wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Handelsergebnis“ ausgewiesen. Zur Bestimmung des effektiven/ineffektiven Teils, wird das Derivat mit seinem „Clean Price“ (d.h. exklusive der Zinskomponente) betrachtet. Wenn die abgesicherte Zahlung in die Gewinn- und Verlustrechnung einfließt, werden die Gewinne und Verluste aus dem Sicherungsinstrument vom sonstigen Ergebnis in den entsprechenden Posten der Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht (zumeist in den Posten „Sonstige ähnliche Erträge“ oder „Sonstige ähnliche Aufwendungen“ unter „Zinsüberschuss“). Betreffend die Bilanzierung von Grundgeschäften bei Cashflow Hedges besteht keine Abweichung im Vergleich zu Situationen, in denen keine Sicherungsbeziehung angewendet wird.
Wenn ein Sicherungsinstrument ausläuft, veräußert, beendet oder ausgeübt wird oder wenn die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nicht mehr erfüllt werden, wird die Sicherungsbeziehung beendet. In diesem Fall verbleibt der kumulierte Gewinn oder Verlust aus dem Sicherungsinstrument, der im OCI erfasst wurde, in der „Cashflow Hedge-Rücklage“, bis die Transaktion erfolgt.
Absicherung von Zinsrisiken
Die Ziele des Marktrisikomanagements in den Bankbüchern des Steiermärkische Sparkasse-Konzern sind die Optimierung der Risikoposition unter Berücksichtigung der ökonomischen Umwelt und der Wettbewerbssituation sowie unter Beachtung des Marktwertrisikos und des Effekts auf den Zinsüberschuss sowie die Erhaltung einer adäquaten Liquiditätsposition für den Konzern.
Die Hedging-Aktivitäten konzentrieren sich gemäß den Zielen des Risikomanagements auf die beiden Hauptsteuerungsgrößen – das Zinsergebnis einerseits und das Marktwertrisiko andererseits. Um diese zu steuern, stehen die folgenden Instrumente zur Verfügung: Für Maßnahmen zur Stabilisierung der Cashflows werden Cashflow Hedges verwendet. Für Maßnahmen zur Verringerung des Marktwertrisikos werden Fair Value Hedges eingesetzt.
Fair Value Hedges werden dazu verwendet, fix verzinste oder strukturierte Geschäfte in Transaktionen mit Geldmarktbindung zu drehen. Gemäß der Zins- und Hedgestrategie werden im Bedarfsfall verbriefte Verbindlichkeiten nicht geldmarktgebundener Emissionen mittels Fair Value Hedges in solche gewandelt. Als Instrumente für diese Fair Value Hedges werden überwiegend Zinsswaps eingesetzt. Zur Absicherung des Wechselkursrisikos werden Kassageschäfte, Währungsoptionen, Währungsswaps, Devisentermingeschäfte oder Bilanzposten in einer gesicherten Währung verwendet.
Cashflow Hedges werden – wenn es die Marktumstände erforderlich machen – dazu verwendet, geldmarktgebundene Geschäfte in fix verzinste zu drehen und dadurch das Zinsertragsrisiko zu reduzieren, um eine Mindestverzinsung zu gewährleisten.
Zur Senkung der Komplexität aufgrund der geplanten Umstellung der Treasury-Systeme und des Überganges von IAS 39 auf IFRS 9 mit Stichtag 01.01.2018 wurden im Jahr 2017 sämtliche Sicherungsgeschäfte zu Eigenen Emissionen bzw.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 93
Termineinlagen (Fair Value Hedges) mit einem Gesamtvolumen von 129,6 Mio. EURO aufgelöst. Die Anpassung des Grundgeschäftes betreffend das jeweilige gesicherte Risiko in der Höhe von gesamt 23,0 Mio. EURO wird über die Restlaufzeit des gesicherten Risikos bis zur Fälligkeit aufgelöst und in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Zinsüberschuss“ dargestellt. In der Berichtsperiode wurde aus dieser Auflösung ein Betrag in der Höhe von 2,7 Mio. EURO in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.25.Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden nur dann saldiert und als Nettobetrag in der Bilanz ausgewiesen, wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern verwendet Pensionsgeschäfte und ISDA-Rahmenverträge zur Reduktion von Kreditrisiken bei Derivaten und Finanzierungstransaktionen. Diese Derivate sowie die zugehörigen Variation Margins und Verträge erfüllen die Erfordernisse zur bilanziellen Saldierung nach Maßgabe der dargestellten Kriterien.
Die Effekte aus einer Saldierung sind für den Abschlussstichtag nicht materiell und werden daher nicht gesondert dargestellt. Die Verbindlichkeiten aus Nachschussmargen (Variation Margins) betragen zum 31.12.2022 1,1 Mio. EURO (2021: 0,8 Mio. EURO).
26.Übertragung von finanziellen Vermögenswerten Buchwert übertragener Vermögenswerte
Buchwert der zugehörigen Verbindlichkeiten
Buchwert übertragener Vermögenswerte
Buchwert der zugehörigen Verbindlichkeiten
Forderungen an Kreditinstitute
Bei den übertragenen Finanzvermögenswerten handelt es sich um Kundenforderungen guter Bonität, die den Kriterien der OeNB entsprechen und zur Deckung der hypothekarisch besicherten Pfandbriefe übertragen wurden.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 94
Die folgende Tabelle zeigt Fair Values der übertragenen Vermögenswerte.
Fair Value übertragener Vermögens-werte
Fair Value der zugehörigen Verbindlich-keiten
Fair Value übertragener Vermögens-werte
Fair Value der zugehörigen Verbindlich-keiten
Forderungen an Kreditinstitute
Nachstehende Vermögenswerte wurden als Sicherheiten für Verbindlichkeiten und Verpflichtungen gestellt:
Forderungen an Kreditinstitute
Finanzielle Vermögenswerte
Bei den Vermögenswerten handelt es sich um Kreditforderungen (Kundenforderungen guter Bonität, die den Kriterien der OeNB entsprechen) sowie um Schuldverschreibungen und andere zinsbezogene Wertpapiere. Die Sicherheiten wurden vor allem im Rahmen von Refinanzierungstransaktionen mit der Europäischen Zentralbank (EZB) und sonstigen Sicherungsvereinbarungen gestellt.
Der Wert der erhaltenen Sicherheiten beträgt 8.956,8 Mio. EURO (2021: Mio. 7.984,8 EURO). Der Wert der Garantien, die der Steiermärkische Sparkasse-Konzern erhalten hat, beträgt 331,1 Mio. EURO (2021: 335,7 Mio. EURO).
Finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte
Schuldverschreibungen und andere zinsbezogenen Wertpapiere
Eigenkapitalbezogene Wertpapiere
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 95
Investmentfondsanteile werden unter Schuldverschreibungen und anderen zinsbezogenen Wertpapieren ausgewiesen.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 96
RISIKO- UND KAPITALMANAGEMENTRisikopolitik und -strategie
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern hat ein, auf sein Geschäfts- und Risikoprofil abgestimmtes, vorausschauendes Risikomanagementregelwerk entwickelt. Dieses Regelwerk basiert auf einer klaren Risikostrategie und definiert generelle Prinzipien, gemäß denen das Eingehen von Risiken in der ganzen Gruppe stattfindet. Die Risikostrategie des Steiermärkische Sparkasse-Konzern steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie und berücksichtigt ebenfalls den erwarteten Einfluss externe Umweltfaktoren auf die geplanten Geschäfts- und Risikoentwicklungen.
Die Risikostrategie beschreibt sowohl das Ist-Risikoprofil und das Ziel-Risikoprofil, definiert die Risikomanagement Prinzipen, die strategischen Ziele als auch Initiativen für die wichtigsten Risikoarten und setzt strategische Limits für die wesentlichen finanziellen und nichtfinanziellen Risikoarten, die in der Risikomaterialitätsbeurteilung angeführt werden. Die Risikostrategie wird im Rahmen einer klar definierten Governance-Struktur umgesetzt. Diese dient zur Überwachung des Risikoappetits, ergänzender Kennzahlen und zur Eskalation von Limit-Überschreitungen.
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern verfolgt mit seiner Risikopolitik die Zielsetzung, die sich aus dem Bankbetrieb ergebenden Risiken frühzeitig zu erkennen und durch eine wirksame Risikosteuerung aktiv zu managen und zu begrenzen. Im Mittelpunkt dieser Risikosteuerungsaktivitäten steht der möglichst effiziente Einsatz des verfügbaren Kapitals unter Berücksichtigung mittel- und langfristiger strategischer Ziele und Wachstumspotenziale. Die Risikostrategie beinhaltet folgende Komponenten:
•Risikopolitische Ausgangssituation
•Makroökonomischer Analyse
•Quantitative Zielgrößen (Risk Appetite Statement)
•Dokumentation der Organisation und Prozesse des Risikomanagements
•Operative Risikostrategien
Dieser Risikostrategie folgend, ist im Steiermärkische Sparkasse-Konzern ein integriertes System zur Risikoüberwachung und -steuerung implementiert, dessen Zielsetzung es ist, sämtliche Risiken (Kredit-, Markt-, Liquiditäts-, operationelle und sonstige Risiken) konzernweit zu identifizieren und zu messen. Damit hat das Management die Möglichkeit, die identifizierten und gemessenen Risiken aktiv zu steuern, um das angestrebte Ziel der Optimierung des Risiko-Ertrag-Verhältnisses zu erreichen.
Angesichts der Geschäftsstrategie des Steiermärkische Sparkasse-Konzern sind vor allem Kreditrisiken und Risiken in Südosteuropa (Rechtsrisiken, Beteiligungsrisiken, Geschäfts- und strategische Risiken) sowie nicht-finanzielle Risiken maßgeblich. Ein weiterer Schwerpunkt des Steiermärkische Sparkasse-Konzern liegt auf der Steuerung des Markt-, Liquiditäts-, Konzentrations- und des makroökonomischen Risikos. In allen Bereichen des Risikomanagements ist die Bank stets bestrebt, ihre bestehenden Methoden und Prozesse zu verbessern und zu ergänzen.
Organisation des Risikomanagements Die Risikoüberwachung und -kontrolle wird durch klare Organisationsstrukturen mit definierten Rollen und Verantwortlichkeiten, delegierten Entscheidungskompetenzen und Risikolimits adressiert.
Der Vorstand und insbesondere der Chief Risk Officer (CRO) des Steiermärkische Sparkasse-Konzern üben die Aufsichtsfunktionen im Rahmen der Risikomanagementstruktur des Steiermärkische Sparkasse-Konzern aus. Die Risikokontrolle und -steuerung werden auf Grundlage der Geschäftsstrategie und des vom Vorstand genehmigten Risikoappetits wahrgenommen. Der CRO des Steiermärkische Sparkasse-Konzern verantwortet im Zusammenwirken mit den Chief Risk Officers der Tochterbanken die Umsetzung und Einhaltung der Risikokontroll- und Risikomanagement-Strategien für sämtliche Risikoarten und Geschäftsfelder.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 97
Der Vorstand und insbesondere der CRO des Steiermärkische Sparkasse-Konzern sorgen für die Verfügbarkeit einer angemessenen Infrastruktur und geeigneter Mitarbeiter:innen sowie der entsprechenden Methoden, Normen und Prozesse. Die konkrete Identifizierung, Messung, Beurteilung, Genehmigung, Überwachung, Steuerung und Limitierung von relevanten Risiken erfolgen auf der Ebene der operativen Einheiten.
Der Vorstand wird zur Erfüllung operativer Risikokontrollfunktionen auf Konzernebene von mehreren Bereichen unterstützt. Zum Verantwortungsbereich des CRO zählen folgende Einheiten:
•Strategisches Risikomanagement
•Operatives Risikomanagement
•Workout Management
Organisation des Risikomanagements
Strategisches Risikomanagement
Die Einheit „Strategisches Risikomanagement“ unterstützt im Rahmen ihrer Risikocontrolling-Funktion den Chief Risk Officer bei der Förderung des disziplinierten Umgangs mit Risiken und bei der Harmonisierung von Risikomanagementanwendungen für alle Risikoarten in den Geschäftseinheiten. Weiters stellt dieser Bereich in enger Zusammenarbeit mit den sonstigen Risikomanagementeinheiten die Umsetzung der Risikostrategie sicher. Auf jeder Stufe der Risikomanagementprozesse, im Speziellen hinsichtlich der Markt-, Liquidität- und Kreditrisiken, sind die Mess- und Überwachungsfunktionen von den jeweiligen zu überwachenden Frontfunktionen unabhängig (Trennung von „Markt“ und „Marktfolge“).
In Anbetracht der wachsenden Anforderungen an die Risikosteuerung und um eine klare Abgrenzung der Rollen und Kompetenzen aller beteiligten Einheiten zu gewährleisten, sind die Konzernkreditrisikoreporting- und Risikocontrolling-Aktivitäten in der Einheit „Strategisches Risikomanagement“ zusammengeführt und konzentriert.
Operatives Risikomanagement
Die Einheit „Operatives Risikomanagement“ stellt im Rahmen des unabhängigen Doppelvotums sicher, dass nur jenes Kreditrisiko in die Bücher des Steiermärkische Sparkasse-Konzern übernommen wird, das mit dem Risikoappetit, der Risikostrategie und den festgesetzten maßgeblichen Limits im Einklang steht. Weiters ist sie zuständig für die korrekte Anwendung der Ratingmethoden und -prozesse, zudem ist die Verantwortung für die Aufgaben Bilanzauswertung, Bonitätsprüfungen, Zessionsprüfungen und Early Warning dieser Einheit übertragen.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 98
Workout ManagementZiele des Workout Managements (WOM) sind die Einhaltung regulatorischer Vorschriften, die Optimierung der Non-performing loans (NPL) und Non-performing exposure (NPE) Portfolien, die Minimierung von Kreditausfällen und Risikokosten und die Sicherstellung der Reputation der Steiermärkische Bank und Sparkassen AG im Sinne einer fairen Behandlung aller Kund:innen entlang des Kreditlebenszyklus.
Die Tätigkeit des WOM baut auf einem frühzeitigen Erkennen nachteiliger Entwicklungen bei Kund:innen und einer raschen Implementierung entsprechender risikominimierender Maßnahmen auf.
Die Organisation des Workout Managements untergliedert sich in drei Teilbereiche:
•WOM Zahlungsmanagement: Bearbeitung von jungen Zahlungsrückständen zur Sicherung von frühzeitigen Zahlungen zur Regelung von Überziehungen.
•WOM Restrukturierung: Umsetzung von Restrukturierungs-/Forbearance-Vereinbarungen zur Sicherstellung einer effizienten Restrukturierung und Risikominimierung.
•WOM Forderungsbetreibung: Abwicklung von Forderungsbetreibungen und Insolvenzen zur Sicherstellung einer raschen und effizienten Einbringlichmachung der fälligen Ausleihungen.
Lokale Chief Risk Officers
Neben dem von der Steiermärkische Bank und Sparkassen AG für den Konzern wahrgenommenen Risikomanagement verfügen auch die Tochtergesellschaften über eigene Risk-Control- und Management-Einheiten, die unter der Leitung des jeweiligen lokalen Chief Risk Officer stehen.
Darüber hinaus wurden zur Durchführung von Risikomanagementaktivitäten bereichsübergreifende Gremien eingerichtet.
Risikomanagementgremien
Risikoausschuss des Aufsichtsrates
Der Risikoausschuss des Aufsichtsrates ist für die Erteilung der Zustimmung in all jenen Fällen zuständig, in denen Kredite und Veranlagungen einen Betrag erreichen, der die Genehmigungskompetenz des Vorstands gemäß den Pouvoirrichtlinien überschreitet. Er ist mit der Genehmigung von Großkrediten, wie in Artikel 392 CRR II definiert, betraut, wenn eine solche Forderung 10,0% des Kernkapitals des Kreditinstitutes erreicht oder übersteigt. Im Rahmen der ihm übertragenen Befugnisse ist der Ausschuss berechtigt, soweit gesetzlich zulässig, im Voraus Genehmigungen zu erteilen. Als überwachende Instanz des Risikomanagements wird der Risikoausschuss des Aufsichtsrates zumindest einmal jährlich über die Risikolage in Kenntnis gesetzt.

JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 99
Performance TeamZiel des Performance Teams ist es, die gesamtheitliche Unternehmenssteuerung zu gewährleisten. Zu diesem Zweck nimmt das Performance Team folgende Aufgaben wahr:
•Laufendes Monitoring der Performance durch Soll/Ist-Vergleiche, Benchmarking und ähnliche Instrumente
•Festlegung von Steuerungsmaßnahmen und Follow-up
•Erstellung der Kurz- und Mittelfristplanung
•Initiierung von strategischen Projekten und Aktivitäten zur Leistungsverbesserung über die finanziellen Messgrößen hinaus
•Weiterentwicklung und Abstimmung der Strategie und Geschäftspolitik
Das Performance Team hat Entscheidungskompetenz, wobei Entscheidungen, welche in die Entscheidungskompetenz des Vorstandes fallen, jedenfalls eines gesonderten Vorstandsbeschluss bedürfen.
Die Zusammensetzung dieses Gremiums umfasst neben den Vorstandsmitgliedern auch die Verantwortlichen für:
•Finanzen
•Controlling
•Asset Liability Management
•Strategisches Risikomanagement
•Steuerung Auslandsbeteiligung
•Geschäftsfeld Kommerz
•Retailvertrieb Steiermark
•Wertpapiergeschäft
•ein Regionalleiter
•Generalsekretariat
•Compliance und Recht
•Organisation/Informationstechnologie
Das Performance Team tritt grundsätzlich einmal pro Monat zusammen.
Local Operational Risk Committee (LORCO)
Zielsetzungen dieses Gremiums sind die Definition der Strategie für das operationelle Risikomanagement sowie die Steuerung und Reduktion des operationellen Risikos durch Identifikation, Bewertung und Management von Non-financial Risks. Das LORCO ist befugt über institutsweite risikominimierende Maßnahmen zu entscheiden und überwacht diese. Das LORCO tagt zumindest quartalsweise.
Die Zusammensetzung dieses Gremiums umfasst neben dem Risikovorstand die Verantwortlichen für:
•Strategisches Risikomanagement
•Operational Risk Officer/CSO des Steiermärkische Sparkasse-Konzern
•Compliance und Recht
•Organisation/Informationstechnologie
•Generalsekretariat
•Interne Revision (ohne Stimmrecht)
•Operational & Non-Financial Risk der Erste Group (ohne Stimmrecht)
Team ALM
Das Team ALM ist die zentrale Einheit zur Durchführung der übergreifenden Steuerungs-Tätigkeiten sowie das bereichsübergreifende Gremium zur Sicherung der kurz-, mittel- und langfristigen Liquiditätsversorgung. Die ALM-Abteilungen der Konzerntöchter stellen dem Team ALM hierfür zusätzliche Informationen zur Verfügung.
Sparkassen, die einen Teil ihrer Liquidität außerhalb des Sektors refinanzieren, haben die Aufgabe, ein eigenes Liquiditätsmanagement zu installieren sowie hierfür entsprechende Prozesse zu gestalten. Die Zuständigkeitsbereiche im Normalfall sind die Festlegung der Refinanzierungsstruktur, der Refinanzierungsquellen und der Laufzeiten unter
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 100
Berücksichtigung des Zinsänderungsrisikos. Das Team ALM übernimmt diese Aufgaben als Operating Liquidity Committee (OLC). Das Team ALM führt zu diesem Zwecke Analysen und Prognosen durch und setzt entsprechende Maßnahmen fest und hat infolgedessen Entscheidungskompetenz, wobei Entscheidungen, welche in die Entscheidungskompetenz des Vorstandes fallen, jedenfalls eines gesonderten Vorstandsbeschlusses bedürfen.
Dieses Gremium setzt sich aus den folgenden Verantwortlichen zusammen:
•Finanzen
•Asset Liability Management
•Treasury
•Steuerung Auslandsbeteiligungen
•Wertpapier Mid Office
•Strategisches Risikomanagement
•Geschäftsfeld Kommerz
Das Team ALM finden mindestens einmal pro Monat statt.
Konzernweites Risiko- und Kapitalmanagement
Die zentrale Komponente der Gesamtbankrisikosteuerung im Enterprise-wide Risk Management (ERM) bildet der interne Kapitaladäquanzprozess (Internal Capital Adequacy Assessment Process – ICAAP) gemäß Säule 2 des Baseler Regelwerks und der regulatorischen Richtlinien (z.B. EZB-Leitfanden für ICAAP).
Das ERM-Regelwerk ist so ausgestaltet, dass es das Management der Bank bei der Steuerung des Risikoportfolios sowie der Deckungspotenziale unterstützt, um jederzeit eine ausreichende Kapitalausstattung zu gewährleisten, die der Art und der Größe des Risikoprofils der Bank entspricht. Das Regelwerk ist an die Anforderungen des Geschäfts- und Risikoprofils der Bank angepasst und spiegelt die strategischen Ziele wider, d.h. den Schutz der Aktionär:innen und der Gläubiger:innen sowie den nachhaltigen Fortbestand des Unternehmens.
Das ERM-Regelwerk ist ein modulares und umfassendes Management- und Steuerungssystem innerhalb des Steiermärkische Sparkasse-Konzern und ein wesentlicher Teil des gruppenübergreifenden Steuerungs- und Managementinstrumentariums. Das ERM-Regelwerk als effektives internes Steuerwerk umfasst zur Abdeckung aller und insbesondere der regulatorischen Anforderungen die folgenden Komponenten:
•Risikoappetit (Risk Appetite Statement – RAS), Limits und Risikostrategie
•Portfolio- und Risikoanalyse inklusive Risikomaterialitätsbeurteilung, Konzentrationsrisikomanagement und Stresstest
•Risikotragfähigkeitsrechnung
•Kapitalallokation und Leistungsmanagement
•Planung von Risikokennzahlen
•Sanierungs- und Abwicklungsplanung
Neben dem obersten Ziel des ICAAP, die Sicherstellung und Nachhaltigkeit der Eigenkapitalausstattung, dienen die ERM-Komponenten dem Management als Unterstützung bei der Umsetzung der Geschäftsstrategie.
Risikoappetit
Der Risikoappetit definiert das maximale Risikoniveau, das der Steiermärkische Sparkasse-Konzern bei der Verfolgung seiner Geschäftsziele zu akzeptieren bereit ist. Der Gesamtansatz umfasst eine Erklärung zur Risikobereitschaft, Risikogrenzen sowie die Rollen und Verantwortlichkeiten derjenigen, die die Umsetzung und Überwachung des Rahmenwerks zur Risikobereitschaft beaufsichtigen. Das Limit-Rahmenwerk (d. h. Risikoappetit-Rahmenwerk) umfasst Risikolimits, die in der Erklärung zur Risikobereitschaft und in der Risikostrategie festgelegt sind, Branchenlimits, maximale Kreditvergabelimits und operative Limits. JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 101
Das Risk Appetite Statement (RAS) des Konzerns stellt, durch die vom Vorstand und Risikoausschuss des Aufsichtsrates genehmigten und vom Aufsichtsrat anerkannten Trigger und Limits, eine innerhalb des Gesamtrisikoappetits verbindliche Einschränkung der Geschäftstätigkeiten des Steiermärkische Sparkasse-Konzern dar. Es ist in die strukturellen Prozesse wie Geschäfts- und Risikostrategie, Budgetierung, Kapital- und Liquiditätsplanung, Sanierungsplan, Stress-Testing und Vergütungsrahmenwerk integriert und eingebettet. Weiters besteht das RAS aus Kernrisikokennzahlen (Kapital, Liquidität, Risiko-Ertrags-Profil) zur quantitativen Risiko-/Renditensteuerung und aus qualitativen Aussagen in Form von wesentlichen Risikoprinzipien, die einen Teil der Risikomanagement-Richtlinien bilden. Die Kernrisikokennzahlen geben die Grenzen für die Risiko-/Renditenzielsetzung vor und bilden einen wesentlichen Input in der jährlichen Strategie- und Budgetplanung, um eine gesamthafte Sichtweise auf Kapital, Liquidität und den Risiko-/Ertragsausgleich zu schaffen. Das Hauptziel des RAS ist es:
•sicherzustellen, dass der Steiermärkische Sparkasse-Konzern über ausreichende Ressourcen verfügt, um den Geschäftsbetrieb zu jeder Zeit zu gewährleisten und Stressereignisse zu absorbieren,
•Toleranzgrenzen für die Risikozielsetzungen der Gruppe festzusetzen und
•die Finanzkraft der Gruppe und die Robustheit ihrer Systeme und Kontrollen sicherzustellen.
Die Festsetzung des RAS auf Konzernebene erfolgt vorausschauend, um die Risiko-Ertragssteuerung zu stärken und ein proaktives Management des Risikoprofils zu garantieren. Externe Vorgaben wie regulatorische Anforderungen bilden die Ober- und Untergrenze für das RAS und somit das Risiko, das der Steiermärkische Sparkasse-Konzern bereit ist einzugehen. Um sicherstellen zu können, dass der Konzern innerhalb des zum Ziel gesetzten Risikoappetits agiert, wird für alle Kennzahlen ein Ampelsystem angewendet. Diese Vorgehensweise ermöglicht die zeitnahe Informationsweitergabe an das im Governance-Prozess vorgesehene Management und das Implementieren von effektiven risikominimierenden Gegenmaßnahmen. Das RAS-Ampelsystem ist wie folgt definiert:
•RAS ist grün: Ziele der Risiko-Ertragssteuerung liegen innerhalb der festgelegten Grenzen
•RAS ist gelb: Die Unter- oder Überschreitung eines vordefinierten Schwellenwerts führt zu einem im Governance-Prozess festgelegten Informations- und Diskussionsaustausch zwecks Bestimmung potenzieller Gegenmaßnahmen
•RAS ist rot: Die Unter- oder Überschreitung des vorabdefinierten Limits löst eine sofortige Eskalation an die Governance und umgehende Einleitung von Gegenmaßnahmen aus
Zusätzlich wurden gestresste Schwellenwerte für ausgewählte RAS-Kernkennzahlen definiert, die in die Beurteilung des Stresstestergebnisses integriert und an den Vorstand als Frühwarnindikator berichtet werden und somit das proaktive Management des Risiko- und Kapitalprofils unterstützen.
Des Weiteren werden basierend auf dem Risikoappetit des Konzerns ergänzende Risikokennzahlen und Prinzipien für die wesentlichen Risikoarten der Risikostrategie definiert. Diese Kennzahlen und Prinzipien unterstützen die Umsetzung der mittel- und langfristigen Strategie. Diese Steuerung garantiert eine umfassende Kontrolle der Risikoentscheidungen und eine Umsetzung der Risikostrategie. Gegenmaßnahmen werden als Teil des regulären Risikomanagementprozesses eingeleitet, um innerhalb des Risikoappetits zu bleiben.
Der Risikoappetit des Steiermärkische Sparkasse-Konzern wird unter Berücksichtigung der genehmigten Proportionalitätsrichtlinien auf die relevanten lokalen Tochterunternehmen heruntergebrochen. Das lokale RAS unterliegt jeweils der Genehmigung der lokalen Vorstände sowie des Gesamtvorstandes des Steiermärkische Sparkasse-Konzern und steht in Einklang mit dem Konzern RAS. Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern kann darüber hinaus weitere verpflichtende Auflagen und Limits im lokalen RAS definieren, um die Einhaltung des Konzern RAS und der Risikostrategie sicherzustellen.
Das Konzern RAS stellt das Zusammenspiel der RAS Risikokennzahlen für Kapital-, Kredit-, Liquiditäts- und Marktrisiko sowie des Risiko-/Ertragsverhältnisses sicher und verstärkt die grundlegenden Risikoprinzipien, die die Basis für das Risikomanagement bilden. Zusätzlich verstärkt das Konzern RAS die interne Governance für die Überwachung der Risikoprofilentwicklung. Das RAS ist in der Strategieplanung, im Budgetierungsprozess sowie im Tagesgeschäft verankert und stellt sicher, dass Managementmaßnahmen im Fall von ungünstigen Entwicklungen zeitgerecht ergriffen werden können.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 102
Portfolio- und RisikoanalyseDer Steiermärkische Sparkasse-Konzern setzt Infrastruktur, Systeme und Prozesse ein, mit deren Hilfe die eingegangenen Risiken des Portfolios identifiziert, gemessen, kontrolliert, berichtet und gesteuert werden. Portfolio- und Risikoanalyseverfahren werden für die Quantifizierung, Qualifizierung und Diskussion der Risiken konzipiert, um die Geschäftsleitung zeitgerecht zu informieren.
Risikomaterialitätsbeurteilung
Die Risikomaterialitätsbeurteilung erhebt die Wesentlichkeit von Risikoarten und somit das Risikoprofil des Steiermärkische Sparkasse-Konzern und deren Tochterunternehmen. Die Risikomaterialitätsbeurteilung ist ein jährlicher Prozess mit dem Ziel, neue durch den Steiermärkische Sparkasse-Konzern eingegangene wesentliche Risiken systematisch zu erheben und alle bestehenden wesentlichen Risiken zu bewerten. Daher ist die Risikomaterialitätsbeurteilung ein wesentlicher Bestandteil des ICAAP und dient als Steuerungswerkzeug für das Seniormanagement.
Die aus dieser Bewertung gewonnenen Erkenntnisse dienen der Verbesserung der Risikomanagementpraktiken und der weiteren Risikominderung im Steiermärkische Sparkasse-Konzern. Sie liefern auch einen Beitrag für die Ausgestaltung und Definition der Risikostrategie und des Risikoappetits. Wesentliche Ergebnisse und Empfehlungen der Risikomaterialitätsbeurteilung werden für die Szenariogestaltung und die Auswahl der Comprehensive-Stresstests herangezogen.
Konzentrationsrisikomanagement
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern hat einen Prozess implementiert, um Risikokonzentrationen zu identifizieren, zu messen, zu kontrollieren und zu steuern. Dieser Prozess ist für die Sicherung des langfristigen Fortbestands des Steiermärkische Sparkasse-Konzern essenziell, vor allem in einem schwierigen Marktumfeld und unter angespannten wirtschaftlichen Bedingungen.
Die Risikokonzentrationsanalyse des Steiermärkische Sparkasse-Konzern wird auf einer jährlichen Basis durchgeführt und berücksichtigt Konzentrationen innerhalb des Kredit-, Markt-, Liquiditäts-, und operationellen Risikos sowie risikoartenübergreifende Konzentrationen. Ermittelte Risikokonzentrationen werden für die Szenariogestaltung des Comprehensive-Stresstests berücksichtigt und unter Stressbedingungen gemessen. Das Ergebnis der Risikokonzentrationsanalyse trägt auch zur Erkennung wesentlicher Risiken im Rahmen der Risikomaterialitätsbeurteilung sowie zur Definition und Kalibrierung des Limitsystems des Steiermärkische Sparkasse-Konzern bei.
Stresstests
Die Modellierung von Sensitivitäten der Aktiva und Passiva sowie der Gewinne und Verluste geben Führungs- und Steuerungsinformation und helfen damit, das Risiko-Ertrags-Profil des Konzerns zu optimieren. Zusätzlich verhelfen Stresstests durch Berücksichtigung gravierender aber durchaus plausibler Szenarien die Robustheit der Risikoberechnung, der Steuerung und des Managements zu stärken. Risikomodellierung und Stresstests sind grundlegende und vorausschauende Elemente des internen Kapitaladäquanzprozesses. Sensitivitäten und Stress-Szenarien werden im Planungsprozess berücksichtigt.
Die komplexesten Stresstestaufgaben sind Szenario-Stresstests, in denen die Auswirkungen verschiedener ökonomischer Szenarien, inklusive von Rückkoppelungseffekten auf alle Risikoarten (Kredit-, Markt-, Liquiditäts- und operationelles Risiko) umfassend berücksichtigt werden. Darüber hinaus werden Auswirkungen auf die zugehörigen Volumina von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie Gewinn- und Verlustsensitivitäten mit einbezogen. Zusätzlich zu den Standard Szenario-Stresstests werden Reverse-Stresstests durchgeführt. Diese werden herangezogen, um ein Szenario oder eine Kombination aus Szenarien zu identifizieren, welche die Tragfähigkeit des aktuellen Geschäftsmodells überprüft.
Für Stresstests werden spezielle Instrumente verwendet, um die Auswirkung bestimmter makroökonomischer Variablen (z.B. BIP oder Arbeitslosenquoten) auf Risikoparameter überzuleiten, die eine Kombination von Bottom-up- und Top-down-Ansätzen darstellen. Bei der Definition der Stressparameter ist insbesondere die hinreichende Granularität unter Berücksichtigung von Besonderheiten wichtig (z.B. spezifische Entwicklungen in Ländern, Branchen oder Segmenten).
Das Konzernergebnis des Comprehensive-Stresstests wird bewertet, um gegebenenfalls über geeignete Gegenmaßnahmen entscheiden zu können. Der zuletzt erstellte Comprehensive-Stresstest zeigte keine Unterschreitungen der gestressten RAS-Schwellenwerte.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 103
Risikotragfähigkeitsrechnung
Die Risikotragfähigkeitsrechnung (RTFR) beschreibt die Methodik der Kapitaladäquanzberechnung der Säule 2. Im Gegensatz zur normativen Sicht der Säule 1 stützt sich die RTFR auf eine wirtschaftliche Sicht des Ansatzes der Säule 1+, unter Annahme der Fortführung des Steiermärkische Sparkasse-Konzern entsprechend dem EZB Leitfaden für ICAAP und bestimmt, ob der Konzern über ausreichendes Kapital verfügt, um alle relevanten Risiken abzudecken, denen er ausgesetzt ist. Die ökonomische und die normative Perspektive sind in allen wesentlichen Geschäftssteuerungsaktivitäten und -entscheidungen integriert. Mit diesem Ansatz steigert der Konzern die Effizienz und sorgt für die Vergleichbarkeit mit der Säule 1-Berechnung. Basierend auf den Ergebnissen der Risikomaterialitätsbeurteilung erfolgt die Berücksichtigung des wirtschaftlichen Kapitals für die relevanten Risikoarten wie vom Vorstand genehmigt. Der wirtschaftliche Kapitalbedarf wird dann mit dem intern verfügbaren Kapital (Deckungspotenzial) verglichen, um die Risiken des Konzerns in Säule 2 abzudecken.
Neben den klassischen Risikoarten der Säule 1 (Kredit-, Markt- und operationelles Risiko) werden im Rahmen der Säule 2 auch das Zinsänderungsrisiko im Bankbuch, das Wechselkursrisiko aus Beteiligungen, das Credit-Spread-Risiko im Bankbuch, das Risiko aus Fremdwährungskrediten (in den SEE-Töchtern), das Tilgungsträgerrisiko sowie das Geschäftsrisiko bei der Bestimmung des ökonomischen Kapitalbedarfs explizit auf Jahressicht mit einem statistischen Wahrscheinlichkeitsniveau von 99,92% berechnet. Im Rahmen einer konservativen Risikomanagementpolitik und -strategie berücksichtigt der Steiermärkische Sparkasse-Konzern keine Diversifizierungseffekte zwischen den verschiedenen Risikoarten (Kreditrisiko, Marktrisiko und operationelles Risiko). Der größte Teil des ökonomischen Kapitalbedarfs stammt aus dem Kreditrisiko, das Ende 2022 57,3% des gesamten ökonomischen Kapitalbedarfs ausmachte. Die Berechnung des internen Kapitals oder Deckungspotenzials, welches zur Abdeckung der Risiken und der unerwarteten Verluste der Säule 2 erforderlich ist, basiert auf den finalen aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln der CRR und CRR II (Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und Verordnung (EU) Nr. 876/2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013), angepasst um die Add-ons der Säule 2, welche erforderlich sind um das interne verfügbare Kapital zu bestimmen, das aus ökonomischer Sicht als risikotragend und verlustabsorbierend gilt (z.B. Ausschluss von Tier 2 Kapitalinstrumenten, Säule-2 IRB Überschuss/Shortfall des Erwarteten Verlusts, etc.).
Das Deckungspotenzial muss ausreichen, um Risiken/unerwartete Verluste der Säule 2, die aus der Geschäftstätigkeit des Konzerns entstehen, zu jedem beliebigen Zeitpunkt (normal und gestresst) auszugleichen. Ende 2022 lag die ökonomische Kapitaladäquanz bei 44,7% und somit konform mit dem Konzern RAS.
Der Vorstand, die Risikomanagementgremien und der Risikoausschuss des Aufsichtsrates werden quartalsweise über die Ergebnisse der Risikotragfähigkeitsrechnung informiert. In dem Bericht werden Veränderungen bei Risiken, verfügbarem Kapital (Deckungspotenzial), mögliche Verluste aufgrund von Stresssituationen, der Ausnützungsgrad des Risikolimits und der Gesamtstatus des ICAAP entsprechend einem Ampelsystem dargestellt.
Risikoplanung
Das Risikoplanungs-Rahmenwerk ist für die Kapitalallokation sowie für den umfassenden Finanzplanungsprozess essenziell und ermöglicht eine angemessene Berücksichtigung von Risiken innerhalb der Strategie, der Steuerung und dem Managementprozess des Konzerns.
Angewendete Methoden und Instrumente
Die wichtigsten Risikoindikatoren, die durch das Risikoplanungs-Rahmenwerk abgedeckt werden, inkludieren Indikatoren, die einen Überblick über bereits entstandene oder mögliche Risiken in Bezug auf Entwicklungen des Portfolios und des Wirtschaftsumfeldes verschaffen. Indikatoren umfassen risikogewichtete Aktiva (und zugehörige Indikatoren), Portfolio-Qualitätsindikatoren (Wertberichtigungen, NPL/NPE und relevante Performance-Indikatoren etc.), sowie aufsichtsrechtlich benötigte Indikatoren.
Die Planungstätigkeiten werden in enger Zusammenarbeit mit allen Stakeholdern im gesamten Prozess der Gruppe durchgeführt und folgen einer klaren Governance, die einen fundierten Risikoplanungsprozess gewährleistet.
Gesamtkapitalerfordernis nach Risikoart
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 104
Die folgende Grafik zeigt die Verteilung des ökonomischen Eigenkapitalerfordernisses nach Risikoart.Sanierungs- und Abwicklungspläne
Die Richtlinie (EU) 2014/59 (Bank Recovery and Resolution Directive – BRRD) – in der jeweiligen Fassung – wird in Österreich durch das „Sanierungs- und Abwicklungsgesetz – BaSAG“ in nationales Recht umgesetzt. Am 7. Juni 2019 wurde ein gesetzgebendes Bankenpaket (EU Banking Package) im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht. Dieses EU-Bankenpaket umfasst – in der jeweiligen Fassung – die Richtlinie (EU) Nr. 2013/36 (CRD IV) und die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) sowie die BRRD und die Verordnung (EU) Nr. 806/2014 (SRMR). Das EU-Bankenpaket trat am 27. Juni 2019 in Kraft und wurde in Österreich am 28. Juni 2021 in nationales Recht umgesetzt.
Sanierungsplanung. Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern übermittelt der Ersten Group jährlich einen aktualisierten Gruppensanierungsplan. Gemäß den Anforderungen des Bundesgesetzes über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) übermittelt die Erste Group jährlich einen Gruppensanierungsplan an das gemeinsame Aufsichtsteam (Joint Supervisory Team – JST). Der Gruppensanierungsplan wird regelmäßig von der EZB und dem Abschlussprüfer beurteilt. Er beschreibt potenzielle Maßnahmen zur Wiederaufstockung der Kapital- und Liquiditätsressourcen der Bank, um eine Reihe von sowohl idiosynkratischen als auch marktweiten Stressszenarien bewältigen zu können. Das Sanierungs-Rahmenwerk ist bezüglich Indikatoren und deren Limits weitgehend mit dem Risikoappetit-Rahmenwerk abgestimmt, um ein umfassendes Enterprise wide Risk Management sicherzustellen. Maßgeblich ist dabei, dass in einer schwerwiegenden Krisensituation nahe des Ausfalls oder drohenden Ausfalls des Instituts ausreichend Sanierungskapazität vorhanden ist, um die Sanierungsindikatoren wieder zurück in den grünen Bereich führen zu können. Die im Sanierungsplan definierte Abfolge der Berichterstattung ermöglicht eine zeitnahe und angemessene Eingriffsmöglichkeit im Falle einer Sanierung. Darüber hinaus sind die Beurteilung des Gruppensanierungsplans sowie die Einstufung der gesamten Sanierungskapazität Teil der SREP-Beurteilung (Supervisory Review and Evaluation Process).
Abwicklungsplanung. Die Erste Group wirkt bei der Erstellung von Abwicklungsplänen durch die Abwicklungsbehörden mit, die im BaSAG und der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 zum einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM Regulation) vorgesehen sind. Das rechtliche Rahmenwerk erlaubt eine Multiple-Point-of-Entry (MPE) Abwicklungsstrategie oder eine Single-Point-of-Entry (SPE) Abwicklungsstrategie. Die von den Abwicklungsbehörden im Abwicklungskolleg getroffene gemeinsamen Entscheidung legt für die Erste Group den MPE-Ansatz fest, bestehend aus sechs separaten Abwicklungsgruppen mit Tochtergesellschaften in den Hauptländern der Erste Group in Zentral- und Osteuropa sowie in Österreich – allerdings mit SPE-Ansatz innerhalb eines Landes. Daraus ergeben sich Abwicklungsgruppen in Österreich, Tschechien, Kroatien, Ungarn, Rumänien und der Slowakei. Bei einer MPE-Strategie hat eine Bankengruppe somit mehrere Abwicklungseinheiten als Eingangspunkt für die Abwicklung. Die Abwicklungspläne (inklusive Abwicklungsstrategie und MREL-Entscheidung) werden regelmäßig durch die Abwicklungsbehörden aktualisiert und unterliegen der gemeinsamen Entscheidung des Abwicklungskollegs. Die Steiermärkische Bank und Sparkassen AG ist Teil der Abwicklungsgruppe Österreich.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 105
MREL. Mit der Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD) wurde die Mindestanforderung an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten (MREL) eingeführt. MREL-Bescheide werden von der nationalen Abwicklungsbehörde für Abwicklungsgruppen und für relevante Tochterunternehmen von Abwicklungseinheiten ausgestellt – sie spiegeln somit die Abwicklungsstrategie wider – und basieren auf der vom Abwicklungskolleg getroffenen gemeinsamen MREL-Entscheidung. Die Mindestanforderungen werden ausgedrückt als prozentualer Anteil am Gesamtrisikobetrag (Total Risk Exposure Amount – TREA) sowie an der Gesamtrisikopositionsmessgröße (Leverage Ratio Exposure – LRE). MREL-Kennzahlen sind ein integrierter Bestandteil des Risikoappetit- und des Sanierungs-Rahmenwerks des Steiermärkische Sparkasse-Konzern.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 106
30.Eigenmittel und EigenmittelerfordernisDie Steiermärkische Sparkasse ist gemäß Artikel 22 CRR (Verordnung (EU) 575/2013)2 aufgrund ihrer Tochterunternehmen bzw. Beteiligungen an Instituten und Finanzinstituten in Drittländern (Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien und Serbien) verpflichtet, die Eigenmittelanforderungen seit 2014 auch auf konsolidierter Basis zu erfüllen. Die Ersterhebung sowie -meldung erfolgte nach Rücksprache mit der Finanzmarktaufsicht und OeNB mit Stichtag 31.12.2014.
Der aufsichtsrechtliche Konsolidierungskreis entspricht den aufsichtsrechtlichen Anforderungen, die in der CRR und im österreichischen BWG definiert sind. Letzteres setzt die Anforderungen der CRD IV und CRD V3 in nationales Recht um.
Hauptunterschiede zwischen dem IFRS- und aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis, welche auf den unterschiedlich definierten Anforderungen gemäß IFRS, CRR und BWG basieren:
Nach CRR und BWG umfasst der aufsichtsrechtliche Konsolidierungskreis hauptsächlich Kreditinstitute gemäß Artikel 4 (1) (1) CRR, Wertpapierfirmen gemäß Artikel 4 (1) (2) CRR, Anbieter von Nebendienstleistungen gemäß Artikel 4 (1) (18) CRR sowie Finanzinstitute gemäß Artikel 4 (1) (26) CRR. Im Gegensatz dazu sind gemäß IFRS alle anderen Unternehmen, die laut CRR nicht konsolidiert werden, wie z.B. Versicherungsunternehmen, im IFRS-Konsolidierungskreis zu berücksichtigen.
Unternehmen können gemäß der CRR aus dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis ausgenommen werden. Gemäß Artikel 19 (1) CRR können Unternehmen aus dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis ausgenommen werden, wenn die Gesamtsumme ihrer Vermögenswerte und außerbilanziellen Posten unter dem niedrigeren der beiden folgenden Beträge liegt: 10 Mio. EURO oder 1% der Gesamtsumme der Vermögenswerte und außerbilanziellen Posten des Mutterunternehmens. Die Erste Group und der Steiermärkische Sparkasse-Konzern wenden Artikel 19 (1) CRR an.
Gemäß Artikel 19 (2) CRR können Unternehmen auch dann ausgenommen werden, wenn die in Artikel 19 (1) CRR definierten Grenzen zwar überschritten werden, allerdings die Unternehmen aufsichtsrechtlich vernachlässigt werden können. Die Ausnahme von Unternehmen auf Grundlage von Artikel 19 (2) CRR bedarf der vorherigen Genehmigung durch die zuständigen Behörden. Die Erste Group und der Steiermärkische Sparkasse-Konzern wenden Artikel 19 (2) CRR für Unternehmen an, welche die in Artikel 19 (1) CRR definierten Grenzwerte nur unbedeutend überschreiten, und hält die in diesem Artikel ebenfalls definierten Anforderungen für den Genehmigungsprozess ein. Die Erste Group und der Steiermärkische Sparkasse-Konzern wenden Artikel 19 (2) CRR nicht für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen an. Die Steiermärkische Sparkasse wendet Artikel 19 (2) CRR in gleicher Weise an.
Die österreichischen Sparkassen sind aufgrund der Haftungsverbundverträge als Tochterunternehmen Teil des Konsolidierungskreises der Erste Group. Darüber hinaus bildet die Erste Group Bank AG mit den Sparkassen ein institutsbezogenes Sicherungssystem gemäß Artikel 113 (7) CRR. Den Veröffentlichungserfordernissen für das institutsbezogene Sicherungssystem im Sinne des Artikels 113 (7) e CRR wird durch die Veröffentlichung des Konzernabschlusses der Erste Group Bank AG entsprochen, die alle Mitglieder des institutionellen Sicherungssystems umfassen.
Die Eigenmittel gemäß CRR setzen sich aus dem harten Kernkapital (Common Equity Tier 1 – CET 1), dem zusätzlichen Kernkapital (Additional Tier 1 – AT 1) und dem Ergänzungskapital (Tier 2 – T 2) zusammen. Zur Ermittlung der Kapitalquoten werden die jeweiligen Kapitalkomponenten nach Berücksichtigung aller regulatorischen Abzüge und Filter dem Gesamtrisiko gegenübergestellt.
Die Mindestkapitalquoten des Steiermärkische Sparkasse-Konzerns inklusive der Kapitalpufferanforderungen für 2022 betragen 7,0017 % für das harte Kernkapital (CET 1), 8,5017 % für das Kernkapital (Tier 1, Summe aus CET 1 und zusätzlichem Kernkapital (AT 1)) und 10,5017 % für die Gesamteigenmittel (Summe aus Tier 1 und Tier 2).
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern hat zum Berichtsstichtag die Eigenmittelanforderungen erfüllt. Die veröffentlichten Eigenmittelbestandteile werden auch für die interne Kapitalsteuerung verwendet.
2 Sowohl die CRD IV als auch CRR wurden seit Inkrafttreten im Jahr 2014 ergänzt, unter anderem durch die Richtlinie (EU) 2019/878(CRD V) sowie die Verordnungen (EU) 2019/876 (CRR 2) und (EU) 2020/873 (CRR Quick Fix).
3 Umsetzung der CRD V erfolgte durch die BWG Novelle (BGBl I 2021/98) und ist mit 31.05.2021 in Kraft getreten.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 107
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern hat einen Antrag auf Anrechnung von Jahresendgewinnen nach Artikel 26 (2) CRR gestellt.Die ausgewiesene Gliederung der Kapitalstrukturtabelle sowie die Zahlen gemäß Basel 3 basieren auf den derzeitigen CRR-Regelungen. Mögliche Änderungen können sich aufgrund von Änderungen der vorliegenden Regulatorischen Technischen Standards ergeben. Positionen, welche für den Steiermärkische Sparkasse-Konzern nicht von Relevanz sind, werden nicht ausgewiesen.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 108
Nachfolgende Tabelle zeigt die Risikostruktur gemäß EU-Verordnungen (EU) 575/2013 (CRR) und (EU) 2019/876 (CRR 2):Kapitalstruktur gemäß EU-Richtlinie 575/2013 (CRR) und 2019/876 (CRR 2)
Hartes Kernkapital (CET1)
Als hartes Kernkapital anrechenbare Kapitalinstrumente
26 (1) (a) (b), 27 bis 30, 36 (1) (f), 42
(-) Eigene Instrumente des harten Kernkapitals
Kumuliertes sonstiges Ergebnis
Zum harten Kernkapital zählende Minderheitsbeteiligungen
Übergangsanpassungen aufgrund zusätzlicher Minderheits-
Aufsichtsrechtlicher Korrekturposten: Rücklagen für Sicher-
ungsgeschäfte für Zahlungsströme
Aufsichtsrechtlicher Korrekturposten: durch Veränderungen
der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum
beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten
Aufsichtsrechtlicher Korrekturposten: Gewinne und Verluste
aus zum Zeitwert bilanzierten derivativen Verbindlichkeiten,
die aus dem eigenen Kreditrisiko des Instituts resultieren
(-) Wertanpassungen aufgrund der Anforderungen für eine
(-) Regulatorische Anpassungen in Zusammenhang mit nicht
realisierten Gewinnen und Verlusten
Verbriefungspositionen mit einem Risikogewicht von 1.250%
(-) Geschäfts- oder Firmenwert
4 (1) (113), 36 (1) (b), 37
(-) Sonstige immaterielle Vermögenswerte
4 (1) (115), 36 (1) (b), 37 (a)
(-) Von der künftigen Rentabilität abhängige, nicht aus tem-
porären Differenzen resultierende, latente Steueransprüche,
abzüglich der verbundenen Steuerschulden
(-) Nach dem IRB-Ansatz berechneter Fehlbetrag bei den Kre-
ditrisikoanpassungen an erwartete Verluste (IRB-Fehlbetrag)
Unterjährige, nicht geprüfte, Entwicklung der Risikovorsorgen (EU No 183/2014)
Sonstige Übergangsanpassungen am harten Kernkapital
(-) Von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu
bringende Posten, die das zusätzliche Kernkapital überschreiten
(-) Unzureichende Deckung notleidender Risikopositionen
(-) Abzug von CET1 bei Inanspruchnahme von Art. 3 CRR
Hartes Kernkapital (CET1)
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 109
Zusätzliches Kernkapital (Additional Tier 1)
Als zusätzliches Kernkapital anrechenbare Kapitalinstrumente
51 (a), 52 bis 54, 56 (a), 57
(-) Eigene Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals
Zum zusätzlichen Kernkapital zählende, von Tochterunter-
nehmen begebene Instrumente
Übergangsanpassungen aufgrund von bestandsgeschützten
Kapitalinstrumenten des zusätzlichen Kernkapitals
483 (4) (5), 484 bis 487, 489, 491
(-) Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals von Unter-
nehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine
wesentliche Beteiligung hält
4 (1) (27), 56 (d), 59, 79
Sonstige Übergangsanpassungen am zusätzlichen Kernkapital
Von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu
bringende Posten, die das zusätzliche Kernkapital überschreiten
Zusätzliches Kernkapital (Additional Tier 1)
Kernkapital (Tier 1) (Summe aus CET1 und Additional Tier 1)
Ergänzungskapital (Tier 2)
Als Ergänzungskapital anrechenbare Kapitalinstrumente und
62 (a), 63 bis 65, 66 (a), 67
(-) Eigene Instrumente des Ergänzungskapitals
Zum Ergänzungskapital zählende, von Tochterunternehmen
Übergangsanpassungen aufgrund von im Ergänzungskapital
zusätzlich anerkannten, von Tochterunternehmen begebenen
Übergansanpassungen aufgrund von unter Bestandschutz
stehenden Kapitalinstrumenten des Ergänzungskapitals
483 (6) (7), 484, 486, 488, 490, 491
Anrechenbare, die erwarteten Verluste überschreitende Rück-
stellungen nach IRB-Ansatz (IRB-Überschuss)
Allgemeine Kreditrisikoanpassungen nach Standardansatz
Sonstige Übergangsanpassungen am Ergänzungskapital
(-) Instrumente des Ergänzungskapitals von Unter-
nehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine
wesentliche Beteiligung hält
4 (1) (27), 66 (d), 68, 69, 79
Ergänzungskapital (Tier 2) Gesamte anrechenbare Eigenmittel (Tier 1 + Tier 2)
Erforderliche Eigenmittel
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 110
Risikostruktur gemäß EU-Verordnung 575/2013 (CRR)Gesamtrisiko (Berechnungsbasis)
Erforderliche Eigenmittel
Gesamtrisiko (Berechnungsbasis)
Erforderliche Eigenmittel
Risikogewichtete Bemessungsgrundlage für das Kreditgeschäft
Auf internen Beurteilungen basierender Ansatz (IRB)
Bemessungsgrundlage für das Abwicklungsrisiko
92 (3) (c) (ii), 92 (4) (b)
Bemessungsgrundlage für das Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiko
92 (3) (b) (i) und (c) (i) und (iii), 92 (4) (b)
Bemessungsgrundlage für operationale Risiken
Bemessungsgrundlage für Anpassungen von Risikopositionen an die Kreditbewertung
Bemessungsgrundlage für sonstige Forderungsbeträge
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 111
31.Kreditrisiko Überprüfung und Überwachung des Kreditrisikos
Kreditrisikostrategie
Im Jahr 2022 lag der Fokus im Risikomanagement auf dem sich entwickelnden Russland-Ukraine-Konflikt, der eine ernsthafte Bedrohung für die europäische, aber auch die globale Wirtschaft darstellt. Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern ist nicht direkt betroffen, da er keine operative Präsenz in der geopolitischen Region Russland oder der Ukraine hat und auch das direkte Engagement in diesen beiden Märkten unwesentlich ist. Dennoch wurde eine Reihe von Ad-hoc-Risikomanagementaktivitäten durchgeführt, um die indirekten Auswirkungen, die Kapitalposition und das Risikoprofil zu bewerten, aktiv zu steuern und zu mindern. Alle Stressszenarien, einschließlich „Keine Gaslieferung aus Russland“, hätten überschaubare Auswirkungen auf das Risikoprofil des Konzerns und würden alle Kapitalquoten über den Limits halten.
Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG) gewannen im Jahr 2022 weiterhin an Bedeutung. Der Schwerpunkt im Risikobereich lag auf Fortschritten bei der Umsetzung von Initiativen zur Erfüllung regulatorischer Anforderungen und Erwartungen, wie zB Berechnung des CO2-Fußabdrucks, Entwicklung von Methoden zur Festlegung von Dekarbonisierungszielen für vorrangige Sektoren, Verbesserung des Risikowesentlichkeitsbewertungs- und Berichterstattungssystems und Einbeziehung von Klima- und Umweltrisiken in Kreditrisikoprozesse. Methoden des Kreditrisikomanagements
Kreditrisiken entstehen im klassischen Kredit- und Investmentgeschäft des Steiermärkische Sparkasse-Konzern. Dabei handelt es sich sowohl um Kreditverluste aufgrund von Ausfällen des Kreditnehmers (Stufe 3) als auch um erwartete Kreditverluste, wenn der Ausfall entweder innerhalb eines Jahres (Stufe 1) oder zu einem beliebigen Zeitpunkt bis zur Fälligkeit (Stufe 2) eintritt.
Stufe-1-Kreditverluste gelten für nicht ausgefallene Kreditrisikopositionen ohne signifikante Erhöhung des Kreditrisikos (SICR) seit der Auflegung, während Stufe-2-Kreditverluste für nicht ausgefallene Kreditrisikopositionen gelten, für die SICR am Stichtag beobachtet wurden. Es beinhaltet auch Kreditverluste aufgrund von Kontrahentenrisiken aus dem Handel mit Instrumenten und Derivaten, die Marktrisiken tragen. Das Länderrisiko und damit verbundene makroökonomische zukunftsgerichtete Informationen werden ebenfalls bei der Berechnung des Kreditrisikos berücksichtigt.
Die Einheit „Strategisches Risikomanagement“ ist in diesem Zusammenhang für die Überwachung des Kreditrisikos auf Portfolioebene verantwortlich. Das Kreditrisikoreporting umfasst regelmäßige Berichte über das Kreditportfolio auf Konzern- und lokaler Ebene und ermöglicht eine laufende Beobachtung der Risikoentwicklung und die Ableitung von Steuerungsmaßnahmen durch das Management.
Als zentrale Datenbank für das Kreditrisikomanagement dient primär das Business Intelligence Data Warehouse (BI-DWH). Alle für das Kreditrisikomanagement, das Performancemanagement und die Ermittlung der risikogewichteten Aktiva sowie des regulatorischen Eigenmittelerfordernisses maßgeblichen Daten werden regelmäßig in diese Datenbank eingespeist. Relevante Töchter, die noch nicht in den Datenpool integriert sind, liefern regelmäßig Berichtspakete. Das Kreditrisikoreporting umfasst regelmäßige Berichte über das Kreditportfolio des Steiermärkische Sparkasse-Konzern für externe und interne Adressaten und ermöglicht eine laufende Beobachtung der Risikoentwicklung sowie die Ableitung von Steuerungsmaßnahmen durch das Management.
Zu den internen Adressaten zählen vor allem Aufsichtsrat und Vorstand sowie Risikomanager, Geschäftsfeldleiter und die interne Revision. Weiters erfolgt in der Einheit „Strategisches Risikomanagement“ die Steuerung und Überwachung des Limitsystems (RICOS) sowie dessen fachliche Weiterentwicklung im Steiermärkische Sparkasse-Konzern.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 112
Internes RatingsystemDer Steiermärkische Sparkasse-Konzern regelt seine Kreditrichtlinien und Kreditbewilligungsverfahren im Rahmen von Geschäfts- und Risikostrategien. Die Richtlinien werden regelmäßig mindestens einmal pro Jahr überprüft und angepasst. Sie decken unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs und des Risikogehalts der betroffenen Transaktionen und Kontrahent:innen das gesamte Kreditvergabegeschäft ab. Bei der Kreditbewilligung werden individuelle Informationen wie die Bonität der Kund:in, die Kreditart, die Besicherung, die vertragliche Gestaltung und sonstige risikomindernde Faktoren berücksichtigt.
Das Kontrahentenausfallrisiko wird im Steiermärkische Sparkasse-Konzern auf Grundlage der Ausfallwahrscheinlichkeit der Kund:innen beurteilt. Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern vergibt für jedes Kreditengagement und jede Kreditentscheidung ein Rating als spezifisches Maß für das Kontrahentenausfallrisiko (internes Rating). Das interne Rating aller Kund:innen wird anlassbezogen, jedoch mindestens einmal im Jahr, aktualisiert (jährliche Ratingüberprüfung). Bei Kund:innen in Workout geschieht dies in entsprechend kürzeren zeitlichen Abständen.
Hauptzweck der internen Ratings ist deren Verwendung im Entscheidungsprozess für Kreditvergaben und die Festlegung von Kreditbedingungen. Daneben werden durch die internen Ratings auch das erforderliche Kompetenzniveau innerhalb des Steiermärkische Sparkasse-Konzern sowie die Überwachungsverfahren für bestehende Forderungen bestimmt. Auf quantitativer Ebene beeinflussen die internen Ratings die erforderlichen Risikokosten, die Wertberichtigungen und die risikogewichteten Aktiva nach Säule 1 und 2.
Für Konzerngesellschaften, die den auf internen Ratings basierenden (IRB) Ansatz verwenden, sind interne Ratings eine wesentliche Eingangsgröße zur Ermittlung der risikogewichteten Aktiva. Sie werden ebenfalls in der gruppenweiten Berechnung des ökonomischen Eigenkapitalerfordernisses nach Säule 2 verwendet. Dafür wird im Rahmen des Kalibrierungsprozesses für die Portfolien jeder Risikoklasse eine Ausfallwahrscheinlichkeit zugewiesen. Die Kalibrierung erfolgt individuell für jedes Ratingverfahren und jedes regionale Portfolio. Ausfallwahrscheinlichkeiten stellen eine 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit basierend auf langfristigen durchschnittlichen Ausfallraten dar. Zudem schlägt die Bank den berechneten Ausfallwahrscheinlichkeiten Sicherheitsmargen zu.
In interne Ratings fließen sämtliche verfügbaren und für die Beurteilung des Kontrahentenausfallrisikos wesentlichen Informationen ein. Im Falle von nicht dem Retail-Bereich zurechenbaren Kreditnehmer:innen berücksichtigen die internen Ratings die Finanzkraft der Kund:in, die Möglichkeit externer Unterstützung, Flexibilität in der Unternehmensfinanzierung, allgemeine Unternehmensdaten und gegebenenfalls historische Bonitätsdaten aus externen Quellen. Im Falle von Retail-Kund:innen basieren interne Ratings im Wesentlichen auf Daten über das Zahlungsverhalten gegenüber der Bank (soweit verfügbar) und gegebenenfalls Finanzinformationen von Kreditauskunfteien, und sie berücksichtigen auch Informationen, die durch die jeweilige Kund:in zur Verfügung gestellt werden, sowie allgemeine demografische Daten. Obergrenzen für das Rating kommen auf Grundlage des Sitzlandes (für grenzüberschreitende Finanzierungen) und der Zugehörigkeit zu einer Gruppe wirtschaftlich verbundener Unternehmen zur Anwendung. Klima-Risiken werden in LGD-Modellen indirekt über den Sicherheitenwert reflektiert; darüber hinaus wurde 2022 ein Projekt zur Definition und Sammlung relevanter Risikofaktoren für alle Ratingsysteme gestartet, um die Berücksichtigung von Klima-Risiken in künftigen Modellentwicklungen sicherzustellen.
Die verwendeten internen Ratingmodelle und Risikoparameter werden von Teams von Spezialist:innen in Zusammenarbeit mit Risikomanager:innen entwickelt bzw. laufend weiterentwickelt. Alle Ratingmodelle sind Gegenstand einer jährlichen Überprüfung ihrer Schätzungen, die die Einbeziehung der aktuellen Daten in die Schätzung der Risikoparameter beinhaltet, sowie auch einer regulären kompletten Modellprüfung. Diese Modellentwicklung folgt hinsichtlich Methodik und Dokumentation konzernweit einheitlichen Standards und basiert auf den relevanten Daten des jeweiligen Marktes. Dadurch ist die Verfügbarkeit von Ratingmodellen mit möglichst hoher Prognosekraft und Fähigkeit zur Risikodifferenzierung in allen Kernländern gewährleistet.
Die zentrale Organisationseinheit der Erste Group – Model Validation – ist verantwortlich für die Definition der Validierungsmethoden und -standards, die für alle Kreditrisikomodelle angewandt werden. Alle Kreditrisikomodelle werden laufend in regelmäßigen Abständen validiert. Von der Validierungsseite werden dabei sowohl qualitative als auch quantitative Methoden angewandt, um die konzeptionelle Richtigkeit, die quantitative Modellgüte und die Modellverwendung zu testen. Die Validierungsresultate werden in den entsprechenden Modellgremien abgenommen und
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anschließend den Aussichtsbehörden übermittelt. Neben der Validierung erfolgen regelmäßige Überprüfungen der Qualität der Ratinginstrumente anhand der Veränderungen in der Zahl der neuen Ausfälle und frühen Phasen des Zahlungsverzugs.Genehmigungen aller neuen Modelle, Modelländerungen, Änderungen an Risikoparametern innerhalb der Gruppe, Änderungen der gruppenweiten methodologischen Standards und anderer modellbezogener Aspekte werden nach dem doppelten Genehmigungsverfahren innerhalb der Gruppe erteilt. Die entsprechenden Strukturen der Holding und des lokalen Modellausschusses spiegeln gemeinsame Verantwortlichkeiten für Entscheidungen über die Säule 1 IRB- und Säule 2-Kreditrisikomodelle sowie über die Methoden betreffend IFRS9-Parameter wider. Verantwortlichkeiten werden je nach Modellumfang zugewiesen (gruppenweite oder lokal entwickelte Modelle). In diesem Zusammenhang sind die Gremien Strategic Risk Executive Committee und Strategic Risk Management Committee in der Erste Group sowie das Team Risikomanagement (welches aus Vertretern von definierten Sparkassen und der Erste Group besteht) eingerichtet.
Die letztendliche Verantwortung für alle Modelle, die innerhalb der Gruppe (auf konsolidierter Ebene) verwendet werden, liegt beim Group CRO. Alle Modellsteuerungs-, Entwicklungs-, Validierungs-, Datenmanagement-, und Modellüberwachungsaktivitäten werden durch den Bereich Credit Risk Methods koordiniert.
Klassifizierung des Kreditrisikos
Zum Zweck des Berichtswesens auf aggregierter Ebene werden die Kund:innen des Steiermärkische Sparkasse-Konzern in folgende vier Risikokategorien zusammengefasst:
Niedriges Risiko. Typische regionale Kund:innen mit stabiler, langjähriger Beziehung zum Steiermärkische Sparkasse-Konzern oder große, international renommierte Kund:innen. Sehr gute bis zufriedenstellende Finanzlage; geringe Eintrittswahrscheinlichkeit von finanziellen Schwierigkeiten im Vergleich zum jeweiligen Markt, in dem die Kund:innen tätig sind. Retail-Kund:innen mit einer langjährigen Geschäftsbeziehung zur Bank oder Kund:innen, die eine breite Produktpalette nutzen. Gegenwärtig oder in den letzten zwölf Monaten keine relevanten Zahlungsrückstände. Neugeschäft wird in der Regel mit Kund:innen dieser Risikokategorie getätigt.
Anmerkungsbedürftig. Potenziell labile Nicht-Retail-Kund:innen, die in der Vergangenheit eventuell bereits Zahlungsrückstände/-ausfälle hatten oder mittelfristig Schwierigkeiten bei der Rückzahlung von Schulden haben könnten. Retail-Kund:innen mit eventuellen Zahlungsproblemen in der Vergangenheit, die zu einer frühzeitigen Mahnung führten. Diese Kund:innen zeigten in letzter Zeit meist ein gutes Zahlungsverhalten.
Erhöhtes Risiko. Die Kreditnehmer:in ist kurzfristig anfällig gegenüber negativen finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklungen und weist eine erhöhte Ausfallwahrscheinlichkeit auf. In einigen Fällen stehen Umstrukturierungsmaßnahmen bevor oder wurden bereits durchgeführt. Derartige Forderungen werden in der Regel in spezialisierten Risikomanagementabteilungen behandelt.
Notleidend (non-performing). Mindestens eines der Ausfallkriterien nach Artikel 178 CRR trifft auf die Kreditnehmer:in zu, unter anderem: volle Rückzahlung unwahrscheinlich; Zinsen oder Kapitalrückzahlungen einer wesentlichen Forderung mehr als 90 Tage überfällig; Umschuldung mit Verlust für Kreditgeber:innen; Realisierung eines Verlustes oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern wendet für alle Kundensegmente, einschließlich Retail-Kunden:innen, die Kundensicht an; wenn eine Kund:in bei einem Geschäft ausfällt, dann gelten auch die Transaktionen, bei denen die Kund:in nicht ausgefallen ist, als notleidend. Alle notleidenden Forderungen werden auch als ausgefallen betrachtet.
Die Erheblichkeitsschwelle für die Ermittlung von 90 Tage überfälligen Forderungen wird für bilanzielle Risikopositionen auf Kundenebene angewendet und täglich mit der gruppenweit definierten Erheblichkeitsschwelle verglichen (außer die lokale Aufsichtsbehörde schreibt andere Schwellenwerte vor):
•für Retail-Kund:innen besteht ein absoluter Schwellenwert von EUR 100,- und ein relativer Schwellenwert von 1%;
•für Nicht-Retail-Kund:innen besteht ein absoluter Schwellenwert von EUR 500,- und ein relativer Schwellenwert von 1%.
Auf Basis der Kalibrierung von internen Ausfallwahrscheinlichkeiten (probabilitites of default, PDs) für aufsichtsrechtliche Zwecke auf die Ausfallraten, die von Ratingagenturen publiziert werden, wird das entsprechende externe Kundenrating für
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die Zuordnung zu Risikokategorien verwendet. Für die Ratings von Ratingagenturen kommen durchschnittliche einjährige Ausfallraten aus langfristigen Zeitreihen zur Anwendung.Im Jahr 2022 wurde die Methode für die Zuordnung der externen Kundenratings zu den internen PDs überprüft. Die wichtigsten Anpassungen waren die Aktualisierung der Ein-Jahres-Ausfallraten für die Ratings der Ratingagenturen und die Neudefinition der internen PD-Zuordnung für die verschiedenen Ratingverfahren, was zu einer stabileren Verteilung des Kreditrisikovolumens auf die Risikokategorien im Zeitverlauf führte. Auf die Risikokategorie „notleidend“ hat sich die Methodenänderung nicht ausgewirkt.
Überprüfung und Überwachung des Kreditrisikos
Für das Management des Kreditrisikos von großen Unternehmen, Banken und Souveränen sowie des Länderrisikos werden Kreditlimits festgelegt, die das maximale Obligo definieren, das der Steiermärkische Sparkasse-Konzern bei einem bestimmten Kunden oder einer Gruppe verbundener Kunden zu übernehmen bereit ist. Für derartige Limits definiert das konzernspezifische Maximum Lending Limit (MLL) eine obere Schranke, welche aus dem jeweiligen lokalen Risk Appetite Statement (RAS) abgeleitet wird.
Alle Kreditlimits und die innerhalb der Limits verbuchten Geschäfte werden laufend zumindest einmal pro Jahr überprüft. Kundenbezogene Kreditrisikolimits werden täglich durch das interne Limit-Managementsystem überwacht und im Fall von Limitüberschreitungen erforderliche Maßnahmen eingeleitet.
Für Kreditnehmer:innen, für die keine Kreditlimits erstellt wurden, erfolgt die formale Überwachung über regelmäßige Bonitätsprüfungen. Die Überwachung und Bonitätsüberprüfung kleinerer Unternehmen und von Retail-Kund:innen basiert auf einem automatisierten Frühwarnsystem. Finanzschwächere kleine Unternehmen (in der Risikokategorie „Anmerkungsbedürftig“ oder „Erhöhtes Risiko“) werden laufend überprüft.
In Watchlist-Gesprächen und Sitzungen von Sanierungsausschüssen werden Kund:innen mit schlechter Bonität besprochen bzw. über Vorsorgemaßnahmen für Kund:innen, bei denen ein Zahlungsausfall droht, diskutiert. Nach Identifizierung einer Forderung als „Problemkredit“ geht die Verantwortung für deren weitere Verfolgung in der Regel vom Geschäftsfeld auf die Workout-Einheiten über.
Kreditrisikovolumen
Das Kreditrisikovolumen entspricht der Summe der folgenden Bilanzposten:
•Kassenbestand und Guthaben – Sichteinlagen bei Kreditinstituten
•Schuldinstrumente – Held for Trading
•Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene Schuldinstrumente (FVPL)
•Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete Schuldinstrumente (FVOCI)
•Schuldinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC), ausgenommen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
•Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (zu Offenlegungszwecken sind Kundenverträge in den tabellarischen Zusammenstellungen unten ebenfalls in dieser Kategorie enthalten)
•Forderungen aus Finanzierungsleasing
•Außerbilanzielle Risikopositionen (im Wesentlichen Finanzgarantien und nicht ausgenutzte Kreditrahmen)
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Das Kreditrisikovolumen entspricht dem Bruttobuchwert (bzw. Nominalwert bei außerbilanziellen Posten) ohne Berücksichtigung von:•Wertberichtigungen für finanzielle Vermögenswerte
•Wertberichtigungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien
•Rückstellungen für andere Zusagen
•Sicherheiten (inkl. Risikoübertragung auf Garanten)
•Netting-Effekte
•sonstigen Maßnahmen zur Kreditverbesserung
•sonstigen Kreditrisiko mindernden Transaktionen
Das Kreditrisikovolumen des Steiermärkische Sparkasse-Konzern erhöhte sich um 4,8% oder 1.146,8 Mio. EURO von 23.655,0 Mio. EURO zum 31. Dezember 2021 auf rund 24.801,8 Mio. EURO zum 31. Dezember 2022.
Überleitung vom Bruttobuchwert zum Nettobuchwert bei den einzelnen Positionen des Kreditrisikovolumens
Kassenbestand und Guthaben - Sichteinlagen bei Kreditinstituten
Finanzinstrumente - Held for Trading
Nicht handelsbezogene Schuldinstrumente FVPL
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
Kredite und Darlehen an Kunden
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
Kredite und Darlehen an Kunden
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
Kredite und Darlehen an Kunden
Ford. aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Forderungen aus Finanzierungsleasing
Außerbilanzielle Risikopositionen
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Kassenbestand und Guthaben - Sichteinlagen bei Kreditinstituten
Finanzinstrumente - Held for Trading
Nicht handelsbezogene Schuldinstrumente FVPL
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
Kredite und Darlehen an Kunden
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
Kredite und Darlehen an Kunden
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
Kredite und Darlehen an Kunden
Ford. aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Forderungen aus Finanzierungsleasing
Außerbilanzielle Risikopositionen
Wertberichtigungen beinhalten Wertberichtigungen für Schuldinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind (inkl. Forderungen aus Finanzierungsleasing und aus Lieferungen und Leistungen), sowie Wertberichtigungen und Rückstellungen für außerbilanzielle Risikopositionen. Anpassungen beziehen sich auf Fair Value Änderungen des Nettobuchwerts von Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum Fair Value bewertet werden.
Aufgliederung des Kreditrisikovolumens
Auf den nachfolgenden Seiten wird das Kreditrisikovolumen aufgegliedert nach unterschiedlichen Segmentierungskriterien dargestellt.
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Kreditrisikovolumen nach Branchen und RisikokategorienNatürliche Ressourcen & Rohstoffe
Bauwesen und -materialien
Nicht-zyklische Konsumgüter
TMT; Telekommunikation, Medien & Technologie
Gesundheitswesen & sonstige Dienstleistungen
Hotels & Freizeitwirtschaft
Banken, Versicherungen & sonstige Finanzdienstleister
Natürliche Ressourcen & Rohstoffe
Bauwesen und -materialien
Nicht-zyklische Konsumgüter
TMT; Telekommunikation, Medien & Technologie
Gesundheitswesen & sonstige Dienstleistungen
Hotels & Freizeitwirtschaft
Banken, Versicherungen & sonstige Finanzdienstleister
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Land- und Forstwirtschaft
Strom-, Gas-, Dampf- und Kälteversorgung
Großhandel- und Einzelhandel
Beherbergungs- und Gaststätten
Informations- und Kommunikationstechnologie
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Grundstücks- und Wohnungswesen
Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten
Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen
Kunst, Unterhaltung und Erholung
Sonstige Dienstleistungen
Anstelle der früher präsentierten aufsichtsrechtlichen Segmentierung wird die Branchensegmentierung des Portfolios ab dem ersten Quartal 2022 auf Basis der internen Segmentierung dargestellt, da diese die für die interne Steuerung des Portfolios verwendete Sichtweise genauer abbildet. Zu Vergleichszwecken wird oben für den 31. Dezember 2021 sowohl die regulatorische als auch die interne Branchensegmentierung gezeigt. Die bedeutendsten Unterschiede zwischen der aufsichtsrechtlichen und der internen Branchensegmentierung beziehen sich auf die Segmentierung von Dienstleistungen, Finanzinstituten und Haushalten. Das aufsichtsrechtliche Branchensegment Dienstleistungen wird intern entsprechend der Haupttätigkeit der Gegenpartei den Bereichen Gesundheitswesen & sonstige Dienstleistungen, Hotels & Freizeitwirtschaft sowie Zyklische Konsumgüter zugeordnet. Aus dem Segment Finanz- und Versicherungsdienstleistungen werden die Zentralbankgeschäfte dem Segment Öffentliche Hand zugeordnet. Der Großteil des Kreditrisikovolumens entfiel am 31. Dezember 2022 mit 85,6% (2021: 85,8%) auf die Risikokategorie niedriges Risiko, während der Anteil der Kategorie anmerkungsbedürftig 10,8% (2021:11,3%) betrug. Das Kreditrisikovolumen mit erhöhtem Risiko belief sich auf 1,9% (2021: 0,9%) des Gesamtbetrages, und der Anteil des notleidenden Kreditrisikovolumens lag bei 1,7% (2021: 2,0%).
Nach Branchen entfallen die höchsten Beträge auf Kredite und Darlehen an Banken, Versicherungen & sonstige Finanzdienstleister (5.691,2 Mio. EURO oder 23,0% des gesamten Kreditrisikovolumens), gefolgt von Krediten und Darlehen an private Haushalte (5.480,1 Mio. EURO oder 22,1%) und von Kund:innen im Immobilienwesen (5.478,4 Mio. EURO oder 22,1%).
Kreditrisikovolumen nach Regionen und Risikokategorien
Die Darstellung des Kreditrisikovolumens nach Ländern und Regionen erfolgt nach dem Risikoland von Schuldner:innen und Kontrahent:innen und umfasst auch Kreditnehmer:innen mit Sitz in einem anderen Land, wenn das wirtschaftliche Risiko im jeweiligen Risikoland besteht. Die Verteilung nach Regionen unterscheidet sich daher von der Zusammensetzung des Kreditrisikos nach geografischen Segmenten des Steiermärkische Sparkasse-Konzern.
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Während das Kreditrisikovolumen in Österreich ein Wachstum um 916,5 Mio. EURO oder 4,6% aufweist, erhöhte es sich in den CEE-Kernmärkten um 212,6 Mio. EURO oder 6,9%. In den anderen EU-Mitgliedsstaaten (EU 27 ohne Kernmärkte) erhöhte sich das Kreditrisikovolumen zwischen den beiden Bilanzstichtagen um 5,9 Mio. EURO oder 1,2%. Weiters war ein Anstieg in den sonstigen Industrieländern (15,3 Mio. EURO) zu beobachten. In den Schwellenländern reduzierte sich das Kreditrisikovolumen um -3,6 Mio. EUR. Auf die Länder des Kernmarktes des Steiermärkische Sparkasse-Konzern entfielen am 31. Dezember 2022 97,8% (2021: 97,8%) des Kreditrisikovolumens.
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Kreditrisikovolumen nach geografischen Segmenten und Risikokategorien Steiermärkische Sparkasse
Sonstiges Österreich-Geschäft
Steiermärkische Sparkasse
Sonstiges Österreich-Geschäft
Verwendung von Sicherheiten
Anerkennung von Sicherheiten
Zur Minimierung des Kreditrisikos werden Sicherheiten hereingenommen, deren Umfang für den Steiermärkische Sparkasse-Konzern in abschließender Form definiert wurde. Die lokal zugelassenen Sicherheiten werden von der jeweiligen Bank unter Berücksichtigung der anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften definiert.
Die Sicherheitenbewertung und -wiederbewertung erfolgt nach vorgegebenen Grundsätzen, unterschieden nach Sicherheitenart und auf Basis von internen Arbeitsanweisungen, die sich an den aufsichtsrechtlichen Vorschriften orientieren. Ob eine Sicherheitenart oder definierte einzelne Sicherheit zur Kreditrisikominderung für die regulatorische Eigenmittelberechnung anerkannt werden kann, obliegt nach Prüfung, ob die jeweiligen regulatorischen Anforderungen erfüllt sind, der Entscheidung des Enterprise-wide Risk Management der Erste Group.
Hauptarten von Kreditsicherheiten
Zumeist werden folgende Sicherheiten akzeptiert:
•Immobilien: sowohl Wohnimmobilien als auch gewerblich genutzte Immobilien;
•Finanzielle Sicherheiten: Wertpapiere und Kontoguthaben sowie Lebensversicherungen;
•Garantien: ausgestellt von Staaten, der öffentlichen Hand, von Finanzinstituten, Gesellschaften und Natürliche Personen. Alle Garantiegeber:innen müssen eine Mindestbonität aufweisen, die jährlich überwacht wird.
•Mobilien: Betriebseinrichtungen, Waren, Maschinen und Fahrzeuge;
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•Forderungen und Rechte: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Bestandsrechte, Anteilsrechte an Gesellschaften.
Bewertung und Verwaltung von Sicherheiten
Die Sicherheitenbewertung erfolgt auf Basis aktueller Marktwerte unter Berücksichtigung eines in angemessener Zeit zu erzielenden Verwertungserlöses. Die Bewertungsverfahren sind vorgegeben und deren technische Anwendung erfolgt EDV-unterstützt durch befugte Mitarbeiter:innen in den jeweiligen Ländern. Die Obergrenze der angerechneten Sicherheiten entspricht dem Betrag des besicherten Geschäftes.
Die Bewertung von Immobilien darf nur durch vom Kreditentscheidungsprozess unabhängigen fachkundigen Bewerter:innen nach internationalen, europäischen oder nationalen Standards erfolgen, wobei den Bewerter:innen die anzuwendenden Bewertungsverfahren vorgeschrieben sind. Die Auswahl der Bewerter:innen erfolgt nach intern festgelegten Kriterien hinsichtlich Qualifikation und Unabhängigkeit. Zur Qualitätssicherung werden die Immobilienbewerter und Bewertungen laufend überprüft.
In der Immobilienbewertung sind auch die Energieeffizienz der Objekte, Umwelteinflüsse, die von der Immobilie ausgehen, sowie allfällige klimabedingte physische Risiken (wie z.B. Hochwasser, Sturm, Erdrutsch), die die Immobilie bedrohen könnten, zu beurteilen. Informationen zu Energieeffizienz und Treibhausgasemissionen der Sicherheitenobjekte werden zu Dokumentations- und Berichtszwecken systematisch gesammelt und aufbewahrt.
Die für die Bewertung herangezogenen Ansätze und Abschläge beruhen auf den in der Vergangenheit gewonnenen Erfahrungen der Kreditrestrukturierungsabteilungen sowie den Ergebnissen aus der Erlösdatensammlung aus der Verwertung der Sicherheiten. Die Bewertungssätze werden regelmäßig – zumindest jährlich – an die aktuellen Verwertungserlöse angepasst.
Die Wiederbewertung der Sicherheiten erfolgt periodisch und ist so weit wie möglich automatisiert. Bei externen Datenquellen wird auf entsprechende Schnittstellen zurückgegriffen. Die Maximalfristen für die Wiederbewertung einzelner Sicherheiten sind vorgeschrieben und deren Einhaltung wird durch das Risikomanagement systemunterstützt überwacht. Unabhängig von der periodisch durchzuführenden Wiederbewertung hat diese auch dann zu erfolgen, wenn Informationen vorliegen, die die Reduktion des Sicherheitenwertes indizieren oder definierte Schwellwerte überschritten werden.
Von Konzentrationsrisiken aus Kreditrisikominderungstechniken kann eine Einzelkund:in betroffen sein, aber auch ein nach Region, Branche oder Art der Sicherheit definiertes Portfolio. Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern als Retail-Bank weist aufgrund seiner Kundenstruktur und der verschiedenen Märkte, auf denen die Bank aktiv ist, keine unerwarteten Konzentrationen bei Sicherheiten von Kund:innen auf. Bezüglich potenziell schädlicher Risikokorrelationen werden die Sicherheiten im Rahmen der Portfoliobeobachtung durch statistisch basierte Auswertungen u.a. auf regionale oder branchenspezifische Konzentrationen analysiert. Den erkannten Risiken werden vor allem durch Anpassung von Volumenszielen, durch Vorgabe entsprechender Limits und durch Pouvoirgrenzen begegnet.
Im Zuge von Zwangsvollstreckungen erworbene Sicherheitenobjekte werden ordnungsgemäß verkauft. Der Erlös wird zur Reduktion bzw. Rückzahlung der offenen Forderung verwendet. Im Allgemeinen verwendet der Steiermärkische Sparkasse-Konzern auf diese Art erworbene Immobilien nicht für den eigenen Geschäftsbetrieb. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um gewerblich genutzte Grundstücke und Gebäude. Der Buchwert dieser Vermögensgegenstände belief sich zum 31. Dezember 2022 auf 0,2 Mio. EURO (2021: 2,4 Mio. EURO).
In den folgenden Tabellen wird das Kreditrisikovolumen, aufgegliedert nach geografischen Segmenten, den zugewiesenen Sicherheiten gegenübergestellt. Der Wert der zugewiesenen Sicherheiten entspricht dem Belehnwert nach internen Abschlägen und wird durch den Forderungsbetrag begrenzt.
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Kreditrisikovolumen nach Finanzinstrumenten und SicherheitenIFRS 9 wertminderungsrelevant
Realsicher-heiten / Immobilien
Kreditrisiko-volumen ohne Sicherheiten
Weder überfällig noch einzelwert-gemindert
Überfällig aber nicht einzelwertgemindert
Kassenbestand und Guthaben - Sichteinlagen bei Kreditinstituten
Schuldinstrumente - Held for Trading
Nicht handelsbezogene Schuldinstrumente FVPL
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
Kredite und Darlehen an Kunden
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Forderungen aus Finanzierungsleasing
Außerbilanzielle Risikopositionen
IFRS 9 wertminderungsrelevant
Realsicher-heiten / Immobilien
Kreditrisiko-volumen ohne Sicherheiten
Weder überfällig noch einzelwert-gemindert
Überfällig aber nicht einzelwertgemindert
Kassenbestand und Guthaben - Sichteinlagen bei Kreditinstituten
Schuldinstrumente - Held for Trading
Nicht handelsbezogene Schuldinstrumente FVPL
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
Kredite und Darlehen an Kunden
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Forderungen aus Finanzierungsleasing
Außerbilanzielle Risikopositionen
Die Sicherheiten mit wertgeminderten Risikopositionen zum 31. Dezember 2022 belaufen sich auf 191,1 Mio. EURO (31. Dezember 2021: 205,1 Mio. EURO).
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Bemessung des erwarteten KreditverlustesDie allgemeinen Grundsätze und Standards betreffend Wertberichtigungen für Kreditverluste sind im Steiermärkische Sparkasse-Konzern in internen Richtlinien geregelt. Gemäß IFRS 9 werden Wertberichtigungen für Kreditverluste für sämtliche Positionen des Kreditrisikovolumens berechnet, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum Fair Value bewertet werden. Sie umfassen Schuldverschreibungen, Kredite und Darlehen, Sichteinlagen auf Nostrokonten bei Geschäftsbanken, Forderungen aus Finanzierungsleasing sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Zusätzlich werden Wertberichtigungen für Finanzgarantien und nicht ausgenutzte Kreditzusagen berechnet, sofern sie in den Anwendungsbereich der IFRS 9 Bestimmungen fallen.
Klassifizierung in Stufen und Definition von wertgeminderten Finanzinstrumenten
Für die Ermittlung des erwarteten Kreditverlustes (expected credit loss, ECL) werden drei Stufen dargestellt. Der Stufenansatz wird im Rahmen der Wertminderungsbestimmungen von IFRS 9 für jene Finanzinstrumente angewendet, die nicht bereits bei Erwerb oder Ausreichung eine Wertminderung aufweisen (purchased or originated credit-impaired financial assets, POCI). Letztere bilden eine eigene Kategorie. Die Zuordnung der Finanzinstrumente zu einer der drei Stufen hängt vom Status der Wertminderung und der Beurteilung der Entwicklung des Kreditrisikos ab.
Stufe 1 beinhaltet nicht wertgeminderte Finanzinstrumente bei Ersterfassung und nicht wertgeminderte Finanzinstrumente, die, unabhängig von ihrer Bonität, seit Ersterfassung keine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos aufweisen oder dem IFRS 9 Wahlrecht für Finanzinstrumente mit geringem Kreditrisiko unterliegen. Bei Finanzinstrumenten in Stufe 1 entspricht der erwartete Kreditverlust jenem Teil der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverluste, der aus möglichen Ausfallereignissen während der nächsten 12 Monate resultiert.
Stufe 2 beinhaltet nicht wertgeminderte Finanzinstrumente, die seit Erstansatz eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos aufweisen. Sie umfasst auch Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente, für die die Vorschriften des IFRS 9 die obligatorische Anwendung des „vereinfachten Verfahrens“ vorsehen. In Stufe 2 werden Wertberichtigungen in Höhe der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverluste berechnet. Bei Inanspruchnahmen von zugesagten Kreditlinien durch nicht ausgefallene Kund:innen, wird das gesamte (bilanzielle und außerbilanzielle) Kreditrisikovolumen, abhängig von der Entwicklung des Kreditrisikos zwischen Zusage und erstmaliger Inanspruchnahme, als Stufe 1 oder Stufe 2 klassifiziert.
Stufe 3 beinhaltet Finanzinstrumente, die zum Berichtsstichtag wertgemindert sind, aber beim erstmaligen Ansatz nicht wertgemindert waren. Grundsätzlich wird ein Finanzinstrument wertgemindert, wenn die Kund:in ausfällt. Die im Steiermärkische Sparkasse-Konzern angewendete Ausfalldefinition wurde gemäß den Vorgaben der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde in EBA/GL/2016/07 „Leitlinien zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013“ und der „Delegierten Verordnung (EU) 2018/171 der Kommission vom 19. Oktober 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards bezüglich der Erheblichkeitsschwelle für überfällige Verbindlichkeiten“ entwickelt. Die Definition legt die Regeln für die „Ausfallansteckung“ in Gruppen verbundener Kund:innen fest und begründet das Konzept der technischen Überfälligkeit. Bei Anwendung der Ausfalldefinition besteht im Steiermärkische Sparkasse-Konzern generell eine Gesamtkundensicht, die zu einer Wertminderung bei allen Forderungen führt, auch wenn der Ausfall nur bei einem von mehreren Geschäften erfolgt (pulling-effect). Auf der anderen Seite bewirkt eine Hochstufung vom Ausfallstatus ein Wegfallen der beeinträchtigten Bonität bei sämtlichen Risikopositionen. In Stufe 3 werden die Wertberichtigungen in Höhe der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverluste berechnet.
Erworbene oder ausgereichte wertgeminderte (purchased or originated credit-impaired, POCI) Finanzinstrumente beinhalten Vermögenswerte, die bereits bei der erstmaligen Erfassung wertgemindert waren, unabhängig davon, ob sie zum Berichtsstichtag noch immer wertgemindert sind. Erwartete Kreditverluste bei POCI-Finanzinstrumenten werden immer auf Basis der Gesamtlaufzeit berechnet (kumulierte Veränderungen des erwarteten Kreditverlustes über die Gesamtlaufzeit seit der erstmaligen Erfassung) und werden beim erstmaligen Ansatz im bonitätsangepassten Effektivzinssatz berücksichtigt. Daher wird zu Beginn keine Wertberichtigung gebildet. In der Folge werden nur nachteilige Veränderungen der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverluste nach der erstmaligen Erfassung als Wertminderung berücksichtigt, während positive Veränderungen als Wertminderungserträge erfasst werden, die den Bruttobuchwert der POCI-Vermögenswerte erhöhen.
Bestimmung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos
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Die Feststellung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos (significant increase in credit risk, SICR) zwischen der erstmaligen Erfassung und dem Berichtszeitpunkt ist einer der wesentlichen Bestimmungsfaktoren für den Ansatz des erwarteten Kreditverlustes gemäß den Vorschriften von IFRS 9. Zu diesem Zweck werden über alle Portfolien und Produkttypen quantitative und qualitative Indikatoren für die Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos definiert, inklusive der Überfälligkeit von mehr als 30 Tagen.Quantitative Kriterien. Quantitative Indikatoren für die Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos beinhalten nachteilige Änderungen der annualisierten und der kumulierten Ausfallwahrscheinlichkeit (probability of default, PD) über die Gesamtlaufzeit, bei der die Signifikanz mittels einer Kombination von relativen und absoluten Veränderungsschwellenwerten ermittelt wird. Für signifikante Erhöhungen des Kreditrisikos wurden Schwellenwerte festgelegt, die sich sowohl auf relative als auch auf absolute Veränderungen der Ausfallwahrscheinlichkeit gegenüber dem erstmaligen Ansatz beziehen. Für den Eintritt einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos müssen sowohl relative als auch absolute Schwellenwerte überschritten werden.
Als relative Maßzahl wird das Verhältnis von gegenwärtiger annualisierter Ausfallwahrscheinlichkeit und annualisierter Ausfallwahrscheinlichkeit bei Erstansatz berechnet. Eine Überschreitung erfolgt, wenn diese Kennzahl gleich hoch oder höher als der festgesetzte Grenzwert ist. Diese relativen Schwellenwerte zur Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos werden auf Ebene von Kundensegmenten oder nach Bedarf auf Ebene des Kundenratings für jede Konzerngesellschaft festgelegt und unterliegen einer erstmaligen und einer kontinuierlichen Validierung.
Der absolute Schwellenwert bezieht sich auf die Differenz, zwischen der über die Gesamtlaufzeit kumulierten Ausfallswahrscheinlichkeit bei Erstansatz und der über die Restlaufzeit kumulierten Ausfallswahrscheinlichkeit zum gegenwärtigen Zeitpunkt, wobei annualisierte oder kumulierte Werte herangezogen werden. Der Schwellwert wurde mit maximal 50 Basispunkten festgelegt und dient als Sicherheitsschwelle (backstop) bei Migrationen innerhalb der besten Ratingstufen. In solchen Fällen können relative Schwellenwerte überschritten werden, da die über die Gesamtlaufzeit erwartete Ausfallwahrscheinlichkeit insgesamt aber sehr niedrig ist, wird keine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos ausgelöst.
Es existieren einige Portfolios, bei denen die quantitativen Kriterien einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos auf Basis der nominellen Ratings anstatt auf Basis der Ausfallwahrscheinlichkeit bestimmt werden. Die Grundregel dabei besagt, dass sich eine Verschlechterung des Ratings bei der Bestimmung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos negativ auswirkt. Diese Regelung wird vor allem bei Leasing- und Factoringforderungen angewendet.
Qualitative Kriterien. Qualitative Indikatoren für die Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos umfassen das Ergreifen von Stundungsmaßnahmen und die Übertragung der Kundenbetreuung in die Workout-Abteilung sowie Frühwarnindikatoren (sofern sie nicht schon im Rating hinreichend berücksichtigt werden) und Betrugshinweise. Die Festsetzung einiger qualitativer Indikatoren beruht inhärent auf der sachkundigen Beurteilung von Kreditrisiken, die angemessen und zeitgerecht zu erfolgen hat. Die diesbezüglichen gruppenweiten und institutsspezifischen Richtlinien und Prozesse (die im Zuge der Umstellung auf IFRS 9, wenn notwendig adaptiert wurden) gewährleisten den erforderlichen Steuerungsrahmen. Diese Indikatoren werden intern verwendet zur Erkennung einer Insolvenz oder einer höheren Wahrscheinlichkeit, dass die Kreditnehmer:in in Konkurs geht bzw. dass auf absehbare Zeit ein erhöhtes Ausfallrisiko besteht.
Neben den qualitativen Determinanten auf Kundenebene wird die Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos auf Portfolioebene durchgeführt, wenn die Erhöhung des Kreditrisikos auf Geschäfts- oder Kundenebene erst nach einer gewissen Verzögerung eintritt oder wenn sie überhaupt nur auf Portfolioebene erkennbar ist.
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern hat zusätzliche Kriterien für die Bestimmung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos auf Portfolioebene eingeführt – aufgrund der Covid-19-Pandemie (2020 umgesetzt) und des Krieges in der Ukraine (2022 umgesetzt) sowie der daraus resultierenden wirtschaftlichen Auswirkungen. Siehe dazu die Ausführungen zu „Kollektive Bewertung“ im nächsten Kapitel.
In Anbetracht des Krieges in der Ukraine startete der Steiermärkische Sparkasse-Konzern darüber hinaus in den lokalen Einheiten eine Überprüfung zur Identifizierung von Kund:innen, die von Sekundäreffekten des davon ausgehenden geopolitischen Risikos betroffen sind (gegenüber Kund:innen in der betroffenen Region hat der Steiermärkische Sparkasse-Konzern nur geringe Forderungen).
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 125
Sicherheitsschwelle (backstop)Eine Sicherheitsschwelle (backstop) wird angewendet, indem bei einer Überfälligkeit von vertraglichen Zahlungsverpflichtungen von mehr als 30 Tagen eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos vorliegt. Bei der Validierung war zu erkennen, dass dieses Kriterium kein wesentlicher Auslöser für eine Stufe 2 Klassifizierung ist.
Bemessung des erwarteten Kreditverlustes
Wertberichtigungen werden auf Einzelebene oder auf Portfolioebene berechnet.
Die individuelle Berechnungsmethode kommt bei wesentlichen ausgefallenen Kund:innen in Stufe 3 oder POCI zur Anwendung. Sie besteht aus einer individuellen Feststellung der Differenz zwischen Bruttobuchwert und Barwert der erwarteten Zahlungsströme, die von Workout-Risikomanager:innen geschätzt werden. Die Diskontierung erfolgt auf Basis des Effektivzinssatzes (bei POCI-Finanzinstrumenten auf Basis des bonitätsangepassten Effektivzinssatzes). Bei Finanzgarantien soll der Abzinsungssatz allerdings die aktuellen Markteinschätzungen des Geldwerts und des spezifischen Risikos des Cashflows widerspiegeln. In der Umsetzung im Steiermärkische Sparkasse-Konzern bedeutet dies die Anwendung eines risikofreien Zinssatzes als Näherungswert.
Eine ausgefallene Kund:in wird als individuell wesentlich eingestuft, wenn das gesamte bilanzielle und außerbilanzielle Kreditrisikovolumen über einer bestimmten Wesentlichkeitsgrenze liegen. Sonst wird die Kund:in als insignifikant eingeordnet, wofür ein regelbasierter Ansatz für die Berechnung der Wertberichtigungen für Kreditverluste eingesetzt wird. In diesem Ansatz werden Wertberichtigungen für Kreditverluste als Produkt von Bruttobuchwert und prozentuellem Verlust bei Ausfall berechnet, wobei der Verlust bei Ausfall unter anderem von der Dauer des Ausfalls und dem Status des Sanierungs- und Abwicklungsprozesses abhängig ist.
Wertberichtigungen für Forderungen gegenüber nicht ausgefallenen Kund:innen (d.h. Finanzinstrumente in Stufe 1 und Stufe 2) werden unabhängig von ihrer Höhe auf Basis eines regelbasierten Ansatzes berechnet. Bei der Berechnung von regelbasierten Wertberichtigungen müssen die entsprechenden Risikopositionen auf Basis gemeinsamer Risikomerkmale in homogene Cluster gruppiert werden. Die Kriterien für die Gruppierung können je nach Kundensegment (Privatkunden, Firmenkunden) unterschiedlich sein und umfassen Produkttyp, Sicherheitenart, Rückzahlungsart, ‚Darlehen-zu-Wert’-Bandbreiten und Ratingbandbreiten.
Die Berechnung von Wertberichtigungen für Kreditverluste erfolgt monatlich in Vertragswährung auf Ebene der einzelnen Risikopositionen. Für die Kalkulation der Wertberichtigungen verwendet der Steiermärkische Sparkasse-Konzern ein Wertminderungsmodell auf Basis eines Dreistufenansatzes, woraus sich ein erwarteter Kreditverlust auf Zwölfmonatssicht oder über die Gesamtlaufzeit errechnet. Der erwartete Kreditverlust ist das Ergebnis aus der Multiplikation von diskontierter Forderungshöhe bei Ausfall (exposure at default, EAD), wobei auch ein Umrechnungsfaktor (credit conversion factor, CCF) für außerbilanzielle Positionen berücksichtigt wird, Ausfallwahrscheinlichkeit (probability of default, PD) und Verlust bei Ausfall (loss given default, LGD). Die Parameter definieren sich wie folgt:
•PD steht für die Wahrscheinlichkeit, dass eine Schuldner:in die finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllt und ausfällt, entweder während der nächsten 12 Monate (one-year probability of default, 1Y PD) für Risikopositionen in Stufe 1 oder während der verbleibenden Gesamtlaufzeit (lifetime probability of default, LT PD) für Risikopositionen in den Stufen 2 und 3 sowie für POCI Risikopositionen.
•EAD entspricht dem Betrag, der nach Erwartung des Steiermärkische Sparkasse-Konzern zum Zeitpunkt des Ausfalls geschuldet wird, entweder während der nächsten 12 Monate (one-year exposure at default, 1Y EAD) für Risikopositionen in Stufe 1 oder während der verbleibenden Gesamtlaufzeit (lifetime exposure at default, LT EAD) für Risikopositionen Stufe 2 und 3 sowie für POCI Risikopositionen. Die Schätzung beinhaltet den laufenden Saldo, die erwarteten Rückzahlungen und die erwarteten Ziehungen bis zur aktuell vereinbarten Höchstgrenze zum Zeitpunkt des Ausfalls.
•LGD verkörpert die Erwartung des Steiermärkische Sparkasse-Konzern hinsichtlich der Höhe des Verlustes bei einer ausgefallenen Forderung. Der Verlust bei Ausfall variiert je nach Art der Gegenpartei, Art und Seniorität der Forderung sowie Verfügbarkeit von Sicherheiten oder anderer Kreditunterstützungen. Beim Verlust bei Ausfall wird der Verlust als Prozentsatz der Forderungshöhe bei Ausfall (EAD) dargestellt.
Gesamtlaufzeit-Parameter
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 126
Die Ausfallwahrscheinlichkeit über die Gesamtlaufzeit wird auf Basis der, vom Erstansatz über die gesamte Laufzeit der Finanzinstrumente beobachteten Ausfälle ermittelt. Es wird angenommen, dass sie für alle finanziellen Vermögenswerte im selben Portfolio und in derselben Rating-Bandbreite gleich hoch ist.Die Forderungshöhe bei Ausfall, aus Jahressicht und über die Gesamtlaufzeit, wird anhand der erwarteten Zahlungsprofile ermittelt, die je nach Produkttyp variieren. Bei der Berechnung des Forderungswertes über die Gesamtlaufzeit wird ein Tilgungsplan oder eine Tilgungsart (Annuität, linear, endfällig) verwendet. Bei nicht in Anspruch genommenen Kreditzusagen wird der Kreditumrechnungsfaktor geschätzt, um das erwartete Kreditrisikovolumen in der Forderungshöhe bei Ausfall (EAD) widerzugeben.
Der Verlust bei Ausfall wird auf Basis historischer Verlustbeobachtungen auf einer Lebensdauerkurve für jeden Zeitpunkt geschätzt.
Die Risikoparameter, die bei der Berechnung der erwarteten Kreditverluste zum Einsatz kommen, berücksichtigen die am Berichtsstichtag verfügbaren Informationen über vergangene Ereignisse, gegenwärtige Bedingungen und Prognosen über künftige wirtschaftliche Entwicklungen. Bedingt durch die Charakteristika des jeweiligen Portfolios und unter Berücksichtigung der IFRS Regeln können die Risikoparameter, die in die Berechnung der regelbasierten Wertberichtigungen einfließen, von den Risikoparametern abweichen, die bei der Berechnung des Kapitalerfordernisses verwendet und auf Basis einer zyklusbezogenen (through-the-cycle) Betrachtung ermittelt werden.
Kreditrisikovolumen nach IFRS 9 Anforderungen und erwarteten Kreditverlusten
Kreditrisikovolumen nach IFRS 9 Anforderungen und Regionen
Kreditrisiko-volumen (AC und FVOCI)
Nicht wert-gemindert nach IFRS 9
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 127
Kreditrisiko-volumen (AC und FVOCI)
Nicht wert-gemindert nach IFRS 9
Stufe 1 und Stufe 2 umfassen nicht wertgeminderte Kreditrisiken, während Stufe 3 wertgeminderte Kreditrisiken beinhaltet. POCI (purchased or originated credit impaired) bestehen aus Kreditrisiken, die bereits beim Erwerb oder bei der Vergabe wertgemindert sind. Die ausgefallenen POCI Kreditrisiken beliefen sich auf 5,6 Mio. EURO (2021: 6,0 Mio. EURO), die nicht ausgefallenen auf 14,8 Mio. EURO (2021: 14,8 Mio. EURO).
Kreditrisikovolumen nach geografischen Segmenten und IFRS 9 Anforderungen
Nicht wert-gemindert nach IFRS 9
Steiermärkische Sparkasse
Sonstiges Österreich-Geschäft
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 128
Nicht wert-gemindert nach IFRS 9
Steiermärkische Sparkasse
Sonstiges Österreich-Geschäft
Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken Die folgenden Tabellen geben einen Überblick über die Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken nach Bilanzposten.
In der Spalte „Zugänge“ wird die Zuführung von Wertberichtigungen aufgrund des erstmaligen Ansatzes von Finanzinstrumenten während der Berichtsperiode ausgewiesen. Auflösungen von Wertberichtigungen wegen der Ausbuchung der zugrundeliegenden Finanzinstrumente werden in der Spalte „Ausbuchungen“ erfasst.
In der Spalte „Transfer zwischen Stufen“ werden Nettoveränderungen von Wertberichtigungen dargestellt, die infolge von Änderungen des Kreditrisikos zu einer Übertragung der zugrundeliegenden Finanzinstrumente von Stufe 1 (zum 1. Jänner 2022 oder zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung) auf Stufe 2 oder 3 (zum 31. Dezember 2022) – oder umgekehrt – führten. Durch Übertragungen von Stufe 1 auf Stufe 2 oder 3 kommt es zu einer Erhöhung der gebildeten Wertberichtigungen. Diese wird in den Zeilen „Stufe 2“ bzw. „Stufe 3“ dargestellt. Übertragungen von Stufe 2 oder 3 auf Stufe 1 führen zu einer Auflösung von Wertberichtigungen, die in der Zeile „Stufe 1“ abgebildet wird. Der erfolgsneutrale Effekt, der sich aus der Umgliederung der vor Übertragung erfassten Wertberichtigungsbeträge zwischen den Stufen ergibt, ist in der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)“ dargestellt.
Sämtliche Änderungen des Kreditrisikos, die nicht zu einer Übertragung der zugrundeliegenden Finanzinstrumente von Stufe 1 auf Stufe 2 oder 3 – oder umgekehrt – führen, werden ebenfalls in der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)“ erfasst.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 129
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete FinanzinstrumenteEntwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken – Schuldverschreibungen Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)
Unwesent-liche Modifik-ationen (netto)
Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)
Unwesent-liche Modifik-ationen (netto)
Die Bruttobuchwerte von Schuldverschreibungen AC, die während des Jahres 2022 erstmalig angesetzt und bis zum 31. Dezember 2022 nicht vollständig ausgebucht wurden, belaufen sich zum Jahresende auf 198,4 Mio. EURO (2021: 67,7 Mio. EURO). Die Bruttobuchwerte von Schuldverschreibungen AC, die zum 1. Januar 2022 gehalten und während des Jahres 2022 vollständig ausgebucht wurden, beliefen sich auf 122,6 Mio. EURO (2021: 93,3 Mio. EURO).
Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken – Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)
Unwesent-liche Modifik-ationen (netto)
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 130
Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)
Unwesent-liche Modifik-ationen (netto)
Die Bruttobuchwerte von Krediten und Darlehen an Kreditinstitute AC, die während des Jahres 2022 erstmalig angesetzt und bis zum 31. Dezember 2022 nicht vollständig ausgebucht wurden, belaufen sich zum Jahresende auf 125,1 Mio. EURO (2021: 116,0 Mio. EURO). Die Bruttobuchwerte von Krediten und Darlehen an Kreditinstitute AC, die zum 1. Januar 2022 gehalten und während des Jahres 2022 vollständig ausgebucht wurden, beliefen sich auf 212,4 Mio. EURO (2021: 146,7 Mio. EURO).
Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken – Kredite und Darlehen an Kunden
Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)
Unwesent-liche Modifik-ationen (netto)
Nicht finanzielle Gesellschaften
Nicht finanzielle Gesellschaften
Nicht finanzielle Gesellschaften
Nicht finanzielle Gesellschaften
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 131
Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)
Unwesent-liche Modifik-ationen (netto)
Nicht finanzielle Gesellschaften
Nicht finanzielle Gesellschaften
Nicht finanzielle Gesellschaften
Nicht finanzielle Gesellschaften
In der Spalte „Zugänge“ wird die Zuführung von Wertberichtigungen aufgrund des erstmaligen Ansatzes von Krediten und Darlehen an Kunden AC während der Berichtsperiode ausgewiesen. Diese umfassen auch Wertberichtigungen, die infolge der Inanspruchnahme nicht-revolvierender Kreditzusagen gebildet werden. Daher stellen die in dieser Spalte ausgewiesenen Zugänge für Stufe 2 und 3 Transfers von Stufe 1 zwischen dem Zeitpunkt der Kreditzusage und der Inanspruchnahme des jeweiligen Kredites dar. Auflösungen von Wertberichtigungen wegen der Ausbuchung der zugrundeliegenden Kredite und Darlehen an Kunden AC werden in der Spalte „Ausbuchungen“ erfasst.
In der Spalte „Transfer zwischen Stufen“ werden Nettoveränderungen von Wertberichtigungen dargestellt, die infolge von Änderungen des Kreditrisikos zu einer Übertragung der zugrundeliegenden Kredite und Darlehen an Kunden AC von Stufe 1 (zum 1. Jänner 2022 oder zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung) auf Stufe 2 oder 3 (zum 31. Dezember 2022) – oder umgekehrt – führten. Durch Übertragungen von Stufe 1 auf Stufe 2 oder 3 kommt es zu einer Erhöhung der gebildeten Wertberichtigungen. Diese wird in den Zeilen „Stufe 2“ bzw. „Stufe 3“ dargestellt. Übertragungen von Stufe 2 oder 3 auf Stufe 1 führen zu einer Auflösung von Wertberichtigungen, die in der Zeile „Stufe 1“ abgebildet wird. Der erfolgsneutrale Effekt, der sich aus der Umgliederung der vor Übertragung erfassten Wertberichtigungsbeträge zwischen den Stufen ergibt, ist in der Spalte "Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)" dargestellt.
Sämtliche Änderungen des Kreditrisikos, die nicht zu einer Übertragung der zugrundeliegenden Kredite und Darlehen an Kunden AC von Stufe 1 auf Stufe 2 oder 3 – oder umgekehrt – führen, werden ebenfalls in der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)“ erfasst. In der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)“ werden auch die durch Zeitablauf bedingten negativen Effekte (Aufzinsung) auf die für die Laufzeit erwarteten Kreditverluste von Krediten und Darlehen an Kunden AC dargestellt. Das betrifft sowohl Kredite und Darlehen an Kunden AC, die zu irgendeinem Zeitpunkt während der Berichtsperiode der Stufe 3 zugeordnet waren, sowie auch jene, die als POCI klassifiziert wurden. Dieser Effekt
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 132
belief sich für das Jahr 2022 kumuliert auf 5,6 Mio. EURO (2021: 4,0 Mio. EURO) und spiegelt auch die während des Jahres nicht erfassten Zinserträge aus den zugrundeliegenden Krediten und Darlehen an Kunden AC wider. In der Spalte „Unwesentliche Modifikationen (netto)“ werden die Auswirkungen von Vertragsänderungen bei Krediten und Darlehen an Kunden AC, die nicht zu deren vollständigen Ausbuchung führen, auf die gebildeten Wertberichtigungen erfasst. Die Verwendung von Wertberichtigungen aufgrund teilweiser oder vollständiger Abschreibungen von Krediten und Darlehen an Kunden AC wird in der Spalte „Abschreibungen“ ausgewiesen.
Ein wesentlicher Grund für die Änderung von Wertberichtigungen in der Berichtsperiode ist der Wechsel der zugrundeliegenden Kredite und Darlehen an Kunden AC zwischen verschiedenen Stufen. Die Bruttobuchwerte von Krediten und Darlehen an Kunden AC, die zum 31. Dezember 2022 einer anderen Stufe als zum 1. Jänner 2022 (oder zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes, falls im Laufe des Jahres erworben) zugeordnet wurden, sind wie folgt zusammengefasst:
Transfer zwischen Stufe 1 und Stufe 2
Transfer zwischen Stufe 2 und Stufe 3
Transfer zwischen Stufe 1 und Stufe 3
Zu Ausgefallene von Nicht-Ausgefallene
Zu Nicht-Ausgefallene von Ausgefallene
Nicht finanzielle Gesellschaften
Transfer zwischen Stufe 1 und Stufe 2
Transfer zwischen Stufe 2 und Stufe 3
Transfer zwischen Stufe 1 und Stufe 3
Zu Ausgefallene von Nicht-Ausgefallene
Zu Nicht-Ausgefallene von Ausgefallene
Nicht finanzielle Gesellschaften
Für Transfers zwischen den Wertberichtigungsstufen in Folge von Covid-19-Maßnahmen verweisen wir auf die Ausführungen in Note 31 Kreditrisiko.
Die Bruttobuchwerte von Krediten und Darlehen an Kunden AC, die während des Jahres 2022 erstmalig angesetzt und bis zum 31. Dezember 2022 nicht vollständig ausgebucht wurden, belaufen sich zum Jahresende auf 3.477,0 Mio. EURO (2021: 3.270,5 Mio. EURO). Die Bruttobuchwerte von Krediten und Darlehen an Kunden AC, die zum 1. Jänner 2022 gehalten und während des Jahres 2022 vollständig ausgebucht wurden, beliefen sich auf 1.062,9 Mio. EURO (2021: 1.130,4 Mio. EURO).
Für in 2022 als POCI klassifizierte Kredite und Darlehen an Kunden AC, belief sich der nicht abgezinste Betrag von über die Laufzeit erwarteten Kreditverlusten, der beim erstmaligen Ansatz berücksichtigt wurde, auf 0,9 Mio. EURO (2021: 0,8 Mio. EURO).
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 133
Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken – Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige ForderungenSonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)
Unwesent-liche Modifik-ationen (netto)
Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)
Unwesent-liche Modifik-ationen (netto)
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte
Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken – gehaltene Schuldinstrumente
Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)
Unwesent-liche Modifik-ationen (netto)
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 134
Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)
Unwesent-liche Modifik-ationen (netto)
In der Spalte „Zugänge“ wird die Zuführung von Wertberichtigungen aufgrund des erstmaligen Ansatzes von Schuldverschreibungen FVOCI während der Berichtsperiode ausgewiesen. Auflösungen von Wertberichtigungen wegen der Ausbuchung der zugrundeliegenden Schuldverschreibungen FVOCI werden in der Spalte „Ausbuchungen“ erfasst.
In der Spalte „Transfer zwischen Stufen“ werden Nettoveränderungen von Wertberichtigungen dargestellt, die infolge von Änderungen des Kreditrisikos zu einer Übertragung der zugrundeliegenden Schuldverschreibungen FVOCI von Stufe 1 (zum 1. Jänner 2022 oder zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung) auf Stufe 2 oder 3 (zum 31. Dezember 2022) – oder umgekehrt – führten. Durch Übertragungen von Stufe 1 auf Stufe 2 oder 3 kommt es zu einer Erhöhung der gebildeten Wertberichtigungen. Diese wird in den Zeilen „Stufe 2“ bzw. „Stufe 3“ dargestellt. Übertragungen von Stufe 2 oder 3 auf Stufe 1 führen zu einer Auflösung von Wertberichtigungen, die in der Zeile „Stufe 1“ abgebildet wird. Der erfolgsneutrale Effekt, der sich aus der Umgliederung der vor Übertragung erfassten Wertberichtigungsbeträge zwischen den Stufen ergibt, ist in der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)“ dargestellt. Sämtliche Änderungen des Kreditrisikos, die nicht zu einer Übertragung der zugrundeliegenden Schuldverschreibungen FVOCI von Stufe 1 auf Stufe 2 oder 3 – oder umgekehrt – führen, werden ebenfalls in der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)“ erfasst.
Forderungen aus Finanzierungsleasing
Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken – Forderungen aus Finanzierungsleasing
Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)
Unwesent-liche Modifik-ationen (netto)
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 135
Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)
Unwesent-liche Modifik-ationen (netto)
In der Spalte „Zugänge“ wird die Zuführung von Wertberichtigungen aufgrund des erstmaligen Ansatzes von Forderungen aus Finanzierungsleasing während der Berichtsperiode ausgewiesen. Auflösungen von Wertberichtigungen wegen der Ausbuchung der zugrundeliegenden Forderungen aus Finanzierungsleasing werden in der Spalte „Ausbuchungen“ erfasst.
In der Spalte „Transfer zwischen Stufen“ werden Nettoveränderungen von Wertberichtigungen dargestellt, die infolge von Änderungen des Kreditrisikos zu einer Übertragung der zugrundeliegenden Forderungen aus Finanzierungsleasing von Stufe 1 (zum 1. Jänner 2022 oder zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung) auf Stufe 2 oder 3 (zum 31. Dezember 2022) – oder umgekehrt – führten. Durch Übertragungen von Stufe 1 auf Stufe 2 oder 3 kommt es zu einer Erhöhung der gebildeten Wertberichtigungen. Diese wird in den Zeilen „Stufe 2“ bzw. „Stufe 3“ dargestellt. Übertragungen von Stufe 2 oder 3 auf Stufe 1 führen zu einer Auflösung von Wertberichtigungen, die in der Zeile „Stufe 1“ abgebildet wird. Der erfolgsneutrale Effekt, der sich aus der Umgliederung der vor Übertragung erfassten Wertberichtigungsbeträge zwischen den Stufen ergibt, ist in der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)“ dargestellt.
Sämtliche Änderungen des Kreditrisikos, die nicht zu einer Übertragung der zugrundeliegenden Forderungen aus Finanzierungsleasing von Stufe 1 auf Stufe 2 oder 3 – oder umgekehrt – führen, werden ebenfalls in der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)“ erfasst. In der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)“ werden auch die durch Zeitablauf bedingten negativen Effekte (Aufzinsung) auf die für die Laufzeit erwarteten Kreditverluste von Forderungen aus Finanzierungsleasing dargestellt. Das betrifft sowohl Forderungen aus Finanzierungsleasing, die zu irgendeinem Zeitpunkt während der Berichtsperiode der Stufe 3 zugeordnet waren, sowie auch jene, die als POCI klassifiziert wurden. Dieser Effekt belief sich für das Jahr 2022 kumuliert auf 0,1 Mio. EURO (2021: 0,1 Mio. EURO) und spiegelt auch die während des Jahres nicht erfassten Zinserträge aus den zugrundeliegenden Forderungen aus Finanzierungsleasing wider.
In der Spalte „Unwesentliche Modifikationen (netto)“ werden die Auswirkungen von Vertragsänderungen bei Forderungen aus Finanzierungsleasing, die nicht zu deren vollständigen Ausbuchung führen, auf die gebildeten Wertberichtigungen erfasst. Die Verwendung von Wertberichtigungen aufgrund teilweiser oder vollständigen Abschreibungen von Forderungen aus Finanzierungsleasing wird in der Spalte „Abschreibungen“ ausgewiesen.
Ein wesentlicher Grund für die Änderung von Wertberichtigungen in der Berichtsperiode ist der Wechsel der zugrundeliegenden Forderungen aus Finanzierungsleasing zwischen verschiedenen Stufen. Die Bruttobuchwerte von Forderungen aus Finanzierungsleasing, die zum 31. Dezember 2022 einer anderen Stufe als zum 1. Jänner 2022 (oder zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes, falls im Laufe des Jahres erworben) zugeordnet wurden, sind wie folgt zusammengefasst:
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Transfers zwischen Stufe 1 und 2
Transfers zwischen Stufe 2 und 3
Transfers zwischen Stufe 1 und 3
Die Bruttobuchwerte von Forderungen aus Finanzierungsleasing, die während des Jahres 2022 erstmalig angesetzt und bis zum 31. Dezember 2022 nicht vollständig ausgebucht wurden, belaufen sich zum Jahresende auf 29,6 Mio. EURO (2021: 25,7 Mio. EURO). Die Bruttobuchwerte von Forderungen aus Finanzierungsleasing, die zum 1. Januar 2022 gehalten und während des Jahres 2022 vollständig ausgebucht wurden, beliefen sich auf 5,4 Mio. EURO (2021: 6,2 Mio. EURO).
Kreditzusagen und Finanzgarantien
Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken – Kreditzusagen und Finanzgarantien
In der Spalte „Zugänge“ wird die Zuführung von Wertberichtigungen aufgrund der erstmaligen Erfassung von Kreditzusagen und Finanzgarantien während der Berichtsperiode ausgewiesen. Auflösungen von Wertberichtigungen wegen der Ausbuchung der zugrundeliegenden Kreditzusagen und Finanzgarantien werden in der Spalte „Ausbuchungen“ erfasst.
In der Spalte „Transfer zwischen Stufen“, werden Nettoveränderungen von Wertberichtigungen dargestellt, die infolge von Änderungen des Kreditrisikos zu einer Übertragung der zugrundeliegenden Kreditzusagen und Finanzgarantien von Stufe 1 (zum 1. Jänner 2022 oder zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung) auf Stufe 2 oder Ausgefallen (zum 31. Dezember 2022) –
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 137
oder umgekehrt – führten. Durch Übertragungen von Stufe 1 auf Stufe 2 oder Ausgefallen kommt es zu einer Erhöhung der gebildeten Wertberichtigungen (im Vergleich zum Vorjahr). Diese wird in den Zeilen „Stufe 2“ bzw. „Ausgefallen“ dargestellt. Übertragungen von Stufe 2 oder Ausgefallen auf Stufe 1 führen zu einer Auflösung von Wertberichtigungen (im Vergleich zum Vorjahr), die in der Zeile „Stufe 1“ abgebildet wird. Der erfolgsneutrale Effekt, der sich aus der Umgliederung der vor Übertragung erfassten Wertberichtigungsbeträge zwischen den Stufen ergibt, ist in der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)“ dargestellt. In der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)“ werden auch die durch Zeitablauf bedingten negativen Effekte (Aufzinsung) auf die für die Laufzeit erwarteten Kreditverluste von Kreditzusagen und Finanzgarantien dargestellt.
Ein wesentlicher Grund für die Änderung von Wertberichtigungen in der Berichtsperiode ist der Wechsel der zugrundeliegenden Kreditzusagen und Finanzgarantien zwischen verschiedenen Stufen. Die Nominalwerte von Kreditzusagen und Finanzgarantien, die zum 31. Dezember 2022 einer anderen Stufe als zum 1. Jänner 2022 (oder zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes, falls im Laufe des Jahres erworben) zugeordnet wurden, sind wie folgt zusammengefasst:
Transfers zwischen Stufe 1 und 2
Transfers zwischen Stufe 2 und ausgefallen
Zu ausgefallen von Stufe 2
Zu Stufe 2 von ausgefallen
Transfers zwischen Stufe 1 und ausgefallen
Zu ausgefallen von Stufe 1
Zu Stufe 1 von ausgefallen
Die Nominale von nicht-ausgenutzten Kreditzusagen und Finanzgarantien, die während des Jahres 2022 erstmalig angesetzt und bis zum 31. Dezember 2022 nicht vollständig ausgebucht wurden, belaufen sich zum Jahresende auf 996,0 Mio. EURO (2021: 1.177,5 Mio. EURO). Die Nominale der nicht-ausgenutzten Kreditzusagen und Finanzgarantien, die zum 1. Januar 2022 gehalten und während des Jahres 2022 ausgebucht wurden, beliefen sich auf 852,3 Mio. EURO (2021: 585,8 Mio. EURO).
Szenarien für die Berücksichtigung zukunftsbezogener Informationen und Krisenauswirkungen
Berücksichtigung zukunftsbezogener Informationen
Die Parameter werden dahingehend festgelegt, dass sie das Risiko als zeitpunktbezogenes (point-in-time) Maß unter Berücksichtigung zukunftsbezogener Informationen (forward-looking information, FLI) wiedergeben. Dafür werden eine Basisprognose und mehrere Alternativszenarien für ausgewählte volkswirtschaftliche Variable erstellt. Die Alternativszenarien werden, gemeinsam mit der Eintrittswahrscheinlichkeit, von den Basisprognosen abgeleitet, die mit wenigen Ausnahmen von der Research Abteilung der Erste Group erstellt werden. Mit Hilfe dieser Szenarien werden die „neutralen“ Ausfallwahrscheinlichkeiten (und mit wenigen Ausnahmen auch der Verlust bei Ausfall) durch makroökonomische Modelle, welche eine Verbindung zwischen relevanten makroökonomischen Variablen und Risikotreibern herstellen, angepasst. Es werden dabei dieselben makroökonomischen Modelle wie für interne und regulatorische Stresstests verwendet. Zukunftsbezogene Informationen werden bei der Bestimmung des erwarteten Kreditverlustes in den ersten drei Jahren berücksichtigt. Die Bestimmung der Parameter für die restliche Laufzeit erfolgt unmittelbar ab dem 4. Jahr ausgehend von zyklusbezogenen Beobachtungen.
Somit leitet sich der unverfälschte und wahrscheinlichkeitsgewichtete erwartete Kreditverlust unter Berücksichtigung zukunftsbezogener Informationen von den gewichteten Eintrittswahrscheinlichkeiten für jedes makroökonomische Szenario ab. Typische makroökonomische Variable sind etwa das reale Bruttoinlandsprodukt, die Arbeitslosenquote, die Inflationsrate, Produktionsindizes und Marktzinsen. Die Auswahl der Variablen hängt auch von der Verfügbarkeit zuverlässiger Prognosen für den jeweiligen lokalen Markt ab. Der Hauptindikator für die Schätzung der wirtschaftlichen Entwicklung ist das BIP. Darüber hinaus führten wirtschaftliche Folgen des Krieges in der Ukraine zu einem Anstieg der Inflation und/oder der
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Zinssätze. Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern passte die Makro-Shift-Modelle an, um die erwarteten Auswirkungen auf die Kreditrisikoparameter widerzuspiegeln.Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern hat im vierten Quartal 2022 den Einfluss zukunftsbezogener Informationen anhand der veröffentlichten Prognosen überprüft. Es wurde beschlossen, die Eintrittswahrscheinlichkeit der Basisprognose aufgrund der instabilen Entwicklung der geopolitischen Situation infolge des Krieges in der Ukraine bei 40% zu belassen.
Im Dezember 2021 wurde die spezifische Situation der Covid-19-Pandemie bei den zukunftsbezogenen Informationen durch den verzögerten Einfluss von makroökonomischen Variablen in den Kreditrisikoparametern abgebildet, d.h. Variablen von 2020 und 2021 wurden als zusätzliche Prädiktoren für zukünftige Werte von Kreditrisikoparametern herangezogen. In Anbetracht der Verbesserung der Situation (es wird erwartet, dass neue Varianten, einschließlich Omikron, ansteckender sind, aber weniger Krankenhausaufenthalte erfordern), beschloss der Steiermärkische Sparkasse-Konzern, die zukunftsbezogenen Informationen auf Grundlage der Prognosen für die Jahre 2023-2025 zu aktualisieren, d.h. die Werte für 2020 und 2021 werden nicht mehr berücksichtigt. Die historische Entwicklung der Makrovariablen wurde jedoch für die Covid-19-Periode 2020-2021 angepasst, um den kompensatorischen Effekt der staatlichen Fördermaßnahmen widerzuspiegeln.
Die Sensitivitäten bei Stufenzuordnung und Wertberichtigungen in Bezug auf Makroszenarien werden im Abschnitt Kollektive Bewertung weiter unten dargestellt.
Durch ESG-Risiken (Environmental, Social and Governance – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) ist der Steiermärkische Sparkasse-Konzern mit zusätzlichen Herausforderungen konfrontiert. Zurzeit wird analysiert, wie diese Risiken bei der Bemessung des erwarteten Kreditverlustes berücksichtigt werden können. Ende des Jahres 2021 wurden keine Expertenschätzungen für ESG-Risiken in unsere Berechnungen der erwarteten Kreditverluste einbezogen. In der Risikomaterialitätsbeurteilung werden Klima- und umweltbezogene Risiken als mittel-niedrig eingestuft, der Steiermärkische Sparkasse-Konzern erwartet aber mittel- bis längerfristig größere Auswirkungen auf das Kreditrisiko. Kurzfristig wurden daher für das Jahr 2022 keine Schätzungen von Expert:innen für ESG-Risiken in die Berechnungen der erwarteten Kreditverluste einbezogen.
Kollektive Bewertung
Aufgrund der Unsicherheit durch den Krieg in der Ukraine und die Energiekrise wandte der Steiermärkische Sparkasse-Konzern Ende Dezember 2022, neben der Standardbewertung von zukunftsbezogenen Informationen, zusätzliche Regeln für Stufenüberschreibungen (Stage-Overlays) an, d.h. die Verschiebung in Stufe 2 auf der Grundlage vordefinierter Portfoliomerkmale. Diese Vorgehensweise wurde mit allen betroffenen Tochtergesellschaften und Geschäftsbereichen abgestimmt. Bis zum vierten Quartal 2022 hatte der Steiermärkische Sparkasse-Konzern auch Stufenüberschreibungen für die Covid-19-Pandemie im Einsatz. Die Verbesserung der Situation im Laufe des Jahres 2022 ermöglichte die Beendigung der Covid-19-bezogenen Stufenüberschreibungen.
Covid-19
Die Covid-19-Pandemie hat in der Weltwirtschaft und auf den globalen Märkten für viel Unsicherheit gesorgt. Die von den Staaten erlassenen Vorschriften zur räumlichen Distanzierung (social distancing) und die durch den Lockdown verursachten Einschränkungen führten zu einem wirtschaftlichen Abschwung und zu einem erheblichen branchenübergreifenden Ertragseinbruch. Im Umfang beispiellose staatliche Hilfspakete (z.B. Staatsgarantien, Überbrückungsfinanzierungen, zwischenzeitliche Gehaltszahlungen durch den Staat zur Vermeidung von Entlassungen, Härtefonds für Selbstständige und Kleinbetriebe) und Stundungsprogramme wurden zur Unterstützung von Bürger:innen und Unternehmer:innen in allen Kernmärkten des Steiermärkische Sparkasse-Konzern eingerichtet.
Seit März 2020 läuft aufgrund der sich ändernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eine gemeinsame Initiative der Bereiche Risiko und Vertrieb mit dem Ziel, einheitliche Richtlinien mit dem Fokus auf den Branchenansatz innerhalb des Steiermärkische Sparkasse-Konzern zur Verfügung zu stellen. So wurden z.B. während der Covid-19-Krise die Branchen und Sub-Branchen im Hinblick auf die erwarteten Auswirkungen von Covid-19 in signifikant, stark, mäßig oder schwach betroffen kategorisiert. Die Einteilung basiert auf einer Kombination von Informationen aus einschlägigen Studien, Rückmeldungen aus Kundengesprächen und Einzelanalysen, sowohl aus Gruppensicht als auch in den Tochtergesellschaften.
Es erfolgte eine regelmäßige Überprüfung der Einstufungen auf Basis einer jeweils 12-Monatsvorschau, um auf aktuelle Entwicklungen Rücksicht nehmen zu können. Aufgrund der allgemeinen Stabilisierung der der Covid-19-Pandemie und der
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diesbezüglichen Auswirkungen, führte die letzte Überprüfung im Oktober 2022 zur Beendigung dieses Branchenansatzes. Darüber hinaus ist in der derzeitigen Situation die Unterscheidung des durch den Krieg in der Ukraine ausgelösten Wirtschaftsabschwungs und den Auswirkungen aus der Covid-19-Krise nicht sinnvoll möglich.Krieg in der Ukraine
Der Krieg zwischen der Ukraine und Russland verschärfte die Herausforderungen sowohl für die Risiko- als auch für die Geschäftsbereiche, durch eine Rally bei Energiepreisen einerseits und Unterbrechungen von Lieferketten andererseits. Die Energiepreisentwicklung hatte Einfluss auf unterschiedliche Branchen, vor allem jene mit energieintensiven Produktionsprozessen, aber ebenso auf solche mit hohen Treibstoffkostenanteilen. Im Fall von Unterbrechungen der Lieferketten haben betroffene Unternehmen durch unterschiedliche Maßnahmen zur Absicherung des Betriebs und der Liquidität gegengesteuert (u.a. aktives Betriebsmittelmanagement, gezielter Lageraufbau, Produktionsdrosselung, Nachverhandlungen mit Abnehmer:innen etc.), in manchen Fällen auch durch Vereinbarung kurzfristiger Überbrückungsfinanzierungen durch ihre Bank. Die angeführten Entwicklungen fließen in die regelmäßige Aktualisierung der Branchenstrategien mit ein.
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern hat im Juni 2022 die Regeln für Stage-Overlays aufgrund des Krieges in der Ukraine (Ukraine-Krieg-Overlays) als eine Kombination von konjunkturabhängigen Branchen (zyklische Branchen) und einjährigen Ausfallwahrscheinlichkeiten nach IFRS eingeführt. Diese Regeln wurden zusätzlich zu den bestehenden Kriterien definiert, die im Abschnitt "Bestimmung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos“ unter „Qualitative Kriterien" erwähnt wurden (Identifizierung der Stufe 2 auf der Grundlage von Frühwarnsignalen und negativen Informationen über geopolitische Risiken im März 2022).
Aufgrund der gegenwärtigen Verwerfungen auf dem Energiemarkt mit Auswirkungen auf die Verfügbarkeit und die Preise von Gas und anderen Energieformen hat der Steiermärkische Sparkasse-Konzern im September 2022, zusätzlich zu den zyklischen Branchen, Stage-Overlays für Energieabhängigkeit eingeführt. Es wurden Effekte in zweifacher Ausprägung identifiziert: Konsequenzen von Gasrationierung und Gasknappheit für Kund:innen, entweder aufgrund energieintensiver Produktionsprozesse oder durch die Abhängigkeit von Gas als primärem Input in ihren Geschäftsprozessen. Die Anfälligkeit wird durch Gasabhängigkeit, (begrenzte) Substitutionsmöglichkeiten und Auswirkungen einer Substitution auf die Finanzlage sowie auf Absicherungs- und Preismechanismen verursacht. In der Branche Rohstoffe wurden die Subbranchen Metall und Chemie als am stärksten betroffen identifiziert. Alle Unternehmen der Energiewirtschaft, die gesamte Industrie, können potenziell von den massiven Engpässen und Verwerfungen auf dem derzeitigen Energiemarkt betroffen sein: Preisvolatilität, Nachschussforderungen, Preisobergrenzen, widrige Wetterbedingungen für Wasserkraft, feste Abnahmeverträge (Gefährdung der Abnehmer:innen bei einem Lieferstopp und/oder Beschränkungen für Erzeuger erneuerbarer Energien, die von den höheren Preisen profitieren), Sondersteuern usw. Grundsätzlich wurden alle Kund:innen aus diesen Branchen und Subbranchen auf Stufe 2 migriert. Ausnahmen davon sind auf Basis einer individuellen Überprüfung und Dokumentation zulässig.
Die folgende Tabelle zeigt das Kreditrisikovolumen für die als zyklisch bzw. energieabhängig identifizierten (Sub-) Branchen.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 140
Kreditrisikovolumen und Wertberichtigungen nach Branchen und IFRS 9 Anforderungen – Zyklische Branchen Kreditrisiko-volumen(AC und FVOCI)
Nicht wert-gemindert nach IFRS 9
Nicht-zyklische Konsumgüter
Gesundheit und Dienstleistungen
davon zyklisch (inklusive zyklische Konsumgüter)
Auswirkungen auf den erwarteten Kreditverlust
Mit der Beendigung der Covid-19-Overlays im vierten Quartal 2022 wurden auch die daraus entstandenen Übertragungen in die Stufe 2 eingestellt. Im Dezember 2021 betrug das vom Covid-19-Overlay betroffene Kreditrisikovolumen 1.165,1 Mio. EURO und der zusätzliche erwartete Kreditverlust 17,5 Mio. EURO. Das Kreditrisikovolumen in Stufe 2 aufgrund der Anwendung von Ukraine-Krieg-Overlays für zyklische Branchen sowie aus Gründen der Verwerfungen auf den Energiemärkten wird für 31. Dezember 2022 mit 2.167,5 Mio. EURO ausgewiesen; dadurch sind zusätzliche Wertberichtigungen in Höhe von 53,5 Mio. EURO angefallen.
Die zukunftsbezogenen Informationen auf Basis der neuesten Makroszenarien wurden im vierten Quartal 2022 neu bewertet. Auswirkungen der Inflation und/oder gestiegener Zinsen kompensierten den Wegfall von Variablen der Covid-19-Krisenjahre 2020 und 2021. Demnach stieg das Kreditrisikovolumen in Stufe 2 aufgrund angepasster zukunftsbezogener Informationen zum 31. Dezember 2022 auf 488,8 Mio. EURO (31. Dezember 2021: 398,6 Mio. EURO). Die Veränderung des Kreditrisikovolumens in Stufe 2 bewirkte einen Rückgang der Wertberichtigungen, die in Stufe 2 aufgrund angepasster zukunftsbezogener Informationen ausgewiesen werden, auf 27,5 Mio. EURO per 31. Dezember 2022 (31. Dezember 2021: 33,7 Mio. EURO).
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 141
Die folgenden Analysetabellen zeigen die Auswirkungen der Stage-Overlays und der zukunftsbezogenen Informationen sowohl auf die Verschiebung von Kreditrisikovolumen in Stufe 2 als auch den daraus resultierenden Anstieg der Wertberichtigungen. Bei den Veränderungen des erwarteten Kreditverlustes bedeutet ein positives Vorzeichen (+) eine Auflösung und ein negatives Vorzeichen (-) eine Zuführung. Die angeführten Werte sind das Ergebnis von internen Simulationen.Auswirkungen auf Kreditrisikovolumen nach geografischen Segmenten
Istzustand - Parameter (mit angepassten FLI)
angepassten zukunftsbezogenen Informationen
Steiermärkische Sparkasse
Sonstiges Österreich-Geschäft
Istzustand - Parameter (mit angepassten FLI)
angepassten zukunftsbezogenen Informationen
Steiermärkische Sparkasse
Sonstiges Österreich-Geschäft
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Auswirkungen auf Wertberichtigungen nach geografischen SegmentenIstzustand - Parameter (mit angepassten FLI)
angepassten zukunftsbezogenen Informationen
Steiermärkische Sparkasse
Sonstiges Österreich-Geschäft
Istzustand - Parameter (mit angepassten FLI)
angepassten zukunftsbezogenen Informationen
Steiermärkische Sparkasse
Sonstiges Österreich-Geschäft
Zusammensetzung Wertberichtigungen
Wertberichtigungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien
Rückstellungen für andere Zusagen
Wertberichtigungen werden auf Basis von IFRS 9 berechnet, während sich Rückstellungen für andere Zusagen nach IAS 37 richten.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 143
Restrukturierungen, Neuverhandlungen und ForbearanceForbearance Zugeständnisse umfassen vertragliche Änderungen der mit den Kund:innen vereinbarten Kredittilgungskonditionen, inklusive Laufzeit, Zinsen, Gebühren, des geschuldeten Betrags oder eine Kombination davon. Diese umfassen: Reduzierung der Rückzahlungsraten, Laufzeitverlängerung, Herabsetzung oder Erlass der Zinsen, Herabsetzung oder Erlass des Kreditbetrags, Umstellung eines revolvierenden Kredits auf Ratenzahlung und/oder andere.
Als Forbearance Zugeständnisse gelten Restrukturierungen, bei denen gegenüber denjenigen Kund:innen Zugeständnisse gemacht werden, die aufgrund bestehender oder erwarteter finanzieller Schwierigkeiten Gefahr laufen, den vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen zu können. Die Kreditnehmer:innen sind in finanziellen Schwierigkeiten, wenn einer der folgenden Umstände vorliegt:
•die Kund:innen waren in den vergangenen 3 Monaten um mehr als 30 Tage im Rückstand;
•die Kund:innen wären ohne Forbearance 30 Tage oder mehr im Rückstand;
•die Kund:innen sind als notleidend/ausgefallen eingestuft;
•die Kund:innen würden ohne Forbearance Maßnahme notleidend werden.
Zusätzlich für Nicht-Retail-Kund:innen gelten:
•Kund:innen mit Frühwarnsignalen;
•Kund:innen haben eine verschlechterte wirtschaftliche Situation, welche zu einer Herabstufung des internen Ratings führt;
•Kund:innen mit einer erhöhten Ausfallswahrscheinlichkeit.
Forbearance Zugeständnisse führen zum Performing-Forbearance-Status und liegen vor, wenn eine der folgenden Bestimmungen erfüllt ist:
•eine Anpassung/Refinanzierung des Vertrags wäre nicht eingeräumt worden, wenn sich die Kund:innen nicht in finanziellen Schwierigkeiten befunden hätten;
•die Vertragsbedingungen des angepassten/refinanzierten Vertrags fallen im Vergleich zu den bisherigen Vertragsbedingungen zu Gunsten der Kund:innen aus;
•der angepasste/refinanzierte Vertrag enthält günstigere Vertragsbedingungen als andere Kund:innen mit ähnlichem Risikoprofil vom selben Institut erhalten hätten;
•Inanspruchnahme einer bedingten Vertragsbedingung;
•Verzicht auf eine wesentliche finanzielle oder nicht-finanzielle Vertragsbestimmung.
Der Performing-Forbearance-Status kann aufgehoben werden und das Konto als Konto ohne Forbearance-Status geführt werden, wenn alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
•mindestens zwei Jahre sind seit der Einstufung der Forderung als Performing-Forbearance vergangen (Bewährungs-/Probezeitraum);
•im Rahmen der Rückzahlungsvereinbarung im Forbearance-Status wurden regelmäßig mindestens 50% der ursprünglichen Rate vor Forbearance (entspricht einer wesentlichen Rückzahlung) über mindestens den halben Bewährungs-/Probezeitraum bezahlt (bei Retail-Kund:innen);
•es wurden über mindestens den halben Bewährungs-/Probezeitraum regelmäßige Kreditrückzahlungen in nennenswerter Höhe getätigt (bei Nicht-Retail-Kund:innen)
•eine wesentliche Rückzahlung beinhaltet für alle Segmente (Retail und Nicht-Retail) den Betrag, welcher vor Gewährung der Forbearance Maßnahme überfällig war bzw. welcher abgeschrieben wurde;
•sämtliche Forderungen der Kund:innen sind am Ende des Bewährungs-/Probezeitraumes weniger als 30 Tage überfällig.
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Performing-Forbearance Forderungen gelangen in den Non-Performing-Status, wenn im Beobachtungszeitraum von mindestens zwei Jahren nach Einstufung in den Forbearance-Status mindestens einer der folgenden Punkte erfüllt ist:•vollständiger oder teilweiser Verzicht einer Forderung durch (Teil-) Abschreibung;
•eine weitere Forbearance-Maßnahme ergriffen wird;
•die Kund:innen hinsichtlich einer Forderung im Forbearance-Status in einen Rückstand von mehr als 30 Tage geraten und die Kund:innen in der Vergangenheit bereits in der Non-Performing Forbearance Kategorie eingestuft waren;
•die Kund:innen eine der in der Ausfalldefinition festgelegten Kriterien erfüllen;
•für Unternehmen, wenn keine finale Restrukturierung/Sanierung innerhalb von 18 Monaten nach der ersten Forbearance-Maßnahme vereinbart werden kann.
Der Non-Performing-Forbearance-Status kann aufgehoben und in den Status Performing auf Bewährung/Probe übergeleitet werden, wenn kein Grund für eine Einstufung als notleidend vorliegt und folgende Bedingungen erfüllt sind:
•es ist mindestens ein Jahr vergangen
•seitdem die Forderung als Non-Performing Forbearance eingestuft wurde;
•seitdem weitere Forbearance Maßnahmen gewährt wurden;
•seit dem Stundungsende;
•seit der Einstufung der Kund:innen als notleidend;
•die Forderung wurde nicht aufgrund von Forbearance-Maßnahmen als non-performing eingestuft;
•die Kreditnehmer:innen haben die Fähigkeit bewiesen, die Vertragsbedingungen nach Wegfall der Forbearance-Einstufung zu erfüllen.
Kreditrisikovolumen, Risikopositionen im Forbearance-Status und Wertberichtigungen
sonstige Bilanz-positionen
Kreditzusagen und Finanz-garantien
davon im Forbearance-Status gesamt
Nicht notleidendes Kreditrisikovolumen
davon im Forbearance-Status
Wertberichtigungen für nicht notleidendes Kreditrisikovolumen
davon für nicht notleidende Forderungen im Forbearance-Status
Notleidendes Kreditrisikovolumen
davon im Forbearance-Status
Wertberichtigungen für notleidendes Kreditrisikovolumen
davon für notleidende Forderungen im Forbearance-Status
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 145
sonstige Bilanz-positionen
Kreditzusagen und Finanz-garantien
davon im Forbearance-Status gesamt
Nicht notleidendes Kreditrisikovolumen
davon im Forbearance-Status
Wertberichtigungen für nicht notleidendes Kreditrisikovolumen
davon für nicht notleidende Forderungen im Forbearance-Status
Notleidendes Kreditrisikovolumen
davon im Forbearance-Status
Wertberichtigungen für notleidendes Kreditrisikovolumen
davon für notleidende Forderungen im Forbearance-Status
Arten von Forbearance-Maßnahmen
Risikopositionen im Forbearance-Status
Risikopositionen im Forbearance-Status
Kredite und Darlehen beinhalten auch Forderungen aus Finanzierungsleasing sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 146
Auswirkungen von unwesentlichen vertraglichen Modifikationen von Schuldinstrumenten AC der Stufe 2 und 3Fortgeführte Anschaff-ungskosten vor Modifikation
Modifika-tions-gewinne/-verluste (netto)
Nicht finanzielle Gesellschaften
Fortgeführte Anschaff-ungskosten vor Modifikation
Modifika-tions-gewinne/-verluste (netto)
Nicht finanzielle Gesellschaften
Zum 31. Dezember 2022 belief sich der Bruttobuchwert von Schuldinstrumenten AC, die im laufenden Jahr während ihrer Zuordnung zu Stufe 2 oder 3 unwesentlichen vertraglichen Modifikationen unterlagen und in Stufe 1 übertragen wurden, auf 76353,2 Mio. EURO (2021: 82018,6 Mio. EURO).
Notleidendes Kreditrisikovolumen und Wertberichtigungen
Eine Definition des als notleidend klassifizierten Kreditrisikovolumens befindet sich im Unterabschnitt „Klassifizierung des Kreditrisikos“. Wertberichtigungen beinhalten Wertberichtungen für Schuldinstrumente, Wertberichtigungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien (alle Wertberichtigungen im Anwendungsbereich von IFRS 9) sowie Rückstellungen für andere Zusagen.
Zum 31. Dezember 2022 war das ausgewiesene notleidende bilanziellen und außerbilanziellen Kreditrisikovolumen durch Wertberichtigungen (alle Stufen zusammen) zu 93,2% (2021: 80,3%) gedeckt. Für jenen Teil des notleidenden Kreditrisikovolumens, der nicht durch Wertberichtigungen abgedeckt ist, sind nach Einschätzung des Steiermärkische Sparkasse-Konzern ausreichende Sicherheiten vorhanden beziehungsweise werden sonstige Rückflüsse erwartet.
Im Verlauf des Jahres 2022 erhöhte sich das notleidende Kreditrisikovolumen um -54,7 Mio. EURO bzw. um 11,8% von 464,5 Mio. EURO auf 409,8 Mio. EURO. Wertberichtigungen für finanzielle Vermögenswerte und außerbilanzielle Risikopositionen sowie Rückstellungen für andere Zusagen erhöhten sich um 5,1 Mio. EURO bzw. 1,4% von 372,1 Mio. EURO zum 31. Dezember 2021 auf 377,2 Mio. EURO zum 31. Dezember 2022. Aus dieser Entwicklung resultierte eine Reduktion des Deckungsgrades des notleidenden Kreditrisikovolumens durch Wertberichtigungen um 12,8 Prozentpunkte.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 147
In den folgenden Tabellen ist der Deckungsgrad des notleidenden Kreditrisikovolumens durch Wertberichtigungen (ohne Berücksichtigung von Sicherheiten) zum 31. Dezember 2022 und 31. Dezember 2021 dargestellt. Die Unterschiede im Deckungsgrad zwischen den einzelnen Berichtsegmenten resultieren aus der Risikosituation der verschiedenen Märkte, aus unterschiedlichen Besicherungsquoten sowie den lokalen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Bestimmungen.Die NPE-Quote (Non-Performing Exposure-Ratio – NPE Ratio) errechnet sich aus dem notleidenden Kreditrisikovolumen dividiert durch das gesamte Kreditrisikovolumen. Die NPE-Deckungsquote entspricht dem Quotienten aus gesamten Wertberichtigungen (alle Wertberichtigungen im Anwendungsbereich von IFRS 9) und notleidenden Kreditrisikovolumen in den AC und VFVOCI Portfolios. Sicherheiten werden in der NPE-Deckungsquote nicht berücksichtigt.
Notleidendes Kreditrisikovolumen nach geografischen Segmenten und Deckung durch Wertberichtigungen und Sicherheiten
Steiermärkische Sparkasse
Sonstiges Österreich-Geschäft
Steiermärkische Sparkasse
Sonstiges Österreich-Geschäft
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Ausführliche Analyse von Krediten und Darlehen an KundenDie Tabellen auf den folgenden Seiten stellen die Struktur des Bestands an Krediten an Kund:innen unter Ausschluss von Krediten an Zentralbanken und Kreditinstituten, nach unterschiedlichen Kategorien dar. Kredite an Kund:innen umfassen:
•Kredite und Darlehen an Kunden zu FVPL
•Kredite und Darlehen an Kunden zu AC
•Forderungen aus Finanzierungsleasing
•Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Die Darstellung erfolgt zum Bruttobuchwert ohne Berücksichtigung von Wertberichtigungen und Sicherheiten.
Kredite und Darlehen an Kunden nach geografischen Segmenten und Währungen
Steiermärkische Sparkasse
Sonstiges Österreich-Geschäft
Steiermärkische Sparkasse
Sonstiges Österreich-Geschäft
„CEE-Lokalwährung“ bezieht sich auf das geografische Segment CEE, wobei die lokale Währung der jeweiligen Landeswährung entspricht (z.B. MKD in Nordmazedonien, BAM in Bosnien etc.).
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 149
Kredite und Darlehen an Kunden nach geografischen Segmenten und Risikokategorien Steiermärkische Sparkasse
Sonstiges Österreich-Geschäft
Steiermärkische Sparkasse
Sonstiges Österreich-Geschäft
Im Folgenden werden die notleidenden Kredite und Darlehen an Kunden (Non-Performing-Loans - NPL), aufgegliedert nach geografischen Segmenten, den Wertberichtigungen für Kredite und Darlehen an Kunden (alle Wertberichtigungen für Kredite und Darlehen an Kunden im Anwendungsbereich von IFRS9) und den Sicherheiten für notleidende Kredite dargestellt. Angeführt werden auch die NPL-Quote, die NPL-Deckungsquote (exklusive Sicherheiten) und die NPL-Besicherungsquote.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 150
Notleidende Kredite und Darlehen an Kunden nach geografischen Segmenten du Deckung durch Wertberichtigungen und Sicherheiten Steiermärkische Sparkasse
Sonstiges Österreich-Geschäft
Steiermärkische Sparkasse
Sonstiges Österreich-Geschäft
Kundenkredite, notleidende Kredite und Sicherheiten beinhalten zu fortgeführten Anschaffungskosten und erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte.
Bei den Krediten und Darlehen an Kund:innen errechnet sich die NPL-Quote aus der Division der notleidenden Kredite und Forderungen an Kund:innen durch die Summe aller Kredite und Forderungen an Kund:innen und weicht daher von der im Abschnitt „Kreditrisikovolumen“ angegebenen NPE-Quote ab. Bei den Sicherheiten für notleidende Kredite und Forderungen an Kund:innen handelt es sich zum überwiegenden Teil um Immobilien.
Kundenkredite, notleidende Kredite und Sicherheiten beinhalten zu fortgeführten Anschaffungskosten und erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 151
Kredite und Darlehen an Kunden zu AC und Deckung durch Wertberichtigungen nach geografischen Segmenten und IFRS 9 AnforderungenNicht wert-gemindert nach IFRS 9
Steiermärkische Sparkasse
Sonstiges Österreich-Geschäft
Nicht wert-gemindert nach IFRS 9
Steiermärkische Sparkasse
Sonstiges Österreich-Geschäft
Stufe 1 und Stufe 2 umfassen nicht wertgeminderte Kredite, während Stufe 3 wertgeminderte Kredite und Darlehen beinhaltet. POCI (purchased or originated credit impaired) bestehen aus Krediten, die bereits wertgemindert sind, wenn sie gekauft oder begeben werden.
Die ausgefallenen POCI Kredite belaufen sich auf 5,6 Mio. EURO (2021: 6,0 Mio. EURO), während die nicht ausgefallenen 14,8 Mio. EURO (2021: 14,8 Mio. EURO) betragen.
Die oben dargestellten NPL-Kredite beinhalten keine nach IFRS 9 erfassten Abschreibungen. Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern unterscheidet zwischen vertraglichen Abschreibungen (Schuldenerlass gegenüber der ausgefallenen Kund:in, entweder bedingungslos oder unter Auflagen) und technischen Abschreibungen (Forderungsbeseitigung aus den Büchern mangels vernünftiger Erwartung der Verwertung, wobei der Rechtsanspruch gegenüber der Kund:in noch besteht). Beide Arten von Abschreibungen haben zur Voraussetzung, dass alle angemessenen Workout-Maßnahmen und Betreibungsverfahren für einen optimalen Zahlungsrückfluss angewendet wurden. Im Falle von besicherten Krediten ist eine Abschreibung vor der Verwertung der Sicherheiten nicht zulässig, sofern keine besonderen Umstände vorliegen. Zusätzliche technische Abschreibungsauslöser umfassen Vollstreckung, Wertlosigkeit der Forderung / Sicherheiten, rechtsverbindlicher Konkurs / Liquidation oder anderer wirtschaftlicher Verlust der Ansprüche. Der Gesamtbetrag von Teilwert-Abschreibungen während der Berichtsperiode, die noch immer Gegenstand von Vollzugsmaßnahmen sind, beläuft sich auf 5,9 Mio. EURO (2021: 2,2 Mio. EURO).
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32.MarktrisikoDefinition und Überblick
Marktrisiko ist die Gefahr eines Verlustes, der aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen und von diesen abgeleiteten Parametern eintreten kann. Diese Marktwertveränderungen können in der Gewinn- und Verlustrechnung, in der Gesamtergebnisrechnung oder in den stillen Reserven aufscheinen. Im Steiermärkische Sparkasse-Konzern wird das Marktrisiko in Zinsrisiko, Credit-Spread-Risiko, Währungsrisiko und Aktienrisiko unterteilt. Betroffen sind sowohl Handels- wie auch Bankbuchgeschäfte.
Handelsbuch gemäß Artikel 94 CRR
Im Steiermärkische Sparkasse-Konzern wird lediglich in der Steiermärkischen Sparkasse ein Handelsbuch gemäß Artikel 94 CRR betrieben (Handelsbuchtätigkeit von geringem Umfang). Sensitivitätsanalyse von Marktrisiken
Für den Steiermärkische Sparkasse-Konzern werden für die Sensitivitätsanalyse von Marktrisiken interne Rate-Shocks-Szenarien sowie Rate-Shocks-Szenarien gemäß „EBA Leitlinien zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs“ mit deren Auswirkungen auf den zukünftigen Nettozinsertrag verwendet.
Folgende Rate-Shocks-Szenarien kommen zur Anwendung:
•Basisszenario (Annahme keine Änderung)
•Gradueller Aufwärtsschock (bis 2021 ein historisch abgeleiteter Aufwärtsschock)
•Gradueller Abwärtsschock (bis 2021 ein historisch abgeleiteter Abwärtsschock)
•Paralleler Aufwärtsschock
•Paralleler Abwärtsschock
•Steepener-Schock mit steiler werdender Kurve
•Flattener-Schock mit flacher werdender Kurve
•Aufwärtsschock bei kurzfristigen Zinsen
•Abwärtsschock bei kurzfristigen Zinsen
Für den Steiermärkische Sparkasse-Konzern ergeben sich folgende aufsummierte Werte:
Differenz zu Basisszenario
Basisszenario (Annahme keine Änderung)
Gradueller Aufwärtsschock
Paralleler Aufwärtsschock
Steepener-Schock mit steiler werdender Kurve
Flattener-Schock mit flacher werdender Kurve
Aufwärtsschock bei kurzfristigen Zinsen
Abwärtsschock bei kurzfristigen Zinsen
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Differenz zu Basisszenario
Basisszenario (Annahme keine Änderung)
Historisch abgeleiteter Aufwärtsschock
Historisch abgeleiteter Abwärtsschock
Paralleler Aufwärtsschock
Steepener-Schock mit steiler werdender Kurve
Flattener-Schock mit flacher werdender Kurve
Aufwärtsschock bei kurzfristigen Zinsen
Abwärtsschock bei kurzfristigen Zinsen
Neben der Nettozinsertragssimulation (Rate-Shocks) misst der Steiermärkische Sparkasse-Konzern auch die Auswirkungen von Zinskurvenveränderungen (+/- 200 Basispunkte der gesamten Zinskurve sowie sechs weitere Zinsschock-Szenarien) auf die Barwertveränderung der Bankpositionen mittels der Methodik gemäß „EBA Leitlinien zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs“. Per Ende 2022 beträgt der Barwertverlust eines 200 Basispunktezinsschocks auf das Bankbuch des Steiermärkische Sparkasse-Konzern 84,3 Mio. EURO (3,4% der Eigenmittel). Per 31.12.2021 betrug der Barwertverlust 132,7 Mio. EURO (5,7% der Eigenmittel). Der Rückgang des Barwertverlustes lässt sich unter anderem auf die an die erhöhte EUR-Zinskurve angepassten Verhaltensmodelle für Einlagen und Kredite zurückführen.
Analyse des Marktrisikos
Zinsänderungsrisiko des Bankbuches
Zinsänderungsrisiko bedeutet das Risiko negativer Veränderungen des Barwerts sowie der Erträge von Finanzinstrumenten aufgrund von Veränderungen der Marktzinsen. Dieses Risiko entsteht bei Inkongruenz der Laufzeiten bzw. der Zinsanpassungszeitpunkte von Aktiva und Passiva einschließlich Derivaten.
Zur Feststellung des Zinsrisikos werden alle Finanzinstrumente, einschließlich der außerbilanziellen, verwendet um die Auswirkung von bestimmten Zinsszenarien auf den Barwert sowie den Ertrag zu ermitteln. Limits und Grenzwerte sind für beide Sichtweisen des Zinsänderungsrisikos des Bankbuchs, die Veränderung der Barwerte sowie die Veränderungen der Erträge implementiert. Positionen ohne vertraglich fixierte Laufzeit oder Zinsanpassung, wie beispielsweise Sichteinlagen und Überziehungen, werden modelliert. Für Positionen, bei denen die Kund:in das Recht besitzt, vorzeitige Zahlungen zu tätigen werden Vorauszahlungsmodelle angewandt.
Zur Berücksichtigung der signifikanten Veränderungen in der Zinslandschaft wurden in 2022 die Verhaltensmodelle für Sichteinlagen und vorzeitige Kreditrückzahlungen unter Verwendung aktueller Daten überarbeitet und implementiert. Für die Sparkasse Bank Skopje erfolgt diese Rekalibrierung in 2023.
Für die interne Risikorechnung sowie für das aufsichtsrechtliche Zinsrisikomaß wird die maximale Zinsänderung nach unten gemäß Anhang III der „EBA Leitlinien zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs“ angewendet. Aufgrund der angestiegenen Zinsen, besonders in den Währungen EUR und USD werden diese Floors jedoch zunehmend irrelevant.
Credit-Spread-Risiko
Das Credit-Spread-Risiko ist das Risiko der negativen Veränderung des Marktwerts von Finanzinstrumenten aufgrund von Veränderungen der Bonität einer Emittent:in, die am Markt wahrgenommen werden. Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern ist dem Credit-Spread-Risiko im Zusammenhang mit seinem Wertpapierportfolio im Bankbuch ausgesetzt.
Die Berechnung des Credit-Spread-Risikos für die Wertpapiere des Bankbuchs erfolgt auf Basis einer historischen Simulation. Dabei wird der maximale (hypothetische) Wertverlust, der durch Credit-Spread-Risikofaktoren über einen Zeithorizont von
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einem Jahr auftreten kann, ermittelt. Die Berechnung basiert auf Credit-Spread-Sensitivitäten (CR01) und als Risikofaktoren werden Asset Swap Spreads für Staatsanleihen und iTRAXX Credit Default Swap Indizes für Unternehmensanleihen verwendet. Das Ergebnis wird in den ICAAP Berechnungen verwendet, um die entsprechende Kapitalunterlegung für das Bankbuchportfolio zu ermitteln.Wechselkursrisiko
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern ist verschiedenen Arten von Wechselkursrisiken ausgesetzt. Diese umfassen sowohl Risiken aus offenen Fremdwährungspositionen als auch sonstige wechselkursbezogene Risiken.
Risiken aus offenen Fremdwährungspositionen sind Wechselkursrisiken, die aus einer Inkongruenz von Aktiva und Passiva oder währungsbezogenen Finanzderivaten entstehen. Diese Risiken haben ihren Ursprung in kundenbezogenen Transaktionen oder dem Eigenhandel und unterliegen täglicher Überwachung und Steuerung. Das Fremdwährungsrisikovolumen ist durch aufsichtsrechtliche und interne Limite beschränkt. Die internen Limits werden vom Team ALM festgelegt. Zusätzlich zur regulatorischen Fremdwährungsrisikomessung aus offenen Fremdwährungspositionen berechnet der Steiermärkische Sparkasse-Konzern dieses Risiko auch mittels einer Value at Risk Methodik.
Um die Erträge in verschiedenen Währungen zu managen, werden Hedging-Opportunitäten diskutiert und im Team ALM sowie im Performance Team entschieden. Das Team ALM des Steiermärkische Sparkasse-Konzern schätzt zukünftige Zahlungsströme in Fremdwährung auf Basis der aktuellen Finanzergebnisse und des für die kommende Periode erstellten Finanzhaushalts. Daraufhin empfiehlt das Team ALM dem Performance Team die im Bedarfsfall zu treffenden Hedging-Maßnahmen.
In der folgenden Tabelle sind die offenen Fremdwährungsposten des Steiermärkische Sparkasse-Konzern zu den angegebenen Stichtagen ausgewiesen (ohne Fremdwährungspositionen aus Kapitalbeteiligungen).
Mazedonischer Denar (MKD)
Der Anstieg der offenen Positionen der Bosnischen Mark (BAM) sowie der Mazedonischen Denar (MKD) resultiert daraus, dass für 2022 die Heimwährungen der Auslands-Beteiligungen (exklusive Fremdwährungspositionen aus Kapitalbeteiligungen) berücksichtigt werden.
Aktienrisiko
Das Aktienrisiko beschreibt die Sensitivität von Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und Finanzinstrumenten in Bezug auf Veränderungen in der Höhe oder bei der Volatilität der Marktpreise von Aktien. Das im Steiermärkische Sparkasse-Konzern bestehende Limit mit maximal 2,0% des Wertpapierportfolios wurde im Jahr 2022 nicht überschritten.
Hedging
Zur Reduzierung von Zinsänderungsrisiken können ausgewählte Kundenpositionen oder eigene Emissionen mittels derivativer Instrumente (Swaps) abgesichert werden. Das für das Management des Zinsänderungsrisikos zuständige Lenkungsgremium ist das Team ALM sowie das übergeordnete Performance Team.
Die „Hedging“-Aktivitäten konzentrieren sich gemäß den Zielen des Risikomanagements auf die beiden Hauptsteuerungsgrößen – das Zinsergebnis einerseits und das Marktwertrisiko andererseits. Im weiteren Sinn wird unter
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"Hedging" eine wirtschaftliche Aktivität zur Minderung von Risiken verstanden, die jedoch nicht zwangsläufig als Sicherungsbeziehung gemäß den relevanten IFRS-Bestimmungen berechtigt. Wenn möglich wird die Bilanzierung von „Hedges“ nach IFRS verwendet, um Bewertungsinkongruenzen aufgrund von Hedging-Aktivitäten zu vermeiden. Im Rahmen der IFRS-konformen Sicherungsbilanzierung finden „Cashflow Hedges“ und „Fair Value Hedges“ Verwendung. „Hedges“ innerhalb des Steiermärkische Sparkasse-Konzerns werden gegebenenfalls zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos oder zur Absicherung des Währungsrisikos verwendet.
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33.LiquiditätsrisikoDefinition und Überblick
Das Liquiditätsrisiko wird vom Steiermärkische Sparkasse-Konzern entsprechend den Grundsätzen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht sowie den europäischen und österreichischen gesetzlichen Rahmenbedingungen Verordnung (EU) No 2019/876 (CRR 2) zur Änderung der Verordnung (EU) No 575/2013 (CRR), Delegierte Verordnung (EU) 2022/786 der Kommission zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/61 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Kreditinstitute-Risikomanagementverordnung - KI RMV) betrachtet. Dementsprechend wird unterschieden zwischen dem Marktliquiditätsrisiko, d.h. dem Risiko, dass die Unternehmen des Konzerns aufgrund unzureichender Markttiefe oder wegen Marktstörungen nicht in der Lage sind, eine Position zu schließen, und dem Refinanzierungsrisiko, d.h. dem Risiko, dass die Banken im Konzern nicht in der Lage sein werden, erwartete oder unerwartete Verpflichtungen aus gegenwärtigen und zukünftigen Cashflows und Sicherheiten effizient zu erfüllen, ohne dadurch ihr Tagesgeschäft oder die Finanzlage der Konzernmitglieder zu beeinträchtigen.
Das Refinanzierungsrisiko wird weiter in das Insolvenzrisiko und das strukturelle Liquiditätsrisiko gegliedert. Ersteres ist das kurzfristige Risiko, dass gegenwärtige oder zukünftige Zahlungsverpflichtungen nicht zur Gänze, zeitgerecht und auf wirtschaftlich gerechtfertigte Weise erfüllt werden können, während das strukturelle Liquiditätsrisiko das langfristige Risiko von Verlusten aufgrund einer Änderung der Refinanzierungskosten oder des Bonitätsaufschlags des Konzerns betrifft.
2022 wurde die technische Plattform zur Überwachung und Steuerung des Liquiditätsrisikos weiterentwickelt und verbessert. Damit sind alle Liquiditätskennzahlen in diese Plattform integriert.
Mit der Implementierung einiger der Liquiditätskennzahlen ging auch eine Überarbeitung dieser Metriken einher. So wurden besonders die Kennzahlen der langfristigen Strukturellen Liquiditätskennzahl “Structural Liquidity Ratio” (STRL) sowie die Stress-Testing Kennzahl “Survival Period Analysis” (SPA) einer Überprüfung unterzogen und entsprechende Überarbeitungen und Verbesserungen wurden realisiert.
Liquiditätsstrategie
Auch 2022 blieben Kundeneinlagen die primäre Refinanzierungsquelle des Steiermärkische Sparkasse-Konzern. Das Volumen an Kundeneinlagen stieg zum Jahresende auf 15.672,8 Mio. EURO (2021: 15.331,3 Mio. EURO), das sind 75,4% der Bilanzsumme. Die Loan to Deposit Ratio ist auf 94,2% gestiegen. Die modifizierte Loan to Deposit Ratio (erweitert um verbriefte Einlagen an nicht institutionelle Kund:innen) beträgt 92,2%.
Die Liquiditätsstrategie des Steiermärkische Sparkasse-Konzern für 2022 wurde erfolgreich umgesetzt. Die wesentlichen Punkte der Liquiditätsstrategie umfassen:
•Reinvestitionsstrategie: Halten eines ausreichend hohen High Liquid Assets Wertpapierportfolios zur Einhaltung der regulatorischen und internen Liquiditätskennzahlen – Collateral Management
•Adäquate Fristigkeitsstruktur bei der Liquiditätsneuaufnahme (Interbankgelder)
•Planung von teilweisem Ersatz bei Emissionsausläufern
•Steuerung der regulatorischen und internen Liquiditätsrisikokennziffern Liquidity Coverage Ratio, Net Stable Funding Ratio, Survival Period Analysis sowie Structural Liquidity Ratio
•Steuerung der modifizierten Loan to Deposit Ratio
•Steuerung des Nostro Account Managements
•Steuerung und Reporting der im Notfallsplan des Steiermärkische Sparkasse-Konzern definierten Frühwarnindikatoren (Negative Publicity, Distance to Insolvency, Survival Period Analysis, Entwicklung Spareinlagen, NPL Coverage Ratio und modifizierte Loan to Deposit Ratio).
Im Jahr 2022 wurden rd. 39,0 Mio. EURO Anleihen zum Verkauf an Kund:innen emittiert und damit die Auswirkungen von Rückkäufen bzw. Ausläufen teilweise ausgeglichen.
Die Teilnahme des Steiermärkische Sparkasse-Konzern an den TLTROs ist im Jahr 2022 auf einen Nominalbetrag von 250,0 Mio. EURO gesunken.
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LiquiditätskennzahlenDie aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennzahlen der LCR (Liquidity Coverage Ratio) und der NSFR (Net Stable Funding Ratio) sind gut im Steiermärkische Sparkasse-Konzern verankert. Die LCR entsprechend der Delegierten Verordnung (EU) 2022/786 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/61 sowie die NSFR gemäß der Verordnung (EU) No 2019/876 (CRR 2) zur Änderung der Verordnung (EU) No 575/2013 (CRR) werden im Steiermärkische Sparkasse-Konzern auf der bereits oben beschriebenen Plattform berechnet. Die LCR wird auf Einzelinstitutsebene auf täglicher Basis berechnet und monatlich der Bankenaufsicht gemeldet. Zusätzlich wird die NSFR monatlich berechnet und quartalsweise der Aufsicht übermittelt.
Sowohl die LCR als auch die NSFR sind Teil des internen „Risk Appetite Statements“ (RAS). Um eine LCR sowie NSFR zu gewährleisten, die komfortabel über dem regulatorischen Limit von 100% liegen, werden die Limits im RAS entsprechend festgelegt.
Das kurzfristige Liquiditätsrisiko (Insolvenzrisiko) wird durch eine „Survival Period“ Analyse auf Einzelinstituts- und Konzernebene gemessen und begrenzt. Diese Analyse gibt jenen maximalen Zeitraum an, den eine Bank in verschieden definierten Szenarien, darunter einer schweren kombinierten systemischen und unternehmensspezifischen Krise unter Einbeziehung von liquiden Aktiva überstehen kann. Die zugrunde liegenden Annahmen umfassen drastische Einschränkungen hinsichtlich der Verfügbarkeit von kurz- und langfristigen Kapitalmarktfinanzierungen bei gleichzeitigen signifikanten Abflüssen von Kundeneinlagen. Des Weiteren wird eine erhöhte Inanspruchnahme von Garantien und Kreditzusagen pro Kundengruppe simuliert, und der mögliche zusätzliche Abfluss von Sicherheiten aus besicherten Derivaten in Stressszenarien modelliert. Die SPA deckt einen Stresszeitraum von bis zu 12 Monaten ab und wird wöchentlich auf Einzelinstitutsebene berechnet.
Die „strukturellen Liquiditäts-Gaps“ der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG und des Steiermärkische Sparkasse-Konzerns werden regelmäßig mittels der internen Liquiditätskennzahl „Structural Liquidity Ratio“ (STRL) berichtet und überwacht. Die STRL wird auf Einzelinstitutsebene monatlich berechnet. Alle oben genannten Metriken (LCR, NSFR, SPA und STRL) werden regelmäßig an das Team ALM sowie an den Vorstand berichtet. Das Konzentrationsrisiko hinsichtlich der Finanzierungsstruktur sowie der „Counterbalancing Capacity“ (CBC) wird regelmäßig überwacht und an den Regulator gemeldet. Das „Funds Transfer Pricing“ (FTP) des Steiermärkische Sparkasse-Konzern wird als Steuerungsinstrument für das Management des strukturellen Liquiditätsrisikos verwendet.
Methoden und Instrumente zur Risikominderung
Neben der regelmäßigen Liquiditätsberichterstattung an das Team ALM und den Gesamtvorstand ist das FTP-System („Funds Transfer Pricing“) ein weiteres wichtiges Instrument zur Steuerung des Liquiditätsrisikos innerhalb des Steiermärkische Sparkasse-Konzerns. Da die Planung des Refinanzierungsbedarfs für das Liquiditätsmanagement von grundlegender Bedeutung ist, wird tourlich eine detaillierte Übersicht über den Refinanzierungsbedarf im Planungszeitraum für den gesamten Steiermärkische Sparkasse-Konzern erstellt.
Der umfassende Krisenplan des Steiermärkische Sparkasse-Konzern stellt die Koordination aller in das Liquiditätskrisenmanagement involvierten Parteien im Krisenfall sicher, dieser wird laufend aktualisiert. Die Krisenpläne der Tochterunternehmen werden lokal erstellt.
Analyse des Liquiditätsrisikos
Liquiditätsdeckungsquote
Die aufsichtsrechtliche LCR wird vom Steiermärkische Sparkasse-Konzern für die interne Überwachung und Steuerung der Liquiditätsposition verwendet. Um sicherzustellen, dass die LCR sowohl über dem aufsichtsrechtlichen Limit als auch über dem internen Limit bleibt, überwacht der Steiermärkische Sparkasse-Konzern die kurzfristigen Liquiditätszuflüsse und -abflüsse sowie die verfügbare realisierbare Liquidität („Counterbalancing Capacity“).
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Strukturelle Liquiditäts-Gap Die langfristige Liquiditätsposition wird mittels struktureller Liquiditäts-Gaps auf Basis vertraglicher und teilweise modellierter Cashflows aller liquiditätsrelevanter Positionen der Bilanz (sowohl on- als auch off-balance) gesteuert. Sie wird für jede vom Volumen her relevante Währung einzeln berechnet.
Grundsätzlich werden die Cashflows auf Basis der vertraglichen Fälligkeiten bzw. entsprechend dem Tilgungsplan den Laufzeitbändern zugeordnet. Alle Kundenprodukte mit unbestimmter Laufzeit (z.B. Sichteinlagen und Kontokorrentbestände) werden entsprechend einem Abreifungsprofil, basierend auf dem statistisch beobachteten Kundenverhalten, dargestellt.
Im Jahr 2022 wurden analog zum Zinsänderungsrisiko des Bankbuches wesentliche Adaptierungen in den Modellen für Sichteinlagen, Kontoüberziehungen und Kreditkartenforderungen durchgeführt. Darüber hinaus wurde ein Großteil der bestehenden Modelle rekalibriert.
Die Zahlen in den folgenden Tabellen (Struktureller Liquiditätsgap) basieren per Dezember 2022 auf der neuen, verbesserten Plattform zur Überwachung und Steuerung des Liquiditätsrisikos, wie oben beschrieben, während die Zahlen per Dezember 2021 in beiden Tabellen weiterhin auf der alten Plattform basieren, die zu diesem Zeitpunkt noch im Einsatz war. Die Änderungen, die sich durch diesen Wechsel ergeben, resultieren im Wesentlichen aus einer verbesserten Datenqualität der neuen Plattform als auch auf der Aktualisierung der Verhaltensmodelle.
Ein Überhang der Aktiva wird mit positivem Vorzeichen dargestellt, ein Überhang der Passiva mit negativem Vorzeichen. Zuflüsse aus liquiden Wertpapieren und anderen zentralbankfähigen Aktiva in Höhe von 1.427,0 Mio. EURO (hievon 657,0 Mio. EUR anderen zentralbankfähigen Aktiva), die als Sicherheit bei den für den Steiermärkische Sparkasse-Konzern zugänglichen Zentralbanken verwendet werden können, werden nicht mit der vertraglichen Fälligkeit, sondern im ersten Laufzeitband berücksichtigt.
Realisierbare Liquidität
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern beobachtet regelmäßig seine realisierbare Liquidität, die aus dem Kassenbestand, den Überschussreserven bei Zentralnotenbanken, sowie aus unbelasteten zentralbankfähigen Aktiva und anderen liquiden Wertpapieren besteht. Diese Aktiva können kurzfristig mobilisiert werden, um potenzielle Abflüsse in einer Krise zu kompensieren.
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Terminstruktur der realisierbaren LiquiditätKassenbestand, Überschussreserven
Liquide Aktiva -Wertpapiere/Lires
Andere zentralbankfähige Aktiva
Kassenbestand, Überschussreserven
Liquide Aktiva - Wertpapiere/Lires
Andere zentralbankfähige Aktiva
Die Zahlen in der obigen Tabelle zeigen die Summe der möglichen realisierbaren Liquidität in einem „Going Concern“-Szenario unter Berücksichtigung von Abschlägen der Zentralbanken. In einem Krisenszenario können widrige Marktentwicklungen und Transferrestriktionen innerhalb des Konzerns das Gesamtvolumen reduzieren. Negative Zahlen stellen fällige Positionen der verfügbaren Liquiditätsreserve dar. Positive Zahlen mit Termin über einer Woche sind Positionen, die nicht unmittelbar als realisierbare Liquidität zur Verfügung stehen.
Finanzielle Verbindlichkeiten
In der folgenden Tabelle werden die Laufzeiten von vertraglich festgelegten, nicht diskontierten Cashflows finanzieller Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2022 und 31. Dezember 2021 dargestellt:
Nicht-derivative Verbindlichkeiten
Einlagen von Kreditinstituten
Verbriefte Verbindlichkeiten
Nachrangige Verbindlichkeiten
Derivative Verbindlichkeiten
Nicht-derivative Verbindlichkeiten
Einlagen von Kreditinstituten
Verbriefte Verbindlichkeiten
Nachrangige Verbindlichkeiten
Derivative Verbindlichkeiten
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Die Kundeneinlagen setzen sich Ende 2022 aus 92,6% EUR, 3,4% BAM, 2,7% MKD, 0,8% USD und die restlichen 0,4% aus anderen Währungen zusammen. Das Volumen von täglich fälligen Kundeneinlagen lag am 31. Dezember 2022 bei 12,1 Mrd. EURO (2021: 12,8 Mrd. EURO).Nach Kundensegmenten verteilten sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden zum 31. Dezember 2022 wie folgt: 62,1% private Haushalte, 7,8% größere Unternehmen, 24,4% Klein- und Mittelbetriebe, 2,0% sonstige Finanzinstitute und 3,6% öffentliche Hand.
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Entsprechend Artikel 4 Abs. 52 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) definiert der Steiermärkische Sparkasse-Konzern operationelles Risiko als das Risiko von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden, einschließlich Rechtsrisiken. Zur Identifikation operationeller Risiken werden sowohl quantitative als auch qualitative Methoden verwendet. Die Verantwortung für das Management operationeller Risiken liegt – wie international üblich – beim Linienmanagement.
Eingesetzte Methoden und Instrumente
Die Basis der quantitativen Verfahren bilden interne Verlustdaten, die im Steiermärkische Sparkasse-Konzern nach einheitlicher Methodik gesammelt und an einen zentralen Datenpool geliefert werden. Um darüber hinaus bisher nicht eingetretene, aber mögliche Schadensfälle in der Modellierung berücksichtigen zu können, wird auf Szenarien und externe Daten zurückgegriffen. Als Mitglied der Erste Group bezieht der Steiermärkische Sparkasse-Konzern externe Daten von einem führenden gemeinnützigen Verlustdatenkonsortium.
Die Steiermärkische Sparkasse berechnet die Kapitalanforderungen für operationelle Risiken mittels des fortgeschrittenen Messansatzes (Advanced Measurement Approach – AMA), der eine regulatorische Genehmigung erfordert. Der AMA ist ein komplexer Ansatz für die Bewertung des operationellen Risikos. Basierend auf dem AMA wird das erforderliche Kapital unter Verwendung eines internen VaR-Modells unter Berücksichtigung interner und externer Daten, einer Szenarioanalyse des Geschäftsumfeldes und interner Risikokontrollfaktoren berechnet. In den Tochtergesellschaften wird der Basis-Indikator-Ansatz (BIA) verwendet.
Methoden und Instrumente zur Risikominderung
Neben den quantitativen Ansätzen werden auch qualitative Verfahren zur Ermittlung operationeller Risiken eingesetzt, insbesondere Risiko- und Kontroll-Selbsteinschätzungen durch Experten. Weitere angewandte Verfahren inkludieren die Festlegung von Schlüsselrisikoindikatoren und Risikobewertungen im Rahmen von Produktprüfungen, und Outsourcing-Bewertungen. Die Ergebnisse und vorgeschlagenen Maßnahmen zur Risikoreduktion aus diesen Bewertungen und Prozessen werden an das Linienmanagement berichtet und tragen so zur Reduktion operationeller Risiken bei. Um darüber hinaus Veränderungen von Risikopotenzialen, die zu Verlusten führen können, frühzeitig zu erkennen, bewertet der Steiermärkische Sparkasse-Konzern periodisch eine Reihe von Schlüsselrisikoindikatoren wie Mitarbeiterfluktuation, IKS-Erledigungsgrad oder Überfällige OpRisk-Maßnahmen.
Die Versicherungen sind in einem konzernweiten Versicherungsprogramm zusammengefasst. Mithilfe dieses Konzepts konnten die Aufwendungen für den herkömmlichen Sachversicherungsbereich verringert und mit den freiwerdenden Ressourcen zusätzliche Versicherungen für bisher nicht versicherte bankspezifische Risiken eingekauft werden. Dieses Programm verwendet ein eigenes Rückversicherungsunternehmen als Vehikel um Verluste innerhalb der Gruppe zu teilen und um Zugang zum externen Rückversicherungsmarkt zu erhalten.
Die genannten quantitativen und qualitativen Methoden einschließlich der Modellierung bilden das Rahmenwerk im Steiermärkische Sparkasse-Konzern. Informationen über operationelle Risiken werden regelmäßig an den Vorstand gemeldet. Dies geschieht im Zuge des Berichtswesen, insbesondere des Quartalsberichts für das Top-Management, der die Verluste der jüngsten Vergangenheit, die Entwicklung der Verluste, qualitative Informationen aus Risikobeurteilungen sowie wesentliche Kennzahlen für operationelle Risiken beinhaltet.
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LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE UND SONSTIGE AKTIVA35.Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Sachanlagen
Die unter den Sachanlagen ausgewiesenen Grundstücke und Gebäude sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um kumulierte Abschreibungen und kumulierte Wertminderungen, bewertet. Fremdkapitalkosten auf qualifizierte Vermögenswerte werden als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sachanlagen werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear auf die Restwerte abgeschrieben. Abschreibungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Abschreibung und Amortisation“, Wertminderungen in dem Posten „Sonstiger betrieblicher Erfolg“ erfasst.
Nutzungsdauer in Jahren
Gebäude33-50
Umbauten auf eigenen und fremden Liegenschaften15-50
Betriebs- und Geschäftsausstattung5-20
Personenkraftwagen 4-8
IT-Hardware 4-6
Grundstücke werden nicht planmäßig abgeschrieben.
Sachanlagen werden entweder bei Veräußerung oder dann ausgebucht, wenn aus der weiteren Nutzung des Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Gewinne oder Verluste, die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts entstehen (ermittelt als Differenz zwischen dem Nettoerlös aus der Veräußerung und dem Buchwert des Vermögenswerts), werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Sonstiger betrieblicher Erfolg“ erfasst.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind Immobilien (Grundstücke oder Gebäude – oder Teile von Gebäuden oder beides), die zur Vermietung und Verpachtung und/oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden. Wird eine Immobilie zum Teil selbst genutzt, gilt sie nur dann als eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie, wenn der, von den jeweiligen Eigentümer:innen genutzte Teil unwesentlich ist. Im Bau befindliche Grundstücke oder Gebäude, bei denen der gleiche zukünftige Zweck zu erwarten ist wie bei als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, werden als Finanzinvestition gehaltene Immobilien behandelt.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden bei Zugang mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Transaktionskosten sind bei der erstmaligen Bewertung mit einzubeziehen. Nach dem erstmaligen Ansatz werden als Finanzinvestition gehaltene Immobilien zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden in der Bilanz in dem Posten „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“ erfasst.
Der Mietertrag wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien & sonstigen Operating Leasing-Verträgen“ erfasst. Die Abschreibung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Abschreibung und Amortisation“ ausgewiesen. Die lineare Abschreibung erfolgt auf Basis der Nutzungsdauer. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von als Finanzinvestition gehaltenen Gebäuden bewegt sich in der Bandbreite von 15 bis 100 Jahren. Sowohl Wertminderungen als auch Zuschreibungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Sonstiger betrieblicher Erfolg“ dargestellt.
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Immaterielle VermögenswerteImmateriellen Vermögenswerte des Steiermärkische Sparkasse-Konzern umfassen Software, Kundenstock und sonstige immaterielle Vermögenswerte. Immaterielle Vermögenswerte werden nur dann aktiviert, wenn die Kosten verlässlich bestimmbar sind und es wahrscheinlich ist, dass die daraus erwarteten, zukünftigen, wirtschaftlichen Vorteile der Bank zufließen werden.
Immaterielle Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Transaktionskosten sind bei der erstmaligen Bewertung mit einzubeziehen. Selbst erstellte Software wird aktiviert, wenn der Steiermärkische Sparkasse-Konzern die technische Umsetzbarkeit, die Absicht zur Fertigstellung der Software, die Fähigkeit zur Nutzung, die Generierung zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens, die Ressourcen zur Fertigstellung und die Fähigkeit, die Ausgaben zuverlässig ermitteln zu können, nachweisen kann. Gesondert erworbene immaterielle Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. In den Folge-perioden werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.
Die Anschaffungskosten von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten entsprechen ihrem Fair Value zum Erwerbszeitpunkt. Diese Vermögenswerte werden bei Erwerb aktiviert, sofern sie mit ausreichender Zuverlässigkeit bewertet werden können.
Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer unter Anwendung der linearen Methode abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer und die Abschreibungsmethode werden mindestens am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und erforderlichenfalls angepasst. Die Abschreibung von immateriellen Vermögenswerten mit bestimmter Nutzungsdauer wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Abschreibung und Amortisation“ erfasst.
Den Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:
Nutzungsdauer in Jahren
Computersoftware4 - 10
Kundenstockbis zu 10 Jahren
Wertminderungen
Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nicht finanzieller Vermögenswerte vorliegen. Die Werthaltigkeitsprüfung erfolgt auf individueller Ebene des Vermögenswerts, wenn der Vermögenswert Mittelzuflüsse generiert, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte sind. Ein typisches Beispiel sind als Finanzinvestition gehaltene Immobilien. Ansonsten erfolgt die Werthaltigkeitsprüfung auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE), der der Vermögenswert angehört. Eine ZGE ist die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse generiert, die weitestgehend unabhängig von Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten ist.
Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Werthaltigkeit erforderlich, nimmt der Steiermärkischen Sparkasse-Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags des jeweiligen Vermögenswerts vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus dem Fair Value eines Vermögenswerts oder einer ZGE abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer ZGE den jeweils erzielbaren Betrag, ist der Vermögenswert wertgemindert und wird auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst.
Zu jedem Abschlussstichtag wird eine Überprüfung vorgenommen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine zuvor erfasste Wertminderung nicht mehr länger besteht oder sich verringert hat. Wenn solche Anhaltspunkte vorliegen, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags des Vermögenswerts oder der ZGE vor. Zur Bestimmung des Nutzungswerts und des Fair Value abzüglich Veräußerungskosten sind Ermessensentscheidungen und Schätzungen hinsichtlich des Zeitpunkts und der Höhe der zukünftig erwarteten Cashflows und Diskontierungszinssätze erforderlich. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand wird nur dann rückgängig gemacht, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung der Annahmen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 164
herangezogen wurden. Die Wertaufholung ist dahingehend begrenzt, dass der Buchwert eines Vermögenswerts weder seinen erzielbaren Betrag noch den Buchwert übersteigen darf, der sich nach Berücksichtigung der Abschreibungen ergeben hätte, wenn in früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand für den Vermögenswert erfasst worden wäre.Wertminderungen oder Wertaufholungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Sonstiger betrieblicher Erfolg“ erfasst.
Die Überprüfung der Werthaltigkeit nichtfinanzieller Vermögenswerte im Rahmen der Covid-19-Pandemie sind im Abschnitt „Buchhalterische Behandlung von Covid-19-Sachverhalten“ im Kapitel „Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze“ dargelegt.
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Immaterielle Vermögenswerte, eigene Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Immaterielle Vermögenswerte
Sonstige (insbesondere Software)
Eigengenutzte Grundstücke und Gebäude
BGA, EDV und sonstige Sachanlagen
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
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Kumulierte Abschreibungen
Immaterielle Vermögenswerte, eigene Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Immaterielle Vermögenswerte
Sonstige (insbesondere Software)
Eigengenutzte Grundstücke und Gebäude
BGA, EDV und sonstige Sachanlagen
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
1) Außerplanmäßige Abschreibungen sind im sonstigen betrieblichen Aufwand enthalten.
Nutzungsrechte: Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Eigengenutzte Grundstücke und Gebäude
BGA, EDV und sonstige Sachanlagen
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Im Posten „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“ sind keine Buchwerte von Immobilien, die im Rahmen von Operating Leasing-Verträgen vermietet werden, enthalten.
Details zu den in der Bilanz aktivierten Nutzungsrechten aus Leasingverträgen, bei denen der Steiermärkische Sparkasse-Konzern Leasingnehmerin ist, werden in Note 37 Steiermärkische Sparkasse-Konzern als Leasingnehmer beschrieben. JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 166
Fair Value und Fair Value-Hierarchie von als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden auf wiederkehrender Basis zum Fair Value bewertet.
Die Fair Values von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden von Expert:innen mit entsprechender fachlicher Qualifikation ermittelt. Für Immobilien, die sich im Besitz des Steiermärkische Sparkasse-Konzern befinden, werden die Bewertungen hauptsächlich mittels des Vergleichswert- und Ertragswertverfahrens durchgeführt. Grundlagen sind ein Vergleich und eine Analyse von entsprechend vergleichbaren Vermögensanlagen- und Miettransaktionen, zusammen mit einem Nachweis der Nachfrage in der Nähe der jeweiligen Immobilie. Die Merkmale von derartigen vergleichbaren Transaktionen werden unter Berücksichtigung von Größe, Lage, Konditionen, Verpflichtungen und anderen materiellen Faktoren auf den Vermögenswert angewendet. Derartige Bewertungen werden in Level 3 der Fair Value-Hierarchie ausgewiesen.
36.Sonstige Vermögenswerte Übrige Vermögensgegenstände
Unter den Vorräten werden vor allem Immobilien-Projektentwicklungen ausgewiesen. Der Posten „Übrige Vermögensgegenstände“ beinhaltet im Wesentlichen offene Verrechnungsforderungen aus der Wertpapier- und Zahlungsverkehrsabwicklung.
Treuhandvermögen
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern bietet Treuhandgeschäfte und sonstige treuhänderische Leistungen an, bei denen er im Namen von Kund:innen Vermögenswerte hält oder investiert. Treuhänderisch gehaltene Vermögenswerte werden im Konzernabschluss nicht ausgewiesen, da sie keine Vermögenswerte des Steiermärkische Sparkasse-Konzerns sind.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 167
LEASINGEin Leasingverhältnis ist ein Vertrag oder Teil eines Vertrags, der gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung eines Vermögenswerts berechtigt.
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern als Leasinggeber
Finanzierungsleasing ist ein Leasingverhältnis, bei dem im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken am Vermögenswert übertragen werden. Beim Finanzierungsleasing weist die Leasinggeber:in eine Forderung gegenüber der Leasingnehmer:in in dem Posten „Forderungen aus Finanzierungsleasing“ aus. Die Forderung entspricht dem Barwert der vertraglich vereinbarten Zahlungen unter Berücksichtigung etwaiger Restwerte. Zinserträge aus Forderungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Sonstige ähnliche Erträge“ unter „Zinsüberschuss“ erfasst.
Im Falle von Operating Leasingverhältnissen, welche andere als Finanzierungsleasingverhältnisse sind, werden die Leasinggegenstände bei der Leasinggeber:in im Posten „Sachanlagen“ oder „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“ ausgewiesen und nach den für die jeweiligen Vermögenswerte geltenden Grundsätzen abgeschrieben. Leasingerträge werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien & sonstigen Operating Leasingverträgen“ erfasst. Zu den Operating Leasingverhältnissen zählen vor allem die Vermietung von gewerblichen Immobilien, PKWs und Klein-LKWs.
Die Leasinggeber:in mindert die Risiken aus allen etwaigen Rechten, die er an den zugrundeliegenden Vermögenswerten behält. Dies wird vor allem durch Restwertgarantien, variable Leasingzahlungen in Fällen, in denen vereinbarte Obergrenzen überschritten werden, und Rückkaufvereinbarungen mit Dritten, erreicht.
Die überwiegende Mehrheit der Leasingverhältnisse, bei denen der Steiermärkische Sparkasse-Konzern als Leasinggeber tätig ist, betrifft Finanzierungsleasing.
Finanzierungsleasing
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern verleast im Rahmen von Finanzierungsleasing sowohl Mobilien als auch Immobilien. Für Forderungen aus Finanzierungsleasing ergibt sich die folgende Überleitung des Brutto-Investitionswerts auf den Barwert der ausstehenden Leasingzahlungen:
Ausstehende Leasingzahlungen
Nicht garantierte Restwerte
Nicht realisierter Finanzierungsertrag
Barwert nicht garantierter Restwerte
Barwert ausstehender Leasingzahlungen
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Restlaufzeitengliederung Barwert ausstehender Leasingzahlungen
Barwert ausstehender Leasingzahlungen
In 2022 wurden Zinserträge für Forderungen aus Finanzierungsleasing in Höhe von 14,9 Mio. EURO erfasst (2021: 12,7 Mio. EURO). Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von Forderungen aus Finanzierungsleasing sind in dem Posten „Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten“ (Note 22) ausgewiesen. Forderungen aus Finanzierungsleasing Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen je Wertminderungsstufe
Wertberichtigungen für Kreditrisiken
Nicht finanzielle Gesellschaften
Nicht finanzielle Gesellschaften
Nähere Angaben zur Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken finden sich in Note 31 Kreditrisiko Abschnitt Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken.
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Operating LeasingDer Steiermärkische Sparkasse-Konzern verleast im Rahmen von Operating Leasing sowohl Mobilien als auch Immobilien.
Fälligkeitsanalyse von Leasingverbindlichkeiten aus Operating Leasing Verträgen
In 2022 wurden Erträge aus variablen Leasingzahlungen von Operating-Leasingverträgen in Höhe von 23,1 Mio. EURO (2021: 19,4 Mio. EURO) erfasst. Für weitere Informationen zu Mieterträgen verweisen wir auf Note 7 Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien & sonstigen Operating-Leasing-Verträgen.
37.Steiermärkische Sparkasse-Konzern als Leasingnehmer Gemäß IFRS 16 weist die Leasingnehmer:in sowohl den Vermögenswert, welcher das Nutzungsrecht darstellt, als auch die Verbindlichkeit, welche die Verpflichtung der Leasingzahlungen darstellt, in der Bilanz aus. Für den Ansatz von kurzfristigen Leasingverhältnissen (weniger als 12 Monate) und Leasingverhältnissen, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist, gibt es Ausnahmeregelungen.
Die Erstbewertung des Nutzungsrechts erfolgt zu Anschaffungskosten. Die Anschaffungskosten umfassen den Betrag der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit und die der Leasingnehmer:in entstandenen anfänglichen direkten Kosten. In weiterer Folge wird das Nutzungsrecht über die kürzere Zeitspanne aus Nutzungsdauer oder Leasinglaufzeit abgeschrieben. Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern verwendet die lineare Abschreibungsmethode. Nutzungsrechte werden in der Bilanz als “Sachanlagen” erfasst. Im Falle einer Untervermietung an Dritte wird Operating Leasing im Posten „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“ und Finanzierungsleasing im Posten „Forderungen aus Finanzierungsleasing“ ausgewiesen.
Zu Beginn muss die Leasingnehmer:in die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der zu diesem Zeitpunkt noch offenen Leasingzahlungen bewerten. Die Leasingzahlungen werden mit jenem Zinssatz abgezinst, der dem Leasingverhältnis zugrunde liegt, sofern sich dieser ohne weiteres bestimmen lässt. Lässt sich dieser Zinssatz nicht ohne weiteres bestimmen, ist der Grenzfremdkapitalzinssatz der jeweiligen Leasingnehmer:innen heranzuziehen. Leasingzahlungen bestehen aus fixen Leasingzahlungen, variablen Leasingzahlungen (gekoppelt an einen Index oder Zinssatz) und im Rahmen einer Restwertgarantie zu entrichtenden Beträgen. Zusätzlich werden der Ausübungspreis einer Kaufoption und Entschädigungszahlungen für die Kündigung des Leasingverhältnisses berücksichtigt, sofern die Ausübung dieser Optionen durch die Leasingnehmer:in hinreichend sicher ist.
In weiterer Folge wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeit mit dem entsprechenden Zinssatz aufgezinst, um Leasingzahlungen reduziert und neu bewertet, um Anpassungen oder Modifikationen Rechnung zu tragen. Der Grenzfremdkapitalzinssatz für Mobilien besteht aus dem Basiszinssatz Euribor, angepasst um Aufschläge auf Basis des Ratings der Gesellschaft, der Kredithöhe, der Laufzeit und der Besicherung. Die Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes für Immobilien besteht aus zwei Komponenten, dem Marktzinssatz und dem Zinssatz für die Einzelimmobilie. Der Marktzinssatz berücksichtigt die Laufzeit, die Bonität und den Basiszinssatz Euribor und wird aus vorhandenen Bankdaten abgeleitet. Der Zinssatz für die Einzelimmobilie ist ein Zuschlag auf den Marktzinssatz und basiert auf der Qualität der Einzelimmobilie. In der Bilanz werden die Leasingverbindlichkeiten im Posten „Leasingverbindlichkeiten“ ausgewiesen.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 170
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern mietet vorrangig Immobilien wie Gebäude und Grundstücke für Büros, Filialen und Parkplätze. Zusätzlich werden Mobilien wie IT Ausstattung und Geldausgabeautomaten für den Geschäftsbetrieb gemietet.
Nutzungsrechte
Eigengenutzte Grundstücke und Gebäude
Fälligkeitsanalyse von Leasingverbindlichkeiten auf Basis nicht diskontierter Cashflows
Der in der Berichtsperiode als Zinsaufwand für Leasingverbindlichkeiten erfasste Betrag beläuft sich auf 0,2 Mio. EURO (2021: 0,2 Mio. EURO). Darüber hinaus wurden Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und für Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert, für die die Ausnahmeregelung gemäß IFRS 16 in Anspruch genommen wurde, in Höhe von 0,1 Mio. EURO (2021: 0,5 Mio. EURO) bzw. 0,0 Mio. EURO (2021: 0,0 Mio. EURO) erfasst. In 2022 beläuft sich der gesamte Zahlungsmittelabfluss (Cashflow) aus Leasingverhältnissen auf 2,5 Mio. EURO (2021: 2,5 Mio. EURO).
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 171
RÜCKSTELLUNGEN, EVENTUALVERBINDLICHKEITEN UND RECHTSSTREITIGKEITEN38.Sonstige Verbindlichkeiten Erhaltene Vorauszahlungen
Sonstige Verbindlichkeiten
Zum 31. Dezember 2022 sind in der Zeile „Erhaltene Vorauszahlungen“ Vertragsverbindlichkeiten gemäß IFRS 15 in Höhe von 1,6 Mio. EURO (2021: 2,5 Mio. EURO) erfasst. Im Berichtsjahr 2022 erfasste Erlöse, die zu Beginn der Periode im Saldo der Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren, betragen 0,9 Mio. EURO (2021: 1,0 Mio. EURO).
Der Posten „Übrige Verbindlichkeiten“ enthält insbesondere offene Verrechnungsposten sowie sonstige Verbindlichkeiten aus Leistungen an Arbeitnehmer:innen.
Rückstellungen sind Schulden, die bezüglich ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe ungewiss sind. Der Bilanzposten „Rückstellungen“ beinhaltet:
_Rückstellungen für Leistungsorientierte Versorgungspläne für Mitarbeiter:innen die entsprechend den Anforderungen von IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer bilanziert werden;
_Rückstellungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien die entsprechend den Anforderungen für das erwartete Kreditverlustmodell im IFRS 9 bilanziert werden; und
_übrige Arten von Rückstellungen die nach IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen bilanziert werden wie z.B. Rückstellungen für Rechtsfälle, Restrukturierungen, Verpflichtungen und gegebene Garantien außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 9.
Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen
Die Bildung von Rückstellungen erfordert Ermessensentscheidungen darüber, inwieweit der Konzern aufgrund eines vergangenen Ereignisses eine Verpflichtung hat und ob der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung erforderlich ist. Weiters sind Schätzungen in Bezug auf Höhe und Fälligkeit der zukünftigen Zahlungsströme notwendig, wenn die Höhe der Rückstellung ermittelt wird. Details zu Rückstellungen für außerbilanzielle Kreditrisiken werden in Note 31 Kreditrisiko ausgewiesen. Rechtsfälle, die nicht die Kriterien zur Bildung einer Rückstellung erfüllen, sind in Note 40 Eventualverbindlichkeiten beschrieben.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 172
Folgende Arten von Rückstellungen können in der Geschäftstätigkeit des Steiermärkische Sparkasse-Konzern unterschieden werden:
Leistungsorientierte Versorgungspläne für Mitarbeiter:innen
Kreditzusagen und Finanzgarantien im Anwendungsbereich von IFRS 9
Rückstellungen für Rechtsfälle und Steuerangelegenheiten
Verpflichtungen und gegebene Garantien außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 9
Leistungsorientierte Versorgungspläne für Mitarbeiter:innen
Die leistungsorientierten Versorgungspläne des Steiermärkische Sparkasse-Konzern umfassen Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen. Im Sinne des IAS 19 qualifizieren sich Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen als Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, während Jubiläumsgelder andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer:innen darstellen.
In Österreich bestehen leistungsorientierte Pensionspläne überwiegend für im Ruhestand befindliche Mitarbeiter:innen. Die Pensionsverpflichtungen für aktive Dienstnehmer:innen wurden an externe Pensionskassen übertragen. Im Steiermärkische Sparkasse-Konzern verbleiben im Rahmen einer leistungsorientierten Zusage die Ansprüche bereits vor Inkrafttreten der Pensionsreform zum 31. Dezember 1998 im Ruhestand befindlicher Dienstnehmer:innen sowie Anwartschaften aus darauf basierenden Hinterbliebenenpensionen.
Bei den leistungsorientierten Pensionsplänen in anderen Ländern sind die Zusagen für aktive Mitarbeiter:innen vor allem von zukünftig zu erwartenden Gehaltssteigerungen, sowie vom zu erwartenden Anspruchszeitpunkt abhängig. Für die leistungsorientierten Pensionsbezieher:innen werden für die Höhe des Pensionsanspruchs die zukünftigen, regulär zu erwartenden Pensionsanpassungen gemäß Kollektivvertrag und die Entwicklung der staatlichen Pension geschätzt und in Abzug gebracht. Die Inflationsrate wird nicht isoliert angegeben, sondern in der Annahme für die künftige Kollektivvertragsentwicklung implizit berücksichtigt.
Arbeitnehmer:innen von österreichischen Gesellschaften, deren Dienstverhältnis im Steiermärkische Sparkasse-Konzern vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, haben im Falle einer Beendigung des Dienstverhältnisses durch die Arbeitgeber:in oder durch Pensionierung Anspruch auf eine Abfertigungszahlung. Die Höhe dieser Zahlung ist abhängig von der Anzahl der Dienstjahre und dem jeweiligen Lohn bzw. Gehalt zum Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses. Bei Arbeitnehmer:innen, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2002 begonnen hat, ist ein beitragsorientiertes System vorgesehen. Die Zahlungen an die externe Mitarbeitervorsorgekasse werden als Aufwendungen erfasst.
Auch Jubiläumsgelder sind leistungsbezogene Versorgungspläne. Jubiläumsgelder sind kollektivvertraglich festgelegte, einmalige, vom Entgelt und der Betriebszugehörigkeit abhängige Sonderzahlungen unter Voraussetzung einer bestimmten Mindestdauer des Dienstverhältnisses.
Die Verpflichtungen aus leistungsorientierten Mitarbeiterversorgungsplänen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Zukünftige Verpflichtungen werden auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten bestimmt. In die Berechnung fließen nicht nur die zum Bilanzstichtag bekannten Gehälter, Pensionen und Anwartschaften auf zukünftige Pensionszahlungen ein, sondern auch für die Zukunft erwartete Gehalts- und Pensionserhöhungen.
Neubewertungen bestehen aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aus leistungsorientierten Verpflichtungen. Neubewertungen aus Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen werden in der
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Eigenkapitalveränderungsrechnung im Posten „Neubewertung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen“ als kumuliertes sonstiges Ergebnis erfasst. Die Veränderungen der Berichtsperiode werden in der Gesamtergebnisrechnung im sonstigen Ergebnis in der Zeile „Neubewertung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen“ ausgewiesen. Neubewertungen aus Jubiläumsgeldverpflichtungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Personalaufwand“ erfasst.
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Langfristige Personalrückstellungen
Langfristige Personalrückstellungen (Barwert)
Zugang Konsolidierungskreis/sonstige Zugänge
Direkt im Kapital erfasster versicherungsmathematischer
Gewinn/Verlust des laufenden Geschäftsjahres
aus Veränderung bei finanziellen Annahmen
aus Veränderung bei demografischen Annahmen
aus Anpassung erfahrungsbedingter Annahmen
In der GuV erfasster versicherungsmathematischer
Gewinn (-) / Verlust (+) des laufenden Geschäftsjahres
Langfristige Personalrückstellungen (Barwert)
Direkt im Kapital erfasster versicherungsmathematischer
Gewinn/Verlust des laufenden Geschäftsjahres
aus Veränderung bei finanziellen Annahmen
aus Veränderung bei demografischen Annahmen
aus Anpassung erfahrungsbedingter Annahmen
In der GuV erfasster versicherungsmathematischer
Gewinn (-) / Verlust (+) des laufenden Geschäftsjahres
aus Veränderung bei finanziellen Annahmen
aus Veränderung bei demografischen Annahmen
aus Anpassung erfahrungsbedingter Annahmen
Langfristige Personalrückstellungen (Barwert)
Versicherungsmathematische Annahmen
Für die Berechnung der Pensionsverpflichtungen:
Erwartete Pensionserhöhung
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Das erwartete Pensionsantrittsalter wurde aufgrund der im Budgetbegleitgesetz 2003 (BGBl I 71/2003) beschlossenen Änderungen betreffend die Anhebung des frühestmöglichen Pensionsantrittsalters je Mitarbeiter:in individuell berechnet. Die aktuellen Regelungen für das schrittweise Anheben des Pensionsalters auf 65 Jahre für Männer und Frauen wurden berücksichtigt.Für die Berechnung der Abfertigungsverpflichtung und Jubiläumsgelder:
Durchschnittliche Gehaltssteigerung (inkl. Karriere-Trend und KV-Trend)
Der für die Berechnung der langfristigen Personalrückstellungen verwendete Zinssatz wird von der aktuellen Verzinsung eines Portfolios von hochqualitativen (AA-Rating) Unternehmensanleihen abgeleitet. Dazu wird der gewichtete Durchschnitt der Rendite des zugrundeliegenden Portfolios mit entsprechender Laufzeit ermittelt. Die Auswirkungen der südosteuropäischen Tochtergesellschaften sind im Vergleich zu den österreichischen Gesellschaften, deren Werte in der Tabelle angeführt sind, unwesentlich.
Die Verpflichtungen wurden auf Basis der Sterbetafeln mit der Bezeichnung „AVÖ 2018–P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung“ oder vergleichbaren Sterbetafeln ermittelt.
Sensitivitäten hinsichtlich wesentlicher Annahmen
Die folgende Sensitivitätsanalyse zeigt die Höhe des Barwertes der langfristigen Personalverpflichtungen bei möglichen Änderungen einzelner, signifikanter versicherungsmathematischer Annahmen am Bilanzstichtag:
Änderung des Abzinsungssatzes +0,5%
Änderung des Abzinsungssatzes -0,5%
Änderung der Gehaltsentwicklung +0,5%
Änderung der Gehaltsentwicklung -0,5%
Änderung der Rentenentwicklung +0,5%
Änderung der Rentenentwicklung -0,5%
Auswirkungen auf den Kapitalfluss
In der folgenden Tabelle sind die voraussichtlichen Leistungsauszahlungen in jeder der folgenden Perioden dargestellt:
Erwartete Leistungszahlungen für das Geschäftsjahr 2023
Erwartete Leistungszahlungen für das Geschäftsjahr 2024
Erwartete Leistungszahlungen für das Geschäftsjahr 2025
Erwartete Leistungszahlungen für das Geschäftsjahr 2026
Erwartete Leistungszahlungen für das Geschäftsjahr 2027
Erwartete Leistungszahlungen für das Geschäftsjahr 2028 - 2032
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Laufzeit In der folgenden Tabelle ist die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung dargestellt:
Kreditzusagen und Finanzgarantien im Anwendungsbereich von IFRS 9
Im Zuge der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gibt der Steiermärkische Sparkasse-Konzern Finanzgarantien, wie etwa verschiedene Arten von Akkreditiven und Garantien. Eine Finanzgarantie ist ein Vertrag, bei dem die Garantiegeber:in zur Leistung bestimmter Zahlungen verpflichtet ist. Diese Zahlungen entschädigen die Garantienehmer:in für einen Verlust, der der Garantienehmer:in durch das nicht fristgemäße Begleichen von Zahlungsverpflichtungen einer Schuldner:in gemäß den ursprünglichen oder veränderten Bedingungen eines Schuldinstruments entsteht.
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern als Garantiegeber erfasst Verpflichtungen aus Finanzgarantien, sobald er Vertragspartner wird. Die Erstbewertung der Finanzgarantie erfolgt mit dem Fair Value zum Erfassungszeitpunkt, grundsätzlich in Höhe der für die Garantie erhaltenen Prämie. Dieser Betrag wird in der Folge in den Provisionserträgen amortisiert. Wird bei Vertragsabschluss keine Prämie gezahlt (d.h. der Transaktionspreis zu Beginn ist null), entspricht dies dem Preis, den Marktteilnehmer:innen in einem geordneten Geschäftsvorfall für die Übertragung einer Schuld vereinbaren. Aus diesem Grund ist der Fair Value einer solchen Finanzgarantie bei Vertragsabschluss, und somit auch die Bewertung bei erstmaligem Ansatz, null. Im Rahmen der Folgebewertung werden Rückstellungen auf Basis des Modells erwarteter Kreditverluste gebildet, wenn der errechnete erwartete Kreditverlust höher als der nicht amortisierte Betrag der erhaltenen Prämie ist.
Kreditzusagen sind feste Zusagen für die Bereitstellung von Krediten zu vorher festgelegten Bedingungen. Kreditzusagen werden im Allgemeinen nicht in der Bilanz ausgewiesen, bevor sie in Anspruch genommen werden. Wenn es wahrscheinlich ist, dass die Bank den Kreditvertrag abschließen wird, werden die erhaltenen Gebühren abgegrenzt und passen den Effektivzinssatz des Kredits an, wenn die Zusage in Anspruch genommen wird. Kreditzusagen führen zur Bildung von Rückstellungen auf Basis des Modells erwarteter Kreditverluste.
Aufwendungen oder Erträge aus Rückstellungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ ausgewiesen.
Nähere Angaben zur Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken finden sich in Note 31 Kreditrisiko Abschnitt Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken.
Rückstellungen die nach IAS 37 bilanziert werden
Basierend auf den Anforderungen von IAS 37 werden Rückstellungen bilanziert, wenn der Steiermärkische Sparkasse-Konzern aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige Verpflichtung hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Aufwendungen oder Erträge aus diesen Rückstellungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Sonstiger betrieblicher Erfolg“ ausgewiesen.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 177
Rückstellungen für Rechtsfälle
und Steuerangelegenheiten
Verpflichtungen und gegebene Garantien außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 9
Rückstellungen für Rechtsfälle
und Steuerangelegenheiten
Verpflichtungen und gegebene Garantien außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 9
Unter dem Posten „Rückstellungen für Rechtsfälle und Steuerangelegenheiten“ werden ausstehende Verpflichtungen ausgewiesen, wie Rechtsstreitigkeiten aus dem Kreditgeschäft, der Vermögensverwaltung oder Rechtsstreitigkeiten mit Konsumentenschutzvereinen, die sich im Zusammenhang mit dem üblichen Bankgeschäft ergeben.
Rückstellung für überlassene Mitarbeiter:innen (belastende Verträge)
Eine Rückstellung für überlassene Mitarbeiter:innen wird für zukünftige laufende Personalaufwendungen für Mitarbeiter:innen gebildet, die aufgrund kollektivvertraglicher oder faktischer Regelungen unkündbar sind und die nicht mehr direkt im Bankbetrieb zur Erbringung bankbetrieblicher Leistungen eingesetzt werden können.
Da für diese Mitarbeiter:innen die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen aus dem Dienstvertrag höher sind als der wirtschaftliche Nutzen, handelt es sich um belastende Verträge nach IAS 37.
Rückstellungen für überlassene Mitarbeiter:innen werden für jene Mitarbeiter:innen gebildet, die an Gesellschaften (Service- und Dienstleistungsgesellschaften) außerhalb des Konsolidierungskreises des Steiermärkische Sparkasse-Konzern überlassen werden und bei denen von diesen Service- und Dienstleistungsgesellschaften gemäß den bestehenden Vereinbarungen nur
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eine teilweise Vergütung der tatsächlichen Gehaltsaufwendungen erfolgt. Die Berechnung des Rückstellungsbetrages erfolgt als Barwert der laufenden Unterdeckung bis zum frühestmöglichen Pensionierungszeitpunkt der Mitarbeiter:innen. Die Rückstellungen werden unter Ansatz eines einheitlich geschätzten Abschlages für Fluktuation und Frühpensionierung bzw. Rückübernahme in den direkten Bankbetrieb ermittelt. Es wird ein Abzinsungssatz von 3,35% für die Ermittlung des Barwertes angesetzt. Die Parameter werden zukünftig überprüft und an sich allenfalls ändernde Verhältnisse angepasst.Rückstellung für Restrukturierungsmaßnahmen
In den Jahren 2014/2015 fanden in der Steiermärkischen Sparkasse umfangreiche Diskussionen zwischen Management, Betriebsrat und Belegschaft hinsichtlich einer umfassenden Neuregelung des Entgeltsystems und in diesem Zusammenhang auch hinsichtlich einer Anpassung der Personalkapazitäten an den zukünftigen Personalbedarf statt. Im Rahmen dieser Gespräche wurden auch Modelle erarbeitet, die vorsehen, dass Mitarbeiter:innen das Dienstverhältnis mit der Steiermärkischen Sparkasse bereits vor Antritt ihrer Regelpension einvernehmlich beenden. Mit den betroffenen und einzeln identifizierten Mitarbeiter:innen wurden Vereinbarungen getroffen. Die Möglichkeit von Altersteilzeitvereinbarungen besteht in Einzelfällen nach wie vor. Für den daraus entstehenden Aufwand wurde eine entsprechende Restrukturierungsrückstellung gebildet.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 179
40.Eventualverbindlichkeiten Um den finanziellen Anforderungen der Kund:innen entsprechen zu können, schließt die Bank verschiedene unwiderrufliche Verpflichtungen und Eventualkreditverbindlichkeiten ab. Diese Verpflichtungen werden nicht in der Bilanz ausgewiesen, beinhalten jedoch Kreditrisiken und sind somit Teil des Gesamtrisikos des Steiermärkische Sparkasse-Konzern (siehe Note 31 Kreditrisiko). Rechtsstreitigkeiten
Die Steiermärkische Sparkasse und einige ihrer Tochtergesellschaften sind an Rechtsstreitigkeiten beteiligt, die überwiegend im Zusammenhang mit dem gewöhnlichen Bankgeschäftsbetrieb stehen. Es wird nicht erwartet, dass der Ausgang dieser Verfahren einen erheblichen negativen Einfluss auf die Finanz- und/oder Ertragslage der Steiermärkischen Sparkasse bzw. des Steiermärkische Sparkasse-Konzern haben wird. Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern ist darüber hinaus derzeit an folgenden Verfahren beteiligt, von denen einige bei negativem Ausgang Auswirkungen auf die finanzielle Lage oder die Ertragslage der Steiermärkischen Sparkasse oder einige ihrer Tochtergesellschaften haben können. Von der Darstellung möglicher finanzieller Auswirkungen wird abgesehen, da weder im Hinblick auf die Dauer noch auf den Ausgang der jeweiligen Verfahren eine verlässliche Einschätzung vorgenommen werden kann und um den Ausgang der jeweiligen Verfahren nicht zu beeinflussen.
In Kroatien hat der Oberste Gerichtshof in einer von einer Konsumentenschutzorganisation gegen mehrere lokale Banken, darunter die Erste Bank Kroatien, eingebrachten Klage („Verbandsklage“) 2015 entschieden, dass Fremdwährungsklauseln in Kreditverträgen mit Konsument:innen gültig sind, während vertragliche Bestimmungen für nichtig erklärt wurden, wie sie bis 2008 von den meisten Banken verwendet und als Basis für die einseitige Änderung der variablen Zinsen von in Schweizer Franken denominierten Konsumentenkrediten herangezogen wurden. Ende 2016 hat der kroatische Verfassungsgerichtshof den Teil der Entscheidung des Obersten Gerichtshof aufgehoben, welche die Rechtmäßigkeit der Fremdwährungsklausel feststellte. Nachdem der Fall bezüglich der Fremdwährungsklausel an das Gericht zweiter Instanz zur neuerlichen Verhandlung zurückverwiesen wurde, erklärte dieses Gericht 2018 im Kern die CHF Währungsklausel für ungültig, sie verletzte kollektive und individuelle Rechte von Konsument:innen. Das Urteil enthält aber keine für Banken verpflichtenden konkreten Umsetzungsmaßnahmen. 2019 hat der Oberste Gerichtshof die Revision der Banken gegen die Entscheidung aus 2018 abgelehnt. Nachdem der Verfassungsgerichtshof 2021 die dagegen vorgebrachte Verfassungsbeschwerde abgewiesen hat, hat die Erste Bank Kroatien eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) angestrengt, welche gegen Ende des Jahres 2022 zurückgewiesen wurde.
Die Auswirkung der Entscheidungen aus der Verbandsklage auf Rechtsstreitigkeiten mit einzelnen Kund:innen in Bezug auf CHF denominierte Kredite ist nach wie vor schwer einzuschätzen. Ende Dezember 2022 gelangte der Oberste Gerichtshof in Kroatien zur Auffassung, dass Kreditnehmer, die ihre CHF denominierten Kredite in EURO denominierten Kredite konvertiert haben (entsprechend dem im Jahr 2015 dazu erlassenen Gesetz), Anspruch auf Zinsen für überzahlte Beträge haben, die von Banken im Zuge der Konvertierung mitberücksichtigt wurden. Der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes in Kroatien war ein vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) geführtes Vorabentscheidungsverfahren zur Interpretation relevanter Bestimmungen der EU-Richtlinie 93/13 vorangegangen. Ausgehend von der Rechtsansicht des Obersten Gerichtshofes Kroatien wurde eine Rückstellung in Höhe von 11,5 Mio. EURO gebildet. Eine lokale Konsumentenschutzorganisation hat jedoch bereits weitere rechtliche Schritte vor dem Verfassungsgerichtshof gegen die zuvor erwähnte Rechtansicht des Obersten Gerichtshofes in Kroatien angekündigt. Darüber hinaus ist die konkrete Auswirkung der oberstgerichtlich vertretenen Rechtsauffassung auf die Entwicklung der Gerichtspraxis in Einzelfällen schwer vorhersehbar.
Die kroatische Leasinggesellschaft ist an einem Verfahren gegen einen Kunden beteiligt, welches in erster Instanz verloren, jedoch das Rechtsmittel der Berufung in Anspruch genommen wurde. Für diesen Klagsfall wurde eine Rückstellung in der Höhe von 8,5 Mio. EURO gebildet.
Ansonsten bestanden zum Bilanzstichtag keine wesentlichen offenen Klagsfälle.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 180
EIGENKAPITAL INKLUSIVE RÜCKLAGENGewinnrücklagen, Konzerngewinn
zuzurechnen den nicht beherrschenden Anteilen
zuzurechnen den Eigentümern des Mutterunternehmens
1) Nähere Details zum Kapital siehe Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung.
Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) wird per 31. Dezember 2022 durch 7.640.000 Stück Namensaktien repräsentiert. Der Bestand an eigenen Aktien betrug per 31.12.2022 597 Stück (31.12.2021: 597 Stück).
Entwicklung der Anzahl der Aktien
Im Umlauf befindliche Aktien am 1. Jänner
Im Umlauf befindliche Aktien am 31. Dezember
Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien
Transaktionen und gehaltene Bestände von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern
Erhaltene Dividenden in 2022
An Mitglieder des Aufsichtsrates (Kapitalvertreter) wurden keine Steiermärkische Bank und Sparkassen AG-Aktien ausgegeben.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 181
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 182
42.Nicht beherrschende AnteileKapital von nicht beherrschenden Anteilen gehalten in %
Dividendenzahlungen den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes
Nicht beherrschende Anteile kumuliert
Wichtigste Finanzinformationen auf Ebene der eigenständigen Tochtergesellschaft
Langfristige Vermögenswerte
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Langfristige Verbindlichkeiten
Gewinn oder Verlust aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
Kapital von nicht beherrschenden Anteilen gehalten in %
Dividendenzahlungen den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Periodenergebnis
Nicht beherrschende Anteile kumuliert
Wichtigste Finanzinformationen auf Ebene der eigenständigen Tochtergesellschaft
Langfristige Vermögenswerte
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Langfristige Verbindlichkeiten
Gewinn oder Verlust aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 183
Der IFRS-Konsolidierungskreis des Steiermärkische Sparkasse-Konzern umfasst zum 31. Dezember 2022 neben der Steiermärkische Sparkasse als Muttergesellschaft dreizehn Vollkonsolidierungsgesellschaften (31. Dezember 2021: dreizehn). Darin enthalten sind neben der Steiermärkische Sparkasse zwei Kreditinstitute und fünf At Equity-bewertete Unternehmen. Der Konsolidierungskreis des Steiermärkische Sparkasse-Konzern ist in Note 53 „Darstellung des Anteilsbesitzes“ ersichtlich.
In 2022 wurde die SPARKASSEN LEASING druzba za financiranje d.o.o., Ljubljana (S-Leasing Slowenien, At Equity-bewertet), an welcher die Steiermärkische Sparkasse zu 33,3% beteiligt war, liquidiert. Die S-Leasing Podgorica (ebenso At Equity-bewertet), an welcher die Steiermärkische Sparkasse zu 50,0% beteiligt war, wurde in 2022 veräußert.
Infolge der Umsetzung der Haftungsverbundvereinbarung und der damit verbundenen Unterstützungsleistungen der Mitglieder wurde 2014 ein ex-ante-Fonds eingerichtet. Dieser Fonds wird von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts IPS GesbR verwaltet. Das Fondsvermögen – bis zum 31. Dezember 2031 haben die Mitglieder des IPS die Zielausstattung aufzubauen – ist gebunden und steht ausschließlich für die Abdeckung von Ausfallereignissen bei Haftungsverbundmitgliedern zur Verfügung. Die IPS GesbR wurde in 2014 in den Vollkonsolidierungskreis der Erste Group aufgenommen.
Ein Tochterunternehmen ist ein Unternehmen, das durch ein anderes Unternehmen beherrscht wird. Alle direkten und indirekten Beteiligungsunternehmen, die unter der Beherrschung der Steiermärkischen Sparkasse stehen, werden im Konzernabschluss vollkonsolidiert. Die vollkonsolidierten Tochterunternehmen werden auf Basis ihrer zum 31. Dezember 2022 erstellten Jahresabschlüsse in den Konzernabschluss einbezogen.
Tochterunternehmen werden von dem Zeitpunkt an in den Konzernabschluss einbezogen (Vollkonsolidierung), an dem die Beherrschung erlangt wird. Sie werden zu dem Zeitpunkt entkonsolidiert, an dem die Beherrschung endet. Eine Beherrschung liegt vor, wenn der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf variable Rückflüsse aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und er seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, die relevanten Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens zu steuern. Relevante Aktivitäten sind jene, die einen wesentlichen Einfluss auf die variablen Rückflüsse des Beteiligungsunternehmens haben.
Ergebnisse von Tochtergesellschaften, die unterjährig erworben wurden, sind in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung des Steiermärkische Sparkasse-Konzern ab dem Erwerbszeitpunkt erfasst. Ergebnisse von unterjährig veräußerten Tochtergesellschaften sind bis zum Veräußerungszeitpunkt in der Gesamtergebnisrechnung enthalten. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Rechnungslegungsmethoden für die gleiche Berichtsperiode wie der Abschluss der Steiermärkischen Sparkasse aufgestellt. Alle konzerninternen Salden, Transaktionen, Erträge und Aufwendungen sowie nicht realisierten Gewinne, Verluste und Dividenden werden in voller Höhe eliminiert.
Nicht beherrschende Anteile stellen den Anteil am Gesamtergebnis und am Nettovermögen dar, der den Eigentümer:innen der Steiermärkischen Sparkasse weder direkt noch indirekt zuzurechnen ist. Nicht beherrschende Anteile sind sowohl in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung als auch in der Konzernbilanz im Kapital gesondert dargestellt. Der Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen, sowie Veräußerungen von nicht beherrschenden Anteilen, die nicht zu einer Änderung der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Unterschiedsbeträge zwischen der übertragenen Gegenleistung und dem Buchwert des erworbenen Nettovermögens werden im Eigenkapital erfasst.
Beherrschung
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 184
Gemäß IFRS 10 „Konzernabschlüsse“ liegt die Beherrschung eines Beteiligungsunternehmens vor, wenn die Investor:in_die Verfügungsgewalt und damit die Möglichkeit hat, die relevanten Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens zu lenken; relevante Aktivitäten sind jene, die wesentlichen Einfluss auf die variablen Rückflüsse des Beteiligungsunternehmens haben;
_das Risiko von oder Anrechte auf variable Rückflüsse aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat; und
_die Fähigkeit hat, die variablen Rückflüsse des Beteiligungsunternehmens durch seine Verfügungsgewalt zu beeinflussen.
Darüber hinaus setzt die Beurteilung, ob die Beherrschung eines Beteiligungsunternehmens vorliegt, erhebliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen voraus, vor allem in Nicht-Standard-Situationen, wie:
_die Verfügungsgewalt basiert sowohl auf Stimmrechten als auch auf vertraglichen Vereinbarungen (oder überwiegend auf Letzterem);
_Risiken ergeben sich sowohl aus bilanziellen Investments als auch aus außerbilanziellen Verpflichtungen und Garantien (oder überwiegend aus Letzterem); oder
_die variablen Rückflüsse stammen gleichzeitig von leicht identifizierbaren Einkommensströmen (wie Dividenden, Zinsen, Provisionen) und Kosteneinsparungen, aber auch von Skaleneffekten und/oder sonstigen betrieblichen Synergien (oder überwiegend aus Letzterem).
Der Konzern hat eine Beurteilung vorgenommen, inwieweit im Falle eines Investmentfonds, der von der Steiermärkischen Sparkasse verwaltet wird, eine Beherrschung vorliegt und dieser in weiterer Folge in den Konsolidierungskreis aufzunehmen ist. Die Beurteilung erfolgte auf der Grundlage, dass die Verfügungsgewalt über diesen Investmentfonds auf einer vertraglichen Vereinbarung basiert, durch die die Steiermärkische Sparkasse als Fondsmanagerin bestimmt wird. Weiters ist die Steiermärkische Sparkasse zu dem Ergebnis gekommen, dass das Risiko aus variablen Rückflüssen als wesentlich einzustufen ist, da zusätzlich zu Verwaltungsgebühren auch eine Beteiligung von 100% an dem Investmentfonds gehalten wird. Ferner hat die Steiermärkische Sparkasse in ihrer Funktion als Fondsmanagerin und der damit verbundenen Verfügungsgewalt auch die Möglichkeit, die variablen Rückflüsse des Investmentfonds zu beeinflussen. Aus dieser Beurteilung ergibt sich, dass in Bezug auf den von der Steiermärkischen Sparkasse verwalteten Investmentfonds eine Beherrschung ausgeübt wird
Unternehmenszusammenschlüsse
Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Der Geschäfts- oder Firmenwert entspricht dem künftigen wirtschaftlichen Nutzen aus dem Unternehmenszusammenschluss, der sich aus Vermögenswerten ergibt, die nicht einzeln identifiziert und erfasst wurden. Der Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich aus dem Betrag, um den die Summe aus der übertragenen Gegenleistung, aller nicht beherrschenden Anteile und dem Fair Value des zuvor vom Erwerber gehaltenen Eigenkapitalanteils, den Saldo der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und der übernommenen Schulden zum Erwerbszeitpunkt übersteigt. Die zum Erwerbszeitpunkt identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Verbindlichkeiten sind grundsätzlich zum Fair Value erfasst.
Für den Fall, dass daraus, nach nochmaliger Beurteilung der oben beschriebenen Komponenten, ein negativer Betrag resultiert, wird dieser Betrag im Jahr des Zusammenschlusses als Gewinn aus einem Erwerb unter dem Marktwert in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Sonstiger betrieblicher Erfolg“ erfasst.
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter:innen, die gegenwärtig Eigentumsrechte vermitteln, werden an dem anteilig identifizierbaren Nettovermögen gemessen. Andere Komponenten von nicht beherrschenden Anteilen sind zum Fair Value oder zu den Wertmaßstäben zu bewerten, die sich aus anderen Standards ergeben. Entstehende Anschaffungskosten werden als Aufwand erfasst und in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Sonstiger betrieblicher Erfolg“ erfasst.
44.Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Nach der Equity-Methode werden die Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen in der Konzernbilanz zu
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 185
Anschaffungskosten zuzüglich der nach dem Erwerb eingetretenen Änderungen des Anteils des Konzerns am Nettovermögen erfasst. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird der Anteil des Konzerns am Erfolg assoziierter Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen im Posten Periodenergebnis aus Anteilen an At Equity-bewerteten Unternehmen ausgewiesen. Jedoch werden Wertminderungen, Aufholungen von Wertminderungen und Veräußerungsergebnisse aus At Equity-bewerteten assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen in dem Posten „Sonstiger betrieblicher Erfolg“ erfasst. Die Einbeziehung nach der Equity-Methode erfolgt auf Grundlage der erstellten Jahresabschlüsse per 31. Dezember 2022.Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei dem der Steiermärkische Sparkasse-Konzern über einen maßgeblichen Einfluss verfügt. IAS 28 „Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen” definiert maßgeblichen Einfluss als die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken. Maßgeblicher Einfluss ist nicht Beherrschung und auch keine gemeinschaftliche Führung von Entscheidungsprozessen. Hält ein Unternehmen direkt oder indirekt 20% oder mehr der Stimmrechte an einem Beteiligungsunternehmen, besteht die Vermutung, dass ein maßgeblicher Einfluss vorliegt, es sei denn, diese Vermutung kann eindeutig widerlegt werden.
Bei sämtlichen vom Steiermärkische Sparkasse-Konzern gehaltenen Anteilen an At Equity-bewerteten Unternehmen handelt es sich um direkte oder indirekte Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, bei denen die Bank einen maßgeblichen Einfluss aufgrund eines Stimmrechtsanteils von 20% bis 50% ausübt.
Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine gemeinsame Vereinbarung, bei der der Steiermärkische Sparkasse-Konzern gemeinsam mit einer oder mehreren Parteien gemeinschaftlich die Führung über die Vereinbarung ausübt. Die an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien besitzen Rechte am Nettovermögen des Gemeinschaftsunternehmens, nicht aber an den einzelnen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, auf die sich die Vereinbarung bezieht. Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte Teilhabe an der Führung einer Vereinbarung, die nur dann besteht, wenn Entscheidungen über die relevanten Aktivitäten die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern. Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern ist nicht an gemeinsamen Vereinbarungen beteiligt, die als gemeinschaftliche Tätigkeit klassifiziert sind.
Buchwerte von At Equity-bewerteten Unternehmen
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 186
Aggregierte Finanzinformationen von At Equity-bewerteten Unternehmen
Für keine der At Equity-bewerteten Unternehmen des Steiermärkische Sparkasse-Konzern existieren öffentlich notierte Marktpreise.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 187
Wesentliche At Equity-bewertete UnternehmenAls wesentliche At Equity-bewertete Unternehmen werden die Erste Bank Kroatien, die Erste Bank Serbien und die Banka Sparkasse Slowenien angeführt.
Gehaltene Eigentumsrechte in %
Gehaltene Stimmrechte in %
Klassifizierung (Joint Venture/Assoziiertes Unt.)
Wertminderungsaufwand/ Wertaufholung
Wichtigste Finanzinformationen des
Anteilseigners für das Geschäftsjahr
Kassenbestand und Guthaben
Kurzfristige Vermögenswerte
Langfristige Vermögenswerte
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Langfristige Verbindlichkeiten
Ergebnis nach Steuern aus fortzuführenden
Steueraufwendungen/-erträge
Überleitung des Nettovermögens des Anteilseigners
auf den Buchwert der Eigenkapitalbeteil.
Dem Steiermärkische Sparkasse-Konzern
zurechnendes Nettovermögen
Wertberichtigungen (kumulierte Basis)
Die Klassifizierung von kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten erfolgte auf Basis der erwarteten Restlaufzeiten der zugrundeliegenden Aktiv- und Passivposten.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 188
Aggregierte Finanzinformationen von sonstigen At Equity bewerteten Unternehmen
In 2022 wurde die S-Leasing Slowenien (At Equity-bewertet), an welcher die Steiermärkische Sparkasse zu 33,3% beteiligt war, liquidiert. Die Gesellschaft wies per Jahresende 2021 ein Eigenkapital in der Höhe von 0,3 Mio. EURO aus. Der Liquidationserlös betrug 0,1 Mio. EURO.
Die S-Leasing Podgorica (At Equity-bewertet), an welcher die Steiermärkische Sparkasse zu 50,0% beteiligt war, wurde in 2022 an die Erste Bank Montenegro veräußert. Zum Zeitpunkt der Veräußerung betrug der Buchwert 1,3 Mio. EURO. Es errechnete sich ein Veräußerungsverlust in der Höhe von 0,4 Mio. EURO.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 189
Werthaltigkeitstests
Gemäß IAS 36.110 hat der Steiermärkische Sparkasse-Konzern per 31.12.2022 geprüft, ob irgendein Anhaltspunkt vorliegt, dass ein Wertminderungsaufwand, der für assoziierte Unternehmen in früheren Perioden erfasst worden ist, nicht länger besteht bzw. ob weitere Wertminderungen vorzunehmen sind. Für die Erste Bank Kroatien, die Erste Bank Serbien und die Banka Sparkasse Slowenien wurden jeweils Werthaltigkeitstests durchgeführt.
In der nachfolgenden Tabelle sind für jede dieser Tochtergesellschaften die zentralen Elemente der Planung und Durchführung der Werthaltigkeitsprüfung enthalten.
Banka Sparkasse Slowenien
Grundlage, auf der der erzielbare Betrag bestimmt worden ist
Nutzungswert (basierend auf dem Discounted Cashflow-Modell)
Wesentliche Zinssatz-Parameter des Discounted Cashflow-Modells
Risikoloser Zinssatz, langfristige Wachstumsrate, β-Faktor, Marktrisikoprämie
Beschreibung des Ansatzes zur Bestimmung des risikolosen Zinssatzes
Der risikolose Zinssatz wurde mit 2,36% festgelegt und basiert auf relevanten Finanzstatistiken, die von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wurden.
Beschreibung des Ansatzes zur Bestimmung der langfristigen Wachstumsrate
Die langfristige Wachstumsrate wurde mit 2,2% für Slowenien, 2,4% für Kroatien und mit 3,0% für Serbien festgesetzt und widerspiegelt den empfohlenen Cap-Level für die langfristige Wachstumsrate, wie im Bericht der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA/2013/2 "European Enforcers Review of Impairment of Goodwill and Other Intangible Assets in IFRS Financial Statements" veröffentlicht.
Beschreibung des Ansatzes zur Bestimmung des β-Faktors
Festgelegt als Median aus den verschuldeten β-Faktoren einer "Peer Group" von ausgewählten repräsentativen Banken, die vergleichbar mit den getesteten Banken sind; wie von Capital IQ veröffentlicht.
Beschreibung des Ansatzes zur Bestimmung der Marktrisikoprämie
Festgelegt mit 7,51%; Basis dafür ist eine veröffentlichte Empfehlung der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder von 8,0% verringert um die Rating-Based-Default Spread lt. Damodaran für Österreich (0,49% im Januar 2023).
Zeitraum, für den Cashflows geplant sind (Jahre)
5 Jahre (2023–2027); Extrapolation der ewigen Rente basierend auf einer langfristigen Wachstumsrate
Abzinsungssatz, für die Diskontierung der prognostizierten Cashflows (vor Steuern)
Der zugewiesene Wert zum β-Faktor
Höhe der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Wertminderungen/Wertaufholungen für das Jahr 2022 (EUR Mio)
Buchwert der Beteiligung zum 31.12.2022 nach Bewertung (EUR Mio)
Das Länderrisiko entspricht dem letzten Wert, der von Prof. Damodaran für die jeweiligen Länder veröffentlicht wurde (Update im Jänner 2023).
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 190
Nachfolgende Sensitivitätsanalyse veranschaulicht, in welchem Ausmaß sich der erzielbare Betrag (value in use) ändert, wenn die Parameter im angewendeten Cashflow-Modell variieren. Es wurden jeweils der risikolose Zinssatz um 100 Basispunkte, der Betafaktor um 30 Basispunkte und die langfristige Wachstumsrate um 100 Basispunkte nach oben und unten angepasst.
Erste Bank Kroatien
Erste Bank Serbien
Banka Sparkasse Slowenien
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 191
45.Nicht konsolidierte strukturierte UnternehmenIFRS 12 „Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen“ definiert strukturierte Unternehmen als Unternehmen, die so ausgestaltet sind, dass Stimmrechte oder vergleichbare Rechte nicht der bestimmende Faktor sind bei der Festlegung, wer das Unternehmen beherrscht. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sich die Stimmrechte nur auf Verwaltungsaufgaben beziehen und die maßgeblichen Tätigkeiten mittels vertraglicher Vereinbarungen ausgeführt werden. IFRS 12 definiert einen Anteil an einem anderen Unternehmen als ein vertragliches und nicht vertragliches Engagement, durch das ein Unternehmen variablen Rückflüssen aus dem Ergebnis eines anderen Unternehmens ausgesetzt ist.
Die Beurteilung, bei welchen Unternehmen es sich um strukturierte Unternehmen handelt und welches Engagement bei solchen Unternehmen auch tatsächlich einen Anteil darstellt, erfordert erhebliche Ermessensentscheidungen und Annahmen. Im Fall des Steiermärkische Sparkasse-Konzern betreffen diese Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen in erster Linie die Beurteilung von Engagements bei Investmentfonds und Verbriefungsgesellschaften.
Für Investmentfonds hat der Steiermärkische Sparkasse-Konzern festgestellt, dass ein direktes Engagement des Konzerns typischerweise einen Anteil an diesen strukturierten Unternehmen darstellt. Diese Beurteilung berücksichtigt Engagements aus bilanziellen finanziellen Vermögenswerten – meist in Form von Anteilen, die an solchen Fonds gehalten werden, außerbilanzielle Verpflichtungen sowie vom Fondsvermögen abhängige Management-Vergütungen (für eigenverwaltete Fonds). Wie in Note 43 Tochterunternehmen angeführt, werden eigenverwaltete Fonds, bei denen der Steiermärkische Sparkasse-Konzern kumulativ weniger als 20% der Fondsanteile hält, mangels Beherrschung nicht konsolidiert und sind daher Gegenstand spezifischer Angabeerfordernisse für nicht konsolidierte strukturierte Unternehmen.
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern hält Anteile an mehreren Investmentfonds, welche in den Rechtssystemen in Österreich und Zentraleuropa registriert sind. Diese Fonds werden von unabhängiger dritter Partei bzw. von den Gesellschaften innerhalb der Erste Group verwaltet. Die Anteile an diesen Unternehmen sind meistens in Form rückzahlbarer Investmentanteilsbeträge, die zum Fair Value bilanziert sind und im Bilanzposten „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte – Schuldverschreibungen“ ausgewiesen. Die nicht konsolidierten Fonds sind nicht in Schuldverschreibungen und Einlagen des Steiermärkische Sparkasse-Konzern investiert. Es bestehen keine Kapitalleistungsgarantien gegenüber den nicht konsolidierten Fonds.
Per 31. Dezember 2022 entspricht das maximale Ausfallrisiko aus Anteilen an den nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen der Summe der Fair Values der Fondsanteile.
Die Tabelle gibt einen Überblick über die Anteile an nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen pro Bilanzkategorie, Geschäftstätigkeit und Unternehmensstandort. Die Information beinhaltet auch einen Ausweis von wertgeminderten Vermögenswerten und dazugehörenden Wertberichtigungen für das laufende Geschäftsjahr.
Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit nutzt der Steiermärkische Sparkasse-Konzern folgende strukturierte Unternehmen.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 192
Verbriefungs-gesellschaften
Eigenkapitalinstrumente - FVPL
Netto-Wertberichtigungsverluste/-gewinne für das Jahr
Kumulierte Wertberichtigung
Bilanzielle Expositionsbewertung nach Staatszugehörigkeit
Verbriefungs-gesellschaften
Eigenkapitalinstrumente - FVPL
Netto-Wertberichtigungsverluste/-gewinne für das Jahr
Kumulierte Wertberichtigung
Bilanzielle Expositionsbewertung nach Staatszugehörigkeit
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 193
SONSTIGE ANGABEN46.Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen sowie wesentlichen Aktionären Als nahestehende Unternehmen definiert der Steiermärkische Sparkasse-Konzern neben wesentlichen Aktionär:innen auch sonstige Beteiligungen und assoziierte Unternehmen. Zu den nahestehenden Personen zählen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Steiermärkische Sparkasse, der Steiermärkische Verwaltungssparkasse, der Erste Group sowie Gesellschaften, die von diesen Personen kontrolliert oder maßgeblich beeinflusst werden. Darüber hinaus definiert der Steiermärkische Sparkasse-Konzern auch nächste Familienangehörige von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern der Steiermärkische Sparkasse, der Steiermärkische Verwaltungssparkasse und der Erste Group als nahestehende Personen.
Forderungen an und Verbindlichkeiten gegenüber nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
Sonstige verbundene, nicht konsolidierte Unternehmen
Sonstige verbundene, nicht konsolidierte Unternehmen
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
Sonstige verbundene, nicht konsolidierte Unternehmen
Kredite und Darlehen an Kunden
Sonstige verbundene, nicht konsolidierte Unternehmen
Einlagen von Kreditinstituten
Sonstige verbundene, nicht konsolidierte Unternehmen
Sonstige verbundene, nicht konsolidierte Unternehmen
Verbriefte Verbindlichkeiten
Sonstige verbundene, nicht konsolidierte Unternehmen
Aufgrund der Zusatzvereinbarung zum Haftungsverbund erweiterte sich der Kreis der verbundenen Unternehmen im Jahr 2012 auf die Erste Group sowie jene Sparkassen, an denen die Erste Group zumindest mit 20% beteiligt ist, sowie auf die jeweiligen Mehrheitstöchter. Daher werden unter anderem At Equity-bewertete Kreditinstitute als sonstige verbundene, nicht konsolidierte Unternehmen ausgewiesen.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 194
Die Steiermärkische Verwaltungssparkasse hält per Jahresende rund 73,70% an der Steiermärkischen Sparkasse und ist somit größter Einzelaktionär. Für die Beteiligung an der Steiermärkische Sparkasse erhielt die Steiermärkische Verwaltungssparkasse im Jahr 2022 (für das Wirtschaftsjahr 2021) eine Dividende in Höhe von 11,0 Mio. EURO. Der Gegenstand des Unternehmens der Steiermärkischen Verwaltungssparkasse besteht in der Verwaltung eigenen Vermögens, das im Wesentlichen aus der Beteiligung an der Steiermärkischen Sparkasse besteht. Die Steiermärkische Verwaltungssparkasse fühlt sich im Sinne ihres Gründungsauftrages dem Gemeinwohl verpflichtet. Dem Rechnung tragend werden 2022 wiederum erhebliche Mittel – insbesondere für die Förderung der Jugend und der Wissenschaft sowie für soziale, kulturelle und sportliche Zwecke – zur Verfügung gestellt.Der Vorstand der Steiermärkischen Verwaltungssparkasse setzt sich wie folgt zusammen:
Mag. Eva Heigl, Vorsitzende
Dr. Werner Hauser, Stellvertreter des Vorsitzenden
Dr. Gerhard Fabisch (Vorstandsvorsitzender der Steiermärkischen Sparkasse)
Per 31. Dezember 2022 wies die Steiermärkische Sparkasse gegenüber der Steiermärkischen Verwaltungssparkasse Forderungen von 37,9 Mio. EURO aus. Im Jahr 2022 ergaben sich für die Steiermärkische Sparkasse auf die Berichtsperiode Zinserträge von 0,6 Mio. EURO.
Per 31. Dezember 2022 bestanden gegenüber der Erste Group Bank AG Forderungen von 2.796,1 Mio. EURO und Verbindlichkeiten von 1.015,8 Mio. EURO. Transaktionen mit der Erste Group Bank AG und Gesellschaften ihrer Gruppe werden zu marktüblichen Konditionen abgewickelt.
Zur Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, die 25% an der Steiermärkischen Sparkasse hält, bestehen im Übrigen keine wesentlichen Geschäftsbeziehungen.
Vergütungen an Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder
Vergütungen an Mitglieder des Vorstandes
Vergütungen an Mitglieder des Aufsichtsrates
Die im Geschäftsjahr tätigen Mitglieder des Vorstands erhielten im Gesamtjahr 2022 für ihre Funktion Bezüge (einschließlich Sachbezüge) in der Höhe von 2,6 Mio. EURO (2021: 2,3 Mio. EURO), das sind 1,7% (2021: 1,5%) des gesamten Personalaufwands des Steiermärkische Sparkasse-Konzern. An ehemalige Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 195
wurden im Geschäftsjahr 2022 0,3 Mio. EURO (2021: 0,3 Mio. EURO) ausbezahlt. Die Vergütungen an Mitglieder des Aufsichtsrates betrugen 0,2 Mio. EURO (2021: 0,2 Mio. EURO).Für Abfertigungen und Pensionen, einschließlich Dotierung der entsprechenden Rückstellungen, wurden für Mitglieder des Vorstandes sowie deren Hinterbliebene im Geschäftsjahr 2022 0,1 Mio. EURO (2021: 0,3 Mio. EURO) aufgewendet.
Forderungen und Verbindlichkeiten an nahestehenden Personen und Unternehmen
Forderungen an nahestehende Personen und Unternehmen
Vorstände und deren nahe Angehörige
Aufsichtsräte und deren nahe Angehörige
Vorstände der Anteilsverwaltung und deren nahe Angehörige
Sparkassenräte und deren nahe Angehörige
Vorstände und Aufsichtsräte der Erste Group
Verbindlichkeiten an nahestehende Personen und Unternehmen
Vorstände und deren nahe Angehörige
Aufsichtsräte und deren nahe Angehörige
Vorstände der Anteilsverwaltung und deren nahe Angehörige
Sparkassenräte und deren nahe Angehörige
Vorstände und Aufsichtsräte der Erste Group
Transaktionen mit nahestehenden Personen und Unternehmen erfolgen zu marktüblichen Konditionen.
Aufwendungen/Erträge gegenüber nahestehenden Personen und Unternehmen
Erste Group u. Anteilsverwaltungssparkasse
Sonstige verbundene Unternehmen
Schlüsselpersonen des Managements des Unternehmens oder der Mutter
Sonstige nahestehende Unternehmen und Personen
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 196
*) Saldo aus Zuführungen und Auflösungen inkl. Portfoliowertberichtigungen
Erste Group u. Anteilsverwaltungssparkasse
Sonstige verbundene Unternehmen
Schlüsselpersonen des Managements des Unternehmens oder der Mutter
Sonstige nahestehende Unternehmen und Personen
*) Saldo aus Zuführungen und Auflösungen inkl. Portfoliowertberichtigungen
Bei Krediten an nahestehenden Personen und Unternehmen erfolgten folgende Rückzahlungen:
Vorstände und deren nahe Angehörige
Aufsichtsräte und deren nahe Angehörige
Vorstände der Anteilsverwaltung und deren nahe Angehörige
Sparkassenräte und deren nahe Angehörige
Vorstände und Aufsichtsräte der Erste Group
Ansonsten erfolgten im Geschäftsjahr keine wesentlichen Rückzahlungen in Bezug auf die gewährten Kredite an nahestehende Personen.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 197
47.Prüfungshonorare und Honorare für SteuerberatungsleistungenIn der folgenden Tabelle sind Honorare ersichtlich, die von den Abschlussprüfer:innen des Mutterunternehmens bzw. der Tochterunternehmen für die Berichtsjahre 2022 und 2021 verrechnet wurden. Diese sind der Sparkassen-Prüfungsverband (Prüfungsstelle), PwC und Deloitte. Die angegebenen Honorare von PwC beinhalten sowohl Leistungen der “PwC Wirtschaftsprüfung GmbH” als auch von Gesellschaften des PwC-Netzwerks.
Sparkassen-Prüfungsverband
andere Bestätigungsleistungen
Sparkassen-Prüfungsverband
Honorare für Steuerberatung
Sparkassen-Prüfungsverband
Sparkassen-Prüfungsverband
48.Vermögenswerte und Verbindlichkeiten lautend auf fremde Währung und außerhalb Österreichs Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die nicht auf EUR lauten
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten außerhalb Österreichs
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 198
49.RestlaufzeitengliederungErwartete Restlaufzeiten der Aktiv- und Passivposten
Kassenbestand und Guthaben
Finanzielle Vermögenswerte - Held for Trading
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte
Kredite und Darlehen an Kunden
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
Kredite und Darlehen an Kunden
Forderungen aus Finanzierungsleasing
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Immaterielle Vermögensgegenstände
Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
Laufende Steuerforderungen
Latente Steuerforderungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Sonstige Vermögensgegenstände
Finanzielle Verbindlichkeiten - Held for Trading
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Einlagen von Kreditinstituten
Verbriefte Verbindlichkeiten
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Laufende Steuerverpflichtungen
Latente Steuerverpflichtungen
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 199
Sonstige Verbindlichkeiten
Summe der Verbindlichkeiten (exkl. Kapital)
50.Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres, über die zu berichten wäre, sind nicht eingetreten.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 200
51.Reform der Referenzzinssätze (IBOR-Reform)Mit 31. Dezember 2021 wurde die Veröffentlichung der Libor-Zinssätzen für CHF, GBP, JPY (jeweils für alle Laufzeiten) und USD (für Laufzeiten 1 Woche und 2 Monate) eingestellt. Die Veröffentlichung der restlichen, liquideren USD-Laufzeiten (Tagesgeldsatz, 1 Monat, 3 Monate, 6 Monate, 12 Monate) wird mit 30. Juni 2023 eingestellt.
Im Hinblick auf sonstige IBOR-Zinssätze geht der Steiermärkische Sparkasse-Konzern davon aus, dass Euribor-Zinssätze, die bereits reformiert und den Regelungen der EU-Benchmark-Verordnung (BMR) entsprechen, derzeit nicht betroffen sind.
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern hat ein spezielles Projekt zur Reform der Referenzzinssätze. Für mit 31. Dezember 2021 abgelöste Libor-Zinssätze wurde das Libor-basierte Neugeschäft in 2021 eingestellt und die notwendigen Änderungen in Systemen, Risikomanagement, Kommunikation und Bilanzierung sowie der Übergang von Altverträgen wurden umgesetzt.
Neuverträge mit einer USD Libor-Bindung waren bis Ende 2021 möglich. Die neuen alternativen Referenzzinssätze (Alternative Reference Rates, ARR) sind lizenziert und die Systeme können Geschäfte mit neuen Referenzzinsätzen abbilden. In 2021 wurden die Fallback-Pläne für die Umsetzung von Maßnahmen im Hinblick auf die Ablöse der Referenzzinssätze weitgehend erstellt. Fallback-Klauseln in Verträgen mit USD Libor-Bindung werden derzeit aktualisiert. Die Umstellung der USD Libor-basierten Altvertäge wird bis Mitte 2023 durchgeführt.
Die neuen Referenzzinssätze, die den Libor ablösen, sind Overnight-Sätze. Darüber hinaus bestehen wesentliche Unterschiede zwischen Libor-Sätzen und den neuen alternativen Referenzzinssätzen. Der Libor ist ein Zinssatz, der sich auf eine zukünftige Frist bezieht und jeweils am Beginn einer Periode für eine bestimmte Laufzeit (z.B. 3-Monats Libor) publiziert wird, d.h. der Libor ist ein zukunftsgerichteter Zinssatz. Die ARRs sind vergangenheitsbasierte Taggeld-Sätze (Overnight-Sätze), die auf tatsächlichen Transaktionen basieren. Nachfolgend sind die neuen Referenzzinssätze für die jeweilige Währung angeführt:
_Sofr (Secured Overnight Financing Rate) für USD
_Sonia (Sterling Overnight Index Average) für GBP
_Saron (Swiss Average Rate Overnight) für CHF
_Tonar (Tokyo Overnight Average Rate) für JPY
Libor-Zinssätze beinhalten Kreditrisikoaufschläge, um die Risiken des Interbankenmarktes für die jeweiligen Fristigkeiten abzubilden. Dementsprechend müssen im Rahmen der Ablöse der Libor-Sätze für die neuen Referenzzinsätze Anpassungsaufschläge für Fristigkeiten, Kreditrisiken und sonstige Differenzen zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Gleichwertigkeit berücksichtigt werden.
Für die Währungen USD, GBP und JPY sind auch zukunftsgerichtete Zinssätze verfügbar, die zwar auf den Overnight-Sätzen basieren, jedoch vom Derivatemarkt für Zinssätze abgeleitet werden. Diese sind im konsumentengeschützten Kreditgeschäft des Steiermärkische Sparkasse-Konzern verpflichtend anzuwenden, da die gesetzliche Verpflichtung besteht, Zinssätze vor Beginn der Zinsbindungsperiode zu kommunizieren.
Für CHF sind zukunftsgerichtete alternative Referenzzinssätze jedoch nicht verfügbar. Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1847 der Kommission wurde ein gesetzlicher Nachfolge-Referenzzinssatz für Geschäfte mit CHF Libor-Bindung in den Bereichen Konsum- und Hypothekarkrediten sowie für variabel verzinste Kredite für Kleinbetriebe festgelegt. Die Verordnung sieht vor, dass der 1-Monat CHF Libor durch den 1-Monat Saron Compound-Zinssatz ersetzt wird. Für die Ermittlung des 1-Monat Saron Compound-Zinssatzes werden alle täglichen Saron-Zinssätze eines 1-monatigen Beobachtungszeitraums unmittelbar vor Beginn der Zinsperiode berücksichtigt. CHF Libor-Zinssätze für 3, 6 und 12 Monate sind durch den 3-Monats Saron Compound-Zinssatz, basierend auf einem 3-monatigen Beobachtungszeitraum vor Beginn der Zinsperiode, zu ersetzen. Darüber hinaus ist zum Ausgleich der Wertunterschiede durch die Anwendung des Ersatzzinssatzes verpflichtend ein Anpassungsaufschlag zu berücksichtigen.
Im Hinblick auf die Bilanzierung der Ablöse bisheriger Referenzzinssätze wurde im Rahmen der IBOR-Reform – Phase 2: Änderungen von IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 (veröffentlicht im August 2020) ein praktischer Behelf zur Verfügung gestellt. Dieser sieht vor, Zinssatzänderungen infolge der IBOR-Reform als Anpassung des Effektivzinssatzes der betroffenen Finanzinstrumente zu behandeln. Dadurch kommt es nicht zu einer sofortigen erfolgswirksamen Erfassung der Zinssatzänderung. Diese Erleichterung gilt ausschließlich für Zinssatzänderungen infolge der IBOR-Reform, d.h. nur wenn
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 201
_die Änderung als eine unmittelbare Konsequenz der IBOR-Reform erforderlich ist und
_der neue Referenzzinssatz als Basis zur Ermittlung der vertraglichen Cashflows in wirtschaftlicher Hinsicht dem abgelösten Referenzzinssatz entspricht (inklusive eines fixen Anpassungsaufschlags, um Unterschiede im Zeitpunkt der Umstellung auf die neuen ARRs auszugleichen).
Für die von der Ablöse der Libor-Zinssätze durch die neuen Referenzzinssätze betroffenen Finanzinstrumente des Steiermärkische Sparkasse-Konzern sind die Bedingungen für die Anwendung des praktischen Behelfs erfüllt.
Bis zum Jahresende 2022 wurden alle Finanzinstrumente mit GBP-, JPY- und CHF-Libor-gebundenen Zinsen in die ARRs überführt.
Volumen der Finanzinstrumente mit Libor-Bindung, die bis zum Jahresende auf neue Referenzzinssätze umgestellt wurden
Finanzielle Vermögenswerte Buchwert
Finanzielle Verbindlichkeiten Buchwert
Volumen der Finanzinstrumente mit Libor-Bindung, die bis zum Jahresende noch nicht auf neue Referenzzinssätze umgestellt wurden
Finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Verbindlichkeiten
Kredite und Darlehen an Kunden
Buchwert
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute Buchwert
Schuldver-schreibungen
Buchwert
Einlagen von Kunden
Buchwert
Einlagen von Kreditinstituten Buchwert
Verbriefte Verbind-lichkeiten
Buchwert
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 202
52.Zuwendungen der öffentlichen Hand Eine Zuwendung der öffentlichen Hand wird im Konzernabschluss des Steiermärkische Sparkasse-Konzern erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass sie gewährt wird und dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt werden. Zuwendungen der öffentlichen Hand, die sich auf die Anschaffung eines Vermögenswerts beziehen, werden von den Anschaffungskosten des entsprechenden Vermögenswerts in Abzug gebracht und in den Folgeperioden im Zuge der Abschreibung dieser Vermögenswerte erfolgswirksam erfasst. Zuwendungen der öffentlichen Hand, die als Ausgleich für angefallene Aufwendungen gezahlt werden, werden mit diesen Aufwendungen saldiert.
Der im Steiermärkische Sparkasse-Konzern erfasste Gesamtbetrag an Zuwendungen der öffentlichen Hand beläuft sich auf 1,1 Mio. EURO. Dieser Betrag bezieht sich auf ein neues Investitionsprogramm in Österreich („Investitionsprämie“), das zur Unterstützung der Wirtschaft in der Covid-19-Krise angeboten wird. Im Rahmen der Investitionsprämie werden 7% bzw. 14% (bei Digitalisierungs- und Ökologisierungsprojekten) der Anschaffung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten gefördert. Weiters wurden Personalkostenzuschüsse für Gehälter, die während Quarantänen und Freistellungen für Kinderbetreuung gezahlt wurden, beantragt. Diese wurden in Höhe von rund 0,8 Mio. EURO gewährt und von den Personalkosten abgezogen.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 203
53.Darstellung des Anteilsbesitzes des Steiermärkische Sparkasse-Konzern zum 31. Dezember 2022Die angegebenen Eigenkapital- und Ergebniswerte sind grundsätzlich nach IFRS ermittelt und können daher von veröffentlichten, nach den anwendbaren nationalen Vorschriften erstellten Einzelabschlüssen dieser Gesellschaften abweichen, ebenso wie von der Darstellung in der Segmentberichterstattung. Das angegebene Ergebnis entspricht dem Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag nach Steuern (aber vor Rücklagenbewegung). Die Darstellung des Anteilsbesitzes beinhaltet durchgerechnete Anteile ab 20%.
Darstel-lung im Konzern2)
Banka Sparkasse d.d.; Ljubljana
ERSTE BANK AKCIONARSKO DRUŠTVO, NOVI SAD; Novi Sad (Konzern)
ERSTE BANK AD PODGORICA; Podgorica
Erste & Steiermärkische Bank d.d.; Rijeka (Konzern)
Sparkasse Bank AD Skopje; Skopje
Sparkasse Bank dd Bosna i Hercegovina; Sarajevo
DENAR-Immorent Grundverwertungsgesellschaft m.b.H.; Wien
Društvo za leasing Sparkase Lizing d.o.o. Skopje; Skopje
ERSTE CARD CLUB d.d.o.; Zagreb
ERSTE CARD poslovanje s kreditnimi karticami, d.o.o.; Ljubljana
Erste & Steiermärkische S-Leasing drustvo s ogranicenom odgovornoscu za leasing vozila i strojeva; Zagreb
GIROLEASING-Mobilienvermietungsgesellschaft m.b.H.; Wien
GWS Gemeinnützige Alpenländische Gesellschaft für Wohnungsbau und Siedlungswesen m.b.H.; Graz
IMMORENT EPSILON, leasing druzba, d.o.o.; Ljubljana
IMMORENT-RIO Grundverwertungsgesellschaft m.b.H.; Wien
IMMORENT-TRIAS Grundverwertungsgesellschaft m.b.H.; Wien
KERES-Immorent Immobilienleasing GmbH; Wien
Ölim-Grundverwertungsgesellschaft m.b.H.; Graz
PREDUZECE ZA FINANSIJSKI LIZING S-LEASING DOO, BEOGRAD; Beograd
Sparkasse Leasing društvo sa ogranicenom odgovornošcu za leasing nekretnina, vozila, brodova i mašina, Sarajevo; Sarajevo
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 204
Darstel-lung im Konzern2)
Sparkasse Leasing S, družba za financiranje d.o.o.; Ljubljana
Sparkassen IT Holding AG; Wien
Sparkassen Leasing Süd GmbH; Graz
Theuthras-Immorent Grundverwertungsgesellschaft m.b.H.; Graz
BRS Büroreinigungsgesellschaft der Steiermärkischen Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft Gesellschaft m.b.H.; Graz
Erste Group IT HR društvo s ogranicenom odgovornošcu za usluge informacijskih tehnologija; Bjelovar
ERSTE NEKRETNINE d.o.o. za poslovanje nekretninama; Zagreb
Gewerbe- und Dienstleistungspark der Stadtgemeinde Bad Radkersburg KG; Bad Radkersburg
IMMORENT - ANDROMEDA Grundverwertungsgesellschaft m.b.H. "in Liqu."; Wien
IMMORENT DELTA, leasing druzba, d.o.o.; Ljubljana
IMMORENT-HATHOR Grundverwertungsgesellschaft m.b.H; Wien
IZBOR NEKRETNINA D.O.O. ZA USLUGE; Zagreb
Jura GrundverwertungsgmbH; Graz
LIEGESA Immobilienvermietung GmbH Nfg OG; Graz
Macedonian Stock Exchange AD; Skopje
Real-Service für steirische Sparkassen, Realitätenvermittlungsgesellschaft m.b.H.; Graz
RTG Tiefgaragenerrichtungs und -vermietungs GmbH; Graz
s ASG Sparkassen Abwicklungs- und Servicegesellschaft mbH; Graz
S-AMC1 DOOEL Skopje, Skopje
Schauersberg Immobilien Gesellschaft m.b.H.; Graz
Seniorenresidenz "Am Steinberg" GmbH; Graz
S-PREMIUM d.o.o.; Sarajevo
S-RENT DOO BEOGRAD; Beograd
Steiermärkische Verwaltungssparkasse Immobilien & Co KG; Graz
1) Ergebnisabführungsvertrag mit der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG.
2) V = Vollkonsolidierung, E = Einbeziehung At-Equity, E*) = Einbeziehung At-Equity über Erste Bank Croatia Group, A = nicht konsolidiert.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 205
Konzernabschluss 2022
Graz, den 14. März 2023
Der Vorstand:
Dr. Gerhard FabischDr. Georg Bucher
VorsitzenderVorstandsmitglied
Dr. Oliver KröpflMag. Walburga Seidl
VorstandsmitgliedVorstandsmitglied
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 206
ZUSÄTZLICHE INFORMATIONENGLOSSAR
Andere Aktiva
Summe aus den Bilanzposten Sachanlagen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, laufende und latente Steuerforderungen und sonstige Vermögenswerte.
Andere Passiva
Summe aus den Bilanzposten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, Rückstellungen, laufende und latente Steuerverpflichtungen und sonstige Verbindlichkeiten.
Betriebsaufwendungen (Verwaltungsaufwand)
Summe aus Personalaufwand, Sachaufwand sowie Abschreibung und Amortisation.
Betriebsergebnis
Betriebserträge abzüglich Betriebsaufwendungen.
Betriebserträge
Summe aus Zinsüberschuss, Provisionsüberschuss, Dividendenerträge, Handelsergebnis, Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten, Periodenergebnis aus Anteilen an At Equity-bewerteten Unternehmen und Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien & sonstigen Operating-Leasing-Verträgen.
Buchwert je Aktie
Eigenkapital (Eigentümer:innen des Mutterunternehmens zuzurechnendes Eigenkapital) geteilt durch die Anzahl der ausgegebenen Aktien am Ende der Periode.
CEE (Central and Eastern Europe)
Abkürzung für den Wirtschaftsraum Zentral- und Osteuropa. Umfasst die neuen EU-Mitgliedsländer der Erweiterungsrunden 2004 und 2007 sowie die Nachfolgestaaten Jugoslawiens und der Sowjetunion sowie Albanien.
CET1
Common Equity Tier 1, Hartes Kernkapital
CRD IV (Capital Requirements Directive)
Es handelt sich bei der CRD IV um einen Gesetzgebungsvorschlag der EU-Kommission zur Umsetzung der neuen Eigenkapitalregeln für Banken („Basel 3”) in europäisches Recht.
CRR
Capital Requirements Regulation: einer der beiden Rechtsakte, die die neuen Eigenkapitalrichtlinien enthalten.
Deckungsquote
Prozentsatz der Wertberichtigungen, welche für notleidende Forderungen gebildet wurden, im Verhältnis zu den notleidenden Krediten ohne Berücksichtigung von Sicherheiten.
Eigenkapitalverzinsung (RoE, Return on Equity)
Das den Eigentümer:innen des Mutterunternehmens zuzurechnende Periodenergebnis, abzüglich der Dividenden für das Zusätzliche Kernkapital (AT1) in Prozent des durchschnittlichen, den Eigentümer:innen des Mutterunternehmens zuzurechnenden Eigenkapitals. Der Durchschnitt wird auf Basis von Quartalsendwerten berechnet.
Eigenmittel
Die Eigenmittel gemäß CRR setzen sich zusammen aus dem Harten Kernkapital (CET1), dem Zusätzlichen Kernkapital (AT1) und dem Ergänzungskapital (T2).
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 207
Eigenmittelquote
Anrechenbare Eigenmittel in % der risikogewichteten Aktiva gemäß Artikel 92 (1) CRR.
Ergebnis je Aktie
Das den Eigentümer:innen des Mutterunternehmens zuzurechnende Periodenergebnis, abzüglich der Dividenden für das Zusätzliche Kernkapital (AT1), dividiert durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der in Umlauf befindlichen Stammaktien.
Gesamtkapitalquote
Gesamte Eigenmittel in Prozent des Gesamtrisikobetrages (gemäß CRR).
Gesamtrisikobetrag (Risikogewichtete Aktiva, RWA)
Umfasst Kredit-, Markt-, und operationelles Risiko (gemäß CRR).
Grundkapital
Nominelles, den Eigentümer:innen des Mutterunternehmens zuzurechnendes Eigenkapital, das von den Gesellschaftern aufgebracht wird.
Harte Kernkapitalquote (CET1-Quote)
Hartes Kernkapital in Prozent des Gesamtrisikobetrages (gemäß CRR).
ICAAP (Internal Capital Adequacy Assessment Process)
Die Banken sind gefordert, durch den Einsatz geeigneter Verfahren und Systeme eine angemessene Eigenkapitalausstattung unter Betrachtung aller wesentlichen Risiken langfristig sicherzustellen. In der internationalen Diskussion werden die entsprechenden Verfahren als ICAAP bezeichnet.
Kernkapitalquote
Kernkapital in Prozent des Gesamtrisikobetrages (gemäß CRR).
Kosten-Ertrags-Relation (Cost/Income Ratio)
Verwaltungsaufwand bzw. Betriebsaufwendungen in Prozent der Betriebserträge.
Kredit-Einlagen-Verhältnis
Kundenkredite (netto) im Verhältnis zu den Kundeneinlagen.
LCR
Die Liquidity Coverage Ratio ist eine im Zuge von Basel 3 etablierte Kennzahl zur Bewertung des kurzfristigen Liquiditätsrisikos von Kreditinstituten. Die LCR ist das Verhältnis des Bestands als erstklassig eingestufter Aktiva zum gesamten Nettoabfluss der nächsten 30 Tage. Die LCR ist unter Anwendung eines durch Basel 3 vorgegebenen Stressszenarios zu ermitteln. Dabei muss die LCR 100% oder mehr betragen, um den Standard zu erfüllen.
NPE-Besicherungsquote (Non-performing-Exposure-Besicherungsquote)
Sicherheiten für das notleidende Kreditrisikovolumen in Prozent des notleidenden Kreditrisikovolumens.
NPE-Deckungsquote (Non-performing-Exposure-Deckungsquote)
Wertberichtigungen für das Kreditrisikovolumen (alle Wertberichtigungen im Anwendungsbereich von IFRS 9 sowie Rückstellungen für andere Zusagen) in Prozent des notleidenden Kreditrisikovolumens.
NPE-Quote (Non-performing-Exposure-Quote)
Anteil des notleidenden Kreditrisikovolumens am gesamten Kreditrisikovolumen.
NPL-Besicherungsquote (Non-performing-Loans-Besicherungsquote)
Sicherheiten für notleidende Kredite und Darlehen an Kund:innen in Prozent der notleidenden Kredite und Darlehen an Kund:innen.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 208
NPL-Deckungsquote (Non-performing-Loans-Deckungsquote)Wertberichtigungen für Kredite und Darlehen an Kund:innen in Prozent der notleidenden Kredite und Darlehen an Kund:innen.
NPL-Quote (Non-performing-Loans-Quote)
Anteil der notleidenden Kredite und Darlehen an Kund:innen an den gesamten Krediten und Darlehen an Kund:innen.
NSFR
Die Net Stable Funding Ratio ist eine im Zuge von Basel 3 etablierte Kennzahl, die der Optimierung der strukturellen Liquidität von Kreditinstituten dienen soll, wobei ein Zeithorizont von einem Jahr betrachtet wird. Die NSFR ist definiert als das Verhältnis zwischen dem verfügbaren, stabil refinanzierten Betrag und dem Betrag, für den eine stabile Refinanzierung erforderlich ist.
Risk Appetite Statement (RAS)
Das RAS ist eine strategische Erklärung, die das maximale Risiko festlegt, das ein Unternehmen bereit ist für die Erreichung der Unternehmensziele einzugehen.
Risikokategorien
Risikokategorien klassifizieren die Risikopositionen des Steiermärkische Sparkasse-Konzern basierend auf den internen Ratings des Konzern. Es bestehen drei Risikokategorien für nicht notleidende und eine Risikokategorie für notleidende Risikopositionen.
Risikokategorie – Niedriges Risiko
Typische regionale Kund:innen mit stabiler, langjähriger Beziehung zum Steiermärkische Sparkasse-Konzern oder große, international renommierte Kund:innen. Sehr gute bis zufriedenstellende Finanzlage; geringe Eintrittswahrscheinlichkeit von finanziellen Schwierigkeiten im Vergleich zum jeweiligen Markt, in dem die Kund:innen tätig sind. Retail-Kund:innen mit einer langjährigen Geschäftsbeziehung zur Bank oder Kund:innen, die eine breite Produktpalette nutzen. Gegenwärtig oder in den letzten zwölf Monaten keine relevanten Zahlungsrückstände. Neugeschäft wird in der Regel mit Kund:innen dieser Risikokategorie getätigt.
Risikokategorie – Anmerkungsbedürftig
Potenziell labile Nicht-Retail-Kund:innen, die in der Vergangenheit eventuell bereits Zahlungsrückstände/-ausfälle hatten oder mittelfristig Schwierigkeiten bei der Rückzahlung von Schulden haben könnten. Retail-Kund:innen mit eventuellen Zahlungsproblemen in der Vergangenheit, die zu einer frühzeitigen Mahnung führten. Diese Kund:innen zeigten in letzter Zeit meist ein gutes Zahlungsverhalten.
Risikokategorie – Erhöhtes Risiko
Die Kreditnehmer:in ist kurzfristig anfällig gegenüber negativen finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklungen und weist eine erhöhte Ausfallwahrscheinlichkeit auf. In einigen Fällen stehen Umstrukturierungsmaßnahmen bevor oder wurden bereits durchgeführt. Derartige Forderungen werden in der Regel in spezialisierten Risikomanagementabteilungen behandelt.
Risikokategorie – Notleidend (non-performing)
Mindestens eines der Ausfallkriterien nach Artikel 178 CRR trifft auf den Kreditnehmer zu, unter anderem: volle Rückzahlung unwahrscheinlich; Zinsen oder Kapitalrückzahlungen einer wesentlichen Forderung mehr als 90 Tage überfällig; Umschuldung mit Verlust für Kreditgeber:in; Realisierung eines Verlustes oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Für alle Kundensegmente, einschließlich Retail-Kund:innen, wird die Kundensicht angewendet; wenn eine Kund:in bei einem Geschäft ausfällt, dann gelten auch die Transaktionen, bei denen die Kund:in nicht ausgefallen ist, als notleidend. Darüber hinaus beinhalten notleidende Forderungen auch gestundete Geschäfte mit Zahlungsverzug, bei denen die Kund:in nicht ausgefallen ist.
Zinsspanne
Zinsüberschuss in Prozent der durchschnittlichen zinstragenden Aktiva. Der Durchschnitt wird auf Basis von Jahreswerten (Durchschnitt aus Bilanz- und Vorjahr) berechnet.
Zinstragende Aktiva
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 209
Gesamtaktiva abzüglich Kassenbestand und Guthaben, Derivate – Held for Trading, Sachanlagen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, immaterielle Vermögenswerte, laufende und latente Steuerforderungen sowie sonstige Vermögenswerte.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 210
ABKÜRZUNGSVERZEICHNISALMAsset Liability Management
AT1Additional Tier 1
BGABetriebs- und Geschäftsausstattung
BWGBankwesengesetz
CCFCredit Conversion Factor
CEECentral and Eastern Europe
CRDCapital Requirements Directive
CRRCapital Requirements Regulation
CROChief Risk Officer
CVACredit Value Adjustments
DVADebit Value Adjustment
EBAEuropean Banking Authority
ECLExpected Credit Loss
EIREffective interest rate
ERMEnterprise-wide Risk Management
FVOCIFair value through other comprehensive income
FVPLFair value through profit or loss
IASInternational Accounting Standards
ICAAPInternal Capital Adequacy Assessment Process
IFRS International Financial Reporting Standards
LCRLiquidity Coverage Ratio
LGDLoss Given Default
LT PDLifetime Probability of Default
NSFRNet Stable Funding Ratio
OCIOther comprehensive income
PDProbability of Default
POCIPurchased or originated credit impaired
RASRisk Appetite Statement
SEESouth-East Europe
SICRSignificant increase in credit risk
SPPISolely payments of principal and interest
SREPSupervisory Review and Evaluation Process
T1Tier 1
T2Tier 2
UGBUnternehmensgesetzbuch
ZGEZahlungsmittelgenerierende Einheit
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 211
ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETERDie unterzeichnenden Vorstandsmitglieder bestätigen gemäß § 124 BörseG als gesetzliche Vertreter der Steiermärkische Sparkasse:
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Graz, den 14. März 2023
Der Vorstand:
Dr. Gerhard FabischDr. Georg Bucher
VorsitzenderVorstandsmitglied
Dr. Oliver KröpflMag. Walburga Seidl
VorstandsmitgliedVorstandsmitglied
JAHRESFINANZBERICHT 2022 - STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN 212
Verantwortungsbereiche des VorstandesDr. Gerhard Fabisch
Vorsitzender
Wertpapiergeschäft
Generalsekretariat
Human Resources
Betriebsrat
Retailvertrieb Steiermark
Steuerung Auslandsbeteiligungen
Organisation/IT
Zahlungsverkehr u.
Vertriebsservice
Treasury
Geschäftsfeld Kommerz
Operations
Werbung
Immobilien- und Gebäude-management
Workout Management
Compliance und Recht *)
Interne Revision *)
Strategisches
Risikomanagement
Operatives
Risikomanagement
Finanzen
*) funktionelle Unterstellung Gesamtvorstand
JahresabschlussSteiermärkische Bank und Sparkassen AG
FN034274d
Bilanz zum 31.Dezember 20221. Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken und Postgiroämtern
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind
a) Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche Wertpapiere
b) zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zugelassene Wechsel
3. Forderungen an Kreditinstitute
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) von öffentlichen Emittenten
b) von anderen Emittenten
darunter: eigene Schuldverschreibungen
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
darunter: an Kreditinstituten
8. Anteile an verbundenen Unternehmen
darunter: an Kreditinstituten
9. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
darunter: Grundstücke und Bauten, die vom Kreditinstitut im Rahmen seiner eigenen Tätigkeit genutzt werden
11. Anteile an einer herrschenden oder an mit Mehrheit beteiligten Gesellschaft
12. Sonstige Vermögensgegenstände
13. Gezeichnetes Kapital, das eingefordert, aber noch nicht eingezahlt ist
14. Rechnungsabgrenzungsposten
15. Aktive latente Steuern
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
b) sonstige Verbindlichkeiten
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten
4. Sonstige Verbindlichkeiten
5. Rechnungsabgrenzungsposten
a) Rückstellungen für Abfertigungen
b) Rückstellungen für Pensionen
6a. Fonds für allgemeine Bankrisiken
7. Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
8. Zusätzliches Kernkapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
darunter: Pflichtwandelschuldverschreibungen gemäß § 26 BWG
8b. Instrumente ohne Stimmrecht gemäß § 26a BWG
abzüglich Nennbetrag eigene Aktien
Summe gezeichnetes Kapital
c) Rücklage für eigene Aktien
b) satzungsmäßige Rücklagen
d) Rücklage für eigene Aktien
12. Haftrücklage gemäß § 57 Abs. 5 BWG
14. Investitionszuschüsse
a) COVID-19 Investitionsprämie
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Akzepte und Indossamentverbindlichkeiten aus weitergegebenen Wechseln
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten
darunter: Verbindlichkeiten aus Pensionsgeschäften
3. Verbindlichkeiten aus Treuhandgeschäften
4. Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
darunter: Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
5. Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
darunter: Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 Abs. 1 lit. a bis c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
a) Harte Kernkapitalquote
Gewinn und Verlustrechnung 20221. Zinsen und ähnliche Erträge
darunter: aus festverzinslichen Wertpapieren
2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
3. Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen
a) Erträge aus Aktien, anderen Anteilsrechten und nicht festverzinslichen Wertpapieren
b) Erträge aus Beteiligungen
c) Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen
5. Provisionsaufwendungen
6. Erträge aus Finanzgeschäften
7. Sonstige betriebliche Erträge
8. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
bb) Aufwand für gesetzlich vorgeschriebene soziale Abgaben und vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
cc) sonstiger Sozialaufwand
dd) Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung
ee) Dotierung der Pensionsrückstellung
ff) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
b) sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand)
9. Wertberichtigungen auf die in den Aktivposten 9 und 10 enthaltenen Vermögensgegenstände
abzüglich: Erträge aus der Auflösung von Investitionszuschüssen
10. Sonstige betriebliche Aufwendungen
III. BETRIEBSAUFWENDUNGEN
11./12. Saldo aus Wertberichtigungen auf Forderungen und Zuführungen zu Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und für Kreditrisiken sowie
Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen und aus Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und für Kreditrisiken
13./14.Saldo aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen bewertet sind, sowie auf Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sowie
Erträge aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen bewertet werden, sowie auf Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
V. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
15. Außerordentliche Erträge
darunter: Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken
16. Außerordentliche Aufwendungen
darunter: Zuweisungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken
17. Außerordentliches Ergebnis (Zwischensumme aus Posten 15 und 16)
18. Steuern vom Einkommen und Ertrag
darunter: Ertrag aus latenten Steuern
19. Sonstige Steuern, soweit nicht in Posten 18 auszuweisen
19a. Ergebnis aus Spaltungen
darunter: Dotierung der Haftrücklage
Auflösung der Haftrücklage
22. Auf Grund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne
JAHRESFINANZBERICHT 2022 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT219
Anhang zum Jahresabschluss 2022Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft JAHRESFINANZBERICHT 2022 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT220
JAHRESFINANZBERICHT 2022 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT221
1.Allgemeine AngabenDie Aufstellung des Jahresabschlusses 2022 erfolgt nach den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches (UGB) unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen des Bankwesengesetzes (BWG) in der jeweils geltenden Fassung. Angaben und Erläuterungen, welche sich durch die Änderungen in den anzuwendenden Rechnungslegungsbestimmungen ergeben, sind Kapitel 3 (Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden) zu entnehmen.
Die Sparkassen AG (Steiermärkische Bank und Sparkassen AG) ist in den Konzernabschluss der Erste Group Bank AG in Wien sowie in den Konzernabschluss der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG in Graz einbezogen. Die Offenlegung des von der Konzernmutter Erste Group Bank AG aufgestellten Konzernabschlusses erfolgt beim Handelsgericht Wien.
Die Sparkassen AG ist Mitglied des Haftungsverbundes (HV) gem. Art. 4 Abs. 1 Z 127 CRR und des aufsichtsbehördlich genehmigten institutsbezogenen Sicherungssystems (IPS) gemäß Art. 113 Abs. 7 CRR. Dem IPS und dem HV gehören zum Bilanzstichtag neben der Erste Group Bank AG und der Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG, die Bausparkasse der österreichischen Sparkassen AG sowie alle österreichischen Sparkassen an.
Nach den Bestimmungen zum Haftungsverbund, ist die solidarische Erfüllung der Verbindlichkeiten gegenüber Kund:innen (dies betrifft alle Einlagen gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 BWG, alle Geldforderungen auf Grund von Guthaben aus Bankgeschäften, alle Geldforderungen aus der Begebung von Wertpapieren, ausgenommen Eigenmittelbestandteile gemäß Art. 26ff, 51ff, 62ff CRR und Forderungen aus strafrechtlich relevanten Transaktionen) abhängig von der jeweiligen Kapitalisierung der einzelnen HV-Mitglieder gegeben.
Die unter Berücksichtigung der regulatorischen Anforderungen und allgemeiner Höchstgrenzen zu erbringenden individuellen Leistungen der einzelnen Mitglieder bestehen in Unterstützungsmaßnahmen (wie z.B. Gewährung von Liquiditätshilfen, Einräumung von Darlehen, Übernahme von Garantien, Zufuhr von Eigenkapital) und nach Leistung der gesetzlichen Einlagensicherung in der Erfüllung der gemäß dem HV/IPS-Vertrag abgesicherten Kundenforderungen im Falle des Konkurses eines Mitgliedes. Aufgrund der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen wurden die Höchstgrenzen für Unterstützungsmaßnahmen der einzelnen Mitglieder angehoben sowie ein Ex-Ante-Fonds (IPS Fonds) eingerichtet. In den Ex-Ante- Fonds wird quartalsmäßig einbezahlt.
Die Einzahlungen der einzelnen Mitglieder werden im Jahresabschluss als Beteiligung an der IPS Fonds GesbR – welche den Ex-Ante-Fonds verwaltet – ausgewiesen. Im Ausmaß der Einzahlungen der Mitglieder erfolgt die Dotierung einer Gewinnrücklage, welche nicht den Eigenmitteln zugerechnet wird. Diese Gewinnrücklage stellt aufgrund der vertraglichen Regelungen eine gebundene Rücklage dar. Eine Auflösung dieser gebundenen Gewinnrücklage darf nur bei Inanspruchnahme des Ex-Ante-Fonds aufgrund eines Schadensfalles erfolgen. Diese Rücklage kann daher intern nicht zur Verlustabdeckung verwendet werden und ist auf Mitgliedsebene nicht auf die Eigenmittel im Sinne der CRR anrechenbar.
Derzeit bestehen drei Einrichtungen zur Absicherung bestimmter Gläubigeransprüche:
•Abwicklungsfonds (Single & Resolution Fund) •Einlagensicherungsfonds (Deposit Guarantee Scheme)
•IPS Fonds (Ex-Ante-Fonds)
Die gesetzliche Grundlage für diese drei Einrichtungen, die zu leistenden Beiträge und deren Bilanzierung wird in Kapitel 4.27 Bilanzierung der Beiträge an die Einrichtungen zur Absicherung bestimmter Gläubigeransprüche behandelt.
Die Mitglieder des Haftungsverbundes/IPS bilden mit der Erste Group Bank AG eine Kreditinstitutsgruppe gemäß § 30 BWG bzw. einen aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis i. S. d Art. 18 und Art. 19 CRR, deren übergeordnetes Kreditinstitut die Erste Group Bank AG ist.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT222
Dies erfordert, dass die Erste Group Bank AG die konsolidierten Eigenmittel sowie die konsolidierten Eigenmittelanforderungen auf Basis der aufsichtlichen Konsolidierung vornimmt. Zum Zwecke der Einbeziehung der Mitglieder des Haftungsverbundes in den Konzernabschluss der Erste Group Bank AG wird ein nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestelltes Reporting Package an die Erste Group Bank AG übermittelt. Die Sparkassen AG hat als Medium für die Offenlegungsanforderungen gemäß Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) das Internet gewählt. Die Aufstellung der konsolidierten Eigenmittel sowie der konsolidierten Eigenmittelerfordernisse wird im Offenlegungsbericht der Erste Group unter https://www.erstegroup.com/de/investoren veröffentlicht.
1.4.Größenklasse gemäß § 221 UGB Die Sparkassen AG ist gemäß § 221 Abs. 3 i. V. m. § 189a UGB als große Kapitalgesellschaft einzustufen. 1.5.Angabe gemäß § 243b Abs. 7 UGB Die Sparkassen AG und ihre Tochterunternehmen werden in den gemäß § 243b und § 267a UGB erstellten und offengelegten konsolidierten nichtfinanziellen Bericht der Erste Group Bank AG konsolidiert einbezogen und sind somit gemäß § 243b Abs. 7 UGB von der Pflicht zur Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung befreit. Der konsolidierte nichtfinanzielle Bericht der Erste Group Bank AG ist Teil des Geschäftsberichts der Erste Group und wird beim Handelsgericht Wien offengelegt werden und ist nach Veröffentlichung auf der Website der Erste Group unter https://www.erstegroup.com/de/investoren/berichte/finanzberichte verfügbar.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT223
2.Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer Jahresabschluss wird unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm aufgestellt, welche die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vorsehen.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt.
Dem Vorsichtsprinzip wird unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Bankgeschäftes Rechnung getragen.
2.2.1Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sowie Valuten werden mit dem Referenzkurs der EZB zum Bilanzstichtag bewertet.
Devisentermingeschäfte und Währungsswaps werden grundsätzlich mit dem Devisenterminkurs angesetzt.
Das Anschaffungskostenprinzip wird durch § 58 Abs. 3 BWG für den Bereich der Fremdwährungsrechnung aufgegeben: Liegt der Fremdwährungskurs über dem Anschaffungskurs, so wird ein entsprechender Umrechnungserfolg in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, auch wenn dieser noch nicht am Markt endgültig realisiert wurde.
2.2.2Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen werden zum gemilderten Niederstwertprinzip bewertet.
Die Aktien an der Erste Group Bank AG, die von der Sparkassen AG als Beteiligung iSv § 189a Z 2 UGB (Bilanzausweis: Anteile an einer herrschenden Gesellschaft) ausgewiesen werden, und jene indirekt über die Sparkassen Beteiligungs GmbH & Co KG gehaltenen Aktien an der Erste Group Bank AG werden entsprechend den unternehmensrechtlichen Vorschriften (im Detail dazu die AFRAC-Stellungnahme 24 Beteiligungsbewertung (UGB) vom Dezember 2022) bewertet. Die Bewertung basiert auf einem Ertragswertverfahren.
Bei der Ermittlung des Unternehmenswerts wird der Barwert der künftigen finanziellen Überschüsse des Bewertungsobjektes (Erste Group Bank AG) berechnet, indem diese auf den Bewertungsstichtag 31. Dezember abgezinst werden. Die finanziellen Überschüsse basieren auf einem Planungshorizont von 5 Jahren. Über diesen Zeitraum hinausgehend wird eine ewige Rente angesetzt. Sofern die implizite Eigenkapitalrendite am Ende des Planungszeitraums über den Kapitalkosten liegt, wird die Eigenkapitalrendite für die Ermittlung der ewigen Rente schrittweise an die Eigenkapitalkosten angeglichen.
Die abgezinsten finanziellen Überschüsse setzen sich aus künftig erwarteten Gewinnen sowie aus sich auf Grund von bankenspezifischen Kapitalerfordernissen ergebenden Kapitalüberschüssen bzw. Kapitalfehlbeträgen zusammen. Um der erhöhten Planungsunsicherheit anlässlich des aktuellen wirtschaftlichen und geopolitischen Umfeldes Rechnung zu tragen, werden zur Bewertung wesentlicher Beteiligungen Cashflow-Prognosen aus alternativen möglichen Zukunftsszenarien herangezogen.
Der für die Berechnung herangezogene Zinssatz wird anhand des CAPM (Capital Asset Pricing Model) berechnet. Wesentliche Inputfaktoren dafür sind:
•Risikofreier Zinssatz (Quelle: Zinsstrukturkurve nach der Svensson Methode für 30-jährige deutsche Bundesanleihen)
•Marktrisikoprämie
•Betafaktor
•Gewichtete Länderrisikoprämie (Quelle: Damodaran)
Im Berichtsjahr werden 541.600 Stück Aktien an der Erste Group Bank AG zu einem Buchwert von EUR 15.000.063,44 gekauft.
Dividendenerträge werden mit Gewinnausschüttungsbeschluss ergebniswirksam erfasst.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT224
Die Bewertung der Kreditforderungen erfolgt nach den Vorschriften des Austrian Financial Reporting und Auditing Committee (AFRAC), AFRAC-Stellungnahme 14 (Juni 2021) unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode. Zum Abschlussstichtag erkennbare Ausfallrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Zuschreibungen aus der Auflösung von Werberichtigungen werden vorgenommen. Ist der Grund für die Wertberichtigungen weggefallen, werden Zuschreibungen vorgenommen. Methodisch erfolgt die Ermittlung der Wertberichtigung durch die Anwendung der IFRS 9 Impairment Modelle im UGB.
Wertpapiere werden je nach ihrer Zuordnung zum Handelsbestand, zum Umlaufvermögen oder zu den Finanzanlagen sowie ob es sich um Forderungen und forderungsähnliche Finanzinstrumente (FFI) handelt wie folgt bewertet: •Der Handelsbestand wird zu Marktwerten bewertet, auch bei Überschreitung der Anschaffungskosten
•Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zum niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und Börsenkurs oder Marktpreis bewertet. Ist ein Börsenkurs oder Marktpreis nicht festzustellen, werden sie zum niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und beizulegendem Zeitwert bewertet. Für Wertpapiere des Umlaufvermögens besteht keine Halteabsicht bis zur Endfälligkeit. Zum Handel an einer anerkannten Börse zugelassene Wertpapiere werden gemäß § 56 Abs. 5 BWG mit dem Marktwert bilanziert.
•Wertpapiere, bei denen es sich um FFI handelt, werden zu Anschaffungskosten abzüglich der Wertminderungen, die sich aus den Ausfallsrisiken ergeben, bewertet. FFI sind Schuldinstrumente, für die die Absicht besteht, sie bis zur Endfälligkeit zu halten, und deren Wert nicht von Risiko- und Ertragsstrukturen potentiell beeinträchtigt wird, die erheblich von den Ausfallsrisiken des Instruments abweichen.
•Schuldinstrumente des Anlagevermögens, die keine FFI sind, werden bei dauernder Wertminderung auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert abgeschrieben („gemildertes Niederstwertprinzip“).
•Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens werden zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet („strenges Niederstwertprinzip“).
Die Zuordnung der Wertpapiere zum Handelsbestand, zum Umlaufvermögen oder zu den Finanzanlagen und die Festlegung der Halteabsicht bis zur Endfälligkeit erfolgt entsprechend den vom Vorstand beschlossenen Organisationsrichtlinien.
Strukturierte Wertpapiere werden abhängig von der Risikostruktur entweder nach dem gemilderten oder dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Wertpapiere in der Aktiva 6 werden ausnahmslos nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet.
Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe für die Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert nicht mehr bestehen, wird der Betrag wieder zugeschrieben.
Der beizulegende Zeitwert ist derjenige Betrag, der in einem aktiven Markt aus dem Verkauf eines Finanzinstrumentes erzielt werden könnte oder der für einen entsprechenden Erwerb zu zahlen wäre. Sofern Marktpreise verfügbar waren, wurden diese zur Bewertung herangezogen. Bei fehlenden Marktpreisen wurden Bewertungsmodelle, insbesondere das Barwertverfahren, herangezogen.
2.2.5Fortgeführte Anschaffungskosten und Effektivzinsmethode Die fortgeführten Anschaffungskosten von finanziellen Vermögensgegenständen sind der Betrag, mit dem der Vermögensgegenstand beim erstmaligen Ansatz bewertet wird, abzüglich der Tilgungen, zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisation einer etwaigen Differenz zwischen dem ursprünglichen Betrag und dem bei Fälligkeit rückzahlbaren Betrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode.
Der Effektivzinssatz ist der Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Ein-/Auszahlungen über die erwartete Laufzeit des finanziellen Vermögensgegenstandes exakt auf die fortgeführten Anschaffungskosten eines Vermögensgegenstandes abgezinst werden. Die geschätzten Cashflows berücksichtigen dabei alle vertraglichen Bedingungen des Vermögensgegenstandes; erwartete Kreditverluste bleiben aber unberücksichtigt. Die Berechnung umfasst weiters Transaktionskosten und Bearbeitungsgebühren, wenn diese verteilungsfähig sind, sowie alle anderen Agios und Disagios auf den Nennbetrag.
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Bei festverzinslichen Wertpapieren, welche die Eigenschaft von Finanzanlagen haben, wird der Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag gemäß § 56 Abs. 2 und 3 BWG zeitanteilig zu- bzw. abgeschrieben. Bei verbrieften Verbindlichkeiten wird der Unterschiedsbetrag zwischen Ausgabe- und Rückzahlungsbetrag gemäß § 198 Abs 7 UGB zeitanteilig abgeschrieben. Die Verteilung des Unterschiedsbetrags erfolgt in Einklang mit der AFRAC-Stellungnahme 14 „Bilanzierung von nicht-derivativen Finanzinstrumenten (UGB)“ bis zur ersten Kündigungsmöglichkeit der Emittent:in bzw. bis zum Tilgungszeitpunkt anhand der Effektivzinsmethode.
Kreditgeschäft
Im Kreditgeschäft werden Gebühren und Provisionen mit Zinscharakter sowie Schätzungsänderungen anhand der Effektivzinsmethode zeitanteilig amortisiert. Ändert sich während der Laufzeit eines variabel verzinsten Kredits der Basiszinssatz und ist diese Änderung nicht auf eine Vertragsanpassung zurückzuführen, so werden die Änderungen der erwarteten zukünftigen Ein-/Auszahlungen durch eine Neuberechnung des Effektivzinssatzes berücksichtigt. Dabei werden auch allfällige Caps und Floors, die auf den Basiszinssatz vereinbart wurden, berücksichtigt.
Ändern sich die geschätzten zukünftigen Ein-/Auszahlungen eines Kredits während der Vertragslaufzeit und ist diese Änderung weder auf eine Vertragsanpassung noch auf eine Anpassung des nominellen Zinssatzes zurückzuführen, so werden die fortgeführten Anschaffungskosten des Vermögensgegenstandes durch Erfassung einer Schätzungsänderung angepasst. Diese Schätzungsänderung entspricht der Differenz zwischen den fortgeführten Anschaffungskosten vor Änderung der erwarteten Ein-/Auszahlungen und dem Barwert der neuen erwarteten Ein-/Auszahlungen, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird die Schätzungsänderung im Zinsergebnis erfasst.
Marktbasierte Anpassungen von Zinskonditionen, die spezifische Bedingungen erfüllen, werden durch eine Neuberechnung des Effektivzinssatzes berücksichtigt. Solche Änderungen der Zinsanpassung beziehen sich in der Regel auf Kredite, die keinen Forbearance-Status aufweisen und für die eine Vorfälligkeitsoption und ein hinreichend kompetitiver Refinanzierungsmarkt bestehen. Darüber hinaus müssen die Kosten, der Schuldner:in im Falle einer Vorauszahlung bzw. vorzeitigen Beendigung anfallen, als gering beurteilt werden.
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2.2.6Behandlung von VertragsanpassungenEine Vertragsanpassung liegt vor, wenn ein Vertrag angepasst wird, ohne dass eine solche Möglichkeit zur Anpassung vorher im Vertrag festgelegt wurde. Zu Vertragsanpassungen kommt es hauptsächlich im Kreditgeschäft.
Diese Vertragsanpassungen werden nach qualitativen und quantitativen Gesichtspunkten in erhebliche und nicht erhebliche Vertragsanpassungen eingeteilt.
Eine erhebliche Vertragsanpassung liegt vor, wenn nach qualitativer und/oder quantitativer Beurteilung eine erhebliche Änderung vorliegt, die den wirtschaftlichen Gehalt des Vermögensgegenstandes wesentlich verändert. Bei nicht ausgefallenen Krediten wird eine Vertragsanpassung, die zu einem Schuldnerwechsel, zu einer Währungskonvertierung (sofern diese nicht vertraglich vorgesehen war), zu bestimmten Änderungen der Zinsklausel, zu einer Barwertänderung oder zu einer Änderung der gewichteten Restlaufzeit in einem bestimmten Ausmaß führt, als erhebliche Vertragsanpassung eingestuft. Erhebliche Vertragsanpassungen führen zur Ausbuchung des ursprünglichen finanziellen Vermögensgegenstandes und zum erstmaligen Ansatz eines neuen, den Vertragsanpassungen entsprechenden finanziellen Vermögensgegenstandes. Wenn die Schuldner:in ausgefallen ist oder die erhebliche Vertragsanpassung zum Ausfall führt, wird der neue Vermögensgegenstand als ausgefallener Vermögensgegenstand behandelt. Die Differenz zwischen dem Buchwert des ausgebuchten Vermögensgegenstandes und dem beizulegenden Zeitwert des neuen Vermögensgegenstandes wird bei erstmaliger Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten 11 bzw. 12 ausgewiesen.
Wenn die Schuldner:in nicht ausgefallen ist und die erhebliche Vertragsanpassung nicht zum Ausfall führt, wird der nach der Ausbuchung des ursprünglichen Vermögensgegenstandes erfasste neue Vermögensgegenstand der Stufe 1 zugeordnet. Stufe 1 beinhaltet finanzielle Vermögensgegenstände bei Ersterfassung (sofern diese im Zugangszeitpunkt nicht bereits wertgemindert sind) und finanzielle Vermögensgegenstände, die, unabhängig von ihrer Bonität, seit Ersterfassung keine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos aufweisen. Der nicht amortisierte Betrag der Bearbeitungsgebühren/Transaktionskosten, die im Effektivzinssatz berücksichtigt wurden, wird zum Ausbuchungszeitpunkt in das Zinsergebnis gebucht. Die Auflösung der Wertminderungen, die für den ursprünglichen Vermögensgegenstand zum Zeitpunkt der erheblichen Vertragsanpassung gebildet waren, sowie die Bildung der Wertminderung für den neuen Vermögensgegenstand werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten 11 bzw. 12 ausgewiesen. Der verbleibende Unterschiedsbetrag zwischen dem alten Buchwert nach Auflösung der abgegrenzten Bearbeitungsgebühren und Transaktionskosten und dem beizulegenden Zeitwert des neuen Vermögensgegenstandes wird als sonstiger betrieblicher Ertrag bzw. Aufwand dargestellt.
Eine nicht erhebliche Vertragsanpassung liegt vor, wenn weder nach qualitativer noch nach quantitativer Beurteilung eine erhebliche Änderung vorliegt und sich der wirtschaftliche Gehalt des Vermögensgegenstandes nur unwesentlich ändert. Nicht erhebliche Vertragsanpassungen werden nach allgemeinen unternehmensrechtlichen Grundsätzen bilanziert, wobei Erträge nicht über die Restlaufzeit verteilt werden.
2.2.7Wertminderungen für Ausfallrisiken Wertminderungen für Ausfallrisiken werden für Forderungen und forderungsähnliche Finanzinstrumente erfasst. Wertminderungen für Ausfallrisiken werden insbesondere für Kreditforderungen, bestimmte Wertpapiere des Anlagevermögens und außerbilanziellen Kreditrisiken aus Finanzgarantien und bestimmten Kreditzusagen erfasst.
Bei Kreditforderungen entspricht der Buchwert des in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstandes der Differenz zwischen den fortgeführten Anschaffungskosten und den kumulierten Wertminderungen. Die Wertminderungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien werden im Bilanzposten „sonstige Rückstellungen“ ausgewiesen.
In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Wertminderungsaufwendungen und -erträge für alle Vermögensgegenstände in den Posten 11 und 12 erfasst.
Die Ermittlung der Wertminderungen erfolgt in Einklang mit der AFRAC-Stellungnahme 14 (Juni 2021) durch Anwendung des IFRS 9-Modells im UGB. Das Wertminderungsmodell basiert auf erwarteten Kreditverlusten und berücksichtigt die von § 201 Abs. 2 Z 7 UGB geforderten „statistisch ermittelbaren Erfahrungswerte aus gleich gelagerten Sachverhalten“, welche auch für die Bewertung der erwarteten Kreditverluste im UGB notwendig sind.
Die erwarteten Kreditverluste („expected credit loss“, ECL), spiegeln Folgendes wider:
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•einen unverzerrten und wahrscheinlichkeitsgewichteten Betrag, der durch eine Reihe möglicher Szenarien bestimmt wird;
•den Zeitwert des Geldes; und
•plausible und nachvollziehbare Informationen über vergangene Ereignisse und aktuelle Bedingungen sowie Prognosen zu zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklungen, die zum Bilanzstichtag ohne unangemessene Kosten oder Mühen zur Verfügung stehen.
Dreistufenmodell
Für die Kalkulation der Risikovorsorgen wird ein Wertminderungsmodell auf Basis eines Dreistufenansatzes verwendet:
•Stufe 1 beinhaltet finanzielle Vermögensgegenstände bei Ersterfassung (sofern diese im Zugangszeitpunkt nicht bereits wertgemindert sind) und finanzielle Vermögensgegenstände, die, unabhängig von ihrer Bonität, seit Ersterfassung keine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos aufweisen.
•Stufe 2 beinhaltet finanzielle Vermögensgegenstände, die seit Ersterfassung eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos aufweisen, für die aber zum Berichtszeitpunkt noch keine Wertminderung vorliegt. Der Stufe 2 sind auch jene nicht wertgeminderten Vermögensgegenstände zugeordnet, denen im Rahmen der IFRS 9-Umstellung wegen fehlender Daten kein Kreditrisiko vom Zugangszeitpunkt zugeordnet werden konnte. Eigene Regelungen bestehen für die Einstufung von erstmaligen Inanspruchnahmen von zugesagten Kreditlinien. Abhängig von der Entwicklung des Kreditrisikos zwischen Zusage und erstmaliger Inanspruchnahme wird die Ausleihung als Stufe 1 oder Stufe 2 klassifiziert.
•Stufe 3 beinhaltet finanzielle Vermögensgegenstände, die zum Berichtsstichtag wertgemindert sind. Grundsätzlich wird ein finanzieller Vermögensgegenstand wertgemindert, wenn die Kund:in ausfällt.
Die in der Sparkassen AG angewendete Ausfalldefinition wurde gemäß den Vorgaben der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde in EBA/GL/2016/07 „Leitlinien zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013“ und der „Delegierten Verordnung (EU) 2018/171 der Kommission vom 19. Oktober 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards bezüglich der Erheblichkeitsschwelle für überfällige Verbindlichkeiten“ entwickelt. Die Definition legt die Regeln für die „Ausfallansteckung“ in Gruppen verbundener Kund:innen fest und begründet das Konzept der technischen Überfälligkeit. Bei Anwendung der Ausfalldefinition besteht in der Erste Group generell eine Gesamtkundensicht, die zu einer Wertminderung bei allen Forderungen führt, auch wenn der Ausfall nur bei einem von mehreren Geschäften erfolgt (pulling-effect). Auf der anderen Seite bewirkt eine Hochstufung vom Ausfallstatus ein Wegfallen der beeinträchtigten Bonität bei sämtlichen Risikopositionen. In Stage 3 werden die Wertberichtigungen in Höhe der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverluste berechnet.
In Stufe 1 werden Risikovorsorgen in Höhe der erwarteten 12-Monats-Verluste berechnet, in Stufe 2 und Stufe 3 werden die Risikovorsorgen in Höhe der über die (Rest-)Laufzeit erwarteten Kreditverluste berechnet.
Signifikanter Anstieg des Kreditrisikos
Im Bereich der Modellierung des erwarteten Kreditverlustes und der Berechnung der sich daraus ergebenden Risikovorsorgen für Kreditverluste ist die Feststellung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos („significant increase in credit risk“, SICR) seit Zugang der Kreditforderung einer der wesentlichen Bestimmungsfaktoren für die erwarteten Auswirkungen. Dafür werden über alle Portfolien und Produkttypen quantitative und qualitative Indikatoren für die Einschätzung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos definiert, inklusive der Überfälligkeit von mehr als 30 Tagen.
Quantitative Indikatoren beinhalten nachteilige Änderungen der annualisierten Ausfallwahrscheinlichkeit („probability of default“, PD) über die gesamte (Rest-)Laufzeit, wobei die Wesentlichkeit eines SICR mittels einer Kombination von relativen und absoluten Änderungsschwellenwerten ermittelt wird. Prinzipiell werden die Indikatoren für die Ausfallwahrscheinlichkeit dahingehend festgelegt, um das Risiko unter Berücksichtigung zukunftsgerichteter Informationen („forward-looking information“) als „Point-in-Time“ Maß darzustellen. Die PD-Schwellenwerte werden auf Ebene von Kundensegmenten oder für das (Einzel-) Kundenrating festgelegt und unterliegen einer kontinuierlichen Validierung.
Qualitative Indikatoren für die Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos umfassen Stundungsmaßnahmen und die Übertragung der Kundenbetreuung in die Workout-Abteilung sowie Frühwarnindikatoren (sofern sie nicht schon im Rating hinreichend berücksichtigt werden) und Betrugshinweise. Die Festsetzung einiger qualitativer Indikatoren beruht inhärent auf der sachkundigen Beurteilung von Kreditrisiken, die angemessen und zeitgerecht zu erfolgen hat. Die diesbezüglichen gruppenweiten und institutsspezifischen Richtlinien und Prozesse gewährleisten den erforderlichen
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Steuerungsrahmen. Neben den qualitativen Determinanten auf Kundenebene wird die Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos auf Portfolioebene durchgeführt, wenn die Erhöhung des Kreditrisikos auf Geschäfts- oder Kundenebene erst nach einer gewissen Verzögerung eintritt oder wenn sie überhaupt nur auf Portfolioebene erkennbar ist. Im Geschäftsjahr 2022 sind bei der Bestimmung des signifikanten Anstiegs des Kreditrisikos zusätzliche Vorgehensweisen zur Anwendung gekommen, die im Abschnitt „Krieg in der Ukraine und COVID-19“ beschrieben werden.Individuell oder kollektiv ermittelte Risikovorsorge
Die Berechnung der Risikovorsorgen für ausgefallene Kund:innen erfolgt generell auf Einzelkundenebene. Die individuelle Methode kommt bei wesentlichen ausgefallenen Kund:innen zur Anwendung und besteht in einer individuellen Feststellung der aktuell als möglich erachteten Sanierungs- oder Abwicklungsszenarien, ihren Eintrittswahrscheinlichkeiten und den je Szenario zu erwartenden Rückflüssen (Tilgungen und Sicherheitenerlöse) durch die Workout-Riskmanager:in. Der Barwert ergibt sich aus der Diskontierung der erwarteten Zahlungsströme mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. Die erforderliche Risikovorsorge ergibt sich aus der Differenz zwischen Bruttobuchwert und dem Barwert der erwarteten Zahlungsströme in einem Szenario, über alle wahrscheinlichkeitsgewichteten Szenarien gerechnet. Eine Kund:in wird als wesentlich eingestuft, wenn die gesamten Forderungen und außerbilanziellen Posten über einer bestimmten Wesentlichkeitsgrenze liegen.
Sonst wird die Kund:in als „insignifikant“ eingeordnet, wobei ein regelbasierter Ansatz für die Berechnung der Einzelwertberichtigung eingesetzt wird. Für den zu erwartenden Verlust einer als „insignifikant“ eingeordneten Kund:in werden, in Abhängigkeit von der Dauer des Ausfalls und dem Status im Sanierungs- und Abwicklungsprozess, die möglichen Sanierungs- oder Abwicklungsszenarien, ihre Eintrittswahrscheinlichkeiten und den damit zu erwartenden Rückflüssen, statistisch ermittelte Risikoparameter verwendet. Die aktuelle Risikovorsorge ergibt sich aus dem Bruttobuchwert minus den je Szenario, mit dem Effektivzinssatz abgezinsten Rückflüssen, über alle wahrscheinlichkeitsgewichteten Szenarien gerechnet.
Portfoliowertberichtigungen werden für nicht ausgefallene Kund:innen unabhängig von ihrer Wesentlichkeit auf Basis eines regelbasierten Ansatzes berechnet. Die Schätzungen dafür umfassen die Höhe des Bruttobuchwertes bei Ausfall, die Ausfallswahrscheinlichkeit (PD), den Verlust bei Ausfall (LGD) und den Umrechnungsfaktor (CCF) für außerbilanzielle Posten. Bei der Berechnung des Verlustes bei Ausfall wird das Ergebnis der Diskontierung zukünftiger Zahlungsströme auf den Barwert berücksichtigt.
Die Basis für die oben angeführten Schätzungen bilden die regulatorischen Modelle und Parameter. Bedingt durch die Charakteristika des jeweiligen Portfolios und unter Berücksichtigung der IFRS Regeln können die Risikoparameter, die in die Berechnung der Portfoliowertberichtigungen einfließen, von den Risikoparametern, die bei der Berechnung des Kapitalerfordernisses verwendet werden, abweichen.
Krieg in der Ukraine und COVID-19
Aufgrund der Unsicherheit durch den Krieg in der Ukraine und die Energiekrise wandte die Sparkassen AG Ende Dezember 2022, neben der Standardbewertung von zukunftsbezogenen Informationen, eine kollektive Beurteilung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos (Stage-Overlays) an, was zu einer Verschiebung in Stage 2 auf der Grundlage vordefinierter Portfoliomerkmale führte. Diese Vorgehensweise wurde mit allen betroffenen Tochtergesellschaften und Geschäftsbereichen abgestimmt und von den jeweiligen Führungsgremien der Sparkassen AG genehmigt. Ausnahmen von der kollektiven Beurteilung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos waren erforderlich, wenn Besonderheiten festgestellt wurden und ordnungsgemäß dokumentiert wurde, warum sich diese anders verhalten als der Rest des Portfolios.
Bis zum vierten Quartal 2022 hatte die Sparkassen AG solche Stage-Overlays auch für die Covid-19-Pandemie im Einsatz. Die Verbesserung der Situation im Laufe des Jahres 2022 ermöglichte die Beendigung der Covid-19-bezogenen Stage-Overlays.
Der Krieg zwischen der Ukraine und Russland verschärfte die Herausforderungen durch eine Rally bei Energiepreisen einerseits und Unterbrechungen von Lieferketten andererseits. Die Energiepreisentwicklung hatte Einfluss auf unterschiedliche Branchen, vor allem jene mit energieintensiven Produktionsprozessen, aber ebenso auf solche mit hohen Treibstoffkostenanteilen. Daher wurden Regeln für Stage-Overlays aufgrund des Krieges in der Ukraine (Ukraine-Krieg-Overlays) als eine Kombination von konjunkturabhängigen Branchen (zyklische Branchen) und einjährigen Ausfallwahrscheinlichkeiten nach IFRS eingeführt.
Aufgrund der gegenwärtigen Verwerfungen auf dem Energiemarkt mit Auswirkungen auf die Verfügbarkeit und die Preise von Gas und anderen Energieformen hat die Erste Group im September 2022, zusätzlich zu den zyklischen Branchen, eine kollektive Stufenbewertung für Energieabhängigkeit eingeführt. Es wurden Effekte in zweifacher Ausprägung identifiziert: Konsequenzen von Gasrationierung und Gasknappheit für Kund:innen entweder aufgrund energieintensiver Produktionsprozesse oder durch die Abhängigkeit von Gas als primärem Input in ihren Geschäftsprozessen. Die Anfälligkeit
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wird durch Gasabhängigkeit, (begrenzte) Substitutionsmöglichkeiten und Auswirkungen einer Substitution auf die Finanzlage sowie auf Absicherungs- und Preismechanismen verursacht. In der Branche Rohstoffe wurden die Subbranchen Metall und Chemie als am stärksten betroffen identifiziert. Alle Unternehmen der Energiewirtschaft sowie die gesamte Industrie können potenziell von den massiven Engpässen und Verzerrungen auf dem derzeitigen Energiemarkt betroffen sein: Preisvolatilität, Margin Calls, Preisobergrenzen, Schwächen der europäischen Energieinfrastruktur, feste Abnahmeverträge (die die Abnehmer gefährden, wenn diese gekündigt werden, und / oder die Erzeuger erneuerbarer Energien daran hindern, von den höheren Preisen zu profitieren), usw. Alle Kunden, die zu diesen Branchen / Teilbranchen gehören, wurden auf Stage 2 geändert. Bestimmte Geschäftsmodelle im Energiesektor profitieren jedoch eher von der aktuellen Situation und passen daher nicht zu den allgemeinen Portfoliomerkmalen (aufgrund der umfassenden Definition des Energiesektors). Solche Unternehmen werden im Einklang mit den Anforderungen von IFRS 9 B.5.5.5 ausgeschlossen.2.2.8Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungsdauern bleiben im Berichtsjahr unverändert.
Die Abschreibungsdauer beträgt für
•immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens zwischen 4 und 5 Jahren (zwischen 20 % und 25 %),
•Bauten grundsätzlich zwischen 33 und 50 Jahren (zwischen 2 % und 3 %) und
•sonstige Sachanlagen zwischen 4 und 20 Jahren (zwischen 5 % und 25 %).
Geringwertige Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und als Abgänge erfasst.
Derivate, die in einer Sicherungsbeziehung gemäß AFRAC Stellungnahme 15 (Dezember 2020) stehen, werden als Bewertungseinheit kompensatorisch bilanziert, d.h. weder das Derivat noch das Grundgeschäft ist mit dem beizulegenden Zeitwert in der Bilanz ausgewiesen. Derivate im Bankbuch, die in keiner Sicherungsbeziehung gemäß AFRAC Stellungnahme 15 (Dezember 2020) stehen, werden imparitätisch ergebniswirksam mit dem über den Buchwert hinausgehenden noch zu erwartenden Verlust als Drohverlustrückstellung dargestellt. Die auf die Periode entfallenden laufenden Zinserträge/-aufwendungen sowie allfällige Ausgleichszahlungen werden erfolgsmäßig mit dem Effektivzinssatz abgegrenzt und im Zinserfolg ausgewiesen.
Der beizulegende Zeitwert (Fair Value) ist derjenige Betrag, der in einem aktiven Markt aus dem Verkauf eines Finanzinstruments erzielt werden könnte oder der für einen entsprechenden Erwerb zu zahlen wäre. Sofern Marktpreise verfügbar waren, werden diese zur Bewertung herangezogen. Bei fehlenden Marktpreisen wurden Bewertungsmodelle, insbesondere das Barwertverfahren, herangezogen. Zeitwerte für Optionen werden mit anerkannten Optionspreismodellen ermittelt. Die angewendeten Bewertungsmodelle umfassen u. a. Modelle der Black-Scholes-Klasse, Binomialmodelle, Hull-White- und BGM-Modelle. Für die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Derivaten werden Credit Value Adjustments (CVA) und Debt Value Adjustments (DVA) herangezogen.
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Für Sparformen mit steigenden Zinssätzen und für Stufenzinsanleihen werden die in den Folgejahren höheren Zinsbelastungen über die Laufzeit anhand der Effektivzinssatzmethode im Zinsaufwand berücksichtigt.
Emissionskosten werden sofort erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Disagios auf Emissionen werden gemäß § 198 Abs. 7 UGB aktiviert und auf die Laufzeit der Schuld im Verhältnis zum aushaftenden Kapital verteilt abgeschrieben.
Agios auf eigene Emissionen werden passiviert und verteilt auf die Laufzeit der Verbindlichkeit erfolgswirksam gebucht.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT230
Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der bestmöglich zu schätzen ist.Abfertigungen:
Die Rückstellungen für Abfertigungen werden unverändert zum Vorjahr nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Verfahren der laufenden Einmalprämien auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 3,75 % (Vorjahr: 1,05 %) und unter Zugrundlegung der Generationentafeln AVÖ 2018-P ermittelt. Die in der Rückstellungsveränderung enthaltene Zinskomponente von EUR 773.345,00 (Vorjahr: TEUR 415) wird im Nettozinsertrag ausgewiesen.
Als Rechnungszinssatz wird ein Stichtagszinssatz verwendet. Des Weiteren erfolgt die Berechnung unter folgenden Annahmen: Kollektivvertragstrend 7,85 % (Vorjahr: 2,40 %), Schematrend 0,80 % (Vorjahr: 0,80 %), Karrieretrend 0,10 % (Vorjahr: 0,10 %).
Die Berechnung erfolgt unter Beachtung der AFRAC Stellungnahme 27 Personalrückstellungen (UGB), (Juni 2022).
Als Zeitpunkt für den Eintritt der Leistungspflicht wird unverändert zum Vorjahr das gesetzlich vorgesehene Pensionsdatum angesetzt. Im Rahmen der Berechnung wird auf eine Bewertung von Austrittswahrscheinlichkeiten unter Verlust des Abfertigungsanspruches verzichtet. Es wird des Weiteren im Rahmen der Berechnung kein Fluktuationsabschlag berücksichtigt.
Veränderungen der Rückstellungen werden in der GuV unter „Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen“ bzw. „sonstige betriebliche Erträge“ ausgewiesen.
Pensionen:
Die Rückstellungen für Pensionen werden unverändert zum Vorjahr nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Verfahren der laufenden Einmalprämien auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 3,75 % (Vorjahr: 1,05 %) unter Zugrundelegung der Generationentafeln AVÖ 2018-P bilanziert. Die in der Rückstellungsveränderung enthaltene Zinskomponente von EUR 639.715,00(Vorjahr: TEUR 335) wird im Nettozinsertrag ausgewiesen.
Als Rechnungszinssatz wird ein Stichtagszinssatz verwendet. Des Weiteren erfolgt die Berechnung unter folgenden Annahmen: Kollektivvertragstrend 7,85 % (Vorjahr: 2,40 %), Schematrend 0,80 % (Vorjahr: 0,80 %), Karrieretrend 0,10 % (Vorjahr: 0,10 %).
Für die Barwerte der Pensionen werden darüber hinaus ASVG-Trends für Pensionisten von 5,72 % (Vorjahr: 2,00 %) angenommen.
Die Berechnung erfolgt unter Beachtung der AFRAC Stellungnahme 27 Personalrückstellungen (UGB), (Juni 2022).
Im Rahmen der Berechnung wird kein Fluktuationsabschlag berücksichtigt.
Änderungen der Rückstellung werden in der GuV unter „Dotierung der Pensionsrückstellung“ bzw. „sonstige betriebliche Erträge“ ausgewiesen.
Jubiläumsgeldrückstellung:
Die Rückstellungen für Jubiläumsgeldverpflichtungen werden unverändert zum Vorjahr nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Verfahren der laufenden Einmalprämien auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 3,75 % (Vorjahr: 1,05 %) und unter Zugrundlegung der Generationentafeln AVÖ 2018-P ermittelt. Die in der Rückstellungsveränderung enthaltene Zinskomponente von EUR 126.716,00 (Vorjahr: TEUR 73) wird im Nettozinsertrag ausgewiesen.
Als Rechnungszinssatz wird ein Stichtagszinssatz verwendet. Des Weiteren erfolgt die Berechnung unter folgenden Annahmen: Kollektivvertragstrend 7,85 % (Vorjahr: 2,40 %), Schematrend 0,80 % (Vorjahr: 0,80 %), Karrieretrend 0,10 % (Vorjahr: 0,10 %).
Die Berechnung erfolgt unter Beachtung der AFRAC Stellungnahme 27 Personalrückstellungen (UGB), (Juni 2022).
JAHRESFINANZBERICHT 2022 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT231
Als Zeitpunkt für den Eintritt der Leistungspflicht wird unverändert zum Vorjahr das vorgesehene Anfallsalter angesetzt. Im Rahmen der Berechnung wird kein Fluktuationsabschlag berücksichtigt sowie ein Zuschlag zur Berücksichtigung von Lohnnebenkosten in der Höhe von 18 % (Vorjahr: 18 %) zur Anwendung gebracht.Sonstige langfristige Rückstellungen:
Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit einem marktüblichen Zinssatz abgezinst. Als marktüblicher Zinssatz wird jener Zinssatz gewählt, zu dem sich Unternehmen mit hochklassiger Bonitätseinstufung entsprechendes Fremdkapital beschaffen können. In Abhängigkeit der jeweiligen Restlaufzeit kommen Zinssätze zwischen 0,00 % und 3,35 % (Vorjahr: zwischen 0,00 % und 0,95 %) zur Anwendung.
2.2.12Investitionszuschüsse Investitionszuschüsse nach dem Investitionsprämiengesetz (InvPrG) werden nach der Bruttomethode auf der Passivseite im Posten 14 Investitionszuschüsse ausgewiesen und nach Maßgabe der jeweiligen Nutzungsdauer des bezuschussten Anlagegutes erfolgswirksam vereinnahmt. Die erfolgswirksam vereinnahmten Beträge werden innerhalb der GuV offen abgesetzt von den Wertberichtigungen auf das Anlagevermögen ausgewiesen.
Die Aufgliederung der Investitionszuschüsse nach den einzelnen Posten des Anlagevermögens sowie die Entwicklung während des Geschäftsjahres zeigt die nachstehende Tabelle:
Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
JAHRESFINANZBERICHT 2022 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT232
3.Änderung von Bilanzierungs- und BewertungsmethodenGegenüber dem Vorjahr wurden im Berichtsjahr folgende Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen:
Der Vorstand hat gemäß Artikel 24 (2) CRR entschieden, dass die Sparkassen AG die Bewertung von Vermögenswerten und außerbilanziellen Posten und die Ermittlung der Eigenmittel auf Einzelbasis gemäß den Internationalen Rechnungslegungsstandards nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 vornimmt. Die Posten „Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013“ und „Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013“ unter der Bilanz werden per 31.12.2022 erstmals anhand von Werten ermittelt, wie sie sich bei Aufstellung eines seperaten Abschlusses nach IAS 27 und den IFRS, wie sie von der EU übernommen wurden, ergeben. Die Vorjahreszahlen zu diesen Posten wurden auf Basis von UGB/BWG-Werten ermittelt und sind daher nur eingeschränkt vergleichbar.
Die anrechenbaren Eigenmittel zum 31.12.2022 (IFRS) weisen gegenüber dem Vorjahr (UGB) eine Steigerung EUR 529,9 Mio. aus. Wesentliche Treiber im IFRS-Einzelabschluss – neben den bisher unterschiedlichen Jahresergebnissen – sind die Bewertungen der Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen gemäß IAS 27.10c anhand der in IAS 28 beschriebenen Equity-Methode (EUR 458,8 Mio.) und die Fair Value-Bewertung von Finanzinstrumenten zu Marktwerten (EUR 39,1 Mio.). Daneben gibt es noch Unterschiede im IFRS aus der Bewertung von Derivaten zu Marktwerten.
Die Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 stiegen aufgrund der „Equity-Bewertungen“ der Tochterunternehmen um EUR 590,9 Mio.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT233
4.Angaben zur BilanzIn der Bilanz werden die einzelnen Bilanzposten gemäß Kapitel 2 bewertet und ausgewiesen.
In den folgenden Anhangangaben werden die Buchwerte jedoch ohne die zeitanteiligen Zinsen ausgewiesen.
4.1.Fristengliederung Forderungen, Guthaben und Verpflichtungen Fristengliederung der nicht täglich fälligen Forderungen und Guthaben und der nicht täglich fälligen Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten und Nichtbanken (nach Restlaufzeiten):
nicht täglich fällige Forderungen und Guthaben
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr
mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre
nicht täglich fällige Verpflichtungen
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr
mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre
4.2.Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in Fremdwährung In Fremdwährung waren Vermögensgegenstände im Gesamtbetrag von EUR 249.337.131,37 (Vorjahr: TEUR 263.599) und Verbindlichkeiten im Gesamtbetrag von EUR 131.422.728,07 (Vorjahr: TEUR 100.221) vorhanden.
4.3.Forderungen an und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Forderungen an Kreditinstitute
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten
Verbindlichkeiten ggü. Kunden
Verbriefte Verbindlichkeiten
4.4.Beziehungen zu verbundenen Unternehmen Die Geschäftsbeziehungen zu verbundenen Unternehmen wurden zu branchenüblichen Konditionen abgewickelt.
Mit den verbundenen Unternehmen BRS Büroreinigungsgesellschaft der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG Gesellschaft m.b.H. und s ASG Sparkassen Abwicklungs- und Servicegesellschaft mbH bestehen Gewinnabführungsvereinbarungen.
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Ergebnisabführungsvertrag
Aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages zwischen dem Gruppenträger und dem inländischen Gruppenmitglied sind die vom Gruppenmitglied erzielten Gewinne an den Gruppenträger abzuführen und der Gruppenträger verpflichtet sich seinerseits, die Verluste des inländischen Gruppenmitglieds zu übernehmen. Von der Finanzverwaltung werden Ergebnisabführungsverträge als Steuerausgleichsvereinbarung anerkannt (vgl. KStR Rz 1587). Für die Dauer des Bestehens des Ergebnisabführungsvertrages ist daher eine Steuerumlage nicht gesondert zu berechnen und auszuweisen, da das gesamte unternehmensrechtliche Ergebnis des inländischen Gruppenmitglieds an den Gruppenträger verrechnet wird.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT235
4.6.Beteiligungen und Anteile an verbundenen UnternehmenBeteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen enthalten Anteile an den folgenden wesentlichen Unternehmen und weisen nach den letzten uns vorliegenden Jahresabschlüssen Eigenkapital und Ergebnis wie folgt aus:
Firma und Sitz der Gesellschaft Anteil am Kapital gesamt (davon indirekt) in %
Eigenkapital (i. S. UGB)EUR
Banka Sparkasse d.d.; Ljubljana
ERSTE BANK AKCIONARSKO DRUŠTVO, NOVI SAD; Novi Sad (Konzern)
Erste & Steiermärkische Bank d.d.; Rijeka (Konzern)
Sparkasse Bank AD Skopje; Skopje
Sparkasse Bank dd Bosna i Hercegovina; Sarajevo
DENAR-Immorent Grundverwertungsgesellschaft m.b.H.; Wien
Društvo za leasing Sparkase Lizing d.o.o. Skopje; Skopje
Erste & Steiermärkische S-Leasing drustvo s ogranicenom odgovornoscu za leasing vozila i strojeva; Zagreb
GIROLEASING-Mobilienvermietungsgesellschaft m.b.H.; Wien
GWS Gemeinnützige Alpenländische Gesellschaft für Wohnungsbau und Siedlungswesen m.b.H.; Graz
IMMORENT EPSILON, leasing druzba, d.o.o.; Ljubljana
IMMORENT-RIO Grundverwertungsgesellschaft m.b.H.; Wien
IMMORENT-TRIAS Grundverwertungsgesellschaft m.b.H.; Wien
KERES-Immorent Immobilienleasing GmbH; Wien
Ölim-Grundverwertungsgesellschaft m.b.H.; Graz
PREDUZECE ZA FINANSIJSKI LIZING S-LEASING DOO, BEOGRAD; Beograd
Sparkasse Leasing društvo sa ogranicenom odgovornošcu za leasing nekretnina, vozila, brodova i mašina, Sarajevo; Sarajevo
Sparkassen IT Holding AG; Wien
Sparkassen Leasing Süd GmbH; Graz
Theuthras-Immorent Grundverwertungsgesellschaft m.b.H.; Graz
JAHRESFINANZBERICHT 2022 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT236
Firma und Sitz der Gesellschaft
Anteil am Kapital gesamt (davon indirekt) in %
Eigenkapital (i. S. UGB)EUR
BRS Büroreinigungsgesellschaft der Steiermärkischen Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft Gesellschaft m.b.H.; Graz
Gewerbe- und Dienstleistungspark der Stadtgemeinde Bad Radkersburg KG; Bad Radkersburg
IMMORENT - ANDROMEDA Grundverwertungsgesellschaft m.b.H. "in Liqu."; Wien
IMMORENT DELTA, leasing druzba, d.o.o.; Ljubljana
IMMORENT-HATHOR Grundverwertungsgesellschaft m.b.H; Wien
Jura GrundverwertungsgmbH; Graz
LIEGESA Immobilienvermietung GmbH Nfg OG; Graz
Real-Service für steirische Sparkassen, Realitätenvermittlungsgesellschaft m.b.H.; Graz
RTG Tiefgaragenerrichtungs und -vermietungs GmbH; Graz
s ASG Sparkassen Abwicklungs- und Servicegesellschaft mbH; Graz
Schauersberg Immobilien Gesellschaft m.b.H.; Graz
Seniorenresidenz "Am Steinberg" GmbH; Graz
S-RENT DOO BEOGRAD; Beograd
Steiermärkische Verwaltungssparkasse Immobilien & Co KG; Graz
4.7.Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen Es bestehen keine Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen, welche wesentlich und marktunüblich sind.
Die Sparkassen AG führt ein Handelsbuch. Das Volumen beträgt für Wertpapiere
JAHRESFINANZBERICHT 2022 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT237
4.9.WertpapiereDie in Aktiva 5 bis 8 enthaltenen, zum Börsehandel zugelassenen Wertpapiere gliedern sich wie folgt:
zum Börsehandel zugelassen
zum Börsehandel zugelassen
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
4.10.Unterschiedsbeträge bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren Die Anschaffungskosten bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren waren teilweise höher als der Rückzahlungsbetrag, der verbleibende Unterschiedsbetrag gemäß § 56 Abs. 2 BWG betrug EUR 1.706.566,62 (Vorjahr: TEUR 2.425).
Die Anschaffungskosten bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren waren teilweise niedriger als der Rückzahlungsbetrag, der verbleibende Unterschiedsbetrag gemäß § 56 Abs. 3 BWG betrug EUR 5.868.096,07 (Vorjahr: TEUR 1.691).
4.11.Derivative Finanzinstrumente Davon : Verkaufsnominale für Optionen und CDS
Buchwert Aktiv + / Passiv -
Sonstige (zB: Zinsenswaps)
Sonstige (zB: Währungsswaps)
Die Buchwerte sind in folgenden Bilanzposten enthalten:
A12 Sonstige Vermögensgegenstände
JAHRESFINANZBERICHT 2022 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT238
P04 Sonstige Verbindlichkeiten
Davon : Verkaufsnominale für Optionen und CDS
Buchwert Aktiv + / Passiv -
Sonstige (zB: Zinsenswaps)
Sonstige (zB: Währungsswaps)
Die Buchwerte sind in folgenden Bilanzposten enthalten:
A12 Sonstige Vermögensgegenstände
P04 Sonstige Verbindlichkeiten
Die obige Darstellung berücksichtigt keinen eventuellen Hedgezusammenhang mit aktiven und passiven Posten.
Diese Tabelle enthält die Angaben gemäß § 64 Abs. 1 Z 3 BWG sowie gemäß § 238 Abs. 1 Z 1 lit b UGB.
Der beizulegende Zeitwert (Fair Value) ist derjenige Betrag, der in einem aktiven Markt aus dem Verkauf eines Finanzinstruments erzielt werden könnte oder der für einen entsprechenden Erwerb zu zahlen wäre. Sofern Marktpreise verfügbar sind, werden diese zur Bewertung herangezogen. Für börsengehandelte Derivate werden daher Börsenkurse als Marktpreise berücksichtigt. Bei fehlenden Marktpreisen kommen Bewertungsmodelle zum Einsatz. Für symmetrische Derivate wie Swaps wird ein Barwertverfahren verwendet. Optionen werden hingegen mit Black-Scholes bzw. komplexeren Modellen bewertet.
Bewertungsanpassungen von OTC-Derivaten durch Credit Value Adjustments (CVA) für das Kontrahentenausfallrisiko werden für alle Derivate, die mit Modellpreisen bewertet werden, durchgeführt.
CVA wird durch den erwarteten Risikobetrag („expected positive exposure“) und durch die Kreditqualität des Geschäftspartners bestimmt.
Das in der Sparkassen AG implementierte Verfahren für die Berechnung des erwarteten Exposures basiert für die wichtigsten Produktklassen auf einem Modell über Abbildung durch replizierende Optionen bzw. auf einer Monte-Carlo-Simulation.
Die Ausfallwahrscheinlichkeit von nicht aktiv am Markt gehandelten Counterpartys wird durch eine Anpassung der internen PDs über einen Korb von liquiden (auf dem zentraleuropäischen Markt aktiven) Emittenten durchgeführt.
Dadurch werden in das Bewertungsverfahren marktbasierte Informationen integriert.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT239
Counterpartys mit liquiden Anleihe- oder CDS Quotierungen werden direkt, aus diesen Instrumenten abgeleiteten, marktbasierten Ausfallswahrscheinlichkeiten zugeordnet.Für die Erste Group Bank als Counterparty werden die Ausfallswahrscheinlichkeiten aus den Rückkaufsniveaus für Erste Group Anleihen abgeleitet.
Bei der Ermittlung des Exposures wurden keine Nettingeffekte berücksichtigt.
4.13.Anhangangaben in Zusammenhang mit Sicherungsgeschäften Die Sparkassen AG verwendet Zinsswaps, Zinssatzoptionen und Währungsswaps um das Marktrisiko (Zinsänderungs- und Wechselkursrisiko) aus bilanziellen Vermögensgegenständen (Krediten) einzeln (Mikrohedge) abzusichern.
Entsprechend der Absicherungsstrategie werden Derivate eingesetzt, um den beizulegenden Zeitwert (Fair Value) von Grundgeschäften bis 2032 (z. B. durch Tausch von fixen gegen variable Zinszahlungsströme) abzusichern.
Positiver Zeitwert Fair Value Hedge
Negativer Zeitwert Fair Value Hedge
Die Tabelle zeigt den Anteil des beizulegenden Zeitwerts (Fair Value) des Derivats (Dirty Fair Value), der aufgrund der Sicherungsbeziehung nicht in der Bilanz dargestellt wird. Die Effektivitätsmessung erfolgt grundsätzlich mittels Critical Terms Matching. In Einzelfällen, wo dies nicht zulässig ist, erfolgt eine quantitative Effektivitätsmessung. Dabei werden für die retrospektive Effektivitätsmessung von Fair Value Hedges die Änderungen des Zeitwertes (ohne Berücksichtigung von Stückzinsen) zwischen Sicherungsgeschäft und Grundgeschäft miteinander verglichen, wobei das abgesicherte Risiko des Grundgeschäftes durch ein hypothetisches Geschäft abgebildet wird. Für die prospektive Effizienzmessung von Fair Value Hedges wird die Wertänderung von Derivat und abgesichertem Risiko des Grundgeschäftes miteinander verglichen.
Aufgrund der COVID-19-Pandemie mussten keine Sicherungsbeziehungen vorzeitig aufgelöst werden.
Die negativen Zeitwerte (ohne Berücksichtigung von Stückzinsen) von Derivaten zur Absicherung von Zahlungsströmen wurden nicht im Jahresabschluss erfasst, weil diesen Zahlungsströmen gegenläufige, erfolgswirksame Zahlungsströme aus Grundgeschäften mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gegenüberstehen.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT240
4.14.Finanzinstrumente des AnlagevermögensSchuldtitel öffentlicher Stellen
Forderungen an Kreditinstitute
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Schuldtitel öffentlicher Stellen
Forderungen an Kreditinstitute
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
JAHRESFINANZBERICHT 2022 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT241
Die Abschreibung wurde unterlassen, weil die Wertminderungen voraussichtlich nicht von Dauer sind. Festverzinsliche Wertpapiere wurden, soweit keine Bonitätsverschlechterung vorlag, nicht abgeschrieben.
Der beizulegende Zeitwert (Fair Value) ist derjenige Betrag, der in einem aktiven Markt aus dem Verkauf eines Finanzinstruments erzielt werden könnte oder der für einen entsprechenden Erwerb zu zahlen wäre. Sofern Marktpreise verfügbar waren, werden diese zur Bewertung herangezogen.
Bei fehlenden Marktpreisen wurden Bewertungsmodelle, insbesondere das Barwertverfahren, herangezogen.
4.15.Im Folgejahr fällig werdende Wertpapiere Im Folgejahr werden Wertpapiere in Höhe von EUR 122.089.654,94 (Vorjahr: TEUR 105.711) fällig.
Passiva 03 lit. a begebene Schuldverschreibungen
4.16.Aufgliederung des Kernkapitals und der ergänzenden Eigenmittel gemäß § 64 Abs. 1 Z 16 BWG Die erstmals zum 31.12.2022 nach IFRS ermittelten Werte wurden unter Berücksichtigung der Rücklagendotierung sowie des Bilanzgewinnes (nach Abzug der vorgesehenen Dividendenausschüttung) ausgewiesen. Der vorliegende Einzelabschluss der Sparkassen AG wurde vom Aufsichtsrat noch nicht festgestellt.
Hartes Kernkapital (CET1)
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Überschuss (+) bzw. Defizit ( - ) gem. Artikel 465 (1) a bis b CRR bezügl. harte Kernkapitalquote von 4,5 %
Überschuss (+) bzw. Defizit ( - ) gem. Artikel 465 (1) a bis b CRR bezüglich Kernkapitalquote von 6 %
Überschuss (+) bzw. Defizit ( - ) gem. Artikel 92 (1) a bis c CRR
Die Sparkassen AG hat einen Antrag auf vorzeitige Anrechnung der Jahresendgewinne nach Art. 26 Abs. 2 CRR gestellt.
Die Anteile und sonstigen Eigenmittel, die von einer herrschenden Gesellschaft begeben wurden, und von der Sparkassen AG gehalten werden, stellen sich wie folgt dar:
Herrschende Gesellschaft
Kapitalinstrument/ISIN
Nominalbetrag/Stück
JAHRESFINANZBERICHT 2022 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT242
Hartes Kernkapital (CET1)
Erste Group Bank
AT0000652011
1.085.200 / 542.600
JAHRESFINANZBERICHT 2022 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT243
4.17.Aufstellung über die Konsolidierung der Eigenmittel gemäß § 64 Abs. 1 Z 17 BWG Aufstellung über die Konsolidierung der Eigenmittel gem. § 64 Abs. 1 Z 17 BWG
Hartes Kernkapital (CET1)
Als hartes Kernkapital anrechenbare Kapitalinstrumente
(-) Eigene Instrumente des harten Kernkapitals
(+/-) Unterjährig anrechenbarer Gewinn/Verluste
Kumuliertes sonstiges Ergebnis
Zum harten Kernkapital zählende Minderheitsbeteiligungen
Übergangsanpassungen aufgrund zusätzlicher Minderheitsbeteiligungen
Aufsichtsrechtlicher Korrekturposten: Rücklagen für Sicherungsgeschäfte für Zahlungsströme
Aufsichtsrechtlicher Korrekturposten: durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten
Aufsichtsrechtlicher Korrekturposten: Gewinne und Verluste aus zum Zeitwert bilanzierten derivativen Verbindlichkeiten, die aus dem eigenen Kreditrisiko des Instituts resultieren
(-) Wertanpassungen aufgrund der Anforderungen für eine vorsichtige Bewertung
(-) Regulatorische Anpassungen in Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten
Verbriefungspositionen mit einem Risikogewicht von 1.250%
(-) Geschäfts- oder Firmenwert
(-) Sonstige immaterielle Vermögenswerte
(-) Von der künftigen Rentabilität abhängige, nicht aus temporären Differenzen resultierende, latente Steueransprüche, abzüglich der verbundenen Steuerschulden
(-) Nach dem IRB-Ansatz berechneter Fehlbetrag bei den Kreditrisikoanpassungen an erwartete Verluste (IRB-Fehlbetrag)
Unterjährige, nicht geprüfte, Entwicklung der Risikovorsorgen (EU No 183/2014)
Sonstige Übergangsanpassungen am harten Kernkapital
(-) Von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten, die das zusätzliche Kernkapital überschreiten
(-) Unzureichende Deckung notleidender Risikopositionen
(-) Abzug von CET1 bei Inanspruchnahme von Art. 3 CRR
Bestandteile oder Abzüge bezüglich des harten Kernkapitals
Hartes Kernkapital (CET1)
JAHRESFINANZBERICHT 2022 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT244
Aufstellung über die Konsolidierung der Eigenmittel gem. § 64 Abs. 1 Z 17 BWG
Zusätzliches Kernkapital (Additional Tier 1)
Als zusätzliches Kernkapital anrechenbare Kapitalinstrumente
(-) Eigene Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals
Zum zusätzlichen Kernkapital zählende, von Tochterunternehmen begebene Instrumente
Übergangsanpassungen aufgrund von bestandsgeschützten Kapitalinstrumenten des zusätzlichen Kernkapitals
(-) Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
Sonstige Übergangsanpassungen am zusätzlichen Kernkapital
Von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten, die das zusätzliche Kernkapital überschreiten
Zusätzliches Kernkapital (Additional Tier 1)
Kernkapital (Tier 1) (Summe aus CET1 und Additional Tier 1)
Ergänzungskapital (Tier 2)
Als Ergänzungskapital anrechenbare Kapitalinstrumente und nachrangige Darlehen
(-) Eigene Instrumente des Ergänzungskapitals
Zum Ergänzungskapital zählende, von Tochterunternehmen begebene Instrumente
Übergangsanpassungen aufgrund von im Ergänzungskapital zusätzlich anerkannten, von Tochterunternehmen begebenen Instrumenten
Übergansanpassungen aufgrund von unter Bestandschutz stehenden Kapitalinstrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangige Darlehen
Anrechenbare, die erwarteten Verluste überschreitende Rückstellungen nach IRB-Ansatz (IRB-Überschuss)
Allgemeine Kreditrisikoanpassungen nach Standardansatz
Zusätzlihce Überanpassungen zum Tier 2
(-) Instrumente des Ergänzungskapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
Sonstige Überanpassungen am Ergänzungskapital
Ergänzungskapital (Tier 2)
Gesamte anrechenbare Eigenmittel (Tier 1 + Tier 2)
Erforderliche Eigenmittel
4.18.Treuhandgeschäfte gemäß § 48 Abs. 1 BWG In den Aktiv- und Passivposten sind keine Treuhandgeschäfte enthalten.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT245
4.19.Andere TreuhandgeschäfteDie Forderungen an Kunden enthalten Treuhandgeschäfte:
4.20.Nachrangige Vermögensgegenstände Forderungen an Kreditinstitute
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Gegenüber verbundenen Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, waren folgende Vermögensgegenstände nachrangig:
Forderungen an Kreditinstitute
Der Grundwert der Grundstücke betrug EUR 9.208.421,73 (Vorjahr: TEUR 9.337).
Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) findet sich umseitig.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT246
Anlagenspiegel (Teil 1 – Anschaffungskosten)Anschaffungskosten per 1.1.2022
Anschaffungskosten per 31.12.2022
a) Schuldtitel öffentlicher Stellen
b) Forderungen an Kreditinstitute
e) Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Anteile an verbundenen Unternehmen
Immaterielle Vermögensgegenstände
a) Firmen- Verschmelzungsmehrwerte
b) Betriebs- und Geschäftsausstattung
Anteile an herrschender Gesellschaft
JAHRESFINANZBERICHT 2022 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT247
Anlagenspiegel (Teil 2 – Kumulierte Abschreibungen und Buchwerte) Kumulierte Abschreibung per 1.1.2022
Kum. Abschr. Abgänge 2022
Kum. Abschr. Umbuchungen 2022
Kumulierte Abschreibung per 31.12.2022
a) Schuldtitel öffentlicher Stellen
b) Forderungen an Kreditinstitute
e) Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Anteile an verbundenen Unternehmen
Immaterielle Vermögensgegenstände
a) Firmen-Verschmelzungsmehrwerte
b) Betriebs- und Geschäftsausstattung
Anteile an herrschender Gesellschaft
JAHRESFINANZBERICHT 2022 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT248
4.22.Immaterielle Vermögensgegenstände des AnlagevermögensIn den immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens sind im Geschäftsjahr keine immateriellen Vermögensgegenstände enthalten, die von einem verbundenen Unternehmen oder von einem Gesellschafter, dessen Anteil den zehnten Teil des Nennkapitals erreicht, erworben wurden.
4.23.Sonstige Vermögensgegenstände In den sonstigen Vermögensgegenständen waren folgende wesentliche Einzelposten enthalten:
Gewinn- und Dividendenansprüche
Forderungen aus derivativen Produkten (inklusive Zinsabgrenzungen)
Sonstige Verrechnungsforderungen (v.a. Zahlungsverkehr)
4.24.Aktive latente Steuern Der im Berichtsjahr gemäß § 198 Abs. 9 UGB insgesamt zu aktivierende Betrag betrug unter Anwendung eines Steuersatzes von 23 % EUR 8.052.727,83 (Vorjahr: TEUR 20.376). Die latenten Steuern beruhen auf temporären Differenzen im Bereich Rückstellungen für Sozialkapital, Risikovorsorgen, zeitanteilige Bewertung von Wertpapieren sowie Effektivzinsmethode im Kreditgeschäft.
Die Bewegung der latenten Steuersalden ist zurückzuführen auf Veränderungen der Steuerlatenz aus Rückstellungen für Sozialkapital, nicht anerkannten Risikovorsorgen und aus Bewegungen aus zeitanteiliger Bewertung von Wertpapieren. Unsicherheiten in Bezug auf die Betragshöhe geschuldeter bzw. erstattungsfähiger Ertragsteuern wurden angemessen berücksichtigt.
Steuerliche Verlustvorträge bestehen keine.
4.25.Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen Gegenüber verbundenen Unternehmen bestanden keine wesentliche, nicht in der Bilanz ausgewiesene Verpflichtungen.
4.26.Leasing- und Mietverpflichtungen Für das folgende Geschäftsjahr bestehen Verpflichtungen aus den in der Bilanz nicht ausgewiesenen geleasten oder gemieteten Sachanlagen von EUR 1.850.000,00 (Vorjahr: TEUR 1.860); die Summe dieser Verpflichtungen für die folgenden fünf Jahre beläuft sich auf EUR 9.712.500,00 (Vorjahr: TEUR 9.765).
4.27.Bilanzierung der Beiträge an die Einrichtungen zur Absicherung bestimmter Gläubigeransprüche Die Beiträge an Einrichtungen zur Absicherung bestimmter Gläubigeransprüche wurden geleistet bzw. gegebenenfalls rückgestellt. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Einrichtungen:
4.27.1Einheitlicher Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism) Durch die Verordnung (EU) Nr. 806/2014 (SRMV) wurde ein Einheitlicher Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism – SRM) geschaffen, der seit 01.01.2016 seine Abwicklungsbefugnisse ausübt. Der SRM soll die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems stärken und künftige Krisen durch eine rechtzeitige und wirksame Abwicklung von Banken vermeiden helfen. Die SRMV legt dabei für die an der Bankenunion teilnehmenden Mitgliedstaaten den Rahmen für jene Fälle fest, in denen eine Bankenabwicklung erforderlich ist.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT249
Der SRM sieht vor, dass der einheitliche Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund - SRF), welcher zur Unterstützung der Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen dienen soll, über einen Zeitraum von acht Jahren mit im Voraus erhobenen Beiträgen des Bankensektors aufgebaut wird. Bis zum Ende der Aufbauphase sollen sich die finanziellen Mittel des SRF auf 1 % der gedeckten Einlagen der beitragspflichtigen Institute belaufen.Die Festlegung der jährlich zu leistenden Beitragshöhe erfolgt durch den Ausschuss für Einheitliche Abwicklung (Single Resolution Board – SRB) und wird über die nationalen Abwicklungsbehörden (in Österreich die Finanzmarktaufsichtsbehörde) erhoben. Die individuelle Beitragshöhe richtet sich im Wesentlichen nach der institutsspezifischen Größe und dem Risikoprofil des beitragspflichtigen Instituts.
4.27.2Einlagensicherung (Deposit Guarantee Scheme) Das System der Einlagensicherung dient dem Schutze der Einlagen von Kund:innen bei Kreditinstituten. Die gesetzliche Grundlage stellt in Österreich das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) dar. Der einzurichtende Einlagensicherungsfonds besteht aus verfügbaren Finanzmitteln und soll bis 2024 eine Höhe von zumindest 0,8 % der Summe der gedeckten Einlagen der Mitgliedsinstitute (Zielausstattung) erreichen.
Seit 01.01.2019 besteht neben der einheitlichen Sicherungseinrichtung der Wirtschaftskammer Österreich (diese firmiert unter dem Namen „Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H.“, kurz ESA), welche die bisher bestehenden Sicherungseinrichtungen der Fachverbände ersetzt, auch die Sparkassen-Haftungs GmbH als eigenständige Sicherungseinrichtung für die Mitglieder des institutsbezogenen Sicherungssystems (IPS) des Haftungsverbundes.
4.27.3IPS Fonds (Ex-Ante-Fonds) Der IPS Fonds ist ein Ex-Ante-Fonds des institutsbezogenen Sicherungssystems (IPS) des Haftungsverbundes und dient zur Sicherstellung finanzieller Unterstützungsleistungen an wirtschaftlich notleidende Mitglieder. Der IPS Fonds ist als Gesellschaft bürgerlichen Rechts ausgestaltet (IPS Fonds GesBR). Es ist vorgesehen, dass der Ex-ante Fonds bis Ende 2031 ein Zielvolumen von 0,5% der Gesamtforderungen gemäß Art. 92 Abs. 3 CRR (Total Risk Exposure Amount) der konsolidierten Gruppe erreicht. Die Mitglieder haben die vereinbarte Zielausstattung im Rahmen von regelmäßigen Beitragsleistungen aufzubauen.
Die laufende Einlagenleistung seitens der Mitglieder des IPS stellen im UGB Erhöhungen an der Beteiligung der IPS Fonds GesBR dar. Die Einlagenleistungen erfolgen in voller Höhe aus dem Jahresüberschuss, andernfalls aus der Auflösung freier Rücklagen. In der Höhe der Beiträge (Einlagen) wird eine Rücklage dotiert. Das zurechenbare Veranlagungsergebnis wird als Beteiligungsertrag bilanziert.
4.28.Sonstige Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten Finanzamt und sonstige Abgaben
Verbindlichkeiten Zahlungsverkehr
Verbindlichkeiten aus derivativen Produkten (inklusive Zinsabgrenzungen)
Personalverbindlichkeiten
Sonstige Verrechnungsverbindlichkeiten (inklusive Zinsabgrenzungen)
4.29.Rückstellungen für Pensionen Die gemäß versicherungsmathematischen Grundsätzen errechneten Rückstellungen für Pensionen ergaben eine wirtschaftlich gebotene Rückstellung von EUR 54.691.015,00 (Vorjahr: TEUR 63.551).
JAHRESFINANZBERICHT 2022 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT250
4.30.Rückstellungen für SteuernDie Dotierung der Steuerrückstellung resultiert aus der abgeschlossenen Betriebsprüfung und der Rückstellung für die Körperschaftsteuer.
4.31.Sonstige Rückstellungen Personalkostenrückstellungen
Rückstellungen für Kreditrisiken
Rückstellungen für drohende Verluste
Rückstellungen für Prüfungskosten
Personalkostenrückstellungen umfassen Vorsorgen für variable Gehaltszahlungen, nicht verbrauchten Urlaub, Zeitguthaben und Dienstnehmerjubiläen.
Rückstellungen für drohende Verluste wurden für Zinsvergütungen, Rechtsstreitigkeiten, Provisionsrückrechnungen laut § 176 Abs. 5 VersVG, sonstige Derivate sowie für belastende Verträge gebildet. Rückstellungen für belastende Verträge betreffen Gehaltsaufwendungen für dienstüberlassene Mitarbeiter mit nur teilweiser Rückvergütung der tatsächlichen Gehaltsaufwendungen.
4.32.Aufgenommene nachrangige Verbindlichkeiten Im Berichtsjahr erfolgten keine nachrangigen Kreditaufnahmen.
Eine Umwandlungsmöglichkeit der nachrangigen Verbindlichkeiten in Kapital oder andere Schuldformen besteht nicht.
Der Begriff der Nachrangigkeit richtet sich nach § 51 Abs. 9 BWG.
Das Grundkapital setzte sich zusammen aus: Die Gesamtnennbeträge der Aktien jeder Gattung, die Nennbeträge und die Zahl der Aktien jedes Nennbetrages lauten: Die Anzahl der Stückaktien beträgt 7.640.000 (Vorjahr: 7.640.000) zu einer Nominale pro Stück von EUR 7,27 (Vorjahr: EUR 7,27), womit sich ein Gesamtnennbetrag von EUR 55.542.800,00 (Vorjahr: TEUR 55.543) errechnet.
Das Nominale der eigenen Aktien in Höhe von EUR 4.340,19 (Vorjahr: TEUR 4) wird in der Bilanz im Posten Passiva 9 offen vom Grundkapital abgezogen, wodurch sich ein Nettobetrag von EUR 55.538.459,81 (Vorjahr: TEUR 55.538) ergibt. Der Unterschiedsbetrag zu den Anschaffungskosten wurde mit den nicht gebundenen Kapitalrücklagen verrechnet.
Derzeit besteht kein ausnutzbares genehmigtes Kapital.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT251
4.34.Nachrangiges KapitalIn den Verbindlichkeiten der Sparkassen AG war nachrangiges Kapital von EUR 159.832.000,29 (Vorjahr: TEUR209.767) enthalten: 4.35.Wechselseitige Beteiligungen Wechselseitige Beteiligungen bestehen im weitesten Sinne mit der Erste Group Bank AG. Die Sparkassen AG hält ihre Aktien an der Erste Group AG direkt und indirekt über Sparkassen Beteiligungs GmbH & Co KG.
Die Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen (die wiederum ein verbundenes Unternehmen zur Erste Group Bank AG ist) ist an der Sparkassen AG mit 25 % und einer Aktie beteiligt.
4.36.Vermögensgegenstände, die als Sicherheit für Verbindlichkeiten gewidmet sind Für in der Bilanz ausgewiesene Verbindlichkeiten und unter dem Strich ausgewiesene Eventualverbindlichkeiten wurden z. B. Schuldtitel öffentlicher Stellen, sonstige Schuldverschreibungen oder hypothekarisch besicherte Ausleihungen von EUR 2.623.224.553,43 (Vorjahr: TEUR 2.767.266) als Sicherheit für die folgenden Passivgeschäfte der Sparkasse sowie der Erste Group Bank AG gestellt:
Die Rechtsgrundlage der gedeckten Schuldverschreibungen hat sich am 8. Juli 2022 geändert. Das HypBG, das PfandbriefG und das FBSchVG wurde durch das PfandBG (BGBl. 199/2021) abgelöst.
Deckungsstock für Mündelgelder
Deckungsstock für Pfand- und Kommunalbriefe (von Erste Group Bank AG emittiert)*)
Aktiva 05 - Kommunalbriefe
Sicherheitenpool OeNB (Tender)
Sicherheiten für außerbücherliche OTC-Derivate
Collateral Termingeschäfte Banken
*) Der in Passiva U1 „Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten“ enthaltene Wert entspricht dem Buchwert, der als Sicherheit gestellten Forderungen.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT252
4.37.MündelgeldspareinlagenIn der Bilanz waren Mündelgeldspareinlagen von EUR 156.186.297,89 (Vorjahr: TEUR 136.831) enthalten.
4.38.Eventualverbindlichkeiten Es bestehen folgende Eventualverbindlichkeiten, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit des Kreditinstitutes von Bedeutung sind:
Haftungen aus der Bestellung von Sicherheiten
Verbindlichkeiten aus Erfüllungsgarantien
In dem Posten 1b) unter der Bilanz wurde eine Anpassung des Betrages 2021 auf die Gesamtsumme von TEUR 2.510.384 vorgenommen.
4.39.Bedeutende Kreditrisiken Die unter dem Strich ausgewiesenen bedeutenden Kreditrisiken betrafen fast zur Gänze nicht ausgenutzte Rahmen.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT253
5.Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung5.1.Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen
In den Erträgen aus Wertpapieren und Beteiligungen waren Erträge aus Ergebnisabführungen von EUR 37.222,58 (Vorjahr: TEUR 18) enthalten.
5.2.Erträge für Verwaltungs- und Agenturdienstleistungen gegenüber Dritten In den Provisionserträgen waren Erträge für Verwaltungs- und Agenturdienstleistungen gegenüber Dritten von EUR 22.074.338,51 (Vorjahr: TEUR 22.507) enthalten.
5.3.Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen waren Erträge von EUR 4.249.727,19 (Vorjahr: TEUR 3.719) aus Miet- und Pachterträgen, Erträge von EUR 6.992.717,01 (Vorjahr: TEUR 6.802) aus Personalkostenersatz, Erträge von EUR 567.308,60 (Vorjahr: TEUR 1.883) aus verjährten Spareinlagen und Erträge von EUR 12.476.786,53 (Vorjahr: TEUR 2.242) aus der Auflösung von Sozialkapitalrückstellungen erhalten.
5.4.Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten Für nachrangige Verbindlichkeiten inklusive Ergänzungskapital wurden EUR 5.197.998,85 (Vorjahr: TEUR 6.904) aufgewendet.
5.5.Aufwendungen für Abfertigungen In den Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen waren Aufwendungen für Abfertigungen von EUR 112.449,00 (Vorjahr: TEUR 167) enthalten.
5.6.Aufwendungen für Abschlussprüfer Die Sparkassen AG ist und bleibt in den Konzernabschluss der Erste Group Bank AG einbezogen, daher sind die Aufwendungen für die Abschlussprüfer:in im Konzernanhang der Erste Group Bank AG enthalten.
5.7.Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen waren Aufwendungen von EUR 3.337.671,82 (Vorjahr: TEUR 2.857) aus vermieteten Liegenschaften und Aufwendungen von EUR 4.345.840,06 (Vorjahr: TEUR 3.099) aus dem Abwicklungsfonds (Recovery Resolution Fund) enthalten.
Infolge der Niedrigzinssituation sind zum Teil Zinsaufwendungen aus finanziellen Vermögensgegenständen und Zinserträge aus finanziellen Verbindlichkeiten entstanden. Es werden „Negativzinsen“, die auf Kreditforderungen (Aktiva) erhoben werden in Höhe von EUR 568.052,06 (Vorjahr: TEUR 2.492) unter Zinsen und ähnliche Aufwendungen und „Negativzinsen“, die für Einlagen (Passiva) gezahlt werden in Höhe von EUR 4.716.187,16 (Vorjahr: TEUR 5.877) unter Zinsen und ähnliche Erträge ausgewiesen.
5.9.Bewertungen von Anteilen an verbundenen Unternehmen Im Berichtsjahr wurden im Saldo aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen bewertet sind, sowie auf Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Erträge aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen bewertet werden, sowie auf Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen eine Abwertung in der Höhe von EUR 59.842.000,00 (Vorjahr: Ertrag TEUR 65.597) ausgewiesen. Aufgrund des Wegfalls der Gründe für die durchgeführten Wertberichtigungen in der Vergangenheit wurden die Anteile an der ERSTE BANK AKCIONARSKO DRUŠTVO, NOVI SAD, Novi Sad mit EUR 6.200.000,00 (Vorjahr: Zuschreibung TEUR 23.300) zugeschrieben.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT254
Die Abwertung betraf die Anteile an der Sparkasse Bank AD Skopje, Skopje mit EUR 64.352.000,00 (Vorjahr: Zuschreibung TEUR 40.477), die Abwertung an der Banka Sparkasse d.d., Ljubljana mit EUR 1.690.000,00 (Vorjahr: Zuschreibung TEUR 4.000) sowie die Abwertung der Anteile an der IMMORENT-TRIAS Grundverwertungsgesellschaft m.b.H., Wien mit EUR 0,00 (Vorjahr: Wertberichtigung TEUR 1.000).
5.10.Außerordentliche Aufwendungen In den außerordentlichen Aufwendungen waren Aufwendungen von EUR 15.000.000,00 (Vorjahr: TEUR 10.000) aus der Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken enthalten.
Aus dem Jahresüberschuss von EUR 107.522.028,62 (Vorjahr: TEUR 182.870) wurde der Betrag von EUR 87.568.317,00 (Vorjahr: TEUR 179.840) bereits den Rücklagen zugeführt.
5.12.Gesamtkapitalrentabilität Die Gesamtkapitalrentabilität, die als Quotient des Jahresergebnisses nach Steuern (Jahresüberschuss) geteilt durch die Bilanzsumme zum Bilanzstichtag darzustellen ist, beträgt 0,5941 % (Vorjahr: 1,0613 %).
5.13.Gewinnverteilungsvorschlag Die Gewinnverteilung ist vom Vorstand wie folgt vorgesehen: An die Gesellschafter eine Dividende von EUR 2,62 je dividendenberechtigte Aktie auszuschütten (das entspricht 36 % des Grundkapitals), daraus ergibt sich ein Betrag von EUR 20.016.800,00 und den Rest auf neue Rechnung vorzutragen.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT255
6.Angaben zu Organen und Arbeitnehmern6.1.Anzahl der Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer:innen betrug 1.242 Angestellte (Vorjahr: 1.257) und 0 Arbeiter:innen (Vorjahr: 0). Insgesamt sind dies 1.242 Arbeitnehmer:innen (Vorjahr: 1.257).
Davon waren in anderen Unternehmen gegen Ersatz der Aufwendungen 62 Personen (Vorjahr: 66) tätig. Der Kostenersatz wurde in der GuV 7 ausgewiesen.
6.2.Kredite an Vorstand und Aufsichtsrat An die Mitglieder des Vorstandes und deren nahen Angehörigen hafteten Kredite und Vorschüsse von EUR 63.841,56 (Vorjahr: TEUR 88) aus.
An die Mitglieder des Aufsichtsrates und deren nahen Angehörigen hafteten Kredite und Vorschüsse von EUR 860.877,70 (Vorjahr: TEUR 853) aus.
Die Verzinsung und die sonstigen Bedingungen (Laufzeit und Besicherung) waren marktkonform.
Von Mitgliedern des Vorstandes und deren nahen Angehörigen wurden Kredite und Vorschüsse von EUR 33.646,43 (Vorjahr: TEUR 38) zurückbezahlt.
Von Mitgliedern des Aufsichtsrates und deren nahen Angehörigen wurden Kredite und Vorschüsse von EUR 260.061,06 (Vorjahr: TEUR 237) zurückbezahlt.
6.3.Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen Für Abfertigungen und Pensionen einschließlich ihrer Dotierung sowie Zahlungen an Pensionskassen und Mitarbeitervorsorgekassen wurden für aktive und pensionierte Mitglieder des Vorstandes sowie deren Hinterbliebene EUR 621.988,09 (Vorjahr: TEUR 553) aufgewendet. Für Arbeitnehmer:innen sowie deren Hinterbliebene wurden EUR 2.728.390,60 (Vorjahr: TEUR 2.717) aufgewendet.
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstandes beliefen sich auf EUR 2.736.886,80 (Vorjahr: TEUR 2.407).
Für ehemalige Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene wurden EUR 330.762,52 (Vorjahr: TEUR 342) verausgabt.
Die Gesamtbezüge der tätigen Mitglieder des Aufsichtsrates beliefen sich auf EUR 184.400,00 (Vorjahr: TEUR 188).
JAHRESFINANZBERICHT 2022 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT256
6.5.Namen der OrganmitgliederFolgende Personen waren als Mitglieder des Vorstandes tätig: Dr. Gerhard Fabisch, Vorsitzender
Dr. Georg Bucher
Dr. Oliver Kröpfl
Mag. Walburga Seidl
Folgende Personen waren als Mitglieder des Aufsichtsrates tätig:
Dr. Friedrich Santner, Vorsitzender
Mag. Manfred Wehr, 1. Vorsitzender-Stv.
Mag. Dr. Gabriele Krenn, 2. Vorsitzende-Stv.
MMag. Ingo Bleier (ab 29.09.2022)
Willibald Cernko (bis 30.06.2022)
Mag. Michaela Christiner
Mag. Andrea Hirschenberger
MMag. Gerda Holzinger-Burgstaller (ab 06.05.2022)
Mag. Christian Knill
Vom Betriebsrat entsandt:
Karlheinz Bauer
Michaela Koch, BA MSc
Guido Mauerhofer
Manfred Schenk
Staatskommissär:
Mag. Christine Klug, Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Staatskommissär-Stellvertreter:
Mag. Martin Pölzl, Amt der Steiermärkischen Landesregierung
JAHRESFINANZBERICHT 2022 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT257
7.Ereignisse nach dem Abschlussstichtag Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres, über die zu berichten wäre, sind nicht eingetreten.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT258
Jahresabschluss 2022Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft Graz, den 14. März 2023
Der Vorstand:
Dr. Gerhard Fabisch Vorstandsvorsitzender
Dr. Georg BucherVorstandsmitglied
Dr. Oliver KröpflVorstandsmitglied
Mag. Walburga SeidlVorstandsmitglied
Die Sparkassen AG ist im Firmenbuch beim Landesgericht Graz als Handelsgericht unter der FN 034274d eingetragen JAHRESFINANZBERICHT 2022 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT259
Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft 1.Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage 1.1Rahmenbedingungen
Im dritten Jahr der Corona-Pandemie erholte sich die österreichische Wirtschaft im ersten Halbjahr 2022 deutlich. Nach der Invasion russischer Truppen in die Ukraine ab 24.02.2022 war bis zum Jahresende noch keine Entspannung in Sicht, sodass sich auf Basis vorliegender Frühindikatoren eine Stagnation im Winterhalbjahr abzeichnete. Trotz einer Wachstumsabschwächung ab dem dritten Quartal 2022 infolge der internationalen Energiekrise stieg das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Österreich im Gesamtjahr um (vorläufig) 4,7 %. In der Europäischen Union (EU 27) wurde mit (vorläufig) +3,6 % im Vergleich ein geringeres Wirtschaftswachstum erzielt.
Die Wertschöpfung der österreichischen Branchen entwickelte sich 2022 mit in Summe +4,8 % wie schon im Vorjahr positiv. Die Industrieproduktion (inkl. Bauwesen) konnte 2022 mit einem Anstieg von 2,3 % das Vorjahresniveau nicht erreichen. Allerdings übernahm der Dienstleistungssektor inkl. Beherbergung und Gastronomie sowie Finanz- und Versicherungsdienstleistungen die Funktion des Wachstumsträgers; die Wertschöpfung in diesem Bereich stieg um 12,6 % an. Auch der Anstieg der Wertschöpfung im Bereich Verkehr, Information, Kommunikation und Immobilien war 2022 (+4,6 %) deutlich höher als im Vorjahr (+1,9 %). Der Handel (+2,5 %) und das Gesundheits- und Sozialwesen (+2,4 %) verzeichneten ebenfalls Zuwächse. Die Land- und Forstwirtschaft (-2,0 %) schrumpfte hingegen leicht.
Die schwache internationale Konjunktur belastete die österreichischen Exporte erst ab dem zweiten Halbjahr 2022, so dass im Gesamtjahr mit (vorläufig) +8,8 % ein hoher Zuwachs erzielt wurde. Mit dem Nachlassen der Inlandsnachfrage stagnierten die Importe ab dem 3. Quartal. Im Gesamtjahresverlauf wurde daher mit einem Anstieg von (vorläufig) +5,1 % das hohe Vorjahresniveau von +13,7 % nicht gehalten. Die Leistungsbilanz wies einen ausgeglichenen Saldo (0,0 % des BIP) aus.
Die Investitionen (+0,5 %) stiegen nur gering, da die Unternehmen ihre Investitionspläne infolge der hohen Unsicherheit aufgrund der Energiekrise nach unten revidierten. Der Konsum (+3,3 %) expandierte trotz Kaufkraftverlusten im Zusammenhang mit der hohen Inflation.
Umfangreiche Staatshilfen im Zusammenhang mit der Energiekrise wirkten unterstützend für die Wirtschaft, hatten aber beträchtliche Konsequenzen für die öffentlichen Haushalte. 2022 betrug Österreichs öffentlicher Schuldenstand nach den aktuell vorliegenden Zahlen vom 3. Quartal 2022 81,3 % des BIP oder EUR 355,6 Mrd. Damit wurde das Maastricht-Ziel von 60 % des BIP wie schon in den Jahren davor nicht erreicht. Das Budgetdefizit des Staates von 5,9 % des BIP im Jahr 2021 dürfte 2022 gemäß Prognosen auf 3,3 % des BIP zurückgegangen sein, da der Staat bei den Steuereinnahmen von der hohen Inflation profitierte. Das Maastricht-Limit von 3% des BIP wurde allerdings für das dritte Jahr infolge verfehlt.
Die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt trübte sich trotz der deutlichen Abschwächung des Wirtschaftsganges im 2. Halbjahr 2022 nur leicht ein. Im November 2022 waren in Österreich 3,9 Mio. Menschen unselbständig beschäftigt, um 2,1 % oder 80.377 Personen mehr als im November des Vorjahres. Mit 374.871 arbeitslosen oder in Schulung registrierten Personen im Dezember 2022 betrug der Rückgang gegenüber Dezember 2021 6,8 % oder 27.507 Personen. Die österreichische Arbeitslosenrate (gemäß Eurostat-Definition) reduzierte sich von 6,2 % im Jahresdurchschnitt 2021 auf 4,7 % im vorläufigen Jahresdurchschnitt 2022 (bis Stand Oktober) und blieb unter dem Vergleichswert der Europäischen Union (mit vorläufigen 6,1 %).
JAHRESFINANZBERICHT 2022 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT260
Die Insolvenzstatistik des Kreditschutzverbandes (KSV) zeigt eine Entwicklung in Richtung Normalisierung. Zwar sind sowohl die Privatinsolvenzen als auch die Unternehmensinsolvenzen im Vorjahresvergleich stark angestiegen, doch wurde das Niveau von vor der Coronakrise im Jahr 2019 noch nicht wieder erreicht. Die Anzahl der Unternehmenskonkurse lag im Gesamtjahr mit 4.770 Fällen deutlich höher als 2021 (+57,2 %). Vor der Coronakrise 2019 lag der Vergleichswert bei 5.018 Fällen. Die eröffneten Privatkonkurse waren mit 8.325 Fällen (+15,2 %) höher als im Vorjahr, aber unter dem Wert von 2019 mit 9.456 Fällen.Um der hohen Inflation entgegenzuwirken, hat die Europäische Zentralbank (EZB) die Leitzinsen angehoben. Seit 21.07.2022 wurde der Hauptrefinanzierungssatz in insgesamt vier Schritten von 0 % auf 2,5 % hinaufgesetzt. Ebenso wurde der Einlagensatz für Banken, die Geld über Nacht bei der EZB parkieren, im Laufe des 2. Halbjahres von -0,5 % auf 2,0 % erhöht. Die Inflation, gemessen mit dem Verbraucherpreisindex (VPI), war in Österreich mit 8,6 % im Gesamtjahr 2022 gegenüber 2,8 % im Vorjahr deutlich höher. Hauptpreistreiber waren laut Statistik Austria unter anderem Preise für Wohnen, Wasser und Energie sowie für Verkehr und Nahrungsmittel.
Die Zinssätze der österreichischen Kreditinstitute stiegen 2022 sowohl in den Beständen des Kredit- als auch des Einlagengeschäfts an.
Die Banken konnten trotz Verschärfung der Kreditrichtlinien die Kreditvergaben ausweiten. Im steigenden Zinsumfeld erhöhte sich das inländische Kreditvolumen um 5,2 % (seit dem Jahresende 2021 bis November 2022). Unternehmensfinanzierungen (+9,3 %) stiegen mit hoher Rate an, aber auch Privatkredite (+3,6 %, davon Wohnbaukredite +3,8 %) legten zu. Diese Entwicklung ging mit stark ansteigenden Immobilienpreisen konform, wie dem Wohnimmobilienindex der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) zu entnehmen ist (+10,4 %).
Die Sparquote reduzierte sich von 12,0 % im Vorjahr deutlich auf 7,3 % des verfügbaren Einkommens privater Haushalte.
Entsprechend moderater verlief die Entwicklung bei den Bankeinlagen privater Kund:innen bis November 2022 mit +0,6 %. Bei den Unternehmen war bei den Einlagen sogar eine rückläufige Entwicklung (-1,2 %) festzustellen. Die Loan-to-Deposit-Ratio der österreichischen Banken (Inländische Kundenkredite in % der inländischen Kundeneinlagen) hat sich im Vergleich zum Vorjahr erhöht und betrug im November 2022 98,4 % (2021: 94,1 %).
Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) verwies in der Sitzung Anfang Dezember 2022 auf den Rückgang der Neukreditvergabe bei Wohnimmobilienkrediten und somit auf reduzierte Systemrisiken. Vorliegende Indikatoren ließen zudem eine nachlassende Dynamik bei den Immobilienpreisen auf hohem Niveau erwarten. Das Gremium wies darauf hin, dass das Kreditwachstum für Unternehmenskredite weiterhin hoch ist, aufgrund der Zinsentwicklung jedoch eine Abschwächung erwartet wird. Daher empfahl das Gremium die Festlegung eines Antizyklischen Kapitalpuffers (AZKP) in Höhe von 0 % der risikogewichteten Aktiva, verbunden mit einer Aufforderung an die Banken, umsichtig und zurückhaltend bei der Gewinnausschüttung zu sein.
Finanzmarktaufsicht (FMA) und OeNB haben in ihrer Sitzung Ende Dezember 2022 ihre gemeinsamen Schwerpunkte in der Bankenaufsicht für das Jahr 2023 festgelegt. Die Umsetzung und Einhaltung der im Jahr 2022 novellierten FMA-Mindeststandards soll im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP) sowie durch strukturierte Dialoge mit Banken beobachtet und evaluiert werden. Auch die Einhaltung der Verordnung für nachhaltige Vergabestandards bei der Finanzierung von Wohnimmobilien (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung, KIM-VO) soll überprüft werden.
Für die Wiener Börse war 2022 ein schwieriges Jahr und der Austrian Traded Index (Aktienindex ATX) fiel gemessen zu Schlusskursen ausgehend von einem Indexstand von 3.861,06 Ende 2021 deutlich auf 3.126,39 (-19,03 %) Ende des Jahres.
Das erwartete Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der österreichischen Banken lag 2022 mit EUR 5,4 Mrd. um 17 % unter dem Vorjahresergebnis. Wesentlicher Grund dafür war ein deutlich höherer Wertberichtigungsbedarf für Kreditrisiken, Wertpapiere und Beteiligungen. Mit Stand der ersten drei Quartale lag der Nettozinsertrag in Höhe von EUR 7,2 Mrd. um 8,5 % über dem Vorjahresvergleichswert. Der Provisionssaldo reduzierte sich um 6,1 % auf EUR 3,6 Mrd. Die Betriebsaufwendungen gingen um 1,6 % auf EUR 9,9 Mrd. zurück, wobei bei den Personalaufwendungen in Höhe von EUR 4 Mrd. ein deutlicher Rückgang von 5,9 % festzustellen war. Bei höherer Bilanzsumme (+6,1 %) erwarten die Banken für das Gesamtjahr 2022 einen gegenüber dem Vorjahr (EUR 5,7 Mrd.) um 22,5 % reduzierten Jahresüberschuss in Höhe von EUR 4,4 Mrd.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT261
1.2GeschäftsverlaufDie Steiermärkische Bank und Sparkassen AG („Steiermärkische Sparkasse“) hat im vergangenen Geschäftsjahr ihre Marktposition als Universalbank in der Region erfolgreich ausgebaut.
Die unternehmerischen Schwerpunkte liegen weiterhin im Bereich der Neukundengewinnung, einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Einlagen und Ausleihungen sowie qualitativem und nachhaltigem Wachstum.
Im Bereich des Bankaufsichtsrechts trat im Geschäftsjahr 2022 unter anderem das neue Pfandbriefgesetz (PfandBG), die Meldeverordnung der Oesterreichischen Nationalbank betreffend die Erfassung von Daten zur Erstellung von Gewerbeimmobilienpreis-, Gewerbeimmobilienmiet- und Gewerbeimmobilienmietrenditeindizes (Meldeverordnung GIMPI 2022) in Kraft.
Anfang November hat die FMA die neuen FMA-Mindeststandards für die BWG-Compliance gemäß § 39 Abs. 6 BWG veröffentlicht. Zudem wurde Anfang Dezember 2022 ein Konsultationsverfahren zum Rundschreiben zur Eignungsprüfung von Geschäftsleitern, Aufsichtsratsmitgliedern und Inhabern von Schlüsselfunktionen (FMA-Fit & Proper-Rundschreiben) eingeleitet. Die finale Fassung des FMA-Fit & Proper-Rundschreibens wird Anfang 2023 erwartet. Die FMA-Kapitalpuffer-Verordnung (KP-V) ist mit Ende Dezember 2022 in Kraft getreten. Aus den neuen Vorgaben ergeben sich höhere Kapitalvorgaben für Österreichs systemrelevante Banken zwischen 0,25 % und 0,5 % bis Ende 2023. Das FMSG empfiehlt, den Antizyklischen Kapitalpuffer (AZKP) weiterhin bei 0 % der RWA zu belassen. Seit 01.08.2022 gilt die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO) der FMA, mit der den Banken kreditnehmerbasierte Vergabequoten bei privaten Wohnimmobilienfinanzierungen vorgegeben werden. Die KIM-VO dämpft den Preisauftrieb nicht, behindert aber den Eigentumserwerb für breite Bevölkerungsschichten, insbesondere Jungfamilien bzw. -partnerschaften. Laut FMSG haben die Anstiege der Zinssätze und Inflationsraten vor dem Hintergrund weiterhin hoher Immobilienpreise die Leistbarkeit von Immobilienfinanzierungen reduziert. Erste Datenerhebungen der OeNB zeigen, dass das Neukreditvolumen seit August 2022 um 40 % eingebrochen ist.
Auf EU-Ebene wird derzeit die EU-Verbraucherkreditrichtlinie überarbeitet; die Veröffentlichung im Amtsblatt wird für 2023 erwartet. Zur Erleichterung der Kreditvergabe an Senioren wird § 9 Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG) novelliert; die Änderung soll mit 01.04.2023 in Kraft treten. Zudem ist die Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher (RL (EU) 2020/1828) in das österreichische Recht umzusetzen; die Richtlinie hat hierfür eine Umsetzungsfrist bis 25. Dezember 2022 vorgesehen (mit Anwendung ab 25.06.2023). Weiters hat das Bundesministerium für Arbeit einen Entwurf des HinweisgeberInnenschutzgesetzes veröffentlicht (HSchG). Im Herbst 2022 wurde der Entwurf des neuen Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) in Begutachtung geschickt, mit dem die Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen in nationales Recht umgesetzt werden soll. Im Laufe des Jahres 2023 ist mit der Fertigstellung des neuen Gesetzes zu rechnen. Im März 2023 wird eine Veröffentlichung eines Legislativvorschlags zur BRRD/DGSD erwartet. Weiters soll Basel IV bis 1.1.2025 in der EU umgesetzt sein, mit einigen spezifischen Übergangsfristen insbesondere für den Output-Floor für IRB-Banken und für neue Unternehmensbeteiligungen.
Das Thema der Nachhaltigkeit wird die Steiermärkische Sparkasse weiterhin – auch aus regulatorischer Sicht (in allgemeinen Regelungen, aber auch in Rechtsgrundlagen wie die Taxonomie-VO, Disclosure-VO, Eco Label VO, EZB Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken, EBA Leitlinien zur Kreditvergabe und –überprüfung, EBA Diskussionspapier zu ESG Risiken) – begleiten.
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat Ende September 2022 ihren Abschlussbericht zu den überarbeiteten Leitlinien zu bestimmten Aspekten der MiFID II-Eignungsanforderungen (suitability requirements) veröffentlicht. Die Überarbeitung der MiFID II betrifft vor allem die Einfügung von Bestimmungen zur Nachhaltigkeit. Die Anwendbarkeit der überarbeiteten Eignungsanforderungen wird ab Mitte 2023 erwartet.
Seitens der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) sind nunmehr unter anderem die folgenden Leitlinien veröffentlich worden:
•Leitlinien zu gemeinsamen Verfahren und Methoden für den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) sowie für die aufsichtlichen Stresstests,
•Leitlinien für den Vergleich der Vergütungspraktiken, des geschlechtsspezifischen Lohngefälles und der gebilligten höheren Höchstwerte für das Verhältnis gemäß der Richtlinie 2013/36/EU,
JAHRESFINANZBERICHT 2022 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT262
•Leitlinien für den Vergleich der Vergütungspraktiken und des geschlechterspezifischen Lohngefälles gemäß der Richtlinie (EU) 2019/2034,
•Leitlinien zur Datenerfassung im Hinblick auf Personen mit hohem Einkommen gemäß der Richtlinie 2013/36/EU und der Richtlinie (EU) 2019/2034,
•Leitlinien zu den Kriterien für die Freistellung von Wertpapierfirmen von den Liquiditätsanforderungen gemäß Artikel 43 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2019/2033,
•Leitlinien zu Strategien und Verfahren in Bezug auf das Compliance-Management und die Rolle und Zuständigkeiten des Geldwäschebeauftragten gemäß Artikel 8 und Kapitel VI der Richtlinie (EU) 2015/849,
•Leitlinien für eine solide Vergütungspolitik gemäß Richtlinie (EU) 2019/2034 und
•Leitlinien zur internen Governance gemäß der Richtlinie (EU) 2019/2034.
Darüber hinaus wurde im November 2022 das Single Resolution Board (SRB) Arbeitsprogramm 2023 veröffentlicht. Die Zielsetzung des SRB ist, dass alle beaufsichtigten Banken bis Ende 2023 vollständig abgewickelt werden können. Die Prioritäten des SRB bleiben im Einklang mit seinem Mehrjahresprogramm 2021-2023 unverändert. Der Schwerpunkt für 2023 liegt auf der Erreichung der Abwicklungsfähigkeit, der Förderung eines robusten Abwicklungsrahmens, der Durchführung eines wirksamen Krisenmanagements, der Operationalisierung des einheitlichen Abwicklungsfonds und der gezielten Verbesserung in den Bereichen IT und Organisationsstruktur der Banken. Das SRB hat erstmalig seine Einschätzung zur Abwicklungsfähigkeit von Banken veröffentlicht.
Die Steiermärkische Sparkasse wird sich mit den nachfolgend angekündigten Schwerpunkten der FMA und der OeNB für das Jahr 2023 auseinandersetzen:
(i)Resilienz und Stabilität des österreichischen Kapitalmarkts durch laufende Beobachtung und Analysierung, insbesondere anhand der Durchführung von Vulnerabilitätsanalysen und Stresstests,
(ii)Digitaler Wandel, insbesondere Förderung der Stabilität digitaler Systeme und Ausbau der Resilienz gegenüber Cyberrisiken,
(iii)Neue Geschäftsmodelle, insbesondere Test innovativer Geschäftsmodelle durch die Regulatory Sandbox der FMA, Umsetzung der neuen europäischen Regulierung für Wertpapierfirmen (IFR und IFD), Vorbereitung auf die kommenden europäischen Regulierungen zu Kryptowerten und zur DLT-Technologie,
(iv)Kollektiver Verbraucherschutz, insbesondere Ausbau des risikoorientierten Market-Monitorings und Fokus der Verbraucherinformationen auf Inflation, Altersvorsorge, Nachhaltigkeit und Krypto-Assets,
(v)Nachhaltigkeit der Geschäftsmodelle, insbesondere Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in das Risikomanagement, in die Strategie und Governance beaufsichtigter Unternehmen, Nachhaltigkeit in der Offenlegung und nichtfinanziellen Berichterstattung, Greenwashing,
(vi)Sauberer Finanzplatz, insbesondere Monitoring und Analyse von Trends, Geschäftspraktiken und Whistleblowing-Meldungen, Etablierung eines nationalen Kompetenz- und Info-Hubs für Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Die EZB hat ihre drei wesentlichen Aufsichtsprioritäten für den Zeitraum 2023 bis 2025 veröffentlicht: (i) Die Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegen unmittelbare makrofinanzielle und geopolitische Schocks, (ii) die Bewältigung der Herausforderungen der Digitalisierung und Stärkung der Steuerungskapazitäten der Leitungsorgane und (iii) die Verstärkung der Anstrengung zur Bekämpfung des Klimawandels.
Die Steiermärkische Sparkasse verfolgt die Gesetzgebungsprozesse laufend aktiv und wachsam, um Trends frühzeitig zu erkennen und auch in Zukunft alle regulatorischen Herausforderungen zeitnah bewältigen zu können.
Insgesamt verlief das Geschäftsjahr 2022 für die Steiermärkische Sparkasse trotz der dargestellten herausfordernden Rahmenbedingungen zufriedenstellend, auch wenn das Rekordergebnis des Vorjahres nicht erreicht werden konnte. Positiv wirkte sich die sehr erfreuliche Entwicklung im operativen Bankgeschäft aus. Belastet wird das Ergebnis durch die negativen Bewertungsergebnisse bei den Bankbeteiligungen.
Die Bilanzsumme erhöhte sich um EUR 0,9 Mrd. auf EUR 18,1 Mrd. Dies entspricht einer Steigerung von 5,0 %. Aktivseitig stiegen die Forderungen an Kund:innen um 7,2 % auf EUR 13,0 Mrd. Die Kreditnachfrage – besonders von kommerziellen Kund:innen – war erfreulich gut.
Auf der Passivseite wuchsen die Verbindlichkeiten gegenüber Kund:innen nur leicht um 1,2 % auf EUR 13,9 Mrd. an. Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist die Sparquote zurückgegangen.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT263
Die Betriebserträge sind im Vergleich zum Vorjahr insgesamt um EUR 89,5 Mio. (+22,8 %) auf EUR 482,4 Mio. gestiegen.
Der Nettozinsertrag ist bedingt durch das steigende Zinsniveau und die überplanmäßigen Volumenzuwächse im Kreditgeschäft von EUR 211,5 Mio. auf EUR 252,9 Mio. (+19,6 %) gestiegen.
Das Provisionsergebnis liegt mit EUR 151,0 Mio. um 3,3 % über dem des Vorjahres (EUR 146,2 Mio.). Besonders erfreuliche Steigerungen konnten insbesondere bei den Provisionen im Zahlungsverkehr (+11,1 %) und im Kreditgeschäft (+3,6 %) erzielt werden. Im Wertpapiergeschäft fiel das Provisionsergebnis aufgrund geringerer Umsatzprovisionen, bedingt durch die Unsicherheiten auf den Finanzmärkten, niedriger aus als im Vorjahr (-7,3 %).
Die Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen sind mit EUR 46,6 Mio. um EUR 32,1 Mio. höher als im Vorjahr, was vor allem auf die gestiegenen Dividendenzahlungen der kroatischen Tochterbank (EUR 28,5 Mio.) sowie der Erste Group Bank AG (EUR 10,0 Mio.) zurückzuführen ist.
Die Betriebsaufwendungen stiegen um EUR 1,3 Mio. auf EUR 226,7 Mio.
Der Personalaufwand blieb mit EUR 120,1 Mio. nahezu stabil (-0,2 %).
Der Sachaufwand stieg um EUR 2,1 Mio. (+2,4 %) auf EUR 90,8 Mio. an. Ausschlaggebend waren hier insbesondere der Anstieg bei den IT-Aufwendungen sowie die stark gestiegenen Energiekosten.
Das Betriebsergebnis stieg somit erfreulicherweise von EUR 167,6 Mio. um EUR 88,2 Mio. (+52,6 %) auf EUR 255,8 Mio. an.
Die Wertberichtigungen der Kundenforderungen stiegen um 26,5 % an. Der Saldo in dieser Position ist mit EUR 5,7 Mio. nach wie vor auf niedrigem Niveau.
Die Wertberichtigungen auf Wertpapiere des Anlagevermögens und Beteiligungen betragen EUR -68,9 Mio. Wesentlich dabei ist die Abwertung der Sparkasse Bank AD Skopje (EUR -64,4 Mio.).
Dem Fonds für allgemeine Bankrisiken wurden EUR 15,0 Mio. zugeführt.
Insgesamt ergibt sich für das Berichtsjahr 2022 ein Jahresüberschuss von rund EUR 107,5 Mio. (EUR 182,9 Mio.).
Das betriebswirtschaftliche Eigenkapital (exkl. Bilanzgewinn und abzüglich aktive Steuerlatenz) beträgt EUR 1.797,7 Mio.; es erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 6,83 %. Das um stille Reserven und Lasten adaptierte Eigenkapital beträgt EUR 2.220,8 Mio. gegenüber EUR 2.230,5 Mio. im Vorjahr.
Die geplante Dividende aus dem Jahresgewinn 2022 beträgt EUR 2,62 je dividendenberechtigter Aktie, d.s. EUR 20.016.800,00.
Finanzlage
Die Liquidität entsprach den Bestimmungen der Art 411ff VO (EU) Nr. 575/2013 (CRR) sowie der delegierten Verordnung (EU) 2015/61 der Kommission vom 10. Oktober 2014. Gründe für die stete Übererfüllung der strengen regulatorischen Vorgaben sind die sich auf Basis der starken Kundenbeziehungen erfreulich entwickelnden Primäreinlagen sowie die Veranlagung in hochqualitative Wertpapiere, die als Liquiditätspuffer dienen. Wesentliche Anstrengungen für ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Kundeneinlagen und Kundenforderungen wurden mit der Verstärkung des Wertpapiergeschäftes – insbesondere im Private Banking – und des Kreditgeschäftes gesetzt. Ebenso steht eine gute strukturelle Refinanzierungsstruktur im Zwischenbankenbereich im Fokus des Liquiditätsmanagements.
Vermögenslage
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Der Vorstand hat gemäß Artikel 24 (2) CRR entschieden, dass die Steiermärkische Sparkasse die Bewertung von Vermögenswerten und außerbilanziellen Posten und die Ermittlung der Eigenmittel auf Einzelbasis gemäß der Internationalen Rechnungslegungsstandards nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 vornimmt. Die Posten „Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013“ und „Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013“ unter der Bilanz werden per 31.12.2022 erstmals anhand von Werten ermittelt, wie sie sich bei Aufstellung eines separaten Abschlusses nach IAS 27 und den IFRS, wie sie von der EU übernommen wurden, ergeben. Die Vorjahreszahlen zu diesen Posten wurden auf Basis von UGB/BWG-Werten ermittelt und sind daher nur eingeschränkt vergleichbar.Die Vermögenslage der Steiermärkischen Sparkasse hat sich weiter verbessert.
Die anrechenbaren Eigenmittel zum 31.12.2022 (IFRS) weisen gegenüber dem Vorjahr (UGB) eine Steigerung EUR 529,9 Mio. und betragen EUR 2.303,9 Mio. Die Eigenmittel setzen sich zusammen aus Kernkapital und Ergänzungskapital. Das harte Kernkapital (CET 1) beträgt EUR 2.201,7 Mio. Das Ergänzungskapital (T2) beläuft sich auf EUR 102,2 Mio. Die harte Kernkapitalquote liegt mit 22,55 % weit über den Mindestanforderungen und konnte im Vergleich zum Vorjahr um 3,1 % gesteigert werden.
Die Steiermärkische Verwaltungssparkasse haftet für die Verbindlichkeiten der Steiermärkischen Sparkasse unbeschränkt.
Bericht über Filialen
Die Steiermärkische Sparkasse unterhält insgesamt 122 Filialen (Vorjahr 123), davon 121 in der Steiermark und 1 Filiale in Wien. Zusätzlich werden insgesamt 33 SB-Standorte (Vorjahr 32) geführt. Im Geschäftsjahr hat die Steiermärkische Sparkasse eine Filiale geschlossen und einen SB-Standort neu eröffnet.
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1.3Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren1.3.1Finanzielle Leistungsindikatoren (in TEUR)
a) Kernkapitalquote auf Gesamtrisiko1)
Kernkapital der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG 2)
1) Kernkapitalquote gem. Art. 92 (2) b) Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)
2) Kernkapital gemäß Art. 25 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)
3) Gesamtrisikoposition gem. Art. 92 (3) Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)
G&V I. Nettozinsertrag + G&V 3. Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen
Durchschnittsbilanzsumme (DBS) 4)
4) Die DBS ermittelt auf Tagesbasis
G&V III. Betriebsaufwendungen
d) Return on Equity (ROE) nach Steuern:
G&V VI. Jahresüberschuss 5)
Durchschnittliches Eigenkapital 6)
5) Jahresüberschuss ohne außerordentliches Ergebnis
6) Durchschnitt aus Eigenkapital (Summe aus Bilanz Passiva 6A, 9 bis 12 abzüglich eigene Aktien vom Bilanzjahr und Vorjahr)
e) Mitarbeiter:innenproduktivität:
Durchschnittliche Mitarbeiter:innenanzahl nach Arbeitszeit gewichtet in Personaljahren nach Abzug von Arbeiter:innen und verleastem Personal
1.3.2Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Es gibt kein Miteinander ohne Verantwortung füreinander. Das gilt für jede Form der Beziehung – auch für die Beziehung eines Unternehmens zur Gesellschaft. Corporate Social Responsibility (CSR) bezeichnet genau diese Verantwortung, die Unternehmen für die Gesellschaft übernehmen. Die Steiermärkische Sparkasse lebt diese Philosophie schon seit 1825 und verknüpft damit auch konkrete Ziele, nämlich die nachhaltige Wertschöpfung und Wertsicherung für ihre Kund:innen.
Das gelingt nur dann, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind: Zum einen müssen die Chancen und Risiken berücksichtigt werden, die sich aus den ökonomischen, ökologischen und sozialen Rahmenbedingungen ergeben. Zum anderen gilt es alle relevanten Interessengruppen einzubeziehen: Das sind insbesondere Kund:innen, Mitarbeiter:innen und Geschäftspartner:innen.
Corporate Social Responsibility steht in engem Zusammenhang mit dem Konzept der Nachhaltigkeit. 2021 hat der Vorstand eine ganzheitliche Nachhaltigkeitsstrategie beschlossen, die genau dort ansetzt und die drei Säulen Ökonomie, Ökologie und
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Soziales umfasst. Daraus leiten sich die logischen Handlungsfelder ab: Umwelt, Mitarbeiter:innen, Kund:innen sowie Gesellschaft und Corporate Governance.Jedes Handlungsfeld umfasst Themen, die durch konkrete Ziele, Maßnahmen und Aktivitäten vorangetrieben werden. Klar festgelegte Ziele und die permanente Überprüfung der Ziele und Prozesse definieren dabei den Weg in die Zukunft. Damit ist auch sichergestellt, dass die Steiermärkische Sparkasse die Vorgaben des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungs-gesetz einhalten kann, wobei die Steiermärkische Sparkasse in die konsolidierte Berichterstattung der ERSTE Group Bank AG einbezogen ist und daher keine eigene nichtfinanzielle Erklärung erstellt.
Nachhaltigkeit ist auch eine wichtige Komponente bei Investitionsentscheidungen. „Sustainable Finance“ heißt, nachhaltige Produkte anzubieten, sowohl in der Veranlagung als auch in der Finanzierung. Es heißt aber noch viel mehr; nämlich Kund:innen zu beraten und zu unterstützen, wenn sie Nachhaltigkeit in ihre finanziellen Entscheidungen einbinden möchten.
Werte zu schaffen – und zwar auf verantwortungsvolle Art und Weise – betrifft aber nicht allein individuelle Investitionen. Es betrifft ebenso die Allgemeinheit. Die Steiermärkische Sparkasse hat im Jahr 2022 gemeinsam mit der Steiermärkische Verwaltungssparkasse zahlreiche Projekte und Initiativen in den Bereichen Kunst, Kultur, Soziales sowie Bildung und Wissenschaft unterstützt, und das nicht nur in der Steiermark, sondern auch in den Westbalkanländern, die zum erweiterten Heimmarkt zählen.
Ein modernes Bankinstitut ermöglicht Chancen und finanziert Träume – für Kund:innen, aber auch für Mitarbeiter:innen. Arbeitgeber:in zu sein bedeutet folglich mehr, als marktgerecht und leistungsorientiert zu bezahlen. Es bedeutet, Bedürfnisse und Wünsche zu erkennen und zu erfüllen, vor allem für junge Menschen. Dazu zählen Möglichkeiten zur Aus- und Weiterbildung und klar vereinbarte Ziele mit Beurteilungsgesprächen (Management by Objectives). Die Grundlage dafür bildet das im Jahr 2015 in der Steiermärkische Sparkasse eingeführte Karrieremodell. Es basiert unter anderem auf funktionsbezogener Bezahlung statt fixer Zulagen und stellt Leistung und Verantwortung ins Zentrum der Entlohnung. Zusätzlich bietet die Steiermärkische Sparkasse im Bereich Gesundheitsmanagement zahlreiche Seminare, Workshops und Beratungen an, die sehr gerne von Mitarbeiter:innen genutzt werden.
Zum Ende des Geschäftsjahres beschäftigte die Steiermärkische Sparkasse 1.477 Mitarbeiter:innen. Unter Berücksichtigung der unterjährigen Veränderungen ergibt sich ein Rückgang um 16 Mitarbeiter:innen.
2.Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken des Unternehmens 2.1Rahmenbedingungen vor dem Hintergrund der geopolitischen Krise in Europa
Nach dem Bilanzstichtag 31.12.2022 waren die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine und der damit verbundenen internationalen Energiekrise auf Menschen, Unternehmen und folglich auch auf die gesamtwirtschaftlichen Vorgänge in Österreich unverändert als erheblich einzustufen. Es sind aber bis dato keine weiteren Ereignisse nach dem Bilanzstichtag bekannt, die zu einer anderen Darstellung des Jahresabschlusses 2022 geführt hätten.
Im Basisszenario gehen die gegenwärtigen Prognosen des Wirtschaftsforschungsinstitutes (WIFO) und des Institutes für Höhere Studien (IHS) davon aus, dass das Wachstum in Österreich nach einem ausgeprägten Einbruch im Winterhalbjahr 2022/23 im Frühjahr 2023 wieder auf niedrigem Pfad zurückkehren wird. Für das Gesamtjahr beinhalten die Prognosen einen geringfügigen BIP-Anstieg von maximal 0,4 % im Jahr 2023. 2024 erhöht sich das Wachstum laut Prognosen auf 1,2 % bis 1,8 %, unter der Voraussetzung, dass sich die internationalen Lieferengpässe im weltweiten Warenhandel schrittweise auflösen.
Die rekordhohe Inflation dürfte den Höhepunkt um den Jahreswechsel herum überschritten haben und langsam zurückgehen. Unter der Annahme, dass nach der Abkehr vom Erdgaslieferanten Russland ausreichend Ersatz auf dem Weltmarkt gefunden werden kann, dürfte die Inflationsrate gemessen am Verbraucherpreisindex (VPI 2015), im Jahr 2023 auf 6,5 % bis 6,7 % zurückgehen. Wie lange die Inflationsrate über dem mittelfristigen EZB-Ziel von 2 % bleiben wird, ist nur schwer prognostizierbar. Im Basisszenario von WIFO und IHS wird für 2024 ein maximaler Wert von 3,5 % angenommen. Eine wesentliche Voraussetzung für die Erreichung der Prognoseansätze ist eine Stabilisierung der hohen Rohöl-, Erdgas- und Strompreise.
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Die Lage auf dem Arbeitsmarkt dürfte sich 2023 nur vorübergehend eintrüben, mit einer prognostizierten Arbeitslosenquote gemäß Eurostat-Berechnung (2023: 4,7 %, 2024: 4,5 %), die unter dem Niveau von vor Corona bleiben dürfte (2019: 4,8 %).Die Risiken, die das Eintreten des unterstellten Basisszenarios gefährden könnten, sind als erheblich einzustufen. Die Wirtschaftsbeziehungen zwischen EU und Russland verschlechtern sich zunehmend und für eine schnelle Entspannung im Krieg in der Ukraine gibt es keine Anzeichen. Die Abkehr von der Quarantänepflicht in China birgt das Risiko stark steigender Infektionszahlen. Damit verbunden könnte es zu einer Verstärkung der Lieferprobleme kommen. Das Risiko, dass der hohe Preisauftrieb deutlich länger als prognostiziert anhält, kann nicht ausgeschlossen werden.
Für den Bankenmarkt sind die Wachstumsprognosen im Jahr 2023 beim Kreditvolumen (+5,5 %) wie schon im Vorjahr etwas höher als bei den Einlagen (+5,2 %). Im Jahr 2024 bleibt das Wachstum im Bankenmarkt auf überdurchschnittlichem Niveau, wobei das Kreditvolumen mit +5,3 % etwas stärker als Einlagen (+5,1 %) ansteigen dürften.
Die FMA hat in einer Presseaussendung am 22.12.2022 im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands in der Ukraine, den gestiegenen Energiepreisen, der hohen Inflation sowie der unterdurchschnittlichen Kapitalausstattung der österreichischen Banken im europäischen Vergleich auf erhöhte Systemrisiken verwiesen. Folglich hat die FMA Österreichs systemrelevanten Banken die Aufstockung ihrer Kapitalpuffer um insgesamt 0,25 bis 0,5 Prozentpunkte verordnet.
Um der hohen Inflation entgegenzuwirken, hat die EZB die Leitzinsen angehoben. Seit 21.7.2022 wurde der Hauptrefinanzierungssatz in insgesamt vier Schritten von 0 % auf 2,5 % hinaufgesetzt. Ebenso wurde der Einlagensatz für Banken, die Geld über Nacht bei der EZB zwischen veranlagen, im Laufe des 2. Halbjahres von -0,5% auf 2,0 % angehoben.
2.2Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens
Mit dem Angriffskrieg Russlands in der Ukraine und der damit einhergehenden Gasknappheit wurde klar, dass die seit Mitte 2021 ansteigende Inflation 2022 Rekordwerte erreichen könnte. Um dem entgegenzuwirken, hat die EZB die lange Phase der Negativzinsen beendet und die Geldpolitik unter anderem mit vier Leitzinsanhebungen deutlich gestrafft. Zwar hat sich die Inflationsdynamik gegen Jahresende verlangsamt, doch geht die Steiermärkische Sparkasse im ersten Halbjahr 2023 von weiteren Zinsschritten der EZB aus.
Um die Kund:innen im Zusammenhang mit negativen Auswirkungen höherer Kreditkosten zu unterstützen und das daraus resultierende Risiko in der Steiermärkischen Sparkasse abzumildern, wurden bestehenden privaten Kreditkund:innen rechtzeitig Fixzinsvereinbarungen angeboten. Da 2022 nach wie vor auch viele Unternehmenskund:innen im Zusammenhang mit der Null-Covid-Strategie Chinas von Lieferengpässen betroffen waren, kam neben den staatlichen Unterstützungen auch der Steiermärkischen Sparkasse eine zentrale Rolle bei der Finanzierung der Realwirtschaft zu. Dabei wurden die Wertberichtigungen in den eigenen Büchern nur moderat angehoben. Die Steiermärkische Sparkasse rechnet auch 2023 mit einem Anstieg der Ausfälle, doch dürfte die Portfolioverschlechterung überschaubar bleiben.
Positiv wirkte der auflebende Sommertourismus, unter anderem mit deutlich höheren Kartenumsätzen, da nach den Lockdowns auch ausländische Gäste wieder in Österreich nächtigten. In Erwartung einer Straffung der Geldpolitik haben Aktien- und Anleihemärkte schon im ersten Halbjahr eine deutliche Kurskorrektur vorweggenommen, obwohl das Wirtschaftswachstum noch sehr hoch war. Für Wertpapierkund:innen zeichnete sich sehr bald ein Verlustjahr ab, das auch bei den Wertpapierprovisionserträgen der Steiermärkischen Sparkasse negativ zu Buche schlug.
Der Ausbau der Marktposition der Steiermärkischen Sparkasse als Universalbank in der Region hat auch in den künftigen Jahren oberste Priorität. Ziel ist es auf Basis des bestehenden Geschäftsmodells kontinuierlich und risikobewusst zu wachsen. Die auf Kundenakquisition abzielenden Aktivitäten werden auch im Geschäftsjahr 2023 mit unveränderter Intensität verfolgt werden, aber auch Kostenmanagement und Prozessoptimierungen werden weiterhin eine zentrale Aufgabe bei der Verbesserung der Wettbewerbsposition einnehmen. Dadurch soll die langfristige Behauptung im Wettbewerb sichergestellt werden. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor dabei wird die weitere Integration neuer Technologien im Geschäftsmodell und Vertriebskonzept der Steiermärkischen Sparkasse sein. Durch intelligente Verknüpfung von digitalen Services und persönlicher Beratung soll ein entscheidender Mehrwert für die Kund:innen geschaffen werden.
Der Ausbau des Private Bankings zu einem Kompetenzschwerpunkt der Steiermärkischen Sparkasse wird weiterhin konsequent weiterverfolgt.
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Im Kommerzgeschäft liegt ein besonderes Augenmerk auf der Finanzierung von Investitionen zur wachstumsorientierten Transformation des Geschäftsmodells. Insgesamt wird ein ausgewogenes Wachstum in allen Branchen angestrebt.Ein besonderer Fokus liegt weiterhin auf der aktiven Unterstützung von Transformationsprozessen und Investitionen zu mehr Nachhaltigkeit und der bestmöglichen Begleitung unserer Kund:innen auf diesem Weg gelegt.
Die Inflation wird im Jahr 2023 auch die größte Herausforderung für die Firmen- und Privatkund:innen sein. Die sehr hohe Kapitalausstattung und die gute Liquiditätssituation der Steiermärkischen Sparkasse ermöglichen es, den negativen wirtschaftlichen Auswirkungen zu begegnen und auch künftig verlässlicher Partner für die Kund:innen und die Menschen in der Region zu sein.
Ein negatives Szenario für 2023 wäre ein langer Konjunkturabschwung, doch spricht die Wiedereröffnung Chinas gegen Jahresende bereits für zusätzliche Wachstumsimpulse und der bis dato milde Winter für eine Entschärfung der Energiekrise, so dass das Wirtschaftswachstum nach dem Winter die Talsohle durchschreiten kann.
Bildung von Risikovorsorgen Den besonderen Risiken des Kreditgeschäfts wird durch die Bildung von Risikovorsorgen (Wertberichtigungen für bilanzielle Kreditgeschäfte und Rückstellungen für außerbilanzielle Kreditgeschäfte) in entsprechendem Ausmaß Rechnung getragen. Die Risikovorsorgebildung muss sowohl den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuchs (UGB), als auch den Richtlinien gemäß IFRS 9 entsprechen.
Dabei erfolgt die Ermittlung des erwarteten Verlusts für nicht als wertgemindert eingestufte Forderungen entweder als 1-year Expected Credit Loss (Stufe 1) oder als lifetime Expected Credit Loss (Stufe 2). Finanzinstrumente bei erstmaliger Erfassung bzw. Finanzinstrumente ohne signifikanten Anstieg des Kreditrisikos seit der erstmaligen Erfassung sind der Stufe 1 zugeordnet; Finanzinstrumente mit einem signifikanten Anstieg des Kreditrisikos seit der erstmaligen Erfassung sowie Finanzinstrumente ohne hinreichende Information zum Erstansatz hingegen der Stufe 2. Die Festlegung, ob ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos seit Ersterfassung vorliegt, wird durch die Überprüfung qualitativer und quantitativer Kriterien festgelegt. Quantitative Kriterien sind die relative bzw. absolute Veränderung der gegenwärtigen annualisierten Lifetime PD (Ausfallswahrscheinlichkeit) des Finanzinstruments im Vergleich zur annualisierten Lifetime PD zum Zugangszeitpunkt des Finanzinstruments. Qualitative Kriterien sind z.B. das Setzen eines Forbearance-Status oder mehr als 30 Überziehungstage.
Für alle wertgeminderten (impaired) Forderungen wird mittels Barwertmodell (Discounted Cash Flow Method) ein erwarteter Verlust bis zum Laufzeitende (Lifetime Expected Credit Loss) unter Berücksichtigung mehrerer Szenarien berechnet. Je Szenario werden die erwarteten Rückflüsse mit deren Eintrittswahrscheinlichkeit gewichtet, summiert und schließlich dem Buchwert der Forderung (Gross Carrying Amount) gegenübergestellt. Der Barwert ergibt sich aus der Diskontierung der erwarteten Zahlungsströme mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. Die erforderliche Risikovorsorge ergibt sich aus der Differenz zwischen Bruttobuchwert und dem Barwert der erwarteten Zahlungsströme in einem Szenario, über alle wahrscheinlichkeitsgewichteten Szenarien gerechnet. Bei wertgeminderten signifikanten Forderungen an Kund:innen, die in Summe über einer Materialitätsgrenze liegen, sind die erwarteten Rückflüsse aus Tilgungen und Erlöse aus der Verwertung von Sicherheiten durch Risikomanager:in oder Sanierungsbetreuer:in je Szenario zu schätzen. Für nicht signifikante wertgeminderte Forderungen an eine(n) Kund:in werden die erwarteten Rückflüsse je Szenario regelbasiert, mittels statistischer Verfahren ermittelt.
Für alle Forderungen, bei denen kein Impairment vorliegt, wird auf Basis statistisch ermittelter Risikoparameter eine regelbasierte Kalkulation des individuell (auf Ebene von Finanzinstrumenten) erwarteten Verlustes unter Berücksichtigung der zu erwartenden Rückflüsse verwendet.
Auf Basis historischer Beobachtungen, aktueller Gegebenheiten und zukunftsbezogener Informationen (insbesondere aktueller makroökonomischer Szenarien) werden Neubewertungen der Risikoparameter vorgenommen.
Aufgrund der Unsicherheit durch den Krieg in der Ukraine und die Energiekrise wurden zusätzliche Regeln für Stufenüberschreibungen (Stage-Overlays) eingeführt, d.h. die Verschiebung in Stufe 2 auf der Grundlage vordefinierter Portfoliomerkmale. Bis zum vierten Quartal 2022 waren auch Stufenüberschreibungen für die Covid-19-Pandemie im Einsatz. Die Verbesserung der Situation im Laufe des Jahres 2022 ermöglichte die Beendigung der Covid-19-bezogenen Stufenüberschreibungen.
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Der Krieg zwischen der Ukraine und Russland verschärfte die Herausforderungen durch einen starken Anstieg bei den Energiepreisen einerseits und Unterbrechungen von Lieferketten andererseits. Die Energiepreisentwicklung hatte Einfluss auf unterschiedliche Branchen, vor allem jene mit energieintensiven Produktionsprozessen, aber ebenso auf solche mit hohen Treibstoffkostenanteilen. Daher wurden Regeln für Stage-Overlays aufgrund des Krieges in der Ukraine (Ukraine-Krieg-Overlays) als eine Kombination von konjunkturabhängigen Branchen (zyklische Branchen) und einjährigen Ausfallwahrscheinlichkeiten nach UGB/IFRS eingeführt. Ausnahmen davon sind auf Basis einer individuellen Überprüfung und Dokumentation zulässig.Aufgrund der gegenwärtigen Verwerfungen auf dem Energiemarkt mit Auswirkungen auf die Verfügbarkeit und die Preise von Gas und anderen Energieformen sind zusätzlich zu den zyklischen Branchen, Stage-Overlays für Energieabhängigkeit eingeführt worden. Es wurden Effekte in zweifacher Ausprägung identifiziert: Konsequenzen von Gasrationierung sowie Gasknappheit für Kund:innen, entweder aufgrund energieintensiver Produktionsprozesse oder durch die Abhängigkeit von Gas als primären Input in ihren Geschäftsprozessen. Die wirtschaftliche Anfälligkeit wird durch Gasabhängigkeit, (begrenzte) Substitutionsmöglichkeiten und Auswirkungen einer Substitution auf die Finanzlage sowie auf Absicherungs- und Preismechanismen verursacht. In der Branche Rohstoffe wurden die Subbranchen Metall und Chemie als am stärksten betroffen identifiziert. Alle Unternehmen der Energiewirtschaft, die gesamte Industrie, können potenziell von den massiven Engpässen und Verwerfungen auf dem derzeitigen Energiemarkt betroffen sein: Preisvolatilität, Nachschussforderungen, Preisobergrenzen, Schwächen der europäischen Energieinfrastruktur, feste Abnahmeverträge (die die Abnehmer gefährden, wenn diese gekündigt werden, und / oder die Erzeuger erneuerbarer Energien daran hindern, von den höheren Preisen zu profitieren), usw. Grundsätzlich wurden alle Kund:innen aus diesen Branchen und Subbranchen auf Stufe 2 migriert. Ausnahmen davon sind auf Basis einer individuellen Überprüfung und Dokumentation zulässig.
2.3Wesentliche Risiken und Ungewissheiten
Als Unternehmen der Finanzbranche unterliegt die Steiermärkische Sparkasse insbesondere dem Kredit-, Markt-, Liquiditäts-, und operationellen Risiko. Während das Kreditrisiko die Gefahr eines teilweisen oder vollständigen Ausfalls vertraglich vereinbarter Zahlungen bezeichnet, entstehen Markrisiken vor allem durch Schwankungen von Zinssätzen und Wechselkursen sowie durch Marktpreisänderungen. Beim Liquiditätsrisiko wird zwischen dem Marktliquiditätsrisiko, d.h. dem Risiko, dass aufgrund unzureichender Markttiefe oder wegen Marktstörungen die Bank nicht in der Lage ist, eine Position zu schließen, und dem Refinanzierungsrisiko, d.h. dem Risiko, dass die Bank nicht in der Lage sein wird, erwartete oder unerwartete Verpflichtungen aus gegenwärtigen und zukünftigen Cashflows und Sicherheiten effizient zu erfüllen, ohne dadurch ihr Tagesgeschäft zu beeinträchtigen, unterschieden. Das operationale Risiko bezeichnet das Risiko von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen, oder durch externe Ereignisse verursacht werden können, einschließlich dem Rechtsrisiko. Die Begrenzung der Risiken wird durch adäquate Methoden zur Risikomessung und -begrenzung gewährleistet.
Angesichts der Geschäftsstrategie stellt das Kreditrisiko naturgemäß den größten Anteil des Risikos dar. Im Jahr 2022 blieb die Covid-19-Pandemie weltweit Thema. Seit Einmarsch der russischen Armee in die Ukraine sind zudem Verwerfungen am Energiemarkt und in den Zulieferketten zu beobachten, die sich auch auf die österreichische Volkswirtschaft auswirken. Die Steuerung von Kreditportfolien, einschließlich des aktiven Managements von notleidenden Krediten, wurde daher weiterhin zur Stärkung des Risikoprofils fortgesetzt.
Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG) gewannen im Jahr 2022 weiterhin an Bedeutung. Das Konzept der Erste Group basiert auf einer umfassenden strategischen Analyse, an der interne und externe Expert:innen zum Klimawandel und anderen sozio-ökologischen Themen beteiligt waren. Unter den ESG-Initiativen spielt die Bekämpfung des Klimawandels eine wesentliche Rolle, sowohl für die Finanzierung als auch für den eigenen Betrieb.
Die Steiermärkische Sparkasse als Teil der Erste Group bekennt sich zur Net Zero Banking Alliance und dem damit verbundenen Ziel, bis 2050 die Klimaneutralität des Portfolios auf Ebene der Erste Group zu erreichen. Hierzu werden auf Basis einer sorgfältigen Analyse individuelle Ziele festgelegt. Die Steiermärkische Sparkasse erachtet den Netto-Null-Übergang als einen wirksamen Beitrag zu der Widerstandsfähigkeit des Unternehmenswerts und der Wachstumschance der kommenden Jahre. Die Steiermärkische Sparkasse ist auch Teil der Gruppenberechnung finanzierter Emissionen (Carbon Footprint Calculation) und hat sich entschieden, die Dekarbonisierungsziele auf Gruppenebene zu unterstützen.
Die Steiermärkische Sparkasse zielt darauf ab, (ESG) Risiken aus einer strategischen Perspektive zu behandeln. Das ESG Risiko als transversales Risiko wird vor allem als Treiber des Kreditrisikos betrachtet.
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Es werden die in der Erste Group entwickelten Risikobewertungs- und Managementinstrumente, wie insbesondere die ESG-Faktor-Heatmap, eingesetzt. Darüber hinaus werden Daten zur Energieeffizienz von Gebäuden im Rahmen der Immobilienbewertungen anhand der vorgelegten Energieausweise erhoben, wobei die Datenerfassung seit Juli 2022 automatisationsunterstützt erfolgt. Im Jahr 2023 startet ein Projekt zur technischen Anbindung an einen externen Provider, der Daten zu den wesentlichen physischen Risiken liefert. Diese Informationen werden auch in das Immobilienbewertungsprogramm der Sparkassengruppe eingespielt und so automatisiert für die Immobilienbewertung verwendbar gemacht.
Im Jahresabschluss 2022 werden keine zusätzlichen Vorsorgen für ESG Risiken gebildet. Die Steiermärkische Sparkasse geht davon aus, dass die gebildeten Vorsorgen die beste Schätzung der erwarteten Kreditverlust per 31.12.2022 darstellen.
Kreditrisiko
Das Kreditrisiko oder Ausfallsrisiko besteht darin, dass Vertragspartner:innen ihren Verpflichtungen nicht nachkommen können und der Bank daraus Verluste erwachsen. Bilanzielle Vorsorgen bestehen hinsichtlich der unbesicherten Anteile entsprechend dem Risikogehalt.
Marktrisiken
Marktrisiko ist die Gefahr eines Verlustes, der aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen und von diesen abgeleiteten Parametern eintreten kann. Diese Marktwertveränderungen können in der Gewinn- und Verlustrechnung, in der Gesamtergebnisrechnung oder in den stillen Reserven aufscheinen. In der Steiermärkischen Sparkasse wird das Marktrisiko in Zinsrisiko, Credit-Spread-Risiko, Währungsrisiko und Aktienrisiko unterteilt. Betroffen sind sowohl Handels- wie auch Bankbuchgeschäfte.
Zur Berücksichtigung der signifikanten Veränderungen in der Zinslandschaft wurden im Jahr 2022 die Verhaltensmodelle für Sichteinlagen und vorzeitige Kreditrückzahlungen unter Verwendung aktueller Daten überarbeitet und implementiert.
Operationales Risiko
Darunter versteht man das Risiko von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder von externen Ereignissen eintreten. Ein umfassendes System zum Management operationalen Risiken ist im Einsatz. Daraus abgeleitet wird das operationale Risiko als gering bewertet.
Liquiditätsrisiko und Cash-Flow-Risiko
Die Refinanzierungsstruktur des Institutes ist der derzeitigen Marktsituation angepasst. Die Wertpapierveranlagung erfolgt grundsätzlich im Bereich Investmentgrade, wobei in Anbetracht der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftslage mit zusätzlichen Risiken zu rechnen ist. Die Begrenzung der Risiken wird durch adäquate Methoden zur Risikomessung und -begrenzung gewährleistet.
Beteiligungsrisiko
Das Beteiligungsrisiko beinhaltet die Gefahr, dass es bei eingegangenen Beteiligungen zu Verlusten aus bereitgestelltem Eigenkapital, aus der Verlustübernahme oder aus Haftungsrisiken kommen kann. Gemäß Risikomaterialitätsbeurteilung wird das Beteiligungsrisiko als mittelhoch (Stufe 4 von 5) eingestuft.
2.4Erläuterung der Risiken sowie Ziele und Methoden im Risikomanagement
Die Risikopolitik der Steiermärkischen Sparkasse ist von einem konservativen Umgang mit den bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken geprägt. Die Strategie zur Risikobegrenzung orientiert sich daher sowohl an den Anforderungen, die sich aus einem kundenorientierten Bankbetrieb ergeben als auch an den gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Um dieser Zielsetzung gerecht zu werden, ist in der Steiermärkischen Sparkasse ein System der Risikoüberwachung und -steuerung implementiert, welches eine adäquate Behandlung der übernommenen Risiken gewährleistet.
Das Rating der Kreditnehmer:innen erfolgt auf Basis eines in der Sparkassen-Gruppe angewendeten Bonitätsklassensystems. Das Verlustrisiko ist durch angemessene Vorsorgen ausreichend abgeschirmt. Ergänzende Angaben zu den
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Finanzinstrumenten sind in den Anhangangaben (Notes) des Jahresfinanzberichts des Steiermärkische Sparkasse-Konzern zu finden.Zur Risikomessung werden folgende Methoden eingesetzt: Festzinsbilanzen, Zinsbindungsbilanzen, Kapitalablaufbilanzen, Gap-Analysen, Barwertänderungen und Nettozinsertragssimulationen. Methoden zur Risikobegrenzung existieren hinsichtlich Volumina, Sensitivitäten, Partner:innen, Profit and Loss (P&L) und Value at Risk (VaR). Die Steiermärkische Sparkasse sichert Zinsänderungsrisiken eigener Emissionen, der Wertpapierveranlagung, der Bilanzstruktur, Fremdwährungsrisiken vergebener Kredite und bei Bedarf von Wertpapieren ab (Hedging).
Die vorherrschenden Risiken werden innerhalb der Risikotragfähigkeitsrechnung überwacht und dem Deckungspotential gegenübergestellt.
2.5Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
Allgemeines
Unter dem „Internen Kontrollsystem“ (IKS) werden alle von der Geschäftsleitung entworfenen und im Unternehmen ausgeführten Prozesse verstanden, durch die
•die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Tätigkeit (hierzu gehört auch der Schutz des Vermögens vor Verlusten durch Schäden und Malversationen),
•die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung und
•die Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften
überwacht und kontrolliert werden.
Das Risikomanagementsystem umfasst alle Prozesse, die dazu dienen, Risiken zu identifizieren, zu analysieren und zu bewerten sowie Maßnahmen zu ergreifen, die verhindern, dass das Erreichen der Unternehmensziele durch wesentliche Risiken, die schlagend werden, beeinträchtigt wird.
Nach dem international anerkannten COSO-Rahmenwerk4 zur Gestaltung von Risikomanagementsystemen ist das IKS als Bestandteil eines unternehmensweiten Risikomanagementsystems zu verstehen. Dazu gehören auch das Management und die Kontrolle von Risiken, welche die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung betreffen.
Unter Berücksichtigung des COSO-Rahmenwerks und des 3-Lines-of-Defense-Modells, legt die IKS Policy die allgemeinen Rahmenbedingungen für das Interne Kontrollsystem, die Standards zu Aufgaben und Verantwortlichkeiten, sowie die Mindestkriterien für die IKS-Dokumentation fest. Ziel des Internen Kontrollsystems ist es, das Management so zu unterstützen, dass es in der Lage ist, effektive und sich ständig verbessernde interne Kontrollen in Hinblick auf die davor genannten Ziele des IKS zu gewährleisten.
Kontrollumfeld
Das Kontrollumfeld bildet den Rahmen für die Einführung, Anwendung und Überwachung der IKS-Grundsätze, -Verfahren und -Maßnahmen. Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Einrichtung, Ausgestaltung und Anwendung eines den Anforderungen des Unternehmens angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess.
Die Aufbauorganisation sieht ein klares Anforderungsprofil im Bereich Finanzen vor. Die Funktionen der im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess wesentlich beteiligten Bereiche sind klar getrennt und die Verantwortungsbereiche sind klar zugeordnet.
4 Das COSO (Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission) ist eine freiwillige privatwirtschaftliche Organisation in den USA, die helfen soll, Finanzberichterstattungen durch ethisches Handeln, wirksame interne Kontrollen und gute Unternehmensführung qualitativ zu verbessern.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT272
Die Organisationseinheit Rechnungswesen verantwortet die Erstellung des Jahresabschlusses der Steiermärkischen Sparkasse. Die Kompetenzzuordnung, die Kontenverantwortlichkeiten und die notwendigen Kontrollschritte sind in den Arbeitsanweisungen definiert.Risikobeurteilung
Die Schlüsselprozesse im Rechnungswesen werden im Rahmen des IKS-Prozesses jährlich einer Risikoevaluierung und -beurteilung unterzogen. Das Hauptrisiko im Rechnungslegungsprozess besteht darin, dass Sachverhalte aufgrund von Fehlern oder vorsätzlichem Verhalten (Betrug) nicht entsprechend der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage abgebildet werden. Dies ist der Fall, wenn die Angaben in Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang wesentlich von den korrekten Werten abweichen, und kann schwerwiegende Folgen wie Vermögensschäden, Sanktionen der Bankenaufsicht oder Reputationsverlust nach sich ziehen.
Kontrollmaßnahmen
Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem beinhaltet im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess Arbeitsanweisungen und Prozesse
•zur korrekten und angemessenen Dokumentation von Geschäftsvorfällen einschließlich der Verwendung des Vermögens des Konzerns,
•zur Aufzeichnung aller für die Erstellung von Jahresabschlüssen notwendigen Informationen und
•zur Verhinderung nicht genehmigter Anschaffungen oder Veräußerungen, die eine wesentliche Auswirkung auf die Jahresabschlüsse haben könnten.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT273
Als elementare Bestandteile des Internen Kontrollsystems gelten:•Controlling, als die permanente finanziell-betriebswirtschaftliche Analyse und Steuerung des Unternehmens bzw. einzelner Unternehmensbereiche.
•Systemimmanente, selbsttätig wirkende Kontrolleinrichtungen und -maßnahmen in der formalen Ablauf- und Aufbauorganisation, z.B. programmierte Kontrollen in der Datenverarbeitung, oder nachgelagerte, in einem IKS-Tool angewiesene Kontrollen.
•Grundsätze der Funktionstrennung und des Vier-Augen-Prinzips.
•Interne Revision als eigene Organisationseinheit, die prozessunabhängig – jedoch so vorgangsnah wie möglich – mit der Überwachung aller Unternehmensbereiche, vor allem in Hinblick auf die Wirksamkeit der Bestandteile des Internen Kontrollsystems, befasst ist.
Information und Kommunikation
Der Aufsichtsrat wird mindestens vierteljährlich mit einem umfassenden Bericht über die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie weitere Controlling- und Risikodaten informiert. Der Vorstand erhält diese Informationen in regelmäßigen, deutlich detaillierteren Berichten, die monatlich oder in noch kürzeren Intervallen erstellt werden.
Verantwortlichkeiten der Internen Revision
Die Interne Revision hat auf Basis risikoorientiert ausgewählter Prüfschwerpunkte (entsprechend des vom Vorstand genehmigten und an den Prüfungsausschuss berichteten jährlichen Prüfplans) sämtliche Bereiche der Bank in angemessenen Zeitabständen zu prüfen und diese zu beurteilen. Schwerpunkt aller Prüfungshandlungen ist dabei die Überwachung der Funktionsfähigkeit des Internen Kontrollsystems. Die Interne Revision hat über ihre Feststellungen mehrmals jährlich an Gesamtvorstand und Prüfungsausschuss zu berichten.
Die Interne Revision ist gemäß § 42 BWG eine dem Vorstand unmittelbar unterstehende Kontrolleinrichtung. Sie dient ausschließlich der laufenden und umfassenden Prüfung der Gesetzmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Bankgeschäftes und des Bankbetriebes. Aufgabe der Internen Revision ist es daher, den Vorstand bei der Sicherung des Vermögens der Bank, der Förderung der wirtschaftlichen und betrieblichen Leistungsfähigkeit und damit in der Geschäfts- und Betriebspolitik zu unterstützen. Die Tätigkeit der Internen Revision orientiert sich insbesondere an ihrer Geschäftsordnung, die unter der Verantwortung aller Vorstandsmitglieder ausgearbeitet und von diesen genehmigt und in Kraft gesetzt wurde. Die Geschäftsordnung wird regelmäßig und anlassbezogen überprüft und gegebenenfalls adaptiert.
Die Interne Revision prüft insbesondere:
•Betriebs- und Geschäftsbereiche der Bank;
•Betriebs- und Geschäftsabläufe der Bank;
•bankinterne Regelungen (Organisationsrichtlinien, Kompetenzordnungen, Leitlinien etc.) und Arbeitsanweisungen, auch hinsichtlich ihrer Einhaltung und Aktualität bzw. Aktualisierung;
•rechtlich vorgegebene Prüfbereiche, wie z.B. die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Anzeigen und Meldungen an die Finanzmarktaufsicht und an die Oesterreichische Nationalbank bzw. die Europäische Zentralbank oder einmal jährlich die Ratingsysteme und deren Funktionsweise.
Die Interne Revision übt ihre Tätigkeit grundsätzlich aus eigenem Entschluss und gemäß dem jährlich risikoorientiert zu erstellenden und vom Vorstand genehmigten Revisionsplan aus. Der genehmigte Revisionsplan wird auch dem Prüfungsausschuss zur Kenntnis gebracht.
Die Überwachung bzw. Prüfung der Internen Revision erfolgt sowohl durch den Vorstand, den Prüfungsausschuss/Aufsichtsrat, durch externe Parteien (Bankenaufsicht, in Einzelfällen auch Abschlussprüfer) als auch durch dezidierte Qualitätssicherungsmaßnahmen (Self Assessments, Peer Reviews, externe Quality Assessments).
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2.6Bestand und Zugang von eigenen AktienDer Anfangsbestand an eigenen Aktien betrug am 1.1.2022 597 Stück. Im Geschäftsjahr wurden von der Steiermärkischen Sparkasse keine eigenen Aktien und kein eigenes Ergänzungskapital erworben.
Es wurden von der Steiermärkischen Sparkasse keine Aktien veräußert. Der Endbestand an eigenen Aktien betrug daher am 31.12.2022 597 Stück.
Der Nennbetrag erworbener eigener Aktien wurde offen vom Nennkapital abgezogen. Der Unterschiedsbetrag zu den Anschaffungskosten wurde mit den nicht gebundenen Kapitalrücklagen verrechnet.
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3.Bericht über Forschung und Entwicklung Die Steiermärkische Sparkasse ist nicht in forschungs- und entwicklungsrelevante Tätigkeiten involviert. Direkte negative Umwelteinflüsse durch die Geschäftstätigkeit entstehen nicht. Die Steiermärkische Sparkasse ist sich ihrer ökologischen Verantwortung bewusst und sieht dies auch als bedeutenden Bestandteil ihrer Unternehmenspolitik. Dieses Bewusstsein für Verantwortung führte zum Entschluss, das 2015 in Kraft getretene Energieeffizienzgesetz über das gesetzliche Mindestmaß hinaus zu erfüllen. Die Steiermärkische Sparkasse hat seit November 2015 ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem nach ISO 14001.
4.Sparkassen Haftungsverbund Bezüglich Information zum Sparkassen Haftungsverbund verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss.
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Graz, den 14. März 2023
Der Vorstand:
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Auszug aus Prüfungsbericht
Bestätigungsvermerk
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6. BestätigungsvermerkBericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2022 sowie der Ertragslage der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen
Bestimmungen.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Wertminderungen von Krediten und Darlehen an Kunden (erwartete Kreditverluste)
Sachverhalt
Wertminderungen von Krediten und Darlehen stellen die beste Schätzung des Managements hinsichtlich der erwarteten Verluste aus dem Kreditportfolio zum Abschlussstichtag dar. Die Ermittlung der Wertminderungen erfolgt in Einklang mit der AFRAC Stellungnahme 14 (Juni 2021) durch Anwendung des IFRS 9-Modells im UGB.
Die Bestimmung der Höhe der Risikovorsorgen unterliegt aufgrund der einfließenden Annahmen und zu treffenden Einschätzungen erheblichem Ermessenspielraum des Managements.
Die Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, hat interne Richtlinien und spezifische Prozesse zur Ermittlung von erwarteten Kreditverlusten implementiert. Diese hängen maßgeblich von quantitativen und qualitativen Kriterien ab und erfordern Einschätzungen und Ermessensausübungen des Managements.
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Zur Bestimmung der Höhe der Wertminderungen werden szenariobasierte Discounted-Cashflow-Methoden angewandt:Kollektiv ermittelte Wertminderungen
•Für nicht ausgefallene Kredite und Darlehen werden Wertminderungen kollektiv ermittelt und entsprechen, sofern keine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos eingetreten ist, den erwarteten Kreditverlusten bei Ausfall innerhalb der nächsten 12 Monate. Bei einem signifikanten Anstieg des Kreditrisikos von nicht ausgefallenen Krediten werden Wertminderungen in Höhe des erwarteten Verlusts über die Restlaufzeit dieser ermittelt. Ebenso werden erwartete Verluste über die Restlaufzeit für jene nicht wertgeminderte Kredite und Darlehen ermittelt, denen bei erstmaliger Anwendung der Bewertungsmethode nach IFRS 9 wegen fehlender Daten kein Kreditrisiko zum Zugangszeitpunkt zugeordnet werden konnte.
•Für ausgefallene Kredite und Darlehen mit vergleichbarem Risikoprofil, die für sich genommen nicht als signifikant eingestuft werden, werden die erwarteten Kreditverluste ebenfalls kollektiv ermittelt.
•Im Rahmen der kollektiven Ermittlung von erwarteten Kreditverlusten werden Ausfallswahrscheinlichkeiten, zukunftsgerichtete Informationen und Parameter, auf Basis derer die erwarteten Cashflows sowie die erwarteten Erlöse aus Sicherheiten geschätzt werden, berücksichtigt. Diese Schätzungen werden mit Hilfe statistischer Modelle vorgenommen.
Nicht kollektiv ermittelte Wertminderungen
•Für ausgefallene Kredite und Darlehen, die auf Kreditnehmerebene als signifikant eingestuft werden, werden erwartete Kreditverluste in einer Einzelfallbetrachtung ermittelt. Diese Wertminderungen werden unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit einzelner Szenarien, der erwarteten Cashflows sowie der erwarteten Erlöse aus der Verwertung von Sicherheiten bestimmt.
Die Modelle, die zur Ermittlung von Wertminderungen entwickelt und implementiert wurden, sind spezifisch für die einzelnen Kreditportfolios. Sowohl für Produkte als auch für das wirtschaftliche Umfeld werden länderspezifische und zukunftsgerichtete Merkmale verwendet, die für die jeweilige Verlustschätzung relevant sind, was zu einer erhöhten Komplexität der Modelle und Inputfaktoren führt. Die der Schätzung von Wertminderungen von Krediten und Darlehen, insbesondere der Berücksichtigung zukünftiger wirtschaftlicher Verhältnisse, inhärenten Unsicherheiten haben sich durch die geopolitischen und wirtschaftlichen Entwicklungen des Jahres 2022 deutlich erhöht.
Bis zum Ende des Geschäftsjahres waren jedoch kaum negative Auswirkungen dieser Entwicklungen auf die Modellparameter beobachtbar.
Die Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz hat diesen Umständen auf zwei Ebenen Rechnung getragen:
•Zum einen wurden auf der Grundlage expertenbasierter Kriterienkataloge Kundengruppen identifiziert, die von den negativen wirtschaftlichen Entwicklungen potenziell besonders betroffen sind. Für diese Kundengruppen wird untersucht, ob es zu einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos gekommen ist (Post Model Adjustment). Details zur Methodik der vorgenommenen Post Model Adjustments werden im Anhang im Unterpunkt 2.2.7 Wertminderungen für Ausfallrisiken dargestellt.
•Bei den in die Modellierung der erwarteten Kreditverluste einbezogenen zukunftsgerichteten Informationen trägt die Sparkasse, der erhöhten Unsicherheit über die zukünftigen volkswirtschaftlichen Entwicklungen durch Anpassungen der makroökonomischen Annahmen und eine hohe Gewichtung des verwendeten Downside-Szenario Rechnung.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT280
Aufgrund•des großen Ermessenspielraums des Managements in der Ausgestaltung der Post Model Adjustments und der Festlegung und Gewichtung makroökonomischer Zukunftsszenarien,
•der hohen Unsicherheiten der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklungen, die mit einem hohen Maß an prüferischem Ermessen einhergehen,
•der Komplexität der Modelle und interdependenten Annahmen und des damit verbundenen Prüfungsaufwands und
•des Volumens der Risikovorsorgen
haben wir diesen Bereich als wesentlichen Prüfungssachverhalt identifiziert.
Prüferisches Vorgehen
Um die Angemessenheit der Wertminderungen von Krediten und Darlehen an Kunden zu beurteilen, haben wir
•unser Verständnis der von der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, angewandten Berechnungsmethodik für erwartete Kreditverluste auf der Grundlage von Richtlinien, Dokumentationen und Interviews aktualisiert. Dabei lag der Schwerpunkt auf den Anpassungen von Methoden und Prozessen, die angewendet wurden, um die erhöhten Unsicherheiten im gegenwärtigen und zukünftigen Umfeld in den erwarteten Kreditverlusten zu erfassen.
•die Kontrollaktivitäten im Kreditrisikomanagement und in den Kreditgeschäftsprozessen evaluiert und Schlüsselkontrollen getestet, insbesondere hinsichtlich der Kreditgenehmigung, der laufenden Überwachung und des Frühwarnungssystems sowie der Prozesse rund um die Früherkennung von Ausfällen sowie die Beurteilung, dass eine Rückzahlung als unwahrscheinlich erachtet wird, („unlikely to pay“, UTP) erhoben und kritisch gewürdigt.
•im Bereich der Ratingmodelle und Sicherheitenbewertung Kontrollaktivitäten evaluiert und Schlüsselkontrollen getestet.
•die Modell-Governance sowie Validierungsprozesse evaluiert und jene Informationen kritisch gewürdigt, die an das Management berichtet wurden. Wir haben mithilfe unserer Experten die Ergebnisse von Backtesting und Modellvalidierungen überprüft.
•die Angemessenheit von Kreditrisiko-Parametern und -Modellen unter Berücksichtigung der möglichen Strukturbrüche in den beobachtbaren Daten untersucht und kritisch gewürdigt und die Plausibilität von Erwartungen und Schätzungen, die aufgrund solcher Verzerrungen vorgenommen wurden, um signifikante Erhöhungen des Kreditrisikos einzelner Kunden oder von Kundengruppen zu identifizieren, beurteilt.
•für ausgewählte Portfolien die korrekte Stufenzuteilung gemäß den relevanten Richtlinien getestet.
•Sensitivitäten und Auswirkungen der Rechnungslegungs-spezifischen Modellaspekte analysiert.
•evaluiert, ob Schlüsselkomponenten der Berechnung der erwarteten Kreditverluste (Expected Credit Loss-Berechnung) korrekt in die Modelle einbezogen werden, indem wir Walkthroughs durchgeführt und Steuerungstabellen überprüft haben.
•die Angemessenheit und Plausibilität zukunftsgerichteter Informationen beurteilt, die in die Schätzungen einfließen. Dabei haben wir insbesondere die zugrunde gelegten makroökonomischen Prognosen mit externen Informationsquellen verglichen und die Szenariengewichtung kritisch gewürdigt.
•für ausgewählte Portfolien die Expected Credit Loss-Berechnung auf die mathematische Richtigkeit überprüft.
•anhand von Stichproben getestet, ob Verlustereignisse gemäß den internen Richtlinien identifiziert wurden, und beurteilt, ob Ereignisse eingetreten sind, welche die Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers in Bezug auf die Kreditforderung erheblich beeinflussen. Außerdem haben wir anhand von Stichproben die Angemessenheit der Risikovorsorgen geprüft und die unterstellten Szenarien sowie die geschätzten erwarteten Cashflows beurteilt.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT281
Verweis auf weitergehende InformationenZu weiteren Details über die Bestimmung von erwarteten Kreditverlusten sowie über die Ausgestaltung der dafür eingesetzten Modelle verweisen wir auf die Ausführungen des Vorstands im Anhang unter Punkt 2.2.7 Wertminderungen für Ausfallrisiken.
Ermittlung der Anrechenbaren Eigenmittel und Eigenmittelanforderungen gemäß den Internationalen Rechnungslegungsstandards nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002
Sachverhalt
Gemäß Artikel 24 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) können Institute auf Antrag und nach Bewilligung durch die zuständige Aufsichtsbehörde die Bewertung von Vermögenswerten und außerbilanziellen Posten und die Ermittlung der Eigenmittel gemäß den Internationalen Rechnungslegungsstandards nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. °1606/2002 („IFRS“) vornehmen.
Auf dieser rechtlichen Grundlage werden – neben der aufsichtlichen Meldung betreffend die Eigenmittelanforderungen – die im Jahresabschluss enthaltenen Unterstrich-Posten der Bilanz „4 Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 CRR, darunter Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4 CRR“ und „5 Eigenmittelanforderungen gemäß Artikel 92 CRR, darunter Eigenmittelanforderungen gemäß Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a bis c CRR“ in Übereinstimmung mit den anwendbaren IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, auf Basis der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002, der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) und dem Bankwesengesetz („BWG“) beginnend mit dem Stichtag 31.12.2022 erstmals von der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, ermittelt und ausgewiesen.
Aufgrund
•der erstmaligen Anwendung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, für die Ermittlung der Unterstrich-Posten 4 und 5 der UGB Bilanz,
•der damit einhergehenden gestiegenen Komplexität für die korrekte Ermittlung der Unterstrich-Posten 4 und 5 nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind,
•der erforderlichen technischen Anpassungen in den bestehenden IT-Systemen sowie der Implementierung neuer IT-Systeme und
•des damit verbundenen zusätzlichen Prüfungsaufwandes haben wir diesen Bereich als wesentlichen Prüfungssachverhalt identifiziert.
Prüferisches Vorgehen
Um die Angemessenheit der Ermittlung der Unterstrich-Posten der Bilanz „4 Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 CRR, darunter Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4 CRR“ und „5 Eigenmittelanforderungen gemäß Artikel 92 CRR, darunter Eigenmittelanforderungen gemäß Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a bis c CRR“ gemäß den anwendbaren IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, auf Basis der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002, der CRR und dem BWG zu beurteilen, haben wir
•ein Verständnis der Ermittlung der oben angeführten Unterstrich-Posten auf der Grundlage von Richtlinien, Dokumentationen und Interviews gewonnen und die Übereinstimmung mit den Anforderungen der anwendbaren IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, überprüft;
•Ansatz und Bewertung in Ausübung relevanter Wahlrechte einschlägig anzuwendender IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, sowie damit zusammenhängende Übergangsbestimmungen im Hinblick auf die Erstanwendung im Zusammenhang mit dem Umstieg von UGB auf IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, überprüft;
•die Kontrollaktivitäten für relevante Prozesse evaluiert und Schlüsselkontrollen erhoben, kritisch gewürdigt und getestet sowie ergänzend - sofern notwendig und angemessen – materielle Prüfungshandlungen durchgeführt;
•wesentliche Unterschiede bei der Ergebnisermittlung nach UGB i. V. m. BWG im Vergleich zu IFRS analysiert und kritisch gewürdigt;
JAHRESFINANZBERICHT 2022 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT282
•die Anpassungen der bestehenden gruppenweiten Systeme zur Ermittlung des konsolidierten gewichteten Risikopositionsbetrages auf Einzelinstitutsebene in Hinblick auf Datenflüsse und das dazu bestehende Interne Kontrollsystem geprüft;•das neu etablierte IT-System zur Berechnung der anrechenbaren Eigenmittel insbesondere in Hinblick auf Datenflüsse in einem Walk-Through erhoben und das dazu eingerichtete Interne Kontrollsystem geprüft;
•beurteilt, ob die aufsichtliche Meldung betreffend die Eigenmittelanforderungen per 31.12.2022 in Einklang mit den anwendbaren IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, der CRR und dem BWG erstellt wurden.
Verweis auf weitergehende Informationen
Für weitere Details zu den wesentlichen Unterschieden bzw. die Effekte auf die Unterstrich-Posten 4 und 5 der UGB-Bilanz, welche sich aufgrund des Umstieges von UGB auf die anzuwendenden IFRS ergeben, verweisen wir auf die Ausführungen des Vorstands der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, im Anhang unter Kapitel 3 „Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“.
Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen
Sachverhalt
Die Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft hält (direkt oder indirekt) 100 % an der Sparkasse Bank d.d. Bosna i Hercegovina, Sarajevo, 96,6 % an der Sparkasse Bank AD Skopje, Skopje, 41,0 % an der Erste & Steiermärkische Banka d.d., Rijeka, sowie jeweils 26,0 % an der Erste Bank AD Novi Sad, Novi Sad, und Banka Sparkasse d.d., Ljubljana. Die Anteile an diesen Gesellschaften werden im Einzelabschluss als Anteile an verbundenen Unternehmen bilanziert.
Zur Überprüfung der Werthaltigkeit der Beteiligungen führte die Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, sofern Anhaltspunkte für einen wesentlich gesunkenen beizulegenden Wert vorliegen, auf Basis eines internen Bewertungsmodells Werthaltigkeitstests zur Berechnung des Nutzwertes durch. Die erwarteten ausschüttbaren Beträge sind mit einem hohen Ermessensspielraum verbunden und stellen die bestmögliche Schätzung des Managements der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft dar. Geringfügige Änderungen in diesen Annahmen oder im Diskontierungszinssatz können zu wesentlich abweichenden Ergebnissen führen.
Die Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, hat auf Basis der Werthaltigkeitstests zum 31. Dezember 2022 die Anteile an der Erste Bank AD Novi Sad, Novi Sad, um EUR 6,2 Mio zugeschrieben, jene der Sparkasse Bank AD Skopje, Skopje, um EUR 64,4 Mio und jene Anteile an der Banka Sparkasse d.d., Ljubljana, um EUR 1,7 Mio abgeschrieben.
Aufgrund der Sensitivität des Bewertungsmodells und des hohen Ermessensspielraums in den Annahmen haben wir die Bewertung dieser Anteile an verbundenen Unternehmen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt identifiziert.
Prüferisches Vorgehen
Wir haben die Prozesse, die die Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, bei der Überprüfung der Werthaltigkeit und Berechnung der Nutzwerte von Anteilen an verbundenen Unternehmen anwendet, untersucht und die wesentlichen Kontrollen identifiziert und evaluiert.
Wir haben die Angemessenheit des Bewertungsmodells und der angewandten Diskontierungszinssätze überprüft. Darüber hinaus wurden die von der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, durchgeführten Sensitivitätsanalysen der Bewertungsergebnisse kritisch gewürdigt und die mathematische Korrektheit der Berechnung überprüft.
Wir haben die getroffenen Annahmen und Einschätzungen für die wesentlichen Parameter der Berechnung kritisch gewürdigt und die Annahmen mit der Performance in der Vergangenheit und der Plangenauigkeit in der Vergangenheit verglichen. Die verwendeten Zahlen wurden mit dem Management und den verantwortlichen Mitarbeitern diskutiert und plausibilisiert sowie auf den Beschluss in den Aufsichtsgremien der betroffenen Gesellschaften überprüft.
Verweis auf weitergehende Informationen
JAHRESFINANZBERICHT 2022 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT283
Wir verweisen dazu auf die Ausführungen im Anhang, Kapitel 2.2.2 Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Kapitel 5.9 Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen.Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnisse aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische
Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
•Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen
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Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
•Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, abzugeben.
•Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
•Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
•Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des
Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT285
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenBericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichtes durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 EU-VO
Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte aufgrund des § 24 Sparkassengesetz (SpG) und nach den Bestimmungen der Prüfungsordnung für Sparkassen (Anlage zu § 24 SpG-PrüfO) durch die Prüfungsstelle des Sparkassen-Prüfungsverbandes als gesetzlichen Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Im Rahmen der uns gemäß § 24 Abs. 3 Sparkassengesetz (SpG) übertragenen Pflichten haben wir im Berichtszeitraum neben der Abschlussprüfung auch sonstige gesetzliche Prüfungen erbracht. Wir sind unseren gesetzlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Einlagen- und Anlegerentschädigung i. S. d. § 24 Abs. 3 SpG i. V. m. ESAEG nachgekommen.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerhard Margetich.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT286
Jahresabschluss 2022Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz
Wien, den 14. März 2023
Sparkassen-Prüfungsveband5
Prüfungsstelle
5 Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.
JAHRESFINANZBERICHT 2022 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT287
ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETERDie unterzeichnenden Vorstandsmitglieder bestätigen gemäß § 124 BörseG als gesetzliche Vertreter der Steiermärkische Sparkasse:
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Graz, den 14. März 2023
Der Vorstand:
Dr. Gerhard FabischDr. Georg Bucher
VorsitzenderVorstandsmitglied
Dr. Oliver KröpflMag. Walburga Seidl
VorstandsmitgliedVorstandsmitglied
JAHRESFINANZBERICHT 2022 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT288
IMPRESSUMMedieninhaber und HerausgeberSteiermärkische Bank und Sparkassen AktiengesellschaftUnternehmensgegenstand: KreditinstitutFirmensitz: A-8010 Graz, Sparkassenplatz 4Am Medieninhaber beteiligt•Steiermärkische Verwaltungssparkasse (73,7 %)•Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG (25,0 %)Unternehmensgegenstand: KreditinstitutA-1100 Wien, Am Belvedere 1An der Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG beteiligt:Erste Group Bank AG (100 %)Unternehmensgegenstand: KreditinstitutA-1100 Wien, Am Belvedere 1An der Erste Group Bank AG beteiligt:http://www.erstegroup.com/de/Impressum•Mitarbeiterbeteiligung (1,3 %)Für den Inhalt verantwortlichMag. Birgit Pucher, KonzernkommunikationMag. Hans Ludwig Diexer, FinanzenAus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde teilweise eine geschlechtsneutrale Schreibweise verwendet. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin,dass mit diesen Begriffen sowohl Frauen als auch Männer angesprochen werden. JAHRESFINANZBERICHT 2022 – STEIERMÄRKISCHE BANK UND SPARKASSEN AKTIENGESELLSCHAFT289