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INHALTSVERZEICHNIS
KONZERN
Bestätigungsvermerk2-6
Erklärung gemäß § 124 BörseG7
Konzern Lagebericht 20248 - 20
Konzern Abschluss 202421 - 26
Anhang (Notes) zum Konzernabschluss der Sparkasse OÖ27 - 119
Glossar120 - 121
Abkürzungsverzeichnis122
BANK AG
Bestätigungsvermerk123 - 127
Bank AG Lagebericht 2024128 - 140
Bilanz und GuV 2024141 - 143
Anhang zum Jahresabschluss 2024144 - 168
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BESTÄTIGUNGSVERMERK
Bericht zum Konzernabschluss
Wir haben den Konzernabschluss der Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, und ihrer Tochterunternehmen (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Darstellung der Komponenten des Eigenkapitals und ihrer Entwicklung und der Konzerngeldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und dem Bankwesengesetz.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen, sondergesetzlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Wertminderungen von Krediten und Darlehen an Kunden (erwartete Kreditverluste)
Sachverhalt
Wertminderungen von Krediten und Darlehen stellen die beste Schätzung des Managements hinsichtlich der erwarteten Kreditverluste („Expected Credit Loss”) aus dem Kreditportfolio zum Abschlussstichtag dar.
Für Kredite und Darlehen an Kunden in Höhe von EUR 9.443,3 Mio, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, hat die Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, zum 31. Dezember 2024 Risikovorsorgen in Höhe von EUR 183,2 Mio zur Abdeckung von Wertminderungen gebildet.
Zur Ermittlung von erwarteten Kreditverlusten hat die Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, interne Richtlinien und spezifische Prozesse implementiert. Die im Rahmen des Prozesses zur Ermittlung erwarteter Kreditverluste durch das Management zu treffenden Annahmen und Einschätzungen sind komplex und unterliegen einem erheblichen Ermessensspielraum.
Die Modelle, die zur Ermittlung von Wertminderungen entwickelt und implementiert wurden, sind spezifisch für die einzelnen Kreditportfolios. Sowohl für Produkte als auch für das wirtschaftliche Umfeld werden länderspezifische und zukunftsgerichtete Merkmale verwendet, die für die jeweilige Verlustschätzung relevant sind, was zu einer erhöhten Komplexität der Modelle und Inputfaktoren führt. Die der Schätzung von Wertminderungen von Krediten und Darlehen, insbesondere der Berücksichtigung zukünftiger wirtschaftlicher Verhältnisse, inhärenten Unsicherheiten sind auch 2024 durch die geopolitische und wirtschaftliche Situation erhöht.
Die Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, hat diesem Umstand durch kollektive Stufenzuteilung und In-Model Anpassung (Overlays) Rechnung getragen.
Details zur Methodik werden in den Notes im Kapitel „Finanzinstrumente Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze“, Note 37 „Bemessung des erwarteten Kreditverlustes„ und Note 40 „Szenarien für die Berücksichtigung zukunftsbezogener Informationen und Krisenauswirkungen“ dargestellt.
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Aufgrund
des betraglichen Volumens der Risikovorsorgen,
der Komplexität der Modelle und interdependenten Annahmen und des damit verbundenen Prüfungsaufwands,
der hohen Unsicherheiten der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklungen, die mit einem hohen Maß an prüferischem Ermessen einhergehen und
des großen Ermessensspielraums des Managements in der Ausgestaltung der Overlays, inklusive der Festlegung und Gewichtung makroökonomischer Zukunftsszenarien
haben wir diesen Bereich als wesentlichen Prüfungssachverhalt identifiziert.
Prüferisches Vorgehen
Um die Angemessenheit der Wertminderungen von Krediten und Darlehen an Kunden zu beurteilen, haben wir
unser Verständnis der von der Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, angewandten Berechnungsmethodik für erwartete Kreditverluste auf der Grundlage von Richtlinien, Dokumentationen und Interviews aktualisiert und deren Übereinstimmung mit den Anforderungen von IFRS 9 überprüft. Dabei lag der Schwerpunkt insbesondere auf den Anpassungen von Methoden und Prozessen, die angewendet wurden, um die erhöhten Unsicherheiten im gegenwärtigen und zukünftigen Umfeld in den erwarteten Kreditverlusten zu erfassen.
die Kontrollaktivitäten im Kreditrisikomanagement und in den Kreditgeschäftsprozessen evaluiert und Schlüsselkontrollen getestet, insbesondere hinsichtlich der Kreditgenehmigung, der laufenden Überwachung und des Frühwarnungssystems, sowie der Prozesse rund um die Früherkennung von Ausfällen sowie die UTP-Beurteilung („unlikely to pay“ Rückzahlung unwahrscheinlich), erhoben und kritisch gewürdigt.
im Bereich der Ratingmodelle und Sicherheitenbewertung Kontrollaktivitäten evaluiert und Schlüsselkontrollen getestet und stichprobenartig nach Risikogesichtspunkten die Bewertung einzelner Sicherheiten kritisch gewürdigt.
die Modell-Governance sowie Validierungsprozesse geprüft und jene Informationen kritisch gewürdigt, die an das Management berichtet wurden. Wir haben mithilfe unserer internen Experten die Ergebnisse von Backtesting und Modellvalidierungen überprüft.
die Angemessenheit von Kreditrisiko-Parametern und -Modellen unter Berücksichtigung der möglichen Strukturbrüche in den beobachtbaren Daten untersucht und kritisch gewürdigt und die Plausibilität von Erwartungen und Schätzungen, die aufgrund solcher Verzerrungen vorgenommen wurden, um signifikante Erhöhungen des Kreditrisikos einzelner Kunden oder von Kundengruppen zu identifizieren, beurteilt.
für ausgewählte Portfolien die korrekte Stufenzuteilung gemäß den relevanten Richtlinien getestet.
Sensitivitäten und Auswirkungen der IFRS 9-spezifischen Modellaspekte analysiert.
evaluiert, ob Schlüsselkomponenten der Berechnung der erwarteten Kreditverluste (Expected Credit Loss-Berechnung) korrekt in die Modelle einbezogen werden, indem wir Walkthroughs durchgeführt und Steuerungstabellen überprüft haben.
für ausgewählte Portfolien die korrekte Berechnung der erwarteten Kreditverluste (Expected Credit Loss-Berechnung) getestet.
die Angemessenheit und Plausibilität zukunftsgerichteter Informationen beurteilt, die in die Schätzungen einfließen. Dabei haben wir insbesondere die zugrunde gelegten makroökonomischen Prognosen mit externen Informationsquellen verglichen und die Szenariengewichtung kritisch gewürdigt.
anhand von Stichproben getestet, ob Verlustereignisse gemäß den internen Richtlinien identifiziert wurden, und beurteilt, ob Ereignisse eingetreten sind, welche die Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers in Bezug auf die Kreditforderung erheblich beeinflussen. Außerdem haben wir anhand von Stichproben die Angemessenheit der Risikovorsorgen geprüft und die unterstellten Szenarien sowie die geschätzten erwarteten Cashflows beurteilt.
Verweis auf weitergehende Informationen
Zu weiteren Details über die Bestimmung von erwarteten Kreditverlusten sowie über die Ausgestaltung der dafür eingesetzten Modelle verweisen wir auf die Ausführungen des Managements in Punkt c) „Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen“ und Punkt 37. „Bemessung des erwarteten Kreditverlustes“.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Jahresfinanzbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
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Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnisse aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter der Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und dem Bankwesengesetz ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sofern einschlägig anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmens-tätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
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Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir planen die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns zu erlangen als Grundlage für die Bildung eines Prüfungsurteils zum Konzernabschluss. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil. Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und sofern einschlägig auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandete Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichtes in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichtes durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und dessen Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 EU-VO
Gemäß §§ 23 und 24 SpG ist die Prüfungsstelle des Sparkassen-Prüfungsverbandes der gesetzliche Abschlussprüfer der österreichischen Sparkassen. Aufgrund § 23 Abs. 3 SpG i. V. m. §§ 60 und 61 BWG erstreckt sich die Prüfpflicht auch auf den Konzernabschluss.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Art. 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Sparkassen AG gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr MMag. Herwig Hierzer, MBA.
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Konzernabschluss 2024
Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz
Wien, 04. April 2025
Sparkassen-Prüfungsverband1
Prüfungsstelle
qualifiziert elektronisch signiert:qualifiziert elektronisch signiert:
MMag. Herwig Hierzer, MBAMag. Walter Benes
WirtschaftsprüferWirtschaftsprüfer
1 Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird.
Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.
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ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER:INNEN
Gemäß § 124 BörseG
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Einzel- und der Konzernjahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten und der Gesamtheit der in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen vermitteln, und dass der Einzel- und der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage der Sparkasse Oberösterreich Bank AG und der Gesamtheit der in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen so darstellen, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass sie die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten, denen sie ausgesetzt sind, beschreiben.
Linz, den 04. April 2025
Der Vorstand
mit Verantwortung für mit Verantwortung für mit Verantwortung für
nachstehende Bereiche nachstehende Bereiche nachstehende Bereiche
Im Berichtsjahr 2024 waren die Verantwortungsbereiche wie folgt aufgeteilt:
Mag. Stefanie Christina HUBER
Mag. Manuel
MOLNAR, MBA
Maximilian POINTNER
Mag. Martin PUNZENBERGER
Sparkassenbüro
Privatkunden
Datenqualität & Digitalisierung
Finanzen & Controlling, Beteiligungsinvestment
Strategie & Nachhaltigkeit
Geschäftskunden und Freie Berufe
Kreditrisikomanagement
Immobilien & Betriebsmanagement
Human Resources
Private Banking & Wealth Management
Strategisches Risiko-management & ORG/IT
Beteiligungen
Marketing & Kommunikation
Corporate Banking
Vertriebsunterstützung
Treasury
Kunde & Vertriebssteuerung
Compliance & Recht *)
Innenrevision *)
*) sachlich dem Gesamtvorstand unterstellt
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KONZERN LAGEBERICHT 2024
1.Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage
1.1Rahmenbedingungen
Bei gegenüber dem Vorjahr deutlich gesunkener Inflation befand sich Österreichs Wirtschaft 2024 das zweite Jahr in einer Rezession. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) sank infolge schwacher Entwicklungen in der Industrieproduktion und im Bauwesen um (vorläufig) bis zu 0,9 %. Im Euroraum hingegen stieg das BIP um 0,8 %.
Die Inflationsrate lag in Österreich im Jahresdurchschnitt bei 2,9 %, nach 7,8 % im Jahr 2023. Im monatlichen Verlauf sank die Teuerung aber deutlich, um im November mit 1,9 % und im Dezember mit 2,0 % sogar nahe dem EZB Ziel zu liegen. Damit war das hohe Inflationsdifferenzial gegenüber der Eurozone kein Thema mehr. Die im Jahresvergleich gesunkenen Preise für Haushaltsenergie haben die Inflation am stärksten gedämpft.
Die Wertschöpfung aller österreichischen Branchen entwickelte sich 2024 in Summe negativ (-1,0 %). Eine rückläufige Industrieproduktion (-4,4 %, davon -3,6 % im Bauwesen) stand dabei einem insgesamt expansiven Dienstleistungssektor +0,5 % gegenüber. Finanz- und Versicherungsdienstleistungen als Teil des Dienstleistungssektors erreichten einen Anstieg von +6,1 %. Der Verkehrssektor (+0,3 %) expandierte nur knapp über der Nulllinie. Der Handel (-2,0 %) schrumpfte wie schon im Vorjahr, während die Land- und Forstwirtschaft (+3,0 %) und das Gesundheits- und Sozialwesen (+1,5 %) zulegen konnten.
Die schwache Entwicklung in Deutschland belastete Österreichs Außenhandel, so dass sowohl Exporte (-2,9 %) als auch Importe (-2,5 %) rückläufig waren. Der Leistungsbilanzsaldo erreichte mit 2,4 % des BIP nach 1,3 % im Vorjahr einen etwas höheren Wert.
Die hohe Unsicherheit hemmte die Investitionen der Unternehmen, die um -2,9 % unter dem Vorjahr lagen. Der private Konsum (-0,3 %) war ebenfalls rückläufig, da die privaten Haushalte die stark gesunkene Inflation nur sehr verzögert wahrnahmen und trotz guter Kollektivvertragserhöhungen sparsam blieben.
Die negative Wirtschaftsentwicklung schlug auch auf den österreichischen Arbeitsmarkt durch. Die Zahl der unselbständig aktiv Beschäftigten erhöhte sich um ca. +0,6 % auf 3.932.059 Frauen und Männer und die Zahl der Arbeitslosen und der Personen in Schulung erhöhte sich merklich um +6,8 % auf 426.012 Personen. Die österreichische Arbeitslosenrate (gemäß Eurostat-Definition) stieg von 5,1 % im Vorjahr auf 5,2 % im vorläufigen Jahresdurchschnitt 2024 (bis Stand November), blieb jedoch unter dem Vergleichswert der Europäischen Union (mit vorläufigen 6,0 %).
Die Anzahl der Unternehmenskonkurse lag 2024 mit 6.550 Fällen deutlich höher als 2023 (+22 %). Dabei waren Handel, Bau sowie Beherbergung und Gastronomie am stärksten betroffen. Die eröffneten Privatkonkurse waren mit 8.920 Fällen (+0,8 %) etwas höher als im Vorjahr. Auch die Insolvenzpassiva lagen über dem Vergleichswert des Vorjahres.
Beim öffentlichen Budget und den Staatsschulden wurden die Maastricht-Grenzen deutlich verfehlt. 2024 betrug Österreichs öffentlicher Schuldenstand nach den aktuell vorliegenden Zahlen vom 3. Quartal 2024 83,2 % des BIP oder EUR 398,4 Mrd., wobei laut den Maastricht-Verträgen maximal 60 % vereinbart sind. Im Vorjahr lag der Vergleichswert mit EUR 371,7 Mrd. oder 78,6 % des BIP deutlich darunter.
Das Budgetdefizit des Staates dürfte 2024 gemäß Prognosen auf (vorläufig) 3,7 % des BIP angestiegen sein; das Maastricht-Ziel beträgt maximal 3 %. Auf der Einnahmenseite entwickelten sich die Verbrauchsteuern in Abhängigkeit vom privaten Konsum nur sehr schwach. Die Abschaffung der kalten Progression und das geringe Körperschaftsteueraufkommen wirkten ebenfalls negativ. Auf der Ausgabenseite führten die Hochwasserkatastrophe, das Baukonjunkturpaket und inflationsbedingt höhere Pensionszahlungen und Personalkosten zu einer Mehrbelastung.
Aufgrund der rückläufigen Inflation und der Konjunkturschwäche im Euro-Raum senkte die EZB den Einlagensatz in vier Schritten im Juni, September, Oktober und Dezember 2024 um jeweils 0,25 Prozentpunkte auf 3,0 %.
Die Zinssätze der österreichischen Kreditinstitute stiegen 2024 sowohl in den Beständen des Kredit- als auch des Einlagengeschäfts. Im Neugeschäft sind die Kreditzinsen allerdings nicht mehr weiter gestiegen.
Die Banken konnten trotz Rezession die Kreditvergaben selektiv ausweiten. Das inländische Kreditvolumen erhöhte sich um 1,1 %. Unternehmensfinanzierungen stiegen an (+1,8 %), während Privatkredite 2024 (-1,2 %) rückläufig waren. Bei Wohnbaukrediten (-1,9 %) ging der Rückgang mit rückläufigen Immobilienpreisen konform, wie dem Wohnimmobilienindex der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) zu entnehmen ist (-2,2 % mit Stand von 3. Quartal 2024).
Die Sparquote erhöhte sich deutlich von 8,7 % im Vorjahr auf (vorläufig) 11,4 % des verfügbaren Einkommens privater Haushalte. Entsprechend verlief die Entwicklung bei den Bankeinlagen von Retailkunden bis November 2024 mit +5,3 % durchaus dynamisch, da die privaten Haushalte infolge der sehr unsicheren Rahmenbedingungen ihre Konsumausgaben zurückhielten. Bei den Unternehmen waren Einlagen ebenfalls (+0,9 %) angestiegen, da Investitionsprojekte verschoben und liquide Mittel zurückgehalten wurden. Die Loan-to-Deposit Ratio der österreichischen Banken (inländische Kundenkredite in % der inländischen Kundeneinlagen) war im Vergleich zum Vorjahr stabil und betrug im November 2024 95,4 % (2023: 97,1 %).
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Das FMSG (Finanzmarktstabilitätsgremium) empfahl der Finanzmarktaufsicht in der Dezembersitzung, den Antizyklischen Kapitalpuffer bei 0 % zu belassen. Die Kreditvergabestandards haben sich seit Inkrafttreten der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) deutlich verbessert. Entsprechend hat sich der Anteil der ausgefallenen Wohnimmobilienkredite günstiger entwickelt, als es ohne verbindliche Regelung der Fall gewesen wäre. Zusammen mit der gestiegenen Kapitalisierung des Bankensystems hat dies dazu beigetragen, dass aktuell kein Systemrisiko aus Wohnimmobilienfinanzierungen festgestellt werden kann. Für diesen Fall ist gesetzlich ein Auslaufen der Verordnung vorgesehen.
Der Austrian Traded Index (Aktienindex ATX) der Wiener Börse stieg gemessen zu Schlusspreisen ausgehend von einem Indexstand von 3.434,97 Ende 2023 um 6,6 % auf 3.663,01 Ende 2024 an.
Das Betriebsergebnis der österreichischen Banken war bis zum 3. Quartal 2024 mit EUR 9,2 Mrd. um fast 10 % niedriger als im Vorjahr. Der Nettozinsertrag betrug dabei EUR 11,7 Mrd. (-1,5 %) und der Provisionssaldo EUR 3,8 Mrd. (+7 %).
Die Verwaltungsaufwendungen und sonstigen Aufwendungen lagen mit EUR 8,7 Mrd. um 2,9 % über dem Wert des Vorjahres. Davon entfielen EUR 4,9 Mrd. auf Personalaufwendungen, was einem Anstieg in Höhe von 8,3 % entsprach. Bei einer nahezu unveränderten Bilanzsumme von EUR 1.021,3 Mrd. betrug das Periodenergebnis (nach Steuern und Minderheitenanteilen) EUR 7,1 Mrd. (-20,9 % unter dem Vorjahr).
Die CRR III tritt per 01.01.2025 in Kraft. Bei Beteiligungen und beim Output-Floor für IRB-Banken sind Übergangsfristen vorgesehen. Mittels Delegierter Verordnung (EU) 2024/2795 der Kommission vom 24.07.2024 wurde das In-Kraft-Treten der Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko nach Basel IV (Fundamental Review of the Trading Book) aus Wettbewerbsgründen von 01.01.2025 auf 01.01.2026 verschoben, weil Basel IV in den USA frühestens per 01.01.2026 umgesetzt wird.
Die Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (DORA) ist mit 16.01.2023 in Kraft getreten. Mit DORA wird ein harmonisierter und umfassender Rechtsrahmen für die digitale operationelle Widerstandsfähigkeit der europäischen Finanzunternehmen eingeführt. Die Vorgaben von DORA sind von den betroffenen Unternehmen somit auch von den Sparkassen – bis 17.01.2025 zu implementieren.
Die Verordnung (EU) 2024/886 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 260/2012 und (EU) 2021/1230 und der Richtlinien 98/26/EG und (EU) 2015/2366 im Hinblick auf Echtzeitüberweisungen in Euro ist mit 08.04.2024 in Kraft getreten. Mit ihr werden Zahlungsdienstleister wie etwa Banken, die herkömmliche Überweisungen nach der SEPA-VO (VO (EU) 260/2012) anbieten, verpflichtet, ebenfalls Echtzeitüberweisungen in Euro anzubieten (Entgegennahme und Versendung). Für Zahlungsdienstleister in Euro-Mitgliedstaaten und somit auch für die Sparkassen gelten die diesbezüglichen Bestimmungen für die Entgegennahme von Echtzeitüberweisungen ab 09.01.2025, für die Versendung von Echtzeitüberweisungen ab 09.10.2025.
Seit 01.08.2022 gilt nach wie vor die KIM-V der FMA, mit der den Banken kreditnehmerbasierte Vergabequoten bei privaten Wohnimmobilienfinanzierungen vorgegeben werden. Die Novelle der KIM-V mit der Vereinfachung auf ein Ausnahmekontingent ist per 01.07.2024 in Kraft getreten; damit wurde die Ausnutzung und Steuerung des Ausnahmekontingents vereinfacht. Das FMSG hat Anfang Dezember 2024 empfohlen, die KIM-V per 30.06.2025 auslaufen zu lassen. Anfang Oktober 2024 hat das FMSG der FMA empfohlen, einen Systemrisikopuffer gemäß § 23e BWG für die Teilrisikoposition Gewerbeimmobilienkredite (sektoraler Systemrisikopuffer) in Höhe von 1 % dieser Risikopositionen auf konsolidierter und unkonsolidierter Ebene per 01.07.2025 festzulegen. Die neuen Puffervorgaben, die in der FMA-Kapitalpuffer-Verordnung umgesetzt werden, sollen ab 01.07.2025 gelten. Das FMSG wird die Notwendigkeit weiterer Erhöhungen des sektoralen Systemrisikopuffers in Zusammenschau mit den Auswirkungen der CRR III auf die Kapitalerfordernisse der Banken im dritten Quartal 2025 evaluieren.
Die Umsetzung der Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher (RL (EU) 2020/1828) in das österreichische Recht erfolgte verspätet mit der Verbandsklagen-Richtlinie-Umsetzungs-Novelle, welche am 18.07.2024 in Kraft trat. Verbandsklagen zum Verbraucherschutz nach den neuen Bestimmungen können von so genannten Qualifizierten Einrichtungen erhoben werden und sowohl auf Unterlassung als auch auf Abhilfe (Leistung oder Gestaltung) gerichtet sein. Die bereits bisher bestehenden Möglichkeiten zur kollektiven Rechtsverfolgung (etwa Klagen nach §§ 28ff KSchG und § 14 UWG) bleiben parallel hierzu weiter bestehen. Die Implikationen der neuen Verbandsklagemöglichkeiten auf Unternehmer, einschließlich der Banken, wird die Praxis zeigen; insb. bei der Klage auf Abhilfe handelt es sich um ein neues Klagsinstrument, das noch nicht gerichtlich erprobt ist.
Zudem ist die neue Richtlinie über Verbraucherkredite (RL (EU) 2023/2225), welche die Vorgänger-Richtlinie (RL 2008/48/EG) zur Gänze ersetzt, bis 20.11.2025 ins österreichische Recht umzusetzen (mit Anwendung ab 20.11.2026). Die neuen Vorgaben für Verbraucherkredite sehen im Sinne des Verbraucherschutzes etwa verstärkte Informationspflichten, bestimmte Werbeverbote, eine umfassendere Regelung der Bonitätsprüfung oder die Verpflichtung der Banken, angemessene Nachsichtmaßnahmen vor der Einleitung von Zwangsvollstreckungsverfahren anzubieten, vor.
Am 28.06.2024 hat das Bundesfinanzgericht (BFG) im Zuge eines USt-Beschwerdeverfahrens eines sektorfremden Instituts zum zweiten Satz des § 6 Abs 1 Z 28 UStG ein EU-Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet, das sich darauf bezieht, ob bei diesem Teil der Bestimmung eine EU-rechtlich unzulässige Beihilfe vorliegt. Die Begründung des BFG liegt darin, dass dieser Teil der Bestimmung keine EU-rechtliche Grundlage in der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSyStRL) hat und eine Auslegung contra legem nicht gestattet ist. Im Vorfeld dieses EU-Vorabentscheidungsersuchens hat der Gesetzgeber die Rechtslage mit
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Inkrafttreten ab 01.01.2025 im Zuge des Abgabenänderungsgesetzes 2024 (BGBl. I 2024/113) abgeändert und den zweiten Satz des § 6 Abs 1 Z 28 UStG gestrichen. Es ist möglich, dass der EuGH zufolge der maßgeblichen Kriterien (staatliche Maßnahme, die geeignet ist, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen, die dem Steueranwender einen Vorteil gewährt und den Wettbewerb verfälscht oder zu verfälschen droht) das Vorliegen einer EU-rechtswidrigen Beihilfe gem Art 107 Abs 1 AEUV erkennt. Ob die EU-Kommission tätig wird und die Vereinbarkeit der rechtswidrigen Beihilfe mit dem Binnenmarkt prüft, ist ungewiss, es könnte jedoch die materielle Rechtswidrigkeit der Bestimmung festgestellt werden (Rückforderungsbeschluss durch die EU-Kommission mit einem Rückwirkungszeitraum von 10 Jahren und Erhebung von Zinsen und Zinseszinsen. Die österreichische Finanzverwaltung muss die Rückforderung durchführen).
Das Thema der Nachhaltigkeit wird die Sparkasse weiterhin auch aus regulatorischer Sicht (in allgemeinen Regelungen, aber auch in Rechtsgrundlagen wie der Taxonomie-VO, den delegierten Verordnungen zur EU Taxonomie VO aus 2024 (Erweiterung der Taxonomie um die verbleibenden 4 Umweltziele), Disclosure-VO, Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, ESRS), Eco Label VO, des EZB Leitfadens zu Klima- und Umweltrisiken, der EBA Leitlinien zur Kreditvergabe und -überprüfung und des EBA Diskussionspapiers zu ESG Risiken), EU-Lieferkettengesetz (CSDDD Corporate Sustainability Due Diligence Directive)), Green Claims Directive begleiten. Zudem ist die Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (RL (EU) 2022/2464, Corporate Sustainability Reporting Directive) noch in das österreichische Recht umzusetzen (die Richtlinie hatte hierfür eine Umsetzungsfrist bis 06.07.2024 vorgesehen), wobei der Großteil der Sparkassen, darunter auch die Sparkasse OÖ, aufgrund des Konzernprivilegs von der Berichterstattung ausgenommen ist (aktueller Stand NaDiVeG; vorbehaltlich des NaBeG). Die Sparkasse hat für das Geschäftsjahr 2024 einen freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht (inkl. unabhängiger Prüfung mit begrenzter Sicherheit) erstellt. Dieser Bericht wurde auf konsolidierter Basis erstellt und verwendet die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als Rahmenwerk, zusammen mit den Anforderungen des Artikels 8 der EU-Verordnung 2020/852 (EU-Taxonomie).
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat im Oktober 2024 ihre Prüfungsschwerpunkte für die Prüfungssaison 2025 sowie ihr Arbeitsprogramm 2025 veröffentlicht. Die ESMA plant, sich im kommenden Jahr auf strategische Prioritäten wie die Unterstützung nachhaltiger, transparenter EU-Finanzmärkte zu konzentrieren. Hauptschwerpunkt soll die Umsetzung neuer Mandate sein, darunter die Green-Bonds- und MiCAR-Vorgaben sowie die Einführung des ersten Consolidated Tape Provider und die Implementierung des Digital Operational Resilience Act (DORA).
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat in ihrem Arbeitsprogramm für 2025 insbesondere die folgenden fünf Prioritäten festgelegt:
1)Umsetzung des EU-Bankenpakets (CRR III / CRD VI) und Verbesserung der Single Rulebooks;
2)Stärkung der risikobasierten und zukunftsorientierten Finanzstabilität für eine nachhaltige Wirtschaft;
3)Verbesserung der Dateninfrastruktur und Einrichtung des Datenportals;
4)Aufnahme neuer Überwachungs- und Aufsichtstätigkeiten im Rahmen der DORA- und MiCAR-Verordnung;
5)Entwicklung verbraucherorientierter Mandate und Gewährleistung eines reibungslosen Übergangs zum neuen Rahmen für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) sowie zur neuen Behörde „AMLA“.
Die Sparkasse wird sich mit den nachfolgend angekündigten gemeinsamen Aufsichtsschwerpunkten der FMA und der OeNB für das Jahr 2025 auseinandersetzen:
1)Resilienz des Bankensektors Fokus auf Kredit- und Immobilienrisiken: Es sollen insbesondere Kredit- und Immobilienrisiken genau analysiert und durch geeignete aufsichtliche Maßnahmen begrenzt werden.
2)Digitalisierung, Cybersicherheit und künstliche Intelligenz (Artificial Intelligence, AI): Die Auswirkungen von AI-Anwendungen auf die Geschäftsmodelle sollen genauer erfasst werden und in Folge in die Risikobeurteilung der Kreditinstitute einfließen.
3)Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken): Die regulatorischen ESG -Neuerungen aus dem CRR /CRD -Paket sollen in die laufende Aufsicht und in den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) integriert werden.
4)Governance: Die Durchsetzung der Governance-Anforderungen gegenüber Kreditinstituten soll durch die Klarstellung aufsichtlicher Anforderungen sowie die Zusammenarbeit insbesondere mit den Bankprüfern und im Bereich der Geldwäscheprävention weiter gestärkt werden.
Die EZB hat ihre drei wesentlichen Aufsichtsprioritäten des SSM für den Zeitraum 2025 bis 2027 veröffentlicht: (i) Die Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegen unmittelbare makrofinanzielle Bedrohungen und schwere geopolitische Schocks, (ii) die wirksame und zeitnahe Behebung anhaltender wesentlicher Mängel und (iii) die Stärkung der Digitalisierungsstrategien und Angehen neu auftretender Herausforderungen, die sich aus dem Einsatz neuer Technologien ergeben.
Die Sparkasse verfolgt die Gesetzgebungsprozesse laufend aktiv und wachsam, um Trends frühzeitig zu erkennen und auch in Zukunft alle regulatorischen Herausforderungen zeitnah bewältigen zu können.
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1.2Bereitschaft zur grünen Transition
Die Sparkassen und so auch die Sparkasse OÖ, sind Mitglied der Erste Bank und Sparkassengruppe und engagieren sich für die Mobilisierung von Finanzmitteln für eine klimaresiliente, kohlenstoffärmere und gerechtere Gesellschaft. Als eines der ersten Mitglieder der Net Zero Banking Alliance (NZBA) wurden Ziele für ein Netto-Null-Portfolio bis 2050 und einen Netto-Null-Bankbetrieb bis 2030 aufgestellt.
Die Sparkassen haben das Umfeld, in dem sie tätig sind, untersucht und eine Analyse durchgeführt, um die Widerstandsfähigkeit des Geschäftsmodells der Sparkassen gegenüber Risiken und Chancen zu bewerten, die sich aus der notwendigen Umstellung auf eine kohlenstoffärmere Wirtschaft ergeben. Darüber hinaus wurden die potenziellen Auswirkungen, Risiken und Chancen mittels einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DMA) untersucht, die sich aus dem Klimawandel und den Umweltrisiken ergeben.
Österreich gehört zu den Ländern mit mittlerer Leistung im Klimaschutz-Index. Die bisherigen Erfolge im Bereich des Klimaschutzes, wie das Ziel, bis 2040 Klimaneutralität zu erreichen, sind positiv. Einige der für die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an den Klimawandel erforderlichen Gesetze (wie das Energieeffizienzgesetz und das Gesetz über erneuerbare Wärme) wurden 2023 verabschiedet. Leider ist Österreich nicht auf dem Weg, sein ehrgeiziges Ziel der Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen. Bislang ist die Reduzierung der Treibhausgasemissionen nicht mit dem verbindlichen Ziel Österreichs vereinbar, die Treibhausgasemissionen in den Sektoren außerhalb des EU-Emissionshandelssystems bis 2030 um 36 % gegenüber dem Vorjahr zu senken. Selbst unter Berücksichtigung der zusätzlichen Maßnahmen, die für den Zeitraum 2021-2030 erwogen werden, läuft das Land Gefahr, dieses Ziel um 9 % zu verfehlen. Vor 2020 wurden die Emissionsminderungen im Energie- und Industriesektor durch einen Anstieg des Endenergieverbrauchs in Gebäuden und im Verkehr ausgeglichen, die ein erhebliches Potenzial für Emissionsminderungen aufweisen. Derzeit ist Österreich ein wichtiges Transitland für den alpenquerenden Straßengüterverkehr. Die Verringerung der verkehrsbedingten Emissionen wird für den Übergang zur Kohlenstoffneutralität besonders wichtig sein.
Österreich ist führend bei den erneuerbaren Energien. 81 % seines Strommixes besteht aus erneuerbaren Energien, hauptsächlich aus Wasserkraft. Dennoch sind in Österreich noch erhebliche Investitionen erforderlich, um das Ziel eines 100%igen Anteils erneuerbarer Energien am Stromverbrauch bis 2030 zu erreichen. Der Anteil der erneuerbaren Energien (einschließlich Biokraftstoffe) am österreichischen Energiemix beträgt 34,9 %. Bei der Elektrifizierung des Straßenverkehrs und dem Anteil der elektrifizierten Bahnkilometer liegt Österreich über dem EU-Durchschnitt. Auch der Markt für emissionsfreie Straßenfahrzeuge entwickelt sich rasch. 2
Was die soziale Dimension des grünen Übergangs betrifft, so scheint die Gewährleistung des Zugangs zu grundlegenden Verkehrs- und Energiedienstleistungen in Österreich im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten eine geringere Herausforderung darzustellen. Der „Future of Growth“-Bericht des Weltwirtschaftsforums vom Jänner 2024 listet sieben Archetypen von Wachstumspfaden (A-G) auf. Diese Archetypen des Wachstumspfads sind keine geschlossenen Gruppen mit exakten Grenzen; sie stellen vielmehr einen intuitiven Ansatz zur Hervorhebung relevanter gemeinsamer Wachstumserfahrungen zwischen Ländergruppen dar (Scores 0-100). Archetyp A, zu dem Österreich gehört, ist charakteristisch für eine Gruppe von Volkswirtschaften mit hohem Einkommen, die sich durch eine starke Leistung bei den Säulen Inklusivität (74,1), Innovationsfähigkeit (70,6) und Widerstandsfähigkeit (66,7) auszeichnen. Der Wert des Archetyps für Nachhaltigkeit (54,1) ist deutlich schwächer als die Leistung in den anderen Säulen, und er ist auch durch ein moderates Pro-Kopf-BIP-Wachstum von 0,7 % in den letzten fünf Jahren gekennzeichnet. Das Profil des Archetyps deutet auf einen starken Vorstoß in Richtung größerer Inklusivität und Innovationsfähigkeit sowie auf den Aufbau von Widerstandsfähigkeit hin, doch obwohl die Nachhaltigkeitsleistung über dem globalen Durchschnitt liegt, gibt es Raum für weitere Fortschritte.
Dies hat folgende Auswirkungen auf die Sparkassen:
1)Netto-Null-Verpflichtung: Das ehrgeizige Ziel der Europäischen Union, Netto-Null bis 2050 zu erreichen, hängt von den Dekarbonisierungsmaßnahmen der einzelnen Mitgliedsländer, im Besonderen im CEE-Raum, ab.
2)Investitionsbedarf: Der in Österreich erforderliche Wandel erfordert umfangreiche Investitionen und Risikoteilung, die sowohl EU-Mittel als auch finanzielle Unterstützung des Privatsektors erfordern.
3)Einhaltung gesetzlicher Vorschriften: Die sich weiterentwickelnden Vorschriften zum Klimawandel zwingen Unternehmenskund:innen, nachhaltige Praktiken einzuführen und strenge Umweltstandards einzuhalten, was erhebliche Anpassungen in ihren Abläufen, Lieferketten und der Berichterstattung erfordert. Auch die Sparkassen müssen diese Vorschriften einhalten und sich anpassen, indem sie die neuen Anforderungen in ihr Geschäftsmodell integrieren, die Transparenz verbessern und robuste Nachhaltigkeitsstrategien umsetzen.
4)Energiewende: Die Energiewende ist grundlegend für die Dekarbonisierung von Stromerzeugung, Heizung und allen anderen energieintensiven Industrien. Dies wird die Emissionen reduzieren, das Wirtschaftswachstum fördern, Innovationen vorantreiben und Arbeitsplätze schaffen.
5)Dekarbonisierung von Immobilien: Die Verbesserung der energetischen Leistung von Gebäuden durch Renovierungen ist von entscheidender Bedeutung, insbesondere die Überwindung von Herausforderungen wie begrenzte Subventionen, finanzielle Erschwinglichkeit und technische Hindernisse.
2 Erste Group’s Business Environment Scan, Version 1.0, 25.06.2024.
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6)Finanzielle Verwaltung: Ein Gleichgewicht zwischen der Geschwindigkeit des Übergangs und den sozialen/wirtschaftlichen Kosten ist von entscheidender Bedeutung.
7)Bewältigung physischer Risiken im eigenen und kundenseitigen Portfolio: Da Flussüberschwemmungen und Hitzestress erhebliche Risiken darstellen, müssen die Anpassungsmaßnahmen ausgeweitet und Geschäftsmöglichkeiten geschaffen werden. Auf der Risikoseite muss die Lücke im Versicherungsschutz genau überwacht und gut verwaltet werden.
8)Nicht-umweltbezogene Risiken: Chancen ergeben sich in Bereichen wie Verlust der biologischen Vielfalt, Umweltverschmutzung, Abfall- und Wasserwirtschaft, die ein Wachstumspotenzial für nachhaltige Finanzierungen bieten.
9)Übergang und nachhaltige Finanzierungen: Die wachsende Nachfrage nach grünen Anleihen und Krediten sowie nach Übergangsfinanzierungen unterstützt zusammen mit dem Engagement für nachhaltige Finanzierungen die Rolle der Sparkassen als Vorreiter beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft.
1.3Geschäftsverlauf
Die Sparkasse hat auch im vergangenen Geschäftsjahr ihre Strategien, welche Handlungsleitlinien in einem komplexen wirtschaftlichen Umfeld bieten sollen, weiterhin erfolgreich fortgesetzt. Der Rückgang der Inflation und Zinssenkungen, die schwache Konjunkturentwicklung, die geopolitischen Spannungen, die raschen technologischen Veränderungen und die Umsetzung der regulatorischen Anforderungen haben das Jahr 2024 geprägt.
Die unternehmerischen Schwerpunkte liegen weiterhin im Bereich der Neukundengewinnung, einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Einlagen und Ausleihungen sowie qualitativem und nachhaltigem Wachstum.
Das nach wie vor unsichere Marktumfeld führte weiterhin zu einer Investitions-Zurückhaltung bei Unternehmen, was sich in einem Rückgang des Volumens an Investitionskrediten bemerkbar machte. Nach wie vor schwach ausgeprägt wenngleich mit ansteigender Tendenz ist infolge des aktuellen wirtschaftlichen Umfeldes und der regulatorischen Anforderungen das Wohnbaugeschäft. Die Stagnation im Konsum sorgt auch in diesem Bereich weiterhin für rückläufige Finanzierungsvolumina.
Der Anstieg der Sparquote sorgte demgegenüber für einen Anstieg der Kundeneinlagen, sodass die Loan to Deposit Ratio zurückging.
Verbunden mit dem Rückgang der Referenz- und Marktzinsen verringerte sich der Zinsüberschuss gegenüber dem Vorjahr von EUR 255,1 Mio. auf EUR 230,7 Mio.
Die Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen sind insbesondere durch höhere Dividenden gegenüber dem Vorjahr gestiegen.
Insgesamt hat sich das Provisionsergebnis um 7,6 % gegenüber dem Vorjahr auf EUR 140,4 Mio. gesteigert, wobei vor allem beim Wertpapiergeschäft, bei den Zahlungsverkehrsprovisionen und bei Provisionen aus dem Kreditgeschäft deutliche Zuwächse erzielt werden konnten.
Die Entwicklung des Personalaufwandes ist mit der Entwicklung des Personalstandes, der Auswirkung der kollektivvertraglichen Anpassungen und den Auswirkungen aus dem Sozialkapital begründet. Demgegenüber konnte der Sachaufwand gegenüber dem Vorjahr insbesondere aufgrund geringerer Beiträge zur Einlagensicherung reduziert werden.
In Summe hat sich dadurch das Betriebsergebnis von EUR 174,8 Mio. auf EUR 142,6 Mio. verringert.
Das Ergebnis aus „Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ konnte trotz des schwierigen wirtschaftlichen Umfeldes mit einer Summe von EUR -18,6 Mio. (Vorjahr: EUR -9,1 Mio.) in einem überschaubaren Rahmen gehalten werden.
Das Periodenergebnis der Sparkasse OÖ für 2024 beläuft sich somit auf EUR 91,1 Mio. (Vorjahr: EUR 121,3 Mio.).
Die Geschäftstätigkeit der Sparkasse ist weiterhin durch die Umsetzung der Initiativen im Rahmen der Mehrjahresstrategie #agenda 2025 geprägt. Ein wesentlicher Schwerpunkt war die neue Vertriebsstrategie. Ein Schwerpunkt ist weiterhin die Nachhaltigkeitsstrategie samt Maßnahmen zur Dekarbonisierung sowie die Umsetzung der Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Alle Initiativen sind auf Stärkung der Resilienz und Zukunftsfähigkeit der Bank in einem sich dynamisch verändernden Umfeld ausgerichtet
Die Bilanzsumme konnte um EUR 472,0 Mio. auf EUR 15.542,9 Mio. (Vorjahr: EUR 15.070,95 Mio.) erhöht werden. Dies entspricht einer Steigerung von 3,13 %. Das betriebswirtschaftliche Eigenkapital (exkl. Bilanzgewinn) beträgt EUR 1.164,4 Mio. (Vorjahr: EUR 1.114,2 Mio.), es erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 4,51 %.
Die geplante Dividende beträgt EUR 20,0 Mio. (Vorjahr: EUR 57,9 Mio.).
Finanzlage
Die Liquidität entsprach den Bestimmungen der Art 411ff VO (EU) Nr. 575/2013 (CRR) sowie der Delegierten Verordnung (EU) 2015/61 der Kommission vom 10.10.2014.
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Vermögenslage
Die Vermögenslage der Sparkasse OÖ hat sich wie folgt entwickelt:
Die Eigenmittel der Sparkasse betragen EUR 1.285,7 Mio. (Vorjahr: EUR 1.206,8 Mio.). Die Eigenmittel setzten sich zusammen aus Kernkapital und Ergänzungskapital. Das harte Kernkapital (CET 1) beträgt EUR 1.002,7 Mio. (Vorjahr: EUR 913,2 Mio.) und das zusätzliche Kernkapital (AT 1) beträgt EUR 80,0 Mio. (Vorjahr: EUR 80,0 Mio.). Das Ergänzungskapital (T2) beläuft sich auf EUR 203,1 Mio. (Vorjahr: EUR 213,6 Mio.).
Die Eigenmittelquoten gemäß Art 92 CRR betragen:
Harte Kernkapitalquote 15,93 % (Vorjahr: 16,39 %).Kernkapitalquote 17,21 % (Vorjahr: 17,82 %).Gesamtkapitalquote 20,43 % (Vorjahr: 21,66 %).
Umweltbelange
Im Rahmen der Berechnung der finanzierten Emissionen werden im Risikomanagement negative Umwelteinflüsse durch die Geschäftstätigkeit der Sparkasse gemessen und quantifiziert. Durch die Auswahl relevanter Benchmark-Szenarien wird sichergestellt, dass diese Ziele mit der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5°C im Einklang mit dem Pariser Abkommen vereinbar sind.
Die folgende Tabelle zeigt die Klimaszenarien, an denen die Emissionsminderungspfade nach Teilportfolio/Sektor auf Sparkassensektorebene ausgerichtet wurden:
SektorZiel SektorZiel
Hypothekarkredite1,75 °C *Eisen & Stahlproduktion1,50 °C
Gewerbeimmobilien1,75 °C *Zementproduktion1,50 °C
Stromproduzenten1,50 °CLandwirtschaftgeplant
Wärme & Dampferzeugung1,50 °CAluminiumnicht materiell
Automobilherstellung1,50 °C
*Anpassung auf 1,5 °C erfolgt in 2025
Governance
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 5 Sitzungen (davon 1 konstituierende Sitzung), der Prüfungsausschuss 3, der Präsidialausschuss 4, der Kreditausschuss 7, der Vergütungsausschuss 2, der Risikoausschuss, der Strategieausschuss und der Bauausschuss jeweils 3 Sitzungen abgehalten. In den Organen der Sparkasse gab es folgende personelle Veränderungen: Mit Schreiben vom 24.04.2024 hat Herr Mag. Gerd Schachermayer sein Mandat als Mitglied des Prüfungsausschusses der Sparkasse zurückgelegt. In der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats am 29.04.2024 wurde Herr Mag. Rudolf Kraus zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt. Zudem wurde Herr Mag. Rudolf Kraus zum Mitglied des Kreditausschusses, des Präsidialausschusses für Vorstandsangelegenheiten und Nominierungsausschusses, des Prüfungsausschusses, des Risikoausschusses, des Vergütungsausschusses, des Strategieausschusses und des Bauausschusses gewählt. Des Weiteren wurde Herr Mag. Rudolf Kraus zum Vorsitzenden des Kreditausschusses und des Strategieausschusses gewählt. Herr Mag. Rudolf Kraus zudem zum Vorsitzenden-Stellvertreter des Präsidialausschusses für Vorstandsangelegenheiten und Nominierungsausschusses, des Prüfungsausschusses und des Risikoausschusses gewählt. In der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrates am 29.04.2024 wurde Herr Mag. Michael Nösslböck zum 1. Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrates, zum Vorsitzenden des Bauausschusses und zum Vorsitzenden-Stellvertreter des Strategieausschusses gewählt. In der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrates am 29.04.2024 wurde Frau Mag. Dr. Kornelia Waitz-Ramsauer, L.L.M. zur Vorsitzenden des Risikoausschusses und zur Vorsitzender-Stellvertreterin des Bauausschusses gewählt. Zudem wurde Frau Mag. Dr. Kornelia Waitz-Ramsauer, L.L.M. zum Mitglied des Kreditausschusses, zum Mitglied des Prüfungsausschusses, zum Mitglied des Risikoausschusses und zum Mitglied des Bauausschusses gewählt. Mit Schreiben vom 29.02.2024 wurde mitgeteilt, dass Frau Mag. Carmen Breitwieser mit Wirkung vom 31.01.2024 als Staatskommissärin abberufen und Frau Mag. Magdalena Löttner-Bigonski als Staatskommissärin mit Wirkung ab 01.02.2024 befristet auf 5 Jahre bestellt wird. Zudem wurde mitgeteilt, dass Herr Mag. Wolfgang Langeder als Staatskommissär-Stellvertreter mit Wirkung ab 01.02.2024 befristet auf 5 Jahre bestellt wird. Der Vorstandsvertrag von Herrn Herbert Walzhofer endete mit 31.12.2023. Herr Mag. Manuel Molnar und Herr Mag. Martin Punzenberger sind seit 01.01.2024 Mitglied des Vorstandes der Sparkasse OÖ.
1.4Bericht über Filialen
Im Geschäftsjahr hat die Sparkasse keine Filialen neu gegründet oder verlegt. Es wurden 2 Filialen geschlossen und 2 weitere in eine Selbstbedienungs-Stelle (SB-Stelle) umgewandelt. 9 SB-Stellen wurden geschlossen. Die Sparkasse unterhielt zum 31.12.2024 gesamt 131 Standorte, davon 102 Filialen und 29 SB-Stellen. Per Jahresende waren in den Filialen der Sparkasse 920 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 972).
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1.5Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Kennzahlen
Die Eigenkapitalrendite hat sich gegenüber dem Vorjahr verringert und beträgt 8,0 % (Vorjahr: 11,4 %). Sie berechnet sich aus dem Periodenergebnis nach Steuern dividiert durch das durchschnittliche bilanzielle Eigenkapital.
Die Cost-Income-Ratio, das Verhältnis zwischen Betriebsaufwendungen und Betriebserträgen, liegt mit 63,3 % (Vorjahr: 57,4 %) etwas über dem Durchschnitt der letzten Jahre.
Die ergebnisorientierte Mitarbeiterproduktivität ergibt sich aus dem Betriebsergebnis dividiert durch die durchschnittliche gewichtete Mitarbeiterzahl verringerte sich von TEUR 124,1 auf TEUR 100,3.
Die Zinsspanne, das Verhältnis zwischen betriebswirtschaftlichem Nettozinsertrag und der durchschnittlichen Bruttobilanzsumme, beträgt 1,51 % (Vorjahr: 1,67 %).
Arbeitnehmerbelange
Zum Ende des Geschäftsjahres beschäftigte die Sparkasse 1.698 (Vorjahr: 1.717) Mitarbeiter:innen, davon 1.698 (Vorjahr: 1.717) Angestellte und 0 (Vorjahr: 0) Arbeiter, was gegenüber dem Vorjahr einer Verminderung um 19 Mitarbeiter:innen bzw. einem Beschäftigungsrückgang um 1,1 % entspricht. Zum Stichtag 31.12.2024 waren 41 Lehrlinge beschäftigt. 13 junge Menschen begründeten ein Lehrverhältnis. Die Frauenquote lag bei 61,2 %, die Teilzeitquote bei 39,5 %. Die Mitarbeiter:innen der Sparkasse OÖ absolvierten im Jahr 2024 in Summe rund 6.044 Schulungstage.
Das Dienstrecht blieb bis auf geringfügige Anpassungen des Sparkassen-Kollektivvertrags im Wesentlichen unverändert.
Erfüllung des Gründungsauftrages
Die Sparkasse ist auch dieses Jahr wieder ihrem Gründungsauftrag nachgekommen. Den Gemeinwohl-Gedanken stets im Fokus, hat die Sparkasse gemeinsam mit ihrer Mehrheitseigentümerin, der Anteilsverwaltung Sparkasse - im Jahr 2024 erneut rund 2 Millionen Euro ins Gemeinwohl investiert.
Einmal mehr verzichtete die Sparkasse bewusst auf die Ausgabe von Erwachsenen-Geschenken zum Weltspartag und spendete stattdessen– gemeinsam mit der Anteilsverwaltung Sparkasse OÖ – einen namhaften Betrag an den Verein Herzkinder Österreich.
Mit der Schaffung der Aktion „Veränderung beginnt mit dir“ zeichnete die Sparkasse erstmals nachhaltige Projekte junger Menschen aus. Den ersten Platz belegte dabei die Volksschule Kirchberg, die die Schulumgebung in einen Treffpunkt für alle Generationen verwandeln will und für die Umsetzung dieses Vorhabens ein Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro erhielt
Die Sparkasse widmete sich auch im Jahr 2024 stark der Finanzbildung von Kindern und Jugendlichen. Dazu bietet die Sparkassengruppe ein vielfältiges Angebot von Unterrichtsmaterialien, Podcasts, Challenges und vieles mehr. Der Besuch des „FLiP2Go“-Busses mit seinen interaktiven Lernstationen stellt für viele Schulen ein Highlight dar. Zusätzlich stehen die Jugendcoaches der Sparkasse bei interaktiven Schulvorträgen unterstützend zur Seite. Im Rahmen einer Unterrichtsstunde halten die Finanz-Expert:innen Workshops und vermitteln auf abwechslungsreiche sowie spielerische Art auf die jeweilige Altersgruppe abgestimmtes Finanzwissen. Die Inhalte sind dabei komplett werbefrei und sollen den wichtigen Überblick über das eigene Geldleben ab dem Kindesalter fördern.
In karitativer Hinsicht unterstützte die Sparkasse die UFO-Jugendnotschlafstelle sowie die Krebshilfe Oberösterreich mit einem besonderen Projekt: Der Reinerlös eines firmeninternen Keks- und Punschstandes ging an diese Einrichtungen. Die Anteilsverwaltung Sparkasse OÖ hat den Erlös noch verdoppelt und so konnten insgesamt 5.000 Euro übergeben werden.
Gemeinsam mit der „GemüseAckerdemie“ wurde darüber hinaus das Projekt „Schulacker“ verwirklicht. Im Rahmen der neu geschlossenen Kooperation mit Acker Österreich aus Brunnenthal ist die Sparkasse Lernortförderer der GemüseAckerdemie am Schulcluster Schärding. Die Förderung ermöglicht es der Mittelschule Schärding, das Bildungsprogramm über vier Jahre durchzuführen. Ziel des preisgekrönten Bildungsprogramms GemüseAckerdemie ist es, die Wertschätzung für Lebensmittel und gesunde Ernährung bei Kindern und Jugendlichen zu steigern sowie sie für Nachhaltigkeit und Klimaschutz zu sensibilisieren. Durch den eigenen Gemüseanbau erleben die Kinder unmittelbar, woher das Essen auf unseren Tellern kommt und welche Wirkung ihr Handeln auf Umwelt und Natur hat.
Ihrem Ruf als Kultursponsorin wurde die Sparkasse unter anderem durch die erneute Unterstützung der Klangwolke gerecht. Gefördert wurden unter anderem auch das TheaterSPECTACEL in Wilhering, der Attergauer Kultursommer, das Musikfestival Steyr sowie das Open-Air LIDO SOUNDS in Linz.
Neben der finanziellen Gesundheit ist der Sparkasse aber auch die körperliche und mentale Gesundheit der Menschen in der Region ein Anliegen.
Mit der Organisation und Förderung zahlreicher Sportveranstaltungen setzte sich die Sparkasse auch für die körperliche Gesundheit der Menschen ein. So wurde unter anderem ein neuer Teilnehmerrekord beim alljährlichen City Night Run verzeichnet.
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2.Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken des Unternehmens
2.1Rahmenbedingungen vor dem Hintergrund aktueller Ereignisse
Nach dem Bilanzstichtag 31.12.2024 sind die Risiken für die Wachstumsprognosen nach oben gerichtet. Zu den Risiken zählen wie schon im Vorjahr ungelöste Konflikte wie zum Beispiel im Gaza-Streifen sowie der andauernde Krieg in der Ukraine. Auch die Konjunkturschwäche in China sowie die Spannungen mit den USA bezüglich der in Aussicht gestellten restriktiveren Zollpolitik zählen zu den Abwärtsrisiken. Die europäischen Fiskalregeln könnten gleichzeitig in mehreren Ländern zu einer zu raschen Konsolidierung öffentlicher Haushalte führen und die Konjunktur stärker dämpfen. In Österreich würde eine noch länger andauernde Rezession in der Industrie verbunden mit einem noch größeren Anstieg von Unternehmenskonkursen zu einem stärkeren Abbau von Arbeitskräften führen. Die daraus resultierende höhere Arbeitslosigkeit dürfte dann den prognostizierten moderaten Konjunkturaufschwung bremsen, der wesentlich von den Konsumausgaben privater Haushalte getragen wird.
Es sind bis dato keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag bekannt, die zu einer anderen Darstellung des Konzernabschlusses 2024 geführt hätten.
Im Basisszenario gehen die gegenwärtigen Prognosen des Wirtschaftsforschungsinstitutes (WIFO) und des Institutes für Höhere Studien (IHS) davon aus, dass das Wachstum des österreichischen Bruttoinlandsproduktes (BIP) 2025 mit maximal +0,7 % wieder auf einen niedrigen, aber positiven Wachstumspfad zurückkehren wird. Wesentliche Gründe sind Impulse aus dem Ausland und das Konjunkturpaket im Inland, von dem Bauinvestitionen profitieren sollten. Im Jahr 2026 gehen die Prognosen von einer weiteren Konjunkturerholung aus (BIP maximal +1,3 %).
Die Inflation hat sich schon 2024 deutlich reduziert. Laut Prognosen ist 2025 ein weiterer Rückgang auf 2,3 % bis 2,6 % wahrscheinlich. Ein Erreichen des Zielwertes der EZB von nahe 2,0 % könnte ab dem Jahr 2026 erfolgen.
Die Lage auf dem Arbeitsmarkt blieb 2024 trotz Rezession relativ stabil. Die Arbeitslosenquote dürfte laut WIFO-Prognose 2025 bei 5,4 % (laut Eurostat-Definition) liegen und 2026 leicht auf 5,2 % zurückgehen. Das IHS geht in der Prognose von 5,5 % (2025) und 5,2 % (2026) aus.
Im Bankenmarkt ist die Wachstumsprognose des IHS 2025 für Kredite mit +1,2 % geringer als bei Einlagen mit +2,0 %. Die Unternehmen investieren kaum und entsprechend ist die Nachfrage nach Krediten schwach. Die privaten Haushalte konsumieren nur sehr verhalten, daher ist die Sparquote hoch und begünstigt das Einlagenwachstum bzw. auch (vorzeitige) Tilgungen von Privatkrediten. 2026 dürfte der Anstieg des Kreditvolumens mit +1,3 % moderat bleiben. Bei Einlagen wird ein Anstieg von nur mehr +0,6 % prognostiziert.
Zwar werden seitens EZB keine konkreten Angaben zu den zukünftigen Zinsentscheidungen kommuniziert, doch gehen Geld- und Kapitalmarktvertreter davon aus, dass 2025 drei weitere Zinssenkungen von in Summe 75 Basispunkten erfolgen dürften. Begründung dafür ist die stark rückläufige Inflationsrate im Euroraum.
2.2Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens
In ihren Planungsannahmen ging die Sparkasse davon aus, dass der Drei-Monats-Euribor im Jahresdurchschnitt 2025 entsprechend der lockeren Zinspolitik der EZB deutlich sinken wird. Entsprechend positiv sollten sich die sinkenden Zinsen für Wertpapieranleger auswirken. Dies unter der Annahme, dass die Aktienkurse nur im Rahmen der gängigen Volatilität schwanken, aber nicht nachhaltig sinken. Daher plant die Sparkasse auch 2025 höhere Provisionsergebnisse im Wertpapiergeschäft. Im Zahlungsverkehr sieht die Sparkasse ebenfalls ansteigendes Ertragspotential, das aus einer höheren Kundenanzahl und den Preiserhöhungen aus Indexierungen resultiert.
Bei den Einlagen sieht die Sparkasse im Einklang mit der stark gestiegenen Sparquote auf 11,4 % eine vorerst anhaltend dynamische Volumenentwicklung im Markt. Ein wesentlicher Grund dafür ist die schwache Konsumbereitschaft der privaten Haushalte, die bei hoher wirtschaftlicher Unsicherheit sparsam sind. Im Corporate-Segment fließt die kumulierte Liquidität vorerst nicht so rasch in Investitionen. Frühestens ab 2026 geht die Sparkasse im Einklang mit den gesunkenen Zinsannahmen von wieder geringerem Einlagenwachstum aus.
Bei den Kundenforderungen ist weiterhin das Ziel, das Wachstum im Planungszeitraum etwas über dem Markt auszuweiten. Daher werden sowohl im Retail-, vor allem aber im Kommerzbereich Marktanteilsgewinne angestrebt. Bei Wohnbaukrediten ist mit einer weiteren Erholung der Kreditnachfrage zu rechnen, wobei die niedrigeren Zinsen und das Wohnbaupaket der Regierung entsprechenden Rückenwind darstellen. Ein gewisses Abwärtsrisiko ergibt sich aus dem Wohnungsneubau, der noch länger in der Rezession verharren dürfte. Bei den Konsumkrediten dürfte trotz einer Erholung nach den Tiefpunkten in den Vorjahren das Niveau von vor der Pandemie vorerst nicht erreicht werden. Unternehmenskunden möchte die Sparkasse ungebrochen bei der Finanzierung der Realwirtschaft unterstützen. Allerdings dürfte das Kreditvolumen nur mehr im niedrigen einstelligen Prozentbereich wachsen.
Auf der Aufwandseite plant die Sparkasse 2025 bei den Personalkosten einen Anstieg aufgrund kollektivvertraglicher Erhöhungen, die sich an der Inflationsrate des Jahres 2024 orientieren.
Das geplante Betriebsergebnis im Jahr 2025 wird aufgrund leichter Steigerung im Zinsüberschuss, ambitioniertem Plan bei Provisionen und striktem Kostenmanagement im Jahresvergleich leicht steigend geplant.
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Die erhöhten Risikokosten stehen 2025 in Zusammenhang mit der aufwärtsgerichteten Insolvenzentwicklung und dem schwachen Wirtschaftsausblick. Mit zunehmender Stabilisierung der Wirtschaft im weiteren Verlauf der Planungsperiode wird angenommen, dass sich die Risikokosten wieder auf Normalniveau einpendeln werden.
Ein negatives Szenario für 2025 wäre eine Fortdauer der Rezession. Die sehr hohe Kapitalausstattung und die gute Liquiditätssituation der Sparkasse ermöglicht es aber den unsicheren Rahmenbedingungen zu begegnen und auch künftig ein verlässlicher Partner für Kunden und Menschen in der Region zu bleiben. Die Kapitalquoten verfügen in der gesamten Planungsperiode über ausreichende Puffer, sowohl gegenüber den zu erwarteten regulatorischen Mindesterfordernissen als auch gegenüber den höheren internen Zielwerten.
Durch das BGBl. I Nr. 7/2025 wurden im Stabilitätsabgabegesetz (StabAbgG) zum einen die in den §§ 3 und 4 StabAbgG normierten Prozentsätze erhöht und zum anderen laut § 5 StabAbgG für die Kalenderjahre 2025 und 2026 eine Sonderzahlung eingeführt die sich in diesen Jahren auf das Ergebnis auswirken wird.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) veröffentlichte am 24.03.2025 eine Entscheidung in einer Verbandsklage gegen einen Mitbewerber hinsichtlich der Zulässigkeit von Kreditbearbeitungsgebühren. Etwaige Auswirkungen auf den Konzernabschluss 2024 der Sparkasse OÖ sind unwesentlich und haben keinen Anpassungsbedarf des Konzernabschlusses bedingt.
2.3Bildung von Risikovorsorgen
Den besonderen Risiken des Kreditgeschäfts wird durch die Bildung von Risikovorsorgen (Wertberichtigungen für bilanzielle Kreditgeschäfte und Rückstellungen für außerbilanzielle Kreditgeschäfte) in entsprechendem Ausmaß Rechnung getragen. Die Ermittlung der Wertminderungen erfolgt in Einklang mit der AFRAC-Stellungnahme 14 (Juni 2021) durch Anwendung des IFRS 9-Modells im UGB.
Dabei erfolgt die Ermittlung des erwarteten Verlusts, für nicht als wertgemindert eingestufte Forderungen, entweder als 1-year Expected Credit Loss (Stufe 1) oder als lifetime Expected Credit Loss (Stufe 2). Finanzinstrumente bei erstmaliger Erfassung bzw. Finanzinstrumente ohne signifikanten Anstieg des Kreditrisikos seit der erstmaligen Erfassung sind der Stufe 1 zugeordnet. Finanzinstrumente mit einem signifikanten Anstieg des Kreditrisikos seit der erstmaligen Erfassung sowie Finanzinstrumente ohne hinreichende Information zum Erstansatz hingegen der Stufe 2. Die Festlegung, ob ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos seit Ersterfassung vorliegt, wird durch die Überprüfung qualitativer und quantitativer Kriterien festgelegt. Quantitative Kriterien sind die relative bzw. absolute Veränderung der gegenwärtigen annualisierten lifetime PD (Ausfallswahrscheinlichkeit) des Finanzinstruments im Vergleich zur annualisierten lifetime PD zum Zugangszeitpunkt des Finanzinstruments. Qualitative Kriterien sind z.B. Übergabe des Kunden in das Workout, das Setzen eines Forbearance-Status oder mehr als 30 Überziehungstage.
Die Berechnung der Risikovorsorgen für ausgefallene Kunden erfolgt generell auf Einzelkundenebene. Die individuelle Methode kommt bei wesentlichen ausgefallenen Kunden zur Anwendung und besteht in einer individuellen Feststellung der aktuell als möglich erachteten Sanierungs- oder Abwicklungsszenarien, ihren Eintrittswahrscheinlichkeiten und den je nach Szenario zu erwartenden Rückflüssen (Tilgungen und Sicherheitenerlöse) durch den Workout-Riskmanager. Der Barwert ergibt sich aus der Diskontierung der erwarteten Zahlungsströme mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. Die erforderliche Risikovorsorge ergibt sich aus der Differenz zwischen Bruttobuchwert und dem Barwert der erwarteten Zahlungsströme in einem Szenario, über alle wahrscheinlichkeitsgewichteten Szenarien gerechnet. Ein Kunde wird als wesentlich eingestuft, wenn die gesamten Forderungen und außerbilanziellen Posten über einer bestimmten Wesentlichkeitsgrenze liegen.
Sonst wird der Kunde als „insignifikant“ eingeordnet, wobei ein regelbasierter Ansatz für die Berechnung der Einzelwertberichtigung eingesetzt wird. Für den zu erwartenden Verlust eines als „insignifikant“ eingeordneten Kunden werden, in Abhängigkeit von der Dauer des Ausfalls und dem Status im Sanierungs- und Abwicklungsprozess, die möglichen Sanierungs- oder Abwicklungsszenarien, ihre Eintrittswahrscheinlichkeiten und den damit zu erwartenden Rückflüssen, statistisch ermittelte Risikoparameter verwendet.
Für alle Forderungen, bei denen kein Impairment vorliegt, wird auf Basis statistisch ermittelter Risikoparameter eine regelbasierte Kalkulation des individuell (auf Ebene von Finanzinstrumenten) erwarteten Verlustes unter Berücksichtigung der zu erwartenden Rückflüsse verwendet.
Auf Basis historischer Beobachtungen, aktuellen Gegebenheiten und zukunftsbezogener Informationen (insbesondere aktueller makroökonomischer Szenarien) werden Neubewertungen der Risikoparameter vorgenommen.
Aufgrund der multiplen Krisen in den letzten Jahren und deren unterschiedlicher Effekte auf die wirtschaftliche Entwicklung wandte die Sparkasse Ende Dezember 2024, neben der Standardbewertung von zukunftsbezogenen Informationen, eine kollektive Beurteilung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos (Stage-Overlays) an. Dies führte zu einer Verschiebung in Stage 2 auf der Grundlage vordefinierter Portfoliomerkmale. Diese Vorgehensweise wurde im Sparkassensektor abgestimmt und von den jeweiligen Führungsgremien der Sparkasse genehmigt. Ausnahmen von der kollektiven Beurteilung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos waren erforderlich, wenn Besonderheiten festgestellt wurden und ordnungsgemäß dokumentiert wurde, warum sich diese anders verhalten als der Rest des Portfolios.
Bestimmte Industriesektoren sind anfällig für die Verwerfungen des derzeitigen Umfelds multipler Krisen mit geopolitischen und makroökonomischen Schocks. Die anhaltend hohe Inflation und die Verringerung des verfügbaren Einkommens dämpfen weiterhin
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den privaten Konsum, während die große globale Unsicherheit und die hohen Refinanzierungsbedingungen negative Auswirkungen auf die Investitionen und die industrielle Aktivität haben. Während sich bestimmte Branchen robust entwickelt haben, sehen sich andere nach wie vor mit hohen Lagerbeständen, anhaltenden Problemen in der Lieferkette und einer Kosteninflation sowie einer zusätzlich geringeren Nachfrage konfrontiert.
Die Regeln für den Stage-Overlay (Industry-Overlay) wurden als eine Kombination von Branchen mit hohem Risikoprofil (laut Industriestrategie) bzw. mittlerem Risikoprofil und einer Hold/Decrease-Strategie sowie einem Schwellenwert von 250 Basispunkten bei den einjährigen Ausfallwahrscheinlichkeiten nach UGB/IFRS festgelegt.
Die Messung des Kreditrisikos für die Auswirkungen des Klimawandels erfolgt zum einen über die LGD-Modelle, wobei das Klimarisiko indirekt über den Sicherheitenwert widergespiegelt wird und zum anderen werden ESG-Faktoren bei der Bewertung der Soft Facts in den Unternehmensratingmodellen berücksichtigt.
2.4Wesentliche Risiken und Ungewissheiten
Als für die Sparkasse wesentliche Risiken bestehen das Kredit-, Markt- und operationelle Risiko sowie das Liquiditätsrisiko. Während das Kreditrisiko die Gefahr eines teilweisen oder vollständigen Ausfalls vertraglich vereinbarter Zahlungen bezeichnet, entstehen Marktrisiken für die Sparkasse vor allem durch Schwankungen von Zinssätzen, Wechselkursen, Aktienkursen. Das operationelle Risiko bezeichnet das Risiko von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden, einschließlich des Rechtsrisikos.
Angesichts der Geschäftsstrategie stellt das Kreditrisiko naturgemäß den größten Anteil des Risikos dar.
Europa verfügt auch drei Jahre nach Beginn des Russland-Ukrainekriegs nicht über eine stress-resiliente Energieversorgung. Die Preise für Strom und Gas werden noch immer mit einem geopolitischen Risikoaufschlag gehandelt, was die Unternehmen international betrachtet in einen Wettbewerbsnachteil versetzt. Dazu kommen noch die signifikanten Lohnkostensteigerungen der letzten Jahre. Die Probleme Zentraleuropas sind demnach mehr strukturell und weniger zyklisch. Wir werden uns die nächsten Jahre auf unterdurchschnittliches Wachstum und weitere Wohlstandsverluste einstellen müssen.
Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG) waren auch im Jahr 2024 eine der wesentlichen Prioritäten. Das Konzept der Erste Group basiert auf einer umfassenden strategischen Analyse, an der interne und externe Experten zum Klimawandel und anderen sozio-ökologischen Themen beteiligt waren. Unter den ESG-Initiativen spielt die Bekämpfung des Klimawandels eine wesentliche Rolle, sowohl für die Finanzierung als auch für den eigenen Betrieb.
Die Sparkasse als Teil der Erste Group bekennt sich zur Net Zero Banking Alliance und dem damit verbundenen Ziel, bis 2050 Netto-Null-Emissionen des Portfolios auf Ebene der Erste Group zu erreichen. Die Sparkasse ist auch Teil der Gruppenberechnung finanzierter Emissionen (Carbon Footprint Calculation) und hat sich entschieden, die Dekarbonisierungsziele auf Gruppenebene zu unterstützen. Hierzu legt die Sparkasse OÖ auf Basis einer sorgfältigen Analyse individuelle Ziele fest.
Die Sparkasse zielt darauf ab, (ESG) Risiken aus einer strategischen Perspektive zu behandeln. Das ESG-Risiko als transversales Risiko wird vor allem als Treiber des Kreditrisikos betrachtet.
In der Sparkasse werden die in der Erste Group entwickelten Risikobewertungs- und Managementinstrumente, wie insbesondere die ESG-Faktor-Heatmap, eingesetzt. ESG Faktoren werden insbesondere auch im Ratingprozess von Unternehmenskunden berücksichtigt. Darüber hinaus werden Daten zur Energieeffizienz von Gebäuden im Rahmen der Immobilienbewertungen anhand der vorgelegten Energieausweise erhoben und in der Bewertung berücksichtigt, wobei die Datenerfassung seit Juli 2022 automatisationsunterstützt erfolgt. 2023 startete ein Projekt zur technischen Anbindung an einen externen Provider, der Daten zu den wesentlichen physischen Risiken liefert. Diese Informationen werden auch in das Immobilienbewertungsprogramm der Sparkassengruppe eingespielt und so automatisiert für die Immobilienbewertung verwendbar gemacht.
Im Konzernabschluss 2024 werden keine zusätzlichen Vorsorgen für ESG-Risiken gebildet. Es wird analysiert, wie ESG-Risiken in der Ermittlung von Risikokosten berücksichtigt werden können. Die Sparkasse geht davon aus, dass die gebildeten Vorsorgen die beste Schätzung der erwarteten Kreditverluste per 31.12.2024 darstellen.
Ausfallsrisiko
Die Risikoklassen mit erhöhtem Ausfallsrisiko machen einen geringen Anteil des gesamten Risikovolumens aus. Bilanzielle Vorsorgen bestehen hinsichtlich der unbesicherten Anteile entsprechend dem Risikogehalt.
Preisänderungsrisiken
Fremdwährungsrisiken bestehen in geringem Umfang und werden durch fristenkonforme Refinanzierung oder Derivate minimiert.
Kursrisiken bestehen hinsichtlich der eigenen Aktien- bzw. Indexpositionen hauptsächlich auf folgenden Märkten: Österreich und Deutschland.
Das Barwertrisiko kann als durchschnittlich bezeichnet werden.
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Die Refinanzierungsstruktur des Institutes ist der derzeitigen Marktsituation angepasst. Die Wertpapierveranlagung erfolgt hauptsächlich im Bereich Investmentgrade, wobei in Anbetracht der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftslage mit zusätzlichen Risiken zu rechnen ist (Liquiditätsrisiko und Cash Flow Risiko).
Die Begrenzung der Risiken wird durch adäquate Methoden zur Risikomessung und -begrenzung gewährleistet.
2.5Erläuterung der Risiken sowie Ziele und Methoden im Risikomanagement
Die Risikopolitik der Sparkasse ist geprägt von einem konservativen Umgang mit den bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken. Zu diesem Zweck verfolgt die Sparkasse eine Strategie zur Risikobegrenzung, die sich zum einen an den Anforderungen, die sich aus einem kundenorientierten Bankbetrieb ergeben und zum anderen an den gesetzlichen Rahmenbedingungen orientiert.
Um dieser Zielsetzung gerecht zu werden, ist in der Sparkasse ein System der Risikoüberwachung und -steuerung implementiert, welches eine adäquate Behandlung der übernommenen Risiken gewährleistet.
Zur Risikomessung werden folgende Methoden eingesetzt: Fixzinsbilanzen, Zinsbindungsbilanzen, Kapitalablaufbilanzen, Gap-Analysen, Barwertänderungen, Nettozinsertragssimulationen, Monte Carlo Simulationen des Nettozinsertrages.
Methoden zur Risikobegrenzung existieren hinsichtlich Volumina, Sensitivitäten, Partner, Profit and Loss (P&L), Value at Risk (VaR).
Die Sparkasse sichert Zinsänderungsrisiken eigener Emissionen, der Wertpapierveranlagung, der Bilanzstruktur, Fremdwährungsrisiken vergebener Kredite und von Wertpapieren, Kursrisiken von Aktien ab (Hedging).
Die vorherrschenden Risiken wurden innerhalb der Risikotragfähigkeitsrechnung gegenübergestellt und dem Deckungspotential gegenübergestellt.
2.6Bestand und Zugang von eigenen Aktien
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden so wie im Vorjahr keine Umsätze mit eigenen Aktien getätigt.
2.7Eigene Werte
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden so wie im Vorjahr keine Umsätze mit sonstigen eigenen Werten getätigt.
3.Bericht über Forschung und Entwicklung
Die Sparkasse führt als Bankdienstleistungsunternehmen unmittelbar keine F&E-Tätigkeiten im industriellen Sinn durch, sondern ist aktiv in die Weiterentwicklung der digitalen Banklösungen durch die IT-Gesellschaft der ERSTE Bank und Sparkassen Gruppe involviert.
4.Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagements im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
4.1IKS-Rahmenvorgaben
Das interne Kontrollsystem (IKS) ist ein grundlegendes Element der internen Governance-Regelungen zur Sicherstellung der Anleger- und Kundeninteressen- bzw. der Vermögenswerte des Unternehmens. Es dient zur Identifizierung der Risiken aus den jeweiligen internen Prozessen, Sicherstellung der Wirksamkeit und Effektivität der im Unternehmen vorhandenen wesentlichen Kontrollen.
Die Richtlinie zum Internen Kontrollsystem der Sparkasse legt die Rahmenbedingungen für das interne Kontrollsystem fest und definiert sowohl aktuelle Standards zu den allgemeinen Aufgaben und Verantwortlichkeiten als auch Mindestkriterien für die IKS Dokumentation. In der Sparkasse ist ein top-down, risikoangepasster und dezentralisierter IKS Ansatz mit Fokus auf identifizierte materielle Risiken anzuwenden. Das bedeutet, dass alle materiellen Risiken, die im IKS Prozess identifiziert werden, mittels Kontrollen zu mitigieren sind. Folgende Kriterien werden für ein angemessenes IKS angewandt:
Vollständigkeit: Die Prozesslandkarte sowie die internen Richtlinien und Verfahren, die veröffentlicht wurden, sorgen dafür, dass alle identifizierten Risiken und potenziellen Schadensfälle/Szenarien berücksichtigt, festgelegt und gemanagt werden. Zusätzlich tragen sie zu einem vollständigen und integrierten Kontrollumfeld bei. Alle wesentlichen Risiken sollen durch wesentliche Kontrollen abgedeckt werden.
Effektivität und Nachweisbarkeit: Im Rahmen des Monitorings des Risikoappetits wird die Funktionalität der wesentlichen Kontrollen regelmäßig überprüft, das optimale Kontrollumfeld überwacht und hinterfragt.
Nachvollziehbarkeit: Die identifizierten wesentlichen Kontrollen werden in der Prozesslandkarte sowie den Richtlinien und Verfahren dokumentiert. Dies soll sicherstellen, dass sich die relevanten Mitarbeiter:innen über alle wesentlichen Kontrollen und ihrer Rolle im IKS-Prozess in transparenter Weise innerhalb der gesamten lokalen Einheit bewusst sind. Dadurch wird für die Nachvollziehbarkeit und transparente Darstellung der Verantwortlichkeit gesorgt.
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Das Risikoprofil, inklusive der Soll-Ist-Situation wird von jeder einzelnen Risikofunktion überwacht und für das Management oder relevante Risikogremium dargestellt.
4.2Kontrollumfeld
Das Kontrollumfeld bildet den Rahmen für die Einführung, Anwendung und Überwachung der IKS-Grundsätze, -Verfahren und Maßnahmen. Der Vorstand der Sparkasse trägt die Verantwortung für die Einrichtung, Ausgestaltung und Anwendung eines den Anforderungen des Unternehmens angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess.
Der Code of Conduct gibt allen Mitarbeiter:innen der Sparkasse Orientierung, definiert verpflichtende Regeln für das tägliche Geschäftsleben, beschreibt die Unternehmenswerte, bekräftigt die Verpflichtung, als Unternehmen verantwortungsvoll zu agieren und stellt die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und interner Richtlinien (Compliance) sicher.
Der bewusste Umgang mit Compliance-Themen sowie eine nachhaltige Risikokultur ermöglichen eine schnelle Identifikation der Risiken und eine gut durchdachte Entscheidungsfindung im Umgang mit vorhandenen Regelungen. Der Kern unserer Risikokultur sind interne Regelungen und vor allem eine offene Kommunikation, um ein möglichst breites Bewusstsein aller Mitarbeiter:innen für sämtliche Risiken, mit denen die Sparkasse OÖ konfrontiert ist, zu schaffen.
Die dem Bereich Finanzen und Controlling zugeordnete Abteilung Rechnungswesen und Konzernreporting koordiniert und verifiziert die Erstellung des Konzernabschlusses der Sparkasse OÖ. Die Kompetenzzuordnung, die Kontenverantwortlichkeiten und die notwendigen Kontrollschritte sind entsprechend der IKS-Policy in den Arbeitsanweisungen definiert.
4.3Risikobeurteilung und Kontrollmaßnahmen
Das Hauptrisiko im Rechnungslegungsprozess besteht darin, dass Sachverhalte aufgrund von Fehlern oder vorsätzlichem Verhalten (Betrug) nicht entsprechend der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage abgebildet werden. Dies ist der Fall, sofern die Angaben in Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang wesentlich von den korrekten Werten abweichen, wenn sie also im Einzelnen oder in der Gesamtheit die auf Basis der Abschlüsse getroffenen Entscheidungen der Adressat:innen beeinflussen könnten. Dies kann schwerwiegende Folgen wie Vermögensschäden, Sanktionen der Bankenaufsicht oder Reputationsverlust nach sich ziehen.
Die in den Arbeitsanweisungen des UGB Bilanzierungshandbuch und im Handbuch zur IFRS-Rechnungslegung enthaltenen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Erfassung, Buchung und Bilanzierung von Transaktionen sind zwingend von den betroffenen Einheiten einzuhalten. Als elementare Bestandteile des IKS innerhalb der Sparkasse OÖ gelten:
Controlling, als die permanente finanziell-betriebswirtschaftliche Analyse (z.B. Soll-Ist-Vergleiche zwischen Rechnungswesen und Controlling) und Steuerung des Unternehmens bzw. einzelner Unternehmensbereiche.
Systemimmanente, selbsttätig wirkende Kontrolleinrichtungen und -maßnahmen in der formalen Ablauf- und Aufbauorganisation, z.B. programmierte Kontrollen in der Datenverarbeitung (SAP).
Grundsätze der Funktionstrennung und des Vieraugenprinzipes.
Die den einzelnen Stellen zugeteilten Aufgabengebiete sind schriftlich dokumentiert und werden laufend aktualisiert. Besonderen Wert wird auf eine funktionierende Stellvertreterregelung gelegt, um die Terminerfüllungen bei Ausfall einer Person nicht zu gefährden. Der Konzernabschluss samt Lagebericht wird im Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates behandelt, darüber hinaus wird er im Aufsichtsrat festgestellt. Er wird auf der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI) veröffentlicht und zuletzt im Firmenbuch hinterlegt.
4.4Information und Kommunikation
Der IFRS-Konzernabschluss wird standardisiert und nach den oben beschriebenen Kontrollmaßnahmen erstellt. Leitende Mitarbeiter:innen und der Finanzvorstand (CFO) unterziehen den zu veröffentlichenden Konzernabschluss vor Weiterleitung an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats einer abschließenden Würdigung. Unterjährig wird quartalsmäßig über das IFRS-Ergebnis an den zuständigen Finanzvorstand (CFO) berichtet.
Das Berichtswesen erfolgt fast ausschließlich automatisiert über Vorsysteme und automatische Schnittstellen und garantiert aktuelle Daten für Controlling, (Segment-) Ergebnisrechnungen und andere Auswertungen. Die Informationen des Rechnungswesens basieren auf derselben Datenbasis und werden monatlich miteinander für das Berichtswesen abgestimmt. Aufgrund der engen Zusammenarbeit zwischen Rechnungswesen und Controlling werden fortwährend Soll-Ist-Vergleiche zur Kontrolle und Abstimmung durchgeführt.
Darüber hinaus befindet sich das Rechnungswesen bei Neueinführungen von Kernbankensystemen und Implementierungen von neuen Produkten im regelmäßigen Austausch mit den relevanten Fachabteilungen, um frühzeitig Auskunft hinsichtlich rechnungswesen-spezifischer Aspekte bzw. Implikationen bei Produktneueinführungen zu geben.
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4.5Überwachung
Zur Überwachung und gleichzeitig zur Unterstützung einer starken Governance und eines starken Risikomanagements wendet die Sparkasse das Drei-Linien-Modell an, um die Strukturen und Prozesse, die die Erreichung der Ziele ermöglichen, auf deren Wirksamkeit zu überprüfen.
Die erste Linie umfasst dabei die Fachbereiche, in der die Abteilungsleiter:innen für die Überwachung einschließlich interner Kontrollen ihrer Geschäftsfelder zuständig sind. Diese Linie ist in einem ständigen Dialog mit den Geschäftsfeldern und berichtet über geplante, tatsächliche und erwartete Ergebnisse im Zusammenhang mit den Zielen der Organisation sowie über Risiken.
Die Rolle der zweiten Linie wird durch themenspezifische Spezialbereiche abgedeckt und bietet zusätzlich Fachkenntnisse, Unterstützung, Überwachung und Aufgaben im Zusammenhang mit dem Risikomanagement an. Diese Tätigkeiten werden in der Sparkasse unter anderem von den Bereichen Risikomanagement, BWG-Compliance, WAG-Compliance, Geldwäscheprävention, IT-Security, Physische Sicherheit und Recht wahrgenommen. Sie sollen vor allem die Fachbereiche bei den Kontrollschritten unterstützen, die tatsächlichen Kontrollen validieren, State-of-the-art-Praktiken in die Organisation einbringen und Aufgaben im Zusammenhang mit dem Risikomanagement abdecken.
Die dritte Linie ist für die unabhängige und objektive Prüfungssicherheit und Beratung in Bezug auf die Angemessenheit und Wirksamkeit der Governance und des Risikomanagements verantwortlich. Diese Aufgaben werden von der Internen Revision erfüllt, welche auf Basis der gesetzlich erforderlichen und der risikoorientiert geplanten Prüfungen entsprechend dem vom Vorstand genehmigten und an den Prüfungsausschuss berichteten jährlichen Prüfplan sämtliche Bereiche der Bank in angemessenen Zeitabständen zu prüfen und zu beurteilen hat. Ein Schwerpunkt der Prüfungshandlungen ist dabei die Überwachung der Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems. Die Interne Revision berichtet über ihre Feststellungen mehrmals jährlich an Vorstand und Prüfungsausschuss.
Die Interne Revision ist gemäß § 42 BWG eine dem Vorstand unmittelbar unterstehende Kontrolleinrichtung. Sie dient ausschließlich der laufenden und umfassenden Prüfung der Gesetzmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Bankgeschäftes und des Bankbetriebes. Aufgabe der Internen Revision ist es daher, den Vorstand bei der Sicherung des Vermögens der Bank, der Förderung der wirtschaftlichen und betrieblichen Leistungsfähigkeit und damit in der Geschäfts- und Betriebspolitik zu unterstützen. Die Tätigkeit der Internen Revision orientiert sich insbesondere an der vorliegenden Geschäftsordnung, die unter der Verantwortung aller Vorstandsmitglieder ausgearbeitet und von diesen genehmigt und in Kraft gesetzt wurde. Die Geschäftsordnung wird regelmäßig und anlassbezogen überprüft und gegebenenfalls adaptiert.
5.Sparkassen Haftungsverbund
Siehe Anhang zum Konzernabschluss.
Linz, den 04. April 2025
SPARKASSE OBERÖSTERREICH BANK AG
Der Vorstand:
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Konzernabschluss 2024 nach IFRS
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung................................................................................................................................23
Konzern-Gesamtergebnisrechnung.......................................................................................................................................23
Konzernbilanz...........................................................................................................................................................................24
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung.......................................................................................................................25
Konzern-Kapitalflussrechnung................................................................................................................................................26
Anhang (Notes) zum Konzernabschluss der Sparkasse Oberösterreich............................................................................27
Allgemeine Angaben.................................................................................................................................................................27
Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze..........................................................................................................................27
a)Grundsätze der Erstellung........................................................................................................................................................................27
b)Währungsumrechnung.............................................................................................................................................................................27
c)Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen............................................................................................27
d)Anwendung geänderter und neuer IFRS bzw. IAS................................................................................................................................28
Ertragslage................................................................................................................................................................................30
1.Segmentberichterstattung.........................................................................................................................................................................30
2.Zinsüberschuss...........................................................................................................................................................................................32
3.Provisionsüberschuss................................................................................................................................................................................33
4.Dividendenerträge.....................................................................................................................................................................................34
5.Handelsergebnis........................................................................................................................................................................................34
6.Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten..............................................................34
7.Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien ...........................................................................................................34
8.Verwaltungsaufwand................................................................................................................................................................................34
9.Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten................................................................................................................................................................35
10.Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten35
11.Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten..................................................................................................................36
12.Sonstiger betrieblicher Erfolg...................................................................................................................................................................36
13.Ertragsteuern..............................................................................................................................................................................................37
14.Gewinnverwendung..................................................................................................................................................................................38
Finanzinstrumente – Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze......................................................................................39
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente................................................................................45
15.Kassenbestand und Guthaben..................................................................................................................................................................45
16.Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte.................................................................................45
17.Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen........................................................................................46
18.Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten...............................................................................46
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente..............................................................................................48
19.Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte – Schuldinstrumente.........................................................48
20.Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte – Eigenkapitalinstrumente...............................................49
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente............................................................................................50
21.Derivative Finanzinstrumente.................................................................................................................................................................51
22.Sonstige Handelsaktiva.............................................................................................................................................................................51
23.Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte..................................................52
24.Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten.........................................................................................52
Finanzinstrumente – Sonstige Angaben.................................................................................................................................54
25.Fair Value von Finanzinstrumenten.......................................................................................................................................................54
26.Hedge Accounting.....................................................................................................................................................................................60
27.Fair Value Hedge.......................................................................................................................................................................................60
28.Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten.............................................................................................63
29.Übertragung von finanziellen Vermögenswerten – Pensionsgeschäfte und Wertpapierleihegeschäfte..........................................64
30.Als Sicherheiten übertragene finanzielle Vermögenswerte..................................................................................................................64
31.Wertpapiere................................................................................................................................................................................................65
Seite 22
Risiko- und Kapitalmanagement.............................................................................................................................................66
32.Risikomanagement....................................................................................................................................................................................66
33.Eigenmittel und Eigenmittelerfordernis.................................................................................................................................................72
34.Kreditrisiko: Überprüfung und Überwachnung des Kreditrisikos......................................................................................................74
35.Kreditrisikovolumen.................................................................................................................................................................................77
36.Verwendung von Sicherheiten.................................................................................................................................................................80
37.Bemessung des erwarteten Kreditverlustes............................................................................................................................................82
38.Kreditrisikovolumen nach IFRS 9 Anforderungen und erwarteten Kreditverlusten........................................................................85
39.Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken.......................................................................................................................86
40.Szenarien für die Berücksichtigung zukunftsbezogener Informationen und Krisenauswirkungen................................................89
41.Restrukturierungen, Neuverhandlungen, Forbearance........................................................................................................................92
42.Notleidendes Kreditrisikovolumen und Wertberichtigungen..............................................................................................................93
43.Ausführliche Analyse von Krediten und Darlehen an Kunden...........................................................................................................94
44.Marktrisiko.................................................................................................................................................................................................95
45.Liquiditätsrisiko.........................................................................................................................................................................................97
46.Operationelles Risiko..............................................................................................................................................................................100
Langfristige Vermögenswerte und sonstige Aktiva.............................................................................................................101
47.Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien..........................................................................................................101
48.Immaterielle Vermögenswerte...............................................................................................................................................................103
49.Sonstige Vermögenswerte.......................................................................................................................................................................103
Leasing.....................................................................................................................................................................................104
Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Rechtsstreitigkeiten...............................................................................106
50.Sonstige Verbindlichkeiten.....................................................................................................................................................................106
51.Rückstellungen........................................................................................................................................................................................106
52.Eventualverbindlichkeiten.....................................................................................................................................................................109
Eigenkapital inklusive Rücklagen...........................................................................................................................................110
53.Kapital.......................................................................................................................................................................................................110
54.Nicht beherrschende Anteile..................................................................................................................................................................111
Konsolidierungskreis...............................................................................................................................................................112
55.Nicht konsolidierte strukturierte Unternehmen..................................................................................................................................113
Sonstige Angaben...................................................................................................................................................................115
56.Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen.................................................................................................................115
57.Anteilsbasierte Vergütungen..................................................................................................................................................................116
58.Honorare der Abschlussprüfer...............................................................................................................................................................116
59.Aktiva und Passiva lautend auf fremde Währung...............................................................................................................................116
60.Restlaufzeitengliederung........................................................................................................................................................................117
61.Ereignisse nach dem Bilanzstichtag......................................................................................................................................................117
62.Organe der Sparkasse Oberösterreich...................................................................................................................................................118
63.Darstellung des Anteilsbesitzes der Sparkasse Oberösterreich zum 31. Dezember 2023................................................................119
Seite 23
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
in EUR Mio.    Anhang1-12 20231-12 2024
Zinsüberschuss    2255,1230,7
Zinserträge    2478,3530,3
Sonstige ähnliche Erträge    226,129,6
Zinsaufwendungen    2-194,1-266,4
Sonstige ähnliche Aufwendungen   2-55,2-62,8
Provisionsüberschuss    3130,5140,4
Provisionserträge    3147,4158,8
Provisionsaufwendungen    3-16,9-18,4
Dividendenerträge    45,610,4
Handelsergebnis    534,013,9
Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten  6-19,5-11,8
Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien   74,34,4
Personalaufwand    8-123,8-137,1
Sachaufwand    8-94,5-92,5
Abschreibung und Amortisation   8-16,8-16,0
Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertetenFinanziellen Vermögenswerten90,00,0
Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair ValueBewerteten Finanzinstrumenten100,21,0
Ergebnis aus Wertminderung von Finanzinstrumenten   11-9,1-18,6
Sonstiger betrieblicher Erfolg    12-10,2-10,7
Steuern und Abgaben auf das Bankgeschäft    -2,1-1,8
Ergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen   155,7114,3
Steuern vom Einkommen    13-34,4-23,3
Periodenergebnis     121,391,1
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Periodenergebnis    -0,6-0,2
Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Periodenergebnis   120,690,8
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
in EUR Mio.     1-12 20231-12 2024
Periodenergebnis     121,391,1
        Sonstiges Ergebnis          
Posten bei denen keine Umgliederung in das Periodenergebnis möglich ist   5,625,2
Neubewertung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen    -6,81,6
Fair Value-Rücklage von Eigenkapitalinstrumenten    13,940,7
Rücklage für eigenes Kreditrisiko    3,7-9,5
Latente Steuern auf Posten, welche nicht umgegliedert werden können   -5,1-7,6
         Posten bei denen eine Umgliederung in das Periodenergebnis möglich ist     5,2 3,2
Fair Value-Rücklage von Schuldinstrumenten    6,74,2
Gewinn/Verlust der Periode    6,74,3
Umgliederungsbeträge     0,00,0
Wertberichtigungen für Kreditrisiken    0,1-0,1
Latente Steuern auf Posten, welche umgegliedert werden können    -1,6-1,0
Gewinn/Verlust der Periode    -1,6-1,0
Umgliederungsbeträge     0,00,0
Summe Sonstiges Ergebnis            10,8  28,4 
Gesamtergebnis     132,1119,4
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Gesamtergebnis    -0,6-0,2
Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Gesamtergebnis   131,5119,2
Für eine detaillierte Darstellung von Ertragsteuern im sonstigen Ergebnis verweisen wir auf Note 13 „Ertragsteuern“.
Seite 24
Konzernbilanz
in EUR Mio.    AnhangDez 2023Dez 2024
Aktiva        
Kassenbestand und Guthaben   151.155,41.978,7
Finanzielle Vermögenswerte - Held for Trading   54,160,3
Derivate     2122,333,4
Sonstige Handelsaktiva   2231,827,0
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte23122,3153,9
Eigenkapitalinstrumente   2321,634,7
Schuldverschreibungen   23100,5119,1
Kredite und Darlehen an Kunden   230,20,1
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte 31241,4268,3
Eigenkapitalinstrumente   3184,3125,0
Schuldverschreibungen   31157,1143,3
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte1613.309,812.894,7
Schuldverschreibungen   162.103,22.052,6
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute   161.539,51.581,9
Kredite und Darlehen an Kunden   169.667,29.260,2
Derivate - Hedge Accounting   4,94,5
Sachanlagen     103,7113,8
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien    39,337,3
Immaterielle Vermögenswerte    4,64,1
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen  1,41,3
Laufende Steuerforderungen    4,60,3
Latente Steuerforderungen    0,00,0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 172,93,8
Sonstige Vermögenswerte   4926,521,7
Summe der Vermögenswerte    15.070,915.542,9
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
in EUR Mio.    AnhangDez 2023Dez 2024
Passiva und Eigenkapital      
Finanzielle Verbindlichkeiten - Held for Trading  2128,820,6
Derivate     2128,820,6
Sonstige Handelspassiva    0,00,0
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten 24547,6604,2
Einlagen von Kunden    2455,563,5
Verbriefte Verbindlichkeiten   24492,1540,7
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten 1813.123,113.476,2
Einlagen von Kreditinstituten   18949,9738,8
Einlagen von Kunden   1811.148,411.712,6
Verbriefte Verbindlichkeiten   181.021,41.017,3
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten    3,57,5
Leasingverbindlichkeiten    34,934,8
Derivate - Hedge Accounting   11,88,5
Rückstellungen    140,0152,8
Laufende Steuerverpflichtungen    8,12,4
Latente Steuerverpflichtungen    4,415,8
Sonstige Verbindlichkeiten   5057,963,1
Gesamtes Eigenkapital    1.114,21.164,4
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Eigenkapital  1,10,4
Zusätzliche Eigenkapitalinstrumente    80,080,0
Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Eigenkapital  1.033,11.084,0
Gezeichnetes Kapital    52,952,9
Kapitalrücklagen    124,6124,6
Gewinnrücklagen und sonstige Rücklagen    855,6906,5
Summe der Verbindlichkeiten und Eigenkapital   15.070,915.542,9
Seite 25
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
in EUR Mio.
 
 
Gezeichnetes Kapital
Kapitalrücklagen
Gewinn-rücklage
Fair ValueRücklage
Rücklage für eigenes
Kreditrisiko
Neubewertung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen
Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes
Eigenkapital
Zusätzliche
Eigenkapital-
instrumente
Nicht
beherrschenden Anteilen
zuzurechnendes
Eigenkapital
Gesamtes
Eigen-
kapital
Stand zum 01. Jänner 2024
 
52,9
124,6
915,5
3,9
1,9
-65,8
1.033,1
80,0
1,1
1.114,2
Gewinnausschüttung
 
 
0,0
0,0
-62,7
0,0
0,0
0,0
-62,7
0,0
-0,2
-62,9
Sonstige Veränderungen
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Änderung im Konsolidierungskreis
 
0,0
0,0
-5,6
0,0
0,0
0,0
-5,6
0,0
-0,7
-6,3
Gesamtergebnis
 
 
0,0
0,0
90,8
34,5
-7,3
1,2
119,2
0,0
0,2
119,4
Periodenergebnis
 
 
0,0
0,0
90,8
0,0
0,0
0,0
90,8
0,0
0,2
91,191,191,0
Sonstiges Ergebnis
 
 
0,0
0,0
0,0
34,5
-7,3
1,2
28,4
0,0
0,0
28,4
Veränderung in der Fair Value-Rücklage
 
0,0
0,0
0,0
34,5
0,0
0,0
34,5
0,0
0,0
34,5
Veränderung aus der Neubewertung aus
leistungsorientierten Versorgungsplänen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
1,2
1,2
0,0
0,0
1,2
Veränderung der Rücklage für eigenes Kreditrisiko
 
0,0
0,0
0,0
0,0
-7,3
0,0
-7,3
0,0
0,0
-7,3
Stand zum 31. Dezember 2024
 
52,9
124,6
938,0
38,4
-5,4
-64,6
1.084,0
80,0
0,4
1.164,4
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stand zum 01. Jänner 2023 52,9124,6819,1-9,4-0,9-60,5925,980,01,01.006,9
Gewinnausschüttung  0,00,0-27,60,00,00,0-27,60,0-0,6-28,2
Sonstige Veränderungen  0,00,03,40,00,00,03,40,00,03,4
Gesamtergebnis  0,00,0120,613,32,8-5,3131,40,00,6132,1132,1132,0
Periodenergebnis  0,00,0120,60,00,00,0120,60,00,6121,3121,3121,2
Sonstiges Ergebnis  0,00,00,013,32,8-5,310,80,00,010,8
Veränderung in der Fair Value-Rücklage 0,00,00,013,30,00,013,30,00,013,3
Veränderung aus der Neubewertung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen0,00,00,00,00,0-5,3-5,30,00,0-5,3
Veränderung der Rücklage für eigenes Kreditrisiko 0,00,00,00,02,80,02,80,00,02,8
Stand zum 31. Dezember 2023 52,9124,6915,53,91,9-65,81.033,180,01,11.114,2
Seite 26
Konzern-Kapitalflussrechnung
in EUR Mio.   Anhang1-12 20231-12 2024
Periodenergebnis     121,391,1
Im Periodenergebnis enthaltene zahlungsunwirksame Posten      
Abschreibung, Wertberichtigungen, Zuschreibung von nicht-finanziellen Vermögenswerten  18,217,5
Zuführung (netto) zu Kreditvorsorgen und sonstigen Rückstellungen  14,335,9
Gewinne/Verluste aus der Bewertung und Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten  -16,2-3,6
Sonstige Anpassungen     0,1-0,5
Veränderung des Vermögens und der Verbindlichkeiten aus operativer Geschäftstätigkeitnach Korrektur um zahlungsunwirksame Bestandteile   
Finanzielle Vermögenswerte - Held for Trading  18/1925,1-7,3
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte    
Schuldverschreibungen     2,3-12,5
Kredite und Darlehen an Kunden    0,20,0
Finanzielle Vermögenswerte zum Fair Value über das sonstige Ergebnis bewertet: Schuldverschreibungen 17130,718,1
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte     
Schuldverschreibungen     -131,651,6
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute    96,2-42,4
Kredite und Darlehen an Kunden    63,6399,6
Hedge Accounting Derivate -Aktiva   2120,06,8
Andere Aktiva aus operativer Geschäftstätigkeit  15/221,49,7
Finanzielle Verbindlichkeiten - Held for Trading    -14,71,5
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten  2311,832,1
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten     
Einlagen von Kreditinstituten   16-295,1-211,1
Einlagen von Kunden    16-280,9564,2
Verbriefte Verbindlichkeiten   16120,0-12,3
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten    0,24,1
Hedge Accounting Derivate - Passiva   21-8,6-3,3
Andere Passiva aus operativer Geschäftstätigkeit  24/25-19,0-13,8
Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit    -140,8925,4
Einzahlung aus Veräußerung      
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte: Eigenkapitalinstrumente  3,40,0
Weitere Eigenkapitalinstrumente    0,00,0
Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte    0,00,0
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien    0,00,0
Auszahlungen für Erwerb       
Finanzielle Vermögenswerte zum Fair Value über das sonstige Ergebnis bewertet: Eigenkapitalinstrumente 170,00,0
Weitere Eigenkapitalinstrumente    -1,3-16,1
Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte    -9,6-18,9
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien    -0,1-0,1
Cashflow aus Investitionstätigkeit    -7,6-35,1
Kapitalerhöhung     0,00,0
Kapitalherabsetzung     0,00,0
Dividendenzahlungen den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnen   -27,6-62,7
Dividendenzahlungen den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen   -0,6-0,2
Leasing      -3,8-4,1
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit              -32,0-67,0 
Zahlungsmittelbestand am Beginn der Periode    1.335,81.155,4
Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit    -140,8925,4
Cashflow aus Investitionstätigkeit    -7,6-35,1
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit    -32,0-67,0
Zahlungsmittelbestand zum Ende der Periode              1.155,41.978,7 
Zahlungsströme für Steuern, Zinsen und Dividenden (in Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit erfasst) 245,6140,9
Gezahlte Ertragsteuern     -28,2-20,0
Erhaltene Zinsen     532,6522,7
Erhaltene Dividenden     5,610,4
Gezahlte Zinsen     -264,3-372,2
Der Zahlungsmittelbestand umfasst die Bilanzposition „Kassenbestand und Guthaben“.
Seite 27
Anhang (Notes) zum Konzernabschluss der Sparkasse OÖ
Allgemeine Angaben
Der Firmensitz der Sparkasse Oberösterreich Bank AG befindet sich in 4020 Linz, Promenade 11-13.
Der Sparkasse Oberösterreich-Konzern (nachfolgend kurz Sparkasse OÖ) bietet ein komplettes Angebot an Bank- und Finanzdienstleistungen wie Sparen, Asset Management (u. a. Investmentfondsgeschäft), Kredit- und Hypothekargeschäft, Investment Banking, Wertpapierhandel- und Derivativgeschäft, Wertpapierverwaltung, Projektfinanzierung, Außenhandelsfinanzierung, Unternehmensfinanzierung, Kapital- und Geldmarktdienstleistungen, Devisen- und Valutenhandel, Zahlungsverkehr, Leasing, Factoring und Versicherungsvermittlungsgeschäfte an.
Die Sparkasse unterliegt den regulatorischen Anforderungen europäischer und österreichischer Aufsichtsbehörden (Nationalbank, Finanzmarktaufsicht, Single Supervisory Mechanism). Diese Rechtsvorschriften beinhalten insbesondere jene betreffend die bankaufsichtsrechtlichen Mindestkapitalerfordernisse, der Kategorisierung von Risikopositionen und außerbilanziellen Kreditrahmen, des mit Kund:innen verbundenen Kreditrisikos, des Marktrisikos (inklusive des Zins- und Währungsrisikos), des Liquiditätsrisikos und des operationellen Risikos.
Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze
a)Grundsätze der Erstellung
Zum Zwecke der Einbeziehung in den Konzernabschluss wird ein nach International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestelltes Reporting Package an die Erste Group Bank AG übermittelt. Der Konzernabschluss der Sparkasse für das Geschäftsjahr 2024 und die Vergleichsinformationen wurden in Übereinstimmung mit den in Kraft befindlichen IFRS Accounting Standards wie sie aufgrund der IAS Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 in der Europäischen Union anzuwenden sind erstellt. Die Anforderungen des § 59a Bankwesengesetz (BWG) und des § 245a Unternehmensgesetzbuch (UGB) werden erfüllt.
Der vorliegende Konzernabschluss basiert auf dem Grundsatz der Unternehmensfortführung.
Die Sparkasse unterliegt Kapitalausschüttungsbeschränkungen aufgrund von EU-weiten Vorschriften für Kapitalanforderungen, die für alle Kreditinstitute mit Sitz in der EU gelten. Die Sparkasse ist keinen sonstigen wesentlichen Beschränkungen im Zusammenhang mit dem Zugang zu ihren bzw. der Nutzung ihrer Vermögenswerte oder der Begleichung der Verbindlichkeiten, ausgesetzt. Des Weiteren haben auch die Eigentümer:innen von nicht beherrschenden Anteilen der Tochtergesellschaften der Sparkasse keine Rechte, die den Zugang zu Vermögenswerten bzw. die Nutzung ihrer Vermögenswerte oder die Fähigkeit, ihre Verbindlichkeiten zu begleichen, einschränken.
Alle Beträge werden, sofern nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, in Millionen Euro angegeben. Die nachstehend angeführten Tabellen können Rundungsdifferenzen enthalten. Die im Konzernabschluss verwendeten Abkürzungen werden im „Abkürzungsverzeichnis“ am Ende dieses Berichts erläutert.
Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Aufsichtsrat noch nicht zur Kenntnis genommen und der Einzelabschluss der Sparkasse Oberösterreich Bank AG wurde noch nicht vom Aufsichtsrat festgestellt.
b)Währungsumrechnung
Der Konzernabschluss der Sparkasse OÖ wird in Euro aufgestellt.
Vermögenswerte und Schulden, die auf ausländische Währung lauten, und noch nicht abgewickelte Fremdwährungskassageschäfte werden zu Richtkursen der EZB, Devisentermingeschäfte zum Terminkurs des Bilanzstichtages umgerechnet.
c)Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen
Der Konzernabschluss enthält Werte, die auf Basis von Ermessensentscheidungen sowie unter Verwendung von Schätzungen und Annahmen ermittelt worden sind. Die verwendeten Schätzungen und Annahmen basieren auf historischen Erfahrungen und sonstigen Faktoren, wie Planungen, Erwartungen und Prognosen zukünftiger Ereignisse, die nach heutigem Ermessen vernünftig erscheinen. Aufgrund der mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundenen Unsicherheit könnten jedoch in zukünftigen Perioden Anpassungen des Buchwerts der entsprechenden Vermögenswerte oder Schulden erforderlich werden. Die wesentlichen Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen sind bei den Angaben zu den jeweiligen Vermögenswerten und Schulden dargestellt und betreffen insbesondere:
Steuern vom Einkommen und aktive latente Steuern (Note 13 „Ertragsteuern“)
SPPI-Beurteilung von Finanzinstrumenten (Kapitel „Finanzinstrumente – Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze“)
Seite 28
Beurteilung des Geschäftsmodells von Finanzinstrumenten (Kapitel „Finanzinstrumente Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze“)
Fair Value von Finanzinstrumenten (Note 25 „Fair Value von Finanzinstrumenten“)
Wertminderungen von Finanzinstrumenten (Kapitel „Finanzinstrumente Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze“, Note 37 „Bemessung des erwarteten Kreditverlustes“ und Note 40 „Szenarien für die Berücksichtigung zukunftsbezogener Informationen und Krisenauswirkungen“)
Wertminderung von nichtfinanziellen Vermögenswerten (Kapitel „Langfristige Vermögenswerte und sonstige Aktiva“)
Rückstellungen (Note 51 „Rückstellungen“)
Leistungsorientierte Versorgungspläne (Note 51 „Rückstellungen“)
Anteile an strukturierten Unternehmen (Note 55 „Nicht konsolidierte strukturierte Unternehmen“)
d)Anwendung geänderter und neuer IFRS bzw. IAS
Die angewandten Rechnungslegungsgrundsätze entsprechen jenen Bilanzierungsvorschriften, die im vorangegangenen Geschäftsjahr verwendet wurden, ausgenommen jene Standards und Interpretationen, die für die Geschäftsjahre, die nach dem 1. Jänner 2024 beginnen, gültig sind. In Bezug auf neue Standards und Interpretationen sowie deren Änderungen sind nur jene angeführt, die für die Geschäftstätigkeit der Sparkasse OÖ relevant sind.
Verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen
Für das Geschäftsjahr 2024 sind keine für die Sparkasse relevanten Standards und Interpretationen bzw. deren Änderungen verpflichtend anzuwenden.
Noch nicht anzuwendende Standards und Interpretationen
Die nachstehenden Standards und Änderungen wurden vom IASB verabschiedet und veröffentlicht, müssen aber noch nicht angewendet werden. Die Änderungen von IAS 21 wurden von der EU übernommen.
IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss. IFRS 18 wurde im April 2024 veröffentlicht und ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2027 beginnen, anzuwenden. Der Standard ersetzt IAS 1. Die Zielsetzung von IFRS 18 besteht darin, Anforderungen an die Darstellung und die Offenlegung von Informationen in Abschlüssen für allgemeine Zwecke festzulegen, um sicherzustellen, dass diese relevanten Informationen liefern, die die Vermögenswerte, Schulden, das Eigenkapital, die Erträge und Aufwendungen eines Unternehmens getreu darstellen.
Die Anwendung von IFRS 18 wird zu Anpassungen in der Struktur der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der Sparkasse führen, die durch eine neue obligatorische Zwischensumme „Betriebsgewinn oder -verlust“ verursacht werden. Außerdem werden neue Offenlegungen im Bereich vom Management definierten Leistungskennzahlen bereitgestellt.
Änderung von IAS 21: Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse Mangel an Umtauschbarkeit. Die Änderungen von IAS 21 wurden im August 2023 veröffentlicht und sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1 Jänner 2025 beginnen, anzuwenden. Die Änderungen enthalten Leitlinien, mit denen spezifiziert wird, wann eine Währung umtauschbar ist und wie der Wechselkurs zu bestimmen ist, wenn sie es nicht ist. Aus der Anwendung dieser Änderungen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Sparkasse OÖ erwartet.
Änderungen von IFRS 9 und IFRS 7: Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten. Die Änderungen von IFRS 9 und IFRS 7 wurden im Mai 2024 veröffentlicht und sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2026 beginnen, anzuwenden. Die Sparkasse OÖ beabsichtigt, diese Änderungen vorzeitig im Jahr 2025 anzuwenden.
Die Änderungen von IFRS 9 ermöglicht es einem Unternehmen, eine finanzielle Verbindlichkeit, die über ein elektronisches Zahlungssystem beglichen wird, vor dem Erfüllungstag als beglichen zu betrachten. Darüber hinaus enthalten sie Klarstellungen für die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte in den Bereichen: Vertragsbedingungen, die mit einer elementaren Kreditvereinbarung im Einklang stehen, nicht rückgriffsberechtigte finanzielle Vermögenswerte und vertraglich verknüpfte Instrumente. Die Änderungen an IFRS 7 bringen neue Offenlegungspflichten für Investitionen in Eigenkapitalinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sowie für Vertragsbedingungen, die den Zeitpunkt oder die Höhe der vertraglichen Cashflows ändern können.
Die Änderungen an IFRS 9 werden zu einer anderen SPPI-Bewertung von finanziellen Vermögenswerten führen, deren Zinsen basierend auf der Erfüllung bestimmter ESG-bezogener Ziele durch die Schuldner:innen angepasst werden. Die Sparkasse wird sie nicht mehr dadurch beurteilen, ob die Auswirkungen von Anpassungen geringfügig sind, sondern danach, ob die angepassten Cashflows wesentlich von den vertraglichen Cashflows abweichen können, ohne eine solche Eventualfunktion. Es wird nicht erwartet, dass sich durch die neue Beurteilung die Bewertung der betroffenen finanziellen Vermögenswerte ändert. Die anderen
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Änderungen an IFRS 9 werden voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse haben. Änderungen an IFRS 7 werden zu neuen Offenlegungen führen.
Jährliche Verbesserungen Band 11. Im Juni 2024 hat der IASB eine Reihe verschiedener Änderungen von bestehenden Standards verabschiedet und veröffentlicht. Die Änderungen von IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 10 und IAS 7 sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2026 beginnen, anzuwenden. Aus der Anwendung dieser Änderungen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Sparkasse OÖ erwartet.
Seite 30
Ertragslage
1.Segmentberichterstattung
Die Segmentberichterstattung der Sparkasse basiert auf dem Managementansatz gemäß IFRS 8, Geschäftssegmente. Diesem Ansatz entsprechend, werden die Segmentinformationen auf Basis der internen Managementberichterstattung erstellt, die vom leitenden Entscheidungsträger regelmäßig zur Beurteilung der Ertragskraft der einzelnen Segmente und für die Zuteilung von Ressourcen herangezogen wird. In der Sparkasse wird die Funktion des leitenden Entscheidungsträgers vom Vorstand ausgeübt.
Geschäftssegmente der Sparkasse OÖ
Retail. In diesem Segment werden alle unselbständig Erwerbstätigen (private Haushalte), selbständig Erwerbstätigen (Freiberufler:innen) sowie in diesem Segment betreute Geschäftskund:innen abgebildet.
Corporate und Private Banking. Umfasst das zentral bedeutende Firmenkundengeschäft in den Bereichen Gewerbe, Industrie, Handel, Großkund:innen mit Konzernstruktur, großvolumiger Wohnbau, genossenschaftlicher Wohnbau, Projektunternehmungen, Kund:innen des Wealth Managements und seit 01.01.2023 auch Vermögenskund:innen.
Treasury. In dieser Kategorie werden die Finanzanlagen sowie der Handelsbestand, die derivativen Finanzinstrumente, das Emissionsgeschäft und Ergebnisse aus Interbankengeschäften abgebildet.
Corporate Center. Dieser Bereich deckt einerseits den Overhead sowie sonstige nicht den anderen Segmenten zuordenbare Aufwands- und Ertragspositionen ab. Weiters zählen Veräußerungserfolge von verkauften Beteiligungen/Immobilien sowie die Ergebnisse aus der Konsolidierung mit der Sparkasse Oberösterreich Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. sowie der SPK Beteiligungsholding GmbH und deren Tochtergesellschaft SPK OÖ Immobilien GmbH zu diesem Segment.
Basis für die Ergebnisermittlung ist die Deckungsbeitragsrechnung auf Geschäftsfeldebene. Die Bewertung des Zinsüberschusses wird nach den Prinzipien der Marktzinsmethode (Konditionenbeitrag, Strukturbeitrag) ermittelt, wobei der Strukturbeitrag gesamthaft dem Segment Treasury zugerechnet wird.
Der Verwaltungsaufwand wird auf Basis der Kostenrechnung auf Geschäftsfeldebene dargestellt.
Bewertungsgrundlagen
Die Gewinn- und Verlustrechnung des Segmentberichts basiert auf jenen Kennzahlen, die dem Vorstand der Sparkasse zur Ressourcenzuteilung und für die Beurteilung der Ertragskraft der Segmente vorgelegt werden.
Sowohl die Managementberichterstattung als auch der Segmentbericht der Sparkasse basieren auf den IFRS-Vorschriften. Für den Segmentbericht kamen die gleichen Rechnungslegungsstandards, Methoden und Bewertungsvorschriften wie bei der Ermittlung des konsolidierten Konzernergebnisses zur Anwendung.
Der Kapitalverbrauch je Segment wird vom Management der Sparkasse regelmäßig zur Beurteilung der Ertragskraft der Segmente berücksichtigt. Basis für die Steuerung der einzelnen Segmente der Sparkasse sind das durchschnittlich zugeordnete Eigenkapital sowie die durchschnittlich risikogewichteten Aktiva. Das durchschnittliche Eigenkapital wird auf die Segmente nach dem Anteil der risikogewichteten Aktiva zugeordnet.
Im Rahmen der regelmäßigen internen Berichterstattung an den Vorstand der Sparkasse werden die risikogewichteten Aktiva und das zugeordnete Kapital pro Segment ausgewiesen.
Für die Messung und Beurteilung der Ertragskraft der Segmente wird in der Sparkasse auch die Verzinsung des zugeordneten Kapitals herangezogen. Die Verzinsung auf das zugeordnete Kapital wird pro Segment aus dem Nettoperiodenergebnis vor Minderheiten in Relation zum durchschnittlich zugeordneten Kapital berechnet.
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in EUR Mio.
 
 
Retail
Corporate und Private Banking
Treasury
Corporate Center
Gesamt
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
Zinsüberschuss
 
 
121,6
90,9
19,4
-1,2
230,7
Provisionsüberschuss
 
 
84,8
40,4
4,8
10,4
140,4
Dividendenerträge
 
 
0,0
0,0
0,5
9,9
10,4
Handels- und Fair Value Ergebnis
 
0,9
2,5
3,0
-4,2
2,1
Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
 
0,0
0,0
0,0
4,4
4,4
Verwaltungsaufwand
 
 
-147,5
-40,7
-7,2
-50,2
-245,5
davon Abschreibung und Amortisation
 
-7,7
-1,5
-0,2
-6,5
-16,0
Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht
erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten
0,0
0,0
1,0
0,0
1,0
Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten
 
-3,1
-18,8
0,2
3,2
-18,6
Sonstiger betrieblicher Erfolg
 
 
0,0
0,0
0,0
-10,7
-10,7
Steuern und Abgaben auf das Bankgeschäft
 
0,0
0,0
0,0
-1,8
-1,8
Ergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
56,7
74,3
21,7
-38,4
114,3
Steuern vom Einkommen
 
 
-11,5
-15,1
-4,4
7,8
-23,3
Periodenergebnis
 
 
45,1
59,2
17,3
-30,6
91,1
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Periodenergebnis
 
0,0
0,0
0,0
-0,2
-0,2
Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Periodenergebnis
45,1
59,2
17,3
-30,8
90,8
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betriebserträge
 
 
207,3
133,8
27,7
19,3
388,1
Betriebsaufwendungen
 
 
-147,5
-40,7
-7,2
-50,2
-245,5
Betriebsergebnis
 
 
59,8
93,1
20,6
-30,8
142,6
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Risikogewichtete Aktiva (Kreditrisiko, Periodenende)
 
768,3
3.754,2
403,8
546,1
5.472,4
Durchschnittliches, zugeordnetes Kapital
 
160,0
781,6
84,1
113,7
1.139,3
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Wertminderungen
 
 
-3,1
-18,8
0,2
3,2
-18,6
Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte AC/FVOCI und
Finanzierungsleasing
-3,7
-9,5
0,2
4,0
-9,0
Zuführung zu Rückstellungen für Verpflichtungen u. gegebene Garantien (netto)
0,6
-9,3
0,0
-0,8
-9,5
Wertminderungen für sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2023
 
 
 
 
 
 
 
Zinsüberschuss
 
 
141,6
103,9
14,5
-4,9
255,1
Provisionsüberschuss
 
 
78,9
38,7
3,9
9,1
130,5
Dividendenerträge
 
 
0,0
0,0
0,5
5,1
5,6
Handels- und Fair Value Ergebnis
 
1,1
2,7
11,1
-0,4
14,5
Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
 
0,0
0,0
0,0
4,3
4,3
Verwaltungsaufwand
 
 
-141,4
-37,6
-6,9
-49,2
-235,1
davon Abschreibung und Amortisation
 
-6,7
-1,3
-0,2
-8,6
-16,8
Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht
erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten
0,0
0,0
0,2
0,0
0,2
Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten
 
3,7
-14,9
-0,2
2,2
-9,1
Sonstiger betrieblicher Erfolg
 
 
0,0
0,0
0,0
-10,2
-10,2
Steuern und Abgaben auf das Bankgeschäft
 
0,0
0,0
0,0
-2,1
-2,1
Ergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
83,8
92,8
23,0
-44,0
155,7
Steuern vom Einkommen
 
 
-18,5
-20,5
-5,1
9,7
-34,4
Periodenergebnis
 
 
65,3
72,3
18,0
-34,3
121,3
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Periodenergebnis
 
0,0
0,0
0,0
-0,6
-0,6
Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Periodenergebnis
65,3
72,3
18,0
-34,9
120,6
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betriebserträge
 
 
221,6
145,3
29,9
13,2
409,9
Betriebsaufwendungen
 
 
-141,4
-37,6
-6,9
-49,2
-235,1
Betriebsergebnis
 
 
80,2
107,7
23,0
-36,0
174,9
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Risikogewichtete Aktiva (Kreditrisiko, Periodenende)
 
702,8
3.169,2
406,3
449,3
4.727,7
Durchschnittliches, zugeordnetes Kapital
 
157,7
710,9
91,1
100,8
1.060,5
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Wertminderungen
 
 
3,7
-14,9
-0,2
2,2
-9,1
Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte AC/FVOCI und
Finanzierungsleasing
-0,5
-17,2
-0,2
2,1
-15,8
Zuführung zu Rückstellungen für Verpflichtungen u. gegebene Garantien (netto)
4,2
2,4
0,0
0,1
6,7
Wertminderungen für sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Seite 32
2.Zinsüberschuss
Der Zinsüberschuss wird in Zinserträge, sonstige ähnliche Erträge, Zinsaufwendungen und sonstige ähnliche Aufwendungen aufgegliedert. Maßgeblich für die Zuordnung zu diesen Positionen ist, ob die Effektivzinsmethode für die Erfassung von Zinserträgen und -aufwendungen gemäß IFRS 9 verpflichtend anzuwenden ist.
„Zinserträge” betreffen Erlöse aus Zinsen von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten und erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten. Sie werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst, wie im Kapitel „Finanzinstrumente – Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze“ beschrieben.
In der Position „Sonstige ähnliche Erträge“ sind zinsähnliche Erträge enthalten, die aus nicht derivativen finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, zu Handelszwecken gehaltenen Derivaten, Hedge Accounting Derivaten, Forderungen aus Finanzierungsleasing und negativen Zinsen aus finanziellen Verbindlichkeiten resultieren. Zu den Negativzinsen aus finanziellen Verbindlichkeiten zählen auch Gebühren, die auf Einlagen von Geschäftskund:innen auf Basis eines bestimmten Prozentsatzes der ausstehenden Salden erhoben werden.
Die Position „Zinsaufwendungen“ betrifft Zinsaufwendungen aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten, die unter Verwendung der Effektivzinsmethode berechnet werden.
In der Position „Sonstige ähnliche Aufwendungen“ sind zinsähnliche Aufwendungen enthalten, die aus nicht derivativen finanziellen Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, zu Handelszwecken gehaltenen Derivaten, Hedge Accounting Derivaten, Forderungen aus Finanzierungsleasing und negativen Zinsen aus finanziellen Vermögenswerten, Leasingverbindlichkeiten, IFRS 9- und IAS 37-Rückstellungen (Berücksichtigung des Zeitwerts des Geldes durch bloßen Zeitablauf) sowie Nettoverpflichtungen aus Versorgungsplänen nach IAS 19 (Nettozinsaufwand auf Abfertigungs-, Pensions- und Jubiläumsgeldrückstellungen) resultieren.
Zinserträge und sonstige ähnliche Erträge enthalten Zinserträge aus Krediten und Darlehen an Kreditinstitute und Kund:innen, aus Kassenbeständen und Guthaben, aus Schuldverschreibungen aller Bewertungskategorien finanzieller Vermögenswerte, aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen, sowie aus Forderungen aus dem Finanzierungsleasing. Zu den Zinsaufwendungen und sonstigen ähnlichen Aufwendungen zählen neben Zinsaufwendungen für Einlagen von Kreditinstituten und Kund:innen auch Zinsaufwendungen für begebene Schuldverschreibungen und für sonstige finanzielle Verbindlichkeiten aller Bewertungskategorien sowie Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten. Darüber hinaus enthält der Zinsüberschuss Zinsen aus derivativen Finanzinstrumenten.
Zusätzlich werden Modifikationsgewinne und -verluste aus finanziellen Vermögenswerten in Stufe 1 in den Zinserträgen ausgewiesen. Weiters wird der noch nicht amortisierte Betrag der Bearbeitungsgebühren/Transaktionskosten, die im Effektivzinssatz berücksichtigt wurden, bei der Ausbuchung von Vermögenswerten in Stufe 1 und 2 am Ausbuchungstag in den Zinserträgen erfasst.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2023
1-12 2024
Finanzielle Vermögenswerte AC
 
 
 
 
475,0
528,6
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
 
 
 
 
3,3
1,7
Zinserträge
 
 
 
 
 
478,3
530,3
Nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte FVPL
 
 
 
 
0,1
0,1
Finanzielle Vermögenswerte HfT
 
 
 
 
25,4
29,2
Derivate - Hedge Accounting, Zinsrisiken
 
 
 
 
0,4
0,3
Sonstige Vermögenswerte
 
 
 
 
 
0,0
0,0
Negative Zinsen aus finanziellen Verbindlichkeiten
 
 
 
 
0,1
0,0
Sonstige ähnliche Erträge
 
 
 
 
 
26,1
29,6
Zinserträge und sonstige ähnliche Erträge
 
 
 
 
504,4
559,9
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Verbindlichkeiten AC
 
 
 
 
-194,1
-266,4
Zinsaufwendungen
 
 
 
 
 
-194,1
-266,4
Finanzielle Verbindlichkeiten FVPL
 
 
 
 
-16,8
-19,2
Finanzielle Verbindlichkeiten HfT
 
 
 
 
-25,7
-30,3
Derivate - Hedge Accounting, Zinsrisiken
 
 
 
 
-7,7
-8,2
Sonstige Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
-4,9
-4,3
Negative Zinsen aus finanziellen Vermögenswerten
 
 
 
 
-0,1
-0,7
Sonstige ähnliche Aufwendungen
 
 
 
 
-55,2
-62,8
Zinsaufwendungen und sonstige ähnliche Aufwendungen
 
 
 
 
-249,3
-329,1
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zinsüberschuss
 
 
 
 
 
255,1
230,7
In den verschiedenen Positionen für Zinserträge sind Zinserträge von wertgeminderten finanziellen Vermögenswerten in Höhe von EUR 4,8 Mio. (2023: EUR 3,6 Mio.) erfasst.
Der Zinsaufwand für finanzielle Verbindlichkeiten aus dem TLTRO-Programm der EZB belief sich im Jahr 2024 auf EUR 10,0 Mio. (2023: EUR 17,7 Mio.).
Seite 33
Die in den Zeilen „Negative Zinsen aus finanziellen Verbindlichkeiten“ und „Negative Zinsen aus finanziellen Vermögenswerten“ ausgewiesenen Beträge betreffen Großteils das Interbankengeschäft sowie Einlagen und Refinanzierungen bei Zentralnotenbanken.
3.Provisionsüberschuss
Die Sparkasse OÖ erhält aus verschiedenen Dienstleistungen, die sie für Kund:innen erbringt, Gebühren- und Provisionen.
Provisionserträge werden auf Basis der im Vertrag mit der Kund:in spezifizierten Gegenleistung bewertet. Die Sparkasse erfasst diese Erlöse, wenn sie eine zugesagte Leistung an eine Kund:in überträgt.
Provisionen aus der Erbringung von Dienstleistungen über einen bestimmten Zeitraum werden periodengerecht über den entsprechenden Zeitraum abgegrenzt. Darin enthalten sind Provisionen aus Kreditzusagen, erhaltene Prämien für Finanzgarantien und andere Provisionen aus dem Kreditgeschäft, Provisionserträge aus der Vermögensverwaltung, dem Depotgeschäft und sonstige Verwaltungs- und Beratungsgebühren, sowie Gebühren aus dem Versicherungsvermittlungsgeschäft. Die Leistungen, die über einen bestimmten Zeitraum erbracht werden, beinhalten auch Zahlungsverkehrsdienstleistungen wie beispielsweise periodische Kartengebühren.
Provisionserträge aus transaktionsbezogenen Leistungen werden nach Abschluss der jeweiligen Transaktion erfasst. Dazu gehören der Erwerb und der Verkauf von Aktien oder sonstigen Wertpapieren für Kund:innen oder Devisentransaktionen, sowie Vermittlungsprovisionen aus Leistungen wie dem Verkauf von Fonds- oder Versicherungsprodukten. Transaktionsbasierte Leistungen beinhalten auch Zahlungsverkehrsdienstleistungen wie beispielsweise Behebungsgebühren.
Ein Vertrag mit einer Kund:in, der im Ansatz eines Finanzinstruments resultiert, kann teilweise in den Anwendungsbereich des IFRS 9 und teilweise in den Anwendungsbereich des IFRS 15 fallen. In so einem Fall wendet die Sparkasse zuerst IFRS 9 zur Separierung und Bewertung jener Vertragsbestandteile im Anwendungsbereich des IFRS 9 an. Erst nachgelagert wird IFRS 15 auf die übrigen Vertragsbestandteile angewendet. Beispielsweise werden in einem Kreditvertrag vereinbarte Verwaltungsgebühren, die nicht integraler Bestandteil der Effektivverzinsung eines Finanzinstruments sind, im Provisionsüberschuss berücksichtigt.
 
 
 
 
 
 
 
1-12 2023
1-12 2024
in EUR Mio.
 
 
 
Erträge
Aufwendungen
Erträge
Aufwendungen
Wertpapiere
 
 
 
18,7
-3,3
19,3
-3,4
Emissionen
 
 
 
1,1
0,0
0,7
0,0
Überweisungsaufträge
 
 
 
17,5
-3,1
18,6
-3,2
Sonstige
 
 
 
0,0
-0,3
0,0
-0,2
Vermögensverwaltung
 
 
 
25,2
-0,1
28,4
-0,1
Depotgeschäft
 
 
 
11,0
-1,1
12,4
-1,2
Treuhandgeschäfte
 
 
 
0,4
0,0
0,5
0,0
Zahlungsverkehrsdienstleistungen
 
 
64,8
-9,5
70,3
-10,5
Kartengeschäft
 
 
 
12,3
-4,6
13,3
-5,2
Sonstige
 
 
 
52,6
-4,9
57,0
-5,3
Vermittlungsprovisionen
 
 
 
13,4
-2,5
13,1
-2,7
Fondsprodukte
 
 
 
0,0
-2,1
0,2
-2,3
Versicherungsprodukte
 
 
 
8,4
-0,1
8,5
-0,1
Bausparvermittlungsgeschäft
 
 
2,9
0,0
2,4
0,0
Devisentransaktionen
 
 
 
2,0
-0,3
2,0
-0,3
Sonstige
 
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Kreditgeschäft
 
 
 
12,0
0,0
12,9
0,0
Erhaltene, gegebene Garantien
 
 
11,0
0,0
11,4
0,0
Erhaltene, gegebene Kreditzusagen
 
 
0,3
0,0
0,2
0,0
Sonstiges Kreditgeschäft
 
 
 
0,7
0,0
1,2
0,0
Sonstige
 
 
 
 
1,9
-0,3
2,0
-0,4
Gesamte Provisionserträge und -aufwendungen
147,4
-16,9
158,8
-18,4
Provisionsüberschuss
 
 
 
130,5
140,4
Provisionen aus der Vermögensverwaltung sowie aus dem Depot- und Treuhandgeschäft sind Gebühren, die die Sparkasse für Geschäfte, in denen sie Vermögenswerte für Kund:innen treuhändig hält oder anlegt, erhält. Diese beliefen sich auf EUR 39,9 Mio. (2023: EUR 35,4 Mio.).
Im Provisionsüberschuss sind Erträge in Höhe von EUR 15,2 Mio. (2023: EUR 13,5 Mio.) enthalten, die sich auf finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, beziehen.
Seite 34
4.Dividendenerträge
Dividendenerträge werden erfasst, sobald ein Rechtsanspruch auf Zahlung besteht. Diese Position umfasst Dividenden aus sämtlichen Aktien und sonstigen Eigenkapitalinstrumenten, d.h. aus solchen, die zu Handelszwecken gehalten werden, sowie aus solchen, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden und entweder zum FVPL oder zum FVOCI bewertet werden.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2023
1-12 2024
Finanzielle Vermögenswerte HfT
 
 
 
 
0,5
0,5
Nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte FVPL
 
 
 
 
4,6
9,2
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
 
 
 
 
0,5
0,7
Dividendenerträge
 
 
 
 
 
5,6
10,4
5.Handelsergebnis
Das Handelsergebnis umfasst sämtliche Gewinne und Verluste aus Fair Value-Änderungen (Clean Price) von im Handelsbestand gehaltenen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, inklusive aller Derivate, die nicht als Sicherungsinstrument designiert sind, sowie Gewinne und Verluste aus deren Ausbuchung. Das Handelsergebnis umfasst weiters Erträge und Aufwendungen aus Ineffektivität von Fair Value Hedges sowie Währungsgewinne und -verluste aus sämtlichen monetären Vermögenswerten und Schulden und aus Devisenkassageschäften.
Die Rechnungslegungsgrundsätze für die Erfassung von Währungsgewinnen und -verlusten sind im Kapitel „Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze: b) Währungsumrechnung“ dargestellt. Informationen zum Hedge Accounting sind in der Note 26 „Hedge Accounting“ beschrieben.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2023
1-12 2024
Wertpapier- und Derivativgeschäft
 
 
 
 
17,8
8,8
Devisentransaktionen
 
 
 
 
 
11,7
6,9
Ergebnis aus Hedge Accounting
 
 
 
 
4,5
-1,7
Handelsergebnis
 
 
 
 
 
34,0
13,9
6.Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten
Diese Position beinhaltet Fair Value-Änderungen (Clean Price) von nicht zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, sowie Gewinne und Verluste aus deren Ausbuchung. Dies betrifft sowohl nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte, die in diese Kategorie gewidmet wurden, als auch solche, die verpflichtend zum FVPL bewertet werden. Darüber hinaus werden Gewinne und Verluste (Clean Price) von finanziellen Verbindlichkeiten, die in die FVPL-Kategorie gewidmet wurden, einschließlich Gewinne und Verluste aus deren Ausbuchung in dieser Position ausgewiesen. Die Fair Value-Änderungen, die auf Änderungen des eigenen Kreditrisikos der Verbindlichkeiten zurückzuführen sind, werden jedoch im sonstigen Ergebnis ausgewiesen.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2023
1-12 2024
Ergebnis aus der Bewertung/dem Verkauf von finanziellen Vermögenswerten - designiert zum FVPL
 
 
 
0,0
0,0
Ergebnis aus der Bewertung/dem Rückkauf von finanziellen Verbindlichkeiten - designiert zum FVPL
 
 
 
-23,9
-15,0
Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten - designiert zum FVPL
 
 
-23,9
-15,0
Ergebnis aus der Bewertung/dem Verkauf von finanziellen Vermögenswerten - verpflichtend zum FVPL
 
 
4,5
3,2
Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten
 
 
-19,5
-11,8
7.Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden linear über die Laufzeit der Mietverträge erfasst. Betriebliche Aufwendungen im Zusammenhang mit als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind im Posten „Sonstiger betrieblicher Erfolg“ erfasst. Für Details verweisen wir auf Note 12 „Sonstiger betrieblicher Erfolg“.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2023
1-12 2024
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
 
 
 
 
4,3
4,4
Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
 
 
 
4,3
4,4
8.Verwaltungsaufwand
Personalaufwand
In den Personalaufwendungen werden Löhne und Gehälter, Aufwendungen aus variablen Vergütungsbestandteilen, gesetzliche und freiwillige Sozialaufwendungen sowie personalabhängige Steuern und Abgaben erfasst. Dienstzeitaufwendungen aus Abfertigungs-, Pensions- und Jubiläumsgeldverpflichtungen und Neubewertungen von Jubiläumsgeldverpflichtungen sind ebenfalls in dieser Position dargestellt.
Für weitere Informationen zur Vergütung von Vorstandsmitgliedern verweisen wir auf Note 56 „Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen sowie wesentlichen Aktionär:innen“.
Seite 35
Sachaufwand
Im Sachaufwand sind insbesondere IT-Aufwand, Raumaufwand sowie Aufwendungen für den Bürobetrieb, Aufwand für Werbung und Marketing und Rechts- und Beratungsaufwendungen enthalten. Weiters beinhaltet diese Position Aufwendungen für Einzahlungen in die Einlagensicherung.
Abschreibung und Amortisation
Diese Position beinhaltet Abschreibungen auf Sachanlagen, auf als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und auf immaterielle Vermögenswerte sowie Abschreibungen der im Rahmen von IFRS 16 bilanzierten Nutzungsrechte.
in EUR Mio.     1-12 20231-12 2024
Personalaufwand     -123,8-137,1
Laufende Bezüge     -92,8-102,8
Sozialversicherung     -25,3-27,6
Langfristige Personalrückstellungen    -1,6-1,8
Sonstiger Personalaufwand    -4,1-4,9
Sachaufwand     -94,5-92,5
Beiträge zur Einlagensicherung    -6,5-2,9
IT-Aufwand     -34,2-38,5
Raumaufwand     -11,7-12,9
Aufwand Bürobetrieb     -8,1-9,4
Werbung/Marketing/Veranstaltungen    -14,1-11,1
Rechts- und Beratungskosten    -6,8-5,6
Sonstiger Sachaufwand     -13,0-12,1
Abschreibung und Amortisation    -16,8-16,0
Software und andere immaterielle Vermögenswerte    -3,7-1,3
Selbst genutzte Immobilien     -5,9-7,1
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien    -2,1-2,1
Betriebs- und Geschäftsausstattung und sonstige Sachanlagen    -5,2-5,5
Verwaltungsaufwand     -235,1-245,5
Im Personalaufwand sind Aufwendungen aus beitragsorientierten Versorgungsplänen in Höhe von EUR 3,5 Mio. (2023: EUR 3,1 Mio.) berücksichtigt (davon Pensionskassen EUR 2,5 Mio. (2023: EUR 2,2 Mio.); davon Mitarbeitervorsorgekassen EUR 1,0 Mio. (2023: EUR 0,9 Mio.)). Hiervon entfallen auf Mitglieder des Vorstands EUR 0,2 Mio. (2023: EUR 0,1 Mio.).
Die durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter:innen (gewichtet nach Beschäftigungsgrad) betrug 1.421 (2023: 1.409).
9.Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten
Diese Position beinhaltet Gewinne und Verluste aus Verkäufen und sonstigen Ausbuchungsereignissen von finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert wurden. Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten in Stufe 3 werden jedoch in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ ausgewiesen.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2023
1-12 2024
Gewinne aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten AC
 
 
 
 
0,0
0,0
Verluste aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten AC
 
 
 
 
0,0
0,0
Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen
Vermögenswerten
0,0
0,0
10.Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten
Diese Position beinhaltet Gewinne und Verluste aus Verkäufen und sonstigen Ausbuchungsereignissen von finanziellen Vermögenswerten zum FVOCI, finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten und sonstigen Finanzinstrumenten, die nicht zum FVPL bilanziert werden, wie beispielsweise Forderungen aus Finanzierungsleasing oder Finanzgarantien. Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten in Stufe 3 werden jedoch in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ ausgewiesen.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2023
1-12 2024
Verkauf von finanziellen Vermögenswerten FVOCI
 
 
 
 
0,0
0,0
Ausbuchung von finanziellen Verbindlichkeiten AC
 
 
 
 
0,2
1,0
Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten
0,2
1,0
Seite 36
11.Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten
Diese Position beinhaltet Wertminderungen und Auflösungen von Wertminderungen aller Arten von Finanzinstrumenten, auf die das IFRS 9-Wertminderungsmodell erwarteter Kreditverluste anwendbar ist. Darüber hinaus werden Eingänge aus abgeschriebenen Forderungen, Modifikationsgewinne und -verluste für finanzielle Vermögenswerte in Stufe 2 und Stufe 3 und POCI-Vermögenswerte sowie Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten in Stufe 3 und POCI-Vermögenswerten in dieser Position dargestellt.
in EUR Mio.     1-12 20231-12 2024
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI    -0,10,1
Finanzielle Vermögenswerte AC    -15,7-9,1
Zuführung/Auflösung zu Wertberichtigungen für Kreditrisiken (netto)    -20,5-14,4
Direktabschreibung     -0,3-0,4
Eingänge abgeschriebener finanzieller Vermögenswerte    5,25,3
Gewinne/Verluste aus vertraglichen Modifikationen    -0,20,3
Rückstellungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien (netto)    6,7-9,5
Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten    -9,1-18,6
In der nachfolgenden Tabelle wird die Veränderung der in der Bilanz erfassten Wertberichtigungen für Kreditrisiken dem Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten gegenübergestellt:
 
 
 
 
 
 
 
Änderungen Wertberichtigungen für Kreditrisiken
 
in EUR Mio.
Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten
Sonstige erfolgswirksame Änderungen
Erfolgsneutrale Änderungen
Gesamt
Wertberichtigungen für Kreditrisiken Jän 24
 
 
 
 
179,1
Zuführung zu Wertberichtigungen für
Kreditrisiken (netto)
 
-24,2
 
 
-24,2
Erhöhung durch Zeitablauf (Aufzinsung)
 
 
 
3,3
 
3,3
Ausbuchung aufgrund von Verkäufen
 
 
 
 
 
0,0
Abschreibungen
 
 
 
 
 
16,0
16,0
Änderung Konsolidierungskreis
 
 
 
 
 
0,0
Währungsdifferenzen
 
 
 
 
0,0
 
0,0
Sonstige
 
 
 
 
0,0
 
0,0
Wertberichtigungen für Kreditrisiken Dez 24
 
 
 
 
184,1
Ergebnis aus Wertminderungen von
Finanzinstrumenten als POCI klassifiziert
 
0,4
 
 
 
Direktabschreibungen
 
 
 
-0,4
 
 
 
Eingänge abgeschriebener finanzieller
Vermögenswerte
 
5,3
 
 
 
Gewinne/Verluste aus vertraglichen
Modifikationen
 
0,3
 
 
 
Sonstige
 
 
 
0,0
 
 
 
Ergebnis aus Wertminderungen von
Finanzinstrumenten
 
-18,6
 
 
 
12.Sonstiger betrieblicher Erfolg
Im sonstigen betrieblichen Erfolg sind grundsätzlich all jene Erträge und Aufwendungen der Sparkasse ausgewiesen, die nicht unmittelbar der laufenden Geschäftstätigkeit zuzurechnen sind.
Der sonstige betriebliche Erfolg beinhaltet Erträge aus der Auflösung von und Aufwendungen aus der Zuführung zu Rückstellungen im Anwendungsbereich von IAS 37. Weiters werden Wertminderungen und Aufholungen von Wertminderungen sowie Ergebnisse aus dem Verkauf von Sachanlagen, als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien und immateriellen Vermögenswerten im sonstigen betrieblichen Erfolg dargestellt. Diese Position beinhaltet auch etwaige Wertminderungen von Firmenwerten.
Darüber hinaus beinhaltet der sonstige betriebliche Erfolg Beitragszahlungen an Abwicklungsfonds sowie sonstige Steuern.
Steuern und Abgaben auf das Bankgeschäft werden ebenfalls als Teil des sonstigen betrieblichen Erfolges berücksichtigt. Eine Verbindlichkeit oder eine Rückstellung für Steuern und Abgaben wird bilanziert, wenn eine Tätigkeit durchgeführt wird, die aufgrund der gesetzlichen Vorschriften die Verpflichtung zur Leistung der Abgabe auslöst.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2023
1-12 2024
Sonstige betriebliche Aufwendungen
 
 
 
 
-6,3
-1,8
Zuführung - Sonstige Rückstellungen
 
 
 
 
0,0
0,0
Steuern und Abgaben auf das Bankgeschäft
 
 
 
 
-2,1
-1,8
Bankenabgabe
 
 
 
 
 
-2,1
-1,8
Sonstige Steuern
 
 
 
 
 
0,0
0,0
Beitragszahlungen an nationale Abwicklungsfonds
 
 
 
 
-4,2
0,0
Sonstige betriebliche Erträge
 
 
 
 
0,0
1,7
Auflösung - Sonstige Rückstellungen
 
 
 
 
0,0
1,7
Ergebnis aus Sachanlagen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und immateriellen Vermögenswerten
 
-0,2
0,0
Ergebnis aus sonstigen betrieblichen Aufwendungen/Erträgen
 
 
 
-3,7
-10,6
Sonstiger betrieblicher Erfolg
 
 
 
 
-10,2
-10,7
Die betrieblichen Aufwendungen (inklusive Reparaturen und Instandhaltungskosten) für „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“, mit denen Mieteinnahmen erzielt wurden, beliefen sich auf EUR 1,0 Mio. (2023: EUR 1,0 Mio.).
Seite 37
13.Ertragsteuern
Laufende und latente Steuern werden grundsätzlich als Erträge oder Aufwendungen erfolgswirksam in der jeweiligen Periode erfasst. Jedoch werden Steuern, die sich auf Posten beziehen, die über das „Sonstige Ergebnis“ oder direkt im Eigenkapital erfasst werden, korrespondierend ebenfalls im „Sonstigen Ergebnis“ oder direkt im Eigenkapital und nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Kuponzahlungen auf von der Sparkasse begebene Eigenkapitalinstrumente, die als zusätzliches Kernkapital (AT1) angerechnet werden, sind in Österreich als Betriebsausgabe steuerlich abzugsfähig. Da die AT1 Kupons als Gewinnausschüttung betrachtet werden, sind die Steuereffekte in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen
Ermessensentscheidungen sind erforderlich, um auf Basis des wahrscheinlichen Zeitpunkts und der Höhe des zukünftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien festzustellen, in welcher Höhe aktive latente Steuern anzusetzen sind. Dazu wird ein Planungszeitraum von fünf Jahren zugrunde gelegt.
Die Steuern vom Einkommen beinhalten, die in den einzelnen Konzernunternehmen auf Grundlage der steuerlichen Ergebnisse errechneten, laufenden Ertragsteuern, Ertragsteuerkorrekturen für Vorjahre sowie die Veränderung der latenten Steuerabgrenzungen.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2023
1-12 2024
Laufender Steueraufwand
 
 
 
 
 
-33,5
-20,4
laufende Periode
 
 
 
 
 
-33,5
-21,1
Vorperiode
 
 
 
 
 
0,0
0,6
Latenter Steueraufwand
 
 
 
 
 
-0,9
-2,8
laufende Periode
 
 
 
 
 
-0,9
-2,8
Vorperiode
 
 
 
 
 
0,0
0,0
Gesamt
 
 
 
 
 
 
-34,4
-23,3
Die nachstehende Überleitungsrechnung stellt den Zusammenhang zwischen den rechnerischen und ausgewiesenen Steuern vom Einkommen dar:
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2023
1-12 2024
Ergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
 
 
 
 
155,7
114,3
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Rechnerischer Ertragsteueraufwand im Geschäftsjahr zum österreichischen Ertragsteuersatz (23 %)
 
 
 
-37,4
-26,3
Steuerminderungen aufgrund steuerbefreiter Beteiligungserträge und sonstiger steuerbefreiter Erträge
 
 
6,6
4,1
Steuermehrungen aufgrund von nicht abzugsfähigen Aufwendungen
 
 
 
 
-0,8
-0,2
Aperiodischer Steueraufwand(-)/-ertrag(+)
 
 
 
 
0,0
0,6
Sonstige Effekte
 
 
 
 
 
-2,9
-1,6
Gesamt
 
 
 
 
 
 
-34,4
-23,4
Die bestehenden aktiven Steuerlatenzen werden mit einem Steuersatz von 23 % bewertet.
In der nachstehenden Tabelle sind die Ertragsteuern, die auf einzelne Bestandteile des sonstigen Ergebnisses entfallen, dargestellt:
 
 
 
 
 
1-12 2023
1-12 2024
in EUR Mio.
Ergebnis vor Steuern
Ertragsteuern
Ergebnis nach Steuern
Ergebnis vor Steuern
Ertragsteuern
Ergebnis nach Steuern
Fair Value-Rücklage von Eigenkapitalinstrumenten
13,9
-5,8
8,1
40,7
-9,4
31,3
Fair Value-Rücklage von Schuldinstrumenten
6,7
-1,5
5,2
4,2
-1,0
3,2
Rücklage für eigenes Kreditrisiko
3,7
-0,9
2,8
-9,5
2,2
-7,3
Neubewertung aus leistungsorientierten
Versorgungsplänen
-6,8
1,6
-5,2
1,6
-0,4
1,2
Sonstiges Ergebnis
 
17,5
-6,6
10,9
37,0
-8,6
28,4
Seite 38
Wesentliche Komponenten der latenten Steuerforderungen und Steuerverpflichtungen
 
 
 
 
Steuerforderungen
Steuerverpflichtungen
Nettoabweichung 2024
in EUR Mio.
Dez 2024
Jän 2024
Dez 2024
Jän 2024
Gesamt
Gewinn- und Verlust-
rechnung
Sonstiges Ergebnis
Temporäre Differenz betreffen die folgenden Posten:
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten HfT und nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte FVPL
1,5
2,7
-13,0
-9,8
-4,4
-4,4
0,0
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
1,1
2,1
-25,2
-15,5
-10,7
0,3
-10,4
Finanzielle Vermögenswerte AC und Finanzierungsleasing
2,7
2,2
0,0
0,0
0,4
0,4
0,0
Derivate - Hedge Accounting
2,7
3,0
0,0
0,0
-0,3
-0,3
0,0
Sachanlagen (abweichende Nutzungsdauer nach Steuerrecht)
0,4
0,4
-7,4
-7,5
0,1
0,1
0,0
Beteiligungen und verbundene Unternehmen (Abwertungen - steuerliche Beteiligungssiebentel)
5,5
5,1
0,0
0,0
0,5
0,5
0,0
Finanzielle Verbindlichkeiten AC (Einlagen und verbriefte
Verbindlichkeiten)
0,0
0,0
-18,7
-19,8
1,1
1,1
0,0
Finanzielle Verbindlichkeiten, designiert zum FVPL
17,1
11,5
0,0
0,0
5,6
3,5
2,2
Langfristige Personalrückstellungen (steuerliche Rückstellungsbewertung abweichend)
10,7
10,8
0,0
0,0
-0,1
0,3
-0,4
Sonstige Rückstellungen (steuerliche Rückstellungsbewertung abweichend)
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Kundenstock, Marken und sonstige immaterielle
Vermögenswerte
0,0
0,0
-0,8
-0,9
0,0
0,0
0,0
Sonstiges
 
8,5
11,3
-1,1
0,0
-3,9
-3,9
0,0
Auswirkung der Saldierung von aktiven latenten Steuern
-50,5
-49,1
50,5
49,1
0,0
0,0
0,0
Summe latente Steuern
0,0
0,0
-15,9
-4,4
-11,5
-2,9
-8,6
Summe laufende Steuern
4,6
4,6
0,0
-8,1
8,1
8,1
0,0
Summe Steuern
4,6
4,6
-15,9
-12,5
-3,5
5,1
-8,6
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Steuerforderungen
Steuerverpflichtungen
Nettoabweichung 2023
in EUR Mio.
Dez 2023
Jän 2023
Dez 2023
Jän 2023
Gesamt
Gewinn- und Verlust-
rechnung
Sonstiges Ergebnis
Temporäre Differenz betreffen die folgenden Posten:
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten HfT und nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte FVPL
2,7
5,6
-9,8
-4,2
-8,6
-8,6
0,0
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
2,1
3,6
-15,5
-12,6
-4,4
-0,1
-4,3
Finanzielle Vermögenswerte AC und Finanzierungsleasing
2,2
4,9
0,0
0,0
-2,7
-2,7
0,0
Derivate - Hedge Accounting
3,0
5,7
0,0
0,0
-2,7
-2,7
0,0
Sachanlagen (abweichende Nutzungsdauer nach Steuerrecht)
0,4
0,4
-7,5
-6,1
-1,4
-1,4
0,0
Beteiligungen und verbundene Unternehmen (Abwertungen - steuerliche Beteiligungssiebentel)
5,1
4,6
0,0
0,0
0,4
0,4
0,0
Finanzielle Verbindlichkeiten AC (Einlagen und verbriefte
Verbindlichkeiten)
0,0
0,0
-19,8
-23,8
4,0
4,0
0,0
Finanzielle Verbindlichkeiten, designiert zum FVPL
11,5
6,8
0,0
0,0
4,7
5,3
-0,6
Langfristige Personalrückstellungen (steuerliche Rückstellungsbewertung abweichend)
10,8
11,2
0,0
0,0
-0,5
-20,1
19,7
Sonstige Rückstellungen (steuerliche Rückstellungsbewertung abweichend)
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Kundenstock, Marken und sonstige immaterielle
Vermögenswerte
0,0
0,0
-0,9
-1,4
0,5
0,5
0,0
Sonstiges
 
11,3
8,9
0,0
-0,7
3,1
3,1
0,0
Auswirkung der Saldierung von aktiven latenten Steuern
-53,5
-48,8
53,5
48,8
0,0
0,0
0,0
Summe latente Steuern
0,0
3,1
-4,4
0,0
-7,5
-22,3
14,7
Summe laufende Steuern
4,6
1,3
-8,1
-0,1
-4,7
-4,7
0,0
Summe Steuern
4,6
4,5
-12,5
-0,1
-12,3
-27,0
14,7
Die latenten Steuerforderungen und -verpflichtungen sind jeweils vor Saldierung in den Einzelgesellschaften dargestellt. Die in der Tabelle angeführten Beträge stellen die Bruttobuchwerte des jeweiligen Postens vor Werthaltigkeitsprüfung dar.
Die Gesamtveränderung der latenten Steuern beträgt im Jahresvergleich EUR -11,5 Mio. (2023: EUR -7,5 Mio.), wovon EUR -2,9 Mio. (2023: EUR -22,3 Mio.) als latenter Steueraufwand in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung enthalten sind. Ein Betrag von EUR -8,6 Mio. (2023: EUR 14,7 Mio.) spiegelt sich im „Sonstigen Ergebnis“ (OCI) wider.
Die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sind jeweils vor Saldierung in den Einzelgesellschaften dargestellt. Es bestehen keine nicht werthaltigen Steuerpositionen aus temporären Differenzen. Steuerliche Verlustvorträge bestehen keine.
In Übereinstimmung mit IAS12.39 wurden latente Steuerverpflichtungen für temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen in Höhe von EUR -1,1 Mio. (2023: EUR -1,4 Mio.) nicht angesetzt, da nicht erwartet wird, dass sich diese in absehbarer Zeit umkehren.
14.Gewinnverwendung
Der Hauptversammlung der Sparkasse Oberösterreich Bank AG wird vorgeschlagen, den Aktionär:innen eine Dividende von EUR 27,50 je Aktie, das sind EUR 20.035.317,50 und den Inhaber:innen des verbleibenden Partizipationskapitals eine Dividende von EUR 27,50 je Anteil, das sind EUR 3.245,00, auszuzahlen. Der ausschüttungsfähige Bilanzgewinn ergibt sich aus dem nach österreichischen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellten Jahresabschluss der Sparkasse Oberösterreich Bank AG und beträgt EUR 20.038.562,50 (2023: EUR 57.930 Tsd.).
Seite 39
Finanzinstrumente – Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze
Bewertungsmethoden für Finanzinstrumente
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Gemäß IFRS 9 sind alle finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, zu denen auch derivative Finanzinstrumente zählen, in der Bilanz anzusetzen und in Abhängigkeit der ihnen zugewiesenen Kategorie zu bewerten.
Marktübliche Käufe oder Verkäufe eines finanziellen Vermögenswertes werden zum Erfüllungstag erfasst. Als Erfüllungstag gilt der Tag, an dem ein finanzieller Vermögenswert übertragen wird.
Für die Bewertung von Finanzinstrumenten stehen grundsätzlich die zwei folgenden Bewertungsmethoden zur Verfügung: zu fortgeführten Anschaffungskosten und Fair Value.
Fortgeführte Anschaffungskosten und Effektivzinssatz
Fortgeführte Anschaffungskosten sind der Betrag, mit dem der finanzielle Vermögenswert oder die finanzielle Verbindlichkeit beim erstmaligen Ansatz bewertet wird, abzüglich der Tilgungen, zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisation einer etwaigen Differenz zwischen dem ursprünglichen Betrag und dem bei Fälligkeit rückzahlbaren Betrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode sowie bei finanziellen Vermögenswerten nach Berücksichtigung einer etwaigen Wertberichtigung.
Der Effektivzinssatz (effective interest rate EIR) ist der Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Ein-/Auszahlungen über die erwartete Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts oder der finanziellen Verbindlichkeit exakt auf den Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswerts (d. h. die fortgeführten Anschaffungskosten vor Berücksichtigung von Wertberichtigungen) oder auf die fortgeführten Anschaffungskosten einer finanziellen Verbindlichkeit abgezinst werden. Die geschätzten Cashflows berücksichtigen dabei alle vertraglichen Bedingungen des Finanzinstruments, erwartete Kreditverluste bleiben aber unberücksichtigt. Die Berechnung umfasst weiters Transaktionskosten und Bearbeitungsgebühren, wenn diese integraler Bestandteil des EIR sind, sowie alle anderen Agios und Disagios auf den Nennbetrag.
Fair Value
Details zu Methoden, die für die Fair Value-Bewertung angewendet werden, sowie zur Fair Value-Hierarchie sind in der Note 25 „Fair Value von Finanzinstrumenten“ dargestellt.
Klassifizierung und Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte
Die Klassifizierung und Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte hängt im IFRS 9 von den zwei folgenden Kriterien ab:
dem Geschäftsmodell zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte und
der Eigenschaft der vertraglichen Cashflows des finanziellen Vermögenswerts.
Weitere Details sind in diesem Kapitel unter „Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen“ dargestellt.
Die Anwendung dieser Kriterien führt zur Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte in drei Bewertungskategorien, die in der jeweiligen Note beschrieben werden:
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (AC)
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte (FVOCI)
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte (FVPL)
Klassifizierung und Folgebewertung von finanziellen Verbindlichkeiten
Mit Ausnahme der erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten werden finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Zinsaufwendungen werden berechnet, indem der EIR auf die fortgeführten Anschaffungskosten einer finanziellen Verbindlichkeit angewendet wird. Für weitere Details zu finanziellen Verbindlichkeiten verweisen wir auf Note 18 „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten“ und auf Note 24 „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten“.
Wertminderungen von Finanzinstrumenten
Die Sparkasse erfasst Wertminderungen ihrer finanziellen Vermögenswerte, aus Schuldinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum Fair Value (fair value through profit or loss FVPL) bewertet werden, ihrer Leasingforderungen und ihrer außerbilanziellen Kreditrisiken aus Finanzgarantien und bestimmten Kreditzusagen.
Seite 40
Der erwartete Kreditverlust (expected credit loss ECL) wird als Wertminderung erfasst. Für die Bemessung der Höhe der erwarteten Kreditverluste und der Erfassung von Zinserträgen unterscheidet die Sparkasse OÖ drei Wertminderungsstufen:
Stufe 1 bezieht sich auf Finanzinstrumente, für die keine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos seit dem erstmaligen Ansatz identifiziert wurde oder die dem IFRS 9 Wahlrecht für Finanzinstrumente mit geringem Kreditrisiko unterliegen. Die Wertminderung wird in Höhe des Anteils der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverluste, die aus möglichen Ausfallereignissen während der nächsten 12 Monate resultieren, bemessen. Zinserträge werden unter Anwendung des EIR auf den Bruttobuchwert des finanziellen Vermögenswertes erfasst.
Finanzinstrumente in Stufe 2 weisen eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos seit dem erstmaligen Ansatz auf (und das Wahlrecht für Finanzinstrumente mit geringem Kreditrisiko wird nicht angewendet). Stufe 2 umfasst auch Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente, für die die Vorschriften des IFRS 9 die obligatorische Anwendung des „vereinfachten Verfahrens“ vorsehen. Die Wertminderung wird in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste berechnet. Zinserträge werden unter Anwendung des EIR auf den Bruttobuchwert des finanziellen Vermögenswertes erfasst (wie in Stufe 1). Bei Inanspruchnahmen von zugesagten Kreditlinien durch nicht ausgefallene Kund:innen wird das gesamte (bilanzielle und außerbilanzielle) Kreditrisikovolumen, abhängig von der Entwicklung des Kreditrisikos zwischen Zusage und erstmaliger Inanspruchnahme, als Stufe 1 oder Stufe 2 klassifiziert.
Finanzinstrumente in Stufe 3 weisen eine beeinträchtigte Bonität auf. Die Sparkasse hat hierbei den Ansatz gewählt, den IFRS 9-Begriff der „beeinträchtigten Bonität“ an die aufsichtsrechtliche Ausfalldefinition gemäß den Vorgaben der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde in EBA/GL/2016/07 und der Delegierten Verordnung (EU) 2018/171 der Kommission anzugleichen. Bei Anwendung der Ausfalldefinition besteht in der Sparkasse generell eine Gesamtkundensicht, die zu einer Zuordnung in die Stufe 3 bei allen Geschäften mit einer Kund:in führt, auch wenn der Ausfall nur bei einem von mehreren Geschäften mit der Kund:in erfolgt (pulling-effect). Auf der anderen Seite bewirkt eine Hochstufung vom Ausfallstatus ein Wegfallen der beeinträchtigten Bonität bei sämtlichen Risikopositionen mit der Kund:in. Die Wertminderung der Finanzinstrumente in Stufe 3 wird in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste berechnet. Zinserträge werden unter Anwendung des Effektivzinssatzes auf die fortgeführten Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswertes (d. h. den Nettobuchwert) berechnet. Aus bilanzieller Sicht werden Zinsabgrenzungen auf Basis des Bruttobuchwertes des finanziellen Vermögenswertes erfasst. Die Differenz zwischen den abgegrenzten Zinsen und den erfassten Zinserträgen wird durch das bilanzielle Wertberichtigungskonto ausgeglichen (ohne die Wertminderung in der Gewinn- und Verlustrechnung zu beeinflussen).
Für finanzielle Vermögenswerte mit bereits bei Erwerb oder Ausreichung beeinträchtigter Bonität (purchased or originated credit-impaired POCI) werden die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste zunächst im bonitätsangepassten Effektivzinssatz berücksichtigt. Daher wird zu Beginn keine Wertberichtigung gebildet. In der Folge werden nur nachteilige Veränderungen der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste nach der erstmaligen Erfassung als Wertminderung berücksichtigt, während positive Veränderungen als Wertminderungserträge erfasst werden, die den Bruttobuchwert der POCI-Vermögenswerte erhöhen. Für POCI-Vermögenswerte werden keine Wertminderungsstufen unterschieden.
Die Bewertung der erwarteten Kreditverluste enthält Cashflows, die aus Sicherheiten und jenen von der Sparkasse gehaltenen Finanzgarantien erwartet werden, welche als integraler Vertragsbestandteil der finanziellen Vermögenswerte angesehen werden, deren Risiko garantiert wird. Die Sparkasse betrachtet Garantien als integral, wenn sie zum oder nahe am Beginn des garantierten finanziellen Vermögenswerts abgeschlossen werden. Wenn der Sparkasse in einem Kreditvertrag die Möglichkeit eingeräumt wird, eine Garantie zu verlangen, gilt diese ebenfalls als integral. Prämien, die für eine integrale Finanzgarantie und andere Kreditsicherheiten bezahlt werden, werden in den Effektivzinssatz des zugrundeliegenden finanziellen Vermögenswerts einbezogen.
Erstattungsansprüche aus Finanzgarantien, die nicht als integraler Vertragsbestandteil betrachtet werden, werden im Bilanzposten „Sonstige Vermögenswerte“ ausgewiesen. In der Gewinn- und Verlustrechnung verringern sie den Wertminderungsverlust von garantierten finanziellen Vermögenswerten in dem Posten „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“. Als Voraussetzung für diese Behandlung muss die Erstattung des Verlustes der Sparkasse im Rahmen der Garantie so gut wie sicher sein: Bezahlte Prämien für nicht integrale finanzielle Garantien werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Provisionsaufwendungen“ unter „Provisionsüberschuss“ erfasst.
Ausführlichere Informationen zur Identifizierung von signifikanten Erhöhungen des Ausfallrisikos (inklusive Beurteilung auf kollektiver Basis), zu Schätzmethoden für die Berechnung des 12-Monats-ECL und der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste sind in Note 34 „Kreditrisiko“ dargestellt. Informationen zur Ausfalldefinition sind in Note 37 „Bemessung des erwarteten Kreditverlustes“ enthalten.
Bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten entspricht der Nettobuchwert des in der Bilanz ausgewiesenen finanziellen Vermögenswertes der Differenz zwischen dem Bruttobuchwert und den kumulierten Wertminderungen. Bei finanziellen Vermögenswerten, die erfolgsneutral zum Fair Value (fair value through other comprehensive income FVOCI) bewertet werden, wird die Wertminderung jedoch im kumulierten sonstigen Ergebnis erfasst. Diese Erfassung erfolgt in der Eigenkapitalveränderungsrechnung als „Fair Value Rücklage“. Die Wertminderungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien werden in dem Bilanzposten „Rückstellungen“ ausgewiesen.
Seite 41
Informationen über die Entwicklung der erwarteten Kreditverluste der jeweiligen Finanzinstrumente sind in Note 37 „Bemessung des erwarteten Kreditverlustes“ enthalten.
In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Wertminderungsaufwendungen und -erträge für alle Arten von Finanzinstrumenten in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ ausgewiesen.
Ausbuchung von Finanzinstrumenten und Behandlung vertraglicher Modifikationen
i.Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten
In der Gewinn- und Verlustrechnung wird die Differenz zwischen dem Buchwert des ausgebuchten finanziellen Vermögenswertes und der erhaltenen Gegenleistung in der Position „Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten“ oder, bei finanziellen Vermögenswerten zum FVOCI, in der Position „Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten“ ausgewiesen. Für finanzielle Vermögenswerte zum FVPL werden die Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung zusammen mit den Bewertungsergebnissen in der Position „Handelsergebnis“ oder „Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten“ erfasst.
ii.Ausbuchungskriterien für vertragliche Modifikationen von finanziellen Vermögenswerten
Im Rahmen des laufenden Kreditgeschäftes und im Einvernehmen mit den jeweiligen Schuldner:innen kann es dazu kommen, dass die Sparkasse gewisse Bedingungen der zugrunde liegenden Verträge neu verhandelt oder auf andere Weise abändert. Dies kann beispielsweise marktgetriebene kommerzielle Neuverhandlungen umfassen oder vertragliche Änderungen, die darauf abzielen, finanzielle Schwierigkeiten der Kreditnehmer:in zu mildern oder zu verhindern. Für die Beurteilung der wirtschaftlichen Substanz und der finanziellen Auswirkungen solcher vertraglichen Modifikationen hat die Sparkasse eine Reihe von Kriterien entwickelt, anhand derer festgelegt wird, ob sich die geänderten Konditionen wesentlich von den ursprünglichen unterscheiden und daher der finanzielle Vermögenswert ausgebucht werden muss.
Marktbasierte Zinsanpassungen, die spezifische Bedingungen erfüllen, lösen keine Beurteilung der Signifikanz der Änderung aus. Stattdessen führen sie zu einer Neuberechnung des EIR der Kredite. Solche Zinsanpassungen beziehen sich in der Regel auf nicht notleidende finanzielle Vermögenswerte, die keinen Forbearance-Status aufweisen und für die eine Vorfälligkeitsoption und ein hinreichend kompetitiver Refinanzierungsmarkt bestehen. Darüber hinaus müssen die Kosten, die der Schuldner:in im Falle einer Vorauszahlung bzw. vorzeitigen Beendigung anfallen, als gering beurteilt werden. Solche Bedingungen führen ein implizites, variables Zinselement in den Vertrag ein. Diese Art der Zinsanpassungen kommt selten auf Kredite in Stufe 2 zur Anwendung.
Wesentliche Änderungen führen zur Ausbuchung des ursprünglichen finanziellen Vermögenswertes und zum erstmaligen Ansatz des modifizierten finanziellen Vermögenswertes als neues Finanzinstrument. Folgende Ereignisse sind von dieser Regelung umfasst:
die Änderung der vertraglichen Gegenpartei (außer es handelt sich um eine formelle Änderung, z. B. Änderungen der rechtlichen Bezeichnung);
die Änderung der Vertragswährung (außer wenn die Änderung aus der Ausübung einer im ursprünglichen Vertrag enthaltenen Option zum Währungswechsel mit bereits definierten Bedingungen resultiert oder die neue Währung an die ursprüngliche Währung gekoppelt ist);
die Einführung von nicht SPPI-konformen Vertragsklauseln (außer es handelt sich um Zugeständnisse, die die Einbringlichkeit von Forderungen verbessern, indem sie den Schuldner:innen ermöglichen, sich von finanziellen Schwierigkeiten zu erholen); oder
das Entfernen einer nicht SPPI-konformen Vertragsklausel.
Für gewisse Ausbuchungskriterien ist es entscheidend, ob die vertragliche Modifikation bei einer Schuldner:in mit finanziellen Schwierigkeiten durchgeführt wurde. Bestimmte Vertragsmodifikationen bei Schuldner:innen mit finanziellen Schwierigkeiten werden nicht als wesentlich erachtet, da sie darauf abzielen, die Aussichten der Sparkasse auf die Einbringlichkeit der Forderungen zu verbessern, indem die Tilgungspläne an die spezifischen finanziellen Voraussetzungen dieser Schuldner:innen angepasst werden. Wenn solche vertraglichen Modifikationen jedoch bei nicht notleidenden Schuldner:innen angewendet werden, können diese als wesentlich genug angesehen werden, um eine Ausbuchung auszulösen. Dies wird in der Folge näher erläutert.
Die folgenden Kriterien führen zur Ausbuchung, es sei denn, sie gelten als Forbearance-Maßnahmen, sie werden auf ausgefallene Kund:innen angewendet oder sie lösen einen Ausfall aus (d. h. die Ausbuchung basiert auf einer Modifikation, die nicht aus finanziellen Schwierigkeiten der Kund:in resultiert):
Änderung des Tilgungsplans, die dazu führt, dass die gewichtete Restlaufzeit des Vermögenswertes im Vergleich zum ursprünglichen Vermögenswert um mehr als 100 % und mindestens um zwei Jahre verändert ist;
Seite 42
Änderung des Zeitpunkts/der Höhe der vertraglichen Cashflows, die dazu führt, dass der Barwert der modifizierten Cashflows (diskontiert mit dem Effektivzinssatz vor Modifikation) um mehr als 10 % vom Bruttobuchwert des Vermögenswertes unmittelbar vor der Änderung abweicht (kumulative Beurteilung unter Berücksichtigung aller Änderungen in den letzten zwölf Monaten) oder
die Umwandlung eines variablen Zinssatzes in einen fixen Zinssatz oder umgekehrt für die gesamte Restlaufzeit des finanziellen Vermögenswertes.
Wenn vertragliche Modifikationen, die als Forbearance-Maßnahmen gelten oder die auf ausgefallene Kund:innen angewendet werden oder die einen Ausfall auslösen (d. h. sie resultieren aus finanziellen Schwierigkeiten der Kund:in), so wesentlich sind, dass sie qualitativ als Tilgung des ursprünglichen Vertrages gesehen werden, führen sie zu einer Ausbuchung. Beispiele für solche Modifikationen sind:
eine neue Vereinbarung mit wesentlich geänderten Vertragsbestandteilen, die im Rahmen einer notwendig gewordenen Restrukturierung nach einer Stillhaltevereinbarung, die die Rechte der ursprünglichen Vermögenswerte temporär aussetzt, unterzeichnet wurde;
Zusammenführung mehrerer ursprünglicher Kredite in einen Vermögenswert mit wesentlich geänderten Bedingungen; oder
Umwandlung eines revolvierenden Kredites in einen nicht revolvierenden Kredit.
Vertragliche Modifikationen, die zu einer Ausbuchung des jeweiligen ursprünglichen Vermögenswertes führen, führen zum erstmaligen Ansatz eines neuen finanziellen Vermögenswertes. Wenn die Schuldner:in ausgefallen ist oder die wesentliche Modifikation zum Ausfall führt, wird der neue Vermögenswert als POCI behandelt. Die Differenz zwischen dem Buchwert des ausgebuchten Vermögenswertes und dem Fair Value des neuen POCI-Vermögenswertes bei erstmaliger Erfassung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ ausgewiesen.
Wenn die Schuldner:in nicht ausgefallen ist und die wesentliche Modifikation nicht zum Ausfall führt, wird der nach der Ausbuchung des ursprünglichen Vermögenswertes erfasste neue Vermögenswert der Stufe 1 zugeordnet. Bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Krediten wird der nicht amortisierte Betrag der Bearbeitungsgebühren/Transaktionskosten, die im EIR berücksichtigt wurden, zum Ausbuchungszeitpunkt in die Position „Zinserträge“ im „Zinsüberschuss“ gebucht. Die Auflösung der Wertminderungen, die für den ursprünglichen Vermögenswert zum Zeitpunkt der wesentlichen Modifikation gebildet waren, sowie die Bildung der Wertminderung für den neuen Vermögenswert werden in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ ausgewiesen. Der verbleibende Unterschiedsbetrag wird in der Position „Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten“ dargestellt.
Für Schuldinstrumente, die nicht zum FVPL bewertet werden und die vertraglichen Änderungen unterliegen, die nicht zu einer Ausbuchung führen, wird der Bruttobuchwert des Vermögenswertes durch Erfassung eines Modifikationsgewinnes oder -verlustes angepasst. Dieser Modifikationsgewinn oder -verlust entspricht der Differenz zwischen dem Bruttobuchwert vor der Modifikation und dem Barwert der Cashflows des modifizierten Vermögenswertes, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird der Modifikationsgewinn oder -verlust in der Position „Zinserträge“ unter „Zinsüberschuss“ dargestellt, wenn sich die Modifikationen auf finanzielle Vermögenswerte in Stufe 1 beziehen. Für finanzielle Vermögenswerte in Stufe 2 und 3 und POCI-Vermögenswerte wird der Modifikationsgewinn oder -verlust in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ ausgewiesen. Soweit jedoch die vertragliche Modifikation darin besteht, dass die Bank ihre Rechte auf Zahlungsströme in Bezug auf den ausstehenden Betrag des Vermögenswertes aufgibt, wie z. B. (teilweiser) Verzicht auf den Kapitalbetrag oder aufgelaufene Zinsen, wird dieser Verzicht als Abschreibung behandelt.
iii.Abschreibungen
Die Sparkasse schreibt einen finanziellen Vermögenswert oder einen Teil davon ab, wenn sie keine realistischen Erwartungen hat, die jeweiligen Cashflows aus dem Vermögenswert zu erhalten. Bei einer solchen Abschreibung werden der Bruttobuchwert des Vermögenswertes und der zugehörige Stand an Wertminderungen gleichermaßen reduziert.
Die Sparkasse hat Kriterien für die Abschreibung von uneinbringlichen Forderungen im Kreditgeschäft festgelegt. Abschreibungen können aus Forbearance-Maßnahmen resultieren, bei denen die Bank vertraglich auf einen Teil des ausstehenden Betrages verzichtet, um der Kund:in bei der Überwindung von finanziellen Schwierigkeiten zu helfen und somit die Aussichten auf Einbringlichkeit des übrigen Kredits zu verbessern (bei Firmenkund:innen in der Regel unter der Annahme der Unternehmensfortführung). Informationen zu Forbearance sind in Note 41 „Restrukturierungen, Neuverhandlungen und Forbearance“ enthalten.
In Szenarien ohne Unternehmensfortführung werden Abschreibungen von uneinbringlichen Forderungen von Firmenkund:innen durch rechtliche Vollstreckungsmaßnahmen wie Konkurs, Liquidation oder Gerichtsverfahren ausgelöst. Weitere Auslöser für Abschreibungen können sich aus Entscheidungen ergeben, aufgrund der Wertlosigkeit der Forderung oder Sicherheiten auf eine Vollstreckung zu verzichten, oder generell aus der Beurteilung, dass die Forderung wirtschaftlich verloren ist. Bei Retailkund:innen stellen sich die Uneinbringlichkeit sowie der Zeitpunkt und die Höhe der Abschreibung im Zuge des Inkassoprozesses heraus, wenn
Seite 43
offenkundig wird, dass der fällige Betrag, beispielsweise aufgrund eines laufenden Insolvenzverfahrens, nicht eingehoben werden kann. Übrige uneinbringliche Forderungen werden nach dem Inkassoprozess abgeschrieben.
iv.Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten
In der Gewinn- und Verlustrechnung wird die Differenz zwischen dem Buchwert der ausgebuchten finanziellen Verbindlichkeit und der gezahlten Gegenleistung je nach Bewertungskategorie der ausgebuchten finanziellen Verbindlichkeit in der Position „Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten“, „Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten“ oder „Handelsergebnis“ ausgewiesen.
Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen
i.SPPI-Beurteilung
Die Beurteilung, ob es sich bei vertraglichen Cashflows finanzieller Vermögenswerte ausschließlich um Zins- und Tilgungszahlungen (solely payments of principal and interest SPPI) handelt, unterliegt wesentlichen Ermessensentscheidungen auf Grundlage der IFRS 9 Richtlinien. Dieses Ermessen ist für den Klassifizierungs- und Bewertungsprozess des IFRS 9 von entscheidender Bedeutung, da es bestimmt, ob der Vermögenswert zum FVPL oder, je nach Beurteilung des Geschäftsmodelles, zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum FVOCI zu bewerten ist. Unter Berücksichtigung der Vertragsmerkmale finanzieller Vermögenswerte im Geschäft der Sparkasse werden Ermessensentscheidungen im Wesentlichen in folgenden Bereichen getroffen: Vorfälligkeitsentschädigungen, Projektfinanzierungen und Zinsanpassungen, die auf der Erfüllung bestimmter ESG-bezogener Ziele basieren.
Die Beurteilung, ob die auf Kredite angewendeten Vorfälligkeitsentschädigungen eine angemessene Entschädigung für vorzeitige Beendigung oder Vorauszahlung darstellen, basiert auf einem Vergleich der Höhe der Gebühren mit den wirtschaftlichen Kosten, die der Sparkasse durch die vorzeitige Beendigung oder Vorauszahlung entstanden sind. Zu diesem Zweck verwendet die Sparkasse einen quantitativen Test, bei dem sich diese Kosten aus dem Verlust der Zinsmarge und dem Zinsverlust, der aus einer potenziellen Senkung des Zinsniveaus bis zur Vorauszahlung resultiert, berechnen. Die Angemessenheit der Gebühren kann auch auf qualitativer Basis dargelegt werden, wie zum Beispiel auf Basis gängiger Marktpraxis bezüglich der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigungen und ihrer Akzeptanz durch die Behörden.
Bei Projektfinanzierungen prüft die Sparkasse OÖ, ob es sich um eine elementare Kreditvereinbarung handelt und nicht um eine Investition in die finanzierten Projekte. In diesem Zusammenhang werden Bonität, Besicherungsgrad, bestehende Garantien der Sponsor:innen und die Eigenkapitalausstattung der finanzierten Projekte berücksichtigt.
In den letzten Jahren wurden finanzielle Vermögenswerte, deren Zinsen, basierend auf der Erfüllung bestimmter ESG-bezogener Ziele durch die Schuldner:innen (z.B. Erfüllung bestimmter CO2-Emissionsziele), angepasst werden, Teil des Geschäfts der Sparkasse OÖ. Derzeit gibt es in IFRS 9 keine spezifischen Leitlinien zur Beurteilung der SPPI-Konformität solcher Merkmale. Die Sparkasse ist zu dem Schluss gekommen, dass ESG-bezogene Zinsanpassungen einen geringfügigen Effekt auf die vertraglichen Cashflows haben. Infolgedessen haben sie keinen Einfluss auf die SPPI-Beurteilung.
ii.Beurteilung des Geschäftsmodelles
Bei jedem SPPI-konformen finanziellen Vermögenswert ist bei der erstmaligen Erfassung zu beurteilen, ob dieser in einem Geschäftsmodell gehalten wird, dessen Ziel nur in der Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows (Geschäftsmodell „Halten“) oder in der Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows und dem Verkauf der Vermögenswerte (Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“) besteht, oder ob dieser in einem anderen Geschäftsmodell gehalten wird. Die entscheidenden Aspekte bei der Unterscheidung sind folglich die Häufigkeit und Wesentlichkeit der Verkäufe von Vermögenswerten im jeweiligen Geschäftsmodell. Da die Zuordnung eines Vermögenswertes zu einem Geschäftsmodell beim erstmaligen Ansatz vorgenommen wird, kann es vorkommen, dass Cashflows in den Folgeperioden anders als ursprünglich erwartet realisiert werden und somit eine andere Bewertungsmethode angemessen erscheint. Gemäß IFRS 9 führen solche nachträglichen Änderungen bei bestehenden finanziellen Vermögenswerten in der Regel nicht zu Reklassifizierungen oder Fehlerkorrekturen in Vorperioden. Die neuen Informationen darüber, wie Cashflows realisiert werden, können jedoch darauf hindeuten, dass sich das Geschäftsmodell und damit die Bewertungsmethode für neu erworbene oder neu entstandene finanzielle Vermögenswerte geändert hat.
In der Sparkasse werden gewisse Verkäufe und andere Ausbuchungen als nicht im Widerspruch zu einem Geschäftsmodell “Halten“ gesehen. Beispiele sind Verkäufe aufgrund einer Erhöhung des Ausfallrisikos, Verkäufe, die nahe dem Fälligkeitstermin des Vermögenswertes stattfinden, sowie seltene Verkäufe aufgrund nicht wiederkehrender Ereignisse (wie Änderungen des regulatorischen oder steuerlichen Umfeldes, größere interne Umstrukturierungen oder Unternehmenszusammenschlüsse oder eine ernste Liquiditätskrise) oder eine Ausbuchung, die aus einem Angebot der Emittent:in zum Austausch einer Anleihe resultiert. Andere Arten von Verkäufen, die im Geschäftsmodell „Halten“ durchgeführt werden, werden rückwirkend beurteilt. Wenn dabei bestimmte quantitative Schwellenwerte überschritten werden oder wenn dies im Hinblick auf neue Erwartungen als notwendig erachtet wird, führt die Sparkasse zudem einen prospektiven Test durch. Wenn der Buchwert der Vermögenswerte, die voraussichtlich aus anderen als den oben genannten Gründen über die erwartete Nutzungsdauer aus dem aktuellen Geschäftsmodell verkauft werden, 10 % des Buchwerts des Portfolios übersteigt, sind neue Akquisitionen oder Ausreichungen von Vermögenswerten einem anderen Geschäftsmodell zuzuordnen.
Seite 44
iii.Wertminderungen von Finanzinstrumenten
Das Wertminderungsmodell erwarteter Kreditverluste an sich basiert auf Ermessensentscheidungen, da es eine Beurteilung erfordert, ob eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos vorliegt, ohne hierfür detaillierte Leitlinien bereitzustellen. Im Hinblick auf die signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos hat die Sparkasse spezifische Beurteilungsregeln festgelegt, die aus qualitativen Informationen und quantitativen Schwellenwerten bestehen. Ein weiterer komplexer Bereich besteht in der Bildung von Gruppen ähnlicher Vermögenswerte, die erforderlich ist, um die Erhöhung des Ausfallrisikos auf kollektiver Basis zu beurteilen, bevor spezifische Informationen auf der Ebene einzelner Instrumente verfügbar sind. Die Berechnung der erwarteten Kreditverluste umfasst komplexe Modelle, die sich auf historische Statistiken zu Ausfallwahrscheinlichkeiten und Ausfallverlustquoten, deren Extrapolationen bei unzureichenden Beobachtungen, individuelle Schätzungen der bonitätsangepassten Cashflows und Wahrscheinlichkeiten verschiedener Szenarien, einschließlich Berücksichtigung zukunftsorientierter Informationen, stützen. Darüber hinaus muss die tatsächlich erwartete Laufzeit der Instrumente in Bezug auf Vorauszahlungsmöglichkeiten und in Bezug auf revolvierende Kreditfazilitäten modelliert werden.
Ausführlichere Informationen zur Identifizierung von signifikanten Erhöhungen des Ausfallrisikos (inklusive Beurteilung auf kollektiver Basis), zu Schätzmethoden für die Berechnung des 12-Monats-ECL und der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste sind in Note 34 „Kreditrisiko“ dargestellt. Informationen zur Ausfalldefinition sind in Note 37 „Bemessung des erwarteten Kreditverlustes“ enthalten. Die Entwicklung der Risikovorsorgen findet sich in Note 39 „Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken“.
Seite 45
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente
Finanzielle Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn sie in einem Geschäftsmodell gehalten werden, dessen Zielsetzung die Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows ist (Geschäftsmodell „Halten“) und ihre vertraglichen Cashflows gleichzeitig SPPI-konform sind.
In der Bilanz werden diese Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt, d. h. mit dem Bruttobuchwert abzüglich der Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste. Der Ausweis erfolgt in den Positionen „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte“, „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen“ sowie „Kassenbestand und Guthaben“.
Zinserträge aus diesen Vermögenswerten werden nach der Effektivzinsmethode berechnet und in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Zinserträge“ unter „Zinsüberschuss“ ausgewiesen. Wertminderungserträge oder -aufwendungen sind in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ enthalten. Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung dieser Vermögenswerte (z. B. Verkäufe) werden in der Position „Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten“ ausgewiesen.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte stellen in der Sparkasse die größte Bewertungskategorie dar. Sie umfasst den überwiegenden Teil des Kreditgeschäftes mit Kund:innen (ausgenommen bestimmte, erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Kredite), das Interbankenkreditgeschäft, Einlagen bei Zentralbanken, Schuldverschreibungen, Durchlaufposten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen.
Für Details betreffend zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten verweisen wir auf Note 18.
15.Kassenbestand und Guthaben
In den Posten „Guthaben bei Zentralbanken“ und „Sonstige Sichteinlagen bei Kreditinstituten“ werden Forderungen (Einlagen) gegenüber Zentralbanken und Kreditinstituten ausgewiesen, die täglich fällig sind. Dies bedeutet eine uneingeschränkte Verfügbarkeit ohne vorherige Kündigung bzw. Verfügbarkeit mit einer Kündigungsfrist von maximal einem Geschäftstag bzw. 24 Stunden.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2023
Dez 2024
Kassenbestand
 
 
 
 
 
75,1
73,9
Guthaben bei Zentralbanken
 
 
 
 
 
1.026,1
1.853,8
Sonstige Sichteinlagen bei Kreditinstituten
 
 
 
 
54,2
51,0
Kassenbestand und Guthaben
 
 
 
 
1.155,4
1.978,7
16.Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
Schuldverschreibungen
Schuldverschreibungen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, können aus unterschiedlichen Gründen erworben worden sein, z. B. durch Erfüllung interner/externer Liquiditätsrisikoanforderungen und effiziente Platzierung des strukturellen Liquiditätsüberschusses, vom Vorstand beschlossene strategische Positionen, Initiierung und Förderung von Kundenbeziehungen, Ersatz für Kreditgeschäfte oder sonstige Aktivitäten zur Ertragsgenerierung. Ihr gemeinsames Merkmal ist jedoch, dass wesentliche und häufige Verkäufe solcher Wertpapiere nicht erwartet werden. Für eine Beschreibung, welche Verkäufe als mit dem Geschäftsmodell „Halten“ vereinbar angesehen werden, siehe Absatz „Beurteilung des Geschäftsmodells“ im Kapitel „Finanzinstrumente – Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze“.
Nähere Angaben zur Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken finden sich in Note 39 „Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken“.
Seite 46
Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen je Wertminderungsstufe
 
 
 
 
 
Bruttobuchwerte
Wertberichtigungen für Kreditrisiken
 
in EUR Mio.
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Buchwert
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Regierungen
 
803,1
0,0
0,0
803,1
0,0
0,0
0,0
0,0
803,0
Kreditinstitute
 
1.154,2
0,0
0,0
1.154,2
-0,4
0,0
0,0
-0,4
1.153,8
Sonstige Finanzinstitute
 
59,8
0,0
0,0
59,8
0,0
0,0
0,0
0,0
59,8
Nicht finanzielle Gesellschaften
36,0
0,0
0,0
36,0
0,0
0,0
0,0
0,0
35,9
Gesamt
 
 
2.053,1
0,0
0,0
2.053,1
-0,4
0,0
0,0
-0,4
2.052,6
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2023
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Regierungen
 
949,4
0,0
0,0
949,4
0,0
0,0
0,0
0,0
949,3
Kreditinstitute
 
1.055,9
0,0
0,0
1.055,9
-0,3
0,0
0,0
-0,3
1.055,5
Sonstige Finanzinstitute
 
56,8
0,0
0,0
56,8
0,0
0,0
0,0
0,0
56,7
Nicht finanzielle Gesellschaften
41,7
0,0
0,0
41,7
-0,1
0,0
0,0
-0,1
41,5
Gesamt
 
 
2.103,6
0,0
0,0
2.103,6
-0,5
0,0
0,0
-0,5
2.103,2
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen je Wertminderungsstufe
 
 
 
 
 
Bruttobuchwert
Wertberichtigungen für Kreditrisiken
 
in EUR Mio.
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Buchwert
Kreditinstitute
 
1.582,4
0,0
0,0
1.582,4
-0,4
0,0
0,0
-0,4
1.581,9
Dez 2024
 
1.582,4
0,0
0,0
1.582,4
-0,4
0,0
0,0
-0,4
1.581,9
 
 
 
 
 
Kreditinstitute
 
1.539,9
0,0
0,0
1.539,9
-0,4
0,0
0,0
-0,4
1.539,5
Dez 2023
 
 
 
 
1.539,9
0,0
0,0
1.539,9
-0,4
0,0
0,0
-0,4
1.539,5
Kredite und Darlehen an Kunden
Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen je Wertminderungsstufe
 
 
 
 
 
Bruttobuchwert
Wertberichtigungen für Kreditrisiken
 
in EUR Mio.
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Gesamt
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Gesamt
Buchwert
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Regierungen
 
314,9
0,3
0,0
0,0
315,1
-0,1
0,0
0,0
0,0
-0,1
315,1
Sonstige Finanzinstitute
 
78,8
25,6
2,7
0,0
107,0
-0,1
-0,5
-0,8
0,0
-1,4
105,6
Nicht finanzielle Gesellschaften
4.081,0
1.223,2
234,4
0,0
5.538,7
-5,3
-31,8
-97,4
0,0
-134,5
5.404,1
Haushalte
 
 
3.047,0
339,1
95,8
0,6
3.482,5
-1,7
-11,0
-34,4
0,0
-47,2
3.435,3
Gesamt
 
 
7.521,7
1.588,1
332,9
0,6
9.443,3
-7,1
-43,4
-132,6
0,0
-183,2
9.260,2
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2023
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Regierungen
 
423,0
1,6
0,0
0,0
424,7
-0,1
0,0
0,0
0,0
-0,2
424,5
Sonstige Finanzinstitute
 
277,7
5,5
12,9
0,0
296,1
-0,3
0,0
-4,0
0,0
-4,4
291,8
Nicht finanzielle Gesellschaften
3.954,2
1.435,3
195,7
0,9
5.586,1
-4,0
-25,8
-100,5
0,0
-130,4
5.455,8
Haushalte
 
 
3.083,2
383,7
70,7
0,7
3.538,3
-1,9
-13,0
-28,3
0,0
-43,1
3.495,1
Gesamt
 
 
7.738,1
1.826,1
279,3
1,6
9.845,2
-6,4
-38,8
-132,8
0,0
-178,0
9.667,2
17.Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen je Wertminderungsstufe
 
 
 
 
 
Bruttobuchwert
Wertberichtigungen für Kreditrisiken
 
in EUR Mio.
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Gesamt
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Gesamt
Buchwert
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Regierungen
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Finanzinstitute
 
0,2
0,0
0,0
0,0
0,2
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,2
Nicht finanzielle Gesellschaften
0,2
0,0
0,0
0,0
0,2
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,2
Haushalte
 
 
3,4
0,0
0,0
0,0
3,4
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
3,4
Gesamt
 
 
3,8
0,0
0,0
0,0
3,8
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
3,8
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2023
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Regierungen
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Finanzinstitute
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Nicht finanzielle Gesellschaften
0,2
0,0
0,0
0,0
0,2
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,2
Haushalte
 
 
2,7
0,0
0,0
0,0
2,7
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
2,7
Gesamt
 
 
2,9
0,0
0,0
0,0
3,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
3,0
Nähere Angaben zur Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken finden sich in Note 39 „Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken“.
18.Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Seite 47
Die Position „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten“ wird weiter in „Einlagen von Kreditinstituten“, „Einlagen von Kunden“, „Verbriefte Verbindlichkeiten“ sowie „Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten“ aufgegliedert.
Zinsaufwendungen werden nach der Effektivzinsmethode berechnet und in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Zinsaufwendungen“ unter „Zinsüberschuss“ ausgewiesen. Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung (hauptsächlich Rückkauf) werden in der Position „Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten“ ausgewiesen.Finanzielle Verbindlichkeiten aus dem TLTRO-Programm der EZB werden unter „Einlagen von Kreditinstituten“ ausgewiesen. Alle verbleibenden Tranchen des Programms wurden im Jahr 2024 fällig. Daher betrug der Buchwert der TLTRO III-Verbindlichkeiten zum Jahresende 2024 EUR 0,0 Mio. (2023: EUR 361,2 Mio.).
Einlagen von Kreditinstituten
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2023
Dez 2024
Täglich fällige Einlagen
 
 
 
 
 
51,4
34,8
Termineinlagen
 
 
 
 
 
898,4
704,0
Pensionsgeschäfte
 
 
 
 
 
0,0
0,0
Einlagen von Kreditinstituten
 
 
 
 
949,9
738,8
Einlagen von Kunden
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2023
Dez 2024
Täglich fällige Einlagen
 
 
 
 
 
8.186,5
9.719,9
Spareinlagen
 
 
 
 
 
4.054,9
5.501,1
Regierungen
 
 
 
 
 
69,3
70,8
Sonstige Finanzinstitute
 
 
 
 
 
77,2
57,3
Nicht finanzielle Gesellschaften
 
 
 
 
255,9
408,1
Haushalte
 
 
 
 
 
3.652,5
4.964,9
Nicht-Spareinlagen
 
 
 
 
 
4.131,6
4.218,8
Regierungen
 
 
 
 
 
215,7
189,5
Sonstige Finanzinstitute
 
 
 
 
 
144,3
130,0
Nicht finanzielle Gesellschaften
 
 
 
 
1.509,9
1.472,2
Haushalte
 
 
 
 
 
2.261,6
2.427,1
Termineinlagen
 
 
 
 
 
2.961,9
1.992,7
Einlagen mit vereinbarter Laufzeit
 
 
 
 
2.961,9
1.992,7
Spareinlagen
 
 
 
 
 
2.285,6
1.563,4
Regierungen
 
 
 
 
 
32,5
17,9
Sonstige Finanzinstitute
 
 
 
 
 
6,7
6,6
Nicht finanzielle Gesellschaften
 
 
 
 
63,4
24,0
Haushalte
 
 
 
 
 
2.182,9
1.514,9
Nicht-Spareinlagen
 
 
 
 
 
676,3
429,4
Regierungen
 
 
 
 
 
280,3
22,4
Sonstige Finanzinstitute
 
 
 
 
 
112,4
62,2
Nicht finanzielle Gesellschaften
 
 
 
 
233,1
294,3
Haushalte
 
 
 
 
 
50,6
50,4
Einlagen von Kunden
 
 
 
 
 
11.148,4
11.712,6
Regierungen
 
 
 
 
 
597,8
300,7
Sonstige Finanzinstitute
 
 
 
 
 
340,7
256,2
Nicht finanzielle Gesellschaften
 
 
 
 
2.062,3
2.198,5
Haushalte
 
 
 
 
 
8.147,6
8.957,2
Verbriefte Verbindlichkeiten
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2023
Dez 2024
Nachrangige verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
 
 
213,7
172,0
Ergänzungskapital
 
 
 
 
 
213,7
172,0
Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
 
 
807,8
845,3
Anleihen
 
 
 
 
 
 
328,3
339,2
Sonstige Depotzertifikate/Namenszertifikate
 
 
 
 
63,7
62,0
Hypothekenpfandbriefe
 
 
 
 
 
415,8
442,1
Verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
 
 
1.021,5
1.017,3
2024 wurde von der Sparkasse Bank AG ein Basisprospekt gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (Prospekt-Verordnung) erstellt. Die Sparkasse kann im Rahmen dieses Emissionsprogrammes Schuldverschreibungen begeben.
Im Jahr 2024 wurde ein Gesamtvolumen von rund EUR 204 Mio. begeben. Eigenemissionen, welche im Jahr 2021 bzw. 2022 vollständig rückgekauft wurden (Retained Covered Bonds) und zur Besicherung von Mündelspareinlagen dienen, belaufen sich auf EUR 125,0 Mio. (2023: EUR 125,0 Mio.) und sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Seite 48
ERFOLGSNEUTRAL ZUM FAIR VALUE BEWERTETE FINANZINSTRUMENTE
19.Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte – Schuldinstrumente
Schuldinstrumente werden erfolgsneutral zum Fair Value (fair value through other comprehensive income, FVOCI) bilanziert, wenn ihre vertraglichen Cashflows SPPI-konform sind und sie innerhalb eines Geschäftsmodelles gehalten werden, dessen Zielsetzungen sowohl die Vereinnahmung vertraglicher Cashflows als auch die Veräußerung von Vermögenswerten sind (Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“). In der Bilanz sind sie als „Schuldinstrumente“ in der Position „Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte“ enthalten.
Zinserträge aus diesen Vermögenswerten werden nach der Effektivzinsmethode berechnet und in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Zinserträge“ unter „Zinsüberschuss“ ausgewiesen. Wertminderungserträge oder -aufwendungen sind in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ enthalten. Die Gegenbuchung erfolgt im kumulierten sonstigen Ergebnis (other comprehensive income OCI) und nicht gegen den Buchwert des Vermögenswerts. Der Bewertungseffekt in der Gewinn- und Verlustrechnung ist somit derselbe wie bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten.
Die Differenz zwischen dem Fair Value, zu dem die Vermögenswerte in der Bilanz ausgewiesen werden, und den fortgeführten Anschaffungskosten wird in der Eigenkapitalveränderungsrechnung in der Position „Fair Value-Rücklage“ als kumuliertes sonstiges Ergebnis ausgewiesen. Die Veränderungen der Berichtsperiode werden im sonstigen Ergebnis in der Position „Fair Value-Rücklage von Schuldinstrumenten“ ausgewiesen. Diese Position enthält auch die Gegenbuchung für die Wertminderungserträge und -aufwendungen. Bei Ausbuchung des finanziellen Vermögenswertes wird der zuvor im sonstigen Ergebnis kumulierte Betrag in die Gewinn- und Verlustrechnung in die Position „Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten“ umgegliedert.
In der Sparkasse enthält die FVOCI-Kategorie Investitionen in Schuldverschreibungen. D. h. Kreditgeschäft ist in dieser Bewertungskategorie nicht enthalten. Ähnlich wie bei den zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Schuldverschreibungen beziehen sich diese auf verschiedene Geschäftsziele, wie z. B. die Erfüllung interner/externer Liquiditätsanforderungen und effiziente Platzierung des strukturellen Liquiditätsüberschusses, vom Vorstand beschlossene strategische Positionen, Initiierung und Förderung von Kundenbeziehungen, Ersatz für Kreditgeschäfte oder sonstige Aktivitäten zur Ertragssteigerung. Das gemeinsame Merkmal dieser Schuldinstrumente in der FVOCI-Kategorie ist, dass eine aktive Ertragsoptimierung über Verkäufe wesentlich zur Zielerreichung dieses Geschäftsmodelles beiträgt. Die Verkäufe werden getätigt, um die Liquiditätssituation zu optimieren oder Gewinne und Verluste aus Fair Value-Änderungen zu erzielen. Entsprechend werden die Geschäftsziele sowohl durch die Vereinnahmung vertraglicher Cashflows als auch durch Verkäufe der Schuldinstrumente erreicht.
Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen je Wertminderungsstufe
in EUR Mio.
Bruttobuchwerte
Wertberichtigungen für Kreditrisiken
Kumulierte Veränder-
ungen des Fair Value
Fair Value
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Regierungen
 
6,1
0,0
0,0
6,1
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
6,1
Kreditinstitute
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Finanzinstitute
 
43,9
0,0
0,0
43,9
0,0
0,0
0,0
0,0
-1,7
42,2
Nicht finanzielle
Gesellschaften
99,6
0,0
0,0
99,6
-0,1
0,0
0,0
-0,1
-4,5
95,1
Gesamt
 
 
149,5
0,0
0,0
149,5
-0,1
0,0
0,0
-0,1
-6,2
143,3
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2023
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Regierungen
 
6,2
0,0
0,0
6,2
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
6,2
Kreditinstitute
 
10,2
0,0
0,0
10,2
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
10,2
Sonstige Finanzinstitute
 
45,0
3,0
0,0
48,0
0,0
-0,1
0,0
-0,1
-2,7
45,3
Nicht finanzielle
Gesellschaften
96,2
7,1
0,0
103,3
-0,1
0,0
0,0
-0,1
-7,8
95,5
Gesamt
 
 
157,6
10,1
0,0
167,7
-0,1
-0,1
0,0
-0,2
-10,5
157,1
Nähere Angaben zur Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken finden sich in Note 39 „Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken“.
Seite 49
20.Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte – Eigenkapitalinstrumente
Für bestimmte Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, macht die Sparkasse von dem Wahlrecht Gebrauch, diese zum FVOCI zu bewerten. Dieses Wahlrecht wird für Beteiligungen angewendet, die strategisch bedeutsame Geschäftsbeziehungen im Bankensektor (mit Ausnahme des Versicherungsgeschäfts) darstellen. Die Gewinne oder Verluste aus Fair Value-Änderungen für die Berichtsperiode werden als sonstiges Ergebnis in der Position „Fair Value-Rücklage von Eigenkapitalinstrumenten“ in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen. Die kumulierten Gewinne oder Verluste sind in der Eigenkapitalveränderungsrechnung in der Position „Fair Value Rücklage“ enthalten. Dieser im OCI erfasste Betrag wird niemals in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Bei Ausbuchung solcher Eigenkapitalinstrumente zum FVOCI erfolgt jedoch eine Umgliederung des im OCI kumulierten Betrags in die Gewinnrücklagen. Erhaltene Dividenden aus Instrumenten dieser Kategorie werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Dividendenerträge“ ausgewiesen. In der Bilanz werden finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum Fair Value bewertet werden, als „Eigenkapitalinstrumente“ in der Position „Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte“ ausgewiesen.
Per 31. Dezember 2024 belief sich der Buchwert der Eigenkapitalinstrumente zum FVOCI auf EUR 125,0 Mio. (2023: EUR 84,3 Mio.). Die im sonstigen Ergebnis erfasste kumulierte Fair Value-Änderung für Eigenkapitalinstrumente zum FVOCI vor Steuern betrug EUR 62,7 Mio. (2023: EUR 22,0 Mio.).
Seite 50
ERFOLGSWIRKSAM ZUM FAIR VALUE BEWERTETE FINANZINSTRUMENTE
Es gibt unterschiedliche Gründe, gehaltene Schuldinstrumente erfolgswirksam zum Fair Value (fair value through profit or loss - FVPL) zu bewerten:
FVPL-Bewertungen betreffen gehaltene Schuldinstrumente, die übrigen Geschäftsmodellen zugeordnet sind, d. h. sie werden weder in einem „Halten“-Geschäftsmodell noch in einem „Halten und Verkaufen“-Geschäftsmodell gehalten. Meist wird für diese finanziellen Vermögenswerte erwartet, dass sie vor ihrer Fälligkeit verkauft werden oder die Entwicklung des Portfolios, in dem sie enthalten sind, wird auf Grundlage des Fair Values beurteilt. In der Sparkasse sind solche Geschäftsmodelle typisch für Vermögenswerte, die zu Handelszwecken gehalten werden (d. h. finanzielle Vermögenswerte, die von den Handelsabteilungen der Sparkasse gehalten werden), oder für Vermögenswerte, deren Wert überwiegend durch Verkäufe realisiert wird, z. B. Investitionen in Verbriefungen.
Andere Fälle von FVPL-Bewertungen betreffen finanzielle Vermögenswerte, deren vertragliche Cashflows nicht dem SPPI-Kriterium entsprechen. In der Sparkasse OÖ sind davon gewisse Schuldinstrumente sowie Kredite an Kund:innen betroffen.
Die Sparkasse macht von dem Wahlrecht Gebrauch, gewisse finanzielle Vermögenswerte bei der erstmaligen Erfassung in die FVPL-Kategorie zu widmen (Fair Value-Option). Dies ist dann der Fall, wenn eine solche Klassifizierung bilanzielle Inkongruenzen (Accounting Mismatch) beseitigt oder signifikant verringert, die zwischen einem finanziellen Vermögenswert, der ansonsten zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum FVOCI bewertet werden würde, und den zugehörigen Derivaten, die zum FVPL bewertet werden, entstehen würden.
In der Bilanz werden gehaltene Schuldinstrumente, die zum FVPL bewertet werden, als „Handelsaktiva“ in der Unterposition „Sonstige Handelsaktiva“ und als „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte“ in den Unterpositionen „Schuldinstrumente” und „Kredite und Darlehen an Kunden” dargestellt. Nicht zu Handelszwecken gehaltene, erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte bestehen aus zwei Unterkategorien, die in Note 23 „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte“ dargestellt sind: „zum FVPL designiert“ und „verpflichtend zum FVPL“. Finanzielle Vermögenswerte werden als „verpflichtend zum FVPL“ ausgewiesen, wenn sie einem übrigen Geschäftsmodell (nicht „Halten“ oder „Halten und Verkaufen“) zugeordnet sind und sie nicht zu Handelszwecken gehalten werden oder ihre vertraglichen Cashflows nicht SPPI-konform sind.
Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die zu Handelszwecken gehalten werden (d. h. solche, die von den Handelsabteilungen der Sparkasse gehalten werden), werden zum FVPL bewertet. In der Bilanz sind solche Instrumente als „Handelsaktiva“ in der Unterposition „Sonstige Handelsaktiva“ ausgewiesen. Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, werden ebenfalls zum FVPL bewertet, sofern sie nicht zum FVOCI designiert sind. In der Bilanz sind solche Instrumente als „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte“ in der Unterposition „Eigenkapitalinstrumente“ bzw. in Note 23 „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte“ in der Unterkategorie „verpflichtend zum FVPL“ ausgewiesen.
Gemäß IFRS 9 werden alle derivativen Finanzinstrumente, sofern sie nicht als Sicherungsinstrument designiert sind, als zu Handelszwecken gehalten eingestuft und erfolgswirksam zum Fair Value bewertet. Für weitere Ausführungen verweisen wir auf Note 21 „Derivative Finanzinstrumente“.
In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Gewinne und Verluste von nicht derivativen finanziellen Vermögenswerten, die zum FVPL bewertet werden, in Zins- oder Dividendenerträge und Gewinne und Verluste aus Fair Value-Änderungen unterteilt. Zinserträge aus Schuldinstrumenten werden in der Position „Sonstige ähnliche Erträge“ unter „Zinsüberschuss“ dargestellt und unter Anwendung des EIR auf die fortgeführten Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswertes berechnet. Dividendenerträge aus Eigenkapitalinstrumenten werden in der Position „Dividendenerträge“ ausgewiesen. Die Gewinne und Verluste aus Fair Value-Änderungen werden nach Abzug der Zins- oder Dividendenerträge berechnet und beinhalten Transaktionskosten und Bearbeitungsgebühren. Sie werden in der Position „Handelsergebnis“ für zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte und in der Position „Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten“, im Falle von nicht zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten, ausgewiesen. Für Anteile an nicht konsolidierten Fonds wird die Zins- oder Dividendenkomponente nicht von den Gewinnen und Verlusten aus Fair Value-Änderungen getrennt.
Finanzielle Verbindlichkeiten zum FVPL umfassen finanzielle Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden, und solche, die in die FVPL-Kategorie designiert wurden.
In der Bilanz werden finanzielle Verbindlichkeiten zum FVPL in den Positionen „Finanzielle Verbindlichkeiten Held for Trading”, in den Unterkategorien „Derivate” und „Sonstige Handelspassiva”, sowie in den Posten „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten“, in den Unterkategorien „Einlagen von Kunden“, „Verbriefte Verbindlichkeiten“ und „Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten“, erfasst. Die maßgeblichen Rechnungslegungsgrundsätze sind in Note 21 „Derivative Finanzinstrumente“ und Note 24 „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten“ erläutert.
Seite 51
21.Derivative Finanzinstrumente
Zur Steuerung von Zins-, Währungs- und sonstigen Marktpreisrisiken setzt die Sparkasse derivative Finanzinstrumente ein. Hierbei kommen vor allem Interest Rate Swaps, Futures, Forward Rate Agreements, Interest Rate Options, Currency Swaps, Currency Options sowie Credit Default Swaps zur Anwendung.
Für Darstellungszwecke wird zwischen folgenden Derivaten unterschieden:
Derivate – Held for trading
Derivate – Hedge Accounting
Details zu Hedge Accounting sind in Note 26 „Hedge Accounting“ dargestellt.
Derivate werden in der Konzernbilanz mit ihrem Fair Value (Dirty Price) angesetzt. Positive Fair Values von Derivaten werden in der Bilanz als Vermögenswerte, negative Fair Values als Verbindlichkeiten dargestellt.
Zu Handelszwecken gehaltene Derivate sind solche, die nicht als Sicherungsinstrument in Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) designiert werden. Diese werden unabhängig von ihrer internen Klassifizierung, d. h. sowohl Derivate des Handelsbuches als auch Derivate des Bankbuches, in der Position „Derivate“ unter Finanzielle Vermögenswerte Held for Tradingbzw. „Finanzielle Verbindlichkeiten – Held for Trading“ ausgewiesen.
Veränderungen des Fair Values (Clean Price) von zu Handelszwecken gehaltenen Derivaten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im „Handelsergebnis“ dargestellt. Zinserträge/-aufwendungen von zu Handelszwecken gehaltenen Derivaten und von Hedging-Derivativen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position Sonstige ähnliche Erträge“ oder Sonstige ähnliche Aufwendungen“ unter „Zinsüberschuss“ ausgewiesen. Die Erfassung dieser Zinserträge/-aufwendungen erfolgt auf Basis einer EIR-ähnlichen Abgrenzung in Bezug auf den Nominalwert des Derivats und schließt die Amortisierung des Zugangswertes (z.B. allfällige Vorabgebühren) mit ein.
Eingebettete Derivate
Die Sparkasse hat als Teil ihres Geschäftes Schuldinstrumente, die strukturierte Merkmale enthalten. „Strukturierte Merkmale“ bedeutet, dass ein Derivat in ein nicht derivatives Basisinstrument eingebettet ist.
Eingebettete Derivate, welche die vorgeschriebenen Kriterien erfüllen, werden getrennt und als alleinstehendes Derivat bilanziert und in der Bilanz in der Position „Derivate“ unter Finanzielle Vermögenswerte Held for Tradingbzw. Finanzielle Verbindlichkeiten – Held for Trading“ ausgewiesen.
In der Sparkasse bezieht sich die Mehrheit der eingebetteten Derivate, die sonst getrennt werden würden, auf begebene Anleihen und Einlagen, deren Zahlungen an Aktienpreise und Fremdwährungskurse gebunden sind, bei denen die Fair Value Option ausgenutzt wird. Daher sind diese eingebetteten Derivate Teil der Fair Value-Bewertung des gesamten hybriden Instruments zum FVPL.
Derivate – Held for Trading
 
 
 
 
 
Dez 2023
Dez 2024
Positiver
Negativer
Positiver
Negativer
in EUR Mio.
Nominalwert
Fair Value
Fair Value
Nominalwert
Fair Value
Fair Value
Derivate des Handelsbuchs
331,7
2,7
1,2
347,6
2,2
0,8
Zinssatz
 
 
276,9
2,3
0,8
316,2
2,0
0,7
Eigenkapital
 
36,9
0,4
0,4
25,7
0,1
0,0
Devisengeschäft
 
17,9
0,0
0,1
5,7
0,1
0,1
Derivate des Bankbuchs
1.266,5
19,5
27,6
1.295,7
31,2
19,9
Zinssatz
 
 
582,8
14,1
18,0
615,1
22,1
12,8
Eigenkapital
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Devisengeschäft
 
683,7
5,5
9,6
680,6
9,0
7,0
Gesamt
 
 
1.598,2
22,3
28,8
1.643,3
33,4
20,6
Die Sparkasse wickelt einen Teil der Transaktionen mit Zins-Derivaten über Clearing-Häuser ab. Diese Derivate sowie die zugehörigen Barsicherheiten erfüllen die Erfordernisse zur bilanziellen Saldierung. Für weitere Details zur bilanziellen Saldierung verweisen wir auf die Note 28 „Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten“.
22.Sonstige Handelsaktiva
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2023
Dez 2024
Eigenkapitalinstrumente
 
 
 
 
 
13,4
2,3
Schuldverschreibungen
 
 
 
 
 
18,3
24,7
Sonstige Finanzinstitute
 
 
 
 
 
5,3
13,2
Nicht finanzielle Gesellschaften
 
 
 
 
13,1
11,5
Sonstige Handelsaktiva
 
 
 
 
31,8
27,0
Seite 52
23.Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte
 
 
 
 
 
 
Dez 2023
Dez 2024
in EUR Mio.
Designiert
Verpflichtend
Designiert
Verpflichtend
Eigenkapitalinstrumente
 
 
 
0,0
21,6
0,0
34,7
Schuldverschreibungen
 
 
 
0,0
100,5
0,0
119,1
Sonstige Finanzinstitute
 
 
0,0
100,5
0,0
119,1
Kredite und Darlehen an Kunden
 
 
0,0
0,2
0,0
0,1
Regierungen
 
 
 
0,0
0,1
0,0
0,0
Sonstige Finanzinstitute
 
 
0,0
0,1
0,0
0,1
Haushalte
 
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle
Vermögenswerte
0,0
122,3
0,0
153,9
24.Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Die Sparkasse wendet die Möglichkeit an, gewisse finanzielle Verbindlichkeiten beim erstmaligen Ansatz in die FVPL-Kategorie zu designieren (Fair Value-Option), wenn:
eine solche Klassifizierung bilanzielle Inkongruenzen (Accounting Mismatch) beseitigt oder signifikant verringert, die zwischen ansonsten zu Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten und zum Fair Value bewerteten Derivaten, die mit diesen Verbindlichkeiten in Beziehung stehen, entstehen würden. In der Sparkasse erfolgt die quantitative Beurteilung, ob die Fair Value-Option tatsächlich bilanzielle Inkongruenzen beseitigt oder signifikant verringert, in Bezug auf Fair Value-Änderungen, die auf das Zinsänderungsrisiko zurückzuführen sind; oder
der gesamte hybride Vertrag ein nicht eng verbundenes eingebettetes Derivat enthält.
Finanzielle Verbindlichkeiten in der Fair Value-Option werden in der Bilanz in der Position Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeitenweiter aufgeteilt in „Einlagen von Kunden“, „Verbriefte Verbindlichkeiten“ und „Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten“ erfasst. Zinsaufwendungen werden unter Anwendung des EIR auf die fortgeführten Anschaffungskosten der finanziellen Verbindlichkeit berechnet und in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position Sonstige ähnliche Aufwendungen“ unter „Zinsüberschuss“ ausgewiesen. Gewinne und Verluste aus Fair Value-Änderungen werden abzüglich der Zinsaufwendungen in der Position Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten“ dargestellt.
Die Fair Value-Änderungen, die sich aus dem Kreditrisiko von finanziellen Verbindlichkeiten für die Berichtsperiode ergeben, werden im sonstigen Ergebnis in der Gesamtergebnisrechnung in der Position „Rücklage für eigenes Kreditrisiko“, dargestellt. Der kumulierte Betrag wird als kumuliertes OCI in der Position „Rücklage für eigenes Kreditrisiko“ in der Eigenkapitalveränderungsrechnung erfasst. Dieser im OCI erfasste Betrag wird niemals in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Bei Ausbuchung (hauptsächlich Rückkäufe) solcher erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt jedoch eine Umgliederung des im OCI kumulierten Betrages in die Gewinnrücklage.
Der als kumuliertes OCI erfasste kumulative Betrag des Kreditrisikos wird als Differenz zwischen dem Barwert der Verbindlichkeit unter Anwendung des ursprünglichen Credit Spreads und dem Fair Value der Verbindlichkeit berechnet. Die Höhe der Fair Value-Änderung, die auf Änderungen des Kreditrisikos der Verbindlichkeit in der betreffenden Periode zurückzuführen ist und im sonstigen Ergebnis erfasst wird, ist die Differenz zwischen dem kumulierten Betrag am Ende und am Beginn der Periode. Bei der Berechnung des Barwerts der Verbindlichkeit unter Anwendung des ursprünglichen Credit Spreads wird als Diskontierungssatz die Summe aus dem beobachteten Zinssatz (Swap-Zinskurve) und dem ursprünglichen Credit Spread herangezogen. Der ursprüngliche Credit Spread wird bei erstmaligem Ansatz der Verbindlichkeit ermittelt und entspricht der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Differenz zwischen der Gesamtrendite der Verbindlichkeit und dem beobachteten Zinssatz (Swap-Zinskurve).
Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und rückzahlbarem Betrag der finanziellen Verbindlichkeiten zum FVPL
 
 
 
 
 
Buchwert
Rückzahlbarer Betrag
Delta zwischen Buchwert und
rückzahlbarem Betrag
in EUR Mio.
Dez 2023
Dez 2024
Dez 2023
Dez 2024
Dez 2023
Dez 2024
Einlagen
 
 
55,5
63,5
64,0
64,0
-8,5
-0,5
Verbriefte Verbindlichkeiten
 
492,1
540,7
760,9
785,0
-268,8
-244,3
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Finanzielle Verbindlichkeiten FVPL
547,6
604,2
824,9
849,0
-277,3
-244,9
Fair Value-Änderungen, die auf Änderungen des eigenen Kreditrisikos zurückzuführen sind
 
 
 
 
 
 
 
Für die Berichtsperiode
Kumulierter Betrag
in EUR Mio.
1-12 2023
1-12 2024
Dez 2023
Dez 2024
Einlagen
 
 
 
 
0,8
-3,2
0,5
-2,7
Verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
 
3,0
-6,3
2,1
-4,2
Finanzielle Verbindlichkeiten FVPL
 
 
3,7
-9,5
2,6
-6,9
Seite 53
Verbriefte Verbindlichkeiten
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2023
Dez 2024
Nachrangige verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
 
 
79,9
82,4
Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
 
 
412,2
458,3
Anleihen
 
 
 
 
 
 
118,2
98,2
Sonstige Depotzertifikate/Namenszertifikate
 
 
 
 
87,9
94,4
Hypothekenpfandbriefe
 
 
 
 
 
206,1
265,7
Verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
 
 
492,1
540,7
Seite 54
Finanzinstrumente – Sonstige Angaben
25.Fair Value von Finanzinstrumenten
Die Fair Value-Bewertung in der Sparkasse erfolgt primär anhand von externen Datenquellen (Börsenpreise oder Broker-Quotierungen in hochliquiden Marktsegmenten). Finanzinstrumente, für die die Fair Value-Bewertung anhand von quotierten Marktpreisen erfolgt, sind hauptsächlich börsenotierte Wertpapiere und börsenotierte Derivate sowie liquide Anleihen, die auf OTC-Märkten gehandelt werden.
Kann der Fair Value von in der Bilanz erfassten finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten nicht von einem aktiven Markt abgeleitet werden, wird er unter Verwendung verschiedener Bewertungsmethoden einschließlich der Verwendung mathematischer Modelle ermittelt. Die Input-Parameter für diese Modelle werden so weit wie möglich von beobachtbaren Marktdaten abgeleitet. Ist dies nicht möglich, muss der Fair Value auf Basis von Schätzungen ermittelt werden. Die Verwendung von nicht beobachtbaren Parametern ist besonders für Modelle zur Bewertung von Krediten und nicht börsenotierten Eigenkapitalinstrumenten relevant. Bewertungsmodelle, die Fair Value-Hierarchie und Fair Values von Finanzinstrumenten werden nachfolgend näher erläutert.
Für alle Finanzinstrumente wird ein Fair Value auf wiederkehrender Basis ermittelt.
Zum Fair Value bilanzierte Finanzinstrumente
Beschreibung der Bewertungsmodelle und Parameter
Für die Ermittlung des Fair Value von Finanzinstrumenten verwendet die Sparkasse Bewertungsmodelle, die einen internen Prüfprozess durchlaufen haben und bei denen die unabhängige Ermittlung der Bewertungsparameter (wie Zinssätze, Wechselkurse, Volatilitäten und Credit Spreads) sichergestellt ist.
Kredite. Die Berechnungsmethode für die Ermittlung des Fair Values von Krediten, die das SPPI Kriterium nicht erfüllen, entspricht nach der Fair Value-Definition der einfachen Barwertmethode. Das Kreditrisiko wird berücksichtigt, indem die vertraglich vereinbarten Cashflows unter Einbeziehung der Ausfallswahrscheinlichkeit (PD) und der Verlustquote bei Ausfall (LGD) auf die zu erwartenden Cashflows angepasst werden. Die Abzinsung der angepassten Cashflows erfolgt mit einer Zinskurve, die sich aus dem risikofreien Zinssatz und einem Refinanzierungsaufschlag für vorrangige unbesicherte Emissionen zusammensetzt.
Schuldinstrumente. Für Plain Vanilla-Schuldinstrumente (fix und variabel verzinst) wird der Fair Value durch die Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme errechnet. Die Diskontierungskurve ist abhängig vom Zinssatz der jeweiligen Emissionswährung und einer Spread-Anpassung, die von der Credit Spread-Kurve der Emittent:in abgeleitet wird. Ist keine Emittent:innenkurve vorhanden, so wird der Spread von einem ähnlichen Instrument abgeleitet und um Differenzen im Risikoprofil des Instrumentes angepasst. Ist kein ähnliches Finanzinstrument verfügbar, wird die Spread-Anpassung aufgrund von anderen Informationen vorgenommen, z. B. Ermittlung des Credit Spreads anhand von internen Ratings und Ausfallswahrscheinlichkeiten oder auf Basis von Managemententscheidungen. Bei komplexeren Schuldinstrumenten (z. B. bei Instrumenten mit optionalen Eigenschaften wie Kündigungsrechten, Zinsober- und Zinsuntergrenzen oder Indexabhängigkeiten) wird der Fair Value mittels einer Kombination aus diskontierten Zahlungsströmen und komplexeren finanzmathematischen Modellen ermittelt, wie sie auch bei der Berechnungsmethode für OTC-Derivate Anwendung finden.
Eigenkapitalinstrumente. Für nicht mit Handelsabsicht gehaltene Eigenkapitalinstrumente (Beteiligungen), die nicht über notierte Marktpreise auf einem aktiven Markt verfügen, wird der Fair Value durch Standardbewertungsmodelle, unter Verwendung von nicht beobachtbaren Inputparametern, ermittelt. Diese umfassen die adjustierte Nettoinventarwertmethode und die vereinfachte Ertragswertmethode.
Bei der adjustierten Nettoinventarwertmethode wird zum Bewertungsstichtag der Fair Value der in der Bilanz eines Unternehmens erfassten Vermögenswerte und Schulden, sowie der Fair Value von nicht bilanzierten Vermögenswerten und Schulden, ermittelt. Die resultierenden Fair Values der bilanzierten und nicht bilanzierten Vermögenswerte und Schulden stellen daher den Fair Value des Eigenkapitales des Beteiligungsunternehmens dar.
Verbindlichkeiten.Für emittierte Wertpapiere, deren Fair Value nicht direkt am Markt verfügbar ist, wird der Fair Value mittels Diskontierung zukünftiger Cashflows ermittelt. Ein wesentlicher Inputfaktor für die Wertanpassung des eigenen Kreditrisikos je Senioritätsklasse sind abgeleitete Credit Spreads von liquiden Benchmarkanleihen sowie zusätzliche Quotierungen von externen Investmentbanken, die regelmäßig zur Verfügung gestellt werden. Für die zur Anwendung kommenden Spreads erfolgt eine regelmäßige Validierung durch das Risikomanagement. Darüber hinaus wird bei der Ermittlung des Fair Values den Effekten aus Optionalitäten Rechnung getragen.
OTC-Derivate. Derivate mit liquiden Basiswerten (z. B. Zinsswaps und -optionen, Fremdwährungsgeschäfte und -optionen, Optionen auf börsenotierte Wertpapiere oder Indizes, Credit Default Swaps, Commodity Swaps) werden nach Standardbewertungsmodellen bewertet. Diese Modelle umfassen Discounted Cashflow-Modelle, Optionsmodelle nach Black-Scholes und Hull-White sowie Hazard Rate-Modelle. Die Modelle werden an quotierten Marktdaten kalibriert (inklusive impliziten
Seite 55
Volatilitäten). Für die Bewertung von komplexeren Instrumenten werden auch Monte-Carlo-Simulationen eingesetzt. Für Instrumente mit nicht ausreichend liquiden Basiswerten werden Marktdaten von nicht regelmäßigen Transaktionen herangezogen oder Extrapolationstechniken eingesetzt. Für die Ermittlung des Fair Value von besicherten Derivaten wird ein Diskontierungszinssatz verwendet, der den für die Verzinsung der Barsicherheiten maßgeblichen Zinssatz widerspiegelt.
Die Sparkasse bewertet Derivate gemäß der Mid-Market-Rate. Um das Niveau des Bid-Ask-Spreads der relevanten Positionen zu berücksichtigen, wird eine Anpassung anhand der Marktliquidität durchgeführt. Die Anpassungsparameter sind von Produkttyp, Währung, Laufzeit, Liquidität und Volumen abhängig. Die Parameter werden regelmäßig sowie im Fall von signifikanten Marktbewegungen überprüft.
Im Rahmen der Bewertung von OTC-Derivaten werden Bewertungsanpassungen für das Kontrahentenausfallsrisiko (Credit Value Adjustment CVA) und Anpassungen für das eigene Kreditrisiko (Debit Value Adjustment DVA) vorgenommen. Beim CVA richtet sich die Anpassung nach dem erwarteten positiven Risiko des Derivats und der Ausfallwahrscheinlichkeit der Gegenpartei. Der DVA wird durch das erwartete negative Exposure des Derivats und die Ausfallwahrscheinlichkeit der Erste Group bestimmt. Die Modellierung des erwarteten Exposures basiert auf Optionsreplikationsstrategien oder Monte-Carlo-Simulationstechniken.
Die beschriebene Methodik führt zu CVA-Wertanpassungen in Höhe von insgesamt EUR 0,0 Mio. (2023: EUR 0,0 Mio.) und zu DVA-Wertanpassungen in Höhe von insgesamt EUR 0,0 Mio. (2023: EUR 0,1 Mio.).
Basierend auf einer von der Sparkasse durchgeführten Analyse, wurde entschieden, dass für die Bewertung von OTC-Derivaten kein Funding Value Adjustment (FVA) berücksichtigt wird.
Validierung und Kontrolle
Die Zuständigkeit für die Bewertung von Finanzinstrumenten, die zum Fair Value bewertet werden, ist unabhängig von den Handelseinheiten. Zusätzlich hat die Sparkasse einen Validierungsprozess eingerichtet, um eine korrekte Bewertungspreisermittlung und Validierung sicherzustellen. Das Ziel der unabhängigen Modellvalidierung ist die Bewertung von Modellrisiken, die durch die theoretische Grundlage des Modells, der Qualität der Inputdaten (wie z. B. Markdaten) und der Modellkalibrierung entstehen.
Fair Value-Hierarchie
Die Fair Values von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten werden den drei Kategorien der IFRS-Fair Value-Hierarchie zugeordnet.
Level 1 der Fair Value-Hierarchie
Dieser Kategorie werden börsengehandelte Derivate (Futures, Optionen), Aktien, Staatsanleihen und sonstige Anleihen sowie Fonds, die in liquiden und aktiven Märkten gehandelt werden, zugeordnet.
Level 2 der Fair Value-Hierarchie
Wird eine Marktbewertung herangezogen, deren Markt aufgrund einer eingeschränkten Liquidität nicht als aktiver Markt betrachtet werden kann (abgeleitet von verfügbaren Marktliquiditätsindikatoren), wird das zugrunde liegende Finanzinstrument als Level 2 klassifiziert. Sind keine Marktpreise verfügbar, so wird anhand von Modellen, die auf Marktdaten beruhen, bewertet. Für Level 2-Bewertungen werden typischerweise Zinskurven, Credit Spreads und implizite Volatilitäten als nachvollziehbare, beobachtbare Marktparameter verwendet.
Dieser Kategorie werden neben OTC-Derivaten und theoretisch bewerteten börsengehaltenen Derivaten vor allem weniger liquide Aktien, Anleihen und Fonds, Asset Backed Securities (ABS), Collateralized Debt Obligations (CDO) und auch eigene Emissionen und Einlagen zugeordnet.
Level 3 der Fair Value-Hierarchie
Sobald ein nicht am Markt beobachtbarer Parameter für das Bewertungsmodell signifikant oder der Marktpreis nicht regelmäßig beobachtbar ist, wird das Finanzinstrument als Level 3 der Fair Value-Hierarchie eingestuft. Typischerweise werden Credit Spreads, die aus internen Schätzungen für Ausfallswahrscheinlichkeiten (Probability of Default PD) und Verlustquoten (Loss Given Default – LGD) abgeleitet werden, als nicht beobachtbare Parameter verwendet.
Das Volumen von Finanzinstrumenten, die der Level 3-Kategorie zugeordnet werden, lässt sich in folgende Bereiche einteilen:
Marktwerte von Derivaten, bei denen die CVA-Anpassung einen wesentlichen Einfluss auf die Bewertung hat und mittels nicht beobachtbarer Parameter (d. h. unter Verwendung von internen Schätzungen für PDs und LGDs) berechnet werden
Illiquide Anleihen und nicht börsenotierte Aktien, Beteiligungen oder Fonds für deren Bewertung Modelle verwendet werden, die nicht am Markt beobachtbare Werte (z. B. Credit Spreads) enthalten bzw. die mit Broker-Quotierungen bewertet werden, die nicht der Level 1- oder Level 2-Kategorie zuzuordnen sind
Seite 56
Kredite, deren vertragliche Zahlungsströme des Vermögenswertes nicht nur Zahlungen von Nominale und Zinsen darstellen
Eigene Emissionen, wenn es keine Preisaktualisierung in regelmäßigen Abständen gibt
Fondanteile, sofern diese dem Level 3 zugeordnet werden
Die Zuteilung der entsprechenden Levels wird für alle Positionen am Ende des Berichtszeitraums festgelegt. Eine Umgliederung von Level 1 in Level 2 oder 3 bzw. vice versa erfolgt dann, wenn die oben beschriebenen Kriterien für die Zuordnung von Finanzinstrumenten in dem jeweiligen Level nicht mehr vorliegen.
Zuordnung von zum Fair Value bilanzierten Finanzinstrumenten zu den Level-Kategorien
     Dez 2023Dez 2024
in EUR Mio.Level 1Level 2Level 3GesamtLevel 1Level 2Level 3Gesamt
Aktiva          
Finanzielle Vermögenswerte HfT30,123,40,554,023,836,60,060,3
Derivate  0,421,90,022,30,133,30,033,4
Sonstige Handelsaktiva 29,71,50,531,723,73,30,027,0
Nicht handelsbezogene finanzielleVermögenswerte FVPL77,41,543,4122,393,70,060,2153,9
Eigenkapitalinstrumente 0,00,021,621,60,00,034,734,7
Schuldverschreibungen 77,41,521,6100,593,70,025,4119,1
Kredite und Darlehen 0,00,00,20,20,00,00,10,1
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI206,411,223,8241,4240,312,515,5268,3
Eigenkapitalinstrumente 67,40,016,984,3109,50,015,5125,0
Schuldverschreibungen 139,011,27,0157,1130,812,50,0143,3
Derivate - Hedge Accounting 0,04,90,04,90,04,50,04,5
Gesamtaktiva 313,940,967,8422,6357,853,675,7487,1
             
Passiva          
Finanzielle Verbindlichkeiten HfT0,428,40,028,80,020,60,020,6
Derivate  0,428,40,028,80,020,60,020,6
Finanzielle Verbindlichkeiten FVPL0,0547,60,0547,60,0604,20,0604,2
Einlagen von Kunden 0,055,50,055,50,063,50,063,5
Verbriefte Verbindlichkeiten 0,0492,10,0492,10,0540,70,0540,7
Derivate - Hedge Accounting 0,011,80,011,80,08,50,08,5
Gesamtpassiva 0,4587,90,0588,30,0633,30,0633,4
Derivate, die über Clearing Häuser abgewickelt werden, sind entsprechend ihrer bilanziellen Behandlung saldiert dargestellt. Die saldierten Derivate sind Level 2 zugeordnet.
Beschreibung der Bewertungsprozesse für Finanzinstrumente der Kategorie Level 3
Falls zumindest ein wesentlicher Bewertungsparameter nicht am Markt beobachtbar ist, wird dieses Instrument dem Level 3 der Fair Value-Hierarchie zugeordnet. Zur Validierung des Bewertungspreises sind zusätzliche Schritte notwendig. Diese umfassen insbesondere die Analyse relevanter historischer Daten oder ein Benchmarking zu vergleichbaren Finanzinstrumenten. Diese Verfahren beinhalten Parameterschätzungen und Expertenmeinungen. Weitere Ausführungen zu den verwendeten Parametern sowie eine Sensitivitätsanalyse werden nachfolgend in dem Unterkapitel „Wesentliche nicht beobachtbare Bewertungsparameter und Sensitivitätsanalyse der Level 3-Positionen“ dargestellt.
Veränderung der Volumina in Level 1 und Level 2
Reklassifizierung zwischen Level 1 und Level 2 nach Bilanzposten und Instrumenten
       Dez 2023Dez 2024
in EUR Mio.Level 1 zu Level 2Level 2 zu Level 1Level 1 zu Level 2Level 2 zu Level 1
Finanzielle Vermögenswerte HfT  0,20,30,10,0
Aktien    0,20,30,10,0
Nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenwerte FVPL  0,00,00,00,0
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI  5,00,00,00,0
Anleihen    5,00,00,00,0
Gesamtergebnis   5,20,30,10,0
Reklassifizierungen zwischen Level 1 und Level 2 resultieren hauptsächlich aus Marktveränderungen und der daraus resultierenden Qualität und Beobachtbarkeit von Bewertungsparametern.
Seite 57
Bewegungen von zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten in Level 3
Entwicklung des Fair Value von Finanzinstrumenten in Level 3
in EUR Mio.
 
Stand zum
Erfolg in der G&V
Erfolg im sonstigen Ergebnis
Käufe
Verkäufe Tilgung
Zugang Kons.kreis
Transfers in Level 3
Transfers aus Level 3
Stand zum
 
 
 
 
 
Jän 2024
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2024
Finanzielle Vermögenswerte HfT
0,5
0,0
0,0
0,0
-0,5
0,0
0,0
0,0
0,0
Derivate
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Handelsaktiva
 
0,5
0,0
0,0
0,0
-0,5
0,0
0,0
0,0
0,0
Nicht handelsbezogene finanzielle
Vermögenswerte FVPL
43,4
-2,0
0,0
17,9
-0,2
0,0
1,1
0,0
60,2
Eigenkapitalinstrumente
 
21,6
-2,7
0,0
15,8
0,0
0,0
0,0
0,0
34,7
Schuldverschreibungen
 
21,6
0,8
0,0
2,0
0,0
0,0
1,1
0,0
25,4
Kredite und Darlehen
 
0,2
0,0
0,0
0,0
-0,1
0,0
0,0
0,0
0,1
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
23,8
0,0
-1,4
0,0
0,0
0,0
0,0
-7,0
15,5
Eigenkapitalinstrumente
 
16,9
0,0
-1,4
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
15,5
Schuldverschreibungen
 
7,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
-7,0
0,0
Derivate - Hedge Accounting
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamtaktiva
 
67,7
-2,0
-1,4
17,9
-0,6
0,0
1,1
-7,0
75,7
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Jän 2023
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2023
Finanzielle Vermögenswerte HfT
0,0
0,1
0,0
0,4
0,0
0,0
0,0
0,0
0,5
Derivate
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Handelsaktiva
 
0,0
0,1
0,0
0,4
0,0
0,0
0,0
0,0
0,5
Nicht handelsbezogene finanzielle
Vermögenswerte FVPL
29,5
0,0
0,0
14,1
-0,2
0,0
0,0
0,0
43,4
Eigenkapitalinstrumente
 
20,9
-0,5
0,0
1,3
0,0
0,0
0,0
0,0
21,6
Schuldverschreibungen
 
8,2
0,6
0,0
12,8
0,0
0,0
0,0
0,0
21,6
Kredite und Darlehen
 
0,4
0,0
0,0
0,0
-0,2
0,0
0,0
0,0
0,2
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
23,2
0,3
1,3
0,0
-1,0
0,0
0,0
0,0
23,8
Eigenkapitalinstrumente
 
15,5
0,0
1,3
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
16,8
Schuldverschreibungen
 
7,7
0,3
0,0
0,0
-1,0
0,0
0,0
0,0
7,0
Derivate - Hedge Accounting
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamtaktiva
 
52,7
0,4
1,3
14,5
-1,2
0,0
0,0
0,0
67,7
Reklassifizierungen in und aus Level 3 resultieren aus der Umstellung der Bewertung auf Modelle mit beobachtbaren bzw. nicht-beobachtbaren Parametern.
Gewinne und Verluste von finanziellen Vermögenswerten, die am Ende der Berichtsperiode Level 3 zugeordnet sind
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2023
1-12 2024
Aktiva
 
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Vermögenswerte HfT
 
 
 
 
0,1
0,0
Derivate
 
 
 
 
 
 
0,0
0,0
Sonstige Handelsaktiva
 
 
 
 
 
0,1
0,0
Nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte FVPL
 
 
 
 
0,0
-2,0
Eigenkapitalinstrumente
 
 
 
 
 
-0,5
-2,7
Schuldverschreibungen
 
 
 
 
 
0,5
0,8
Kredite und Darlehen
 
 
 
 
 
0,0
0,0
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
 
 
 
 
0,3
0,0
Gesamt
 
 
 
 
 
 
0,4
-2,0
Wesentliche nicht beobachtbare Bewertungsparameter und Sensitivitätsanalyse der Level 3-Positionen
Wenn die Ermittlung des Fair Values eines Finanzinstrumentes von nicht beobachtbaren Parametern abhängt, können diese aus einer Bandbreite von alternativen Parametrisierungen gewählt werden. Für die Bilanzerstellung wurde aus diesen Bandbreiten eine Parametrisierung gewählt, die den Marktbedingungen zum Berichtszeitpunkt entspricht.
Seite 58
Bandbreiten der am Markt nicht beobachtbaren Bewertungsparameter in der Level 3-Kategorie
Finanzielle Vermögenswerte
Produkt-
kategorie
Bewertungs-
verfahren
Fair Value in EUR Mio.
Wesentliche nicht
beobachtbare
Parameter
Bandbreite der nicht beobachtbaren Parameter (gewichteter Durchschnitt
Dez 2024
 
 
Dez 2023
Dez 2024
 
Dez 2023
Dez 2024
Positiver Fair Value von Derivaten
Forwards, Swaps,
Optionen
Diskontierungs-
modelle und
Optionsmodelle mit CVA-Anpassungen basierend auf
Zukünftigen
Exposure
0,0
0,0
PD
-
-
LGD
-
-
Erfolgswirksam zum Fair Value
bewertete, nicht handelsbezogene
finanzielle Vermögenswerte
Fixe und
Variable
Anleihen
Diskontierungs-
modelle
0,0
24,3
Credit spread
-
-
Kredite
Diskontierungs-
modelle
0,2
0,1
PD
0,03 % bis 100 % (23 %)
0,03 % bis 100 % (33,35 %)
LGD
0,00 % - 90,59 % (33,07 %)
0,00 % bis 90,59 % (41,80 %)
Erfolgsneutral zum Fair Value
bewertete finanzielle Vermögenswerte
Fixe und
Variable
Anleihen
Diskontierungs-
modelle
7,0
0,0
Credit spread
44 BP
17 BP
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte / Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte
Nicht mit
Handelsabsicht gehaltene
Eigenkapital-
Instrumente
(Beteiligungen)
Vereinfachte
Ertragswertmethode
1,9
2,0
Relevant Beta
Finanz-
dienstleister (Nicht-Bank &
Versicherungen): 1,00
Finanz-
dienstleister (Nicht-Bank & Versicherungen): 1,00
Länder-
risikoprämie
Österreich: 0,43%
Österreich: 0,38%
Adjustierte
Nettoinventar-
methode
24,1
23,1
Angepasstes Eigenkapital
Abhängig von buchhalterischen Eigenkapital
Abhängig von buchhalterischen Eigenkapital
Die Bandbreite der nicht beobachtbaren Credit Spreads für fixe und variable Anleihen enthält Ab- bzw. Aufschläge sowohl auf risikolose als auch risikobehaftete, beobachtbare (z.B. branchen- und ratingspezifische Spreadkurven) Parameter.
Für erfolgswirksam/erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte, bei denen das Levered Beta und Länder-risikoprämien verwendet werden, liegen die resultierenden Eigenkapitalkosten auf der Grundlage dieser Inputs im Bereich von 5,4 %-5,6 % (2023: 5,4 %-6,4 %).
Die Mehrheit der erfolgswirksam/erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerte, bei denen Beta Levered Inputs verwendet werden, bezieht sich auf Finanzierungsdienstleister (Nicht-Bank & Versicherungen) mit 1,00 (2023: Finanzierungsdienstleister (Nicht-Bank & Versicherungen) mit 1,0).
Die Mehrheit der erfolgswirksam/erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerte, für die Länderrisikoprämien verwendet werden, bezieht sich auf Österreich mit 0,43 % (2023: Österreich mit 0,43 %). Zusätzlich zu den oben genannten Angaben wurden Eigenkapitalinstrumente mit einem Fair Value von EUR 13,5 Mio. (2023: EUR 15,0 Mio.) auf Basis von Expertenschätzungen bewertet. Des Weiteren sind in der Konzernbilanz Level 3 Eigenkapitalinstrumente in Höhe von EUR 0,0 Mio. (2023: EUR 0,5 Mio.) enthalten, die nicht zu den Beteiligungen gezählt werden und welche je nach Qualität und Verfügbarkeit von Brokerquotierungen bewertet werden.
Sensitivitätsanalyse hinsichtlich möglicher alternativer Parametrisierung auf Produktebene
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2023
Dez 2024
Fair Value-Veränderungen
Fair Value-Veränderungen
in EUR Mio.
Positiv
Negativ
Positiv
Negativ
Derivate
 
 
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Gewinn- und Verlustrechnung
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Schuldverschreibungen
 
 
 
0,4
-0,4
0,1
-0,1
Sonstiges Ergebnis
 
 
 
0,4
-0,4
0,0
0,0
Gewinn- und Verlustrechnung
 
 
0,0
0,0
0,1
-0,1
Eigenkapitalinstrumente
 
 
 
12,9
-12,9
12,0
-12,0
Gewinn- und Verlustrechnung
 
 
11,0
-11,0
11,5
-11,5
Sonstiges Ergebnis
 
 
 
1,9
-1,9
0,5
-0,5
Gesamt
 
 
 
 
13,3
-13,3
12,1
-12,1
Gewinn- und Verlustrechnung
 
 
11,0
-11,0
11,6
-11,6
Zur Ermittlung dieser Auswirkungen wurden hauptsächlich Credit Spreads (für Schuldverschreibungen) und Marktschwankungen vergleichbarer Aktien herangezogen. Ein Anstieg (Reduktion) von Spreads verursacht eine Reduktion (Anstieg) des jeweiligen Fair Values.
Die folgenden Wertebereiche wurden in der Sensitivitätsanalyse verwendet:
für Schuldverschreibungen ein Bereich für Credit Spreads zwischen +100 Basispunkten und -100 Basispunkten
für eigenkapitalbezogene Wertpapiere eine Preisbandbreite zwischen -25 % und +25 %
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für nicht börsenotierte Eigenkapitalinstrumente, die mit der vereinfachten Ertragswertmethode bewertet werden, wurden, die Kosten für das Eigenkapital zwischen +5,4 % und +5,6 %
Fair Values von Finanzinstrumenten, die nicht zum Fair Value bilanziert werden
in EUR Mio.
 
 
Buchwert
Fair Value
Level 1
Level 2
Level 3
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
Aktiva
 
 
 
 
 
 
 
 
Kassenbestand und Guthaben
 
1.978,7
1.978,7
1.927,7
0,0
51,0
Finanzielle Vermögenswerte AC
 
12.894,7
12.622,2
1.968,8
15,5
10.637,9
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
 
1.581,9
1.596,9
0,0
0,0
1.596,9
Kredite und Darlehen an Kunden
 
9.260,2
9.040,9
0,0
0,0
9.040,9
Schuldverschreibungen
 
 
2.052,6
1.984,3
1.968,8
15,5
0,0
Forderungen aus Finanzierungsleasing
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
3,8
3,8
0,0
0,0
3,8
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Passiva
 
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Verbindlichkeiten AC
 
13.476,2
13.450,5
0,0
1.018,4
12.432,1
Einlagen von Kreditinstituten
 
738,8
715,2
0,0
0,0
715,2
Einlagen von Kunden
 
 
11.712,6
11.709,4
0,0
0,0
11.709,4
Verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
1.017,3
1.018,4
0,0
1.018,4
0,0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
 
7,5
7,5
0,0
0,0
7,5
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Finanzgarantien und Kreditzusagen
 
 
 
 
 
 
Finanzgarantien
 
 
n/a
5.083,7
0,0
0,0
5.083,7
Unwiderrufliche Kreditzusagen
 
n/a
25.243,3
0,0
0,0
25.243,3
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2023
 
 
 
 
 
 
 
Aktiva
 
 
 
 
 
 
 
 
Kassenbestand und Guthaben
 
1.155,4
1.155,4
1.101,2
0,0
54,2
Finanzielle Vermögenswerte AC
 
13.309,8
12.908,5
1.962,2
31,0
10.915,3
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
 
1.539,5
1.550,7
0,0
0,0
1.550,7
Kredite und Darlehen an Kunden
 
9.667,2
9.364,7
0,0
0,0
9.364,7
Schuldverschreibungen
 
 
2.103,2
1.993,2
1.962,2
31,0
0,0
Forderungen aus Finanzierungsleasing
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
3,0
3,0
0,0
0,0
3,0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Passiva
 
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Verbindlichkeiten AC
 
13.123,1
13.080,0
0,0
974,3
12.105,7
Einlagen von Kreditinstituten
 
949,9
965,0
0,0
0,0
965,0
Einlagen von Kunden
 
 
11.148,4
11.114,9
0,0
0,0
11.114,9
Verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
1.021,4
996,6
0,0
974,3
0,0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
 
3,5
3,5
0,0
0,0
3,5
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Finanzgarantien und Kreditzusagen
 
 
 
 
 
 
Finanzgarantien
 
 
n/a
11.801,0
0,0
0,0
11.801,0
Unwiderrufliche Kreditzusagen
 
n/a
10.441,0
0,0
0,0
10.441,0
In der obenstehenden Tabelle werden positive Fair Values von Finanzgarantien und Verpflichtungen mit positivem Vorzeichen, negative Fair Values mit negativen Vorzeichen dargestellt.
Der Fair Value von Krediten und Darlehen an Kunden und Kreditinstituten wurde mittels Diskontierung der zukünftigen Cashflows berechnet, wobei sowohl die Zins- als auch die Credit Spread-Effekte berücksichtigt wurden. Der Zinssatzeffekt beruht auf den Marktzinsbewegungen, während die Änderungen des Credit Spreads von den Ausfallswahrscheinlichkeiten (PDs) und den Verlustquoten bei Ausfall (LGDs), die für die internen Risikoberechnungen verwendet werden, abgeleitet werden. Kredite und Darlehen wurden in homogene Portfolien zusammengefasst. Die Einteilung erfolgte aufgrund von Ratingmethode, Ratingklasse, Laufzeit und Land, in dem diese gebucht wurden. Die Fair Values von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Schuldverschreibungen werden im Wesentlichen entweder direkt vom Markt oder anhand von direkt beobachtbaren Marktparametern (z. B. Zinskurven) ermittelt.
Der Fair Value von Einlagen und sonstigen Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, wird unter Berücksichtigung des tatsächlichen Zinsumfeldes sowie der eigenen Credit Spreads geschätzt. Für Verbindlichkeiten ohne vertragliche Laufzeit (z. B. Sichteinlagen) wird der Restbuchwert als Minimumwert für den Fair Value angenommen.
Der Fair Value der emittierten Wertpapiere und nachrangigen Verbindlichkeiten, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten basiert auf denselben Bewertungsmodellen, wie oben für die Verbindlichkeiten im Abschnitt „zum Fair Value bilanzierte Finanzinstrumente“ beschrieben.
In Bezug auf außerbilanzielle Verbindlichkeiten (Finanzgarantien und unwiderrufliche Kreditzusagen) wird der Fair Value von unwiderruflichen Kreditzusagen mit Hilfe von regulatorischen Kreditkonversionsfaktoren ermittelt. Die daraus resultierenden Kreditäquivalente werden wie bilanzierte Vermögenswerte behandelt. Die Differenz zwischen dem gesamten Fair Value und dem Nominalwert der hypothetischen Kreditrisikoäquivalente entspricht dem Fair Value der unwiderruflichen Kreditzusagen. Sofern
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der gesamte Fair Value der hypothetischen Kreditäquivalente höher als der Nominalwert ist, ergibt sich ein positiver Fair Value von unwiderruflichen Kreditzusagen. Der Fair Value von Finanzgarantien wird in Analogie zu einem CDS-Modell ermittelt. Entsprechend diesem Modell ergibt sich der Fair Value aus der Summe der Barwerte zukünftiger Cashflows. Diese umfassen die Auszahlungen infolge der Inanspruchnahme aus den Garantien, die auf Basis der PDs und LGDs der jeweiligen Kund:innen modelliert werden, sowie Einzahlungen aus den zukünftig erhaltenen Garantiegebühren. Wenn die Barwerte der zukünftigen Auszahlungen die Barwerte der zukünftigen Garantiegebühren überschreiten, ist der Fair Value von Finanzgarantien negativ.
Handelsbuchoffenlegung gemäß §64 Abs. 15 BWG
Im Jahr 2024 führt die Sparkasse ein Handelsbuch gemäß CRR Art. 94 (3) b und c mit einem Volumen von EUR 28,1 Mio. (2023: EUR 33,4 Mio.).
26.Hedge Accounting
Zur Absicherung des Fremdwährungs- und Zinsrisikos verwendet die Sparkasse derivative Finanzinstrumente. Wie in den Übergangsbestimmungen von IFRS 9 erlaubt, hat die Sparkasse beschlossen, die Anforderungen für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften des IAS 39 weiterhin anzuwenden.
Derivate, die als Absicherungsinstrument dienen, werden in der Konzernbilanz mit ihrem Fair Value (Dirty Price) angesetzt und unter dem Posten „Hedge-Accounting-Derivate“ ausgewiesen. Positive Fair Values von Derivaten werden in der Bilanz als Vermögenswerte, negative Fair Values als Verbindlichkeiten dargestellt.
27.Fair Value Hedge
Änderungen des Fair Values (Clean Price) von derivativen Finanzinstrumenten, die im Rahmen von qualifizierten und designierten Fair Value Hedges eingesetzt werden, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Handelsergebnis“ erfasst. Zinserträge und -aufwendungen aus Sicherungsderivaten werden in der Position Sonstige ähnliche Erträge“ oder Sonstige ähnliche Aufwendungen“ unter „Zinsüberschuss“ ausgewiesen. Die Fair Value-Änderung des Grundgeschäftes, die dem abgesicherten Risiko zugerechnet wird, wird ebenfalls in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position Handelsergebniserfasst und ist Teil des Buchwertes des Grundgeschäftes.
Für beendete Sicherungsbeziehungen wird die Fair Value-Anpassung des Grundgeschäfts über die Restlaufzeit bis zur Fälligkeit aufgelöst und in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Zinserträge“ (wenn das Grundgeschäft ein finanzieller Vermögenswert war) oder „Zinsaufwendungen“ (wenn das Grundgeschäft eine finanzielle Verbindlichkeit war) unter „Zinsüberschuss“ dargestellt.
Absicherung von Zinsrisiken
Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit ist die Sparkasse Zinsänderungsrisiken ausgesetzt, die sich aus den Zinsmerkmalen und dem Zinsverhalten von Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und außerbilanziellen Posten ergeben. Dies betrifft sowohl die bestehenden Bilanzpositionen als auch die erwartete Entwicklung der Bilanz und Bankaktivitäten. Das Zinsrisiko kann im Allgemeinen als eine mögliche Verschlechterung der Finanzlage einer Bank als Folge von nachteiligen Veränderungen der Marktzinssätze definiert werden.
Die Hedge Accounting-Aktivitäten der Sparkasse beziehen sich auf zinsrisikotragende Positionen im Bankbuch. Das Zinsrisiko des Bankbuches wird vom Bereich Treasury gesteuert. Zinsrisikomanagement-Maßnahmen werden vom Gremium APM als Teil der Treasury-Strategie genehmigt. Für Sicherungsbeziehungen, die die Voraussetzungen für Hedge Accounting erfüllen, wird die Effektivität durch den Bereich Treasury gemessen.
Ziel des Zinsrisikomanagements im Bankbuch ist die Optimierung von Zinsrisikopositionen sowohl aus Risiko- als auch Ertragsgesichtspunkten. Zu diesem Zweck und zur Einhaltung externer sowie interner Vorschriften und Beschränkungen steuert die Sparkasse das Zinsrisiko sowohl in Hinblick auf die Ertragssituation als auch in Hinblick auf den ökonomischen Wert. Schwerpunkt der Zinsrisikoanalyse aus Ertragssicht ist die Veränderung des Zinsüberschusses. Schwankungen von Zinssätzen wirken sich auf den Zinsüberschuss aus, indem sie die Zinserträge und Zinsaufwendungen der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten beeinflussen. Bezogen auf den ökonomischen Wert stellt das Zinsrisiko die Veränderung des ökonomischen Eigenkapitals dar. Es kann als Barwert der Cashflows aus Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und außerbilanziellen Posten identifiziert werden. Veränderungen der Zinssätze ändern sowohl die Höhe der zukünftigen Cashflows als auch den Wert der Abzinsungsfaktoren, die bei der Berechnung angewendet werden.
Bestehende Bilanzposten und Einflüsse geplanter oder prognostizierter Transaktionen werden anhand von Kennzahlen analysiert, die sowohl Ertragssicht als auch den ökonomischen Wert berücksichtigen. Die Sparkasse hält das Risiko innerhalb von definierten Bandbreiten. Im Rahmen des aktiven Zinsrisikomanagements setzt das Treasury bevorzugt auf Anleihenkäufe und Derivate-Transaktionen. Grundsätzlich besteht der Ansatz der Sparkasse darin, alle wesentlichen festverzinslichen oder strukturierten Emissionen in variabel verzinsliche Positionen zu drehen. Neben der Steuerung des Zinsänderungsprofils mit
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Derivate-Transaktionen und Anleihenkäufen kann das Zinsrisikoprofil auch dadurch gesteuert werden, dass einzelne Neuemissionen bewusst nicht mittels Derivaten abgesichert werden.
Zinsswaps werden am häufigsten zur aktiven Steuerung des Zinsrisikos eingesetzt. Wenn es für die Umsetzung der Zinsrisikostrategie sinnvoll erscheint, werden fix verzinste Positionen in variabel verzinste (in der Regel basierend auf dem 3-Monats-Geldmarktsatz wie beispielsweise dem Euribor) umgewandelt. Es kann jedoch auch erforderlich sein, variabel verzinste Zinspositionen in fix verzinste Positionen zu drehen.
Die Sparkasse wendet Hedge Accounting an, um bilanzielle Inkongruenzen (Accounting Mismatch) zwischen erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten derivativen Finanzinstrumenten einerseits und finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten im Bankbuch (bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum Fair Value) andererseits zu vermeiden. Darüber hinaus macht die Sparkasse auch von der Möglichkeit Gebrauch, finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten als „erfolgswirksam zum Fair Value bewertet“ zu designieren (Fair Value-Option). Durch eine solche Klassifizierung werden ebenfalls bilanzielle Inkongruenzen (Accounting Mismatch) beseitigt, ohne Hedge Accounting anzuwenden.
Fair Value Hedges werden angewendet, wenn im Rahmen des Zinsrisikomanagements festverzinsliche Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten in variabel verzinsliche Positionen umgewandelt werden.
Bei Fair Value Hedges wird nur die Zinsrisiko-Komponente der Fair Value-Änderungen des festverzinslichen Grundgeschäftes abgesichert. Die gehedgte Zinsrisiko-Komponente bezieht sich auf den beobachteten Zinssatz (Swapsatz). Die Fair Value-Volatilität, die sich aus Änderungen des über den Swapsatz hinausgehenden Spreads des gesicherten Festzinsinstrumentes ergibt, ist nicht Teil des Hedge Accounting.
Die als Sicherungsinstrumente designierten Zinsderivate stehen in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Zinsrisikokomponente des gesicherten Grundgeschäftes. Die nicht-zinsbezogenen Risiko-Komponenten (wie Kreditaufschläge) sind nicht Teil der Sicherungsbeziehung. Daher werden auf beiden Seiten der Sicherungsbeziehung vergleichbare Bewertungsparameter angewendet. Somit werden gegenläufige Effekte in dem Umfang erfasst, in dem ein wirtschaftlicher Zusammenhang besteht, ohne dass es zu einer künstlich erzeugten Volatilität in der Gewinn- und Verlustrechnung kommt. Die Zinsrisikokomponente ist der wichtigste Einflussfaktor auf die Fair Value-Schwankungen des gesicherten Grundgeschäftes.
Das Sicherungsverhältnis wird in Übereinstimmung mit den in IAS 39 definierten Regeln gewählt. Das Volumen des als Sicherungsinstrument designierten Derivats darf das Volumen des gesicherten Grundgeschäftes nicht übersteigen. Ist die Nominale eines Sicherungsderivates größer als die Nominale des Grundgeschäftes, wird nur der entsprechende Anteil des Derivates als Sicherungsinstrument designiert. Das gleiche gilt in Bezug auf die Laufzeit: die Laufzeit des Sicherungsinstrumentes darf nicht länger sein als die Laufzeit des gesicherten Grundgeschäftes.
Mögliche Ursachen für die Ineffektivität von Sicherungsbeziehungen können sein:
Sicherungsinstrumente und gesicherte Grundgeschäfte werden während ihrer Laufzeit designiert (nicht von Beginn an)
die Verwendung unterschiedlicher Zinskurven (Abzinsung) für das gesicherte Grundgeschäft und das Sicherungsinstrument
nur bei Fair Value Hedges: Volatilität des Barwertes des variablen Teils von Sicherungsderivaten
die Handelstage von Sicherungsinstrument und gesichertem Grundgeschäft stimmen nicht überein
tatsächliche vorzeitige Rückzahlungen eines Portfolios, die von den erwarteten vorzeitigen Rückzahlungen abweichen, oder
Kreditrisikoanpassungen (CVA, DVA) der Sicherungsderivate
Nominale der gesicherten Grundgeschäfte – Absicherung von Zinsrisiken
in EUR Mio.
 
Gesichertes Grundgeschäft
 
 
Dez 2023
Dez 2024
Fair Value Hedges
 
 
 
 
 
 
 
Vermögenswerte
 
Kredite und Darlehen an Kunden (Einzel)
 
 
30,1
28,4
Vermögenswerte
 
Anleihen AC
 
 
 
50,0
50,0
Verbindlichkeiten
 
Verbriefte Verbindlichkeiten (Emissionen)
 
 
526,6
432,5
Seite 62
Quantitative Angaben
In den nachfolgenden Tabellen werden detaillierte Informationen zu Sicherungsinstrumenten und gesicherten Grundgeschäften für Fair Value Hedges dargestellt.
Sicherungsinstrumente
 
 
 
 
Buchwert
 
 
Laufzeitbänder der Nominale
in EUR Mio.
Vermögenswerte
Verbindlichkeiten
Fair-Value-Änderung, für Messung der Ineffektivität verwendet (Periode)
Nominale
≤ 3 M
> 3 M und ≤ 1 J
> 1 J und
≤ 5 J
> 5 J
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
 
Fair Value Hedges
 
 
 
 
 
 
 
 
Zinsrsiko
 
4,5
8,5
6,4
510,9
0,0
15,0
241,0
254,9
Gesamt
 
4,5
8,5
6,4
510,9
0,0
15,0
241,0
254,9
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2023
 
 
 
 
 
 
 
 
Fair Value Hedges
 
 
 
 
 
 
 
 
Zinsrsiko
 
4,9
11,8
18,8
606,7
64,1
30,0
241,3
271,2
Gesamt
 
4,9
11,8
18,8
606,7
64,1
30,0
241,3
271,2
Die Sicherungsinstrumente sind in der Bilanz in der Position „Derivate – Hedge Accounting“ ausgewiesen.
Gesicherte Grundgeschäfte von Fair Value Hedges
 
 
 
 
 
 
 
 
Fair Value-Anpassungen des Grundgeschäftes
in EUR Mio.
Buchwert
erfasst im Buchwert
davon: für die Periode in der
die Ineffektivität erfasst wurde
für beendete
Sicherungsgeschäfte
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Vermögenswerte AC
 
 
 
 
 
 
Zinsrisiko
 
 
 
 
80,9
0,1
-1,5
0,0
Finanzielle Verbindlichkeiten AC
 
 
 
 
 
 
Zinsrisiko
 
 
 
 
-417,7
19,6
-6,7
0,0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2023
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Vermögenswerte AC
 
 
 
 
 
 
Zinsrisiko
 
 
 
 
84,5
1,6
8,4
0,0
Finanzielle Verbindlichkeiten AC
 
 
 
 
 
 
Zinsrisiko
 
 
 
 
-511,8
27,2
-22,7
0,0
Die gesicherten Grundgeschäfte werden in folgenden Positionen der Bilanz ausgewiesen:
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte: Schuldverschreibungen
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte: Kredite und Darlehen an Kunden
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten: Verbriefte Verbindlichkeiten
Auswirkungen des Hedge Accounting auf die Gewinn- und Verlustrechnung und das Sonstige Ergebnis
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
 
Erfolgswirksam erfasste Ineffektivität
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
Fair Value Hedges
 
 
 
 
 
 
 
Zinsrisiko
 
 
 
 
 
 
 
-1,7
Gesamt
 
 
 
 
 
 
 
-1,7
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2023
 
 
 
 
 
 
 
Fair Value Hedges
 
 
 
 
 
 
 
Zinsrisiko
 
 
 
 
 
 
 
4,5
Gesamt
 
 
 
 
 
 
 
4,5
Die Ineffektivität aus Fair Value Hedges wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Handelsergebnis“ dargestellt.
Seite 63
28.Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
In der nachfolgenden Tabelle sind Saldierungseffekte in der Bilanz der Sparkasse sowie die Auswirkungen einer Saldierung von Finanzinstrumenten, die Gegenstand einer Saldierungsvereinbarung sind, dargestellt.
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten mit Saldierungs- und potenziellen Saldierungsvereinbarungen
 
 
 
 
 
 
 
Potenzielle Saldierungsvereinbarungen, die nicht in der
Bilanz saldiert werden
 
in EUR Mio.
Finanzielle
Vermögenswerte (brutto)
Saldierte Beträge (brutto)
Bilanzierte
finanzielle
Vermögenswerte (netto)
Finanz-
instrumente
Erhaltene
Barsicherheiten
Sonstige erhaltene
finanzielle Sicherheiten
Nettobetrag nach
potenziellen
Saldierungs-
vereinbarungen
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
Derivate
46,1
8,2
37,9
14,6
15,5
0,0
7,8
Variation margin Vermögenswerte
8,7
8,7
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
 
54,9
17,0
37,9
14,6
15,5
0,0
7,8
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2023
 
 
 
 
 
 
 
Derivate
 
36,7
9,5
27,2
12,0
11,6
0,0
3,6
Variation margin Vermögenswerte
11,8
11,8
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
 
48,5
21,3
27,2
12,0
11,6
0,0
3,6
 
 
 
 
 
 
 
Potenzielle Saldierungsvereinbarungen, die nicht in der
Bilanz saldiert werden
 
in EUR Mio.
Finanzielle
Verbindlichkeiten (brutto)
Saldierte
Beträge (brutto)
Bilanzierte
Finanzielle
Verbindlichkeiten (netto)
Finanz-
instrumente
Gegebene
Barsicherheiten
Sonstige erhaltene
finanzielle Sicherheiten
Nettobetrag nach
Potenziellen
Saldierungs-
vereinbarungen
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
Derivate
 
44,0
14,8
29,2
14,6
10,9
0,0
3,7
Variation margin
Verbindlichkeiten
2,2
2,2
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
 
46,1
17,0
29,2
14,6
10,9
0,0
3,7
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2023
 
 
 
 
 
 
 
Derivate
 
60,2
19,6
40,6
12,0
18,5
0,0
10,1
Variation margin
Vermögenswerte
1,8
1,8
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
 
62,0
21,3
40,6
12,0
18,5
0,0
10,1
Der Effekt aus der Saldierung ist in der Spalte „Saldierte Beträge (brutto)“ dargestellt.
Die Sparkasse wickelt einen Teil der Zinsderivate über das London Clearing House und EUREX ab, dabei werden die Saldierungsvoraussetzungen nach IAS 32 erfüllt. Die Saldierung wird zwischen den brutto aktiv- und passivseitigen Derivatpositionen vorgenommen. Die saldierten Derivatpositionen werden zusätzlich mit den Beträgen aus Nachschussmargen (Variation Margins) gegengerechnet. Folglich muss die Saldierung von Derivaten in Relation zu den Variation-Margin-Aktiva und Passiva-Salden gesehen werden. Die Summe der saldierten Beträge in den Zeilen "Derivate" und "Variation-Margin-Aktiva" in der Tabelle für finanzielle Vermögenswerte entspricht der Summe der saldierten Beträge in den Zeilen "Derivate" und "Variation-Margin-Passiva" in der Tabelle für finanzielle Verbindlichkeiten. Die Variation-Margin-Aktiva werden unter dem Bilanzposten „Kassenbestand und Guthaben“ ausgewiesen. Die Variation-Margin-Passiva werden unter dem Bilanzposten „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten: Einlagen von Kreditinstituten“ ausgewiesen.
Die Sparkasse verwendet Globalverrechnungsverträge (Master Netting Agreements) zur Reduktion von Kreditrisiken bei Derivaten und Finanzierungstransaktionen. Diese Verträge qualifizieren sich als potenzielle Saldierungsvereinbarungen.
Globalverrechnungsverträge sind für Kontrahenten mit mehreren Derivateverträgen relevant. Aufgrund des Ausfalls einer Gegenpartei erfolgt durch diese Verträge eine Nettoabwicklung über alle Verträge. Bei Transaktionen mit Derivaten werden die Beträge der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die aufgrund von Globalverrechnungsverträgen aufgerechnet werden dürfen, in der Spalte „Finanzinstrumente“ ausgewiesen. Wenn die Nettoposition weiter mit Barsicherheiten oder mit finanziellen Sicherheiten abgesichert wird, erfolgt der Ausweis in den entsprechenden Spalten „Erhaltene/gegebene finanzielle Sicherheiten (exkl. Barsicherheiten)“.
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29.Übertragung von finanziellen Vermögenswerten – Pensionsgeschäfte und Wertpapierleihegeschäfte
Pensionsgeschäfte
Transaktionen, bei denen Wertpapiere mit der Vereinbarung einer Rückübertragung zu einem bestimmten Termin verkauft werden, werden als Pensionsgeschäfte bezeichnet (Repurchase-Geschäft). Die verkauften Wertpapiere werden weiterhin in der Bilanz erfasst, da im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen bei der Sparkasse verbleiben; die Wertpapiere werden am Ende der Laufzeit des Pensionsgeschäftes zu einem fixierten Preis rückübertragen. Weiters ist die Sparkasse Begünstigte aller Kupons und sonstiger, während der Laufzeit des Pensionsgeschäfts, erhaltener Erträge, die aus den übertragenen Vermögenswerten resultieren. Diese Zahlungen werden an die Sparkasse überwiesen oder spiegeln sich im Rückkaufspreis wider.
Die für den Verkauf erhaltenen Barmittel werden in der Bilanz erfasst. Die entsprechende Rückgabeverpflichtung wird unter „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten“ in den Unterpositionen „Einlagen von Kreditinstituten“ oder „Einlagen von Kunden“ ausgewiesen. Die Bilanzierung als Finanzierung für die Sparkasse entspricht dem wirtschaftlichen Gehalt der Transaktion. Der Unterschied zwischen Rückübertragungs- und Kaufpreis wird als Zinsaufwand erfasst, über die Laufzeit der zugrunde liegenden Transaktion abgegrenzt und in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Zinsaufwendungen“ unter „Zinsüberschuss“ ausgewiesen. Finanzielle Vermögenswerte, die von der Sparkasse im Rahmen von Repurchase-Geschäften übertragen wurden, verbleiben weiterhin in der Bilanz und werden in der Position „davon als Sicherheit übertragen“ in der jeweiligen Bilanzposition ausgewiesen. Die Bewertungskategorien der übertragenen finanziellen Vermögenswerte ändert sich nicht.
Wertpapiere, die mit einer Rückübertragungsverpflichtung zu einem bestimmten Zeitpunkt gekauft wurden (Reverse-Repurchase-Geschäfte), werden hingegen in der Bilanz erfasst. Die für den Kauf von Wertpapieren gezahlten Barmittel werden als Forderung im Bilanzposten „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte“ unter „Kredite und Darlehen an Kreditinstitute“ oder „Kredite und Darlehen an Kunden“ dargestellt. Damit wird dem wirtschaftlichen Gehalt der Transaktion als Kredit der Sparkasse Rechnung getragen. Der Unterschied zwischen Kauf- und Rückübertragungspreis wird als Zinsertrag erfasst und abgegrenzt über die Laufzeit der zugrunde liegenden Transaktion in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Zinserträge“ unter „Zinsüberschuss“ ausgewiesen.
Per 31.Dezember 2024 und per 31. Dezember 2023 bestanden keine Pensionsgeschäfte.
Wertpapierleihegeschäfte
Als Wertpapierleihe werden Geschäfte bezeichnet, bei denen die Verleiher:in Wertpapiere an die Entleiher:in übereignet mit der Verpflichtung, dass die Entleiher:in nach Ablauf der vereinbarten Frist Papiere gleicher Art, Güte und Menge zurücküberträgt und ein von der Dauer der Leihe abhängiges Entgelt entrichtet. Die im Rahmen einer Wertpapierleihe an Kontrahent:innen übertragenen Wertpapiere bleiben in der Bilanz, da im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen bei der Sparkasse (als Verleiher:in) verbleiben und diese die Wertpapiere erhält, wenn das Wertpapierleihegeschäft ausläuft. Weiters ist die Sparkasse Begünstigte aller Kupons und sonstiger während der Laufzeit des Wertpapierleihegeschäfts erhaltener Erträge, die aus den übertragenen Vermögenswerten resultieren. Die verliehenen Wertpapiere werden in der Position „davon als Sicherheit übertragen“ ausgewiesen. Provisionserträge aus Wertpapierleihegeschäften werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Provisionserträge“ unter „Provisionsüberschuss“ dargestellt.
Die Verpflichtung, entliehene Wertpapiere zurückzugeben, wird nur dann als Verbindlichkeit bilanziert, wenn die Wertpapiere in der Folge an Dritte verkauft wurden. In solchen Fällen wird die Rückgabeverpflichtung für Wertpapiere als „Sonstige Handelspassiva“ bilanziert. Provisionsaufwendungen aus Wertpapierleihegeschäften werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Provisionsaufwendungen“ unter „Provisionsüberschuss“ dargestellt.
Per 31. Dezember 2024 und per 31. Dezember 2023 bestanden keine Wertpapierleihegeschäfte.
30.Als Sicherheiten übertragene finanzielle Vermögenswerte
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2023
Dez 2024
Finanzielle Vermögenswerte AC
 
 
 
 
3.181,0
2.961,9
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
 
 
 
 
0,0
0,0
Gesamt
 
 
 
 
 
 
3.181,0
2.961,9
Die Sicherheiten wurden vor allem als Deckungsstock für Pfand- und Kommunalbriefe (von Erste Group Bank AG emittiert) gestellt.
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31.Wertpapiere
 
 
 
 
Dez 2023
Dez 2024
Finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte
in EUR Mio.
AC
Handelsaktiva
Verpflichtend zum FVPL
Designiert zum FVPL
FVOCI
AC
Handelsaktiva
Verpflichtend zum FVPL
Designiert zum FVPL
FVOCI
Schuldverschreibungen und andere zinsbezogene Wertpapiere
2.103,2
18,3
100,5
0,0
157,1
2.052,6
24,7
119,1
0,0
143,3
Börsenotiert
2.020,3
11,7
0,8
0,0
82,3
1.915,8
13,4
0,0
0,0
73,9
Nicht börsenotiert
82,8
6,6
99,6
0,0
74,8
136,8
11,2
119,1
0,0
69,4
Eigenkapitalbezogene Wertpapiere
0,0
13,4
21,6
0,0
84,3
0,0
2,3
34,7
0,0
125,0
Börsenotiert
0,0
9,7
0,0
0,0
67,4
0,0
1,2
0,0
0,0
109,5
Nicht börsenotiert
0,0
3,6
7,1
0,0
16,9
0,0
1,1
8,4
0,0
15,5
Beteiligungen/Anteile
0,0
0,0
14,5
0,0
0,0
0,0
0,0
26,2
0,0
0,0
Gesamt
 
2.103,2
31,7
122,0
0,0
241,4
2.052,6
27,0
153,8
0,0
268,3
Investmentfondsanteile werden unter „Schuldverschreibungen und andere zinsbezogene Wertpapiere“ ausgewiesen.
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Risiko- und Kapitalmanagement
32. Risikomanagement
Risikopolitik und -strategie
Die Sparkasse hat ein auf ihr Geschäfts- und Risikoprofil abgestimmtes, vorausschauendes Risikomanagement-Regelwerk entwickelt. Dieses Regelwerk basiert auf einer klaren Risikostrategie und definiert generelle Prinzipien, gemäß deren das Eingehen von Risiken stattfindet. Die Risikostrategie ist mit der Geschäftsstrategie konsistent und berücksichtigt ebenfalls den erwarteten Einfluss externer Umweltfaktoren auf die geplanten Geschäfts- und Risikoentwicklungen.
Die Risikostrategie beschreibt das Ist-Risikoprofil und das Ziel-Risikoprofil, definiert die Risikomanagement-Prinzipien, die strategischen Ziele als auch Initiativen für die wichtigsten Risikoarten und setzt strategische Limits für die wesentlichen finanziellen und nichtfinanziellen Risikoarten, die in der Risikomaterialitätsbeurteilung angeführt werden. Die Risikostrategie wird im Rahmen einer klar definierten Governance-Struktur umgesetzt. Diese dient zur Überwachung des Risikoappetits, ergänzender Kennzahlen als auch zur Eskalation von Limitüberschreitungen.
Bezüglich der Offenlegungspflichten gemäß Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 CRR Group gemäß Artikel 434 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (Capital Requirements Regulation - CRR) in der Europäischen Union und der Verordnung (EU) Nr. 876/2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 wird sowohl auf den Anhang zum Konzernabschluss der Erste Group als auch auf die Homepage der Erste Group Bank AG verwiesen. Ein entsprechender Link ist unter „http://www.sparkasse-ooe.at – Basel II Offenlegung“ zu finden.
Organisation des Risikomanagements
Die Risikoüberwachung und -kontrolle wird durch klare Organisationsstrukturen mit definierten Rollen und Verantwortlichkeiten, delegierten Entscheidungskompetenzen und Risikolimits adressiert.
Das folgende Diagramm stellt einen Überblick über die Risikomanagementorganisation der Sparkasse OÖ dar:
Ressort CRO & COO
Kreditrisikomanagement
Kreditrisikomanagement Corporates
Kreditrisikomanagement Unternehmenskunden
Kreditrisikomanagement Privatkunden
Kreditrisikomanagement Steuerung
Restrukturierung & Insolvenz Privatkunden
Restrukturierung & Insolvenz Corporates & Unternehmenskunden
Strategisches Risikomanagement & ORG/IT
Strategisches Risikomanagement & Meldewesen
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Aufbau des Risikomanagements
Der Vorstand und insbesondere der Chief Risk Officer (CRO) üben die Aufsichtsfunktion im Rahmen der Risikomanagementstruktur der Sparkasse aus. Die Risikokontrolle und -steuerung werden auf Grundlage der Geschäftsstrategie und des vom Vorstand genehmigten Risikoappetits wahrgenommen. Der CRO verantwortet die Umsetzung und Einhaltung der Risikokontroll- und Risikomanagement-Strategien für sämtliche Risikoarten und Geschäftsfelder.
Der Vorstand und insbesondere der CRO sorgen für die Verfügbarkeit einer angemessenen Infrastruktur und geeigneter Mitarbeiter:innen sowie der entsprechenden Methoden, Normen und Prozesse. Die konkrete Identifizierung, Messung, Beurteilung, Genehmigung, Überwachung, Steuerung und Limitierung von relevanten Risiken erfolgen auf der Ebene der operativen Einheiten.
Strategisches Risikomanagement & ORG/IT
Dieser Bereich ist für die Steuerung, Messung und Kontrolle des Liquiditäts-, Markt und Kreditrisikos verantwortlich. Er umfasst sowohl das Bank- als auch das Handelsbuch.
Darüber hinaus ist er fokussiert auf ein ganzheitliches Risikomanagement und stellt eine umfassende, risikoartenübergreifende Steuerung, Überwachung, Analyse und Berichterstattung des Risikoportfolios sicher. Er ist die zentrale Einheit für strategische Initiativen zur Schaffung einer größeren Kohärenz zwischen der Risikostrategie (inklusive Risikoappetit und Limitsteuerung) und der operativen Umsetzung. Er verantwortet auch die Erstellung von Sanierungs- und Abwicklungsplänen und das Management von nichtfinanziellen Risiken. Darüber hinaus kooperiert er eng mit dem Bereich Kreditrisikomanagement.
Kreditrisikomanagement
Dieser Bereich ist in der Sparkasse für die operativen Kreditentscheidungen sowie für das Collection und das Workout im Kundengeschäft verantwortlich. Das Kreditrisikomanagement stellt sicher, dass die Kreditrisikostrategien der Sparkasse operativ umgesetzt werden. Ebenfalls in die Zuständigkeit des Kreditrisikomanagements fällt die Kontrolle der Ratings. Der Bereich besitzt auch die Zuständigkeit bei Überschreiten der Kredit-Pouvoirs im Markt.
Koordination der Risikomanagementaktivitäten auf Konzernebene
Der Vorstand befasst sich regelmäßig in seinen regulären Vorstandssitzungen mit Risikothemen zu allen Risikoarten. Soweit erforderlich, werden Maßnahmen diskutiert und ergriffen.
Darüber hinaus wurden zur Durchführung von Risikomanagementaktivitäten in der Sparkasse bestimmte bereichsübergreifende Gremien eingerichtet.
In der Sparkasse ist ein Risikoausschuss eingerichtet, der den Anforderungen des § 39d BWG entspricht. Die Aufgaben sowie die Funktionsweise des Ausschusses werden in der Geschäftsordnung für den Risikoausschuss der Sparkasse festgelegt. Der Risikoausschuss berät den Vorstand hinsichtlich Risikobereitschaft und Risikostrategie und überwacht deren Umsetzung. Er entscheidet auch über die Genehmigung von Krediten, die über das Pouvoir des Vorstandes hinausgehen.
Der Kreditausschuss entscheidet neben den ihm übertragenen Aufgaben gem. § 3 (2) der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates über die Zustimmung zu den vom Vorstand beschlossenen Krediten an einzelne Kreditnehmer:innen, die insgesamt 10 % der anrechenbaren Eigenmittel überschreiten, aber 20 % der anrechenbaren Eigenmittel nicht übersteigen. Überdies obliegt dem Ausschuss die Zustimmung zu den, aufgrund eines einstimmigen Beschlusses aller Geschäftsleiter, abzuschließenden Rechtsgeschäften mit dem unter § 28 (1) BWG genannten Personenkreis (Organgeschäfte).
Die Aufgaben des Gremium Risiko sind Beratung und Entscheidungsfindung zur Steuerung eines ganzheitlichen Ansatzes für das Risikomanagement, welches sich auf sämtliche Geschäftsbereiche, Unterstützungs- und Kontrolleinheiten erstreckt. Dabei werden alle wichtigen Risiken (z. B. finanzielle und nichtfinanzielle, bilanzielle und außerbilanzielle, potenzielle und vertragliche/außervertragliche Risiken) behandelt, insbesondere die Kredit-, Markt-, Liquiditäts- und operationellen Risiken sowie Konzentrations-, Reputations-, Compliance- und strategischen Risiken (monatliche Sitzungen). Geleitet wird dieses Gremium von der Bereichsleitung Strategisches Risikomanagement & ORG/IT.
Die Aufgaben des Gremium APM (Aktiv-Passiv-Management) umfassen die Beratung und die Entscheidungsfindung zu der strategischen Risikoausrichtung auf Gesamtbankebene, vorwiegend zur Steuerung der Zinsänderungs- und Liquiditätsrisiken unter Berücksichtigung des vergebenen Risikokapitals und der Risikolimits unter Berücksichtigung des Geschäftsumfeldes (insbesondere des makroökonomischen & Finanzmarktumfeldes) und der Strategien der Sparkasse (monatliche Sitzungen). Geleitet wird dieses Gremium von der Bereichsleitung Treasury.
Das Operational Liquidity Committee (OLC) verantwortet im Tagesgeschäft das Management der globalen Liquiditätsposition der Sparkasse OÖ. Es analysiert regelmäßig die Liquiditätslage der Sparkasse und berichtet direkt im Gremium APM. Daneben unterbreitet es dem Gremium APM gegebenenfalls Maßnahmenvorschläge.
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Konzernweites Risiko- und Kapitalmanagement
Die zentrale Komponente der Gesamtbankrisikosteuerung bildet der interne Kapitaladäquanzprozess (Internal Capital Adequacy Assessment Process ICAAP) gemäß Säule 2 des Baseler Regelwerks und der regulatorischen Richtlinien (z. B. EZB-Leitfaden für ICAAP).
Das Regelwerk ist so ausgestaltet, dass es das Management der Sparkasse bei der Steuerung des Risikoportfolios sowie der Deckungspotenziale unterstützt, um jederzeit eine ausreichende Kapitalausstattung zu gewährleisten, die der Art und der Größe des Risikoprofils der Bank entspricht. Das Regelwerk ist an die Anforderungen des Geschäfts- und Risikoprofils der Sparkasse angepasst und spiegelt die strategischen Ziele wider, d. h. den Schutz der Aktionär:innen und der Gläubiger:innen sowie den nachhaltigen Fortbestand des Unternehmens.
Das Regelwerk als effektives internes Steuerungswerk umfasst zur Abdeckung aller und insbesondere der regulatorischen Anforderungen die folgenden Komponenten:
Risikoappetit (Risk Appetite Statement – RAS), Limits und Risikostrategie
Portfolio- und Risikoanalyse inklusive Risikomaterialitätsbeurteilung (Risk Materiality Assessment RMA), Konzentrationsrisikomanagement und Stresstest
Risikotragfähigkeitsrechnung
Kapitalallokation und Leistungsmanagement
Planung von Risikokennzahlen
Neben dem obersten Ziel des ICAAP, der Sicherstellung und Nachhaltigkeit der Eigenkapitalausstattung, dienen die Komponenten dem Management als Unterstützung bei der Umsetzung der Geschäftsstrategie.
Risikoappetit
Der Risikoappetit definiert das maximale Risikoniveau, das die Sparkasse bei der Verfolgung ihrer Geschäftsziele zu akzeptieren bereit ist. Der Gesamtansatz umfasst eine Erklärung zur Risikobereitschaft, Risikogrenzen sowie die Rollen und Verantwortlichkeiten derjenigen, die die Umsetzung und Überwachung des Rahmenwerks zur Risikobereitschaft beaufsichtigen. Das Limit-Rahmenwerk (d. h. Risikoappetit-Rahmenwerk) umfasst Risikolimits, die in der Erklärung zur Risikobereitschaft und in der Risikostrategie festgelegt sind, Branchenlimits, maximale Kreditvergabelimits und operative Limits.
Das Risikoappetit-Statement (RAS) dient als strategische Aussage, welche das maximale tolerierbare Risiko definiert, um die Unternehmensziele innerhalb des Risikoappetits zu erreichen. Das RAS stellt, durch die vom Vorstand und Risikoausschuss des Aufsichtsrates genehmigten und vom Aufsichtsrat anerkannten Trigger und Limits, eine innerhalb des Gesamtrisikoappetits verbindliche Einschränkung der Geschäftstätigkeiten der Sparkasse dar. Es ist in die strukturellen Prozesse wie Geschäfts- und Risikostrategie, Budgetierung, Kapital- und Liquiditätsplanung, Sanierungsplan, Stress-Testing und Vergütungsrahmenwerk integriert und eingebettet. Das RAS besteht aus Kernrisikokennzahlen (Kapital, Liquidität, Risiko-Ertrags-Profil) zur quantitativen Risiko-/Renditensteuerung.
Die Kernrisikokennzahlen geben die Grenzen für die Risiko-/Renditenzielsetzung vor und bilden einen wesentlichen Input in der jährlichen Strategie- und Budgetplanung, um eine gesamthafte Sichtweise auf Kapital, Liquidität und den Risiko-/Ertragsausgleich zu schaffen. Das Hauptziel des RAS ist es:
sicherzustellen, dass die Sparkasse über ausreichende Ressourcen verfügt, um den Geschäftsbetrieb zu jeder Zeit zu gewährleisten und Stressereignisse zu absorbieren;
Toleranzgrenzen für die Risikozielsetzungen festzusetzen und
die Finanzkraft der Sparkasse OÖ und die Robustheit ihrer Systeme und Kontrollen sicherzustellen.
Die Festsetzung des RAS erfolgt vorausschauend, um die Risiko-Ertragssteuerung zu stärken und ein proaktives Management des Risikoprofils zu garantieren. Externe Vorgaben wie regulatorische Anforderungen bilden die Ober- und Untergrenze für das RAS und somit das Risiko, das die Sparkasse bereit ist einzugehen. Um sicherstellen zu können, dass die Sparkasse innerhalb des zum Ziel gesetzten Risikoappetits agiert, wird für alle Kennzahlen ein Ampelsystem angewendet. Diese Vorgehensweise ermöglicht die zeitnahe Informationsweitergabe an die vorgesehene Governance und das Implementieren von effektiven risikominimierenden Gegenmaßnahmen.
Das RAS-Ampelsystem ist wie folgt definiert:
RAS ist grün: Ziele der Risiko-Ertragssteuerung liegen innerhalb der festgelegten Grenzen
RAS ist gelb: Die Unter- oder Überschreitung eines vordefinierten Schwellenwertes führt zu einem im Governance-Prozess festgelegten Informations- und Diskussionsaustausch zwecks Bestimmung potenzieller Gegenmaßnahmen
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RAS ist rot: Die Unter- oder Überschreitung des vordefinierten Limits löst eine sofortige Eskalation an die Governance und umgehende Einleitung von Gegenmaßnahmen aus
Zusätzlich wurden gestresste Schwellenwerte für ausgewählte RAS-Kernkennzahlen definiert, die in die Beurteilung des Stresstestergebnisses integriert und an den Vorstand als Frühwarnindikator berichtet werden und somit das proaktive Management des Risiko- und Kapitalprofils unterstützen.
Des Weiteren werden, basierend auf dem Risikoappetit der Sparkasse OÖ, ergänzende Risikokennzahlen und Prinzipien für die wesentlichen Risikoarten der Risikostrategie definiert. Diese Kennzahlen und Prinzipien unterstützen die Umsetzung der mittel- und langfristigen Strategie. Diese Steuerung garantiert eine umfassende Kontrolle der Risikoentscheidungen und eine Umsetzung der Risikostrategie. Gegenmaßnahmen werden als Teil des regulären Risikomanagementprozesses eingeleitet, um innerhalb des Risikoappetits zu bleiben.
Das RAS der Sparkasse wurde vom Vorstand und vom Risikoausschuss des Aufsichtsrates genehmigt und vom Aufsichtsrat anerkannt. ESG-Risikotreiber sind sowohl im Risikoappetit und in der Risikostrategie verankert als auch Bestandteil des Risk Materiality Assessments (Bewertungen der Wesentlichkeit von Risiken) der Sparkasse OÖ. Sie sind in die Risikotaxonomie der Sparkasse als allgemeine oder transversale Risikotreiber integriert, welche die Hauptrisikokategorien wie Kredit-, Markt-, Liquiditäts-, Nicht-Finanzielle (NFR) und anderer Risiken beeinflussen. Die Definition der ESG-Risikotreiber der Sparkasse ist Teil der ICAAP Richtlinie und deckt eine große Bandbreite von Risiken aus Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren ab.
Portfolio- und Risikoanalyse
Die Sparkasse setzt eine eigene Infrastruktur, Systeme und Prozesse ein, mit deren Hilfe die eingegangenen Risiken des Portfolios identifiziert, gemessen, kontrolliert, berichtet und gesteuert werden. Portfolio- und Risikoanalyseverfahren werden für die Quantifizierung, Qualifizierung und Diskussion der Risiken konzipiert, um die Geschäftsleitung zeitgerecht zu informieren.
Risikomaterialitätsbeurteilung. Die RMA (Risk Materiality Assessment) ist ein regelmäßiger Prozess zur Risikoidentifizierung sowie zur Bewertung von möglichen Auswirkungen dieser Risiken auf das Risikoprofil der Sparkasse OÖ. Es dient dem Management als Steuerungsinstrument bei Entscheidungen hinsichtlich der Allokation von ökonomischem Kapital (EC) in Säule 2/ICAAP oder von Liquiditätspuffern in ILAAP (Internal Liquidity Adequacy Assessment Process), sowie bei der Festlegung weiterer Risikosteuerungsmaßnahmen. Risikosteuerungs- und -mitigationsmaßnahmen werden an die spezifischen Merkmale jedes einzelnen Risikos angepasst, wobei es dem jeweiligen Materialitätslevel entsprechende allgemeine Vorgaben gibt, die einzuhalten sind.
Darüber hinaus liefert die RMA entscheidende Inputs für verschiedene Risikomanagementaktivitäten, wie z. B. die Definition von Prioritäten und strategischen Maßnahmen als Teil der Risikostrategie der Sparkasse OÖ, die Festlegung von Limits innerhalb des Risikoappetits sowie die Szenariengestaltung für sogenannte Comprehensive und Reverse Stresstests.
Konzentrationsrisikomanagement. Die Sparkasse hat einen Prozess implementiert, um Risikokonzentrationen zu identifizieren, zu messen, zu kontrollieren und zu steuern. Dieser Prozess ist für die Sicherung des langfristigen Fortbestands wichtig, vor allem in einem schwierigen Marktumfeld und unter angespannten wirtschaftlichen Bedingungen.
Die Risikokonzentrationsanalyse wird auf einer halbjährlichen Basis durchgeführt und berücksichtigt Konzentrationen innerhalb des Kredit-, Markt-, Liquiditäts- und operationellen Risikos sowie risikoartenübergreifende Konzentrationen. Das Ergebnis der Risikokonzentrationsanalyse trägt auch zur Erkennung wesentlicher Risiken im Rahmen der Risikomaterialitätsbeurteilung sowie zur Definition und Kalibrierung des Limitsystems bei.
Stresstests. Die Modellierung von Sensitivitäten der Aktiva und Passiva sowie der Gewinne und Verluste geben Führungs- und Steuerungs-information und helfen damit, das Risiko-Ertrags-Profil der Sparkasse zu optimieren. Zusätzlich verhelfen Stresstests durch Berücksichtigung gravierender aber durchaus plausibler Szenarien die Robustheit der Risikoberechnung, der Steuerung und des Managements zu stärken. Risikomodellierung und Stresstests sind grundlegende und vorausschauende Elemente des internen Kapitaladäquanzprozesses. Sensitivitäten und Stress-Szenarien werden im Planungsprozess der Sparkasse OÖ berücksichtigt.
Die komplexesten Stresstestaufgaben, die die Sparkasse durchführt, sind Szenario-Stresstests, in denen die Auswirkungen verschiedener ökonomischer Szenarien, inklusive von Rückkoppelungseffekten auf alle wesentlichen Risikoarten (Kredit-, Markt-, Liquiditäts- und operationelles Risiko) umfassend berücksichtigt werden. Darüber hinaus werden Auswirkungen auf die zugehörigen Volumina von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie Gewinn- und Verlustsensitivitäten mit einbezogen. Zusätzlich zu den Standard Szenario-Stresstests werden Reverse-Stresstests durchgeführt. Diese werden herangezogen, um ein Szenario oder eine Kombination aus Szenarien zu identifizieren, welche die Tragfähigkeit des aktuellen Geschäftsmodells überprüft.
Die Sparkasse hat Klimarisiken in das interne Stress-Testing-Rahmenwerk integriert. Insbesondere sind sowohl physische Risiken als auch Übergangsrisiken aufgrund prognostizierter Klimaveränderungen nun im internen Stress-Testing-Rahmenwerk enthalten. Die Weiterentwicklung der klimabasierten Stressanalyse wird den strategischen Gesamtansatz der Sparkasse zum Klimarisiko unterstützen.
Die Ergebnisse des internen Stresstests der Sparkasse werden analysiert, um gegebenenfalls über geeignete Gegenmaßnahmen entscheiden zu können und darüber hinaus zur Information der Bankensteuerung. Die internen gesamthaften Stresstests im Jahr
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2024 haben ergeben, dass die Sparkasse innerhalb des Stress-RAS bleibt (im ersten Jahr der Szenarioberechnung wurde die Frühwarnschwelle für die Kernkapital- und Solvenzquoten ausgelöst).
Risikotragfähigkeitsrechnung
Die Risikotragfähigkeitsberechnung (RTFR) beschreibt die Methodik der Kapitaladäquanzberechnung der Säule 2. Im Gegensatz zur normativen Sicht der Säule 1, welche sich auf die Fähigkeit bezieht, alle kapitalbezogenen regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen, stützt sich die RTFR auf eine wirtschaftliche Sicht des Ansatzes der Säule 1+, unter Annahme der Fortführung der Sparkasse entsprechend dem EZB-Leitfaden für ICAAP. Die RTFR bestimmt, ob die Sparkasse über ausreichendes Kapital verfügt, um alle relevanten Risiken abzudecken, denen sie ausgesetzt ist. Ökonomische und normative Perspektiven sind so angelegt, dass sie sich gegenseitig informieren und in allen wesentlichen Geschäftssteuerungsaktivitäten und -entscheidungen integriert sind. Mit diesem Ansatz der Säule 1+ steigert die Sparkasse die Effizienz und sorgt für die Vergleichbarkeit mit der Säule 1-Berechnung. Basierend auf den Ergebnissen der RMA erfolgt die Berücksichtigung des wirtschaftlichen Kapitals für die relevanten Risikoarten wie vom Vorstand genehmigt. Der wirtschaftliche Kapitalbedarf wird dann mit dem intern verfügbaren Kapital (Deckungspotenzial) verglichen, um die Risiken der Sparkasse in Säule 2 abzudecken. Sowohl das ökonomische Kapital als auch das Deckungspotenzial werden auf der Grundlage von IFRS berechnet.
Neben den klassischen Risikoarten der Säule 1 (Kredit-, Markt- und operationelles Risiko) werden im Rahmen der Säule 2 auch das Zinsänderungsrisiko im Bankbuch, das Credit Spread Risiko im Bankbuch, das Tilgungsträgerrisiko sowie das Geschäftsrisiko bei der Bestimmung des ökonomischen Kapitalbedarfs explizit auf Jahressicht mit einem statistischen Wahrscheinlichkeitsniveau von 99,9 % berechnet. Die Sparkasse verwendet, wo dies möglich ist, risikosensitive/fortgeschrittene Methodologien für die Berechnung des ökonomischen Kapitalbedarfs, die dem individuellen Risikoprofil des Instituts sowie dessen Risikopositionen entsprechen. Die Sparkasse berücksichtigt keine Diversifizierungseffekte zwischen den verschiedenen Risikoarten, was einen konservativen Ansatz widerspiegelt, wonach die Sparkasse ausreichend Kapital zur Verfügung hat, vor allem in Zeiten, in denen sich die Korrelationen zwischen Risiken dramatisch ändern können (wie in Zeiten von Stress). Der größte Teil des ökonomischen Kapitalbedarfs stammt aus dem Kreditrisiko, das Ende 2024 62,0 % des gesamten ökonomischen Kapitalbedarfs ausmachte.
Die Berechnung des internen Kapitals oder Deckungspotenzials, welches zur Abdeckung der Risiken und der unerwarteten Verluste der Säule 2 erforderlich ist, basiert auf dem Säule-1+-Ansatz, also auf den finalen aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln ergänzt um Säule 2 Anpassungen, welche erforderlich sind um das intern verfügbare Kapital zu bestimmen, das aus ökonomischer Sicht als risikotragend und verlustabsorbierend gilt (z.B. Ausschluss von AT1 und T2 Kapitalinstrumenten, Säule-2 IRB Überschuss / Shortfall des Erwarteten Verlusts, etc.).
Das Deckungspotenzial muss ausreichen, um Risiken oder unerwartete Verluste der Säule 2, die aus der Geschäftstätigkeit entstehen, zu jedem beliebigen Zeitpunkt (normal und gestresst) auszugleichen, wie im Risikoappetit durch die Gesamtkapitaladäquanzgrenzen und Kapitaladäquanznutzung festgelegt. Ende 2024 lag die ökonomische Kapitaladäquanz bei 64,9 %.
Der Vorstand, das Gremium Risiko und der Risikoausschuss des Aufsichtsrates werden quartalsweise über die Ergebnisse des ICAAP Eigenkapitalbedarfs informiert. Darin werden Veränderungen bei Risiken, verfügbarem Kapital (Deckungspotenzial), der Ausnützungsgrad des Risikolimits und der Gesamtstatus des ICAAP dargestellt. Letzteres skizziert die Entwicklung des Risikoprofils in Bezug auf den Risikoappetit.
Risikoplanung
Das Risikoplanungs-Rahmenwerk ist für die Kapitalallokation sowie für den umfassenden Finanzplanungsprozess essenziell und ermöglicht eine angemessene Berücksichtigung von Risiken innerhalb der Strategie, der Steuerung und dem Managementprozess.
Angewendete Methoden und Instrumente. Die wichtigsten Risikoindikatoren, die durch das Risikoplanungs-Rahmenwerk abgedeckt werden, inkludieren Indikatoren, die einen Überblick über bereits entstandene oder mögliche Risiken in Bezug auf Entwicklungen des Portfolios und des Wirtschaftsumfeldes verschaffen. Indikatoren umfassen risikogewichtete Aktiva (und zugehörige Indikatoren), Portfolio-Qualitätsindikatoren (Wertberichtigungen, NPL/NPE und relevante Performance-Indikatoren etc.) sowie aufsichtsrechtlich benötigte Indikatoren in der Verantwortung der Risikoabteilung.
Die Planungstätigkeiten folgen einer klaren Governance, die einen fundierten Risikoplanungsprozess gewährleistet.
Kapitalallokation. Eine wichtige Aufgabe und ein wesentlicher Bestandteil des Risikoplanungsprozesses ist die Verteilung des Kapitals auf die Geschäftsfelder und Segmente. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen Risikomanagement und Controlling. Die Erkenntnisse aus ICAAP und Controlling-Prozessen werden zur Kapitalallokation unter den Risiko-Ertrags-Überlegungen angewendet und spiegeln sich in der Kapitalallokation wider.
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Gesamtkapitalerfordernis der Sparkasse OÖ nach Risikoart
Die folgende Grafik zeigt die Verteilung des ökonomischen Eigenkapitalerfordernisses nach Risikoart.
Sanierungs- und Abwicklungspläne
Die Richtlinie (EU) 2014/59 (Bank Recovery and Resolution Directive BRRD) in der jeweiligen Fassung wird in Österreich durch das „Sanierungs- und Abwicklungsgesetz BaSAG“ in nationales Recht umgesetzt. Am 7. Juni 2019 wurde ein gesetzgebendes Bankenpaket (EU Banking Package) im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht. Dieses EU Bankenpaket umfasst in der jeweiligen Fassung die Richtlinie (EU) Nr. 2013/36 (CRD IV) und die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) sowie die BRRD und die Verordnung (EU) Nr. 806/2014 (SRMR). Das EU Bankenpaket trat am 27. Juni 2019 in Kraft und wurde in Österreich am 28. Juni 2021 in nationales Recht umgesetzt.
Sanierungsplanung. Gemäß den Anforderungen des Bundesgesetzes über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) übermittelt die Erste Group jährlich einen Gruppensanierungsplan an das gemeinsame Aufsichtsteam (Joint Supervisory Team – JST).
Abwicklungsplanung. Die Erste Group wirkt gemeinsam mit den Sparkassen bei der Erstellung von Abwicklungsplänen durch die Abwicklungsbehörden mit, die im BaSAG und der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 zum einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM Regulation) vorgesehen sind. Die Abwicklungspläne (inklusive Abwicklungsstrategie und MREL-Entscheidung) werden regelmäßig durch die Abwicklungsbehörden aktualisiert und unterliegen der gemeinsamen Entscheidung des Abwicklungskollegs.
MREL. Mit der Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD) wurde die Mindestanforderung an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten (MREL) eingeführt. MREL-Bescheide werden von der nationalen Abwicklungsbehörde für Abwicklungsgruppen und für relevante Tochterunternehmen von Abwicklungseinheiten ausgestellt sie spiegeln somit die Abwicklungsstrategie wider und basieren auf der vom Abwicklungskolleg getroffenen gemeinsamen MREL-Entscheidung. Die Mindestanforderungen werden ausgedrückt als prozentualer Anteil am Gesamtrisikobetrag (Total Risk Exposure Amount TREA) sowie an der Gesamtrisikopositionsmessgröße (Leverage Ratio Exposure – LRE).
Basierend auf der getroffenen, gemeinsamen, MREL-Entscheidungen hat die nationale Abwicklungsbehörde einen entsprechenden MREL-Bescheid ausgestellt. Im Mai 2024 hat die Sparkasse die gemeinsame MREL-Entscheidung erhalten. Die MREL-Anforderung beinhaltet bindende Mindestanforderungen, die ab Zustellung des MREL-Bescheids durch die relevante nationale Abwicklungsbehörde einzuhalten sind. Informationen über MREL-Anforderungen basierend auf dem ausgestellten Bescheid wurden auf der Website der Sparkasse veröffentlicht. MREL-Kennzahlen sind ein integrierter Bestandteil des Risikoappetit-Rahmenwerks der Sparkasse OÖ.
Seite 72
33.Eigenmittel und Eigenmittelerfordernis
Der aufsichtsrechtliche Konsolidierungskreis entspricht den aufsichtsrechtlichen Anforderungen, die in der CRR und im österreichischen BWG definiert sind. Letzteres setzt die Anforderungen der CRD IV und CRD V3 in nationales Recht um. Hauptunterschiede zwischen dem IFRS- und aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis, welche auf den unterschiedlich definierten Anforderungen gemäß IFRS, CRR und BWG basieren: Nach CRR und BWG umfasst der aufsichtsrechtliche Konsolidierungskreis hauptsächlich Kreditinstitute gemäß Artikel 4 (1) (1) CRR, Wertpapierfirmen gemäß Artikel 4 (1) (2) CRR, Anbieter von Nebendienstleistungen gemäß Artikel 4 (1) (18) CRR sowie Finanzinstitute gemäß Artikel 4 (1) (26) CRR. Im Gegensatz dazu sind gemäß IFRS alle anderen Unternehmen, die laut CRR nicht konsolidiert werden, wie z.B. Versicherungsunternehmen, im IFRS Konsolidierungskreis zu berücksichtigen.
Die österreichischen Sparkassen sind aufgrund der Haftungsverbundverträge als Tochterunternehmen Teil des Konsolidierungskreises der Erste Group. Darüber hinaus bildet die Erste Group Bank AG mit den Sparkassen ein institutsbezogenes Sicherungssystem gemäß Artikel 113 (7) CRR. Den Veröffentlichungserfordernissen für das institutsbezogene Sicherungssystem im Sinne des Artikels 113 (7) e CRR wird durch die Veröffentlichung des Konzernabschlusses der Erste Group Bank AG entsprochen, der alle Mitglieder des institutionellen Sicherungssystems umfasst.
In der Sparkasse kommt der Artikel 22 CRR (Verordnung (EU) 575/2013)2 hinsichtlich Teilkonsolidierungspflicht aufgrund mangelnder Tochterunternehmen bzw. Beteiligungen an Instituten und Finanzinstituten in Drittländern nicht zur Anwendung.
Die folgenden Zahlen spiegeln die Eigenmittel auf unkonsolidierter Ebene wider und kommen auch zur konzernweiten Steuerung zur Anwendung.
Aufsichtsrechtliche Anforderungen
Die Sparkasse Oberösterreich Bank AG ermittelt seit 1. Jänner 2014 die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel und Kapitalerfordernisse gemäß der in der EU geltenden Eigenkapitalrichtlinie (Capital Requirement Directive CRD IV, Richtlinie (EU) 2013/36/EU) und der Eigenkapitalverordnung (Capital Requirements Regulation, CRR, Verordnung (EU) Nr. 575/2013). Sowohl CRD IV als auch CRD V wurde in Österreich im Bankwesengesetz (BWG) umgesetzt.
Alle in der CRR, im österreichischen BWG und in den technischen Standards der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) definierten Anforderungen werden von der Sparkasse Oberösterreich Bank AG angewendet.
Übersicht Mindestkapitalanforderungen und Kapitalpuffer
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2023
Dez 2024
Säule 1
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Mindestanforderung an das Harte Kernkapital
 
 
 
 
4,50%
4,50%
Mindestanforderung an das Kernkapital
 
 
 
 
 
6,00%
6,00%
Mindestanforderung an die Gesamteigenmittel
 
 
 
 
8,00%
8,00%
Kapitalerhaltungspuffer
 
 
 
 
 
 
2,50%
2,50%
Antizyklischer Kapitalpuffer
 
 
 
 
 
0,13%
0,14%
Mindestanforderung an das Harte Kernkapital (inkl. Puffer)
 
 
 
 
7,13%
7,14%
Mindestanforderung an das Kernkapital (inkl. Puffer)
 
 
 
 
8,63%
8,64%
Mindestanforderung an die Gesamteigenmittel (inkl. Puffer)
 
 
 
 
10,63%
10,64%
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Kapitalstruktur gemäß EU-Verordnung 575/2013 (CRR)
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Artikel gemäß CRR
Dez 2023
Dez 2024
Hartes Kernkapital (CET1)
 
 
 
 
 
 
 
Als hartes Kernkapital anrechenbare Kapitalinstrumente
 
 
26 (1)(a)(b), 27-30, 36 (1)(f), 42
122,3
122,3
Einbehaltene Gewinne
 
 
 
 
26 (1)(c), 26 (2)
 
693,9
757,1
Kumuliertes sonstige Ergebnis
 
 
 
4 (100), Art. 26 (1) (d)
-59,9
-31,6
Sonstige Rücklagen
 
 
 
 
4 (117), Art. 26 (1)
177,1
177,1
Fonds für allgemeine Bankrisiken
 
 
 
4, Art. 26 (1) (f)
 
0,0
0,0
Abzugs- und Korrekturposten aufgrund von Anpassungen
des harten Kernkapitals (Prudential Filters)
32, 33, 34, 35
 
-6,0
0,5
Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände
 
 
4 (1)(115), 36 (1)(b), 37 (a)
-4,6
-4,1
Nach dem IRB-Ansatz berechneter Fehlbetrag bei den
Kreditrisikoanpassungen an erwartete Verluste (IRB-Fehlbetrag)
36 (1)(d), 40, 158, 159
0,0
-6,6
Sonstige Übergangsanpassungen am harten Kernkapital
 
 
469-472, 478, 481
0,0
0,0
Von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu
bringende Posten, die das zusätzliche Kernkapital überschreiten
36 (1)(j)
 
0,0
0,0
Unzureichende Deckung notleidender Risikopositionen
36/1m, 47c
 
-1,0
-2,6
Zusätzliche aufgrund von Artikel 3 der CRR vorzunehmende
Abzüge vom harten Kernkapital
3, 36/1m, 47c
 
-8,5
-9,5
Hartes Kernkapital (CET1)
 
 
 
50
 
913,2
1.002,7
Als zusätzl. Kernkapital anrechenbare Kapitalinstrumente
 
51 (a), Art. 52, Art. 53, Art 54, Art.
56 (a), Art. 57 CRR
80,0
80,0
Kernkapital (Tier 1): Summe hartes (CET1) &
zusätzliches (AT1) Kernkapital
25
 
993,2
1.082,7
Als Ergänzungskapital anrechenbare Kapitalinstrumente und nachrangige
Darlehen
62 (a), 63-65, 66 (a), 67
186,2
203,1
Übergangsanpassungen aufgrund von unter Bestandsschutz stehenden
Kapitalinstrumenten des T2 und nachrangige Darlehen
483 (6)(7), 484, 486, 488, 490, 491
0,0
0,0
Anrechenbare, die erwarteten Verluste überschreitende Rückstellungen
nach IRB-Ansatz (IRB-Überschuss)
62 (d)
 
27,4
0,0
Allgemeine Kreditrisikoanpassungen nach Standardansatz
 
 
62 (c)
 
0,0
0,0
Sonstige Übergangsanpassungen am Ergänzungskapital
 
 
476, 477, 478, 481
0,0
0,0
Ergänzungskapital (Tier 2)
 
 
 
71
 
213,6
203,1
Gesamte anrechenbare Eigenmittel
 
 
 
4 (1)(118) und 72
1.206,8
1.285,7
Erforderliche Eigenmittel
 
 
 
92 (3), 95, 96, 98
445,8
503,4
Harte Kernkapitalquote
 
 
 
92 (2)(a)
 
16,39%
15,93%
Kernkapitalquote
 
 
 
 
92 (2)(b)
 
17,82%
17,21%
Eigenmittelquote
 
 
 
 
92 (2)(c)
 
21,66%
20,43%
Die Gliederung der obigen Kapitalstruktur-Tabelle enthält nur Positionen, welche für die Sparkasse Oberösterreich Bank AG relevant sind. Die ausgewiesenen Zahlen unter Vollanwendung von Basel 3 basieren auf den derzeitigen CRR-Regelungen.
Der Vorstand hat gemäß Artikel 24 (2) CRR entschieden, dass die Sparkasse Oberösterreich Bank AG die Bewertung von Vermögenswerten und außerbilanziellen Posten zur Ermittlung der Eigenmittel auf Einzelbasis gemäß den Internationalen Rechnungslegungsstandards nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 vornimmt. Die Posten „Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013“ und „Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013“ unter der Bilanz wurden per 31.12.2022 erstmals anhand von Werten ermittelt, wie sie sich bei Aufstellung eines separaten Abschlusses nach IAS 27 und den IFRS, wie sie von der EU übernommen wurden, ergeben.
Mögliche Änderungen können sich aufgrund von noch nicht vorliegenden regulatorischen technischen Standards ergeben.
Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Aufsichtsrat noch nicht zur Kenntnis genommen und der Einzelabschluss der Sparkasse Oberösterreich Bank AG wurde vom Aufsichtsrat noch nicht festgestellt.
Risikostruktur
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2023
Dez 2024
in EUR Mio.
 
 
 
Artikel gemäß CRR
Gesamtrisiko (final)
Erforderliche
Eigenmittel (final)
Gesamtrisiko (final)
Erforderliche
Eigenmittel (final)
Gesamtrisikobetrag
 
 
92 (3), 95, 96, 98
5.572,8
445,8
6.292,6
503,4
Risikogewichtete Bemessungsgrundlage für das
Kreditgeschäft
92 (3), (a)(f)
 
4.727,7
378,2
5.472,4
437,8
Standardansatz (SA)
 
 
 
 
152,6
12,2
166,1
13,3
Auf internen Beurteilungen basierender Ansatz (IRB)
 
 
4.575,1
366,0
5.306,3
424,5
Bemessungsgrundlage für das Abwicklungsrisiko
92 (3)(c)(ii), 92 (4)(b)
0,0
0,0
0,0
0,0
Bemessungsgrundlage für das Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiko
92 (3)(b)(i) und (c)(i) und (iii), 92 (4)(b)
111,6
8,9
104,8
8,4
Bemessungsgrundlage für operationelle Risiken
92 (3)(e), 92 (4)(b)
657,5
52,6
692,2
55,4
Bemessungsgrundlage für Anpassungen von
Risikopositionen an die Kreditbewertung
92 (3)(d)
 
20,6
1,7
23,2
1,9
Bemessungsgrundlage für sonstige
Forderungsbeträge (inkl. Basel 1 Floor)
3, 458, 459, 500
 
55,4
4,4
0,0
0,0
Seite 74
34.Kreditrisiko: Überprüfung und Überwachung des Kreditrisikos
ESG Risikomanagement
Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (EGS) blieben auch im Jahr 2024 eine der obersten Prioritäten.
Die Sparkasse integriert ESG-Faktoren in ihr Risikomanagement- und Industriestrategie Rahmenwerk. Zuerst wird die ESG-Faktor-Heatmap der Sparkassengruppe benutzt, um Segmente zu identifizieren (auf Basis der bestehenden Segmentierung), die ESG-Risikofaktoren ausgesetzt sein könnten bzw. um im Hinblick auf ESG-vulnerable Industrien festzustellen. Die Sparkasse verwendet Industriestrategien und Kreditvergabestandards, um die Portfoliosteuerung im Hinblick auf ESG zu unterstützen. Beide bilden die Entscheidungsgrundlage, welche Kunden und Transaktionen in das Portfolio passen.
Weiters hat die Gruppe ein ESG-Risikorahmenwerk für die Beurteilung materieller ESG-Faktoren, verbundener Risiken und der Angemessenheit der Risikominderungsstrategien in Kredit- und Ratingprozessen eingeführt. Auf diese Weise können ESG-Risikokriterien bei Kreditentscheidungen berücksichtigt werden.
Bei großen Unternehmens-, Gewerbeimmobilien- und Wohnimmobilientransaktionen führt die Sparkasse eine systematische ESG-Analyse anhand eines internen, digitalen ESG-Beurteilungsfragebogens durch. Der Fragebogen ist im Rahmen des Kreditvergabe- und Überwachungsprozesses verpflichtend. Durch eine umfassende ESG-Risikobeurteilung kann die Sparkasse feststellen, wie sich bestimmte ESG-Faktoren positiv oder negativ auf die finanzielle Performance der Kunden auswirken könnten. Der Fragebogen ermöglicht es, die ESG-Risiken und -Chancen der Kunden zu identifizieren.
Bestimmte Fragen im Fragebogen können auch eine eingehende Beurteilung erfordern um die Art und die Schwere der ESG-Risiken der Kunden zu verstehen. Der Fragebogen ist ein wichtiger Bestandteil von Kreditanträgen und wird mindestens einmal jährlich aktualisiert, sodass die Sparkasse das Geschäftsmodell des Kunden im Hinblick auf den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft versteht. Um die Erreichung der Dekarbonisierungsziele zu unterstützen, wurden für große Firmenkunden - abhängig von deren kommunizierten Strategie zur Erreichung der Klimaziele - die Kreditrichtlinien ergänzt. 
Darüber hinaus definiert die Sicherheitenrichtlinie der Sparkasse OÖ, dass - entsprechend den Regeln für die Bewertung von Immobiliensicherheiten in der Konzernrichtlinie zum Sicherheitenmanagement - ESG-relevante Daten für bestimmte Arten von Sicherheiten für die Bewertung, Dokumentation und Berichterstattung erhoben werden. Umweltaspekte, die sich auf den Wert der Sicherheiten auswirken, müssen in den Immobilienbewertungen berücksichtigt werden, was zu einem höheren oder niedrigeren Bewertungsergebnis führen kann. Darüber hinaus müssen auch Risiken berücksichtigt werden, die sich aus sozialen (z. B. Standort und Verkehr, Massenurbanisierung - als Indikatoren für die leichte Erreichbarkeit für die Bevölkerung) und Governance-Faktoren (wie unangemessene Geschäftspraktiken wie Steuerhinterziehung oder Bestechung des finanzierten Unternehmens, das Eigentümer des als Sicherheit dienenden Gebäudes ist) ergeben. Bei Gewerbeimmobilien umfasst der Fragebogen zusätzlich eine Bewertung des ökologischen Fußabdrucks des Gebäudes, einschließlich Informationen über den Flächenverbrauch, die Flächeneffizienz und das Vorhandensein einer Zertifizierung als nachhaltiges Gebäude. Ähnlich wie bei der Kreditvergabe an große Firmenkunden haben wir für die Finanzierung von Gewerbeimmobilien zusätzliche Leitlinien für die Kreditvergabe eingeführt, die an den CO2-Fußabdruck der finanzierten Immobilien gebunden sind.
Im Hinblick auf die Kreditrisikomessung und die internen Modelle wurde 2022 ein entsprechendes Projekt zur Definition und Erfassung relevanter Klimarisikotreiber für alle Ratingsysteme gestartet, um die Berücksichtigung von Klimarisiken in künftigen Modellentwicklungsinitiativen explizit sicherzustellen. Bei den LGD-Modellen wird das Klimarisiko indirekt über den Sicherheitenwert berücksichtigt. Seit 2023 werden ESG-Faktoren als soft facts im Unternehmensrating berücksichtigt. Darüber hinaus analysiert die Bank derzeit, wie die ESG-Risiken in die ECL-Messung einbezogen werden können. Zum 31. Dezember 2024 werden keine Overlays für notwendig erachtet.
Für die Bewertung und das Management von physischen Risiken verwendet die Erste Group Risk Intelligence-Daten von Munich Re. Im vergangenen Jahr hat die Gruppe gemeinsam mit der Universität Graz eine Wesentlichkeitsanalyse physischer Risiken durchgeführt, um die wichtigsten Gefahren und Klimawandelszenarien zu identifizieren, die für das Sicherheitenportfolio relevant sind. Die Ergebnisse dieser Analyse, welche die Bedeutung von Überschwemmungen, Feuer, Trockenheit, Meeresspiegelanstieg und Hitze hervorheben, werden in das Sicherheitenmanagement integriert, wobei ein mittleres Klimawandelszenario von 2 bis 3 °C Temperaturanstieg bis zum Jahr 2100 (Representative Concentration Pathway 4.5 / Shared Socioeconomic Pathway 2, entwickelt vom Intergovernmental Panel on Climate Change) als vernünftige Annahme zugrunde gelegt wird. Bei sehr hohen physischen Risiken für einen Standort würde der Sicherheitenwert negativ beeinflusst werden. 
Um die potenziellen Auswirkungen des physischen Risikos zu bewerten, wurde im Rahmen des internen Stresstests ein intern entwickeltes Modell für physische Klimarisiken eingesetzt. Unter Anwendung der von der Munich Re bereitgestellten Klimarisiko-Scores für die EGB-Sicherheiten wurde für die Erste Group das Überschwemmungsrisiko als wichtigstes Risiko ermittelt.
Unter den Branchen, die in der Tabelle "Kreditrisiko nach Branchen und Risikokategorien" weiter unten in diesem Kapitel dargestellt sind, hat die Sparkasse im Rahmen der strategischen Klimainitiative für die Net Zero Banking Alliance bestimmte kohlenstoffintensive Branchen als wichtige Hebel für die Festlegung von Zwischenzielen für 2030 identifiziert und unterstützt damit die Migration des „Transitionsrisikos" des Portfolio der Sparkasse OÖ.
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Für die folgenden Sektoren werden Ziele festgelegt: Wohnbaukredite, gewerbliche Immobilien, Stromerzeugung, Wärme- und Dampferzeugung, Zementherstellung, Automobilherstellung, Eisen und Stahl. 
Es wurde ein interner Stresstest für Übergangsrisiken durchgeführt, der sich auf vier Szenarioanalysen basierend auf NGFS (Network for Greening the Financial System) Szenarien konzentrierte: “Net Zero 2050”, “Delayed Transition”, “Below 2°C” und “Current Policies”. Die Analyse basierte auf den internen Sektorzielen und die Ergebnisse fließen in die Risikowesentlichkeitsbewertung der Bank ein.
Methode des Kreditrisikomanagements
Kreditrisiken entstehen im klassischen Kredit- und Investmentgeschäft der Sparkasse OÖ. Operative Kreditentscheidungen werden von den zuständigen Einheiten im Kreditrisikomanagement getroffen. Unter Einhaltung von EU-weiten und lokalen regulatorischen Erfordernissen berücksichtigt das Kreditrisikomanagement im Retail- und Corporategeschäft die strategische Ausrichtung der Erste Group und stellt Privatpersonen sowie Klein- und Mittelbetrieben innerhalb ihrer finanziellen Kapazitäten Kredite zur Verfügung. 
Internes Ratingsystem
Die Sparkasse regelt ihre Kreditrichtlinien und Kreditbewilligungsverfahren im Rahmen von Geschäfts- und Risikostrategien. Die Richtlinien werden regelmäßig mindestens einmal pro Jahr überprüft und angepasst. Sie decken unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs und des Risikogehalts der betroffenen Transaktionen und Kontrahenten das gesamte Kreditvergabegeschäft ab. Bei der Kreditbewilligung werden individuelle Informationen wie die Bonität der Kund:innen, die Kreditart, die Besicherung, die vertragliche Gestaltung und sonstige risikomindernde Faktoren berücksichtigt.
Das Kreditausfallsrisiko wird in der Sparkasse auf Grundlage der Ausfallwahrscheinlichkeit der Kund:innen beurteilt. Die Sparkasse vergibt für jedes Kreditengagement und jede Kreditentscheidung ein Rating als spezifisches Maß für das Kreditausfallsrisiko (internes Rating). Das interne Rating aller Kund:innen wird anlassbezogen, jedoch mindestens einmal im Jahr aktualisiert (jährliche Ratingüberprüfung). Bei Kund:innen in Workout geschieht dies in entsprechend kürzeren zeitlichen Abständen.
Hauptzweck der internen Ratings ist deren Verwendung im Entscheidungsprozess für Kreditvergaben und die Festlegung von Kreditbedingungen. Daneben werden durch die internen Ratings auch das Pouvoir-System innerhalb der Sparkasse sowie die Überwachungsverfahren für bestehende Forderungen bestimmt. Auf quantitativer Ebene beeinflussen die internen Ratings die erforderlichen Risikokosten, die Wertberichtigungen und die risikogewichteten Aktiva nach Säule 1 und 2.
Für Gruppengesellschaften, die den des auf internen Ratings basierenden (IRB) Ansatz verwenden, sind interne Ratings eine wesentliche Eingangsgröße zur Ermittlung der risikogewichteten Aktiva. Sie werden ebenfalls in der Berechnung des ökonomischen Eigenkapitalerfordernisses nach Säule 2 verwendet. Dafür wird im Rahmen des Kalibrierungsprozesses für die Portfolien jeder Risikoklasse eine Ausfallwahrscheinlichkeit zugewiesen. Die Kalibrierung erfolgt individuell für jedes Ratingverfahren und jedes regionale Portfolio. Ausfallwahrscheinlichkeiten stellen eine 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit, basierend auf langfristigen durchschnittlichen Ausfallraten dar. Zudem schlägt die Sparkasse den berechneten Ausfallwahrscheinlichkeiten Sicherheitsmargen zu.
In interne Ratings fließen sämtliche verfügbaren und für die Beurteilung des Kontrahentenausfallrisikos wesentlichen Informationen ein. Im Falle von nicht dem Retailbereich zurechenbaren Kreditnehmer:innen berücksichtigen die internen Ratings die Finanzkraft der Kund:innen, die Möglichkeit externer Unterstützung, Flexibilität in der Unternehmensfinanzierung, allgemeine Unternehmensdaten und gegebenenfalls historische Bonitätsdaten aus externen Quellen. Im Falle von Retail-Kund:innen basieren interne Ratings im Wesentlichen auf Daten über das Zahlungsverhalten gegenüber der Sparkasse (soweit verfügbar) und gegebenenfalls Finanzinformationen von Kreditauskunfteien. Sie berücksichtigen auch Informationen, die durch die jeweiligen Kund:innen zur Verfügung gestellt werden, sowie allgemeine demografische Daten. Obergrenzen für das Rating kommen auf Grundlage des Sitzlandes (für grenzüberschreitende Finanzierungen) und der Zugehörigkeit zu einer Gruppe wirtschaftlich verbundener Unternehmen zur Anwendung.
Die Sparkasse verwendet interne Ratingmodelle und Risikoparameter, welche von Teams der s-Gruppe mit Spezialist:innen in Zusammenarbeit mit Risikomanager:innen entwickelt bzw. weiterentwickelt werden. Alle Säule 1- und 2- sowie IFRS 9-Modelle sind Gegenstand einer jährlichen Überprüfung ihrer Schätzungen, die die Einbeziehung der aktuellsten Daten in die Schätzung der Risikoparameter beinhaltet, sowie auch einer regulären kompletten Modellprüfung. Diese Modellentwicklung folgt hinsichtlich Methodik und Dokumentation Erste Group konzernweit einheitlichen Standards und basiert auf den relevanten Daten des jeweiligen Marktes. Dadurch ist die Verfügbarkeit von Ratingmodellen mit möglichst hoher Prognosekraft und Fähigkeit zur Risikodifferenzierung in allen Kernländern gewährleistet.
Die zentrale Abteilung Model Validation ist verantwortlich für die Definition der Validierungsmethoden und -standards, die für alle Kreditrisikomodelle innerhalb der Erste Group angewandt werden, als auch für die Durchführung der Validierungsaktivitäten innerhalb der Erste Group. Alle Säule-1-, wesentlichen Säule-2- und IFRS 9-Modelle unterliegen einer jährlichen Validierung, während für nicht-materielle Säule-2- und IFRS 9 Modelle ein regelmäßiger Validierungszyklus implementiert wird. Von Validierungsseite werden dabei qualitative als auch quantitative Methoden angewandt, um die konzeptionelle Richtigkeit, die
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quantitative Modellgüte und die Modellverwendung, zu testen. Die Validierungsresultate werden in den entsprechenden Modellgremien abgenommen und im Falle von IRB-Modellen anschließend den Aussichts-behörden übermittelt. Neben der Validierung erfolgt eine regelmäßige Überwachung der Leistungsfähigkeit der IRB-Ratingmodelle, unter anderem anhand der Veränderungen in der Zahl der neuen Ausfälle und frühen Phasen des Zahlungsverzugs. Genehmigungen aller neuen Modelle, Modelländerungen, Änderungen an Risikoparametern innerhalb der Gruppe, Änderungen der gruppenweiten methodologischen Standards und anderer modellbezogener Aspekte werden in den dafür zuständigen Gremien der Gruppe erteilt. Alle Modellsteuerungs-, Entwicklungs- und Validierungsaktivitäten werden durch die Erste Group koordiniert.
Klassifizierung des Kreditrisikos
Zum Zweck des Berichtswesens bezüglich der Kreditqualität werden die Kund:innen in folgende vier Risikokategorien zusammengefasst:
Niedriges Risiko. Typische regionale Kund:innen mit stabiler, langjähriger Beziehung oder große, international renommierte Kund:innen. Sehr gute bis zufriedenstellende Finanzlage; geringe Eintrittswahrscheinlichkeit von finanziellen Schwierigkeiten im Vergleich zum jeweiligen Markt, in dem die Kund:innen tätig sind. Retail-Kund:innen mit einer langjährigen Geschäftsbeziehung zur Bank oder Kund:innen, die eine breite Produktpalette nutzen. Gegenwärtig oder in den letzten zwölf Monaten keine relevanten Zahlungsrückstände. Neugeschäft wird in der Regel mit Kund:innen dieser Risikokategorie getätigt.
Anmerkungsbedürftig. Potenziell labile Nicht-Retail-Kund:innen, die in der Vergangenheit eventuell bereits Zahlungsrückstände/-ausfälle hatten oder mittelfristig Schwierigkeiten bei der Rückzahlung von Schulden haben könnten. Retail-Kund:innen mit eventuellen Zahlungsproblemen in der Vergangenheit, die zu einer frühzeitigen Mahnung führten. Diese Kund:innen zeigten in letzter Zeit meist ein gutes Zahlungsverhalten.
Erhöhtes Risiko. Diese Kreditnehmer:innen sind kurzfristig anfällig gegenüber negativen finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklungen und weisen eine erhöhte Ausfallwahrscheinlichkeit auf. In einigen Fällen stehen Umstrukturierungsmaßnahmen bevor oder wurden bereits durchgeführt. Derartige Forderungen werden in der Regel in spezialisierten Risikomanagementabteilungen behandelt.
Notleidend (non-performing). Mindestens eines der Ausfallkriterien nach Artikel 178 CRR trifft auf diese Kreditnehmer:innen zu, unter anderem: volle Rückzahlung unwahrscheinlich; Zinsen oder Kapitalrückzahlungen einer wesentlichen Forderung mehr als 90 Tage überfällig; Umschuldung mit Verlust für Kreditgeber; Realisierung eines Verlustes oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Die Sparkasse wendet für alle Kundensegmente, einschließlich Retail-Kund:innen, die Kundensicht an; wenn eine Kund:in bei einem Geschäft ausfällt, dann gelten auch die Transaktionen, bei denen die Kund:in nicht ausgefallen ist, als notleidend. Alle notleidenden Forderungen werden auch als ausgefallen betrachtet.
Die Erheblichkeitsschwelle für die Ermittlung von 90 Tage überfälligen Forderungen wird für bilanzielle Risikopositionen auf Kundenebene angewendet und täglich mit der gruppenweit definierten Erheblichkeitsschwelle verglichen (außer die lokale Aufsichtsbehörde schreibt andere Schwellenwerte vor):
für Retail-Kund:innen besteht ein absoluter Schwellenwert von EUR 100,- und ein relativer Schwellenwert von 1 %;
für Nicht-Retail-Kund:innen besteht ein absoluter Schwellenwert von EUR 500,- und ein relativer Schwellenwert von 1 %.
Auf Basis der Kalibrierung von internen Ausfallwahrscheinlichkeiten (probabilities of default, PDs) für aufsichtsrechtliche Zwecke auf die Ausfallraten, die von Ratingagenturen publiziert werden, wurde das entsprechende externe Kundenrating für die Zuordnung zu Risikokategorien verwendet. Für die Ratings von Ratingagenturen kamen durchschnittliche einjährige Ausfallraten aus langfristigen Zeitreihen zur Anwendung.
Überprüfung und Überwachung des Kreditrisikos
Alle Kreditlimits und die innerhalb der Limits verbuchten Geschäfte werden mindestens einmal pro Jahr überprüft. Kundenbezogene Kreditrisikolimits werden täglich durch das interne Limitmanagementsystem überwacht und erforderliche Maßnahmen im Fall von Limitüberschreitungen eingeleitet.
Zur vorausschauenden Erkennung von negativen Entwicklungen wurde ein standardisiertes Frühwarnsystem gruppenweit implementiert. Die Frühwarnindikatoren werden für Unternehmen durch das Kreditrisikomanagement für die jeweiligen Segmente überwacht. Wenn Frühwarnsignale festgestellt und validiert werden, erfolgt die Überprüfung des gesamten Kundenobligos und der Kreditwürdigkeit. Falls erforderlich werden adäquate Maßnahmen zur Risikominderung eingeleitet. Im Rahmen von regelmäßigen Watchlist-Gesprächen werden Kund:innen mit schlechter Bonität überwacht und Vorsorgemaßnahmen diskutiert. Die Überwachung und Bonitätsüberprüfung von kleineren Unternehmen und von Retail-Kund:innen basiert auf einem automatisierten Frühwarnsystem. Im Kreditrisikomanagement stellen unter anderem eine Qualitätsverschlechterung bei Neuengagements oder eine abnehmende Effektivität bei der Eintreibung von Forderungen Anzeichen für mögliche ungünstige Portfolioentwicklungen dar und erfordern angemessene Gegenmaßnahmen. Zusätzlich wird die Überwachung für jene Kund:innen durchgeführt, bei denen Frühwarnsignale festgestellt wurden, auch wenn sie noch ihren vertraglichen Rückzahlungsverpflichtungen nachkommen.
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Negative Entwicklungen der notleidenden Kredite und der Kredite mit erhöhtem Risiko werden überwacht, besprochen und berichtet. Im Fall von weiteren negativen Entwicklungen werden die Kund:innen durch auf Workout spezialisierte Einheiten betreut, um die Rückführungen zu maximieren und die potenziellen Verluste zu minimieren.
35.Kreditrisikovolumen
Das Kreditrisikovolumen entspricht der Summe der folgenden Bilanzposten:
Kassenbestand und Guthaben – Sichteinlagen bei Kreditinstituten
Finanzinstrumente (Derivate und Schuldinstrumente) – Held for Trading (HfT)
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene Schuldinstrumente (FVPL)
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete Schuldinstrumente (FVOCI)
Schuldinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC), ausgenommen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (zu Offenlegungszwecken sind Kundenverträge in den tabellarischen Zusammenstellungen ebenfalls in dieser Kategorie enthalten)
Forderungen aus Finanzierungsleasing
Schuldinstrumente, die in Veräußerungsgruppen zum Verkauf stehen
Positiver Fair Value von Hedge Accounting Derivaten
Außerbilanzielle Risikopositionen (im Wesentlichen Finanzgarantien und nicht ausgenutzte Kreditrahmen)
Das Kreditrisikovolumen der folgenden Tabelle entspricht dem Bruttobuchwert (bzw. Nominalwert bei außerbilanziellen Posten) ohne Berücksichtigung von:
Wertberichtigungen für finanzielle Vermögenswerte
Wertberichtigungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien
Rückstellungen für andere Zusagen
Sicherheiten (inkl. Risikoübertragung auf Garantien)
Nettingeffekte
Sonstigen Maßnahmen zur Kreditverbesserung
Sonstigen Kreditrisiko mindernden Transaktionen
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Das Kreditrisikovolumen der Sparkasse OÖ reduzierte sich um 0,39 % oder EUR 70,7 Mio. von EUR 18.385,9 Mio. zum 31. Dezember 2023 auf EUR 18.315,2 Mio. zum 31. Dezember 2024.
Überleitung vom Bruttobuchwert zum Nettobuchwert bei den einzelnen Positionen des Kreditrisikovolumens
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
 
Kreditrisikovolumen
Wertberichtigung
Nettobuchwert
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kassenbestand und Guthaben - Sichteinlagen bei Kreditinstituten
 
 
51,0
0,0
51,0
Schuldinstrumente - Held for Trading
 
 
 
 
24,7
0,0
24,7
Nicht handelsbezogene Schuldinstrumente FVPL
 
 
 
119,2
0,0
119,2
Schuldverschreibungen
 
 
 
 
 
119,1
0,0
119,1
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
 
 
 
 
0,0
0,0
0,0
Kredite und Darlehen an Kunden
 
 
 
 
0,1
0,0
0,0
Schuldinstrumente FVOCI
 
 
 
 
 
149,5
0,1
149,5
Schuldverschreibungen
 
 
 
 
 
149,5
0,1
149,5
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
 
 
 
 
0,0
0,0
0,0
Kredite und Darlehen an Kunden
 
 
 
 
0,0
0,0
0,0
Schuldinstrumente AC
 
 
 
 
 
13.078,7
184,0
12.894,7
Schuldverschreibungen
 
 
 
 
 
2.053,1
0,4
2.052,6
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
 
 
 
 
1.582,4
0,4
1.581,9
Kredite und Darlehen an Kunden
 
 
 
 
9.443,3
183,2
9.260,2
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
 
 
37,9
0,0
37,9
Positiver Fair Value von Hedge Accounting Derivaten
 
 
 
3,7
0,0
3,7
Außerbilanzielle Risikopositionen
 
 
 
 
4.850,4
33,8
 
Gesamt
 
 
 
 
 
 
18.315,2
217,9
13.280,7
Dez 2023
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kassenbestand und Guthaben - Sichteinlagen bei Kreditinstituten
 
 
54,2
0,0
54,2
Schuldinstrumente - Held for Trading
 
 
 
 
18,3
0,0
18,3
Nicht handelsbezogene Schuldinstrumente FVPL
 
 
 
100,7
0,0
100,7
Schuldverschreibungen
 
 
 
 
 
100,5
0,0
100,5
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
 
 
 
 
0,0
0,0
0,0
Kredite und Darlehen an Kunden
 
 
 
 
0,2
0,0
0,0
Schuldinstrumente FVOCI
 
 
 
 
 
167,7
0,2
167,5
Schuldverschreibungen
 
 
 
 
 
167,7
0,2
167,5
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
 
 
 
 
0,0
0,0
0,0
Kredite und Darlehen an Kunden
 
 
 
 
0,0
0,0
0,0
Schuldinstrumente AC
 
 
 
 
 
13.488,8
178,9
13.309,8
Schuldverschreibungen
 
 
 
 
 
2.103,6
0,5
2.103,2
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
 
 
 
 
1.539,9
0,4
1.539,5
Kredite und Darlehen an Kunden
 
 
 
 
9.845,2
178,0
9.667,2
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
 
 
2,9
0,0
2,9
Positiver Fair Value von Hedge Accounting Derivaten
 
 
 
27,2
0,0
27,2
Außerbilanzielle Risikopositionen
 
 
 
 
4.526,1
23,4
 
Gesamt
 
 
 
 
 
 
18.385,9
202,5
13.680,6
Wertberichtigungen beinhalten Wertberichtigungen für Schuldinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind (inkl. Forderungen aus Finanzierungsleasing und aus Lieferungen und Leistungen), sowie Wertberichtigungen und Rückstellungen für außerbilanzielle Risikopositionen. Anpassungen beziehen sich auf Fair Value-Änderungen des Nettobuchwertes von Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum Fair Value bewertet werden.
Seite 79
Aufgliederung des Kreditrisikovolumens
Auf den nachfolgenden Seiten wird das Kreditrisikovolumen aufgegliedert nach unterschiedlichen Kriterien dargestellt.
Kreditrisikovolumen nach Branchen und Risikokategorien
in EUR Mio.
 
 
 
Niedriges Risiko
Anmerkungsbedürftig
Erhöhtes Risiko
Notleidend
Gesamt
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
 
Rohstoffe
 
 
 
665,2
56,0
11,1
7,9
740,2
Energie
 
 
 
364,6
21,4
23,2
3,5
412,8
Bau & Baustoffe
 
 
993,0
170,6
56,6
26,4
1.246,5
Automobil
 
 
 
572,4
165,0
28,6
9,7
775,7
Zyklische Konsumgüter
 
 
320,1
69,6
4,4
18,9
413,1
Nicht-zyklische Konsumgüter
 
559,7
67,1
3,4
2,7
632,9
Maschinenbau
 
 
 
690,5
132,6
64,0
20,1
907,2
Transport
 
 
 
207,3
8,0
6,1
2,5
223,9
TMT, Telekommunikation, Papier & Verpackung
225,1
25,8
11,3
14,1
276,3
Gesundheit und Dienstleistungen
 
414,8
52,5
16,3
9,3
492,8
Hotels und Freizeit
 
 
172,3
19,2
10,8
15,8
218,1
Immobilien
 
 
 
2.323,5
307,4
138,4
161,0
2.930,2
Öffentlicher Sektor
 
 
1.106,9
20,0
0,0
0,0
1.126,9
Finanzinstitutionen
 
 
4.362,3
6,4
18,0
0,1
4.386,8
Haushalte
 
 
 
3.229,3
107,5
86,3
60,7
3.483,8
Sonstige
 
 
 
41,2
0,0
6,7
0,0
48,0
Gesamt
 
 
 
16.248,3
1.229,1
485,1
352,7
18.315,2
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2023
 
 
 
 
 
 
 
 
Rohstoffe
 
 
 
690,6
26,4
13,5
5,4
735,9
Energie
 
 
 
370,5
42,1
8,1
3,6
424,3
Bau & Baustoffe
 
 
1.136,0
81,5
34,9
17,4
1.269,8
Automobil
 
 
 
370,2
45,9
45,9
26,4
488,3
Zyklische Konsumgüter
 
 
384,1
38,2
9,6
34,4
466,3
Nicht-zyklische Konsumgüter
 
592,0
38,1
16,9
5,9
652,8
Maschinenbau
 
 
 
777,4
64,7
11,0
10,6
863,7
Transport
 
 
 
182,3
6,6
1,9
3,0
193,8
TMT, Telekommunikation, Papier & Verpackung
207,0
32,8
23,1
4,0
266,9
Gesundheit und Dienstleistungen
 
443,3
47,1
23,5
11,8
525,6
Hotels und Freizeit
 
 
191,4
21,4
3,8
18,0
234,6
Immobilien
 
 
 
2.550,3
324,1
23,5
106,3
3.004,1
Öffentlicher Sektor
 
 
1.352,6
0,0
0,0
0,0
1.352,6
Finanzinstitutionen
 
 
4.266,6
11,4
0,4
0,1
4.278,5
Haushalte
 
 
 
3.379,2
74,9
75,8
51,3
3.581,1
Sonstige
 
 
 
41,9
0,1
5,6
0,0
47,6
Gesamt
 
 
 
16.935,4
855,2
297,1
298,2
18.385,9
Der Großteil des Kreditrisikovolumens entfiel am 31. Dezember 2024 mit 88,7 % (2023: 92,1 %) auf die Risikokategorie niedriges Risiko, während der Anteil der Kategorie anmerkungsbedürftig 6,7 % (2023: 4,7 %) betrug. Das Kreditrisikovolumen mit erhöhtem Risiko belief sich auf 2,6 % (2023: 1,6 %) des Gesamtbetrages und der Anteil des notleidenden Kreditrisikovolumens lag bei 1,9 % (2023: 1,6 %).
Kreditrisikovolumen nach Regionen und Risikokategorien
in EUR Mio.
 
 
 
Niedriges Risiko
Anmerkungsbedürftig
Erhöhtes Risiko
Notleidend
Gesamt
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
 
Kernmärkte
 
 
 
14.926,6
1.192,7
479,7
349,5
16.948,5
Österreich
 
 
 
13.539,0
990,3
446,6
317,0
15.292,9
Deutschland
 
 
 
1.387,6
202,4
33,1
32,5
1.655,6
Sonstige EU
 
 
1.027,7
5,8
4,6
1,4
1.039,5
Sonstige
 
 
 
294,0
30,6
0,8
1,8
327,2
Gesamt
 
 
 
16.248,3
1.229,1
485,1
352,7
18.315,2
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2023
 
 
 
 
 
 
 
 
Kernmärkte
 
 
 
15.714,9
845,3
296,9
295,5
17.152,6
Österreich
 
 
 
14.297,7
734,1
232,7
263,8
15.528,3
Deutschland
 
 
 
1.417,2
111,2
64,2
31,6
1.624,3
Sonstige EU
 
 
945,2
7,4
0,2
2,3
955,2
Sonstige
 
 
 
275,3
2,4
0,1
0,4
278,1
Gesamt
 
 
 
16.935,4
855,2
297,1
298,2
18.385,9
Die Darstellung des Kreditrisikovolumens nach Ländern und Regionen erfolgt nach dem Risikoland von Schuldner:innen und Kontrahent:innen, und umfasst auch Kreditnehmer:innen mit Sitz in einem anderen Land, wenn das wirtschaftliche Risiko im jeweiligen Risikoland besteht. Die Verteilung nach Regionen unterscheidet sich daher von der Zusammensetzung des Kreditrisikos nach geografischen Segmenten.
Während das Kreditrisikovolumen in Österreich um EUR 235,4 Mio. oder 1,5 % zurückgegangen ist, stieg es in Deutschland um EUR 31,3 Mio. oder 1,9 %. In den anderen EU-Mitgliedsstaaten (EU 27 ohne Kernmärkte) erhöhte sich das Kreditrisikovolumen
Seite 80
zwischen den beiden Bilanzstichtagen um EUR 84,3 Mio. oder 8,8 %. Auf die Länder des Kernmarktes der Sparkasse und die EU entfielen am 31. Dezember 2024 92,5 % (2023: 93,3 %) des Kreditrisikovolumens.
Kreditrisikovolumen nach Business Segmenten und Risikokategorien
in EUR Mio.
 
 
 
Niedriges Risiko
Anmerkungsbedürftig
Erhöhtes Risiko
Notleidend
Bürgschaften Haftungen
Akkreditive
Gesamt
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Retail
 
 
 
2.955,0
220,0
107,7
83,3
1.212,5
4.578,5
Corporate Banking
 
 
5.212,6
388,1
190,0
147,0
2.138,9
8.076,5
Treasury
 
 
 
1.562,8
116,3
57,0
44,1
641,3
2.421,4
Corporate Center
 
 
2.090,3
155,6
76,2
59,0
857,7
3.238,8
Gesamt
 
 
 
11.820,7
880,0
430,8
333,4
4.850,4
18.315,2
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2023
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Retail
 
 
 
3.231,8
175,5
66,5
71,8
1.157,9
4.703,5
Corporate Banking
 
 
5.709,9
310,0
117,5
126,9
2.045,7
8.310,0
Treasury
 
 
 
1.688,9
91,7
34,7
37,5
605,1
2.458,0
Corporate Center
 
 
2.002,6
108,7
41,2
44,5
717,5
2.914,5
Gesamt
 
 
 
12.633,2
685,9
259,9
280,8
4.526,1
18.385,9
Die Segmentberichterstattung der Sparkasse OÖ erfolgt auf Grundlage der Geschäftssegmente.
36.Verwendung von Sicherheiten
Anerkennung von Sicherheiten
Mit der „Group Collateral Management Policy Part 1 Credit Collateral“ werden unter anderem gruppenweit einheitliche Bewertungsstandards für Kreditsicherheiten festgelegt. Damit ist sichergestellt, dass der Kreditentscheidungsprozess hinsichtlich der angesetzten Sicherheitenwerte standardisiert ist.
Alle innerhalb der Gruppe zugelassenen Sicherheiten sind im Group Collateral Catalogue dargestellt. Die lokal zugelassenen Sicherheiten werden von der jeweiligen Bank unter Berücksichtigung der anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften definiert. Die Sicherheitenbewertung und -wiederbewertung erfolgt nach im Group Collateral Catalogue vorgegebenen Grundsätzen, unterschieden nach Sicherheitenart und auf Basis von internen Arbeitsanweisungen, die sich an den aufsichtsrechtlichen Vorschriften orientieren. Ob eine Sicherheitenart oder definierte einzelne Sicherheiten zur Kreditrisikominderung für die regulatorische Eigenmittelberechnung anerkannt werden kann, obliegt, nach Prüfung, ob die jeweiligen regulatorischen Anforderungen erfüllt sind, der Entscheidung des gruppenweiten Collateral Risk Managements. Das operative Risikomanagement überwacht die Einhaltung der zur Klassifizierung der anerkennungsfähigen Sicherheiten in die vorgesehenen Kategorien vorgegebenen Prozesse.
Hauptarten von Kreditsicherheiten
Folgende Sicherheiten werden akzeptiert:
Immobilien: sowohl Wohnimmobilien als auch gewerblich genutzte Immobilien;
Finanzielle Sicherheiten: Wertpapiere und Kontoguthaben sowie Lebensversicherungen;
Garantien: ausgestellt von Staaten, der öffentlichen Hand, von Finanzinstituten, Gesellschaften und natürlichen Personen. Alle Garantiegeber:innen müssen eine Mindestbonität aufweisen, die jährlich überwacht wird;
Mobilien: Betriebseinrichtungen, Waren, Maschinen und Fahrzeuge;
Forderungen und Rechte: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Bestandsrechte, Anteilsrechte an Gesellschaften.
Bewertung und Verwaltung von Sicherheiten
Die Sicherheitenbewertung erfolgt auf Basis aktueller Marktwerte unter Berücksichtigung eines in angemessener Zeit zu erzielenden Verwertungserlöses. Die Bewertungsverfahren sind vorgegeben und deren technische Anwendung erfolgt EDV-unterstützt durch das Collateral Management der Sparkassengruppe. Die Obergrenze der angerechneten Sicherheiten entspricht dem Betrag des besicherten Geschäftes.
Die Bewertung von Immobilien darf nur durch vom Kreditentscheidungsprozess unabhängige fachkundige Bewerter:innen nach internationalen, europäischen oder nationalen Standards erfolgen, wobei diesen die anzuwendenden Bewertungsverfahren vorgeschrieben sind. Die Auswahl der Bewerter:innen erfolgt nach intern festgelegten Kriterien hinsichtlich Qualifikation und Unabhängigkeit. Immobilienbewertungen haben auch ESG-Faktoren und vor allem Umwelteinflüsse zu berücksichtigen. Informationen zu Energieeffizienz und Treibhausgasemissionen der Sicherungsobjekte werden gesammelt. Eine Bewerter:in kann eine Immobilie nur zwei Mal aufeinanderfolgend bewerten, dann muss die Bewertung durch eine andere Bewerter:in erfolgen. Zur Qualitätssicherung werden die Immobilienbewerter:innen und Bewertungen laufend überprüft.
Seite 81
Die für die Bewertung herangezogenen Ansätze und Abschläge beruhen auf den in der Vergangenheit gewonnenen Erfahrungen der Kreditrestrukturierungsabteilungen sowie den Ergebnissen aus der Erlösdatensammlung aus der Verwertung der Sicherheiten. Die Bewertungssätze werden regelmäßig – zumindest jährlich – an die aktuellen Verwertungserlöse angepasst.
Die Bewertung von Immobilien darf nur durch vom Kreditentscheidungsprozess unabhängigen fachkundigen Bewerter:innen nach internationalen, europäischen oder nationalen Standards erfolgen, wobei diesen die anzuwendenden Bewertungsverfahren vorgeschrieben sind. Die Auswahl der Bewerter:innen erfolgt nach intern festgelegten Kriterien hinsichtlich Qualifikation und Unabhängigkeit. Ein:e Bewerter:in kann eine Immobilie nur zwei Mal aufeinanderfolgend bewerten, dann muss die Bewertung durch eine andere Bewerter:in erfolgen. Zur Qualitätssicherung werden die Immobilienbewerter:innen und Bewertungen laufend überprüft.
Die für die Bewertung herangezogenen Ansätze und Abschläge beruhen auf den in der Vergangenheit gewonnenen Erfahrungen der Kreditrestrukturierungsabteilungen sowie den Ergebnissen aus der Erlösdatensammlung aus der Verwertung der Sicherheiten. Die Bewertungssätze werden regelmäßig zumindest jährlich an die aktuellen Verwertungserlöse unter Berücksichtigung absehbarer Szenarien (wie zu erwartender Immobilienpreisentwicklung aufgrund von Elementarereignissen) angepasst.
Die Wiederbewertung der Sicherheiten erfolgt periodisch und ist so weit wie möglich automatisiert. Bei externen Datenquellen wird auf entsprechende Schnittstellen zurückgegriffen. Die Maximalfristen für die Wiederbewertung einzelner Sicherheiten sind vorgeschrieben und deren Einhaltung wird durch das Risikomanagement systemunterstützt überwacht. Unabhängig von der periodisch durchzuführenden Wiederbewertung hat diese auch dann zu erfolgen, wenn Informationen vorliegen, die die Reduktion des Sicherheitenwertes indizieren. Vor allem Immobilien in Entwicklung mit signifikanter Kosten- oder Zeitüberschreitung, ebenso wie Immobilien, die Kredite mit erhöhtem Risiko besichern, werden mit höherer Frequenz überwacht bzw. wiederbewertet.
Von Konzentrationsrisiken aus Kreditrisikominderungstechniken können Einzelkund:innen betroffen sein, aber auch ein nach Region, Branche oder Art der Sicherheit definiertes Portfolio. Die Sparkasse als Retail-Bank weist aufgrund ihrer Kundenstruktur und der verschiedenen regionalen Märkte, auf denen die Bank aktiv ist, keine Konzentrationen bei Sicherheiten von Kund:innen auf. Um mögliche Konzentrationen im Firmenkundengeschäft zu vermeiden, werden im Kreditentscheidungsprozess alle als Kreditsicherheit abgegebenen Garantien gemeinsam mit den Kreditverbindlichkeiten berücksichtigt. Die von Staaten, der öffentlichen Hand und Finanzinstituten gewährten Garantien müssen innerhalb des für die Sicherheitengeber:in genehmigten Limits liegen. In anderen Bereichen von potenziell schädlichen Risikokorrelationen werden die Sicherheiten im Rahmen der Portfoliobeobachtung durch statistisch basierte Auswertungen u. a. auf regionale oder branchenspezifische Konzentrationen analysiert. Den erkannten Risiken wird vor allem durch Anpassung von Volumenszielen, durch Vorgabe entsprechender Limits und durch Pouvoirgrenzen begegnet.
Im Zuge von Zwangsvollstreckungen erworbene Sicherheitenobjekte werden ordnungsgemäß verkauft. Der Erlös wird zur Reduktion bzw. Rückzahlung der offenen Forderung verwendet. Im Allgemeinen verwendet die Sparkasse auf diese Art erworbene Immobilien nicht für den eigenen Geschäftsbetrieb. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um gewerblich genutzte Grundstücke und Gebäude. Darüber hinaus werden auch Wohnimmobilien sowie Transportmittel jeglicher Art von der Sparkasse in Besitz genommen. Der Buchwert dieser Vermögensgegenstände, die während der Berichtsperiode in Besitz genommen wurden, belief sich zum 31. Dezember 2024 auf EUR 0,0 Mio. (2023: EUR 0,0 Mio.).
Treasury-Sicherheiten. Bei Treasury-Sicherheiten werden Nettingverträge (internationale Rahmenverträge für Derivate der International Swap and Derivatives Association (ISDA), österreichische oder deutsche Rahmenverträge, Rahmenverträge für Wertpapierleihe und Rückkaufvereinbarungen) und Sicherheitenvereinbarungen (z. B. ISDA Credit Support Annex) zur Reduzierung des Kreditrisikos von Derivaten verwendet.
Nettingverträge ermöglichen es, alle Forderungen und Verbindlichkeiten im Falle eines Kreditausfalles aus einzelnen Transaktionen einer Rahmenvereinbarung aufzurechnen, wodurch nur die Nettoforderungen gegenüber Geschäftspartner:innen für das Kreditrisiko relevant sind. Im Umfang dieser Rahmenverträge wird das Portfolio mit der jeweiligen Gegenpartei periodisch, üblicherweise täglich, bewertet und im Falle unzureichender Absicherung werden zusätzliche Sicherheiten beantragt. Die in der Collateral Policy festgelegten Beschränkungen der Arten von Sicherheiten stellen sicher, dass vorwiegend Cash und Investment Grade Wertpapiere als Sicherheiten akzeptiert werden. Im Fall von Wertpapiersicherheiten wird ein zusätzlicher Abschlag, dessen Höhe auf Basis der Kreditqualität sowie der Restlaufzeit des Wertpapiers festgelegt wird, in Abzug gebracht.
In der folgenden Tabelle wird das Kreditrisikovolumen, aufgegliedert nach Finanzinstrumenten, den zugewiesenen Sicherheiten gegenübergestellt. Der Wert der zugewiesenen Sicherheiten entspricht dem Belehnwert nach internen Abschlägen und wird durch den Forderungsbetrag begrenzt.
Seite 82
Kreditrisikovolumen nach Finanzinstrumenten und Sicherheiten
 
 
 
 
 
 
 
Davon besichert durch
 
IFRS 9 wertminderungsrelevant
in EUR Mio.
 
 
 
Kredit-
risiko-
volumen gesamt
Sicher-heiten gesamt
Garantien
Real-
sicherheiten /Immobilien
Sonstige
Kreditrisiko-
volumen
abzüglich
Sicherheiten
Weder
überfällig
noch
wert-
gemindert
Überfällig aber nicht wertge-mindert
Wert-
gemindert
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kassenbestand u. Guthaben –
Sichteinlagen bei Kreditinstituten
51,0
0,0
0,0
0,0
0,0
51,0
51,0
0,0
0,0
Finanzinstrumente HfT
58,0
0,0
0,0
0,0
0,0
58,0
0,0
0,0
0,0
Nicht handelsbezogene
Schuldinstrumente FVPL
119,2
0,1
0,1
0,0
0,0
119,2
4,1
0,0
0,0
Schuldinstrumente FVOCI
149,5
0,0
0,0
0,0
0,0
149,5
149,5
0,0
0,0
Schuldinstrumente AC
 
13.078,7
5.806,2
575,6
4.825,1
405,6
7.272,5
12.698,4
47,0
333,4
Schuldverschreibungen
 
2.053,1
183,1
183,1
0,0
0,0
1.870,0
2.053,1
0,0
0,0
Kredite und Darlehen an
Kreditinstitute
 
1.582,4
0,0
0,0
0,0
0,0
1.582,4
1.582,4
0,0
0,0
Kredite und Darlehen an
Kunden
9.443,3
5.623,1
392,5
4.825,1
405,6
3.820,2
9.062,9
47,0
333,4
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Forderungen aus
Finanzierungsleasing
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Schuldinstrumente, die in
Veräußerungsgruppen zum
Verkauf stehen
3,7
0,0
0,0
0,0
0,0
3,7
3,7
0,0
0,0
Positiver Fair Value von Hedge
Accounting Derivaten
4,5
0,0
0,0
0,0
0,0
4,5
0,0
0,0
0,0
Außerbilanzielle Risikopositionen
4.850,4
405,1
10,3
281,7
113,0
4.445,3
4.582,1
0,0
18,6
davon andere Zusagen
249,7
23,7
0,0
9,4
14,3
226,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
 
 
 
18.315,2
6.211,4
586,0
5.106,8
518,6
12.103,8
17.488,9
47,0
351,9
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2023
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kassenbestand u. Guthaben –
Sichteinlagen bei Kreditinstituten
54,2
0,0
0,0
0,0
0,0
54,2
54,2
0,0
0,0
Finanzinstrumente HfT
40,6
0,0
0,0
0,0
0,0
40,6
0,0
0,0
0,0
Nicht handelsbezogene
Schuldinstrumente FVPL
96,6
0,1
0,1
0,0
0,0
96,4
0,0
0,0
0,0
Schuldinstrumente FVOCI
171,8
11,7
11,7
0,0
0,0
160,1
171,8
0,0
0,0
Schuldinstrumente AC
 
13.488,8
5.850,2
568,9
4.829,9
451,3
7.638,6
13.154,4
53,7
280,8
Schuldverschreibungen
2.103,6
94,9
94,4
0,0
0,0
2.008,7
2.103,6
0,0
0,0
Kredite und Darlehen an
Kreditinstitute
 
1.539,9
0,0
0,0
0,0
0,0
1.539,9
1.539,9
0,0
0,0
Kredite und Darlehen an
Kunden
 
9.845,2
5.755,3
474,0
4.829,9
451,3
4.090,0
9.510,8
53,7
280,8
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Forderungen aus
Finanzierungsleasing
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Schuldinstrumente, die in
Veräußerungsgruppen zum
Verkauf stehen
2,9
0,1
0,0
0,0
0,0
2,8
2,9
0,0
0,0
Positiver Fair Value von Hedge
Accounting Derivaten
4,9
0,0
0,0
0,0
0,0
4,9
0,0
0,0
0,0
Außerbilanzielle Risikopositionen
4.526,1
459,6
17,5
313,3
128,8
4.066,5
4.298,8
0,0
14,9
davon andere Zusagen
212,4
25,1
0,0
9,3
15,9
187,3
0,0
0,0
0,0
Gesamt
 
 
 
18.385,9
6.321,7
598,3
5.143,3
580,1
12.064,1
17.682,0
53,7
295,7
37.Bemessung des erwarteten Kreditverlustes
Die allgemeinen Grundsätze und Standards betreffend Wertberichtigungen für Kreditverluste sind in internen Richtlinien geregelt. Gemäß IFRS 9 werden Wertberichtigungen für Kreditverluste für sämtliche Positionen des Kreditrisikovolumens berechnet, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum Fair Value bewertet werden. Sie umfassen Schuldverschreibungen, Kredite und Darlehen, Sichteinlagen auf Nostrokonten bei Geschäftsbanken, Forderungen aus Finanzierungsleasing sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Zusätzlich werden Wertberichtigungen für Finanzgarantien und nicht ausgenutzte Kreditzusagen berechnet, sofern sie in den Anwendungsbereich der IFRS 9 Bestimmungen fallen.
Klassifizierung in Stufen und Definition von wertgeminderten Finanzinstrumenten
Für die Ermittlung des erwarteten Kreditverlustes (expected credit loss ECL) werden drei Stufen dargestellt. Der Stufenansatz wird im Rahmen der Wertminderungsbestimmungen von IFRS 9 für jene Finanzinstrumente angewendet, die nicht bereits zum Zugangszeitpunkt eine Wertminderung aufweisen (purchased or originated credit-impaired financial assets POCI). Letztere bilden eine eigene Kategorie. Die Zuordnung der Finanzinstrumente zu einer der drei Stufen hängt vom Status der Wertminderung und
Seite 83
der Beurteilung der Entwicklung des Kreditrisikos ab. Die drei Stufen werden im Kapitel „Finanzinstrumente Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze“, im Abschnitt „Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ beschrieben.
Bestimmung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos
Die Feststellung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos (significant increase in credit risk SICR) zwischen der erstmaligen Erfassung und dem Berichtszeitpunkt ist einer der wesentlichen Bestimmungsfaktoren für den Ansatz des erwarteten Kreditverlustes gemäß den Vorschriften von IFRS 9. Zu diesem Zweck werden über alle Portfolios und Produkttypen quantitative und qualitative Indikatoren für die Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos definiert, inklusive der Überfälligkeit von mehr als 30 Tagen.
Quantitative Kriterien. Quantitative Indikatoren für die Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos beinhalten nachteilige Änderungen der über die Gesamtlaufzeit berechneten Ausfallwahrscheinlichkeit (lifetime probability of default, LT PD), bei der die Signifikanz mittels eines Vergleichs mit den Veränderungsschwellenwerten ermittelt wird
Für signifikante Erhöhungen des Kreditrisikos hat die Sparkasse Schwellenwerte festgelegt, die sich sowohl auf relative als auch auf absolute Veränderungen der Ausfallwahrscheinlichkeit gegenüber dem erstmaligen Ansatz beziehen. Für den Eintritt einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos müssen sowohl relative als auch absolute Schwellenwerte überschritten werden.
Als relative Maßzahl wird das Verhältnis von gegenwärtiger annualisierter Gesamtlaufzeit-Ausfallwahrscheinlichkeit und annualisierter Gesamtlaufzeit-Ausfallwahrscheinlichkeit bei Erstansatz berechnet, wobei jeweils die Restlaufzeit des Finanzinstruments berücksichtigt wird. Zur Vereinfachung kann gemäß der Methodologie der Sparkasse auch ein Vergleich der kumulierten Gesamtlaufzeit-Ausfallwahrscheinlichkeiten herangezogen werden, wobei dieser Ansatz nur selten angewendet wird. Eine Überschreitung erfolgt, wenn diese Kennzahl gleich hoch oder höher als der festgesetzte Grenzwert ist. Diese relativen Schwellenwerte zur Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos werden auf Ebene von Kundensegmenten oder nach Bedarf auf Ebene des Kundenratings festgelegt und unterliegen einer erstmaligen und einer kontinuierlichen Validierung.
Es existieren einige Portfolios, bei denen die quantitativen Kriterien einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos auf Basis der nominellen Ratings anstatt auf Basis der Ausfallwahrscheinlichkeit bestimmt werden. Die Grundregel dabei besagt, dass sich eine Verschlechterung des Ratings bei der Bestimmung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos negativ auswirkt. Diese Regelung wird vor allem bei Leasing- und Factoringforderungen angewendet.
Der absolute Schwellenwert bezieht sich auf die Differenz zwischen der Gesamtlaufzeit-Ausfallwahrscheinlichkeit bei Erstansatz und der Restlaufzeit-Ausfallwahrscheinlichkeit zum gegenwärtigen Zeitpunkt, wobei annualisierte oder kumulierte Werte herangezogen werden. Der Schwellenwert wurde mit maximal 50 Basispunkten festgelegt und dient als Sicherheitsschwelle (backstop) bei Migrationen innerhalb der besten Ratingstufen. In solchen Fällen können relative Schwellenwerte überschritten werden; da jedoch die Gesamtlaufzeit-Ausfallwahrscheinlichkeit sehr niedrig ist, wird keine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos ausgelöst. 
Qualitative Kriterien. Qualitative Indikatoren für die Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos umfassen das Ergreifen von Stundungsmaßnahmen und die Übertragung der Kundenbetreuung in die Workout-Abteilung sowie Frühwarnindikatoren und Betrugshinweise. Die Festsetzung einiger qualitativer Indikatoren beruht inhärent auf der sachkundigen Beurteilung von Kreditrisiken, die angemessen und zeitgerecht zu erfolgen hat. Die diesbezüglichen gruppenweiten und institutsspezifischen Richtlinien und Prozesse (die im Zuge der Umstellung auf IFRS 9 adaptiert wurden, wenn notwendig) gewährleisten den erforderlichen Steuerungsrahmen. Diese Indikatoren werden intern verwendet zur Erkennung einer Insolvenz oder einer höheren Wahrscheinlichkeit, dass die Kreditnehmer:in in Konkurs geht bzw. dass auf absehbare Zeit ein erhöhtes Ausfallrisiko besteht. 
Neben den qualitativen Determinanten auf Kundenebene wird die Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos auf Portfolioebene durchgeführt, wenn die Erhöhung des Kreditrisikos auf Geschäfts- oder Kundenebene erst nach einer gewissen Verzögerung eintritt oder wenn sie überhaupt nur auf Portfolioebene erkennbar ist
Die Sparkasse hat 2022 zusätzliche Kriterien für die kollektive Beurteilung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos aufgrund des Krieges in der Ukraine sowie der daraus resultierenden wirtschaftlichen Auswirkungen auf Portfolioebene eingeführt. Details sind im nächsten Kapitel unter dem Punkt „Kollektive Bewertung“ beschrieben.
Sicherheitsschwelle (backstop). Eine Sicherheitsschwelle wird angewendet, indem bei einer Überfälligkeit von vertraglichen Zahlungsverpflichtungen von mehr als 30 Tagen eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos vorliegt. Bei der Validierung war zu erkennen, dass dieses Kriterium kein wesentlicher Auslöser für eine Stufe 2 Klassifizierung ist.
Wahlrecht für Finanzinstrumente mit geringem Kreditrisiko. Das von IFRS 9 eingeräumte Wahlrecht für Finanzinstrumente mit geringem Kreditrisiko (low credit risk exemption), das sind Vermögenswerte mit „Investment Grade“ oder andere als „niedriges Risiko“ eingeschätzte Aktiva (für die erwartete Kreditverluste auf Zwölfmonatssicht berechnet werden, unabhängig von SICR-Maßzahlen), wurde mit Einschränkungen implementiert. Dementsprechend wird dieses Wahlrecht nur bei bestimmten Schuldinstrumenten und Kategorien von Gegenparteien angewendet und nur dann, wenn es ausreichend Hinweise auf ein
Seite 84
„niedriges Risiko“ gibt. Auf dieser Grundlage wird das Wahlrecht für Finanzinstrumente mit geringem Ausfallrisiko nur gelegentlich bei Schuldverschreibungen und nur ausnahmsweise bei Krediten angewendet.
Bemessung des erwarteten Kreditverlustes – Erläuterungen zu Inputdaten und Bewertung
Wertberichtigungen werden auf Einzelebene oder auf Portfolioebene berechnet.
Die individuelle Berechnungsmethode kommt bei wesentlichen ausgefallenen Kund:innen in Stufe 3 oder POCI zur Anwendung. Sie besteht aus einer individuellen Feststellung der Differenz zwischen Bruttobuchwert und Barwert der erwarteten Zahlungsströme, die von Workout-Risikomanager:innen geschätzt werden. Die Diskontierung erfolgt auf Basis des Effektivzinssatzes (bei POCI-Finanzinstrumenten auf Basis des bonitätsangepassten Effektivzinssatzes). Bei Finanzgarantien soll der Abzinsungssatz allerdings die aktuellen Markteinschätzungen des Geldwertes und des spezifischen Risikos des Cashflows widerspiegeln. In der Umsetzung bedeutet dies die Anwendung eines risikofreien Zinssatzes als Näherungswert.
Eine ausgefallene Kund:in wird als individuell wesentlich eingestuft, wenn das gesamte bilanzielle und außerbilanzielle Kreditrisikovolumen über einer bestimmten Wesentlichkeitsgrenze liegt. Sonst wird die Kund:in als insignifikant eingeordnet, wofür ein regelbasierter Ansatz für die Berechnung der Wertberichtigungen für Kreditverluste eingesetzt wird. In diesem Ansatz werden Wertberichtigungen für Kreditverluste als Produkt von Bruttobuchwert und Verlust bei Ausfall berechnet, wobei der Verlust bei Ausfall unter anderem von der Dauer des Ausfalls und dem Status des Sanierungs- und Abwicklungsprozesses abhängig ist.
Wertberichtigungen für Forderungen gegenüber nicht ausgefallenen Kund:innen (d. h. Finanzinstrumente in Stufe 1 und Stufe 2) werden unabhängig von ihrer Höhe auf Basis eines regelbasierten Ansatzes berechnet. Bei der Berechnung von regelbasierten Wertberichtigungen müssen die entsprechenden Risikopositionen auf Basis gemeinsamer Risikomerkmale in homogene Cluster gruppiert werden. Die Kriterien für die Gruppierung können je nach Kundensegment (Privatkund:innen, Firmenkund:innen) unterschiedlich sein und umfassen Produkttyp, Sicherheitenart, Rückzahlungsart, Darlehen-zu-Wert-Bandbreiten oder Ratingbandbreiten.
Die Berechnung von Wertberichtigungen für Kreditverluste erfolgt monatlich in Vertragswährung auf Ebene der einzelnen Risikopositionen. Für die Kalkulation der Wertberichtigungen verwendet die Sparkasse ein Wertminderungsmodell auf Basis eines Dreistufenansatzes, woraus sich ein erwarteter Kreditverlust auf Zwölfmonatssicht oder über die Gesamtlaufzeit errechnet. Der erwartete Kreditverlust ist das Ergebnis aus der Multiplikation von diskontierter Forderungshöhe bei Ausfall (exposure at default EAD), wobei auch ein Umrechnungsfaktor (credit conversion factor CCF) für außerbilanzielle Positionen berücksichtigt wird, Ausfallwahrscheinlichkeit (probability of default – PD) und Verlust bei Ausfall (loss given default – LGD).
Die Parameter definieren sich wie folgt:
PD steht für die Wahrscheinlichkeit, dass Schuldner:innen ihre finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllen und ausfallen (gemäß der unten angeführten Ausfalldefinition), entweder während der nächsten 12 Monate (one-year probability of default – 1Y PD) für Risikopositionen in Stufe 1 oder während der verbleibenden Gesamtlaufzeit (lifetime probability of default – LT PD) für Risikopositionen in den Stufen 2 und 3 sowie für POCI-Risikopositionen.
EAD entspricht dem Betrag, der zum Zeitpunkt des Ausfalls geschuldet wird, entweder während der nächsten 12 Monate (one-year exposure at default 1Y EAD) für Risikopositionen in Stufe 1 oder während der verbleibenden Gesamtlaufzeit (lifetime exposure at default LT EAD) für Risikopositionen Stufe 2 und 3 sowie für POCI-Risikopositionen. Die Schätzung beinhaltet den laufenden Saldo, die erwarteten Rückzahlungen und die erwarteten Ziehungen bis zur aktuell vereinbarten Höchstgrenze zum Zeitpunkt des Ausfalls.
LGD verkörpert die Erwartung hinsichtlich der Höhe des Verlustes bei einer ausgefallenen Forderung. Der Verlust bei Ausfall variiert je nach Art der Gegenpartei, Art und Seniorität der Forderung sowie Verfügbarkeit von Sicherheiten oder anderer Kreditunterstützungen. Beim Verlust bei Ausfall wird der Verlust als Prozentsatz der Forderungshöhe bei Ausfall (EAD) dargestellt.
Gesamtlaufzeit-Parameter
Die Ausfallwahrscheinlichkeit über die Gesamtlaufzeit (Lifetime PD) wird durch Beobachtung der historischen Ausfälle über eine verfügbare Historie ermittelt. Die berechneten Lifetime-PDs werden extrapoliert, z. B. durch Matrixmultiplikation, um sicherzustellen, dass die endgültige Lifetime-PD die Laufzeit der Kredite ab der erstmaligen Erfassung abdeckt. Es wird angenommen, dass sie für alle finanziellen Vermögenswerte im selben Portfolio und in derselben Rating-Bandbreite gleich hoch ist. Ab dem vierten Quartal 2023 wurde das Risikoland als zusätzlich relevantes Merkmal für die Lifetime-PD für die zentralen Modelle der Group (Large) Corporates mittels der zukunftsbezogenen Informationen (forward-looking information, FLI) berücksichtigt. Die Forderungshöhe bei Ausfall, aus Jahressicht und über die Gesamtlaufzeit, wird anhand der erwarteten Zahlungsprofile ermittelt, die je nach Produkttyp variieren. Bei der Berechnung des Forderungswertes über die Gesamtlaufzeit wird ein Tilgungsplan oder eine Tilgungsart (Annuität, linear, endfällig) verwendet. Bei nicht in Anspruch genommenen Kreditzusagen wird der Kreditumrechnungsfaktor geschätzt, um das erwartete Kreditrisikovolumen in der Forderungshöhe bei Ausfall (EAD) widerzugeben.
Seite 85
Der Verlust bei Ausfall wird auf Basis historischer Verlustbeobachtungen auf einer Lebensdauerkurve für jeden Zeitpunkt geschätzt.
Die Risikoparameter, die bei der Berechnung der erwarteten Kreditverluste zum Einsatz kommen, berücksichtigen die am Berichtsstichtag verfügbaren Informationen über vergangene Ereignisse, gegenwärtige Bedingungen und Prognosen über künftige wirtschaftliche Entwicklungen. Bedingt durch die Charakteristika des jeweiligen Portfolios und unter Berücksichtigung der IFRS-Regeln können die Risikoparameter, die in die Berechnung der regelbasierten Wertberichtigungen einfließen, von den Risikoparametern abweichen, die bei der Berechnung des Kapitalerfordernisses verwendet und auf Basis einer zyklusbezogenen (through-the-cycle) Betrachtung ermittelt werden.
38.Kreditrisikovolumen nach IFRS 9 Anforderungen und erwarteten Kreditverlusten
Kreditrisikovolumen nach IFRS 9 Anforderungen und Regionen
in EUR Mio.
 
 
 
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Kreditrisikovolumen
(AC und FVOCI)
Nicht wertgemindert
nach IFRS 9
Gesamt
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kernmärkte
 
 
 
14.224,2
2.011,1
348,3
0,6
16.584,2
332,1
16.916,3
Österreich
 
 
 
12.904,8
1.739,7
315,8
0,5
14.960,8
332,1
15.292,9
Deutschland
 
 
 
1.319,4
271,5
32,5
0,1
1.623,3
0,0
1.623,4
Sonstige EU
 
 
1.002,0
1,4
1,4
0,0
1.004,8
87,0
1.091,8
Sonstige
 
 
 
289,9
7,2
1,8
0,0
298,9
8,3
307,1
Gesamt
 
 
 
15.516,0
2.019,7
351,5
0,6
17.887,8
427,3
18.315,2
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2023
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kernmärkte
 
 
 
14.194,7
2.355,2
291,6
1,6
16.843,0
309,6
17.152,6
Österreich
 
 
 
12.994,3
1.984,7
259,9
1,5
15.240,4
287,9
15.528,3
Deutschland
 
 
 
1.200,4
370,5
31,6
0,1
1.602,6
21,7
1.624,3
Sonstige EU
 
 
904,6
10,4
2,3
0,0
917,3
37,9
955,2
Sonstige
 
 
 
256,5
14,2
0,4
0,0
271,1
6,9
278,0
Gesamt
 
 
 
15.355,8
2.379,8
294,3
1,6
18.031,5
354,4
18.385,9
Stufe 1 und Stufe 2 umfassen nicht wertgeminderte Kreditrisiken, während Stufe 3 wertgeminderte Kreditrisiken beinhaltet. POCI (purchased or originated credit impaired) bestehen aus finanziellen Vermögenswerten, die bereits bei Erwerb oder Ausreichung eine beeinträchtigte Bonität aufweisen. Das nicht wertgemindert nach IFRS 9 Kreditrisikovolumen wird zum Fair Value bewertet. 
Die ausgefallenen POCI-Kreditrisiken beliefen sich auf EUR 0,6 Mio. (2023: 1,6 Mio.).
Kreditrisikovolumen nach IFRS 9 Anforderungen und geografischen Segmenten
 
 
 
 
 
Kreditrisikovolumen
Wertberichtigungen
NPE-Deckungsquote
in EUR Mio.
 
 
 
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Nicht wertgemindert
nach IFRS 9
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kernmärkte
 
 
 
14.224,2
2.011,1
348,3
0,6
332,1
12,0
60,3
142,7
0,0
3,0%
41,0%
0,5%
Österreich
 
 
 
12.904,8
1.739,7
315,8
0,6
332,1
10,0
53,8
125,2
0,0
3,1%
39,7%
0,5%
   Deutschland
 
 
 
1.319,4
271,5
32,5
0,0
0,0
2,0
6,5
17,5
0,0
2,4%
53,9%
0,2%
Sonstige EU
 
 
1.002,0
1,4
1,4
0,0
87,0
0,3
0,0
0,8
0,0
2,0%
60,5%
0,0%
Sonstige
 
 
 
289,9
7,2
1,8
0,0
8,3
0,1
0,1
1,5
0,0
1,8%
86,0%
0,0%
Gesamt
 
 
 
15.516,0
2.019,7
351,5
0,6
427,3
12,4
60,4
145,1
0,0
3,0%
41,3%
0,5%
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2023
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kernmärkte
 
 
 
14.194,7
2.355,2
291,6
1,6
309,6
9,2
51,6
137,7
0,0
2,2%
47,2%
0,8%
Österreich
 
 
 
12.994,3
1.984,7
259,9
1,5
287,9
8,1
43,3
120,4
0,0
2,2%
46,3%
0,8%
   Deutschland
 
 
 
1.200,4
370,5
31,6
0,1
21,7
1,1
8,3
18,5
0,0
2,2%
58,4%
0,0%
Sonstige EU
 
 
904,6
10,4
2,3
0,0
37,9
0,3
0,2
1,6
0,0
1,8%
70,9%
0,0%
Sonstige
 
 
 
256,5
14,2
0,4
0,0
6,9
0,2
0,1
0,3
0,0
0,4%
88,4%
0,0%
Gesamt
 
 
 
15.355,8
2.379,8
294,3
1,6
354,4
9,8
51,8
140,9
0,0
2,2%
47,9%
0,8%
Kreditrisikovolumen nach IFRS 9 Anforderungen und Business Segmenten
in EUR Mio.  Stufe 1Stufe 2Stufe 3POCIVereinfachtes Verfahrennicht wertgemindert nach IFRS 9Gesamt
Dez 2024         
Retail  3.878,7504,987,60,60,0106,84.578,5
Corporate Banking 6.842,1890,7155,30,00,0188,58.076,5
Treasury  2.051,4267,046,50,00,056,52.421,4
Corporate Center 2.743,8357,262,10,00,075,63.238,8
Gesamt  15.516,02.019,7351,50,60,0427,418.315,2
           
Dez 2023         
Retail  3.928,3608,875,30,00,090,74.703,4
Corporate Banking 6.940,41.075,6133,01,60,0160,28.309,9
Treasury  2.052,9318,139,30,00,047,42.458,0
Corporate Center 2.434,1377,246,60,00,056,22.914,5
Gesamt
 
 
15.355,8
2.379,8
294,3
1,6
0,0
354,4
18.385,9
Seite 86
39.Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken
Die folgenden Tabellen geben einen Überblick über die Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken nach Bilanzpositionen.
In der Spalte „Zugänge“ wird die Zuführung von Wertberichtigungen aufgrund des erstmaligen Ansatzes von Finanzinstrumenten während der Berichtsperiode ausgewiesen. Auflösungen von Wertberichtigungen wegen der Ausbuchung der zugrunde liegenden Finanzinstrumente werden in der Spalte „Ausbuchungen“ erfasst.
In der Spalte „Transfer zwischen Stufen“ werden Nettoveränderungen von Wertberichtigungen dargestellt, die infolge von Änderungen des Kreditrisikos zu einer Übertragung der zugrunde liegenden Finanzinstrumente von Stufe 1 (zum 1. Jänner 2024 oder zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung) auf Stufe 2 oder 3 (zum 31. Dezember 2024) oder umgekehrt führten. Durch Übertragungen von Stufe 1 auf Stufe 2 oder 3 kommt es zu einer Erhöhung der gebildeten Wertberichtigungen. Diese wird in den Zeilen „Stufe 2“ bzw. „Stufe 3“ dargestellt. Übertragungen von Stufe 2 oder 3 auf Stufe 1 führen zu einer Auflösung von Wertberichtigungen, die in der Zeile „Stufe 1“ abgebildet wird. Der erfolgsneutrale Effekt, der sich aus der Umgliederung der vor Übertragung erfassten Wertberichtigungsbeträge zwischen den Stufen ergibt, ist in der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)“ dargestellt.
Sämtliche Änderungen des Kreditrisikos, die nicht zu einer Übertragung der zugrunde liegenden Finanzinstrumente von Stufe 1 auf Stufe 2 oder 3 – oder umgekehrt – führen, werden ebenfalls in der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)“ erfasst.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente
Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken - Schuldverschreibungen
in EUR Mio.
Stand zum
Zugänge
Ausbuchungen
Transfer zwischen
Stufen
Sonstige Änderungen im Kreditrisiko (netto)
Sonstige
Stand zum
 
 
 
 
Jän 2024
 
 
 
 
 
Dez 2024
Stufe 1
 
 
-0,3
-0,1
0,1
0,0
0,1
0,0
-0,2
Stufe 2
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Stufe 3
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
 
-0,3
-0,1
0,1
0,0
0,1
0,0
-0,2
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Jän 2023
 
 
 
 
 
Dez 2023
Stufe 1
 
 
-0,3
-0,2
0,0
0,0
0,1
0,0
-0,3
Stufe 2
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Stufe 3
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
 
-0,3
-0,2
0,0
0,0
0,1
0,0
-0,3
Die Bruttobuchwerte von Schuldverschreibungen AC, die während des Jahres 2024 erstmalig angesetzt und bis zum 31. Dezember 2024 nicht vollständig ausgebucht wurden, beliefen sich zum Jahresende auf EUR 269,43 Mio. (2023: EUR 275,4 Mio.). Die Bruttobuchwerte von Schuldverschreibungen AC, die zum 1. Januar 2023 gehalten und während des Jahres 2023 vollständig ausgebucht wurden, beliefen sich auf EUR 322,09 Mio. (2023: EUR 143,2 Mio.).
Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken - Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
in EUR Mio.
Stand zum
Zugänge
Ausbuchungen
Transfer zwischen
Stufen
Sonstige Änderungen im
Kreditrisiko (netto)
Sonstige
Stand zum
 
 
 
 
Jän 2024
 
 
 
 
 
Dez 2024
Stufe 1
 
 
-0,4
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
-0,4
Stufe 2
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Stufe 3
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
 
-0,4
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
-0,4
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Jän 2023
 
 
 
 
 
Dez 2023
Stufe 1
 
 
-0,4
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
-0,4
Stufe 2
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Stufe 3
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
 
-0,4
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
-0,4
Die Bruttobuchwerte von Krediten und Darlehen an Kreditinstitute AC, die während des Jahres 2024 erstmalig angesetzt und bis zum 31. Dezember 2024 nicht vollständig ausgebucht wurden, beliefen sich zum Jahresende auf EUR 41,9 Mio. (2023: EUR 32,4 Mio.). Die Bruttobuchwerte von Krediten und Darlehen an Kreditinstitute AC, die zum 1. Januar 2024 gehalten und während des Jahres 2024 vollständig ausgebucht wurden, beliefen sich auf EUR 34,7 Mio. (2023: EUR 55,6 Mio.).
Seite 87
Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken - Kredite und Darlehen an Kunden
in EUR Mio.
Stand zum
Zugänge
Aus-buchungen
Transfer
Zwischen
Stufen
Sonstige
Änderungen im
Kreditrisiko
(netto)
Unwesentliche
Modifikationen
(netto)
Abschreib-
ungen
Sonstige
Stand zum
Jän 2024
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2024
Stufe 1
-6,4
-5,3
2,7
24,3
-22,3
0,0
0,0
0,0
-7,1
Regierungen
-0,1
-0,1
0,2
0,0
-0,1
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige
Finanzinstitute
-0,3
0,0
0,0
0,1
-0,1
0,0
0,0
0,3
-0,1
Nicht finanzielle
Gesellschaften
-4,1
-4,6
2,1
13,4
-11,8
0,0
0,0
-0,3
-5,3
Haushalte
-1,9
-0,6
0,3
10,8
-10,3
0,0
0,0
0,0
-1,7
Stufe 2
-38,8
-18,6
18,5
-31,7
27,3
0,0
0,0
0,0
-43,3
Regierungen
-0,1
0,0
0,0
-0,1
0,0
0,0
0,0
0,1
0,0
Sonstige
Finanzinstitute
-0,1
0,0
0,0
0,0
0,2
0,0
0,0
-0,7
-0,6
Nicht finanzielle
Gesellschaften
-25,7
-17,2
16,5
-19,1
12,7
0,0
0,0
1,0
-31,8
Haushalte
-12,9
-1,5
2,0
-12,6
14,4
0,0
0,0
-0,4
-10,9
Stufe 3
-132,7
0,0
52,9
-13,9
-55,3
0,1
16,3
0,0
-132,5
Regierungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige
Finanzinstitute
-4,0
0,0
0,0
0,0
-0,4
0,0
0,0
3,6
-0,8
Nicht finanzielle
Gesellschaften
-100,5
0,0
48,4
-13,6
-44,8
0,0
12,5
0,6
-97,4
Haushalte
-28,2
0,0
4,5
-0,3
-10,1
0,0
3,8
-4,1
-34,4
POCI
0,0
0,0
0,0
0,0
0,3
0,0
-0,3
0,0
0,0
Regierungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige
Finanzinstitute
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Nicht finanzielle
Gesellschaften
0,0
0,0
0,0
0,0
0,4
0,0
-0,4
0,0
0,0
Haushalte
0,0
0,0
0,0
0,0
-0,1
0,0
0,1
0,0
0,0
Gesamt
-177,8
-24,0
74,1
-21,3
-50,0
0,1
16,0
0,0
-183,0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Jän 2023
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2023
Stufe 1
-6,5
-3,8
2,5
13,5
-12,1
0,0
0,0
0,0
-6,4
Regierungen
0,0
-0,3
0,4
0,1
-0,3
0,0
0,0
0,0
-0,1
Sonstige
Finanzinstitute
-0,2
-0,1
0,0
0,0
-0,1
0,0
0,0
0,0
-0,3
Nicht finanzielle
Gesellschaften
-4,2
-2,3
1,8
5,8
-5,2
0,0
0,0
0,0
-4,1
Haushalte
-2,1
-1,2
0,3
7,6
-6,5
0,0
0,0
0,0
-1,9
Stufe 2
-35,2
-10,0
11,5
-21,4
16,4
0,0
0,0
-0,1
-38,8
Regierungen
-0,2
0,0
0,0
-0,1
0,2
0,0
0,0
0,0
-0,1
Sonstige
Finanzinstitute
-0,1
-0,1
0,1
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
-0,1
Nicht finanzielle
Gesellschaften
-22,1
-8,4
8,9
-11,1
7,0
0,0
0,0
0,0
-25,7
Haushalte
-12,8
-1,5
2,6
-10,2
9,1
0,0
0,0
-0,1
-12,9
Stufe 3
-121,1
0,0
17,2
-0,8
-33,7
-0,1
5,9
-0,1
-132,7
Regierungen
0,0
0,0
0,0
-0,1
0,1
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige
Finanzinstitute
-5,4
0,0
0,0
0,0
1,4
0,0
0,0
0,0
-4,0
Nicht finanzielle
Gesellschaften
-86,2
0,0
12,0
-0,4
-28,2
0,0
2,3
0,1
-100,5
Haushalte
-29,5
0,0
5,2
-0,2
-7,1
0,0
3,6
-0,2
-28,2
POCI
0,0
0,0
0,0
0,0
0,5
0,0
-0,5
0,0
0,0
Regierungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige
Finanzinstitute
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Nicht finanzielle
Gesellschaften
0,0
0,0
0,0
0,0
0,2
0,0
-0,2
0,0
0,0
Haushalte
0,0
0,0
0,0
0,0
0,4
0,0
-0,4
0,0
0,0
Gesamt
-162,9
-13,8
31,2
-8,7
-28,9
-0,1
5,3
-0,1
-177,8
Wertberichtigungen, die infolge der Inanspruchnahme nicht revolvierender Kreditzusagen gebildet werden, sind in der Spalte „Zugänge“ ausgewiesen. Daher stellen die in dieser Spalte ausgewiesenen Zugänge in Stufe 2 und 3 Transfers von Stufe 1 zwischen dem Zeitpunkt der Kreditzusage und der Inanspruchnahme des jeweiligen Kredites dar. Sie spiegeln auch Geschäfte wider, bei denen die erstmalige Erfassung der Wertberichtigung erfolgt ist, nachdem diese Geschäfte aufgrund der Anwendung der in Note 40 beschriebenen kollektiven Beurteilung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos bereits der Stufe 2 zugeordnet worden waren.
In der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)“ werden auch die durch Zeitablauf bedingten negativen Effekte (Aufzinsung) auf die für die Laufzeit erwarteten Kreditverluste von Krediten und Darlehen an Kunden AC dargestellt. Das betrifft sowohl Kredite und Darlehen an Kunden AC, die zu irgendeinem Zeitpunkt während der Berichtsperiode der Stufe 3 zugeordnet waren, sowie auch jene, die als POCI klassifiziert wurden. Dieser Effekt belief sich für das Jahr 2024 kumuliert auf EUR 7,5 Mio. (2023: EUR 7,6 Mio.) und spiegelt auch die während des Jahres nicht erfassten Zinserträge aus den zugrundeliegenden Krediten und Darlehen an Kunden AC wider.
Seite 88
Die Verwendung von Wertberichtigungen aufgrund teilweiser oder vollständiger Abschreibungen von Krediten und Darlehen an Kunden AC wird in der Spalte „Abschreibungen“ ausgewiesen.
Ein wesentlicher Grund für die Änderung von Wertberichtigungen in der Berichtsperiode ist der Wechsel der zugrundeliegenden Kredite und Darlehen an Kunden AC zwischen verschiedenen Stufen. Die Bruttobuchwerte von Krediten und Darlehen an Kunden AC, die zum 31. Dezember 2024 einer anderen Stufe als zum 1. Jänner 2024 (oder zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes, falls im Laufe des Jahres erworben) zugeordnet wurden, sind wie folgt zusammengefasst:
 
 
 
 
 
Transfer zwischen Stufe 1
und Stufe 2
Transfer zwischen Stufe 2
und Stufe 3
Transfer zwischen Stufe 1
und Stufe 3
POCI
in EUR Mio.
Zu Stufe 2 von Stufe 1
Zu Stufe 1 von Stufe 2
Zu Stufe 3 von Stufe 2
Zu Stufe 2 von Stufe 3
Zu Stufe 3 von Stufe 1
Zu Stufe 1 von Stufe 3
Zu Ausgefallen von Nicht
Ausgefallen
Zu Nicht
Ausgefallen von Ausgefallen
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Regierungen
 
0,1
0,8
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige
Finanzinstitute
 
13,4
2,6
2,6
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Nicht finanzielle
Gesellschaften
693,8
567,3
78,1
22,1
24,1
0,0
0,0
0,0
Haushalte
 
 
132,3
119,4
12,7
1,6
14,5
0,0
0,0
0,0
Gesamt
 
 
839,5
690,2
93,4
23,7
38,7
0,0
0,0
0,0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2023
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Regierungen
 
0,3
1,9
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige
Finanzinstitute
 
5,2
0,2
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Nicht finanzielle
Gesellschaften
793,7
298,0
42,3
7,3
55,8
0,0
0,0
0,0
Haushalte
 
 
157,9
104,6
15,3
0,7
10,6
0,1
0,0
0,1
Gesamt
 
 
957,0
404,6
57,6
8,0
66,4
0,1
0,0
0,1
Die Bruttobuchwerte von Krediten und Darlehen an Kunden AC, die während des Jahres 2024 erstmalig angesetzt und bis zum 31. Dezember 2024 nicht vollständig ausgebucht wurden, belaufen sich zum Jahresende auf EUR 1.281,9 Mio. (2023: EUR 2.128,5 Mio.). Die Bruttobuchwerte von Krediten und Darlehen an Kunden AC, die zum 1. Jänner 2024 gehalten und während des Jahres 2024 vollständig ausgebucht wurden, beliefen sich auf EUR 291,5 Mio. (2023: EUR 1.125,1 Mio.).
Für im Jahr 2024 als POCI klassifizierte Kredite und Darlehen an Kunden AC, belief sich der nicht abgezinste Betrag von über die Laufzeit erwarteten Kreditverlusten, der beim erstmaligen Ansatz berücksichtigt wurde, auf EUR -0,2 Mio. (2023: EUR -0,2 Mio.).
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte – Schuldinstrumente
Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken - gehaltene Schuldinstrumente
in EUR Mio.
Stand zum
Zugänge
Ausbuchungen
Transfer zwischen Stufen
Sonstige
Änderungen im
Kreditrisiko (netto)
Sonstige
Stand zum
 
 
 
 
Jän 2024
 
 
 
 
 
Dez 2024
Stufe 1
 
 
0,0
0,0
0,0
0,1
0,0
-0,1
0,0
Stufe 2
 
 
-0,1
0,0
0,0
0,0
0,1
0,1
0,1
Stufe 3
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
 
-0,2
0,0
0,0
0,1
0,1
0,0
0,1
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Jän 2023
 
 
 
 
 
Dez 2023
Stufe 1
 
 
0,0
0,0
0,0
0,2
0,0
-0,2
0,0
Stufe 2
 
 
-0,1
0,0
0,0
-0,1
0,0
0,1
-0,1
Stufe 3
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
 
-0,1
0,0
0,0
0,1
-0,1
-0,2
-0,2
Ein wesentlicher Grund für die Änderung von Wertberichtigungen in der Berichtsperiode ist der Wechsel der zugrunde liegenden Schuldverschreibungen FVOCI zwischen verschiedenen Stufen. Die Bruttobuchwerte von Schuldverschreibungen FVOCI, die zum 31. Dezember 2024 einer anderen Stufe als zum 1. Jänner 2024 (oder zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes, falls im Laufe des Jahres erworben) zugeordnet wurden, sind wie folgt zusammengefasst:
Transfers zwischen Stufe 1 und Stufe 2
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2023
Dez 2024
Zu Stufe 2 von Stufe 1
 
 
 
 
 
3,0
0,0
Zu Stufe 1 von Stufe 2
 
 
 
 
 
13,1
5,0
Seite 89
Kreditzusagen und Finanzgarantien
Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken - Kreditzusagen und Finanzgarantien
in EUR Mio.
Stand zum
Zugänge
Ausbuchungen
Transfer zwischen Stufen
Änderungen im Kreditrisiko (netto)
Sonstige
Stand zum
 
 
 
 
Jän 2024
 
 
 
 
 
Dez 2024
Stufe 1
 
 
-2,1
-10,1
2,1
14,1
-8,1
0,0
-4,1
Stufe 2
 
 
-12,1
0,0
3,3
-19,8
11,5
0,0
-17,0
Ausgefallen
-7,4
0,0
7,0
-2,6
-8,9
0,0
-11,9
Gesamt
 
-21,6
-10,1
12,4
-8,3
-5,5
0,0
-33,1
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Jän 2023
 
 
 
 
 
Dez 2023
Stufe 1
 
 
-2,5
-7,3
1,3
5,8
0,6
0,0
-2,1
Stufe 2
 
 
-9,0
0,0
2,2
-7,8
2,5
0,0
-12,1
Ausgefallen
-9,2
0,0
2,4
-0,3
-0,3
0,0
-7,4
Gesamt
 
-20,9
-7,3
5,8
-2,2
2,7
0,0
-21,6
In der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)“ werden auch die durch Zeitablauf bedingten negativen Effekte (Aufzinsung) auf die für die Laufzeit erwarteten Kreditverluste von Kreditzusagen und Finanzgarantien dargestellt.
Ein wesentlicher Grund für die Änderung von Wertberichtigungen in der Berichtsperiode ist der Wechsel der zugrunde liegenden Kreditzusagen und Finanzgarantien zwischen verschiedenen Stufen. Die Nominalwerte von Kreditzusagen und Finanzgarantien, die zum 31. Dezember 2024 einer anderen Stufe als zum 1. Jänner 2024 (oder zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes, falls im Laufe des Jahres erworben) zugeordnet wurden, sind wie folgt zusammengefasst:
Transfers zwischen Stufe 1 und Stufe 2 - Kreditzusagen und Finanzgarantien
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2023
Dez 2024
Transfers zwischen Stufe 1 und Stufe 2
 
 
 
 
270,5
462,2
Zu Stufe 2 von Stufe 1
 
 
 
 
 
131,6
196,0
Zu Stufe 1 von Stufe 2
 
 
 
 
 
138,9
266,2
Transfers zwischen Stufe 2 und Ausgefallen
 
 
 
 
1,9
4,9
Zu Ausgefallen von Stufe 2
 
 
 
 
 
1,4
3,7
Zu Stufe 2 von Ausgefallen
 
 
 
 
 
0,4
1,2
Transfers zwischen Stufe 1 und Ausgefallen
 
 
 
 
3,7
0,4
Zu Ausgefallen von Stufe 1
 
 
 
 
 
3,7
0,4
Zu Stufe 1 von Ausgefallen
 
 
 
 
 
0,0
0,0
Die Nominale von nicht-ausgenutzten Kreditzusagen und Finanzgarantien, die während des Jahres 2024 erstmalig angesetzt und bis zum 31. Dezember 2024 nicht vollständig ausgebucht wurden, belaufen sich zum Jahresende auf EUR  759,5 Mio. (2023: EUR 627,4 Mio.). Die Nominale der nicht-ausgenutzten Kreditzusagen und Finanzgarantien, die zum 1. Januar 2024 gehalten und während des Jahres 2024 ausgebucht wurden, beliefen sich auf EUR 448,4 Mio. (2023: EUR 559,6 Mio.).
40.Szenarien für die Berücksichtigung zukunftsbezogener Informationen und Krisenauswirkungen
Überblick über Szenarien für die Berücksichtigung zukunftsbezogener Informationen
Berücksichtigung zukunftsbezogener Informationen. Die Parameter werden dahingehend festgelegt, dass sie das Risiko als zeitpunktbezogenes (point-in-time) Maß unter Berücksichtigung zukunftsbezogener Informationen (forward-looking information FLI) wiedergeben. Dafür werden eine Basisprognose und Alternativszenarien für ausgewählte volkswirtschaftliche Variablen erstellt. Die Alternativszenarien werden, gemeinsam mit der Szenariengewichtung, von den Basisprognosen abgeleitet, die mit wenigen Ausnahmen von der Research-Abteilung der Erste Group erstellt werden. Mithilfe dieser Szenarien werden die „neutralen“ Ausfallwahrscheinlichkeiten (und mit wenigen Ausnahmen auch der Verlust bei Ausfall) durch makroökonomische Modelle, welche eine Verbindung zwischen relevanten makroökonomischen Variablen und Risikotreibern herstellen, angepasst. Es werden dabei dieselben makroökonomischen Modelle wie für interne und regulatorische Stresstests verwendet. Zukunftsbezogene Informationen werden bei der Bestimmung des erwarteten Kreditverlustes in den ersten drei Jahren berücksichtigt. Die Bestimmung der Parameter für die restliche Laufzeit erfolgt unmittelbar ab dem vierten Jahr ausgehend von zyklusbezogenen Beobachtungen.
Somit leitet sich der unverzerrte und szenariengewichtete erwartete Kreditverlust unter Berücksichtigung zukunftsbezogener Informationen von den gewichteten Ergebnissen für jedes makroökonomische Szenario ab. Typische makroökonomische Variablen sind etwa das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP), die Arbeitslosenquote, die Inflationsrate, Produktionsindizes und Marktzinsen. Die Auswahl der Variablen hängt auch von der Verfügbarkeit zuverlässiger Prognosen für den jeweiligen lokalen Markt ab. Der Hauptindikator für die Schätzung der wirtschaftlichen Entwicklung und Grundlage für die Ableitung alternativer Szenarien ist das BIP. Darüber hinaus gingen die wirtschaftlichen Auswirkungen des andauernden Krieges in der Ukraine und die aufkommenden Konflikte im Nahen Osten mit einem Anstieg der Inflation und/oder der Zinssätze einher. Die Erste Group passte die Makro-Shift-Modelle an, um die erwarteten Auswirkungen auf die Kreditrisikoparameter widerzuspiegeln.
Die FLI-Makro-Shift Modelle werden regelmäßig rekalibriert, um die wichtigsten Makrovariablen zu berücksichtigen. Die Rekalibrierung wird von den lokalen Einheiten durchgeführt (mit Ausnahme der zentralen Modelle für Group (Large) Corporate), wobei die Variablen mit der höchsten statistischen Relevanz einbezogen werden.  
Seite 90
Im Falle der zentralen Modelle für Group (Large) Corporates ist eine eigene zentrale Organisationseinheit der Erste Group für die Überprüfung der Lifetime-PDs einschließlich der zukunftsbezogenen Informationen, welche auf dem Risikoland basieren und die Makroentwicklung in den verschiedenen Ländern unterscheidet, verantwortlich.
Die Erste Group überprüfte die zukunftsbezogenen Informationen im vierten Quartal 2024 gemäß den offengelegten Prognosen für Basis-, Negativ- und Positivszenarien. Auf der Grundlage der Bewertung der Rahmenbedingungen (Exit Triggers) für die Anwendung von modellinternen-Anpassungen in den FLI-Modellen (Einbeziehung eines umfassenden Stresstest-Szenarios in das Negativszenario und von Experten festgelegte Gewichtungen der Negativ- und Positivszenarien) beschloss die Erste Group im Jahr 2024:
die Einbeziehung des umfassenden Stresstest-Szenarios, das gemäß den Annahmen des umfassenden Stresstests 2024 aktualisiert wurde, in die Modellierung des Negativszenarios beizubehalten, allerdings mit Ausnahme der in Österreich angewandten lokalen Modelle (in Österreich wurde die Realisierung der entsprechenden Risiken beobachtet);
die modellierten Gewichtungen für Negativ- und Positivszenarien anstelle der von Experten festgelegten Gewichtungen in allen Einheiten anzuwenden. Für die lokalen Modelle in Österreich und Tschechien sowie der Modelle für die Group (Large) Corporates werden die Modellgewichtungen seit Dezember 2023 angewendet.
Die Sensitivitäten bei Stufenzuordnung und Wertberichtigungen in Bezug auf Makroszenarien werden im Abschnitt Kollektive Bewertung weiter unten dargestellt.
Basisszenario 
Die Erste Group geht davon aus, dass sich die Wirtschaft der Eurozone im Jahr 2025 allmählich erholen wird. Die wichtigsten Faktoren, die den positiven Basisausblick für die Eurozone im Jahr 2025 stützen, sind das anhaltende Reallohnwachstum, das den privaten Konsum stützen dürfte. Darüber hinaus dürften weitere Zinssenkungen durch die EZB im Laufe des Jahres 2025 zu einer allmählichen Erholung der Investitionstätigkeit führen, was wiederum die Industrieproduktion begünstigen dürfte. Eine leichte Beschleunigung des privaten Konsums und des Investitionswachstums sollten also die tragenden Elemente für das Wachstum der Eurozone im Jahr 2025 sein.
Aufgrund des weiter nachlassenden Inflationsdrucks, insbesondere bei Dienstleistungen, erwartet die Erste Group, dass die EZB im Jahr 2025 vier weitere Zinssenkungen (jeweils 25 Basispunkte) vornehmen wird. Dies sollte den Einlagenzinssatz bis zum Jahresende 2025 auf 2,0 % senken.
Risiken für das Basisszenario und das Stresstestszenario (comprehensive stress test) als zusätzliche Überlegungen zum Negativ-Szenario 
Der anhaltende Krieg in der Ukraine, einschließlich der sich entwickelnden Konflikte im Nahen Osten, bleibt ein bedeutender Risikofaktor. Darüber hinaus ist die Unsicherheit in Bezug auf die Handelspolitik der neuen US-Regierung unter Präsident Trump ein weiterer Risikofaktor für die Prognose. Sollten die USA die Zölle auf alle Importe erheblich anheben (derzeit liegt der Zollsatz bei etwa 2 %), würde dies dem Welthandel und dem Wachstum stärker schaden als in unserem Basisszenario angenommen. Daher würde insbesondere das Export- und Investitionswachstum in der Eurozone in den Jahren 2025 und 2026 viel langsamer verlaufen als derzeit von uns prognostiziert.
Angesichts des anhaltenden Krieges zwischen Russland und der Ukraine bleibt die Sicherheit der Energieversorgung ein Thema für die EU. Die EU ist in zunehmendem Maße auf Lieferungen von Flüssigerdgas (LNG) aus geografisch weiter entfernten Exportländern wie den USA oder Ländern des Nahen Ostens angewiesen. Jegliche Störungen im globalen LNG-Handel könnten schwerwiegende Folgen für alle Energiepreise in der EU haben. Stark steigende Energiepreise, die durch jegliche Art von Versorgungsunterbrechungen ausgelöst werden, könnten die EZB dazu zwingen, die Geldpolitik aggressiv zu straffen (was sich auf die gesamte Zinsstrukturkurve auswirken würde), um die Inflation unter Kontrolle zu halten.
Darüber hinaus erhöht der schnelle Anstieg der Investitionen in grüne Energie die Volatilität und Instabilität des europäischen Stromnetzes. Ein vorübergehender Druck auf das Stromnetz durch starke Schwankungen in der Energieversorgung durch grüne Energie könnte zu vorübergehenden Preisspitzen beim Strom führen, was sich negativ auf die industrielle Aktivität und die Kaufkraft der Verbraucher auswirken könnte.
Der rasche Anstieg der Zinssätze ist eine Bedrohung für die Investitionstätigkeit von Unternehmen und Verbraucher:innen und könnte zu geringeren Investitionen führen, als derzeit im Basisszenario erwartet wird.
Ein höherer harmonisierter Verbraucherpreisindex (HVPI), insbesondere bei den Strom- und Gasrechnungen, führt im Allgemeinen zu einer Verringerung des verfügbaren Einkommens und zu Konsumverzicht. In Anbetracht der hohen Schulden, die durch die Pandemie entstanden sind, könnten steigende Militärausgaben und eine expansive Finanzpolitik (vor allem in Frankreich) die Investoren dazu bringen, die Tragfähigkeit der Schulden in einigen Ländern in Frage zu stellen.
Aufwärtsrisiko für das Basisszenario
Seite 91
Sollte sich die globale Industrie schneller und stärker erholen als im Basisszenario erwartet, unterstützt durch geringere oder keine zusätzlichen Handelsmaßnahmen der neuen US-Regierung, hätte dies sicher unmittelbare positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft, die sich bereits seit zwei Jahren in einer Rezession befindet. Angesichts der engen Verflechtungen zwischen Deutschland und anderen wichtigen Ländern der Eurozone hätte eine stärkere und schnellere Erholung der deutschen Industrie auch unmittelbare positive Auswirkungen auf die gesamte Industrie der Eurozone. Eine schnellere und stärkere Erholung der europäischen Industrie würde dem BIP-Wachstum in den Jahren 2025 und 2026 zweifellos einen positiven Schub verleihen, da die Erholung der Investitionstätigkeit schneller und stärker einsetzen würde als derzeit im Basisszenario erwartet. In diesem Szenario würde auch erwartet werden, dass die Verbraucherstimmung positiv beeinflusst wird.
Der private Konsum würde also im Vergleich zum Basisszenario in den Jahren 2025 und 2026 einen größeren Beitrag zum Wachstum leisten. Auch der Dienstleistungssektor der Wirtschaft würde von einer besseren und höheren Verbraucherstimmung profitieren. Allerdings ist in diesem Szenario eine weitere allmähliche Lockerung des Inflationsdrucks (insbesondere im Dienstleistungssektor) zwingend erforderlich, um die erwarteten Zinssenkungen durch die EZB im Jahr 2025 nicht zu gefährden.
Überblick über die Basis-, Aufwärts- und Abwärtsszenarien 
Im Folgenden fassen wir die erwartete Entwicklung des BIP für Österreich, alle Szenarien und Szenariogewichte als Hauptindikator für die makroökonomische Lage zusammen. Im Falle der Group (Large) Corporates betragen die verwendeten Szenariogewichte 24 %, 50 % und 26 % für das Positiv-, das Basis- und das Negativszenario. Die berücksichtigten BIP-Szenarien sind jedoch die gleichen wie unten für Österreich dargestellt. 
Außerdem legen wir die wichtigsten Variablen für die Makro-Shift-Modelle für Österreich offen.
Basis-, Positiv- und Negativszenarien des BIP-Wachstums in Kernmärkten
     EintrittswahrscheinlichkeitBIP-Wachstum in %
Dez 2024  Szenario2025-2027202520262027
ÖsterreichPositiv23%3,33,23,6
Basis50%0,90,81,2
Negativ27%-1,8-1,9-1,5
Basis-Szenario und szenariogewichtete Ergebnisse der wichtigsten Variablen in den wichtigsten Kernmärkten
    Basis-SzenarioSzenariogewichtetes Ergebnis
Dez 2024  202520262027202520262027
Österreich        
BIP Wachstum0,90,81,20,70,61,0
Inflation1,71,52,01,81,62,1
Nominaler Zinssatz (10J) 2,32,32,32,32,32,3
Kollektive Bewertung
Zusätzlich zur standardmäßigen Bewertung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos wendet die Erste Group eine kollektive Bewertung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos an, d.h. eine Verschiebung in die Stufe 2 auf der Grundlage vordefinierter Portfoliomerkmale angesichts neu auftretender Risiken, die von Standardmodellen nicht erfasst werden.
Ausnahmen von der kollektiven Bewertung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos waren erforderlich, wenn Besonderheiten festgestellt wurden und ordnungsgemäß dokumentiert wurde, warum sich diese anders verhalten als der Rest des Portfolios.
Im Dezember 2024 wandte die Erste Group die kollektive Bewertung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos für bestimmte Branchen an. Die im Dezember 2023 angewandte kollektive Bewertung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos für zyklische Branchen, die auf der Korrelation zum wirtschaftlichen Abschwung basiert, und für ausgewählte Branchen aus dem Energiesektor (Produktion und Verteilung von Energie und Wärme), einschließlich energieintensiver Branchen (Metalle und Chemikalien), wurden entfernt bzw. umgewandelt:
die kollektive Bewertung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos für ausgewählte Branchen aus dem Energiesektor aufgrund der Verzerrungen auf dem Energiemarkt mit Auswirkungen auf die Verfügbarkeit und den Preis von Gas/Energie: Diese wurde im Juni 2024 auf der Grundlage der regelmäßigen Bewertung der Rahmenbedingungen (Exit Trigger) für die kollektive Bewertung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos außer Kraft gesetzt. Es wurde der Schluss gezogen, dass das Risiko im Falle des Energiesektors/energieintensiver Industrien gemindert wurde (ausreichende Gasreserven in Europa, stabilisierte Energiepreise).
die kollektive Bewertung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos für zyklische Branchen aufgrund des Krieges in der Ukraine als Kombination von Branchen mit Korrelation zum wirtschaftlichen Abschwung (zyklische Branchen) und der einjährigen IFRS-PD. Die anhaltend hohe Inflation und die Verringerung des verfügbaren Einkommens dämpfen weiterhin den privaten Konsum, während die hohe globale Unsicherheit und die hohen Refinanzierungsbedingungen negative Auswirkungen auf die Investitionen und die industrielle Aktivität haben. Während sich einige Branchen im Jahr 2023 besser entwickelten, was durch das im Jahr 2024 überprüfte Rating bestätigt wurde, sind andere nach wie vor mit hohen
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Lagerbeständen, anhaltenden Problemen in der Lieferkette und Kosteninflation sowie zusätzlich mit einer geringeren Nachfrage konfrontiert. Letzteres spiegelt sich noch nicht in den Finanzdaten der Kund:innen wider, und es wird weiterhin mit einer Herabstufung der Ratings gerechnet. Daher wurden im November 2024 die kollektive Bewertung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos für zyklische Branchen umgewandelt/neu bewertet, um eine bessere Verbindung mit internen Risikomanagementprozessen zu gewährleisten. Es wurde die kollektive Bewertung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos mit der Branchenstrategie verknüpft (Branchen Stage Overlay), die Risiken und Änderungen in der Risikobewertung widerspiegelt, denen unser Portfolio ausgesetzt ist, anstelle der zuvor verwendeten allgemeinen Definition zyklischer Branchen. Die Branchenstrategie umfasst alle zwölf Unternehmensbranchen und ihre Untersegmente. Die Branchen werden systematisch gemäß dem Risikomanagement-Framework der Erste Group (Branchenstrategien und Hauptrisiken) bewertet. Potenzielle Risiken haben sich jedoch möglicherweise noch nicht auf Kundenebene manifestiert und fließen noch nicht in die Finanzdaten oder Ratings der Kund:innen ein. Daher werden mittels eines Schwellenwerts, welcher durch die einjährige IFRS-PD festgelegt ist, Kund:innen identifiziert, die potenziell betroffen sein könnten, was widerspiegelt, dass eine bessere Ratingeinstufung (und damit PD) die Kreditwürdigkeit auf Kundenebene definiert.
Auswirkungen auf den erwarteten Kreditverlust
Vom gesamten Kreditrisikovolumen in Höhe von EUR 18.315,2 Mio. (2023: EUR 18.385,9 Mio.) entfallen auf das Portfolio, das einer kollektiven Bewertung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos unterliegt (Branchen Stage Overlay) EUR 751,9 Mio. in Stufe 2 (2023: EUR 907,1 Mio. bei den zyklischen Branchen und bei den energieintensiven Branchen EUR 686,7 Mio.); dadurch sind zusätzliche Wertberichtigungen in Höhe von EUR 3,3 Mio. (2023: EUR 5,0 Mio. für zyklische Branchen und EUR 4,4 Mio. für energieintensive Branchen) angefallen.
Die Szenariosimulation beinhaltet Sensitivitätsanalysen, die ausschließlich Veränderungen aufgrund der unterschiedlichen Ausfallwahrscheinlichkeiten berücksichtigen, die sich aus einer jeweils 100%igen Gewichtung des Basis-, Positiv- oder Negativszenarios für zukunftsbezogene Informationen ergeben. Die für diese Szenarien berechneten Werte werden mit den auf Basis der aktuell verwendeten Ausfallwahrscheinlichkeiten ermittelten Werten verglichen, die sich nach Berücksichtigung von gewichteten Szenarien für zukunftsbezogene Informationen ergeben. Die Gewichtungen und Szenarien werden oben im Abschnitt „Berücksichtigung zukunftsbezogener Informationen“ dargestellt. Die Simulation mit Ausfallwahrscheinlichkeiten aus den drei Szenarien umfasst sowohl die Stufenverschiebungen beim Kreditrisikovolumen als auch den daraus resultierenden erwarteten Kreditverlust.
41.Restrukturierungen, Neuverhandlungen und Forbearance
Forbearance-Zugeständnisse umfassen vertragliche Änderungen der mit den Kund:innen vereinbarten Kredittilgungskonditionen. Diese umfassen: Reduzierung der Rückzahlungsraten, Laufzeitverlängerung, Herabsetzung oder Erlass der Zinsen, Herabsetzung oder Erlass des Kreditbetrags, Umstellung eines revolvierenden Kredits auf Ratenzahlung und/oder andere.
Als Forbearance-Zugeständnisse gelten Restrukturierungen, bei denen gegenüber denjenigen Kund:innen Zugeständnisse gemacht werden, die aufgrund bestehender oder erwarteter finanzieller Schwierigkeiten Gefahr laufen, den vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen zu können. Die Kreditnehmer:innen sind in finanziellen Schwierigkeiten, wenn einer der folgenden Umstände vorliegt:
die Kund:innen waren in den vergangenen 3 Monaten um mehr als 30 Tage im Rückstand;
die Kund:innen wären ohne Forbearance 30 Tage oder mehr im Rückstand;
die Kund:innen sind als notleidend/ausgefallen eingestuft;
die Kund:innen würden ohne Forbearance-Maßnahme notleidend werden.
Zusätzlich für Non-Retail Kund:innen gelten:
Kund:innen mit Frühwarnsignalen;
Kund:innen haben eine verschlechterte wirtschaftliche Situation, welche zu einer Herabstufung des internen Ratings führt;
Kund:innen, die in einer Workout Einheit betreut werden;
Kund:innen mit einer erhöhten Ausfallwahrscheinlichkeit.
Forbearance-Zugeständnisse führen zum Performing-Forbearance-Status und liegen vor, wenn eine der folgenden Bestimmungen erfüllt ist:
eine Anpassung/Refinanzierung des Vertrags wäre nicht eingeräumt worden, wenn sich die Kund:innen nicht in finanziellen Schwierigkeiten befunden hätten;
die Vertragsbedingungen des angepassten/refinanzierten Vertrags fallen im Vergleich zu den bisherigen Vertragsbedingungen zu Gunsten der Kund:innen aus;
Seite 93
der angepasste/refinanzierte Vertrag enthält günstigere Vertragsbedingungen als andere Kund:innen mit ähnlichem Risikoprofil vom selben Institut erhalten hätten;
Inanspruchnahme einer bedingten Vertragsbedingung;
Verzicht auf eine wesentliche finanzielle oder nicht-finanzielle Vertragsbestimmung.
Der Performing-Forbearance-Status kann aufgehoben werden und das Konto als Konto ohne Forbearance-Status geführt werden, wenn alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
mindestens zwei Jahre sind seit der Einstufung der Forderung als Performing-Forbearance vergangen (Bewährungs-/Probezeitraum);
im Rahmen der Rückzahlungsvereinbarung im Forbearance-Status wurden regelmäßig mindestens 50 % der ursprünglichen Rate vor Forbearance (entspricht einer wesentlichen Rückzahlung) über mindestens den halben Bewährungs-/Probezeitraum bezahlt (bei Retailkund:innen);
es wurden über mindestens den halben Bewährungs-/Probezeitraum regelmäßige Kreditrückzahlungen in nennenswerter Höhe getätigt (bei Nicht-Retail Kund:innen)
eine wesentliche Rückzahlung beinhaltet für alle Segmente (Retail und Nicht-Retail) den Betrag, welcher vor Gewährung der Forbearance-Maßnahme überfällig war bzw. welcher abgeschrieben wurde;
sämtliche Forderungen der Kund:innen sind am Ende des Bewährungs-/Probezeitraumes weniger als 30 Tage überfällig.
Performing-Forbearance-Forderungen gelangen in den Non-Performing-Status, wenn im Beobachtungszeitraum von mindestens zwei Jahren nach Einstufung in den Forbearance-Status mindestens einer der folgenden Punkte erfüllt ist:
vollständiger oder teilweiser Verzicht einer Forderung durch (Teil-) Abschreibung;
eine weitere Forbearance-Maßnahme wird ergriffen;
die Kund:innen waren hinsichtlich einer Forderung im Forbearance-Status in einem Rückstand von mehr als 30 Tagen und in der Vergangenheit bereits in der Non-Perfoming Forbearance-Kategorie eingestuft;
die Kund:innen erfüllen eine der in der Ausfalldefinition festgelegten Kriterien;
es kann, bei Nicht-Retail Kund:innen, keine finale Restrukturierung/Sanierung innerhalb von 18 Monaten nach der ersten Forbearance-Maßnahme vereinbart werden
Der Non-Performing-Forbearance-Status kann aufgehoben und in den Status Performing auf Bewährung/Probe übergeleitet werden, wenn kein Grund für eine Einstufung als notleidend vorliegt und folgende Bedingungen erfüllt sind:
es liegen keine Gründe für eine Einstufung als notleidend vor,
die Kreditnehmer:innen haben die Fähigkeit bewiesen, die Vertragsbedingungen nach Wegfall der Forbearance-Einstufung zu erfüllen,
es ist mindestens ein Jahr vergangen seit einem der nachfolgenden Ereignisse:
seitdem weitere Forbearance Maßnahmen gewährt wurden,
seit dem Stundungsende,
seit der Einstufung der Kund:innen als notleidend,
seitdem die Forderung als Non-Performing Forbearance eingestuft wurde.
42.Notleidendes Kreditrisikovolumen und Wertberichtigungen
Eine Definition des als notleidend klassifizierten Kreditrisikovolumens befindet sich im Unterabschnitt „Klassifizierung des Kreditrisikos“. Wertberichtigungen beinhalten Wertberichtigungen für Schuldinstrumente, Wertberichtigungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien (alle Wertberichtigungen im Anwendungsbereich von IFRS 9) sowie Rückstellungen für andere Zusagen.
Seite 94
Notleidende Kredite und Darlehen an Kunden nach Business Segmenten und Deckung durch Wertberichtigungen und Sicherheiten
 
 
 
 
Notleidend
Kundenkredite
Wert-
berichtig-
ungen
Sicherheiten für
NPL
NPL-Quote
NPL
Deckungsq
uote
NPL-
Besicherungsquote
in EUR Mio.
Gesamt
AC
Gesamt
AC
AC
Gesamt
AC
Gesamt
AC
AC
Gesamt
AC
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Retail
 
 
74,5
74,5
3.641,3
3.641,2
44,8
35,4
35,4
2,0%
2,0%
60,1%
47,6%
47,6%
Corporate Banking
 
258,9
258,9
5.467,0
5.466,9
138,0
140,9
140,9
4,7%
4,7%
53,3%
54,4%
54,4%
Treasury
 
 
0,0
0,0
5,8
5,8
0,0
0,0
0,0
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
Corporate Center
 
0,0
0,0
333,1
333,1
0,5
0,0
0,0
0,0%
0,0%
100,0%
0,0%
0,0%
Gesamt
 
 
333,4
333,3
9.447,2
9.447,1
183,3
176,3
176,3
3,5%
3,5%
55,0%
52,9%
52,9%
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2023
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Retail
 
 
74,2
74,2
3.816,0
3.815,9
45,3
35,9
35,9
1,9%
1,9%
61,0%
48,4%
48,4%
Corporate Banking
 
206,5
206,5
5.750,8
5.750,7
132,3
117,1
117,1
3,6%
3,6%
64,1%
56,7%
56,7%
Treasury
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
Corporate Center
 
0,0
0,0
278,6
278,6
0,5
0,0
0,0
0,0%
0,0%
100,0%
0,0%
0,0%
Gesamt
 
 
280,8
280,7
9.845,5
9.845,2
178,0
153,0
153,0
2,9%
2,9%
63,4%
54,5%
54,5%
Zum 31. Dezember 2024 war das ausgewiesene notleidende, bilanzielle und außerbilanzielle, Kreditrisikovolumen durch Wertberichtigungen (über alle Stufen) zu 55,0 % (2023: 63,4 %.) gedeckt.
Im Verlauf des Jahres 2024 erhöhte sich das notleidende Kreditrisikovolumen um EU 52,6 Mio. bzw. um 18,7 %. Wertberichtigungen für finanzielle Vermögenswerte und außerbilanzielle Risikopositionen sowie Rückstellungen für andere Zusagen erhöhten sich geringfügig (EUR 5,3 Mio. oder 3,0 %). Aus dieser Entwicklung resultierte ein Abstieg des Deckungsgrades des notleidenden Kreditrisikovolumens durch Wertberichtigungen um 8,4 Prozentpunkte.
Die NPE-Quote (Non-Performing Exposure-Ratio NPE Ratio) errechnet sich aus dem notleidenden Kreditrisikovolumen dividiert durch das gesamte Kreditrisikovolumen. Die NPE-Deckungsquote entspricht dem Quotienten aus gesamten Wertberichtigungen (alle Wertberichtigungen im Anwendungsbereich von IFRS 9) und notleidendem Kreditrisikovolumen in den AC und FVOCI Portfolios. Sicherheiten werden in der NPE-Deckungsquote nicht berücksichtigt.
43.Ausführliche Analyse von Krediten und Darlehen an Kunden
Die Tabellen auf den folgenden Seiten stellen die Struktur des Bestands an Kundenkrediten unter Ausschluss von Krediten an Zentralbanken und Kreditinstituten, nach unterschiedlichen Kategorien dar. Kredite an Kund:innen umfassen:
Kredite und Darlehen an Kunden zu FVPL;
Kredite und Darlehen an Kunden zu AC;
Forderungen aus Finanzierungsleasing;
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen.
Die Darstellung erfolgt zum Bruttobuchwert ohne Berücksichtigung von Wertberichtigungen und Sicherheiten.
Kredite und Darlehen an Kunden nach Business Segmenten und Risikokategorien
in EUR Mio.
 
 
 
Niedriges Risiko
Anmerkungsbedürftig
Erhöhtes Risiko
Notleidend
Gesamt
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
 
Retail
 
 
 
3.019,2
335,7
157,8
128,5
3.641,3
Corporate Banking
 
 
4.533,1
504,0
237,0
192,9
5.467,0
Treasury
 
 
 
4,8
0,5
0,2
0,2
5,8
Corporate Center
 
 
276,2
30,7
14,4
11,8
333,1
Gesamt
 
 
 
7.833,3
871,0
409,5
333,4
9.447,1
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2023
 
 
 
 
 
 
 
 
Retail
 
 
 
3.344,2
263,3
99,7
108,8
3.816,0
Corporate Banking
 
 
5.039,8
396,8
150,2
164,0
5.750,8
Treasury
 
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Corporate Center
 
 
244,2
19,2
7,3
7,9
278,6
Gesamt
 
 
 
8.628,2
679,4
257,2
280,8
9.845,5
Im Folgenden werden die notleidenden Kredite und Darlehen an Kund:innen (non-performing loans NPL), aufgegliedert nach Berichtssegmenten, den Wertberichtigungen für Kundenkredite (alle Wertberichtigungen für Kredite und Darlehen an Kund:innen im Anwendungsbereich von IFRS 9) und den Sicherheiten für notleidende Kredite dargestellt. Angeführt werden auch die NPL-Quote, die NPL-Deckungsquote (exklusive Sicherheiten) und die NPL-Besicherungsquote.
Seite 95
Kredite und Darlehen an Kunden zu AC und Deckung durch Wertberichtigungen nach Business Segmenten und IFRS 9 Anforderungen
 
 
 
 
Kredite an Kunden
Wertberichtigungen
Deckungsquote
in EUR Mio.
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Retail
 
 
2.900,6
612,1
128,3
0,6
1,7
10,6
32,4
0,0
1,7%
25,3%
0,0%
Corporate Banking
 
4.354,9
919,0
192,6
0,0
5,4
32,7
100,0
0,0
3,6%
51,9%
0,0%
Treasury
 
 
4,6
1,0
0,2
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0%
0,0%
0,0%
Corporate Center
 
265,4
56,0
11,7
0,0
0,0
0,1
0,3
0,0
0,0%
2,3%
0,0%
Gesamt
 
 
7.525,4
1.588,1
332,9
0,6
7,1
43,4
132,6
0,0
2,7%
39,8%
0,0%
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2023
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Retail
 
 
2.999,3
707,8
108,3
0,0
2,0
14,5
28,4
0,0
2,1%
26,2%
0,0%
Corporate Banking
 
4.520,0
1.066,7
163,2
1,6
4,0
24,3
104,4
0,0
2,3%
64,0%
0,0%
Treasury
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0%
0,0%
0,0%
Corporate Center
 
219,0
51,7
7,9
0,0
0,5
0,0
0,0
0,0
0,0%
0,0%
0,0%
Gesamt
 
 
7.738,3
1.826,2
279,4
1,6
6,4
38,8
132,8
0,0
2,1%
47,5%
0,0%
Die oben dargestellten NPL-Kredite beinhalten keine nach IFRS 9 erfassten Abschreibungen. Die Sparkasse unterscheidet zwischen vertraglichen Abschreibungen (Schuldenerlass gegenüber der ausgefallenen Kund:in, entweder bedingungslos oder unter Auflagen) und technischen Abschreibungen (Forderungsbeseitigung) aus den Büchern mangels vernünftiger Erwartung der Verwertung, wobei der Rechtsanspruch gegenüber der Kund:in noch besteht. Beide Arten von Abschreibungen haben zur Voraussetzung, dass alle angemessenen Workout-Maßnahmen und Betreibungsverfahren für einen optimalen Zahlungsrückfluss angewendet wurden. Im Falle von besicherten Krediten ist eine Abschreibung vor der Verwertung der Sicherheiten nicht zulässig, sofern keine besonderen Umstände vorliegen. Zusätzliche technische Abschreibungsauslöser umfassen Vollstreckung, Wertlosigkeit der Forderung/Sicherheiten, rechtsverbindlicher Konkurs/Liquidation oder anderer wirtschaftlicher Verlust der Ansprüche, Verkäufe.
44.Marktrisiko
Marktrisiko ist die Gefahr eines Verlustes, der aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen und von diesen abgeleiteten Parametern eintreten kann. Diese Marktwertveränderungen können in der Gewinn- und Verlustrechnung, in der Gesamtergebnisrechnung oder in den stillen Reserven aufscheinen. In der Sparkasse wird das Marktrisiko in Zinsrisiko, Credit-Spread-Risiko, Währungsrisiko, Aktienrisiko und Volatilitätsrisiko unterteilt. Betroffen sind sowohl Handels- wie auch Bankbuchgeschäfte.
Eingesetzte Methoden und Instrumente
In der Sparkasse erfolgt die Schätzung von potenziellen Verlusten, die durch Marktbewegungen entstehen können, mittels der Maßzahl „Value at Risk“ (VaR). Der VaR beschreibt den maximal erwarteten Verlust bei einer vorgegebenen Wahrscheinlichkeit (das Konfidenzintervall) während einer bestimmten Behaltedauer basierend auf einem historisch beobachteten Marktumfeld.
Für das Handelsbuch basiert die Berechnung auf der Methode der historischen Simulation mit einem einseitigen Konfidenzniveau von 99 %, einer Haltedauer von einem Tag und einem historischen Simulationszeitraum von zwei Jahren.
Mittels Backtesting erfolgt eine ständige Überprüfung der Gültigkeit der statistischen Methoden. Dabei wird mit einem Tag Verzögerung überprüft, ob die Modellvorhersagen über den Verlust eingetreten sind. Bei einem Konfidenzniveau von 99 % soll der tatsächlich an einem Tag aufgetretene Verlust statistisch gesehen nur zwei bis drei Mal pro Jahr (1 % von ca. 250 Werktagen) den VaR überschreiten.
Der VaR der Bankbuchpositionen basiert auf der ICAAP Berechnung, bei der 250.000 historische Szenarien mit einer theoretischen Halteperiode von 1 Jahr und einem Konfidenzniveau von 99,90 % berechnet werden. Die Ergebnisse werden im Gremium Risiko regelmäßig dem Vorstand präsentiert
Eine bekannte Einschränkung des VaR-Ansatzes ist, dass zum einen das Konfidenzniveau mit 99 % beschränkt ist, zum anderen berücksichtigt das Modell nur jene Marktszenarien, die jeweils innerhalb des historischen Simulationszeitraumes beobachtet wurden, und berechnet darauf basierend den VaR für die gegenwärtigen Positionen der Bank. Um diese Einschränkungen zu berücksichtigen und um die darüber hinaus möglichen extremen Marktsituationen, die nicht durch den VaR-Ansatz abgedeckt werden, beleuchten zu können, werden in der Sparkasse Stresstests durchgeführt. Dieses Tests berücksichtigen insbesondere Marktbewegungen von geringer Wahrscheinlichkeit aber hoher Auswirkung.
Die Stresstests werden nach mehreren Methoden durchgeführt.
Stressszenarien werden berechnet, in denen einzelne Marktfaktoren extremen Bewegungen ausgesetzt werden. Solche Szenarien werden in der Sparkasse OÖ für Zinssätze, Aktienkurse, Wechselkurse und Volatilitäten berechnet.
„Historical Worst Case“ ist von der Value-at-Risk Berechnung abgeleitet, es wird aber ein Konfidenzniveau von 100 % zugrunde gelegt, das heißt, es wird der absolut schlechteste Wert der Simulationszeitreihe als Ergebnis herangezogen.
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Methoden und Instrumente zur Risikominderung
In der Sparkasse werden Marktrisiken mittels Limits auf mehreren Ebenen gesteuert. Das Gesamtlimit auf Basis von Value-at-Risk wird vom Gesamtvorstand beschlossen.
Alle Marktrisikoaktivitäten des Handelsbuches sind mit Risikolimits versehen, die in ihrer Gesamtheit statistisch gesehen mit dem VaR-Gesamtlimit konsistent sind. Das VaR-Limit wird dabei in einem Top-down-Verfahren an die einzelnen Handelseinheiten zugeteilt. Dies erfolgt bis zur Ebene einzelner Handelsgruppen. Zusätzlich werden Sensitivitätslimits und Volumenslimits vergeben. Diese gelten parallel zu den VaR Limits.
Die Einhaltung der Limits wird durch das strategische Risikomanagement überprüft. Die Überwachung der Sensitivitätslimits und Volumenslimits erfolgt während jedes Handelstages. Ad-hoc Limitauswertungen können auch durch die einzelnen Händler:innen angefordert werden.
Der VaR wird auf Gesamtbankebene täglich berechnet und sowohl den einzelnen Händler:innen und den Leiter:innen der einzelnen Handelseinheiten als auch dem Vorstand zur Verfügung gestellt.
Limite für die Zinsrisikokennzahlen Economic Value of Equity und Nettozinsertrag werden im Zuge der Validierung des „Risk Appetite Statements“ (RAS) festgelegt. Die Limit-Überwachung wird durch das Strategische Risikomanagement durchgeführt. Im Falle einer Limit-Verletzung tritt die Limit Escalation Procedure in Kraft.
Analyse des Marktrisikos
Die folgende Tabelle zeigt die Value at Risk-Werte (Konfidenzniveau 99 %, gleichgewichtete Marktdaten, Haltedauer 1 Tag).
Value at Risk des Bankbuchs und des Handelsbuchs
in EUR Mio.  GesamtZinsenWährungAktienCredit SpreadVolatilität
VaR Dez 2024 3,53,21,40,71,00,1
          
VaR Dez 2023 4,33,61,81,21,30,1
Zinsänderungsrisiko des Bankbuchs. Zinsänderungsrisiko bedeutet das Risiko negativer Veränderungen des Barwertes sowie der Erträge von Finanzinstrumenten aufgrund von Veränderungen der Marktzinsen. Dieses Risiko entsteht bei Inkongruenz der Laufzeiten bzw. der Zinsanpassungszeitpunkte von Aktiva und Passiva einschließlich Derivaten.
Zur Feststellung des Zinsrisikos werden alle Finanzinstrumente, einschließlich der außerbilanziellen, verwendet, um die Auswirkung von bestimmten Zinsszenarien auf den Barwert sowie den Ertrag zu ermitteln. Limits und Grenzwerte sind für beide Sichtweisen des Zinsänderungsrisikos des Bankbuchs, die Veränderungen der Barwerte sowie die Veränderungen der Erträge implementiert. Positionen ohne vertraglich fixierte Laufzeit oder Zinsanpassung, wie beispielsweise Sichteinlagen und Überziehungen, werden modelliert. Für Positionen, bei denen die Kund:in das Recht besitzt, vorzeitige Zahlungen zu tätigen, werden Vorauszahlungsmodelle angewandt.
Im Jahr 2024 wurden alle wesentlichen Verhaltensmodelle aktualisiert. Die Überarbeitung umfasst unter anderem die Verlängerung der historischen Beobachtungsperiode, sodass jetzt auch die aktuelle Zinsentwicklung und kontenspezifischen Informationen in die Modelle einfließen.
Für die interne Risikorechnung sowie für das aufsichtsrechtliche Zinsrisikomaß wird die maximale Zinsänderung nach unten gemäß Anhang III der EBA Leitlinien zur Steuerung des Zinsänderungsrisiko bei Geschäften des Anlagebuchs angewendet. Aufgrund der angestiegenen Zinsen, besonders in den Währungen EUR, USD und CZK werden die Floors jedoch zunehmend irrelevant.
Wechselkursrisiko. Risiken aus offenen Fremdwährungspositionen sind Wechselkursrisiken, die aus einer Inkongruenz von Aktiva und Passiva oder währungsbezogenen Finanzderivaten entstehen. Im Handelsbuch können diese Risiken ihren Ursprung in kundenbezogenen Transaktionen oder dem Handel haben und unterliegen täglicher Überwachung und Steuerung. Das Fremdwährungsrisikovolumen ist durch aufsichtsrechtliche und interne Limits beschränkt. Die internen Limits werden vom Vorstand festgelegt.
Offene Fremdwährungspositionen durch kundenbezogene Transaktionen stellen in der Sparkasse keinen wesentlichen Faktor dar, da beinahe sämtliche Fremdwährungskredite über CHF-Repogeschäfte bzw. FX Swaps refinanziert werden.
Credit-Spread-Risiko. Das Credit-Spread-Risiko ist das Risiko der negativen Veränderung des Marktwertes von Finanzinstrumenten aufgrund von Veränderungen der Bonität einer Emittent:in, die am Markt wahrgenommen werden. Die Sparkasse ist dem Credit-Spread-Risiko im Zusammenhang mit ihrem Wertpapierportfolio ausgesetzt, und zwar sowohl im Handels- als auch im Bankbuch.
Das emittentenspezifische Risiko wird in Säule 1 der regulatorischen Eigenkapitalanforderungen durch die Standardmethode abgebildet. Für das spezifische Risiko des Handelsbuchs in Säule 2 wird ein VaR-Ansatz verwendet.
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Die Berechnung des Credit-Spread-Risikos für die ICAAP-Berechnung für die Wertpapiere des Bankbuchs erfolgt auf Basis einer historischen Simulation. Dabei wird der maximale (hypothetische) Wertverlust, der durch Credit-Spread-Risikofaktoren über einen Zeithorizont von einem Jahr auftreten kann, ermittelt. Die Berechnung basiert auf Credit-Spread-Sensitivitäten (CR01) und als Risikofaktoren werden Asset Swap Spreads für Staatsanleihen und iTRAXX Credit Default Swap Indizes für Unternehmensanleihen verwendet. Das Ergebnis wird in den ICAAP Berechnungen verwendet, um die entsprechende Kapitalunterlegung für das Bankbuchportfolio zu ermitteln.
Für Bankbuch Positionen wird das Risiko einer Veränderung des Spreads (abgeleitet aus historischen Daten) eines Instruments unter der Annahme der gleichen Bonitätseinstufung, d. h. wie sich der Kreditspread innerhalb einer bestimmten Bonitätseinstufung/eines bestimmten Ausfallwahrscheinlichkeitsbereichs bewegt, in Bezug auf den Economic Value (Barwert) bzw. des Nettozinsertrages berechnet.
Hedging. Das Ziel des Marktrisikomanagements im Bankbuch ist die Optimierung der Risikoposition der Sparkasse unter Berücksichtigung des Bilanzwertes und des erwarteten Ergebnisses. Entscheidungen werden auf Basis der Bilanzentwicklung, des wirtschaftlichen Umfeldes, der Wettbewerbssituation, des Marktwertrisikos und des Effekts auf das Zinsergebnis sowie die Erhaltung einer adäquaten Liquiditätsposition getroffen. Das für das Management des Zinsänderungsrisikos zuständige Gremium ist das Gremium APM. Das Treasury legt dem Gremium APM Vorschläge zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos vor und setzt die dort getroffenen Entscheidungen um.
Die „Hedging“-Aktivitäten konzentrieren sich gemäß den Zielen des Risikomanagements auf die beiden Hauptsteuerungsgrößen das Zinsergebnis einerseits und das Marktwertrisiko andererseits. Im weiteren Sinn wird unter „Hedging“ eine wirtschaftliche Aktivität zur Minderung von Risiken verstanden, die jedoch nicht zwangsläufig als Sicherungsbeziehung gemäß den relevanten IFRS-Bestimmungen berechtigt. Wenn möglich wird die Bilanzierung von „Hedges“ nach IFRS verwendet, um Bewertungsinkongruenzen aufgrund von Hedging-Aktivitäten zu vermeiden. Im Rahmen der IFRS-konformen Sicherungsbilanzierung finden „Fair Value Hedges“ Verwendung. Zusätzlich wird die Fair Value Option zur Absicherung des Marktrisikos aus wirtschaftlicher Sicht verwendet. Der größte Teil der „Hedges“ innerhalb der Sparkasse wird zur Absicherung des Zinsrisikos verwendet.
45.Liquiditätsrisiko
Liquiditätsstrategie
2024 blieben Kundeneinlagen die primäre Refinanzierungsquelle der Sparkasse OÖ.
Im Bereich der Eigenemissionen emittierte die Sparkasse im Jahr 2024 ein Volumen von rund EUR 204 Mio. (2023: EUR 244 Mio.). Hypothekenpfandbriefe wurden in Höhe von EUR 123 Mio. (2023: EUR 118 Mio.) emittiert, Tier 2 nachrangige Anleihen trugen EUR 27,5 Mio. (2023: EUR 0 Mio.) zum Emissionsvolumen bei. Die durchschnittliche Laufzeit der Neuemissionen 2024 betrug etwa 9 Jahre (2023: 10 Jahre).
Die Teilnahme der Sparkasse OÖ an den TLTROs hat sich im Jahr 2024 auf EUR 0 Mio. (2023: EUR 350 Mio.) reduziert.
Liquiditätskennzahlen und Berichte
Das Liquiditätsrisiko wird von der Sparkasse entsprechend den Grundsätzen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht sowie den europäischen und österreichischen gesetzlichen Rahmenbedingungen Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Verordnung (EU) 2015/61 und Kreditinstitute-Risikomanagementverordnung (KI RMV) in der jeweils aktuell gültigen Fassung betrachtet. Dementsprechend wird zwischen dem Marktliquiditätsrisiko, d. h. dem Risiko, dass die Sparkasse aufgrund unzureichender Markttiefe oder wegen Marktstörungen nicht in der Lage ist, eine Position zu schließen, und dem Refinanzierungsrisiko unterschieden, d. h. dem Risiko, dass die Bank nicht in der Lage sein wird, erwartete oder unerwartete Verpflichtungen aus gegenwärtigen und zukünftigen Cashflows und Sicherheiten effizient zu erfüllen, ohne dadurch ihr Tagesgeschäft oder ihre Finanzlage zu beeinträchtigen.
Das Refinanzierungsrisiko wird weiter in das Insolvenzrisiko und das strukturelle Liquiditätsrisiko gegliedert. Ersteres ist das kurzfristige Risiko, dass gegenwärtige oder zukünftige Zahlungsverpflichtungen nicht zur Gänze, zeitgerecht und auf wirtschaftlich gerechtfertigte Weise erfüllt werden können, während das strukturelle Liquiditätsrisiko das langfristige Risiko von Verlusten aufgrund einer Änderung der Refinanzierungskosten oder des Bonitätsaufschlags der Sparkasse OÖ betrifft.
Die aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennzahlen der LCR (Liquidity Coverage Ratio) und der NSFR (Net Stable Funding Ratio) sind gut in der Sparkasse verankert. Die LCR entsprechend der Verordnung (EU) 2015/61 sowie die NSFR gemäß Verordnung (EU) 575/2013 in der jeweils aktuell gültigen Fassung werden in der Sparkasse auf der bereits oben beschriebenen Plattform berechnet.
Die Berechnung der LCR findet in der Sparkasse auf täglicher Basis statt und der Bericht an die Aufsicht erfolgt monatlich. Weiters ist die LCR Teil des internen „Risk Appetite Statements“ (RAS). Um eine LCR zu gewährleisten, die komfortabel über dem regulatorischen Limit von 100 % liegt, werden die Limits im RAS entsprechend festgelegt.
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Die NSFR wird monatlich berechnet und jedes Quartal an die Aufsicht berichtet. Gleich wie bei der LCR ist die NSFR Teil des internen RAS. Um eine NSFR zu gewährleisten, die komfortabel über dem regulatorischen Limit von 100 % liegt, werden die Limits im RAS entsprechend festgelegt.
Das kurzfristige Liquiditätsrisiko (Insolvenzrisiko) wird durch eine „Survival Period Analyse“ (SPA) gemessen und begrenzt. Diese Analyse gibt jenen maximalen Zeitraum an, den eine Bank in verschiedenen definierten Szenarien, darunter einer schweren kombinierten systematischen und unternehmensspezifischen Krise unter Einbeziehung von liquiden Aktiva überstehen kann. Die zugrunde liegenden Annahmen umfassen drastische Einschränkungen hinsichtlich der Verfügbarkeit von kurz- und langfristigen Kapitalmarktfinanzierungen bei gleichzeitigen signifikanten Abflüssen von Kundeneinlagen. Weiters wird eine erhöhte Inanspruchnahme von Garantien und Kreditzusagen pro Kundengruppe simuliert und der mögliche zusätzliche Abfluss von Sicherheiten aus besicherten Derivaten in Stressszenarien modelliert. Die SPA deckt einen Stresszeitraum von bis zu 12 Monaten ab. Sie wird wöchentlich und monatlich berechnet.
Die „strukturellen Liquiditäts-Gaps“ werden regelmäßig mittels der internen Liquiditätskennzahl „Structural Liquidity Ratio“ (STRL) berichtet und überwacht. Die STRL wird monatlich berechnet.
Alle oben genannten Metriken und Berichte (LCR, NSFR, SPA und STRL) werden regelmäßig im Gremium Risiko berichtet.
Das Konzentrationsrisiko hinsichtlich der Finanzierungsstruktur sowie der „Counterbalancing Capacity“ (CBC) wird regelmäßig überwacht und an den Regulator gemeldet. Das „Funds Transfer Pricing“ (FTP) der Sparkasse wird als Steuerungsinstrument für das Management des strukturellen Liquiditätsrisikos verwendet.
Methoden und Instrumente zur Risikominderung
Die Steuerung des kurzfristigen Liquiditätsrisikos erfolgt durch die Limite, die sich aus dem „Survival Period“-Modell, dem internen Stresstest und den internen LCR-Zielen ergeben. Limitüberschreitungen werden an den Vorstand im Zuge des Gremiums Risiko berichtet. Ein weiteres Instrument zur Steuerung des Liquiditätsrisikos in der Sparkasse OÖ ist das FTP-System.
Der umfassende Liquiditätsnotfallplan stellt die Koordination aller in das Liquiditätskrisenmanagement involvierten Parteien im Krisenfall sicher; dieser wird laufend aktualisiert.
Analyse des Liquiditätsrisikos
Das Liquiditätsrisiko in der Sparkasse OÖ wird durch folgende Methoden analysiert.
Liquiditätsdeckungsquote. Die aufsichtsrechtliche LCR wird von der Sparkasse für die interne Überwachung und Steuerung der Liquiditätsposition verwendet. Um sicherzustellen, dass die LCR sowohl über dem aufsichtsrechtlichen Limit als auch dem internen Limit bleibt, überwacht die Sparkasse die kurzfristigen Liquiditätszuflüsse und -abflüsse sowie die verfügbare realisierbare Liquidität („counterbalancing capacity“, CBC).
Liquiditätsdeckungsquote
in EUR Mio.      Dez 2023Dez 2024
Liquiditätspuffer     3,9134.743
Netto-Liquiditätsabfluss     1,3861.548
Liquiditätsdeckungsquote     282,3%306,5%
Strukturelle Liquiditäts-Gaps. Die langfristige Liquiditätsposition wird mittels struktureller Liquiditäts-Gaps auf Basis vertraglicher und teilweise modellierter Cashflows aller liquiditätsrelevanter Positionen der Bilanz (sowohl on- als auch off-balance) gesteuert. Sie wird für jede vom Volumen her relevante Währung einzeln berechnet.
Grundsätzlich werden die Cashflows auf Basis der vertraglichen Fälligkeiten bzw. entsprechend dem Tilgungsplan den Laufzeitbändern zugeordnet. Alle Kundenprodukte mit unbestimmter Laufzeit (z. B. Sichteinlagen und Kontokorrentbestände) werden entsprechend einem Abreifungsprofil, basierend auf dem statistisch beobachteten Kundenverhalten, dargestellt.
Der weitere Ausbau des Liquiditätspuffers hat analog zur LCR auch eine positive Entwicklung sichtbar im ersten Jahr des strukturellen Liquiditäts-Gaps.
Strukturelles Liquiditäts-Gap
    0-12 Monate1-3 Jahre3-5 Jahre> 5 Jahre
in EUR Mio.  Dez.23Dez.24Dez.23Dez.24Dez.23Dez.24Dez.23Dez.24
Liquiditäts-GAP 594708703712561529-4.524-4.800
Ein Überhang der Aktiva wird mit positivem Vorzeichen, ein Überhang der Passiva mit negativem Vorzeichen dargestellt. Zuflüsse aus liquiden Wertpapieren bzw. Credit Claims in der Höhe von EUR 2,2 Mrd. (2023: EUR 2,4 Mrd.), die als Sicherheit bei der Zentralbanken verwendet werden können, werden nicht mit der vertraglichen Fälligkeit, sondern im ersten Laufzeitband berücksichtigt.
Realisierbare Liquidität. Diese Aktiva können kurzfristig mobilisiert werden, um potenzielle Abflüsse in einer Krise zu kompensieren. Die Sparkasse beobachtet regelmäßig ihre realisierbare Liquidität, die aus dem Kassenbestand, den
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Überschussreserven bei Zentralnotenbanken, sowie aus unbelasteten zentralbankfähigen Aktiva und anderen liquiden Wertpapieren besteht. Die allfälligen Auswirkungen von Repo-Geschäften sowie von Wertpapierleihegeschäften sind entsprechend berücksichtigt.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die realisierbare Liquidität per Ende 2024 und nimmt im Sinne der regulatorischen Anforderungen aus der LCR auch Bezug auf die Zuordnung in hochliquide Aktiva (HQLA).
Terminstruktur der realisierbaren Liquidität
in EUR Mio.
 
 
 
bis 3 Monat
3-12 Monate
1-5 Jahre
> 5 Jahre
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
Kassenbestand, Überschussreserven
1.928,6
0,0
0,0
0,0
Liquide Aktiva
 
 
 
1.425,7
-323,1
-484,4
-618,2
Andere zentralbankfähige Aktiva
 
1.220,8
-66,1
-224,3
-930,4
davon Kreditforderungen
 
 
880,9
0,0
0,0
-880,9
Belastungskapazität
 
 
4.576,0
-389,0
-708,0
-1.548,0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2023
 
 
 
 
 
 
 
Kassenbestand, Überschussreserven
1.104,9
0,0
0,0
0,0
Liquide Aktiva
 
 
 
1.434,2
-265,9
-733,7
-434,6
Andere zentralbankfähige Aktiva
 
1.009,1
334,7
-276,1
-1.067,8
davon Kreditforderungen
 
 
686,1
350,0
0,0
-1.036,1
Belastungskapazität
 
 
3.548,3
68,8
-1.009,8
-1.502,4
Die Zahlen in der obigen Tabelle zeigen die Summe der möglichen realisierbaren Liquidität in einem „Going Concern“ unter Berücksichtigung von Abschlägen der Zentralbanken. In einem Krisenszenario können widrige Marktentwicklungen das Gesamtvolumen reduzieren. Negative Zahlen stellen fällige Positionen der verfügbaren Liquiditätsreserve dar. Positive Zahlen mit Termin über drei Monate sind Positionen, die nicht unmittelbar als realisierbare Liquidität zur Verfügung stehen.
Finanzielle Verbindlichkeiten
in EUR Mio.
 
 
Buchwerte
Vertragliche Cashflows
bis 3 Monat
3 - 12 Monate
1 - 5 Jahre
> 5 Jahre
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
 
Nicht-derivative Verbindlichkeiten
14.009,4
15.123,9
11.162,0
814,2
1.277,3
1.870,5
Einlagen von Kreditinstituten
738,8
1.243,7
119,1
328,4
393,3
402,9
Einlagen von Kunden
 
11.712,6
11.724,3
10.989,6
427,3
235,3
72,0
Verbriefte Verbindlichkeiten
 
1.303,6
1.866,0
20,7
54,7
571,9
1.218,8
Nachrangige Verbindlichkeiten
254,4
289,9
32,6
3,8
76,8
176,7
Derivative Verbindlichkeiten
29,2
10,1
1,9
3,7
8,6
-4,1
Derivative Verbindlichkeiten mit genetteten Cash-Flows
29,2
10,1
1,9
3,7
8,6
-4,1
Eventualverbindlichkeiten
0,0
4.850,4
4.850,4
0,0
0,0
0,0
Finanzgarantien
 
0,0
2.395,0
2.395,0
0,0
0,0
0,0
Zusagen
 
 
0,0
2.455,3
2.455,3
0,0
0,0
0,0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
7,5
7,5
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
 
 
14.046,1
19.991,9
16.014,3
817,9
1.285,9
1.866,4
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2023
 
 
 
 
 
 
 
 
Nicht-derivative Verbindlichkeiten
13.671,3
14.743,9
10.580,8
848,3
1.326,5
2.145,3
Einlagen von Kreditinstituten
949,9
1.418,3
200,1
413,5
437,9
523,8
Einlagen von Kunden
 
11.203,9
11.033,9
10.275,8
305,8
338,4
113,9
Verbriefte Verbindlichkeiten
 
1.220,0
1.949,0
29,2
124,6
466,2
1.329,0
Nachrangige Verbindlichkeiten
294,0
342,7
75,7
4,3
84,0
178,6
Derivative Verbindlichkeiten
40,6
25,8
2,2
8,1
11,5
4,0
Derivative Verbindlichkeiten mit genetteten Cash-Flows
40,6
25,8
2,2
8,1
11,5
4,0
Eventualverbindlichkeiten
0,0
4.526,1
4.526,1
0,0
0,0
0,0
Finanzgarantien
 
0,0
2.142,6
2.142,6
0,0
0,0
0,0
Zusagen
 
 
0,0
315,8
35,2
0,0
0,0
0,0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
3,5
3,5
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
 
 
13.711,9
19.299,3
15.109,1
856,4
1.338,0
2.149,3
in EUR Mio.
 
 
Buchwerte
Vertragliche Cashflows
bis 1 Monat
1 - 12 Monate
1 - 5 Jahre
> 5 Jahre
Dez 2023
 
 
 
 
 
 
 
 
Nicht-derivative Verbindlichkeiten
13.671,3
13.957,6
10.598,3
1.030,8
1.015,3
1.309,8
Einlagen von Kreditinstituten
949,9
524,8
142,4
365,9
15,6
0,9
Einlagen von Kunden
 
11.203,9
11.646,7
10.455,9
458,3
540,6
191,9
Verbriefte Verbindlichkeiten
 
1.220,0
1.408,4
0,0
138,7
396,8
872,9
Nachrangige Verbindlichkeiten
294,0
374,2
0,0
67,9
62,3
244,1
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
3,5
3,5
0,0
0,0
0,0
0,0
Derivative Verbindlichkeiten
40,6
25,8
0,4
9,9
11,5
4,0
Eventualverbindlichkeiten
0,0
4.526,1
4.526,1
0,0
0,0
0,0
Finanzgarantien
 
0,0
2.142,6
2.142,6
0,0
0,0
0,0
Nicht ausgenutzte Kreditrahmen
0,0
2.171,1
2.171,1
0,0
0,0
0,0
Andere Zusagen
 
0,0
212,4
212,4
0,0
0,0
0,0
Gesamt
 
 
13.711,9
18.509,5
15.124,8
1.040,7
1.026,8
1.313,8
Seite 100
(Umgestellte Reporting-Darstellung, Anpassung an Gruppenlogik)
In der Tabelle werden die Laufzeiten von vertraglich festgelegten, nicht diskontierten Kapitalzahlungen finanzieller Verbindlichkeiten dargestellt. Zinszahlungen werden lediglich für derivative Verbindlichkeiten berücksichtigt.
46.Operationelles Risiko
In Übereinstimmung mit Artikel 4 Absatz 1 Nummer 52 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) definiert die Sparkasse das operationelle Risiko (OpRisk) als das Risiko von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse, was unter anderem Rechtsrisiken, Modellrisiken oder Risiken der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT-Risiko), nicht aber strategische Risiken und Reputationsrisiken einschließt, verursacht werden. Der operationelle Risikoappetit der Sparkasse legt die Limits und Eskalationsstufen im Einklang mit der Risikostrategie für das Eingehen von Risiken im Rahmen der Geschäftstätigkeit fest. Das OpRisk Regelwerk ist ein modularer, vernetzter und umfassender Ansatz, der in das Steuerungs- und Risikomanagementsystem des Konzerns integriert ist. Das OpRisk Regelwerk erfüllt das interne Risikomanagement und externe regulatorische Anforderungen.
Organisation und Governance
Die Aufgaben des Operationellen Risikomanagements sind als „three lines defence model“ definiert. Das tägliche Management des operationellen Risikos liegt in der Hauptverantwortung des Linienmanagements. Das Linienmanagement ist verantwortlich für Identifizierung, Bewertung und Management des Risikos von Produkten, Aktivitäten, Prozessen und Systemen durch Verwendung von operationellen Risikomanagementinstrumenten.
Nichtfinanzielles Risiko Regelwerk und Quantifizierung
Die Basis der quantitativen Verfahren (entspricht Anrechnung in der Risikotragfähigkeitsrechnung) bildet die Eigenmittelunterlegung nach dem konservativen Basisindiktoransatz (BIA).
Das OpRisk Regelwerk besteht aus verschiedenen Elementen. Die Risikoidentifikation erfolgt durch die Erfassung interner Verlustdaten und Key Risk Indicators (KRI) zur Messung der Änderungen des Risikoniveaus. Risikoindikatoren werden periodisch überprüft, um Risikopotenziale für Verluste frühzeitig zu erkennen. Der Prozess der Risikoidentifizierung umfasst einen fortlaufenden Mechanismus zur Identifizierung neuer Risikotypen, Risikotreiber und zunehmende Risiken. Die Risikobewertung ist ein fortlaufender Prozess im Linienmanagement, das proaktiv relevante nichtfinanzielle Risiken identifiziert, analysiert und die Wirksamkeit der Kontrollen zur Minderung dieser Risiken bewertet. Dies gilt sowohl für den Betrieb als auch für die Änderung der Bankprozesse (z. B. Zulassung neuer Produkte, Outsourcings). Das Linienmanagement bewertet die Risiken entsprechend dem Risikoappetit und meldet die Restrisiken an die Geschäftsleitung oder Risikoausschüsse zur Risikosteuerung. Das akzeptierte Niveau der nicht finanziellen Risiken wird anhand einer Risikoskalierungsmatrix ermittelt, die die Grenzen des von der Sparkasse tolerierten, operationellen Restrisikos festlegt. Die Risikoüberwachung von Korrekturmaßnahmen erfolgt regelmäßig. Die regelmäßige Risikoberichterstattung bietet detaillierte Informationen für den Vorstand.
Seite 101
Langfristige Vermögenswerte und sonstige Aktiva
47.Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Sachanlagen
Sachanlagen werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear auf die Restwerte abgeschrieben. Abschreibungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Abschreibung und Amortisation“ erfasst.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nutzungsdauern in Jahren
Gebäude
 
 
 
 
 
 
 
15-50
Betriebs- und Geschäftsausstattung
 
 
 
 
 
3-10
Personenkraftwagen
 
 
 
 
 
 
5-8
IT-Hardware
 
 
 
 
 
 
4-5
Grundstücke werden nicht planmäßig abgeschrieben.
Gewinne oder Verluste, die aus der Ausbuchung des Vermögenswertes entstehen (ermittelt als Differenz zwischen dem Nettoerlös aus der Veräußerung und dem Buchwert des Vermögenswertes), werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Sonstiger betrieblicher Erfolg“ erfasst.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind Immobilien (Grundstücke oder Gebäude(-teile) bzw. beides), die zur Vermietung und Verpachtung und/oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden in der Bilanz in der Position „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“ erfasst.
Der Mietertrag wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien“ erfasst. Die Abschreibung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Abschreibung und Amortisation“ ausgewiesen. Die lineare Abschreibung erfolgt auf Basis der Nutzungsdauer. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von als Finanzinvestition gehaltenen Gebäuden ist ident mit jener von Gebäuden, die unter Sachanlagen bilanziert sind.
Wertminderungen
Die Sparkasse ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nichtfinanzieller Vermögenswerte vorliegen. Die Werthaltigkeitsprüfung erfolgt auf individueller Ebene des Vermögenswertes, wenn der Vermögenswert Mittelzuflüsse generiert, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte sind. Ein typisches Beispiel sind als Finanzinvestition gehaltene Immobilien.
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Eigene Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
in EUR Mio.
 
 
Eigengenutzte Grundstücke und Gebäude
BGA/sonstige Sachanlagen
IT-Anlagen (Hardware)
Sachanlagen
Als Finanzinvestition
gehaltene Immobilien
Jän 2023
 
 
102,8
56,6
13,6
172,9
76,2
Zugänge/Zuführung im laufenden Jahr (+)
3,0
4,0
1,3
8,3
0,1
Abgänge (-)
 
 
0,0
-2,6
-1,1
-3,7
0,0
Umklassifizierung (+/-)
 
4,7
-2,3
0,0
2,4
-2,4
Zur Veräußerung gehaltene
Vermögenswerte
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Dez 2023
 
 
110,5
55,6
13,8
179,8
73,9
Zugänge/Zuführung im laufenden Jahr (+)
10,4
5,5
2,3
18,2
0,1
Abgänge (-)
 
 
0,0
-0,5
-0,1
-0,6
-0,1
Umklassifizierung (+/-)
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Zur Veräußerung gehaltene
Vermögenswerte
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Dez 2024
 
 
120,9
60,7
15,9
197,5
73,9
Seite 102
Nutzungsrechte: Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
in EUR Mio.
 
 
Eigengenutzte Grundstücke und Gebäude
BGA/sonstige Sachanlagen
IT-Anlagen (Hardware)
Sachanlagen
Als Finanzinvestition
gehaltene Immobilien
Jän 2023
 
 
36,5
0,5
0,0
37,0
0,0
Zugänge/Zuführung im laufenden Jahr (+)
9,4
0,4
0,0
9,8
0,0
Abgänge (-)
 
 
-0,9
-0,1
0,0
-0,9
0,0
Umklassifizierung (+/-)
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Dez 2023
 
 
45,0
0,8
0,0
45,9
0,0
Zugänge/Zuführung im laufenden Jahr (+)
4,4
0,3
0,0
4,6
0,0
Abgänge (-)
 
 
-1,9
-0,1
0,0
-2,0
0,0
Umklassifizierung (+/-)
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Dez 2024
 
 
47,5
0,8
0,0
48,5
0,0
Kumulierte Abschreibungen
Eigene Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
in EUR Mio.
 
 
Eigengenutzte Grundstücke und Gebäude
BGA/sonstige Sachanlagen
IT-Anlagen (Hardware)
Sachanlagen
Als Finanzinvestition
gehaltene Immobilien
Jän 2023
 
 
-66,5
-30,7
-9,9
-107,0
-30,4
Planmäßige Abschreibungen (-)
 
-2,1
-3,6
-1,5
-7,2
-2,1
Abgänge (+)
 
 
0,0
2,4
1,1
3,5
0,0
Außerplanmäßige Abschreibung (-)
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Umklassifizierung (+/-)
 
1,9
0,2
0,0
2,1
-2,1
Zur Veräußerung gehaltene
Vermögenswerte
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Dez 2023
 
 
-66,7
-31,7
-10,3
-108,6
-34,6
Zugänge/Zuführung im laufenden Jahr (+)
-2,3
-3,8
-1,6
-7,6
-2,1
Abgänge (-)
 
 
0,0
0,4
0,1
0,4
0,0
Außerplanmäßige Abschreibung (-)
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Umklassifizierung (+/-)
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Zur Veräußerung gehaltene
Vermögenswerte
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Dez 2024
 
 
-69,0
-35,1
-11,8
-115,8
-36,7
Nutzungsrechte: Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
in EUR Mio.
 
 
Eigengenutzte Grundstücke und Gebäude
BGA/sonstige Sachanlagen
IT-Anlagen (Hardware)
Sachanlagen
Als Finanzinvestition
gehaltene Immobilien
Jän 2023
 
-10,3
-0,2
0,0
-10,5
0,0
Zugänge/Zuführung im laufenden Jahr (+)
-3,8
-0,1
0,0
-3,9
0,0
Abgänge (-)
 
0,9
0,1
0,0
0,9
0,0
Dez 2023
 
-13,2
-0,3
0,0
-13,5
0,0
Zugänge/Zuführung im laufenden Jahr (+)
-4,8
-0,2
0,0
-5,0
0,0
Abgänge (-)
 
1,9
0,1
0,0
2,0
0,0
Dez 2024
 
-16,1
-0,3
0,0
-16,4
0,0
Restbuchwerte
Eigene Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
in EUR Mio.
 
 
Eigengenutzte Grundstücke und Gebäude
BGA/sonstige Sachanlagen
IT-Anlagen
(Hardware)
Sachanlagen
Als Finanzinvestition
gehaltene Immobilien
Dez 2023
 
 
43,9
24,0
3,5
71,2
39,3
Dez 2024
 
 
52,1
25,6
4,1
81,7
37,2
Nutzungsrechte: Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
in EUR Mio.
 
 
Eigengenutzte Grundstücke und Gebäude
BGA/sonstige Sachanlagen
IT-Anlagen (Hardware)
Sachanlagen
Als Finanzinvestitiongehaltene Immobilien
Dez 2023
 
 
31,8
0,5
0,0
32,5
0,0
Dez 2024
 
 
31,4
0,5
0,0
32,1
0,0
Gesamte Restbuchwerte
in EUR Mio.
 
 
Eigengenutzte Grundstücke und Gebäude
BGA/sonstige Sachanlagen
IT-Anlagen (Hardware)
Sachanlagen
Als Finanzinvestitiongehaltene Immobilien
Dez 2023
 
 
75,7
24,5
3,5
103,7
39,3
Dez 2024
 
 
83,5
26,1
4,1
113,8
37,2
In der Position „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“ sind Buchwerte von Immobilien, die im Rahmen von Operating Leasing-Verträgen vermietet werden, in Höhe von EUR 37,2 Mio. (2023: EUR 39,3 Mio.) enthalten.
Aufwendungen, die während der Erstellung von Sachanlagen und von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien mit deren Buchwert erfasst wurden, belaufen sich auf EUR 6,1 Mio. (2023: EUR 2,0 Mio.).
Seite 103
Die Fair Values von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden von Expert:innen mit entsprechender fachlicher Qualifikation ermittelt. Für gewerblich genutzte Immobilien wird der Fair Value basierend auf Bewertungsgutachten festgelegt, die zu einem großen Teil, jedoch nicht vollständig, auf beobachtbaren Marktdaten (wie z.B. Verkaufspreis pro Quadratmeter, berechnet nach aktuellen, beobachtbaren Markttransaktionen für ähnliche Vermögenswerte) beruhen. Grundlagen sind ein Vergleich und eine Analyse von entsprechend vergleichbaren Vermögensanlagen- und Miettransaktionen, zusammen mit einem Nachweis der Nachfrage in der Nähe der jeweiligen Immobilie. Die Merkmale von derartigen vergleichbaren Transaktionen werden unter Berücksichtigung von Größe, Lage, Konditionen, Verpflichtungen und anderen materiellen Faktoren auf den Vermögenswert angewendet.
48.Immaterielle Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer unter Anwendung der linearen Methode abgeschrieben. Die Abschreibung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Abschreibung und Amortisation“ erfasst.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nutzungsdauern in Jahren
Computersoftware
 
 
 
 
 
 
4-8
Wertminderungen sonstiger immaterieller Vermögenswerte
Für die Wertminderung von immateriellen Vermögenswerten gelten dieselben Regelungen wie für jene, die in Note 47 „Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien“ dargestellt sind.
Anschaffungs- und Herstellungskosten
in EUR Mio.
 
 
 
 
Entgeltlich erworbene Software
Sonstiges (Lizenzen, Patente, etc.)
Gesamt
Jän 2023
 
 
 
 
28,0
0,8
28,8
Zugänge/Zuführung im laufenden Jahr (+)
 
 
 
1,4
0,0
1,4
Abgänge (-)
 
 
 
 
0,0
0,0
0,0
Dez 2023
 
 
 
 
29,5
0,8
30,2
Zugänge/Zuführung im laufenden Jahr (+)
 
 
 
0,7
0,0
0,7
Abgänge (-)
 
 
 
 
0,0
0,0
0,0
Dez 2024
 
 
 
 
30,3
0,8
30,9
Kumulierte Abschreibung
in EUR Mio.
 
 
 
 
Entgeltlich erworbene Software
Sonstiges (Lizenzen, Patente, etc.)
Gesamt
Jän 2023
 
 
 
 
-22,0
0,0
-22,0
Planmäßige Abschreibungen (-)
 
 
 
-3,7
0,0
-3,7
Abgänge (+)
 
 
 
 
0,0
0,0
0,0
Dez 2023
 
 
 
 
-25,7
0,0
-25,7
Planmäßige Abschreibungen (-)
 
 
 
-1,3
0,0
-1,3
Abgänge (+)
 
 
 
 
0,0
0,0
0,0
Dez 2024
 
 
 
 
-26,9
0,0
-27,0
Restbuchwerte
in EUR Mio.
 
 
 
 
Entgeltlich erworbene Software
Sonstiges (Lizenzen, Patente, etc.)
Gesamt
Dez 2023
 
 
 
 
3,8
0,8
4,5
Dez 2024
 
 
 
 
3,4
0,8
3,9
49.Sonstige Vermögenswerte
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2023
Dez 2024
Vorauszahlungen
 
 
 
 
 
2,5
0,9
Vorräte
 
 
 
 
 
 
0,0
0,0
Übrige Vermögenswerte
 
 
 
 
 
25,6
20,8
Sonstige Vermögenswerte
 
 
 
 
28,0
21,7
Treuhandvermögen
Die Sparkasse bietet Treuhandgeschäfte und sonstige treuhänderische Leistungen an, bei denen sie im Namen von Kund:innen Vermögenswerte hält oder investiert. Treuhänderisch gehaltene Vermögenswerte werden im Konzernabschluss nicht ausgewiesen, da sie keine Vermögenswerte der Sparkasse OÖ sind.
Seite 104
Leasing
Ein Leasingverhältnis ist ein Vertrag oder Teil eines Vertrages, der gegen Zahlung eines Entgeltes für einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung eines Vermögenswertes berechtigt.
Sparkasse OÖ als Leasinggeberin
Auf Leasinggeberseite wird zwischen Finanzierungsleasing und Operating Leasingverhältnissen unterschieden. Finanzierungsleasing ist ein Leasingverhältnis, bei dem im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken am Vermögenswert übertragen werden. Beim Finanzierungsleasing weist die Sparkasse eine Forderung gegenüber der Leasingnehmer:in in der Position „Forderungen aus Finanzierungsleasing“ aus. Die Forderung entspricht dem Barwert der vertraglich vereinbarten Zahlungen unter Berücksichtigung etwaiger Restwerte. Zinserträge aus Forderungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Sonstige ähnliche Erträge“ unter „Zinsüberschuss“ erfasst.
Im Falle von Operating Leasingverhältnissen, welche andere als Finanzierungsleasingverhältnisse sind, werden die Leasinggegenstände in der Position „Sachanlagen“ oder „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“ ausgewiesen und nach den für die jeweiligen Vermögenswerte geltenden Grundsätzen abgeschrieben. Leasingerträge werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien“ erfasst.
Im Falle eines weitergegebenen Nutzungsrechts (Sub Lease) bilanziert die Sparkasse (Intermediate Lessor) beide Verträge. Die Bilanzierung des weitergegebenen Nutzungsrechtes erfolgt beim Intermediate Lessor in Abhängigkeit von der Klassifizierung als Finanzierungsleasing oder als Operating Leasing. Dabei ist auf das vom Intermediate Lessor erworbene Nutzungsrecht abzustellen.
Die überwiegende Mehrheit der Leasingverhältnisse, bei denen die Sparkasse als Leasinggeberin tätig ist, betrifft Finanzierungsleasing.
Operating Leasing
Die Sparkasse OÖ verleast im Rahmen von Operating Leasing nur Immobilien.
Fälligkeitsanalyse von Leasingzahlungen aus Operating Leasing Verträgen
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2023
Dez 2024
< 1 Jahr
 
 
 
 
 
 
 
3,7
4,2
1-2 Jahre
 
 
 
 
 
 
3,8
4,2
2-3 Jahre
 
 
 
 
 
 
3,9
4,5
3-4 Jahre
 
 
 
 
 
 
3,9
4,5
4-5 Jahre
 
 
 
 
 
 
4,1
4,6
> 5 Jahre
 
 
 
 
 
 
20,3
22,9
Gesamt
 
 
 
 
 
 
39,7
44,9
Im Jahr 2024 wurden Erträge aus variablen Leasingzahlungen von Operating-Leasing Verträgen in Höhe von EUR 4,4 Mio. (2023: EUR 4,3 Mio.) erfasst. Für weitere Informationen zu Mieterträgen verweisen wir auf Note 7 „Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien“.
Sparkasse OÖ als Leasingnehmerin
Gemäß IFRS 16 weist die Sparkasse als Leasingnehmerin sowohl den Vermögenswert, welcher das Nutzungsrecht darstellt, als auch die Verbindlichkeit, welche die Verpflichtung der Leasingzahlungen darstellt, in der Bilanz aus.
Das Nutzungsrecht wird über die kürzere Zeitspanne aus Nutzungsdauer oder Leasinglaufzeit abgeschrieben. Die Sparkasse verwendet die lineare Abschreibungsmethode. Nutzungsrechte werden in der Bilanz als „Sachanlagen” erfasst. Im Falle einer Untervermietung an Dritte wird Operating Leasing in der Position „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“ und Finanzierungsleasing in der Position „Forderungen aus Finanzierungsleasing“ ausgewiesen.
Zu Beginn wird die Leasingverbindlichkeit zum Barwert, der zu diesem Zeitpunkt noch offenen Leasingzahlungen bewertet. Die Leasingzahlungen beinhalten auch den Ausübungspreis einer Kaufoption und berücksichtigen Entschädigungszahlungen für die Kündigung des Leasingverhältnisses, sofern die Ausübung dieser Optionen durch die Sparkasse hinreichend sicher ist. Verlängerungs- und Kündigungsoptionen sind insbesondere in einer Reihe von Immobilienmietverträgen innerhalb der Sparkasse enthalten. Die Verwendung von Verlängerungs- und Kündigungsoptionen bietet der Sparkasse zusätzliche Flexibilität für den Fall, dass hinsichtlich der Kosten und/oder des Standorts geeignetere Räumlichkeiten identifiziert werden oder festgestellt wird, dass es vorteilhaft ist, über die ursprüngliche Mietdauer hinaus am selben Standort zu bleiben.
Bei der Ermittlung des Barwerts der Leasingzahlungen verwendet die Sparkasse üblicherweise den Grenzfremdkapitalzinssatz als Abzinsungssatz. Für Mobilien besteht der Grenzfremdkapitalzinssatz aus dem Basiszinssatz Euribor, angepasst um Aufschläge auf Basis des Ratings der Gesellschaft, der Kredithöhe, der Laufzeit und der Besicherung. Die Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes für Immobilien besteht aus zwei Komponenten, dem Marktzinssatz und dem
Seite 105
Zinssatz für die Einzelimmobilie. Der Marktzinssatz berücksichtigt die Laufzeit, die Bonität und den Basiszinssatz Euribor und wird aus vorhandenen Bankdaten abgeleitet. Der Zinssatz für die Einzelimmobilie ist ein Zuschlag auf den Marktzinssatz und basiert auf der Qualität der Einzelimmobilie. In der Bilanz werden die Leasingverbindlichkeiten in der Position „Leasingverbindlichkeiten“ ausgewiesen.
Die Sparkasse mietet vorrangig Immobilien wie Gebäude und Grundstücke für Büros, Filialen und Parkplätze. Zusätzlich wird IT-Ausstattung für den Geschäftsbetrieb gemietet. Für Informationen betreffend bilanzierte Nutzungsrechte aus Sicht der Sparkasse OÖ als Leasingnehmer:in verweisen wir auf Note 47 „Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“.
Fälligkeitsanalyse von Leasingverbindlichkeiten auf Basis nicht diskontierter Cashflows
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2023
Dez 2024
< 1 Jahr
 
 
 
 
 
 
 
4,1
4,2
1-5 Jahre
 
 
 
 
 
 
15,0
15,1
> 5 Jahre
 
 
 
 
 
 
16,5
16,4
Gesamt
 
 
 
 
 
 
35,6
35,8
Der in der Berichtsperiode als Zinsaufwand für Leasingverbindlichkeiten erfasste Betrag beläuft sich auf EUR 0,4 Mio. (2023: EUR 0,4 Mio.). Darüber hinaus wurden Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse, für die die Ausnahmeregelung gemäß IFRS 16 in Anspruch genommen wurde, in Höhe von EUR 0,0 Tsd. (2023: EUR 14,1 Tsd.) erfasst. Im Jahr 2024 beläuft sich der gesamte Zahlungsmittelabfluss (Cashflow) aus Leasingverhältnissen auf EUR 4,5 Mio. (2023: EUR 4,2 Mio.).
Seite 106
Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Rechtsstreitigkeiten
50.Sonstige Verbindlichkeiten
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2023
Dez 2024
Erhaltene Vorauszahlungen
 
 
 
 
 
1,0
1,1
Übrige Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
56,9
62,0
Sonstige Verbindlichkeiten
 
 
 
 
57,9
63,1
Zum 31. Dezember 2024 sind in der Position „Erhaltene Vorauszahlungen“ Vertragsverbindlichkeiten gemäß IFRS 15 in Höhe von EUR 0,9 Mio. (2023: EUR 0,9 Mio.) erfasst.
51.Rückstellungen
Rückstellungen sind Schulden, die bezüglich ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe ungewiss sind. Die Bilanzposition „Rückstellungen“ beinhaltet:
Rückstellungen für leistungsorientierte Versorgungspläne für Mitarbeiter:innen, die entsprechend den Anforderungen von IAS 19 bilanziert werden;
Rückstellungen für erwartete Kreditverluste aus Kreditzusagen und Finanzgarantien, die entsprechend den Anforderungen des IFRS 9 bilanziert werden; und
übrige Arten von Rückstellungen, die nach IAS 37 bilanziert werden wie z.B. Rückstellungen für Rechtsfälle, Restrukturierungen, Verpflichtungen und gegebene Garantien außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 9.
Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen
Die Bildung von Rückstellungen erfordert Ermessensentscheidungen, inwieweit die Sparkasse aufgrund eines vergangenen Ereignisses eine Verpflichtung hat und ob der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung erforderlich ist. Weiters sind Schätzungen in Bezug auf Höhe und Fälligkeit der zukünftigen Zahlungsströme notwendig, wenn die Höhe der Rückstellung ermittelt wird. Details zu Rückstellungen für außerbilanzielle Kreditrisiken werden in Note 35 „Kreditrisikovolumen“ und Note 39 „Entwicklung der Wertberichtigung für Kreditrisiken“ ausgewiesen. Rechtsfälle, die nicht die Kriterien zur Bildung einer Rückstellung erfüllen, sind in Note 52 „Eventualverbindlichkeiten“ beschrieben.
Leistungsorientierte Versorgungspläne für Mitarbeiter:innen
Die leistungsorientierten Versorgungspläne der Sparkasse umfassen Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen.
Leistungsorientierte Pensionspläne beziehen sich nur mehr auf im Ruhestand befindliche Mitarbeiter:innen. Die Pensionsverpflichtungen für aktive Dienstnehmer:innen wurden an externe Pensionskassen übertragen. In der Sparkasse verbleiben im Rahmen einer leistungsorientierten Zusage die Ansprüche bereits vor Inkrafttreten der Pensionsreform zum 31. Dezember 1998 im Ruhestand befindlicher Dienstnehmer:innen, die zwar erst 1999 die Pension antraten, aber einzelvertraglich noch die Zusage auf einen Direktpensionsanspruch gegenüber der Sparkasse hatten, sowie Anwartschaften aus darauf basierenden Hinterbliebenenpensionen.
Bei den leistungsorientierten Plänen sind die Zusagen für aktive Mitarbeiter:innen vor allem von zukünftig zu erwartenden Gehaltssteigerungen sowie vom zu erwartenden Anspruchszeitpunkt abhängig. Für die leistungsorientierten Pensionsbezieher:innen werden für die Höhe des Pensionsanspruchs die zukünftigen, regulär zu erwartenden Pensionsanpassungen gemäß Kollektivvertrag und die Entwicklung der staatlichen ASVG-Pension geschätzt und in Abzug gebracht. Die Inflationsrate wird nicht isoliert angegeben, sondern in der Annahme für die künftige Kollektivvertragsentwicklung implizit berücksichtigt.
Arbeitnehmer:innen, deren Dienstverhältnis in der Sparkasse vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, haben im Falle einer Beendigung des Dienstverhältnisses durch die Arbeitgeberin oder durch Pensionierung Anspruch auf eine Abfertigungszahlung. Die Höhe dieser Zahlung ist abhängig von der Anzahl der Dienstjahre und dem jeweiligen Gehalt zum Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses. Für andere Arbeitnehmer:innen ist ein beitragsorientiertes System vorgesehen. Die Zahlungen an die externe Mitarbeitervorsorgekasse werden als Aufwendungen erfasst.
Auch Jubiläumsgelder sind leistungsbezogene Versorgungspläne. Jubiläumsgelder sind kollektivvertraglich festgelegte, einmalige, vom Entgelt und der Betriebszugehörigkeit abhängige Sonderzahlungen unter Voraussetzung einer bestimmten Mindestdauer des Dienstverhältnisses.
Die Verpflichtungen aus leistungsorientierten Mitarbeiterversorgungsplänen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Zukünftige Verpflichtungen werden auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten bestimmt. In die Berechnung fließen nicht nur die zum Bilanzstichtag bekannten Gehälter, Pensionen und Anwartschaften auf zukünftige Pensionszahlungen ein, sondern auch für die Zukunft erwartete Gehalts- und Pensionserhöhungen.
Seite 107
Die aus einem leistungsorientierten Plan bilanzierte Verbindlichkeit entspricht dem Barwert der Verpflichtung abzüglich des Fair Values des zur unmittelbaren Erfüllung von Verpflichtungen vorhandenen Planvermögens. Die daraus resultierende Verbindlichkeit ist in der Bilanz in der Position „Rückstellungen“ enthalten. In der Sparkasse handelt es sich beim Planvermögen um qualifizierte Versicherungspolizzen, die zur Deckung von Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen abgeschlossen wurden.
Neubewertungen bestehen aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aus leistungsorientierten Verpflichtungen und Erträgen aus Planvermögen. Neubewertungen aus Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Neubewertungen aus Jubiläumsgeldverpflichtungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Personalaufwand“ erfasst.
Langfristige Personalrückstellungen
in EUR Mio.
 
 
 
Pensionen
Abfertigung
Jubiläumsgeld
Gesamt
Barwert der langfristigen Personalverpflichtungen - Jän 2023
 
76,6
34,8
7,2
118,7
Dienstzeitaufwand
 
 
 
0,0
0,5
0,4
0,9
Zinsaufwand
 
 
 
2,7
1,3
0,3
4,3
Zahlungen
 
 
 
-7,7
-4,1
-0,1
-11,9
Im sonstigen Ergebnis erfasster versicherungsmathematischer Gewinn/Verlust (Neubewertung)
3,2
3,6
0,0
6,8
Anpassung der finanziellen Annahmen
 
 
3,2
3,6
0,0
6,8
Anpassung der demografischen Annahmen
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Erfahrungsbedingte Anpassungen
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Ergebniswirksam erfasster versicherungsmathematischer Gewinn/Verlust
 
0,0
0,0
0,3
0,3
Anpassung der finanziellen Annahme
 
 
0,0
0,0
0,3
0,3
Anpassung der demografischen Annahmen
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Erfahrungsbedingte Anpassungen
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Barwert der langfristigen Personalverpflichtungen - Dez 2023
 
74,8
36,0
8,1
119,0
Durch Planvermögen finanzierte Versorgungsansprüche
 
 
0,0
3,8
0,7
4,5
Durch Rückstellungen finanzierte Versorgungsansprüche
 
 
74,8
32,2
7,4
114,4
Abzüglich Fair Value des Planvermögens
 
 
0,0
3,8
0,7
4,5
Bilanzierte Rückstellung - Dez 2023
 
 
74,8
32,2
7,4
114,4
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Barwert der langfristigen Personalverpflichtungen - Jän 2024
 
74,8
36,0
8,1
119,0
Dienstzeitaufwand
 
 
 
0,0
0,5
0,5
1,0
Zinsaufwand
 
 
 
2,3
1,2
0,3
3,7
Zahlungen
 
 
 
-7,7
-2,3
-0,2
-10,1
Im sonstigen Ergebnis erfasster versicherungsmathematischer Gewinn/Verlust (Neubewertung)
-1,8
0,4
0,0
-1,3
Anpassung der finanziellen Annahmen
 
 
-1,8
0,4
0,0
-1,3
Anpassung der demografischen Annahmen
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Erfahrungsbedingte Anpassungen
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Ergebniswirksam erfasster versicherungsmathematischer Gewinn/Verlust
 
0,0
0,0
0,5
0,5
Anpassung der finanziellen Annahme
 
 
0,0
0,0
0,5
0,5
Anpassung der demografischen Annahmen
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Erfahrungsbedingte Anpassungen
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Barwert der langfristigen Personalverpflichtungen - Dez 2024
 
67,8
35,8
9,1
112,8
Durch Planvermögen finanzierte Versorgungsansprüche
 
 
0,0
3,7
0,7
4,4
Durch Rückstellungen finanzierte Versorgungsansprüche
 
 
67,7
32,1
8,4
108,3
Abzüglich Fair Value des Planvermögens
 
 
0,0
3,7
0,7
4,4
Bilanzierte Rückstellung - Dez 2024
 
 
67,7
32,1
8,4
108,3
Versicherungsmathematische Annahmen
Für die versicherungsmathematische Berechnung der Pensionsverpflichtungen wurden folgende Annahmen getroffen:
in %
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2023
Dez 2024
Zinssatz
 
 
 
 
 
 
3,27
3,48
Erwartete Pensionserhöhung
 
 
 
 
3,10
3,10
Das erwartete Pensionsantrittsalter wurde aufgrund der im Budgetbegleitgesetz 2003 (BGBl I 71/2003) beschlossenen Änderungen betreffend die Anhebung des frühestmöglichen Pensionsantrittsalters je Mitarbeiter individuell berechnet. Die aktuellen Regelungen für das schrittweise Anheben des Pensionsalters auf 65 Jahre für Männer und Frauen wurden berücksichtigt.
Für die versicherungsmathematische Berechnung der Abfertigungsverpflichtung und Jubiläumsgelder wurden folgende Annahmen getroffen:
in %
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2023
Dez 2024
Zinssatz
 
 
 
 
 
 
3,27
3,48
Durchschnittliche Gehaltssteigerung (inkl. Karriere-Trend und KV-Trend)
 
 
 
4,00
4,00
Der für die Berechnung der langfristigen Personalrückstellungen verwendete Zinssatz wird von der aktuellen Verzinsung eines Portfolios von hochqualitativen (AA-Rating) Unternehmensanleihen abgeleitet. Dazu wird der gewichtete Durchschnitt der Rendite des zugrunde liegenden Portfolios mit entsprechender Laufzeit ermittelt.
Seite 108
Die Verpflichtungen wurden auf Basis der Sterbetafeln mit der Bezeichnung „AVÖ 2018–P Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung“ oder vergleichbaren Sterbetafeln ermittelt.
Entwicklung des Fondsvermögens
in EUR Mio.
 
 
 
 
Abfertigungen
Jubiläumsgeld
Gesamt
Fair Value des Planvermögens - Jän 2023
 
 
 
4,0
0,6
4,6
Zinsertrag aus Planvermögen
 
 
 
0,1
0,0
0,1
Beiträge des Arbeitgebers
 
 
 
 
0,1
0,1
0,3
Zahlungen aus dem Planvermögen
 
 
 
-0,4
-0,1
-0,5
Im sonstigen Ergebnis erfasste Erträge aus dem Planvermögen (mit Ausnahme der Beträge,
die in den Nettozinsen enthalten sind) - Neubewertung
-0,1
0,0
-0,1
In der GuV erfasste Erträge aus dem Planvermögen
 
 
 
0,0
0,0
0,0
Fair Value des Planvermögens - Dez 2023
 
 
 
3,8
0,7
4,4
Zinsertrag aus Planvermögen
 
 
 
0,1
0,0
0,1
Beiträge des Arbeitgebers
 
 
 
 
0,0
0,0
0,0
Zahlungen aus dem Planvermögen
 
 
 
-0,4
-0,1
-0,5
Im sonstigen Ergebnis erfasste Erträge aus dem Planvermögen (mit Ausnahme der Beträge,
die in den Nettozinsen enthalten sind) - Neubewertung
0,3
0,1
0,3
In der GuV erfasste Erträge aus dem Planvermögen
 
 
 
0,0
0,0
0,0
Fair Value des Planvermögens - Dez 2024
 
 
 
3,7
0,7
4,3
Die voraussichtlichen laufenden Beiträge der Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen werden sich im Jahr 2025 auf EUR 0,0 Mio. (2024: EUR 0,0 Mio.) belaufen. Der Gewinn (Verlust) aus dem Planvermögen belief sich im Jahr 2024 auf EUR -0,4 Mio. (2023: EUR -0,7 Mio.).
In den nachfolgenden Tabellen wird die Vermögensverteilung in den verschiedenen Anlageklassen dargestellt:
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2023
Dez 2024
Schuldverschreibungen
 
 
 
 
 
3,1
3,0
Aktien
 
 
 
 
 
 
 
1,1
1,2
Sonstige
 
 
 
 
 
 
0,3
0,3
Gesamt
 
 
 
 
 
 
4,5
4,4
Effekte von langfristigen Personalrückstellungen in der Gewinn- und Verlustrechnung
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2023
Dez 2024
Dienstzeitaufwand
 
 
 
 
 
0,9
0,9
Netto-Zinsen
 
 
 
 
 
4,1
3,6
Gesamt
 
 
 
 
 
 
5,0
4,5
Sensitivitäten hinsichtlich wesentlicher Annahmen
Die folgende Sensitivitätsanalyse zeigt die Höhe des Barwertes der langfristigen Personalverpflichtungen bei möglichen Änderungen einzelner, signifikanter versicherungsmathematischer Annahmen am Bilanzstichtag:
 
 
 
 
 
Dez 2023
Dez 2024
in EUR Mio.
Pensionen
Abfertigungen
Gesamt
Pensionen
Abfertigungen
Gesamt
Änderung des Abzinsungssatzes +0,5 %
72,2
34,1
106,3
65,5
34,0
99,4
Änderung des Abzinsungssatzes -0,5 %
77,6
37,9
115,5
70,2
37,6
107,8
Änderung der Gehaltsentwicklung +0,5 %
0,0
37,9
37,9
0,0
37,6
37,6
Änderung der Gehaltsentwicklung -0,5 %
0,0
34,1
34,1
0,0
34,0
34,0
Änderung der Rentenentwicklung +0,5 %
79,7
0,0
79,7
71,9
0,0
71,9
Änderung der Rentenentwicklung -0,5 %
70,3
0,0
70,3
63,8
0,0
63,8
Auswirkungen auf den Kapitalfluss
Voraussichtliche Leistungsauszahlung in jeder der Folgeperioden
in EUR Mio.
 
 
 
 
Pensionen
Abfertigungen
Gesamt
2025
 
 
 
 
 
 
7,0
1,1
8,1
2026
 
 
 
 
 
 
 
6,6
1,7
8,3
2027
 
 
 
 
 
 
 
6,3
1,4
7,7
2028
 
 
 
 
 
 
 
5,9
2,7
8,6
2029
 
 
 
 
 
 
 
5,5
2,4
7,9
Laufzeit
Gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtungen
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2023
Dez 2024
in Jahren
Pensionen
Abfertigungen
Pensionen
Abfertigungen
Laufzeit
 
 
 
 
11,34
12,59
10,86
11,99
Kreditzusagen und Finanzgarantien im Anwendungsbereich von IFRS 9
Im Zuge der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gibt die Sparkasse Finanzgarantien, wie etwa verschiedene Arten von Akkreditiven und Garantien. Eine Finanzgarantie ist ein Vertrag, bei dem die Garantiegeber:in zur Leistung bestimmter Zahlungen verpflichtet
Seite 109
ist. Diese Zahlungen entschädigen die Garantienehmer:in für einen Verlust, der der Garantienehmer:in durch das nicht fristgemäße Begleichen von Zahlungsverpflichtungen einer Schuldner:in gemäß den ursprünglichen oder veränderten Bedingungen eines Schuldinstruments entsteht.
Die Sparkasse als Garantiegeberin erfasst Verpflichtungen aus Finanzgarantien, sobald sie Vertragspartnerin wird. Die Erstbewertung der Finanzgarantie erfolgt mit dem Fair Value zum Erfassungszeitpunkt, grundsätzlich in der Höhe der für die Garantie erhaltenen Prämie. Dieser Betrag wird in der Folge in den Provisionserträgen amortisiert. Wird bei Vertragsabschluss keine Prämie gezahlt (d. h. der Transaktionspreis zu Beginn ist null), entspricht dies dem Preis, den Marktteilnehmer:innen in einem geordneten Geschäftsvorfall für die Übertragung einer Schuld vereinbaren. Aus diesem Grund ist der Fair Value einer solchen Finanzgarantie bei Vertragsabschluss, und somit auch die Bewertung bei erstmaligem Ansatz, null. Im Rahmen der Folgebewertung werden Rückstellungen auf Basis des Modells erwarteter Kreditverluste gebildet, wenn der errechnete erwartete Kreditverlust höher als der nicht amortisierte Betrag der erhaltenen Prämie ist.
Kreditzusagen sind feste Zusagen für die Bereitstellung von Krediten zu vorher festgelegten Bedingungen. Kreditzusagen werden im Allgemeinen nicht in der Bilanz ausgewiesen, bevor sie in Anspruch genommen werden. Wenn es wahrscheinlich ist, dass die Bank den Kreditvertrag abschließen wird, werden die erhaltenen Gebühren abgegrenzt und passen den Effektivzinssatz des Kredits an, wenn die Zusage in Anspruch genommen wird. Kreditzusagen führen zur Bildung von Rückstellungen auf Basis des Modells erwarteter Kreditverluste.
Aufwendungen oder Erträge aus Rückstellungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ ausgewiesen.
Nähere Angaben zur Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken finden sich in Note 39 „Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken“ unter „Kreditzusagen und Finanzgarantien“: Tabelle „Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken – Kreditzusagen und Finanzgarantien“.
IAS 37 Rückstellungen
Aufwendungen oder Erträge aus diesen Rückstellungen, die im Anwendungsbereich von IAS 37 sind, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Sonstiger betrieblicher Erfolg“ ausgewiesen.
Entwicklung der IAS 37 Rückstellungen
in EUR Mio.
 
Jän 2024
Zuführungen
Verbrauch
Auflösungen
Aufzinsung
Dez 2024
Rückstellungen für Rechtsfälle im Kreditgeschäft und in
Steuerangelegenheiten
2,1
-0,2
0,0
-1,9
0,0
0,0
Verpflichtungen und gegebene Garantien außerhalb des
Anwendungsbereichs von IFRS 9
1,5
1,2
0,0
-2,3
0,0
0,5
Sonstige Rückstellungen
 
3,5
16,3
-2,9
-4,6
0,0
12,3
Rückstellungen
 
7,1
17,4
-2,9
-8,8
0,0
12,8
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Jän 2023
 
 
 
 
Dez 2023
Rückstellungen für Rechtsfälle im Kreditgeschäft und in
Steuerangelegenheiten
2,2
0,0
-0,1
0,0
0,0
2,1
Verpflichtungen und gegebene Garantien außerhalb des
Anwendungsbereichs von IFRS 9
1,4
0,3
0,0
-0,2
0,0
1,5
Sonstige Rückstellungen
 
0,0
15,5
-10,7
-1,3
0,0
3,5
Rückstellungen
 
3,6
15,8
-10,8
-1,5
0,0
7,1
52.Eventualverbindlichkeiten
Um den finanziellen Anforderungen der Kund:innen entsprechen zu können, schließt die Sparkasse verschiedene unwiderrufliche Verpflichtungen und Eventualkreditverbindlichkeiten ab. Diese Verpflichtungen werden nicht in der Bilanz ausgewiesen, beinhalten jedoch Kreditrisiken und sind somit Teil des Gesamtrisikos der Sparkasse (siehe Note 35 „Kreditrisikovolumen“ und Note 39 „Entwicklung der Wertberichtigung für Kreditrisiken“).
Seite 110
Eigenkapital inklusive Rücklagen
53.Kapital
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2023
Dez 2024
Gezeichnetes Kapital
 
 
 
 
 
52,9
52,9
Kapitalrücklagen
 
 
 
 
 
124,6
124,6
Gewinnrücklage und sonstige Rücklagen
 
 
 
 
855,6
906,5
Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnen
 
 
 
 
1.033,1
1.084,0
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen
 
 
 
 
1,1
0,4
Zusätzliches Eigenkapital
 
 
 
 
 
80,0
80,0
Gesamt
 
 
 
 
 
 
1.114,2
1.164,4
Das Aktienkapital (gezeichnetes Kapital) ist das von den Gesellschafter:innen eingezahlte Kapital und wird zum 31. Dezember 2024 durch 728.557 Stück (2023: 728.557 Stück) auf Inhaber:innen lautende stimmberechtigte Stückaktien (Stammaktien) repräsentiert. Weiters bestehen 118 Stück Partizipationsscheine. Der Nominalbetrag beträgt EUR 72,67. In den Gewinnrücklagen und sonstigen Rücklagen werden thesaurierte Gewinne sowie im sonstigen Ergebnis erfasste Erträge und Aufwendungen ausgewiesen.
Zusätzliche Eigenkapitalinstrumente
Darüber hinaus hat die Sparkasse zusätzliches Kernkapital (AT1-Anleihen) begeben. AT 1-Anleihen sind unbesicherte und nachrangige Anleihen. Diese Anleihen sind unbefristet und können zu bestimmten Terminen durch die Emittentin gekündigt werden. Sie sind mit nicht-kumulativen Kuponzahlungen ausgestattet. Aufgrund dieser Eigenschaften werden sie nach IFRS als Eigenkapital klassifiziert.
AT1 Emissionen
Nominale
Währung
Ausgabe
Ausgabe-Zinssatz
Zinssatz nach erstem Call-Termin
Kuponzahlungen
Erster und folgende Call-Termine
80 Mio.
EUR
April 2022
6,0 %
5 Jahres-Swapsatz plus 4,65 %
Halbjährlich per 27. April und 27. Oktober
27.10.2028 + danachzu jedem Kuponzahlungstermin
Ausschüttungen aus eigenen Eigenkapitalinstrumenten
Ausschüttungen aus eigenen Eigenkapitalinstrumenten werden als Verbindlichkeit erfasst und vom Eigenkapital abgezogen, sobald deren Auszahlung bestätigt ist. Die Dividende der Stammaktien wird von der Hauptversammlung beschlossen. Ausschüttungen für zusätzliches Kernkapital erfordern keinen Beschluss, das Aussetzen dieser Zahlung würde aber eine Entscheidung des Vorstands der Sparkasse OÖ benötigen.
Seite 111
54.Nicht beherrschende Anteile
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Gesamt
Sparkasse Oberösterreich
Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
Gründungsland
 
 
 
 
 
 
Austria
Sitz der Gesellschaft
 
 
 
 
 
 
Austria
Hauptgeschäftstätigkeit
 
 
 
 
 
 
Asset Management
Kapital von nicht beherrschenden Anteilen gehalten in %
 
 
 
 
 
5%
Berichtswährung
 
 
 
 
 
 
EUR
Dividendenzahlungen den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen
 
 
 
 
0,2
0,2
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Periodenergebnis
 
 
 
 
0,2
0,2
Nicht beherrschende Anteile kumuliert
 
 
 
 
 
5%
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Wichtigste Finanzinformationen auf Ebene der einzelnen Tochtergesellschaft
 
 
 
 
 
Kurzfristige Vermögenswerte
 
 
 
 
 
7,0
7,0
Langfristige Vermögenswerte
 
 
 
 
4,2
4,2
Kurzfristige Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
3,1
3,1
Langfristige Verbindlichkeiten
 
 
 
 
0,2
0,2
Betriebserträge
 
 
 
 
 
11,3
11,3
Gewinn oder Verlust aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
 
 
 
 
4,9
4,9
Gesamtergebnis
 
 
 
 
 
4,9
4,9
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2023
 
 
 
 
 
 
 
Gründungsland
 
 
 
 
 
 
Austria
Sitz der Gesellschaft
 
 
 
 
 
 
Austria
Hauptgeschäftstätigkeit
 
 
 
 
 
 
Asset Management
Kapital von nicht beherrschenden Anteilen gehalten in %
 
 
 
 
 
15%
Berichtswährung
 
 
 
 
 
 
EUR
Dividendenzahlungen den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen
 
 
 
 
0,6
0,6
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Periodenergebnis
 
 
 
 
0,6
0,6
Nicht beherrschende Anteile kumuliert
 
 
 
 
 
15%
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Wichtigste Finanzinformationen auf Ebene der einzelnen Tochtergesellschaft
 
 
 
 
 
Kurzfristige Vermögenswerte
 
 
 
 
 
9,9
9,9
Langfristige Vermögenswerte
 
 
 
 
0,0
0,0
Kurzfristige Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
2,6
2,6
Langfristige Verbindlichkeiten
 
 
 
 
0,2
0,2
Betriebserträge
 
 
 
 
 
10,1
10,1
Gewinn oder Verlust aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
 
 
 
 
4,2
4,2
Gesamtergebnis
 
 
 
 
 
4,2
4,2
Seite 112
Konsolidierungskreis
Der IFRS-Konsolidierungskreis der Sparkasse umfasst zum 31. Dezember 2024 neben der Sparkasse Oberösterreich Bank AG auch die Sparkasse Oberösterreich Kapitalanlagegesellschaft m.b.H., die Sparkasse Beteiligungsholding GmbH und deren Tochtergesellschaft SPK OÖ Immobilien GmbH.
Im Jahr 2024 gab es in der Sparkasse OÖ keine Zugänge und Abgänge.
Im Jahr 2023 gab es in der Sparkasse OÖ keine Zugänge und Abgänge.
Tochtergesellschaften
Ein Tochterunternehmen ist ein Unternehmen, das durch ein anderes Unternehmen beherrscht wird. Alle direkten und indirekten Tochterunternehmen, die unter der Beherrschung der Sparkasse stehen, werden im Konzernabschluss vollkonsolidiert. Die vollkonsolidierten Tochterunternehmen werden auf Basis ihrer zum 31. Dezember 2024 aufgestellten Jahresabschlüsse in den Konzernabschluss einbezogen.
Tochterunternehmen werden von dem Zeitpunkt an in den Konzernabschluss einbezogen (Vollkonsolidierung), an dem die Beherrschung erlangt wird. Sie werden zu dem Zeitpunkt entkonsolidiert, an dem die Beherrschung endet.
Ergebnisse von Tochtergesellschaften, die unterjährig erworben wurden, sind in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung der Sparkasse ab dem Erwerbszeitpunkt erfasst. Ergebnisse von unterjährig veräußerten Tochtergesellschaften sind bis zum Veräußerungszeitpunkt in der Gesamtergebnisrechnung enthalten. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Rechnungslegungsmethoden für die gleiche Berichtsperiode wie der Abschluss des Mutterunternehmens aufgestellt. Alle konzerninternen Salden, Transaktionen, Erträge und Aufwendungen sowie nicht realisierte Gewinne, Verluste und Dividenden werden in voller Höhe eliminiert.
Nicht beherrschende Anteile stellen den Anteil am Gesamtergebnis und am Nettovermögen dar, der den Eigentümer:innen der Sparkasse weder direkt noch indirekt zuzurechnen ist. Nicht beherrschende Anteile sind sowohl in der Gesamtergebnisrechnung als auch in der Bilanz im Kapital gesondert dargestellt.
Beherrschung
Die Beurteilung, ob die Beherrschung eines Beteiligungsunternehmens vorliegt, setzt erhebliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen voraus, vor allem in Nicht-Standard-Situationen, wie:
die Verfügungsgewalt basiert sowohl auf Stimmrechten als auch auf vertraglichen Vereinbarungen (oder überwiegend auf Letzterem),
Risiken von oder Anrechte auf variable Rückflüsse aus einem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen, die sich aus bilanziellen Investments als auch aus außerbilanziellen Verpflichtungen und Garantien (oder überwiegend aus Letzterem) oder von leicht identifizierbaren Einkommensströmen (wie Dividenden, Zinsen, Provisionen) und Kosteneinsparungen, aber auch von Skaleneffekten und/oder sonstigen betrieblichen Synergien (oder überwiegend aus Letzterem) ergeben.
Im Falle der Sparkasse sind Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen in erster Linie bei von der Sparkasse OÖ verwalteten Investmentfonds relevant.
Die Sparkasse hat eine Beurteilung vorgenommen, inwieweit im Falle von Investmentfonds, die von Tochtergesellschaften der Sparkasse verwaltet werden, eine Beherrschung vorliegt und diese in weiterer Folge in den Konsolidierungskreis aufzunehmen sind. Die Beurteilung erfolgte auf der Grundlage, dass die Verfügungsgewalt über diese Investmentfonds in der Regel auf einer vertraglichen Vereinbarung basiert, durch die eine Tochtergesellschaft der Sparkasse als Fondsmanager:in bestimmt wird. Seitens der Investor:innen bestehen keine substanziellen Rechte, die Fondsmanager:in abzulösen. Weiters ist die Sparkasse zu dem Ergebnis gekommen, dass das Risiko aus variablen Rückflüssen nur dann als wesentlich einzustufen ist, wenn der Konzern zusätzlich zur Vereinnahmung von Verwaltungsgebühren auch eine Beteiligung von mindestens 20 % an den Investmentfonds hält. Ferner hat die Sparkasse in ihrer Funktion als Fondsmanager:in und der damit verbundenen Verfügungsgewalt auch die Möglichkeit, die variablen Rückflüsse der Investmentfonds zu beeinflussen. Aus der Beurteilung ergibt sich, dass in Bezug auf von der Sparkasse verwaltete Investmentfonds nur dann eine Beherrschung ausgeübt wird, wenn der Konzern – direkt oder indirekt durch seine Tochtergesellschaft – in wesentlichem Umfang Fondsanteile hält.
Seite 113
55.Nicht konsolidierte strukturierte Unternehmen
Anteile an strukturierten Unternehmen
IFRS 12 „Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen“ definiert strukturierte Unternehmen als Unternehmen, die so ausgestaltet sind, dass Stimmrechte oder vergleichbare Rechte nicht der bestimmende Faktor sind bei der Festlegung, wer das Unternehmen beherrscht. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sich die Stimmrechte nur auf Verwaltungsaufgaben beziehen und die maßgeblichen Tätigkeiten mittels vertraglicher Vereinbarungen ausgeführt werden. IFRS 12 definiert einen Anteil an einem anderen Unternehmen als ein vertragliches und nichtvertragliches Engagement, durch das ein Unternehmen variablen Rückflüssen aus dem Ergebnis eines anderen Unternehmens ausgesetzt ist.
Die Beurteilung, bei welchen Unternehmen es sich um strukturierte Unternehmen handelt und welches Engagement bei solchen Unternehmen auch tatsächlich einen Anteil darstellt, erfordert erhebliche Ermessensentscheidungen und Annahmen. Im Fall der Sparkasse betreffen diese Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen in erster Linie die Beurteilung von Engagements bei Investmentfonds.
Für Investmentfonds hat die Sparkasse festgestellt, dass ein direktes Engagement des Konzerns typischerweise einen Anteil an diesen strukturierten Unternehmen darstellt. Eigenverwaltete Fonds, bei denen die Sparkasse kumulativ weniger als 20 % der Fondsanteile hält, werden mangels Beherrschung nicht konsolidiert und sind daher Gegenstand spezifischer Angabe-Erfordernisse für nicht konsolidierte strukturierte Unternehmen.
Die Sparkasse hält Anteile an mehreren Publikumsfonds, die in Österreich, Zentral- und Osteuropa und anderen Ländern registriert sind. Die Mehrheit dieser Fonds wird von Tochtergesellschaften der Sparkasse verwaltet, beim verbleibenden Teil erfolgt die Verwaltung durch unabhängige dritte Parteien. Die von der Sparkasse gehaltenen Investmentfonds-Anteile stellen keine wesentlichen Anteile (grundsätzlich kleiner als 20 %) dar. In der Konzernbilanz werden die Investmentfondsanteile zum Fair Value bilanziert und als Schuldverschreibungen in den Posten „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte“ oder „Finanzielle Vermögenswerte – Held for Trading“ ausgewiesen.
Maximales Ausfallsrisiko von nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen
Das maximale Ausfallsrisiko im Zusammenhang mit Anteilen an nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen resultiert aus bilanzierten Vermögenswerten. Die bilanzierten Vermögenswerte umfassen zum Fair Value bewertete Fondsanteile.
In der nachfolgenden Tabelle werden die Beziehungen zu nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen nach Bilanzkategorie, Geschäftstätigkeit und Unternehmensstandort dargestellt. Darüber hinaus erfolgt eine Darstellung der wertgeminderten Vermögenswerte sowie der entsprechenden Wertberichtigungen für das jeweilige Geschäftsjahr.
Seite 114
 
 
 
 
Investmentfonds
 
Verbriefungsgesellschaften
 
 
in EUR Mio.
unter Eigenverwaltung
von Dritter Partei verwaltet
Gesamt
unter Eigenverwaltung
von Dritter Partei verwaltet
Gesamt
Gesamt
Dez 2024
 
 
 
 
 
 
 
Aktiva
 
 
 
 
 
 
 
 
Schuldverschreibungen, davon:
94,0
28,5
122,4
0,0
1,1
1,1
123,5
Finanzielle Vermögenswerte HfT
0,3
4,2
4,5
0,0
0,0
0,0
4,5
FVPL
 
 
93,7
24,3
118,0
0,0
1,1
1,1
119,1
Summe der Aktiva
94,0
28,5
122,5
0,0
1,1
1,1
123,6
davon wertgemindert
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bilanzielle Vermögenswerte nach geografischen Aspekten
 
 
 
 
 
 
 
Österreich
94,0
24,3
118,4
0,0
0,0
0,0
118,4
Zentral- und Osteuropa
0,0
1,6
1,6
0,0
1,1
1,1
2,7
Andere Staaten
0,0
2,6
2,6
0,0
0,0
0,0
2,6
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
 
 
Verbriefte Verbindlichkeiten
9,6
6,6
16,2
0,0
0,0
0,0
16,2
Einlagen
 
63,1
0,0
63,1
0,0
0,0
0,0
63,1
Summe der Passiva
72,7
6,6
79,3
0,0
0,0
0,0
79,3
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Außerbilanzielle Verpflichtungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2023
 
 
 
 
 
 
 
Aktiva
 
 
 
 
 
 
 
 
Schuldverschreibungen, davon:
77,8
22,4
100,2
0,0
1,5
1,5
101,7
Finanzielle Vermögenswerte HfT
0,4
0,8
1,1
0,0
0,0
0,0
1,1
FVPL
 
 
77,4
21,6
99,0
0,0
1,5
1,5
100,5
Summe der Aktiva
77,8
22,4
100,2
0,0
1,5
1,5
101,7
davon wertgemindert
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bilanzielle Vermögenswerte nach geografischen Aspekten
 
 
 
 
 
Österreich
77,8
21,6
99,3
0,0
0,0
0,0
99,3
Zentral- und Osteuropa
0,0
0,2
0,2
0,0
1,5
1,5
1,7
Andere Staaten
0,0
0,6
0,6
0,0
0,0
0,0
0,6
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
 
 
Verbriefte Verbindlichkeiten
7,9
6,7
14,6
0,0
0,0
0,0
14,6
Einlagen
 
81,4
0,0
81,4
0,0
0,0
0,0
81,4
Summe der Passiva
89,3
6,7
96,0
0,0
0,0
0,0
96,0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Außerbilanzielle Verpflichtungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Seite 115
Sonstige Angaben
56.Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen
Als nahestehende Unternehmen definiert die Sparkasse neben wesentlichen Aktionär:innen auch sonstige Beteiligungen mit maßgeblichem Einfluss sowie Gesellschaften, die von nahestehenden Personen kontrolliert oder maßgeblich beeinflusst werden. Als Mitglied einer Kreditinstitutsgruppe gemäß § 30 BWG, deren übergeordnetes Kreditinstitut die Erste Group Bank AG ist, werden auch die Konzernmutter (Erste Group Bank AG) sowie sämtliche im Konzernabschluss der Erste Group Bank AG vollkonsolidierten Unternehmen als nahestehende Unternehmen definiert. Zu den nahestehenden Personen zählen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Vorstands- und Sparkassenratsmitglieder der Anteilsverwaltung Sparkasse Oberösterreich, Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Erste Group Bank AG und Mitarbeiter:innen in Schlüsselpositionen bei der Sparkasse Oberösterreich Bank AG sowie nächste Familienangehörige all dieser Personen.
Geschäfte zwischen der Sparkasse und deren vollkonsolidierten Gesellschaften werden im Konzernabschluss nicht offengelegt, da sie im Zuge der Konsolidierung eliminiert werden.
Transaktionen zwischen nahestehenden Personen und Unternehmen erfolgen zu fremdüblichen Konditionen („at arm´s length“).
Wesentliche Aktionär:innen
Per 31. Dezember 2024 besteht eine direkte Beteiligung am Kapital der Sparkasse Oberösterreich Bank AG durch die Anteilsverwaltung Sparkasse Oberösterreich (im Folgenden kurz „Anteilsverwaltung“) im Ausmaß von 85,41 %. Die Anteilsverwaltung ist somit größte Einzelaktionärin.
Die Aktionärsstruktur stellt sich wie folgt dar:
Anteilsverwaltung Sparkasse Oberösterreichmit85,41 %
Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AGmit10,00 %
Sonstige Kleinaktionär:innenmit4,59 %
Die Geschäftsbeziehungen mit diesen Aktionär:innen stellen sich per 31. Dezember 2024 insgesamt wie folgt dar:
Forderungen und Verbindlichkeiten
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2023
Dez 2024
Anteilsverwaltung Sparkasse Oberösterreich
Forderungen
 
 
0,0
0,0
 
 
 
 
 
 
Verbindlichkeiten
 
 
3,5
11,9
Erste Bank der Oesterreichischen Sparkassen AG
Forderungen
 
 
0,5
0,6
 
 
 
 
 
 
Verbindlichkeiten
 
 
0,5
0,4
Es besteht ein Aufgriffsrecht betreffend der Anteile an der Sparkasse Oberösterreich Bank AG zugunsten der Anteilsverwaltung.
Zwischen der Anteilsverwaltung und der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG besteht eine Syndikatsbestimmung, die ein Nominierungs- und Entsendungsrecht eines Aufsichtsratsmitglieds der Sparkasse Oberösterreich Bank AG regelt.
Vergütungen an Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder
Die Gesamtbezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats werden gemäß IAS 24.17 dargestellt. Der Aufwand nach IAS 24 wurde periodengerecht und gemäß den Vorschriften der zugrunde liegenden Standards IAS 19 und IFRS 2 erfasst. Die angegebenen Beträge entsprechend den zum Bilanzstichtag erwarteten Auszahlungen und können von jenen, die tatsächlich zur Auszahlung kommen, abweichen.
Die im Geschäftsjahr 2024 tätigen Mitglieder des Vorstands erhielten für ihre Funktion Bezüge in Höhe von EUR 2.134 Tsd. (2023: EUR 1.731 Tsd.), das sind rund 1,6 % (2023: 1,4 %) des gesamten Personalaufwands der Sparkasse OÖ.
Der Vorstand der Sparkasse erhielt im Geschäftsjahr 2024 von vollkonsolidierten Tochtergesellschaften des Sparkasse Konzerns keine sonstigen Bezüge.
An die Mitglieder des Aufsichtsrats der Sparkasse wurden im Berichtsjahr für ihre Funktion Bezüge in Höhe von EUR 348 Tsd. (2023: EUR 387 Tsd.) ausbezahlt.
Seite 116
Forderungen an und Verbindlichkeiten gegenüber nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2023
Dez 2024
Forderungen an Kreditinstitute
 
 
 
 
 
 
Sparkassengruppe
 
 
 
 
 
4,7
6,9
Gesamt
 
 
 
 
 
 
4,7
6,9
Forderungen an Kunden
 
 
 
 
 
 
 
Sparkassengruppe
 
 
 
 
 
253,7
323,3
Sonstige verbundene, nicht konsolidierte Unternehmen
 
 
 
 
0,6
0,6
Sonstige Beteiligungen
 
 
 
 
 
10,4
10,3
Gesamt
 
 
 
 
 
 
264,7
334,2
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
 
 
 
 
 
 
Sparkassengruppe
 
 
 
 
 
32,4
23,0
Gesamt
 
 
 
 
 
 
32,4
23,0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
 
 
 
 
 
 
Sparkassengruppe
 
 
 
 
 
0,0
1,8
Sonstige verbundene, nicht konsolidierte Unternehmen
 
 
 
 
2,3
0,5
Sonstige Beteiligungen
 
 
 
 
 
0,6
0,6
Gesamt
 
 
 
 
 
 
2,9
2,9
Forderungen an und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Personen und Unternehmen
 
 
 
 
 
Forderungen
Verbindlichkeiten
Eventualverbindlichkeiten, Haftungen, Garantien
in EUR Mio.
Dez 2023
Dez 2024
Dez 2023
Dez 2024
Dez 2023
Dez 2024
Vorstände
 
0,5
0,5
0,8
1,3
0,0
0,0
Aufsichtsräte
 
11,2
18,5
42,6
50,7
0,0
1,9
Vorstände/Aufsichtsräte Erste Group Bank AG
0,0
2,7
0,0
0,1
0,0
0,0
Sparkassenräte
 
3,4
0,5
11,1
40,7
0,0
0,0
Mitarbeiter Schlüsselpositionen
1,3
1,8
8,5
11,8
0,0
0,1
Anteilsverwaltung und deren Vorstände
0,0
0,0
11,2
12,9
0,0
0,0
Unternehmen
 
2.144,3
2.239,3
347,3
344,0
1.080,8
1.261,9
Gesamt
 
 
2.160,7
2.263,3
421,4
461,4
1.080,8
1.263,9
Die Verzinsung und sonstigen Bedingungen (Laufzeit und Besicherung) sind marktüblich. Rückzahlungen erfolgten vertragskonform.
Bei Krediten an Mitglieder des Vorstands erfolgten im laufenden Geschäftsjahr Rückzahlungen in Höhe von EUR 257 Tsd. (2023: EUR 30 Tsd.), bei Krediten an Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgten im laufenden Geschäftsjahr Rückzahlungen in Höhe von EUR 141 Tsd. (2023: EUR 478 Tsd.).
57.Anteilsbasierte Vergütungen
Mitarbeiteraktienprogramm
Das WeShare Participation Programm und WeShare Investment Plus Programm sind anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente. Beide Programme werden Mitarbeiter:innen der Sparkasse angeboten, sofern bestimmte Voraussetzungen (z.B. Kapital- und Liquiditätsanforderungen) erfüllt sind.
Im Rahmen des WeShare Participation Programm erhalten alle Mitarbeiter:innen, die im Jahr 2024 mindestens 6 Monate in der Sparkasse beschäftigt waren und sich bis zum Zeitpunkt der Übertragung der Aktien im Juni 2025 noch in einem aufrechten Dienstverhältnis zur Sparkasse befinden, Gratisaktien der Erste Group Bank AG im Gegenwert von EUR 350,00 netto. Dafür wurde, ausgehend von der Anzahl der berechtigten Mitarbeiter:innen eine Rückstellung von EUR 0,6 Mio. (2023: EUR 0,6 Mio.) aufwandswirksam gebildet.
58.Honorare der Abschlussprüfer
In der folgenden Tabelle sind Honorare ersichtlich, die von den Abschlussprüfer:innen (des Mutterunternehmens bzw. der Tochterunternehmen, d.s. im Wesentlichen der Sparkassen-Prüfungsverband und KPMG) in den Berichtsjahren 2024 und 2023 verrechnet wurden.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2023
Dez 2024
Prüfungshonorare
 
 
 
 
 
0,4
0,4
Sonstige Leistungen
 
 
 
 
 
0,0
0,0
Gesamt
 
 
 
 
 
 
0,4
0,4
59.Aktiva und Passiva lautend auf fremde Währung
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2023
Dez 2024
Vermögenswerte
 
 
 
 
 
302,8
318,9
Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
108,5
179,4
Seite 117
60.Restlaufzeitengliederung
Erwartete Restlaufzeiten der Aktiv- und Passivposten
 
 
 
 
 
Dez 2023
Dez 2024
in EUR Mio.
bis 1 Jahr
über 1 Jahr
bis 1 Jahr
über 1 Jahr
Aktiva
 
 
 
 
 
 
Kassenbestand und Guthaben
1.155,4
0,0
1.978,7
0,0
Finanzielle Vermögenswerte HfT
30,1
23,9
16,2
44,1
Derivate
 
 
5,1
17,1
9,4
24,0
Sonstige Handelsaktiva
 
25,0
6,7
6,8
20,2
Nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte FVPL
90,0
32,3
1,6
152,3
Eigenkapitalinstrumente
 
12,4
9,2
1,6
33,1
Schuldverschreibungen
 
77,4
23,0
0,0
119,1
Kredite und Darlehen an Kunden
0,1
0,1
0,1
0,0
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
36,4
205,0
28,2
240,1
Eigenkapitalinstrumente
 
0,0
84,3
0,0
125,0
Schuldverschreibungen
 
36,4
120,7
28,2
115,2
Finanzielle Vermögenswerte AC
4.423,0
8.886,8
3.980,1
8.914,6
Kredite und Darlehen an Banken
1.539,5
0,0
1.581,9
0,0
Kredite und Darlehen an Kunden
2.563,5
7.103,7
1.974,6
7.285,6
Schuldverschreibungen
 
320,0
1.783,1
423,6
1.629,1
Derivate - Hedge Accounting
 
0,8
4,1
0,0
4,5
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
3,0
0,0
3,8
0,0
Sachanlagen
 
0,0
103,7
0,0
113,8
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
0,0
39,3
0,0
37,3
Immaterielle Vermögensgegenstände
0,0
4,6
0,0
4,1
Beteiligungen an Tochtergesellschaften, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen
0,0
1,4
0,0
1,3
Laufende Steuerforderungen
 
4,6
0,0
0,3
0,0
Latente Steuerforderungen
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Aktiva
 
28,0
0,0
21,7
0,0
Summe der Vermögenswerte
5.771,3
9.301,1
6.030,6
9.512,3
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Passiva
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Verbindlichkeiten HfT
9,4
19,4
7,2
13,4
Derivate
 
 
9,4
19,4
7,2
13,4
Finanzielle Verbindlichkeiten FVPL
22,8
524,8
60,3
543,9
Einlagen
 
 
0,0
55,5
0,0
63,5
Verbriefte Verbindlichkeiten
 
22,8
469,3
60,3
480,4
Finanzielle Verbindlichkeiten AC
9.921,6
3.201,6
11.341,2
2.135,0
Einlagen von Banken
 
764,7
166,1
738,8
0,0
Einlagen von Kunden
 
8.996,4
2.171,1
10.589,9
1.122,7
Verbriefte Verbindlichkeiten
 
157,0
864,4
5,0
1.012,3
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
3,5
0,0
7,5
0,0
Leasingverbindlichkeiten
 
4,1
30,8
3,9
30,9
Derivate - Hedge Accounting
 
0,0
11,8
0,0
8,5
Rückstellungen
 
0,0
140,0
0,0
152,8
Laufende Steuerverpflichtungen
8,4
0,0
2,4
0,0
Latente Steuerverpflichtungen
0,0
4,9
0,0
15,8
Sonstige Passiva
 
57,5
0,0
63,1
0,0
Summe der Verbindlichkeiten
10.023,8
3.933,3
11.477,1
2.901,4
61.Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Es sind keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag bekannt.
Seite 118
62.Organe der Sparkasse OÖ
Folgende Personen waren als Mitglieder des Vorstandes tätig:
Mag. Stefanie Christina HUBER (Generaldirektorin)
Mag. Manuel MOLNAR, MBA (Vorstandsmitglied), seit 01.01.2024
Maximilian POINTNER (Vorstandsmitglied)
Mag. Martin PUNZENBERGER (Vorstandsmitglied), seit 01.01.2024
Folgende Personen waren als Mitglieder des Aufsichtsrates tätig:
Mag. Rudolf KRAUS (Vorsitzender)
Mag. Michael NÖSSLBÖCK (1. Vorsitzender-Stellvertreterin ab 30.04.2024)
Mag. Dr. Kornelia WAITZ-RAMSAUER (1. Vorsitzender-Stellvertreterin bis 29.04.2024)
Mag. Norbert JUNGREITHMAYR (2. Vorsitzender-Stellvertreter)
MMag. Gerda HOLZINGER-BURGSTALLER
Mag. Gerd SCHACHERMAYER
Mag. Wolfgang SONNLEITNER
Georg STARHEMBERG
Mag. Christiane TUSEK
Vom Betriebsrat in den Aufsichtsrat entsandte Mitglieder:
BR-Vorsitzende Petra LIEDL
Simone KLEINBAUER (BR-Vorsitzende Stellvertreterin)
Silvia GABER
Hermann NUSIME
Staatskommissärin:
Bezirkshauptfrau Mag. Carmen BREITWIESER, Landesregierung OÖ, bis 31.01.2024
Mag. Magdalena LÖTTNER-BIGONSKI (Direktorin für Inneres und Kommunales Land OÖ), ab 01.02.2024
Staatskommissärin-Stellvertreter:
Regierungsrat Amtsrat Günter WEISSMANN, Landesregierung OÖ, bis 31.01.2024
Mag. Wolfgang LANGEDER (stv. Büroleitung Landeshauptmann Thomas Stelzer), ab 01.02.2024
Seite 119
63.Darstellung des Anteilsbesitzes der Sparkasse OÖ zum 31. Dezember 2024
Die Gesellschaft hielt per 31. Dezember 2024 bei folgenden Unternehmen mindestens 20 % Anteilsbesitz:
 
 
 
 
Sitz der Firma
 
Stamm-
kapital (in EUR Tsd.)
Kapital-
anteil
direkt in %
Kapital-
anteil
insgesamt in %
Eigenkapital (in EUR Tsd.)
Ergebnis des letzten Geschäftsjahres
(in EUR Tsd.)
Einstufung 1)
Einbeziehung in denKonzern 2)
Sparkasse Oberösterreich Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.
Linz
EUR
727
95,00
95,00
7.160
4.208
T
V
AS Leasing Gesellschaft m.b.H.
Linz
EUR
73
100,00
100,00
69
-2
T
N
Real-Service für
oberösterreichische Sparkassen Realitätenvermittlungsgesellschaft m.b.H.
Linz
EUR
36
25,00
43,09
990
69
T
N
Sport- und Freizeitanlagen Gesellschaft m.b.H.
Schwanenstadt
EUR
36
33,00
33,00
424
7
A
N
LV Holding GmbH
Linz
EUR
35
72,36
72,36
3.093
610
T
N
AS Support GmbH
Linz
EUR
35
100,00
100,00
266
124
T
N
FLIP Linz GmbH - Gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung finanzieller
Bildung
Linz
EUR
10
100,00
100,00
10
-
T
N
SPK OÖ Beteiligungs-
holding GmbH
Linz
EUR
36
100,00
100,00
70.543
-11
T
V
1) T = Tochterunternehmen, A = assoziiertes Unternehmen
2) V = vollkonsolidiert, N = nicht konsolidiert
Da die angeführten Gesellschaften nicht verpflichtet sind, IFRS-Abschlüsse zu erstellen, stammen die Beträge für Eigenkapital und Ergebnis in der Regel aus UGB-Abschlüssen. Das angegebene Ergebnis entspricht dem Jahresüberschuss/-fehlbetrag nach Steuern (aber vor Rücklagenbewegung).
Linz, den 04. April 2025
SPARKASSE OBERÖSTERREICH BANK AG
Der Vorstand:
Seite 120
GLOSSAR
Andere Aktiva
Summe aus den Bilanzpositionen Derivate Hedge-Accounting, Sachanlagen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, laufende und latente Steuerforderungen, zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und sonstige Vermögenswerte.
Andere Passiva
Summe aus den Bilanzpositionen Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, Derivate Hedge-Accounting, Wertanpassung aus Portfolio Fair Value-Hedges, Rückstellungen, laufende und latente Steuerverpflichtungen, Verbindlichkeiten iZm zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten und sonstige Verbindlichkeiten.
Betriebsaufwendungen (Verwaltungsaufwand)
Summe aus Personalaufwand, Sachaufwand sowie Abschreibung und Amortisation.
Betriebsergebnis
Betriebserträge abzüglich Betriebsaufwendungen.
Betriebserträge
Summe aus Zinsüberschuss, Provisionsüberschuss, Dividendenerträge, Handelsergebnis, Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten, Periodenergebnis aus Anteilen an At Equity-bewerteten Unternehmen und Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien & sonstigen Operating-Leasing-Verträgen.
CET1
Common Equity Tier 1, Hartes Kernkapital
CRR
Capital Requirements Regulation: einer der beiden Rechtsakte, die die neuen Eigenkapitalrichtlinien enthalten.
Eigenmittel
Die Eigenmittel gemäß CRR setzen sich zusammen aus dem Harten Kernkapital (CET1), dem Zusätzlichen Kernkapital (AT1) und dem Ergänzungskapital (T2).
Gesamtkapitalquote
Gesamte Eigenmittel in Prozent des Gesamtrisikobetrages (gemäß CRR).
Gesamtrisikobetrag (Risikogewichtete Aktiva, RWA)
Umfasst Kredit-, Markt-, und operationelles Risiko (gemäß CRR).
Harte Kernkapitalquote (CET1-Quote)
Hartes Kernkapital in Prozent des Gesamtrisikobetrages (gemäß CRR).
Kernkapitalquote
Kernkapital in Prozent des Gesamtrisikobetrages (gemäß CRR).
Kosten-Ertrags-Relation (Cost/Income Ratio)
Verwaltungsaufwand bzw. Betriebsaufwendungen in Prozent der Betriebserträge.
NPE-Besicherungsquote (Non-performing-Exposure-Besicherungsquote)
Sicherheiten für das notleidende Kreditrisikovolumen in Prozent des notleidenden Kreditrisikovolumens.
Seite 121
NPE-Deckungsquote (Non-performing-Exposure-Deckungsquote)
Wertberichtigungen für das Kreditrisikovolumen (alle Wertberichtigungen im Anwendungsbereich von IFRS 9 sowie Rückstellungen für andere Zusagen) in Prozent des notleidenden Kreditrisikovolumens.
NPE-Quote (Non-performing-Exposure-Quote)
Anteil des notleidenden Kreditrisikovolumens am gesamten Kreditrisikovolumen.
NPL-Besicherungsquote (Non-performing-Loans-Besicherungsquote)
Sicherheiten für notleidende Kredite und Darlehen an Kund:innen in Prozent der notleidenden Kredite und Darlehen an Kund:innen.
NPL-Deckungsquote (Non-performing-Loans-Deckungsquote)
Wertberichtigungen für Kredite und Darlehen an Kund:innen in Prozent der notleidenden Kredite und Darlehen an Kund:innen.
NPL-Quote (Non-performing-Loans-Quote)
Anteil der notleidenden Kredite und Darlehen an Kund:innen an den gesamten Krediten und Darlehen an Kund:innen.
Risk Appetite Statement (RAS)
Das RAS ist eine strategische Erklärung, die das maximale Risiko festlegt, das ein Unternehmen bereit ist für die Erreichung der Unternehmensziele einzugehen.
Risikokategorien
Risikokategorien klassifizieren die Risikopositionen der Sparkasse basierend auf den internen Ratings der Sparkasse OÖ. Es bestehen drei Risikokategorien für nicht notleidende und eine Risikokategorie für notleidende Risikopositionen.
Risikokategorie – Niedriges Risiko
Typische regionale Kund:innen mit stabiler, langjähriger Beziehung zur Sparkasse oder große, international renommierte Kund:innen. Sehr gute bis zufriedenstellende Finanzlage; geringe Eintrittswahrscheinlichkeit von finanziellen Schwierigkeiten im Vergleich zum jeweiligen Markt, in dem die Kund:innen tätig sind. Retail-Kund:innen mit einer langjährigen Geschäftsbeziehung zur Sparkasse oder Kund:innen, die eine breite Produktpalette nutzen. Gegenwärtig oder in den letzten zwölf Monaten keine relevanten Zahlungsrückstände. Neugeschäft wird in der Regel mit Kund:innen dieser Risikokategorie getätigt.
Risikokategorie – Anmerkungsbedürftig
Potenziell labile Nicht-Retail-Kund:innen, die in der Vergangenheit eventuell bereits Zahlungsrückstände/-ausfälle hatten oder mittelfristig Schwierigkeiten bei der Rückzahlung von Schulden haben könnten. Retail-Kund:innen mit eventuellen Zahlungsproblemen in der Vergangenheit, die zu einer frühzeitigen Mahnung führten. Diese Kund:innen zeigten in letzter Zeit meist ein gutes Zahlungsverhalten.
Risikokategorie – Erhöhtes Risiko
Die Kreditnehmer:in ist kurzfristig anfällig gegenüber negativen finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklungen und weist eine erhöhte Ausfallwahrscheinlichkeit auf. In einigen Fällen stehen Umstrukturierungsmaßnahmen bevor oder wurden bereits durchgeführt. Derartige Forderungen werden in der Regel in spezialisierten Risikomanagementabteilungen behandelt.
Risikokategorie – Notleidend (non-performing)
Mindestens eines der Ausfallkriterien nach Artikel 178 CRR trifft auf die Kreditnehmer:in zu, unter anderem: volle Rückzahlung unwahrscheinlich; Zinsen oder Kapitalrückzahlungen einer wesentlichen Forderung mehr als 90 Tage überfällig; Umschuldung mit Verlust für Kreditgeber:in; Realisierung eines Verlustes oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Für alle Kundensegmente, einschließlich Retail-Kund:innen, wird die Kundensicht angewendet; wenn eine Kund:in bei einem Geschäft ausfällt, dann gelten auch die Transaktionen, bei denen die Kund:in nicht ausgefallen ist, als notleidend. Darüber hinaus beinhalten notleidende Forderungen auch gestundete Geschäfte mit Zahlungsverzug, bei denen die Kund:in nicht ausgefallen ist.
Zinsspanne
Zinsüberschuss in Prozent der durchschnittlichen zinstragenden Aktiva. Der Durchschnitt wird auf Basis von Quartalswerten berechnet.
Seite 122
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
AC
Amortized cost
AT1
Additional Tier 1
BGA
Betriebs- und Geschäftsausstattung
BWG
Bankwesengesetz
CCF
Credit Conversion Factor
CRD
Capital Requirements Directive
CRR
Capital Requirements Regulation
CVA
Credit Value Adjustments
DVA
Debit Value Adjustment
EBA
European Banking Authority
ECL
Expected Credit Loss
EIR
Effective interest rate
FVO
Fair value option-designated at fair value
FVOCI
Fair value through other comprehensive income
FVPL
Fair value through profit or loss
FX
Foreign exchange
HFT
Held for trading
IAS
International Accounting Standards
ICAAP
Internal Capital Adequacy Assessment Process
IFRS
International Financial Reporting Standards
LGD
Loss Given Default
LT PD
Lifetime Probability of Default
OCI
Other comprehensive income
P&L
Profit or loss
PD
Probability of Default
POCI
Purchased or originated credit impaired
RAS
Risk Appetite Statement
SICR
Significant increase in credit risk
Sparkasse OÖ
Sparkasse Oberösterreich Bank AG Konzern
SPPI
Solely payments of principal and interest
T1
Tier 1
T2
Tier 2
UGB
Unternehmensgesetzbuch
VAR
Value at Risk
Seite 123
BESTÄTIGUNGSVERMERK
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage der Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen, sondergesetzlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Wertminderungen von Krediten und Darlehen an Kunden (erwartete Kreditverluste)
Sachverhalt
Wertminderungen von Krediten und Darlehen stellen die beste Schätzung des Managements hinsichtlich der erwarteten Verluste aus dem Kreditportfolio zum Abschlussstichtag dar. Die Ermittlung der Wertminderungen erfolgt in Einklang mit der AFRAC Stellungnahme 14 „Bilanzierung von nicht-derivativen Finanzinstrumenten (UGB)“ (Juni 2021) durch Anwendung des IFRS 9-Modells im UGB.
Zur Bestimmung der Höhe der Wertminderungen werden szenariobasierte Discounted-Cashflow-Methoden und statistische Modelle angewandt, die spezifisch für die einzelnen Kreditportfolios sind. Die eingesetzten Modelle berücksichtigen neben historischen und aktuellen Informationen auch Prognosen über die zukünftige Entwicklung ausgewählter makroökonomischer Faktoren, was zu einer erhöhten Komplexität der Modelle und Inputfaktoren führt.
Die Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, hat interne Richtlinien und spezifische Prozesse zur Ermittlung von erwarteten Kreditverlusten implementiert. Diese hängen maßgeblich von quantitativen und qualitativen Kriterien ab und erfordern Einschätzungen und Ermessensausübungen des Managements. Details zur Ermittlung der Wertminderungen von Krediten und Darlehen werden vom Vorstand im Anhang unter Punkt 2.2.7 „Wertminderungen für Ausfallsrisiken“ ausgeführt.
Die der Schätzung von Wertminderungen von Krediten und Darlehen, insbesondere der Berücksichtigung zukünftiger wirtschaftlicher Verhältnisse, inhärenten Unsicherheiten sind durch die geopolitischen und wirtschaftlichen Entwicklungen des Jahres 2024 erhöht.
Die Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, hat diesem Umstand durch spezielle Overlays (kollektive Stufenzuteilung für potenziell besonders betroffene Kundengruppen) Rechnung getragen.
Details zur Methodik der eingesetzten Overlays werden im Anhang der Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, dargestellt.
Aufgrund
des großen Ermessensspielraums des Managements in der Ausgestaltung der Overlays und der Festlegung makroökonomischer Zukunftsszenarien,
der hohen Unsicherheiten der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklungen, die mit einem hohen Maß an prüferischem Ermessen einhergehen,
der Komplexität der Modelle und interdependenten Annahmen und des damit verbundenen Prüfungsaufwandes und
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der Höhe der Risikovorsorgen
haben wir diesen Bereich als wesentlichen Prüfungssachverhalt identifiziert.
Prüferisches Vorgehen
Um die Angemessenheit der Wertminderungen von Krediten und Darlehen an Kunden zu beurteilen, haben wir
unser Verständnis der von der Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, angewandten Berechnungsmethodik für erwartete Kreditverluste auf der Grundlage von Richtlinien, Dokumentationen und Interviews aktualisiert und eine konsistente Anwendung der Anforderungen von IFRS 9 in Übereinstimmung mit AFRAC 14 „Bilanzierung von nicht-derivativen Finanzinstrumenten (UGB)“ (Juni 2021) überprüft.
die Kontrollaktivitäten im Kreditrisikomanagement und in den Kreditgeschäfts¬prozessen evaluiert und Schlüsselkontrollen getestet, insbesondere hinsichtlich der Kreditgenehmigung, der laufenden Überwachung und des Frühwarnungssystems sowie der Prozesse betreffend die Früherkennung von Ausfällen sowie die UTP Beurteilung („unlikely to pay“ Rückzahlung unwahrscheinlich), erhoben und kritisch gewürdigt.
im Bereich der Ratingmodelle und Sicherheitenbewertung Kontrollaktivitäten evaluiert und Schlüsselkontrollen getestet.
die Modell-Governance sowie Validierungsprozesse evaluiert und jene Informationen kritisch gewürdigt, die an das Management berichtet wurden. Wir haben mithilfe unserer Experten die Ergebnisse von Backtesting und Modellvalidierungen überprüft.
die Angemessenheit von Kreditrisiko-Parametern und -Modellen unter Berücksichtigung der Strukturbrüche in den beobachtbaren Daten untersucht und kritisch gewürdigt und die Plausibilität von Erwartungen und Schätzungen, die aufgrund solcher Verzerrungen vorgenommen wurden, um signifikante Erhöhungen des Kreditrisikos einzelner Kunden oder von Kundengruppen zu identifizieren, beurteilt.
für ausgewählte Portfolien die korrekte Stufenzuteilung gemäß den relevanten Richtlinien getestet.
Sensitivitäten und Auswirkungen der spezifischen Modellaspekte analysiert.
evaluiert, ob Schlüsselkomponenten der Berechnung der erwarteten Kreditverluste (Expected Credit Loss-Berechnung) korrekt in die Modelle einbezogen werden, indem wir Walkthroughs durchgeführt und Steuerungstabellen überprüft haben.
für ausgewählte Portfolien die korrekte Expected Credit Loss-Berechnung getestet.
die Angemessenheit und Plausibilität zukunftsgerichteter Informationen beurteilt, die in die Schätzungen einfließen. Dabei haben wir insbesondere die zugrunde gelegten makroökonomischen Prognosen mit externen Informationsquellen verglichen und die Szenariengewichtung kritisch gewürdigt.
anhand von Stichproben getestet, ob Verlustereignisse gemäß den internen Richtlinien identifiziert wurden, und beurteilt, ob Ereignisse eingetreten sind, welche die Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers in Bezug auf die Kreditforderung erheblich beeinflussen. Außerdem haben wir anhand von Stichproben die Angemessenheit der Risikovorsorgen geprüft und die unterstellten Szenarien sowie die geschätzten erwarteten Cashflows beurteilt.
Verweis auf weitergehende Informationen
Zu weiteren Details über die Bestimmung von erwarteten Kreditverlusten sowie über die Ausgestaltung der dafür eingesetzten Modelle verweisen wir auf die Ausführungen des Vorstandes im Anhang unter Punkt 2.2.7 „Wertminderungen für Ausfallsrisiken“.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Jahresfinanzbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnisse aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter der Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie
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als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sofern einschlägig anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungs-legungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen
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vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und sofern einschlägig damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichtes durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 EU-VO
Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte aufgrund des § 24 Sparkassengesetz (SpG) und nach den Bestimmungen der Prüfungsordnung für Sparkassen (Anlage zu § 24 SpG-PrüfO) durch die Prüfungsstelle des Sparkassen-Prüfungsverbandes als gesetzlichen Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Im Rahmen der uns gemäß § 24 Abs. 3 Sparkassengesetz (SpG) übertragenen Pflichten haben wir im Berichtszeitraum neben der Abschlussprüfung auch sonstige gesetzliche Prüfungen erbracht. Wir sind unseren gesetzlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Einlagen- und Anlegerentschädigung i. S. d. § 24 Abs. 3 SpG i. V. m. ESAEG nachgekommen.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, gewahrt haben.
Auftragsverantwortliche(r) Wirtschaftsprüfer
Für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages sind Herr MMag. Herwig Hierzer, MBA, Wirtschaftsprüfer, als erstzuständiger Vorstand sowie Herr Mag. Walter Benes, Wirtschaftsprüfer, als beauftragter Prüfer i. S. d. § 3 Abs. 1 der Prüfungsordnung für Sparkassen verantwortlich.
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Jahresabschluss 2024
Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz
Wien, 04. April 2025
Sparkassen-Prüfungsverband3
Prüfungsstelle
qualifiziert elektronisch signiert:qualifiziert elektronisch signiert:
MMag. Herwig Hierzer, MBAMag. Walter Benes
WirtschaftsprüferWirtschaftsprüfer
3 Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.
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BANK AG LAGEBERICHT 2024
1.Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage
1.1Rahmenbedingungen
Bei gegenüber dem Vorjahr deutlich gesunkener Inflation befand sich Österreichs Wirtschaft 2024 das zweite Jahr in einer Rezession. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) sank infolge schwacher Entwicklungen in der Industrieproduktion und im Bauwesen um (vorläufig) bis zu 0,9 %. Im Euroraum hingegen stieg das BIP um 0,8 %.
Die Inflationsrate lag in Österreich im Jahresdurchschnitt bei 2,9 %, nach 7,8 % im Jahr 2023. Im monatlichen Verlauf sank die Teuerung aber deutlich, um im November mit 1,9 % und im Dezember mit 2,0 % sogar nahe dem EZB Ziel zu liegen. Damit war das hohe Inflationsdifferenzial gegenüber der Eurozone kein Thema mehr. Die im Jahresvergleich gesunkenen Preise für Haushaltsenergie haben die Inflation am stärksten gedämpft.
Die Wertschöpfung aller österreichischen Branchen entwickelte sich 2024 in Summe negativ (-1,0 %). Eine rückläufige Industrieproduktion (-4,4 % , davon -3,6 % im Bauwesen) stand dabei einem insgesamt expansiven Dienstleistungssektor +0,5 % gegenüber. Finanz- und Versicherungsdienstleistungen als Teil des Dienstleistungssektors erreichten einen Anstieg von +6,1 %. Der Verkehrssektor (+0,3 %) expandierte nur knapp über der Nulllinie. Der Handel (-2,0 %) schrumpfte wie schon im Vorjahr, während die Land- und Forstwirtschaft (+3,0 %) und das Gesundheits- und Sozialwesen (+1,5 %) zulegen konnten.
Die schwache Entwicklung in Deutschland belastete Österreichs Außenhandel, so dass sowohl Exporte (-2,9 %) als auch Importe (-2,5 %) rückläufig waren. Der Leistungsbilanzsaldo erreichte mit 2,4 % des BIP nach 1,3 % im Vorjahr einen etwas höheren Wert.
Die hohe Unsicherheit hemmte die Investitionen der Unternehmen, die um -2,9 % unter dem Vorjahr lagen. Der private Konsum (-0,3 %) war ebenfalls rückläufig, da die privaten Haushalte die stark gesunkene Inflation nur sehr verzögert wahrnahmen und trotz guter Kollektivvertragserhöhungen sparsam blieben.
Die negative Wirtschaftsentwicklung schlug auch auf den österreichischen Arbeitsmarkt durch. Die Zahl der unselbständig aktiv Beschäftigten erhöhte sich um ca. +0,6 % auf 3.932.059 Frauen und Männer und die Zahl der Arbeitslosen und der Personen in Schulung erhöhte sich merklich um +6,8 % auf 426.012 Personen. Die österreichische Arbeitslosenrate (gemäß Eurostat-Definition) stieg von 5,1 % im Vorjahr auf 5,2 % im vorläufigen Jahresdurchschnitt 2024 (bis Stand November), blieb jedoch unter dem Vergleichswert der Europäischen Union (mit vorläufigen 6,0 %).
Die Anzahl der Unternehmenskonkurse lag 2024 mit 6.550 Fällen deutlich höher als 2023 (+22 %). Dabei waren Handel, Bau sowie Beherbergung und Gastronomie am stärksten betroffen. Die eröffneten Privatkonkurse waren mit 8.920 Fällen (+0,8 %) etwas höher als im Vorjahr. Auch die Insolvenzpassiva lagen über dem Vergleichswert des Vorjahres.
Beim öffentlichen Budget und den Staatsschulden wurden die Maastricht-Grenzen deutlich verfehlt. 2024 betrug Österreichs öffentlicher Schuldenstand nach den aktuell vorliegenden Zahlen vom 3. Quartal 2024 83,2 % des BIP oder EUR 398,4 Mrd., wobei laut den Maastricht-Verträgen maximal 60 % vereinbart sind. Im Vorjahr lag der Vergleichswert mit EUR 371,7 Mrd. oder 78,6 % des BIP deutlich darunter.
Das Budgetdefizit des Staates dürfte 2024 gemäß Prognosen auf (vorläufig) 3,7 % des BIP angestiegen sein; das Maastricht-Ziel beträgt maximal 3 %. Auf der Einnahmenseite entwickelten sich die Verbrauchsteuern in Abhängigkeit vom privaten Konsum nur sehr schwach. Die Abschaffung der kalten Progression und das geringe Körperschaftsteueraufkommen wirkten ebenfalls negativ. Auf der Ausgabenseite führten die Hochwasserkatastrophe, das Baukonjunkturpaket und inflationsbedingt höhere Pensionszahlungen und Personalkosten zu einer Mehrbelastung.
Aufgrund der rückläufigen Inflation und der Konjunkturschwäche im Euro-Raum senkte die EZB den Einlagensatz in vier Schritten im Juni, September, Oktober und Dezember 2024 um jeweils 0,25 Prozentpunkte auf 3,0 %. Die Zinssätze der österreichischen Kreditinstitute stiegen 2024 sowohl in den Beständen des Kredit- als auch des Einlagengeschäfts. Im Neugeschäft sind die Kreditzinsen allerdings nicht mehr weiter gestiegen.
Die Banken konnten trotz Rezession die Kreditvergaben selektiv ausweiten. Das inländische Kreditvolumen erhöhte sich um 1,1 %. Unternehmensfinanzierungen stiegen an (+1,8 %), während Privatkredite 2024 (-1,2 %) rückläufig waren. Bei Wohnbaukrediten (-1,9 %) ging der Rückgang mit rückläufigen Immobilienpreisen konform, wie dem Wohnimmobilienindex der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) zu entnehmen ist (-2,2 % mit Stand von 3. Quartal 2024).
Die Sparquote erhöhte sich deutlich von 8,7 % im Vorjahr auf (vorläufig) 11,4 % des verfügbaren Einkommens privater Haushalte. Entsprechend verlief die Entwicklung bei den Bankeinlagen von Retailkunden bis November 2024 mit +5,3 % durchaus dynamisch, da die privaten Haushalte infolge der sehr unsicheren Rahmenbedingungen ihre Konsumausgaben zurückhielten. Bei den Unternehmen waren Einlagen ebenfalls (+0,9 %) angestiegen, da Investitionsprojekte verschoben und liquide Mittel zurückgehalten wurden. Die Loan-to-Deposit Ratio der österreichischen Banken (inländische Kundenkredite in % der inländischen Kundeneinlagen) war im Vergleich zum Vorjahr stabil und betrug im November 2024 95,4 % (2023: 97,1 %).
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Das FMSG (Finanzmarktstabilitätsgremium) empfahl der Finanzmarktaufsicht in der Dezembersitzung, den Antizyklischen Kapitalpuffer bei 0 % zu belassen. Die Kreditvergabestandards haben sich seit Inkrafttreten der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) deutlich verbessert. Entsprechend hat sich der Anteil der ausgefallenen Wohnimmobilienkredite günstiger entwickelt, als es ohne verbindliche Regelung der Fall gewesen wäre. Zusammen mit der gestiegenen Kapitalisierung des Bankensystems hat dies dazu beigetragen, dass aktuell kein Systemrisiko aus Wohnimmobilienfinanzierungen festgestellt werden kann. Für diesen Fall ist gesetzlich ein Auslaufen der Verordnung vorgesehen.
Der Austrian Traded Index (Aktienindex ATX) der Wiener Börse stieg gemessen zu Schlusspreisen ausgehend von einem Indexstand von 3.434,97 Ende 2023 um 6,6 % auf 3.663,01 Ende 2024 an.
Das Betriebsergebnis der österreichischen Banken war bis zum 3. Quartal 2024 mit EUR 9,2 Mrd. um fast 10 % niedriger als im Vorjahr. Der Nettozinsertrag betrug dabei EUR 11,7 Mrd. (-1,5 %) und der Provisionssaldo EUR 3,8 Mrd. (+7 %).
Die Verwaltungsaufwendungen und sonstigen Aufwendungen lagen mit EUR 8,7 Mrd. um 2,9 % über dem Wert des Vorjahres. Davon entfielen EUR 4,9 Mrd. auf Personalaufwendungen, was einem Anstieg in Höhe von 8,3 % entsprach. Bei einer nahezu unveränderten Bilanzsumme von EUR 1.021,3 Mrd. betrug das Periodenergebnis (nach Steuern und Minderheitenanteilen) EUR 7,1 Mrd. (-20,9 % unter dem Vorjahr).
Die CRR III tritt per 01.01.2025 in Kraft. Bei Beteiligungen und beim Output-Floor für IRB-Banken sind Übergangsfristen vorgesehen. Mittels Delegierter Verordnung (EU) 2024/2795 der Kommission vom 24.07.2024 wurde das In-Kraft-Treten der Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko nach Basel IV (Fundamental Review of the Trading Book) aus Wettbewerbsgründen von 01.01.2025 auf 01.01.2026 verschoben, weil Basel IV in den USA frühestens per 01.01.2026 umgesetzt wird.
Die Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (DORA) ist mit 16.01.2023 in Kraft getreten. Mit DORA wird ein harmonisierter und umfassender Rechtsrahmen für die digitale operationelle Widerstandsfähigkeit der europäischen Finanzunternehmen eingeführt. Die Vorgaben von DORA sind von den betroffenen Unternehmen somit auch von den Sparkassen – bis 17.01.2025 zu implementieren.
Die Verordnung (EU) 2024/886 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 260/2012 und (EU) 2021/1230 und der Richtlinien 98/26/EG und (EU) 2015/2366 im Hinblick auf Echtzeitüberweisungen in Euro ist mit 08.04.2024 in Kraft getreten. Mit ihr werden Zahlungsdienstleister wie etwa Banken, die herkömmliche Überweisungen nach der SEPA-VO (VO (EU) 260/2012) anbieten, verpflichtet, ebenfalls Echtzeitüberweisungen in Euro anzubieten (Entgegennahme und Versendung). Für Zahlungsdienstleister in Euro-Mitgliedstaaten und somit auch für die Sparkassen gelten die diesbezüglichen Bestimmungen für die Entgegennahme von Echtzeitüberweisungen ab 09.01.2025, für die Versendung von Echtzeitüberweisungen ab 09.10.2025.
Seit 01.08.2022 gilt nach wie vor die KIM-V der FMA, mit der den Banken kreditnehmerbasierte Vergabequoten bei privaten Wohnimmobilienfinanzierungen vorgegeben werden. Die Novelle der KIM-V mit der Vereinfachung auf ein Ausnahmekontingent ist per 01.07.2024 in Kraft getreten; damit wurde die Ausnutzung und Steuerung des Ausnahmekontingents vereinfacht. Das FMSG hat Anfang Dezember 2024 empfohlen, die KIM-V per 30.06.2025 auslaufen zu lassen. Anfang Oktober 2024 hat das FMSG der FMA empfohlen, einen Systemrisikopuffer gemäß § 23e BWG für die Teilrisikoposition Gewerbeimmobilienkredite (sektoraler Systemrisikopuffer) in Höhe von 1 % dieser Risikopositionen auf konsolidierter und unkonsolidierter Ebene per 01.07.2025 festzulegen. Die neuen Puffervorgaben, die in der FMA-Kapitalpuffer-Verordnung umgesetzt werden, sollen ab 01.07.2025 gelten. Das FMSG wird die Notwendigkeit weiterer Erhöhungen des sektoralen Systemrisikopuffers in Zusammenschau mit den Auswirkungen der CRR III auf die Kapitalerfordernisse der Banken im dritten Quartal 2025 evaluieren.
Die Umsetzung der Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher (RL (EU) 2020/1828) in das österreichische Recht erfolgte verspätet mit der Verbandsklagen-Richtlinie-Umsetzungs-Novelle, welche am 18.07.2024 in Kraft trat. Verbandsklagen zum Verbraucherschutz nach den neuen Bestimmungen können von so genannten Qualifizierten Einrichtungen erhoben werden und sowohl auf Unterlassung als auch auf Abhilfe (Leistung oder Gestaltung) gerichtet sein. Die bereits bisher bestehenden Möglichkeiten zur kollektiven Rechtsverfolgung (etwa Klagen nach §§ 28ff KSchG und § 14 UWG) bleiben parallel hierzu weiter bestehen. Die Implikationen der neuen Verbandsklagemöglichkeiten auf Unternehmer, einschließlich der Banken, wird die Praxis zeigen; insb. bei der Klage auf Abhilfe handelt es sich um ein neues Klagsinstrument, das noch nicht gerichtlich erprobt ist.
Zudem ist die neue Richtlinie über Verbraucherkredite (RL (EU) 2023/2225), welche die Vorgänger-Richtlinie (RL 2008/48/EG) zur Gänze ersetzt, bis 20.11.2025 ins österreichische Recht umzusetzen (mit Anwendung ab 20.11.2026). Die neuen Vorgaben für Verbraucherkredite sehen im Sinne des Verbraucherschutzes etwa verstärkte Informationspflichten, bestimmte Werbeverbote, eine umfassendere Regelung der Bonitätsprüfung oder die Verpflichtung der Banken, angemessene Nachsichtmaßnahmen vor der Einleitung von Zwangsvollstreckungsverfahren anzubieten, vor.
Am 28.06.2024 hat das Bundesfinanzgericht (BFG) im Zuge eines USt-Beschwerdeverfahrens eines sektorfremden Instituts zum zweiten Satz des § 6 Abs 1 Z 28 UStG ein EU-Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet, das sich darauf bezieht, ob bei diesem Teil der Bestimmung eine EU-rechtlich unzulässige Beihilfe vorliegt. Die Begründung des BFG liegt darin, dass dieser Teil der Bestimmung keine EU-rechtliche Grundlage in der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSyStRL) hat und eine Auslegung contra legem nicht gestattet ist. Im Vorfeld dieses EU-Vorabentscheidungsersuchens hat der Gesetzgeber die Rechtslage mit
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Inkrafttreten ab 01.01.2025 im Zuge des Abgabenänderungsgesetzes 2024 (BGBl. I 2024/113) abgeändert und den zweiten Satz des § 6 Abs 1 Z 28 UStG gestrichen. Es ist möglich, dass der EuGH zufolge der maßgeblichen Kriterien (staatliche Maßnahme, die geeignet ist, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen, die dem Steueranwender einen Vorteil gewährt und den Wettbewerb verfälscht oder zu verfälschen droht) das Vorliegen einer EU-rechtswidrigen Beihilfe gem Art 107 Abs 1 AEUV erkennt. Ob die EU-Kommission tätig wird und die Vereinbarkeit der rechtswidrigen Beihilfe mit dem Binnenmarkt prüft, ist ungewiss, es könnte jedoch die materielle Rechtswidrigkeit der Bestimmung festgestellt werden (Rückforderungsbeschluss durch die EU-Kommission mit einem Rückwirkungszeitraum von 10 Jahren und Erhebung von Zinsen und Zinseszinsen. Die österreichische Finanzverwaltung muss die Rückforderung durchführen).
Das Thema der Nachhaltigkeit wird die Sparkasse weiterhin auch aus regulatorischer Sicht (in allgemeinen Regelungen, aber auch in Rechtsgrundlagen wie der Taxonomie-VO, den delegierten Verordnungen zur EU Taxonomie VO aus 2024 (Erweiterung der Taxonomie um die verbleibenden 4 Umweltziele), Disclosure-VO, Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, ESRS), Eco Label VO, des EZB Leitfadens zu Klima- und Umweltrisiken, der EBA Leitlinien zur Kreditvergabe und -überprüfung und des EBA Diskussionspapiers zu ESG Risiken), EU-Lieferkettengesetz (CSDDD Corporate Sustainability Due Diligence Directive)), Green Claims Directive begleiten. Zudem ist die Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (RL (EU) 2022/2464, Corporate Sustainability Reporting Directive) noch in das österreichische Recht umzusetzen (die Richtlinie hatte hierfür eine Umsetzungsfrist bis 06.07.2024 vorgesehen), wobei der Großteil der Sparkassen, darunter auch die Sparkasse OÖ, aufgrund des Konzernprivilegs von der Berichterstattung ausgenommen ist (aktueller Stand NaDiVeG; vorbehaltlich des NaBeG). Die Sparkasse hat für das Geschäftsjahr 2024 einen freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht (inkl. unabhängiger Prüfung mit begrenzter Sicherheit) erstellt. Dieser Bericht wurde auf konsolidierter Basis erstellt und verwendet die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als Rahmenwerk, zusammen mit den Anforderungen des Artikels 8 der EU-Verordnung 2020/852 (EU-Taxonomie).
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat im Oktober 2024 ihre Prüfungsschwerpunkte für die Prüfungssaison 2025 sowie ihr Arbeitsprogramm 2025 veröffentlicht. Die ESMA plant, sich im kommenden Jahr auf strategische Prioritäten wie die Unterstützung nachhaltiger, transparenter EU-Finanzmärkte zu konzentrieren. Hauptschwerpunkt soll die Umsetzung neuer Mandate sein, darunter die Green-Bonds- und MiCAR-Vorgaben sowie die Einführung des ersten Consolidated Tape Provider und die Implementierung des Digital Operational Resilience Act (DORA).
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat in ihrem Arbeitsprogramm für 2025 insbesondere die folgenden fünf Prioritäten festgelegt:
1)Umsetzung des EU-Bankenpakets (CRR III / CRD VI) und Verbesserung der Single Rulebooks;
2)Stärkung der risikobasierten und zukunftsorientierten Finanzstabilität für eine nachhaltige Wirtschaft;
3)Verbesserung der Dateninfrastruktur und Einrichtung des Datenportals;
4)Aufnahme neuer Überwachungs- und Aufsichtstätigkeiten im Rahmen der DORA- und MiCAR-Verordnung;
5)Entwicklung verbraucherorientierter Mandate und Gewährleistung eines reibungslosen Übergangs zum neuen Rahmen für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) sowie zur neuen Behörde „AMLA“.
Die Sparkasse wird sich mit den nachfolgend angekündigten gemeinsamen Aufsichtsschwerpunkten der FMA und der OeNB für das Jahr 2025 auseinandersetzen:
1)Resilienz des Bankensektors Fokus auf Kredit- und Immobilienrisiken: Es sollen insbesondere Kredit- und Immobilienrisiken genau analysiert und durch geeignete aufsichtliche Maßnahmen begrenzt werden.
2)Digitalisierung, Cybersicherheit und künstliche Intelligenz (Artificial Intelligence, AI): Die Auswirkungen von AI-Anwendungen auf die Geschäftsmodelle sollen genauer erfasst werden und in Folge in die Risikobeurteilung der Kreditinstitute einfließen.
3)Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken): Die regulatorischen ESG -Neuerungen aus dem CRR /CRD -Paket sollen in die laufende Aufsicht und in den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) integriert werden.
4)Governance: Die Durchsetzung der Governance-Anforderungen gegenüber Kreditinstituten soll durch die Klarstellung aufsichtlicher Anforderungen sowie die Zusammenarbeit insbesondere mit den Bankprüfern und im Bereich der Geldwäscheprävention weiter gestärkt werden.
Die EZB hat ihre drei wesentlichen Aufsichtsprioritäten des SSM für den Zeitraum 2025 bis 2027 veröffentlicht: (i) Die Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegen unmittelbare makrofinanzielle Bedrohungen und schwere geopolitische Schocks, (ii) die wirksame und zeitnahe Behebung anhaltender wesentlicher Mängel und (iii) die Stärkung der Digitalisierungsstrategien und Angehen neu auftretender Herausforderungen, die sich aus dem Einsatz neuer Technologien ergeben.
Die Sparkasse verfolgt die Gesetzgebungsprozesse laufend aktiv und wachsam, um Trends frühzeitig zu erkennen und auch in Zukunft alle regulatorischen Herausforderungen zeitnah bewältigen zu können.
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1.2Bereitschaft zur grünen Transition
Die Sparkassen und so auch die Sparkasse OÖ, sind Mitglied der Erste Bank und Sparkassengruppe und engagieren sich für die Mobilisierung von Finanzmitteln für eine klimaresiliente, kohlenstoffärmere und gerechtere Gesellschaft. Als eines der ersten Mitglieder der Net Zero Banking Alliance (NZBA) wurden Ziele für ein Netto-Null-Portfolio bis 2050 und einen Netto-Null-Bankbetrieb bis 2030 aufgestellt.
Die Sparkassen haben das Umfeld, in dem sie tätig sind, untersucht und eine Analyse durchgeführt, um die Widerstandsfähigkeit des Geschäftsmodells der Sparkassen gegenüber Risiken und Chancen zu bewerten, die sich aus der notwendigen Umstellung auf eine kohlenstoffärmere Wirtschaft ergeben. Darüber hinaus wurden die potenziellen Auswirkungen, Risiken und Chancen mittels einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DMA) untersucht, die sich aus dem Klimawandel und den Umweltrisiken ergeben.
Österreich gehört zu den Ländern mit mittlerer Leistung im Klimaschutz-Index. Die bisherigen Erfolge im Bereich des Klimaschutzes, wie das Ziel, bis 2040 Klimaneutralität zu erreichen, sind positiv. Einige der für die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an den Klimawandel erforderlichen Gesetze (wie das Energieeffizienzgesetz und das Gesetz über erneuerbare Wärme) wurden 2023 verabschiedet. Leider ist Österreich nicht auf dem Weg, sein ehrgeiziges Ziel der Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen. Bislang ist die Reduzierung der Treibhausgasemissionen nicht mit dem verbindlichen Ziel Österreichs vereinbar, die Treibhausgasemissionen in den Sektoren außerhalb des EU-Emissionshandelssystems bis 2030 um 36 % gegenüber dem Vorjahr zu senken. Selbst unter Berücksichtigung der zusätzlichen Maßnahmen, die für den Zeitraum 2021-2030 erwogen werden, läuft das Land Gefahr, dieses Ziel um 9 % zu verfehlen. Vor 2020 wurden die Emissionsminderungen im Energie- und Industriesektor durch einen Anstieg des Endenergieverbrauchs in Gebäuden und im Verkehr ausgeglichen, die ein erhebliches Potenzial für Emissionsminderungen aufweisen. Derzeit ist Österreich ein wichtiges Transitland für den alpenquerenden Straßengüterverkehr. Die Verringerung der verkehrsbedingten Emissionen wird für den Übergang zur Kohlenstoffneutralität besonders wichtig sein.
Österreich ist führend bei den erneuerbaren Energien. 81 % seines Strommixes besteht aus erneuerbaren Energien, hauptsächlich aus Wasserkraft. Dennoch sind in Österreich noch erhebliche Investitionen erforderlich, um das Ziel eines 100%igen Anteils erneuerbarer Energien am Stromverbrauch bis 2030 zu erreichen. Der Anteil der erneuerbaren Energien (einschließlich Biokraftstoffe) am österreichischen Energiemix beträgt 34,9 %. Bei der Elektrifizierung des Straßenverkehrs und dem Anteil der elektrifizierten Bahnkilometer liegt Österreich über dem EU-Durchschnitt. Auch der Markt für emissionsfreie Straßenfahrzeuge entwickelt sich rasch. 4
Was die soziale Dimension des grünen Übergangs betrifft, so scheint die Gewährleistung des Zugangs zu grundlegenden Verkehrs- und Energiedienstleistungen in Österreich im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten eine geringere Herausforderung darzustellen. Der „Future of Growth“-Bericht des Weltwirtschaftsforums vom Jänner 2024 listet sieben Archetypen von Wachstumspfaden (A-G) auf. Diese Archetypen des Wachstumspfads sind keine geschlossenen Gruppen mit exakten Grenzen; sie stellen vielmehr einen intuitiven Ansatz zur Hervorhebung relevanter gemeinsamer Wachstumserfahrungen zwischen Ländergruppen dar (Scores 0-100). Archetyp A, zu dem Österreich gehört, ist charakteristisch für eine Gruppe von Volkswirtschaften mit hohem Einkommen, die sich durch eine starke Leistung bei den Säulen Inklusivität (74,1), Innovationsfähigkeit (70,6) und Widerstandsfähigkeit (66,7) auszeichnen. Der Wert des Archetyps für Nachhaltigkeit (54,1) ist deutlich schwächer als die Leistung in den anderen Säulen, und er ist auch durch ein moderates Pro-Kopf-BIP-Wachstum von 0,7 % in den letzten fünf Jahren gekennzeichnet. Das Profil des Archetyps deutet auf einen starken Vorstoß in Richtung größerer Inklusivität und Innovationsfähigkeit sowie auf den Aufbau von Widerstandsfähigkeit hin, doch obwohl die Nachhaltigkeitsleistung über dem globalen Durchschnitt liegt, gibt es Raum für weitere Fortschritte.
Dies hat folgende Auswirkungen auf die Sparkassen:
1)Netto-Null-Verpflichtung: Das ehrgeizige Ziel der Europäischen Union, Netto-Null bis 2050 zu erreichen, hängt von den Dekarbonisierungsmaßnahmen der einzelnen Mitgliedsländer, im Besonderen im CEE-Raum, ab.
2)Investitionsbedarf: Der in Österreich erforderliche Wandel erfordert umfangreiche Investitionen und Risikoteilung, die sowohl EU-Mittel als auch finanzielle Unterstützung des Privatsektors erfordern.
3)Einhaltung gesetzlicher Vorschriften: Die sich weiterentwickelnden Vorschriften zum Klimawandel zwingen Unternehmenskund:innen, nachhaltige Praktiken einzuführen und strenge Umweltstandards einzuhalten, was erhebliche Anpassungen in ihren Abläufen, Lieferketten und der Berichterstattung erfordert. Auch die Sparkassen müssen diese Vorschriften einhalten und sich anpassen, indem sie die neuen Anforderungen in ihr Geschäftsmodell integrieren, die Transparenz verbessern und robuste Nachhaltigkeitsstrategien umsetzen.
4)Energiewende: Die Energiewende ist grundlegend für die Dekarbonisierung von Stromerzeugung, Heizung und allen anderen energieintensiven Industrien. Dies wird die Emissionen reduzieren, das Wirtschaftswachstum fördern, Innovationen vorantreiben und Arbeitsplätze schaffen.
5)Dekarbonisierung von Immobilien: Die Verbesserung der energetischen Leistung von Gebäuden durch Renovierungen ist von entscheidender Bedeutung, insbesondere die Überwindung von Herausforderungen wie begrenzte Subventionen, finanzielle Erschwinglichkeit und technische Hindernisse.
4 Erste Group’s Business Environment Scan, Version 1.0, 25.06.2024.
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6)Finanzielle Verwaltung: Ein Gleichgewicht zwischen der Geschwindigkeit des Übergangs und den sozialen/wirtschaftlichen Kosten ist von entscheidender Bedeutung.
7)Bewältigung physischer Risiken im eigenen und kundenseitigen Portfolio: Da Flussüberschwemmungen und Hitzestress erhebliche Risiken darstellen, müssen die Anpassungsmaßnahmen ausgeweitet und Geschäftsmöglichkeiten geschaffen werden. Auf der Risikoseite muss die Lücke im Versicherungsschutz genau überwacht und gut verwaltet werden.
8)Nicht-umweltbezogene Risiken: Chancen ergeben sich in Bereichen wie Verlust der biologischen Vielfalt, Umweltverschmutzung, Abfall- und Wasserwirtschaft, die ein Wachstumspotenzial für nachhaltige Finanzierungen bieten.
9)Übergang und nachhaltige Finanzierungen: Die wachsende Nachfrage nach grünen Anleihen und Krediten sowie nach Übergangsfinanzierungen unterstützt zusammen mit dem Engagement für nachhaltige Finanzierungen die Rolle der Sparkassen als Vorreiter beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft.
1.3Geschäftsverlauf
Die Sparkasse hat auch im vergangenen Geschäftsjahr ihre Strategien, welche Handlungsleitlinien in einem komplexen wirtschaftlichen Umfeld bieten sollen, weiterhin erfolgreich fortgesetzt. Der Rückgang der Inflation und Zinssenkungen, die schwache Konjunkturentwicklung, die geopolitischen Spannungen, die raschen technologischen Veränderungen und die Umsetzung der regulatorischen Anforderungen haben das Jahr 2024 geprägt.
Die unternehmerischen Schwerpunkte liegen weiterhin im Bereich der Neukundengewinnung, einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Einlagen und Ausleihungen sowie qualitativem und nachhaltigem Wachstum.
Das nach wie vor unsichere Marktumfeld führte weiterhin zu einer Investitions-Zurückhaltung bei Unternehmen, was sich in einem Rückgang des Volumens an Investitionskrediten bemerkbar machte. Nach wie vor schwach ausgeprägt wenngleich mit ansteigender Tendenz ist infolge des aktuellen wirtschaftlichen Umfeldes und der regulatorischen Anforderungen das Wohnbaugeschäft. Die Stagnation im Konsum sorgt auch in diesem Bereich weiterhin für rückläufige Finanzierungsvolumina.
Der Anstieg der Sparquote sorgte demgegenüber für einen Anstieg der Kundeneinlagen, sodass die Loan to Deposit Ratio zurückging.
Verbunden mit dem Rückgang der Referenz- und Marktzinsen verringerte sich der Zinsüberschuss gegenüber dem Vorjahr von EUR 241,4 Mio. auf EUR 226,0 Mio.
Die Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen sind insbesondere durch höhere Dividenden gegenüber dem Vorjahr gestiegen.
Insgesamt hat sich das Provisionsergebnis um über 7 % gegenüber dem Vorjahr auf EUR 129,6 Mio. gesteigert, wobei vor allem beim Wertpapiergeschäft, bei den Zahlungsverkehrsprovisionen und bei Provisionen aus dem Kreditgeschäft deutliche Zuwächse erzielt werden konnten.
Die Entwicklung des Personalaufwandes ist mit der Entwicklung des Personalstandes, der Auswirkung der kollektivvertraglichen Anpassungen und den Auswirkungen aus dem Sozialkapital begründet. Demgegenüber konnte der Sachaufwand gegenüber dem Vorjahr insbesondere aufgrund geringerer Beiträge zur Einlagensicherung reduziert werden.
In Summe hat sich dadurch das Betriebsergebnis von EUR 151,1 Mio. auf EUR 124,6 Mio. verringert.
Der Saldo aus „Wertberichtigungen auf Forderungen und Zuführungen zu Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und für Kreditrisiken“ sowie „Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen und aus Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und für Kreditrisiken“ konnte trotz des schwierigen wirtschaftlichen Umfeldes mit einer Summe von EUR 19,2 Mio. in einem überschaubaren Rahmen gehalten werden.
Die Sparkasse erreichte somit ein EGT (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit) von EUR 106,2 Mio. (Vorjahr: EUR 144,8 Mio.).
Die Geschäftstätigkeit der Sparkasse ist weiterhin durch die Umsetzung der Initiativen im Rahmen der Mehrjahresstrategie #agenda 2025 geprägt. Ein wesentlicher Schwerpunkt war die neue Vertriebsstrategie. Ein Schwerpunkt ist weiterhin die Nachhaltigkeitsstrategie samt Maßnahmen zur Dekarbonisierung sowie die Umsetzung der Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Alle Initiativen sind auf Stärkung der Resilienz und Zukunftsfähigkeit der Bank in einem sich dynamisch verändernden Umfeld ausgerichtet
Die Bilanzsumme konnte um EUR 409,4 Mio. auf EUR 15.464,5 Mio. (Vorjahr: EUR 15.055,1 Mio.) erhöht werden. Dies entspricht einer Steigerung von 2,72 %. Das betriebswirtschaftliche Eigenkapital (exkl. Bilanzgewinn) beträgt EUR 997,4 Mio. (Vorjahr: EUR 935,0 Mio.), es erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 6,67 %.
Die geplante Dividende beträgt EUR 20,0 Mio. (Vorjahr: EUR 57,9 Mio.).
Finanzlage
Die Liquidität entsprach den Bestimmungen der Art 411ff VO (EU) Nr. 575/2013 (CRR) sowie der Delegierten Verordnung (EU) 2015/61 der Kommission vom 10.10.2014.
Vermögenslage
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Die Vermögenslage der Sparkasse OÖ hat sich wie folgt entwickelt:
Die Eigenmittel der Sparkasse betragen EUR 1.285,7 Mio. (Vorjahr: EUR 1.206,8 Mio.). Die Eigenmittel setzten sich zusammen aus Kernkapital und Ergänzungskapital. Das harte Kernkapital (CET 1) beträgt EUR 1.002,7 Mio. (Vorjahr: EUR 913,2 Mio.) und das zusätzliche Kernkapital (AT 1) beträgt EUR 80,0 Mio. (Vorjahr: EUR 80,0 Mio.). Das Ergänzungskapital (T2) beläuft sich auf EUR 203,1 Mio. (Vorjahr: EUR 213,6 Mio.).
Die Eigenmittelquoten gemäß Art 92 CRR betragen:
Harte Kernkapitalquote 15,93 % (Vorjahr: 16,39 %).
Kernkapitalquote 17,21 % (Vorjahr: 17,82 %).
Gesamtkapitalquote 20,43 % (Vorjahr: 21,66 %).
Umweltbelange
Im Rahmen der Berechnung der finanzierten Emissionen werden im Risikomanagement negative Umwelteinflüsse durch die Geschäftstätigkeit der Sparkasse gemessen und quantifiziert. Durch die Auswahl relevanter Benchmark-Szenarien wird sichergestellt, dass diese Ziele mit der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5°C im Einklang mit dem Pariser Abkommen vereinbar sind.
Die folgende Tabelle zeigt die Klimaszenarien, an denen die Emissionsminderungspfade nach Teilportfolio/Sektor auf Sparkassensektorebene ausgerichtet wurden:
SektorZiel SektorZiel
Hypothekarkredite1,75 °C *Eisen & Stahlproduktion1,50 °C
Gewerbeimmobilien1,75 °C *Zementproduktion1,50 °C
Stromproduzenten1,50 °CLandwirtschaftgeplant
Wärme & Dampferzeugung1,50 °CAluminiumnicht materiell
Automobilherstellung1,50 °C
*Anpassung auf 1,5 °C erfolgt in 2025
Governance
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 5 Sitzungen (davon 1 konstituierende Sitzung), der Prüfungsausschuss 3, der Präsidialausschuss 4, der Kreditausschuss 7, der Vergütungsausschuss 2, der Risikoausschuss, der Strategieausschuss und der Bauausschuss jeweils 3 Sitzungen abgehalten. In den Organen der Sparkasse gab es folgende personelle Veränderungen: Mit Schreiben vom 24.04.2024 hat Herr Mag. Gerd Schachermayer sein Mandat als Mitglied des Prüfungsausschusses der Sparkasse zurückgelegt. In der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats am 29.04.2024 wurde Herr Mag. Rudolf Kraus zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt. Zudem wurde Herr Mag. Rudolf Kraus zum Mitglied des Kreditausschusses, des Präsidialausschusses für Vorstandsangelegenheiten und Nominierungsausschusses, des Prüfungsausschusses, des Risikoausschusses, des Vergütungsausschusses, des Strategieausschusses und des Bauausschusses gewählt. Des Weiteren wurde Herr Mag. Rudolf Kraus zum Vorsitzenden des Kreditausschusses und des Strategieausschusses gewählt. Herr Mag. Rudolf Kraus zudem zum Vorsitzenden-Stellvertreter des Präsidialausschusses für Vorstandsangelegenheiten und Nominierungsausschusses, des Prüfungsausschusses und des Risikoausschusses gewählt. In der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrates am 29.04.2024 wurde Herr Mag. Michael Nösslböck zum 1. Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrates, zum Vorsitzenden des Bauausschusses und zum Vorsitzenden-Stellvertreter des Strategieausschusses gewählt. In der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrates am 29.04.2024 wurde Frau Mag. Dr. Kornelia Waitz-Ramsauer, L.L.M. zur Vorsitzenden des Risikoausschusses und zur Vorsitzender-Stellvertreterin des Bauausschusses gewählt. Zudem wurde Frau Mag. Dr. Kornelia Waitz-Ramsauer, L.L.M. zum Mitglied des Kreditausschusses, zum Mitglied des Prüfungsausschusses, zum Mitglied des Risikoausschusses und zum Mitglied des Bauausschusses gewählt. Mit Schreiben vom 29.02.2024 wurde mitgeteilt, dass Frau Mag. Carmen Breitwieser mit Wirkung vom 31.01.2024 als Staatskommissärin abberufen und Frau Mag. Magdalena Löttner-Bigonski als Staatskommissärin mit Wirkung ab 01.02.2024 befristet auf 5 Jahre bestellt wird. Zudem wurde mitgeteilt, dass Herr Mag. Wolfgang Langeder als Staatskommissär-Stellvertreter mit Wirkung ab 01.02.2024 befristet auf 5 Jahre bestellt wird. Der Vorstandsvertrag von Herrn Herbert Walzhofer endete mit 31.12.2023. Herr Mag. Manuel Molnar und Herr Mag. Martin Punzenberger sind seit 01.01.2024 Mitglied des Vorstandes der Sparkasse OÖ.
1.4Bericht über Filialen
Im Geschäftsjahr hat die Sparkasse keine Filialen neu gegründet oder verlegt. Es wurden 2 Filialen geschlossen und 2 weitere in eine Selbstbedienungs-Stelle (SB-Stelle) umgewandelt. 9 SB-Stellen wurden geschlossen. Die Sparkasse unterhielt zum 31.12.2024 gesamt 131 Standorte, davon 102 Filialen und 29 SB-Stellen. Per Jahresende waren in den Filialen der Sparkasse 920 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 972).
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1.5Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Kennzahlen
Die Eigenkapitalrendite hat sich gegenüber dem Vorjahr verschlechtert und beträgt 8,5 % (Vorjahr: 12,1 %). Sie berechnet sich aus dem Jahresüberschuss nach Steuern dividiert durch das durchschnittliche bilanzielle Eigenkapital.
Die Cost-Income-Ratio, das Verhältnis zwischen Betriebsaufwendungen und Betriebserträgen, liegt mit 67,1 % (Vorjahr: 61,1 %) über dem Durchschnitt der letzten Jahre.
Die ergebnisorientierte Mitarbeiterproduktivität ergibt sich aus dem Betriebsergebnis dividiert durch die durchschnittliche gewichtete Mitarbeiterzahl verringerte sich von TEUR 109,7 auf TEUR 89,6.
Die Zinsspanne, das Verhältnis zwischen betriebswirtschaftlichem Nettozinsertrag und der durchschnittlichen Bruttobilanzsumme, beträgt 1,53 % (Vorjahr: 1,61 %).
Arbeitnehmerbelange
Zum Ende des Geschäftsjahres beschäftigte die Sparkasse 1.666 (Vorjahr: 1.686) Mitarbeiter, davon 1.666 (Vorjahr: 1.686) Angestellte und 0 (Vorjahr: 0) Arbeiter, was gegenüber dem Vorjahr einer Verminderung um 20 Mitarbeiter bzw. einem Beschäftigungsrückgang um 1,2 % entspricht. Zum Stichtag 31.12.2024 waren 41 Lehrlinge beschäftigt. 13 junge Menschen begründeten ein Lehrverhältnis. Die Frauenquote lag bei 61,8 %, die Teilzeitquote bei 39,5 %. Die Mitarbeiter:innen der Sparkasse OÖ absolvierten im Jahr 2024 in Summe rund 6.000 Schulungstage.
Das Dienstrecht blieb bis auf geringfügige Anpassungen des Sparkassen-Kollektivvertrags im Wesentlichen unverändert.
Erfüllung des Gründungsauftrages
Die Sparkasse ist auch dieses Jahr wieder ihrem Gründungsauftrag nachgekommen. Den Gemeinwohl-Gedanken stets im Fokus, hat die Sparkasse gemeinsam mit ihrer Mehrheitseigentümerin, der Anteilsverwaltung Sparkasse - im Jahr 2024 erneut rund 2 Millionen Euro ins Gemeinwohl investiert.
Einmal mehr verzichtete die Sparkasse bewusst auf die Ausgabe von Erwachsenen-Geschenken zum Weltspartag und spendete stattdessen– gemeinsam mit der Anteilsverwaltung Sparkasse OÖ – einen namhaften Betrag an den Verein Herzkinder Österreich.
Mit der Schaffung der Aktion „Veränderung beginnt mit dir“ zeichnete die Sparkasse erstmals nachhaltige Projekte junger Menschen aus. Den ersten Platz belegte dabei die Volksschule Kirchberg, die die Schulumgebung in einen Treffpunkt für alle Generationen verwandeln will und für die Umsetzung dieses Vorhabens ein Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro erhielt
Die Sparkasse widmete sich auch im Jahr 2024 stark der Finanzbildung von Kindern und Jugendlichen. Dazu bietet die Sparkassengruppe ein vielfältiges Angebot von Unterrichtsmaterialien, Podcasts, Challenges und vieles mehr. Der Besuch des „FLiP2Go“-Busses mit seinen interaktiven Lernstationen stellt für viele Schulen ein Highlight dar. Zusätzlich stehen die Jugendcoaches der Sparkasse bei interaktiven Schulvorträgen unterstützend zur Seite. Im Rahmen einer Unterrichtsstunde halten die Finanz-Expert:innen Workshops und vermitteln auf abwechslungsreiche sowie spielerische Art auf die jeweilige Altersgruppe abgestimmtes Finanzwissen. Die Inhalte sind dabei komplett werbefrei und sollen den wichtigen Überblick über das eigene Geldleben ab dem Kindesalter fördern.
In karitativer Hinsicht unterstützte die Sparkasse die UFO-Jugendnotschlafstelle sowie die Krebshilfe Oberösterreich mit einem besonderen Projekt: Der Reinerlös eines firmeninternen Keks- und Punschstandes ging an diese Einrichtungen. Die Anteilsverwaltung Sparkasse OÖ hat den Erlös noch verdoppelt und so konnten insgesamt 5.000 Euro übergeben werden.
Gemeinsam mit der „GemüseAckerdemie“ wurde darüber hinaus das Projekt „Schulacker“ verwirklicht. Im Rahmen der neu geschlossenen Kooperation mit Acker Österreich aus Brunnenthal ist die Sparkasse Lernortförderer der GemüseAckerdemie am Schulcluster Schärding. Die Förderung ermöglicht es der Mittelschule Schärding, das Bildungsprogramm über vier Jahre durchzuführen. Ziel des preisgekrönten Bildungsprogramms GemüseAckerdemie ist es, die Wertschätzung für Lebensmittel und gesunde Ernährung bei Kindern und Jugendlichen zu steigern sowie sie für Nachhaltigkeit und Klimaschutz zu sensibilisieren. Durch den eigenen Gemüseanbau erleben die Kinder unmittelbar, woher das Essen auf unseren Tellern kommt und welche Wirkung ihr Handeln auf Umwelt und Natur hat.
Ihrem Ruf als Kultursponsorin wurde die Sparkasse unter anderem durch die erneute Unterstützung der Klangwolke gerecht. Gefördert wurden unter anderem auch das TheaterSPECTACEL in Wilhering, der Attergauer Kultursommer, das Musikfestival Steyr sowie das Open-Air LIDO SOUNDS in Linz.
Neben der finanziellen Gesundheit ist der Sparkasse aber auch die körperliche und mentale Gesundheit der Menschen in der Region ein Anliegen.
Mit der Organisation und Förderung zahlreicher Sportveranstaltungen setzte sich die Sparkasse auch für die körperliche Gesundheit der Menschen ein. So wurde unter anderem ein neuer Teilnehmerrekord beim alljährlichen City Night Run verzeichnet.
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2.Bericht über die vorraussichtliche Entwicklung und die Risiken des Unternehmens
2.1Rahmenbedingungen vor dem Hintergrund aktueller Ereignisse
Nach dem Bilanzstichtag 31.12.2024 sind die Risiken für die Wachstumsprognosen nach oben gerichtet. Zu den Risiken zählen wie schon im Vorjahr ungelöste Konflikte wie zum Beispiel im Gaza-Streifen sowie der andauernde Krieg in der Ukraine. Auch die Konjunkturschwäche in China sowie die Spannungen mit den USA bezüglich der in Aussicht gestellten restriktiveren Zollpolitik zählen zu den Abwärtsrisiken. Die europäischen Fiskalregeln könnten gleichzeitig in mehreren Ländern zu einer zu raschen Konsolidierung öffentlicher Haushalte führen und die Konjunktur stärker dämpfen. In Österreich würde eine noch länger andauernde Rezession in der Industrie verbunden mit einem noch größeren Anstieg von Unternehmenskonkursen zu einem stärkeren Abbau von Arbeitskräften führen. Die daraus resultierende höhere Arbeitslosigkeit dürfte dann den prognostizierten moderaten Konjunkturaufschwung bremsen, der wesentlich von den Konsumausgaben privater Haushalte getragen wird.
Es sind bis dato keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag bekannt, die zu einer anderen Darstellung des Jahresabschlusses 2024 geführt hätten.
Im Basisszenario gehen die gegenwärtigen Prognosen des Wirtschaftsforschungsinstitutes (WIFO) und des Institutes für Höhere Studien (IHS) davon aus, dass das Wachstum des österreichischen Bruttoinlandsproduktes (BIP) 2025 mit maximal +0,7 % wieder auf einen niedrigen, aber positiven Wachstumspfad zurückkehren wird. Wesentliche Gründe sind Impulse aus dem Ausland und das Konjunkturpaket im Inland, von dem Bauinvestitionen profitieren sollten. Im Jahr 2026 gehen die Prognosen von einer weiteren Konjunkturerholung aus (BIP maximal +1,3 %).
Die Inflation hat sich schon 2024 deutlich reduziert. Laut Prognosen ist 2025 ein weiterer Rückgang auf 2,3 % bis 2,6 % wahrscheinlich. Ein Erreichen des Zielwertes der EZB von nahe 2,0 % könnte ab dem Jahr 2026 erfolgen.
Die Lage auf dem Arbeitsmarkt blieb 2024 trotz Rezession relativ stabil. Die Arbeitslosenquote dürfte laut WIFO-Prognose 2025 bei 5,4 % (laut Eurostat-Definition) liegen und 2026 leicht auf 5,2 % zurückgehen. Das IHS geht in der Prognose von 5,5 % (2025) und 5,2 % (2026) aus.
Im Bankenmarkt ist die Wachstumsprognose des IHS 2025 für Kredite mit +1,2 % geringer als bei Einlagen mit +2,0 %. Die Unternehmen investieren kaum und entsprechend ist die Nachfrage nach Krediten schwach. Die privaten Haushalte konsumieren nur sehr verhalten, daher ist die Sparquote hoch und begünstigt das Einlagenwachstum bzw. auch (vorzeitige) Tilgungen von Privatkrediten. 2026 dürfte der Anstieg des Kreditvolumens mit +1,3 % moderat bleiben. Bei Einlagen wird ein Anstieg von nur mehr +0,6 % prognostiziert.
Zwar werden seitens EZB keine konkreten Angaben zu den zukünftigen Zinsentscheidungen kommuniziert, doch gehen Geld- und Kapitalmarktvertreter davon aus, dass 2025 drei weitere Zinssenkungen von in Summe 75 Basispunkten erfolgen dürften. Begründung dafür ist die stark rückläufige Inflationsrate im Euroraum.
2.2Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens
In ihren Planungsannahmen ging die Sparkasse davon aus, dass der Drei-Monats-Euribor im Jahresdurchschnitt 2025 entsprechend der lockeren Zinspolitik der EZB deutlich sinken wird. Entsprechend positiv sollten sich die sinkenden Zinsen für Wertpapieranleger auswirken. Dies unter der Annahme, dass die Aktienkurse nur im Rahmen der gängigen Volatilität schwanken, aber nicht nachhaltig sinken. Daher plant die Sparkasse auch 2025 höhere Provisionsergebnisse im Wertpapiergeschäft. Im Zahlungsverkehr sieht die Sparkasse ebenfalls ansteigendes Ertragspotential, das aus einer höheren Kundenanzahl und den Preiserhöhungen aus Indexierungen resultiert.
Bei den Einlagen sieht die Sparkasse im Einklang mit der stark gestiegenen Sparquote auf 11,4 % eine vorerst anhaltend dynamische Volumenentwicklung im Markt. Ein wesentlicher Grund dafür ist die schwache Konsumbereitschaft der privaten Haushalte, die bei hoher wirtschaftlicher Unsicherheit sparsam sind. Im Corporate-Segment fließt die kumulierte Liquidität vorerst nicht so rasch in Investitionen. Frühestens ab 2026 geht die Sparkasse im Einklang mit den gesunkenen Zinsannahmen von wieder geringerem Einlagenwachstum aus.
Bei den Kundenforderungen ist weiterhin das Ziel, das Wachstum im Planungszeitraum etwas über dem Markt auszuweiten. Daher werden sowohl im Retail-, vor allem aber im Kommerzbereich Marktanteilsgewinne angestrebt. Bei Wohnbaukrediten ist mit einer weiteren Erholung der Kreditnachfrage zu rechnen, wobei die niedrigeren Zinsen und das Wohnbaupaket der Regierung entsprechenden Rückenwind darstellen. Ein gewisses Abwärtsrisiko ergibt sich aus dem Wohnungsneubau, der noch länger in der Rezession verharren dürfte. Bei den Konsumkrediten dürfte trotz einer Erholung nach den Tiefpunkten in den Vorjahren das Niveau von vor der Pandemie vorerst nicht erreicht werden. Unternehmenskunden möchte die Sparkasse ungebrochen bei der Finanzierung der Realwirtschaft unterstützen. Allerdings dürfte das Kreditvolumen nur mehr im niedrigen einstelligen Prozentbereich wachsen.
Auf der Aufwandseite plant die Sparkasse 2025 bei den Personalkosten einen Anstieg aufgrund kollektivvertraglicher Erhöhungen, die sich an der Inflationsrate des Jahres 2024 orientieren.
Das geplante Betriebsergebnis im Jahr 2025 wird aufgrund leichter Steigerung im Zinsüberschuss, ambitioniertem Plan bei Provisionen und striktem Kostenmanagement im Jahresvergleich leicht steigend geplant.
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Die erhöhten Risikokosten stehen 2025 in Zusammenhang mit der aufwärtsgerichteten Insolvenzentwicklung und dem schwachen Wirtschaftsausblick. Mit zunehmender Stabilisierung der Wirtschaft im weiteren Verlauf der Planungsperiode wird angenommen, dass sich die Risikokosten wieder auf Normalniveau einpendeln werden.
Ein negatives Szenario für 2025 wäre eine Fortdauer der Rezession. Die sehr hohe Kapitalausstattung und die gute Liquiditätssituation der Sparkasse ermöglicht es aber den unsicheren Rahmenbedingungen zu begegnen und auch künftig ein verlässlicher Partner für Kunden und Menschen in der Region zu bleiben. Die Kapitalquoten verfügen in der gesamten Planungsperiode über ausreichende Puffer, sowohl gegenüber den zu erwarteten regulatorischen Mindesterfordernissen als auch gegenüber den höheren internen Zielwerten.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) veröffentlichte am 24.03.2025 eine Entscheidung in einer Verbandsklage gegen einen Mitbewerber hinsichtlich der Zulässigkeit von Kreditbearbeitungsgebühren. Etwaige Auswirkungen auf den Jahresabschluss 2024 der Sparkasse OÖ sind unwesentlich und haben keinen Anpassungsbedarf des Jahresabschlusses bedingt.
2.3Bildung von Risikovorsorgen
Den besonderen Risiken des Kreditgeschäfts wird durch die Bildung von Risikovorsorgen (Wertberichtigungen für bilanzielle Kreditgeschäfte und Rückstellungen für außerbilanzielle Kreditgeschäfte) in entsprechendem Ausmaß Rechnung getragen. Die Ermittlung der Wertminderungen erfolgt in Einklang mit der AFRAC-Stellungnahme 14 (Juni 2021) durch Anwendung des IFRS 9-Modells im UGB.
Dabei erfolgt die Ermittlung des erwarteten Verlusts, für nicht als wertgemindert eingestufte Forderungen, entweder als 1-year Expected Credit Loss (Stufe 1) oder als lifetime Expected Credit Loss (Stufe 2). Finanzinstrumente bei erstmaliger Erfassung bzw. Finanzinstrumente ohne signifikanten Anstieg des Kreditrisikos seit der erstmaligen Erfassung sind der Stufe 1 zugeordnet. Finanzinstrumente mit einem signifikanten Anstieg des Kreditrisikos seit der erstmaligen Erfassung sowie Finanzinstrumente ohne hinreichende Information zum Erstansatz hingegen der Stufe 2. Die Festlegung, ob ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos seit Ersterfassung vorliegt, wird durch die Überprüfung qualitativer und quantitativer Kriterien festgelegt. Quantitative Kriterien sind die relative bzw. absolute Veränderung der gegenwärtigen annualisierten lifetime PD (Ausfallswahrscheinlichkeit) des Finanzinstruments im Vergleich zur annualisierten lifetime PD zum Zugangszeitpunkt des Finanzinstruments. Qualitative Kriterien sind z.B. Übergabe des Kunden in das Workout, das Setzen eines Forbearance-Status oder mehr als 30 Überziehungstage.
Die Berechnung der Risikovorsorgen für ausgefallene Kunden erfolgt generell auf Einzelkundenebene. Die individuelle Methode kommt bei wesentlichen ausgefallenen Kunden zur Anwendung und besteht in einer individuellen Feststellung der aktuell als möglich erachteten Sanierungs- oder Abwicklungsszenarien, ihren Eintrittswahrscheinlichkeiten und den je nach Szenario zu erwartenden Rückflüssen (Tilgungen und Sicherheitenerlöse) durch den Workout-Riskmanager. Der Barwert ergibt sich aus der Diskontierung der erwarteten Zahlungsströme mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. Die erforderliche Risikovorsorge ergibt sich aus der Differenz zwischen Bruttobuchwert und dem Barwert der erwarteten Zahlungsströme in einem Szenario, über alle wahrscheinlichkeitsgewichteten Szenarien gerechnet. Ein Kunde wird als wesentlich eingestuft, wenn die gesamten Forderungen und außerbilanziellen Posten über einer bestimmten Wesentlichkeitsgrenze liegen.
Sonst wird der Kunde als „insignifikant“ eingeordnet, wobei ein regelbasierter Ansatz für die Berechnung der Einzelwertberichtigung eingesetzt wird. Für den zu erwartenden Verlust eines als „insignifikant“ eingeordneten Kunden werden, in Abhängigkeit von der Dauer des Ausfalls und dem Status im Sanierungs- und Abwicklungsprozess, die möglichen Sanierungs- oder Abwicklungsszenarien, ihre Eintrittswahrscheinlichkeiten und den damit zu erwartenden Rückflüssen, statistisch ermittelte Risikoparameter verwendet.
Für alle Forderungen, bei denen kein Impairment vorliegt, wird auf Basis statistisch ermittelter Risikoparameter eine regelbasierte Kalkulation des individuell (auf Ebene von Finanzinstrumenten) erwarteten Verlustes unter Berücksichtigung der zu erwartenden Rückflüsse verwendet.
Auf Basis historischer Beobachtungen, aktuellen Gegebenheiten und zukunftsbezogener Informationen (insbesondere aktueller makroökonomischer Szenarien) werden Neubewertungen der Risikoparameter vorgenommen.
Aufgrund der multiplen Krisen in den letzten Jahren und deren unterschiedlicher Effekte auf die wirtschaftliche Entwicklung wandte die Sparkasse Ende Dezember 2024, neben der Standardbewertung von zukunftsbezogenen Informationen, eine kollektive Beurteilung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos (Stage-Overlays) an. Dies führte zu einer Verschiebung in Stage 2 auf der Grundlage vordefinierter Portfoliomerkmale. Diese Vorgehensweise wurde im Sparkassensektor abgestimmt und von den jeweiligen Führungsgremien der Sparkasse genehmigt. Ausnahmen von der kollektiven Beurteilung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos waren erforderlich, wenn Besonderheiten festgestellt wurden und ordnungsgemäß dokumentiert wurde, warum sich diese anders verhalten als der Rest des Portfolios.
Bestimmte Industriesektoren sind anfällig für die Verwerfungen des derzeitigen Umfelds multipler Krisen mit geopolitischen und makroökonomischen Schocks. Die anhaltend hohe Inflation und die Verringerung des verfügbaren Einkommens dämpfen weiterhin den privaten Konsum, während die große globale Unsicherheit und die hohen Refinanzierungsbedingungen negative Auswirkungen auf die Investitionen und die industrielle Aktivität haben. Während sich bestimmte Branchen robust entwickelt haben, sehen sich
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andere nach wie vor mit hohen Lagerbeständen, anhaltenden Problemen in der Lieferkette und einer Kosteninflation sowie einer zusätzlich geringeren Nachfrage konfrontiert.
Die Regeln für den Stage-Overlay (Industry-Overlay) wurden als eine Kombination von Branchen mit hohem Risikoprofil (laut Industriestrategie) bzw. mittlerem Risikoprofil und einer Hold/Decrease-Strategie sowie einem Schwellenwert von 250 Basispunkten bei den einjährigen Ausfallwahrscheinlichkeiten nach UGB/IFRS festgelegt.
Die Messung des Kreditrisikos für die Auswirkungen des Klimawandels erfolgt zum einen über die LGD-Modelle, wobei das Klimarisiko indirekt über den Sicherheitenwert widergespiegelt wird und zum anderen werden ESG-Faktoren bei der Bewertung der Soft Facts in den Unternehmensratingmodellen berücksichtigt.
2.4Wesentliche Risiken und Ungewissheiten
Als für die Sparkasse wesentliche Risiken bestehen das Kredit-, Markt- und operationelle Risiko sowie das Liquiditätsrisiko. Während das Kreditrisiko die Gefahr eines teilweisen oder vollständigen Ausfalls vertraglich vereinbarter Zahlungen bezeichnet, entstehen Marktrisiken für die Sparkasse vor allem durch Schwankungen von Zinssätzen, Wechselkursen, Aktienkursen. Das operationelle Risiko bezeichnet das Risiko von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden, einschließlich des Rechtsrisikos.
Angesichts der Geschäftsstrategie stellt das Kreditrisiko naturgemäß den größten Anteil des Risikos dar. Europa verfügt auch drei Jahre nach Beginn des Russland-Ukrainekriegs nicht über eine stress-resiliente Energieversorgung. Die Preise für Storm und Gas werden noch immer mit einem geopolitischen Risikoaufschlag gehandelt, was die Unternehmen international betrachtet in einen Wettbewerbsnachteil versetzt. Dazu kommen noch die signifikanten Lohnkostensteigerungen der letzten Jahre. Die Probleme Zentraleuropas sind demnach mehr strukturell und weniger zyklisch. Wir werden uns die nächsten Jahre auf unterdurchschnittliches Wachstum und weitere Wohlstandsverluste einstellen müssen.
Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG) waren auch im Jahr 2024 eine der wesentlichen Prioritäten. Das Konzept der Erste Group basiert auf einer umfassenden strategischen Analyse, an der interne und externe Experten zum Klimawandel und anderen sozio-ökologischen Themen beteiligt waren. Unter den ESG-Initiativen spielt die Bekämpfung des Klimawandels eine wesentliche Rolle, sowohl für die Finanzierung als auch für den eigenen Betrieb.
Die Sparkasse als Teil der Erste Group bekennt sich zur Net Zero Banking Alliance und dem damit verbundenen Ziel, bis 2050 Netto-Null-Emissionen des Portfolios auf Ebene der Erste Group zu erreichen. Die Sparkasse ist auch Teil der Gruppenberechnung finanzierter Emissionen (Carbon Footprint Calculation) und hat sich entschieden, die Dekarbonisierungsziele auf Gruppenebene zu unterstützen. Hierzu legt die Sparkasse OÖ auf Basis einer sorgfältigen Analyse individuelle Ziele fest.
Die Sparkasse zielt darauf ab, (ESG) Risiken aus einer strategischen Perspektive zu behandeln. Das ESG-Risiko als transversales Risiko wird vor allem als Treiber des Kreditrisikos betrachtet.
In der Sparkasse werden die in der Erste Group entwickelten Risikobewertungs- und Managementinstrumente, wie insbesondere die ESG-Faktor-Heatmap, eingesetzt. ESG Faktoren werden insbesondere auch im Ratingprozess von Unternehmenskunden berücksichtigt. Darüber hinaus werden Daten zur Energieeffizienz von Gebäuden im Rahmen der Immobilienbewertungen anhand der vorgelegten Energieausweise erhoben und in der Bewertung berücksichtigt, wobei die Datenerfassung seit Juli 2022 automatisationsunterstützt erfolgt. 2023 startete ein Projekt zur technischen Anbindung an einen externen Provider, der Daten zu den wesentlichen physischen Risiken liefert. Diese Informationen werden auch in das Immobilienbewertungsprogramm der Sparkassengruppe eingespielt und so automatisiert für die Immobilienbewertung verwendbar gemacht.
Im Jahresabschluss 2024 werden keine zusätzlichen Vorsorgen für ESG-Risiken gebildet. Es wird analysiert, wie ESG-Risiken in der Ermittlung von Risikokosten berücksichtigt werden können. Die Sparkasse geht davon aus, dass die gebildeten Vorsorgen die beste Schätzung der erwarteten Kreditverluste per 31.12.2024 darstellen.
Ausfallsrisiko
Die Risikoklassen mit erhöhtem Ausfallsrisiko machen einen geringen Anteil des gesamten Risikovolumens aus. Bilanzielle Vorsorgen bestehen hinsichtlich der unbesicherten Anteile entsprechend dem Risikogehalt.
Preisänderungsrisiken
Fremdwährungsrisiken bestehen in geringem Umfang und werden durch fristenkonforme Refinanzierung oder Derivate minimiert.
Kursrisiken bestehen hinsichtlich der eigenen Aktien- bzw. Indexpositionen hauptsächlich auf folgenden Märkten: Österreich und Deutschland.
Das Barwertrisiko kann als durchschnittlich bezeichnet werden.
Die Refinanzierungsstruktur des Institutes ist der derzeitigen Marktsituation angepasst. Die Wertpapierveranlagung erfolgt hauptsächlich im Bereich Investmentgrade, wobei in Anbetracht der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftslage mit zusätzlichen Risiken zu rechnen ist (Liquiditätsrisiko und Cash Flow Risiko).
Die Begrenzung der Risiken wird durch adäquate Methoden zur Risikomessung und -begrenzung gewährleistet.
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2.5Erläuterung der Risiken sowie Ziele und Methoden im Risikomanagement
Die Risikopolitik der Sparkasse ist geprägt von einem konservativen Umgang mit den bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken. Zu diesem Zweck verfolgt die Sparkasse eine Strategie zur Risikobegrenzung, die sich zum einen an den Anforderungen, die sich aus einem kundenorientierten Bankbetrieb ergeben und zum anderen an den gesetzlichen Rahmenbedingungen orientiert.
Um dieser Zielsetzung gerecht zu werden, ist in der Sparkasse ein System der Risikoüberwachung und -steuerung implementiert, welches eine adäquate Behandlung der übernommenen Risiken gewährleistet.
Zur Risikomessung werden folgende Methoden eingesetzt: Fixzinsbilanzen, Zinsbindungsbilanzen, Kapitalablaufbilanzen, Gap-Analysen, Barwertänderungen, Nettozinsertragssimulationen, Monte Carlo Simulationen des Nettozinsertrages.
Methoden zur Risikobegrenzung existieren hinsichtlich Volumina, Sensitivitäten, Partner, Profit and Loss (P&L), Value at Risk (VaR).
Die Sparkasse sichert Zinsänderungsrisiken eigener Emissionen, der Wertpapierveranlagung, der Bilanzstruktur, Fremdwährungsrisiken vergebener Kredite und von Wertpapieren, Kursrisiken von Aktien ab (Hedging).
Die vorherrschenden Risiken wurden innerhalb der Risikotragfähigkeitsrechnung gegenübergestellt und dem Deckungspotential gegenübergestellt.
2.6Bestand und Zugang von eigenen Aktien
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden so wie im Vorjahr keine Umsätze mit eigenen Aktien getätigt.
2.7Eigene Werte
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden so wie im Vorjahr keine Umsätze mit sonstigen eigenen Werten getätigt.
3.Bericht über Forschung und Entwicklung
Die Sparkasse führt als Bankdienstleistungsunternehmen unmittelbar keine F&E-Tätigkeiten im industriellen Sinn durch, sondern ist aktiv in die Weiterentwicklung der digitalen Banklösungen durch die IT-Gesellschaft der ERSTE Bank und Sparkassen Gruppe involviert.
4.Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagements im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
4.1IKS-Rahmenvorgaben
Das interne Kontrollsystem (IKS) ist ein grundlegendes Element der internen Governance-Regelungen zur Sicherstellung der Anleger- und Kundeninteressen- bzw. der Vermögenswerte des Unternehmens. Es dient zur Identifizierung der Risiken aus den jeweiligen internen Prozessen, Sicherstellung der Wirksamkeit und Effektivität der im Unternehmen vorhandenen wesentlichen Kontrollen.
Die Richtlinie zum Internen Kontrollsystem der Sparkasse legt die Rahmenbedingungen für das interne Kontrollsystem fest und definiert sowohl aktuelle Standards zu den allgemeinen Aufgaben und Verantwortlichkeiten als auch Mindestkriterien für die IKS Dokumentation. In der Sparkasse ist ein top-down, risikoangepasster und dezentralisierter IKS Ansatz mit Fokus auf identifizierte materielle Risiken anzuwenden. Das bedeutet, dass alle materiellen Risiken, die im IKS Prozess identifiziert werden, mittels Kontrollen zu mitigieren sind. Folgende Kriterien werden für ein angemessenes IKS angewandt:
Vollständigkeit: Die Prozesslandkarte sowie die internen Richtlinien und Verfahren, die veröffentlicht wurden, sorgen dafür, dass alle identifizierten Risiken und potenziellen Schadensfälle/Szenarien berücksichtigt, festgelegt und gemanagt werden. Zusätzlich tragen sie zu einem vollständigen und integrierten Kontrollumfeld bei. Alle wesentlichen Risiken sollen durch wesentliche Kontrollen abgedeckt werden.
Effektivität und Nachweisbarkeit: Im Rahmen des Monitorings des Risikoappetits wird die Funktionalität der wesentlichen Kontrollen regelmäßig überprüft, das optimale Kontrollumfeld überwacht und hinterfragt.
Nachvollziehbarkeit: Die identifizierten wesentlichen Kontrollen werden in der Prozesslandkarte sowie den Richtlinien und Verfahren dokumentiert. Dies soll sicherstellen, dass sich die relevanten Mitarbeiter:innen über alle wesentlichen Kontrollen und ihrer Rolle im IKS-Prozess in transparenter Weise innerhalb der gesamten lokalen Einheit bewusst sind. Dadurch wird für die Nachvollziehbarkeit und transparente Darstellung der Verantwortlichkeit gesorgt.
Das Risikoprofil, inklusive der Soll-Ist-Situation wird von jeder einzelnen Risikofunktion überwacht und für das Management oder relevante Risikogremium dargestellt.
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4.2Kontrollumfeld
Das Kontrollumfeld bildet den Rahmen für die Einführung, Anwendung und Überwachung der IKS-Grundsätze, -Verfahren und Maßnahmen. Der Vorstand der Sparkasse trägt die Verantwortung für die Einrichtung, Ausgestaltung und Anwendung eines den Anforderungen des Unternehmens angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess.
Der Code of Conduct gibt allen Mitarbeiter:innen der Sparkasse Orientierung, definiert verpflichtende Regeln für das tägliche Geschäftsleben, beschreibt die Unternehmenswerte, bekräftigt die Verpflichtung, als Unternehmen verantwortungsvoll zu agieren und stellt die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und interner Richtlinien (Compliance) sicher.
Der bewusste Umgang mit Compliance-Themen sowie eine nachhaltige Risikokultur ermöglichen eine schnelle Identifikation der Risiken und eine gut durchdachte Entscheidungsfindung im Umgang mit vorhandenen Regelungen. Der Kern unserer Risikokultur sind interne Regelungen und vor allem eine offene Kommunikation, um ein möglichst breites Bewusstsein aller Mitarbeiter:innen für sämtliche Risiken, mit denen die Sparkasse OÖ konfrontiert ist, zu schaffen.
Die dem Bereich Finanzen und Controlling zugeordnete Abteilung Rechnungswesen und Konzernreporting koordiniert und verifiziert die Erstellung des Jahresabschlusses der Sparkasse OÖ. Die Kompetenzzuordnung, die Kontenverantwortlichkeiten und die notwendigen Kontrollschritte sind entsprechend der IKS-Policy in den Arbeitsanweisungen definiert.
4.3Risikobeurteilung und Kontrollmaßnahmen
Das Hauptrisiko im Rechnungslegungsprozess besteht darin, dass Sachverhalte aufgrund von Fehlern oder vorsätzlichem Verhalten (Betrug) nicht entsprechend der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage abgebildet werden. Dies ist der Fall, sofern die Angaben in Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang wesentlich von den korrekten Werten abweichen, wenn sie also im Einzelnen oder in der Gesamtheit die auf Basis der Abschlüsse getroffenen Entscheidungen der Adressat:innen beeinflussen könnten. Dies kann schwerwiegende Folgen wie Vermögensschäden, Sanktionen der Bankenaufsicht oder Reputationsverlust nach sich ziehen.
Die in den Arbeitsanweisungen des UGB Bilanzierungshandbuch und im Handbuch zur IFRS-Rechnungslegung enthaltenen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Erfassung, Buchung und Bilanzierung von Transaktionen sind zwingend von den betroffenen Einheiten einzuhalten. Als elementare Bestandteile des IKS innerhalb der Sparkasse OÖ gelten:
Controlling, als die permanente finanziell-betriebswirtschaftliche Analyse (z.B. Soll-Ist-Vergleiche zwischen Rechnungswesen und Controlling) und Steuerung des Unternehmens bzw. einzelner Unternehmensbereiche.
Systemimmanente, selbsttätig wirkende Kontrolleinrichtungen und -maßnahmen in der formalen Ablauf- und Aufbauorganisation, z.B. programmierte Kontrollen in der Datenverarbeitung (SAP).
Grundsätze der Funktionstrennung und des Vieraugenprinzipes.
Die den einzelnen Stellen zugeteilten Aufgabengebiete sind schriftlich dokumentiert und werden laufend aktualisiert. Besonderen Wert wird auf eine funktionierende Stellvertreterregelung gelegt, um die Terminerfüllungen bei Ausfall einer Person nicht zu gefährden. Der Jahresabschluss samt Lagebericht wird im Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates behandelt, darüber hinaus wird er im Aufsichtsrat festgestellt. Er wird auf der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI) veröffentlicht und zuletzt im Firmenbuch hinterlegt.
4.4Information und Kommunikation
Der UGB-/BWG-Jahresabschluss wird standardisiert und nach den oben beschriebenen Kontrollmaßnahmen erstellt. Leitende Mitarbeiter:innen und der Finanzvorstand (CFO) unterziehen den zu veröffentlichenden Jahresabschluss vor Weiterleitung an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats einer abschließenden Würdigung. Unterjährig wird quartalsmäßig über das UGB-Ergebnis an den zuständigen Finanzvorstand (CFO) berichtet.
Das Berichtswesen erfolgt fast ausschließlich automatisiert über Vorsysteme und automatische Schnittstellen und garantiert aktuelle Daten für Controlling, (Segment-) Ergebnisrechnungen und andere Auswertungen. Die Informationen des Rechnungswesens basieren auf derselben Datenbasis und werden monatlich miteinander für das Berichtswesen abgestimmt. Aufgrund der engen Zusammenarbeit zwischen Rechnungswesen und Controlling werden fortwährend Soll-Ist-Vergleiche zur Kontrolle und Abstimmung durchgeführt.
Darüber hinaus befindet sich das Rechnungswesen bei Neueinführungen von Kernbankensystemen und Implementierungen von neuen Produkten im regelmäßigen Austausch mit den relevanten Fachabteilungen, um frühzeitig Auskunft hinsichtlich rechnungswesen-spezifischer Aspekte bzw. Implikationen bei Produktneueinführungen zu geben.
4.5Überwachung
Zur Überwachung und gleichzeitig zur Unterstützung einer starken Governance und eines starken Risikomanagements wendet die Sparkasse das Drei-Linien-Modell an, um die Strukturen und Prozesse, die die Erreichung der Ziele ermöglichen, auf deren Wirksamkeit zu überprüfen.
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Die erste Linie umfasst dabei die Fachbereiche, in der die Abteilungsleiter:innen für die Überwachung einschließlich interner Kontrollen ihrer Geschäftsfelder zuständig sind. Diese Linie ist in einem ständigen Dialog mit den Geschäftsfeldern und berichtet über geplante, tatsächliche und erwartete Ergebnisse im Zusammenhang mit den Zielen der Organisation sowie über Risiken.
Die Rolle der zweiten Linie wird durch themenspezifische Spezialbereiche abgedeckt und bietet zusätzlich Fachkenntnisse, Unterstützung, Überwachung und Aufgaben im Zusammenhang mit dem Risikomanagement an. Diese Tätigkeiten werden in der Sparkasse unter anderem von den Bereichen Risikomanagement, BWG-Compliance, WAG-Compliance, Geldwäscheprävention, IT-Security, Physische Sicherheit und Recht wahrgenommen. Sie sollen vor allem die Fachbereiche bei den Kontrollschritten unterstützen, die tatsächlichen Kontrollen validieren, State-of-the-art-Praktiken in die Organisation einbringen und Aufgaben im Zusammenhang mit dem Risikomanagement abdecken.
Die dritte Linie ist für die unabhängige und objektive Prüfungssicherheit und Beratung in Bezug auf die Angemessenheit und Wirksamkeit der Governance und des Risikomanagements verantwortlich. Diese Aufgaben werden von der Internen Revision erfüllt, welche auf Basis der gesetzlich erforderlichen und der risikoorientiert geplanten Prüfungen entsprechend dem vom Vorstand genehmigten und an den Prüfungsausschuss berichteten jährlichen Prüfplan sämtliche Bereiche der Bank in angemessenen Zeitabständen zu prüfen und zu beurteilen hat. Ein Schwerpunkt der Prüfungshandlungen ist dabei die Überwachung der Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems. Die Interne Revision berichtet über ihre Feststellungen mehrmals jährlich an Vorstand und Prüfungsausschuss.
Die Interne Revision ist gemäß § 42 BWG eine dem Vorstand unmittelbar unterstehende Kontrolleinrichtung. Sie dient ausschließlich der laufenden und umfassenden Prüfung der Gesetzmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Bankgeschäftes und des Bankbetriebes. Aufgabe der Internen Revision ist es daher, den Vorstand bei der Sicherung des Vermögens der Bank, der Förderung der wirtschaftlichen und betrieblichen Leistungsfähigkeit und damit in der Geschäfts- und Betriebspolitik zu unterstützen. Die Tätigkeit der Internen Revision orientiert sich insbesondere an der vorliegenden Geschäftsordnung, die unter der Verantwortung aller Vorstandsmitglieder ausgearbeitet und von diesen genehmigt und in Kraft gesetzt wurde. Die Geschäftsordnung wird regelmäßig und anlassbezogen überprüft und gegebenenfalls adaptiert.
5.Sparkassen Haftungsverbund
Siehe Anhang zum Jahresabschluss.Linz, den 04. April 2025
SPARKASSE OBERÖSTERREICH BANK AG
Der Vorstand:
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Bilanz zum 31. Dezember 2024
Sparkasse Oberösterreich Bank AG
 1-12 20231-12 2024
TEUREUR
Aktiva     
1. Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken und Postgiroämtern1.100.7571.927.218.763,63
2. Schuldtitel öffentlicher Stelle und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind950.328800.100.001,83
a) Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche Wertpapiere950.328800.100.001,83
b) zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zugelassene Wechsel00,00
3. Forderungen an Kreditinstitute1.644.9971.718.500.173,71
a) täglich fällig66.04551.005.858,89
b) sonstige Forderungen1.578.9521.667.494.314,82
4. Forderungen an Kunden9.781.7579.383.711.134,15
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere1.194.6401.228.793.957,15
a) von öffentlichen Emittenten22.12628.864.117,32
b) von anderen Emittenten1.172.5131.199.929.839,83
darunter: eigene Schuldverschreibungen14.9169.524.747,76
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere81.72485.554.434,77
7. Beteiligungen69.73770.014.979,80
darunter: an Kreditinstitute00,00
8. Anteile an verbundenen Unternehmen89.90099.968.279,76
darunter: an Kreditinstitute00,00
9. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens885859.209,79
10. Sachanlagen71.54781.638.344,37
darunter: Grundstücke und Bauten, die vom Kreditinstitut im Rahmen seiner eigenen Tätigkeit genutzt werden43.71151.733.072,40
11. Anteile an einer herrschenden oder an mit Mehrheit beteiligten Gesellschaft1918.798,00
darunter: Nennwert22.000,00
12. Sonstige Vermögensgegenstände55.53958.851.213,93
13. Gezeichnetes Kapital, das eingefordert, aber noch nicht einbezahlt ist00,00
14. Rechnungsabgrenzungsposten4.7453.128.377,39
15. Aktive latente Steuern8.5646.138.393,11
Summe der Aktiva15.055.13715.464.496.061,39
      
Posten unter der Bilanz  
1. Auslandsaktiva2.493.3682.612.406.417,65
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 1-12 20231-12 2024
TEUREUR
Passiva  
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten955.084749.734.859,29
a) täglich fällig58.28645.870.276,79
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist896.799703.864.582,50
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden11.231.52611.784.252.467,56
a) Spareinlagen6.340.4897.064.412.302,32
darunter:  
aa) täglich fällig4.054.8825.501.054.303,47
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist2.285.6071.563.357.998,85
b) sonstige Verbindlichkeiten4.891.0374.719.840.165,24
darunter:  
aa) täglich fällig4.131.6194.209.776.834,29
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist759.419510.063.330,95
3. Verbriefte Verbindlichkeiten1.257.9281.317.176.977,83
a) begebene Schuldverschreibungen1.257.9281.317.176.977,83
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten00,00
4. Sonstige Verbindlichkeiten65.27966.477.583,51
5. Rechnungsabgrenzungsposten2.8773.538.051,12
6. Rückstellungen166.155185.627.765,67
a) Rückstellungen für Abfertigungen33.80835.017.143,80
b) Rückstellungen für Pensionen73.96668.628.111,80
c) Steuerrückstellungen8.1309.144.900,00
d) sonstige 50.25072.837.610,07
6a. Fonds für allgemeine Bankrisiken197.419197.418.914,38
7. Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Teil I Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013302.530259.371.452,95
8. Zusätzliches Kernkapital gemäß Teil 2 Teil I Kapitel 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/201380.85280.857.142,86
darunter: Pflichtwandelschuldverschreibungen gemäß § 26 BWG00,00
8b. Instrumente ohne Stimmrecht gemäß § 26a BWG00,00
9. Gezeichnetes Kapital52.95352.952.812,58
Nennbetrag gezeichnetes Kapital abzüglich Nennbetrag eigene Aktien00,00
10. Kapitalrücklagen125.347125.346.792,33
a) gebundene95.74595.745.013,45
b) nicht gebundene29.60229.601.778,88
c) Rücklage für eigene Aktien00,00
11. Gewinnrücklagen429.843492.359.579,20
a) gesetzliche Rücklage13.28313.282.807,74
b) satzungsmäßige Rücklage00,00
c) andere Rücklagen416.541479.057.973,46
d) Rücklagen für eigene Aktien1918.798,00
12. Haftrücklage gemäß § 57 Abs. 5 BWG129.159129.159.055,61
13. Bilanzgewinn57.93020.038.562,50
14. Investitionszuschüsse257184.044,00
a) Covid-19 Investitionsprämie257184.044,00
Summe der Passiva 15.055.13715.464.496.061,39
  
Posten unter der Bilanz  
1. Eventualverbindlichkeiten2.156.3042.763.038.649,35
darunter:  
a) Akzepte und Indossamentverbindlichkeiten aus weitergegebenen Wechseln00,00
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten2.156.3042.763.038.649,35
2. Kreditrisiken2.376.8712.441.599.874,15
darunter: Verbindlichkeiten aus Pensionsgeschäften00,00
3. Verbindlichkeiten aus Treuhandgeschäften231.225222.368.261,80
4. Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/20131.206.8021.285.746.960,45
darunter: Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Teil I Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013213.643203.096.254,90
5. Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/20135.572.8476.292.579.219,05
darunter: Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 Abs. 1 lit. a bis c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013  
a) Harte Kernkapitalquote16,3915,93
b) Kernkapitalquote17,8217,21
c) Gesamtkapitalquote21,6620,43
6. Auslandspassiva725.865635.012.416,76
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Gewinn- und Verlustrechnung 2024
Sparkasse Oberösterreich Bank AG
 20232024
TEUREUR
1. Zinsen und ähnliche Erträge502.719561.812.448,72
darunter: aus festverzinslichen Wertpapieren28.65933.454.327,69
2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen261.305335.797.404,77
I. NETTOZINSERTRAG 241.414226.015.043,95
3. Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen8.32911.980.849,59
a) Erträge aus Aktien, anderen Anteilsrechten und nicht festverzinslichen Wertpapiere1.022972.681,36
b) Erträge aus Beteiligungen4.0686.922.148,23
c) Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen3.2394.086.020,00
4. Provisionserträge135.373145.296.902,76
5. Provisionsaufwendungen14.67616.013.587,46
6. Erträge aus Finanzgeschäften8.2694.576.161,13
7. Sonstige betriebliche Erträge9.3657.058.946,97
II. BETRIEBSERTRÄGE 388.076378.914.316,94
8. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen221.318232.129.350,19
a) Personalaufwand122.814135.981.380,30
darunter:  
aa) Löhne und Gehälter90.077100.385.885,04
bb) Aufwand für gesetzlich vorgeschriebene soziale Abgaben und vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge23.69725.813.158,89
cc) sonstiger Sozialaufwand2.2732.337.671,08
dd) Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung2.5722.805.605,84
ee) Dotierung der Pensionsrückstellung690858.367,67
ff) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen3.5043.780.691,78
b) Sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand)98.50596.147.969,89
9. Wertberichtigungen auf die in den Aktivposten 9 und 10 enthaltenen Vermögensgegenstände7.4908.039.103,64
abzüglich:  
Erträge aus der Auflösung von Investitionszuschüssen-79-72.766,00
10. Sonstige betriebliche Aufwendungen8.24414.169.420,18
III. BETRIEBSAUFWENDUNGEN 236.973254.265.108,01
IV. BETRIEBSERGEBNIS151.102124.649.208,93
11./12. Saldo aus Wertberichtigungen auf Forderungen und Zuführungen zu Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und für Kreditrisiken sowie Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen und aus Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und für Kreditrisiken11.04519.157.087,43
13./14. Saldo aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen bewertet sind, sowie auf Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Erträge aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen bewertet werden, sowie auf Beteiligungen4.780685.613,39
V. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 144.838106.177.734,89
15.Außerordentliche Erträge00,00
darunter: Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken00,00
16. Außerordentliche Aufwendungen00,00
darunter: Zuweisungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken00,00
17. Außerordentliches Ergebnis (Zwischensumme aus Posten 15 und 16)00,00
18. Steuern vom Einkommen und Ertrag32.70721.392.155,73
darunter: Aufwand aus latenten Steuern5152.425.695,22
19.Sonstige Steuern, soweit nicht in Posten 18 auszuweisen2.4862.230.487,28
19a. Ergebnis aus Spaltungen00,00
VI. JAHRESÜBERSCHUSS 109.64582.555.091,88
20. Rücklagenbewegung51.71562.516.529,38
darunter:  
Dotierung der Haftrücklage00,00
Auflösung der Haftrücklage00,00
VII. JAHRESGEWINN 57.93020.038.562,50
21. Gewinnvortrag00,00
22. Auf Grund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne00,00
VIII. BILANZGEWINN 57.93020.038.562,50
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Anhang zum Jahresabschluss 2024
Sparkasse Oberösterreich Bank AG
1Allgemeine Angaben146
1.1Einleitung...........................................................................................................................................................................................146
1.2Haftungsverbund...............................................................................................................................................................................146
1.3Offenlegung........................................................................................................................................................................................146
1.4Größenklassen gemäß § 221 UGB....................................................................................................................................................147
1.5Angaen gemäß § 243 b Abs. 7 UGB.................................................................................................................................................147
2Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden147
2.1Generalnorm......................................................................................................................................................................................147
2.2Bewertungsmethoden........................................................................................................................................................................147
2.2.1Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten...................................................................................................................147
2.2.2Beteiligungen und Anteile an nicht verbundenen Unternehmen................................................................................................147
2.2.3Forderungen.......................................................................................................................................................................................148
2.2.4Wertpapiere........................................................................................................................................................................................148
2.2.5Fortgeführte Anschaffungskosten und Effektivzinsmethode.......................................................................................................148
2.2.6Behandlung von Vertragsanpassungen...........................................................................................................................................149
2.2.7Wertminderungen für Ausfallrisiken..............................................................................................................................................149
2.2.8Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen...............................................................................................................151
2.2.9Derivate...............................................................................................................................................................................................151
2.2.10Verbindlichkeiten..............................................................................................................................................................................152
2.2.11Rückstellungen...................................................................................................................................................................................152
2.2.12Investitionszuschüsse........................................................................................................................................................................153
3Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden153
4Angaben zur Bilanz153
4.1Fristengliederung Forderungen, Guthaben und Verpflichtungen...............................................................................................154
4.2Aktivposten und Passivposten in Fremdwährung.........................................................................................................................154
4.3.Forderngen an und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis bestelt..................................................................................................................................154
4.4Beziehungen zu verbundenen Unternehmen.................................................................................................................................154
4.5Nachrangige Vermögensgegenstände..............................................................................................................................................154
4.6Geschäte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen........................................................................................................154
4.7Andere Treuhandgeschäfte...............................................................................................................................................................154
4.8Handelsbuch.......................................................................................................................................................................................154
4.9Wertpapiere........................................................................................................................................................................................155
4.10Finanzinstrumente des Anlagevermögens......................................................................................................................................155
4.11Unterschiedsbeträge bei Schuldverschreibungen und andere festverzinslichen Wertpapieren...............................................156
4.12Unterschiedsbeträge bei Börsehandel zugelassenen Wertpapiere, die nicht die Eigenschaft von Finanzanlagen haben.................................................................................................................................................................156
4.13Im Folgejahr fällig werdende Wertpapiere.....................................................................................................................................156
4.14Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen..........................................................................................................156
4.15Anlagevermögen................................................................................................................................................................................156
4.16Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.......................................................................................................159
4.17Investitionszuschüsse........................................................................................................................................................................159
4.18Sonstige Vermögensgegenstände.....................................................................................................................................................159
4.19Derivative Finanzinstrumente..........................................................................................................................................................159
4.20Eingebettete Derivate........................................................................................................................................................................160
4.21Interne Derivate.................................................................................................................................................................................160
4.22CVA/DVA...........................................................................................................................................................................................160
4.23Anhangangaben in Zusammenhang mit Sicherungsgeschäften..................................................................................................161
4.24Aktive latente Steuern.......................................................................................................................................................................161
4.25Mündelgeldspareinlagen...................................................................................................................................................................161
4.26Sonstige Verbindlichkeiten...............................................................................................................................................................162
4.27Leasing- und Mietverpflichtungen...................................................................................................................................................162
4.28Rückstellungen für Pensionen.........................................................................................................................................................162
4.29Sonstige Rückstellungen...................................................................................................................................................................162
Seite 145
4.30Bestand und Zugang von eigenen Aktien.......................................................................................................................................162
4.31Nachrangiges Kapital........................................................................................................................................................................162
4.32Grundkapital......................................................................................................................................................................................162
4.33Aufgliederung des Kernkapitals und der ergänzenden Eigenmitel gemäß § 64 Abs. 1 Z 16 BWG..........................................163
4.34Vermögensgegenstände, die als Sicherheit für Verbindlichkeiten gewidmet sind.....................................................................163
4.35Eventualverbindichkeiten.................................................................................................................................................................163
4.36Bedeutende Kreditrisiken.................................................................................................................................................................164
4.36.1Bilanzierung der Beiträge an die Einrichtungen zur Absicherung bestimmter Gläubigeransprüche.....................................164
4.36.2Einheitlicher Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism)................................................................................164
4.36.3Einlagensicherung (Deposit Guarantee Scheme)...........................................................................................................................164
4.36.4IPS Fonds (Ex-Ante-Fonds)..............................................................................................................................................................164
5Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung165
5.1Negativzinsen.....................................................................................................................................................................................165
5.2Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten......................................................................................................................165
5.3Erträge für Verwaltungs-und Agenturdienstleitungen gegenüber Dritte...................................................................................165
5.4Sonstige betriebliche Erträge............................................................................................................................................................165
5.5Aufwendungen für Abfertigungen...................................................................................................................................................165
5.6Aufwendungen für Abschlussprüfer...............................................................................................................................................165
5.7Sonstige betriebliche Aufwendungen..............................................................................................................................................165
5.8Rücklagenzuführung.........................................................................................................................................................................165
5.9Gesamtkapitalrentabilität.................................................................................................................................................................165
5.10Gewinnverteilungsvorschlag............................................................................................................................................................165
6Angaben zu Organen und Arbeitnehmern166
6.1Anzahl der Arbeitnehmer.................................................................................................................................................................166
6.2Kredite an Vorstand und Aufsichtsrat.............................................................................................................................................166
6.3Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen........................................................................................................................166
6.4Organbezüge.......................................................................................................................................................................................166
6.5Anteilsbasierte Vergütung................................................................................................................................................................166
6.6Namen der Organmitglieder.............................................................................................................................................................167
7Ereignisse nach dem Abschlussstichtag168
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1.Allgemeine Angaben
1.1Einleitung
Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2024 erfolgt nach den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches (UGB) unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen des Bankwesengesetzes (BWG) in der jeweils geltenden Fassung.
Angaben und Erläuterungen, welche sich durch die Änderungen in den anzuwendenden Rechnungslegungsbestimmungen ergeben, sind Kapitel 3 „Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ zu entnehmen.
Die Sparkasse Oberösterreich Bank AG (im Folgenden Sparkasse OÖ“) hat nach § 245a UGB in Verbindung mit § 59a BWG einen Konzernabschluss nach IFRS aufzustellen.
Die Sparkasse OÖ ist in den Konzernabschluss der Erste Group Bank AG in Wien einbezogen.
Die Offenlegung der von der Konzernmutter Erste Group Bank AG aufgestellten Konzernabschlüsse erfolgt beim Handelsgericht Wien.
1.2Haftungsverbund
Die Sparkasse ist Mitglied des Haftungsverbundes (HV) gem. Art. 4 Abs. 1 Z 127 CRR und des aufsichtsbehördlich genehmigten institutsbezogenen Sicherungssystems (Institutional Protection Scheme - IPS) gemäß Art. 113 Abs. 7 CRR. Dem IPS und dem HV gehören zum Bilanzstichtag neben der Erste Group Bank AG und der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, die Bausparkasse der österreichischen Sparkassen AG sowie alle österreichischen Sparkassen der Sparkassengruppe an.
Nach den Bestimmungen zum HV ist die solidarische Erfüllung der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (dies betrifft alle Einlagen gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 BWG, alle Geldforderungen auf Grund von Guthaben aus Bankgeschäften, alle Geldforderungen aus der Begebung von Wertpapieren, ausgenommen Eigenmittelbestandteile gemäß Art. 26ff, 51ff, 62ff CRR und Forderungen aus strafrechtlich relevanten Transaktionen), abhängig von der jeweiligen Kapitalisierung der einzelnen HV-Mitglieder, gegeben. Für neue Verbindlichkeiten gegenüber Kunden wurde diese Bestimmung ab 1. September 2024 aufgehoben; Verbindlichkeiten bis 30. August 2024 unterliegen einer Abschmelzlösung.
Die unter Berücksichtigung der regulatorischen Anforderungen und allgemeiner Höchstgrenzen zu erbringenden individuellen Leistungen der einzelnen Mitglieder bestehen in Unterstützungsmaßnahmen (wie z.B. Gewährung von Liquiditätshilfen, Einräumung von Darlehen, Übernahme von Garantien, Zufuhr von Eigenkapital) und nach Leistung der gesetzlichen Einlagensicherung in der Erfüllung der gemäß dem HV/IPS-Vertrag abgesicherten Verbindlichkeiten gegenüber Kunden im Falle des Konkurses eines Mitgliedes.
Aufgrund der Anforderungen an ein IPS wurde ein Ex-Ante-Fonds (IPS Fonds) eingerichtet. In den Ex-Ante-Fonds wird quartalsmäßig einbezahlt. Die Einzahlungen der einzelnen Mitglieder werden im Jahresabschluss als Beteiligung an der IPS Fonds GesbR – welche den Ex-Ante-Fonds verwaltet – ausgewiesen.
Derzeit bestehen drei Einrichtungen zur Absicherung bestimmter Gläubigeransprüche:
Abwicklungsfonds (Single & Resolution Fund)
Einlagensicherungsfonds (Deposit Guarantee Scheme)
IPS Fonds (Ex-Ante-Fonds)
Die gesetzliche Grundlage für diese drei Einrichtungen, die zu leistenden Beiträge und deren Bilanzierung wird in Kapitel 4.36„Bilanzierung der Beiträge an die Einrichtungen zur Absicherung bestimmter Gläubigeransprüche“ behandelt.
Die Mitglieder des HV/IPS bilden mit der Erste Group Bank AG eine Kreditinstitutsgruppe gemäß § 30 BWG bzw. einen aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis i. S. d Art. 18 und Art. 19 CRR, deren übergeordnetes Kreditinstitut die Erste Group Bank AG ist.
Dies erfordert, dass die Erste Group Bank AG die konsolidierten Eigenmittel sowie die konsolidierten Eigenmittelanforderungen auf Basis der aufsichtsrechtlichen Konsolidierung vornimmt. Zum Zwecke der Einbeziehung der Mitglieder des HV in den Konzernabschluss der Erste Group Bank AG wird ein nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestelltes Reporting Package an die Erste Group Bank AG übermittelt.
1.3Offenlegung
Bezüglich der Offenlegungspflichten gemäß Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) wird sowohl auf den Anhang zum Konzernabschluss der Erste Group Bank AG als auch auf die Homepage der Erste Group Bank AG verwiesen. Im Kapitel „Eigenmittel und Eigenmittelerfordernis“ des Anhangs (Notes) zum Konzernabschluss der Erste Group Bank AG werden die Informationen gemäß Artikel 436 (b) bis (e) und Artikel 437 (1) (a), (d), (e) und (f) der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)
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offengelegt. Die Offenlegung der verbleibenden Informationspflichten gemäß Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) erfolgt auf der Webseite der Erste Group Bank AG.
Ein entsprechender Link ist unter https://www.erstegroup.com/de/investoren/berichte/regulatorische_berichte veröffentlicht.
1.4Größenklasse gemäß § 221 UGB
Die Sparkasse OÖ ist gemäß § 221 Abs. 3 i. V. m. § 189a UGB als große Kapitalgesellschaft einzustufen.
1.5Angabe gemäß § 243b Abs. 7 UGB
Die Sparkasse und ihre Tochterunternehmen werden in den gemäß § 243b und § 267a UGB erstellten und offengelegten nichtfinanziellen Bericht der Erste Group Bank AG konsolidiert einbezogen und sind somit gemäß § 243b Abs. 7 UGB von der Pflicht zur Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung befreit. Der konsolidierte nichtfinanzielle Bericht der Erste Group Bank AG ist Teil des Geschäftsberichts der Erste Group und wird beim Handelsgericht Wien offengelegt. Dieser ist nach Veröffentlichung auf der Website der Erste Group unter https://www.erstegroup.com/de/investoren/berichte/finanzberichte verfügbar.
Die Sparkasse hat für das Geschäftsjahr 2024 einen freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht (inkl. unabhängiger Prüfung mit begrenzter Sicherheit) erstellt. Dieser Bericht wurde auf konsolidierter Basis erstellt und verwendet die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als Rahmenwerk, zusammen mit den Anforderungen des Artikels 8 der EU-Verordnung 2020/852 (EU-Taxonomie).
2.Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1Generalnorm
Der Jahresabschluss wird unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm aufgestellt, welche die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vorsehen.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt.
Dem Vorsichtsprinzip wird unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Bankgeschäftes Rechnung getragen.
2.2Bewertungsmethoden
2.2.1Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten
Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sowie Valuten werden mit dem Referenzkurs der EZB zum Bilanzstichtag bewertet.
Devisentermingeschäfte und Währungsswaps werden grundsätzlich mit dem Devisenterminkurs angesetzt.
Das Anschaffungskostenprinzip wird durch § 58 Abs. 3 BWG für den Bereich der Fremdwährungsrechnung aufgegeben: Liegt der Fremdwährungskurs über dem Anschaffungskurs, so wird ein entsprechender Umrechnungserfolg in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, auch wenn dieser noch nicht am Markt endgültig realisiert wurde.
2.2.2Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit den Anschaffungskosten bewertet, soweit nicht aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung eine Abwertung erforderlich ist.
Die Aktien an der Erste Group Bank AG, die von der Sparkasse als Beteiligung iSv § 189a Z 2 UGB (Bilanzausweis: Anteile an einer herrschenden Gesellschaft) ausgewiesen werden und jene indirekt über die Sparkassen Beteiligungs GmbH & Co KG gehaltenen Aktien an der Erste Group Bank AG, werden entsprechend den unternehmensrechtlichen Vorschriften ((Austrian Financial Reporting Advisory Commitee) AFRAC 24 Beteiligungsbewertung (UGB) (Dezember 2022)) bewertet.
Die Bewertung basiert auf einem Ertragswertverfahren unter Berücksichtigung allfälliger Synergieeffekte.
Bei der Ermittlung des Nutzungswerts wird der Barwert der künftigen Zahlungsströme des Bewertungsobjektes (Erste Group Bank AG) berechnet, indem diese auf den Bewertungsstichtag 31. Dezember abgezinst werden. Die finanziellen Überschüsse basieren auf einem Planungshorizont von 5 Jahren. Über diesen Zeitraum hinausgehend wird eine ewige Rente angesetzt.
Die abgezinsten Zahlungsströme setzen sich aus künftig erwarteten Gewinnen sowie aus sich auf Grund von bankenspezifischen Kapitalerfordernissen ergebenden Kapitalüberschüssen bzw. Kapitalfehlbeträgen zusammen. Um eine erhöhte Planungsunsicherheit anlässlich des aktuellen wirtschaftlichen und geopolitischen Umfeldes Rechnung zu tragen, werden zur Bewertung wesentlicher Beteiligungen Cashflow-Prognosen aus mehreren möglichen Zukunftsszenarien herangezogen.
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Der für die Berechnung herangezogene Zinssatz wird anhand des CAPM (Capital Asset Pricing Model) berechnet. Wesentliche Inputfaktoren dafür sind:
Risikofreier Zinssatz (Quelle: Zinsstrukturkurve nach der Svensson-Methode für 30-jährige deutsche Bundesanleihen)
Marktrisikoprämie
Betafaktor
Gewichtete Länderrisikoprämie (Quelle: Damodaran)
2.2.3Forderungen
Die Bewertung der Kreditforderungen erfolgt nach den Vorschriften der AFRAC-Stellungnahme 14: Bilanzierung von nicht-derivativen Finanzinstrumenten (UGB) (Juni 2021) unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode. Zum Abschlussstichtag erkennbare Ausfallrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Ist der Grund für die Wertberichtigungen weggefallen, werden Zuschreibungen vorgenommen. Methodisch erfolgt die Ermittlung der Wertberichtigung durch die Anwendung der IFRS 9 Impairment Modelle im UGB.
2.2.4Wertpapiere
Wertpapiere werden je nach ihrer Zuordnung zum Handelsbestand, zum Umlaufvermögen oder zu den Finanzanlagen sowie abhängig davon, ob es sich um Forderungen und forderungsähnliche Finanzinstrumente (FFI) handelt, wie folgt bewertet:
Wertpapiere des Handelsbestands werden zu Marktwerten bewertet, auch bei Überschreitung der Anschaffungskosten.
Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zum niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und Börsenkurs oder Marktpreis bewertet. Ist ein Börsenkurs oder Marktpreis nicht festzustellen, werden sie zum niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und beizulegendem Zeitwert bewertet. Für Wertpapiere des Umlaufvermögens besteht keine Halteabsicht bis zur Endfälligkeit.
Wertpapiere des Anlagevermögens, bei denen es sich um FFI handelt, werden zu Anschaffungskosten abzüglich der Wertminderungen, die sich aus den Ausfallsrisiken ergeben, bewertet. FFI sind Schuldinstrumente, für die die Absicht besteht, sie bis zur Endfälligkeit zu halten, und deren Wert nicht von Risiko- und Ertragsstrukturen potentiell beeinträchtigt wird, die erheblich von den Ausfallsrisiken des Instruments abweichen.
Wertpapiere des Anlagevermögens, die keine FFI sind, werden bei dauernder Wertminderung auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert abgeschrieben („gemildertes Niederstwertprinzip“).
Die Zuordnung der Wertpapiere zum Handelsbestand, zum Umlaufvermögen oder zu den Finanzanlagen und die Festlegung der Halteabsicht bis zur Endfälligkeit, wird mit Zustimmung des Vorstandes in der Aktiv-/Passivmanagement Runde bzw. entsprechend der mittels Vorstandsbeschluss in Kraft getretenen Regelwerke festgelegt.
Strukturierte Wertpapiere werden abhängig von der Risikostruktur entweder nach dem gemilderten oder dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Wertpapiere in der Aktiva 6 werden ausnahmslos nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet.
Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe für die Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert nicht mehr bestehen, wird der Betrag wieder zugeschrieben.
Der beizulegende Zeitwert ist derjenige Betrag, der in einem aktiven Markt aus dem Verkauf eines Finanzinstrumentes erzielt werden könnte oder der für einen entsprechenden Erwerb zu zahlen wäre. Sofern Marktpreise verfügbar waren, wurden diese zur Bewertung herangezogen. Bei fehlenden Marktpreisen wurden Bewertungsmodelle, insbesondere das Barwertverfahren, herangezogen.
2.2.5Fortgeführte Anschaffungskosten und Effektivzinsmethode
Die fortgeführten Anschaffungskosten von finanziellen Vermögensgegenständen sind der Betrag, mit dem der Vermögensgegenstand beim erstmaligen Ansatz bewertet wird, abzüglich der Tilgungen, zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisation einer etwaigen Differenz zwischen dem ursprünglichen Betrag und dem bei Fälligkeit rückzahlbaren Betrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode.
Der Effektivzinssatz ist der Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Ein-/Auszahlungen über die erwartete Laufzeit des finanziellen Vermögensgegenstandes exakt auf die fortgeführten Anschaffungskosten eines Vermögensgegenstandes abgezinst werden. Die geschätzten Cashflows berücksichtigen dabei alle vertraglichen Bedingungen des Vermögensgegenstandes; erwartete Kreditverluste bleiben aber unberücksichtigt. Die Berechnung umfasst weiters Transaktionskosten und Bearbeitungsgebühren, sofern diese verteilungsfähig sind, sowie alle anderen Agios und Disagios auf den Nennbetrag.
Bei festverzinslichen Wertpapieren, welche die Eigenschaft von Finanzanlagen haben, wird der Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag gemäß § 56 Abs. 2 und 3 BWG zeitanteilig zu- bzw. abgeschrieben. Bei verbrieften Verbindlichkeiten wird der Unterschiedsbetrag zwischen Ausgabe- und Rückzahlungsbetrag gemäß § 198 Abs. 7 UGB zeitanteilig
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zu- bzw. abgeschrieben. Die Verteilung des Unterschiedsbetrags erfolgt in Einklang mit AFRAC 14 (Juni 2021) bis zur ersten Kündigungsmöglichkeit des Emittenten bzw. bis zum Tilgungszeitpunkt anhand der Effektivzinsmethode.
Im Kreditgeschäft werden Gebühren und Provisionen mit Zinscharakter sowie Schätzungsänderungen anhand der Effektivzinsmethode zeitanteilig amortisiert. Eine Schätzungsänderung liegt vor, wenn sich die geschätzten zukünftigen Ein-/Auszahlungen während der Vertragslaufzeit ändern und es sich weder um eine Vertragsanpassung noch eine Änderung des nominellen Zinssatzes handelt. Die Schätzungsänderung entspricht der Differenz zwischen den fortgeführten Anschaffungskosten vor Änderung der erwarteten Ein-/Auszahlungen und dem Barwert der neuen erwarteten Ein-/Auszahlungen, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz und wird in der Gewinn- und Verlustrechnung im Zinsergebnis erfasst.
Ändert sich während der Laufzeit eines variabel verzinsten Kredits der Basiszinssatz und ist diese Änderung nicht auf eine Vertragsanpassung zurückzuführen, so wird diese Änderung durch eine Neuberechnung des Effektivzinssatzes berücksichtigt.
Marktbasierte Anpassungen von Zinskonditionen, die spezifische Bedingungen erfüllen, werden ebenfalls durch eine Neuberechnung des Effektivzinssatzes berücksichtigt. Marktbasierte Anpassungen beziehen sich, in der Regel, auf Kredite, die keinen Forbearance-Status aufweisen und für die eine Vorfälligkeitsoption und ein hinreichend kompetitiver Refinanzierungsmarkt bestehen. Darüber hinaus müssen die Kosten, die dem Schuldner im Falle einer Vorauszahlung bzw. vorzeitigen Beendigung anfallen, als gering beurteilt werden.
2.2.6Behandlung von Vertragsanpassungen
Eine Vertragsanpassung liegt vor, wenn ein Vertrag angepasst wird, ohne dass eine solche Möglichkeit zur Anpassung vorher im Vertrag festgelegt wurde. Zu Vertragsanpassungen kommt es hauptsächlich im Kreditgeschäft.
Vertragsanpassungen werden nach qualitativen und quantitativen Gesichtspunkten in erhebliche und nicht erhebliche Vertragsanpassungen eingeteilt.
Eine erhebliche Vertragsanpassung liegt vor, wenn nach qualitativer und/oder quantitativer Beurteilung eine erhebliche Änderung vorliegt, die den wirtschaftlichen Gehalt des Vermögensgegenstandes wesentlich verändert. Bei nicht ausgefallenen Krediten wird zum Beispiel eine Vertragsanpassung, die zu einem Schuldnerwechsel, zu einer Währungskonvertierung (sofern diese nicht vertraglich vorgesehen war) oder zu einer Barwertänderung in einem bestimmten Ausmaß führt, als erhebliche Vertragsanpassung eingestuft.
Erhebliche Vertragsanpassungen führen zur Ausbuchung des ursprünglichen und zum erstmaligen Ansatz eines neuen finanziellen Vermögensgegenstandes. Die Differenz zwischen dem Buchwert des ursprünglichen Vermögensgegenstandes und dem beizulegenden Zeitwert des neuen Vermögensgegenstandes, die Auflösungen der Wertminderung für den ursprünglichen Vermögensgegenstand zum Zeitpunkt der erheblichen Vertragsanpassung, sowie die Bildung der Wertminderung für den neuen Vermögensgegenstand werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten 11 bzw. 12 ausgewiesen.
Der nicht amortisierte Betrag der Bearbeitungsgebühren/Transaktionskosten, die im Effektivzinssatz berücksichtigt wurden, wird zum Ausbuchungszeitpunkt in das Zinsergebnis gebucht.
Eine nicht erhebliche Vertragsanpassung liegt vor, wenn weder nach qualitativer noch nach quantitativer Beurteilung eine erhebliche Änderung vorliegt und sich der wirtschaftliche Gehalt des Vermögensgegenstandes nur unwesentlich ändert. Nicht erhebliche Vertragsanpassungen werden nach allgemeinen unternehmensrechtlichen Grundsätzen bilanziert, wobei Erträge über die Restlaufzeit verteilt werden.
2.2.7Wertminderungen für Ausfallrisiken
Wertminderungen für Ausfallrisiken werden für Forderungen und forderungsähnliche Finanzinstrumente erfasst. Wertminderungen für Ausfallrisiken werden insbesondere für Kreditforderungen, bestimmte Wertpapiere des Anlagevermögens und außerbilanzielle Kreditrisiken aus Finanzgarantien und bestimmten Kreditzusagen erfasst.
Bei Kreditforderungen entspricht der Buchwert des in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstandes der Differenz zwischen den fortgeführten Anschaffungskosten und den kumulierten Wertminderungen. Die Wertminderungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien werden im Bilanzposten „sonstige Rückstellungen“ ausgewiesen. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Wertminderungsaufwendungen und -erträge für alle Vermögensgegenstände in den Posten 11 bis 14 erfasst.
Die Ermittlung der Wertminderungen erfolgt in Einklang mit AFRAC 14 (Juni 2021) durch Anwendung des IFRS 9-Modells im UGB. Das Wertminderungsmodell basiert auf erwarteten Kreditverlusten und berücksichtigt die von § 201 Abs. 2 Z 7 UGB geforderten „statistisch ermittelbaren Erfahrungswerte aus gleich gelagerten Sachverhalten“, welche auch für die Bewertung der erwarteten Kreditverluste im UGB notwendig sind.
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Die erwarteten Kreditverluste („expected credit loss“, ECL), spiegeln Folgendes wider:
einen unverzerrten und wahrscheinlichkeitsgewichteten Betrag, der durch eine Reihe möglicher Szenarien bestimmt wird;
den Zeitwert des Geldes; und
plausible und nachvollziehbare Informationen über vergangene Ereignisse und aktuelle Bedingungen sowie Prognosen zu zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklungen, die zum Bilanzstichtag ohne unangemessene Kosten oder Mühen zur Verfügung stehen.
Dreistufenmodell
Für die Kalkulation der Risikovorsorgen wird ein Wertminderungsmodell auf Basis eines Dreistufenansatzes verwendet:
Stufe 1 beinhaltet finanzielle Vermögensgegenstände bei Ersterfassung (sofern diese im Zugangszeitpunkt nicht bereits wertgemindert sind) und finanzielle Vermögensgegenstände, die, unabhängig von ihrer Bonität, seit Ersterfassung keine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos aufweisen.
Stufe 2 beinhaltet finanzielle Vermögensgegenstände, die seit Ersterfassung eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos aufweisen, für die aber zum Berichtszeitpunkt noch keine Wertminderung vorliegt. Der Stufe 2 sind auch jene nicht wertgeminderten Vermögensgegenstände zugeordnet, denen im Rahmen der IFRS 9-Umstellung wegen fehlender Daten kein Kreditrisiko vom Zugangszeitpunkt zugeordnet werden konnte. Eigene Regelungen bestehen für die Einstufung von erstmaligen Inanspruchnahmen von zugesagten Kreditlinien. Abhängig von der Entwicklung des Kreditrisikos zwischen Zusage und erstmaliger Inanspruchnahme wird die Ausleihung als Stufe 1 oder Stufe 2 klassifiziert.
Stufe 3 beinhaltet finanzielle Vermögensgegenstände, die zum Berichtsstichtag wertgemindert sind. Grundsätzlich wird ein finanzieller Vermögensgegenstand wertgemindert, wenn die Kund:in ausfällt.
Die in der Sparkasse angewendete Ausfalldefinition wurde gemäß den Vorgaben der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde in EBA/GL/2016/07 „Leitlinien zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013“ und der „Delegierten Verordnung (EU) 2018/171 der Kommission vom 19. Oktober 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards bezüglich der Erheblichkeitsschwelle für überfällige Verbindlichkeiten“ entwickelt. Bei Anwendung der Ausfalldefinition besteht im Sparkassensektor generell eine Gesamtkundensicht, die zu einer Wertminderung bei allen Forderungen führt, auch wenn der Ausfall nur bei einem von mehreren Geschäften erfolgt (pulling-effect). Auf der anderen Seite bewirkt eine Hochstufung vom Ausfallstatus ein Wegfallen der beeinträchtigten Bonität bei sämtlichen Risikopositionen.
In Stufe 1 werden Risikovorsorgen in Höhe der erwarteten 12-Monats-Verluste berechnet, in Stufe 2 und Stufe 3 werden die Risikovorsorgen in Höhe der über die (Rest-)Laufzeit erwarteten Kreditverluste berechnet.
Signifikanter Anstieg des Kreditrisikos
Für die Feststellung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos („significant increase in credit risk“, SICR) seit Zugang der Kreditforderung werden über alle Portfolien und Produkttypen quantitative und qualitative Indikatoren für die Einschätzung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos definiert, inklusive der Überfälligkeit von mehr als 30 Tagen.
Quantitative Indikatoren beinhalten nachteilige Änderungen der annualisierten Ausfallwahrscheinlichkeit („probability of default“, PD) über die gesamte (Rest-)Laufzeit, wobei die Wesentlichkeit eines SICR mittels einer Kombination von relativen und absoluten Änderungsschwellenwerten ermittelt wird. Prinzipiell werden die Indikatoren für die Ausfallwahrscheinlichkeit dahingehend festgelegt, um das Risiko unter Berücksichtigung zukunftsgerichteter Informationen („forward-looking information“) als „Point-in-Time“ Maß darzustellen. Die PD-Schwellenwerte werden auf Ebene von Kundensegmenten oder für das (Einzel-)Kundenrating festgelegt und unterliegen einer kontinuierlichen Validierung.
Qualitative Indikatoren für die Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos umfassen Forbearance Maßnahmen (z.B. Stundungen) und die Übertragung der Kundenbetreuung in die Workout-Abteilung sowie Frühwarnindikatoren (sofern sie nicht schon im Rating hinreichend berücksichtigt werden) und Betrugshinweise. Für die Festsetzung einiger qualitativer Indikatoren ist eine sachkundige Beurteilung erforderlich, wofür gruppenweite und institutsspezifische Richtlinien und Prozesse den erforderlichen Steuerungsrahmen gewährleisten. Neben den qualitativen Determinanten auf Kundenebene wird die Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos auf Portfolioebene durchgeführt, wenn die Erhöhung des Kreditrisikos auf Geschäfts- oder Kundenebene erst nach einer gewissen Verzögerung eintritt oder wenn sie überhaupt nur auf Portfolioebene erkennbar ist. Im Geschäftsjahr 2024 sind bei der Bestimmung des signifikanten Anstiegs des Kreditrisikos zusätzliche Vorgehensweisen zur Anwendung gekommen, die im Abschnitt „Effekte der multiplen Krisen auf die wirtschaftliche Entwicklung“ beschrieben werden.
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Individuell oder kollektiv ermittelte Risikovorsorge
Die Berechnung der Risikovorsorgen für ausgefallene Kund:innen erfolgt generell auf Einzelkundenebene. Die individuelle Methode kommt bei wesentlichen ausgefallenen Kund:innen zur Anwendung und besteht in einer individuellen Feststellung der aktuell als möglich erachteten Sanierungs- oder Abwicklungsszenarien, ihren Eintrittswahrscheinlichkeiten und den je Szenario zu erwartenden Rückflüssen (Tilgungen und Sicherheitenerlöse) durch den Workout-Riskmanager. Der Barwert ergibt sich aus der Diskontierung der erwarteten Zahlungsströme mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. Die erforderliche Risikovorsorge ergibt sich aus der Differenz zwischen Bruttobuchwert und dem Barwert der erwarteten Zahlungsströme in einem Szenario, über alle wahrscheinlichkeitsgewichteten Szenarien gerechnet. Eine Kund:in wird als wesentlich eingestuft, wenn die gesamten Forderungen und außerbilanziellen Posten über einer bestimmten Wesentlichkeitsgrenze liegen.
Sonst wird die Kund:in als „insignifikant“ eingeordnet, wobei ein regelbasierter Ansatz für die Berechnung der Einzelwertberichtigung eingesetzt wird. Für den zu erwartenden Verlust einer als „insignifikant“ eingeordneten Kund:in werden, in Abhängigkeit von der Dauer des Ausfalls und dem Status im Sanierungs- und Abwicklungsprozess, die möglichen Sanierungs- oder Abwicklungsszenarien, ihre Eintrittswahrscheinlichkeiten und den damit zu erwartenden Rückflüssen, statistisch ermittelte Risikoparameter verwendet.
Portfoliowertberichtigungen werden für nicht ausgefallene Kund:innen unabhängig von ihrer Wesentlichkeit auf Basis eines regelbasierten Ansatzes berechnet. Die Schätzungen dafür umfassen die Höhe des Bruttobuchwertes bei Ausfall, die Ausfallswahrscheinlichkeit (PD), den Verlust bei Ausfall (LGD) und den Umrechnungsfaktor (CCF) für außerbilanzielle Posten. Bei der Berechnung des Verlustes bei Ausfall wird das Ergebnis der Diskontierung zukünftiger Zahlungsströme auf den Barwert berücksichtigt.
Die Basis für die oben angeführten Schätzungen bilden die regulatorischen Modelle und Parameter. Bedingt durch die Charakteristika des jeweiligen Portfolios und unter Berücksichtigung der IFRS Regeln können die Risikoparameter, die in die Berechnung der Portfoliowertberichtigungen einfließen, von den Risikoparametern, die bei der Berechnung des Kapitalerfordernisses verwendet werden, abweichen.
Effekte der multiplen Krisen auf die wirtschaftliche Entwicklung
Aufgrund der multiplen Krisen in den letzten Jahren und deren unterschiedlicher Effekte auf die wirtschaftliche Entwicklung wandte die Sparkasse Ende Dezember 2024, neben der Standardbewertung von zukunftsbezogenen Informationen, eine kollektive Beurteilung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos (Stage-Overlays) an. Dies führte zu einer Verschiebung in Stage 2 auf der Grundlage vordefinierter Portfoliomerkmale. Diese Vorgehensweise wurde im Sparkassensektor abgestimmt und von den jeweiligen Führungsgremien der Sparkasse genehmigt. Ausnahmen von der kollektiven Beurteilung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos waren erforderlich, wenn Besonderheiten festgestellt wurden und ordnungsgemäß dokumentiert wurde, warum sich diese anders verhalten als der Rest des Portfolios.
Bestimmte Industriesektoren sind anfällig für die Verwerfungen des derzeitigen Umfelds multipler Krisen mit geopolitischen und makroökonomischen Schocks. Die anhaltend hohe Inflation und die Verringerung des verfügbaren Einkommens dämpfen weiterhin den privaten Konsum, während die große globale Unsicherheit und die hohen Refinanzierungsbedingungen negative Auswirkungen auf die Investitionen und die industrielle Aktivität haben. Während sich bestimmte Branchen robust entwickelt haben, sehen sich andere nach wie vor mit hohen Lagerbeständen, anhaltenden Problemen in der Lieferkette und einer Kosteninflation sowie einer zusätzlich geringeren Nachfrage konfrontiert. Letzteres spiegelt sich noch nicht in den Finanzdaten der Kund:innen wider und es wird erwartet, dass es noch zu Verschlechterungen von Ratings kommen wird.
Da 2024 gezeigt hat, dass die Entwicklung von Branche zu Branche unterschiedlich ist, wurde der zu Jahresende 2023 bestehende Stage-Overlay für zyklische Industrien überarbeitet und stärker mit den internen Risikomanagementprozessen verknüpft. Die Regeln für den Stage-Overlay (Industry-Overlay) wurden als eine Kombination von Branchen mit hohem Risikoprofil (laut Industriestrategie) bzw. mittlerem Risikoprofil und einer Hold/Decrease-Strategie sowie einem Schwellenwert von 250 Basispunkte bei der einjährigen Ausfallwahrscheinlichkeit nach UGB/IFRS festgelegt.
2.2.8Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungsdauern bleiben im Berichtsjahr unverändert.
Geringwertige Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und als Abgänge erfasst.
2.2.9Derivate
Derivate, die in einer Sicherungsbeziehung gemäß der AFRAC 15 (Dezember 2020) stehen, werden als Bewertungseinheit kompensatorisch bilanziert, d.h. weder das Derivat noch das Grundgeschäft ist mit dem beizulegenden Zeitwert in der Bilanz ausgewiesen. Derivate im Bankbuch, die in keiner Sicherungsbeziehung gemäß AFRAC 15 (Dezember 2020) stehen, werden imparitätisch ergebniswirksam mit dem über den Buchwert hinausgehenden noch zu erwartenden Verlust als
Seite 152
Drohverlustrückstellung dargestellt. Die auf die Periode entfallenden laufenden Zinserträge/-aufwendungen sowie allfällige Ausgleichszahlungen werden erfolgsmäßig mit dem Effektivzinssatz abgegrenzt und im Zinserfolg ausgewiesen.
Derivate im Handelsbuch werden je Kontrakt aufgrund von mark-to-market-Bewertungen in der Bilanz ausgewiesen.
Der beizulegende Zeitwert (Fair Value) ist derjenige Betrag, der in einem aktiven Markt aus dem Verkauf eines Finanzinstruments erzielt werden könnte oder der für einen entsprechenden Erwerb zu zahlen wäre. Sofern Marktpreise verfügbar sind, werden diese zur Bewertung herangezogen. Bei fehlenden Marktpreisen werden Bewertungsmodelle, insbesondere das Barwertverfahren, herangezogen. Zeitwerte für Optionen werden mit anerkannten Optionspreismodellen ermittelt. Die angewendeten Bewertungsmodelle umfassen u. a. Modelle der Black-Scholes-Klasse, Binomialmodelle, Hull-White- und BGM-Modelle. Für die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Derivaten werden Credit Value Adjustments (CVA) und Debt Value Adjustments (DVA) herangezogen. Bei Derivaten in Sicherungsbeziehungen wird der CVA als ineffizienter Anteil in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Die Sparkasse OÖ wendet AFRAC 15 (Dezember 2020) hinsichtlich des Ausweises interner Derivate in Sicherungsbeziehungen an.
2.2.10Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Für Sparformen mit steigenden Zinssätzen und für Stufenzinsanleihen werden die in den Folgejahren höheren Zinsbelastungen über die Laufzeit anhand der Effektivzinssatzmethode im Zinsaufwand berücksichtigt.
Emissionskosten und Disagios auf Emissionen werden gemäß § 198 Abs. 7 UGB aktiviert und auf die Laufzeit der Schuld im Verhältnis zum aushaftenden Kapital verteilt abgeschrieben.
Agios auf eigene Emissionen werden passiviert und verteilt auf die Laufzeit der Verbindlichkeiten erfolgswirksam gebucht.
2.2.11Rückstellungen
Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der bestmöglich zu schätzen ist. Die Berechnungen in Bezug auf Abfertigungen, Pensionen, Jubiläumsgelder und Auslagerungen erfolgen unter Beachtung von AFRAC 27 (Juni 2022) sowie unter Zugrundelegung der Generationentafeln AVÖ 2018-P.
Abfertigungen:
Die Rückstellungen für Abfertigungen werden unverändert zum Vorjahr nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Verfahren der laufenden Einmalprämie auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 2,13 % (Vorjahr: 2,02 %) ermittelt, das sind 99,97 % des Erfordernisses (Vorjahr: 94,73 %). Die in der Rückstellungsveränderung enthaltene Zinskomponente von EUR 676.949,53 (Vorjahr: TEUR 535) wird im Nettozinsertrag ausgewiesen.
Als Rechnungszinssatz wird ein Durchschnittszinssatz verwendet, welcher sich aus dem Zinssatz zum Abschlussstichtag und jenen der sechs vorausgehenden Abschlussstichtagen errechnet. Des Weiteren erfolgt die Berechnung unter folgenden Annahmen: Kollektivvertragstrend 3,40 % (Vorjahr: 3,17 %), Schematrend 0,80 % (Vorjahr: 0,80 %), Karrieretrend 0,10 % (Vorjahr: 0,10 %).
Als Zeitpunkt für den Eintritt der Leistungspflicht wird unverändert zum Vorjahr das frühestmögliche Pensionsdatum angesetzt.
Veränderungen der Rückstellungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter „Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen“ bzw. „sonstige betriebliche Erträge“ ausgewiesen.
Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen:
Die Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen werden unverändert zum Vorjahr nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Verfahren der laufenden Einmalprämie auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 2,13 % (Vorjahr: 2,02 %) bilanziert. Die in der Rückstellungsveränderung enthaltene Zinskomponente von EUR 1.422.637,48 (Vorjahr: TEUR 1.310) wird im Nettozinsertrag ausgewiesen.
Als Rechnungszinssatz wird ein Durchschnittszinssatz verwendet, welcher sich aus dem Zinssatz zum Abschlussstichtag und jenen der sechs vorausgehenden Abschlussstichtagen errechnet. Des Weiteren erfolgt die Berechnung unter folgenden Annahmen: Kollektivvertragstrend 3,40 % (Vorjahr: 3,17 %), Schematrend 0,80 % (Vorjahr: 0,80 %), Karrieretrend 0,10 % (Vorjahr: 0,10 %).
Für die Barwerte der Pensionen werden darüber hinaus ASVG-Trends für Pensionisten von 2,19 % (Vorjahr: 2,01 %) angenommen.
Für die Berechnung der Krankenzusatzversicherung, welche in den sonstigen Pensionsrückstellungen ausgewiesen wird, wurden die Parameter analog den Pensionsrückstellungen verwendet.
Änderungen der Rückstellung werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter „Dotierung der Pensionsrückstellung“ bzw. „sonstige betriebliche Erträge“ ausgewiesen.
Seite 153
Jubiläumsgelder:
Die Rückstellungen für Jubiläumsgeldverpflichtungen werden unverändert zum Vorjahr nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Verfahren der laufenden Einmalprämien auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 2,13 % (Vorjahr: 2,02 %) ermittelt. Die in der Rückstellungsveränderung enthaltene Zinskomponente von EUR 157.681,62 (Vorjahr: TEUR 125) wird im Nettozinsertrag ausgewiesen.
Als Rechnungszinssatz wird ein Durchschnittszinssatz verwendet, welcher sich aus dem Zinssatz zum Abschlussstichtag und jenen der sechs vorausgehenden Abschlussstichtagen errechnet. Des Weiteren erfolgt die Berechnung unter folgenden Annahmen: Kollektivvertragstrend 3,40 % (Vorjahr: 3,17 %), Schematrend 0,80 % (Vorjahr: 0,80 %), Karrieretrend 0,10 % (Vorjahr: 0,10 %).
Als Zeitpunkt für den Eintritt der Leistungspflicht wird unverändert zum Vorjahr das frühestmögliche Anfallsalter angesetzt.
Im Rahmen der Berechnung werden ein Fluktuationsabschlag in der Höhe von 6,65 % (Vorjahr: 6,65 %) sowie ein Zuschlag zur Berücksichtigung von Lohnnebenkosten in der Höhe von 17,00 % (Vorjahr: 18,00 %) zur Anwendung gebracht.
Auslagerung:
Die Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen der ehemaligen Sparkasse Kremstal-Pyhrn AG und der EBOe FD Haag ex. West wurden zu unterschiedlichen Zeitpunkten unter Beachtung des Erlasses vom 3. August 2001 des Bundesministeriums für Finanzen an ein Versicherungsunternehmen ausgelagert.
Die nach unternehmensrechtlichen Vorschriften zu bildenden Rückstellungen hätten für Abfertigungsverpflichtungen EUR 3.615.799,16 (Vorjahr: TEUR 3.796) und für Jubiläumsgeldverpflichtungen EUR 627.711,16 (Vorjahr: TEUR 675) betragen. Die Beträge wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Verfahren der laufenden Einmalprämien auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 2,13 % (Vorjahr: 2,02 %) ermittelt.
Für die Ermittlung des Barwertes werden folgende Annahmen getroffen: Kollektivvertragstrend 3,40 % (Vorjahr: 3,17 %), Schematrend 0,80 % (Vorjahr: 0,80 %) und Karrieretrend 0,10 % (Vorjahr: 0,10 %).
Als Zeitpunkt für den Eintritt der Leistungspflicht wurde das vorgesehene Anfallsalter angesetzt. Im Rahmen der Berechnung wurde auf eine Bewertung von Austrittswahrscheinlichkeiten unter Verlust des Leistungsanspruches verzichtet.
Im Rahmen der Berechnung wurde ein Fluktuationsabschlag in der Höhe von 6,65 % (Vorjahr: 6,65 %) berücksichtigt.
Das für die Erfüllung der ausgelagerten Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen gewidmete Guthaben beim Versicherungsunternehmen beläuft sich auf EUR 4.389.440,51 (Vorjahr: TEUR 4.471). Dieser Forderungsbetrag wurde gegen die unternehmensrechtlich ermittelten Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen aufgerechnet.
Der Unterschiedsbetrag zwischen den nach unternehmensrechtlichen Vorschriften zu bildenden Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen und dem Guthaben beim Versicherungsunternehmen beläuft sich auf EUR 145.930,19 (Vorjahr: TEUR 0) und ist in der Bilanz unter „Sonstige Vermögensgegenstände“ ausgewiesen.
2.2.12Investitionszuschüsse
Investitionszuschüsse nach dem Investitionsprämiengesetz (InvPrG) werden nach der Bruttomethode, auf der Passivseite, im Posten 14 Investitionszuschüsse, ausgewiesen und nach Maßgabe der jeweiligen Nutzungsdauer des bezuschussten Anlagegutes erfolgswirksam vereinnahmt. Die erfolgswirksam vereinnahmten Beträge werden innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung offen abgesetzt von den Wertberichtigungen auf das Anlagevermögen ausgewiesen.
3.Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gegenüber dem Vorjahr werden im Berichtsjahr keine Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen.
4.Angaben zur Bilanz
In der Bilanz werden die einzelnen Bilanzposten gemäß Kapitel 2 bewertet und ausgewiesen.
In den folgenden Anhangangaben werden die Buchwerte erstmals inklusive der zeitanteiligen Zinsen ausgewiesen.Eine direkte Vergleichbarkeit mit den Vorjahresangaben ist daher nicht gegeben.
Seite 154
4.1Fristengliederung Forderungen, Guthaben und Verpflichtungen
Fristengliederung der nicht täglich fälligen Forderungen und Guthaben und der nicht täglich fälligen Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten und Nichtbanken (nach Restlaufzeiten):
      31.12.202331.12.2024
      TEUREUR
nicht täglich fällige Forderungen und Guthaben      
bis 3 Monate     2.312.8622.117.410.793,97
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr     1.215.3821.006.737.963,71
mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre     1.831.3681.869.711.171,98
mehr als 5 Jahre     5.350.9775.229.739.312,53
nicht täglich fällige Verpflichtungen       
bis 3 Monate     471.353526.075.440,57
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr     802.777581.331.392,53
mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre     704.764501.340.868,32
mehr als 5 Jahre     1.690.376915.550.889,91
4.2Aktivposten und Passivposten in Fremdwährung
In Fremdwährung sind Aktivposten im Gesamtbetrag von EUR 321.207.699,50 (Vorjahr: TEUR 302.300) und Passivposten im Gesamtbetrag von EUR 179.607.109,68 (Vorjahr: TEUR 108.344) vorhanden.
4.3Forderungen an und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
    Verbundene UnternehmenUnternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
31.12.202331.12.202431.12.202331.12.2024
    TEUREURTEUREUR
Forderungen an Kreditinstitute1.528.0001.569.518.340,5500,00
Forderungen an Kunden249.292299.364.041,7810.44210.116.782,42
     
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten20.46315.216.775,3800,00
Verbindlichkeiten ggü. Kunden21.29512.741.517,38611683.645,74
4.4Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
Die Geschäftsbeziehungen zu verbundenen Unternehmen werden zu branchenüblichen Konditionen abgewickelt.
4.5Nachrangige Vermögensgegenstände
      31.12.202331.12.2024
      TEUREUR
Forderungen an Kunden     1.294913.595,48
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere   168.157155.179.974,58
4.6Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen
Es bestehen keine Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen, welche wesentlich und marktunüblich sind.
4.7Andere Treuhandgeschäfte
Die Forderungen an Kunden enthalten Treuhandgeschäfte:
      31.12.202331.12.2024
      TEUREUR
Gemäß § 14 Abs. 2 PfandBG     1.116.9921.291.597.434,06
4.8Handelsbuch
Die Sparkasse OÖ führt ein Handelsbuch.
Das Volumen des Handelsbuches beträgt für:
      31.12.202331.12.2024
      TEUREUR
Wertpapiere     46.22036.108.561,12
Sonstige Finanzinstrumente     227522.633,31
Die Angaben zu den sonstigen Finanzinstrumenten beinhalten externe Geschäfte sowie verbuchte interne Geschäfte zu Sicherungsbeziehungen. Die Erfassung erfolgt zu Marktwerten. Das Volumen der im Handelsbuch zugeordneten sonstigen Finanzinstrumente enthielt zum 31.12.2024 Geschäfte mit einem positiven beizulegenden Zeitwert von EUR 8.242.593,83 (Vorjahr: TEUR 8.860) und Geschäfte mit einem negativen beizulegenden Zeitwert von EUR 7.719.960,52 (Vorjahr: TEUR 8.634).
Seite 155
4.9Wertpapiere
Die in Aktiva 5 bis 8 enthaltenen, zum Börsehandel zugelassenen Wertpapiere, Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen gliedern sich wie folgt:
31.12.2024
 
 
 
zum Börsehandel zugelassen
davon bewertet wie
In EUR
 
 
 
börsenotiert
nicht börsenotiert
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
1.228.793.957,14
0,06
1.207.411.928,55
0,00
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
2.791.845,84
3.662.718,91
0,00
0,00
 
 
 
 
 
31.12.2023
in TEUR
 
 
 
 
 
 
 
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
1.185.656
0
1.159.518
0
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
9.900
4.250
0
0
4.10Finanzinstrumente des Anlagevermögens
Die angeführten Werte in der folgenden Tabelle verstehen sich ohne vertragliche Zinsabgrenzung.
31.12.2024
 
 
 
Buchwert
Zeitwert
Stille Lasten
Stille Reserven
in EUR
 
 
 
 
 
 
 
Schuldtitel öffentlicher Stellen
 
 
 
605.667.970,92
567.944.130,96
37.723.839,96
 
 
 
 
 
188.286.029,98
195.000.715,99
 
6.714.686,01
 
 
 
 
 
 
 
 
Forderungen an Kreditinstitute
 
 
 
17.525.746,84
14.782.950,00
2.742.796,84
 
 
 
 
 
66.653.422,20
68.155.161,00
 
1.501.738,80
 
 
 
 
 
 
 
 
Forderungen an Kunden
 
 
 
100.413.128,34
96.226.314,12
4.186.814,22
 
 
 
 
 
5.974.648,38
6.232.403,81
 
257.755,43
 
 
 
 
 
 
 
 
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere
798.474.911,94
754.707.177,33
43.767.734,61
 
 
 
 
 
397.392.684,10
405.934.259,12
 
8.541.575,02
 
 
 
 
 
 
 
 
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
 
29.443.521,69
29.443.521,69
0,00
 
 
 
 
 
0,00
0,00
 
0,00
 
 
 
 
 
 
 
 
Gesamt
 
 
 
1.551.525.279,73
1.463.104.094,10
88.421.185,63
 
 
 
 
 
658.306.784,66
675.322.539,92
 
17.015.755,26
31.12.2023
in TEUR
 
 
 
 
 
 
 
Schuldtitel öffentlicher Stellen
 
 
 
816.037
765.640
50.398
 
 
 
 
 
128.372
135.876
 
7.504
 
 
 
 
 
 
 
 
Forderungen an Kreditinstitute
 
 
 
17.531
14.240
3.290
 
 
 
 
 
21.464
21.863
 
399
 
 
 
 
 
 
 
 
Forderungen an Kunden
 
 
 
102.904
95.908
6.996
 
 
 
 
 
5.249
5.537
 
289
 
 
 
 
 
 
 
 
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere
 
914.180
846.781
67.399
 
 
 
 
 
245.338
250.094
 
4.756
 
 
 
 
 
 
 
 
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
 
28.396
28.396
0
 
 
 
 
 
4.090
4.104
 
14
 
 
 
 
 
 
 
 
Gesamt
 
 
 
1.879.048
1.750.965
128.083
 
 
 
 
 
404.513
417.475
 
12.963
Die Abschreibung von Finanzinstrumenten des Anlagevermögens wird unterlassen, wenn die Wertminderungen voraussichtlich nicht von Dauer sind:
Bei Anlagevermögen, das Forderungen und forderungsähnliche Finanzinstrumente darstellt, werden pauschale Wertberichtigungen, die für das Kreditrisiko gebildet werden, als dauernde Wertminderung berücksichtigt und es erfolgt eine Abwertung auf den beizulegenden Wert.
Wertpapiere, die nicht den Forderungen und forderungsähnlichen Finanzinstrumenten zugeordnet werden, werden hinsichtlich zinsinduzierter Wertminderung nicht abgewertet, da eine Halteabsicht bis zum Laufzeitende gegeben ist oder eine Realisierung stiller Lasten durch vorzeitige Verkäufe ausgeschlossen wird. Da auch keine bonitätsbedingten Kriterien gemäß AFRAC 14 (Juni 2021) Rz 66 vorliegen, wird keine Abwertung auf den beizulegenden Zeitwert vorgenommen.
Die Sparkasse verwendet theoretische Preise für die Bewertung von Wertpapieren, deren Markt inaktiv ist. Die Annahme eines inaktiven Marktes wird vor allem dann getroffen, wenn für das betreffende Wertpapier nur sporadisch Kurse gebildet werden, nur geringe Volumina am Markt gehandelt werden oder keine aktuellen Kurse verfügbar sind.
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Kurs auf dem inaktiven Markt und dem Buchwert beträgt EUR 1.648,50 (Vorjahr: TEUR 4).
Seite 156
4.11Unterschiedsbeträge bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren
Die Anschaffungskosten bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren waren teilweise höher als der Rückzahlungsbetrag, der verbleibende Unterschiedsbetrag gemäß § 56 Abs. 2 BWG betrug EUR 8.841.099,77 (Vorjahr: TEUR 12.299).
Die Anschaffungskosten bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren waren teilweise niedriger als der Rückzahlungsbetrag, der verbleibende Unterschiedsbetrag gemäß § 56 Abs. 3 BWG betrug EUR 8.957.369,87 (Vorjahr: TEUR 7.955).
4.12Unterschiedsbeträge zum Börsehandel zugelassener Wertpapiere, die nicht die Eigenschaft von Finanzanlagen haben
Bei zum Börsehandel zugelassenen Wertpapieren, die nicht die Eigenschaft von Finanzanlagen haben und welche mit den Anschaffungskosten bilanziert wurden, waren die Anschaffungskosten um EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 0) niedriger als der Marktwert.
Bei zum Börsehandel zugelassenen Wertpapieren, die nicht die Eigenschaft von Finanzanlagen haben und welche mit dem Marktwert bilanziert wurden, waren die Anschaffungskosten um EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 0) niedriger als der Marktwert.
4.13Im Folgejahr fällig werdende Wertpapiere
 
 
 
 
 
 
31.12.2023
31.12.2024
 
 
 
 
 
 
TEUR
EUR
Aktiva 05
 
 
 
 
 
137.657
156.779.409,54
Passiva 03 lit. a begebene Schuldverschreibungen
 
 
 
 
93.620
40.627.084,22
4.14Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen enthalten Anteile an den folgenden wesentlichen Unternehmen und weisen nach den letzten uns vorliegenden Jahresabschlüssen Eigenkapital und Ergebnis wie folgt aus:
Firma und Sitz der Gesellschaft
Anteile am Kapital gesamt (davon indirekt) in %
Eigenkapital (i. S. UGB) TEUR
letztes Ergebnis TEUR
Jahresabschluss per Jahr
Sparkasse Oberösterreich
Kapitalanlagegesellschaft m.b.H., Linz
95,00 (95,00)
7.838
4.886
2024
AS LEASING Gesellschaft m.b.H., Linz
100,00 (100,00)
69
-2
2023
Real-Service für oberösterreichische Sparkassen Realtätenvermittlungsgesellschaft m.b.H., Wien
25,00 (43,31)
990
69
2023
Sport- und Freizeitanlagen Gesellschaft m.b.H., Linz
33,00 (33,00)
423
7
2023
LV Holding GmbH, Schwanenstadt
72,36 (72,36)
3.093
610
2023
AS Support GmbH, Linz
100,00 (100,00)
266
124
2023
FLIP Linz GmbH - Gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung finanzieller Bildung, Linz
100,00 (100,00)
10
-
-
SPK OÖ Beteiligungsholding GmbH, Linz
100,00 (100,00)
70.543
-11
2023
4.15Anlagevermögen
Der Grundwert der Grundstücke beträgt EUR 9.196.352,66 (Vorjahr: TEUR 9.239).
Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) findet sich umseitig.
Die Buchwerte der Wertpapiere im Anlagenspiegel sind ohne vertragliche Zinsabgrenzungen angegeben.
Seite 157
Bank AG 2024
Anlagespiegel (Teil 1 – Anschaffungskosten)
 
 
Anschaffungskosten per 1.1.2024
Sonstiges 2024
Zugänge 2024
Abgänge 2024
Umbuchungen 2024
Anschaffungskosten per 31.12.2024
Bezeichnung
 
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Wertpapiere
 
 
 
 
 
 
 
a) Schuldtitel öffentlicher Stellen
 
954.094.277,81
0,00
57.871.260,00
231.448.790,48
21.611.970,00
802.128.717,33
b) Forderungen an Kreditinstitute
 
39.009.070,00
0,00
45.199.676,00
0,00
0,00
84.208.746,00
c) Forderungen an Kunden
 
110.486.396,63
0,00
5.667.600,00
7.290.712,40
0,00
108.863.284,23
d) Schuldverschreibungen
 
1.161.611.070,07
0,00
192.375.891,40
137.020.644,00
-21.611.970,00
1.195.354.347,47
e) Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
36.669.996,32
0,00
154.327,88
3.943.145,96
0,00
32.881.178,24
Summe
 
2.301.870.810,83
0,00
301.268.755,28
379.703.292,84
0,00
2.223.436.273,27
 
 
 
 
 
 
 
 
Beteiligungen
 
70.255.091,59
0,00
278.932,50
913,15
0,00
70.533.110,94
 
 
 
 
 
 
 
 
Anteile an verbundenen Unternehmen
91.045.963,78
0,00
10.098.535,74
1.044.526,64
0,00
100.099.972,88
 
 
 
 
 
 
 
 
Immaterielle Vermögensgegenstände
 
 
 
 
 
 
a) Firmen-, Verschmelzungsmehrwerte
 
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
b) Sonstige
 
979.037,12
0,00
0,00
0,00
0,00
979.037,12
Summe
 
979.037,12
0,00
0,00
0,00
0,00
979.037,12
 
 
 
 
 
 
 
 
Sachanlagen
 
 
 
 
 
 
 
a) Grund und Bauten
 
114.612.606,12
0,00
10.441.093,34
0,00
-6.000,00
125.047.699,46
b) Betriebs- und Geschäftsausstattung
70.009.195,30
0,00
7.686.013,05
535.783,77
6.000,00
77.165.424,58
c) Leasingvermögen
 
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Summe
 
184.621.801,42
0,00
18.127.106,39
535.783,77
0,00
202.213.124,04
 
 
 
 
 
 
 
 
Anteile an herrschender Gesellschaft
18.798,00
0,00
0,00
0,00
0,00
18.798,00
 
 
 
 
 
 
 
 
Summe Anlagevermögen
 
2.648.791.502,74
0,00
329.773.329,91
381.284.516,40
0,00
2.597.280.316,25
Seite 158
Anlagespiegel (Teil 2 – Kumulierte Abschreibungen und Buchwert)
 
 
Kumulierte
Abschreibung per 1.1.2024
Abschreibung 2024
Zuschreibung 2024
Kum. Abschr. Abgänge per 31.12.2024
Kum. Abschr. Umbuchungen per 31.12.2024
Kumulierte
Abschreibung per 31.12.2024
Buchwert per 31.12.2024
Buchwert per 31.12.2023
Bezeichnung
 
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Wertpapiere
 
 
 
 
 
 
 
 
 
a) Schuldtitel öffentlicher Stellen
 
9.684.895,06
1.747.470,72
1.816.533,47
1.017.735,27
423.380,61
8.174.716,43
793.954.000,90
944.409.382,75
b) Forderungen an Kreditinstitute
 
14.468,00
22.206,41
7.097,45
0,00
0,00
29.576,96
84.179.169,04
38.994.602,00
c) Forderungen an Kunden
 
2.333.693,37
694.529,36
335.993,22
216.722,00
0,00
2.475.507,51
106.387.776,72
108.152.703,26
d) Schuldverschreibungen
 
2.093.123,85
2.157.470,82
5.298.312,68
-111.088,87
-423.380,64
-513.248,50
1.195.867.595,97
1.159.517.946,22
e) Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
4.184.368,57
0,00
399.696,08
347.015,93
0,03
3.437.656,53
29.443.521,71
32.485.627,75
Summe
 
18.310.548,85
4.621.677,31
7.857.632,90
1.470.384,33
0,00
13.604.208,93
2.209.832.064,34
2.283.560.261,98
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Beteiligungen
 
518.131,14
0,00
0,00
0,00
0,00
518.131,14
70.014.979,80
69.736.960,45
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anteile an verbundenen Unternehmen
1.146.303,55
0,00
0,00
1.146.303,55
-131.693,12
131.693,12
99.968.279,76
89.899.660,23
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Immaterielle Vermögensgegenstände
 
 
 
 
 
 
 
 
a) Firmen-, Verschmelzungsmehrwerte
 
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
b) Sonstige
 
94.357,33
25.470,00
0,00
0,00
0,00
119.827,33
859.209,79
884.679,79
Summe
 
94.357,33
25.470,00
0,00
0,00
0,00
119.827,33
859.209,79
884.679,79
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sachanlagen
 
 
 
 
 
 
 
 
 
a) Grund und Bauten
 
69.240.539,32
2.470.654,23
0,00
0,00
0,00
71.711.193,55
53.336.505,91
45.372.066,80
b) Betriebs- und Geschäftsausstattung
43.833.990,48
5.542.979,41
0,00
513.383,77
0,00
48.863.586,12
28.301.838,46
26.175.204,82
c) Leasingvermögen
 
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Summe
 
113.074.529,80
8.013.633,64
0,00
513.383,77
0,00
120.574.779,67
81.638.344,37
71.547.271,62
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anteile an herrschender Gesellschaft
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
18.798,00
18.798,00
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Summe Anlagevermögen
 
133.143.870,67
12.660.780,95
7.857.632,90
3.130.071,65
-131.693,12
134.948.640,19
2.462.331.676,06
2.515.647.632,07
Seite 159
4.16Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
In den immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens sind Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 826.895,79 (Vorjahr: TEUR 836) enthalten, die von einem verbundenen Unternehmen oder von einem Gesellschafter mit einer Beteiligung erworben worden sind.
4.17Investitionszuschüsse
Die Aufgliederung der Investitionszuschüsse nach den einzelnen Posten des Anlagevermögens sowie die Entwicklung während des Geschäftsjahres zeigt die nachstehende Tabelle:
in EUR
 
 
Sachanlagen
Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
Stand 31.12.2023
 
 
250.126,00
6.684,00
Zugänge
 
 
0,00
0,00
Verbrauch
 
 
70.538,00
2.228,00
Stand 31.12.2024
 
 
179.588,00
4.456,00
4.18Sonstige Vermögensgegenstände
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind folgende wesentliche Einzelposten enthalten:
 
 
 
 
 
 
31.12.2023
31.12.2024
 
 
 
 
 
 
TEUR
EUR
Finanzamt
 
 
 
 
 
4.273
7.146.390,39
Derivate
 
 
 
 
 
22.547
26.954.252,74
Sonstige Verrechnungsforderungen
 
 
 
 
 
14.644
3.267.865,31
Gold/Silber/Platinmünzen
 
 
 
 
 
6.430
8.013.539,86
Erfolgsabgrenzung
 
 
 
 
 
2.938
3.746.186,40
Liegenschaftsverrechnung
 
 
 
 
 
6
0,00
Forderungen laufender Zahlungsverkehr
 
 
 
 
1.277
5.401.538,52
Derivate in den Bilanzpositionen Sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR -464.802,19 (Vorjahr: TEUR -486), Sonstige Rückstellungen in Höhe von EUR -222.360,46 (Vorjahr: TEUR -235) und Sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 974.135,50(Vorjahr: TEUR 1.097) wurden gegen Cash Collaterals in den Bilanzposten Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von insgesamt EUR 106.972,85 (Vorjahr: TEUR 376) aufgerechnet.
4.19Derivative Finanzinstrumente
31.12.2024
in EUR
 
 
Nominalwert
Davon: Verkaufsnominale für Optionen und CDS
Buchwert Aktiv+/Passiv-
Zeitwert positiv
Zeitwert negativ
Zinssatzverträge
 
 
1.763.749.484,64
151.034.638,73
6.608.844,59
43.608.250,47
43.312.258,14
OTC-Produkte
 
 
1.758.392.484,64
151.034.638,73
6.608.844,59
43.608.250,47
43.312.258,14
Optionen
 
 
370.626.744,90
151.034.638,73
1.530.569,65
2.828.114,42
1.860.957,54
Sonstige (z.B.: Zinsswaps)
 
 
1.387.765.739,74
 
5.078.274,94
40.780.136,05
41.451.300,60
Börsegehandelte Produkte
 
 
5.357.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Optionen
 
 
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Sonstige (z.B.: Futures)
 
 
5.357.000,00
 
0,00
0,00
0,00
WP-bezogene Geschäfte
 
 
25.724.000,00
11.950.000,00
77.995,00
109.670,00
31.675,00
OTC-Produkte
 
 
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Optionen
 
 
0,00
 
0,00
0,00
0,00
Börsegehandelte Produkte
 
 
25.724.000,00
11.950.000,00
77.995,00
109.670,00
31.675,00
Optionen
 
 
25.724.000,00
11.950.000,00
77.995,00
109.670,00
31.675,00
Sonstige (z.B. Futures)
 
 
0,00
 
0,00
0,00
0,00
Wechselkursverträge
 
 
686.278.888,83
2.843.434,34
1.430.279,24
9.107.743,51
7.103.970,12
OTC-Produkte
 
 
686.278.888,83
2.843.434,34
1.430.279,24
9.107.743,51
7.103.970,12
Optionen
 
 
5.667.301,95
2.843.434,34
–1.271,13
64.724,20
65.995,64
Sonstige (z.B.: Währungsswaps)
 
 
680.611.586,88
 
1.431.550,37
9.043.019,31
7.037.974,48
 
 
 
 
 
 
 
 
Gesamtsummen
 
 
2.475.752.373,47
165.828.073,07
8.117.118,83
52.825.663,98
50.447.903,26
davon OTC-Produkte
 
 
2.444.671.373,47
153.878.073,07
8.039.123,83
52.715.993,98
50.416.228,26
davon börsegehandelte Produkte
 
 
31.081.000,00
11.950.000,00
77.995,00
109.670,00
31.675,00
Die Buchwerte sind in folgenden Bilanzposten enthalten
 
 
 
 
 
 
31.12.2024
 
 
 
 
 
 
in EUR
A12
Sonstige Vermögensgegenstände
 
 
 
 
26.955.058,44
A14
Rechnungsabgrenzungsposten
 
 
 
 
0,00
P04
Sonstige Verbindlichkeiten
 
 
 
 
15.506.370,70
P05
Rechnungsabgrenzungsposten
 
 
 
 
1.134.705,73
P06
Rückstellungen
 
 
 
 
 
2.196.863,18
Gesamt
 
 
 
 
 
 
45.792.998,05
Seite 160
31.12.2023
in TEUR
 
 
Nominalwert
Davon: Verkaufs-nominale für
Optionen und CDS
Buchwert Aktiv+/Passiv-
Zeitwert positiv
Zeitwert negativ
Zinssatzverträge
 
 
1.862.074
153.637
5.534
38.141
57.289
OTC-Produkte
 
 
1.856.079
153.637
5.534
38.141
57.289
Optionen
 
 
368.511
153.637
1.527
3.709
2.585
Sonstige (z.B.: Zinsswaps)
 
 
1.487.568
 
4.007
34.433
54.704
Börsegehandelte Produkte
 
 
5.995
0
0
0
0
Optionen
 
 
8
0
0
0
0
Sonstige (z.B.: Futures)
 
 
5.987
 
0
0
0
WP-bezogene Geschäfte
 
 
36.890
26.000
-32
378
410
OTC-Produkte
 
 
0
0
0
0
0
Optionen
 
 
0
0
0
0
0
Börsegehandelte Produkte
 
 
36.890
26.000
-32
378
410
Optionen
 
 
36.890
26.000
-32
378
410
Sonstige (z.B. Futures)
 
 
0
 
0
0
0
Wechselkursverträge
 
 
701.643
18.400
-4.547
5.468
9.629
OTC-Produkte
 
 
701.643
18.400
-4.547
5.468
9.629
Optionen
 
 
22.710
18.400
-43
702
753
Sonstige (z.B.: Währungsswaps)
 
 
678.933
 
-4.504
4.766
8.876
 
 
 
 
 
 
 
 
Gesamtsummen
 
 
2.600.607
198.037
955
43.988
67.328
davon OTC-Produkte
 
 
2.557.722
172.037
987
43.610
66.919
davon börsegehandelte Produkte
 
42.885
26.000
-32
378
410
Die Buchwerte sind in folgenden Bilanzposten enthalten
 
 
 
 
 
 
31.12.2023
 
 
 
 
 
 
in TEUR
A12
Sonstige Vermögensgegenstände
 
 
 
 
22.550
A14
Rechnungsabgrenzungsposten
 
 
 
 
1
P04
Sonstige Verbindlichkeiten
 
 
 
 
19.182
P05
Rechnungsabgrenzungsposten
 
 
 
 
1.255
P06
Rückstellungen
 
 
 
 
 
1.159
Gesamt
 
 
 
 
 
 
44.147
Die obige Darstellung berücksichtigt keinen eventuellen Hedgezusammenhang mit aktiven und passiven Posten.
Diese Tabelle enthält die Angaben gemäß § 64 Abs. 1 Z 3 BWG sowie gemäß § 238 Abs. 1 Z 1 lit b UGB.
4.20Eingebettete Derivate
31.12.2024
 
 
 
 
 
 
 
in EUR
 
 
 
 
Nominalwert
Zeitwert positiv
Zeitwert negativ
Sonstige
 
 
 
 
0,00
0,00
0,00
 
 
 
 
 
 
 
 
31.12.2023
 
 
 
 
 
 
 
in TEUR
 
 
 
 
 
 
 
Sonstige
 
 
 
 
6.400
153
0
Eingebettete Derivate werden gemäß AFRAC-Stellungnahme 15 (2020) gemeinsam mit der Basis-Verbindlichkeit bilanziert, da die eingebetteten Derivate vollständig abgesichert sind. Die Tabelle enthält daher keine Buchwerte.
4.21Interne Derivate
Zum Jahresabschlusstag stellt sich der Buchwert der internen Derivate wie folgt dar:
31.12.2024in EUR
 
 
Nominalwert
Davon: Verkaufs-
nominalwert für
Optionen und CDS
Buchwert Aktiv+/Passiv-
Zeitwert positiv
Zeitwert negativ
Externe Derivate
2.154.236.047,91
108.501.832,76
12.418.463,66
46.676.809,38
44.299.048,66
Interne Derivate
 
 
315.116.325,56
57.326.240,31
-4.301.344,83
6.148.854,60
6.148.854,60
Gesamt
 
 
2.469.352.373,47
165.828.073,07
8.117.118,83
52.825.663,98
50.447.903,26
 
 
 
 
 
 
 
 
31.12.2023
 
 
 
 
 
 
 
in TEUR
 
 
 
 
 
 
 
Externe Derivate
2.204.928
131.679
5.870
36.961
60.302
Interne Derivate
 
 
395.679
66.358
-4.915
7.027
7.027
Gesamt
 
 
2.600.607
198.037
955
43.988
67.328
4.22CVA/DVA
Bewertungsanpassungen von OTC-Derivaten durch Credit Value Adjustments (CVA) für das Kontrahentenausfallrisiko und Debit Value Adjustments (DVA) für das eigene Kreditrisiko werden für alle Derivate, die mit Modellpreisen bewertet werden, durchgeführt.
Seite 161
CVA wird durch den erwarteten Risikobetrag („expected positive exposure“) und durch die Kreditqualität des Geschäftspartners bestimmt. DVA wird durch den erwarteten Risikobetrag („expected negative exposure“) und durch die Kreditqualität der Sparkasse OÖ bestimmt.
Das in der Sparkasse implementierte Verfahren für die Berechnung des erwarteten Exposures basiert für die wichtigsten Produktklassen auf einem Modell über Abbildung durch replizierende Optionen bzw. auf einer Monte-Carlo-Simulation.
Die Ausfallwahrscheinlichkeit von nicht aktiv am Markt gehandelten Counterparties wird durch eine Anpassung der internen PDs über einen Korb von liquiden (auf dem zentraleuropäischen Markt aktiven) Emittenten durchgeführt.
Dadurch werden in das Bewertungsverfahren marktbasierte Informationen integriert.
Counterparties mit liquiden Anleihe- oder CDS Quotierungen werden direkt, aus diesen Instrumenten abgeleitete, marktbasierte Ausfallwahrscheinlichkeiten zugeordnet.
Für die Erste Group Bank als Counterparty werden die Ausfallwahrscheinlichkeiten aus den Rückkaufsniveaus für Erste Group Anleihen abgeleitet.
Bei der Ermittlung des Exposures wurden in der Regel Nettingeffekte nur für jene Counterparties berücksichtigt, bei denen ein aktuell gültiges Rechtsgutachten vorliegt.
Für mit CSA-Agreements besicherte Counterparties wurde kein CVA angesetzt, da die Schwellenwerte für eine Besicherung (Thresholds) nicht materiell sind.
4.23Anhangangaben in Zusammenhang mit Sicherungsgeschäften
Die Sparkasse verwendet Zinsswaps, Zinssatzoptionen und Währungsswaps um das Marktrisiko (Zinsänderungs-, Wechselkurs- und Kursrisiko) aus bilanziellen Vermögensgegenständen (Anleihen, Krediten, Festgelder, …) schwebenden Geschäften (Kundenderivate) und Verbindlichkeiten (Eigene Emissionen, Schuldscheindarlehen,…) einzeln (Microhedge) abzusichern.
Entsprechend der Absicherungsstrategie werden Derivate eingesetzt, um den beizulegenden Zeitwert (Fair Value) von Grundgeschäften bis 2054 (z. B. durch Tausch von fixen gegen variable Zinszahlungsströme) abzusichern.
in EUR
 
 
 
 
31.12.2023
31.12.2024
Veränderung
Fair Value Hedge
 
 
 
 
 
 
 
Positiver Zeitwert Fair Value Hedge
 
 
 
 
23.858.729,76
28.004.994,26
4.146.264,50
Negativer Zeitwert Fair Value Hedge
 
 
 
 
50.981.378,36
35.882.739,05
-15.098.639,31
Gesamt
 
 
 
 
 
 
 
Positiver Zeitwert
 
 
 
 
23.858.729,76
28.004.994,26
4.146.264,50
Negativer Zeitwert
 
 
 
 
50.981.378,36
35.882.739,05
-15.098.639,31
Die Tabelle zeigt den Anteil des beizulegenden Zeitwerts (Fair Value) des Derivats (Dirty Fair Value), der aufgrund der Sicherungsbeziehung nicht in der Bilanz dargestellt wird.
Die Effektivitätsmessung erfolgt mittels einer quantitativen Effektivitätsmessung. Für Neugeschäfte erfolgt die Effektivitätsmessung mittels Critical Terms Matching.
Dabei werden für die retrospektive Effektivitätsmessung von Fair Value Hedges die Änderungen des Zeitwertes (ohne Berücksichtigung von Stückzinsen) zwischen Sicherungsgeschäft und Grundgeschäft miteinander verglichen, wobei das abgesicherte Risiko des Grundgeschäftes durch ein hypothetisches Geschäft abgebildet wird. Für die prospektive Effizienzmessung von Fair Value Hedges wird die Wertänderung von Derivat und abgesichertem Risiko des Grundgeschäftes bei einer angenommenen Änderung der Zinskurve miteinander verglichen.
Bei Derivaten in Sicherungsbeziehungen wird der CVA als ineffizienter Anteil in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
4.24Aktive latente Steuern
Der im Berichtsjahr gemäß § 198 Abs. 9 UGB insgesamt zu aktivierende Betrag beträgt unter Anwendung eines Steuersatzes von 23 % EUR 6.138.393,11 (Vorjahr: TEUR 8.564). Die latenten Steuern beruhen auf temporären Differenzen zwischen den unternehmensrechtlichen und den steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten. Die Bewegung der latenten Steuersalden ist zurückzuführen auf Änderungen von Wertansätzen. Unsicherheiten in Bezug auf die Betragshöhe geschuldeter bzw. erstattungsfähiger Ertragsteuern werden angemessen berücksichtigt.
Steuerliche Verlustvorträge bestehen keine.
4.25Mündelgeldspareinlagen
In der Bilanz sind Mündelgeldspareinlagen von EUR 166.020.965,75 (Vorjahr: TEUR 148.476) enthalten. Eigenemissionen, welche in 2021 bzw. 2022 vollständig rückgekauft wurden und zusätzlich zur Besicherung von Mündelspareinlagen dienen, belaufen sich auf EUR 125.000.000,00 (Vorjahr: TEUR 125.000) und sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.
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4.26Sonstige Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
 
31.12.2023
31.12.2024
 
 
 
 
 
 
TEUR
EUR
Derivate
 
 
 
 
 
19.151
15.493.702,41
Einbehaltene Steuern, Gebühren und Sozialversicherungsbeiträge und Personalverrechnung
 
 
 
12.617
24.035.150,76
Refinanzierung Darlehen
 
 
 
 
 
225
0,00
Altersteilzeitansprüche
 
 
 
 
 
439
320.552,39
Zahlungsverkehr
 
 
 
 
 
20.629
17.736.250,66
Derivate in den Bilanzpositionen Sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR -464.802,19 (Vorjahr: TEUR -486), Sonstige Rückstellungen in Höhe von EUR -222.360,46 (Vorjahr: TEUR -235) und Sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 974.135,50 (Vorjahr: TEUR 1.097) wurden gegen Cash Collaterals in den Bilanzposten Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von insgesamt EUR 106.972,85 (Vorjahr: TEUR 376) aufgerechnet.
4.27Leasing- und Mietverpflichtungen
Für das folgende Geschäftsjahr bestehen Verpflichtungen aus den in der Bilanz nicht ausgewiesenen geleasten oder gemieteten Sachanlagen von EUR 5.203.546,79 (Vorjahr: TEUR 4.765); die Summe dieser Verpflichtungen für die folgenden fünf Jahre beläuft sich auf EUR 26.392.647,52 (Vorjahr: TEUR 23.907).
4.28Rückstellungen für Pensionen
Die gemäß versicherungsmathematischen Grundsätzen errechneten Rückstellungen für Pensionen ergeben eine wirtschaftlich gebotene Rückstellung von EUR 68.628.111,80 (Vorjahr: TEUR 73.966).
4.29Sonstige Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen wurden unter anderem für Remunerationen, Dienstnehmerjubiläen, Krankenzusatzversicherung, nicht konsumierte Urlaube, Eventualverbindlichkeiten, Baukosten, Sachaufwand, Derivate, Personalaufwand sowie Beratungs-, Prüfungs- und Sachverständigenkosten in Höhe von EUR 72.837.610,07 (Vorjahr: TEUR 50.250) gebildet.
Im Juli 2024 legte das Bundesfinanzgericht im Verfahren einer österreichischen Bank dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vor, ob § 6 Abs 1 Z 28 zweiter Satz UStG eine staatliche Beihilfe gemäß Art 107 Abs 1 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) darstellt. Mit einer Entscheidung ist erfahrungsgemäß in etwa ein bis zwei Jahren zu rechnen. Aus heutiger Sicht besteht nach unserer Einschätzung eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der EuGH in seiner Entscheidung das Vorliegen einer staatlichen Beihilfe bejahen wird. Zudem kann die EU-Kommission in einem gesonderten Beihilfenverfahren feststellen, dass die Beihilfe mit dem Binnenmarkt nicht vereinbar und damit auch materiell rechtswidrig ist, und auf dieser Grundlage einen Rückforderungsbeschluss fassen. Auch dies wird als wahrscheinlich eingestuft.
Der Rückstellungsberechnung liegt eine bestmögliche Schätzung zugrunde. Die sich daraus ergebende Rückstellung beträgt EUR 10.277.000,00.
4.30Bestand und Zugang von eigenen Aktien
Im Geschäftsjahr sind keine eigenen Aktien im Bestand gewesen.
4.31Nachrangiges Kapital
In den Verbindlichkeiten der Sparkasse OÖ ist nachrangiges Kapital von EUR 340.228.595,81 (Vorjahr: TEUR 376.789) enthalten:
 
 
 
 
 
 
31.12.2023
31.12.2024
 
 
 
 
 
 
TEUR
EUR
Ergänzungskapital
 
 
 
 
 
296.789
259.371.452,95
Zusätzliches Kernkapital
 
 
 
 
 
80.000
80.857.142,86
4.32Grundkapital
Das Grundkapital setzt sich zusammen aus:
 
 
 
 
 
31.12.2023
31.12.2024
Erhöhung
 
 
 
 
 
in TEUR
in EUR
EUR
Stammaktien
 
 
 
 
 
 
 
Stückaktien
 
 
 
 
52.944
52.944.237,19
0,00
 
 
 
 
 
 
 
 
Partizipationskapital
 
 
 
 
9
8.575,39
0,00
Die Zahl der Stammaktien beträgt 728.557 und die der Partizipationsscheine 118.
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4.33Aufgliederung des Kernkapitals und der ergänzenden Eigenmittel gemäß § 64 Abs. 1 Z 16 BWG
Die nach IFRS ermittelten Werte werden unter Berücksichtigung der Rücklagendotierung sowie des Bilanzgewinnes (nach Abzug der vorgesehenen Dividendenausschüttung) ausgewiesen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde vom Aufsichtsrat noch nicht festgestellt.
 
 
 
 
 
 
31.12.2023
31.12.2024
 
 
 
 
 
 
TEUR
EUR
Gesamtrisikobetrag
5.572.847
6.292.579.219,05
Kernkapital (T1)
993.159
1.082.650.705,55
Hartes Kernkapital (CET1)
913.159
1.002.650.705,55
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
80.000
80.000.000,00
Ergänzungskapital (T2)
213.643
203.096.254,90
Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
1.206.802
1.285.746.960,45
 
 
 
Harte Kernkapitalquote
16,39%
15,93%
Überschuss (+) bzw. Defizit (-) gem. Art. 465 (1) a bis d CRR bezügl. Kernkapitalquote von 4,5 %
662.381
719.484.640,69
 
 
Kernkapitalquote
17,82%
17,21%
Überschuss (+) bzw. Defizit (-) gem. Art. 465 (1) a bis b CRR bezügl. Kernkapitalquote von 6 %
658.788
705.095.952,41
 
 
 
Gesamtkapitalquote
21,66%
20,43%
Überschuss (+) bzw. Defizit (-) gem. Art. 92 (1) a bis c CRR bezügl. Gesamtkapitalquote von 8 %
760.975
782.340.622,93
Die Sparkasse OÖ hat einen Antrag auf vorzeitige Anrechnung der Jahresendgewinne nach Art. 26 Abs. 2 CRR gestellt.
Die Anteile und sonstigen Eigenmittel, die von einer herrschenden Gesellschaft begeben wurden, und von der Sparkasse gehalten werden, stellen sich wie folgt dar:
 
 
 
 
 
Herrschende Gesellschaft
Kapitalinstrument/ISIN
Nominalbetrag/Stück
Hartes Kernkapital (CET1)
 
 
 
 
Erste Group Bank AG
AT0000652011
1.000,00
4.34Vermögensgegenstände, die als Sicherheit für Verbindlichkeiten gewidmet sind
Angaben zu §§ 50 Abs. 4 und 64 Abs. 1 Z 8 BWG.
Für in der Bilanz ausgewiesene Verbindlichkeiten und unter dem Strich ausgewiesene Eventualverbindlichkeiten werden Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und andere nicht verzinsliche Wertpapiere und hypothekarisch besicherte Ausleihungen, Forderungen an Kreditinstituten, Forderungen an Kunden, Beteiligungen und Sachanlagen von EUR 3.130.534.633,67 (Vorjahr: 3.197.312) als Sicherheit für Verbindlichkeiten aus folgenden Passivgeschäften der Sparkasse OÖ sowie der Erste Group Bank AG gestellt:
Die Rechtsgrundlage der gedeckten Schuldverschreibungen hat sich am 08. Juli 2022 geändert. Das HypBG, das PfandbriefG und das FBSchVG wurden durch das PfandBG (BGBl. 199/2021) abgelöst.
 
 
 
 
 
 
31.12.2023
31.12.2024
 
 
 
 
 
 
TEUR
EUR
Wertpapier-Deckungsstock für Mündelgeldspareinlagen (Passiva 02)
100.150
79.086.526,81
Wertpapier-Deckungsstock für Pensionsrückstellung (Passiva 06)
48.531
43.736.339,35
Wertpapier-Deckungsstock für Pfand- und Kommunalbriefe von Erste Group Bank AG emittiert (Passiva U1)
1.116.992
1.291.597.434,06
Collateral Management
19.780
13.050.000,00
Credit Claims
350.000
0,00
Central Counterparty Clearing
22.820
18.071.648,31
Kredit-Deckungsstock für fundierte Anleihen (Passiva 03)
1.539.039
1.684.992.685,14
4.35Eventualverbindlichkeiten
Es bestehen folgende Eventualverbindlichkeiten, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit des Kreditinstitutes von Bedeutung sind:
 
 
 
 
 
 
31.12.2023
31.12.2024
 
 
 
 
 
 
TEUR
EUR
Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten
 
 
 
 
1.116.992
1.291.597.434,06
Bürgschaften und Garantien
 
 
 
 
 
1.023.832
1.040.706.130,87
Ausgestellte und bestätigte Dokumentenakkreditive
 
 
 
 
10.039
2.107.317,40
Eventualverbindlichkeit Haftungsverbundvereinbarung
 
 
 
 
0
423.275.721,51
Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen für Mitarbeiter
 
 
 
4.471
4.389.440,51
Pensionsverpflichtungen des Hauptverbandes
 
 
 
 
971
962.605,00
Die Eventualverbindlichkeit aus der Haftungsverbundvereinbarung bezieht sich auf die wechselseitige Verpflichtung der Haftungsverbundmitglieder, (i) finanzielle Unterstützung für in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Sparkassen zu leisten, oder (ii) im Absicherungsfall die zeitgerechte Erfüllung von bestimmten Geldforderungen von Kunden an ein anderes Haftungsverbundmitglied abzusichern. Bei einem Absicherungsfall handelt es sich um die Eröffnung des Konkurses über ein Haftungsverbundmitglied. Betreffend die Abschaffung der erweiterten Einlagensicherung des Haftungsverbunds wird auf Kapitel 1.2 Haftungsverbund verwiesen.
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4.36Bedeutende Kreditrisiken
Die unter dem Strich ausgewiesenen bedeutenden Kreditrisiken betrafen überwiegend noch nicht in Anspruch genommene Kreditzusagen und nicht ausgenützte Kreditrahmen.
4.36.1Bilanzierung der Beiträge an die Einrichtungen zur Absicherung bestimmter Gläubigeransprüche
Die Beiträge an Einrichtungen zur Absicherung bestimmter Gläubigeransprüche werden (erfolgswirksam) erfasst. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Einrichtungen:
4.36.2Einheitlicher Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism)
Durch die Verordnung (EU) Nr. 806/2014 (SRMV) wurde ein einheitlicher Abwicklungs-mechanismus (Single Resolution Mechanism - SRM) geschaffen, der seit 01.01.2016 seine Abwicklungsbefugnisse ausübt. Der SRM soll die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems stärken und künftige Krisen durch eine rechtzeitige und wirksame Abwicklung von Banken vermeiden helfen. Die SRMV legt dabei für die an der Bankenunion teilnehmenden Mitgliedstaaten den Rahmen für jene Fälle fest, in denen eine Bankenabwicklung erforderlich ist.
Der SRM sieht vor, dass ein einheitlicher Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund - SRF), welcher zur Unterstützung der Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen dienen soll, mit im Voraus erhobenen Beiträgen des Bankensektors aufgebaut wird. Die 8-jährige Aufbauphase endete 2023, die finanziellen Mittel des SRF belaufen sich auf 1 % der gedeckten Einlagen der beitragspflichtigen Institute. 2024 sind keine Beiträge für den SRF erhoben worden.
Die Festlegung der jährlich zu leistenden Beitragshöhe erfolgt durch den Ausschuss für Einheitliche Abwicklung (Single Resolution Board - SRB) und wird über die nationalen Abwicklungsbehörden (in Österreich die Finanzmarktaufsichtsbehörde) erhoben. Die individuelle Beitragshöhe richtet sich im Wesentlichen nach der institutsspezifischen Größe und dem Risikoprofil des beitragspflichtigen Instituts.
4.36.3Einlagensicherung (Deposit Guarantee Scheme)
Das System der Einlagensicherung dient dem Schutze der Einlagen von Kunden bei Kreditinstituten. Die gesetzliche Grundlage stellt in Österreich das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) dar. Der einzurichtende Einlagensicherungsfonds besteht aus verfügbaren Finanzmitteln und soll ab 2024 eine Höhe von zumindest 0,8 % der Summe der gedeckten Einlagen der Mitgliedsinstitute (Zielausstattung) aufweisen.
Seit 01.01.2019 besteht neben der einheitlichen Sicherungseinrichtung der Wirtschaftskammer Österreich (diese firmiert unter dem Namen „Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H.“, kurz ESA), welche die bisher bestehenden Sicherungseinrichtungen der Fachverbände ersetzt, auch die Sparkassen-Haftungs GmbH als eigenständige Sicherungseinrichtung für die Mitglieder des institutsbezogenen Sicherungssystems (Institutional Protection Scheme - IPS) des Haftungsverbundes.
4.36.4IPS Fonds (Ex-Ante-Fonds)
Der IPS Fonds ist ein Ex-Ante-Fonds des institutsbezogenen Sicherungssystems (IPS) des Haftungsverbundes und dient zur Sicherstellung finanzieller Unterstützungsleistungen an wirtschaftlich notleidende Mitglieder. Der IPS Fonds ist als Gesellschaft bürgerlichen Rechts ausgestaltet (IPS Fonds GesBR). Es ist vorgesehen, dass der Ex-Ante-Fonds bis Ende 2031 ein Zielvolumen von 0,5 % der Gesamtforderungen gemäß Art. 92 Abs. 3 CRR (Total Risk Exposure Amount) der konsolidierten Gruppe erreicht. Die Mitglieder haben die vereinbarte Zielausstattung im Rahmen von regelmäßigen Beitragsleistungen aufzubauen.
Die laufende Einlagenleistung seitens der Mitglieder des IPS stellen im UGB Erhöhungen an der Beteiligung der IPS Fonds GesBR dar. Die Einlagenleistungen erfolgen in voller Höhe aus dem Jahresüberschuss, andernfalls aus der Auflösung freier Rücklagen. In der Höhe der Beiträge (Einlagen) wird eine gesonderte Rücklage, ausgewiesen in den Gewinnrücklagen, dotiert, welche auf der Mitgliedsebene nicht den Eigenmitteln zugerechnet wird. Diese Gewinnrücklage stellt aufgrund der vertraglichen Regelungen eine gebundene Rücklage dar. Eine Auflösung dieser gebundenen Gewinnrücklage darf nur bei Inanspruchnahme des Ex-Ante-Fonds aufgrund eines Schadensfalles und nicht intern zur Verlustabdeckung erfolgen.
Das zurechenbare Veranlagungsergebnis wird als Beteiligungsertrag bilanziert.
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5.Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
5.1Negativzinsen
Infolge der Niedrigzinssituation in den vergangenen Jahren sind zum Teil Zinsaufwendungen aus finanziellen Vermögensgegenständen und Zinserträge aus finanziellen Verbindlichkeiten entstanden. Es werden „Negativzinsen“, die auf Kreditforderungen (Aktiva) erhoben werden in Höhe von EUR 725.265,02 (Vorjahr: TEUR 55) unter Zinsen und ähnliche Aufwendungen und „Negativzinsen“, die für Einlagen (Passiva) gezahlt werden in Höhe von EUR 1.305,22 (Vorjahr: TEUR 13) unter Zinsen und ähnliche Erträge ausgewiesen.
5.2Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten
Für nachrangige Verbindlichkeiten inklusive Ergänzungskapital werden EUR 9.342.486,06 (Vorjahr: TEUR 10.234) aufgewendet.
5.3Erträge für Verwaltungs- und Agenturdienstleistungen gegenüber Dritten
In den Provisionserträgen sind Erträge für Verwaltungs- und Agenturdienstleistungen gegenüber Dritten von EUR 22.868.147,51 (Vorjahr: TEUR 22.357) enthalten.
5.4Sonstige betriebliche Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge von EUR 5.317,11 (Vorjahr: TEUR 2) aus der Veräußerung von Betriebs- und Geschäftsausstattung enthalten.
Die Erträge aus Miet- und Pachtverträgen betragen EUR 608.283,55 (Vorjahr: TEUR 679).
Weiters sind Erträge aus der Auflösung von Drohverlustrückstellungen sonstiger Derivate in Höhe von EUR 647.172,81 (Vorjahr: TEUR 3.177), Erträge aus der Ausbuchung 30 Jahre unbewegter Sparbücher von EUR 925.277,35 (Vorjahr: TEUR 500) sowie Lehrlingsausbildungsförderungen und Bildungsprämien in Höhe von EUR 116.802,89 (Vorjahr: TEUR 138) enthalten.
5.5Aufwendungen für Abfertigungen
In den Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind Aufwendungen für Abfertigungen von EUR 2.793.015,06 (Vorjahr: TEUR 2.643) enthalten.
5.6Aufwendungen für Abschlussprüfer
Die Sparkasse ist in den Konzernabschluss der Erste Group Bank AG einbezogen, daher sind die Aufwendungen für den Abschlussprüfer im Konzernanhang der Erste Group Bank AG enthalten.
5.7Sonstige betriebliche Aufwendungen
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen von EUR 243.417,68 (Vorjahr: TEUR 213) für betrieblich nicht genutzte Liegenschaften enthalten.
In der Position sind auch die Zahlungen für den einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund) an die Finanzaufsichtsbehörde (FMA) in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 4.232), Dotierungen von Rückstellungen betreffend § 6 (1) 28 UStG in Höhe von EUR 10.277.000,00 (Vorjahr: TEUR 0) und Drohverlustrückstellungen sonstiger Derivate in Höhe von EUR 1.675.335,74 (Vorjahr: TEUR 804) enthalten.
5.8Rücklagenzuführung
Aus dem Jahresüberschuss von EUR 82.555.091,88 (Vorjahr: TEUR 109.645) wurde der Betrag von EUR 62.516.529,38 (Vorjahr: TEUR 51.715) bereits den Rücklagen zugeführt.
5.9Gesamtkapitalrentabilität
Die Gesamtkapitalrentabilität, die als Quotient des Jahresergebnisses nach Steuern (Jahresüberschuss) geteilt durch die Bilanzsumme zum Bilanzstichtag darzustellen ist, beträgt 0,5338 % (Vorjahr: 0,7283 %).
5.10Gewinnverteilungsvorschlag
Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, vom ausgewiesenen Bilanzgewinn des Jahres 2024 eine Ausschüttung auf das Grundkapital von EUR 27,50 je Aktie in Höhe von EUR 20.035.317,50 und dem verbleibenden Partizipationskapital von EUR 27,50 je Partizipationsschein in Höhe von EUR 3.245,00 – das ergibt einen Gesamtbetrag von EUR 20.038.562,50 – vorzunehmen.
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6.Angaben zu Organen und Arbeitnehmern
6.1Anzahl der Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer:innen betrug 1.358 Angestellte (Vorjahr 1.333).
Davon waren in anderen Unternehmen gegen Ersatz der Aufwendungen 1 Person (Vorjahr: 2) tätig. Der Kostenersatz wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten 7 ausgewiesen.
6.2Kredite an Vorstand und Aufsichtsrat
An die Mitglieder des Vorstandes haften Kredite von EUR 492.407,81 (Vorjahr: TEUR 456) aus und sind Haftungen von EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 10) übernommen.
An die Mitglieder des Aufsichtsrates haften Kredite von EUR 648.081,28 (Vorjahr: TEUR 794) aus.
Die Verzinsung und die sonstigen Bedingungen (Laufzeit und Besicherung) sind marktkonform.
Von Mitgliedern des Vorstandes sind Kredite von EUR 257.321,22 (Vorjahr: TEUR 30) zurückbezahlt worden.
Von Mitgliedern des Aufsichtsrates sind Kredite von EUR 140.747,70 (Vorjahr: TEUR 478) zurückbezahlt worden.
6.3Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen
Für Abfertigungen und Pensionen einschließlich ihrer Dotierung sowie Zahlungen an Pensionskassen und Mitarbeitervorsorgekassen werden für aktive und pensionierte Mitglieder des Vorstandes sowie deren Hinterbliebene EUR 203.052,84 (Vorjahr: TEUR 146) aufgewendet.
Für Arbeitnehmer:innen sowie deren Hinterbliebene werden EUR 4.980.751,05 (Vorjahr: TEUR 2.562) aufgewendet.
6.4Organbezüge
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstandes belaufen sich auf EUR 2.340.719,14 (Vorjahr: TEUR 1698).
Die Gesamtbezüge der tätigen Mitglieder des Aufsichtsrates belaufen sich auf EUR 347.632,10 (Vorjahr: TEUR 387).
6.5Anteilsbasierte Vergütung
Der gesamte in der Berichtsperiode erfasste Aufwand für anteilsbasierte Vergütungen beläuft sich auf EUR 0,46 Mio. (Vorjahr: EUR 0,57 Mio.).Der zum Bilanzstichtag ausgewiesene Buchwert der Rückstellung aus anteilsbasierten Vergütungen beläuft sich auf EUR 0,55 Mio. (Vorjahr: EUR 0,60 Mio.).
WeShare Programm
Das WeShare-Participation Programm ist eine anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Aktien der Erste Group Bank AG. Dieses Programm wird Mitarbeiter:innen der Sparkasse angeboten, sofern bestimmte Voraussetzungen (z.B. Kapital- und Liquiditätsanforderungen, beschlossene Dividendenausschüttung, EZB Genehmigung) erfüllt sind.
Im Rahmen des WeShare-Participation Programm erhalten alle Mitarbeiter:innen, die im Jahr 2024 mindestens 6 Monate bei der Sparkasse beschäftigt waren und sich bis zum Zeitpunkt der Übertragung der Aktien im Juni 2025 noch in einem aufrechten Dienstverhältnis zur Sparkasse befinden, Gratisaktien der Erste Group Bank AG im Gegenwert von EUR 350,00 netto. Dafür wurde, ausgehend von der Anzahl der berechtigten Mitarbeiter:innen eine entsprechende Rückstellung gebildet. Der Buchwert der Rückstellung beläuft sich auf EUR 550.000,00 (Vorjahr: TEUR 600).
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6.6Namen der Organmitglieder
Folgende Personen sind als Mitglieder des Vorstandes tätig:
Mag. Stefanie Christina HUBER (Generaldirektorin)
Mag. Manuel MOLNAR, MBA (Vorstandsmitglied), Vorstand seit 01.01.2024
Maximilian POINTNER (Vorstandsmitglied)
Mag. Martin PUNZENBERGER (Vorstandsmitglied), Vorstand seit 01.01.2024
Folgende Personen sind als Mitglieder des Aufsichtsrates tätig:
Mag. Rudolf KRAUS (Vorsitzender)
Mag. Dr. Kornelia WAITZ-RAMSAUER (1. Vorsitzender-Stellvertreterin, bis 29.04.2024)
Mag. Michael NÖSSLBÖCK (1. Vorsitzender-Stellvertreter, ab 30.04.2024)
Mag. Norbert JUNGREITHMAYR (2. Vorsitzender-Stellvertreter)
MMag. Gerda HOLZINGER-BURGSTALLER
Mag. Gerd SCHACHERMAYER
Mag. Wolfgang SONNLEITNER
Georg STARHEMBERG
Mag. Christiane TUSEK
Vom Betriebsrat in den Aufsichtsrat entsandte Mitglieder:
BR-Vorsitzende Petra LIEDL
Simone KLEINBAUER (BR-Vorsitzende Stellvertreterin)
Silvia GABER
Hermann NUSIME
Staatskommissärin:
Bezirkshauptfrau Mag. Carmen BREITWIESER (Landesregierung OÖ), bis 31.01.2024
Mag. Magdalena LÖTTNER-BIGONSKI (Direktorin für Inneres und Kommunales Land OÖ), ab 01.02.2024
Staatskommissärin-Stellvertreter:
Regierungsrat Amtsrat Günter WEISSMANN (Landesregierung OÖ), bis 31.01.2024
Mag. Wolfgang LANGEDER (stv. Büroleitung Landeshauptmann Thomas Stelzer), ab 01.02.2024
Seite 168
7.Ereignisse nach dem Abschlussstichtag
Durch das BGBl. I Nr. 7/2025 wurden im Stabilitätsabgabegesetz (StabAbgG) zum einen die in den §§ 3 und 4 StabAbgG normierten Prozentsätze erhöht und zum anderen laut § 5 StabAbgG für die Kalenderjahre 2025 und 2026 eine Sonderzahlung eingeführt. Für die Sparkasse OÖ ergibt sich aus der Gesetzesänderung eine Auswirkung von rd. EUR 4 bis 5 Mio.
Linz, den 04. April 2025
SPARKASSE OBERÖSTERREICH BANK AG
Der Vorstand:
Die Sparkasse OÖ ist im Firmenbuch beim Landesgericht Linz als Handelsgericht unter der FN 078633m eingetragen.
Seite 191
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