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INHALTSVERZEICHNIS
KONZERN
Bestätigungsvermerk2-7
Erklärung gemäß § 124 BörseG8-9
Konzern Lagebericht 202310-20
Konzern Abschluss 202323-26
Anhang (Notes) zum Abschluss der Sparkasse Oberösterreich – Konzern27-127
Glossar128-130
Abkürzungsverzeichnis131
BANK AG
Bestätigungsvermerk134-137
Bank AG Lagebericht 2023138-148
Bilanz und GuV 2023149-151
Anhang zum Jahresabschluss 2023152-184
Bezüglich der Offenlegungspflichten gemäß Teil 8 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 verweisen wir auf die Homepage der Erste Group Bank AG. Ein entsprechender Link ist unter www.sparkasse-ooe.at http://www.sparkasse-ooe.at – Basel II Offenlegung zu finden.
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BESTÄTIGUNGSVERMERK
Bericht zum Konzernabschluss
Wir haben den Konzernabschluss der Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, und ihrer Tochterunternehmen (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzerngeldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2023 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und dem Bankwesengesetz.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Wertminderungen von Krediten und Darlehen an Kunden (erwartete Kreditverluste)
Sachverhalt
Wertminderungen von Krediten und Darlehen stellen die beste Schätzung des Managements hinsichtlich der erwarteten Verluste aus dem Kreditportfolio zum Abschlussstichtag dar.
Für Kredite und Darlehen an Kunden in Höhe von EUR 9.667,2 Mio., die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, hat die Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, zum 31. Dezember 2023 Risikovorsorgen in Höhe von EUR 178,0 Mio. zur Abdeckung von Wertminderungen gebildet. Die Bestimmung der Höhe der Risikovorsorgen unterliegt aufgrund der einfließenden Annahmen und zu treffenden Einschätzungen einem erheblichen Ermessensspielraum des Managements.
Die Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, hat zur Ermittlung von erwarteten Kreditverlusten interne Richtlinien und spezifische Prozesse implementiert. Diese hängen maßgeblich von quantitativen und qualitativen Kriterien ab und erfordern Einschätzungen und Ermessensausübungen des Managements.
Zur Bestimmung der Höhe der Wertminderungen werden gemäß IFRS 9 szenariobasierte Discounted-Cashflow-Methoden angewandt:
Kollektiv ermittelte Wertminderungen
Für nicht ausgefallene Kredite werden Wertminderungen kollektiv ermittelt und entsprechen, sofern keine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos eingetreten ist, den erwarteten Kreditverlusten bei Ausfall innerhalb der nächsten 12 Monate. Bei einem signifikanten Anstieg des Kreditrisikos von nicht ausgefallenen Krediten werden Wertminderungen in Höhe des erwarteten Verlusts über die Restlaufzeit dieser ermittelt. Ebenso werden erwartete Verluste über die Restlaufzeit für jene nicht wertgeminderte Kredite und Darlehen ermittelt, denen im Rahmen der IFRS 9-Umstellung (2018) wegen fehlender Daten kein Kreditrisiko zum Zugangszeitpunkt zugeordnet werden konnte.
Für ausgefallene Kredite und Darlehen mit vergleichbarem Risikoprofil, die für sich genommen nicht als signifikant zu betrachten sind, werden die erwarteten Kreditverluste ebenfalls kollektiv ermittelt.
Im Rahmen der kollektiven Ermittlung von erwarteten Kreditverlusten werden Ausfallswahrscheinlichkeiten, zukunftsgerichtete Informationen und Parameter, auf Basis derer die erwarteten Cashflows sowie die erwarteten Erlöse aus Sicherheiten geschätzt werden, berücksichtigt. Diese Schätzungen werden mit Hilfe statistischer Modelle vorgenommen.
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Nicht kollektiv ermittelte Wertminderungen
Für ausgefallene Kredite und Darlehen, die auf Kreditnehmerebene als signifikant zu betrachten sind, werden erwartete Kreditverluste in einer Einzelfallbetrachtung ermittelt. Diese Wertminderungen werden unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit einzelner Szenarien, der erwarteten Cashflows sowie der erwarteten Erlöse aus der Verwertung von Sicherheiten bestimmt.
Die Modelle, die zur Ermittlung von Wertminderungen entwickelt und implementiert wurden, sind spezifisch für die einzelnen Kreditportfolios. Sowohl für Produkte als auch für das wirtschaftliche Umfeld werden länderspezifische und zukunftsgerichtete Merkmale verwendet, die für die jeweilige Verlustschätzung relevant sind, was zu einer erhöhten Komplexität der Modelle und Inputfaktoren führt. Die der Schätzung von Wertminderungen von Krediten und Darlehen, insbesondere der Berücksichtigung zukünftiger wirtschaftlicher Verhältnisse, inhärenten Unsicherheiten sind auch 2023 durch die geopolitische und wirtschaftliche Situation erhöht.
Die Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz hat diesem Umstand durch kollektive Stufenzuteilung und In-Model Anpassung Rechnung getragen:
Zum einen wurden auf der Grundlage expertenbasierter Kriterienkataloge Kundengruppen identifiziert, die von den negativen wirtschaftlichen Entwicklungen potenziell besonders betroffen sind. Für diese Kundengruppen wird untersucht, ob es zu einer kollektiven signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos gekommen ist, die am einzelnen Finanzinstrument noch nicht feststellbar ist (kollektive Stufenzuteilung).
Bei den in die Modellierung der erwarteten Kreditverluste einbezogenen zukunftsgerichteten Informationen trägt die Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz wie in Note 39 weiter ausgeführt, der erhöhten Unsicherheit über die zukünftigen volkswirtschaftlichen Entwicklungen durch Anpassungen der makroökonomischen Annahmen und eine hohe Gewichtung des verwendeten Downside-Szenarios Rechnung (In-Model Anpassung).
Details zur Methodik werden in Note 39 dargestellt.
Aufgrund
des großen Ermessensspielraums des Managements in der Ausgestaltung der Overlays, inkl der Festlegung und Gewichtung makroökonomischer Zukunftsszenarien,
der hohen Unsicherheiten der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklungen, die mit einem hohen Maß an prüferischem Ermessen einhergehen,
der Komplexität der Modelle und interdependenten Annahmen und des damit verbundenen Prüfungsaufwands und
des Volumens der Risikovorsorgen
haben wir diesen Bereich als wesentlichen Prüfungssachverhalt identifiziert.
Prüferisches Vorgehen
Um die Angemessenheit der Wertminderungen von Krediten und Darlehen an Kunden zu beurteilen, haben wir
unser Verständnis der von der Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz angewandten Berechnungsmethodik für erwartete Kreditverluste auf der Grundlage von Richtlinien, Dokumentationen und Interviews aktualisiert und die Übereinstimmung mit den Anforderungen von IFRS 9 überprüft. Dabei lag der Schwerpunkt auf den Anpassungen von Methoden und Prozessen, die angewendet wurden, um die erhöhten Unsicherheiten im gegenwärtigen und zukünftigen Umfeld in den erwarteten Kreditverlusten zu erfassen.
die Kontrollaktivitäten im Kreditrisikomanagement und in den Kreditgeschäftsprozessen evaluiert und Schlüsselkontrollen getestet, insbesondere hinsichtlich der Kreditgenehmigung, der laufenden Überwachung und des Frühwarnungssystems, sowie der Prozesse rund um die Früherkennung von Ausfällen sowie die Beurteilung, dass eine Rückzahlung als unwahrscheinlich erachtet wird („unlikely to pay“, UTP), erhoben und kritisch gewürdigt.
im Bereich der Ratingmodelle und Sicherheitenbewertung Kontrollaktivitäten evaluiert und Schlüsselkontrollen getestet.
die Modell-Governance sowie Validierungsprozesse evaluiert und jene Informationen kritisch gewürdigt, die an das Management berichtet wurden. Wir haben mithilfe unserer Experten die Ergebnisse von Backtesting und Modellvalidierungen überprüft.
die Angemessenheit von Kreditrisiko-Parametern und -Modellen unter Berücksichtigung der möglichen Strukturbrüche in den beobachtbaren Daten untersucht und kritisch gewürdigt und die Plausibilität von Erwartungen und Schätzungen, die aufgrund solcher Verzerrungen vorgenommen wurden, um signifikante Erhöhungen des Kreditrisikos einzelner Kunden oder von Kundengruppen zu identifizieren, beurteilt.
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für ausgewählte Portfolien die korrekte Stufenzuteilung gemäß den relevanten Richtlinien getestet.
Sensitivitäten und Auswirkungen der IFRS-9 spezifischen Modellaspekte analysiert.
evaluiert, ob Schlüsselkomponenten der Berechnung der erwarteten Kreditverluste (Expected Credit Loss-Berechnung) korrekt in die Modelle einbezogen werden, indem wir Walkthroughs durchgeführt und Steuerungstabellen überprüft haben.
für ausgewählte Portfolien die korrekte Expected Credit Loss-Berechnung getestet.
die Angemessenheit und Plausibilität zukunftsgerichteter Informationen beurteilt, die in die Schätzungen einfließen. Dabei haben wir insbesondere die zugrunde gelegten makroökonomischen Prognosen mit externen Informationsquellen verglichen und die Szenariengewichtung kritisch gewürdigt.
anhand von Stichproben getestet, ob Verlustereignisse gemäß den internen Richtlinien identifiziert wurden, und beurteilt, ob Ereignisse eingetreten sind, welche die Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers in Bezug auf die Kreditforderung erheblich beeinflussen. Außerdem haben wir anhand von Stichproben die Angemessenheit der Risikovorsorgen geprüft und die unterstellten Szenarien sowie die geschätzten erwarteten Cashflows beurteilt.
Verweis auf weitergehende Informationen
Zu weiteren Details über die Bestimmung von erwarteten Kreditverlusten sowie über die Ausgestaltung der dafür eingesetzten Modelle verweisen wir auf die Ausführungen des Managements in Punkt c) „Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen“ und Punkt 36. „Bemessung des erwarteten Kreditverlustes“.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnisse aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter der Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und dem Bankwesengesetz ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sofern einschlägig anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
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Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und sofern einschlägig damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichtes in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichtes durchgeführt.
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Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und dessen Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Gemäß §§ 23 und 24 SpG ist die Prüfungsstelle des Sparkassen-Prüfungsverbandes der gesetzliche Abschlussprüfer der österreichischen Sparkassen. Aufgrund § 23 Abs. 3 SpG i. V. m. §§ 60 und 61 BWG erstreckt sich die Prüfpflicht auch auf den Konzernabschluss.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Art. 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Sparkasse Oberösterreich gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr MMag. Herwig Hierzer, MBA.
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Konzernabschluss 2023
Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz
Wien, den 18. März 2024
Sparkassen-Prüfungsverband1
Prüfungsstelle
1Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.
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ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER:INNEN
Gemäß § 124 BörseG
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Einzel- und der Konzernjahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten und der Gesamtheit der in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen vermitteln, und dass der Einzel- und der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage der Sparkasse Oberösterreich Bank AG und der Gesamtheit der in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen so darstellen, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass es die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten, denen sie ausgesetzt sind, beschreiben.
Linz, den 18. März 2024
Der Vorstand
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Im Berichtsjahr 2023 waren die Verantwortungsbereiche wie folgt aufgeteilt:
Mag. Stefanie Christina HUBERMaximilian POINTNERHerbert WALZHOFER
Marketing & KommunikationDatenqualität & DigitalisierungPrivatkunden Linz
Corporate BankingFinanzen und ControllingPrivatkunden OÖ West
Human ResourcesImmobilien & BetriebsmanagementPrivatkunden OÖ Ost
TreasuryKreditrisikomanagementVermögenskunden
Kunde & VertriebsunterstützungGeschäftskunden und Freie Berufe
Strat. Risikomanagement & ORG/IT
Beteiligungen
Vorstandsbüro & Compliance *)
Innenrevision *)
*) sachlich dem Gesamtvorstand unterstellt
Verantwortungsbereiche des Vorstandes ab 1. Jänner 2024:
Mag. Stefanie Christina HUBERMag. ManuelMOLNAR, MBAMaximilian POINTNERMag. Martin PUNZENBERGER
SparkassenbüroPrivatkundenDatenqualität & DigitalisierungFinanzen & Controlling, Beteiligungsinvestment
Strategie & NachhaltigkeitGeschäftskunden und Freie BerufeKreditrisikomanagementImmobilien & Betriebsmanagement
Human ResourcesPrivate Banking & Wealth ManagementStrategisches Risiko-management & ORG/ITBeteiligungen
Marketing & KommunikationCorporate BankingVertriebsunterstützung
TreasuryKunde & Vertriebssteuerung
Compliance & Recht *)
Innenrevision *)
*) sachlich dem Gesamtvorstand unterstellt
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KONZERN LAGEBERICHT 2023
1.Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage
1.1Rahmenbedingungen
Bei nach wie vor sehr hoher Inflation befand sich Österreichs Wirtschaft 2023 in einer Rezession. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) sank infolge schwacher Entwicklungen im Großhandel und der Industrie um (vorläufig) bis zu 0,8 %. Im Euroraum hingegen stieg das BIP um 0,6 %.
Die Inflationsrate lag in Österreich im Jahresdurchschnitt bei 7,8 %, nach 8,6 % im Jahr 2022. Im Jahresverlauf 2023 sank die Teuerung von 11,2 % im Jänner auf 5,3 % im November, um im Dezember auf 5,6 % zu steigen. Mehr als die Hälfte der Inflation des Jahres 2023 in Höhe von 7,8 % ist auf starke Preisanstiege in der Gastronomie, bei Nahrungsmitteln, der Haushaltsenergie und der Wohnungsinstandhaltung zurückzuführen. Preisdämpfend hingegen wirkten laut Statistik Austria die niedrigeren Treibstoffpreise.
Die Wertschöpfung der österreichischen Branchen entwickelte sich 2023 mit in Summe -0,6 % negativ. Eine rückläufige Industrieproduktion (-1,7 %, davon -1,5 % Bauwesen) stand dabei einem expansiven Dienstleistungssektor (+1,7 %, davon +3,0 % Finanz- und Versicherungsdienstleistungen) gegenüber. Die rückläufige Entwicklung der Industrie zog industrienahe Sektoren, wie zum Beispiel den Verkehrssektor (-6,0 %) ebenfalls in die Rezession. Auch der Handel (-5,5 %) und die Land- und Forstwirtschaft (-6,0 %) entwickelten sich rückläufig.
Der Fremdenverkehr (+3,5 %) erholte sich vom Einbruch während der Pandemie und profitierte von der zunehmenden Nachfrage aus dem Ausland.
Die schwache Weltwirtschaft belastete auch Österreichs Außenhandel, sodass die Exporte (+1,2 %) nur geringe Anstiege verzeichneten und die Importe (-1,3 %) rückläufig waren. Der Leistungsbilanzsaldo erreichte mit 2,6 % des BIP wieder einen positiven Wert, nach -0,3 % des BIP im Vorjahr.
Eine generell hohe Unsicherheit sowie die stark gestiegenen Zinsen hemmten die Investitionen der Unternehmen, die um 2,0 % unter dem Vorjahr lagen. Der Konsum (0,0 %) stagnierte infolge der gesunkenen Kaufkraft.
Die negative Wirtschaftsentwicklung schlug auch auf den österreichischen Arbeitsmarkt durch. Zwar nahm die Zahl der unselbständig aktiv Beschäftigten um 1,1 % auf 3.956.271 Personen zu, es stieg aber auch die Zahl der Arbeitslosen und der Personen in Schulung um 6,4 % auf 399.005 Personen merklich an. Die österreichische Arbeitslosenrate (gemäß Eurostat-Definition) stieg von 4,8 % im Jahresdurchschnitt 2022 auf 5,1 % im vorläufigen Jahresdurchschnitt 2023 (bis Stand November) und blieb unter dem Vergleichswert der Europäischen Union (mit vorläufigen 6,0 %).
Die Anzahl der Unternehmenskonkurse lag 2023 mit 5.401 Fällen deutlich höher als 2022 (+13 %). Dabei war die Baubranche das Sorgenkind der ansteigenden Entwicklung. Auch die eröffneten Privatkonkurse waren mit 8.956 Fällen um +9,5 % höher als im Vorjahr. Laut KSV war allerdings eine Insolvenzwelle auch zum Jahresende 2023 nicht in Sicht, womit die österreichische Wirtschaft angesichts der großen Herausforderungen krisenresistent blieb.
Die hohen Preissteigerungsraten führten zu Steuer- Mehreinnahmen des Staates, während die pandemiebedingten Ausgaben wegfielen. Zwar belasteten die Strompreisbremse und die Abgeltung der kalten Progression das Budget, doch insgesamt verbesserten sich der Budgetsaldo und die Staatsverschuldung (in % des prognostizierten BIP). 2023 betrug Österreichs öffentlicher Schuldenstand nach den aktuell vorliegenden Zahlen vom 3. Quartal 2023 78,2 % des BIP oder EUR 369,4 Mrd. Damit wurde das Maastricht-Ziel von 60 % des BIP wie schon in den Jahren davor nicht erreicht. Das Budgetdefizit des Staates dürfte 2023 gemäß Prognosen auf (vorläufig) 2,3 % bis 2,8 % des BIP zurückgegangen sein, womit das Maastricht-Limit von maximal 3,0 % des BIP nach drei Jahren wieder eingehalten wurde.
Um der hohen Inflation entgegenzuwirken, hat die EZB die Leitzinsen weiter angehoben. Seit 21. Juli 2022 wurde der Hauptrefinanzierungssatz in insgesamt zehn Schritten von 0 % auf 4,5 % hinaufgesetzt. Ebenso wurde der Einlagensatz für Banken, die Geld über Nacht bei der EZB parken, von -0,5 % auf 4,0 % erhöht.
Die Zinssätze der österreichischen Kreditinstitute stiegen 2023 sowohl in den Beständen des Kredit- als auch des Einlagengeschäfts an.
Die Banken konnten trotz Verschärfung der Kreditrichtlinien die Kreditvergaben ausweiten. Im steigenden Zinsumfeld erhöhte sich das inländische Kreditvolumen um 0,5 %. Unternehmensfinanzierungen stiegen an (+2,2 %), während Privatkredite (-2,1 %, davon Wohnbaukredite -2,7 %) rückläufig waren. Die Entwicklung ging mit rückläufigen Immobilienpreisen einher, wie dem Wohnimmobilienindex der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) zu entnehmen ist (-2,9 % mit Stand von 3. Quartal 2023).
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Die Sparquote reduzierte sich von 9,2 % im Vorjahr auf (vorläufig) 8,9 % des verfügbaren Einkommens privater Haushalte, blieb aber noch über den Werten von vor der Pandemie. Entsprechend verlief die Entwicklung bei den Bankeinlagen privater Kund:innen bis November 2023 mit -1,2 % rückläufig. Bei den Unternehmen war bei den Einlagen sogar ein noch größerer Rückgang (-3,7 %) festzustellen.
Die Loan-to-Deposit Ratio der österreichischen Banken (Inländische Kundenkredite in % der inländischen Kundeneinlagen) hat sich im Vergleich zum Vorjahr erhöht und betrug im November 2023 100,2 % (2022: 96,9 %).
Das FMSG empfahl in seiner Sitzung im Dezember der Finanzmarktaufsicht, den antizyklischen Kapitalpuffer bei 0 % der risikogewichteten Aktiva zu belassen. Das Gremium hielt die Banken allerdings dazu an, ihre derzeit hohen Gewinne für eine Verbesserung ihrer Kapitalisierung zu verwenden. Durch eine verbesserte Kapitalbasis soll sichergestellt werden, dass Banken für steigende Risiken vor dem Hintergrund höherer Zinsen und der wirtschaftlichen Abkühlung gewappnet sind. Bei gewerblichen Immobilienfinanzierungen schloss sich das Gremium der Oesterreichischen Nationalbank der Einschätzung der Finanzmarktaufsicht, der Europäischen Zentralbank sowie dem Europäischen Rat für Systemrisiken an, die vor den Verwundbarkeiten am Gewerbeimmobilienmarkt warnen. Bezüglich KIM-Verordnung hielt das Gremium fest, dass eine unverhältnismäßige Einschränkung der Kreditvergabe aufgrund nicht ausgenutzter Ausnahmekontingente nicht festgestellt werden konnte.
Für die Wiener Börse war 2023 ein positives Jahr und der Austrian Traded Index (Aktienindex ATX) stieg gemessen zu Schlusspreisen und ausgehend von einem Indexstand von 3.126,39 Ende 2022 um 9,9 % auf 3.434,97 an.
Das Betriebsergebnis der österreichischen Banken lag per 3. Quartal 2023 bei EUR 10,2 Mrd. Der Nettozinsertrag betrug dabei EUR 11,9 Mrd. und der Provisionssaldo EUR 3,6 Mrd. Die Verwaltungs- und Sonstigen -Aufwendungen lagen bei EUR 8,4 Mrd., wobei EUR 4,5 Mrd. davon auf Personalaufwendungen entfielen. Bei einer Bilanzsumme von EUR 1.021,4 Mrd. betrug das Periodenergebnis (nach Steuern und Minderheitenanteilen) EUR 9,0 Mrd.
Das Gesellschaftsrechtliche COVID-19 Gesetz (COVID-19-GesG) ist per 30.06.2023 außer Kraft getreten. Das Virtuelle Gesellschafterversammlungen-Gesetz (VirtGesG) ist mit Wirkung zum 14.07.2023 in Kraft getreten. Damit wurde eine dauerhafte gesetzliche Grundlage für virtuelle sowie hybride Gesellschafterversammlungen einer Gesellschaft geschaffen. Das Gesellschaftsrechtliche Digitalisierungsgesetz 2023 (GesDigG) tritt mit Wirkung zum 01.01.2024 in Kraft.
Im Bereich des Bankaufsichtsrechts trat im Geschäftsjahr 2023 unter anderem das Hinweisgeber:innen-Schutzgesetz (HSchG) in Kraft. Zudem wurde das Barrierefreiheitsgesetz beschlossen, wonach ab 28.06.2025 Unternehmen grundsätzlich verpflichtet sind, nur noch barrierefreie Produkte und Dienstleistungen auf den Markt zu bringen, sofern diese vom Geltungsbereich des Gesetzes umfasst sind. Insbesondere sind Bankdienstleistungen für Verbraucher:innen sowie Selbstbedienungsterminals von den neuen Barrierefreiheitsanforderungen umfasst. Weiters wurde zur Erleichterung der Kreditvergabe an Senior:innen § 9 Abs. 5 Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG) novelliert; diese Änderung trat mit 01.05.2023 in Kraft.
Die FMA hat im März 2023 das neue Rundschreiben zur Eignungsprüfung von Geschäftsleiter:innen, Aufsichtsratsmitgliedern und Inhaber:innen von Schlüsselfunktionen (FMA-Fit & Proper Rundschreiben) veröffentlicht. Seit 01.08.2022 gilt nach wie vor die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO) der FMA, mit der den Banken kreditnehmerbasierte Vergabequoten bei privaten Wohnimmobilienfinanzierungen vorgegeben werden. Laut dem Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) wirkt die geringere Neukreditvergabe dämpfend auf das erhöhte systemische Risiko, dieser Effekt wird allerdings durch andere Entwicklungen, wie den Rückgang der Immobilienpreise, den Anstieg der Zinsen und die schlechtere Entwicklung der Einkommen mehr als kompensiert. Ein massiver Einbruch des Neukreditvolumens ist bereits nachweislich eingetreten.
Auf EU-Ebene wurden hinsichtlich der im Mai 2023 veröffentlichten Legislativvorschläge der EU-Kommission zur Kleinanlegerstrategie (Omnibus-RL [MiFID/IDD] und PRIIPs-Änderungs-VO) Ende September Berichtsentwürfe des Wirtschafts- und Währungsausschusses (ECON) des Europäischen Parlaments veröffentlicht. Zudem hat die EU-Kommission einen Legislativvorschlag zum digitalen Euro sowie zur Financial Data Access Verordnung (FIDAR) und zur Überarbeitung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD 2) veröffentlicht. Ferner wurden die Triloggespräche betreffend den Legislativvorschlag zur Verordnung über Echtzeitüberweisungen abgeschlossen und eine vorläufige Einigung erzielt. Weiters wurde die Überarbeitung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie abgeschlossen und die neue Richtlinie (RL (EU) 2023/2225) am 30.10.2023 im Amtsblatt veröffentlicht; die Umsetzungsfrist endet hier am 20.11.2025. Zudem ist die Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher:innen (RL (EU) 2020/1828) in das österreichische Recht umzusetzen; die Umsetzung ist noch nicht erfolgt (die Richtlinie hatte hierfür eine Umsetzungsfrist bis 25.12.2022 vorgesehen (mit Anwendung ab 25.06.2023)). Weiters soll Basel IV bis 01.01.2025 in der EU umgesetzt sein mit einigen spezifischen Übergangsfristen, insbesondere für den Output-Floor für IRB-Banken und neue Unternehmensbeteiligungen.
Das Thema der Nachhaltigkeit wird die Sparkasse Oberösterreich weiterhin begleiten: aus regulatorischer Sicht (in allgemeinen Regelungen, aber auch in Rechtsgrundlagen wie der Taxonomie-VO, den delegierten Verordnungen zur EU Taxonomie VO aus 2023 (delegierter Umweltrechtsakt, Erweiterung des delegierten Klimarechtaktes), Disclosure-VO, Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), Eco Label VO, des EZB Leitfadens zu Klima- und Umweltrisiken, der EBA Leitlinien zur Kreditvergabe und überprüfung und des EBA Diskussionspapiers zu ESG Risiken).
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Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat im Oktober 2023 ihre Prüfungsschwerpunkte für die Prüfungssaison 2024 veröffentlicht. In einem wirtschaftlichen Kontext, der von hoher Inflation, verstärkten geopolitischen Spannungen und raschen technologischen Veränderungen geprägt ist, plant die ESMA, eine genaue Markt- und Risikoüberwachung zu gewährleisten und die wirksame Umsetzung des europäischen Regulierungsrahmens im Zusammenhang mit dem digitalen Wandel und der Nachhaltigkeit zu unterstützen.
Seitens der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) wird für das Jahr 2024 der Fokus insbesondere auf der Umsetzung das Bankenpakets (Basel IV) sowie der Ausarbeitung der Level 2-Maßnahmen für die MiCAR (Verordnung über Märkte für Krypto-Assets) und DORA (Verordnung über digitale Betriebsabläufe) liegen. Die EBA identifiziert für 2024 folgende fünf Prioritäten:
1)Umsetzung des EU-Bankenpakets (CRR III / CRD VI – d. h. Basel IV);
2)Überwachung der Finanzstabilität und Nachhaltigkeit vor dem Hintergrund steigender Zinssätze und Unsicherheit;
3)Bereitstellung einer Dateninfrastruktur für die unterschiedlichen Stakeholder;
4)Entwicklung von Aufsichts- und Überwachungskapazitäten DORA und MiCAR;
5)Verstärkter Fokus auf Innovation und Verbraucher:innen (einschließlich des Zugangs zu Finanz-dienstleistungen) bei gleichzeitiger Vorbereitung des Übergangs zum neuen Anti-Geldwäsche-Regime (EU-AML-Package mit EU-Anti-Geldwäsche-Behörde).
Die Sparkasse Oberösterreich wird sich mit den nachfolgend angekündigten Aufsichts- und Prüfschwerpunkten der FMA und der OeNB für das Jahr 2024 auseinandersetzen:
1)Resilienz und Stabilität: die Krisenfestigkeit der beaufsichtigten Finanzdienstleister zu stärken sowie die Stabilität des Finanzmarktes Österreich als Ganzes zu wahren.
2)Digitaler Wandel: die Chancen der Digitalisierung zu nutzen und gleichzeitig die damit verknüpften Risiken konsequent zu adressieren.
3)Neue Geschäftsmodelle: innovative Geschäftsmodelle möglichst früh aufsichtlich zu begleiten, um so die Innovationskraft des österreichischen Finanzmarktes zu fördern, für faire Wettbewerbsbedingungen Sorge zu tragen und einen angemessenen Verbraucherschutz sicherzustellen.
4)Kollektiver Verbraucherschutz: den Schutz der Verbraucher:innen in einem sich rasant verändernden Umfeld Stichworte: digitaler Wandel, verändertes Konsumentenverhalten, demografische Entwicklung, Zinswende – weiterzuentwickeln.
5)Nachhaltigkeit: den Finanzmarkt und all seine Teilnehmer:innen beim Umbau zu einem nachhaltigen Wirtschaftsmodell regulatorisch und aufsichtlich zu unterstützen.
6)Sauberer Finanzplatz Österreich: die Sauberkeit und Reputation des Finanzplatzes Österreich auf allen Ebenen zu sichern.
Die EZB hat ihre drei wesentlichen Aufsichtsprioritäten für den Zeitraum 2023 bis 2025 veröffentlicht:
i)die Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegen unmittelbare makrofinanzielle und geopolitische Schocks,
ii)die Bewältigung der Herausforderungen der Digitalisierung und Stärkung der Steuerungskapazitäten der Leitungsorgane und
iii)die Verstärkung der Anstrengungen zur Bekämpfung des Klimawandels.
Die Sparkasse Oberösterreich verfolgt die Gesetzgebungsprozesse laufend aktiv und wachsam, um Trends frühzeitig zu erkennen und auch in Zukunft alle regulatorischen Herausforderungen zeitnah bewältigen zu können.
1.2Geschäftsverlauf
Die Sparkasse Oberösterreich Bank AG (in Folge kurz: Sparkasse Oberösterreich) hat auch im vergangenen Geschäftsjahr ihre Strategien, welche Handlungsleitlinien in einem komplexen wirtschaftlichen Umfeld bieten sollen, weiterhin erfolgreich fortgesetzt. Die Anstiege der Zinssätze und Inflationsraten, der Einbruch der Konjunktur, die geopolitischen Spannungen, die raschen technologischen Veränderungen und die Umsetzung der regulatorischen Anforderungen haben das Jahr 2023 geprägt.
Die unternehmerischen Schwerpunkte liegen weiterhin im Bereich der Neukundengewinnung, einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Einlagen und Ausleihungen sowie qualitativem und nachhaltigem Wachstum.
Das unsichere Marktumfeld führte zu einer Investitions-Zurückhaltung bei Unternehmen, was sich in einem Rückgang des Volumens an Investitionskrediten bemerkbar machte. Nach wie vor schwach ausgeprägt ist infolge des aktuellen wirtschaftlichen Umfeldes und der neuen regulatorischen Anforderungen das Wohnbaugeschäft. Die Stagnation im Konsum sorgt auch in diesem Bereich weiterhin für rückläufige Finanzierungsvolumina. Umgekehrt sorgte der Liquiditätsbedarf der Unternehmen für ein deutliches Wachstum der Betriebsmittelkredite.
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Im Zusammenhang mit dem leichten Rückgang im Kunden-Kreditvolumen wurde besonderes Augenmerk auf die Steuerung der Kunden-Einlagen gelegt. Hier war ebenfalls ein Rückgang zu verzeichnen, sodass insgesamt eine Verbesserung der Loan to Deposit Ratio erreicht werden konnte.
Verbunden mit der Entwicklung der Referenz- und Marktzinsen und der damit auch verbundenen Verzinsung der Interbanken-Volumina konnte das Zinsergebnis gegenüber dem Vorjahr deutlich von EUR 189,2 auf 255,1 Mio. gesteigert werden.
Insgesamt hat sich das Provisionsergebnis um 0,6 % gegenüber dem Vorjahr auf EUR 130,5 Mio. gesteigert, wobei einem leicht rückläufigen Wertpapiergeschäft höhere Zuwächse bei den Zahlungsverkehrsprovisionen und bei Provisionen aus dem Kreditgeschäft gegenüberstanden.
Die Entwicklung an den Finanzmärkten sorgte dafür, dass das Handels- und Fair Value Ergebnis mit EUR 14,5 Mio. wieder deutlich positiv ausfiel, während im Vorjahr ein Verlust von EUR -7,5 Mio. zu verzeichnen war. Demgegenüber haben sich die Dividendenerträge von EUR 17,9 Mio. auf EUR 5,6 Mio. verringert, was einerseits auf eine Veräußerung indirekt gehaltener Anteile an der Erste Group Bank AG an die Anteilsverwaltung Allgemeine Sparkasse und andererseits auf im Vorjahr zusätzlich ausbezahlte Dividenden der Erste Group Bank AG zurückzuführen ist.
Der deutliche Anstieg des Personalaufwandes ist mit der Auswirkung der kollektivvertraglichen Anpassungen, der Einführung weiterer Sozialleistungen und Auswirkungen aus dem Sozialkapital begründet. Die Steigerung des Sachaufwandes betrifft neben zusätzlichen Marketing-Maßnahmen die Entwicklung von Instandhaltungs- und Energiekosten, sowie höhere IT-, Beratungs- und Sektorkosten.
In Summe konnte das Betriebsergebnis von EUR 125,8 Mio. um fast 40 % auf EUR 174,8 Mio. gesteigert werden.
Trotz des schwierigen wirtschaftlichen Umfeldes konnten die Risikokosten in einem überschaubaren Rahmen gehalten werden und verringerten sich von EUR -23,8 Mio. auf EUR -9,1 Mio. Die NPL-Quote entwickelte sich von 2,2 % auf 2,9 % aufgrund des schwierigen volkswirtschaftlichen Umfeldes (Zinsanstiege, allgemeine Kostensteigerung/Inflation, schwaches Wirtschaftswachstum).
Somit konnte die Sparkasse Oberösterreich ein deutlich über dem Plan liegendes Periodenergebnis von EUR 121,3 Mio. erzielen.
Die Geschäftstätigkeit der Sparkasse Oberösterreich ist weiterhin durch die Umsetzung vieler Initiativen im Rahmen der Mehrjahresstrategie #agenda 2025 geprägt. Eine besondere Maßnahme betrifft die Gründung einer Investment-Gesellschaft, über die auf Unternehmen in Wachstumsbranchen und Transformationsphasen Eigenkapitalbeteiligungen eingegangen werden sollen. Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Nachhaltigkeitsstrategie samt Maßnahmen zur Dekarbonisierung sowie die Umsetzung der Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Alle Initiativen sind auf Stärkung der Resilienz und Zukunftsfähigkeit der Bank in einem sich dynamisch verändernden Umfeld ausgerichtet.
Die Bilanzsumme verringerte sich um EUR 331,7 Mio. auf EUR 15.070,9 Mio. (Vorjahr: EUR 15.402,7 Mio.), dies entspricht einer Reduktion von 2,2 %, diese ist zum wesentlichen Teil auf die Teilrückführung des EZB Tender-Volumens (TLTRO III) zurückzuführen. Das gesamte Eigenkapital (exkl. Bilanzgewinn) hat sich um 10,7 % auf EUR 1.114,2 Mio. (Vorjahr: EUR 1.006,9 Mio.) erhöht.
Die geplante Dividende beträgt EUR 57,9 Mio. (Vorjahr: EUR 22,8 Mio.)
Finanzlage
Die Liquidität entsprach den Bestimmungen der Art 411ff VO (EU) Nr. 575/2013 (CRR) sowie der delegierten Verordnung (EU) 2015/61 der Kommission vom 10.10.2014.
Vermögenslage
Die Vermögenslage der Sparkasse Oberösterreich hat sich weiter wie folgt entwickelt:
Die Eigenmittel der Sparkasse Oberösterreich betragen EUR 1.206,8 Mio. (Vorjahr: EUR 1.158,3 Mio.). Die Eigenmittel setzten sich zusammen aus Kernkapital und Ergänzungskapital. Das harte Kernkapital (CET 1) beträgt EUR 913,2 Mio. (Vorjahr: EUR 848,9 Mio.) und das zusätzliche Kernkapital (AT 1) beträgt EUR 80,0 Mio. (Vorjahr: EUR 80,0 Mio.). Das Ergänzungskapital (T2) beläuft sich auf EUR 213,6 Mio. (Vorjahr: EUR 229,3 Mio.).
Die Eigenmittelquoten gemäß Art 92 CRR betragen:
Harte Kernkapitalquote 16,39 % (Vorjahr: 15,16 %).
Kernkapitalquote 17,82 % (Vorjahr: 16,59 %).
Gesamtkapitalquote 21,66 % (Vorjahr: 20,69 %).
Die Anteilsverwaltung Allgemeine Sparkasse haftet für die Verbindlichkeiten der Sparkasse Oberösterreich unbeschränkt.
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Governance
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 4 Sitzungen (davon 2 außerordentliche Sitzungen und 2 konstituierende Sitzungen), der Prüfungsausschuss 3, der Präsidialausschuss 6, der Kreditausschuss 7, der Vergütungsausschuss 2, der Risikoausschuss 3, der Strategieausschuss 3 und der Bauausschuss 1 Sitzung(en) abgehalten. In den Organen der Sparkasse Oberösterreich gab es folgende personelle Veränderungen: In der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrates am 26.07.2023 wurde Frau Mag. Dr. Kornelia Waitz-Ramsauer zur 1. Stellvertreterin des Vorsitzenden und Herr Mag. Norbert Jungreithmayr zum 2. Stellvertreter des Vorsitzenden gewählt. In der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrates am 26.07.2023 wurden die Vorsitzenden, Stellvertreter:innen und Mitglieder der Ausschüsse des Aufsichtsrates gewählt. Mit Schreiben vom 20.10.2023 hat Herr Mag. Wolfgang Sonnleitner sein Mandat als Mitglied des Prüfungsausschusses der Sparkasse Oberösterreich zurückgelegt. In der außerordentlichen Hauptversammlung am 24.10.2023 wurde Herr Mag. Michael Nösslböck bis zur Hauptversammlung im Jahre 2028 zum Aufsichtsrat gewählt. In der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrates am 24.10.2023 wurde Herr Mag. Michael Nösslböck in alle Ausschüsse des Aufsichtsrates als Mitglied gewählt. Mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 21.06.2023 wurden Mag. Manuel Molnar, MBA und Mag. Martin Punzenberger als Mitglieder des Vorstandes ab 01.01.2024 bestellt. Der Vorstandsvertrag von Herbert Walzhofer endete am 31.12.2023.
1.3Bericht über Filialen
Im Geschäftsjahr hat die Sparkasse Oberösterreich keine Filialen neu gegründet oder verlegt. Es wurden drei Filialen geschlossen und fünf weitere in eine SB-Stelle umgewandelt. Eine SB-Stelle wurde geschlossen. Die Sparkasse Oberösterreich unterhielt per 31.12.2023 insgesamt 142 Standorte, davon 106 Filialen und 36 SB-Stellen. Per Jahresende waren in den Filialen der Sparkasse Oberösterreich 972 Mitarbeiter:innen beschäftigt (Vorjahr: 968).
1.4Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Kennzahlen
Die Eigenkapitalrendite hat sich gegenüber dem Vorjahr verbessert und beträgt 11,4 % (Vorjahr: 7,3 %). Sie berechnet sich aus dem Periodenergebnis nach Steuern durch das durchschnittliche bilanzielle Eigenkapital.
Die Cost-Income-Ratio, das Verhältnis zwischen Betriebsaufwendungen und Betriebserträgen, liegt mit 57,3 % (Vorjahr: 62,2 %) deutlich unter dem Durchschnitt der letzten Jahre.
Die ergebnisorientierte Mitarbeiterproduktivität ergibt sich aus dem Betriebsergebnis dividiert durch die durchschnittliche gewichtete Mitarbeiterzahl und konnte von TEUR 88,9 um rund 40 % auf TEUR 124,1 gesteigert werden.
Die Zinsspanne, das Verhältnis zwischen Nettozinsertrag und der durchschnittlichen Bruttobilanzsumme, beträgt 1,67 % (Vorjahr: 1,19 %).
Umweltbelange
Direkte negative Umwelteinflüsse durch die Geschäftstätigkeit der Sparkasse Oberösterreich entstehen nicht.
Arbeitnehmerbelange
Zum Ende des Geschäftsjahres beschäftigte die Sparkasse Oberösterreich 1.717 (Vorjahr: 1.683) Mitarbeiter:innen, was gegenüber dem Vorjahr einer Steigerung um 34 Mitarbeiter:innen bzw. einem Beschäftigungszuwachs um 2,0 % entspricht. Zum Stichtag 31.12.2023 waren 41 Lehrlinge beschäftigt. 16 junge Menschen begründeten ein Lehrverhältnis. Die Frauenquote lag bei 61 %, die Teilzeitquote bei 38 %. Die Mitarbeiter:innen der Sparkasse Oberösterreich absolvierten im Jahr 2023 in Summe 5.866 Schulungstage. An freiwilligen Sozialleistungen wurde im letzten Jahr ein Essenszuschuss für die Mitarbeiter:innen eingeführt.
Das Dienstrecht blieb bis auf geringfügige Anpassungen des Sparkassen-Kollektivvertrags im Wesentlichen unverändert.
Auch 2023 hatten die Mitarbeiter:innen die Möglichkeit am Mitarbeiterbeteiligungsprogramm „WeShare Participation by Erste Group“ teilzunehmen und sich nachhaltig am Unternehmenserfolg der Sparkassengruppe zu beteiligen. Für insgesamt rund TEUR 560 haben 97 % der Mitarbeiter:innen der Sparkasse Oberösterreich ein Aktienpaket bekommen.
Erfüllung des Gründungsauftrages
Die Sparkasse Oberösterreich hat in ihrer Geschichte stets ihre humanitäre Verantwortung wahrgenommen. Gemeinsam mit ihrer Mehrheitseigentümerin, der Anteilsverwaltung Allgemeine Sparkasse, investierte die Sparkasse Oberösterreich im Jahr 2023 insgesamt rund 2 Millionen Euro ins Gemeinwohl.
Zu Gunsten der OÖ. Kinder-Krebs-Hilfe verzichtete die Sparkasse Oberösterreich einmal mehr auf ein Weltspartags-Geschenk für Erwachsene. Stattdessen spendete das Institut gemeinsam mit ihrer Mehrheitseigentümerin, der Anteilsverwaltung Allgemeine Sparkasse, einen namhaften Betrag an die OÖ. Kinder-Krebs-Hilfe. Die Sparkasse Oberösterreich unterstützt damit das Angebot an lebenswichtigen Behandlungen, psychologischer Hilfe sowie die Gewissheit, dass die Eltern der kranken Kinder stets präsent sein können.
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In Bezug auf soziale Nachhaltigkeit ist die Zweite Sparkasse ein Beispiel dafür, wie in finanzielle Schwierigkeiten geratene Menschen eine zweite Chance erhalten. Sie hat keine Ertragsziele, arbeitet nicht gewinnorientiert, sondern ist dem gemeinwohlorientierten Sparkassengedanken verpflichtet. Die Mitarbeiter:innen der Zweite Sparkasse sind ehrenamtliche, pensionierte Sparkassen-Mitarbeiter:innen.
Im Bereich Finanzbildung bot die Sparkasse Oberösterreich neben zwei Online-Veranstaltungen zum aktuellen Marktgeschehen mit der “Finanz dich Fit-Challenge” auch eine eigens erstellte Plattform, bei der Teilnehmer:innen ganzjährig nicht nur Wissen sammeln, sondern es auch unter Beweis stellen können.
Mit der Finanzbildungs-Initiative „she invests“ tragen Erste Bank und Sparkassen dem stark gestiegenen Bewusstsein der finanziellen Unabhängigkeit sowie dem Wunsch nach persönlicher Beratung bzw. Meinungsaustausch vieler Frauen Rechnung.
Mittels der FLiP2Go“-Tour und den Modulen der FLiP Digi Tour sowie Vorträgen und der Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien wurde das Finanzwissen von rund 4.000 Schüler:innen spielerisch und altersgerecht gefördert. Zudem unterstützt die Sparkasse Oberösterreich weitere Initiativen an Oberösterreichs Schulen wie das Europaquiz, die Philosophie- bzw. Chemie-Olympiade oder den Pinguin Cup.
Kunst und Kultur zu ermöglichen und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen, ist seit jeher ein Ziel der der Sparkasse Oberösterreich. Ihrem Ruf als Kultur-Förderin wurde die Sparkasse Oberösterreich unter anderem durch die erneute Unterstützung der Klangwolke gerecht. Gefördert wurden weiters auch das Opernfest in Schärding, das TheaterSPECTACEL in Wilhering, das Musikfestival Steyr sowie das Open-Air LIDO SOUNDS in Linz. Das kulturelle Engagement komplettierten der „Tag des Denkmals“ sowie Ausstellungen mit Werken aus der Kunstsammlung der Sparkasse Oberösterreich.
Um auch junge Menschen für Kultur zu begeistern, stellt das Junge Theater des Landestheaters Linz jedes Jahr ein umfassendes Vorstellungs- und Theatervermittlungsprogramm vor allem für Schulen auf. Um Schüler:innen Kulturerlebnisse zu ermöglichen, haben die Sparkasse Oberösterreich und das Landestheater Linz eine besondere Kooperation gestartet. Das „Spark(l)assenticket“ steht jenen Schüler:innen kostenfrei zu Verfügung, die sich einen Theaterbesuch im Rahmen einer Schul-Exkursion nicht leisten können.
Neben der finanziellen Gesundheit ist der Sparkasse Oberösterreich auch die körperliche und mentale Gesundheit der Menschen in der Region ein Anliegen. Darum engagiert sich die Sparkasse Oberösterreich alljährlich für den Breitensport, fördert und unterstützt beliebte Sport- bzw. Laufevents.
Gemeinsam mit dem Naturschutzbund Oberösterreich wurde das Projekt „Naturfreikauf“ verwirklicht. Sinnvoll investieren und dabei aktiv die Natur schützen das konnten Kund:innen der Sparkasse Oberösterreich im Rahmen der Jubiläumsaktion „20 Jahre nachhaltige Fonds”. Wer einmalig oder monatlich in einen nachhaltigen s Fonds investierte, für den spendete die Sparkasse Oberösterreich Kapitalanlagegesellschaft (kurz KAG) anlässlich ihres insgesamt 25-jährigen Bestehens 25 Euro an den Naturschutzbund Oberösterreich und dessen Aktion „Naturfreikauf“.
Den bewussten Umgang mit Wasser, wie das kostbare Nass im Alltag eingespart werden kann und wie man ganz einfach Plastikmüll vermeiden kann all das und noch vieles mehr lernten Schüler:innen aus Oberösterreich und dem Mostviertel im Rahmen der „Wassertage“. Auf Einladung des Vereins „Pure Water for Generations“ und der Sparkasse Oberösterreich machte die Initiative 15 x bei oberösterreichischen Badeseen Station, wo es für mehr als 800 Kinder und Jugendliche interessante Wissens-Stationen zu bewältigen gab. Das Ziel: Gemeinsam Ideen für einen nachhaltigen Umgang mit Wasser zu erarbeiten und auch gleich in die Tat umzusetzen.
Für einen Spendenrekord sorgten die Teilnehmer:innen der von der Anteilsverwaltung Allgemeine Sparkasse und der Sparkasse unterstützten „Tour de Herz“, um für herzkranke Kinder in Schwellenländern Spenden zu sammeln.
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2.Bericht über die vorraussichtliche Entwicklung und die Risiken des Unternehmens
2.1Rahmenbedingungen vor dem Hintergrund aktueller Ereignisse
Nach dem Bilanzstichtag 31.12.2023 sind mehrheitlich Risiken für die Wachstumsprognosen zu verzeichnen. Dazu zählen die Störung der Handelsrouten im Roten Meer, die weitere Lieferkettenprobleme nach sich ziehen könnte. Risiken für die Weltwirtschaft bergen auch eine Ausweitung des Konflikts im Gaza-Streifen und des Krieges in der Ukraine sowie ganz allgemein die Konjunkturschwäche in China. In Österreich könnte eine länger andauernde Flaute in der Industrie zu einem stärkeren Abbau von Arbeitskräften führen. Die daraus resultierende höhere Arbeitslosigkeit könnte den Konjunkturaufschwung bremsen, der wesentlich von den Konsumausgaben privater Haushalte getragen wird. Die Risiken für die Inflationsprognose werden von der OeNB derzeit als ausgeglichen eingeschätzt.
Es sind bis dato keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag bekannt, die zu einer anderen Darstellung des Jahresabschlusses 2023 geführt hätten.
Im Basisszenario gehen die gegenwärtigen Prognosen des Wirtschaftsforschungsinstitutes (WIFO) und des Institutes für Höhere Studien (IHS) davon aus, dass das Wachstum in Österreich nach der Rezession 2023 (-0,7 % bis -0,8 %) im Jahr 2024 wieder auf einen niedrigen, aber positiven Wachstumspfad (BIP 0,8 % bis 0,9 %) zurückkehren wird. Im Jahr 2025 gehen die Prognosen von einer weiteren Beschleunigung des Wachstums auf 1,5 % bis 2,0 % aus.
Die Inflation hat 2023 den Höhepunkt überschritten und dürfte laut Prognosen von 7,8 % auf 3,9 % bis 4,0 % 2024 sinken. Ein weiterer Rückgang der Inflationsrate wird mit 3,0 % bis 3,1 % für das Jahr 2025 prognostiziert, noch immer deutlich über dem Zielwert der EZB von knapp unter 2,0 %.
Die Lage auf dem Arbeitsmarkt blieb 2023 trotz Rezession stabil, da die Unternehmen die Beschäftigten mit Blick auf den prognostizierten Aufschwung im Unternehmen hielten. Die Arbeitslosenquote dürfte laut WIFO-Prognose 2024 bei 5,2 % (laut Eurostat-Definition) liegen und 2025 leicht auf 4,9 % zurückgehen. Das IHS geht in der Prognose von 5,3 % (2024) und 5,0 % (2025) aus.
Im Bankenmarkt ist die Wachstumsprognose 2024 für Kredite mit +0,4 % (vorwiegend aufgrund der Einschränkung durch die KIM-Verordnung) und bei Einlagen mit +0,5 % deutlich moderater als in den Jahren davor (Ausnahme 2023: Rückgang von -0,5 % bei den Einlagen). Auch 2025 dürfte der Anstieg des Kreditvolumens mit +0,8 % sehr schwach bleiben. Bei Einlagen wird ein moderater Anstieg von 1,3 % prognostiziert.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat in einer Presseaussendung Anfang Dezember 2023 für das Jahr 2024 eine vorausschauende Risikopolitik und besonnene Ausschüttungspolitik der Banken gefordert.
Um der hohen Inflation entgegenzuwirken, hat die EZB im Jahr 2023 die Leitzinsen auf 4,5 % angehoben. Zwar werden seitens der Notenbank keine konkreten Angaben zu den zukünftigen Zinsentscheidungen kommuniziert, doch gehen Geld- und Kapitalmarktvertreter:innen derzeit davon aus, dass 2024 keine weiteren Zinsanhebungen erfolgen werden, wobei auch erste Zinssenkungen ab dem zweiten Halbjahr angenommen werden. Anhaltspunkt dafür ist die stark rückläufige Inflationsrate im Euroraum.
2.2Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens
Infolge rückläufiger Inflationsraten in der Eurozone und den USA wurde im Bankenmarkt davon ausgegangen, dass der Zinszyklus im Jahr 2023 den Höhepunkt erreicht hatte. Entsprechend ging die Sparkasse Oberösterreich in ihren Planungsannahmen davon aus, dass im ersten Halbjahr 2024 keine weiteren Zinsschritte der EZB erfolgen würden. Allerdings war es angesichts der nicht eindeutigen Datenlage schwierig, Zeitpunkt und Ausmaß von Zinssenkungen zu bestimmen.
Die anfängliche Annahme von bis zu sechs Zinssenkungsrunden 2024 haben die Wertpapierbörsen schon im Vorjahr beflügelt. Angesichts der zunehmenden geopolitischen Unsicherheiten gegen Jahresende stellte sich diese Annahme jedoch als unwahrscheinlich heraus. Zum Bilanzierungszeitpunkt haben sich die Erwartungen der Sparkasse Oberösterreich auf drei Zinsschritte der EZB ab dem 2. Halbjahr 2024 von in Summe minus 75 Basispunkten eingependelt.
Positiv wirkte sich die bisherige Zinsentwicklung für Wertpapieranleger:innen und Sparer:innen aus. Die Sparkasse Oberösterreich wird ihren Kund:innen auch weiterhin attraktive Angebote bei gebundenen und täglich fälligen Einlagen machen und geht dabei von anhaltend großem Konkurrenzdruck im Bankenmarkt aus. Bei fortgesetzt guter Entwicklung der Wertpapiermärkte prognostiziert die Sparkasse Oberösterreich auch 2024 gute Provisionsergebnisse.
Bei Wohnbaukrediten ist nicht mit regulatorischen Erleichterungen bei der Kreditvergabe und auch nicht mit einem Anziehen der Kreditnachfrage zu rechnen. Bei Unternehmenskund:innen möchte die Sparkasse Oberösterreich ungebrochen eine zentrale Rolle bei der Finanzierung der Realwirtschaft einnehmen. Allerdings dürfte das Kreditvolumen insgesamt nur im niedrigen einstelligen Prozentbereich wachsen.
Da die Insolvenzen bei Privatpersonen und Unternehmen laut Prognose des Kreditschutzverbandes ansteigen dürften, rechnet die Sparkasse Oberösterreich 2024 beim Kreditrisiko mit einem schwierigeren Jahr, ist aber davon überzeugt, dass die Krisen und
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Verwerfungen am Immobilienmarkt gut bewältigt werden können. Entsprechend wurden die Wertberichtigungen in den eigenen Büchern nur moderat angehoben und Portfolioverschlechterungen dürften überschaubar bleiben.
Die Sicherung der Marktposition der Sparkasse Oberösterreich als regionale Universalbank ist auch in den künftigen Jahren oberstes Ziel. Dabei werden Kostenmanagement und Prozessoptimierung weiterhin eine wichtige Aufgabe darstellen. Eine große Herausforderung für 2024 ist die hohe Inflation von 7,8 % im Vorjahr. Als Ausgangsbasis für Kollektivvertragsverhandlungen hat dies bekanntlich eine Auswirkung auf den Verwaltungsaufwand im Folgejahr.
Ein negatives Szenario für 2024 wäre eine Fortdauer der Rezession verbunden mit einer Eskalation der Kriege in der Ukraine sowie im Nahen und Mittleren Osten. Die sehr hohe Kapitalausstattung und die gute Liquiditätssituation der Sparkasse Oberösterreich ermöglicht es aber, den unsicheren Rahmenbedingungen zu begegnen und auch künftig eine verlässliche Partnerin für ihre Kund:innen und den Menschen in der Region zu bleiben. Die Aussicht auf eine lockerere Geldpolitik spricht zudem für zusätzliche Wachstumsimpulse und einen moderaten Wirtschaftsaufschwung.
2.3Bildung von Risikovorsorgen
Den besonderen Risiken des Kreditgeschäfts wird durch die Bildung von Risikovorsorgen (Wertberichtigungen für bilanzielle Kreditgeschäfte und Rückstellungen für außerbilanzielle Kreditgeschäfte) in entsprechendem Ausmaß Rechnung getragen. Die Ermittlung der Wertminderungen erfolgt in Einklang mit der AFRAC-Stellungnahme 14 (Juni 2021) durch Anwendung des IFRS 9-Modells im UGB.
Dabei erfolgt die Ermittlung des erwarteten Verlusts, für nicht als wertgemindert eingestufte Forderungen, entweder als 1-year Expected Credit Loss (Stufe 1) oder als lifetime Expected Credit Loss (Stufe 2). Finanzinstrumente bei erstmaliger Erfassung bzw. Finanzinstrumente ohne signifikanten Anstieg des Kreditrisikos seit der erstmaligen Erfassung sind der Stufe 1 zugeordnet. Finanzinstrumente mit einem signifikanten Anstieg des Kreditrisikos seit der erstmaligen Erfassung sowie Finanzinstrumente ohne hinreichende Information zum Erstansatz hingegen der Stufe 2. Die Festlegung, ob ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos seit Ersterfassung vorliegt, wird durch die Überprüfung qualitativer und quantitativer Kriterien festgelegt. Quantitative Kriterien sind die relative bzw. absolute Veränderung der gegenwärtigen annualisierten lifetime PD (Ausfallswahrscheinlichkeit) des Finanzinstruments im Vergleich zur annualisierten lifetime PD zum Zugangszeitpunkt des Finanzinstruments. Qualitative Kriterien sind z. B. Übergabe des Kund:innen in das Workout, das Setzen eines Forbearance-Status oder mehr als 30 Überziehungstage.
Für alle wertgeminderten („impaired“) Forderungen wird mittels Barwertmodell (Discounted Cash Flow Method) ein erwarteter Verlust bis zum Laufzeitende (lifetime Expected Credit Loss) unter Berücksichtigung mehrerer Szenarien berechnet. Der Barwert ergibt sich aus der Diskontierung der erwarteten Zahlungsströme mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. Die erforderliche Risikovorsorge ergibt sich aus der Differenz zwischen Bruttobuchwert und dem Barwert der erwarteten Zahlungsströme in einem Szenario, über alle wahrscheinlichkeitsgewichteten Szenarien gerechnet. Bei wertgeminderten signifikanten Forderungen an Kund:innen, die in Summe über einer Materialitätsgrenze liegen, sind die erwarteten Rückflüsse aus Tilgungen und Erlöse aus der Verwertung von Sicherheiten vom Risikomanager oder Sanierungsbetreuer je Szenario zu schätzen. Für nicht signifikante wertgeminderte Forderungen an Kund:innen werden die erwarteten Rückflüsse je Szenario regelbasiert, mittels statistischer Verfahren, ermittelt.
Für alle Forderungen, bei denen kein Impairment vorliegt, wird auf Basis statistisch ermittelter Risikoparameter eine regelbasierte Kalkulation des individuell (auf Ebene von Finanzinstrumenten) erwarteten Verlustes unter Berücksichtigung der zu erwartenden Rückflüsse verwendet.
Auf Basis historischer Beobachtungen, aktuellen Gegebenheiten und zukunftsbezogener Informationen (insbesondere aktueller makroökonomischer Szenarien) werden Neubewertungen der Risikoparameter vorgenommen.
Auf Basis der weiterhin bestehenden geopolitischen Unsicherheiten, unter anderem im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine und den Konflikten im Nahen Osten, wurden die Regeln für Stufenüberschreibungen (Stage-Overlays), d. h. die Verschiebung in Stufe 2 auf der Grundlage vordefinierter Portfoliomerkmale, beibehalten.
Die geopolitischen Konflikte (Ukraine und Naher Osten) verschärften die Herausforderungen durch einen starken Anstieg bzw. hoher Volatilität bei den Energiepreisen einerseits und Unterbrechungen von Lieferketten andererseits. Die Energiepreisentwicklung hatte Einfluss auf unterschiedliche Branchen, vor allem jene mit energieintensiven Produktionsprozessen, aber ebenso auf solche mit hohen Treibstoffkostenanteilen. Daher wurden die Regeln für Stage-Overlays (Geopolitical-Conflict-Overlays) als eine Kombination von zyklischen Branchen und einjährigen Ausfallwahrscheinlichkeiten nach UGB/IFRS beibehalten. Ausnahmen davon sind auf Basis einer individuellen Überprüfung und Dokumentation zulässig.
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Aufgrund der immer noch anhaltenden Verwerfungen auf dem Energiemarkt mit Auswirkungen auf die Verfügbarkeit und die Preise von Gas und anderen Energieformen werden die zusätzlich zu den zyklischen Branchen eingeführten, Stage-Overlays für Energieabhängigkeit weiterhin als notwendig erachtet. Es wurden Effekte in zweifacher Ausprägung identifiziert:
Im Bereich rohstoffintensiver Branchen ergeben sich Konsequenzen von Gasrationierung und Gasknappheit für Kund:innen entweder aufgrund energieintensiver Produktionsprozesse oder durch die Abhängigkeit von Gas als primären Input in ihren Geschäftsprozessen. Die wirtschaftliche Anfälligkeit wird durch Gasabhängigkeit, (begrenzte) Substitutionsmöglichkeiten und die Auswirkungen einer Substitution auf die Finanzlage sowie auf Absicherungs- und Preismechanismen verursacht. In der Branche Rohstoffe wurden die Subbranchen Metall und Chemie als am stärksten betroffen identifiziert.
Im Bereich der Energiewirtschaft sind die betroffenen Subbranchen genauer spezifiziert worden. Unternehmen der Energiewirtschaft, genauer die in der Energie-Erzeugung-Verteilung und Wärme/Kälteversorgung tätig sind, können potenziell von massiven Engpässen und Verwerfungen auf dem derzeitigen Energiemarkt betroffen sein: Preisvolatilität, Nachschussforderungen, Preisobergrenzen, Schwächen der europäischen Energieinfrastruktur, feste Abnahmeverträge (die die Abnehmer gefährden, wenn diese gekündigt werden, und/oder die Erzeuger erneuerbarer Energien daran hindern, von den höheren Preisen zu profitieren), usw. Grundsätzlich wurden alle Kund:innen aus diesen Subbranchen auf Stufe 2 migriert. Die restlichen Subbranchen der Energiewirtschaft haben sich als robust erwiesen und konnten mit der wirtschaftlichen Lage umgehen, somit war die Notwendigkeit einer Verschiebung nach Stage 2 nicht gegeben.
Ausnahmen davon sind auf Basis einer individuellen Überprüfung und Dokumentation zulässig.
2.4Wesentliche Risiken und Ungewissheiten
Als für die Sparkasse Oberösterreich wesentliche Risiken bestehen das Kredit-, Markt-, und operationelle Risiko sowie das Liquditätsrisiko. Während das Kreditrisiko die Gefahr eines teilweisen oder vollständigen Ausfalls vertraglich vereinbarter Zahlungen bezeichnet, entstehen Marktrisiken für die Sparkasse Oberösterreich vor allem durch Schwankungen von Zinssätzen, Wechselkursen, Aktienkursen. Das operationelle Risiko bezeichnet das Risiko von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden, einschließlich des Rechtsrisikos. Das Liquiditätsrisiko stellt jenes Risiko dar, benötigte Zahlungsmittel nicht oder nur zu nachteiligen Konditionen beschaffen zu können.
Angesichts der Geschäftsstrategie stellt das Kreditrisiko naturgemäß den größten Anteil des Risikos dar. Aufgrund des Krieges in der Ukraine und den Konflikten im Nahen Osten sind nach wie vor Verwerfungen am Energiemarkt und in den Zulieferketten zu beobachten, die sich auch auf die österreichische Volkswirtschaft auswirken. Die Steuerung von Kreditportfolien, einschließlich des aktiven Managements von notleidenden Krediten, wurde daher weiterhin zur Stärkung des Risikoprofils fortgesetzt.
Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG) waren auch im Jahr 2023 eine der wesentlichen Prioritäten. Das Konzept der Erste Group basiert auf einer umfassenden strategischen Analyse, an der interne und externe Expert:innen zum Klimawandel und anderen sozio-ökologischen Themen beteiligt waren. Unter den ESG-Initiativen spielt die Bekämpfung des Klimawandels eine wesentliche Rolle, sowohl für die Finanzierung als auch für den eigenen Betrieb.
Die Sparkasse Oberösterreich als Teil der Erste Group bekennt sich zur Net Zero Banking Alliance und dem damit verbundenen Ziel, bis 2050 Netto-Null-Emissionen des Portfolios auf Ebene der Erste Group zu erreichen. Die Sparkasse Oberösterreich ist auch Teil der Gruppenberechnung finanzierter Emissionen (Carbon Footprint Calculation) und hat sich entschieden, die Dekarbonisierungsziele auf Gruppenebene zu unterstützen. Hierzu legt die Sparkasse Oberösterreich auf Basis einer sorgfältigen Analyse individuelle Ziele fest.
Die Sparkasse Oberösterreich zielt darauf ab, (ESG) Risiken aus einer strategischen Perspektive zu behandeln. Das ESG-Risiko als transversales Risiko wird vor allem als Treiber des Kreditrisikos betrachtet.
In der Sparkasse Oberösterreich werden die in der Erste Group entwickelten Risikobewertungs- und Managementinstrumente, wie insbesondere die ESG-Faktor-Heatmap, eingesetzt. Darüber hinaus werden Daten zur Energieeffizienz von Gebäuden im Rahmen der Immobilienbewertungen anhand der vorgelegten Energieausweise erhoben, wobei die Datenerfassung seit Juli 2022 automatisationsunterstützt erfolgt. 2023 startete ein Projekt zur technischen Anbindung an einen externen Provider, der Daten zu den wesentlichen physischen Risiken liefert. Diese Informationen werden auch in das Immobilienbewertungsprogramm der Sparkassengruppe eingespielt und so automatisiert für die Immobilienbewertung verwendbar gemacht.
Im Jahresabschluss 2023 werden keine zusätzlichen Vorsorgen für ESG-Risiken gebildet. Es wird analysiert, wie ESG-Risiken in der Ermittlung von Risikokosten berücksichtigt werden können. Die Sparkasse Oberösterreich geht davon aus, dass die gebildeten Vorsorgen die beste Schätzung der erwarteten Kreditverluste per 31.12.2023 darstellen.
Ausfallsrisiko
Die Risikoklassen mit erhöhtem Ausfallsrisiko machen einen geringen Anteil des gesamten Risikovolumens aus. Bilanzielle Vorsorgen bestehen hinsichtlich der unbesicherten Anteile entsprechend dem Risikogehalt.
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Preisänderungsrisiken
Fremdwährungsrisiken bestehen in geringem Umfang und werden durch fristenkonforme Refinanzierung oder Derivate minimiert.
Kursrisiken bestehen hinsichtlich der eigenen Aktien- bzw. Indexpositionen hauptsächlich auf folgenden Märkten: Österreich und Deutschland.
Das Barwertrisiko kann als durchschnittlich bezeichnet werden.
Die Refinanzierungsstruktur des Institutes ist der derzeitigen Marktsituation angepasst. Die Wertpapierveranlagung erfolgt hauptsächlich im Bereich Investmentgrade, wobei in Anbetracht der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftslage mit zusätzlichen Risiken zu rechnen ist (Liquiditätsrisiko und Cash Flow Risiko).
Die Begrenzung der Risiken wird durch adäquate Methoden zur Risikomessung und -begrenzung gewährleistet.
2.5Erläuterung der Risiken sowie Ziele und Methoden im Risikomanagement
Die Risikopolitik der Sparkasse Oberösterreich ist geprägt von einem konservativen Umgang mit den bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken. Zu diesem Zweck verfolgt die Sparkasse Oberösterreich eine Strategie zur Risikobegrenzung, die sich zum einen an den Anforderungen, die sich aus einem kundenorientierten Bankbetrieb ergeben und zum anderen an den gesetzlichen Rahmenbedingungen orientiert.
Um dieser Zielsetzung gerecht zu werden, ist in der Sparkasse Oberösterreich ein System der Risikoüberwachung und -steuerung implementiert, welches eine adäquate Behandlung der übernommenen Risiken gewährleistet.
Zur Risikomessung werden folgende Methoden eingesetzt: Fixzinsbilanzen, Zinsbindungsbilanzen, Kapitalablaufbilanzen, Gap-Analysen, Barwertänderungen, Nettozinsertragssimulationen.
Methoden zur Risikobegrenzung existieren hinsichtlich Volumina, Sensitivitäten, Partnern, Profit and Loss (P&L), Value at Risk (VaR).
Die Sparkasse Oberösterreich sichert Zinsänderungsrisiken eigener Emissionen, von Wertpapierveranlagungen, der Bilanzstruktur sowie Fremdwährungsrisiken vergebener Kredite und von Wertpapieren und Kursrisiken von Aktien ab (Hedging).
Die vorherrschenden Risiken wurden innerhalb der Risikotragfähigkeitsrechnung gegenübergestellt und dem Deckungspotential gegenübergestellt.
2.6Bestand und Zugang von eigenen Aktien
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Umsätze mit eigenen Aktien getätigt.
Die Anteilsverwaltung Allgemeine Sparkasse hat mit Aktienkaufvertrag vom 26.6.2023 von der Erste Bank der oesterreichischen Sparkasse AG 15.724 (das entspricht einer Beteiligung von 2,16 %) auf Namen lautende Stückaktien der Sparkasse Oberösterreich Bank AG erworben.
2.7Eigene Werte
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden so wie im Vorjahr keine Umsätze mit sonstigen eigenen Werten getätigt.
3.Bericht über Forschung und Entwicklung
Die Sparkasse Oberösterreich führt als Bankdienstleistungsunternehmen unmittelbar keine F&E-Tätigkeiten im industriellen Sinn durch, sondern ist aktiv in die Weiterentwicklung der digitalen Banklösungen durch die IT-Gesellschaft der ERSTE Bank und Sparkassen Gruppe involviert.
4.Sparkassen Haftungsverbund
Siehe Anhang zum Konzernabschluss.
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Linz, den 18.03.2024
Der Vorstand:
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Konzernabschluss 2023 nach IFRS
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung................................................................................................................................23
Konzern-Gesamtergebnisrechnung.......................................................................................................................................23
Konzernbilanz...........................................................................................................................................................................24
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung.......................................................................................................................25
Konzern-Kapitalflussrechnung................................................................................................................................................26
Anhang (Notes) zum Konzernabschluss der Sparkasse Oberösterreich............................................................................27
Allgemeine Angaben.................................................................................................................................................................27
Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze..........................................................................................................................28
a)Grundsätze der Erstellung........................................................................................................................................................................28
b)Währungsumrechnung.............................................................................................................................................................................28
c)Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen............................................................................................28
d)Anwendung geänderter und neuer IFRS bzw. IAS................................................................................................................................29
Ertragslage................................................................................................................................................................................30
1.Segmentberichterstattung.........................................................................................................................................................................30
2.Zinsüberschuss...........................................................................................................................................................................................32
3.Provisionsüberschuss................................................................................................................................................................................33
4.Dividendenerträge.....................................................................................................................................................................................34
5.Handelsergebnis........................................................................................................................................................................................34
6.Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten..............................................................35
7.Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien ...........................................................................................................35
8.Verwaltungsaufwand................................................................................................................................................................................35
9.Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten................................................................................................................................................................36
10.Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten36
11.Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten..................................................................................................................37
12.Sonstiger betrieblicher Erfolg...................................................................................................................................................................37
13.Ertragsteuern..............................................................................................................................................................................................38
14.Gewinnverwendung..................................................................................................................................................................................40
Finanzinstrumente – Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze......................................................................................41
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente................................................................................47
15.Kassenbestand und Guthaben..................................................................................................................................................................47
16.Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte.................................................................................47
17.Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen........................................................................................49
18.Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten...............................................................................49
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente...............................................................................................51
19.Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte..............................................................................................51
20.Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte – Eigenkapitalinstrumente...............................................52
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente............................................................................................53
21.Derivative Finanzinstrumente.................................................................................................................................................................54
22.Sonstige Handelsaktiva.............................................................................................................................................................................55
23.Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte..................................................55
24.Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten.........................................................................................55
Finanzinstrumente – Sonstige Angaben.................................................................................................................................57
25.Fair Value von Finanzinstrumenten.......................................................................................................................................................57
26.Hedge Accounting.....................................................................................................................................................................................65
27.Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten.............................................................................................68
28.Übertragung von finanziellen Vermögenswerten – Pensionsgeschäfte und Wertpapierleihegeschäfte..........................................69
29.Als Sicherheiten übertragene finanzielle Vermögenswerte..................................................................................................................70
30.Wertpapiere................................................................................................................................................................................................70
Seite 22
Risiko- und Kapitalmanagement..............................................................................................................................................71
31.Risikomanagement....................................................................................................................................................................................71
32.Eigenmittel und Eigenmittelerfordernis.................................................................................................................................................77
33.Kreditrisiko: Überprüfung und Überwachnung des Kreditrisikos......................................................................................................78
34.Kreditrisikovolumen.................................................................................................................................................................................82
35.Verwendung von Sicherheiten.................................................................................................................................................................86
36.Bemessung des erwarteten Kreditverlustes............................................................................................................................................87
37.Kreditrisikovolumen nach IFRS 9 Anforderungen und erwarteten Kreditverlusten........................................................................90
38.Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken.......................................................................................................................91
39.Szenarien für die Berücksichtigung zukunftsbezogener Informationen und Krisenauswirkungen................................................95
40.Restrukturierungen, Neuverhandlungen, Forbearance........................................................................................................................97
41.Notleidendes Kreditrisikovolumen und Wertberichtigungen..............................................................................................................99
42.Ausführliche Analyse von Krediten und Darlehen an Kunden...........................................................................................................99
43.Marktrisiko...............................................................................................................................................................................................101
44.Liquiditätsrisiko.......................................................................................................................................................................................103
45.Operationelles Risiko..............................................................................................................................................................................105
Langfristige Vermögenswerte und sonstige Aktiva............................................................................................................106
46.Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien..........................................................................................................106
47.Immaterielle Vermögenswerte...............................................................................................................................................................108
48.Sonstige Vermögenswerte.......................................................................................................................................................................108
Leasing.....................................................................................................................................................................................109
Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Rechtsstreitigkeiten................................................................................111
49.Sonstige Verbindlichkeiten.....................................................................................................................................................................111
50.Rückstellungen........................................................................................................................................................................................111
51.Eventualverbindlichkeiten.....................................................................................................................................................................115
Eigenkapital inklusive Rücklagen...........................................................................................................................................116
52.Kapital.......................................................................................................................................................................................................116
53.Nicht beherrschende Anteile..................................................................................................................................................................117
Konsolidierungskreis...............................................................................................................................................................118
54.Nicht konsolidierte strukturierte Unternehmen..................................................................................................................................119
Sonstige Angaben...................................................................................................................................................................121
55.Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen.................................................................................................................121
56.Anteilsbasierte Vergütungen..................................................................................................................................................................122
57.Honorare der Abschlussprüfer...............................................................................................................................................................122
58.Aktiva und Passiva lautend auf fremde Währung...............................................................................................................................123
59.Restlaufzeitengliederung........................................................................................................................................................................123
60.Ereignisse nach dem Bilanzstichtag......................................................................................................................................................123
61.Reform der Referenzzinssätze (IBOR-Reform)....................................................................................................................................124
62.Organe der Sparkasse Oberösterreich...................................................................................................................................................125
63.Darstellung des Anteilsbesitzes der Sparkasse Oberösterreich zum 31. Dezember 2023................................................................126
Seite 23
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
in EUR Mio.Anhang1-12 20221-12 2023
Zinsüberschuss2189,2255,1
Zinserträge2221,8478,3
Sonstige ähnliche Erträge221,726,1
Zinsaufwendungen2-41,2-194,1
Sonstige ähnliche Aufwendungen2-13,0-55,2
Provisionsüberschuss3129,7130,5
Provisionserträge3145,4147,4
Provisionsaufwendungen3-15,7-16,9
Dividendenerträge417,95,6
Handelsergebnis5-97,534,0
Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten690,0-19,5
Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien73,44,3
Personalaufwand8-112,0-123,8
Sachaufwand8-79,3-94,5
Abschreibung und Amortisation8-15,7-16,8
Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten90,00,0
Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten100,10,2
Ergebnis aus Wertminderung von Finanzinstrumenten11-23,8-9,1
Sonstiger betrieblicher Erfolg12-7,7-10,2
Steuern und Abgaben auf das Bankgeschäft-3,1-2,1
Ergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen94,4155,7
Steuern vom Einkommen13-16,6-34,4
Periodenergebnis77,8121,3
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Periodenergebnis-0,6-0,6
Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Periodenergebnis77,2120,6
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
in EUR Mio.     1-12 20221-12 2023
Periodenergebnis     77,8121,3
          
Sonstiges Ergebnis      
Posten bei denen keine Umgliederung in das Periodenergebnis möglich ist  -51,85,6
Neubewertung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen   10,2-6,8
Fair Value-Rücklage von Eigenkapitalinstrumenten   -77,813,9
Rücklage für eigenes Kreditrisiko    2,23,7
Ertragsteuern auf Posten, welche nicht umgegliedert werden können
   
13,5-5,1
          
Posten bei denen eine Umgliederung in das Periodenergebnis möglich ist  -19,85,2
Fair Value-Rücklage von Schuldinstrumenten   -26,06,7
Gewinn/Verlust der Periode    -25,16,7
Umgliederungsbeträge    0,00,0
Wertberichtigungen für Kreditrisiken    -0,80,1
Ertragsteuern auf Posten, welche umgegliedert werden können   6,1-1,6
Gewinn/Verlust der Periode    6,1-1,6
Umgliederungsbeträge    0,00,0
Summe Sonstiges Ergebnis    -71,610,8
          
Gesamtergebnis     6,1132,1
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Gesamtergebnis  -0,6-0,6
Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Gesamtergebnis 5,5131,5
Für eine detaillierte Darstellung von Ertragsteuern im sonstigen Ergebnis verweisen wir auf Note 13 „Ertragsteuern“.
Seite 24
Konzernbilanz
in EUR Mio.
 
 
 
 
Anhang
Dez 2022
Dez 2023
Aktiva
 
 
 
 
 
 
 
 
Kassenbestand und Guthaben
 
 
 
15
1.335,8
1.155,4
Finanzielle Vermögenswerte - Held for Trading
 
 
 
 
61,3
54,1
Derivate
 
 
 
 
 
21
22,0
22,3
Sonstige Handelsaktiva
 
 
 
 
22
39,3
31,8
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte
 
 
23
119,0
122,3
Eigenkapitalinstrumente
 
 
 
 
23
20,8
21,6
Schuldverschreibungen
 
 
 
 
23
97,8
100,5
Kredite und Darlehen an Kunden
 
 
 
23
0,4
0,2
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte
 
 
 
30
351,6
241,4
Eigenkapitalinstrumente
 
 
 
 
30
70,4
84,3
Schuldverschreibungen
 
 
 
 
19
281,2
157,1
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
 
 
16
13.345,6
13.309,8
Schuldverschreibungen
 
 
 
 
16
1.971,7
2.103,2
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
 
 
 
16
1.635,7
1.539,5
Kredite und Darlehen an Kunden
 
 
 
16
9.738,2
9.667,2
Derivate - Hedge Accounting
 
 
 
 
26
6,1
4,9
Sachanlagen
 
 
 
 
 
92,5
103,7
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
 
 
 
 
45,8
39,3
Immaterielle Vermögensgegenstände
 
 
 
 
6,9
4,6
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
 
 
 
1,4
1,4
Laufende Steuerforderungen
 
 
 
 
13
1,3
4,6
Latente Steuerforderungen
 
 
 
 
13
3,1
0,0
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
 
 
 
58
0,0
0,0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
 
 
17
2,8
2,9
Sonstige Vermögensgegenstände
 
 
 
48
29,6
26,5
Summe der Vermögenswerte
 
 
 
 
15.402,7
15.070,9
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
in EUR Mio.    AnhangDez 2022Dez 2023
Passiva und Eigenkapital      
Finanzielle Verbindlichkeiten - Held for Trading  2143,528,8
Derivate    2143,528,8
Sonstige Handelspassiva   0,00,0
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten 24515,6547,6
Einlagen von Kunden    2453,655,5
Verbriefte Verbindlichkeiten   24462,0492,1
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten1813.564,813.123,1
Einlagen von Kreditinstituten   181.244,9949,9
Einlagen von Kunden    1811.429,311.148,4
Verbriefte Verbindlichkeiten   18887,31.021,4
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten   3,33,5
Leasingverbindlichkeiten   28,834,9
Derivate - Hedge Accounting   2620,511,8
Rückstellungen    50138,5140,0
Laufende Steuerverpflichtungen    130,18,1
Latente Steuerverpflichtungen    130,04,4
Sonstige Verbindlichkeiten   4983,957,9
Gesamtes Eigenkapital    1.006,91.114,2
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Eigenkapital  521,01,1
Zusätzliche Eigenkapitalinstrumente    80,080,0
Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Eigenkapital  52925,91.033,1
Gezeichnetes Kapital     5252,952,9
Kapitalrücklagen     52124,6124,6
Gewinnrücklagen und sonstige Rücklagen   52748,3855,6
Summe der Verbindlichkeiten und Eigenkapital   15.402,715.070,9
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
in EUR Mio.
 
 
Gezeichnetes Kapital
Kapitalrücklagen
Gewinn-rücklage
Fair ValueRücklage
Rücklage für eigenes Kreditrisiko
Neubewertung aus leistungs-orientierten Versorgungs-plänen
Eigentümern des Mutter-unternehmens zuzurechnendes Eigenkapital
Zusätzliche Eigenkapital-instrumente
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Eigenkapital
Gesamtes Eigenkapital
Stand zum 1. Jänner 2023
 
52,9
124,6
819,1
-9,4
-0,9
-60,5
925,9
80,0
1,0
1.006,9
Gewinnausschüttung
 
 
0,0
0,0
-27,6
0,0
0,0
0,0
-27,6
0,0
-0,6
-28,2
Kapitalerhöhungen
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Umgliederung vom Sonstigen Ergebnis und Gewinnrücklagen
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Veränderungen
 
 
0,0
0,0
3,4
0,0
0,0
0,0
3,4
0,0
0,0
3,4
Gesamtergebnis
 
 
0,0
0,0
120,6
13,3
2,8
-5,3
131,5 131,4
0,0
0,6
132,1 132,0
Periodenergebnis
 
 
0,0
0,0
120,6
0,0
0,0
0,0
120,6
0,0
0,6
121,3 121,2
Sonstiges Ergebnis
 
 
0,0
0,0
0,0
13,3
2,8
-5,3
10,8
0,0
0,0
10,8
Veränderung in der Fair Value-Rücklage
 
0,0
0,0
0,0
13,3
0,0
0,0
13,3
0,0
0,0
13,3
Veränderung aus der Neubewertung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
-5,3
-5,3
0,0
0,0
-5,3
Veränderung der Rücklage für eigenes Kreditrisiko
 
0,0
0,0
0,0
0,0
2,8
0,0
2,8
0,0
0,0
2,8
Stand zum 31. Dezember 2023
 
52,9
124,6
915,5
3,9
1,9
-65,8
1.033,1
80,0
1,1
1.114,2
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stand zum 1. Jänner 202264,4113,1952,660,6-2,5-66,61.121,60,01,11.122,7
Gewinnausschüttung0,00,0-51,30,00,00,0-51,30,0-0,7-52,0
Kapitalerhöhungen0,00,00,00,00,00,00,080,00,080,0
Kapitalherabsetzungen-11,411,4-150,00,00,00,0-150,00,00,0-150,0
Umgliederung vom Sonstigen Ergebnis und Gewinnrücklagen0,00,0-9,49,40,00,00,00,00,00,0
Sonstige Veränderungen0,00,00,00,00,00,00,00,00,00,0
Gesamtergebnis0,00,077,2-79,41,76,15,50,00,66,1
Periodenergebnis0,00,077,20,00,00,077,20,00,677,8
Sonstiges Ergebnis0,00,00,0-79,41,76,1-71,60,00,0-71,6
Veränderung in der Fair Value-Rücklage0,00,00,0-79,40,00,0-79,40,00,0-79,4
Veränderung aus der Neubewertung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen0,00,00,00,00,06,16,10,00,06,1
Veränderung der Rücklage für eigenes Kreditrisiko0,00,00,00,01,70,01,70,00,01,7
Stand zum 31. Dezember 202252,9124,6819,1-9,4-0,9-60,5925,980,01,01.006,9
Seite 25
Seite 26
Konzern-Kapitalflussrechnung
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
in EUR Mio.Anhang1-12 20221-12 2023
Periodenergebnis77,8121,3
Im Periodenergebnis enthaltene zahlungsunwirksame Posten
Abschreibung, Wertberichtigungen, Zuschreibung von nicht-finanziellen Vermögenswerten15,618,2
Zuführung (netto) zu Kreditvorsorgen und sonstigen Rückstellungen26,714,3
Gewinne/Verluste aus der Bewertung und Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten3,9-16,2
Sonstige Anpassungen-0,40,1
Veränderung des Vermögens und der Verbindlichkeiten aus operativer Geschäftstätigkeit nach Korrektur um zahlungsunwirksame Bestandteile
Finanzielle Vermögenswerte - Held for Trading21/22-37,625,1
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte
Schuldverschreibungen-1,12,3
Kredite und Darlehen an Kunden2,20,2
Finanzielle Vermögenswerte zum Fair Value über das sonstige Ergebnis bewertet: Schuldverschreibungen1953,8130,7
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
Schuldverschreibungen-605,6-131,6
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute-60,296,2
Kredite und Darlehen an Kunden-646,163,6
Derivate - Hedge Accounting26-42,520,0
Andere Aktiva aus operativer Geschäftstätigkeit13/17/4890,11,4
Finanzielle Verbindlichkeiten - Held for Trading2129,4-14,7
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten24-106,411,8
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Einlagen von Kreditinstituten18-1.023,2-295,1
Einlagen von Kunden18372,7-280,9
Verbriefte Verbindlichkeiten1862,1120,0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten-0,10,2
Derivate - Hedge Accounting264,8-8,6
Andere Passiva aus operativer Geschäftstätigkeit13/49/50-1,1-19,0
Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit-1.785,4-140,8
Einzahlung aus Veräußerung
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte: Eigenkapitalinstrumente80,93,4
Weitere Eigenkapitalinstrumente0,10,0
Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte0,00,0
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien0,70,0
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte3,70,0
Auszahlungen für Erwerb
Finanzielle Vermögenswerte zum Fair Value über das sonstige Ergebnis bewertet: Eigenkapitalinstrumente190,00,0
Weitere Eigenkapitalinstrumente27,4-1,3
Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte-11,7-9,6
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien-0,1-0,1
Cashflow aus Investitionstätigkeit101,0-7,6
Kapitalerhöhung80,00,0
Kapitalherabsetzung-150,00,0
Dividendenzahlungen den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnen-51,3-27,6
Dividendenzahlungen den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen-0,7-0,6
Leasing-2,7-3,8
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit-124,7-32,0
Zahlungsmittelbestand am Beginn der Periode3.144,91.335,8
Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit-1.785,4-140,8
Cashflow aus Investitionstätigkeit101,0-7,6
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit-124,7-32,0
Zahlungsmittelbestand zum Ende der Periode1.335,8 1.335,91.155,4
Zahlungsströme für Steuern, Zinsen und Dividenden (in Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit erfasst)216,0245,6
Gezahlte Ertragsteuern-21,3-28,2
Erhaltene Zinsen292,5532,6
Erhaltene Dividenden17,95,6
Gezahlte Zinsen-73,1-264,3
Der Zahlungsmittelbestand umfasst die Bilanzposition „Kassenbestand und Guthaben“.
Seite 27
Anhang (Notes) zum Konzernabschluss der Sparkasse Oberösterreich
Allgemeine Angaben
Der Firmensitz der Sparkasse Oberösterreich Bank AG befindet sich in 4020 Linz, Promenade 11-13.
Die Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft wurde per 01. Juli 2023 in Sparkasse Oberösterreich Bank AG umbenannt.
Der Sparkasse Oberösterreich-Konzern (nachfolgend kurz Sparkasse Oberösterreich) bietet ein komplettes Angebot an Bank- und Finanzdienstleistungen wie Sparen, Asset Management (u. a. Investmentfondsgeschäft), Kredit- und Hypothekargeschäft, Investment Banking, Wertpapierhandel- und Derivativgeschäft, Wertpapierverwaltung, Projektfinanzierung, Außenhandelsfinanzierung, Unternehmensfinanzierung, Kapital- und Geldmarktdienstleistungen, Devisen- und Valutenhandel, Zahlungsverkehr, Leasing, Factoring und Versicherungsvermittlungsgeschäfte an.
Die Sparkasse Oberösterreich Bank AG ist Mitglied des aufsichtsbehördlich genehmigten institutsbezogenen Sicherungssystems (IPS) gem. Art. 113 Abs. 7 CRR und uneingeschränktes Mitglied des Haftungsverbundes (HV) gem. Art. 4 Abs. 1 Z 127 CRR.
Dem IPS und dem HV gehören zum Bilanzstichtag neben der Erste Group Bank AG und der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, die Bausparkasse der österreichischen Sparkasse Oberösterreich sowie alle österreichischen Sparkassen an.
Die Sparkasse Oberösterreich Bank AG ist Mitglied einer Kreditinstitutsgruppe gemäß § 30 BWG, deren übergeordnetes Kreditinstitut die Erste Group Bank AG ist.
Dies erfordert, dass die Erste Group Bank AG eine Konsolidierung der Eigenmittel nach Art. 18 ff CRR sowie der risikogewichteten Bemessungsgrundlage nach Art. 92 CRR der Mitglieder der Kreditinstitutsgruppe vornimmt.
Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit dem Datum der Unterfertigung vom Vorstand aufgestellt und zur Veröffentlichung freigegeben. Sowohl der Aufsichtsrat als auch die Hauptversammlung können Änderungen des Jahresabschlusses vornehmen, die sich auf den vorliegenden Konzernabschluss auswirken können.
Die Sparkasse Oberösterreich unterliegt den regulatorischen Anforderungen europäischer und österreichischer Aufsichtsbehörden (Nationalbank, Finanzmarktaufsicht, Single Supervisory Mechanism). Diese Rechtsvorschriften beinhalten insbesondere jene betreffend die bankaufsichtsrechtlichen Mindestkapitalerfordernisse, der Kategorisierung von Risikopositionen und außerbilanziellen Kreditrahmen, des mit Kund:innen verbundenen Kreditrisikos, des Marktrisikos (inklusive des Zins- und Währungsrisikos), des Liquiditätsrisikos und des operationellen Risikos.
Aufgrund der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen wurden die Höchstgrenzen für Unterstützungsmaßnahmen der einzelnen Mitglieder angehoben sowie im Jahr 2014 ein Ex-Ante-Fonds eingerichtet. In den Ex-Ante-Fonds wird quartalsmäßig bis 31.Dezember 2031 einbezahlt.
Die Einzahlungen der einzelnen Sparkassen werden im Jahresabschluss als Beteiligung an der IPS GesbR welche den Ex-Ante-Fonds verwaltet ausgewiesen. Im Ausmaß der Einzahlungen der Sparkassen erfolgt die Dotierung einer Gewinnrücklage. Diese Gewinnrücklage stellt aufgrund der vertraglichen Regelungen eine gebundene Rücklage dar. Eine Auflösung dieser gebundenen Gewinnrücklage darf nur bei Inanspruchnahme des Ex-Ante-Fonds aufgrund eines Schadensfalles erfolgen. Diese Rücklage kann daher intern nicht zur Verlustabdeckung verwendet werden und ist auf Sparkassenebene nicht auf die Eigenmittel im Sinne der CRR anrechenbar.
Seite 28
Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze
a)Grundsätze der Erstellung
Zum Zwecke der Einbeziehung in den Konzernabschluss wird ein nach International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestelltes Reporting Package an die Erste Group Bank AG übermittelt. Der Konzernabschluss der Sparkasse Oberösterreich für das Geschäftsjahr 2023 und die Vergleichsinformationen wurden in Übereinstimmung mit den in Kraft befindlichen IFRS Accounting Standards wie sie aufgrund der IAS Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 in der Europäischen Union anzuwenden sind erstellt. Die Anforderungen des § 59a Bankwesengesetz (BWG) und des § 245a Unternehmensgesetzbuch (UGB) werden erfüllt.
Der vorliegende Konzernabschluss basiert auf dem Grundsatz der Unternehmensfortführung.
Die Sparkasse Oberösterreich unterliegt Kapitalausschüttungsbeschränkungen aufgrund von EU-weiten Vorschriften für Kapitalanforderungen, die für alle Kreditinstitute mit Sitz in der EU gelten. Die Sparkasse Oberösterreich ist keinen sonstigen wesentlichen Beschränkungen im Zusammenhang mit dem Zugang zu ihren bzw. der Nutzung ihrer Vermögenswerte oder der Begleichung der Verbindlichkeiten, ausgesetzt. Des Weiteren haben auch die Eigentümer:innen von nicht beherrschenden Anteilen der Tochtergesellschaften der Sparkasse Oberösterreich keine Rechte, die den Zugang zu Vermögenswerten bzw. die Nutzung ihrer Vermögenswerte oder die Fähigkeit, ihre Verbindlichkeiten zu begleichen, einschränken.
Alle Beträge werden, sofern nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, in Millionen Euro angegeben. Die nachstehend angeführten Tabellen können Rundungsdifferenzen enthalten. Die im Konzernabschluss verwendeten Abkürzungen werden im „Abkürzungsverzeichnis“ am Ende dieses Berichts erläutert.
Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Aufsichtsrat noch nicht zur Kenntnis genommen und der Einzelabschluss der Sparkasse Oberösterreich Bank AG wurde noch nicht vom Aufsichtsrat festgestellt.
b)Währungsumrechnung
Der Konzernabschluss der Sparkasse Oberösterreich wird in Euro aufgestellt.
Vermögenswerte und Schulden, die auf ausländische Währung lauten, und noch nicht abgewickelte Fremdwährungskassageschäfte werden zu Richtkursen der EZB, Devisentermingeschäfte zum Terminkurs des Bilanzstichtages umgerechnet.
c)Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen
Der Konzernabschluss enthält Werte, die auf Basis von Ermessensentscheidungen sowie unter Verwendung von Schätzungen und Annahmen ermittelt worden sind. Die verwendeten Schätzungen und Annahmen basieren auf historischen Erfahrungen und sonstigen Faktoren, wie Planungen, Erwartungen und Prognosen zukünftiger Ereignisse, die nach heutigem Ermessen vernünftig erscheinen. Aufgrund der mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundenen Unsicherheit könnten jedoch in zukünftigen Perioden Anpassungen des Buchwerts der entsprechenden Vermögenswerte oder Schulden erforderlich werden. Die wesentlichen Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen sind bei den Angaben zu den jeweiligen Vermögenswerten und Schulden dargestellt und betreffen insbesondere:
Steuern vom Einkommen und aktive latente Steuern (Note 13 „Ertragsteuern“)
SPPI-Beurteilung von Finanzinstrumenten (Kapitel „Finanzinstrumente – Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze“)
Beurteilung des Geschäftsmodells von Finanzinstrumenten (Kapitel „Finanzinstrumente Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze“)
Finanzielle Verbindlichkeiten aus dem TLTRO-Programm der EZB (Kapitel „Finanzinstrumente Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze“, Note 18 „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten“)
Fair Value von Finanzinstrumenten (Note 25 Fair Value von Finanzinstrumenten)
Wertminderungen von Finanzinstrumenten (Kapitel „Finanzinstrumente Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze“, Note 36 „Bemessung des erwarteten Kreditverlustes“ und Note 39 „Szenarien für die Berücksichtigung zukunftsbezogener Informationen und Krisenauswirkungen“)
Wertminderung von nichtfinanziellen Vermögenswerten (Kapitel „Langfristige Vermögenswerte und sonstige Aktiva“)
Rückstellungen (Note 50 „Rückstellungen“)
Leistungsorientierte Versorgungspläne (Note 50 „Rückstellungen“)
Anteile an strukturierten Unternehmen (Note 54 „Nicht konsolidierte strukturierte Unternehmen“)
Seite 29
d)Anwendung geänderter und neuer IFRS bzw. IAS
Die angewandten Rechnungslegungsgrundsätze entsprechen jenen Bilanzierungsvorschriften, die im vorangegangenen Geschäftsjahr verwendet wurden, ausgenommen jene Standards und Interpretationen, die für die Geschäftsjahre, die nach dem 1. Jänner 2023 beginnen, gültig sind. In Bezug auf neue Standards und Interpretationen sowie deren Änderungen sind nur jene angeführt, die für die Geschäftstätigkeit der Sparkasse Oberösterreich relevant sind.
Verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen
Folgende Änderungen der Standards sind für das Geschäftsjahr 2023 verpflichtend anzuwenden und wurden von der EU übernommen:
IFRS 17: Versicherungsverträge
Änderungen von IAS 1: Angaben von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Änderungen von IAS 8: Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen
Änderungen von IAS 12: Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen
Änderungen von IAS 12: Internationale Steuerreform – Pillar-2-Modellregeln
Aus der Anwendung der oben genannten Änderungen im Jahr 2023 ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Sparkasse Oberösterreich.
Noch nicht anzuwendende Standards und Interpretationen
Die nachstehenden Standards und Änderungen wurden vom IASB verabschiedet und veröffentlicht, müssen aber noch nicht angewendet werden. Sie wurden noch nicht von der EU übernommen:
Änderungen von IAS 21: Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse - Mangel an Umtauschbarkeit. Die Änderungen von IAS 21 wurden im August 2023 veröffentlicht und sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2025 beginnen, anzuwenden. Die Änderungen enthalten Leitlinien, mit denen spezifiziert wird, wenn eine Währung umtauschbar ist und wie der Wechselkurs zu bestimmen ist, wenn sie es nicht ist. Aus der Anwendung dieser Änderungen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Sparkasse Oberösterreich erwartet.
Seite 30
Ertragslage
1.Segmentberichterstattung
Die Segmentberichterstattung der Sparkasse Oberösterreich basiert auf dem Managementansatz gemäß IFRS 8, Geschäftssegmente. Diesem Ansatz entsprechend, werden die Segmentinformationen auf Basis der internen Managementberichterstattung erstellt, die vom leitenden Entscheidungsträger regelmäßig zur Beurteilung der Ertragskraft der einzelnen Segmente und für die Zuteilung von Ressourcen herangezogen wird. In der Sparkasse Oberösterreich wird die Funktion des leitenden Entscheidungsträgers vom Vorstand ausgeübt.
Geschäftssegmente der Sparkasse Oberösterreich
Retail. In diesem Segment werden alle unselbständig Erwerbstätigen (private Haushalte), selbständig Erwerbstätigen (Freiberufler:innen) sowie in diesem Segment betreute Geschäftskunden abgebildet.
Corporate und Private Banking. Umfasst das zentral bedeutende Firmenkundengeschäft in den Bereichen Gewerbe, Industrie, Handel, Großkund:innen mit Konzernstruktur, großvolumiger Wohnbau, genossenschaftlicher Wohnbau, Projektunternehmungen, Kund:innen des Wealth Managements und seit 01.01.2023 auch Vermögenskund:innen (zeitgleich Umbenennung des Geschäftsfelds von Corporate Banking zu Corporate und Private Banking).
Zu Vergleichszwecken wird für den 31. Dezember 2022 sowohl die Segmentierung vor Umstellung als auch die Segmentierung nach Umstellung gezeigt.
Treasury. In dieser Kategorie werden die Finanzanlagen sowie der Handelsbestand, die derivativen Finanzinstrumente, das Emissionsgeschäft und Ergebnisse aus Interbankengeschäften abgebildet.
Corporate Center. Dieser Bereich deckt einerseits den Overhead sowie sonstige nicht den anderen Segmenten zuordenbare Aufwands- und Ertragspositionen ab. Weiters zählen Veräußerungserfolge von verkauften Beteiligungen und Immobilien sowie die Ergebnisse aus der Konsolidierung mit der Sparkasse Oberösterreich Kapitalanlagegesellschaft m.b.H., der SPK Beteiligungsholding GmbH und deren Tochtergesellschaft SPK OÖ Immobilien GmbH zu diesem Segment.
Basis für die Ergebnisermittlung ist die Deckungsbeitragsrechnung auf Geschäftsfeldebene. Die Bewertung des Zinsüberschusses wird nach den Prinzipien der Marktzinsmethode (Konditionenbeitrag, Strukturbeitrag) ermittelt, wobei der Strukturbeitrag gesamthaft dem Segment Treasury zugerechnet wird.
Der Verwaltungsaufwand wird auf Basis der Kostenrechnung auf Geschäftsfeldebene dargestellt.
Bewertungsgrundlagen
Die Gewinn- und Verlustrechnung des Segmentberichts basiert auf jenen Kennzahlen, die dem Vorstand der Sparkasse Oberösterreich zur Ressourcenzuteilung und für die Beurteilung der Ertragskraft der Segmente vorgelegt werden.
Sowohl die Managementberichterstattung als auch der Segmentbericht der Sparkasse Oberösterreich basieren auf den IFRS-Vorschriften. Für den Segmentbericht kamen die gleichen Rechnungslegungsstandards, Methoden und Bewertungsvorschriften wie bei der Ermittlung des konsolidierten Konzernergebnisses zur Anwendung.
Der Kapitalverbrauch je Segment wird vom Management der Sparkasse Oberösterreich regelmäßig zur Beurteilung der Ertragskraft der Segmente berücksichtigt. Basis für die Steuerung der einzelnen Segmente der Sparkasse Oberösterreich sind das durchschnittlich zugeordnete Eigenkapital sowie die durchschnittlich risikogewichteten Aktiva. Das durchschnittliche Eigenkapital wird auf die Segmente nach dem Anteil der risikogewichteten Aktiva zugeordnet.
Im Rahmen der regelmäßigen internen Berichterstattung an den Vorstand der Sparkasse Oberösterreich werden die risikogewichteten Aktiva und das zugeordnete Kapital pro Segment ausgewiesen.
Für die Messung und Beurteilung der Ertragskraft der Segmente wird in der Sparkasse Oberösterreich auch die Verzinsung des zugeordneten Kapitals herangezogen. Die Verzinsung auf das zugeordnete Kapital wird pro Segment aus dem Nettoperiodenergebnis vor Minderheiten in Relation zum durchschnittlich zugeordneten Kapital berechnet.
Seite 31
in EUR Mio.
 
 
Retail
Corporate und Private Banking
Treasury
Corporate Center
Gesamt
Dez 2023
 
 
 
 
 
 
 
Zinsüberschuss
 
 
141,6
103,9
14,5
-4,9
255,1
Provisionsüberschuss
 
 
78,9
38,7
3,9
9,1
130,5
Dividendenerträge
 
 
0,0
0,0
0,5
5,1
5,6
Handels- und Fair Value Ergebnis
 
1,1
2,7
11,1
-0,4
14,5
Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
 
0,0
0,0
0,0
4,3
4,3
Verwaltungsaufwand
 
 
-141,4
-37,6
-6,9
-49,2
-235,1
davon Abschreibung und Amortisation
 
-6,7
-1,3
-0,2
-8,6
-16,8
Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten
0,0
0,0
0,2
0,0
0,2
Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten
 
3,7
-14,9
-0,2
2,2
-9,1
Sonstiger betrieblicher Erfolg
 
 
0,0
0,0
0,0
-10,2
-10,2
Steuern und Abgaben auf das Bankgeschäft
 
0,0
0,0
0,0
-2,1
-2,1
Ergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
83,8
92,8
23,0
-44,0
155,7
Steuern vom Einkommen
 
 
-18,5
-20,5
-5,1
9,7
-34,4
Periodenergebnis
 
 
65,3
72,3
18,0
-34,3
121,3
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Periodenergebnis
 
0,0
0,0
0,0
-0,6
-0,6
Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Periodenergebnis
65,3
72,3
18,0
-34,9
102,6
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betriebserträge
 
 
221,6
145,3
29,9
13,2
409,9
Betriebsaufwendungen
 
 
-141,4
-37,6
-6,9
-49,2
-235,1
Betriebsergebnis
 
 
80,2
107,7
23,0
-36,0
174,9
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Risikogewichtete Aktiva (Kreditrisiko, Periodenende)
 
702,8
3.169,2
406,3
449,3
4.727,7
Durchschnittliches, zugeordnetes Kapital
 
157,7
710,9
91,1
100,8
1.060,5
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Wertminderungen
 
 
3,7
-14,9
-0,2
2,2
-9,1
Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte AC/FVOCI und Finanzierungsleasing
-0,5
-17,2
-0,2
2,1
-15,8
Zuführung zu Rückstellungen für Verpflichtungen u. gegebene Garantien (netto)
4,2
2,4
0,0
0,1
6,7
Wertminderungen für sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2022
 
 
Retail
Corporate und Private Banking
Treasury
Corporate Center
Gesamt
Zinsüberschuss
 
 
75,6
82,8
30,9
0,0
189,2
Provisionsüberschuss
 
 
76,2
38,9
3,6
11,1
129,7
Dividendenerträge
 
 
0,0
0,0
0,2
17,7
17,9
Handels- und Fair Value Ergebnis
 
1,8
2,9
-9,0
-3,2
-7,5
Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
 
0,0
0,0
0,0
3,4
3,4
Verwaltungsaufwand
 
 
-128,1
-34,4
-6,1
-38,5
-207,0
davon Abschreibung und Amortisation
 
-6,3
-1,3
-0,2
-7,9
-15,7
Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten
0,0
0,0
0,1
0,0
0,1
Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten
 
-1,2
-27,5
0,8
4,1
-23,8
Sonstiger betrieblicher Erfolg
 
 
0,0
0,0
0,0
-7,7
-7,7
Steuern und Abgaben auf das Bankgeschäft
 
0,0
0,0
0,0
-3,1
-3,1
Ergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
24,3
62,8
20,4
-13,1
94,4
Steuern vom Einkommen
 
 
-4,3
-11,1
-3,6
2,3
-16,6
Periodenergebnis
 
 
20,0
51,7
16,8
-10,8
77,8
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Periodenergebnis
 
0,0
0,0
0,0
-0,6
-0,6
Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Periodenergebnis
20,0
51,7
16,8
-11,3
77,2
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betriebserträge
 
 
153,6
124,6
25,6
29,0
332,8
Betriebsaufwendungen
 
 
-128,1
-34,4
-6,1
-38,5
-207,0
Betriebsergebnis
 
 
25,5
90,3
19,5
-9,5
125,8
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Risikogewichtete Aktiva (Kreditrisiko, Periodenende)
 
750,2
3.156,9
480,2
366,2
4.753,5
Durchschnittliches, zugeordnetes Kapital
 
168,0
707,2
107,6
82,0
1.064,8
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Wertminderungen
 
 
-1,2
-27,5
0,8
4,1
-23,8
Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte AC/FVOCI und Finanzierungsleasing
-5,0
-29,2
0,8
3,8
-29,7
Zuführung zu Rückstellungen für Verpflichtungen u. gegebene Garantien (netto)
3,8
1,7
0,0
0,4
5,9
Wertminderungen für sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Seite 32
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2022
 
 
Retail
Corporate Banking
Treasury
Corporate Center
Gesamt
Zinsüberschuss
 
 
77,0
81,4
30,9
0,0
189,2
Provisionsüberschuss
 
 
90,9
24,2
3,6
11,1
129,7
Dividendenerträge
 
 
0,0
0,0
0,2
17,7
17,9
Handels- und Fair Value Ergebnis
 
1,9
2,9
-9,0
-3,2
-7,5
Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
 
0,0
0,0
0,0
3,4
3,4
Verwaltungsaufwand
 
 
-136,8
-25,6
-6,1
-38,5
-207,0
davon Abschreibung und Amortisation
 
-6,5
-1,1
-0,2
-7,9
-15,7
Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten
0,0
0,0
0,1
0,0
0,1
Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten
 
-1,2
-27,5
0,8
4,1
-23,8
Sonstiger betrieblicher Erfolg
 
 
0,0
0,0
0,0
-7,7
-7,7
Steuern und Abgaben auf das Bankgeschäft
 
0,0
0,0
0,0
-3,1
-3,1
Ergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
31,7
55,3
20,4
-13,1
94,4
Steuern vom Einkommen
 
 
-5,6
-9,8
-3,6
2,3
-16,6
Periodenergebnis
 
 
26,1
45,6
16,8
-10,8
77,8
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Periodenergebnis
 
0,0
0,0
0,0
-0,6
-0,6
Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Periodenergebnis
26,1
45,6
16,8
-11,3
77,2
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betriebserträge
 
 
169,8
108,4
25,6
29,0
332,8
Betriebsaufwendungen
 
 
-136,8
-25,6
-6,1
-38,5
-207,0
Betriebsergebnis
 
 
32,9
82,8
19,5
-9,5
125,8
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Risikogewichtete Aktiva (Kreditrisiko, Periodenende)
 
760,1
3.147,0
480,2
366,2
4.753,5
Durchschnittliches, zugeordnetes Kapital
 
170,3
704,9
107,6
82,0
1.064,8
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Wertminderungen
 
 
-1,2
-27,5
0,8
4,1
-23,8
Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte AC/FVOCI und Finanzierungsleasing
-5,0
-29,2
0,8
3,8
-29,7
Zuführung zu Rückstellungen für Verpflichtungen u. gegebene Garantien (netto)
3,8
1,7
0,0
0,4
5,9
Wertminderungen für sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
2.Zinsüberschuss
Der Zinsüberschuss wird in Zinserträge, sonstige ähnliche Erträge, Zinsaufwendungen und sonstige ähnliche Aufwendungen aufgegliedert. Maßgeblich für die Zuordnung zu diesen Positionen ist, ob die Effektivzinsmethode für die Erfassung von Zinserträgen und -aufwendungen gemäß IFRS 9 verpflichtend anzuwenden ist.
„Zinserträge” betreffen Erlöse aus Zinsen von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten und erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten. Sie werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst, wie im Kapitel „Finanzinstrumente – Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze“ beschrieben.
In der Position „Sonstige ähnliche Erträge“ sind zinsähnliche Erträge enthalten, die aus nicht derivativen finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, zu Handelszwecken gehaltenen Derivaten, Hedge Accounting Derivaten, Forderungen aus Finanzierungsleasing und negativen Zinsen aus finanziellen Verbindlichkeiten resultieren. Zu den Negativzinsen aus finanziellen Verbindlichkeiten zählen auch Gebühren, die auf Einlagen von Geschäftskunden auf Basis eines bestimmten Prozentsatzes der ausstehenden Salden erhoben werden.
Die Position „Zinsaufwendungen“ betrifft Zinsaufwendungen aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten, die unter Verwendung der Effektivzinsmethode berechnet werden.
In der Position „Sonstige ähnliche Aufwendungen“ sind zinsähnliche Aufwendungen enthalten, die aus nicht derivativen finanziellen Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, zu Handelszwecken gehaltenen Derivaten, Hedge Accounting Derivaten, negativen Zinsen aus finanziellen Vermögenswerten, Leasingverbindlichkeiten, IFRS 9- und IAS 37-Rückstellungen (Berücksichtigung des Zeitwerts des Geldes durch bloßen Zeitablauf) sowie Nettoverpflichtungen aus Versorgungsplänen nach IAS 19 (Nettozinsaufwand auf Abfertigungs-, Pensions- und Jubiläumsgeldrückstellungen) resultieren.
Zinserträge und sonstige ähnliche Erträge enthalten Zinserträge aus Krediten und Darlehen an Kreditinstitute und Kunden, aus Kassenbeständen und Guthaben, aus Schuldverschreibungen aller Bewertungskategorien finanzieller Vermögenswerte, aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen, sowie aus Forderungen aus dem Finanzierungsleasing. Zu den Zinsaufwendungen und sonstigen ähnlichen Aufwendungen zählen neben Zinsaufwendungen für Einlagen von Kreditinstituten und Kunden auch Zinsaufwendungen für begebene Schuldverschreibungen und für sonstige finanzielle Verbindlichkeiten aller Bewertungskategorien sowie Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten. Darüber hinaus enthält der Zinsüberschuss Zinsen aus derivativen Finanzinstrumenten.
Seite 33
Zusätzlich werden Modifikationsgewinne und -verluste aus finanziellen Vermögenswerten in Stufe 1 in den Zinserträgen ausgewiesen. Weiters wird der noch nicht amortisierte Betrag der Bearbeitungsgebühren/Transaktionskosten, die im Effektivzinssatz berücksichtigt wurden, bei der Ausbuchung von Vermögenswerten in Stufe 1 und 2 am Ausbuchungstag in den Zinserträgen erfasst.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2022
1-12 2023
Finanzielle Vermögenswerte AC
 
 
 
 
216,6
475,0
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
 
 
 
 
5,2
3,3
Zinserträge
 
 
 
 
 
221,8
478,3
Nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte FVPL
 
 
 
0,2
0,1
Finanzielle Vermögenswerte HfT
 
 
 
 
11,0
25,4
Derivate - Hedge Accounting, Zinsrisiken
 
 
 
 
-3,2
0,4
Sonstige Vermögenswerte
 
 
 
 
0,0
0,0
Negative Zinsen aus finanziellen Verbindlichkeiten
 
 
 
13,7
0,1
Sonstige ähnliche Erträge
 
 
 
 
 
21,7
26,1
Zinserträge und sonstige ähnliche Erträge
 
 
 
243,5
504,4
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Verbindlichkeiten AC
 
 
 
 
-41,2
-194,1
Zinsaufwendungen
 
 
 
 
 
-41,2
-194,1
Finanzielle Verbindlichkeiten FVPL
 
 
 
 
-15,5
-16,8
Finanzielle Verbindlichkeiten HfT
 
 
 
 
1,2
-25,7
Derivate - Hedge Accounting, Zinsrisiken
 
 
 
 
11,0
-7,7
Sonstige Verbindlichkeiten
 
 
 
 
-2,3
-4,9
Negative Zinsen aus finanziellen Vermögenswerten
 
 
 
-7,4
-0,1
Sonstige ähnliche Aufwendungen
 
 
 
 
-13,0
-55,2
Zinsaufwendungen und sonstige ähnliche Aufwendungen
 
 
-54,2
-249,3
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zinsüberschuss
 
 
 
 
 
189,2
255,1
In den verschiedenen Positionen für Zinserträge sind Zinserträge von wertgeminderten finanziellen Vermögenswerten in Höhe von EUR 3,6 Mio. (2022: EUR 2,9 Mio.) erfasst.
Im Jahr 2023 enthalten die Zinsaufwendungen für finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten keine Schätzungsanpassungsverluste aus TLTRO III (2022: EUR 6,1 Mio.). Für weitere Details siehe Note 18 „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten“.
3. Provisionsüberschuss
Die Sparkasse Oberösterreich erhält aus verschiedenen Dienstleistungen, die sie für Kund:innen erbringt, Gebühren- und Provisionen.
Provisionserträge werden auf Basis, der im Vertrag mit der Kund:in spezifizierten Gegenleistung, bewertet. Die Sparkasse Oberösterreich erfasst diese Erlöse, wenn sie eine zugesagte Leistung an eine Kund:in überträgt.
Provisionen aus der Erbringung von Dienstleistungen über einen bestimmten Zeitraum werden periodengerecht über den entsprechenden Zeitraum abgegrenzt. Darin enthalten sind Provisionen aus Kreditzusagen, erhaltene Prämien für Finanzgarantien und andere Provisionen aus dem Kreditgeschäft, Provisionserträge aus der Vermögensverwaltung, dem Depotgeschäft und sonstige Verwaltungs- und Beratungsgebühren, sowie Gebühren aus dem Versicherungsvermittlungsgeschäft. Die Leistungen, die über einen bestimmten Zeitraum erbracht werden, beinhalten auch Zahlungsverkehrsdienstleistungen wie beispielsweise periodische Kartengebühren.
Provisionserträge aus transaktionsbezogenen Leistungen werden nach Abschluss der jeweiligen Transaktion erfasst. Dazu gehören der Erwerb und der Verkauf von Aktien oder sonstigen Wertpapieren für Kund:innen oder Devisentransaktionen, sowie Vermittlungsprovisionen aus Leistungen wie dem Verkauf von Fonds- oder Versicherungsprodukten. Transaktionsbasierte Leistungen beinhalten auch Zahlungsverkehrsdienstleistungen wie beispielsweise Behebungsgebühren.
Ein Vertrag mit einer Kund:in, der im Ansatz eines Finanzinstruments resultiert, kann teilweise in den Anwendungsbereich des IFRS 9 und teilweise in den Anwendungsbereich des IFRS 15 fallen. In so einem Fall wendet die Sparkasse Oberösterreich zuerst IFRS 9 zur Separierung und Bewertung jener Vertragsbestandteile im Anwendungsbereich des IFRS 9 an. Erst nachgelagert wird IFRS 15 auf die übrigen Vertragsbestandteile angewendet. Beispielsweise werden in einem Kreditvertrag vereinbarte Verwaltungsgebühren, die nicht integraler Bestandteil der Effektivverzinsung eines Finanzinstruments sind, im Provisionsüberschuss berücksichtigt.
Seite 34
 
 
 
 
 
 
 
1-12 2022
1-12 2023
in EUR Mio.
Erträge
Aufwendungen
Erträge
Aufwendungen
Wertpapiere
 
 
 
19,9
-3,6
18,7
-3,3
Emissionen
 
 
 
0,4
0,0
1,1
0,0
Überweisungsaufträge
 
 
 
19,4
-3,5
17,5
-3,1
Sonstige
 
 
 
0,1
-0,2
0,0
-0,3
Vermögensverwaltung
 
 
 
26,1
-0,1
25,2
-0,1
Depotgeschäft
 
 
 
10,8
-1,1
11,0
-1,1
Treuhandgeschäfte
 
 
 
0,6
0,0
0,4
0,0
Zahlungsverkehrsdienstleistungen
 
 
61,0
-8,1
64,8
-9,5
Kartengeschäft
 
 
 
11,7
-3,9
12,3
-4,6
Sonstige
 
 
 
49,3
-4,2
52,6
-4,9
Vermittlungsprovisionen
 
 
 
13,5
-2,4
13,4
-2,5
Fondsprodukte
 
 
 
0,0
-2,0
0,0
-2,1
Versicherungsprodukte
 
 
 
8,1
-0,1
8,4
-0,1
Bausparvermittlungsgeschäft
 
 
3,4
0,0
2,9
0,0
Devisentransaktionen
 
 
 
2,0
-0,3
2,0
-0,3
Sonstige
 
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Kreditgeschäft
 
 
 
11,4
-0,2
12,0
0,0
Erhaltene, gegebene Garantien
 
 
10,3
0,0
11,0
0,0
Erhaltene, gegebene Kreditzusagen
 
 
0,3
0,0
0,3
0,0
Sonstiges Kreditgeschäft
 
 
 
0,7
-0,2
0,7
0,0
Sonstige
 
 
 
 
2,2
-0,2
1,9
-0,3
Gesamte Provisionserträge und -aufwendungen
145,4
-15,7
147,4
-16,9
Provisionsüberschuss
 
 
129,7
130,5
Provisionen aus der Vermögensverwaltung sowie aus dem Depot- und Treuhandgeschäft sind Gebühren, die die Sparkasse Oberösterreich für Geschäfte, in denen sie Vermögenswerte für Kund:innen treuhändig hält oder anlegt, erhält. Diese beliefen sich auf EUR 35,4 Mio. (2022: EUR 36,2 Mio.).
Im Provisionsüberschuss sind Erträge in Höhe von EUR 13,5 Mio. (2022: EUR 13,1 Mio.) enthalten, die sich auf finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten beziehen, die nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden.
4.Dividendenerträge
Dividendenerträge werden erfasst, sobald ein Rechtsanspruch auf Zahlung besteht. Diese Position umfasst Dividenden aus sämtlichen Aktien und sonstigen Eigenkapitalinstrumenten, d. h. solche, die zu Handelszwecken gehalten werden, sowie solche, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden und entweder zum FVPL oder zum FVOCI bewertet werden.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2022
1-12 2023
Finanzielle Vermögenswerte HfT
 
 
 
 
0,2
0,5
Nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte FVPL
 
 
 
17,2
4,6
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
 
 
 
 
0,5
0,5
Dividendenerträge
 
 
 
 
 
17,9
5,6
5.Handelsergebnis
Das Handelsergebnis umfasst sämtliche Gewinne und Verluste aus Fair Value-Änderungen (Clean Price) von im Handelsbestand gehaltenen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, inklusive aller Derivate, die nicht als Sicherungsinstrument designiert sind, sowie Gewinne und Verluste aus deren Ausbuchung. Das Handelsergebnis umfasst weiters Erträge und Aufwendungen aus Ineffektivität von Fair Value Hedges sowie Währungsgewinne und -verluste aus sämtlichen monetären Vermögenswerten und Schulden und aus Devisenkassageschäften.
Die Rechnungslegungsgrundsätze für die Erfassung von Währungsgewinnen und -verlusten sind im Kapitel „Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze: b) Währungsumrechnung“ dargestellt. Informationen zum Hedge Accounting sind in der Note 26 „Hedge Accounting“ beschrieben.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2022
1-12 2023
Wertpapier- und Derivativgeschäft
 
 
 
 
-99,6
17,8
Devisentransaktionen
 
 
 
 
 
3,0
11,7
Hedge Accounting
 
 
 
 
-0,9
4,5
Handelsergebnis
 
 
 
 
 
-97,5
34,0
Seite 35
6.Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten
Diese Position beinhaltet Fair Value-Änderungen (Clean Price) von nicht zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, sowie Gewinne und Verluste aus deren Ausbuchung. Dies betrifft sowohl nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte, die in diese Kategorie gewidmet wurden, als auch solche, die verpflichtend zum FVPL bewertet werden. Darüber hinaus werden Gewinne und Verluste (Clean Price) von finanziellen Verbindlichkeiten, die in die FVPL-Kategorie gewidmet wurden, einschließlich Gewinne und Verluste aus deren Ausbuchung in dieser Position ausgewiesen. Die Fair Value-Änderungen, die auf Änderungen des eigenen Kreditrisikos der Verbindlichkeiten zurückzuführen sind, werden jedoch im sonstigen Ergebnis ausgewiesen.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2022
1-12 2023
finanzielle Vermögenswerte - designiert zum FVPL
 
0,0
0,0
finanzielle Verbindlichkeiten - designiert zum FVPL
 
 
 
 
 
 
 
 
107,9
-23,9
Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten - designiert zum FVPL
 
107,9
-23,9
finanziellen Vermögenswerte - verpflichtend zum FVPL
 
-17,9
4,5
Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten
 
90,0
-19,5
7.Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden linear über die Laufzeit der Mietverträge erfasst. Betriebliche Aufwendungen im Zusammenhang mit als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind im Posten „Sonstiger betrieblicher Erfolg“ erfasst. Für Details verweisen wir auf Note 12 „Sonstiger betrieblicher Erfolg“.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2022
1-12 2023
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
 
 
 
 
3,4
4,3
Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
 
 
3,4
4,3
8.Verwaltungsaufwand
Personalaufwand
In den Personalaufwendungen werden Löhne und Gehälter, Aufwendungen aus variablen Vergütungsbestandteilen, gesetzliche und freiwillige Sozialaufwendungen sowie personalabhängige Steuern und Abgaben erfasst. Dienstzeitaufwendungen aus Abfertigungs-, Pensions- und Jubiläumsgeldverpflichtungen und Neubewertungen von Jubiläumsgeldverpflichtungen sind ebenfalls in dieser Position dargestellt.
Für weitere Informationen zur Vergütung von Vorstandsmitgliedern verweisen wir auf Note 55 „Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen sowie wesentlichen Aktionär:innen“.
Sachaufwand
Im Sachaufwand sind insbesondere IT-Aufwand, Raumaufwand sowie Aufwendungen für den Bürobetrieb, Aufwand für Werbung und Marketing und Rechts- und Beratungsaufwendungen enthalten. Weiters beinhaltet diese Position Aufwendungen für Einzahlungen in die Einlagensicherung.
Seite 36
Abschreibung und Amortisation
Diese Position beinhaltet Abschreibungen auf Sachanlagen, auf als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und auf immaterielle Vermögenswerte sowie Abschreibungen der im Rahmen von IFRS 16 bilanzierten Nutzungsrechte.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2022
1-12 2023
Personalaufwand
 
 
 
 
 
-112,0
-123,8
Laufende Bezüge
 
 
 
 
 
-86,8
-92,8
Sozialversicherung
 
 
 
 
 
-24,0
-25,3
Langfristige Personalrückstellungen
 
 
 
 
1,5
-1,6
Sonstiger Personalaufwand
 
 
 
 
-2,8
-4,1
Sachaufwand
 
 
 
 
 
-79,3
-94,5
Beiträge zur Einlagensicherung
 
 
 
 
-7,8
-6,5
IT-Aufwand
 
 
 
 
 
-30,5
-34,2
Raumaufwand
 
 
 
 
 
-9,3
-11,7
Aufwand Bürobetrieb
 
 
 
 
 
-7,0
-8,1
Werbung/Marketing/Veranstaltungen
 
 
 
 
-9,4
-14,1
Rechts- und Beratungskosten
 
 
 
 
-4,8
-6,8
Sonstiger Sachaufwand
 
 
 
 
 
-10,5
-13,0
Abschreibung und Amortisation
 
 
 
 
-15,7
-16,8
Software und andere immaterielle Vermögenswerte
 
 
 
-3,2
-3,7
Selbst genutzte Immobilien
 
 
 
 
-7,2
-5,9
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
 
 
 
-0,1
-2,1
Betriebs- und Geschäftsausstattung und sonstige Sachanlagen
 
 
-5,1
-5,2
Verwaltungsaufwand
 
 
 
 
 
-207,0
-235,1
Im Personalaufwand sind Aufwendungen aus beitragsorientierten Versorgungsplänen in Höhe von EUR 3,1 Mio. (2022: EUR 2,8 Mio.) berücksichtigt (davon Pensionskassen EUR 2,2 Mio. (2022: EUR 2,0 Mio.); davon Mitarbeitervorsorgekassen EUR 0,9 Mio. (2022: EUR 0,8 Mio.)). Hiervon entfallen auf Mitglieder des Vorstands EUR 0,1 Mio. (2022: EUR 0,1 Mio.).
Die durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter:innen (gewichtet nach Beschäftigungsgrad) betrug 1.409 (2022: 1.415).
9.Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten
Diese Position beinhaltet Gewinne und Verluste aus Verkäufen und sonstigen Ausbuchungsereignissen von finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert wurden. Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten in Stufe 3 werden jedoch in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ ausgewiesen.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2022
1-12 2023
Gewinne aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten AC
 
 
0,0
0,0
Verluste aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten AC
 
 
0,0
0,0
Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten
0,0
0,0
10.Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten
Diese Position beinhaltet Gewinne und Verluste aus Verkäufen und sonstigen Ausbuchungsereignissen von finanziellen Vermögenswerten zum FVOCI, finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten und sonstigen Finanzinstrumenten, die nicht zum FVPL bilanziert werden, wie beispielsweise Forderungen aus Finanzierungsleasing oder Finanzgarantien. Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten in Stufe 3 werden jedoch in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ ausgewiesen.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2022
1-12 2023
Verkauf von finanziellen Vermögenswerten FVOCI
 
 
 
0,0
0,0
Ausbuchung von finanziellen Verbindlichkeiten AC
 
 
 
0,1
0,2
Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten
0,1
0,2
Seite 37
11.Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten
Diese Position beinhaltet Wertminderungen und Auflösungen von Wertminderungen aller Arten von Finanzinstrumenten, auf die das IFRS 9-Wertminderungsmodell erwarteter Kreditverluste anwendbar ist. Darüber hinaus werden Eingänge aus abgeschriebenen Forderungen, Modifikationsgewinne und -verluste für finanzielle Vermögenswerte in Stufe 2 und Stufe 3 und POCI-Vermögenswerte sowie Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten in Stufe 3 und POCI-Vermögenswerten in dieser Position dargestellt.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2022
1-12 2023
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
 
 
 
 
0,8
-0,1
Finanzielle Vermögenswerte AC
 
 
 
 
-30,5
-15,7
Zuführung zu Wertberichtigungen für Kreditrisiken (netto)
 
 
 
-33,8
-20,5
Direktabschreibung
 
 
 
 
 
-0,5
-0,3
Eingänge abgeschriebener finanzieller Vermögenswerte
 
 
 
3,4
5,2
Gewinne/Verluste aus vertraglichen Modifikationen
 
 
 
0,5
-0,2
Rückstellungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien (netto)
 
 
5,9
6,7
Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten
 
 
-23,8
-9,1
In der nachfolgenden Tabelle wird die Veränderung der in der Bilanz erfassten Wertberichtigungen für Kreditrisiken dem Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten gegenübergestellt:
Änderungen Wertberichtigungen für Kreditrisiken
in EUR Mio.
Ergebnis ausWertminderungen vonFinanzinstrumenten
SonstigeerfolgswirksameÄnderungen
ErfolgsneutraleÄnderungen
Gesamt
Wertberichtigungen für Kreditrisiken Jän 23
 
 
 
 
 
-167,5
Zuführung zu Wertberichtigungen für Kreditrisiken (netto)
 
 
-12,8
 
 
-12,8
Erhöhung durch Zeitablauf (Aufzinsung)
 
 
 
-7,6
 
-7,6
Ausbuchung aufgrund von Verkäufen
 
 
 
 
 
0,0
Abschreibungen
 
 
 
 
 
5,3
5,3
Änderung Konsolidierungskreis
 
 
 
 
 
0,0
Währungsdifferenzen
 
 
 
 
0,0
 
0,0
Sonstige
 
 
 
 
-0,1
 
-0,1
Wertberichtigungen für Kreditrisiken Dez 23
 
 
 
 
 
-182,7
Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten als POCI klassifiziert
 
0,6
 
 
 
Direktabschreibungen
 
 
 
-0,3
 
 
 
Eingänge abgeschriebener finanzieller Vermögenswerte
 
 
5,2
 
 
 
Gewinne/Verluste aus vertraglichen Modifikationen
 
 
-0,2
 
 
 
Sonstige
 
 
 
-1,7
 
 
 
Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten
 
 
-9,1
 
 
12.Sonstiger betrieblicher Erfolg
Im sonstigen betrieblichen Erfolg sind grundsätzlich all jene Erträge und Aufwendungen der Sparkasse Oberösterreich ausgewiesen, die nicht unmittelbar der laufenden Geschäftstätigkeit zuzurechnen sind.
Der sonstige betriebliche Erfolg beinhaltet Erträge aus der Auflösung von und Aufwendungen aus der Zuführung zu Rückstellungen im Anwendungsbereich von IAS 37. Weiters werden Wertminderungen und Aufholungen von Wertminderungen sowie Ergebnisse aus dem Verkauf von Sachanlagen, als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien und immateriellen Vermögenswerten im sonstigen betrieblichen Erfolg dargestellt. Diese Position beinhaltet auch etwaige Wertminderungen von Firmenwerten.
Darüber hinaus beinhaltet der sonstige betriebliche Erfolg Beitragszahlungen an Abwicklungsfonds sowie sonstige Steuern.
Seite 38
Steuern und Abgaben auf das Bankgeschäft werden ebenfalls als Teil des sonstigen betrieblichen Erfolges berücksichtigt. Eine Verbindlichkeit oder eine Rückstellung für Steuern und Abgaben wird bilanziert, wenn eine Tätigkeit durchgeführt wird, die aufgrund der gesetzlichen Vorschriften die Verpflichtung zur Leistung der Abgabe auslöst.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2022
1-12 2023
Sonstige betriebliche Aufwendungen
 
 
 
 
-8,2
-6,3
Zuführung - Sonstige Rückstellungen
 
 
 
 
0,3
0,0
Steuern und Abgaben auf das Bankgeschäft
 
 
 
 
-3,1
-2,1
Bankenabgabe
 
 
 
 
 
-3,1
-2,1
Sonstige Steuern
 
 
 
 
 
-0,1
0,0
Beitragszahlungen an nationale Abwicklungsfonds
 
 
 
 
-5,3
-4,2
Sonstige betriebliche Erträge
 
 
 
 
0,5
0,0
Auflösung - Sonstige Rückstellungen
 
 
 
 
0,0
0,0
Ergebnis aus Immobilien/Mobilien/sonstigen immateriellen Vermögenswerten
 
 
 
0,3
-0,2
Ergebnis aus sonstigen betrieblichen Aufwendungen/Erträgen
 
 
 
0,2
-3,7
Sonstiger betrieblicher Erfolg
 
 
 
 
-7,7
-10,2
Die betrieblichen Aufwendungen (inklusive Reparaturen und Instandhaltungskosten) für „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“, mit denen Mieteinnahmen erzielt wurden, beliefen sich auf EUR 1,0 Mio. (2022: EUR 0,8 Mio.).
13.Ertragsteuern
Laufende und latente Steuern werden grundsätzlich als Erträge oder Aufwendungen erfolgswirksam in der jeweiligen Periode erfasst. Jedoch werden Steuern, die sich auf Posten beziehen, die über das „Sonstige Ergebnis“ oder direkt im Eigenkapital erfasst werden, korrespondierend ebenfalls im „Sonstigen Ergebnis“ oder direkt im Eigenkapital und nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Kuponzahlungen auf von der Sparkasse Oberösterreich begebene Eigenkapitalinstrumente, die als zusätzliches Kernkapital (AT1) angerechnet werden, sind in Österreich als Betriebsausgabe steuerlich abzugsfähig. Da die AT1 Kupons als Gewinnausschüttung betrachtet werden, sind die Steuereffekte in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen
Ermessensentscheidungen sind erforderlich, um auf Basis des wahrscheinlichen Zeitpunkts und der Höhe des zukünftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien festzustellen, in welcher Höhe aktive latente Steuern anzusetzen sind. Dazu wird ein Planungszeitraum von fünf Jahren zugrunde gelegt.
Die Steuern vom Einkommen beinhalten die in den einzelnen Konzernunternehmen auf Grundlage der steuerlichen Ergebnisse errechneten, laufenden Ertragsteuern, Ertragsteuerkorrekturen für Vorjahre sowie die Veränderung der latenten Steuerabgrenzungen.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2022
1-12 2023
Laufender Steueraufwand
 
 
 
 
 
-11,9
-33,5
laufende Periode
 
 
 
 
 
-14,0
-33,5
Vorperiode
 
 
 
 
 
2,1
0,0
Latenter Steueraufwand
 
 
 
 
 
-4,7
-0,9
laufende Periode
 
 
 
 
 
-3,7
-0,9
Vorperiode
 
 
 
 
 
-1,0
0,0
Gesamt
 
 
 
 
 
 
-16,6
-34,4
Die nachstehende Überleitungsrechnung stellt den Zusammenhang zwischen den rechnerischen und ausgewiesenen Steuern vom Einkommen dar:
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2022
1-12 2023
Ergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
 
 
 
 
94,4
155,7
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Rechnerischer Ertragsteueraufwand im Geschäftsjahr zum österreichischen Ertragsteuersatz (24%)
 
 
 
-23,6
-37,4
Steuerminderungen aufgrund steuerbefreiter Beteiligungserträge und sonstiger steuerbefreiter Erträge
 
 
5,6
6,6
Steuermehrungen aufgrund von nicht abzugsfähigen Aufwendungen
 
 
 
 
-4,1
-0,8
Aperiodischer Steueraufwand(-)/-ertrag(+)
 
 
 
 
1,1
0,0
Sonstige Effekte
 
 
 
 
 
4,3
-2,9
Gesamt
 
 
 
 
 
 
-16,6
-34,4
Seite 39
Die bestehenden aktiven Steuerlatenzen werden mit einem Steuersatz von 23 % bewertet.
In der nachstehenden Tabelle sind die Ertragsteuern, die auf einzelne Bestandteile des sonstigen Ergebnisses entfallen, dargestellt:
 
 
 
 
 
1-12 2022
1-12 2023
in EUR Mio.
Ergebnis vor Steuern
Ertrag-steuern
Ergebnis nach Steuern
Ergebnis vor Steuern
Ertrag-steuern
Ergebnis nach Steuern
Fair Value-Rücklage von Eigenkapitalinstrumenten
-77,8
18,2
-59,6
13,9
-5,8*)
8,1
Fair Value-Rücklage von Schuldinstrumenten
-26,0
6,1
-19,9
6,7
-1,5
5,2
Rücklage für eigenes Kreditrisiko
2,2
-0,5
1,7
3,7
-0,9
2,8
Neubewertung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen
10,2
-4,1
6,1
-6,8
1,6
-5,2
Sonstiges Ergebnis
 
-91,4
19,7
-71,6
17,5
-6,6
10,9
*) Eine Differenz von EUR -2,6 Mio. ergibt sich aufgrund der steuerlichen Korrektur der Fair Value-Rücklage von Eigenkapitalinstrumenten, welche das Vorjahr betrifft.
Wesentliche Komponenten der latenten Steuerforderungen und Steuerverpflichtungen
 
 
 
 
Steuerforderungen
Steuerverpflichtungen
Nettoabweichung 2023
in EUR Mio.
Dez 2023
Jän 2023
Dez 2023
Jän 2023
Gesamt
Gewinn- und Verlustrechnung
SonstigesErgebnis
Temporäre Differenz betreffen die folgenden Posten:
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten HfT und nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte FVPL
2,7
5,6
-9,8
-4,2
-8,6
-8,6
0,0
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
2,1
3,6
-15,5
-12,6
-4,4
-0,1
-4,3
Finanzielle Vermögenswerte AC und Finanzierungsleasing
2,2
4,9
0,0
0,0
-2,7
-2,7
0,0
Derivate - Hedge Accounting
3,0
5,7
0,0
0,0
-2,7
-2,7
0,0
Sachanlagen (abweichende Nutzungsdauer nach Steuerrecht)
0,4
0,4
-7,5
-6,1
-1,4
-1,4
0,0
Beteiligungen und verbundene Unternehmen (Abwertungen - steuerliche Beteiligungssiebentel)
5,1
4,6
0,0
0,0
0,4
0,4
0,0
Finanzielle Verbindlichkeiten AC (Einlagen und verbriefte Verbindlichkeiten)
0,0
0,0
-19,8
-23,8
4,0
4,0
0,0
Finanzielle Verbindlichkeiten, designiert zum FVPL
11,5
6,8
0,0
0,0
4,7
5,3
-0,6
Langfristige Personalrückstellungen (steuerliche Rückstellungsbewertung abweichend)
10,8
11,2
0,0
0,0
-0,5
-20,1
19,7
Sonstige Rückstellungen (steuerliche Rückstellungsbewertung abweichend)
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Kundenstock, Marken und sonstige immaterielle Vermögenswerte
0,0
0,0
-0,9
-1,4
0,5
0,5
0,0
Sonstiges
 
11,3
8,9
0,0
-0,7
3,1
3,1
0,0
Auswirkung der Saldierung von aktiven latenten Steuern
-53,5
-48,8
53,5
48,8
0,0
0,0
0,0
Summe latente Steuern
0,0
3,1
-4,4
0,0
-7,5
-22,3
14,7
Summe laufende Steuern
4,6
1,3
-8,1
-0,1
-4,7
-4,7
0,0
Summe Steuern
4,6
4,5
-12,5
-0,1
-12,3
-27,0
14,7
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Steuerforderungen
Steuerverpflichtungen
Nettoabweichung 2022
in EUR Mio.
Dez 2022
Jän 2022
Dez 2022
Jän 2022
Gesamt
Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstiges Ergebnis
Temporäre Differenz betreffen die folgenden Posten:
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten HfT und nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte FVPL
5,6
0,0
-4,2
-21,3
22,7
22,7
0,0
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
3,6
0,0
-12,6
-25,4
16,4
13,9
2,5
Finanzielle Vermögenswerte AC und Finanzierungsleasing
4,9
0,0
0,0
-0,4
5,3
5,3
0,0
Derivate - Hedge Accounting
5,7
3,5
0,0
-8,6
10,9
10,9
0,0
Sachanlagen (abweichende Nutzungsdauer nach Steuerrecht)
0,4
1,1
-6,1
-6,6
-0,2
-0,2
0,0
Beteiligungen und verbundene Unternehmen (Abwertungen - steuerliche Beteiligungssiebentel)
4,6
0,0
0,0
0,0
4,6
4,6
0,0
Finanzielle Verbindlichkeiten AC (Einlagen und verbriefte Verbindlichkeiten)
0,0
8,3
-23,8
0,0
-32,1
-32,1
0,0
Finanzielle Verbindlichkeiten, designiert zum FVPL
6,8
19,0
0,0
0,0
-12,2
-12,4
0,3
Langfristige Personalrückstellungen (steuerliche Rückstellungsbewertung abweichend)
11,2
15,8
0,0
0,0
-4,6
-22,7
18,1
Sonstige Rückstellungen (steuerliche Rückstellungsbewertung abweichend)
0,0
5,3
0,0
0,0
-5,3
-5,3
0,0
Kundenstock, Marken und sonstige immaterielle Vermögenswerte
0,0
0,0
-1,4
-1,9
0,5
0,5
0,0
Sonstiges
 
8,9
8,8
-0,7
-9,6
9,1
9,1
0,0
Auswirkung der Saldierung von aktiven latenten Steuern
-48,8
-62,0
48,8
62,0
0,0
0,0
0,0
Summe latente Steuern
3,1
0,0
0,0
-11,8
15,0
-5,9
20,9
Summe laufende Steuern
1,3
5,9
-0,1
-18,9
14,2
14,2
0,0
Summe Steuern
4,5
5,9
-0,1
-30,8
29,2
8,3
20,9
Die latenten Steuerforderungen und -verpflichtungen sind jeweils vor Saldierung in den Einzelgesellschaften dargestellt. Die in der Tabelle angeführten Beträge stellen die Bruttobuchwerte des jeweiligen Postens vor Werthaltigkeitsprüfung dar.
Die Gesamtveränderung der latenten Steuern beträgt im Jahresvergleich EUR -7,5 Mio. (2022: EUR 15,0 Mio.), wovonEUR -22,3 Mio. (2022: EUR -5,9 Mio.) als latenter Steueraufwand in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung enthalten sind. Ein Ertrag von EUR 14,7 Mio. (2022: EUR 20,9 Mio.) spiegelt sich im „Sonstigen Ergebnis“ (OCI) wider.
Seite 40
Es wird erwartet, dass die latenten Steuerverbindlichkeiten in Höhe von EUR 4,4 Mio. (2022: EUR -3,1 Mio.) in naher Zukunft realisiert werden können. Der Ansatz latenter Steuern ist auf die Einschätzung des Managements zurückzuführen, laut dem es wahrscheinlich ist, dass die jeweiligen Gesellschaften zu versteuernde Ergebnisse erzielen werden, mit denen noch nicht genutzte steuerliche Verluste, Steuergutschriften und abzugsfähige Differenzen verrechnet werden können. Diese Einschätzungen resultieren aus von den Konzerngesellschaften durchgeführten Werthaltigkeitstests, entweder auf Ebene der Einzelgesellschaft oder auf Ebene des Gruppenträgers für alle Gruppenmitglieder. Diese Werthaltigkeitstests beinhalten Vergleiche der latenten Steuerforderungen inklusive der steuerlichen Verlustvorträge nach Verrechnung mit den latenten Steuerverpflichtungen auf Ebene der jeweiligen Einzelgesellschaft bzw. des jeweiligen Gruppenträgers für alle Gruppenmitglieder mit steuerlichen Planungsrechnungen. Der Planungszeitraum beträgt bis zu 5 Jahre, abhängig von den Steuergesetzen und den Umständen des Einzelfalls. Fallen diese Werthaltigkeitstests negativ aus, werden die Aktivposten nicht angesetzt, bzw. bereits bestehende wertberichtigt.
In Übereinstimmung mit IAS12.39 wurden latente Steuerverpflichtungen für temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen in Höhe von EUR -1,4 Mio. (2022: EUR -1,4 Mio.) nicht angesetzt, da nicht erwartet wird, dass sich diese in absehbarer Zeit umkehren.
14.Gewinnverwendung
Der Hauptversammlung der Sparkasse Oberösterreich Bank AG wird vorgeschlagen, den Aktionär:innen eine Dividende von EUR 79,50 je Aktie, das sind EUR 57.920.281,50 und den Inhaber:innen des verbleibenden Partizipationskapitals eine Dividende von EUR 79,50 je Anteil, das sind EUR 9.381,00, auszuzahlen. Der ausschüttungsfähige Bilanzgewinn ergibt sich aus dem nach österreichischen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellten Jahresabschluss der Sparkasse Oberösterreich Bank AG und beträgt EUR 51.715.013,50 (2022: EUR 22.808 Tsd.).
Seite 41
Finanzinstrumente – Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze
Bewertungsmethoden für Finanzinstrumente
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Gemäß IFRS 9 sind alle finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, zu denen auch derivative Finanzinstrumente zählen, in der Bilanz anzusetzen und in Abhängigkeit der ihnen zugewiesenen Kategorie zu bewerten.
Marktübliche Käufe oder Verkäufe eines finanziellen Vermögenswertes werden zum Erfüllungstag erfasst. Als Erfüllungstag gilt der Tag, an dem ein finanzieller Vermögenswert übertragen wird.
Für die Bewertung von Finanzinstrumenten stehen grundsätzlich die zwei folgenden Bewertungsmethoden zur Verfügung: zu fortgeführten Anschaffungskosten und Fair Value.
i.Fortgeführte Anschaffungskosten und Effektivzinssatz
Fortgeführte Anschaffungskosten sind der Betrag, mit dem der finanzielle Vermögenswert oder die finanzielle Verbindlichkeit beim erstmaligen Ansatz bewertet wird, abzüglich der Tilgungen, zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisation einer etwaigen Differenz zwischen dem ursprünglichen Betrag und dem bei Fälligkeit rückzahlbaren Betrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode sowie bei finanziellen Vermögenswerten nach Berücksichtigung einer etwaigen Wertberichtigung.
Der Effektivzinssatz (effective interest rate EIR) ist der Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Ein-/Auszahlungen über die erwartete Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts oder der finanziellen Verbindlichkeit exakt auf den Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswerts (d. h. die fortgeführten Anschaffungskosten vor Berücksichtigung von Wertberichtigungen) oder auf die fortgeführten Anschaffungskosten einer finanziellen Verbindlichkeit abgezinst werden. Die geschätzten Cashflows berücksichtigen dabei alle vertraglichen Bedingungen des Finanzinstruments, erwartete Kreditverluste bleiben aber unberücksichtigt. Die Berechnung umfasst weiters Transaktionskosten und Bearbeitungsgebühren, wenn diese integraler Bestandteil des EIR sind, sowie alle anderen Agios und Disagios auf den Nennbetrag.
ii.Fair Value
Details zu Methoden, die für die Fair Value-Bewertung angewendet werden, sowie zur Fair Value-Hierarchie sind in der Note 25 „Fair Value von Finanzinstrumenten“ dargestellt.
Klassifizierung und Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte
Die Klassifizierung und Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte hängt im IFRS 9 von den zwei folgenden Kriterien ab:
dem Geschäftsmodell zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte und
der Eigenschaft der vertraglichen Cashflows des finanziellen Vermögenswerts. Weitere Details sind in diesem Kapitel unter „Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen“ dargestellt.
Die Anwendung dieser Kriterien führt zur Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte in drei Bewertungskategorien, die in der jeweiligen Note beschrieben werden:
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (AC)
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte (FVOCI)
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte (FVPL)
Klassifizierung und Folgebewertung von finanziellen Verbindlichkeiten
Mit Ausnahme der erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten werden finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Zinsaufwendungen werden berechnet, indem der EIR auf die fortgeführten Anschaffungskosten einer finanziellen Verbindlichkeit angewendet wird. Für weitere Details zu finanziellen Verbindlichkeiten verweisen wir auf Note 18 „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten“ und auf Note 24 „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten“.
Seite 42
Wertminderungen von Finanzinstrumenten
Die Sparkasse Oberösterreich erfasst Wertminderungen ihrer finanziellen Vermögenswerte, aus Schuldinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum Fair Value (fair value through profit or loss FVPL) bewertet werden, ihrer Leasingforderungen und ihrer außerbilanziellen Kreditrisiken aus Finanzgarantien und bestimmten Kreditzusagen.
Der erwartete Kreditverlust (expected credit loss „ECL“) wird als Wertminderung erfasst. Für die Bemessung der Höhe der erwarteten Kreditverluste und der Erfassung von Zinserträgen unterscheidet die Sparkasse Oberösterreich drei Wertminderungsstufen:
Stufe 1 bezieht sich auf Finanzinstrumente, für die keine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos seit dem erstmaligen Ansatz identifiziert wurde oder die dem IFRS 9 Wahlrecht für Finanzinstrumente mit geringem Kreditrisiko unterliegen. Die Wertminderung wird in Höhe des Anteils der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverluste, die aus möglichen Ausfallereignissen während der nächsten 12 Monate resultieren, bemessen. Zinserträge werden unter Anwendung des EIR auf den Bruttobuchwert des finanziellen Vermögenswertes erfasst.
Finanzinstrumente in Stufe 2 weisen eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos seit dem erstmaligen Ansatz auf (und das Wahlrecht für Finanzinstrumente mit geringem Kreditrisiko wird nicht angewendet). Stufe 2 umfasst auch Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente, für die die Vorschriften des IFRS 9 die obligatorische Anwendung des „vereinfachten Verfahrens“ vorsehen. Die Wertminderung wird in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste berechnet. Zinserträge werden unter Anwendung des EIR auf den Bruttobuchwert des finanziellen Vermögenswertes erfasst (wie in Stufe 1). Bei Inanspruchnahmen von zugesagten Kreditlinien durch nicht ausgefallene Kund:innen wird das gesamte (bilanzielle und außerbilanzielle) Kreditrisikovolumen, abhängig von der Entwicklung des Kreditrisikos zwischen Zusage und erstmaliger Inanspruchnahme, als Stufe 1 oder Stufe 2 klassifiziert.
Finanzinstrumente in Stufe 3 weisen eine beeinträchtigte Bonität auf. Die Sparkasse Oberösterreich hat hierbei den Ansatz gewählt, den IFRS 9-Begriff der „beeinträchtigten Bonität“ an die aufsichtsrechtliche Ausfalldefinition gemäß den Vorgaben der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde in EBA/GL/2016/07 und der Delegierten Verordnung (EU) 2018/171 der Kommission anzugleichen. Bei Anwendung der Ausfalldefinition besteht in der Sparkasse Oberösterreich generell eine Gesamtkundensicht, die zu einer Zuordnung in die Stufe 3 bei allen Geschäften mit einer Kund:in führt, auch wenn der Ausfall nur bei einem von mehreren Geschäften mit der Kund:in erfolgt (pulling-effect). Auf der anderen Seite bewirkt eine Hochstufung vom Ausfallstatus ein Wegfallen der beeinträchtigten Bonität bei sämtlichen Risikopositionen mit der Kund:in. Die Wertminderung der Finanzinstrumente in Stufe 3 wird in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste berechnet. Zinserträge werden unter Anwendung des Effektivzinssatzes auf die fortgeführten Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswertes (d. h. den Nettobuchwert) berechnet. Aus bilanzieller Sicht werden Zinsabgrenzungen auf Basis des Bruttobuchwertes des finanziellen Vermögenswertes erfasst. Die Differenz zwischen den abgegrenzten Zinsen und den erfassten Zinserträgen wird durch das bilanzielle Wertberichtigungskonto ausgeglichen (ohne die Wertminderung in der Gewinn- und Verlustrechnung zu beeinflussen).
Für finanzielle Vermögenswerte mit bereits bei Erwerb oder Ausreichung beeinträchtigter Bonität (purchased or originated credit-impaired POCI) werden die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste zunächst im bonitätsangepassten Effektivzinssatz berücksichtigt. Daher wird zu Beginn keine Wertberichtigung gebildet. In der Folge werden nur nachteilige Veränderungen der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste nach der erstmaligen Erfassung als Wertminderung berücksichtigt, während positive Veränderungen als Wertminderungserträge erfasst werden, die den Bruttobuchwert der POCI-Vermögenswerte erhöhen. Für POCI-Vermögenswerte werden keine Wertminderungsstufen unterschieden.
Die Bewertung der erwarteten Kreditverluste enthält Cashflows, die aus Sicherheiten und jenen von der Sparkasse Oberösterreich gehaltenen Finanzgarantien erwartet werden, welche als integraler Vertragsbestandteil der finanziellen Vermögenswerte angesehen werden, deren Risiko garantiert wird. Die Sparkasse Oberösterreich betrachtet Garantien als integral, wenn sie zum oder nahe am Beginn des garantierten finanziellen Vermögenswerts abgeschlossen werden. Wenn der Sparkasse Oberösterreich in einem Kreditvertrag die Möglichkeit eingeräumt wird, eine Garantie zu verlangen, gilt diese ebenfalls als integral. Prämien, die für eine integrale Finanzgarantie und andere Kreditsicherheiten bezahlt werden, werden in den Effektivzinssatz des zugrundeliegenden finanziellen Vermögenswerts einbezogen.
Erstattungsansprüche aus Finanzgarantien, die nicht als integraler Vertragsbestandteil betrachtet werden, werden im Bilanzposten „Sonstige Vermögenswerte“ ausgewiesen. In der Gewinn- und Verlustrechnung verringern sie den Wertminderungsverlust von garantierten finanziellen Vermögenswerten in dem Posten „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“. Als Voraussetzung für diese Behandlung muss die Erstattung des Verlustes der Sparkasse Oberösterreich im Rahmen der Garantie so gut wie sicher sein: Bezahlte Prämien für nicht integrale finanzielle Garantien werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Provisionsaufwendungen“ unter „Provisionsüberschuss“ erfasst.
Seite 43
Ausführlichere Informationen zur Identifizierung von signifikanten Erhöhungen des Ausfallrisikos (inklusive Beurteilung auf kollektiver Basis), zu Schätzmethoden für die Berechnung des 12-Monats-ECL und der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste sind in Note 33 „Kreditrisiko“ dargestellt. Informationen zur Ausfalldefinition sind in Note 36 „Bemessung des erwarteten Kreditverlustes“ enthalten.
Bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten entspricht der Nettobuchwert des in der Bilanz ausgewiesenen finanziellen Vermögenswertes der Differenz zwischen dem Bruttobuchwert und den kumulierten Wertminderungen. Bei finanziellen Vermögenswerten, die erfolgsneutral zum Fair Value (fair value through other comprehensive income FVOCI) bewertet werden, wird die Wertminderung jedoch im kumulierten sonstigen Ergebnis erfasst. Diese Erfassung erfolgt in der Eigenkapitalveränderungsrechnung als „Fair Value Rücklage“. Die Wertminderungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien werden in dem Bilanzposten „Rückstellungen“ ausgewiesen.
Informationen über die Entwicklung der erwarteten Kreditverluste der jeweiligen Finanzinstrumente sind in Note 36 „Bemessung des erwarteten Kreditverlustes“ enthalten.
In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Wertminderungsaufwendungen und -erträge für alle Arten von Finanzinstrumenten in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ ausgewiesen.
Ausbuchung von Finanzinstrumenten und Behandlung vertraglicher Modifikationen
i.Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten
In der Gewinn- und Verlustrechnung wird die Differenz zwischen dem Buchwert des ausgebuchten finanziellen Vermögenswertes und der erhaltenen Gegenleistung in der Position „Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten“ oder, bei finanziellen Vermögenswerten zum FVOCI, in der Position „Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten“ ausgewiesen. Für finanzielle Vermögenswerte zum FVPL werden die Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung zusammen mit den Bewertungsergebnissen in der Position „Handelsergebnis“ oder „Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten“ erfasst.
ii.Ausbuchungskriterien für vertragliche Modifikationen von finanziellen Vermögenswerten
Im Rahmen des laufenden Kreditgeschäftes und im Einvernehmen mit den jeweiligen Schuldner:innen kann es dazu kommen, dass die Sparkasse Oberösterreich gewisse Bedingungen der zugrunde liegenden Verträge neu verhandelt oder auf andere Weise abändert. Dies kann beispielsweise marktgetriebene kommerzielle Neuverhandlungen umfassen oder vertragliche Änderungen, die darauf abzielen, finanzielle Schwierigkeiten der Kreditnehmer:in zu mildern oder zu verhindern. Für die Beurteilung der wirtschaftlichen Substanz und der finanziellen Auswirkungen solcher vertraglichen Modifikationen hat die Sparkasse Oberösterreich eine Reihe von Kriterien entwickelt, anhand derer festgelegt wird, ob sich die geänderten Konditionen wesentlich von den ursprünglichen unterscheiden und daher der finanzielle Vermögenswert ausgebucht werden muss.
Marktbasierte Zinsanpassungen, die spezifische Bedingungen erfüllen, lösen keine Beurteilung der Signifikanz der Änderung aus. Stattdessen führen sie zu einer Neuberechnung des EIR der Kredite. Solche Zinsanpassungen beziehen sich in der Regel auf nicht notleidende finanzielle Vermögenswerte, die keinen Forbearance-Status aufweisen und für die eine Vorfälligkeitsoption und ein hinreichend kompetitiver Refinanzierungsmarkt bestehen. Darüber hinaus müssen die Kosten, die der Schuldner:in im Falle einer Vorauszahlung bzw. vorzeitigen Beendigung anfallen, als gering beurteilt werden. Solche Bedingungen führen ein implizites, variables Zinselement in den Vertrag ein. Diese Art der Zinsanpassungen kommt selten auf Kredite in Stufe 2 zur Anwendung.
Wesentliche Änderungen führen zur Ausbuchung des ursprünglichen finanziellen Vermögenswertes und zum erstmaligen Ansatz des modifizierten finanziellen Vermögenswertes als neues Finanzinstrument. Folgende Ereignisse sind von dieser Regelung betroffen:
die Änderung der vertraglichen Gegenpartei (außer es handelt sich um eine formelle Änderung, z. B. Änderungen der rechtlichen Bezeichnung);
die Änderung der Vertragswährung (außer wenn die Änderung aus der Ausübung einer im ursprünglichen Vertrag enthaltenen Option zum Währungswechsel mit bereits definierten Bedingungen resultiert oder die neue Währung an die ursprüngliche Währung gekoppelt ist);
die Einführung von nicht SPPI-konformen Vertragsklauseln (außer es handelt sich um Zugeständnisse, die die Einbringlichkeit von Forderungen verbessern, indem sie den Schuldner:innen ermöglichen, sich von finanziellen Schwierigkeiten zu erholen); oder
das Entfernen einer nicht SPPI-konformen Vertragsklausel.
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Für gewisse Ausbuchungskriterien ist es entscheidend, ob die vertragliche Modifikation bei einer Schuldner:in mit finanziellen Schwierigkeiten durchgeführt wurde. Bestimmte Vertragsmodifikationen bei Schuldner:innen mit finanziellen Schwierigkeiten werden nicht als wesentlich erachtet, da sie darauf abzielen, die Aussichten der Sparkasse Oberösterreich auf die Einbringlichkeit der Forderungen zu verbessern, indem die Tilgungspläne an die spezifischen finanziellen Voraussetzungen dieser Schuldner:innen angepasst werden. Wenn solche vertraglichen Modifikationen jedoch bei nicht notleidenden Schuldner:innen angewendet werden, können diese als wesentlich genug angesehen werden, um eine Ausbuchung auszulösen. Dies wird in der Folge näher erläutert.
Die folgenden Kriterien führen zur Ausbuchung, es sei denn, sie gelten als Forbearance-Maßnahmen, sie werden auf ausgefallene Kund:innen angewendet oder sie lösen einen Ausfall aus (d. h. die Ausbuchung basiert auf einer Modifikation, die nicht aus finanziellen Schwierigkeiten der Kund:in resultiert):
Änderung des Tilgungsplans, die dazu führt, dass die gewichtete Restlaufzeit des Vermögenswertes im Vergleich zum ursprünglichen Vermögenswert um mehr als 100 % und mindestens um zwei Jahre verändert ist;
Änderung des Zeitpunkts/der Höhe der vertraglichen Cashflows, die dazu führt, dass der Barwert der modifizierten Cashflows (diskontiert mit dem Effektivzinssatz vor Modifikation) um mehr als 10 % vom Bruttobuchwert des Vermögenswertes unmittelbar vor der Änderung abweicht (kumulative Beurteilung unter Berücksichtigung aller Änderungen in den letzten zwölf Monaten) oder
die Umwandlung eines variablen Zinssatzes in einen fixen Zinssatz oder umgekehrt für die gesamte Restlaufzeit des finanziellen Vermögenswertes.
Wenn vertragliche Modifikationen, die als Forbearance-Maßnahmen gelten oder die auf ausgefallene Kund:innen angewendet werden oder die einen Ausfall auslösen (d. h. sie resultieren aus finanziellen Schwierigkeiten der Kund:innen), so wesentlich sind, dass sie qualitativ als Tilgung des ursprünglichen Vertrages gesehen werden, führen sie zu einer Ausbuchung. Beispiele für solche Modifikationen sind:
eine neue Vereinbarung mit wesentlich geänderten Vertragsbestandteilen, die im Rahmen einer notwendig gewordenen Restrukturierung nach einer Stillhaltevereinbarung, die die Rechte der ursprünglichen Vermögenswerte temporär aussetzt, unterzeichnet wurde;
Zusammenführung mehrerer ursprünglicher Kredite in einen Vermögenswert mit wesentlich geänderten Bedingungen; oder
Umwandlung eines revolvierenden Kredites in einen nicht revolvierenden Kredit.
Vertragliche Modifikationen, die zu einer Ausbuchung des jeweiligen ursprünglichen Vermögenswertes führen, führen zum erstmaligen Ansatz eines neuen finanziellen Vermögenswertes. Wenn die Schuldner:in ausgefallen ist oder die wesentliche Modifikation zum Ausfall führt, wird der neue Vermögenswert als POCI behandelt. Die Differenz zwischen dem Buchwert des ausgebuchten Vermögenswertes und dem Fair Value des neuen POCI-Vermögenswertes bei erstmaliger Erfassung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ ausgewiesen.
Wenn die Schuldner:in nicht ausgefallen ist und die wesentliche Modifikation nicht zum Ausfall führt, wird der nach der Ausbuchung des ursprünglichen Vermögenswertes erfasste neue Vermögenswert der Stufe 1 zugeordnet. Bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Krediten wird der nicht amortisierte Betrag der Bearbeitungsgebühren/Transaktionskosten, die im EIR berücksichtigt wurden, zum Ausbuchungszeitpunkt in die Position „Zinserträge“ im „Zinsüberschuss“ gebucht. Die Auflösung der Wertminderungen, die für den ursprünglichen Vermögenswert zum Zeitpunkt der wesentlichen Modifikation gebildet waren, sowie die Bildung der Wertminderung für den neuen Vermögenswert werden in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ ausgewiesen. Der verbleibende Unterschiedsbetrag wird in der Position „Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten“ dargestellt.
Für Schuldinstrumente, die nicht zum FVPL bewertet werden und die vertraglichen Änderungen unterliegen, die nicht zu einer Ausbuchung führen, wird der Bruttobuchwert des Vermögenswertes durch Erfassung eines Modifikationsgewinnes oder -verlustes angepasst. Dieser Modifikationsgewinn oder -verlust entspricht der Differenz zwischen dem Bruttobuchwert vor der Modifikation und dem Barwert der Cashflows des modifizierten Vermögenswertes, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird der Modifikationsgewinn oder -verlust in der Position „Zinserträge“ unter „Zinsüberschuss“ dargestellt, wenn sich die Modifikationen auf finanzielle Vermögenswerte in Stufe 1 beziehen. Für finanzielle Vermögenswerte in Stufe 2 und 3 und POCI-Vermögenswerte wird der Modifikationsgewinn oder -verlust in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ ausgewiesen. Soweit jedoch die vertragliche Modifikation darin besteht, dass die Bank ihre Rechte auf Zahlungsströme in Bezug auf den ausstehenden Betrag des Vermögenswertes aufgibt, wie z. B. (teilweiser) Verzicht auf den Kapitalbetrag oder aufgelaufene Zinsen, wird dieser Verzicht als Abschreibung behandelt.
Seite 45
iii.Abschreibungen
Die Sparkasse Oberösterreich schreibt einen finanziellen Vermögenswert oder einen Teil davon ab, wenn sie keine realistischen Erwartungen hat, die jeweiligen Cashflows aus dem Vermögenswert zu erhalten. Bei einer solchen Abschreibung werden der Bruttobuchwert des Vermögenswertes und der zugehörige Stand an Wertminderungen gleichermaßen reduziert.
Die Sparkasse Oberösterreich hat Kriterien für die Abschreibung von uneinbringlichen Forderungen im Kreditgeschäft festgelegt. Abschreibungen können aus Forbearance-Maßnahmen resultieren, bei denen die Bank vertraglich auf einen Teil des ausstehenden Betrages verzichtet, um der Kund:in bei der Überwindung von finanziellen Schwierigkeiten zu helfen und somit die Aussichten auf Einbringlichkeit des übrigen Kredits zu verbessern (bei Firmenkund:innen in der Regel unter der Annahme der Unternehmensfortführung). Informationen zu Forbearance sind in Note 40 „Restrukturierungen, Neuverhandlungen und Forbearance“ enthalten.
In Szenarien ohne Unternehmensfortführung werden Abschreibungen von uneinbringlichen Forderungen von Firmenkund:innen durch rechtliche Vollstreckungsmaßnahmen wie Konkurs, Liquidation oder Gerichtsverfahren ausgelöst. Weitere Auslöser für Abschreibungen können sich aus Entscheidungen ergeben, aufgrund der Wertlosigkeit der Forderung oder Sicherheiten auf eine Vollstreckung zu verzichten, oder generell aus der Beurteilung, dass die Forderung wirtschaftlich verloren ist. Bei Retailkund:innen stellen sich die Uneinbringlichkeit sowie der Zeitpunkt und die Höhe der Abschreibung im Zuge des Inkassoprozesses heraus, wenn offenkundig wird, dass der fällige Betrag, beispielsweise aufgrund eines laufenden Insolvenzverfahrens, nicht eingehoben werden kann. Übrige uneinbringliche Forderungen werden nach dem Inkassoprozess abgeschrieben.
iv.Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten
In der Gewinn- und Verlustrechnung wird die Differenz zwischen dem Buchwert der ausgebuchten finanziellen Verbindlichkeit und der gezahlten Gegenleistung je nach Bewertungskategorie der ausgebuchten finanziellen Verbindlichkeit in der Position „Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten“, „Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten“ oder „Handelsergebnis“ ausgewiesen.
Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen
i.SPPI-Beurteilung
Die Beurteilung, ob es sich bei vertraglichen Cashflows finanzieller Vermögenswerte ausschließlich um Zins- und Tilgungszahlungen (solely payments of principal and interest SPPI) handelt, unterliegt wesentlichen Ermessensentscheidungen auf Grundlage der IFRS 9 Richtlinien. Dieses Ermessen ist für den Klassifizierungs- und Bewertungsprozess des IFRS 9 von entscheidender Bedeutung, da es bestimmt, ob der Vermögenswert zum FVPL oder, je nach Beurteilung des Geschäftsmodelles, zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum FVOCI zu bewerten ist. Unter Berücksichtigung der Vertragsmerkmale finanzieller Vermögenswerte im Geschäft der Sparkasse Oberösterreich werden Ermessensentscheidungen im Wesentlichen in folgenden Bereichen getroffen: Vorfälligkeitsentschädigungen, Projektfinanzierungen und Zinsanpassungen, die auf der Erfüllung bestimmter ESG-bezogener Ziele basieren.
Die Beurteilung, ob die auf Kredite angewendeten Vorfälligkeitsentschädigungen eine angemessene Entschädigung für vorzeitige Beendigung oder Vorauszahlung darstellen, basiert auf einem Vergleich der Höhe der Gebühren mit den wirtschaftlichen Kosten, die der Sparkasse Oberösterreich durch die vorzeitige Beendigung oder Vorauszahlung entstanden sind. Zu diesem Zweck verwendet die Sparkasse Oberösterreich einen quantitativen Test, bei dem sich diese Kosten aus dem Verlust der Zinsmarge und dem Zinsverlust, der aus einer potenziellen Senkung des Zinsniveaus bis zur Vorauszahlung resultiert, berechnen. Die Angemessenheit der Gebühren kann auch auf qualitativer Basis dargelegt werden, wie zum Beispiel auf Basis gängiger Marktpraxis bezüglich der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigungen und ihrer Akzeptanz durch die Behörden.
Bei Projektfinanzierungen prüft die Sparkasse Oberösterreich, ob es sich um eine elementare Kreditvereinbarung handelt und nicht um eine Investition in die finanzierten Projekte. In diesem Zusammenhang werden Bonität, Besicherungsgrad, bestehende Garantien der Sponsor:innen und die Eigenkapitalausstattung der finanzierten Projekte berücksichtigt.
In den letzten Jahren wurden finanzielle Vermögenswerte, deren Zinsen, basierend auf der Erfüllung bestimmter ESG-bezogener Ziele durch die Schuldner:innen (z.B. Erfüllung bestimmter CO2-Emissionsziele), angepasst werden, Teil des Geschäfts der Sparkasse Oberösterreich. Derzeit gibt es in IFRS 9 keine spezifischen Leitlinien zur Beurteilung der SPPI-Konformität solcher Merkmale. Die Sparkasse Oberösterreich ist zu dem Schluss gekommen, dass ESG-bezogene Zinsanpassungen einen geringfügigen Effekt auf die vertraglichen Cashflows haben. Infolgedessen haben sie keinen Einfluss auf die SPPI-Beurteilung.
Seite 46
ii.Beurteilung des Geschäftsmodelles
Bei jedem SPPI-konformen finanziellen Vermögenswert ist bei der erstmaligen Erfassung zu beurteilen, ob dieser in einem Geschäftsmodell gehalten wird, dessen Ziel nur in der Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows (Geschäftsmodell „Halten“) oder in der Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows und dem Verkauf der Vermögenswerte (Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“) besteht, oder ob dieser in einem anderen Geschäftsmodell gehalten wird. Die entscheidenden Aspekte bei der Unterscheidung sind folglich die Häufigkeit und Wesentlichkeit der Verkäufe von Vermögenswerten im jeweiligen Geschäftsmodell. Da die Zuordnung eines Vermögenswertes zu einem Geschäftsmodell beim erstmaligen Ansatz vorgenommen wird, kann es vorkommen, dass Cashflows in den Folgeperioden anders als ursprünglich erwartet realisiert werden und somit eine andere Bewertungsmethode angemessen erscheint. Gemäß IFRS 9 führen solche nachträglichen Änderungen bei bestehenden finanziellen Vermögenswerten in der Regel nicht zu Reklassifizierungen oder Fehlerkorrekturen in Vorperioden. Die neuen Informationen darüber, wie Cashflows realisiert werden, können jedoch darauf hindeuten, dass sich das Geschäftsmodell und damit die Bewertungsmethode für neu erworbene oder neu entstandene finanzielle Vermögenswerte geändert haben.
In der Sparkasse Oberösterreich werden gewisse Verkäufe und andere Ausbuchungen als nicht im Widerspruch zu einem Geschäftsmodell “Halten“ gesehen. Beispiele sind Verkäufe aufgrund einer Erhöhung des Ausfallrisikos, Verkäufe, die nahe dem Fälligkeitstermin des Vermögenswertes stattfinden, sowie seltene Verkäufe aufgrund nicht wiederkehrender Ereignisse (wie Änderungen des regulatorischen oder steuerlichen Umfeldes, größere interne Umstrukturierungen oder Unternehmenszusammenschlüsse oder eine ernste Liquiditätskrise) oder eine Ausbuchung, die aus einem Angebot der Emittent:in zum Austausch einer Anleihe resultiert. Andere Arten von Verkäufen, die im Geschäftsmodell „Halten“ durchgeführt werden, werden rückwirkend beurteilt. Wenn dabei bestimmte quantitative Schwellenwerte überschritten werden oder wenn dies im Hinblick auf neue Erwartungen als notwendig erachtet wird, führt die Sparkasse Oberösterreich zudem einen prospektiven Test durch. Wenn der Buchwert der Vermögenswerte, die voraussichtlich aus anderen als den oben genannten Gründen über die erwartete Nutzungsdauer aus dem aktuellen Geschäftsmodell verkauft werden, 10 % des Buchwerts des Portfolios übersteigt, sind neue Akquisitionen oder Ausreichungen von Vermögenswerten einem anderen Geschäftsmodell zuzuordnen.
iii.Wertminderungen von Finanzinstrumenten
Das Wertminderungsmodell erwarteter Kreditverluste an sich basiert auf Ermessensentscheidungen, da es eine Beurteilung erfordert, ob eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos vorliegt, ohne hierfür detaillierte Leitlinien bereitzustellen. Im Hinblick auf die signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos hat die Sparkasse Oberösterreich spezifische Beurteilungsregeln festgelegt, die aus qualitativen Informationen und quantitativen Schwellenwerten bestehen. Ein weiterer komplexer Bereich besteht in der Bildung von Gruppen ähnlicher Vermögenswerte, die erforderlich ist, um die Erhöhung des Ausfallrisikos auf kollektiver Basis zu beurteilen, bevor spezifische Informationen auf der Ebene einzelner Instrumente verfügbar sind. Die Berechnung der erwarteten Kreditverluste umfasst komplexe Modelle, die sich auf historische Statistiken zu Ausfallwahrscheinlichkeiten und Ausfallverlustquoten, deren Extrapolationen bei unzureichenden Beobachtungen, individuelle Schätzungen der bonitätsangepassten Cashflows und Wahrscheinlichkeiten verschiedener Szenarien, einschließlich Berücksichtigung zukunftsorientierter Informationen, stützen. Darüber hinaus muss die tatsächlich erwartete Laufzeit der Instrumente in Bezug auf Vorauszahlungsmöglichkeiten und in Bezug auf revolvierende Kreditfazilitäten modelliert werden.
Ausführlichere Informationen zur Identifizierung von signifikanten Erhöhungen des Ausfallrisikos (inklusive Beurteilung auf kollektiver Basis), zu Schätzmethoden für die Berechnung des 12-Monats-ECL und der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste sind in Note 33 „Kreditrisiko“ dargestellt. Informationen zu Ausfalldefinition sind in Note 36 „Bemessung des erwarteten Kreditverlustes“ enthalten. Die Entwicklung der Risikovorsorgen findet sich in Note 38 „Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken“.
iv.Finanzielle Verbindlichkeiten aus dem TLTRO-Programm der EZB
Bezüglich der Beurteilung, ob finanzielle Verbindlichkeiten aus dem TLTRO III Programm Zuwendungen der öffentlichen Hand enthalten, wie der Effektivzinssatz für diese Verbindlichkeiten ermittelt wird und wie Schätzungsänderungen in Bezug auf die Erfüllung der relevanten Kriterien zum Kreditwachstum berücksichtigt werden, siehe Note 18 „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten.
Seite 47
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente
Finanzielle Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn sie in einem Geschäftsmodell gehalten werden, dessen Zielsetzung die Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows ist (Geschäftsmodell „Halten“) und ihre vertraglichen Cashflows gleichzeitig SPPI-konform sind.
In der Bilanz werden diese Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt, d. h. mit dem Bruttobuchwert abzüglich der Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste. Der Ausweis erfolgt in den Positionen „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte“, „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen“ sowie „Kassenbestand und Guthaben“.
Zinserträge aus diesen Vermögenswerten werden nach der Effektivzinsmethode berechnet und in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Zinserträge“ unter „Zinsüberschuss“ ausgewiesen. Wertminderungserträge oder -aufwendungen sind in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ enthalten. Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung dieser Vermögenswerte (z. B. Verkäufe) werden in der Position „Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten“ ausgewiesen.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte stellen in der Sparkasse Oberösterreich die größte Bewertungskategorie dar. Sie umfasst den überwiegenden Teil des Kreditgeschäftes mit Kund:innen (ausgenommen bestimmte, erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Kredite), das Interbankenkreditgeschäft, Einlagen bei Zentralbanken, Schuldverschreibungen, Durchlaufposten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen.
Für Details betreffend zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten verweisen wir auf Note 18.
15.Kassenbestand und Guthaben
In den Posten „Guthaben bei Zentralbanken“ und „Sonstige Sichteinlagen bei Kreditinstituten“ werden Forderungen (Einlagen) gegenüber Zentralbanken und Kreditinstituten ausgewiesen, die täglich fällig sind. Dies bedeutet eine uneingeschränkte Verfügbarkeit ohne vorherige Kündigung bzw. Verfügbarkeit mit einer Kündigungsfrist von maximal einem Geschäftstag bzw. 24 Stunden.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2022
Dez 2023
Kassenbestand
 
 
 
 
 
78,9
75,1
Guthaben bei Zentralbanken
 
 
 
 
 
1.190,5
1.026,1
Sonstige Sichteinlagen bei Kreditinstituten
 
 
 
 
66,3
54,2
Kassenbestand und Guthaben
 
 
 
 
1.335,8
1.155,4
16.Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
Schuldverschreibungen
Schuldverschreibungen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, können aus unterschiedlichen Gründen erworben worden sein, z. B. durch Erfüllung interner/externer Liquiditätsrisikoanforderungen und effiziente Platzierung des strukturellen Liquiditätsüberschusses, vom Vorstand beschlossene strategische Positionen, Initiierung und Förderung von Kundenbeziehungen, Ersatz für Kreditgeschäfte oder sonstige Aktivitäten zur Ertragsgenerierung. Ihr gemeinsames Merkmal ist jedoch, dass wesentliche und häufige Verkäufe solcher Wertpapiere nicht erwartet werden. Für eine Beschreibung, welche Verkäufe als mit dem Geschäftsmodell „Halten“ vereinbar angesehen werden, siehe Absatz „Beurteilung des Geschäftsmodells“ im Kapitel „Finanzinstrumente – Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze“.
Nähere Angaben zur Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken finden sich in Note 38 „Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken“.
Seite 48
Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen je Wertminderungsstufe
Bruttobuchwerte
Wertberichtigungen für Kreditrisiken
in EUR Mio.
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Buchwert
Dez 2023
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zentralbanken
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Regierungen
 
949,4
0,0
0,0
949,4
0,0
0,0
0,0
0,0
949,3
Kreditinstitute
 
1.055,9
0,0
0,0
1.055,9
-0,3
0,0
0,0
-0,3
1.055,5
Sonstige Finanzinstitute
 
56,8
0,0
0,0
56,8
0,0
0,0
0,0
0,0
56,7
Nicht finanzielle Gesellschaften
41,7
0,0
0,0
41,7
-0,1
0,0
0,0
-0,1
41,5
Gesamt
 
 
2.103,6
0,0
0,0
2.103,6
-0,5
0,0
0,0
-0,5
2.103,2
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2022
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zentralbanken
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Regierungen
 
914,7
0,0
0,0
914,7
-0,1
0,0
0,0
-0,1
914,6
Kreditinstitute
 
972,4
0,0
0,0
972,4
-0,3
0,0
0,0
-0,3
972,1
Sonstige Finanzinstitute
 
54,2
0,0
0,0
54,2
0,0
0,0
0,0
0,0
54,2
Nicht finanzielle Gesellschaften
30,8
0,0
0,0
30,8
0,0
0,0
0,0
0,0
30,7
Gesamt
 
 
1.972,1
0,0
0,0
1.972,1
-0,4
0,0
0,0
-0,4
1.971,7
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen je Wertminderungsstufe
Bruttobuchwert
Wertberichtigungen für Kreditrisiken
in EUR Mio.
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Buchwert
Dez 2023
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zentralbanken
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Kreditinstitute
 
1.539,9
0,0
0,0
1.539,9
-0,4
0,0
0,0
-0,4
1.539,5
Gesamt
 
 
1.539,9
0,0
0,0
1.539,9
-0,4
0,0
0,0
-0,4
1.539,5
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2022
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zentralbanken
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Kreditinstitute
 
1.636,2
0,0
0,0
1.636,2
-0,4
0,0
0,0
-0,4
1.635,7
Gesamt
 
 
1.636,2
0,0
0,0
1.636,2
-0,4
0,0
0,0
-0,4
1.635,7
Kredite und Darlehen an Kunden
Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen je Wertminderungsstufe
Bruttobuchwert
Wertberichtigungen für Kreditrisiken
in EUR Mio.
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Gesamt
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Gesamt
Buchwert
Dez 2023
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Regierungen
 
423,0
1,6
0,0
0,0
424,7
-0,1
0,0
0,0
0,0
-0,2
424,5
Sonstige Finanzinstitute
 
277,7
5,5
12,9
0,0
296,1
-0,3
0,0
-4,0
0,0
-4,4
291,8
Nicht finanzielle Gesellschaften
3.954,2
1.435,3
195,7
0,9
5.586,1
-4,0
-25,8
-100,5
0,0
-130,4
5.455,8
Haushalte
 
 
3.083,2
383,7
70,7
0,7
3.538,3
-1,9
-13,0
-28,3
0,0
-43,1
3.495,1
Gesamt
 
 
7.738,1
1.826,1
279,3
1,6
9.845,2
-6,4
-38,8
-132,8
0,0
-178,0
9.667,2
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2022
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Regierungen
 
318,2
3,6
0,0
0,0
321,7
-0,1
-0,2
0,0
0,0
-0,2
321,5
Sonstige Finanzinstitute
 
238,4
0,9
14,0
0,0
253,3
-0,2
0,0
-5,4
0,0
-5,7
247,7
Nicht finanzielle Gesellschaften
4.229,6
1.166,7
142,0
0,8
5.539,0
-4,1
-22,2
-86,2
0,0
-112,6
5.426,4
Haushalte
 
 
3.315,2
414,0
57,2
0,7
3.787,1
-2,1
-12,9
-29,5
0,0
-44,5
3.742,5
Gesamt
 
 
8.101,4
1.585,2
213,1
1,5
9.901,2
-6,5
-35,3
-121,2
0,0
-163,0
9.738,2
Seite 49
17.Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen je Wertminderungsstufe
 
 
 
 
 
Bruttobuchwert
Wertberichtigungen für Kreditrisiken
 
in EUR Mio.
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Gesamt
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Gesamt
Buchwert
Dez 2023
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Regierungen
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Finanzinstitute
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Nicht finanzielle Gesellschaften
0,2
0,0
0,0
0,0
0,2
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,2
Haushalte
 
 
2,7
0,0
0,0
0,0
2,7
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
2,7
Gesamt
 
 
2,9
0,0
0,0
0,0
3,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
3,0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2022
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Regierungen
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Finanzinstitute
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Nicht finanzielle Gesellschaften
0,2
0,0
0,0
0,0
0,2
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,2
Haushalte
 
 
2,6
0,0
0,0
0,0
2,6
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
2,6
Gesamt
 
 
2,8
0,0
0,0
0,0
2,8
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
2,8
Nähere Angaben zur Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken finden sich in Note 38 „Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken“.
18.Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Die Position „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten“ wird weiter in „Einlagen von Kreditinstituten“, „Einlagen von Kunden“, „Verbriefte Verbindlichkeiten“ sowie „Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten“ aufgegliedert.
Zinsaufwendungen werden nach der Effektivzinsmethode berechnet und in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Zinsaufwendungen“ unter „Zinsüberschuss“ ausgewiesen. Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung (hauptsächlich Rückkauf) werden in der Position „Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten“ ausgewiesen.
Finanzielle Verbindlichkeiten aus dem TLTRO-Programm der EZB werden unter „Einlagen von Kreditinstituten“ ausgewiesen. Eine Beurteilung der Sparkasse Oberösterreich über angemessene Bilanzierungsgrundsätze für diese Instrumente kam zum Ergebnis, dass diese keine unter dem Marktzins verzinste Darlehen darstellen. Die IAS 20 Bestimmungen für Zuwendungen der öffentlichen Hand werden daher nicht angewendet. Dies ergibt sich dadurch, dass TLTRO-Instrumente als ein separater Markt betrachtet werden, der von der EZB im Rahmen ihrer Geldmarktpolitik organisiert wird. Finanzielle Verbindlichkeiten aus dem TLTRO-Programm werden daher zu fortgeführten Anschaffungskosten nach IFRS 9 bewertet.
Die Sparkasse Oberösterreich behandelt TLTRO in Bezug auf Änderungen der EZB-Leitzinsen (d.s. Zinssätze für die Einlagefazilität (DFR) und Hauptrefinanzierungssätze), als variabel verzinsliche Instrumente. Immer wenn die EZB die Leitzinsen ändert, wird der Effektivzinssatz des TLTRO neu berechnet, wobei angenommen wird, dass der aktuelle EZB-Zinssatz bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit der TLTRO-Tranche gilt. Wenn die EZB unbedingte Änderungen des TLTRO-Zinssatzes vornimmt, bei denen es sich nicht um Änderungen der Leitzinsen handelt, werden diese als Schätzungsanpassungen behandelt und im Nettozinsertrag ausgewiesen. Dies inkludiert auch Änderungen in der Zinsberechnung.
Der Buchwert der TLTRO III-Verbindlichkeiten belief sich Ende 2023 auf EUR 361,2 Mio. (2022: EUR 752,60 Mio.). Hauptgrund für den Rückgang im Jahr 2023 waren die vorzeitigen Rückzahlungen von TLTRO III-Tranchen mit Nominalbetrag EUR 400,0 Mio.
Im Jahr 2023 belief sich der für TLTRO III finanzielle Verbindlichkeiten erfasste Zinsaufwand auf EUR 17,7 Mio. einschließlich des positiven Schätzungsanpassungseffekts aus vorzeitigen Rückzahlungen von EUR 1,7 Mio. Im Jahr 2022 belief sich der Zinsaufwand auf EUR 7,5 Mio. und enthielt im Wesentlichen einen Schätzungsanpassungsverlust in Höhe von EUR 6,1 Mio. Der negative Zinsaufwand 2022 bezogen auf den Zeitraum des Jahres, in dem der Effektivzins negativ war, betrug EUR 9,7 Mio. einschließlich eines positiven Schätzungsanpassungseffekts aus vorzeitigen Rückzahlungen von EUR 1,5 Mio.
Einlagen von Kreditinstituten
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2022
Dez 2023
Täglich fällige Einlagen
 
 
 
 
 
14,2
51,4
Termineinlagen
 
 
 
 
 
1.230,7
898,4
Pensionsgeschäfte
 
 
 
 
 
0,0
0,0
Einlagen von Kreditinstituten
 
 
 
 
1.244,9
949,9
Seite 50
Einlagen von Kunden
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2022
Dez 2023
Täglich fällige Einlagen
 
 
 
 
 
9.256,6
8.186,5
Spareinlagen
 
 
 
 
 
3.874,8
4.054,9
Regierungen
 
 
 
 
 
63,7
69,3
Sonstige Finanzinstitute
 
 
 
 
 
37,8
77,2
Nicht finanzielle Gesellschaften
 
 
 
 
233,3
255,9
Haushalte
 
 
 
 
 
3.540,1
3.652,5
Nicht-Spareinlagen
 
 
 
 
 
5.381,8
4.131,6
Regierungen
 
 
 
 
 
264,6
215,7
Sonstige Finanzinstitute
 
 
 
 
 
280,7
144,3
Nicht finanzielle Gesellschaften
 
 
 
 
2.080,8
1.509,9
Haushalte
 
 
 
 
 
2.755,7
2.261,6
Termineinlagen
 
 
 
 
 
2.172,6
2.961,9
Einlagen mit vereinbarter Laufzeit
 
 
 
 
2.172,6
2.961,9
Spareinlagen
 
 
 
 
 
1.590,6
2.285,6
Regierungen
 
 
 
 
 
23,6
32,5
Sonstige Finanzinstitute
 
 
 
 
 
2,6
6,7
Nicht finanzielle Gesellschaften
 
 
 
 
56,7
63,4
Haushalte
 
 
 
 
 
1.507,6
2.182,9
Nicht-Spareinlagen
 
 
 
 
 
582,0
676,3
Regierungen
 
 
 
 
 
235,5
280,3
Sonstige Finanzinstitute
 
 
 
 
 
89,7
112,4
Nicht finanzielle Gesellschaften
 
 
 
 
251,4
233,1
Haushalte
 
 
 
 
 
5,4
50,6
Einlagen von Kunden
 
 
 
 
 
11.429,3
11.148,4
Regierungen
 
 
 
 
 
587,4
597,8
Sonstige Finanzinstitute
 
 
 
 
 
410,9
340,7
Nicht finanzielle Gesellschaften
 
 
 
 
2.622,1
2.062,3
Haushalte
 
 
 
 
 
7.808,8
8.147,6
Verbriefte Verbindlichkeiten
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2022
Dez 2023
Nachrangige verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
 
 
212,8
213,7
Ergänzungskapital
 
 
 
 
 
212,8
213,7
Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
 
 
674,4
807,8
Anleihen
 
 
 
 
 
 
288,9
328,3
Sonstige Depotzertifikate/Namenszertifikate
 
 
 
 
56,7
63,7
Hypothekenpfandbriefe
 
 
 
 
 
328,9
415,8
Verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
 
 
887,3
1.021,5
2023 wurde von der Sparkasse Oberösterreich Bank AG ein Basisprospekt gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (Prospekt-Verordnung) erstellt. Die Sparkasse Oberösterreich kann im Rahmen dieses Emissionsprogrammes Schuldverschreibungen begeben.
Im Jahr 2023 wurde ein Gesamtvolumen von rund EUR 244 Mio. begeben. Eigenemissionen, welche vollständig rückgekauft wurden (Retained Covered Bonds) und zur Besicherung von Mündelspareinlagen dienen, belaufen sich auf EUR 125 Mio. (2022: EUR 125,0 Mio.) und sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Seite 51
ERFOLGSNEUTRAL ZUM FAIR VALUE BEWERTETE FINANZINSTRUMENTE
19.Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte – Schuldinstrumente
Schuldinstrumente werden zum FVOCI bilanziert, wenn ihre vertraglichen Cashflows SPPI-konform sind und sie innerhalb eines Geschäftsmodelles gehalten werden, dessen Zielsetzungen sowohl die Vereinnahmung vertraglicher Cashflows als auch die Veräußerung von Vermögenswerten sind (Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“). In der Bilanz sind sie als „Schuldinstrumente“ in der Position „Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte“ enthalten.
Zinserträge aus diesen Vermögenswerten werden nach der Effektivzinsmethode berechnet und in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Zinserträge“ unter „Zinsüberschuss“ ausgewiesen. Wertminderungserträge oder -aufwendungen sind in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ enthalten. Die Gegenbuchung erfolgt im kumulierten sonstigen Ergebnis (other comprehensive income „OCI“) und nicht gegen den Buchwert des Vermögenswerts. Der Bewertungseffekt in der Gewinn- und Verlustrechnung ist somit derselbe wie bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten.
Die Differenz zwischen dem Fair Value, zu dem die Vermögenswerte in der Bilanz ausgewiesen werden, und den fortgeführten Anschaffungskosten wird in der Eigenkapitalveränderungsrechnung in der Position „Fair Value-Rücklage“ im OCI ausgewiesen. Die Veränderungen der Berichtsperiode werden im sonstigen Ergebnis in der Position „Fair Value-Änderungen von Schuldinstrumenten“ ausgewiesen. Diese Position enthält auch die Gegenbuchung für die Wertminderungserträge und -aufwendungen. Bei Ausbuchung des finanziellen Vermögenswertes wird der zuvor im sonstigen Ergebnis kumulierte Betrag in die Gewinn- und Verlustrechnung in die Position „Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten“ umgegliedert.
In der Sparkasse Oberösterreich enthält die FVOCI-Kategorie Investitionen in Schuldverschreibungen, d. h. Kreditgeschäft ist in dieser Bewertungskategorie nicht enthalten. Ähnlich wie bei den zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Schuldverschreibungen beziehen sich diese auf verschiedene Geschäftsziele, wie z. B. die Erfüllung interner/externer Liquiditätsanforderungen und effiziente Platzierung des strukturellen Liquiditätsüberschusses, vom Vorstand beschlossene strategische Positionen, Initiierung und Förderung von Kundenbeziehungen, Ersatz für Kreditgeschäfte oder sonstige Aktivitäten zur Ertragssteigerung. Das gemeinsame Merkmal dieser Schuldinstrumente in der FVOCI-Kategorie ist, dass eine aktive Ertragsoptimierung über Verkäufe wesentlich zur Zielerreichung dieses Geschäftsmodelles beiträgt. Die Verkäufe werden getätigt, um die Liquiditätssituation zu optimieren oder Gewinne und Verluste aus Fair Value-Änderungen zu erzielen. Entsprechend werden die Geschäftsziele sowohl durch die Vereinnahmung vertraglicher Cashflows als auch durch Verkäufe der Schuldinstrumente erreicht.
Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen je Wertminderungsstufe
in EUR Mio.
Bruttobuchwerte
Wertberichtigungen für Kreditrisiken
Kumulierte Veränderungen des Fair Value
Fair Value
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Dez 2023
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Regierungen
 
6,2
0,0
0,0
6,2
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
6,2
Kreditinstitute
 
10,2
0,0
0,0
10,2
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
10,2
Sonstige Finanzinstitute
 
45,0
3,0
0,0
48,0
0,0
-0,1
0,0
-0,1
-2,7
45,3
Nicht finanzielle Gesellschaften
96,2
7,1
0,0
103,3
-0,1
0,0
0,0
-0,1
-7,8
95,5
Gesamt
 
 
157,6
10,1
0,0
167,7
-0,1
-0,1
0,0
-0,2
-10,5
157,1
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2022
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Regierungen
 
66,5
0,0
0,0
66,5
0,0
0,0
0,0
0,0
-0,4
66,1
Kreditinstitute
 
59,9
0,0
0,0
59,9
0,0
0,0
0,0
0,0
-0,1
59,8
Sonstige Finanzinstitute
 
56,4
4,0
0,0
60,4
0,0
0,0
0,0
0,0
-4,8
55,6
Nicht finanzielle Gesellschaften
93,5
18,2
0,0
111,7
0,0
0,0
0,0
-0,1
-11,9
99,8
Gesamt
 
 
276,1
22,2
0,0
298,4
-0,1
-0,1
0,0
-0,1
-17,2
281,2
Nähere Angaben zur Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken finden sich in Note 38 „Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken“.
Seite 52
20.Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte – Eigenkapitalinstrumente
Für bestimmte Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, macht die Sparkasse Oberösterreich von dem Wahlrecht Gebrauch, diese zum FVOCI zu bewerten. Dieses Wahlrecht wird für Beteiligungen angewendet, die strategisch bedeutsame Geschäftsbeziehungen im Bankensektor (mit Ausnahme des Versicherungsgeschäfts) darstellen. Die Gewinne oder Verluste aus Fair Value-Änderungen für die Berichtsperiode werden als sonstiges Ergebnis in der Position „Fair Value-Rücklage von Eigenkapitalinstrumenten“ in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen. Die kumulierten Gewinne oder Verluste sind in der Eigenkapitalveränderungsrechnung in der Position „Fair Value Rücklage“ enthalten. Dieser im OCI erfasste Betrag wird niemals in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Bei Ausbuchung solcher Eigenkapitalinstrumente zum FVOCI erfolgt jedoch eine Umgliederung des im OCI kumulierten Betrags in die Gewinnrücklagen. Erhaltene Dividenden aus Instrumenten dieser Kategorie werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Dividendenerträge“ ausgewiesen. In der Bilanz werden finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum Fair Value bewertet werden, als „Eigenkapitalinstrumente“ in der Position „Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte“ ausgewiesen.
Per 31. Dezember 2023 belief sich der Buchwert der Eigenkapitalinstrumente zum FVOCI auf EUR 84,3 Mio. (2022: EUR 70,4 Mio.). Die im sonstigen Ergebnis erfasste kumulierte Fair Value-Änderung für Eigenkapitalinstrumente zum FVOCI vor Steuern betrug EUR 22,0 Mio. (2022: EUR 8,1 Mio.).
Seite 53
ERFOLGSWIRKSAM ZUM FAIR VALUE BEWERTETE FINANZINSTRUMENTE
Es gibt unterschiedliche Gründe, gehaltene Schuldinstrumente zum FVPL zu bewerten:
FVPL-Bewertungen betreffen gehaltene Schuldinstrumente, die übrigen Geschäftsmodellen zugeordnet sind, d. h. sie werden weder in einem „Halten“-Geschäftsmodell noch in einem „Halten und Verkaufen“-Geschäftsmodell gehalten. Meist wird für diese finanziellen Vermögenswerte erwartet, dass sie vor ihrer Fälligkeit verkauft werden oder die Entwicklung des Portfolios, in dem sie enthalten sind, wird auf Grundlage des Fair Values beurteilt. In der Sparkasse Oberösterreich sind solche Geschäftsmodelle typisch für Vermögenswerte, die zu Handelszwecken gehalten werden (d. h. finanzielle Vermögenswerte, die von den Handelsabteilungen der Sparkasse Oberösterreich gehalten werden), oder für Vermögenswerte, deren Wert überwiegend durch Verkäufe realisiert wird, z. B. Investitionen in Verbriefungen.
Andere Fälle von FVPL-Bewertungen betreffen finanzielle Vermögenswerte, deren vertragliche Cashflows nicht dem SPPI-Kriterium entsprechen. In der Sparkasse Oberösterreich sind davon gewisse Schuldinstrumente sowie Kredite an Kunden betroffen.
Die Sparkasse Oberösterreich macht von dem Wahlrecht Gebrauch, gewisse finanzielle Vermögenswerte bei der erstmaligen Erfassung in die FVPL-Kategorie zu widmen (Fair Value-Option). Dies ist dann der Fall, wenn eine solche Klassifizierung bilanzielle Inkongruenzen (Accounting Mismatch) beseitigt oder signifikant verringert, die zwischen einem finanziellen Vermögenswert, der ansonsten zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum FVOCI bewertet werden würde, und den zugehörigen Derivaten, die zum FVPL bewertet werden, entstehen würden.
In der Bilanz werden gehaltene Schuldinstrumente, die zum FVPL bewertet werden, als „Handelsaktiva“ in der Unterposition „Sonstige Handelsaktiva“ und als „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte“ in den Unterpositionen „Schuldinstrumente” und „Kredite und Darlehen an Kunden” dargestellt. Nicht zu Handelszwecken gehaltene, erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte bestehen aus zwei Unterkategorien, die in Note 23 „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte“ dargestellt sind: „zum FVPL designiert“ und „verpflichtend zum FVPL“. Finanzielle Vermögenswerte werden als „verpflichtend zum FVPL“ ausgewiesen, wenn sie einem übrigen Geschäftsmodell (nicht „Halten“ oder „Halten und Verkaufen“) zugeordnet sind und sie nicht zu Handelszwecken gehalten werden oder ihre vertraglichen Cashflows nicht SPPI-konform sind.
Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die zu Handelszwecken gehalten werden (d. h. solche, die von den Handelsabteilungen der Sparkasse Oberösterreich gehalten werden), werden zum FVPL bewertet. In der Bilanz sind solche Instrumente als „Handelsaktiva“ in der Unterposition „Sonstige Handelsaktiva“ ausgewiesen. Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, werden ebenfalls zum FVPL bewertet, sofern sie nicht zum FVOCI designiert sind. In der Bilanz sind solche Instrumente als „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte“ in der Unterposition „Eigenkapitalinstrumente“ bzw. in Note 23 „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte“ in der Unterkategorie „verpflichtend zum FVPL“ ausgewiesen.
Gemäß IFRS 9 werden alle derivativen Finanzinstrumente, sofern sie nicht als Sicherungsinstrument designiert sind, als zu Handelszwecken gehalten eingestuft und erfolgswirksam zum Fair Value bewertet. Für weitere Ausführungen verweisen wir auf Note 21 „Derivative Finanzinstrumente“.
In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Gewinne und Verluste von nicht derivativen finanziellen Vermögenswerten, die zum FVPL bewertet werden, in Zins- oder Dividendenerträge und Gewinne und Verluste aus Fair Value-Änderungen unterteilt. Zinserträge aus Schuldinstrumenten werden in der Position „Sonstige ähnliche Erträge“ unter „Zinsüberschuss“ dargestellt und unter Anwendung des EIR auf die fortgeführten Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswertes berechnet. Dividendenerträge aus Eigenkapitalinstrumenten werden in der Position „Dividendenerträge“ ausgewiesen. Die Gewinne und Verluste aus Fair Value-Änderungen werden nach Abzug der Zins- oder Dividendenerträge berechnet und beinhalten Transaktionskosten und Bearbeitungsgebühren. Sie werden in der Position „Handelsergebnis“ für zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte und in der Position „Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten“, im Falle von nicht zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten, ausgewiesen. Für Anteile an nicht konsolidierten Fonds wird die Zins- oder Dividendenkomponente nicht von den Gewinnen und Verlusten aus Fair Value-Änderungen getrennt.
Finanzielle Verbindlichkeiten zum FVPL umfassen finanzielle Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden, und solche, die in die FVPL-Kategorie designiert wurden.
In der Bilanz werden finanzielle Verbindlichkeiten zum FVPL in den Positionen „Finanzielle Verbindlichkeiten Held for Trading”, in den Unterkategorien „Derivate” und „Sonstige Handelspassiva”, sowie in den Posten „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten“, in den Unterkategorien „Einlagen von Kunden“, „Verbriefte Verbindlichkeiten“ und „Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten“, erfasst. Die maßgeblichen Rechnungslegungsgrundsätze sind in Note 21 „Derivative Finanzinstrumente“, Note 24 „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten“ und Note 24 „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten“ erläutert.
Seite 54
21.Derivative Finanzinstrumente
Zur Steuerung von Zins-, Währungs- und sonstigen Marktpreisrisiken setzt die Sparkasse Oberösterreich derivative Finanzinstrumente ein. Hierbei kommen vor allem Interest Rate Swaps, Futures, Forward Rate Agreements, Interest Rate Options, Currency Swaps, Currency Options sowie Credit Default Swaps zur Anwendung.
Für Darstellungszwecke wird zwischen folgenden Derivaten unterschieden:
Derivate – Held for trading
Derivate – Hedge Accounting
Details zu Hedge Accounting sind in Note 26 Hedge Accounting dargestellt.
Derivate werden in der Konzernbilanz mit ihrem Fair Value (Dirty Price) angesetzt. Positive Fair Values von Derivaten werden in der Bilanz als Vermögenswerte, negative Fair Values als Verbindlichkeiten dargestellt.
Zu Handelszwecken gehaltene Derivate sind solche, die nicht als Sicherungsinstrument in Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) designiert werden. Diese werden unabhängig von ihrer internen Klassifizierung, d. h. sowohl Derivate des Handelsbuches als auch Derivate des Bankbuches, in der Position „Derivate“ unter Finanzielle Vermögenswerte Held for Tradingbzw. „Finanzielle Verbindlichkeiten – Held for Trading“ ausgewiesen.
Veränderungen des Fair Values (Clean Price) von zu Handelszwecken gehaltenen Derivaten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im „Handelsergebnis“ dargestellt. Zinserträge/-aufwendungen von zu Handelszwecken gehaltenen Derivaten und von Hedging-Derivativen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position Sonstige ähnliche Erträge“ oder Sonstige ähnliche Aufwendungen“ unter „Zinsüberschuss“ ausgewiesen. Die Erfassung dieser Zinserträge/-aufwendungen erfolgt auf Basis einer EIR-ähnlichen Abgrenzung in Bezug auf den Nominalwert des Derivats und schließt die Amortisierung des Zugangswertes (z.B. allfällige Vorabgebühren) mit ein.
Eingebettete Derivate
Die Sparkasse Oberösterreich hat als Teil ihres Geschäftes Schuldinstrumente, die strukturierte Merkmale enthalten. „Strukturierte Merkmale“ bedeutet, dass ein Derivat in ein nicht derivatives Basisinstrument eingebettet ist.
Eingebettete Derivate, welche die vorgeschriebenen Kriterien erfüllen, werden getrennt und als alleinstehendes Derivat bilanziert und in der Bilanz in der Position „Derivate“ unter Finanzielle Vermögenswerte Held for Tradingbzw. Finanzielle Verbindlichkeiten – Held for Trading“ ausgewiesen.
In der Sparkasse Oberösterreich bezieht sich die Mehrheit der eingebetteten Derivate, die sonst getrennt werden würden, auf begebene Anleihen und Einlagen, deren Zahlungen an Aktienpreise und Fremdwährungskurse gebunden sind, bei denen die Fair Value Option ausgenutzt wird. Daher sind diese eingebetteten Derivate Teil der Fair Value-Bewertung des gesamten hybriden Instruments zum FVPL.
Derivate – Held for Trading
Dez 2022
Dez 2023
Positiver
Negativer
Positiver
Negativer
in EUR Mio.
Nominalwert
Fair Value
Fair Value
Nominalwert
Fair Value
Fair Value
Derivate des Handelsbuchs
412,4
7,1
2,2
331,7
2,7
1,2
Zinssatz
 
 
370,2
6,0
1,9
276,9
2,3
0,8
Eigenkapital
 
34,3
0,9
0,1
36,9
0,4
0,4
Devisengeschäft
 
7,9
0,2
0,2
17,9
0,0
0,1
   Kredit
 
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Waren
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Derivate des Bankbuchs
1.136,9
14,9
41,3
1.266,5
19,5
27,6
Zinssatz
 
 
618,6
7,5
33,4
582,8
14,1
18,0
Eigenkapital
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Devisengeschäft
 
518,3
7,4
7,9
683,7
5,5
9,6
   Kredit
 
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Waren
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
 
 
1.549,3
22,0
43,5
1.598,2
22,3
28,8
Die Sparkasse Oberösterreich wickelt einen Teil der Transaktionen mit Zins-Derivaten über Clearing-Häuser ab. Diese Derivate sowie die zugehörigen Barsicherheiten erfüllen die Erfordernisse zur bilanziellen Saldierung. Für weitere Details zur bilanziellen Saldierung verweisen wir auf die Note 27 „Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten“.
Seite 55
22.Sonstige Handelsaktiva
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2022
Dez 2023
Eigenkapitalinstrumente
 
 
 
 
 
10,8
13,4
Schuldverschreibungen
 
 
 
 
 
28,5
18,3
Regierungen
 
 
 
 
 
0,0
0,0
Kreditinstitute
 
 
 
 
 
0,0
0,0
Sonstige Finanzinstitute
 
 
 
 
 
13,3
5,3
Nicht finanzielle Gesellschaften
 
 
 
 
15,1
13,1
Sonstige Handelsaktiva
 
 
 
 
39,3
31,8
23.Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2022
Dez 2023
in EUR Mio.
Designiert
Verpflichtend
Designiert
Verpflichtend
Eigenkapitalinstrumente
 
 
 
0,0
20,8
0,0
21,6
Schuldverschreibungen
 
 
 
0,0
97,8
0,0
100,5
Regierungen
 
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Kreditinstitute
 
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Finanzinstitute
 
 
 
0,0
97,8
0,0
100,5
Nicht finanzielle Gesellschaften
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Kredite und Darlehen an Kunden
 
 
0,0
0,4
0,0
0,2
Regierungen
 
 
 
0,0
0,3
0,0
0,1
Sonstige Finanzinstitute
 
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Nicht finanzielle Gesellschaften
 
 
0,0
0,0
0,0
0,1
Haushalte
 
 
 
0,0
0,1
0,0
0,0
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte
0,0
119,0
0,0
122,3
24.Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Die Sparkasse Oberösterreich wendet die Möglichkeit an, gewisse finanzielle Verbindlichkeiten beim erstmaligen Ansatz in die FVPL-Kategorie zu designieren (Fair Value-Option), wenn:
eine solche Klassifizierung bilanzielle Inkongruenzen (Accounting Mismatch) beseitigt oder signifikant verringert, die zwischen ansonsten zu Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten und zum Fair Value bewerteten Derivaten, die mit diesen Verbindlichkeiten in Beziehung stehen, entstehen würden. In der Sparkasse Oberösterreich erfolgt die quantitative Beurteilung, ob die Fair Value-Option tatsächlich bilanzielle Inkongruenzen beseitigt oder signifikant verringert, in Bezug auf Fair Value-Änderungen, die auf das Zinsänderungsrisiko zurückzuführen sind; oder
der gesamte hybride Vertrag ein nicht eng verbundenes eingebettetes Derivat enthält.
Finanzielle Verbindlichkeiten in der Fair Value-Option werden in der Bilanz in der Position Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeitenweiter aufgeteilt in „Einlagen von Kunden“, „Verbriefte Verbindlichkeiten“ und „Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten“ erfasst. Zinsaufwendungen werden unter Anwendung des EIR auf die fortgeführten Anschaffungskosten der finanziellen Verbindlichkeit berechnet und in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position Sonstige ähnliche Aufwendungen“ unter „Zinsüberschuss“ ausgewiesen. Gewinne und Verluste aus Fair Value-Änderungen werden abzüglich der Zinsaufwendungen in der Position Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten“ dargestellt.
Die Fair Value-Änderungen, die sich aus dem Kreditrisiko von finanziellen Verbindlichkeiten für die Berichtsperiode ergeben, werden im sonstigen Ergebnis in der Gesamtergebnisrechnung in der Position „Rücklage für eigenes Kreditrisiko“, dargestellt. Der kumulierte Betrag wird als kumuliertes OCI in der Position „Rücklage für eigenes Kreditrisiko“ in der Eigenkapitalveränderungsrechnung erfasst. Dieser im OCI erfasste Betrag wird niemals in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Bei Ausbuchung (hauptsächlich Rückkäufe) solcher erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt jedoch eine Umgliederung des im OCI kumulierten Betrages in die Gewinnrücklage.
Der als kumuliertes OCI erfasste kumulative Betrag des Kreditrisikos wird als Differenz zwischen dem Barwert der Verbindlichkeit unter Anwendung des ursprünglichen Credit Spreads und dem Fair Value der Verbindlichkeit berechnet. Die Höhe der Fair Value-Änderung, die auf Änderungen des Kreditrisikos der Verbindlichkeit in der betreffenden Periode zurückzuführen ist und im sonstigen Ergebnis erfasst wird, ist die Differenz zwischen dem kumulierten Betrag am Ende und am Beginn der Periode. Bei der Berechnung des Barwerts der Verbindlichkeit unter Anwendung des ursprünglichen Credit Spreads wird als Diskontierungssatz die Summe aus dem beobachteten Zinssatz (Swap-Zinskurve) und dem ursprünglichen Credit Spread herangezogen. Der ursprüngliche Credit Spread wird bei erstmaligem Ansatz der Verbindlichkeit ermittelt und entspricht der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Differenz zwischen der Gesamtrendite der Verbindlichkeit und dem beobachteten Zinssatz (Swap-Zinskurve).
Seite 56
Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und rückzahlbarem Betrag der finanziellen Verbindlichkeiten zum FVPL
 
 
 
 
 
Buchwert
Rückzahlbarer Betrag
Delta zwischen Buchwert und
rückzahlbarem Betrag
in EUR Mio.
Dez 2022
Dez 2023
Dez 2022
Dez 2023
Dez 2022
Dez 2023
Einlagen
 
 
53,6
55,5
64,0
64,0
-10,4
-8,5
Verbriefte Verbindlichkeiten
 
462,0
492,1
757,3
760,9
-295,3
-268,8
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Finanzielle Verbindlichkeiten FVPL
515,6
547,6
821,3
824,9
-305,7
-277,3
Fair Value-Änderungen, die auf Änderungen des eigenen Kreditrisikos zurückzuführen sind
 
 
 
 
 
 
 
Für die Berichtsperiode
Kumulierter Betrag
in EUR Mio.
1-12 2022
1-12 2023
Dez 2022
Dez 2023
Einlagen
 
 
 
 
0,0
0,8
-0,3
0,5
Verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
 
2,2
3,0
-0,8
2,1
Finanzielle Verbindlichkeiten FVPL
 
 
2,2
3,7
-1,1
2,6
Verbriefte Verbindlichkeiten
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2022
Dez 2023
Nachrangige verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
 
 
76,5
79,9
Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
 
 
385,5
412,2
Anleihen
 
 
 
 
 
 
115,2
118,2
Sonstige Depotzertifikate/Namenszertifikate
 
 
 
 
78,6
87,9
Hypothekenpfandbriefe
 
 
 
 
 
191,7
206,1
Verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
 
 
462,0
492,1
Seite 57
Finanzinstrumente – Sonstige Angaben
25.Fair Value von Finanzinstrumenten
Die Fair Value-Bewertung in der Sparkasse Oberösterreich erfolgt primär anhand von externen Datenquellen (Börsenpreise oder Broker-Quotierungen in hochliquiden Marktsegmenten). Finanzinstrumente, für die die Fair Value-Bewertung anhand von quotierten Marktpreisen erfolgt, sind hauptsächlich börsenotierte Wertpapiere und börsenotierte Derivate sowie liquide Anleihen, die auf OTC-Märkten gehandelt werden.
Kann der Fair Value von in der Bilanz erfassten finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten nicht von einem aktiven Markt abgeleitet werden, wird er unter Verwendung verschiedener Bewertungsmethoden einschließlich der Verwendung mathematischer Modelle ermittelt. Die Input-Parameter für diese Modelle werden so weit wie möglich von beobachtbaren Marktdaten abgeleitet. Ist dies nicht möglich, muss der Fair Value auf Basis von Schätzungen ermittelt werden. Die Verwendung von nicht beobachtbaren Parametern ist besonders für Modelle zur Bewertung von Krediten und nicht börsenotierten Eigenkapitalinstrumenten relevant. Bewertungsmodelle, die Fair Value-Hierarchie und Fair Values von Finanzinstrumenten werden nachfolgend näher erläutert.
Für alle Finanzinstrumente wird ein Fair Value auf wiederkehrender Basis ermittelt.
Zum Fair Value bilanzierte Finanzinstrumente
Beschreibung der Bewertungsmodelle und Parameter
Für die Ermittlung des Fair Value von Finanzinstrumenten verwendet die Sparkasse Oberösterreich Bewertungsmodelle, die einen internen Prüfprozess durchlaufen haben und bei denen die unabhängige Ermittlung der Bewertungsparameter (wie Zinssätze, Wechselkurse, Volatilitäten und Credit Spreads) sichergestellt ist.
Kredite. Die Berechnungsmethode für die Ermittlung des Fair Values von Krediten, die das SPPI („solely payments of principal and interrest“) Kriterium nicht erfüllen, entspricht nach der Fair Value-Definition der einfachen Barwertmethode. Das Kreditrisiko wird berücksichtigt, indem die vertraglich vereinbarten Cashflows unter Einbeziehung der Ausfallswahrscheinlichkeit (PD) und der Verlustquote bei Ausfall (LGD) auf die zu erwartenden Cashflows angepasst werden. Die Abzinsung der angepassten Cashflows erfolgt mit einer Zinskurve, die sich aus dem risikofreien Zinssatz und einem Refinanzierungsaufschlag für vorrangige unbesicherte Emissionen zusammensetzt.
Schuldinstrumente. Für Plain Vanilla-Schuldinstrumente (fix und variabel verzinst) wird der Fair Value durch die Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme errechnet. Die Diskontierungskurve ist abhängig vom Zinssatz der jeweiligen Emissionswährung und einer Spread-Anpassung, die von der Credit Spread-Kurve der Emittent:in abgeleitet wird. Ist keine Emittent:innenkurve vorhanden, so wird der Spread von einem ähnlichen Instrument abgeleitet und um Differenzen im Risikoprofil des Instrumentes angepasst. Ist kein ähnliches Finanzinstrument verfügbar, wird die Spread-Anpassung aufgrund von anderen Informationen vorgenommen, z. B. Ermittlung des Credit Spreads anhand von internen Ratings und Ausfallswahrscheinlichkeiten oder auf Basis von Managemententscheidungen. Bei komplexeren Schuldinstrumenten (z. B. bei Instrumenten mit optionalen Eigenschaften wie Kündigungsrechten, Zinsober- und Zinsuntergrenzen oder Indexabhängigkeiten) wird der Fair Value mittels einer Kombination aus diskontierten Zahlungsströmen und komplexeren finanzmathematischen Modellen ermittelt, wie sie auch bei der Berechnungsmethode für OTC-Derivate Anwendung finden.
Eigenkapitalinstrumente. Für nicht mit Handelsabsicht gehaltene Eigenkapitalinstrumente (Beteiligungen), die nicht über notierte Marktpreise auf einem aktiven Markt verfügen, wird der Fair Value durch Standardbewertungsmodelle, unter Verwendung von nicht beobachtbaren Inputparametern, ermittelt. Diese umfassen die adjustierte Nettoinventarwertmethode, die vereinfachte Ertragswertmethode und das Dividend-Discount-Modell.
Bei der adjustierten Nettoinventarwertmethode wird zum Bewertungsstichtag der Fair Value der in der Bilanz eines Unternehmens erfassten Vermögenswerte und Schulden, sowie der Fair Value von nicht bilanzierten Vermögenswerten und Schulden, ermittelt. Die resultierenden Fair Values der bilanzierten und nicht bilanzierten Vermögenswerte und Schulden stellen daher den Fair Value des Eigenkapitales des Beteiligungsunternehmens dar.
Beim Dividend-Discount-Modell wird davon ausgegangen, dass der Wert eines Eigenkapitalinstrumentes, welches von einem Unternehmen ausgegeben wird, dem Barwert einer ewigen Dividende entspricht. Auch bei der vereinfachten Ertragswertmethode wird der Fair Value auf Basis des diskontierten, zukünftigen Einkommens gerechnet. Diese Methode kann jedoch auch verwendet werden, wenn nur ein für ein Jahr geplantes Einkommen zur Verfügung steht. Die vereinfachte Ertragswertmethode und das Dividend-Discount-Modell diskontieren zukünftige Erträge und Dividenden unter Verwendung eines Diskontierungszinssatzes, der die Eigenkapitalkosten widerspiegelt. Die Eigenkapitalkosten hängen vom risikofreien Zinssatz, der Marktrisikoprämie, dem
Seite 58
Relevered Beta und der Länderrisikoprämie ab. Das Relevered Beta ist von der Branchenklassifizierung abgeleitet, welche von Damodaran veröffentlicht und verwaltet wird.
In seltenen Fällen wird die Multiplikator-Methode verwendet. Dieser Ansatz verendet Kurse und andere relevante Informationen aus Markttransaktionen mit vergleichbaren Unternehmen eines Beteiligungsunternehmens zur Ableitung eines Multiplikators. Mit Hilfe dieses Multiplikators wird der Fair Value des Beteiligungswerts oder Unternehmenswerts ermittelt.
Verbindlichkeiten.Für emittierte Wertpapiere, deren Fair Value nicht direkt am Markt verfügbar ist, wird der Fair Value mittels Diskontierung zukünftiger Cashflows ermittelt. Ein wesentlicher Inputfaktor für die Wertanpassung des eigenen Kreditrisikos je Senioritätsklasse sind abgeleitete Credit Spreads von liquiden Benchmarkanleihen sowie zusätzliche Quotierungen von externen Investmentbanken, die regelmäßig zur Verfügung gestellt werden. Für die zur Anwendung kommenden Spreads erfolgt eine regelmäßige Validierung durch das Risikomanagement. Darüber hinaus wird bei der Ermittlung des Fair Values den Effekten aus Optionalitäten Rechnung getragen.
OTC-Derivate. Derivate mit liquiden Basiswerten (z. B. Zinsswaps und -optionen, Fremdwährungsgeschäfte und -optionen, Optionen auf börsenotierte Wertpapiere oder Indizes, Credit Default Swaps, Commodity Swaps) werden nach Standardbewertungsmodellen bewertet. Diese Modelle umfassen Discounted Cashflow-Modelle, Optionsmodelle nach Black-Scholes und Hull-White sowie Hazard Rate-Modelle. Die Modelle werden an quotierten Marktdaten kalibriert (inklusive impliziten Volatilitäten). Für die Bewertung von komplexeren Instrumenten werden auch Monte-Carlo-Simulationen eingesetzt. Für Instrumente mit nicht ausreichend liquiden Basiswerten werden Marktdaten von nicht regelmäßigen Transaktionen herangezogen oder Extrapolationstechniken eingesetzt. Für die Ermittlung des Fair Value von besicherten Derivaten wird ein Diskontierungszinssatz verwendet, der den für die Verzinsung der Barsicherheiten maßgeblichen Zinssatz widerspiegelt.
Die Sparkasse Oberösterreich bewertet Derivate gemäß der Mid-Market-Rate. Um das Niveau des Bid-Ask-Spreads der relevanten Positionen zu berücksichtigen, wird eine Anpassung anhand der Marktliquidität durchgeführt. Die Anpassungsparameter sind von Produkttyp, Währung, Laufzeit und Volumen abhängig. Die Parameter werden regelmäßig sowie im Fall von signifikanten Marktbewegungen überprüft. Bei der Ermittlung der Bid-Ask-Anpassung wird keine Aufrechnung gegenläufiger Positionen (Netting) durchgeführt.
Im Rahmen der Bewertung von OTC-Derivaten werden Bewertungsanpassungen für das Kontrahentenausfallsrisiko (Credit Value Adjustment CVA) und Anpassungen für das eigene Kreditrisiko (Debit Value Adjustment DVA) vorgenommen. Für mit relevanten Saldierungsvereinbarungen (z.B. CSA-Agreements) besicherte Kontrahent:innen wird kein CVA angesetzt, falls die Schwellenwerte für eine Besicherung nicht wesentlich sind.
Die beschriebene Methodik führt zu CVA-Wertanpassungen in Höhe von insgesamt EUR 0,0 Mio. (2022: EUR 0,0 Mio.) und zu DVA-Wertanpassungen in Höhe von insgesamt EUR 0,1 Mio. (2022: EUR 0,2 Mio.).
Basierend auf einer von der Sparkasse Oberösterreich durchgeführten Analyse, wurde entschieden, dass für die Bewertung von OTC-Derivaten kein Funding Value Adjustment (FVA) berücksichtigt wird.
Validierung und Kontrolle
Die Zuständigkeit für die Bewertung von Finanzinstrumenten, die zum Fair Value bewertet werden, ist unabhängig von den Handelseinheiten. Zusätzlich hat die Sparkasse Oberösterreich einen Validierungsprozess eingerichtet, um eine korrekte Bewertungspreisermittlung und Validierung sicherzustellen. Das Ziel der unabhängigen Modellvalidierung ist die Bewertung von Modellrisiken, die durch die theoretische Grundlage des Modells, der Qualität der Inputdaten (wie z. B. Markdaten) und der Modellkalibrierung entstehen.
Fair Value-Hierarchie
Die Fair Values von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten werden den drei Kategorien der IFRS-Fair Value-Hierarchie zugeordnet.
Level 1 der Fair Value-Hierarchie
Dieser Kategorie werden börsengehandelte Derivate (Futures, Optionen), Aktien, Staatsanleihen und sonstige Anleihen sowie Fonds, die in liquiden und aktiven Märkten gehandelt werden, zugeordnet.
Seite 59
Level 2 der Fair Value-Hierarchie
Wird eine Marktbewertung herangezogen, deren Markt aufgrund einer eingeschränkten Liquidität nicht als aktiver Markt betrachtet werden kann (abgeleitet von verfügbaren Marktliquiditätsindikatoren), wird das zugrunde liegende Finanzinstrument als Level 2 klassifiziert. Sind keine Marktpreise verfügbar, so wird anhand von Modellen, die auf Marktdaten beruhen, bewertet. Für Level 2-Bewertungen werden typischerweise Zinskurven, Credit Spreads und implizite Volatilitäten als nachvollziehbare, beobachtbare Marktparameter verwendet.
Dieser Kategorie werden neben OTC-Derivaten und theoretisch bewerteten börsengehaltenen Derivaten vor allem weniger liquide Aktien, Anleihen und Fonds, Asset Backed Securities (ABS), Collateralized Debt Obligations (CDO) und auch eigene Emissionen und Einlagen zugeordnet.
Level 3 der Fair Value-Hierarchie
Sobald ein nicht am Markt beobachtbarer Parameter für das Bewertungsmodell signifikant oder der Marktpreis nicht regelmäßig beobachtbar ist, wird das Finanzinstrument als Level 3 der Fair Value-Hierarchie eingestuft. Typischerweise werden Credit Spreads, die aus internen Schätzungen für Ausfallswahrscheinlichkeiten (Probability of Default PD) und Verlustquoten (Loss Given Default – LGD) abgeleitet werden, als nicht beobachtbare Parameter verwendet.
Das Volumen von Finanzinstrumenten, die der Level 3-Kategorie zugeordnet werden, lässt sich in folgende Bereiche einteilen:
Marktwerte von Derivaten, bei denen die CVA-Anpassung einen wesentlichen Einfluss auf die Bewertung hat und mittels nicht beobachtbarer Parameter (d. h. unter Verwendung von internen Schätzungen für PDs und LGDs) berechnet werden
Illiquide Anleihen und nicht börsenotierte Aktien, Beteiligungen oder Fonds für deren Bewertung Modelle verwendet werden, die nicht am Markt beobachtbare Werte (z. B. Credit Spreads) enthalten bzw. die mit Broker-Quotierungen bewertet werden, die nicht der Level 1- oder Level 2-Kategorie zuzuordnen sind
Kredite, deren vertragliche Zahlungsströme des Vermögenswertes nicht nur Zahlungen von Nominale und Zinsen darstellen
Eigene Emissionen, wenn es keine Preisaktualisierung in regelmäßigen Abständen gibt
Die Zuteilung der entsprechenden Levels wird für alle Positionen am Ende des Berichtszeitraums festgelegt. Eine Umgliederung von Level 1 in Level 2 oder 3 bzw. vice versa erfolgt dann, wenn die oben beschriebenen Kriterien für die Zuordnung von Finanzinstrumenten in dem jeweiligen Level nicht mehr vorliegen.
Zuordnung von zum Fair Value bilanzierten Finanzinstrumenten zu den Level-Kategorien
 
 
 
 
 
Dez 2022
Dez 2023
in EUR Mio.
Level 1
Level 2
Level 3
Gesamt
Level 1
Level 2
Level 3
Gesamt
Aktiva
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Vermögenswerte HfT
38,1
23,1
0,0
61,3
30,1
23,4
0,5
54,0
Derivate
 
 
0,9
21,1
0,0
22,0
0,4
21,9
0,0
22,3
Sonstige Handelsaktiva
 
37,3
2,0
0,0
39,3
29,7
1,5
0,5
31,7
Nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte FVPL
87,7
1,9
29,4
119,0
77,4
1,5
43,4
122,3
Eigenkapitalinstrumente
 
0,0
0,0
20,8
20,8
0,0
0,0
21,6
21,6
Schuldverschreibungen
 
87,7
1,9
8,2
97,8
77,4
1,5
21,6
100,5
Kredite und Darlehen
 
0,0
0,0
0,4
0,4
0,0
0,0
0,2
0,2
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
317,1
11,3
23,2
351,6
206,4
11,2
23,8
241,4
Eigenkapitalinstrumente
 
54,9
0,0
15,5
70,4
67,4
0,0
16,9
84,3
Schuldverschreibungen
 
262,2
11,3
7,7
281,2
139,0
11,2
7,0
157,1
Derivate - Hedge Accounting
 
0,0
6,1
0,0
6,1
0,0
4,9
0,0
4,9
Gesamtaktiva
 
442,9
42,3
52,7
537,9
313,9
40,9
67,8
422,6
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Passiva
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Verbindlichkeiten HfT
0,1
43,4
0,0
43,5
0,4
28,4
0,0
28,8
Derivate
 
 
0,1
43,4
0,0
43,5
0,4
28,4
0,0
28,8
Sonstige Handelspassiva
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Finanzielle Verbindlichkeiten FVPL
0,0
515,6
0,0
515,6
0,0
547,6
0,0
547,6
Einlagen von Kunden
 
0,0
53,6
0,0
53,6
0,0
55,5
0,0
55,5
Verbriefte Verbindlichkeiten
 
0,0
462,0
0,0
462,0
0,0
492,1
0,0
492,1
Derivate - Hedge Accounting
 
0,0
20,5
0,0
20,5
0,0
11,8
0,0
11,8
Gesamtpassiva
 
0,1
579,5
0,0
579,6
0,4
587,9
0,0
588,3
Derivate, die über Clearing Häuser abgewickelt werden, sind entsprechend ihrer bilanziellen Behandlung saldiert dargestellt. Die saldierten Derivate sind Level 2 zugeordnet.
Seite 60
Beschreibung der Bewertungsprozesse für Finanzinstrumente der Kategorie Level 3
Falls zumindest ein wesentlicher Bewertungsparameter nicht am Markt beobachtbar ist, wird dieses Instrument dem Level 3 der Fair Value-Hierarchie zugeordnet. Zur Validierung des Bewertungspreises sind zusätzliche Schritte notwendig. Diese umfassen insbesondere die Analyse relevanter historischer Daten oder ein Benchmarking zu vergleichbaren Finanzinstrumenten. Diese Verfahren beinhalten Parameterschätzungen und Expertenmeinungen. Weitere Ausführungen zu den verwendeten Parametern sowie eine Sensitivitätsanalyse werden nachfolgend in dem Unterkapitel „Wesentliche nicht beobachtbare Bewertungsparameter und Sensitivitätsanalyse der Level 3-Positionen“ dargestellt.
Reklassifizierung zwischen Level 1 und Level 2 nach Bilanzposten und Instrumenten
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2022
Dez 2023
in EUR Mio.
Level 1 zu Level 2
Level 2 zu Level 1
Level 1 zu Level 2
Level 2 zu Level 1
Finanzielle Vermögenswerte HfT
 
 
0,0
0,6
0,2
0,3
Anleihen
 
 
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Fonds
 
 
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Aktien
 
 
 
 
0,0
0,6
0,2
0,3
Nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenwerte FVPL
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Anleihen
 
 
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Fonds
 
 
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Aktien
 
 
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
 
 
5,0
0,0
5,0
0,0
Anleihen
 
 
 
 
5,0
0,0
5,0
0,0
Gesamtergebnis
 
 
 
5,0
0,6
5,2
0,3
Seite 61
Bewegungen von zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten in Level 3
Entwicklung des Fair Value von Finanzinstrumenten in Level 3
in EUR Mio.
 
Stand zum
Erfolg in der G&V
Erfolg im sonstigen Ergebnis
Käufe
Verkäufe Tilgung
Zugang Kons.kreis
Transfers in Level 3
Transfers aus Level 3
Stand zum
 
 
 
 
 
Jän 2023
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2023
Finanzielle Vermögenswerte HfT
0,0
0,1
0,0
0,4
0,0
0,0
0,0
0,0
0,5
Derivate
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Handelsaktiva
 
0,0
0,1
0,0
0,4
0,0
0,0
0,0
0,0
0,5
Nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte FVPL
29,5
0,0
0,0
14,1
-0,2
0,0
0,0
0,0
43,4
Eigenkapitalinstrumente
 
20,9
-0,5
0,0
1,3
0,0
0,0
0,0
0,0
21,6
Schuldverschreibungen
 
8,2
0,6
0,0
12,8
0,0
0,0
0,0
0,0
21,6
Kredite und Darlehen
 
0,4
0,0
0,0
0,0
-0,2
0,0
0,0
0,0
0,2
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
23,2
0,3
1,3
0,0
-1,0
0,0
0,0
0,0
23,8
Eigenkapitalinstrumente
 
15,5
0,0
1,3
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
16,8
Schuldverschreibungen
 
7,7
0,3
0,0
0,0
-1,0
0,0
0,0
0,0
7,0
Derivate - Hedge Accounting
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamtaktiva
 
52,7
0,4
1,3
14,5
-1,2
0,0
0,0
0,0
67,7
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Passiva
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Verbindlichkeiten HfT
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Derivate
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Finanzielle Verbindlichkeiten FVPL
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Einlagen von Kunden
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Verbriefte Verbindlichkeiten
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamtpassiva
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Jän 2022
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2022
Finanzielle Vermögenswerte HfT
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Derivate
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Handelsaktiva
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte FVPL
35,1
-0,4
0,0
9,4
-2,2
12,5
0,0
-24,9
29,5
Eigenkapitalinstrumente
 
32,5
0,0
0,0
0,8
0,0
12,5
0,0
-24,9
20,9
Schuldverschreibungen
 
0,0
-0,4
0,0
8,6
0,0
0,0
0,0
0,0
8,2
Kredite und Darlehen
 
2,6
0,0
0,0
0,0
-2,2
0,0
0,0
0,0
0,4
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
21,6
0,1
2,4
0,0
-0,9
0,0
0,0
0,0
23,2
Eigenkapitalinstrumente
 
13,1
0,0
2,4
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
15,5
Schuldverschreibungen
 
8,5
0,1
0,0
0,0
-0,9
0,0
0,0
0,0
7,7
Derivate - Hedge Accounting
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamtaktiva
 
56,7
-0,3
2,4
9,4
-3,1
12,5
0,0
-24,9
52,7
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Passiva
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Verbindlichkeiten HfT
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Derivate
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Finanzielle Verbindlichkeiten FVPL
-54,1
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
54,1
0,0
Einlagen von Kunden
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Verbriefte Verbindlichkeiten
 
-54,1
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
54,1
0,0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamtpassiva
 
-54,1
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
54,1
0,0
Reklassifizierungen in und aus Level 3 resultieren aus der Umstellung der Bewertung auf Modelle mit beobachtbaren bzw. nicht-beobachtbaren Parametern.
Seite 62
Gewinne und Verluste von finanziellen Vermögenswerten, die am Ende der Berichtsperiode Level 3 zugeordnet sind
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2022
1-12 2023
Aktiva
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Vermögenswerte HfT
 
 
 
 
 
0,0
0,1
Derivate
 
 
 
 
 
 
0,0
0,0
Sonstige Handelsaktiva
 
 
 
 
 
0,0
0,1
Nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte FVPL
 
 
 
 
-0,4
0,0
Eigenkapitalinstrumente
 
 
 
 
 
0,0
-0,5
Schuldverschreibungen
 
 
 
 
 
-0,4
0,5
Kredite und Darlehen
 
 
 
 
 
0,0
0,0
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
 
 
 
 
 
0,1
0,3
Gesamt
 
 
 
 
 
 
 
-0,3
0,4
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Passiva
 
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Vermögenswerte HfT
 
 
 
 
 
0,0
0,0
Derivate
 
 
 
 
 
 
0,0
0,0
Sonstige Handelsaktiva
 
 
 
 
 
0,0
0,0
Finanzielle Verbindlichkeiten FVPL
 
 
 
 
 
0,0
0,0
Einlagen von Kunden
 
 
 
 
 
0,0
0,0
Verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
0,0
0,0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
 
 
 
 
0,0
0,0
Derivate - Hedge Accounting
 
 
 
 
 
0,0
0,0
Gesamt
 
 
 
 
 
 
 
0,0
0,0
Wesentliche nicht beobachtbare Bewertungsparameter und Sensitivitätsanalyse der Level 3-Positionen
Wenn die Ermittlung des Fair Values eines Finanzinstrumentes von nicht beobachtbaren Parametern abhängt, können diese aus einer Bandbreite von alternativen Parametrisierungen gewählt werden. Für die Bilanzerstellung wurde aus diesen Bandbreiten eine Parametrisierung gewählt, die den Marktbedingungen zum Berichtszeitpunkt entspricht.
Bandbreiten der am Markt nicht beobachtbaren Bewertungsparameter in der Level 3-Kategorie
Finanzielle Vermögenswerte
Produktkategorie
Bewertungsverfahren
Fair Value in EUR Mio.
Wesentliche nicht beobachtbare Parameter
Bandbreite der nicht beobachtbaren Parameter (gewichteter Durchschnitt
Jän 2023
 
 
Dez 22
Dez 23
Dez 22
Dez 23
PD
-
-
Positiver Fair Value von Derivaten
Forwards, Swaps, Optionen
Diskontierungsmodelle und Optionsmodelle mit CVA-Anpassungen basierend auf zukünftigen Exposure
0,0
0,0
LGD
-
-
Fixe und variable Anleihen
Diskontierungsmodelle
0,0
0,0
Credit spread
-
-
PD
-
0,03 %-1,00 % (0,23 %)
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte
Kredite
Diskontierungsmodelle
0,4
0,2
LGD
-
0,00 %-90,59 % (33,07 %)
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte
Fixe und variable Anleihen
Diskontierungsmodelle
11,3
7,0
Credit spread
44 BP
44 BP
Relevant Beta
Finanzdienstleister (Nicht-Bank & Versicherungen): 0,96-0,98
Finanzdienstleister (Nicht-Bank & Versicherungen): 1,00
Vereinfachte Ertragswertmethode
1,9
1,9
Länderrisiko-prämie
Österreich: 0,48%
Österreich: 0,43 %
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte / Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte
Nicht mit Handelsabsicht gehaltene Eigenkapital-instrumente (Beteiligungen)
Adjustierte Nettoinventarmethode
22,0
24,1
Angepasstes Eigenkapital
Abhängig von buchhalterischen Eigenkapital
Abhängig von buchhalterischen Eigenkapital
Die Bandbreite der nicht beobachtbaren Credit Spreads für fixe und variable Anleihen enthält Ab- bzw. Aufschläge sowohl auf risikolose als auch risikobehaftete, beobachtbare (z.B. branchen- und ratingspezifische Spreadkurven) Parameter.
Für erfolgswirksam/erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte, bei denen der Beta Levered und Länder-risikoprämien verwendet werden, liegen die resultierenden Eigenkapitalkosten auf der Grundlage dieser Inputs im Bereich von 5,4 %-6,4 % (2022: 5,4 %-6,2 %).
Die Mehrheit der erfolgswirksam/erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerte, bei denen Beta Levered Inputs verwendet werden, bezieht sich auf Finanzierungsdienstleister (Nicht-Bank & Versicherungen) mit 1,00 (2022: Finanzierungsdienstleister (Nicht-Bank & Versicherungen) mit 0,96-0,98).
Die Mehrheit der erfolgswirksam/erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerte, für die Länderrisikoprämien verwendet werden, bezieht sich auf Österreich mit 0,43 % (2022: Österreich mit 0,48 %). Die Bandbreite der
Seite 63
nicht beobachtbaren Credit Spreads für fixe und variable Anleihen enthält Ab- bzw. Aufschläge sowohl auf risikolose als auch risikobehaftete, beobachtbare (z. B. brachen- und ratingspezifische Spreadkurven) Parameter.
Zusätzlich zu den oben genannten Angaben wurden Eigenkapitalinstrumente mit einem Fair Value von EUR 15,0 Mio. (2022: EUR 13,8 Mio.) auf Basis von Expertenschätzungen, EUR 1,9 Mio. (2022: EUR 1,9 Mio.) mittels Ertragswertverfahren und EUR 9,1 Mio. (2022: EUR 8,3 Mio.) über die Net-Asset-Value Methode bewertet.
Sensitivitätsanalyse hinsichtlich möglicher alternativer Parametrisierung auf Produktebene
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2022
Dez 2023
Fair Value-Veränderungen
Fair Value-Veränderungen
in EUR Mio.
Positiv
Negativ
Positiv
Negativ
Derivate
 
 
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Gewinn- und Verlustrechnung
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Schuldverschreibungen
 
 
 
0,5
-0,5
0,4
-0,4
Sonstiges Ergebnis
 
 
 
0,5
-0,5
0,4
-0,4
Eigenkapitalinstrumente
 
 
 
7,4
-7,4
12,9
-12,9
Gewinn- und Verlustrechnung
 
 
6,9
-6,9
11,0
-11,0
Sonstiges Ergebnis
 
 
 
0,5
-0,5
1,9
-1,9
Gesamt
 
 
 
 
7,8
-7,8
13,3
-13,3
Gewinn- und Verlustrechnung
 
 
6,9
-6,9
11,0
-11,0
Sonstiges Ergebnis
 
 
 
0,9
-0,9
2,3
-2,3
Zur Ermittlung dieser Auswirkungen wurden hauptsächlich Credit Spreads (für Schuldverschreibungen) und Marktschwankungen vergleichbarer Aktien herangezogen. Ein Anstieg (Reduktion) von Spreads verursacht eine Reduktion (Anstieg) des jeweiligen Fair Values.
Die folgenden Wertebereiche wurden in der Sensitivitätsanalyse verwendet:
für Schuldverschreibungen ein Bereich für Credit Spreads zwischen +100 Basispunkten und -100 Basispunkten
für eigenkapitalbezogene Wertpapiere eine Preisbandbreite zwischen -25 % und +25 %
Ergänzung für nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente, die mit dem vereinfachten Ertragswertmethode bewertet wurden, die Kosten für das Eigenkapital zwischen +5,45 % und +6,44 %
Seite 64
Fair Values von Finanzinstrumenten, die nicht zum Fair Value bilanziert werden
in EUR Mio.
 
 
Buchwert
Fair Value
Level 1
Level 2
Level 3
Dez 2023
 
 
 
 
 
 
 
Aktiva
 
 
 
 
 
 
 
 
Kassenbestand und Guthaben
 
1.155,4
1.155,4
1.101,2
0,0
54,2
Finanzielle Vermögenswerte AC
 
13.309,8
12.908,5
1.962,2
31,0
10.915,3
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
 
1.539,5
1.550,7
0,0
0,0
1.550,7
Kredite und Darlehen an Kunden
 
9.667,2
9.364,7
0,0
0,0
9.364,7
Schuldverschreibungen
 
 
2.103,2
1.993,2
1.962,2
31,0
0,0
Forderungen aus Finanzierungsleasing
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
3,0
3,0
0,0
0,0
3,0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Passiva
 
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Verbindlichkeiten AC
 
13.123,1
13.080,0
0,0
974,3
12.105,7
Einlagen von Kreditinstituten
 
949,9
965,0
0,0
0,0
965,0
Einlagen von Kunden
 
 
11.148,4
11.114,9
0,0
0,0
11.114,9
Verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
1.021,4
996,6
0,0
974,3
0,0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
 
3,5
3,5
0,0
0,0
3,5
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Finanzgarantien und Kreditzusagen
 
 
 
 
 
 
Finanzgarantien
 
 
n/a
11.801,0
0,0
0,0
11.801,0
Unwiderrufliche Kreditzusagen
 
n/a
10.441,0
0,0
0,0
10.441,0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2022
 
 
 
 
 
 
 
Aktiva
 
 
 
 
 
 
 
 
Kassenbestand und Guthaben
 
1.335,8
1.335,8
1.269,5
0,0
66,3
Finanzielle Vermögenswerte AC
 
13.345,6
12.781,5
1.773,0
18,0
10.990,5
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
 
1.635,7
1.645,6
0,0
0,0
1.645,6
Kredite und Darlehen an Kunden
 
9.738,2
9.344,9
0,0
0,0
9.344,9
Schuldverschreibungen
 
 
1.971,7
1.791,1
1.773,0
18,0
0,0
Forderungen aus Finanzierungsleasing
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
2,8
2,8
0,0
0,0
2,8
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Passiva
 
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Verbindlichkeiten AC
 
13.564,8
13.463,2
0,0
840,1
12.623,0
Einlagen von Kreditinstituten
 
1.244,9
1.237,6
0,0
0,0
1.237,6
Einlagen von Kunden
 
 
11.429,3
11.382,1
0,0
0,0
11.382,1
Verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
887,3
840,1
0,0
840,1
0,0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
 
3,3
3,3
0,0
0,0
3,3
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Finanzgarantien und Kreditzusagen
 
 
 
 
 
 
Finanzgarantien
 
 
n/a
12.765,1
0,0
0,0
12.765,1
Unwiderrufliche Kreditzusagen
 
n/a
26.504,2
0,0
0,0
26.504,2
In der obenstehenden Tabelle werden positive Fair Values von Finanzgarantien und Verpflichtungen mit positivem Vorzeichen, negative Fair Values mit negativen Vorzeichen dargestellt.
Der Fair Value von Krediten und Darlehen an Kunden und Kreditinstituten wurde mittels Diskontierung der zukünftigen Cashflows berechnet, wobei sowohl die Zins- als auch die Credit Spread-Effekte berücksichtigt wurden. Der Zinssatzeffekt beruht auf den Marktzinsbewegungen, während die Änderungen des Credit Spreads von den Ausfallswahrscheinlichkeiten (PDs) und den Verlustquoten bei Ausfall (LGDs), die für die internen Risikoberechnungen verwendet werden, abgeleitet werden. Kredite und Darlehen wurden in homogene Portfolien zusammengefasst. Die Einteilung erfolgte aufgrund von Ratingmethode, Ratingklasse, Laufzeit und Land, in dem diese gebucht wurden. Die Fair Values von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Schuldverschreibungen werden im Wesentlichen entweder direkt vom Markt oder anhand von direkt beobachtbaren Marktparametern (z. B. Zinskurven) ermittelt.
Der Fair Value von Einlagen und sonstigen Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, wird unter Berücksichtigung des tatsächlichen Zinsumfeldes sowie der eigenen Credit Spreads geschätzt. Für Verbindlichkeiten ohne vertragliche Laufzeit (z. B. Sichteinlagen) wird der Restbuchwert als Minimumwert für den Fair Value angenommen.
Der Fair Value der emittierten Wertpapiere und nachrangigen Verbindlichkeiten, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten basiert auf denselben Bewertungsmodellen, wie oben für die Verbindlichkeiten im Abschnitt „zum Fair Value bilanzierte Finanzinstrumente“ beschrieben.
Seite 65
In Bezug auf außerbilanzielle Verbindlichkeiten (Finanzgarantien und unwiderrufliche Kreditzusagen) wird der Fair Value von unwiderruflichen Kreditzusagen mit Hilfe von regulatorischen Kreditkonversionsfaktoren ermittelt. Die daraus resultierenden Kreditäquivalente werden wie bilanzierte Vermögenswerte behandelt. Die Differenz zwischen dem gesamten Fair Value und dem Nominalwert der hypothetischen Kreditrisikoäquivalente entspricht dem Fair Value der unwiderruflichen Kreditzusagen. Sofern der gesamte Fair Value der hypothetischen Kreditäquivalente höher als der Nominalwert ist, ergibt sich ein positiver Fair Value von unwiderruflichen Kreditzusagen. Der Fair Value von Finanzgarantien wird in Analogie zu einem CDS-Modell ermittelt. Entsprechend diesem Modell ergibt sich der Fair Value aus der Summe der Barwerte zukünftiger Cashflows. Diese umfassen die Auszahlungen infolge der Inanspruchnahme aus den Garantien, die auf Basis der PDs und LGDs der jeweiligen Kund:innen modelliert werden, sowie Einzahlungen aus den zukünftig erhaltenen Garantiegebühren. Wenn die Barwerte der zukünftigen Auszahlungen die Barwerte der zukünftigen Garantiegebühren überschreiten, ist der Fair Value von Finanzgarantien negativ.
26.Hedge Accounting
Zur Absicherung des Fremdwährungs- und Zinsrisikos verwendet die Sparkasse Oberösterreich derivative Finanzinstrumente. Wie in den Übergangsbestimmungen von IFRS 9 erlaubt, hat die Sparkasse Oberösterreich beschlossen, die Anforderungen für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften des IAS 39 weiterhin anzuwenden.
Derivate, die als Absicherungsinstrument dienen, werden in der Konzernbilanz mit ihrem Fair Value (Dirty Price) angesetzt und unter dem Posten „Hedge-Accounting-Derivate“ ausgewiesen. Positive Fair Values von Derivaten werden in der Bilanz als Vermögenswerte, negative Fair Values als Verbindlichkeiten dargestellt.
i.Fair Value Hedge
Änderungen des Fair Values (Clean Price) von derivativen Finanzinstrumenten, die im Rahmen von qualifizierten und designierten Fair Value Hedges eingesetzt werden, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Handelsergebnis“ erfasst. Zinserträge und -aufwendungen aus Sicherungsderivaten werden in der Position Sonstige ähnliche Erträge“ oder Sonstige ähnliche Aufwendungen“ unter „Zinsüberschuss“ ausgewiesen. Die Fair Value-Änderung des Grundgeschäftes, die dem abgesicherten Risiko zugerechnet wird, wird ebenfalls in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position Handelsergebniserfasst und ist Teil des Buchwertes des Grundgeschäftes.
Für beendete Sicherungsbeziehungen wird die Fair Value-Anpassung des Grundgeschäfts über die Restlaufzeit bis zur Fälligkeit aufgelöst und in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Zinserträge“ (wenn das Grundgeschäft ein finanzieller Vermögenswert war) oder „Zinsaufwendungen“ (wenn das Grundgeschäft eine finanzielle Verbindlichkeit war) unter „Zinsüberschuss“ dargestellt.
Absicherung von Zinsrisiken
Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit ist die Sparkasse Oberösterreich Zinsänderungsrisiken ausgesetzt, die sich aus den Zinsmerkmalen und dem Zinsverhalten von Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und außerbilanziellen Posten ergeben. Dies betrifft sowohl die bestehenden Bilanzpositionen als auch die erwartete Entwicklung der Bilanz und Bankaktivitäten. Das Zinsrisiko kann im Allgemeinen als eine mögliche Verschlechterung der Finanzlage einer Bank als Folge von nachteiligen Veränderungen der Marktzinssätze definiert werden.
Die Hedge Accounting-Aktivitäten der Sparkasse Oberösterreich beziehen sich auf zinsrisikotragende Positionen im Bankbuch. Das Zinsrisiko des Bankbuches wird vom Bereich Treasury gesteuert. Zinsrisikomanagement-Maßnahmen werden vom Gremium APM als Teil der Treasury-Strategie genehmigt. Für Sicherungsbeziehungen, die die Voraussetzungen für Hedge Accounting erfüllen, wird die Effektivität durch den Bereich Treasury gemessen.
Ziel des Zinsrisikomanagements im Bankbuch ist die Optimierung von Zinsrisikopositionen sowohl aus Risiko- als auch Ertragsgesichtspunkten. Zu diesem Zweck und zur Einhaltung externer sowie interner Vorschriften und Beschränkungen steuert die Sparkasse Oberösterreich das Zinsrisiko sowohl in Hinblick auf die Ertragssituation als auch in Hinblick auf den ökonomischen Wert. Schwerpunkt der Zinsrisikoanalyse aus Ertragssicht ist die Veränderung des Zinsüberschusses. Schwankungen von Zinssätzen wirken sich auf den Zinsüberschuss aus, indem sie die Zinserträge und Zinsaufwendungen der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten beeinflussen. Bezogen auf den ökonomischen Wert stellt das Zinsrisiko die Veränderung des ökonomischen Eigenkapitals dar. Es kann als Barwert der Cashflows aus Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und außerbilanziellen Posten identifiziert werden. Veränderungen der Zinssätze ändern sowohl die Höhe der zukünftigen Cashflows als auch den Wert der Abzinsungsfaktoren, die bei der Berechnung angewendet werden.
Bestehende Bilanzposten und Einflüsse geplanter oder prognostizierter Transaktionen werden anhand von Kennzahlen analysiert, die sowohl Ertragssicht als auch den ökonomischen Wert berücksichtigen. Die Sparkasse Oberösterreich hält das Risiko innerhalb von definierten Bandbreiten. Im Rahmen des aktiven Zinsrisikomanagements setzt das Treasury bevorzugt auf Anleihenkäufe und Derivate-Transaktionen. Grundsätzlich besteht der Ansatz der Sparkasse Oberösterreich darin, alle wesentlichen festverzinslichen
Seite 66
oder strukturierten Emissionen in variabel verzinsliche Positionen zu drehen. Neben der Steuerung des Zinsänderungsprofils mit Derivate-Transaktionen und Anleihenkäufen kann das Zinsrisikoprofil auch dadurch gesteuert werden, dass einzelne Neuemissionen bewusst nicht mittels Derivaten abgesichert werden.
Zinsswaps werden am häufigsten zur aktiven Steuerung des Zinsrisikos eingesetzt. Wenn es für die Umsetzung der Zinsrisikostrategie sinnvoll erscheint, werden fix verzinste Positionen in variabel verzinste (in der Regel basierend auf dem 3-Monats-Geldmarktsatz wie beispielsweise dem Euribor) umgewandelt. Es kann jedoch auch erforderlich sein, variabel verzinste Zinspositionen in fix verzinste Positionen zu drehen.
Die Sparkasse Oberösterreich wendet Hedge Accounting an, um bilanzielle Inkongruenzen (Accounting Mismatch) zwischen erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten derivativen Finanzinstrumenten einerseits und finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten im Bankbuch (bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum Fair Value) andererseits zu vermeiden. Darüber hinaus macht die Sparkasse Oberösterreich auch von der Möglichkeit Gebrauch, finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten als „erfolgswirksam zum Fair Value bewertet“ zu designieren (Fair Value-Option). Durch eine solche Klassifizierung werden ebenfalls bilanzielle Inkongruenzen (Accounting Mismatch) beseitigt, ohne Hedge Accounting anzuwenden.
Fair Value Hedges werden angewendet, wenn im Rahmen des Zinsrisikomanagements festverzinsliche Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten in variabel verzinsliche Positionen umgewandelt werden.
Bei Fair Value Hedges wird nur die Zinsrisiko-Komponente der Fair Value-Änderungen des festverzinslichen Grundgeschäftes abgesichert. Die gehedgte Zinsrisiko-Komponente bezieht sich auf den beobachteten Zinssatz (Swapsatz). Die Fair Value-Volatilität, die sich aus Änderungen des über den Swapsatz hinausgehenden Spreads des gesicherten Festzinsinstrumentes ergibt, ist nicht Teil des Hedge Accounting.
Die als Sicherungsinstrumente designierten Zinsderivate stehen in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Zinsrisikokomponente des gesicherten Grundgeschäftes. Die nicht-zinsbezogenen Risiko-Komponenten (wie Kreditaufschläge) sind nicht Teil der Sicherungsbeziehung. Daher werden auf beiden Seiten der Sicherungsbeziehung vergleichbare Bewertungsparameter angewendet. Somit werden gegenläufige Effekte in dem Umfang erfasst, in dem ein wirtschaftlicher Zusammenhang besteht, ohne dass es zu einer künstlich erzeugten Volatilität in der Gewinn- und Verlustrechnung kommt. Die Zinsrisikokomponente ist der wichtigste Einflussfaktor auf die Fair Value-Schwankungen des gesicherten Grundgeschäftes.
Nominale der gesicherten Grundgeschäfte – Absicherung von Zinsrisiken
in EUR Mio.
 
Gesichertes Grundgeschäft
 
 
Dez 2022
Dez 2023
Fair Value Hedges
 
 
 
 
 
 
 
Vermögenswerte
 
Kredite und Darlehen an Kunden (Einzel)
 
 
54,2
30,1
Vermögenswerte
 
Anleihen AC
 
 
 
54,0
50,0
Verbindlichkeiten
 
Verbriefte Verbindlichkeiten (Emissionen)
 
 
676,2
526,6
Das Sicherungsverhältnis wird in Übereinstimmung mit den in IAS 39 definierten Regeln gewählt. Das Volumen des als Sicherungsinstrument designierten Derivats darf das Volumen des gesicherten Grundgeschäftes nicht übersteigen. Ist die Nominale eines Sicherungsderivates größer als die Nominale des Grundgeschäftes, wird nur der entsprechende Anteil des Derivates als Sicherungsinstrument designiert. Das gleiche gilt in Bezug auf die Laufzeit: die Laufzeit des Sicherungsinstrumentes darf nicht länger sein als die Laufzeit des gesicherten Grundgeschäftes.
Mögliche Ursachen für die Ineffektivität von Sicherungsbeziehungen können sein:
Sicherungsinstrumente und gesicherte Grundgeschäfte werden während ihrer Laufzeit designiert (nicht von Beginn an)
die Verwendung unterschiedlicher Zinskurven (Abzinsung) für das gesicherte Grundgeschäft und das Sicherungsinstrument
nur bei Fair Value Hedges: Volatilität des Barwertes des variablen Teils von Sicherungsderivaten
die Handelstage von Sicherungsinstrument und gesichertem Grundgeschäft stimmen nicht überein
tatsächliche vorzeitige Rückzahlungen eines Portfolios, die von den erwarteten vorzeitigen Rückzahlungen abweichen, oder
Kreditrisikoanpassungen (CVA, DVA) der Sicherungsderivate
Seite 67
Quantitative Angaben
In den nachfolgenden Tabellen werden detaillierte Informationen zu Sicherungsinstrumenten und gesicherten Grundgeschäften für Fair Value Hedges dargestellt.
Sicherungsinstrumente
 
 
 
 
Buchwert
 
 
Laufzeitbänder der Nominale
in EUR Mio.
Vermögenswerte
Verbindlichkeiten
Fair-Value-Änderung, für Messung der Ineffektivität verwendet (Periode)
Nominale
≤ 3 M
> 3 M und ≤ 1 J
> 1 J und ≤ 5 J
> 5 J
Dez 2023
 
 
 
 
 
 
 
 
Fair Value Hedges
 
 
 
 
 
 
 
 
Zinsrisiko
 
4,9
11,8
18,8
606,7
64,1
30,0
241,3
271,2
Gesamt
 
4,9
11,8
18,8
606,7
64,1
30,0
241,3
271,2
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2022
 
 
 
 
 
 
 
 
Fair Value Hedges
 
 
 
 
 
 
 
 
Zinsrisiko
 
6,1
20,5
86,5
784,4
79,3
74,1
233,8
397,2
Gesamt
 
6,1
20,5
86,5
784,4
79,3
74,1
233,8
397,2
Die Sicherungsinstrumente sind in der Bilanz in der Position „Derivate – Hedge Accounting“ ausgewiesen.
Gesicherte Grundgeschäfte von Fair Value Hedges
 
 
 
 
 
 
 
 
Fair Value-Anpassungen des Grundgeschäftes
in EUR Mio.
Buchwert
erfasst im Buchwert
davon: für die Periode in der die Ineffektivität erfasst wurde
für beendete Sicherungsgeschäfte
Dez 2023
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Vermögenswerte AC
 
 
 
 
 
 
Zinsrisiko
 
 
 
 
84,5
1,6
8,4
0,0
Finanzielle Verbindlichkeiten AC
 
 
 
 
 
 
Zinsrisiko
 
 
 
 
-511,8
27,2
-22,7
0,0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2022
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Vermögenswerte AC
 
 
 
 
 
 
Zinsrisiko
 
 
 
 
112,7
-6,5
-25,4
0,0
Finanzielle Verbindlichkeiten AC
 
 
 
 
 
 
Zinsrisiko
 
 
 
 
-679,2
50,8
111,0
0,0
Die gesicherten Grundgeschäfte werden in folgenden Positionen der Bilanz ausgewiesen:
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte: Schuldverschreibungen
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte: Kredite und Darlehen an Kunden
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten: Verbriefte Verbindlichkeiten
Auswirkungen des Hedge Accounting auf die Gewinn- und Verlustrechnung und das Sonstige Ergebnis
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
 
Erfolgswirksam erfasste Ineffektivität
Dez 2023
 
 
 
 
 
 
 
Fair Value Hedges
 
 
 
 
 
 
 
Zinsrisiko
 
 
 
 
 
 
 
4,5
Gesamt
 
 
 
 
 
 
 
4,5
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2022
 
 
 
 
 
 
 
Fair Value Hedges
 
 
 
 
 
 
 
Zinsrisiko
 
 
 
 
 
 
 
-0,9
Gesamt
 
 
 
 
 
 
 
-0,9
Die Ineffektivität aus Fair Value Hedges wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Handelsergebnis“ dargestellt.
Seite 68
27.Übertragung von finanziellen Vermögenswerten – Pensionsgeschäfte und Wertpapierleihegeschäfte
Pensionsgeschäfte
Transaktionen, bei denen Wertpapiere mit der Vereinbarung einer Rückübertragung zu einem bestimmten Termin verkauft werden, werden als Pensionsgeschäfte bezeichnet (Repurchase-Geschäft). Die verkauften Wertpapiere werden weiterhin in der Bilanz erfasst, da im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen bei der Sparkasse Oberösterreich verbleiben; die Wertpapiere werden am Ende der Laufzeit des Pensionsgeschäftes zu einem fixierten Preis rückübertragen. Weiters ist die Sparkasse Oberösterreich Begünstigte aller Kupons und sonstiger, während der Laufzeit des Pensionsgeschäfts, erhaltener Erträge, die aus den übertragenen Vermögenswerten resultieren. Diese Zahlungen werden an die Sparkasse Oberösterreich überwiesen oder spiegeln sich im Rückkaufspreis wider.
Die für den Verkauf erhaltenen Barmittel werden in der Bilanz erfasst. Die entsprechende Rückgabeverpflichtung wird unter „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten“ in den Unterpositionen „Einlagen von Kreditinstituten“ oder „Einlagen von Kunden“ ausgewiesen. Die Bilanzierung als Finanzierung für die Sparkasse Oberösterreich entspricht dem wirtschaftlichen Gehalt der Transaktion. Der Unterschied zwischen Rückübertragungs- und Kaufpreis wird als Zinsaufwand erfasst, über die Laufzeit der zugrunde liegenden Transaktion abgegrenzt und in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Zinsaufwendungen“ unter „Zinsüberschuss“ ausgewiesen. Finanzielle Vermögenswerte, die von der Sparkasse Oberösterreich im Rahmen von Repurchase-Geschäften übertragen wurden, verbleiben weiterhin in der Bilanz und werden in der Position „davon als Sicherheit übertragen“ in der jeweiligen Bilanzposition ausgewiesen.
Wertpapiere, die mit einer Rückübertragungsverpflichtung zu einem bestimmten Zeitpunkt gekauft wurden (Reverse-Repurchase-Geschäfte), werden hingegen in der Bilanz erfasst. Die für den Kauf von Wertpapieren gezahlten Barmittel werden als Forderung im Bilanzposten „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte“ unter „Kredite und Darlehen an Kreditinstitute“ und „Kredite und Darlehen an Kunden“ dargestellt. Damit wird dem wirtschaftlichen Gehalt der Transaktion als Kredit der Sparkasse Oberösterreich Rechnung getragen. Der Unterschied zwischen Kauf- und Rückübertragungspreis wird als Zinsertrag erfasst und abgegrenzt über die Laufzeit der zugrunde liegenden Transaktion in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Zinserträge“ unter „Zinsüberschuss“ ausgewiesen.
Per 31.Dezember 2023 und per 31. Dezember 2022 bestanden keine Pensionsgeschäfte.
Wertpapierleihegeschäfte
Als Wertpapierleihe werden Geschäfte bezeichnet, bei denen die Verleiher:in Wertpapiere an die Entleiher:in übereignet mit der Verpflichtung, dass die Entleiher:in nach Ablauf der vereinbarten Frist Papiere gleicher Art, Güte und Menge zurücküberträgt und ein von der Dauer der Leihe abhängiges Entgelt entrichtet. Die im Rahmen einer Wertpapierleihe an Kontrahent:innen übertragenen Wertpapiere bleiben in der Bilanz, da im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen bei der Sparkasse Oberösterreich (als Verleiher:in) verbleiben und diese die Wertpapiere erhält, wenn das Wertpapierleihegeschäft ausläuft. Weiters ist die Sparkasse Oberösterreich Begünstigte aller Kupons und sonstiger während der Laufzeit des Wertpapierleihegeschäfts erhaltener Erträge, die aus den übertragenen Vermögenswerten resultieren. Die verliehenen Wertpapiere werden in der Position „davon als Sicherheit übertragen“ ausgewiesen. Provisionserträge aus Wertpapierleihegeschäften werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Provisionserträge“ unter „Provisionsüberschuss“ dargestellt.
Die Verpflichtung, entliehene Wertpapiere zurückzugeben, wird nur dann als Verbindlichkeit bilanziert, wenn die Wertpapiere in der Folge an Dritte verkauft wurden. In solchen Fällen wird die Rückgabeverpflichtung für Wertpapiere als „Sonstige Handelspassiva“ bilanziert. Provisionsaufwendungen aus Wertpapierleihegeschäften werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Provisionsaufwendungen“ unter „Provisionsüberschuss“ dargestellt.
Per 31. Dezember 2023 und per 31. Dezember 2022 bestanden keine Wertpapierleihegeschäfte.
Seite 69
28.Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
In der nachfolgenden Tabelle sind Saldierungseffekte in der Bilanz der Sparkasse Oberösterreich sowie die Auswirkungen einer Saldierung von Finanzinstrumenten, die Gegenstand einer Saldierungsvereinbarung sind, dargestellt.
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten mit Saldierungs- und potenziellen Saldierungsvereinbarungen
 
 
 
 
 
 
 
Potenzielle Saldierungsvereinbarungen, die nicht
in der Bilanz saldiert werden
 
in EUR Mio.
FinanzielleVermögens-werte (brutto)
SaldierteBeträge(brutto)
Bilanziertefinanzielle Vermö-genswerte (netto)
Finanz-instrumente
ErhalteneBarsicher-heiten
Sonstige erhaltenefinanzielleSicherheiten
Nettobetrag nachpotenziellenSaldierungsvereinbarungen
Dez 2023
 
 
 
 
 
 
 
Derivate
 
36,7
9,5
27,2
12,0
11,6
0,0
3,6
Variation margin Vermögenswerte
11,8
11,8
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
 
48,5
21,3
27,2
12,0
11,6
0,0
3,6
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2022
 
 
 
 
 
 
 
Derivate
 
44,3
16,2
28,1
17,0
4,9
0,0
6,2
Variation margin Vermögenswerte
19,2
19,2
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
 
63,5
35,4
28,1
17,0
4,9
0,0
6,2
 
 
 
 
 
 
 
Potenzielle Saldierungsvereinbarungen, die nicht
in der Bilanz saldiert werden
 
in EUR Mio.
FinanzielleVerbindlich-keiten (brutto)
SaldierteBeträge(brutto)
Bilanziertefinanzielle Verbind-lichkeiten (netto)
Finanz-instrumente
GegebeneBarsicher-heiten
Sonstige erhaltenefinanzielleSicherheiten
Nettobetrag nachpotenziellenSaldierungsvereinbarungen
Dez 2023
 
 
 
 
 
 
 
Derivate
 
60,2
19,6
40,6
12,0
18,5
0,0
10,1
Variation margin Verbindlichkeiten
1,8
1,8
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
 
62,0
21,3
40,6
12,0
18,5
0,0
10,1
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2022
 
 
 
 
 
 
 
Derivate
 
96,4
32,4
64,0
17,0
36,7
0,0
10,3
Variation margin Vermögenswerte
3,0
3,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
 
99,4
35,4
64,0
17,0
36,7
0,0
10,3
Der Effekt aus der Saldierung ist in der Spalte „Saldierte Beträge (brutto)“ dargestellt.
Die Sparkasse Oberösterreich wickelt einen Teil der Zinsderivate über das London Clearing House und EUREX ab, dabei werden die Saldierungsvoraussetzungen nach IAS 32 erfüllt. Die Saldierung wird zwischen den brutto aktiv- und passivseitigen Derivatpositionen vorgenommen. Die saldierten Derivatpositionen werden zusätzlich mit den Beträgen aus Nachschussmargen (Variation Margins) gegengerechnet. Folglich muss die Saldierung von Derivaten in Relation zu den Variation-Margin-Aktiva und Passiva-Salden gesehen werden. Die Summe der saldierten Beträge in den Zeilen "Derivate" und "Variation-Margin-Aktiva" in der Tabelle für finanzielle Vermögenswerte entspricht der Summe der saldierten Beträge in den Zeilen "Derivate" und "Variation-Margin-Passiva" in der Tabelle für finanzielle Verbindlichkeiten. Die Variation-Margin-Aktiva werden unter dem Bilanzposten „Kassenbestand und Guthaben“ ausgewiesen. Die Variation-Margin-Passiva werden unter dem Bilanzposten „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten: Einlagen von Kreditinstituten“ ausgewiesen.
Die Sparkasse Oberösterreich verwendet Globalverrechnungsverträge (Master Netting Agreements) zur Reduktion von Kreditrisiken bei Derivaten und Finanzierungstransaktionen. Diese Verträge qualifizieren sich als potenzielle Saldierungsvereinbarungen.
Globalverrechnungsverträge sind für Kontrahenten mit mehreren Derivateverträgen relevant. Aufgrund des Ausfalls einer Gegenpartei erfolgt durch diese Verträge eine Nettoabwicklung über alle Verträge. Bei Transaktionen mit Derivaten werden die Beträge der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die aufgrund von Globalverrechnungsverträgen aufgerechnet werden dürfen, in der Spalte „Finanzinstrumente“ ausgewiesen. Wenn die Nettoposition weiter mit Barsicherheiten oder mit finanziellen Sicherheiten abgesichert wird, erfolgt der Ausweis in den entsprechenden Spalten „Erhaltene/gegebene finanzielle Sicherheiten (exkl. Barsicherheiten)“.
Seite 70
29.Als Sicherheiten übertragene finanzielle Vermögenswerte
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2022
Dez 2023
Finanzielle Vermögenswerte AC
 
 
 
 
2.500,6
3.181,0
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
 
 
 
 
0,0
0,0
Gesamt
 
 
 
 
 
 
2.500,6
3.181,0
Die Sicherheiten wurden vor allem als Deckungsstock für Pfand- und Kommunalbriefe (von Erste Group Bank AG emittiert) gestellt.
30.Wertpapiere
 
 
 
 
Dez 2022
Dez 2023
Finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte
in EUR Mio.
AC
Handelsaktiva
Verpflichtend zum FVPL
Designiert zum FVPL
FVOCI
AC
Handelsaktiva
Verpflichtend zum FVPL
Designiert zum FVPL
FVOCI
Schuldverschreibungen und andere zinsbezogene Wertpapiere
1.971,7
28,5
97,8
0,0
281,2
2.103,2
18,3
100,5
0,0
157,1
Börsenotiert
1.902,5
22,7
2,8
0,0
199,0
2.020,3
11,7
0,8
0,0
82,3
Nicht börsenotiert
69,2
5,8
95,0
0,0
82,2
82,8
6,6
99,6
0,0
74,8
Eigenkapitalbezogene Wertpapiere
0,0
10,8
20,8
0,0
70,4
0,0
13,4
21,6
0,0
84,3
Börsenotiert
0,0
9,0
0,0
0,0
54,9
0,0
9,7
0,0
0,0
67,4
Nicht börsenotiert
0,0
1,8
6,3
0,0
15,5
0,0
3,6
7,1
0,0
16,9
Beteiligungen/Anteile
0,0
0,0
14,6
0,0
0,0
0,0
0,00
14,5
0,0
0,0
Gesamt
 
1.971,7
39,3
118,6
0,0
351,6
2.103,2
31,7
122,0
0,0
241,4
Investmentfondsanteile werden unter „Schuldverschreibungen und andere zinsbezogene Wertpapiere“ ausgewiesen.
Seite 71
Risiko- und Kapitalmanagement
31. Risikomanagement
Risikopolitik und -strategie
Das bewusste und selektive Eingehen von Risiken und deren professionelle Steuerung stellt eine Kernkompetenz jeder Bank dar. Eine angemessene Risikopolitik und -strategie ist eine essenzielle Grundlage für die Bewahrung der finanziellen Stabilität der Bank und stellt die Rahmenbedingungen für den operativen Erfolg dar.
Die Sparkasse Oberösterreich hat ein auf ihr Geschäfts- und Risikoprofil abgestimmtes, vorausschauendes Risikomanagementregelwerk entwickelt. Dieses Regelwerk basiert auf einer klaren Risikostrategie und definiert generelle Prinzipien, gemäß deren das Eingehen von Risiken stattfindet. Die Risikostrategie ist mit der Geschäftsstrategie konsistent.
Die Risikostrategie beschreibt das Ist-Risikoprofil und das Ziel-Risikoprofil, definiert die Risikomanagement Prinzipen, die strategischen Ziele als auch Initiativen für die wichtigsten Risikoarten und setzt strategische Limits für die wesentlichen finanziellen und nichtfinanziellen Risikoarten, die in der Risikomaterialitätsbeurteilung angeführt werden. Die Risikostrategie wird im Rahmen einer klar definierten Governance Struktur umgesetzt. Diese dient zur Überwachung des Risikoappetits, ergänzender Kennzahlen als auch zur Eskalation von Limitüberschreitungen.
Bezüglich der Offenlegungspflichten gemäß Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 CRR wird sowohl auf den Anhang zum Konzernabschluss der Erste Group als auch auf die Homepage der Erste Group Bank AG verwiesen.
Organisation des Risikomanagements
Die Risikoüberwachung und -kontrolle wird durch klare Organisationsstrukturen mit definierten Rollen und Verantwortlichkeiten, delegierten Entscheidungskompetenzen und Risikolimits adressiert.
Das folgende Diagramm stellt einen Überblick über die Risikomanagementorganisation der Sparkasse Oberösterreich dar:
Ressort CRO & COO
Kreditrisikomanagement
Kreditrisikomanagement Kommerzkunden
Kreditrisikomanagement Privatkunden
Kreditrisikomanagement Steuerung
Restrukturierung & Insolvenz Privatkunden
Restrukturierung & Insolvenz Kommerzkunden
Strategisches Risikomanagement & ORG/IT
Strategisches Risikomanagement & Meldewesen
Seite 72
Aufbau des Risikomanagements
Der Vorstand und insbesondere der Chief Risk Officer (CRO) üben die Aufsichtsfunktion im Rahmen der Risikomanagementstruktur der Sparkasse Oberösterreich aus. Die Risikokontrolle und -steuerung werden auf Grundlage der Geschäftsstrategie und des vom Vorstand genehmigten Risikoappetits wahrgenommen. Der CRO verantwortet die Umsetzung und Einhaltung der Risikokontroll- und Risikomanagement-Strategien für sämtliche Risikoarten und Geschäftsfelder.
Der Vorstand und insbesondere der CRO sorgen für die Verfügbarkeit einer angemessenen Infrastruktur und geeigneter Mitarbeiter:innen sowie der entsprechenden Methoden, Normen und Prozesse. Die konkrete Identifizierung, Messung, Beurteilung, Genehmigung, Überwachung, Steuerung und Limitierung von relevanten Risiken erfolgen auf der Ebene der operativen Einheiten.
Strategisches Risikomanagement & ORG/IT
Dieser Bereich ist für die Steuerung, Messung und Kontrolle des Liquiditäts-, Markt und Kreditrisikos verantwortlich. Er umfasst sowohl das Bank- als auch das Handelsbuch.
Darüber hinaus ist er fokussiert auf ein ganzheitliches Risikomanagement und stellt eine umfassende, risikoartenübergreifende Steuerung, Überwachung, Analyse und Berichterstattung des Risikoportfolios sicher. Er ist die zentrale Einheit für strategische Initiativen zur Schaffung einer größeren Kohärenz zwischen der Risikostrategie (inklusive Risikoappetit und Limitsteuerung) und der operativen Umsetzung. Er verantwortet auch die Erstellung von Sanierungs- und Abwicklungsplänen und das Management von nichtfinanziellen Risiken. Darüber hinaus kooperiert er eng mit dem Bereich Kreditrisikomanagement.
Kreditrisikomanagement
Dieser Bereich ist in der Sparkasse Oberösterreich für die operativen Kreditentscheidungen sowie für das Collection und das Workout im Kundengeschäft verantwortlich. Das Kreditrisikomanagement stellt sicher, dass die Kreditrisikostrategien der Sparkasse Oberösterreich operativ umgesetzt werden. Ebenfalls in die Zuständigkeit des Kreditrisikomanagements fällt die Kontrolle der Ratings. Der Bereich besitzt auch die Zuständigkeit bei Überschreiten der Kredit-Pouvoirs im Markt.
Koordination der Risikomanagementaktivitäten auf Konzernebene
Der Vorstand befasst sich regelmäßig in seinen regulären Vorstandssitzungen mit Risikothemen zu allen Risikoarten. Soweit erforderlich, werden Maßnahmen diskutiert und ergriffen.
Darüber hinaus wurden zur Durchführung von Risikomanagementaktivitäten in der Sparkasse Oberösterreich bestimmte bereichsübergreifende Gremien eingerichtet.
In der Sparkasse Oberösterreich ist ein Risikoausschuss eingerichtet, der den Anforderungen des § 39d BWG entspricht. Die Aufgaben sowie die Funktionsweise des Ausschusses werden in der Geschäftsordnung für den Risikoausschuss der Sparkasse Oberösterreich festgelegt. Der Risikoausschuss berät den Vorstand hinsichtlich Risikobereitschaft und Risikostrategie und überwacht deren Umsetzung. Er entscheidet auch über die Genehmigung von Krediten, die über das Pouvoir des Vorstandes hinausgehen.
Der Kreditausschuss entscheidet neben den ihm übertragenen Aufgaben gem. § 3 (2) der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates über die Zustimmung zu den vom Vorstand beschlossenen Krediten an eine einzelne Kreditnehmer:innen, die insgesamt 10 % der anrechenbaren Eigenmittel überschreiten, aber 20 % der anrechenbaren Eigenmittel nicht übersteigen. Überdies obliegt dem Ausschuss die Zustimmung zu den, aufgrund eines einstimmigen Beschlusses aller Geschäftsleiter, abzuschließenden Rechtsgeschäften mit dem unter § 28 (1) BWG genannten Personenkreis (Organgeschäfte).
Die Aufgaben des Gremium Risiko sind Beratung und Entscheidungsfindung zur Steuerung eines ganzheitlichen Ansatzes für das Risikomanagement, welches sich auf sämtliche Geschäftsbereiche, Unterstützungs- und Kontrolleinheiten erstreckt. Dabei werden alle wichtigen Risiken (z. B. finanzielle und nichtfinanzielle, bilanzielle und außerbilanzielle, potenzielle und vertragliche/außervertragliche Risiken) behandelt, insbesondere die Kredit-, Markt-, Liquiditäts- und operationellen Risiken sowie Konzentrations-, Reputations-, Compliance- und strategischen Risiken (monatliche Sitzungen). Geleitet wird dieses Gremium von der Bereichsleitung Strategisches Risikomanagement & ORG/IT.
Die Aufgaben des Gremium APM (Aktiv-Passiv-Management) umfassen die Beratung und die Entscheidungsfindung zu der strategischen Risikoausrichtung auf Gesamtbankebene, vorwiegend zur Steuerung der Zinsänderungs- und Liquiditätsrisiken unter Berücksichtigung des vergebenen Risikokapitals und der Risikolimits unter Berücksichtigung des Geschäftsumfeldes (insbesondere des makroökonomischen & Finanzmarktumfeldes) und der Strategien der Sparkasse Oberösterreich (monatliche Sitzungen). Geleitet wird dieses Gremium von der Bereichsleitung Treasury.
Seite 73
Das Operational Liquidity Committee (OLC) verantwortet im Tagesgeschäft das Management der globalen Liquiditätsposition der Sparkasse Oberösterreich. Es analysiert regelmäßig die Liquiditätslage der Sparkasse Oberösterreich und berichtet direkt im Gremium APM. Daneben unterbreitet es dem Gremium APM gegebenenfalls Maßnahmenvorschläge.
Konzernweites Risiko- und Kapitalmanagement
Die zentrale Komponente der Gesamtbankrisikosteuerung bildet der interne Kapitaladäquanzprozess (Internal Capital Adequacy Assessment Process ICAAP) gemäß Säule 2 des Baseler Regelwerks und der regulatorischen Richtlinien (z. B. EZB-Leitfaden für ICAAP).
Das Regelwerk ist so ausgestaltet, dass es das Management der Sparkasse Oberösterreich bei der Steuerung des Risikoportfolios sowie der Deckungspotenziale unterstützt, um jederzeit eine ausreichende Kapitalausstattung zu gewährleisten, die der Art und der Größe des Risikoprofils der Bank entspricht. Das Regelwerk ist an die Anforderungen des Geschäfts- und Risikoprofils der Sparkasse Oberösterreich angepasst und spiegelt die strategischen Ziele wider, d. h. den Schutz der Aktionär:innen und der Gläubiger:innen sowie den nachhaltigen Fortbestand des Unternehmens.
Das Regelwerk als effektives internes Steuerungswerk umfasst zur Abdeckung aller und insbesondere der regulatorischen Anforderungen die folgenden Komponenten:
Risikoappetit (Risk Appetite Statement RAS), Limits und Risikostrategie
Portfolio- und Risikoanalyse inklusive Risikomaterialitätsbeurteilung (Risk Materiality Assessment RMA), Konzentrationsrisikomanagement und Stresstest
Risikotragfähigkeitsrechnung
Kapitalallokation und Leistungsmanagement
Planung von Risikokennzahlen
Neben dem obersten Ziel des ICAAP, der Sicherstellung und Nachhaltigkeit der Eigenkapitalausstattung, dienen die Komponenten dem Management als Unterstützung bei der Umsetzung der Geschäftsstrategie.
Risikoappetit
Der Risikoappetit definiert das maximale Risikoniveau, das die Sparkasse Oberösterreich bei der Verfolgung ihrer Geschäftsziele zu akzeptieren bereit ist. Der Gesamtansatz umfasst eine Erklärung zur Risikobereitschaft, Risikogrenzen sowie die Rollen und Verantwortlichkeiten derjenigen, die die Umsetzung und Überwachung des Rahmenwerks zur Risikobereitschaft beaufsichtigen. Das Limit-Rahmenwerk (d. h. Risikoappetit-Rahmenwerk) umfasst Risikolimits, die in der Erklärung zur Risikobereitschaft und in der Risikostrategie festgelegt sind, Branchenlimits, maximale Kreditvergabelimits und operative Limits.
Das Risikoappetit-Statement (RAS) dient als strategische Aussage, welche das maximale tolerierbare Risiko definiert, um die Unternehmensziele innerhalb des Risikoappetits zu erreichen. Das RAS stellt, durch die vom Vorstand und Risikoausschuss des Aufsichtsrates genehmigten und vom Aufsichtsrat anerkannten Trigger und Limits, eine innerhalb des Gesamtrisikoappetits verbindliche Einschränkung der Geschäftstätigkeiten der Sparkasse Oberösterreich dar. Es ist in die strukturellen Prozesse wie Geschäfts- und Risikostrategie, Budgetierung, Kapital- und Liquiditätsplanung, Sanierungsplan, Stress-Testing und Vergütungsrahmenwerk integriert und eingebettet. Das RAS besteht aus Kernrisikokennzahlen (Kapital, Liquidität, Risiko-Ertrags-Profil) zur quantitativen Risiko-/Renditensteuerung.
Die Kernrisikokennzahlen geben die Grenzen für die Risiko-/Renditenzielsetzung vor und bilden einen wesentlichen Input in der jährlichen Strategie- und Budgetplanung, um eine gesamthafte Sichtweise auf Kapital, Liquidität und den Risiko-/Ertragsausgleich zu schaffen. Das Hauptziel des RAS ist es:
sicherzustellen, dass die Sparkasse Oberösterreich über ausreichende Ressourcen verfügt, um den Geschäftsbetrieb zu jeder Zeit zu gewährleisten und Stressereignisse zu absorbieren;
Toleranzgrenzen für die Risikozielsetzungen festzusetzen und
die Finanzkraft der Sparkasse Oberösterreich und die Robustheit ihrer Systeme und Kontrollen sicherzustellen.
Die Festsetzung des RAS erfolgt vorausschauend, um die Risiko-Ertragssteuerung zu stärken und ein proaktives Management des Risikoprofils zu garantieren. Externe Vorgaben wie regulatorische Anforderungen bilden die Ober- und Untergrenze für das RAS und somit das Risiko, das die Sparkasse Oberösterreich bereit ist einzugehen. Um sicherstellen zu können, dass die Sparkasse Oberösterreich innerhalb des zum Ziel gesetzten Risikoappetits agiert, wird für alle Kennzahlen ein Ampelsystem angewendet. Diese Vorgehensweise ermöglicht die zeitnahe Informationsweitergabe an die vorgesehene Governance und das Implementieren von effektiven risikominimierenden Gegenmaßnahmen.
Seite 74
Das RAS-Ampelsystem ist wie folgt definiert:
RAS ist grün: Ziele der Risiko-Ertragssteuerung liegen innerhalb der festgelegten Grenzen
RAS ist gelb: Die Unter- oder Überschreitung eines vordefinierten Schwellenwertes führt zu einem im Governance-Prozess festgelegten Informations- und Diskussionsaustausch zwecks Bestimmung potenzieller Gegenmaßnahmen
RAS ist rot: Die Unter- oder Überschreitung des vordefinierten Limits löst eine sofortige Eskalation an die Governance und umgehende Einleitung von Gegenmaßnahmen aus
Zusätzlich wurden gestresste Schwellenwerte für ausgewählte RAS-Kernkennzahlen definiert, die in die Beurteilung des Stresstestergebnisses integriert und an den Vorstand als Frühwarnindikator berichtet werden und somit das proaktive Management des Risiko- und Kapitalprofils unterstützen.
Des Weiteren werden, basierend auf dem Risikoappetit der Sparkasse Oberösterreich, ergänzende Risikokennzahlen und Prinzipien für die wesentlichen Risikoarten der Risikostrategie definiert. Diese Kennzahlen und Prinzipien unterstützen die Umsetzung der mittel- und langfristigen Strategie. Diese Steuerung garantiert eine umfassende Kontrolle der Risikoentscheidungen und eine Umsetzung der Risikostrategie. Gegenmaßnahmen werden als Teil des regulären Risikomanagementprozesses eingeleitet, um innerhalb des Risikoappetits zu bleiben.
Das RAS der Sparkasse Oberösterreich für 2023 wurde vom Vorstand und vom Risikoausschuss des Aufsichtsrates genehmigt und vom Aufsichtsrat anerkannt. ESG-Risiken sind im Risikoappetit und in der Risikostrategie verankert und sind auch Bestandteil des Risk Materiality Assessments (Bewertungen der Wesentlichkeit von Risiken) der Sparkasse Oberösterreich. Sie sind in die Risikotaxonomie als transversale Risiken (die Risiken, die Auswirkungen haben und sich in mehr als einer Schlüsselrisikokategorie widerspiegeln) integriert und in den maßgeblichen Risikokategorien Kredit-, Markt-, Liquiditäts- und operationelles Risiko erfasst. Die Definition des ESG-Risikos ist Teil der „ICAAP“ Richtlinie und deckt eine große Bandbreite von Risiken aus Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren ab.
Portfolio- und Risikoanalyse
Die Sparkasse Oberösterreich setzt eine eigene Infrastruktur, Systeme und Prozesse ein, mit deren Hilfe die eingegangenen Risiken des Portfolios identifiziert, gemessen, kontrolliert, berichtet und gesteuert werden. Portfolio- und Risikoanalyseverfahren werden für die Quantifizierung, Qualifizierung und Diskussion der Risiken konzipiert, um die Geschäftsleitung zeitgerecht zu informieren.
Risikomaterialitätsbeurteilung
Die Risikomaterialitätsbeurteilung erhebt die Wesentlichkeit von Risikoarten und somit das Risikoprofil der Sparkasse Oberösterreich. Die Risikomaterialitätsbeurteilung ist ein jährlicher Prozess mit dem Ziel, neue durch die Sparkasse Oberösterreich eingegangene wesentliche Risiken systematisch zu erheben und alle bestehenden wesentlichen Risiken zu bewerten. Daher ist die Risikomaterialitätsbeurteilung ein wesentlicher Bestandteil des ICAAP und dient als Steuerungswerkzeug für das Seniormanagement.
Die RMA wurde um Kriterien für die Beurteilung von physischen und transitorischen Risiken erweitert. ESG-Risiken werden innerhalb bestehender Risikoarten hinsichtlich ihrer Materialität bewertet.
Die aus dieser Bewertung gewonnenen Erkenntnisse dienen der Verbesserung der Risikomanagementpraktiken und der weiteren Risikominderung. Sie liefern auch einen Beitrag für die Ausgestaltung und Definition der Risikostrategie und des Risikoappetits. Wesentliche Ergebnisse und Empfehlungen der Risikomaterialitätsbeurteilung werden für die Szenariogestaltung und die Auswahl der Comprehensive und Reverse Stresstests herangezogen.
Konzentrationsrisikomanagement
Die Sparkasse Oberösterreich hat einen Prozess implementiert, um Risikokonzentrationen zu identifizieren, zu messen, zu kontrollieren und zu steuern. Dieser Prozess ist für die Sicherung des langfristigen Fortbestands wichtig, vor allem in einem schwierigen Marktumfeld und unter angespannten wirtschaftlichen Bedingungen.
Die Risikokonzentrationsanalyse wird auf einer halbjährlichen Basis durchgeführt und berücksichtigt Konzentrationen innerhalb des Kredit-, Markt-, Liquiditäts- und operationellen Risikos sowie risikoartenübergreifende Konzentrationen. Das Ergebnis der Risikokonzentrationsanalyse trägt auch zur Erkennung wesentlicher Risiken im Rahmen der Risikomaterialitätsbeurteilung sowie zur Definition und Kalibrierung des Limitsystems bei.
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Stresstests
Die Modellierung von Sensitivitäten der Aktiva und Passiva sowie der Gewinne und Verluste geben Führungs- und Steuerungsinformationen und helfen damit, das Risiko-Ertrags-Profil der Sparkasse Oberösterreich zu optimieren. Zusätzlich verhelfen Stresstests durch Berücksichtigung gravierender, aber durchaus plausibler Szenarien, die Robustheit der Risikoberechnung, der Steuerung und des Managements zu stärken. Risikomodellierung und Stresstests sind grundlegende und vorausschauende Elemente des internen Kapitaladäquanzprozesses. Sensitivitäten und Stress-Szenarien werden im Planungsprozess berücksichtigt.
Seit dem Jahr 2022 werden bereits Klimarisiken im internen gesamthaften Stresstest berücksichtigt.
Die Ergebnisse des internen gesamthaften bzw. Reverse Stresstests der Sparkasse Oberösterreich werden analysiert, um gegebenenfalls über geeignete Gegenmaßnahmen entscheiden zu können und dienen darüber hinaus der Banksteuerung. Die internen Stresstests im Jahr 2023 zeigten keine Unterschreitungen der gestressten RAS-Schwellenwerte nach der Anwendung von Szenario bedingten Maßnahmen im letzten Jahr des Stressszenarios.
Risikotragfähigkeitsrechnung
Die Risikotragfähigkeitsberechnung (RTFR) beschreibt die Methodik der Kapitaladäquanzberechnung der Säule 2. Im Gegensatz zur normativen Sicht der Säule 1, welche sich auf die Fähigkeit bezieht, alle kapitalbezogenen regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen, stützt sich die RTFR auf eine wirtschaftliche Sicht des Ansatzes der Säule 1+, unter Annahme der Fortführung der Sparkasse Oberösterreich entsprechend dem EZB-Leitfaden für ICAAP. Die RTFR bestimmt, ob die Sparkasse Oberösterreich über ausreichendes Kapital verfügt, um alle relevanten Risiken abzudecken, denen sie ausgesetzt ist. Ökonomische und normative Perspektiven sind so angelegt, dass sie sich gegenseitig informieren und in allen wesentlichen Geschäftssteuerungsaktivitäten und -entscheidungen integriert sind. Mit diesem Ansatz der Säule 1+ steigert die Sparkasse Oberösterreich die Effizienz und sorgt für die Vergleichbarkeit mit der Säule 1-Berechnung. Basierend auf den Ergebnissen der RMA erfolgt die Berücksichtigung des wirtschaftlichen Kapitals für die relevanten Risikoarten wie vom Vorstand genehmigt. Der wirtschaftliche Kapitalbedarf wird dann mit dem intern verfügbaren Kapital (Deckungspotenzial) verglichen, um die Risiken der Sparkasse Oberösterreich in Säule 2 abzudecken. Sowohl das ökonomische Kapital als auch das Deckungspotenzial werden auf der Grundlage von IFRS berechnet.
Neben den klassischen Risikoarten der Säule 1 (Kredit-, Markt- und operationelles Risiko) werden im Rahmen der Säule 2 auch das Zinsänderungsrisiko im Bankbuch, das Credit Spread Risiko im Bankbuch, das Tilgungsträgerrisiko sowie das Geschäftsrisiko bei der Bestimmung des ökonomischen Kapitalbedarfs explizit auf Jahressicht mit einem statistischen Wahrscheinlichkeitsniveau von 99,92 % berechnet. Die Sparkasse Oberösterreich verwendet, wo dies möglich ist, risikosensitive/fortgeschrittene Methodologien für die Berechnung des ökonomischen Kapitalbedarfs, die dem individuellen Risikoprofil des Instituts sowie dessen Risikopositionen entsprechen. Die Sparkasse Oberösterreich berücksichtigt keine Diversifizierungseffekte zwischen den verschiedenen Risikoarten, was einen konservativen Ansatz widerspiegelt, wonach die Sparkasse Oberösterreich ausreichend Kapital zur Verfügung hat, vor allem in Zeiten, in denen sich die Korrelationen zwischen Risiken dramatisch ändern können (wie in Zeiten von Stress). Der größte Teil des ökonomischen Kapitalbedarfs stammt aus dem Kreditrisiko, das Ende 2023 62,0 % des gesamten ökonomischen Kapitalbedarfs ausmachte.
Das Deckungspotenzial muss ausreichen, um Risiken oder unerwartete Verluste der Säule 2, die aus der Geschäftstätigkeit entstehen, zu jedem beliebigen Zeitpunkt (normal und gestresst) auszugleichen, wie im Risikoappetit durch die Gesamtkapitaladäquanzgrenzen und Kapitaladäquanznutzung festgelegt. Ende 2023 lag die ökonomische Kapitaladäquanz bei 59,5 %.
Die Berechnung des internen Kapitals oder Deckungspotenzials, welches zur Abdeckung der Risiken und der unerwarteten Verluste der Säule 2 erforderlich ist, basiert auf den finalen aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln der CRR und CRR II (Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und Verordnung (EU) Nr. 876/2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013), angepasst um die Add-ons der Säule 2, welche erforderlich sind um das intern verfügbare Kapital zu bestimmen, das aus ökonomischer Sicht als risikotragend und verlustabsorbierend gilt (z. B. Ausschluss von Tier 1 und Tier 2 Kapitalinstrumenten, Säule-2 IRB Überschuss / Shortfall des Erwarteten Verlusts, etc.).
Der Vorstand, das Gremium Risiko und der Risikoausschuss des Aufsichtsrates werden quartalsweise über die Ergebnisse des ICAAP Eigenkapitalbedarfs informiert. Darin werden Veränderungen bei Risiken, verfügbarem Kapital (Deckungspotenzial), der Ausnützungsgrad des Risikolimits und der Gesamtstatus des ICAAP dargestellt. Letzteres skizziert die Entwicklung des Risikoprofils in Bezug auf den Risikoappetit.
Seite 76
Risikoplanung
Das Risikoplanungs-Rahmenwerk ist für die Kapitalallokation sowie für den umfassenden Finanzplanungsprozess essenziell und ermöglicht eine angemessene Berücksichtigung von Risiken innerhalb der Strategie, der Steuerung und dem Managementprozess.
Angewendete Methoden und Instrumente
Die wichtigsten Risikoindikatoren, die durch das Risikoplanungs-Rahmenwerk abgedeckt werden, inkludieren Indikatoren, die einen Überblick über bereits entstandene oder mögliche Risiken in Bezug auf Entwicklungen des Portfolios und des Wirtschaftsumfeldes verschaffen. Indikatoren umfassen risikogewichtete Aktiva (und zugehörige Indikatoren), Portfolio-Qualitätsindikatoren (Wertberichtigungen, NPL/NPE und relevante Performance-Indikatoren etc.) sowie aufsichtsrechtlich benötigte Indikatoren in der Verantwortung der Risikoabteilung.
Die Planungstätigkeiten folgen einer klaren Governance, die einen fundierten Risikoplanungsprozess gewährleistet.
Kapitalallokation
Eine wichtige Aufgabe und ein wesentlicher Bestandteil des Risikoplanungsprozesses ist die Verteilung des Kapitals auf die Geschäftsfelder und Segmente. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen Risikomanagement und Controlling. Die Erkenntnisse aus ICAAP und Controlling-Prozessen werden zur Kapitalallokation unter den Risiko-Ertrags-Überlegungen angewendet und spiegeln sich in der Kapitalallokation wider.
Gesamtkapitalerfordernis der Sparkasse Oberösterreich nach Risikoart
Die folgende Grafik zeigt die Verteilung des ökonomischen Eigenkapitalerfordernisses nach Risikoart.
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32.Eigenmittel und Eigenmittelerfordernis
Aufsichtsrechtliche Anforderungen
Die Sparkasse Oberösterreich Bank AG ermittelt seit 1. Jänner 2014 die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel und Kapitalerfordernisse gemäß der in der EU geltenden Eigenkapitalrichtlinie (Capital Requirement Directive CRD IV, Richtlinie (EU) 2013/36/EU) und der CRR (Capital Requirements Regulation, CRR, Verordnung (EU) Nr. 575/2013). Sowohl CRD IV als auch CRD V wurde in Österreich im Bankwesengesetz (BWG) umgesetzt.
Alle in der CRR, im österreichischen BWG und in den technischen Standards der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) definierten Anforderungen werden von der Sparkasse Oberösterreich angewendet.
Übersicht Mindestkapitalanforderungen und Kapitalpuffer
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2022
Dez 2023
Säule 1
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Mindestanforderung an das Harte Kernkapital
 
 
 
 
 
4,50%
4,50%
Mindestanforderung an das Kernkapital
 
 
 
 
 
6,00%
6,00%
Mindestanforderung an die Gesamteigenmittel
 
 
 
 
 
8,00%
8,00%
Kapitalerhaltungspuffer
 
 
 
 
 
 
2,50%
2,50%
Antizyklischer Kapitalpuffer
 
 
 
 
 
 
0,00%
0,13%
Mindestanforderung an das Harte Kernkapital (inkl. Puffer)
 
 
 
 
7,00%
7,13%
Mindestanforderung an das Kernkapital (inkl. Puffer)
 
 
 
 
 
8,50%
8,63%
Mindestanforderung an die Gesamteigenmittel (inkl. Puffer)
 
 
 
 
10,50%
10,63%
Kapitalstruktur gemäß EU-Verordnung 575/2013 (CRR)
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Artikel gemäß CRR
Dez 2022
Dez 2023
Hartes Kernkapital (CET1)
 
 
 
 
 
 
 
Als hartes Kernkapital anrechenbare Kapitalinstrumente
 
 
26 (1)(a)(b), 27-30, 36 (1)(f), 42
122,3
122,3
Einbehaltene Gewinne
 
 
 
 
26 (1)(c), 26 (2)
 
438,0
693,9
Kumuliertes sonstige Ergebnis
 
 
 
4 (100), Art. 26 (1) (d)
-70,8
-59,9
Sonstige Rücklagen
 
 
 
 
4 (117), Art. 26 (1)
177,1
177,1
Fonds für allgemeine Bankrisiken
 
 
 
4, Art. 26 (1) (f)
 
197,4
0,0
Abzugs- und Korrekturposten aufgrund von Anpassungen des harten Kernkapitals (Prudential Filters)
32, 33, 34, 35
 
-3,6
-6,0
Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände
 
 
4 (1)(115), 36 (1)(b), 37 (a)
-6,9
-4,6
Nach dem IRB-Ansatz berechneter Fehlbetrag bei den Kreditrisikoanpassungen an erwartete Verluste (IRB-Fehlbetrag)
36 (1)(d), 40, 158, 159
0,0
0,0
Sonstige Übergangsanpassungen am harten Kernkapital
 
 
469-472, 478, 481
0,0
0,0
Von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten, die das zusätzliche Kernkapital überschreiten
36 (1)(j)
 
0,0
0,0
Unzureichende Deckung notleidender Risikopositionen
36/1m, 47c
 
0,0
-1,0
Zusätzliche aufgrund von Artikel 3 der CRR vorzunehmende Abzüge vom harten Kernkapital
3, 36/1m, 47c
 
-4,6
-8,5
Hartes Kernkapital (CET1)
 
 
 
50
 
848,9
913,2
Als zusätzl. Kernkapital anrechenbare Kapitalinstrumente
 
51 (a), Art. 52, Art. 53, Art 54, Art. 56 (a), Art. 57 CRR
80,0
80,0
Kernkapital (Tier 1): Summe hartes (CET1) & zusätzliches (AT1) Kernkapital
25
 
928,9
993,2
Als Ergänzungskapital anrechenbare Kapitalinstrumente und nachrangige Darlehen
62 (a), 63-65, 66 (a), 67
201,7
186,2
Übergangsanpassungen aufgrund von unter Bestandsschutz stehenden Kapitalinstrumenten des T2 und nachrangige Darlehen
483 (6)(7), 484, 486, 488, 490, 491
0,0
0,0
Anrechenbare, die erwarteten Verluste überschreitende Rückstellungen nach IRB-Ansatz (IRB-Überschuss)
62 (d)
 
27,6
27,4
Allgemeine Kreditrisikoanpassungen nach Standardansatz
 
 
62 (c)
 
0,0
0,0
Sonstige Übergangsanpassungen am Ergänzungskapital
 
 
476, 477, 478, 481
0,0
0,0
Ergänzungskapital (Tier 2)
 
 
 
71
 
229,3
213,6
Gesamte anrechenbare Eigenmittel
 
 
 
4 (1)(118) und 72
1.158,3
1.206,8
Erforderliche Eigenmittel
 
 
 
92 (3), 95, 96, 98
447,9
445,8
Harte Kernkapitalquote
 
 
 
92 (2)(a)
 
15,16%
16,39%
Kernkapitalquote
 
 
 
 
92 (2)(b)
 
16,59%
17,82%
Eigenmittelquote
 
 
 
 
92 (2)(c)
 
20,69%
21,66%
Die Gliederung der obigen Kapitalstruktur-Tabelle enthält nur Positionen, welche für die Sparkasse Oberösterreich relevant sind. Die ausgewiesenen Zahlen unter Vollanwendung von Basel 3 basieren auf den derzeitigen CRR-Regelungen.
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Der Vorstand hat gemäß Artikel 24 (2) CRR entschieden, dass die Sparkasse Oberösterreich die Bewertung von Vermögenswerten und außerbilanziellen Posten zur Ermittlung der Eigenmittel auf Einzelbasis gemäß den Internationalen Rechnungslegungsstandards nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 vornimmt. Die Posten „Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013“ und „Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013“ unter der Bilanz wurden per 31.12.2022 erstmals anhand von Werten ermittelt, wie sie sich bei Aufstellung eines separaten Abschlusses nach IAS 27 und den IFRS, wie sie von der EU übernommen wurden, ergeben.
Mögliche Änderungen können sich aufgrund von noch nicht vorliegenden regulatorischen technischen Standards ergeben.
Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Aufsichtsrat noch nicht zur Kenntnis genommen und der Einzelabschluss der Sparkasse Oberösterreich Bank AG wurde vom Aufsichtsrat noch nicht festgestellt.
Risikostruktur
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2022
Dez 2023
in EUR Mio.
 
 
 
Artikel gemäß CRR
Gesamt-risiko (final)
Erforderliche Eigenmittel (final)
Gesamt-risiko (final)
Erforderliche Eigenmittel (final)
Gesamtrisikobetrag
 
 
92 (3), 95, 96, 98
 
5.599,1
447,9
5.572,8
445,8
Risikogewichtete Bemessungsgrundlage für das Kreditgeschäft
92 (3), (a)(f)
 
4.726,4
378,1
4.727,7
378,2
Standardansatz (SA)
 
 
 
 
126,8
10,1
152,6
12,2
Auf internen Beurteilungen basierender Ansatz (IRB)
 
 
 
4.559,6
368,0
4.575,1
366,0
Bemessungsgrundlage für das Abwicklungsrisiko
 
92 (3)(c)(ii), 92 (4)(b)
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Bemessungsgrundlage für das Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiko
92 (3)(b)(i) und (c)(i) und (iii), 92 (4)(b)
188,7
15,1
111,6
8,9
Bemessungsgrundlage für operationelle Risiken
 
92 (3)(e), 92 (4)(b)
 
598,8
47,9
657,5
52,6
Bemessungsgrundlage für Anpassungen von Risikopositionen an die Kreditbewertung
92 (3)(d)
 
22,7
1,8
20,6
1,7
Bemessungsgrundlage für sonstige Forderungsbeträge (inkl. Basel 1 Floor)
3, 458, 459, 500
 
61,5
5,0
55,4
4,4
33.Kreditrisiko: Überprüfung und Überwachung des Kreditrisikos
Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (EGS) blieben auch im Jahr 2023 eine der obersten Prioritäten.
Die Sparkasse Oberösterreich integriert ESG-Faktoren in ihr Risikomanagement- und Industriestrategie Rahmenwerk. Zuerst wird die ESG-Faktor-Heatmap der Sparkassengruppe benutzt, um Segmente zu identifizieren (auf Basis der bestehenden Segmentierung), die ESG-Risikofaktoren ausgesetzt sein könnten bzw. um im Hinblick auf ESG-vulnerable Industrien festzustellen. Die Sparkasse Oberösterreich verwendet Industriestrategien und Kreditvergabestandards, um die Portfoliosteuerung im Hinblick auf ESG zu unterstützen. Beide bilden die Basis um zu entscheiden, welche Kunden und Transaktionen in das Gruppenportfolio passen.
Zweitens hat die Gruppe ein ESG-Risikorahmenwerk für die Beurteilung materieller ESG-Faktoren, verbundener Risiken und der Angemessenheit der Risikominderungsstrategien in Kredit- und Ratingprozessen eingeführt. Auf diese Weise berücksichtigt die Gruppe ESG-Risikokriterien bei Kreditentscheidungen.
Für Transaktionen mit großen Firmenkund:innen, für gewerbliche Immobilien und für den gewerblichen Wohnbau führt die Gruppe eine systematische ESG-Analyse mit einem internen, digitalen ESG-Beurteilungsfragebogen durch. Der Fragebogen ist ein zwingendes Erfordernis im Kredit- und Monitoringprozess. Auf Basis dieser Beurteilung kann die Gruppe entscheiden, wie sehr die ESG-Strategie einer Kund:in mit der jeweiligen Industriestrategie der Gruppe übereinstimmt. Durch die Erstellung einer umfassenden ESG-Risikobeurteilung kann die Gruppe feststellen, wie sicher ESG-Faktoren einen positiven oder negativen Einfluss auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kund:in haben. Der Fragebogen ermöglicht es der Gruppe, ESG-Risiken oder ESG-Chancen der Kund:innen zu identifizieren.
Die Fragen decken verschiedene Dimensionen ab, wie aktuelle und zukünftige Treibhausgasemissionen, Auswirkungen von Kohlepreisen auf die Rentabilität, übergangsbezogene Investitionsausgaben, EU Taxonomie-konform und Taxonomie-fähig Finanzdaten, Abfall, Wasserverbrauch, Biodiversität, Auswirkungen auf physische Risiken, Arbeitnehmer:innen- und Menschenrechte sowie Governance-Themen, um nur einige zu nennen. Bestimmte Fragen im Fragebogen können auch eine eingehende Beurteilung erfordern, um die Art und Schwere der ESG-Risiken zu verstehen, denen die Kund:in ausgesetzt ist. Der Fragebogen ist integraler Bestandteil des Kreditantrags und wird mindestens einmal jährlich aktualisiert; er ermöglicht der Erste Group, das Geschäftsmodell der Kund:in im Zusammenhang mit dem Übergang auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft zu verstehen. Im Jahr 2023 haben wir im Einklang mit den Dekarbonisierungszielen unserer Gruppe zusätzliche Leitlinien für die Kreditvergabe an Kund:innen, die diesen spezifischen Branchen angehören, eingeführt, bei denen ihre kommunizierte Strategie, um sich an den Empfehlungen der Klimawissenschaft zu orientieren, von Relevanz ist.
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Darüber hinaus werden ESG-relevante Daten für bestimmte Arten von Sicherheiten erhoben gemäß den in der „Group Collateral Management Policy“ enthaltenen Definitionen für die Bewertung von Immobiliensicherheiten, die Dokumentation und die Berichterstattung. Umweltaspekte, die den Wert der Sicherheiten beeinflussen, müssen in die Immobilienbewertung einbezogen werden, was zu einem höheren oder niedrigeren Bewertungsergebnis führen kann. Darüber hinaus müssen auch alle Risiken berücksichtigt werden, die sich aus sozialen (z.B. Standort und Transportmittel, Massenverstädterung als Indikatoren für eine leichte Erreichbarkeit für die Menschen) und Governance-Faktoren (wie Bestechung oder Gerichtsverfahren) ergeben. Für Gewerbeimmobilien beinhaltet der Fragebogen zusätzlich eine Bewertung des ökologischen Fußabdrucks des Gebäudes für die Erstellung eines internen „Technical Object Ratings“ sowie eine Bewertung der Nachhaltigkeit des Standortes anhand ESG-relevanter Kriterien. Im Laufe des letzten Jahres haben wir eine Materialitätsprüfung der physischen Risiken durchgeführt, um die wichtigsten Risiken für unser Sicherheitenportfolio zu ermitteln; die Ergebnisse dieser Prüfung werden in unser Sicherheitenmanagement integriert.
Bezüglich der internen Modelle wurde 2022 ein entsprechendes Projekt zur Definition und Sammlung relevanter Risikofaktoren für alle Ratingsysteme gestartet, um die Berücksichtigung von Klima-Risiken in künftigen Modellentwicklungen sicherzustellen. Klima-Risiken werden in LGD-Modellen indirekt über den Sicherheitenwert reflektiert. Im Jahr 2023 werden ESG-Faktoren bei der Risikobewertung von Unternehmen berücksichtigt, indem entweder ein ESG-Override verwendet wird und/oder die negativen Auswirkungen eines Unternehmens auf die Umwelt durch eine Soft-Fact-Bewertung in die Risikobewertung einfließen.
Durch ESG-Risiken (Environmental, Social and Governance Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) ist die Sparkasse Oberösterreich mit zusätzlichen Herausforderungen konfrontiert. Zurzeit wird analysiert, wie diese Risiken bei der Bemessung des erwarteten Kreditverlustes integriert werden können. In der Risikomaterialitätsbeurteilung werden Klima- und umweltbezogene Risiken als mittel eingestuft. Diese Einschätzung ist auf die Analyse des Transitionsrisikos zurückzuführen, da ein kleiner Prozentsatz des Portfolios noch hohe Treibhausgasemissionen hat und daher im Falle eines ungeordneten Übergangsszenarios einem erhöhten Risiko ausgesetzt wäre. Ein ungeordneter Übergang wurde im Negativszenario für zukunftsbezogene Informationen berücksichtigt (siehe oben die Beschreibung des umfassenden Stresstestszenarios im Kapitel „Bemessung des erwarteten Kreditverlustes”). Darüber hinaus untersucht die Sparkasse Oberösterreich, ob Expertenschätzungen für ESG-Risiken (ESG-Overlays) in Zukunft notwendig sind. Zum 31. Dezember 2023 wurde eine Berücksichtigung in den zukunftsbezogenen Informationen für die Bemessung des erwarteten Kreditverlustes als ausreichend erachtet.
Von den in der Tabelle „Kreditrisikovolumen nach Branchen und Risikokategorien” dargestellten Industrien hat die Sparkasse Oberösterreich in einem ersten Schritt, als Teil der strategischen Initiative Net-Zero Banking Alliance, die Branchen „Immobilien“, „Private Haushalte“ (Hypotheken) und Teile des „Energiesektors“ (Energieproduktion und Wärmeproduktion) als wichtige Katalysatoren für die Festlegung interimistischer Emissionsziele für 2030 identifiziert. Im Jahr 2024 wird die Sparkasse Oberösterreich für weitere Branchen, in denen sie hohen Treibhausgasemissionen ausgesetzt ist (aufgrund der Höhe des Kreditengagements oder der Emissionsintensität), Emissionsziele definieren und damit die Eindämmung des sogenannten Transitionsrisikos im finanzierten Portfolio unterstützen.
Kreditrisiken entstehen im klassischen Kredit- und Investmentgeschäft. Dabei handelt es sich sowohl um Kreditverluste aufgrund von Ausfällen der Kreditnehmer:innen (Stufe 3) als auch um erwartete Kreditverluste, wenn der Ausfall entweder innerhalb eines Jahres (Stufe 1) oder zu einem beliebigen Zeitpunkt bis zur Fälligkeit (Stufe 2) eintritt.
Stufe 1-Kreditverluste gelten für nicht ausgefallene Kreditrisikopositionen ohne signifikante Erhöhung des Kreditrisikos (SICR) seit der Einräumung, während Stufe 2-Kreditverluste für nicht ausgefallene Kreditrisikopositionen gelten, für die SICR am Stichtag beobachtet wurden. Es beinhaltet auch Kreditverluste aufgrund von Kontrahentenrisiken aus dem Handel mit Instrumenten und Derivaten, die Marktrisiken tragen. Das Länderrisiko und damit verbundene makroökonomische zukunftsgerichtete Informationen werden ebenfalls bei der Berechnung des Kreditrisikos berücksichtigt.
Operative Kreditentscheidungen werden von den zuständigen Einheiten dezentral getroffen.
Anders als bei großen Unternehmen, Banken und Staaten inkludiert das Management von Kreditrisiken im Retail- und SME-Geschäft die Bearbeitung einer sehr großen Anzahl relativ niedriger Kreditbeträge, die an Privatkund:innen, Freiberufler:innen, Selbstständige oder Kleinunternehmen vergeben werden. Unter Einhaltung von EU-weiten und lokalen regulatorischen Erfordernissen berücksichtigt das Kreditrisikomanagement im Retail- und SME-Geschäft die strategische Ausrichtung der Sparkasse Oberösterreich, Privatpersonen sowie Klein- und Mittelbetrieben innerhalb ihrer finanziellen Kapazitäten Kredite zur Verfügung zu stellen.
Als zentrale Datenbank für das Kreditrisikomanagement dient primär das Business Intelligence Data Warehouse (BI-DWH). Alle für das Kreditrisikomanagement, das Performancemanagement und die Ermittlung der risikogewichteten Aktiva sowie des regulatorischen Eigenmittelerfordernisses maßgeblichen Daten werden regelmäßig in diese Datenbank eingespeist.
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Das BI-DWH ist die Basis für das zentrale Kreditrisikoreporting. Dies ermöglicht zentrale Auswertungen und die Anwendung von Kennzahlen nach einheitlichen Methoden und Segmentierungen. Das Kreditrisikoberichtswesen umfasst regelmäßige Berichte über das Kreditportfolio für externe und interne Adressat:innen und ermöglicht eine laufende Beobachtung der Risikoentwicklung und die Ableitung von Steuerungsmaßnahmen durch das Management. Zu den internen Adressat:innen zählen vor allem Aufsichtsrat und Vorstand sowie Risikomanager:innen, Geschäftsfeldleiter:innen und die interne Revision.
Internes Ratingsystem
Die Sparkasse Oberösterreich regelt ihre Kreditrichtlinien und Kreditbewilligungsverfahren im Rahmen von Geschäfts- und Risikostrategien. Die Richtlinien werden regelmäßig mindestens einmal pro Jahr überprüft und angepasst. Sie decken unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs und des Risikogehalts der betroffenen Transaktionen und Kontrahenten das gesamte Kreditvergabegeschäft ab. Bei der Kreditbewilligung werden individuelle Informationen wie die Bonität der Kund:innen, die Kreditart, die Besicherung, die vertragliche Gestaltung und sonstige risikomindernde Faktoren berücksichtigt.
Das Kontrahentenausfallrisiko wird in der Sparkasse Oberösterreich auf Grundlage der Ausfallwahrscheinlichkeit der Kund:innen beurteilt. Die Sparkasse Oberösterreich vergibt für jedes Kreditengagement und jede Kreditentscheidung ein Rating als spezifisches Maß für das Kontrahentenausfallrisiko (internes Rating). Das interne Rating aller Kund:innen wird anlassbezogen, jedoch mindestens einmal im Jahr aktualisiert (jährliche Ratingüberprüfung). Bei Kund:innen in Workout geschieht dies in entsprechend kürzeren zeitlichen Abständen.
Hauptzweck der internen Ratings ist deren Verwendung im Entscheidungsprozess für Kreditvergaben und die Festlegung von Kreditbedingungen. Daneben werden durch die internen Ratings auch das Pouvoir-System innerhalb der Sparkasse Oberösterreich sowie die Überwachungsverfahren für bestehende Forderungen bestimmt. Auf quantitativer Ebene beeinflussen die internen Ratings die erforderlichen Risikokosten, die Wertberichtigungen und die risikogewichteten Aktiva nach Säule 1 und 2.
Aufgrund der Verwendung des auf internen Ratings basierenden (IRB) Ansatzes, sind interne Ratings eine wesentliche Eingangsgröße zur Ermittlung der risikogewichteten Aktiva. Sie werden ebenfalls in der Berechnung des ökonomischen Eigenkapitalerfordernisses nach Säule 2 verwendet. Dafür wird im Rahmen des Kalibrierungsprozesses für die Portfolien jeder Risikoklasse eine Ausfallwahrscheinlichkeit zugewiesen. Die Kalibrierung erfolgt individuell für jedes Ratingverfahren und jedes regionale Portfolio. Ausfallwahrscheinlichkeiten stellen eine 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit, basierend auf langfristigen durchschnittlichen Ausfallraten dar. Zudem schlägt die Sparkasse Oberösterreich den berechneten Ausfallwahrscheinlichkeiten Sicherheitsmargen zu.
In interne Ratings fließen sämtliche verfügbaren und für die Beurteilung des Kontrahentenausfallrisikos wesentlichen Informationen ein. Im Falle von nicht dem Retailbereich zurechenbaren Kreditnehmer:innen berücksichtigen die internen Ratings die Finanzkraft der Kund:innen, die Möglichkeit externer Unterstützung, Flexibilität in der Unternehmensfinanzierung, allgemeine Unternehmensdaten und gegebenenfalls historische Bonitätsdaten aus externen Quellen. Im Falle von Retail-Kund:innen basieren interne Ratings im Wesentlichen auf Daten über das Zahlungsverhalten gegenüber der Sparkasse Oberösterreich (soweit verfügbar) und gegebenenfalls Finanzinformationen von Kreditauskunfteien. Sie berücksichtigen auch Informationen, die durch die jeweiligen Kund:innen zur Verfügung gestellt werden, sowie allgemeine demografische Daten. Obergrenzen für das Rating kommen auf Grundlage des Sitzlandes (für grenzüberschreitende Finanzierungen) und der Zugehörigkeit zu einer Gruppe wirtschaftlich verbundener Unternehmen zur Anwendung.
Die Sparkasse Oberösterreich verwendet interne Ratingmodelle und Risikoparameter, welche von Teams der s-Gruppe mit Spezialist:innen in Zusammenarbeit mit Risikomanager:innen entwickelt bzw. weiterentwickelt werden. Alle Ratingmodelle sind Gegenstand einer jährlichen Überprüfung ihrer Schätzungen, die die Einbeziehung der aktuellsten Daten in die Schätzung der Risikoparameter beinhaltet, sowie auch einer regulären kompletten Modellprüfung. Diese Modellentwicklung folgt hinsichtlich Methodik und Dokumentation Erste Group konzernweit einheitlichen Standards und basiert auf den relevanten Daten des jeweiligen Marktes. Dadurch ist die Verfügbarkeit von Ratingmodellen mit möglichst hoher Prognosekraft und Fähigkeit zur Risikodifferenzierung in allen Kernländern gewährleistet.
Alle Kreditrisikomodelle werden in regelmäßigen Abständen validiert. Von Validierungsseite werden dabei qualitative und quantitative Methoden angewandt, um die konzeptionelle Richtigkeit, die quantitative Modellgüte und die Modellverwendung zu testen. Die Validierungsresultate werden in den entsprechenden Modellgremien der Gruppe abgenommen und anschließend den Aufsichtsbehörden übermittelt. Neben der Validierung erfolgen regelmäßige Überprüfungen der Qualität der Ratinginstrumente anhand der Veränderungen in der Zahl der neuen Ausfälle und frühen Phasen des Zahlungsverzuges.
Genehmigungen aller neuen Modelle, Modelländerungen, Änderungen an Risikoparametern innerhalb der Gruppe, Änderungen der gruppenweiten methodologischen Standards und anderer modellbezogener Aspekte werden in den dafür zuständigen Gremien der Gruppe erteilt. Alle Modellsteuerungs-, Entwicklungs- und Validierungsaktivitäten werden durch die Erste Group koordiniert.
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Klassifizierung des Kreditrisikos
Zum Zweck des Berichtswesens bezüglich der Kreditqualität werden die Kund:innen in folgende vier Risikokategorien zusammengefasst.
Niedriges Risiko. Typische regionale Kund:innen mit stabiler, langjähriger Beziehung oder große, international renommierte Kund:innen. Sehr gute bis zufriedenstellende Finanzlage; geringe Eintrittswahrscheinlichkeit von finanziellen Schwierigkeiten im Vergleich zum jeweiligen Markt, in dem die Kund:innen tätig sind. Retail-Kund:innen mit einer langjährigen Geschäftsbeziehung zur Bank oder Kund:innen, die eine breite Produktpalette nutzen. Gegenwärtig oder in den letzten zwölf Monaten keine relevanten Zahlungsrückstände. Neugeschäft wird in der Regel mit Kund:innen dieser Risikokategorie getätigt.
Anmerkungsbedürftig. Potenziell labile Nicht-Retail-Kund:innen, die in der Vergangenheit eventuell bereits Zahlungsrückstände/-ausfälle hatten oder mittelfristig Schwierigkeiten bei der Rückzahlung von Schulden haben könnten. Retail-Kund:innen mit eventuellen Zahlungsproblemen in der Vergangenheit, die zu einer frühzeitigen Mahnung führten. Diese Kund:innen zeigten in letzter Zeit meist ein gutes Zahlungsverhalten.
Erhöhtes Risiko. Diese Kreditnehmer:innen sind kurzfristig anfällig gegenüber negativen finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklungen und weisen eine erhöhte Ausfallwahrscheinlichkeit auf. In einigen Fällen stehen Umstrukturierungsmaßnahmen bevor oder wurden bereits durchgeführt. Derartige Forderungen werden in der Regel in spezialisierten Risikomanagementabteilungen behandelt.
Notleidend (non-performing). Mindestens eines der Ausfallkriterien nach Artikel 178 CRR trifft auf diese Kreditnehmer:innen zu, unter anderem: volle Rückzahlung unwahrscheinlich; Zinsen oder Kapitalrückzahlungen einer wesentlichen Forderung mehr als 90 Tage überfällig; Umschuldung mit Verlust für Kreditgeber; Realisierung eines Verlustes oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Die Sparkasse Oberösterreich wendet für alle Kundensegmente, einschließlich Retail-Kund:innen, die Kundensicht an; wenn eine Kund:in bei einem Geschäft ausfällt, dann gelten auch die Transaktionen, bei denen die Kund:in nicht ausgefallen ist, als notleidend. Alle notleidenden Forderungen werden auch als ausgefallen betrachtet.
Die Erheblichkeitsschwelle für die Ermittlung von 90 Tage überfälligen Forderungen wird für bilanzielle Risikopositionen auf Kundenebene angewendet und täglich mit der gruppenweit definierten Erheblichkeitsschwelle verglichen (außer die lokale Aufsichtsbehörde schreibt andere Schwellenwerte vor):
für Retail-Kund:innen besteht ein absoluter Schwellenwert von EUR 100,- und ein relativer Schwellenwert von 1 %;
für Nicht-Retail-Kund:innen besteht ein absoluter Schwellenwert von EUR 500,- und ein relativer Schwellenwert von 1 %.
Auf Basis der Kalibrierung von internen Ausfallwahrscheinlichkeiten (probabilities of default, PDs) für aufsichtsrechtliche Zwecke auf die Ausfallraten, die von Ratingagenturen publiziert werden, wurde das entsprechende externe Kundenrating für die Zuordnung zu Risikokategorien verwendet. Für die Ratings von Ratingagenturen kamen durchschnittliche einjährige Ausfallraten aus langfristigen Zeitreihen zur Anwendung.
Überprüfung und Überwachung des Kreditrisikos
Alle Kreditlimits und die innerhalb der Limits verbuchten Geschäfte werden mindestens einmal pro Jahr überprüft. Kundenbezogene Kreditrisikolimits werden täglich durch das interne Limitmanagementsystem überwacht und erforderliche Maßnahmen im Fall von Limitüberschreitungen eingeleitet.
Zur vorausschauenden Erkennung von negativen Entwicklungen wurde ein standardisiertes Frühwarnsystem gruppenweit implementiert. Die Frühwarnindikatoren werden für Unternehmen durch das Kreditrisikomanagement für die jeweiligen Segmente überwacht. Wenn Frühwarnsignale festgestellt und validiert werden, erfolgt die Überprüfung des gesamten Kundenobligos und der Kreditwürdigkeit. Falls erforderlich werden adäquate Maßnahmen zur Risikominderung eingeleitet. Im Rahmen von regelmäßigen Watchlist-Gesprächen werden Kund:innen mit schlechter Bonität überwacht und Vorsorgemaßnahmen diskutiert. Die Überwachung und Bonitätsüberprüfung von kleineren Unternehmen und von Retail-Kund:innen basiert auf einem automatisierten Frühwarnsystem. Im Kreditrisikomanagement stellen unter anderem eine Qualitätsverschlechterung bei Neuengagements oder eine abnehmende Effektivität bei der Eintreibung von Forderungen Anzeichen für mögliche ungünstige Portfolioentwicklungen dar und erfordern angemessene Gegenmaßnahmen. Zusätzlich wird die Überwachung für jene Kund:innen durchgeführt, bei denen Frühwarnsignale festgestellt wurden, auch wenn sie noch ihren vertraglichen Rückzahlungsverpflichtungen nachkommen.
Negative Entwicklungen der notleidenden Kredite und der Kredite mit erhöhtem Risiko werden überwacht, besprochen und berichtet. Im Fall von weiteren negativen Entwicklungen werden die Kund:innen durch auf Workout spezialisierte Einheiten betreut, um potenzielle Verluste zu minimieren.
Seite 82
34.Kreditrisikovolumen
Das Kreditrisikovolumen entspricht der Summe der folgenden Bilanzposten:
Kassenbestand und Guthaben – Sichteinlagen bei Kreditinstituten
Finanzinstrumente (Derivate und Schuldinstrumente) – Held for Trading (HfT)
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene Schuldinstrumente (FVPL)
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete Schuldinstrumente (FVOCI)
Schuldinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC), ausgenommen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (zu Offenlegungszwecken sind Kundenverträge in den tabellarischen Zusammenstellungen ebenfalls in dieser Kategorie enthalten)
Forderungen aus Finanzierungsleasing
Schuldinstrumente, die in Veräußerungsgruppen zum Verkauf stehen
Positiver Fair Value von Hedge Accounting Derivaten
Außerbilanzielle Risikopositionen (im Wesentlichen Finanzgarantien und nicht ausgenutzte Kreditrahmen)
Das Kreditrisikovolumen der folgenden Tabelle entspricht dem Bruttobuchwert (bzw. Nominalwert bei außerbilanziellen Posten) ohne Berücksichtigung von:
Wertberichtigungen für finanzielle Vermögenswerte
Wertberichtigungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien
Rückstellungen für andere Zusagen
Sicherheiten (inkl. Risikoübertragung auf Garantien)
Nettingeffekte
Sonstigen Maßnahmen zur Kreditverbesserung
Sonstigen Kreditrisiko mindernden Transaktionen
Seite 83
Das Kreditrisikovolumen der Sparkasse Oberösterreich erhöhte sich um 3,09 % oder EUR 551,5 Mio. von EUR 17.834,4 Mio. zum 31. Dezember 2022 auf EUR 18.385,9 Mio. zum 31. Dezember 2023.
Überleitung vom Bruttobuchwert zum Nettobuchwert bei den einzelnen Positionen des Kreditrisikovolumens
in EUR Mio.      KreditrisikovolumenWertberichtigungNettobuchwert
Dez 2023         
Kassenbestand und Guthaben - Sichteinlagen bei Kreditinstituten   54,20,054,2
Schuldinstrumente - Held for Trading    18,30,018,3
Nicht handelsbezogene Schuldinstrumente FVPL    100,70,0100,7
Schuldverschreibungen     100,50,0100,5
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute    0,00,00,0
Kredite und Darlehen an Kunden     0,20,00,0
Schuldinstrumente FVOCI     167,70,2167,5
Schuldverschreibungen     167,70,2167,5
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute    0,00,00,0
Kredite und Darlehen an Kunden     0,00,00,0
Schuldinstrumente AC     13.488,8178,913.309,8
Schuldverschreibungen     2.103,60,52.103,2
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute    1.539,90,41.539,5
Kredite und Darlehen an Kunden     9.845,2178,09.667,2
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen   2,90,02,9
Positiver Fair Value von Hedge Accounting Derivaten    27,20,027,2
Außerbilanzielle Risikopositionen     4.526,123,4
Gesamt      18.385,9202,513.680,6
Dez 2022         
Kassenbestand und Guthaben - Sichteinlagen bei Kreditinstituten   66,30,066,3
Schuldinstrumente - Held for Trading    28,50,028,5
Nicht handelsbezogene Schuldinstrumente FVPL    98,20,098,2
Schuldverschreibungen     97,80,097,8
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute    0,00,00,0
Kredite und Darlehen an Kunden     0,40,00,4
Schuldinstrumente FVOCI     298,40,1298,2
Schuldverschreibungen     298,40,1298,2
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute    0,00,00,0
Kredite und Darlehen an Kunden     0,00,00,0
Schuldinstrumente AC     13.509,4163,813.345,6
Schuldverschreibungen     1.972,10,41.971,7
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute    1.636,20,41.635,7
Kredite und Darlehen an Kunden     9.901,2163,09.738,2
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen   2,80,02,8
Positiver Fair Value von Hedge Accounting Derivaten    28,10,028,1
Außerbilanzielle Risikopositionen     4.392,622,3  
Gesamt      18.424,2186,213.867,6
Wertberichtigungen beinhalten Wertberichtigungen für Schuldinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind (inkl. Forderungen aus Finanzierungsleasing und aus Lieferungen und Leistungen), sowie Wertberichtigungen und Rückstellungen für außerbilanzielle Risikopositionen. Anpassungen beziehen sich auf Fair Value-Änderungen des Nettobuchwertes von Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum Fair Value bewertet werden.
Seite 84
Aufgliederung des Kreditrisikovolumens
Auf den nachfolgenden Seiten wird das Kreditrisikovolumen aufgegliedert nach unterschiedlichen Kriterien dargestellt.
Kreditrisikovolumen nach Wirtschaftszweig der Gegenparteien und Finanzinstrumenten
 
 
 
 
 
 
 
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet
 
 
 
in EUR Mio.
Kassen-bestand und Guthaben - Sichteinlagen bei Kredit-institute
Schuld-instrumente - HfT
Nicht handels-bezogene Schuld-instrumente - FVPL
Schuld-instrumente - FVOCI
Schuld-verschreibungen
Kredite und Darlehen an Kredit-institute
Kredite und Darlehen an Kunden
Positiver Fair Value von Hedge Account-ing Derivaten
Außer-bilanzielle Risiko-positionen
Gesamt
Dez 2023
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zentralbanken
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Regierungen
 
0,0
0,0
0,1
6,2
949,4
0,0
424,7
1,1
93,7
1.475,1
Kreditinstitute
 
54,2
0,0
0,0
10,2
1.055,9
1.539,9
0,0
24,0
1.078,8
3.763,0
Sonstige Finanzinstitute
0,0
5,3
100,5
48,0
56,8
0,0
296,1
0,0
7,3
513,9
Nicht finanzielle Gesellschaften
0,0
13,1
0,1
103,3
41,7
0,0
5.586,4
2,1
2.633,1
8.379,7
Haushalte
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
3.541,0
0,0
713,2
4.254,2
Gesamt
 
54,2
18,4
100,7
167,7
2.103,8
1.539,9
9.848,2
27,2
4.526,1
18.385,9
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2022
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zentralbanken
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Regierungen
 
0,0
0,0
0,3
66,5
914,7
0,0
321,7
0,5
140,6
1.444,2
Kreditinstitute
 
66,3
0,0
0,0
59,9
972,4
1.636,2
0,0
22,9
774,9
3.532,5
Sonstige Finanzinstitute
0,0
13,3
97,8
60,4
54,2
0,0
253,3
0,0
4,6
483,6
Nicht finanzielle Gesellschaften
0,0
15,1
0,1
111,7
30,8
0,0
5.539,2
4,7
2.640,9
8.342,4
Haushalte
 
0,0
0,0
0,1
0,0
0,0
0,0
3.789,7
0,0
831,6
4.621,4
Gesamt
 
66,3
28,5
98,2
298,4
1.972,1
1.636,2
9.904,0
28,1
4.392,6
18.424,2
in EUR Mio.      Dez 2022Dez 2023
Finanzgarantien      1.872,92.142,58
Kreditzusagen      2.336,82.171,14
Andere Zusagen      182,8212,40
Gesamt      4.392,64.526,12
Seite 85
Kreditrisikovolumen nach Branchen und Risikokategorien
in EUR Mio.
 
 
 
Niedriges Risiko
Anmerkungsbedürftig
Erhöhtes Risiko
Notleidend
Gesamt
Dez 2023
 
 
 
 
 
 
 
 
Rohstoffe
 
 
 
690,6
26,4
13,5
5,4
735,9
Energie
 
 
 
370,5
42,1
8,1
3,6
424,3
Bau & Baustoffe
 
 
 
1.136,0
81,5
34,9
17,4
1.269,8
Automobil
 
 
 
370,2
45,9
45,9
26,4
488,3
Zyklische Konsumgüter
 
 
384,1
38,2
9,6
34,4
466,3
Nicht-zyklische Konsumgüter
 
 
592,0
38,1
16,9
5,9
652,8
Maschinenbau
 
 
 
777,4
64,7
11,0
10,6
863,7
Transport
 
 
 
182,3
6,6
1,9
3,0
193,8
TMT, Telekommunikation, Papier & Verpackung
 
207,0
32,8
23,1
4,0
266,9
Gesundheit und Dienstleistungen
 
 
443,3
47,1
23,5
11,8
525,6
Hotels und Freizeit
 
 
 
191,4
21,4
3,8
18,0
234,6
Immobilien
 
 
 
2.550,3
324,1
23,5
106,3
3.004,1
Öffentlicher Sektor
 
 
 
1.352,6
0,0
0,0
0,0
1.352,6
Finanzinstitutionen
 
 
 
4.266,6
11,4
0,4
0,1
4.278,5
Haushalte
 
 
 
3.379,2
74,9
75,8
51,3
3.581,1
Sonstige
 
 
 
41,9
0,1
5,6
0,0
47,6
Gesamt
 
 
 
16.935,4
855,2
297,1
298,2
18.385,9
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2022
 
 
 
 
 
 
 
 
Rohstoffe
 
 
 
671,7
69,4
7,4
6,1
754,7
Energie
 
 
 
406,0
9,6
4,2
9,0
428,8
Bau & Baustoffe
 
 
 
1.143,9
77,6
22,1
15,7
1.259,3
Automobil
 
 
 
345,6
100,2
13,2
40,9
499,9
Zyklische Konsumgüter
 
 
389,6
39,8
11,8
31,0
472,2
Nicht-zyklische Konsumgüter
 
 
629,6
16,0
3,9
6,0
655,5
Maschinenbau
 
 
 
808,7
37,1
4,4
7,7
858,0
Transport
 
 
 
160,1
21,2
6,1
3,8
191,2
TMT, Telekommunikation, Papier & Verpackung
 
217,6
43,4
4,7
4,2
269,9
Gesundheit und Dienstleistungen
 
 
472,4
57,7
25,0
9,8
565,0
Hotels und Freizeit
 
 
 
185,5
36,9
7,5
16,8
246,7
Immobilien
 
 
 
2.639,6
233,4
34,4
28,2
2.935,6
Öffentlicher Sektor
 
 
 
1.281,3
0,0
0,0
0,0
1.281,3
Finanzinstitutionen
 
 
 
3.992,8
21,4
3,9
6,5
4.024,6
Haushalte
 
 
 
3.744,2
57,2
68,2
45,3
3.914,9
Sonstige
 
 
 
58,5
0,1
8,1
0,0
66,7
Gesamt
 
 
 
17.147,2
820,9
224,8
231,2
18.424,2
Der Großteil des Kreditrisikovolumens entfiel am 31. Dezember 2023 mit 92,1 % (2022: 93,1 %) auf die Risikokategorie niedriges Risiko, während der Anteil der Kategorie anmerkungsbedürftig 4,7 % (2022: 4,5 %) betrug. Das Kreditrisikovolumen mit erhöhtem Risiko belief sich auf 1,6 % (2022: 1,2 %) des Gesamtbetrages und der Anteil des notleidenden Kreditrisikovolumens lag bei 1,6 % (2022: 1,3 %).
Kreditrisikovolumen nach Regionen und Risikokategorien
in EUR Mio.
 
 
 
Niedriges Risiko
Anmerkungsbedürftig
Erhöhtes Risiko
Notleidend
Gesamt
Dez 2023
 
 
 
 
 
 
 
 
Kernmärkte
 
 
 
15.714,9
845,3
296,9
295,5
17.152,6
Österreich
 
 
 
14.297,7
734,1
232,7
263,8
15.528,3
Deutschland
 
 
 
1.417,2
111,2
64,2
31,6
1.624,3
Sonstige EU
 
 
 
945,2
7,4
0,2
2,3
955,2
Sonstige
 
 
 
275,3
2,4
0,1
0,4
278,1
Gesamt
 
 
 
16.935,4
855,2
297,1
298,2
18.385,9
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2022
 
 
 
 
 
 
 
 
Kernmärkte
 
 
 
15.879,3
790,1
221,3
218,9
17.109,6
Österreich
 
 
 
14.521,7
708,8
187,9
190,7
15.609,1
Deutschland
 
 
 
1.357,6
81,3
33,4
28,2
1.500,5
Sonstige EU
 
 
 
1.015,8
9,3
3,0
6,8
1.034,9
Sonstige
 
 
 
252,1
21,6
0,6
5,5
279,7
Gesamt
 
 
 
17.147,2
820,9
224,8
231,2
18.424,2
Die Darstellung des Kreditrisikovolumens nach Ländern und Regionen erfolgt nach dem Risikoland von Schuldner:innen und Kontrahent:innen, und umfasst auch Kreditnehmer:innen mit Sitz in einem anderen Land, wenn das wirtschaftliche Risiko im jeweiligen Risikoland besteht. Die Verteilung nach Regionen unterscheidet sich daher von der Zusammensetzung des Kreditrisikos nach geografischen Segmenten.
Während das Kreditrisikovolumen in Österreich um EUR 80,8 Mio. oder 0,5 % zurückgegangen ist, stieg es in Deutschland um EUR 123,8 Mio. oder 8,3 %. In den anderen EU-Mitgliedsstaaten (EU 27 ohne Kernmärkte) reduzierte sich das Kreditrisikovolumen zwischen den beiden Bilanzstichtagen um EUR 79,7 Mio. oder 7,7 %. Auf die Länder des Kernmarktes der Sparkasse Oberösterreich und die EU entfielen am 31. Dezember 2023 93,3 % (2022: 92,9 %) des Kreditrisikovolumens.
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Kreditrisikovolumen nach Berichtssegmenten und Risikokategorien
in EUR Mio.
 
 
 
Niedriges Risiko
Anmerkungsbedürftig
Erhöhtes Risiko
Notleidend
Bürgschaften Haftungen Akkreditive
Gesamt
Dez 2023
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Retail
 
 
 
3.231,8
175,5
66,5
71,8
1.157,9
4.703,5
Corporate Banking
 
 
 
5.709,9
310,0
117,5
126,9
2.045,7
8.310,0
Treasury
 
 
 
1.688,9
91,7
34,7
37,5
605,1
2.458,0
Corporate Center
 
 
 
2.002,6
108,7
41,2
44,5
717,5
2.914,5
Gesamt
 
 
 
12.633,2
685,9
259,9
280,8
4.526,1
18.385,9
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2022
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Retail
 
 
 
3.674,4
367,5
105,5
62,5
1.062,5
5.272,4
Corporate Banking
 
 
 
5.054,4
267,6
94,4
151,8
2.529,4
8.097,6
Treasury
 
 
 
2.449,3
26,0
0,0
0,0
1,0
2.476,3
Corporate Center
 
 
 
1.774,6
3,5
0,0
0,0
799,7
2.577,9
Gesamt
 
 
 
12.952,8
664,6
199,8
214,4
4.392,6
18.424,2
Die Segmentberichterstattung der Sparkasse Oberösterreich erfolgt auf Grundlage der Geschäftssegmente.
35.Verwendung von Sicherheiten
Anerkennung von Sicherheiten
Collateral Management ist in die Abteilung Kreditrisikomanagement Steuerung integriert. Mit der „Group Collateral Management Policy Part 1 Credit Collateral“ werden unter anderem gruppenweit einheitliche Bewertungsstandards für Kreditsicherheiten festgelegt. Damit ist sichergestellt, dass der Kreditentscheidungsprozess hinsichtlich der angesetzten Sicherheitenwerte standardisiert ist.
Alle innerhalb der Gruppe zugelassenen Sicherheiten sind im Group Collateral Catalogue dargestellt. Die lokal zugelassenen Sicherheiten werden von der jeweiligen Bank unter Berücksichtigung der anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften definiert. Die Sicherheitenbewertung und -wiederbewertung erfolgt nach im Group Collateral Catalogue vorgegebenen Grundsätzen, unterschieden nach Sicherheitenart und auf Basis von internen Arbeitsanweisungen, die sich an den aufsichtsrechtlichen Vorschriften orientieren. Ob eine Sicherheitenart oder definierte einzelne Sicherheiten zur Kreditrisikominderung für die regulatorische Eigenmittelberechnung anerkannt werden kann, obliegt, nach Prüfung, ob die jeweiligen regulatorischen Anforderungen erfüllt sind, der Entscheidung des gruppenweiten Collateral Risk Managements. Das operative Risikomanagement überwacht die Einhaltung der zur Klassifizierung der anerkennungsfähigen Sicherheiten in die vorgesehenen Kategorien vorgegebenen Arbeitsprozesse.
Hauptarten von Kreditsicherheiten
Folgende Sicherheiten werden akzeptiert:
Immobilien: sowohl Wohnimmobilien als auch gewerblich genutzte Immobilien;
Finanzielle Sicherheiten: Wertpapiere und Kontoguthaben sowie Lebensversicherungen;
Garantien: ausgestellt von Staaten, der öffentlichen Hand, von Finanzinstituten, Gesellschaften und natürlichen Personen. Alle Garantiegeber:innen müssen eine Mindestbonität aufweisen, die jährlich überwacht wird;
Mobilien: Betriebseinrichtungen, Waren, Maschinen und Fahrzeuge;
Forderungen und Rechte: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Bestandsrechte, Anteilsrechte an Gesellschaften.
Bewertung und Verwaltung von Sicherheiten
Die Sicherheitenbewertung erfolgt auf Basis aktueller Marktwerte unter Berücksichtigung eines in angemessener Zeit zu erzielenden Verwertungserlöses. Die Bewertungsverfahren sind vorgegeben und deren technische Anwendung erfolgt EDV-unterstützt durch das Collateral Management der Sparkassengruppe. Die Obergrenze der angerechneten Sicherheiten entspricht dem Betrag des besicherten Geschäftes.
Die Bewertung von Immobilien darf nur durch vom Kreditentscheidungsprozess unabhängige fachkundige Bewerter:innen nach internationalen, europäischen oder nationalen Standards erfolgen, wobei diesen die anzuwendenden Bewertungsverfahren vorgeschrieben sind. Die Auswahl der Bewerter:innen erfolgt nach intern festgelegten Kriterien hinsichtlich Qualifikation und Unabhängigkeit. Immobilienbewertungen haben auch ESG-Faktoren und vor allem Umwelteinflüsse zu berücksichtigen. Informationen zu Energieeffizienz und Treibhausgasemissionen der Sicherungsobjekte werden gesammelt. Eine Bewerter:in kann eine Immobilie nur zwei Mal aufeinanderfolgend bewerten, dann muss die Bewertung durch eine andere Bewerter:in erfolgen. Zur Qualitätssicherung werden die Immobilienbewerter:innen und Bewertungen laufend überprüft.
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Die für die Bewertung herangezogenen Ansätze und Abschläge beruhen auf den in der Vergangenheit gewonnenen Erfahrungen der Kreditrestrukturierungsabteilungen sowie den Ergebnissen aus der Erlösdatensammlung aus der Verwertung der Sicherheiten. Die Bewertungssätze werden regelmäßig – zumindest jährlich – an die aktuellen Verwertungserlöse angepasst.
Die Wiederbewertung der Sicherheiten erfolgt periodisch und ist so weit wie möglich automatisiert. Bei externen Datenquellen wird auf entsprechende Schnittstellen zurückgegriffen. Die Maximalfristen für die Wiederbewertung einzelner Sicherheiten sind vorgeschrieben und deren Einhaltung wird durch das Risikomanagement systemunterstützt überwacht. Unabhängig von der periodisch durchzuführenden Wiederbewertung hat diese auch dann zu erfolgen, wenn Informationen vorliegen, die die Reduktion des Sicherheitenwertes indizieren. Vor allem Immobilien in Entwicklung mit signifikanter Kosten- oder Zeitüberschreitung, ebenso wie Immobilien, die Kredite mit erhöhtem Risiko besichern, werden mit höherer Frequenz überwacht bzw. wiederbewertet.
Von Konzentrationsrisiken aus Kreditrisikominderungstechniken können Einzelkund:innen betroffen sein, aber auch ein nach Region, Branche oder Art der Sicherheit definiertes Portfolio. Die Sparkasse Oberösterreich als Retail-Bank weist aufgrund ihrer Kundenstruktur und der verschiedenen regionalen Märkte, auf denen die Bank aktiv ist, keine Konzentrationen bei Sicherheiten von Kund:innen auf. Um mögliche Konzentrationen im Firmenkundengeschäft zu vermeiden, werden im Kreditentscheidungsprozess alle als Kreditsicherheit abgegebenen Garantien gemeinsam mit den Kreditverbindlichkeiten berücksichtigt. Die von Staaten, der öffentlichen Hand und Finanzinstituten gewährten Garantien müssen innerhalb des für die Sicherheitengeber:in genehmigten Limits liegen. In anderen Bereichen von potenziell schädlichen Risikokorrelationen werden die Sicherheiten im Rahmen der Portfoliobeobachtung durch statistisch basierte Auswertungen u. a. auf regionale oder branchenspezifische Konzentrationen analysiert. Den erkannten Risiken wird vor allem durch Anpassung von Volumenszielen, durch Vorgabe entsprechender Limits und durch Pouvoirgrenzen begegnet.
Treasury-Sicherheiten
Bei Treasury-Sicherheiten werden Nettingverträge (internationale Rahmenverträge für Derivate der International Swap and Derivatives Association (ISDA), österreichische oder deutsche Rahmenverträge, Rahmenverträge für Wertpapierleihe und Rückkaufvereinbarungen) und Sicherheitenvereinbarungen (z. B. ISDA Credit Support Annex) zur Reduzierung des Kreditrisikos von Derivaten verwendet.
Nettingverträge ermöglichen es, alle Forderungen und Verbindlichkeiten im Falle eines Kreditausfalles aus einzelnen Transaktionen einer Rahmenvereinbarung aufzurechnen, wodurch nur die Nettoforderungen gegenüber Geschäftspartner:innen für das Kreditrisiko relevant sind. Im Umfang dieser Rahmenverträge wird das Portfolio mit der jeweiligen Gegenpartei periodisch, üblicherweise täglich, bewertet und im Falle unzureichender Absicherung werden zusätzliche Sicherheiten beantragt. Die in der Collateral Policy festgelegten Beschränkungen der Arten von Sicherheiten stellen sicher, dass vorwiegend Cash und Investment Grade Wertpapiere als Sicherheiten akzeptiert werden. Im Fall von Wertpapiersicherheiten wird ein zusätzlicher Abschlag, dessen Höhe auf Basis der Kreditqualität sowie der Restlaufzeit des Wertpapiers festgelegt wird, in Abzug gebracht.
36.Bemessung des erwarteten Kreditverlustes
Die allgemeinen Grundsätze und Standards betreffend Wertberichtigungen für Kreditverluste sind in internen Richtlinien geregelt. Gemäß IFRS 9 werden Wertberichtigungen für Kreditverluste für sämtliche Positionen des Kreditrisikovolumens berechnet, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum Fair Value bewertet werden. Sie umfassen Schuldverschreibungen, Kredite und Darlehen, Sichteinlagen auf Nostrokonten bei Geschäftsbanken, Forderungen aus Finanzierungsleasing sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Zusätzlich werden Wertberichtigungen für Finanzgarantien und nicht ausgenutzte Kreditzusagen berechnet, sofern sie in den Anwendungsbereich der IFRS 9 Bestimmungen fallen.
Klassifizierung in Stufen und Definition von wertgeminderten Finanzinstrumenten
Für die Ermittlung des erwarteten Kreditverlustes (expected credit loss ECL) werden drei Stufen dargestellt. Der Stufenansatz wird im Rahmen der Wertminderungsbestimmungen von IFRS 9 für jene Finanzinstrumente angewendet, die nicht bereits zum Zugangszeitpunkt eine Wertminderung aufweisen (purchased or originated credit-impaired financial assets POCI). Letztere bilden eine eigene Kategorie. Die Zuordnung der Finanzinstrumente zu einer der drei Stufen hängt vom Status der Wertminderung und der Beurteilung der Entwicklung des Kreditrisikos ab. Die drei Stufen werden im Kapitel „Finanzinstrumente Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze“, im Abschnitt „Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ beschrieben.
Seite 88
Bestimmung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos
Die Feststellung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos (significant increase in credit risk SICR) zwischen der erstmaligen Erfassung und dem Berichtszeitpunkt ist einer der wesentlichen Bestimmungsfaktoren für den Ansatz des erwarteten Kreditverlustes gemäß den Vorschriften von IFRS 9. Zu diesem Zweck werden über alle Portfolios und Produkttypen quantitative und qualitative Indikatoren für die Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos definiert, inklusive der Überfälligkeit von mehr als 30 Tagen.
Quantitative Kriterien. Quantitative Indikatoren für die Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos beinhalten nachteilige Änderungen der annualisierten und der kumulierten Ausfallwahrscheinlichkeit (probability of default PD) über die Gesamtlaufzeit, bei der die Wesentlichkeit mittels einer Kombination von relativen und absoluten Veränderungsschwellenwerten ermittelt wird. Für signifikante Erhöhungen des Kreditrisikos hat die Sparkasse Oberösterreich Schwellenwerte festgelegt, die sich sowohl auf relative als auch auf absolute Veränderungen der Ausfallwahrscheinlichkeit gegenüber dem erstmaligen Ansatz beziehen. Für den Eintritt einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos müssen sowohl relative als auch absolute Schwellenwerte überschritten werden.
Als relative Maßzahl wird das Verhältnis von gegenwärtiger annualisierter Ausfallwahrscheinlichkeit und annualisierter Ausfallwahrscheinlichkeit bei Erstansatz berechnet. Eine Überschreitung erfolgt, wenn diese Kennzahl gleich hoch oder höher als der festgesetzte Grenzwert ist. Diese relativen Schwellenwerte zur Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos werden auf Ebene von Kundensegmenten oder nach Bedarf auf Ebene des Kundenratings festgelegt und unterliegen einer erstmaligen und einer kontinuierlichen Validierung.
Es existieren einige Portfolios, bei denen die quantitativen Kriterien einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos auf Basis der nominellen Ratings anstatt auf Basis der Ausfallwahrscheinlichkeit bestimmt werden. Die Grundregel dabei besagt, dass sich eine Verschlechterung des Ratings bei der Bestimmung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos negativ auswirkt. Diese Regelung wird vor allem bei Leasing- und Factoringforderungen angewendet.
Für eine Rückübertragung in Stufe 1 bestehen keine zusätzlichen Behebungsfristen (cure periods) gegenüber jenen, die sonst im Kreditrisikomanagement angewendet werden (z. B. für eine Verbesserung des Ratings).
Der absolute Schwellenwert bezieht sich auf die Differenz zwischen der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Ausfallwahrscheinlichkeit bei Erstansatz und zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Der Wert wurde mit maximal 50 Basispunkten festgesetzt und dient als Sicherheitsschwelle (backstop) bei Migrationen innerhalb der besten Ratingstufen, wobei die über die Gesamtlaufzeit erwartete Ausfallwahrscheinlichkeit für die Restlaufzeit in Betracht gezogen wird. In solchen Fällen können relative Schwellenwerte überschritten werden. Da die über die Gesamtlaufzeit erwartete Ausfallwahrscheinlichkeit insgesamt aber sehr niedrig ist, kommt es zu keiner signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos.
Qualitative Kriterien. Qualitative Indikatoren für die Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos umfassen das Ergreifen von Stundungsmaßnahmen und die Übertragung der Kundenbetreuung in die Workout-Abteilung sowie Frühwarnindikatoren (sofern sie nicht schon im Rating hinreichend berücksichtigt werden) und Betrugshinweise. Die Festsetzung einiger qualitativer Indikatoren beruht inhärent auf der sachkundigen Beurteilung von Kreditrisiken, die angemessen und zeitgerecht zu erfolgen hat. Die diesbezüglichen gruppenweiten und institutsspezifischen Richtlinien und Prozesse gewährleisten den erforderlichen Steuerungsrahmen. Diese Indikatoren werden intern verwendet, zur Erkennung einer Insolvenz oder einer höheren Wahrscheinlichkeit, dass die Kreditnehmer:in in Konkurs geht bzw., dass auf absehbare Zeit ein erhöhtes Ausfallrisiko besteht.
Neben den qualitativen Determinanten auf Kundenebene wird die Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos auf Portfolioebene durchgeführt, wenn die Erhöhung des Kreditrisikos auf Geschäfts- oder Kundenebene erst nach einer gewissen Verzögerung eintritt oder wenn sie überhaupt nur auf Portfolioebene erkennbar ist
Die Sparkasse Oberösterreich hat 2022 zusätzliche Kriterien für die kollektive Beurteilung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos aufgrund des Krieges in der Ukraine sowie der daraus resultierenden wirtschaftlichen Auswirkungen auf Portfolioebene eingeführt. Mit Einführung des neuen EWS-Tools mit Ultimo Februar 2023, hat der Overlay des geopolitischen Risikos aber keine Relevanz mehr im Staging und wurde eingestellt.
Sicherheitsschwelle (backstop). Eine Sicherheitsschwelle wird angewendet, indem bei einer Überfälligkeit von vertraglichen Zahlungsverpflichtungen von mehr als 30 Tagen eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos vorliegt. Bei der Validierung war zu erkennen, dass dieses Kriterium kein wesentlicher Auslöser für eine Stufe 2 Klassifizierung ist.
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Wahlrecht für Finanzinstrumente mit geringem Kreditrisiko. Das von IFRS 9 eingeräumte Wahlrecht für Finanzinstrumente mit geringem Kreditrisiko (low credit risk exemption), das sind Vermögenswerte mit „Investment Grade“ oder andere als „niedriges Risiko“ eingeschätzte Aktiva (für die erwartete Kreditverluste auf Zwölfmonatssicht berechnet werden, unabhängig von SICR-Maßzahlen), wurde mit Einschränkungen implementiert. Dementsprechend wird dieses Wahlrecht nur bei bestimmten Schuldinstrumenten und Kategorien von Gegenparteien angewendet und nur dann, wenn es ausreichend Hinweise auf ein „niedriges Risiko“ gibt. Auf dieser Grundlage wird das Wahlrecht für Finanzinstrumente mit geringem Ausfallrisiko nur gelegentlich bei Schuldverschreibungen und nur ausnahmsweise bei Krediten angewendet.
Bemessung des erwarteten Kreditverlustes – Erläuterungen zu Inputdaten und Bewertung
Wertberichtigungen werden auf Einzelebene oder auf Portfolioebene berechnet.
Die individuelle Berechnungsmethode kommt bei wesentlichen ausgefallenen Kund:innen in Stufe 3 oder POCI zur Anwendung. Sie besteht aus einer individuellen Feststellung der Differenz zwischen Bruttobuchwert und Barwert der erwarteten Zahlungsströme, die von Workout-Risikomanager:innen geschätzt werden. Die Diskontierung erfolgt auf Basis des Effektivzinssatzes (bei POCI-Finanzinstrumenten auf Basis des bonitätsangepassten Effektivzinssatzes). Bei Finanzgarantien soll der Abzinsungssatz allerdings die aktuellen Markteinschätzungen des Geldwertes und des spezifischen Risikos des Cashflows widerspiegeln. In der Umsetzung bedeutet dies die Anwendung eines risikofreien Zinssatzes als Näherungswert.
Eine ausgefallene Kund:in wird als individuell wesentlich eingestuft, wenn das gesamte bilanzielle und außerbilanzielle Kreditrisikovolumen über einer bestimmten Wesentlichkeitsgrenze liegt. Sonst wird die Kund:in als insignifikant eingeordnet, wofür ein regelbasierter Ansatz für die Berechnung der Wertberichtigungen für Kreditverluste eingesetzt wird. In diesem Ansatz werden Wertberichtigungen für Kreditverluste als Produkt von Bruttobuchwert und Verlust bei Ausfall berechnet, wobei der Verlust bei Ausfall unter anderem von der Dauer des Ausfalls und dem Status des Sanierungs- und Abwicklungsprozesses abhängig ist.
Wertberichtigungen für Forderungen gegenüber nicht ausgefallenen Kund:innen (d. h. Finanzinstrumente in Stufe 1 und Stufe 2) werden unabhängig von ihrer Höhe auf Basis eines regelbasierten Ansatzes berechnet. Bei der Berechnung von regelbasierten Wertberichtigungen müssen die entsprechenden Risikopositionen auf Basis gemeinsamer Risikomerkmale in homogene Cluster gruppiert werden. Die Kriterien für die Gruppierung können je nach Kundensegment (Privatkund:innen, Firmenkund:innen) unterschiedlich sein und umfassen Produkttyp, Sicherheitenart, Rückzahlungsart, Darlehen-zu-Wert-Bandbreiten oder Ratingbandbreiten.
Die Berechnung von Wertberichtigungen für Kreditverluste erfolgt monatlich in Vertragswährung auf Ebene der einzelnen Risikopositionen. Für die Kalkulation der Wertberichtigungen verwendet die Sparkasse Oberösterreich ein Wertminderungsmodell auf Basis eines Dreistufenansatzes, woraus sich ein erwarteter Kreditverlust auf Zwölfmonatssicht oder über die Gesamtlaufzeit errechnet. Der erwartete Kreditverlust ist das Ergebnis aus der Multiplikation von diskontierter Forderungshöhe bei Ausfall (exposure at default EAD), wobei auch ein Umrechnungsfaktor (credit conversion factor CCF) für außerbilanzielle Positionen berücksichtigt wird, Ausfallwahrscheinlichkeit (probability of default – PD) und Verlust bei Ausfall (loss given default – LGD).
Die Parameter definieren sich wie folgt:
PD steht für die Wahrscheinlichkeit, dass Schuldner:innen ihre finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllen und ausfallen (gemäß der unten angeführten Ausfalldefinition), entweder während der nächsten 12 Monate (one-year probability of default – 1Y PD) für Risikopositionen in Stufe 1 oder während der verbleibenden Gesamtlaufzeit (lifetime probability of default – LT PD) für Risikopositionen in den Stufen 2 und 3 sowie für POCI-Risikopositionen.
EAD entspricht dem Betrag, der zum Zeitpunkt des Ausfalls geschuldet wird, entweder während der nächsten 12 Monate (one-year exposure at default 1Y EAD) für Risikopositionen in Stufe 1 oder während der verbleibenden Gesamtlaufzeit (lifetime exposure at default LT EAD) für Risikopositionen Stufe 2 und 3 sowie für POCI-Risikopositionen. Die Schätzung beinhaltet den laufenden Saldo, die erwarteten Rückzahlungen und die erwarteten Ziehungen bis zur aktuell vereinbarten Höchstgrenze zum Zeitpunkt des Ausfalls.
LGD verkörpert die Erwartung hinsichtlich der Höhe des Verlustes bei einer ausgefallenen Forderung. Der Verlust bei Ausfall variiert je nach Art der Gegenpartei, Art und Seniorität der Forderung sowie Verfügbarkeit von Sicherheiten oder anderer Kreditunterstützungen. Beim Verlust bei Ausfall wird der Verlust als Prozentsatz der Forderungshöhe bei Ausfall (EAD) dargestellt.
Seite 90
Gesamtlaufzeit-Parameter
Die Ausfallwahrscheinlichkeit über die Gesamtlaufzeit wird auf Basis, der vom Erstansatz über die gesamte Laufzeit der Finanzinstrumente beobachteten Ausfälle, ermittelt. Es wird angenommen, dass sie für alle finanziellen Vermögenswerte im selben Portfolio und in derselben Ratingbandbreite gleich hoch ist.
Die Forderungshöhe bei Ausfall, aus Jahressicht und über die Gesamtlaufzeit, wird anhand der erwarteten Zahlungsprofile ermittelt, die je nach Produkttyp variieren. Bei der Berechnung des Forderungswertes über die Gesamtlaufzeit wird ein Tilgungsplan oder eine Tilgungsart (Annuität, linear, endfällig) verwendet. Bei nicht in Anspruch genommenen Kreditzusagen wird der Kreditumrechnungsfaktor geschätzt, um das erwartete Kreditrisikovolumen in der Forderungshöhe bei Ausfall (EAD) widerzugeben.
Der Verlust bei Ausfall wird auf Basis historischer Verlustbeobachtungen auf einer Lebensdauerkurve für jeden Zeitpunkt geschätzt.
Die Risikoparameter, die bei der Berechnung der erwarteten Kreditverluste zum Einsatz kommen, berücksichtigen die am Berichtsstichtag verfügbaren Informationen über vergangene Ereignisse, gegenwärtige Bedingungen und Prognosen über künftige wirtschaftliche Entwicklungen. Bedingt durch die Charakteristika des jeweiligen Portfolios und unter Berücksichtigung der IFRS-Regeln können die Risikoparameter, die in die Berechnung der regelbasierten Wertberichtigungen einfließen, von den Risikoparametern abweichen, die bei der Berechnung des Kapitalerfordernisses verwendet und auf Basis einer zyklusbezogenen (through-the-cycle) Betrachtung ermittelt werden.
37.Kreditrisikovolumen nach IFRS 9 Anforderungen und erwarteten Kreditverlusten
Branchen und IFRS 9 Anforderungen
in EUR Mio.
 
 
 
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Kreditrisikovolumen (AC und FVOCI)
Nicht wertgeminderte nach IFRS 9
Gesamt
Dez 2023
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Rohstoffe
 
 
 
246,4
473,8
5,4
0,0
0,0
10,2
735,9
Energie
 
 
 
164,3
253,9
3,6
0,0
0,0
2,5
424,3
Bau & Baustoffe
 
 
 
1.034,1
129,0
15,4
0,0
0,0
91,4
1.269,8
Automobil
 
 
 
353,5
104,6
26,1
0,0
0,0
4,2
488,3
Zyklische Konsumgüter
 
 
363,4
62,8
34,4
0,0
0,0
5,8
466,3
Nicht-zyklische Konsumgüter
 
 
579,2
60,5
5,8
0,0
0,0
7,3
652,8
Maschinenbau
 
 
 
688,0
80,6
10,6
0,0
0,0
84,6
863,7
Transport
 
 
 
180,7
9,3
3,0
0,0
0,0
0,8
193,8
TMT, Telekommunikation, Papier & Verpackung
 
190,4
64,2
4,0
0,0
0,0
8,2
266,9
Gesundheit und Dienstleistungen
 
 
424,3
83,1
11,7
0,1
0,0
6,5
525,6
Hotels und Freizeit
 
 
 
160,8
54,0
18,0
0,0
0,0
1,8
234,6
Immobilien
 
 
 
2.184,2
708,1
105,5
0,9
0,0
5,5
3.004,1
Öffentlicher Sektor
 
 
 
1.350,0
1,0
0,0
0,0
0,0
1,6
1.352,6
Finanzinstitutionen
 
 
 
4.137,6
17,5
0,1
0,0
0,0
123,1
4.278,4
Haushalte
 
 
 
3.251,5
277,2
50,8
0,6
0,0
1,0
3.581,1
Sonstige
 
 
 
47,3
0,2
0,0
0,0
0,0
0,0
47,6
Gesamt
 
 
 
15.355,8
2.379,8
294,3
1,6
0,0
354,4
18.385,9
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2022
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Rohstoffe
 
 
 
236,8
502,7
6,1
0,0
0,0
9,0
754,7
Energie
 
 
 
14,5
399,0
9,0
0,0
0,0
6,4
428,8
Bau & Baustoffe
 
 
 
1.067,7
94,9
15,6
0,0
0,0
81,1
1.259,3
Automobil
 
 
 
329,2
127,8
40,9
0,0
0,0
2,0
499,9
Zyklische Konsumgüter
 
 
380,6
54,0
30,9
0,0
0,0
6,6
472,2
Nicht-zyklische Konsumgüter
 
 
547,0
90,7
6,0
0,0
0,0
11,7
655,5
Maschinenbau
 
 
 
731,1
53,9
7,7
0,0
0,0
65,4
858,0
Transport
 
 
 
162,9
23,8
3,8
0,0
0,0
0,7
191,2
TMT, Telekommunikation, Papier & Verpackung
 
217,5
42,6
4,2
0,1
0,0
5,5
269,9
Gesundheit und Dienstleistungen
 
 
454,0
95,3
9,8
0,0
0,0
6,0
565,0
Hotels und Freizeit
 
 
 
166,7
60,9
16,8
0,0
0,0
2,3
246,7
Immobilien
 
 
 
2.618,3
284,6
27,5
0,7
0,0
4,6
2.935,6
Öffentlicher Sektor
 
 
 
1.279,3
0,7
0,0
0,0
0,0
1,3
1.281,3
Finanzinstitutionen
 
 
 
3.884,3
8,7
6,5
0,0
0,0
125,0
4.024,5
Haushalte
 
 
 
3.569,7
298,7
44,9
0,6
0,0
1,0
3.914,9
Sonstige
 
 
 
61,5
0,0
0,0
0,0
0,0
5,2
66,7
Gesamt
 
 
 
15.721,1
2.138,2
229,7
1,5
0,0
333,6
18.424,2
Nach Branchen und Finanzinstrumenten entfallen die höchsten Beträge auf Kredite und Darlehen an Kredit- und Versicherungswesen (EUR 4.278,4 Mio. oder 23,3 % des gesamten Kreditrisikovolumens), gefolgt von Krediten und Darlehen an Kund:innen in Privaten Haushalten (EUR 3.581,1 Mio. oder 19,5 %) und von Krediten und Darlehen an Grundstücks- und Wohnungswesen (EUR 3.004,1 Mio. oder 16,3 %).
Seite 91
Kreditrisikovolumen nach IFRS 9 Anforderungen und Regionen
in EUR Mio.
 
 
 
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Kreditrisikovolumen (AC und FVOCI)
Nicht wertgemindert nach IFRS 9
Gesamt
Dez 2023
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kernmärkte
 
 
 
14.194,7
2.355,2
291,6
1,6
16.843,0
309,6
17.152,6
Österreich
 
 
 
12.994,3
1.984,7
259,9
1,5
15.240,4
287,9
15.528,3
   Deutschland
 
 
 
1.200,4
370,5
31,6
0,1
1.602,6
21,7
1.624,3
Sonstige EU
 
 
 
904,6
10,4
2,3
0,0
917,3
37,9
955,2
Sonstige
 
 
 
256,5
14,2
0,4
0,0
271,1
6,9
278,0
Gesamt
 
 
 
15.355,8
2.379,8
294,3
1,6
18.031,5
354,4
18.385,9
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2022
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kernmärkte
 
 
 
14.507,2
2.086,3
217,5
1,5
16.812,6
297,1
17.109,7
Österreich
 
 
 
13.301,8
1.841,5
189,3
1,4
15.334,1
275,0
15.609,1
   Deutschland
 
 
 
1.205,4
244,8
28,2
0,1
1.478,5
22,1
1.500,5
Sonstige EU
 
 
 
975,7
22,9
6,8
0,0
1.005,6
29,6
1.034,9
Sonstige
 
 
 
238,2
29,0
5,5
0,0
272,7
6,9
279,6
Gesamt
 
 
 
15.721,1
2.138,2
229,7
1,5
18.090,6
333,6
18.424,2
Stufe 1 und Stufe 2 umfassen nicht wertgeminderte Kreditrisiken, während Stufe 3 wertgeminderte Kreditrisiken beinhaltet. POCI (purchased or originated credit impaired) bestehen aus finanziellen Vermögenswerten, die bereits bei Erwerb oder Ausreichung eine beeinträchtigte Bonität aufweisen.
Die ausgefallenen POCI-Kreditrisiken beliefen sich auf EUR 1,6 Mio. (2022: 1,5 Mio.).
Kreditrisikovolumen nach IFRS 9 Anforderungen und Business Segmenten
in EUR Mio.
 
 
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
vereinfachtes Verfahren
Nicht wertgemindert nach IFRS 9
Gesamt
Dez 2023
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Retail
 
 
3.928,3
608,8
75,3
0,0
0,0
90,7
4.703,4
Corporate Banking
 
6.940,4
1.075,6
133,0
1,6
0,0
160,2
8.309,9
Treasury
 
 
2.052,9
318,1
39,3
0,0
0,0
47,4
2.458,0
Corporate Center
 
2.434,1
377,2
46,6
0,0
0,0
56,2
2.914,5
Gesamt
 
 
15.355,8
2.379,8
294,3
1,6
0,0
354,4
18.385,9
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2022
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Retail
 
 
4.574,9
539,5
64,0
0,0
0,0
94,1
5.272,4
Corporate Banking
 
6.185,1
1.598,7
165,8
1,5
0,0
146,4
8.097,6
Treasury
 
 
2.430,6
0,0
0,0
0,0
0,0
45,7
2.476,3
Corporate Center
 
2.530,6
0,0
0,0
0,0
0,0
47,4
2.577,9
Gesamt
 
 
15.721,2
2.138,2
229,7
1,5
0,0
333,6
18.424,2
38.Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken
Die folgenden Tabellen geben einen Überblick über die Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken nach Bilanzpositionen.
In der Spalte „Zugänge“ wird die Zuführung von Wertberichtigungen aufgrund des erstmaligen Ansatzes von Finanzinstrumenten während der Berichtsperiode ausgewiesen. Auflösungen von Wertberichtigungen wegen der Ausbuchung der zugrunde liegenden Finanzinstrumente werden in der Spalte „Ausbuchungen“ erfasst.
In der Spalte „Transfer zwischen Stufen“ werden Nettoveränderungen von Wertberichtigungen dargestellt, die infolge von Änderungen des Kreditrisikos zu einer Übertragung der zugrunde liegenden Finanzinstrumente von Stufe 1 (zum 1. Jänner 2023 oder zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung) auf Stufe 2 oder 3 (zum 31. Dezember 2023) oder umgekehrt führten. Durch Übertragungen von Stufe 1 auf Stufe 2 oder 3 kommt es zu einer Erhöhung der gebildeten Wertberichtigungen. Diese wird in den Zeilen „Stufe 2“ bzw. „Stufe 3“ dargestellt. Übertragungen von Stufe 2 oder 3 auf Stufe 1 führen zu einer Auflösung von Wertberichtigungen, die in der Zeile „Stufe 1“ abgebildet wird. Der erfolgsneutrale Effekt, der sich aus der Umgliederung der vor Übertragung erfassten Wertberichtigungsbeträge zwischen den Stufen ergibt, ist in der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)“ dargestellt.
Sämtliche Änderungen des Kreditrisikos, die nicht zu einer Übertragung der zugrunde liegenden Finanzinstrumente von Stufe 1 auf Stufe 2 oder 3 – oder umgekehrt – führen, werden ebenfalls in der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)“ erfasst.
Seite 92
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente
Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken - Schuldverschreibungen
in EUR Mio.
Stand zum
Zugänge
Aus-buchungen
Transfer zwischen Stufen
Sonstige Änderungen im Kreditrisiko (netto)
Sonstige
Stand zum
 
 
 
 
Jän 2023
 
 
 
 
 
Dez 2023
Stufe 1
 
 
-0,3
-0,2
0,0
0,0
0,1
0,0
-0,3
Stufe 2
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Stufe 3
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
 
 
-0,3
-0,2
0,0
0,0
0,1
0,0
-0,3
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Jän 2022
 
 
 
 
 
Dez 2022
Stufe 1
 
 
-0,4
-0,1
0,0
0,0
0,1
0,0
-0,3
Stufe 2
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Stufe 3
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
 
 
-0,4
-0,1
0,0
0,0
0,1
0,0
-0,3
Die Bruttobuchwerte von Schuldverschreibungen AC, die während des Jahres 2023 erstmalig angesetzt und bis zum 31. Dezember 2023 nicht vollständig ausgebucht wurden, beliefen sich zum Jahresende auf EUR 275,4 Mio. (2022: EUR 727,8 Mio.). Die Bruttobuchwerte von Schuldverschreibungen AC, die zum 1. Januar 2023 gehalten und während des Jahres 2023 vollständig ausgebucht wurden, beliefen sich auf EUR 143,2 Mio. (2022: EUR 112,7 Mio.).
Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken - Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
in EUR Mio.
Stand zum
Zugänge
Aus-buchungen
Transfer zwischen Stufen
Sonstige Änderungen im Kreditrisiko (netto)
Sonstige
Stand zum
 
 
 
 
Jän 2023
 
 
 
 
 
Dez 2023
Stufe 1
 
 
-0,4
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
-0,4
Stufe 2
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Stufe 3
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
 
-0,4
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
-0,4
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Jän 2022
 
 
 
 
 
Dez 2022
Stufe 1
 
 
-0,5
0,0
0,1
0,0
0,0
0,0
-0,4
Stufe 2
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Stufe 3
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
 
-0,5
0,0
0,1
0,0
0,0
0,0
-0,4
Seite 93
Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken - Kredite und Darlehen an Kunden
in EUR Mio.Stand zumZugängeAusbu-chungenTransfer zwischen StufenSonstige Änderungen im Kredit-risiko (netto)Unwesentliche Modifikationen (netto)Abschrei-bungenSonstigeStand zum
 Jän 2023       Dez 2023
Stufe 1-6,5-3,82,513,5-12,10,00,00,0-6,4
Regierungen0,0-0,30,40,1-0,30,00,00,0-0,1
Sonstige Finanzinstrumente-0,2-0,10,00,0-0,10,00,00,0-0,3
Nicht finanzielle Gesellschaften-4,2-2,31,85,8-5,20,00,00,0-4,1
Haushalte-2,1-1,20,37,6-6,50,00,00,0-1,9
Stufe 2-35,2-10,011,5-21,416,40,00,0-0,1-38,8
Regierungen-0,20,00,0-0,10,20,00,00,0-0,1
Sonstige Finanzinstrumente-0,1-0,10,10,00,00,00,00,0-0,1
Nicht finanzielle Gesellschaften-22,1-8,48,9-11,17,00,00,00,0-25,7
Haushalte-12,8-1,52,6-10,29,10,00,0-0,1-12,9
Stufe 3-121,10,017,2-0,8-33,7-0,15,9-0,1-132,7
Regierungen0,00,00,0-0,10,10,00,00,00,0
Sonstige Finanzinstrumente-5,40,00,00,01,40,00,00,0-4,0
Nicht finanzielle Gesellschaften-86,20,012,0-0,4-28,20,02,30,1-100,5
Haushalte-29,50,05,2-0,2-7,10,03,6-0,2-28,2
POCI0,00,00,00,00,50,0-0,50,00,0
Regierungen0,00,00,00,00,00,00,00,00,0
Sonstige Finanzinstrumente0,00,00,00,00,00,00,00,00,0
Nicht finanzielle Gesellschaften0,00,00,00,00,20,0-0,20,00,0
Haushalte0,00,00,00,00,40,0-0,40,00,0
Gesamt-162,9-13,831,2-8,7-28,9-0,15,3-0,1-177,8
         
 Jän 2022       Dez 2022
Stufe 1-8,9-8,73,428,6-21,00,00,00,0-6,5
Regierungen0,00,00,20,0-0,10,00,00,00,0
Sonstige Finanzinstrumente-0,2-0,10,11,6-1,70,00,00,0-0,2
Nicht finanzielle Gesellschaften-6,4-6,52,716,0-10,00,00,00,0-4,2
Haushalte-2,3-2,00,410,9-9,10,00,00,0-2,1
Stufe 2-34,9-7,211,2-40,536,20,00,00,0-35,2
Regierungen0,00,00,2-0,3-0,10,00,00,0-0,2
Sonstige Finanzinstrumente-0,10,00,0-1,41,60,00,0-0,1-0,1
Nicht finanzielle Gesellschaften-23,3-5,86,5-22,823,10,00,00,1-22,1
Haushalte-11,5-1,44,5-15,911,60,00,00,0-12,8
Stufe 3-109,4-12,415,9-0,4-42,10,127,2-0,1-121,1
Regierungen0,00,00,00,00,00,00,00,00,0
Sonstige Finanzinstrumente-1,10,00,00,0-4,30,00,00,0-5,4
Nicht finanzielle Gesellschaften-68,2-11,112,6-0,3-32,70,113,50,0-86,2
Haushalte-40,0-1,33,4-0,1-5,10,013,8-0,1-29,5
POCI0,00,00,00,00,00,00,00,00,0
Regierungen0,00,00,00,00,00,00,00,00,0
Sonstige Finanzinstrumente0,00,00,00,00,00,00,00,00,0
Nicht finanzielle Gesellschaften0,00,00,00,00,00,00,00,00,0
Haushalte0,00,00,00,00,00,00,00,00,0
Gesamt-153,1-28,230,6-12,3-27,00,027,3-0,1-162,9
Wertberichtigungen, die infolge der Inanspruchnahme nicht revolvierender Kreditzusagen gebildet werden, sind in der Spalte „Zugänge“ ausgewiesen. Daher stellen die in dieser Spalte ausgewiesenen Zugänge in Stufe 2 und 3 Transfers von Stufe 1 zwischen dem Zeitpunkt der Kreditzusage und der Inanspruchnahme des jeweiligen Kredites dar. Sie spiegeln auch Geschäfte wider, bei denen die erstmalige Erfassung der Wertberichtigung erfolgt ist, nachdem diese Geschäfte aufgrund der Anwendung der in Note 39 beschriebenen kollektiven Beurteilung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos bereits der Stufe 2 zugeordnet worden waren.
In der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)“ werden auch die durch Zeitablauf bedingten negativen Effekte (Aufzinsung) auf die für die Laufzeit erwarteten Kreditverluste von Krediten und Darlehen an Kunden AC dargestellt. Das betrifft sowohl Kredite und Darlehen an Kunden AC, die zu irgendeinem Zeitpunkt während der Berichtsperiode der Stufe 3 zugeordnet waren, sowie auch jene, die als POCI klassifiziert wurden.
Die Verwendung von Wertberichtigungen aufgrund teilweiser oder vollständiger Abschreibungen von Krediten und Darlehen an Kunden AC wird in der Spalte „Abschreibungen“ ausgewiesen.
Ein wesentlicher Grund für die Änderung von Wertberichtigungen in der Berichtsperiode ist der Wechsel der zugrundeliegenden Kredite und Darlehen an Kunden AC zwischen verschiedenen Stufen. Die Bruttobuchwerte von Krediten und Darlehen an Kunden AC, die zum 31. Dezember 2023 einer anderen Stufe als zum 1. Jänner 2023 (oder zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes, falls im Laufe des Jahres erworben) zugeordnet wurden, sind wie folgt zusammengefasst:
Seite 94
 
 
 
 
 
Transfer zwischen Stufe 1
und Stufe 2
Transfer zwischen Stufe 2
und Stufe 3
Transfer zwischen Stufe 1
und Stufe 3
POCI
in EUR Mio.
Zu Stufe 2 von Stufe 1
Zu Stufe 1 von Stufe 2
Zu Stufe 3 von Stufe 2
Zu Stufe 2 von Stufe 3
Zu Stufe 3 von Stufe 1
Zu Stufe 1 von Stufe 3
Zu Ausgefallen von Nicht-Ausgefallen
Zu Nicht-Ausgefallen von Ausgefallen
Dez 2023
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Regierungen
 
0,3
1,9
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Finanzinstitute
 
5,2
0,2
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Nicht finanzielle Gesellschaften
793,7
298,0
42,3
7,3
55,8
0,0
0,0
0,0
Haushalte
 
 
157,9
104,6
15,3
0,7
10,6
0,1
0,0
0,1
Gesamt
 
 
957,0
404,6
57,6
8,0
66,4
0,1
0,0
0,1
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2022
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Regierungen
 
2,9
0,1
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Finanzinstitute
 
0,5
1,8
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Nicht finanzielle Gesellschaften
905,3
311,0
37,6
2,6
36,3
0,0
0,0
0,0
Haushalte
 
 
193,9
128,7
9,7
5,9
5,3
0,1
0,1
0,1
Gesamt
 
 
1.102,5
441,6
47,3
8,5
41,6
0,1
0,1
0,1
Die Bruttobuchwerte von Krediten und Darlehen an Kunden AC, die während des Jahres 2023 erstmalig angesetzt und bis zum 31. Dezember 2023 nicht vollständig ausgebucht wurden, belaufen sich zum Jahresende auf EUR 2.128,5 Mio. (2022: EUR 2.642,6 Mio.). Die Bruttobuchwerte von Krediten und Darlehen an Kunden AC, die zum 1. Jänner 2023 gehalten und während des Jahres 2023 vollständig ausgebucht wurden, beliefen sich auf EUR 1.125,1 Mio. (2022: EUR 909,6 Mio.).
Für im Jahr 2023 als POCI klassifizierte Kredite und Darlehen an Kunden AC, belief sich der nicht abgezinste Betrag von über die Laufzeit erwarteten Kreditverlusten, der beim erstmaligen Ansatz berücksichtigt wurde, auf EUR -0,2 Mio. (2022: EUR -0,5 Mio.).
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte – Schuldinstrumente:
Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken - gehaltene Schuldinstrumente
in EUR Mio.
Stand zum
Zugänge
Ausbuchungen
Transfer zwischen Stufen
Sonstige Änderungen im Kreditrisiko (netto)
Sonstige
Stand zum
 
 
 
 
Jän 2023
 
 
 
 
 
Dez 2023
Stufe 1
 
 
0,0
0,0
0,0
0,2
0,0
-0,2
0,0
Stufe 2
 
 
-0,1
0,0
0,0
-0,1
0,0
0,1
-0,1
Stufe 3
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
 
 
-0,1
0,0
0,0
0,1
-0,1
-0,2
-0,2
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Jän 2022
 
 
 
 
 
Dez 2022
Stufe 1
 
 
-0,2
0,0
0,0
0,5
0,2
-0,3
0,0
Stufe 2
 
 
-0,7
0,0
0,0
-0,3
0,6
0,9
-0,1
Stufe 3
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
 
 
-0,9
0,0
0,0
0,2
0,8
0,6
-0,1
Ein wesentlicher Grund für die Änderung von Wertberichtigungen in der Berichtsperiode ist der Wechsel der zugrunde liegenden Schuldverschreibungen FVOCI zwischen verschiedenen Stufen. Die Bruttobuchwerte von Schuldverschreibungen FVOCI, die zum 31. Dezember 2023 einer anderen Stufe als zum 1. Jänner 2023 (oder zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes, falls im Laufe des Jahres erworben) zugeordnet wurden, sind wie folgt zusammengefasst:
Transfers zwischen Stufe 1 und Stufe 2
in EUR Mio.     Dez 2022Dez 2023
Zu Stufe 2 von Stufe 1     17,33,0
Zu Stufe 1 von Stufe 2     9,113,1
Kreditzusagen und Finanzgarantien
Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken - Kreditzusagen und Finanzgarantien
in EUR Mio.
Stand zum
Zugänge
Ausbuchungen
Transfer zwischen Stufen
Änderungen im Kreditrisiko (netto)
Sonstige
Stand zum
 
 
 
 
Jän 2023
 
 
 
 
 
Dez 2023
Stufe 1
 
 
-2,5
-7,3
1,3
5,8
0,6
0,0
-2,1
Stufe 2
 
 
-9,0
0,0
2,2
-7,8
2,5
0,0
-12,1
Ausgefallen
 
-9,2
0,0
2,4
-0,3
-0,3
0,0
-7,4
Gesamt
 
 
-20,9
-7,3
5,8
-2,2
2,7
0,0
-21,6
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Jän 2022
 
 
 
 
 
Dez 2022
Stufe 1
 
 
-4,6
-10,6
2,5
11,5
-1,4
0,0
-2,5
Stufe 2
 
 
-12,9
0,0
3,2
-14,7
15,4
0,0
-9,0
Ausgefallen
 
-6,0
0,0
0,0
0,0
-3,3
0,0
-9,2
Gesamt
 
 
-23,5
-10,6
5,8
-3,2
10,8
0,0
-20,9
In der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)“ werden auch die durch Zeitablauf bedingten negativen Effekte (Aufzinsung) auf die für die Laufzeit erwarteten Kreditverluste von Kreditzusagen und Finanzgarantien dargestellt.
Seite 95
Ein wesentlicher Grund für die Änderung von Wertberichtigungen in der Berichtsperiode ist der Wechsel der zugrunde liegenden Kreditzusagen und Finanzgarantien zwischen verschiedenen Stufen. Die Nominalwerte von Kreditzusagen und Finanzgarantien, die zum 31. Dezember 2023 einer anderen Stufe als zum 1. Jänner 2023 (oder zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes, falls im Laufe des Jahres erworben) zugeordnet wurden, sind wie folgt zusammengefasst:
Transfers zwischen Stufe 1 und Stufe 2 - Kreditzusagen und Finanzgarantien
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2022
Dez 2023
Transfers zwischen Stufe 1 und Stufe 2
 
 
 
 
456,3
270,5
Zu Stufe 2 von Stufe 1
 
 
 
 
 
347,4
131,6
Zu Stufe 1 von Stufe 2
 
 
 
 
 
108,9
138,9
Transfers zwischen Stufe 2 und Ausgefallen
 
 
 
 
5,8
1,9
Zu Ausgefallen von Stufe 2
 
 
 
 
 
5,5
1,4
Zu Stufe 2 von Ausgefallen
 
 
 
 
 
0,2
0,4
Transfers zwischen Stufe 1 und Ausgefallen
 
 
 
 
0,9
3,7
Zu Ausgefallen von Stufe 1
 
 
 
 
 
0,9
3,7
Zu Stufe 1 von Ausgefallen
 
 
 
 
 
0,1
0,0
39.Szenarien für die Berücksichtigung zukunftsbezogener Informationen und Krisenauswirkungen
Überblick über Szenarien für die Berücksichtigung zukunftsbezogener Informationen
Berücksichtigung zukunftsbezogener Informationen
Die Parameter werden dahingehend festgelegt, dass sie das Risiko als zeitpunktbezogenes (point-in-time) Maß unter Berücksichtigung zukunftsbezogener Informationen (forward-looking information FLI) wiedergeben. Dafür werden eine Basisprognose und Alternativszenarien für ausgewählte volkswirtschaftliche Variablen erstellt. Die Alternativszenarien werden, gemeinsam mit der Szenariengewichtung, von den Basisprognosen abgeleitet, die mit wenigen Ausnahmen von der Research-Abteilung der Erste Group erstellt werden. Mithilfe dieser Szenarien werden die „neutralen“ Ausfallwahrscheinlichkeiten (und mit wenigen Ausnahmen auch der Verlust bei Ausfall) durch makroökonomische Modelle, welche eine Verbindung zwischen relevanten makroökonomischen Variablen und Risikotreibern herstellen, angepasst. Es werden dabei dieselben makroökonomischen Modelle wie für interne und regulatorische Stresstests verwendet. Zukunftsbezogene Informationen werden bei der Bestimmung des erwarteten Kreditverlustes in den ersten drei Jahren berücksichtigt. Die Bestimmung der Parameter für die restliche Laufzeit erfolgt unmittelbar ab dem vierten Jahr ausgehend von zyklusbezogenen Beobachtungen.
Somit leitet sich der unverfälschte und szenariengewichtete erwartete Kreditverlust unter Berücksichtigung zukunftsbezogener Informationen von den gewichteten Ergebnissen für jedes makroökonomische Szenario ab. Typische makroökonomische Variablen sind etwa das reale Bruttoinlandsprodukt, die Arbeitslosenquote, die Inflationsrate, Produktionsindizes und Marktzinsen.
Die Auswahl der Variablen hängt auch von der Verfügbarkeit zuverlässiger Prognosen für den jeweiligen lokalen Markt ab. Der Hauptindikator für die Schätzung der wirtschaftlichen Entwicklung und Grundlage für die Ableitung alternativer Szenarien ist das BIP. Darüber hinaus gingen die wirtschaftlichen Auswirkungen des Krieges in der Ukraine mit einem Anstieg der Inflation bzw. der Zinssätze einher. Die Sparkassengruppe passte die Makro-Shift-Modelle an, um die erwarteten Auswirkungen auf die Kreditrisikoparameter widerzuspiegeln. Die Angaben basieren auf der Relevanz im Makro-Shift-Modell.
Die Sparkassengruppe hat im vierten Quartal 2023 den Einfluss zukunftsbezogener Informationen anhand der veröffentlichten Prognosen für Basis-, Negativ- und Positiv-Szenarien überprüft. Es wurde beschlossen, die Eintrittswahrscheinlichkeit der Basisprognose aufgrund der instabilen Entwicklung der geopolitischen Situation infolge des Krieges in der Ukraine bei 40 % zu belassen. Des Weiteren wurden Annahmen vom umfassenden Stresstest-Szenario beim Entwurf von Negativszenarien hinzugefügt. Diese Modellanpassungen wurden vorgenommen, um der erhöhten Unsicherheit der makroökonomischen Prognosen, höheren Abwärtsrisiken und deren Auswirkungen auf ECL Rechnung zu tragen, die sich aus der instabilen geopolitischen Lage Krieg in der Ukraine – ergeben.
Durch ESG-Risiken (Environmental, Social and Governance Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) ist die Sparkassengruppe mit zusätzlichen Herausforderungen konfrontiert. Zurzeit wird analysiert, wie diese Risiken bei der Bemessung des erwarteten Kreditverlustes berücksichtigt werden können. In der Risikomaterialitätsbeurteilung werden Klima- und umweltbezogene Risiken als mittel und demnach als wesentlich eingestuft, die Sparkassengruppe erwartet aber erst mittel- bis längerfristig größere Auswirkungen auf das Kreditrisiko. Kurzfristig wurden daher für das Jahr 2023 keine Schätzungen von Expert:innen für ESG-Risiken in die Berechnungen der erwarteten Kreditverluste einbezogen.
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Kollektive Bewertung
Aufgrund der Unsicherheit durch den Krieg in der Ukraine und die Energiekrise wandte die Sparkassengruppe Ende Dezember 2023, neben der Standardbewertung von zukunftsbezogenen Informationen, eine kollektive Beurteilung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos (Stage-Overlays) an, d. h. die Verschiebung in Stufe 2 auf der Grundlage vordefinierter Portfoliomerkmale. Diese Vorgehensweise wurde mit allen Geschäftsbereichen abgestimmt.
Krieg in der Ukraine und Energiekrise
Der Krieg zwischen der Ukraine und Russland verschärfte die Herausforderungen sowohl für die Risiko- als auch für die Geschäftsbereiche, durch einen starken Anstieg bei den Energiepreisen einerseits und Unterbrechungen von Lieferketten andererseits. Die Energiepreisentwicklung hatte Einfluss auf unterschiedliche Branchen, vor allem jene mit energieintensiven Produktionsprozessen, aber ebenso auf solche mit hohen Treibstoffkostenanteilen. Im Fall von Unterbrechungen der Lieferketten haben betroffene Unternehmen durch unterschiedliche Maßnahmen zur Absicherung des Betriebs und der Liquidität gegengesteuert (u. a. aktives Betriebsmittelmanagement, gezielter Lageraufbau, Produktionsdrosselung, Nachverhandlungen mit Abnehmer:innen etc.), in manchen Fällen auch durch Vereinbarung kurzfristiger Überbrückungsfinanzierungen durch ihre Bank. Die angeführten Entwicklungen fließen in die regelmäßige Aktualisierung der Branchenstrategien mit ein.
Die Sparkasse Oberösterreich hat Regeln für die kollektive Stufenbewertung aufgrund des Krieges in der Ukraine (Ukraine-Krieg-Overlays) als eine Kombination von konjunkturabhängigen Branchen (zyklische Branchen) und einjährigen Ausfallwahrscheinlichkeiten nach IFRS eingeführt. Diese Regeln wurden zusätzlich zu den bestehenden Kriterien definiert, die im Abschnitt „Bestimmung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos“ unter „Qualitative Kriterien“ erwähnt wurden (Identifizierung der Stufe 2 für geopolitische Risiken auf Basis von Frühwarnsignalen und negativen Informationen).
Aufgrund der Verwerfungen auf dem Energiemarkt mit Auswirkungen auf die Verfügbarkeit und die Preise von Gas und anderen Energieformen hat die Sparkasse Oberösterreich, zusätzlich zu den zyklischen Branchen, eine kollektive Stufenbewertung für Energieabhängigkeit eingeführt. Es wurden Effekte in zweifacher Ausprägung identifiziert: Konsequenzen von Gasrationierung und Gasknappheit für Kund:innen entweder aufgrund energieintensiver Produktionsprozesse oder durch die Abhängigkeit von Gas als primärem Input in ihren Geschäftsprozessen. Alle Kunden, die zu diesen Branchen / Teilbranchen gehören, wurden in Stufe 2 überführt.
Auswirkungen auf den erwarteten Kreditverlust
Nachfolgend werden die Auswirkungen der Stage-Overlays und der zukunftsbezogenen Informationen sowohl auf die Verschiebung von Kreditrisikovolumen in Stufe 2 als auch den daraus resultierenden Anstieg der Wertberichtigungen beschrieben.
Das Kreditrisikovolumen in Stufe 2 aufgrund der Anwendung von kollektiven Stufenbewertungen für zyklische Branchen ausgelöst durch den Ukraine-Krieg wird für 31. Dezember 2023 mit EUR 907,0 Mio. ausgewiesen; dadurch sind zusätzliche Wertberichtigungen in Höhe von EUR 5,0 Mio. angefallen. Die kollektiven Stufenbewertungen aus Gründen der Verwerfungen auf den Energiemärkten verursachten per 31. Dezember 2023 einen Anstieg des Stufe 2-Volumens um EUR 687,0 Mio. sowie weitere Wertberichtigungen in Höhe von EUR 4,4 Mio.
Zusammensetzung der Wertberichtigungen
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
 
Dez 2022
Dez 2023
Wertberichtigungen
 
 
 
 
 
 
164,0
179,1
Wertberichtigungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien
 
 
 
 
22,3
23,4
Rückstellungen für andere Zusagen
 
 
 
 
 
0,0
0,0
Gesamt
 
 
 
 
 
 
186,2
202,5
Seite 97
40.Restrukturierungen, Neuverhandlungen und Forbearance
Forbearance-Zugeständnisse umfassen vertragliche Änderungen der mit den Kund:innen vereinbarten Kredittilgungskonditionen. Diese umfassen: Reduzierung der Rückzahlungsraten, Laufzeitverlängerung, Herabsetzung oder Erlass der Zinsen, Herabsetzung oder Erlass des Kreditbetrags, Umstellung eines revolvierenden Kredits auf Ratenzahlung und/oder andere.
Als Forbearance-Zugeständnisse gelten Restrukturierungen, bei denen gegenüber denjenigen Kund:innen Zugeständnisse gemacht werden, die aufgrund bestehender oder erwarteter finanzieller Schwierigkeiten Gefahr laufen, den vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen zu können. Die Kreditnehmer:innen sind in finanziellen Schwierigkeiten, wenn einer der folgenden Umstände vorliegt:
die Kund:innen waren in den vergangenen 3 Monaten um mehr als 30 Tage im Rückstand;
die Kund:innen wären ohne Forbearance 30 Tage oder mehr im Rückstand;
die Kund:innen sind als notleidend/ausgefallen eingestuft;
die Kund:innen würden ohne Forbearance-Maßnahme notleidend werden.
Zusätzlich für Non-Retail Kund:innen gelten:
Kund:innen mit Frühwarnsignalen;
Kund:innen haben eine verschlechterte wirtschaftliche Situation, welche zu einer Herabstufung des internen Ratings führt;
Kund:innen mit einer erhöhten Ausfallwahrscheinlichkeit.
Forbearance-Zugeständnisse führen zum Performing-Forbearance-Status und liegen vor, wenn eine der folgenden Bestimmungen erfüllt ist:
eine Anpassung/Refinanzierung des Vertrags wäre nicht eingeräumt worden, wenn sich die Kund:innen nicht in finanziellen Schwierigkeiten befunden hätten;
die Vertragsbedingungen des angepassten/refinanzierten Vertrags fallen im Vergleich zu den bisherigen Vertragsbedingungen zu Gunsten der Kund:innen aus;
der angepasste/refinanzierte Vertrag enthält günstigere Vertragsbedingungen als andere Kund:innen mit ähnlichem Risikoprofil vom selben Institut erhalten hätten;
Inanspruchnahme einer bedingten Vertragsbedingung;
Verzicht auf eine wesentliche finanzielle oder nicht-finanzielle Vertragsbestimmung.
Der Performing-Forbearance-Status kann aufgehoben werden und das Konto als Konto ohne Forbearance-Status geführt werden, wenn alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
mindestens zwei Jahre sind seit der Einstufung der Forderung als Performing-Forbearance vergangen (Bewährungs-/Probezeitraum);
im Rahmen der Rückzahlungsvereinbarung im Forbearance-Status wurden regelmäßig mindestens 50 % der ursprünglichen Rate vor Forbearance (entspricht einer wesentlichen Rückzahlung) über mindestens den halben Bewährungs-/Probezeitraum bezahlt (bei Retailkund:innen);
es wurden über mindestens den halben Bewährungs-/Probezeitraum regelmäßige Kreditrückzahlungen in nennenswerter Höhe getätigt (bei Nicht-Retail Kund:innen)
eine wesentliche Rückzahlung beinhaltet für alle Segmente (Retail und Nicht-Retail) den Betrag, welcher vor Gewährung der Forbearance-Maßnahme überfällig war bzw. welcher abgeschrieben wurde;
sämtliche Forderungen der Kund:innen sind am Ende des Bewährungs-/Probezeitraumes weniger als 30 Tage überfällig.
Seite 98
Performing-Forbearance-Forderungen gelangen in den Non-Performing-Status, wenn im Beobachtungszeitraum von mindestens zwei Jahren nach Einstufung in den Forbearance-Status mindestens einer der folgenden Punkte erfüllt ist:
vollständiger oder teilweiser Verzicht einer Forderung durch (Teil-) Abschreibung;
eine weitere Forbearance-Maßnahme wird ergriffen;
die Kund:innen geraten hinsichtlich einer Forderung im Forbearance-Status in einen Rückstand von mehr als 30 Tagen und waren in der Vergangenheit bereits in der Non-Perfoming Forbearance-Kategorie eingestuft;
die Kund:innen erfüllen eine der in der Ausfalldefinition festgelegten Kriterien;
für Unternehmen, wenn keine finale Restrukturierung/Sanierung innerhalb von 18 Monaten nach der ersten Forbearance-Maßnahme vereinbart werden kann
Der Non-Performing-Forbearance-Status kann aufgehoben und in den Status Performing auf Bewährung/Probe übergeleitet werden, wenn kein Grund für eine Einstufung als notleidend vorliegt und folgende Bedingungen erfüllt sind:
es ist mindestens ein Jahr vergangen
seitdem die Forderung als Non-Performing Forbearance eingestuft wurde;
seitdem weitere Forbearance-Maßnahmen gewährt wurden;
seit dem Stundungsende;
seit der Einstufung der Kund:innen als notleidend;
die Forderung wurde nicht aufgrund von Forbearance-Maßnahmen als non-performing eingestuft;
die Kreditnehmer:innen haben die Fähigkeit bewiesen, die Vertragsbedingungen nach Wegfall der Forbearance-Einstufung zu erfüllen.
Ausfalldefinition
Die Einstufung als notleidend wurde gruppenweit an die Ausfalldefinition angepasst.
Die Erheblichkeitsschwelle für die Ermittlung von 90 Tage überfälligen Forderungen wird für bilanzielle Risikopositionen auf Kundenebene angewendet und täglich mit der gruppenweit definierten Erheblichkeitsschwelle verglichen (außer die lokale Aufsichtsbehörde schreibt andere Schwellenwerte vor):
für Retail-Kund:innen besteht ein absoluter Schwellenwert von EUR 100,- und ein relativer Schwellenwert von 1 %;
für Nicht-Retail-Kund:innen besteht ein absoluter Schwellenwert von EUR 500,- und ein relativer Schwellenwert von 1 %.
Forbearance-Maßnahmen
in EUR Mio.
 
 
Kreditrisikovolumen (Brutto)
Nicht Notleidend (performing)
Notleidend (non performing)
Dez 2023
 
 
 
 
 
Forderungen außer Held for Trading
 
225,5
86,7
138,8
Kreditzusagen
 
 
8,4
2,8
5,6
Gesamt
 
 
233,9
89,5
144,3
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2022
 
 
 
 
 
Forderungen außer Held for Trading
 
171,5
86,4
85,2
Kreditzusagen
 
 
5,9
2,4
3,5
Gesamt
 
 
177,4
88,8
88,7
Seite 99
41.Notleidendes Kreditrisikovolumen und Wertberichtigungen
Eine Definition des als notleidend klassifizierten Kreditrisikovolumens befindet sich im Unterabschnitt „Klassifizierung des Kreditrisikos“. Wertberichtigungen beinhalten Wertberichtigungen für Schuldinstrumente, Wertberichtigungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien (alle Wertberichtigungen im Anwendungsbereich von IFRS 9) sowie Rückstellungen für andere Zusagen.
Notleidende Kredite und Darlehen an Kunden nach Business Segmenten und Deckung durch Wertberichtigungen und Sicherheiten
 
 
Notleidend
Kundenkredite
Wertberichti-
gungen
Sicherheiten
für NPL
NPL-Quote
NPL
Deckungs-
quote
NPL-
Besicherungs-
quote
in EUR Mio.
Gesamt
AC
Gesamt
AC
AC
Gesamt
AC
Gesamt
AC
AC
Gesamt
AC
Dez 2023
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Retail
74,2
74,2
3.816,0
3.815,9
45,3
35,9
35,9
1,9%
1,9%
61,0%
48,4%
48,4%
Corporate Banking
206,5
206,5
5.750,8
5.750,7
132,3
117,1
117,1
3,6%
3,6%
64,1%
56,7%
56,7%
Treasury
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
Corporate Center
0,0
0,0
278,6
278,6
0,5
0,0
0,0
0,0%
0,0%
100,0%
0,0%
0,0%
Gesamt
280,8
280,7
9.845,5
9.845,2
178,0
153,0
153,0
2,9%
2,9%
63,4%
54,5%
54,5%
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2022
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Retail
70,3
70,3
4.199,5
4.199,3
48,2
35,2
35,2
1,7%
1,7%
68,6%
50,0%
50,0%
Corporate Banking
144,1
144,0
5.495,6
5.495,4
112,9
52,3
52,3
2,6%
2,6%
78,4%
36,3%
36,3%
Treasury
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
Corporate Center
0,0
0,0
206,4
206,4
1,9
0,0
0,0
0,0%
0,0%
100,0%
0,0%
0,0%
Gesamt
214,4
214,3
9.901,6
9.901,2
163,0
87,4
87,4
2,2%
2,2%
76,1%
40,8%
40,8%
Kundenkredite (brutto), notleidende Kredite und Sicherheiten beinhalten zu fortgeführten Anschaffungskosten und erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte.
Bei den Krediten und Darlehen an Kund:innen errechnet sich die NPL-Quote aus der Division der notleidenden Kredite und Forderungen an Kund:innen durch die Summe aller Kredite und Forderungen an Kund:innen und weicht daher von der im Abschnitt „Kreditrisikovolumen“ angegebenen NPE-Quote ab. Bei den Sicherheiten für notleidende Kredite und Forderungen an Kund:innen handelt es sich zum überwiegenden Teil um Immobilien.
Der Deckungsgrad der NPL ergibt sich aus der Division der gesamten Wertberichtigungen durch den Bruttobuchwert der notleidenden Kredite und Forderungen an Kund:innen. Sicherheiten werden nicht berücksichtigt.
Die NPL-Quote stieg gegenüber dem Jahr 2022 von 2,2 % auf 2,85 % per 31.12.2023 an. Das Jahr 2023 war durch ein schwieriges volkswirtschaftliches Umfeld, insbesondere durch Zinsanstiege, allgemeine Kostensteigerungen, hohe Inflation und durch ein schwaches Wirtschaftswachstum geprägt.
42.Ausführliche Analyse von Krediten und Darlehen an Kunden
Die Tabellen auf den folgenden Seiten stellen die Struktur des Bestands an Kundenkrediten unter Ausschluss von Krediten an Zentralbanken und Kreditinstituten, nach unterschiedlichen Kategorien dar. Kredite an Kund:innen umfassen:
Kredite und Darlehen an Kunden zu FVPL;
Kredite und Darlehen an Kunden zu AC;
Forderungen aus Finanzierungsleasing;
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen.
Die Darstellung erfolgt zum Bruttobuchwert ohne Berücksichtigung von Wertberichtigungen und Sicherheiten.
Auf den nachfolgenden Seiten erfolgt eine Aufgliederung von Krediten und Darlehen an Kund:innen nach unterschiedlichen Kriterien.
Seite 100
Kredite und Darlehen an Kunden nach Business Segmenten und Risikokategorien
in EUR Mio.
 
 
 
Niedriges Risiko
Anmerkungsbedürftig
Erhöhtes Risiko
Notleidend
Gesamt
Dez 2023
 
 
 
 
 
 
 
 
Retail
 
 
 
3.344,2
263,3
99,7
108,8
3.816,0
Corporate Banking
 
 
 
5.039,8
396,8
150,2
164,0
5.750,8
Treasury
 
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Corporate Center
 
 
 
244,2
19,2
7,3
7,9
278,6
Gesamt
 
 
 
8.628,2
679,4
257,2
280,8
9.845,5
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2022
 
 
 
 
 
 
 
 
Retail
 
 
 
3.673,2
349,0
107,0
70,3
4.199,5
Corporate Banking
 
 
 
4.969,8
299,6
82,2
144,1
5.495,6
Treasury
 
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Corporate Center
 
 
 
206,4
0,0
0,0
0,0
206,4
Gesamt
 
 
 
8.849,4
648,6
189,2
214,4
9.901,6
Kredite und Darlehen an Kunden zu AC nach Business Segmenten und IFRS 9 Anforderungen
in EUR Mio.
 
 
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Gesamt
Dez 2023
 
 
 
 
 
 
 
Retail
 
 
2.999,3
707,8
108,3
0,0
3.816,0
Corporate Banking
 
4.520,0
1.066,7
163,2
1,6
5.750,8
Treasury
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Corporate Center
 
219,0
51,7
7,9
0,0
278,6
Gesamt
 
 
7.738,3
1.826,2
279,4
1,6
9.845,5
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2022
 
 
 
 
 
 
 
Retail
 
 
3.666,9
457,6
74,7
0,2
4.199,4
Corporate Banking
 
4.250,3
1.105,4
138,4
1,3
5.495,4
Treasury
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Corporate Center
 
184,2
22,3
0,0
0,0
206,5
Gesamt
 
 
8.101,4
1.585,2
213,1
1,5
9.901,2
Stufe 1 und Stufe 2 umfassen keine wertgeminderten Kredite und Darlehen, während Stufe 3 wertgeminderte Kredite und Darlehen beinhaltet. POCI-Kredite sind finanzielle Vermögenswerte, die bereits bei Erwerb oder Ausreichung eine beeinträchtigte Bonität aufweisen.
Die ausgefallenen POCI-Kredite belaufen sich auf EUR 1,6 Mio. (2022: EUR 1,5 Mio.).
Im Folgenden werden die notleidenden Kredite und Darlehen an Kund:innen (non-performing loans NPL), aufgegliedert nach Berichtssegmenten, den Wertberichtigungen für Kundenkredite (alle Wertberichtigungen für Kredite und Darlehen an Kund:innen im Anwendungsbereich von IFRS 9) und den Sicherheiten für notleidende Kredite dargestellt. Angeführt werden auch die NPL-Quote, die NPL-Deckungsquote (exklusive Sicherheiten) und die NPL-Besicherungsquote.
Kredite und Darlehen an Kunden zu AC und Deckung durch Wertberichtigungen nach Business Segmenten und IFRS 9 Anforderungen
 
 
 
 
Kredite an Kunden
Wertberichtigungen
Deckungsquote
in EUR Mio.
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Dez 2023
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Retail
 
 
2.999,3
707,8
108,3
0,0
2,0
14,5
28,4
0,0
2,1%
26,2%
0,0%
Corporate Banking
 
4.520,0
1.066,7
163,2
1,6
4,0
24,3
104,4
0,0
2,3%
64,0%
0,0%
Treasury
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0%
0,0%
0,0%
Corporate Center
 
219,0
51,7
7,9
0,0
0,5
0,0
0,0
0,0
0,0%
0,0%
0,0%
Gesamt
 
 
7.738,3
1.826,2
279,4
1,6
6,4
38,8
132,8
0,0
2,1%
47,5%
0,0%
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2022
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Retail
 
 
3.666,9
457,6
74,7
0,2
2,6
15,0
31,6
0,0
3,3%
42,3%
0,0%
Corporate Banking
 
4.250,3
1.105,4
138,4
1,3
3,8
25,3
77,3
0,0
2,3%
55,9%
0,0%
Treasury
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0%
0,0%
0,0%
Corporate Center
 
184,2
22,3
0,0
0,0
0,2
1,8
0,0
0,0
8,0%
0,0%
0,0%
Gesamt
 
 
8.101,4
1.585,2
213,1
1,5
6,5
42,0
108,9
0,0
2,6%
51,1%
0,0%
Seite 101
43.Marktrisiko
Marktrisiko ist die Gefahr eines Verlustes, der aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen und von diesen abgeleiteten Parametern eintreten kann. Diese Marktwertveränderungen können in der Gewinn- und Verlustrechnung, in der Gesamtergebnisrechnung oder in den stillen Reserven aufscheinen. In der Sparkasse Oberösterreich wird das Marktrisiko in Zinsrisiko, Credit-Spread-Risiko, Währungsrisiko, Aktienrisiko und Volatilitätsrisiko unterteilt. Betroffen sind sowohl Handels- wie auch Bankbuchgeschäfte.
Eingesetzte Methoden und Instrumente
In der Sparkasse Oberösterreich erfolgt die Schätzung von potenziellen Verlusten, die durch Marktbewegungen entstehen können, mittels der Maßzahl „Value at Risk“ (VaR). Der VaR beschreibt den maximal erwarteten Verlust bei einer vorgegebenen Wahrscheinlichkeit (das Konfidenzintervall) während einer bestimmten Behaltedauer basierend auf einem historisch beobachteten Marktumfeld.
Die Berechnung erfolgt nach der Methode der historischen Simulation mit einem einseitigen Konfidenzniveau von 99 %, einer Haltedauer von einem bzw. von zehn Tagen und einem Simulationszeitraum von zwei Jahren. Der VaR beschreibt, welcher Verlust mit einer vorgegebenen Wahrscheinlichkeit dem Konfidenzniveau innerhalb einer bestimmten Haltedauer der Positionen bei historisch beobachteten Marktbedingungen maximal zu erwarten ist.
Mittels Backtesting erfolgt eine ständige Überprüfung der Gültigkeit der statistischen Methoden. Dabei wird mit einem Tag Verzögerung überprüft, ob die Modellvorhersagen über den Verlust eingetreten sind. Bei einem Konfidenzniveau von 99 % soll der tatsächlich an einem Tag aufgetretene Verlust statistisch gesehen nur zwei bis drei Mal pro Jahr (1 % von ca. 250 Werktagen) den VaR überschreiten.
Eine bekannte Einschränkung des VaR-Ansatzes ist, dass zum einen das Konfidenzniveau mit 99% beschränkt ist, zum anderen berücksichtigt das Modell nur jene Marktszenarien, die jeweils innerhalb des historischen Simulationszeitraumes beobachtet wurden, und berechnet darauf basierend den VaR für die gegenwärtigen Positionen der Bank. Um diese Einschränkungen zu berücksichtigen und um die darüber hinaus möglichen extremen Marktsituationen, die nicht durch den VaR-Ansatz abgedeckt werden, beleuchten zu können, werden in der Sparkasse Oberösterreich Stresstests durchgeführt. Dieses Tests berücksichtigen insbesondere Marktbewegungen von geringer Wahrscheinlichkeit aber hoher Auswirkung.
Die Stresstests werden nach mehreren Methoden durchgeführt.
Stressszenarien werden berechnet, in denen einzelne Marktfaktoren extremen Bewegungen ausgesetzt werden. Solche Szenarien werden in der Sparkasse Oberösterreich für Zinssätze, Aktienkurse, Wechselkurse und Volatilitäten berechnet.
„Historical Worst Case“ ist von der Value-at-Risk Berechnung abgeleitet, es wird aber ein Konfidenzniveau von 100 % zugrunde gelegt, das heißt, es wird der absolut schlechteste Wert der Simulationszeitreihe als Ergebnis herangezogen.
Methoden und Instrumente zur Risikominderung
In der Sparkasse Oberösterreich werden Marktrisiken mittels Limits auf mehreren Ebenen gesteuert. Das Gesamtlimit auf Basis von Value-at-Risk wird vom Gesamtvorstand beschlossen.
Alle Marktrisikoaktivitäten des Handelsbuches sind mit Risikolimits versehen, die in ihrer Gesamtheit statistisch gesehen mit dem VaR-Gesamtlimit konsistent sind. Das VaR-Limit wird dabei in einem Top-down-Verfahren an die einzelnen Handelseinheiten zugeteilt. Dies erfolgt bis zur Ebene einzelner Handelsgruppen. Zusätzlich werden Sensitivitätslimits und Volumenslimits vergeben. Diese gelten parallel zu den VaR Limits.
Die Einhaltung der Limits wird durch das Strategische Risikomanagement überprüft. Die Überwachung der Sensitivitätslimits und Volumenslimits erfolgt während jedes Handelstages. Ad-hoc Limitauswertungen können auch durch die einzelnen Händler:innen angefordert werden.
Der VaR wird auf Gesamtbankebene täglich berechnet und sowohl den einzelnen Händler:innen und den Leiter:innen der einzelnen Handelseinheiten als auch dem Vorstand zur Verfügung gestellt.
Die Berechnung des VaR der Bankbuchpositionen (BB-VaR) für den ICAAP basiert auf 250.000 historischen Szenarien mit einer theoretischen Halteposition von 1 Jahr und einem Konfidenzniveau von 99,92 %.
Limite für die Zinsrisikokennzahlen Economic Value of Equity und Nettozinsertrag werden im Zuge der Validierung des „Risk Appetite Statements“ (RAS) festgelegt. Die Limit Überwachung wird durch das Strategische Risikomanagement durchgeführt. Im Falle einer Limit Verletzung tritt die Limit Escalation Procedure in Kraft.
Seite 102
Analyse des Marktrisikos
Die folgende Tabelle zeigt die Value at Risk-Werte (Konfidenzniveau 99 %, gleichgewichtete Marktdaten, Haltedauer 1 Tag).
Value at Risk des Bankbuchs und des Handelsbuchs
in EUR Mio.
 
 
Gesamt
Zinsen
Währung
Aktien
Credit Spread
Volatilität
VaR Dez 2023
 
 
4,3
3,6
1,8
1,2
1,3
0,1
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
VaR Dez 2022
 
 
7,9
7,4
1,0
1,3
1,9
0,1
Zinsänderungsrisiko des Bankbuchs
Zinsänderungsrisiko bedeutet das Risiko negativer Veränderungen des Barwertes sowie der Erträge von Finanzinstrumenten aufgrund von Veränderungen der Marktzinsen. Dieses Risiko entsteht bei Inkongruenz der Laufzeiten bzw. der Zinsanpassungszeitpunkte von Aktiva und Passiva einschließlich Derivaten.
Zur Feststellung des Zinsrisikos werden alle Finanzinstrumente, einschließlich der außerbilanziellen, verwendet, um die Auswirkung von bestimmten Zinsszenarien auf den Barwert sowie den Ertrag zu ermitteln. Limits und Grenzwerte sind für beide Sichtweisen des Zinsänderungsrisikos des Bankbuchs, die Veränderungen der Barwerte sowie die Veränderungen der Erträge implementiert. Positionen ohne vertraglich fixierte Laufzeit oder Zinsanpassung, wie beispielsweise Sichteinlagen und Überziehungen, werden modelliert. Für Positionen, bei denen die Kund:in das Recht besitzt, vorzeitige Zahlungen zu tätigen, werden Vorauszahlungsmodelle angewandt.
Zur Aktualisierung und Verlängerung der verfügbaren Datenzeitreihen für die Modellentwicklung wurden im Jahr 2022 die gruppenweiten Verhaltensmodelle für Sichteinlagen und vorzeitige Kreditrückzahlungen unter Verwendung aktueller Daten überarbeitet und implementiert.
Für die interne Risikorechnung sowie für das aufsichtsrechtliche Zinsrisikomaß wird die maximale Zinsänderung nach unten gemäß Anhang III der EBA Leitlinien zur Steuerung des Zinsänderungsrisiko bei Geschäften des Anlagebuchs angewendet. Aufgrund der angestiegenen Zinsen, besonders in den Währungen EUR, USD und CZK werden die Floors jedoch zunehmend irrelevant.
Wechselkursrisiko
Risiken aus offenen Fremdwährungspositionen sind Wechselkursrisiken, die aus einer Inkongruenz von Aktiva und Passiva oder währungsbezogenen Finanzderivaten entstehen. Im Handelsbuch können diese Risiken ihren Ursprung in kundenbezogenen Transaktionen oder dem Handel haben und unterliegen täglicher Überwachung und Steuerung. Das Fremdwährungsrisikovolumen ist durch aufsichtsrechtliche und interne Limits beschränkt. Die internen Limits werden vom Vorstand festgelegt.
Offene Fremdwährungspositionen durch kundenbezogene Transaktionen stellen in der Sparkasse Oberösterreich keinen wesentlichen Faktor dar, da beinahe sämtliche Fremdwährungskredite über CHF-Repogeschäfte bzw. FX Swaps refinanziert werden.
Credit-Spread-Risiko
Das Credit-Spread-Risiko ist das Risiko der negativen Veränderung des Marktwertes von Finanzinstrumenten aufgrund von Veränderungen der Bonität einer Emittent:in, die am Markt wahrgenommen werden. Die Sparkasse Oberösterreich ist dem Credit-Spread-Risiko im Zusammenhang mit ihrem Wertpapierportfolio ausgesetzt, und zwar sowohl im Handels- als auch im Bankbuch.
Das emittentenspezifische Risiko wird in Säule 1 der regulatorischen Eigenkapitalanforderungen durch die Standardmethode abgebildet. Für das spezifische Risiko des Handelsbuchs in Säule 2 wird ein VaR-Ansatz verwendet.
Die Berechnung des Credit-Spread-Risikos für die ICAAP-Berechnung für die Wertpapiere des Bankbuchs erfolgt auf Basis einer historischen Simulation. Dabei wird der maximale (hypothetische) Wertverlust, der durch Credit-Spread-Risikofaktoren über einen Zeithorizont von einem Jahr auftreten kann, ermittelt. Die Berechnung basiert auf Credit-Spread-Sensitivitäten (CR01) und als Risikofaktoren werden Asset Swap Spreads für Staatsanleihen und iTRAXX Credit Default Swap Indizes für Unternehmensanleihen verwendet. Das Ergebnis wird in den ICAAP Berechnungen verwendet, um die entsprechende Kapitalunterlegung für das Bankbuchportfolio zu ermitteln.
Hedging
Das Ziel des Marktrisikomanagements im Bankbuch ist die Optimierung der Risikoposition der Sparkasse Oberösterreich unter Berücksichtigung des Bilanzwertes und des erwarteten Ergebnisses. Entscheidungen werden auf Basis der Bilanzentwicklung, des wirtschaftlichen Umfeldes, der Wettbewerbssituation, des Marktwertrisikos und des Effekts auf das Zinsergebnis sowie die Erhaltung einer adäquaten Liquiditätsposition getroffen. Das für das Management des Zinsänderungsrisikos zuständige Gremium ist das Gremium APM. Das Treasury legt dem Gremium APM Vorschläge zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos vor und setzt die dort getroffenen Entscheidungen um.
Seite 103
Die „Hedging“-Aktivitäten konzentrieren sich gemäß den Zielen des Risikomanagements auf die beiden Hauptsteuerungsgrößen das Zinsergebnis einerseits und das Marktwertrisiko andererseits. Im weiteren Sinn wird unter „Hedging“ eine wirtschaftliche Aktivität zur Minderung von Risiken verstanden, die jedoch nicht zwangsläufig als Sicherungsbeziehung gemäß den relevanten IFRS-Bestimmungen berechtigt. Wenn möglich wird die Bilanzierung von „Hedges“ nach IFRS verwendet, um Bewertungsinkongruenzen aufgrund von Hedging-Aktivitäten zu vermeiden. Im Rahmen der IFRS-konformen Sicherungsbilanzierung finden „Fair Value Hedges“ Verwendung. Zusätzlich wird die Fair Value Option zur Absicherung des Marktrisikos aus wirtschaftlicher Sicht verwendet. Der größte Teil der „Hedges“ innerhalb der Sparkasse Oberösterreich wird zur Absicherung des Zinsrisikos verwendet.
44.Liquiditätsrisiko
Liquiditätsstrategie
2023 blieben Kundeneinlagen die primäre Refinanzierungsquelle der Sparkasse Oberösterreich.
Im Bereich der Eigenemissionen emittierte die Sparkasse Oberösterreich im Jahr 2023 ein Volumen von rund EUR 244 Mio. (2022: EUR 279 Mio.). 2023 führte die Ratingagentur Moodys erstmals ein Pfandbrief-Rating für die Hypothekenpfandbriefe der Sparkasse Oberösterreich durch und vergab das Best-Rating AAA. Es wurden im Jahr 2023 EUR 118 Mio. mittels Hypothekenpfandbriefes platziert.
Die Teilnahme der Sparkasse Oberösterreich an den TLTROs hat sich im Jahr 2023 auf EUR 350 Mio. (2022: EUR 750 Mio.) reduziert.
Liquiditätskennzahlen und Berichte
Das Liquiditätsrisiko wird von der Sparkasse Oberösterreich entsprechend den Grundsätzen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht sowie den europäischen und österreichischen gesetzlichen Rahmenbedingungen Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Verordnung (EU) 2015/61 und Kreditinstitute-Risikomanagementverordnung (KI RMV) in der jeweils aktuell gültigen Fassung betrachtet. Dementsprechend wird zwischen dem Marktliquiditätsrisiko, d. h. dem Risiko, dass die Sparkasse Oberösterreich aufgrund unzureichender Markttiefe oder wegen Marktstörungen nicht in der Lage ist, eine Position zu schließen, und dem Refinanzierungsrisiko unterschieden, d. h. dem Risiko, dass die Bank nicht in der Lage sein wird, erwartete oder unerwartete Verpflichtungen aus gegenwärtigen und zukünftigen Cashflows und Sicherheiten effizient zu erfüllen, ohne dadurch ihr Tagesgeschäft oder ihre Finanzlage zu beeinträchtigen.
Das Refinanzierungsrisiko wird weiter in das Insolvenzrisiko und das strukturelle Liquiditätsrisiko gegliedert. Ersteres ist das kurzfristige Risiko, dass gegenwärtige oder zukünftige Zahlungsverpflichtungen nicht zur Gänze, zeitgerecht und auf wirtschaftlich gerechtfertigte Weise erfüllt werden können, während das strukturelle Liquiditätsrisiko das langfristige Risiko von Verlusten aufgrund einer Änderung der Refinanzierungskosten oder des Bonitätsaufschlags der Sparkasse Oberösterreich betrifft.
Die aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennzahlen der LCR (Liquidity Coverage Ratio) und der NSFR (Net Stable Funding Ratio) sind gut in der Sparkasse Oberösterreich verankert. Die LCR entsprechend der Verordnung (EU) 2015/61 sowie die NSFR gemäß Verordnung (EU) 575/2013 in der jeweils aktuell gültigen Fassung werden in der Sparkasse Oberösterreich auf der bereits oben beschriebenen Plattform berechnet.
Die Berechnung der LCR findet in der Sparkasse Oberösterreich auf täglicher Basis statt und der Bericht an die Aufsicht erfolgt monatlich. Weiters ist die LCR Teil des internen „Risk Appetite Statements“ (RAS). Um eine LCR zu gewährleisten, die komfortabel über dem regulatorischen Limit von 100 % liegt, werden die Limits im RAS entsprechend festgelegt.
Die NSFR wird monatlich berechnet und jedes Quartal an die Aufsicht berichtet. Gleich wie bei der LCR ist die NSFR Teil des internen RAS. Um eine NSFR zu gewährleisten, die komfortabel über dem regulatorischen Limit von 100 % liegt, werden die Limits im RAS entsprechend festgelegt.
Das kurzfristige Liquiditätsrisiko (Insolvenzrisiko) wird durch eine „Survival Period“ Analyse (SPA) gemessen und begrenzt. Diese Analyse gibt jenen maximalen Zeitraum an, den eine Bank in verschiedenen definierten Szenarien, darunter einer schweren kombinierten systematischen und unternehmensspezifischen Krise unter Einbeziehung von liquiden Aktiva überstehen kann. Die zugrunde liegenden Annahmen umfassen drastische Einschränkungen hinsichtlich der Verfügbarkeit von kurz- und langfristigen Kapitalmarktfinanzierungen bei gleichzeitigen signifikanten Abflüssen von Kundeneinlagen. Weiters wird eine erhöhte Inanspruchnahme von Garantien und Kreditzusagen pro Kundengruppe simuliert, und der mögliche zusätzliche Abfluss von Sicherheiten aus besicherten Derivaten in Stressszenarien modelliert. Die SPA deckt einen Stresszeitraum von bis zu 12 Monaten ab. Sie wird wöchentlich und monatlich berechnet.
Die „strukturellen Liquiditäts-Gaps“ werden regelmäßig mittels der internen Liquiditätskennzahl „Structural Liquidity Ratio“ (STRL) berichtet und überwacht. Die STRL wird monatlich berechnet.
Seite 104
Alle oben genannten Metriken und Berichte (LCR, NSFR, SPA und STRL) werden regelmäßig im Gremium Risiko berichtet.
Das Konzentrationsrisiko hinsichtlich der Finanzierungsstruktur sowie der „Counterbalancing Capacity“ (CBC) wird regelmäßig überwacht und an den Regulator gemeldet. Das „Funds Transfer Pricing“ (FTP) der Sparkasse Oberösterreich wird als Steuerungsinstrument für das Management des strukturellen Liquiditätsrisikos verwendet.
Methoden und Instrumente zur Risikominderung
Die Steuerung des kurzfristigen Liquiditätsrisikos erfolgt durch die Limite, die sich aus dem „Survival Period“-Modell, dem internen Stresstest und den internen LCR-Zielen ergeben. Limitüberschreitungen werden an den Vorstand im Zuge des Gremiums Risiko berichtet. Ein weiteres Instrument zur Steuerung des Liquiditätsrisikos in der Sparkasse Oberösterreich ist das FTP-System.
Der umfassende Liquiditätsnotfallplan stellt die Koordination aller in das Liquiditätskrisenmanagement involvierten Parteien im Krisenfall sicher; dieser wird laufend aktualisiert.
Analyse des Liquiditätsrisikos
Das Liquiditätsrisiko in der Sparkasse Oberösterreich wird durch folgende Methoden analysiert.
Liquiditätsdeckungsquote. Die aufsichtsrechtliche LCR wird von der Sparkasse Oberösterreich für die interne Überwachung und Steuerung der Liquiditätsposition verwendet. Um sicherzustellen, dass die LCR sowohl über dem aufsichtsrechtlichen Limit als auch dem internen Limit bleibt, überwacht die Sparkasse Oberösterreich die kurzfristigen Liquiditätszuflüsse und -abflüsse sowie die verfügbare realisierbare Liquidität („counterbalancing capacity“, CBC).
Liquiditätsdeckungsquote
in EUR Mio.      Dez 2022Dez 2023
Liquiditätspuffer      4,1283,913
Netto-Liquiditätsabfluss     1,7781,386
Liquiditätsdeckungsquote     232,1%282,3%
Strukturelle Liquiditäts-Gaps. Die langfristige Liquiditätsposition wird mittels struktureller Liquiditäts-Gaps auf Basis vertraglicher und teilweise modellierter Cashflows aller liquiditätsrelevanter Positionen der Bilanz (sowohl on- als auch off-balance) gesteuert. Sie wird für jede vom Volumen her relevante Währung einzeln berechnet.
Grundsätzlich werden die Cashflows auf Basis der vertraglichen Fälligkeiten bzw. entsprechend dem Tilgungsplan den Laufzeitbändern zugeordnet. Alle Kundenprodukte mit unbestimmter Laufzeit (z. B. Sichteinlagen und Kontokorrentbestände) werden entsprechend einem Abreifungsprofil, basierend auf dem statistisch beobachteten Kundenverhalten, dargestellt.
Realisierbare Liquidität. Diese Aktiva können kurzfristig mobilisiert werden, um potenzielle Abflüsse in einer Krise zu kompensieren. Die Sparkasse Oberösterreich beobachtet regelmäßig ihre realisierbare Liquidität, die aus dem Kassenbestand, den Überschussreserven bei Zentralnotenbanken, sowie aus unbelasteten zentralbankfähigen Aktiva und anderen liquiden Wertpapieren besteht. Die allfälligen Auswirkungen von Repo-Geschäften sowie von Wertpapierleihegeschäften sind entsprechend berücksichtigt.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die realisierbare Liquidität per Ende 2023 und nimmt im Sinne der regulatorischen Anforderungen aus der LCR auch Bezug auf die Zuordnung in hochliquide Aktiva (HQLA).
Realisierbare Liquidität (in EUR Mio.)
 
 
2022
2023
Übersicht 1: Collateral
 
Marktwert (*)
verwendet
frei
Marktwert (*)
verwendet
frei
Anleihen gesamt (c,d,e,f)
 
2.206
213
1.983
90%
2.287
266
2.021
88%
Davon Collateral
 
1.825
50
1.775
97%
1.979
148
1.831
93,0%
EZB fähige Kredite
 
1.070
750
320
30%
1.065
350
715
67%
Gesamtes Collateral
 
2.895
800
2.095
72%
3.045
498
2.547
84%
Übersicht 2: Anleihen & HQLAs
 
Marktwert (*)
verwendet
frei
Marktwert (*)
verwendet
frei
Level 1
Liquiditätsreserve (**)
a
1.467
0
1.467
100%
1.399
0
1.399
100%
Barmittel, anrechenbare Zentralbankguthaben
b
1.273
0
1.273
100%
1.100
0
1.100
100%
Anleihen
c
1.294
40
1.254
97%
1.349
52
1.297
96%
Level 2
Anleihen
d
122
10
112
92%
201
65
136
68%
Sonstige EZB fähige Wertpapiere
e
409
0
490
100%
430
31
399
93%
Nicht EZB fähige Wertpapiere
f
381
163
218
57%
308
118
190
62%
(*) Marktwert entspricht dem tatsächlichen Belehnungswert der Credit Claims
(**) Liquiditätsreserve gemäß BWG §27
Seite 105
Finanzielle Verbindlichkeiten
in EUR Mio.
 
 
Buchwerte
Vertragliche Cashflows
bis 1 Monat
1 - 12 Monate
1 - 5 Jahre
> 5 Jahre
Dez 2023
 
 
 
 
 
 
 
 
Nicht-derivative Verbindlichkeiten
13.671,3
13.957,6
10.598,3
1.030,8
1.015,3
1.309,8
Einlagen von Kreditinstituten
 
949,9
524,8
142,4
365,9
15,6
0,9
Einlagen von Kunden
 
11.203,9
11.646,7
10.455,9
458,3
540,6
191,9
Verbriefte Verbindlichkeiten
 
1.220,0
1.408,4
0,0
138,7
396,8
872,9
Nachrangige Verbindlichkeiten
 
294,0
374,2
0,0
67,9
62,3
244,1
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
3,5
3,5
0,0
0,0
0,0
0,0
Derivative Verbindlichkeiten
 
40,6
25,8
0,4
9,9
11,5
4,0
Eventualverbindlichkeiten
 
0,0
4.526,1
4.526,1
0,0
0,0
0,0
Finanzgarantien
 
 
0,0
2.142,6
2.142,6
0,0
0,0
0,0
Nicht ausgenutzte Kreditrahmen
 
0,0
2.171,1
2.171,1
0,0
0,0
0,0
Andere Zusagen
 
 
0,0
212,4
212,4
0,0
0,0
0,0
Gesamt
 
 
13.711,9
18.509,5
15.124,8
1.040,7
1.026,8
1.313,8
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2022
 
 
 
 
 
 
 
 
Nicht-derivative Verbindlichkeiten
14.080,4
14.377,9
11.202,3
554,1
1.470,0
1.148,1
Einlagen von Kreditinstituten
 
1.244,9
850,8
82,0
1,7
766,0
1,0
Einlagen von Kunden
 
11.482,9
11.885,7
11.094,1
379,1
292,5
120,0
Verbriefte Verbindlichkeiten
 
1.059,9
1.263,2
26,2
163,5
280,6
792,8
Nachrangige Verbindlichkeiten
 
289,4
374,8
0,0
9,7
130,8
234,3
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
3,3
3,4
0,0
0,0
0,0
0,0
Derivative Verbindlichkeiten
 
61,8
65,4
-3,7
14,5
35,7
12,5
Eventualverbindlichkeiten
 
0,0
4.392,6
4.392,6
0,0
0,0
0,0
Finanzgarantien
 
 
0,0
1.872,9
1.872,9
0,0
0,0
0,0
Nicht ausgenutzte Kreditrahmen
 
0,0
2.336,8
2.336,8
0,0
0,0
0,0
Andere Zusagen
 
 
0,0
182,8
182,8
0,0
0,0
0,0
Gesamt
 
 
14.142,2
18.835,9
15.591,2
568,6
1.505,7
1.160,6
In der Tabelle werden die Laufzeiten von vertraglich festgelegten, nicht diskontierten Kapitalzahlungen finanzieller Verbindlichkeiten dargestellt. Zinszahlungen werden lediglich für derivative Verbindlichkeiten berücksichtigt.
45.Operationelles Risiko
Entsprechend Artikel 4 Abs. 52 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) definiert die Sparkasse Oberösterreich operationelle Risiken als die Risiken von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden, einschließlich Rechtsrisiken. Zur Identifikation operationeller Risiken werden sowohl quantitative als auch qualitative Methoden verwendet. Die Verantwortung für das Management operationeller Risiken liegt – wie international üblich – beim Linienmanagement.
Eingesetzte Methoden und Instrumente
Die Basis der quantitativen Verfahren (entspricht Anrechnung in der Risikotragfähigkeitsrechnung) bildet die Eigenmittelunterlegung nach dem konservativen Basisindiktoransatz (BIA).
Neben dem quantitativen Ansatz steht die Befüllung der Schadensfalldatenbank im Mittelpunkt des qualitativen Ansatzes.
Informationen über die Einmeldungen zur Schadensfalldatenbank werden monatlich im Rahmen des Gremiums Risiko an Führungskräfte und den Vorstand berichtet. Einmeldungen zu größeren Schadensfällen werden zur Überprüfung der Arbeitsabläufe der Innenrevision weitergeleitet.
Methoden und Instrumente zur Risikominderung
Weitere angewendete Verfahren inkludieren die Risikobewertungen im Rahmen von Produktprüfungen, Outsourcing-Bewertungen und Risk/Return-Entscheidungen. Die Ergebnisse und vorgeschlagenen Maßnahmen zur Risikoreduktion aus diesen Bewertungen und Prozessen werden an das Linienmanagement berichtet und tragen so zur Reduktion operationeller Risiken bei.
Mithilfe von Versicherungen werden die Aufwendungen für den herkömmlichen Sachversicherungsbereich als auch für bankspezifische Risiken verringert.
Die genannten quantitativen und qualitativen Methoden einschließlich des Versicherungskonzepts und der Modellierung bilden das Operational Risk Framework der Sparkasse Oberösterreich. Informationen über operationelle Risiken werden regelmäßig an den Vorstand gemeldet.
Seite 106
Langfristige Vermögenswerte und sonstige Aktiva
46.Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Sachanlagen
Sachanlagen werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear auf die Restwerte abgeschrieben. Abschreibungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Abschreibung und Amortisation“ erfasst.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nutzungsdauern in Jahren
Gebäude
 
 
 
 
 
 
15-50
Betriebs- und Geschäftsausstattung
 
 
 
 
 
3-10
Personenkraftwagen
 
 
 
 
 
 
5-8
IT-Hardware
 
 
 
 
 
 
4-5
Grundstücke werden nicht planmäßig abgeschrieben.
Gewinne oder Verluste, die aus der Ausbuchung des Vermögenswertes entstehen (ermittelt als Differenz zwischen dem Nettoerlös aus der Veräußerung und dem Buchwert des Vermögenswertes), werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Sonstiger betrieblicher Erfolg“ erfasst.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind Immobilien (Grundstücke oder Gebäude(-teile) bzw. beides , die zur Vermietung und Verpachtung und/oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden in der Bilanz in dem Posten „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“ erfasst.
Der Mietertrag wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien“ erfasst. Die Abschreibung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Abschreibung und Amortisation“ ausgewiesen. Die lineare Abschreibung erfolgt auf Basis der Nutzungsdauer. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von als Finanzinvestition gehaltenen Gebäuden ist ident mit jener von Gebäuden, die unter Sachanlagen bilanziert sind.
Wertminderungen
Die Sparkasse Oberösterreich ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nichtfinanzieller Vermögenswerte vorliegen. Die Werthaltigkeitsprüfung erfolgt auf individueller Ebene des Vermögenswertes, wenn der Vermögenswert Mittelzuflüsse generiert, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte sind. Ein typisches Beispiel sind als Finanzinvestition gehaltene Immobilien.
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Eigene Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
in EUR Mio.
 
 
Eigengenutzte Grund-stücke und Gebäude
BGA/sonstige Sachanlagen
IT-Anlagen (Hardware)
Sachanlagen
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Jän 2022
 
 
103,1
49,0
11,6
163,7
76,5
Zugänge/Zuführung im laufenden Jahr (+)
 
-0,7
8,7
2,0
9,9
0,1
Abgänge (-)
 
 
0,4
-1,1
0,0
-0,7
-0,4
Umklassifizierung (+/-)
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Dez 2022
 
 
102,8
56,6
13,6
172,9
76,2
Zugänge/Zuführung im laufenden Jahr (+)
 
3,0
4,0
1,3
8,3
0,1
Abgänge (-)
 
 
0,0
-2,6
-1,1
-3,7
0,0
Umklassifizierung (+/-)
 
 
4,7
-2,3
0,0
2,4
-2,4
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Dez 2023
 
 
110,5
55,6
13,8
179,8
73,9
Seite 107
Nutzungsrechte: Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
in EUR Mio.  Eigengenutzte Grund-stücke und GebäudeBGA/sonstige SachanlagenIT-Anlagen (Hardware)SachanlagenAls Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Jän 2022  33,50,30,033,90,0
Zugänge/Zuführung im laufenden Jahr (+) 3,50,10,03,70,0
Abgänge (-)  -0,5-0,10,0-0,60,0
Umklassifizierung (+/-)  0,00,00,00,00,0
Dez 2022  36,50,50,037,00,0
Zugänge/Zuführung im laufenden Jahr (+) 9,40,40,09,80,0
Abgänge (-)  -0,9-0,10,0-0,90,0
Umklassifizierung (+/-)  0,00,00,00,00,0
Dez 2023  45,00,80,045,90,0
Kumulierte Abschreibungen
Eigene Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
in EUR Mio. Eigengenutzte Grund-stücke und GebäudeBGA/sonstige SachanlagenIT-Anlagen (Hardware)SachanlagenAls Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Jän 2022 -62,4-28,1-8,6-99,0-30,7
Planmäßige Abschreibungen (-)-3,8-3,6-1,4-8,8-0,1
Abgänge (+) -0,31,00,10,80,4
Außerplanmäßige Abschreibung (-)0,00,00,00,00,0
Umklassifizierung (+/-) 0,00,00,00,00,0
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte0,00,00,00,00,0
Dez 2022 -66,5-30,7-9,9-107,0-30,4
Zugänge/Zuführung im laufenden Jahr (+)-2,1-3,6-1,5-7,2-2,1
Abgänge (-) 0,02,41,13,50,0
Außerplanmäßige Abschreibung (-)0,00,00,00,00,0
Umklassifizierung (+/-) 1,90,20,02,1-2,1
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte0,00,00,00,00,0
Dez 2023 -66,7-31,7-10,3-108,6-34,6
Nutzungsrechte: Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
in EUR Mio.
 
 
Eigengenutzte Grund-stücke und Gebäude
BGA/sonstige Sachanlagen
IT-Anlagen (Hardware)
Sachanlagen
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Jän 2022
 
 
-7,4
-0,2
0,0
-7,6
0,0
Zugänge/Zuführung im laufenden Jahr (+)
 
-3,4
-0,1
0,0
-3,5
0,0
Abgänge (-)
 
 
0,5
0,1
0,0
0,6
0,0
Dez 2022
 
 
-10,3
-0,2
0,0
-10,5
0,0
Zugänge/Zuführung im laufenden Jahr (+)
 
-3,8
-0,1
0,0
-3,9
0,0
Abgänge (-)
 
 
0,9
0,1
0,0
0,9
0,0
Dez 2023
 
 
-13,2
-0,3
0,0
-13,5
0,0
Restbuchwerte
Eigene Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
in EUR Mio.Eigengenutzte Grund-stücke und GebäudeBGA/sonstige SachanlagenIT-Anlagen (Hardware)SachanlagenAls Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Dez 202236,425,93,765,945,8
Dez 202343,924,03,571,239,3
Nutzungsrechte: Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
in EUR Mio.Eigengenutzte Grund-stücke und GebäudeBGA/sonstige SachanlagenIT-Anlagen (Hardware)SachanlagenAls Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Dez 202226,20,20,026,60,0
Dez 202331,80,50,032,50,0
Gesamte Restbuchwerte
in EUR Mio.Eigengenutzte Grund-stücke und GebäudeBGA/sonstige SachanlagenIT-Anlagen (Hardware)SachanlagenAls Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Dez 202262,626,13,792,545,8
Dez 202375,724,53,5103,739,3
In der Position „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“ sind Buchwerte von Immobilien, die im Rahmen von Operating Leasing-Verträgen vermietet werden, in Höhe von EUR 39,3 Mio. (2022: EUR 45,8 Mio.) enthalten.
Aufwendungen, die während der Erstellung von Sachanlagen und von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien mit deren Buchwert erfasst wurden, belaufen sich auf EUR 2,0 Mio. (2022: EUR 0,1 Mio.).
Seite 108
Die Fair Values von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden von Expert:innen mit entsprechender fachlicher Qualifikation ermittelt. Für gewerblich genutzte Immobilien wird der Fair Value basierend auf Bewertungsgutachten festgelegt, die zu einem großen Teil, jedoch nicht vollständig, auf beobachtbaren Marktdaten (wie z.B. Verkaufspreis pro Quadratmeter, berechnet nach aktuellen, beobachtbaren Marktransaktionen für ähnliche Vermögenswerte) beruhen. Grundlagen sind ein Vergleich und eine Analyse von entsprechend vergleichbaren Vermögensanlagen- und Miettransaktionen, zusammen mit einem Nachweis der Nachfrage in der Nähe der jeweiligen Immobilie. Die Merkmale von derartigen vergleichbaren Transaktionen werden unter Berücksichtigung von Größe, Lage, Konditionen, Verpflichtungen und anderen materiellen Faktoren auf den Vermögenswert angewendet.
47.Immaterielle Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer unter Anwendung der linearen Methode abgeschrieben. Die Abschreibung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Abschreibung und Amortisation“ erfasst.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nutzungsdauern in Jahren
Computersoftware
 
 
 
 
 
 
4-8
Wertminderungen sonstiger immaterieller Vermögenswerte
Für die Wertminderung von immateriellen Vermögenswerten gelten dieselben Regelungen wie für jene, die in Note 46 „Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien“ dargestellt sind.
Anschaffungs- und Herstellungskosten
in EUR Mio.
 
 
 
 
Entgeltlich erworbene Software
Sonstiges (Lizenzen, Patente, etc.)
Gesamt
Jän 2022
 
 
 
 
 
26,2
0,8
27,0
Zugänge/Zuführung im laufenden Jahr (+)
 
 
 
1,8
0,0
1,8
Abgänge (-)
 
 
 
 
 
0,0
0,0
0,0
Dez 2022
 
 
 
 
 
28,0
0,8
28,8
Zugänge/Zuführung im laufenden Jahr (+)
 
 
 
1,4
0,0
1,4
Abgänge (-)
 
 
 
 
 
0,0
0,0
0,0
Dez 2023
 
 
 
 
 
29,5
0,8
30,2
Kumulierte Abschreibung
in EUR Mio.    Entgeltlich erworbene SoftwareSonstiges (Lizenzen, Patente, etc.)Gesamt
Jän 2022    -18,80,0-18,8
Planmäßige Abschreibungen (-)   -3,20,0-3,2
Abgänge (+)    0,00,00,0
Dez 2022    -22,00,0-22,0
Planmäßige Abschreibungen (-)   -3,70,0-3,7
Abgänge (+)    0,00,00,0
Dez 2023    -25,70,0-25,7
Restbuchwerte
in EUR Mio.    Entgeltlich erworbene SoftwareSonstiges (Lizenzen, Patente, etc.)Gesamt
Dez 2022    6,00,86,8
Dez 2023    3,80,84,5
48.Sonstige Vermögenswerte
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2022
Dez 2023
Vorauszahlungen
 
 
 
 
 
1,9
2,5
Vorräte
 
 
 
 
 
 
0,0
0,0
Übrige Vermögenswerte
 
 
 
 
 
27,7
25,6
Sonstige Vermögensgegenstände
 
 
 
 
29,6
28,0
Treuhandvermögen
Die Sparkasse Oberösterreich bietet Treuhandgeschäfte und sonstige treuhänderische Leistungen an, bei denen sie im Namen von Kund:innen Vermögenswerte hält oder investiert. Treuhänderisch gehaltene Vermögenswerte werden im Konzernabschluss nicht ausgewiesen, da sie keine Vermögenswerte der Sparkasse Oberösterreich sind.
Seite 109
Leasing
Ein Leasingverhältnis ist ein Vertrag oder Teil eines Vertrages, der gegen Zahlung eines Entgeltes für einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung eines Vermögenswertes berechtigt.
Sparkasse Oberösterreich als Leasinggeberin
Auf Leasinggeberseite wird zwischen Finanzierungsleasing und Operating Leasingverhältnissen unterschieden. Finanzierungsleasing ist ein Leasingverhältnis, bei dem im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken am Vermögenswert übertragen werden. Beim Finanzierungsleasing weist die Sparkasse Oberösterreich eine Forderung gegenüber der Leasingnehmer:in in der Position „Forderungen aus Finanzierungsleasing“ aus. Die Forderung entspricht dem Barwert der vertraglich vereinbarten Zahlungen unter Berücksichtigung etwaiger Restwerte. Zinserträge aus Forderungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Sonstige ähnliche Erträge“ unter „Zinsüberschuss“ erfasst.
Im Falle von Operating Leasingverhältnissen, welche keine Finanzierungsleasingverhältnisse sind, werden die Leasinggegenstände in der Position „Sachanlagen“ oder „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“ ausgewiesen und nach den für die jeweiligen Vermögenswerte geltenden Grundsätzen abgeschrieben. Leasingerträge werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien“ erfasst.
Im Falle eines weitergegebenen Nutzungsrechts (Sub Lease) bilanziert die Sparkasse Oberösterreich (Intermediate Lessor) beide Verträge. Die Bilanzierung des weitergegebenen Nutzungsrechtes erfolgt beim Intermediate Lessor in Abhängigkeit von der Klassifizierung als Finanzierungsleasing oder als Operating Leasing. Dabei ist auf das vom Intermediate Lessor erworbene Nutzungsrecht abzustellen.
Die überwiegende Mehrheit der Leasingverhältnisse, bei denen die Sparkasse Oberösterreich als Leasinggeberin tätig ist, betrifft Finanzierungsleasing.
Operating Leasing
Die Sparkasse Oberösterreich verleast im Rahmen von Operating Leasing nur Immobilien.
Fälligkeitsanalyse von Leasingzahlungen aus Operating Leasing Verträgen
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2022
Dez 2023
< 1 Jahr
 
 
 
 
 
 
 
5,7
3,7
1-2 Jahre
 
 
 
 
 
 
5,8
3,8
2-3 Jahre
 
 
 
 
 
 
5,9
3,9
3-4 Jahre
 
 
 
 
 
 
6,0
3,9
4-5 Jahre
 
 
 
 
 
 
6,0
4,1
> 5 Jahre
 
 
 
 
 
 
29,8
20,3
Gesamt
 
 
 
 
 
 
59,3
39,7
Im Jahr 2023 wurden Erträge aus variablen Leasingzahlungen von Operating-Leasing Verträgen in Höhe von EUR 4,3 Mio. (2022: EUR 3,4 Mio.) erfasst. Für weitere Informationen zu Mieterträgen verweisen wir auf Note 7 „Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien“.
Sparkasse Oberösterreich als Leasingnehmerin
Gemäß IFRS 16 weist die Sparkasse Oberösterreich als Leasingnehmerin sowohl den Vermögenswert, welcher das Nutzungsrecht darstellt, als auch die Verbindlichkeit, welche die Verpflichtung der Leasingzahlungen darstellt, in der Bilanz aus.
Das Nutzungsrecht wird über die kürzere Zeitspanne aus Nutzungsdauer oder Leasinglaufzeit abgeschrieben. Die Sparkasse Oberösterreich verwendet die lineare Abschreibungsmethode. Nutzungsrechte werden in der Bilanz als „Sachanlagen” erfasst. Im Falle einer Untervermietung an Dritte wird Operating Leasing in der Position „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“ und Finanzierungsleasing in der Position „Forderungen aus Finanzierungsleasing“ ausgewiesen.
Zu Beginn wird die Leasingverbindlichkeit zum Barwert, der zu diesem Zeitpunkt noch offenen Leasingzahlungen bewertet. Die Leasingzahlungen beinhalten auch den Ausübungspreis einer Kaufoption und berücksichtigen Entschädigungszahlungen für die Kündigung des Leasingverhältnisses, sofern die Ausübung dieser Optionen durch die Sparkasse Oberösterreich hinreichend sicher ist. Verlängerungs- und Kündigungsoptionen sind insbesondere in einer Reihe von Immobilienmietverträgen innerhalb der Sparkasse Oberösterreich enthalten. Die Verwendung von Verlängerungs- und Kündigungsoptionen bietet der Sparkasse Oberösterreich zusätzliche Flexibilität für den Fall, dass hinsichtlich der Kosten und/oder des Standorts geeignetere
Seite 110
Räumlichkeiten identifiziert werden oder festgestellt wird, dass es vorteilhaft ist, über die ursprüngliche Mietdauer hinaus am selben Standort zu bleiben.
Bei der Ermittlung des Barwerts der Leasingzahlungen verwendet die Sparkasse Oberösterreich üblicherweise den Grenzfremdkapitalzinssatz als Abzinsungssatz. Für Mobilien besteht der Grenzfremdkapitalzinssatz aus dem Basiszinssatz Euribor, angepasst um Aufschläge auf Basis des Ratings der Gesellschaft, der Kredithöhe, der Laufzeit und der Besicherung. Die Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes für Immobilien besteht aus zwei Komponenten, dem Marktzinssatz und dem Zinssatz für die Einzelimmobilie. Der Marktzinssatz berücksichtigt die Laufzeit, die Bonität und den Basiszinssatz Euribor und wird aus vorhandenen Bankdaten abgeleitet. Der Zinssatz für die Einzelimmobilie ist ein Zuschlag auf den Marktzinssatz und basiert auf der Qualität der Einzelimmobilie. In der Bilanz werden die Leasingverbindlichkeiten in der Position „Leasingverbindlichkeiten“ ausgewiesen.
Die Sparkasse Oberösterreich mietet vorrangig Immobilien wie Gebäude und Grundstücke für Büros, Filialen und Parkplätze. Zusätzlich wird IT-Ausstattung für den Geschäftsbetrieb gemietet. Für Informationen betreffend bilanzierte Nutzungsrechte aus Sicht der Sparkasse Oberösterreich als Leasingnehmer:in verweisen wir auf Note 46 „Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“.
Fälligkeitsanalyse von Leasingverbindlichkeiten auf Basis nicht diskontierter Cashflows
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2022
Dez 2023
< 1 Jahr
 
 
 
 
 
 
 
1,5
4,1
1-5 Jahre
 
 
 
 
 
 
9,6
15,0
> 5 Jahre
 
 
 
 
 
 
17,7
16,5
Gesamt
 
 
 
 
 
 
28,8
35,6
Der in der Berichtsperiode als Zinsaufwand für Leasingverbindlichkeiten erfasste Betrag beläuft sich auf EUR 0,4 Mio. (2022: EUR 0,3 Mio.). Darüber hinaus wurden Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse, für die die Ausnahmeregelung gemäß IFRS 16 in Anspruch genommen wurde, in Höhe von EUR 14,1 Tsd. (2022: EUR 10,5 Tsd.) erfasst. Im Jahr 2023 beläuft sich der gesamte Zahlungsmittelabfluss (Cashflow) aus Leasingverhältnissen auf EUR 4,2 Mio. (2022: EUR 3,7 Mio.).
Seite 111
Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Rechtsstreitigkeiten
49.Sonstige Verbindlichkeiten
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2022
Dez 2023
Erhaltene Vorauszahlungen
 
 
 
 
 
1,5
1,0
Übrige Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
82,4
56,9
Sonstige Verbindlichkeiten
 
 
 
 
83,9
57,9
Zum 31. Dezember 2023 sind in der Position „Erhaltene Vorauszahlungen“ Vertragsverbindlichkeiten gemäß IFRS 15 in Höhe von EUR 0,9 Mio. (2022: EUR 1,4 Mio.) erfasst.
50.Rückstellungen
Rückstellungen sind Schulden, die bezüglich ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe ungewiss sind. Die Bilanzposition „Rückstellungen“ beinhaltet:
Rückstellungen für leistungsorientierte Versorgungspläne für Mitarbeiter:innen, die entsprechend den Anforderungen von IAS 19 bilanziert werden;
Rückstellungen für erwartete Kreditverluste aus Kreditzusagen und Finanzgarantien, die entsprechend den Anforderungen des IFRS 9 bilanziert werden; und
übrige Arten von Rückstellungen, die nach IAS 37 bilanziert werden wie z.B. Rückstellungen für Rechtsfälle, Restrukturierungen, Verpflichtungen und gegebene Garantien außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 9.
Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen
Die Bildung von Rückstellungen erfordert Ermessensentscheidungen, inwieweit die Sparkasse Oberösterreich aufgrund eines vergangenen Ereignisses eine Verpflichtung hat und ob der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung erforderlich ist. Weiters sind Schätzungen in Bezug auf Höhe und Fälligkeit der zukünftigen Zahlungsströme notwendig, wenn die Höhe der Rückstellung ermittelt wird. Details zu Rückstellungen für außerbilanzielle Kreditrisiken werden in Note 34 „Kreditrisikovolumen“und Note 38 „Entwicklung der Wertberichtigung für Kreditrisiken“ ausgewiesen. Rechtsfälle, die nicht die Kriterien zur Bildung einer Rückstellung erfüllen, sind in Note 51 „Eventualverbindlichkeiten“ beschrieben.
Leistungsorientierte Versorgungspläne für Mitarbeiter:innen
Die leistungsorientierten Versorgungspläne der Sparkasse Oberösterreich umfassen Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen.
Leistungsorientierte Pensionspläne beziehen sich nur mehr auf im Ruhestand befindliche Mitarbeiter:innen. Die Pensionsverpflichtungen für aktive Dienstnehmer:innen wurden an externe Pensionskassen übertragen. In der Sparkasse Oberösterreich verbleiben im Rahmen einer leistungsorientierten Zusage die Ansprüche bereits vor Inkrafttreten der Pensionsreform zum 31. Dezember 1998 im Ruhestand befindlicher Dienstnehmer:innen, die zwar erst 1999 die Pension antraten, aber einzelvertraglich noch die Zusage auf einen Direktpensionsanspruch gegenüber der Sparkasse Oberösterreich hatten, sowie Anwartschaften aus darauf basierenden Hinterbliebenenpensionen.
Bei den leistungsorientierten Plänen sind die Zusagen für aktive Mitarbeiter:innen vor allem von zukünftig zu erwartenden Gehaltssteigerungen sowie vom zu erwartenden Anspruchszeitpunkt abhängig. Für die leistungsorientierten Pensionsbezieher:innen werden für die Höhe des Pensionsanspruchs die zukünftigen, regulär zu erwartenden Pensionsanpassungen gemäß Kollektivvertrag und die Entwicklung der staatlichen ASVG-Pension geschätzt und in Abzug gebracht. Die Inflationsrate wird nicht isoliert angegeben, sondern in der Annahme für die künftige Kollektivvertragsentwicklung implizit berücksichtigt.
Arbeitnehmer:innen, deren Dienstverhältnis in der Sparkasse Oberösterreich vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, haben im Falle einer Beendigung des Dienstverhältnisses durch die Arbeitgeberin oder durch Pensionierung Anspruch auf eine Abfertigungszahlung. Die Höhe dieser Zahlung ist abhängig von der Anzahl der Dienstjahre und dem jeweiligen Gehalt zum Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses. Für andere Arbeitnehmer:innen ist ein beitragsorientiertes System vorgesehen. Die Zahlungen an die externe Mitarbeitervorsorgekasse werden als Aufwendungen erfasst.
Seite 112
Auch Jubiläumsgelder sind leistungsbezogene Versorgungspläne. Jubiläumsgelder sind kollektivvertraglich festgelegte, einmalige, vom Entgelt und der Betriebszugehörigkeit abhängige Sonderzahlungen unter Voraussetzung einer bestimmten Mindestdauer des Dienstverhältnisses.
Die Verpflichtungen aus leistungsorientierten Mitarbeiterversorgungsplänen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Zukünftige Verpflichtungen werden auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten bestimmt. In die Berechnung fließen nicht nur die zum Bilanzstichtag bekannten Gehälter, Pensionen und Anwartschaften auf zukünftige Pensionszahlungen ein, sondern auch für die Zukunft erwartete Gehalts- und Pensionserhöhungen.
Die aus einem leistungsorientierten Plan bilanzierte Verbindlichkeit entspricht dem Barwert der Verpflichtung abzüglich des Fair Values des zur unmittelbaren Erfüllung von Verpflichtungen vorhandenen Planvermögens. Die daraus resultierende Verbindlichkeit ist in der Bilanz in der Position „Rückstellungen“ enthalten. In der Sparkasse Oberösterreich handelt es sich beim Planvermögen um qualifizierte Versicherungspolizzen, die zur Deckung von Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen abgeschlossen wurden.
Neubewertungen bestehen aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aus leistungsorientierten Verpflichtungen und Erträgen aus Planvermögen. Neubewertungen aus Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Neubewertungen aus Jubiläumsgeldverpflichtungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Personalaufwand“ erfasst.
Langfristige Personalrückstellungen
in EUR Mio.
 
 
 
Pensionen
Abfertigung
Jubiläumsgeld
Gesamt
Barwert der langfristigen Personalverpflichtungen - Jän 2022
 
87,8
42,8
9,8
140,4
Dienstzeitaufwand
 
 
 
0,0
0,6
0,6
1,3
Zinsaufwand
 
 
 
0,9
0,5
0,1
1,4
Zahlungen
 
 
 
-7,6
-2,7
-0,2
-10,5
Im sonstigen Ergebnis erfasster versicherungsmathematischer Gewinn/Verlust (Neubewertung)
-4,5
-6,4
0,0
-10,8
Anpassung der finanziellen Annahmen
 
 
-4,5
-6,4
0,0
-10,8
Anpassung der demografischen Annahmen
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Erfahrungsbedingte Anpassungen
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Ergebniswirksam erfasster versicherungsmathematischer Gewinn/Verlust
 
0,0
0,0
-3,1
-3,1
Anpassung der finanziellen Annahme
 
 
0,0
0,0
-3,1
-3,1
Anpassung der demografischen Annahmen
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Erfahrungsbedingte Anpassungen
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Barwert der langfristigen Personalverpflichtungen - Dez 2022
 
76,6
34,8
7,2
118,7
Durch Planvermögen finanzierte Versorgungsansprüche
 
 
0,0
4,0
0,6
4,6
Durch Rückstellungen finanzierte Versorgungsansprüche
 
 
76,6
30,8
6,6
114,0
Abzüglich Fair Value des Planvermögens
 
 
0,0
4,0
0,6
4,6
Bilanzierte Rückstellung - Dez 2022
 
 
76,6
30,8
6,6
114,0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Barwert der langfristigen Personalverpflichtungen - Jän 2023
 
76,6
34,8
7,2
118,7
Dienstzeitaufwand
 
 
 
0,0
0,5
0,4
0,9
Zinsaufwand
 
 
 
2,7
1,3
0,3
4,3
Zahlungen
 
 
 
-7,7
-4,1
-0,1
-11,9
Im sonstigen Ergebnis erfasster versicherungsmathematischer Gewinn/Verlust (Neubewertung)
3,2
3,6
0,0
6,8
Anpassung der finanziellen Annahmen
 
 
3,2
3,6
0,0
6,8
Anpassung der demografischen Annahmen
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Erfahrungsbedingte Anpassungen
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Ergebniswirksam erfasster versicherungsmathematischer Gewinn/Verlust
 
0,0
0,0
0,3
0,3
Anpassung der finanziellen Annahme
 
 
0,0
0,0
0,3
0,3
Anpassung der demografischen Annahmen
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Erfahrungsbedingte Anpassungen
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Barwert der langfristigen Personalverpflichtungen - Dez 2023
 
74,8
36,0
8,1
119,0
Durch Planvermögen finanzierte Versorgungsansprüche
 
 
0,0
3,8
0,7
4,5
Durch Rückstellungen finanzierte Versorgungsansprüche
 
 
74,8
32,2
7,4
114,4
Abzüglich Fair Value des Planvermögens
 
 
0,0
3,8
0,7
4,5
Bilanzierte Rückstellung - Dez 2023
 
 
74,8
32,2
7,4
114,4
Versicherungsmathematische Annahmen
Für die versicherungsmathematische Berechnung der Pensionsverpflichtungen wurden folgende Annahmen getroffen:
in %       Dez 2022Dez 2023
Zinssatz      3,753,27
Erwartete Pensionserhöhung    3,103,10
Das erwartete Pensionsantrittsalter wurde aufgrund der im Budgetbegleitgesetz 2003 (BGBl I 71/2003) beschlossenen Änderungen betreffend die Anhebung des frühestmöglichen Pensionsantrittsalters je Mitarbeiter individuell berechnet. Die
Seite 113
aktuellen Regelungen für das schrittweise Anheben des Pensionsalters auf 65 Jahre für Männer und Frauen wurden berücksichtigt.
Für die versicherungsmathematische Berechnung der Abfertigungsverpflichtung und Jubiläumsgelder wurden folgende Annahmen getroffen:
in %
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2022
Dez 2023
Zinssatz
 
 
 
 
 
 
3,75
3,27
Durchschnittliche Gehaltssteigerung (inkl. Karriere-Trend und KV-Trend)
 
 
 
4,00
4,00
Der für die Berechnung der langfristigen Personalrückstellungen verwendete Zinssatz wird von der aktuellen Verzinsung eines Portfolios von hochqualitativen (AA-Rating) Unternehmensanleihen abgeleitet. Dazu wird der gewichtete Durchschnitt der Rendite des zugrunde liegenden Portfolios mit entsprechender Laufzeit ermittelt.
Die Verpflichtungen wurden auf Basis der Sterbetafeln mit der Bezeichnung „AVÖ 2018–P Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung“ oder vergleichbaren Sterbetafeln ermittelt.
Entwicklung des Fondsvermögens
in EUR Mio.
 
 
 
 
Abfertigungen
Jubiläumsgeld
Gesamt
Fair Value des Planvermögens - Dez 2021
 
 
 
3,9
0,6
4,6
Zinsertrag aus Planvermögen
 
 
 
0,0
0,0
0,0
Beiträge des Arbeitgebers
 
 
 
 
0,8
0,1
0,9
Zahlungen aus dem Planvermögen
 
 
 
-0,2
0,0
-0,2
Im sonstigen Ergebnis erfasste Erträge aus dem Planvermögen (mit Ausnahme der Beträge, die in den Nettozinsen enthalten sind) - Neubewertung
-0,6
-0,1
-0,7
In der GuV erfasste Erträge aus dem Planvermögen
 
 
 
0,0
0,0
0,0
Fair Value des Planvermögens - Dez 2022
 
 
 
4,0
0,6
4,6
Zinsertrag aus Planvermögen
 
 
 
0,1
0,0
0,1
Beiträge des Arbeitgebers
 
 
 
 
0,1
0,1
0,3
Zahlungen aus dem Planvermögen
 
 
 
-0,4
-0,1
-0,5
Im sonstigen Ergebnis erfasste Erträge aus dem Planvermögen (mit Ausnahme der Beträge, die in den Nettozinsen enthalten sind) - Neubewertung
-0,1
0,0
-0,1
In der GuV erfasste Erträge aus dem Planvermögen
 
 
 
0,0
0,0
0,0
Fair Value des Planvermögens - Dez 2023
 
 
 
3,8
0,7
4,4
Die voraussichtlichen laufenden Beiträge der Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen werden sich im Jahr 2023 auf EUR 0,0 Mio. (2022: EUR 0,0 Mio.) belaufen. Der Gewinn (Verlust) aus dem Planvermögen belief sich im Jahr 2022 auf EUR -0,7 Mio. (2021: EUR 0,1 Mio.).
In den nachfolgenden Tabellen wird die Vermögensverteilung in den verschiedenen Anlageklassen dargestellt:
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2022
Dez 2023
Schuldverschreibungen
 
 
 
 
 
3,2
3,1
Aktien
 
 
 
 
 
 
 
1,2
1,1
Sonstige
 
 
 
 
 
 
0,2
0,3
Gesamt
 
 
 
 
 
 
4,6
4,5
Effekte von langfristigen Personalrückstellungen in der Gewinn- und Verlustrechnung
in EUR Mio.     Dez 2022Dez 2023
Dienstzeitaufwand     1,30,9
Netto-Zinsen     1,54,1
Gesamt      2,85,0
Sensitivitäten hinsichtlich wesentlicher Annahmen
Die folgende Sensitivitätsanalyse zeigt die Höhe des Barwertes der langfristigen Personalverpflichtungen bei möglichen Änderungen einzelner, signifikanter versicherungsmathematischer Annahmen am Bilanzstichtag:
 
 
 
 
 
Dez 2022
Dez 2023
in EUR Mio.
Pensionen
Abfertigungen
Gesamt
Pensionen
Abfertigungen
Gesamt
Änderung des Abzinsungssatzes +0,5 %
73,9
33,0
106,9
72,2
34,1
106,3
Änderung des Abzinsungssatzes -0,5 %
79,5
36,6
116,1
77,6
37,9
115,5
Änderung der Gehaltsentwicklung +0,5 %
0,0
36,6
36,6
0,0
37,9
37,9
Änderung der Gehaltsentwicklung -0,5 %
0,0
33,0
33,0
0,0
34,1
34,1
Änderung der Rentenentwicklung +0,5 %
81,5
0,0
81,5
79,7
0,0
79,7
Änderung der Rentenentwicklung -0,5 %
72,0
0,0
72,0
70,3
0,0
70,3
Seite 114
Auswirkungen auf den Kapitalfluss
Voraussichtliche Leistungsauszahlung in jeder der Folgeperioden
in EUR Mio.
 
 
 
 
Pensionen
Abfertigungen
Gesamt
2024
 
 
 
 
 
 
 
7,3
1,3
8,6
2025
 
 
 
 
 
 
 
7,0
1,2
8,1
2026
 
 
 
 
 
 
 
6,6
1,9
8,5
2027
 
 
 
 
 
 
 
6,3
1,7
8,0
2028
 
 
 
 
 
 
 
5,9
2,6
8,5
Laufzeit
Gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtungen
       Dez 2022Dez 2023
in JahrenPensionenAbfertigungenPensionenAbfertigungen
Laufzeit    11,8212,5711,3412,59
Kreditzusagen und Finanzgarantien im Anwendungsbereich von IFRS 9
Im Zuge der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gibt die Sparkasse Oberösterreich Finanzgarantien, wie etwa verschiedene Arten von Akkreditiven und Garantien. Eine Finanzgarantie ist ein Vertrag, bei dem die Garantiegeber:in zur Leistung bestimmter Zahlungen verpflichtet ist. Diese Zahlungen entschädigen die Garantienehmer:in für einen Verlust, der der Garantienehmer:in durch das nicht fristgemäße Begleichen von Zahlungsverpflichtungen einer Schuldner:in gemäß den ursprünglichen oder veränderten Bedingungen eines Schuldinstruments entsteht.
Die Sparkasse Oberösterreich als Garantiegeberin erfasst Verpflichtungen aus Finanzgarantien, sobald sie Vertragspartnerin wird. Die Erstbewertung der Finanzgarantie erfolgt mit dem Fair Value zum Erfassungszeitpunkt, grundsätzlich in der Höhe der für die Garantie erhaltenen Prämie. Dieser Betrag wird in der Folge in den Provisionserträgen amortisiert. Wird bei Vertragsabschluss keine Prämie gezahlt (d. h. der Transaktionspreis zu Beginn ist null), entspricht dies dem Preis, den Marktteilnehmer:innen in einem geordneten Geschäftsvorfall für die Übertragung einer Schuld vereinbaren. Aus diesem Grund ist der Fair Value einer solchen Finanzgarantie bei Vertragsabschluss, und somit auch die Bewertung bei erstmaligem Ansatz, null. Im Rahmen der Folgebewertung werden Rückstellungen auf Basis des Modells erwarteter Kreditverluste gebildet, wenn der errechnete erwartete Kreditverlust höher als der nicht amortisierte Betrag der erhaltenen Prämie ist.
Kreditzusagen sind feste Zusagen für die Bereitstellung von Krediten zu vorher festgelegten Bedingungen. Kreditzusagen werden im Allgemeinen nicht in der Bilanz ausgewiesen, bevor sie in Anspruch genommen werden. Wenn es wahrscheinlich ist, dass die Bank den Kreditvertrag abschließen wird, werden die erhaltenen Gebühren abgegrenzt und passen den Effektivzinssatz des Kredits an, wenn die Zusage in Anspruch genommen wird. Kreditzusagen führen zur Bildung von Rückstellungen auf Basis des Modells erwarteter Kreditverluste.
Aufwendungen oder Erträge aus Rückstellungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ ausgewiesen.
Nähere Angaben zur Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken finden sich in Note 38 „Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken“ unter „Kreditzusagen und Finanzgarantien“: Tabelle „Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken – Kreditzusagen und Finanzgarantien“.
Seite 115
IAS 37 Rückstellungen
Aufwendungen oder Erträge aus diesen Rückstellungen, die im Anwendungsbereich von IAS 37 sind, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten „Sonstiger betrieblicher Erfolg“ ausgewiesen.
Entwicklung der IAS 37 Rückstellungen
in Eur Mio.
 
Jän 2023
Zuführungen
Verbrauch
Auflösungen
Aufzinsung
Dez 2023
Rückstellungen für Rechtsfälle im Kreditgeschäft und in Steuerangelegenheiten
2,2
0,0
-0,1
0,0
0,0
2,1
Verpflichtungen und gegebene Garantien außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 9
1,4
0,3
0,0
-0,2
0,0
1,5
Sonstige Rückstellungen
 
0,0
15,5
-10,7
-1,3
0,0
3,5
Rückstellungen
 
3,6
15,8
-10,8
-1,5
0,0
7,1
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Jän 2022
 
 
 
 
Dez 2022
Rückstellungen für Rechtsfälle im Kreditgeschäft und in Steuerangelegenheiten
2,5
0,0
0,0
-0,2
0,0
2,2
Verpflichtungen und gegebene Garantien außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 9
2,5
2,1
0,0
-3,2
0,0
1,4
Sonstige Rückstellungen
 
0,1
14,5
-11,8
-2,8
0,0
0,0
Rückstellungen
 
5,1
16,6
-11,8
-6,2
0,0
3,6
51.Eventualverbindlichkeiten
Um den finanziellen Anforderungen der Kund:innen entsprechen zu können, schließt die Sparkasse Oberösterreich verschiedene unwiderrufliche Verpflichtungen und Eventualkreditverbindlichkeiten ab. Diese Verpflichtungen werden nicht in der Bilanz ausgewiesen, beinhalten jedoch Kreditrisiken und sind somit Teil des Gesamtrisikos der Sparkasse Oberösterreich (siehe Note 34 „Kreditrisikovolumen“ und Note 38 „Entwicklung der Wertberichtigung für Kreditrisiken“).
Seite 116
Eigenkapital inklusive Rücklagen
52.Kapital
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2022
Dez 2023
Gezeichnetes Kapital
 
 
 
 
 
52,9
52,9
Kapitalrücklagen
 
 
 
 
 
124,6
124,6
Gewinnrücklage und sonstige Rücklagen
 
 
 
 
748,3
855,6
Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnen
 
 
 
 
925,8
1.033,1
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen
 
 
 
 
1,0
1,1
Zusätzliches Eigenkapital
 
 
 
 
 
80,0
80,0
Gesamt
 
 
 
 
 
 
1.006,8
1.114,2
Das Aktienkapital (gezeichnetes Kapital) ist das von den Gesellschafter:innen eingezahlte Kapital und wird zum 31. Dezember 2023 durch 728.557 Stück (2022: 728.557 Stück) auf Inhaber:innen lautende stimmberechtigte Stückaktien (Stammaktien) repräsentiert. Weiters bestehen 118 Stück Partizipationsscheine. Der Nominalbetrag beträgt EUR 72,67. In den Gewinnrücklagen und sonstigen Rücklagen werden thesaurierte Gewinne sowie im sonstigen Ergebnis erfasste Erträge und Aufwendungen ausgewiesen.
Zusätzliche Eigenkapitalinstrumente
Darüber hinaus hat die Sparkasse Oberösterreich zusätzliches Kernkapital (AT1-Anleihen) begeben. AT 1-Anleihen sind unbesicherte und nachrangige Anleihen. Diese Anleihen sind unbefristet und können zu bestimmten Terminen durch die Emittentin gekündigt werden. Sie sind mit nicht-kumulativen Kuponzahlungen ausgestattet. Aufgrund dieser Eigenschaften werden sie nach IFRS als Eigenkapital klassifiziert.
AT1 Emissionen
Nominale
Währung
Ausgabe
Ausgabe-Zinssatz
Zinssatz nach erstem Call-Termin
Kuponzahlungen
Erster und folgende Call-Termine
80 Mio.
EUR
April 2022
6,0 %
5 Jahres-Swapsatz plus 4,65 %
Halbjährlich per 27. April und 27. Oktober
27.10.2028 + danachzu jedem Kuponzahlungstermin
Ausschüttungen aus eigenen Eigenkapitalinstrumenten
Ausschüttungen aus eigenen Eigenkapitalinstrumenten werden als Verbindlichkeit erfasst und vom Eigenkapital abgezogen, sobald deren Auszahlung bestätigt ist. Die Dividende der Stammaktien wird von der Hauptversammlung beschlossen. Ausschüttungen für zusätzliches Kernkapital erfordern keinen Beschluss, das Aussetzen dieser Zahlung würde aber eine Entscheidung des Vorstands der Sparkasse Oberösterreich benötigen.
Seite 117
53.Nicht beherrschende Anteile
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Gesamt
Sparkasse Oberösterreich Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.
Dez 2023
 
 
 
 
 
 
 
Gründungsland
 
 
 
 
 
 
Austria
Sitz der Gesellschaft
 
 
 
 
 
 
Austria
Hauptgeschäftstätigkeit
 
 
 
 
 
 
Asset Management
Kapital von nicht beherrschenden Anteilen gehalten in %
 
 
 
 
 
15%
Berichtswährung
 
 
 
 
 
 
EUR
Dividendenzahlungen den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen
 
 
 
 
0,6
0,6
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Periodenergebnis
 
 
 
 
0,6
0,6
Nicht beherrschende Anteile kumuliert
 
 
 
 
 
15%
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Wichtigste Finanzinformationen auf Ebene der einzelnen Tochtergesellschaft
 
 
 
 
 
Kurzfristige Vermögenswerte
 
 
 
 
 
9,9
9,9
Langfristige Vermögenswerte
 
 
 
 
0,0
0,0
Kurzfristige Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
2,6
2,6
Langfristige Verbindlichkeiten
 
 
 
 
0,2
0,2
Betriebserträge
 
 
 
 
 
10,1
10,1
Gewinn oder Verlust aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
 
 
 
 
4,2
4,2
Gesamtergebnis
 
 
 
 
 
4,2
4,2
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2022
 
 
 
 
 
 
 
Gründungsland
 
 
 
 
 
 
Austria
Sitz der Gesellschaft
 
 
 
 
 
 
Austria
Hauptgeschäftstätigkeit
 
 
 
 
 
 
Asset Management
Kapital von nicht beherrschenden Anteilen gehalten in %
 
 
 
 
 
15%
Berichtswährung
 
 
 
 
 
 
EUR
Dividendenzahlungen den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen
 
 
 
 
0,7
0,7
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Periodenergebnis
 
 
 
 
0,6
0,6
Nicht beherrschende Anteile kumuliert
 
 
 
 
 
15%
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Wichtigste Finanzinformationen auf Ebene der einzelnen Tochtergesellschaft
 
 
 
 
 
Kurzfristige Vermögenswerte
 
 
 
 
 
9,4
9,4
Langfristige Vermögenswerte
 
 
 
 
0,0
0,0
Kurzfristige Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
2,5
2,5
Langfristige Verbindlichkeiten
 
 
 
 
0,2
0,2
Betriebserträge
 
 
 
 
 
9,2
9,2
Gewinn oder Verlust aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
 
 
 
 
3,8
3,8
Gesamtergebnis
 
 
 
 
 
3,8
3,8
Seite 118
Konsolidierungskreis
Der IFRS-Konsolidierungskreis der Sparkasse Oberösterreich umfasst zum 31. Dezember 2023 neben der Sparkasse Oberösterreich Bank AG auch die Sparkasse Oberösterreich Kapitalanlagegesellschaft m.b.H., die Sparkasse Beteiligungsholding GmbH (vormals: WEVA – Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H.) und deren Tochtergesellschaft SPK OÖ Immobilien GmbH.
Im Jahr 2023 gab es in der Sparkasse Oberösterreich keine Zugänge und Abgänge.
Im Jahr 2022 gab es in der Sparkasse Oberösterreich 2 Zugänge. Die WEVA Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H. sowie deren Tochtergesellschaft SPK OÖ Immobilien GmbH wurden in den Teilkonzern aufgenommen.
Tochtergesellschaften
Ein Tochterunternehmen ist ein Unternehmen, das durch ein anderes Unternehmen beherrscht wird. Alle direkten und indirekten Tochterunternehmen, die unter der Beherrschung der Sparkasse Oberösterreich stehen, werden im Konzernabschluss vollkonsolidiert. Die vollkonsolidierten Tochterunternehmen werden auf Basis ihrer zum 31. Dezember 2023 aufgestellten Jahresabschlüsse in den Konzernabschluss einbezogen.
Tochterunternehmen werden von dem Zeitpunkt an in den Konzernabschluss einbezogen (Vollkonsolidierung), an dem die Beherrschung erlangt wird. Sie werden zu dem Zeitpunkt entkonsolidiert, an dem die Beherrschung endet.
Ergebnisse von Tochtergesellschaften, die unterjährig erworben wurden, sind in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung der Sparkasse Oberösterreich ab dem Erwerbszeitpunkt erfasst. Ergebnisse von unterjährig veräußerten Tochtergesellschaften sind bis zum Veräußerungszeitpunkt in der Gesamtergebnisrechnung enthalten. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Rechnungslegungsmethoden für die gleiche Berichtsperiode wie der Abschluss des Mutterunternehmens aufgestellt. Alle konzerninternen Salden, Transaktionen, Erträge und Aufwendungen sowie nicht realisierte Gewinne, Verluste und Dividenden werden in voller Höhe eliminiert.
Nicht beherrschende Anteile stellen den Anteil am Gesamtergebnis und am Nettovermögen dar, der den Eigentümer:innen der Sparkasse Oberösterreich weder direkt noch indirekt zuzurechnen ist. Nicht beherrschende Anteile sind sowohl in der Gesamtergebnisrechnung als auch in der Bilanz im Kapital gesondert dargestellt.
Beherrschung
Gemäß IFRS 10 „Konzernabschlüsse“ liegt die „Beherrschung“ eines Beteiligungsunternehmens vor, wenn die Investor:in eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf variable Rückflüsse aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und sie ihre Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, die relevanten Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens zu steuern. Relevante Aktivitäten sind jene, die einen wesentlichen Einfluss auf die variablen Rückflüsse des Beteiligungsunternehmens haben.
Darüber hinaus setzt die Beurteilung, ob die Beherrschung eines Beteiligungsunternehmens vorliegt, erhebliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen voraus, vor allem in Nicht-Standard-Situationen wie
die Verfügungsgewalt basiert sowohl auf Stimmrechten als auch auf vertraglichen Vereinbarungen (oder überwiegend auf Letzterem),
Risiken ergeben sich sowohl aus bilanziellen Investments als auch aus außerbilanziellen Verpflichtungen und Garantien (oder überwiegend aus Letzterem) oder
die variablen Rückflüsse stammen gleichzeitig von leicht identifizierbaren Einkommensströmen (wie Dividenden, Zinsen, Provisionen) und
Kosteneinsparungen, aber auch von Skaleneffekten und/oder sonstigen betrieblichen Synergien (oder überwiegend aus Letzterem).
Im Falle der Sparkasse Oberösterreich sind Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen in erster Linie bei von der Sparkasse Oberösterreich verwalteten Investmentfonds relevant.
Die Sparkasse Oberösterreich hat eine Beurteilung vorgenommen, inwieweit im Falle von Investmentfonds, die von Tochtergesellschaften der Sparkasse Oberösterreich verwaltet werden, eine Beherrschung vorliegt und diese in weiterer Folge in den Konsolidierungskreis aufzunehmen sind. Die Beurteilung erfolgte auf der Grundlage, dass die Verfügungsgewalt über diese Investmentfonds in der Regel auf einer vertraglichen Vereinbarung basiert, durch die eine Tochtergesellschaft der Sparkasse Oberösterreich als Fondsmanager:in bestimmt wird. Seitens der Investor:innen bestehen keine substanziellen Rechte, die Fondsmanager:in abzulösen. Weiters ist die Sparkasse Oberösterreich zu dem Ergebnis gekommen, dass das Risiko aus variablen Rückflüssen nur dann als wesentlich einzustufen ist, wenn der Konzern zusätzlich zur Vereinnahmung von
Seite 119
Verwaltungsgebühren auch eine Beteiligung von mindestens 20 % an den Investmentfonds hält. Ferner hat die Sparkasse Oberösterreich in ihrer Funktion als Fondsmanager:in und der damit verbundenen Verfügungsgewalt auch die Möglichkeit, die variablen Rückflüsse der Investmentfonds zu beeinflussen. Aus der Beurteilung ergibt sich, dass in Bezug auf von der Sparkasse Oberösterreich verwaltete Investmentfonds nur dann eine Beherrschung ausgeübt wird, wenn der Konzern direkt oder indirekt durch seine Tochtergesellschaft in wesentlichem Umfang Fondsanteile hält.
54.Nicht konsolidierte strukturierte Unternehmen
Anteile an strukturierten Unternehmen
IFRS 12 „Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen“ definiert strukturierte Unternehmen als Unternehmen, die so ausgestaltet sind, dass Stimmrechte oder vergleichbare Rechte nicht der bestimmende Faktor sind bei der Festlegung, wer das Unternehmen beherrscht. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sich die Stimmrechte nur auf Verwaltungsaufgaben beziehen und die maßgeblichen Tätigkeiten mittels vertraglicher Vereinbarungen ausgeführt werden. IFRS 12 definiert einen Anteil an einem anderen Unternehmen als ein vertragliches und nichtvertragliches Engagement, durch das ein Unternehmen variablen Rückflüssen aus dem Ergebnis eines anderen Unternehmens ausgesetzt ist.
Die Beurteilung, bei welchen Unternehmen es sich um strukturierte Unternehmen handelt und welches Engagement bei solchen Unternehmen auch tatsächlich einen Anteil darstellt, erfordert erhebliche Ermessensentscheidungen und Annahmen. Im Fall der Sparkasse Oberösterreich betreffen diese Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen in erster Linie die Beurteilung von Engagements bei Investmentfonds.
Für Investmentfonds hat die Sparkasse Oberösterreich festgestellt, dass ein direktes Engagement des Konzerns typischerweise einen Anteil an diesen strukturierten Unternehmen darstellt. Eigenverwaltete Fonds, bei denen die Sparkasse Oberösterreich kumulativ weniger als 20 % der Fondsanteile hält, werden mangels Beherrschung nicht konsolidiert und sind daher Gegenstand spezifischer Angabe-Erfordernisse für nicht konsolidierte strukturierte Unternehmen.
Die Sparkasse Oberösterreich hält Anteile an mehreren Publikumsfonds, die in Österreich, Zentral- und Osteuropa und anderen Ländern registriert sind. Die Mehrheit dieser Fonds wird von Tochtergesellschaften der Sparkasse Oberösterreich verwaltet, beim verbleibenden Teil erfolgt die Verwaltung durch unabhängige dritte Parteien. Die von der Sparkasse Oberösterreich gehaltenen Investmentfonds-Anteile stellen keine wesentlichen Anteile (grundsätzlich kleiner als 20 %) dar. In der Konzernbilanz werden die Investmentfondsanteile zum Fair Value bilanziert und als Schuldverschreibungen in den Posten „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte“ oder „Finanzielle Vermögenswerte Held for Trading“ ausgewiesen.
Seite 120
Maximales Ausfallsrisiko von nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen
Das maximale Ausfallsrisiko im Zusammenhang mit Anteilen an nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen resultiert aus bilanzierten Vermögenswerten. Die bilanzierten Vermögenswerte umfassen zum Fair Value bewertete Fondsanteile.
In der nachfolgenden Tabelle werden die Beziehungen zu nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen nach Bilanzkategorie, Geschäftstätigkeit und Unternehmensstandort dargestellt. Darüber hinaus erfolgt eine Darstellung der wertgeminderten Vermögenswerte sowie der entsprechenden Wertberichtigungen für das jeweilige Geschäftsjahr.
 
 
 
 
Investmentfonds
 
Verbriefungsgesellschaften
 
 
in EUR Mio.
unter Eigen-verwaltung
von Dritter Partei verwaltet
Gesamt
unter Eigen-verwaltung
von Dritter Partei verwaltet
Gesamt
Gesamt
Dez 2023
 
 
 
 
 
 
 
Aktiva
 
 
 
 
 
 
 
 
Schuldverschreibungen, davon:
77,8
22,4
100,2
0,0
1,5
1,5
101,7
Finanzielle Vermögenswerte HfT
0,4
0,8
1,1
0,0
0,0
0,0
1,1
FVPL
 
 
77,4
21,6
99,0
0,0
1,5
1,5
100,5
Summe der Aktiva
77,8
22,4
100,2
0,0
1,5
1,5
101,7
davon wertgemindert
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bilanzielle Vermögenswerte nach geografischen Aspekten
 
 
 
 
 
 
 
Österreich
77,8
21,6
99,3
0,0
0,0
0,0
99,3
Zentral- und Osteuropa
0,0
0,2
0,2
0,0
1,5
1,5
1,7
Andere Staaten
0,0
0,6
0,6
0,0
0,0
0,0
0,6
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
 
 
Verbriefte Verbindlichkeiten
7,9
6,7
14,6
0,0
0,0
0,0
14,6
Einlagen
 
81,4
0,0
81,4
0,0
0,0
0,0
81,4
Summe der Passiva
89,3
6,7
96,0
0,0
0,0
0,0
96,0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Außerbilanzielle Verpflichtungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2022
 
 
 
 
 
 
 
Aktiva
 
 
 
 
 
 
 
 
Schuldverschreibungen, davon:
86,3
21,1
107,4
0,0
1,9
1,9
109,3
Finanzielle Vermögenswerte HfT
0,4
13,0
13,3
0,0
0,0
0,0
13,3
FVPL
 
 
86,0
8,2
94,1
0,0
1,9
1,9
96,0
Summe der Aktiva
86,3
21,1
107,4
0,0
1,9
1,9
109,3
davon wertgemindert
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bilanzielle Vermögenswerte nach geografischen Aspekten
 
 
 
 
 
Österreich
86,3
8,2
94,5
0,0
0,0
0,0
94,5
Zentral- und Osteuropa
0,0
3,5
3,5
0,0
1,9
1,9
5,4
Andere Staaten
0,0
9,5
9,5
0,0
0,0
0,0
9,5
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
 
 
Verbriefte Verbindlichkeiten
16,8
8,2
25,0
0,0
0,0
0,0
25,0
Einlagen
 
87,9
0,0
87,9
0,0
0,0
0,0
87,9
Summe der Passiva
104,7
8,2
112,9
0,0
0,0
0,0
112,9
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Außerbilanzielle Verpflichtungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Seite 121
Sonstige Angaben
55.Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen
Als nahestehende Unternehmen definiert die Sparkasse Oberösterreich neben wesentlichen Aktionär:innen auch sonstige Beteiligungen mit maßgeblichem Einfluss sowie Gesellschaften, die von nahestehenden Personen kontrolliert oder maßgeblich beeinflusst werden. Als Mitglied einer Kreditinstitutsgruppe gemäß § 30 BWG, deren übergeordnetes Kreditinstitut die Erste Group Bank AG ist, werden auch die Konzernmutter (Erste Group Bank AG) sowie sämtliche im Konzernabschluss der Erste Group Bank AG vollkonsolidierten Unternehmen als nahestehende Unternehmen definiert. Zu den nahestehenden Personen zählen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Vorstands- und Sparkassenratsmitglieder der Anteilsverwaltung Allgemeine Sparkasse, Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Erste Group Bank AG und Mitarbeiter:innen in Schlüsselpositionen bei der Sparkasse Oberösterreich Bank AG sowie nächste Familienangehörige all dieser Personen.
Geschäfte zwischen der Sparkasse Oberösterreich und deren vollkonsolidierten Gesellschaften werden im Konzernabschluss nicht offengelegt, da sie im Zuge der Konsolidierung eliminiert werden.
Transaktionen zwischen nahestehenden Personen und Unternehmen erfolgen zu fremdüblichen Konditionen („at arm´s length“).
Wesentliche Aktionär:innen
Per 31. Dezember 2023 besteht eine direkte Beteiligung am Kapital der Sparkasse Oberösterreich Bank AG durch die Anteilsverwaltung Allgemeine Sparkasse (im Folgenden kurz „Anteilsverwaltung“) im Ausmaß von 78,86 %. Die Anteilsverwaltung ist somit größte Einzelaktionärin.
Die Aktionärsstruktur stellt sich wie folgt dar:
Anteilsverwaltung Allgemeine Sparkassemit78,86 %
Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AGmit16,84 %
Sonstige Kleinaktionär:innenmit4,30 %
Die Geschäftsbeziehungen mit diesen Aktionär:innen stellen sich per 31. Dezember 2023 insgesamt wie folgt dar:
Forderungen und Verbindlichkeiten
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2022
Dez 2023
Anteilsverwaltung Allgemeine Sparkasse
 
Forderungen
 
 
0,0
0,0
 
 
 
 
 
 
Verbindlichkeiten
 
 
14,4
3,5
Erste Bank der Oesterreichischen Sparkassen AG
 
Forderungen
 
 
0,5
0,5
 
 
 
 
 
 
Verbindlichkeiten
 
 
0,2
0,5
Es besteht ein Aufgriffsrecht betreffend der Anteile an der Sparkasse Oberösterreich Bank AG zugunsten der Anteilsverwaltung.
Zwischen der Anteilsverwaltung und der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG besteht eine Syndikatsbestimmung, die ein Nominierungs- und Entsendungsrecht eines Aufsichtsratsmitglieds der Sparkasse Oberösterreich Bank AG regelt.
Vergütungen an Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder
Die Gesamtbezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats werden gemäß IAS 24.17 dargestellt. Der Aufwand nach IAS 24 wurde periodengerecht und gemäß den Vorschriften der zugrunde liegenden Standards IAS 19 und IFRS 2 erfasst. Die angegebenen Beträge entsprechend den zum Bilanzstichtag erwarteten Auszahlungen und können von jenen, die tatsächlich zur Auszahlung kommen, abweichen.
Die im Geschäftsjahr 2023 tätigen Mitglieder des Vorstands erhielten für ihre Funktion Bezüge in Höhe von EUR 1.731 Tsd. (2022: EUR 1.731 Tsd.), das sind rund 1,4 % (2022: 1,4 %) des gesamten Personalaufwands der Sparkasse Oberösterreich.
Der Vorstand der Sparkasse Oberösterreich erhielt im Geschäftsjahr 2023 von vollkonsolidierten Tochtergesellschaften des Sparkasse Oberösterreich Konzerns keine sonstigen Bezüge.
An die Mitglieder des Aufsichtsrats der Sparkasse Oberösterreich wurden im Berichtsjahr für ihre Funktion Bezüge in Höhe von EUR 387 Tsd. (2022: EUR 328 Tsd.) ausbezahlt.
Seite 122
Forderungen an und Verbindlichkeiten gegenüber nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2022
Dez 2023
Forderungen an Kreditinstitute
 
 
 
 
 
 
Sparkassengruppe
 
 
 
 
 
57,4
4,7
Gesamt
 
 
 
 
 
 
57,4
4,7
Forderungen an Kunden
 
 
 
 
 
 
 
Sparkassengruppe
 
 
 
 
 
191,0
253,7
Sonstige verbundene, nicht konsolidierte Unternehmen
 
 
 
 
12,6
0,6
Sonstige Beteiligungen
 
 
 
 
 
10,0
10,4
Gesamt
 
 
 
 
 
 
213,6
264,7
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
 
 
 
 
 
 
Sparkassengruppe
 
 
 
 
 
28,6
32,4
Gesamt
 
 
 
 
 
 
28,6
32,4
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
 
 
 
 
 
 
Sparkassengruppe
 
 
 
 
 
0,0
0,0
Sonstige verbundene, nicht konsolidierte Unternehmen
 
 
 
 
9,5
2,3
Sonstige Beteiligungen
 
 
 
 
 
2,8
0,6
Gesamt
 
 
 
 
 
 
12,3
2,9
Forderungen an und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Personen und Unternehmen
 
 
 
 
 
Forderungen
Verbindlichkeiten
Eventualverbindlichkeiten, Haftungen, Garantien
in EUR Mio.
 
Dez 2022
Dez 2023
Dez 2022
Dez 2023
Dez 2022
Dez 2023
Vorstände
 
0,5
0,5
0,6
0,8
0,0
0,0
Aufsichtsräte
 
105,7
11,2
45,7
42,6
18,6
0,0
Vorstände/Aufsichtsräte Erste Group Bank AG
7,1
3,4
0,0
11,1
0,0
0,0
Sparkassenräte
 
101,2
1,3
72,9
8,5
7,2
0,0
Mitarbeiter Schlüsselpositionen
3,1
0,0
8,8
11,2
0,1
0,0
Anteilsverwaltung und deren Vorstände
0,7
2.144,3
15,5
347,3
0,0
1.080,8
Unternehmen
 
2.088,9
0,1
324,8
4,8
745,1
0,0
Gesamt
 
 
2.307,2
2.160,8
468,3
426,2
771,0
1.080,8
Die Verzinsung und sonstigen Bedingungen (Laufzeit und Besicherung) sind marktüblich. Rückzahlungen erfolgten vertragskonform.
Bei Krediten an Mitglieder des Vorstands erfolgten im laufenden Geschäftsjahr Rückzahlungen in Höhe von EUR 30 Tsd. (2022: EUR 31 Tsd.), bei Krediten an Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgten im laufenden Geschäftsjahr Rückzahlungen in Höhe von EUR 478 Tsd. (2022: EUR 844 Tsd.).
56.Anteilsbasierte Vergütungen
Mitarbeiteraktienprogramm
Das WeShare Participation Programm und WeShare Investment Plus Programm sind anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente. Beide Programme werden Mitarbeiter:innen der Sparkasse Oberösterreich angeboten, sofern bestimmte Voraussetzungen (z.B. Kapital- und Liquiditätsanforderungen) erfüllt sind.
Im Rahmen des WeShare Participation Programm erhalten alle Mitarbeiter:innen, die im Jahr 2023 mindestens 6 Monate in der Sparkasse Oberösterreich beschäftigt waren und sich bis zum Zeitpunkt der Übertragung der Aktien im Juni 2024 noch in einem aufrechten Dienstverhältnis zur Sparkasse Oberösterreich befinden, Gratisaktien der Erste Group Bank AG im Gegenwert von EUR 350,00 netto. Dafür wurde, ausgehend von der Anzahl der berechtigten Mitarbeiter:innen eine Rückstellung von EUR 0,6 Mio. (Vorjahr: EUR 0,6 Mio.) aufwandswirksam gebildet.
57.Honorare der Abschlussprüfer
In der folgenden Tabelle sind Honorare ersichtlich, die von den Abschlussprüfer:innen (des Mutterunternehmens bzw. der Tochterunternehmen, d.s. im Wesentlichen der Sparkassen-Prüfungsverband und KPMG) in den Berichtsjahren 2023 und 2022 verrechnet wurden.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2022
Dez 2023
Prüfungshonorare
 
 
 
 
 
0,5
0,4
Sonstige Leistungen
 
 
 
 
 
0,0
0,0
Gesamt
 
 
 
 
 
 
0,5
0,4
Seite 123
58.Aktiva und Passiva lautend auf fremde Währung
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2022
Dez 2023
Vermögenswerte
 
 
 
 
 
286,5
302,8
Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
126,8
108,5
59.Restlaufzeitengliederung
Erwartete Restlaufzeiten der Aktiv- und Passivposten
 
 
 
 
 
Dez 2022
Dez 2023
in EUR Mio.
bis 1 Jahr
über 1 Jahr
bis 1 Jahr
über 1 Jahr
Aktiva
 
 
 
 
 
 
Kassenbestand und Guthaben
1.335,8
0,0
1.155,4
0,0
Finanzielle Vermögenswerte HfT
35,5
25,7
30,1
23,9
Derivate
 
 
7,9
14,1
5,1
17,1
Sonstige Handelsaktiva
 
27,6
11,7
25,0
6,7
Nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte FVPL
94,1
24,9
90,0
32,3
Eigenkapitalinstrumente
 
0,0
20,8
12,4
9,2
Schuldverschreibungen
 
94,1
3,6
77,4
23,0
Kredite und Darlehen an Kunden
0,0
0,4
0,1
0,1
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
131,6
220,0
36,4
205,0
Eigenkapitalinstrumente
 
0,0
70,4
0,0
84,3
Schuldverschreibungen
 
131,6
149,6
36,4
120,7
Finanzielle Vermögenswerte AC
4.683,0
8.662,5
4.423,0
8.886,8
Kredite und Darlehen an Banken
1.633,7
2,0
1.539,5
0,0
Kredite und Darlehen an Kunden
2.906,2
6.832,0
2.563,5
7.103,7
Schuldverschreibungen
 
143,1
1.828,6
320,0
1.783,1
Derivate - Hedge Accounting
 
0,8
5,3
0,8
4,1
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
2,8
0,0
3,0
0,0
Sachanlagen
 
0,0
92,5
0,0
103,7
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
0,0
45,8
0,0
39,3
Immaterielle Vermögensgegenstände
0,0
6,9
0,0
4,6
Beteiligungen an Tochtergesellschaften, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen
0,0
1,4
0,0
1,4
Laufende Steuerforderungen
 
1,3
0,0
4,6
0,0
Latente Steuerforderungen
 
0,0
3,1
0,0
0,0
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Aktiva
 
29,6
0,0
28,0
0,0
Summe der Vermögenswerte
6.314,5
9.088,1
5.771,3
9.301,1
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Passiva
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Verbindlichkeiten HfT
7,7
35,8
9,4
19,4
Derivate
 
 
7,7
35,8
9,4
19,4
Finanzielle Verbindlichkeiten FVPL
0,0
515,6
22,8
524,8
Einlagen
 
 
0,0
53,6
0,0
55,5
Verbriefte Verbindlichkeiten
 
0,0
462,0
22,8
469,3
Finanzielle Verbindlichkeiten AC
10.172,7
3.392,0
9.921,6
3.201,6
Einlagen von Banken
 
305,8
939,2
764,7
166,1
Einlagen von Kunden
 
9.693,1
1.736,2
8.996,4
2.171,1
Verbriefte Verbindlichkeiten
 
170,6
716,6
157,0
864,4
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
3,2
0,0
3,5
0,0
Leasingverbindlichkeiten
 
1,5
27,3
4,1
30,8
Derivate - Hedge Accounting
 
0,6
19,9
0,0
11,8
Rückstellungen
 
0,0
138,5
0,0
140,0
Laufende Steuerverpflichtungen
0,1
0,0
8,4
0,0
Latente Steuerverpflichtungen
0,0
0,0
0,0
4,9
Sonstige Passiva
 
83,9
0,0
57,5
0,0
Summe der Verbindlichkeiten
10.266,5
4.129,2
10.023,8
3.933,3
60.Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Es sind keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag bekannt.
Seite 124
61.Reform der Referenzzinssätze (IBOR-Reform)
Mit 31. Dezember 2021 wurde die Veröffentlichung der Libor-Zinssätzen für CHF, GBP, JPY (jeweils für alle Laufzeiten) und USD (für Laufzeiten 1 Woche und 2 Monate) eingestellt. Die Veröffentlichung der restlichen, liquideren USD-Laufzeiten (Tagesgeldsatz, 1 Monat, 3 Monate, 6 Monate, 12 Monate) wurde mit 30. Juni 2023 eingestellt.
Im Hinblick auf sonstige IBOR-Zinssätze geht die Sparkasse Oberösterreich davon aus, dass Euribor-Zinssätze, die bereits reformiert und den Regelungen der EU-Benchmark-Verordnung (BMR) entsprechen, derzeit nicht betroffen sind.
Die neuen Referenzzinssätze, die den USD Libor im Jahr 2023 abgelöst haben, sind SOFR Overnight-Sätze. Im konsumentengeschützten Kreditgeschäft der Sparkasse Oberösterreich wurden zukunftsgerichtete SOFR Terminsätze verpflichtend angewendet, da die gesetzliche Verpflichtung besteht, Zinssätze vor Beginn der Zinsbindungsperiode zu kommunizieren. Die neuen Referenzzinssätze beinhalten, im Vergleich mit den Libor Sätzen, Anpassungsaufschläge für Fristigkeiten, Kreditrisiken und sonstige Differenzen, die zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Gleichwertigkeit berücksichtigt werden.
Im Hinblick auf die Bilanzierung der Ablöse bisheriger Referenzzinssätze wurde ein praktischer Behelf im Rahmen der Interest Rate Benchmark Reform Phase 2: Änderungen von IFRS 9 (veröffentlicht im August 2020) verwendet. Dabei wurden die Referenzzinssatzänderungen als Anpassung des Effektivzinssatzes ohne sofortiger erfolgswirksamer Erfassung behandelt.
Die Sparkasse Oberösterreich hatte ein spezielles Projekt zur Reform der Referenzzinssätze initiiert. Bis zum Jahresende 2023 wurden alle Finanzinstrumente mit USD-, GBP-, JPY- und CHF-Libor-gebundenen Zinsen in die neuen Referenzzinssätze überführt.
Für weitere Details zur IBOR-Reform betreffend Hedge Accounting verweisen wir auf Note 26 „Hedge Accounting“.
Seite 125
62.Organe der Sparkasse Oberösterreich
Folgende Personen waren als Mitglieder des Vorstandes tätig:
Mag. Stefanie Christina HUBER (Generaldirektorin)
Mag. Manuel MOLNAR, MBA (Vorstandsmitglied), seit 01.01.2024
Maximilian POINTNER (Vorstandsmitglied)
Mag. Martin PUNZENBERGER (Vorstandsmitglied), seit 01.01.2024
Folgende Personen waren als Mitglieder des Aufsichtsrates tätig:
Mag. Rudolf KRAUS (Vorsitzender)
Mag. Dr. Kornelia WAITZ-RAMSAUER (1. Vorsitzender-Stellvertreterin)
Mag. Norbert JUNGREITHMAYR (2. Vorsitzender-Stellvertreter)
MMag. Gerda HOLZINGER-BURGSTALLER
Mag. Michael NÖSSLBÖCK, ab 24.10.2023
Mag. Gerd SCHACHERMAYER
Mag. Wolfgang SONNLEITNER
Georg STARHEMBERG
Mag. Christiane TUSEK
Vom Betriebsrat in den Aufsichtsrat entsandte Mitglieder:
BR-Vorsitzende Petra LIEDL
Simone KLEINBAUER (BR-Vorsitzende Stellvertreterin)
Silvia GABER
Hermann NUSIME
Folgende Personen waren zeitweise als Mitglied des Vorstands tätig:
Herbert WALZHOFER, bis 31.12.2023
Staatskommissärin:
Bezirkshauptfrau Mag. Carmen BREITWIESER, Landesregierung OÖ
Staatskommissärin-Stellvertreter:
Regierungsrat Amtsrat Günter WEISSMANN, Landesregierung OÖ
Seite 126
63.Darstellung des Anteilsbesitzes der Sparkasse Oberösterreich zum 31. Dezember 2023
Die Gesellschaft hielt per 31. Dezember 2023 bei folgenden Unternehmen mindestens 20 % Anteilsbesitz:
  Sitz der FirmaStamm-kapital (in EUR Tsd.)Kapital-anteil direkt in %Kapital-anteil insgesamt in %Eigenkapital (in EUR Tsd.)Ergebnis des letzten Geschäftsjahres (in EUR Tsd.)Einstufung 1)Einbeziehung in den Konzern 2)
Sparkasse Oberösterreich Kapital-anlagegesellschaft m.b.H.LinzEUR72785,0085,006.7223.770TV
AS Leasing Gesellschaft m.b.H.LinzEUR73100,00100,0071-3TN
IMMORENT-MÖRE Grundverwertungs-gesellschaft m.b.H.WienEUR3650,2050,2031-5AN
Real-Service für oberösterreichische Sparkassen Realitätenvermittlungs-gesellschaft m.b.H.LinzEUR3625,0043,311051522TN
Sport- und Freizeitanlagen Gesellschaft m.b.H.Schwanen-stadtEUR3633,0033,004179AN
LV Holding GmbHLinzEUR3572,3672,362.483743TN
AS Support GmbHLinzEUR35100,00100,0014211TN
SPK OÖ Beteiligungsholding GmbHLinzEUR36100,00100,0070.554109TV
1) T = Tochterunternehmen, A = assoziiertes Unternehmen
2) V = vollkonsolidiert, N = nicht konsolidiert
Da die angeführten Gesellschaften nicht verpflichtet sind, IFRS-Abschlüsse zu erstellen, stammen die Beträge für Eigenkapital und Ergebnis in der Regel aus UGB-Abschlüssen. Das angegebene Ergebnis entspricht dem Jahresüberschuss/-fehlbetrag nach Steuern (aber vor Rücklagenbewegung).
Seite 127
Linz, den 18. März 2024
SPARKASSE OBERÖSTERREICH BANK AG
Der Vorstand:
Seite 128
GLOSSAR
Andere Aktiva
Summe aus den Bilanzpositionen Derivate Hedge-Accounting, Sachanlagen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, laufende und latente Steuerforderungen, zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und sonstige Vermögenswerte.
Andere Passiva
Summe aus den Bilanzpositionen Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, Derivate Hedge-Accounting, Wertanpassung aus Portfolio Fair Value-Hedges, Rückstellungen, laufende und latente Steuerverpflichtungen, Verbindlichkeiten iZm zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten und sonstige Verbindlichkeiten.
Betriebsaufwendungen (Verwaltungsaufwand)
Summe aus Personalaufwand, Sachaufwand sowie Abschreibung und Amortisation.
Betriebsergebnis
Betriebserträge abzüglich Betriebsaufwendungen.
Betriebserträge
Summe aus Zinsüberschuss, Provisionsüberschuss, Dividendenerträge, Handelsergebnis, Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten, Periodenergebnis aus Anteilen an At Equity-bewerteten Unternehmen und Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien & sonstigen Operating-Leasing-Verträgen.
CET1
Common Equity Tier 1, Hartes Kernkapital
CRR
Capital Requirements Regulation: einer der beiden Rechtsakte, die die neuen Eigenkapitalrichtlinien enthalten.
Eigenmittel
Die Eigenmittel gemäß CRR setzen sich zusammen aus dem Harten Kernkapital (CET1), dem Zusätzlichen Kernkapital (AT1) und dem Ergänzungskapital (T2).
Gesamtkapitalquote
Gesamte Eigenmittel in Prozent des Gesamtrisikobetrages (gemäß CRR).
Gesamtrisikobetrag (Risikogewichtete Aktiva, RWA)
Umfasst Kredit-, Markt-, und operationelles Risiko (gemäß CRR).
Harte Kernkapitalquote (CET1-Quote)
Hartes Kernkapital in Prozent des Gesamtrisikobetrages (gemäß CRR).
Kernkapitalquote
Kernkapital in Prozent des Gesamtrisikobetrages (gemäß CRR).
Seite 129
Kosten-Ertrags-Relation (Cost/Income Ratio)
Verwaltungsaufwand bzw. Betriebsaufwendungen in Prozent der Betriebserträge.
NPE-Besicherungsquote (Non-performing-Exposure-Besicherungsquote)
Sicherheiten für das notleidende Kreditrisikovolumen in Prozent des notleidenden Kreditrisikovolumens.
NPE-Deckungsquote (Non-performing-Exposure-Deckungsquote)
Wertberichtigungen für das Kreditrisikovolumen (alle Wertberichtigungen im Anwendungsbereich von IFRS 9 sowie Rückstellungen für andere Zusagen) in Prozent des notleidenden Kreditrisikovolumens.
NPE-Quote (Non-performing-Exposure-Quote)
Anteil des notleidenden Kreditrisikovolumens am gesamten Kreditrisikovolumen.
NPL-Besicherungsquote (Non-performing-Loans-Besicherungsquote)
Sicherheiten für notleidende Kredite und Darlehen an Kund:innen in Prozent der notleidenden Kredite und Darlehen an Kund:innen.
NPL-Deckungsquote (Non-performing-Loans-Deckungsquote)
Wertberichtigungen für Kredite und Darlehen an Kund:innen in Prozent der notleidenden Kredite und Darlehen an Kund:innen.
NPL-Quote (Non-performing-Loans-Quote)
Anteil der notleidenden Kredite und Darlehen an Kund:innen an den gesamten Krediten und Darlehen an Kund:innen.
Risk Appetite Statement (RAS)
Das RAS ist eine strategische Erklärung, die das maximale Risiko festlegt, das ein Unternehmen bereit ist für die Erreichung der Unternehmensziele einzugehen.
Risikokategorien
Risikokategorien klassifizieren die Risikopositionen der Sparkasse Oberösterreich basierend auf den internen Ratings der Sparkasse Oberösterreich. Es bestehen drei Risikokategorien für nicht notleidende und eine Risikokategorie für notleidende Risikopositionen.
Risikokategorie – Niedriges Risiko
Typische regionale Kund:innen mit stabiler, langjähriger Beziehung zur Sparkasse Oberösterreich oder große, international renommierte Kund:innen. Sehr gute bis zufriedenstellende Finanzlage; geringe Eintrittswahrscheinlichkeit von finanziellen Schwierigkeiten im Vergleich zum jeweiligen Markt, in dem die Kund:innen tätig sind. Retail-Kund:innen mit einer langjährigen Geschäftsbeziehung zur Sparkasse Oberösterreich oder Kund:innen, die eine breite Produktpalette nutzen. Gegenwärtig oder in den letzten zwölf Monaten keine relevanten Zahlungsrückstände. Neugeschäft wird in der Regel mit Kund:innen dieser Risikokategorie getätigt.
Risikokategorie – Anmerkungsbedürftig
Potenziell labile Nicht-Retail-Kund:innen, die in der Vergangenheit eventuell bereits Zahlungsrückstände/-ausfälle hatten oder mittelfristig Schwierigkeiten bei der Rückzahlung von Schulden haben könnten. Retail-Kund:innen mit eventuellen Zahlungsproblemen in der Vergangenheit, die zu einer frühzeitigen Mahnung führten. Diese Kund:innen zeigten in letzter Zeit meist ein gutes Zahlungsverhalten.
Seite 130
Risikokategorie – Erhöhtes Risiko
Die Kreditnehmer:in ist kurzfristig anfällig gegenüber negativen finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklungen und weist eine erhöhte Ausfallwahrscheinlichkeit auf. In einigen Fällen stehen Umstrukturierungsmaßnahmen bevor oder wurden bereits durchgeführt. Derartige Forderungen werden in der Regel in spezialisierten Risikomanagementabteilungen behandelt.
Risikokategorie – Notleidend (non-performing)
Mindestens eines der Ausfallkriterien nach Artikel 178 CRR trifft auf die Kreditnehmer:in zu, unter anderem: volle Rückzahlung unwahrscheinlich; Zinsen oder Kapitalrückzahlungen einer wesentlichen Forderung mehr als 90 Tage überfällig; Umschuldung mit Verlust für Kreditgeber:in; Realisierung eines Verlustes oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Für alle Kundensegmente, einschließlich Retail-Kund:innen, wird die Kundensicht angewendet; wenn eine Kund:in bei einem Geschäft ausfällt, dann gelten auch die Transaktionen, bei denen die Kund:in nicht ausgefallen ist, als notleidend. Darüber hinaus beinhalten notleidende Forderungen auch gestundete Geschäfte mit Zahlungsverzug, bei denen die Kund:in nicht ausgefallen ist.
Zinsspanne
Zinsüberschuss in Prozent der durchschnittlichen zinstragenden Aktiva. Der Durchschnitt wird auf Basis von Quartalswerten berechnet.
Seite 131
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
AC
Amortized cost
AT1
Additional Tier 1
BGA
Betriebs- und Geschäftsausstattung
BWG
Bankwesengesetz
CCF
Credit Conversion Factor
CRD
Capital Requirements Directive
CRR
Capital Requirements Regulation
CVA
Credit Value Adjustments
DVA
Debit Value Adjustment
EBA
European Banking Authority
ECL
Expected Credit Loss
EIR
Effective interest rate
FVO
Fair value option-designated at fair value
FVOCI
Fair value through other comprehensive income
FVPL
Fair value through profit or loss
FX
Foreign exchange
HFT
Held for trading
IAS
International Accounting Standards
ICAAP
Internal Capital Adequacy Assessment Process
IFRS
International Financial Reporting Standards
LGD
Loss Given Default
LT PD
Lifetime Probability of Default
OCI
Other comprehensive income
P&L
Profit or loss
PD
Probability of Default
POCI
Purchased or originated credit impaired
RAS
Risk Appetite Statement
SICR
Significant increase in credit risk
Sparkasse Oberösterreich
Sparkasse Oberösterreich Bank AG
SPPI
Solely payments of principal and interest
T1
Tier 1
T2
Tier 2
UGB
Unternehmensgesetzbuch
VAR
Value at Risk
Seite 132
BESTÄTIGUNGSVERMERK
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2023 sowie der Ertragslage der Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Wertminderungen von Krediten und Darlehen an Kunden (erwartete Kreditverluste)
Sachverhalt
Wertminderungen von Krediten und Darlehen stellen die beste Schätzung des Managements hinsichtlich der erwarteten Verluste aus dem Kreditportfolio zum Abschlussstichtag dar. Die Ermittlung der Wertminderungen erfolgt in Einklang mit der AFRAC Stellungnahme 14 „Bilanzierung von nicht-derivativen Finanzinstrumenten (UGB)“ (Juni 2021) durch Anwendung des IFRS 9-Modells im UGB.
Die Bestimmung der Höhe der Risikovorsorgen unterliegt aufgrund der einfließenden Annahmen und zu treffenden Einschätzungen einem erheblichen Ermessenspielraum des Managements.
Die Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, hat interne Richtlinien und spezifische Prozesse zur Ermittlung von erwarteten Kreditverlusten implementiert. Diese hängen maßgeblich von quantitativen und qualitativen Kriterien ab und erfordern Einschätzungen und Ermessensausübungen des Managements.
Zur Bestimmung der Höhe der Wertminderungen werden szenariobasierte Discounted-Cashflow-Methoden angewandt.
Kollektiv ermittelte Wertminderungen
Für nicht ausgefallene Kredite und Darlehen werden Wertminderungen kollektiv ermittelt und entsprechen, sofern keine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos eingetreten ist, den erwarteten Kreditverlusten bei Ausfall innerhalb der nächsten 12 Monate. Bei einem signifikanten Anstieg des Kreditrisikos von nicht ausgefallenen Krediten werden Wertminderungen in Höhe des erwarteten Verlustes über die Restlaufzeit dieser ermittelt. Ebenso werden erwartete Verluste über die Restlaufzeit für jene nicht wertgeminderte Kredite und Darlehen ermittelt, deren Kreditrisiko zum Zugangszeitpunkt wegen fehlender Daten zum Erstanwendungszeitpunkt nicht bestimmt werden konnte.
Für ausgefallene Kredite und Darlehen mit vergleichbarem Risikoprofil, die für sich genommen nicht als signifikant zu betrachten sind, werden die erwarteten Kreditverluste ebenfalls kollektiv ermittelt.
Im Rahmen der kollektiven Ermittlung von erwarteten Kreditverlusten werden Ausfallswahrscheinlichkeiten, zukunftsgerichtete Informationen und Parameter, auf Basis derer die erwarteten Cashflows sowie die erwarteten Erlöse aus Sicherheiten geschätzt werden, berücksichtigt. Diese Schätzungen werden mit Hilfe statistischer Modelle vorgenommen.
Seite 133
Nicht kollektiv ermittelte Wertminderungen
Für ausgefallene Kredite und Darlehen, die auf Kreditnehmerebene als signifikant zu betrachten sind, werden erwartete Kreditverluste in einer Einzelfallbetrachtung ermittelt. Diese Wertminderungen werden unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit einzelner Szenarien, der erwarteten Cashflows sowie der erwarteten Erlöse aus der Verwertung von Sicherheiten bestimmt.
Die Modelle, die zur Ermittlung von Wertminderungen entwickelt und implementiert wurden, sind spezifisch für die einzelnen Kreditportfolios. Sowohl für Produkte als auch für das wirtschaftliche Umfeld werden länderspezifische und zukunftsgerichtete Merkmale verwendet, die für die jeweilige Verlustschätzung relevant sind, was zu einer erhöhten Komplexität der Modelle und Inputfaktoren führt. Die der Schätzung von Wertminderungen von Krediten und Darlehen, insbesondere der Berücksichtigung zukünftiger wirtschaftlicher Verhältnisse, inhärenten Unsicherheiten sind durch die geopolitischen und wirtschaftlichen Entwicklungen des Jahres 2023 erhöht.
Die Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, hat diesem Umstand durch spezielle Overlays auf zwei Ebenen Rechnung getragen:
Zum einen wurden auf der Grundlage expertenbasierter Kriterienkataloge Kundengruppen identifiziert, die von den negativen wirtschaftlichen Entwicklungen potenziell besonders betroffen sind. Für diese Kundengruppen wird untersucht, ob es zu einer signifikanten kollektiven Erhöhung des Kreditrisikos gekommen ist, die am einzelnen Finanzinstrument noch nicht feststellbar ist (kollektive Stufenzuteilung).
Bei den in die Modellierung der erwarteten Kreditverluste einbezogenen zukunftsgerichteten Informationen trägt die Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, der erhöhten Unsicherheit über die zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklungen durch Anpassungen der makroökonomischen Annahmen Rechnung. Details zur Methodik der eingesetzten Overlays werden im Anhang der Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, dargestellt.
Aufgrund
des großen Ermessenspielraums des Managements in der Ausgestaltung der Overlays und der Festlegung makroökonomischer Zukunftsszenarien,
der hohen Unsicherheiten der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklungen, die mit einem hohen Maß an prüferischem Ermessen einhergehen,
der Komplexität der Modelle und interdependenten Annahmen und des damit verbundenen Prüfungsaufwands und
des Volumens der Risikovorsorgen
haben wir diesen Bereich als wesentlichen Prüfungssachverhalt identifiziert.
Prüferisches Vorgehen
Um die Angemessenheit der Wertminderungen von Krediten und Darlehen an Kunden zu beurteilen, haben wir
unser Verständnis der von der Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, angewandten Berechnungsmethodik für erwartete Kreditverluste auf der Grundlage von Richtlinien, Dokumentationen und Interviews aktualisiert und eine konsistente Anwendung der Anforderungen von IFRS 9 in Übereinstimmung mit AFRAC 14 „Bilanzierung von nichtderivativen Finanzinstrumenten (UGB)“ (Juni 2021) überprüft. Dabei lag der Schwerpunkt auf den Anpassungen von Methoden und Prozessen, die angewendet wurden, um die erhöhten Unsicherheiten im gegenwärtigen und zukünftigen Umfeld in den erwarteten Kreditverlusten zu erfassen.
die Kontrollaktivitäten im Kreditrisikomanagement und in den Kreditgeschäftsprozessen evaluiert und Schlüsselkontrollen getestet, insbesondere hinsichtlich der Kreditgenehmigung, der laufenden Überwachung und des Frühwarnungssystems sowie der Prozesse betreffend die Früherkennung von Ausfällen sowie die Beurteilung, dass eine Rückzahlung als unwahrscheinlich erachtet wird („unlikely to pay“, UTP), erhoben und kritisch gewürdigt.
im Bereich der Ratingmodelle und Sicherheitenbewertung Kontrollaktivitäten evaluiert und Schlüsselkontrollen getestet.
die Modell-Governance sowie Validierungsprozesse evaluiert und jene Informationen kritisch gewürdigt, die an das Management berichtet wurden. Wir haben mithilfe unserer Experten die Ergebnisse von Backtesting und Modellvalidierungen überprüft.
die Angemessenheit von Kreditrisiko-Parametern und -Modellen unter Berücksichtigung der Strukturbrüche in den beobachtbaren Daten untersucht und kritisch gewürdigt und die Plausibilität von Erwartungen und Schätzungen, die aufgrund solcher Verzerrungen vorgenommen wurden, um signifikante Erhöhungen des Kreditrisikos einzelner Kunden oder von Kundengruppen zu identifizieren, beurteilt.
für ausgewählte Portfolien die korrekte Stufenzuteilung gemäß den relevanten Richtlinien getestet.
Seite 134
Sensitivitäten und Auswirkungen der spezifischen Modellaspekte analysiert.
evaluiert, ob Schlüsselkomponenten der Berechnung der erwarteten Kreditverluste (Expected Credit Loss-Berechnung) korrekt in die Modelle einbezogen werden, indem wir Walkthroughs durchgeführt und Steuerungstabellen überprüft haben.
für ausgewählte Portfolien, die korrekte Expected Credit Loss-Berechnung getestet.
die Angemessenheit und Plausibilität zukunftsgerichteter Informationen beurteilt, die in die Schätzungen einfließen. Dabei haben wir insbesondere die zugrunde gelegten makroökonomischen Prognosen mit externen Informationsquellen verglichen und die Szenariengewichtung kritisch gewürdigt.
anhand von Stichproben getestet, ob Verlustereignisse gemäß den internen Richtlinien identifiziert wurden, und beurteilt, ob Ereignisse eingetreten sind, welche die Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers in Bezug auf die Kreditforderung erheblich beeinflussen. Außerdem haben wir anhand von Stichproben die Angemessenheit der Risikovorsorgen geprüft und die unterstellten Szenarien sowie die geschätzten erwarteten Cashflows beurteilt.
Verweis auf weitergehende Informationen
Zu weiteren Details über die Bestimmung von erwarteten Kreditverlusten sowie über die Ausgestaltung der dafür eingesetzten Modelle verweisen wir auf die Ausführungen des Vorstandes im Anhang unter Punkt 2.2.7 „Wertminderungen für Ausfallrisiken".
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnisse aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter der Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sofern einschlägig anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Seite 135
Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und sofern einschlägig damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichtes durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
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Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 EU-VO
Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte aufgrund des § 24 Sparkassengesetz (SpG) und nach den Bestimmungen der Prüfungsordnung für Sparkassen (Anlage zu § 24 SpG-PrüfO) durch die Prüfungsstelle des Sparkassen-Prüfungsverbandes als gesetzlichen Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Im Rahmen der uns gemäß § 24 Abs. 3 Sparkassengesetz (SpG) übertragenen Pflichten haben wir im Berichtszeitraum neben der Abschlussprüfung auch sonstige gesetzliche Prüfungen erbracht. Wir sind unseren gesetzlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Einlagen- und Anlegerentschädigung i. S. d. § 24 Abs. 3 SpG i. V. m. ESAEG nachgekommen.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz, gewahrt haben.
Auftragsverantwortliche(r) Wirtschaftsprüfer
Für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages sind Herr MMag. Herwig Hierzer, MBA, Wirtschaftsprüfer, als erstzuständiger Vorstand sowie Herr Mag. Walter Benes, Wirtschaftsprüfer, als beauftragter Prüfer i. S. d. § 3 Abs. 1 der Prüfungsordnung für Sparkassen verantwortlich.
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Jahresabschluss 2023
Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Linz
Wien, den 18. März 2024
Sparkassen-Prüfungsverband2
Prüfungsstelle
1Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.
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BANK AG LAGEBERICHT 2023
1BERICHT ÜBER DEN GESCHÄFTSVERLAUF UND DIE WIRTSCHAFTLICHE LAGE
1.1Rahmenbedingungen
Bei nach wie vor sehr hoher Inflation befand sich Österreichs Wirtschaft 2023 in einer Rezession. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) sank infolge schwacher Entwicklungen im Großhandel und der Industrie um (vorläufig) bis zu 0,8 %. Im Euroraum hingegen stieg das BIP um 0,6 %.
Die Inflationsrate lag in Österreich im Jahresdurchschnitt bei 7,8 %, nach 8,6 % im Jahr 2022. Im Jahresverlauf 2023 sank die Teuerung von 11,2 % im Jänner auf 5,3 % im November, um im Dezember auf 5,6 % zu steigen. Mehr als die Hälfte der Inflation des Jahres 2023 in Höhe von 7,8 % ist auf starke Preisanstiege in der Gastronomie, bei Nahrungsmitteln, der Haushaltsenergie und der Wohnungsinstandhaltung zurückzuführen. Preisdämpfend hingegen wirkten laut Statistik Austria die niedrigeren Treibstoffpreise.
Die Wertschöpfung der österreichischen Branchen entwickelte sich 2023 mit in Summe -0,6 % negativ. Eine rückläufige Industrieproduktion (-1,7 %, davon -1,5 % Bauwesen) stand dabei einem expansiven Dienstleistungssektor (+1,7 %, davon +3,0 % Finanz- und Versicherungsdienstleistungen) gegenüber. Die rückläufige Entwicklung der Industrie zog industrienahe Sektoren, wie zum Beispiel den Verkehrssektor (-6,0 %) ebenfalls in die Rezession. Auch der Handel (-5,5 %) und die Land- und Forstwirtschaft (-6,0 %) entwickelten sich rückläufig.
Der Fremdenverkehr (+3,5 %) erholte sich vom Einbruch während der Pandemie und profitierte von der zunehmenden Nachfrage aus dem Ausland.
Die schwache Weltwirtschaft belastete auch Österreichs Außenhandel, sodass die Exporte (+1,2 %) nur geringe Anstiege verzeichneten und die Importe (-1,3 %) rückläufig waren. Der Leistungsbilanzsaldo erreichte mit 2,6 % des BIP wieder einen positiven Wert, nach -0,3 % des BIP im Vorjahr.
Eine generell hohe Unsicherheit sowie die stark gestiegenen Zinsen hemmten die Investitionen der Unternehmen, die um 2,0 % unter dem Vorjahr lagen. Der Konsum (0,0 %) stagnierte infolge der gesunkenen Kaufkraft.
Die negative Wirtschaftsentwicklung schlug auch auf den österreichischen Arbeitsmarkt durch. Zwar nahm die Zahl der unselbständig aktiv Beschäftigten um 1,1 % auf 3.956.271 Personen zu, es stieg aber auch die Zahl der Arbeitslosen und der Personen in Schulung um 6,4 % auf 399.005 Personen merklich an. Die österreichische Arbeitslosenrate (gemäß Eurostat-Definition) stieg von 4,8 % im Jahresdurchschnitt 2022 auf 5,1 % im vorläufigen Jahresdurchschnitt 2023 (bis Stand November) und blieb unter dem Vergleichswert der Europäischen Union (mit vorläufigen 6,0 %).
Die Anzahl der Unternehmenskonkurse lag 2023 mit 5.401 Fällen deutlich höher als 2022 (+13 %). Dabei war die Baubranche das Sorgenkind der ansteigenden Entwicklung. Auch die eröffneten Privatkonkurse waren mit 8.956 Fällen um +9,5 % höher als im Vorjahr. Laut KSV war allerdings eine Insolvenzwelle auch zum Jahresende 2023 nicht in Sicht, womit die österreichische Wirtschaft angesichts der großen Herausforderungen krisenresistent blieb.
Die hohen Preissteigerungsraten führten zu Steuer- Mehreinnahmen des Staates, während die pandemiebedingten Ausgaben wegfielen. Zwar belasteten die Strompreisbremse und die Abgeltung der kalten Progression das Budget, doch insgesamt verbesserten sich der Budgetsaldo und die Staatsverschuldung (in % des prognostizierten BIP). 2023 betrug Österreichs öffentlicher Schuldenstand nach den aktuell vorliegenden Zahlen vom 3. Quartal 2023 78,2 % des BIP oder EUR 369,4 Mrd. Damit wurde das Maastricht-Ziel von 60 % des BIP wie schon in den Jahren davor nicht erreicht. Das Budgetdefizit des Staates dürfte 2023 gemäß Prognosen auf (vorläufig) 2,3 % bis 2,8 % des BIP zurückgegangen sein, womit das Maastricht-Limit von maximal 3,0 % des BIP nach drei Jahren wieder eingehalten wurde.
Um der hohen Inflation entgegenzuwirken, hat die EZB die Leitzinsen weiter angehoben. Seit 21. Juli 2022 wurde der Hauptrefinanzierungssatz in insgesamt zehn Schritten von 0 % auf 4,5 % hinaufgesetzt. Ebenso wurde der Einlagensatz für Banken, die Geld über Nacht bei der EZB parken, von -0,5 % auf 4,0 % erhöht.
Die Zinssätze der österreichischen Kreditinstitute stiegen 2023 sowohl in den Beständen des Kredit- als auch des Einlagengeschäfts an.
Die Banken konnten trotz Verschärfung der Kreditrichtlinien die Kreditvergaben ausweiten. Im steigenden Zinsumfeld erhöhte sich das inländische Kreditvolumen um 0,5 %. Unternehmensfinanzierungen stiegen an (+2,2 %), während Privatkredite (-2,1 %, davon Wohnbaukredite -2,7 %) rückläufig waren. Die Entwicklung ging mit rückläufigen Immobilienpreisen einher, wie dem Wohnimmobilienindex der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) zu entnehmen ist (-2,9 % mit Stand von 3. Quartal 2023).
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Die Sparquote reduzierte sich von 9,2 % im Vorjahr auf (vorläufig) 8,9 % des verfügbaren Einkommens privater Haushalte, blieb aber noch über den Werten von vor der Pandemie. Entsprechend verlief die Entwicklung bei den Bankeinlagen privater Kund:innen bis November 2023 mit -1,2 % rückläufig. Bei den Unternehmen war bei den Einlagen sogar ein noch größerer Rückgang (-3,7 %) festzustellen.
Die Loan-to-Deposit Ratio der österreichischen Banken (Inländische Kundenkredite in % der inländischen Kundeneinlagen) hat sich im Vergleich zum Vorjahr erhöht und betrug im November 2023 100,2 % (2022: 96,9 %).
Das FMSG empfahl in seiner Sitzung im Dezember der Finanzmarktaufsicht, den antizyklischen Kapitalpuffer bei 0 % der risikogewichteten Aktiva zu belassen. Das Gremium hielt die Banken allerdings dazu an, ihre derzeit hohen Gewinne für eine Verbesserung ihrer Kapitalisierung zu verwenden. Durch eine verbesserte Kapitalbasis soll sichergestellt werden, dass Banken für steigende Risiken vor dem Hintergrund höherer Zinsen und der wirtschaftlichen Abkühlung gewappnet sind. Bei gewerblichen Immobilienfinanzierungen schloss sich das Gremium der Oesterreichischen Nationalbank der Einschätzung der Finanzmarktaufsicht, der Europäischen Zentralbank sowie dem Europäischen Rat für Systemrisiken an, die vor den Verwundbarkeiten am Gewerbeimmobilienmarkt warnen. Bezüglich KIM-Verordnung hielt das Gremium fest, dass eine unverhältnismäßige Einschränkung der Kreditvergabe aufgrund nicht ausgenutzter Ausnahmekontingente nicht festgestellt werden konnte.
Für die Wiener Börse war 2023 ein positives Jahr und der Austrian Traded Index (Aktienindex ATX) stieg gemessen zu Schlusspreisen und ausgehend von einem Indexstand von 3.126,39 Ende 2022 um 9,9 % auf 3.434,97 an.
Das Betriebsergebnis der österreichischen Banken lag per 3. Quartal 2023 bei EUR 10,2 Mrd. Der Nettozinsertrag betrug dabei EUR 11,9 Mrd. und der Provisionssaldo EUR 3,6 Mrd. Die Verwaltungs- und Sonstigen -Aufwendungen lagen bei EUR 8,4 Mrd., wobei EUR 4,5 Mrd. davon auf Personalaufwendungen entfielen. Bei einer Bilanzsumme von EUR 1.021,4 Mrd. betrug das Periodenergebnis (nach Steuern und Minderheitenanteilen) EUR 9,0 Mrd.
Das Gesellschaftsrechtliche COVID-19 Gesetz (COVID-19-GesG) ist per 30.06.2023 außer Kraft getreten. Das Virtuelle Gesellschafterversammlungen-Gesetz (VirtGesG) ist mit Wirkung zum 14.07.2023 in Kraft getreten. Damit wurde eine dauerhafte gesetzliche Grundlage für virtuelle sowie hybride Gesellschafterversammlungen einer Gesellschaft geschaffen. Das Gesellschaftsrechtliche Digitalisierungsgesetz 2023 (GesDigG) tritt mit Wirkung zum 01.01.2024 in Kraft.
Im Bereich des Bankaufsichtsrechts trat im Geschäftsjahr 2023 unter anderem das Hinweisgeber:innen-Schutzgesetz (HSchG) in Kraft. Zudem wurde das Barrierefreiheitsgesetz beschlossen, wonach ab 28.06.2025 Unternehmen grundsätzlich verpflichtet sind, nur noch barrierefreie Produkte und Dienstleistungen auf den Markt zu bringen, sofern diese vom Geltungsbereich des Gesetzes umfasst sind. Insbesondere sind Bankdienstleistungen für Verbraucher:innen sowie Selbstbedienungsterminals von den neuen Barrierefreiheitsanforderungen umfasst. Weiters wurde zur Erleichterung der Kreditvergabe an Senior:innen § 9 Abs. 5 Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG) novelliert; diese Änderung trat mit 01.05.2023 in Kraft.
Die FMA hat im März 2023 das neue Rundschreiben zur Eignungsprüfung von Geschäftsleiter:innen, Aufsichtsratsmitgliedern und Inhaber:innen von Schlüsselfunktionen (FMA-Fit & Proper Rundschreiben) veröffentlicht. Seit 01.08.2022 gilt nach wie vor die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO) der FMA, mit der den Banken kreditnehmerbasierte Vergabequoten bei privaten Wohnimmobilienfinanzierungen vorgegeben werden. Laut dem Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) wirkt die geringere Neukreditvergabe dämpfend auf das erhöhte systemische Risiko, dieser Effekt wird allerdings durch andere Entwicklungen, wie den Rückgang der Immobilienpreise, den Anstieg der Zinsen und die schlechtere Entwicklung der Einkommen mehr als kompensiert. Ein massiver Einbruch des Neukreditvolumens ist bereits nachweislich eingetreten.
Auf EU-Ebene wurden hinsichtlich der im Mai 2023 veröffentlichten Legislativvorschläge der EU-Kommission zur Kleinanlegerstrategie (Omnibus-RL [MiFID/IDD] und PRIIPs-Änderungs-VO) Ende September Berichtsentwürfe des Wirtschafts- und Währungsausschusses (ECON) des Europäischen Parlaments veröffentlicht. Zudem hat die EU-Kommission einen Legislativvorschlag zum digitalen Euro sowie zur Financial Data Access Verordnung (FIDAR) und zur Überarbeitung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD 2) veröffentlicht. Ferner wurden die Triloggespräche betreffend den Legislativvorschlag zur Verordnung über Echtzeitüberweisungen abgeschlossen und eine vorläufige Einigung erzielt. Weiters wurde die Überarbeitung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie abgeschlossen und die neue Richtlinie (RL (EU) 2023/2225) am 30.10.2023 im Amtsblatt veröffentlicht; die Umsetzungsfrist endet hier am 20.11.2025. Zudem ist die Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher:innen (RL (EU) 2020/1828) in das österreichische Recht umzusetzen; die Umsetzung ist noch nicht erfolgt (die Richtlinie hatte hierfür eine Umsetzungsfrist bis 25.12.2022 vorgesehen (mit Anwendung ab 25.06.2023)). Weiters soll Basel IV bis 01.01.2025 in der EU umgesetzt sein mit einigen spezifischen Übergangsfristen, insbesondere für den Output-Floor für IRB-Banken und neue Unternehmensbeteiligungen.
Das Thema der Nachhaltigkeit wird die Sparkasse Oberösterreich weiterhin begleiten: aus regulatorischer Sicht (in allgemeinen Regelungen, aber auch in Rechtsgrundlagen wie der Taxonomie-VO, den delegierten Verordnungen zur EU Taxonomie VO aus 2023 (delegierter Umweltrechtsakt, Erweiterung des delegierten Klimarechtaktes), Disclosure-VO, Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), Eco Label VO, des EZB Leitfadens zu Klima- und Umweltrisiken, der EBA Leitlinien zur Kreditvergabe und –überprüfung und des EBA Diskussionspapiers zu ESG Risiken).
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Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat im Oktober 2023 ihre Prüfungsschwerpunkte für die Prüfungssaison 2024 veröffentlicht. In einem wirtschaftlichen Kontext, der von hoher Inflation, verstärkten geopolitischen Spannungen und raschen technologischen Veränderungen geprägt ist, plant die ESMA, eine genaue Markt- und Risikoüberwachung zu gewährleisten und die wirksame Umsetzung des europäischen Regulierungsrahmens im Zusammenhang mit dem digitalen Wandel und der Nachhaltigkeit zu unterstützen.
Seitens der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) wird für das Jahr 2024 der Fokus insbesondere auf der Umsetzung das Bankenpakets (Basel IV) sowie der Ausarbeitung der Level 2-Maßnahmen für die MiCAR (Verordnung über Märkte für Krypto-Assets) und DORA (Verordnung über digitale Betriebsabläufe) liegen. Die EBA identifiziert für 2024 folgende fünf Prioritäten:
1)Umsetzung des EU-Bankenpakets (CRR III / CRD VI – d. h. Basel IV);
2)Überwachung der Finanzstabilität und Nachhaltigkeit vor dem Hintergrund steigender Zinssätze und Unsicherheit;
3)Bereitstellung einer Dateninfrastruktur für die unterschiedlichen Stakeholder;
4)Entwicklung von Aufsichts- und Überwachungskapazitäten DORA und MiCAR;
5)Verstärkter Fokus auf Innovation und Verbraucher:innen (einschließlich des Zugangs zu Finanz-dienstleistungen) bei gleichzeitiger Vorbereitung des Übergangs zum neuen Anti-Geldwäsche-Regime (EU-AML-Package mit EU-Anti-Geldwäsche-Behörde).
Die Sparkasse Oberösterreich wird sich mit den nachfolgend angekündigten Aufsichts- und Prüfschwerpunkten der FMA und der OeNB für das Jahr 2024 auseinandersetzen:
1)Resilienz und Stabilität: die Krisenfestigkeit der beaufsichtigten Finanzdienstleister zu stärken sowie die Stabilität des Finanzmarktes Österreich als Ganzes zu wahren.
2)Digitaler Wandel: die Chancen der Digitalisierung zu nutzen und gleichzeitig die damit verknüpften Risiken konsequent zu adressieren.
3)Neue Geschäftsmodelle: innovative Geschäftsmodelle möglichst früh aufsichtlich zu begleiten, um so die Innovationskraft des österreichischen Finanzmarktes zu fördern, für faire Wettbewerbsbedingungen Sorge zu tragen und einen angemessenen Verbraucherschutz sicherzustellen.
4)Kollektiver Verbraucherschutz: den Schutz der Verbraucher:innen in einem sich rasant verändernden Umfeld Stichworte: digitaler Wandel, verändertes Konsumentenverhalten, demografische Entwicklung, Zinswende – weiterzuentwickeln.
5)Nachhaltigkeit: den Finanzmarkt und all seine Teilnehmer:innen beim Umbau zu einem nachhaltigen Wirtschaftsmodell regulatorisch und aufsichtlich zu unterstützen.
6)Sauberer Finanzplatz Österreich: die Sauberkeit und Reputation des Finanzplatzes Österreich auf allen Ebenen zu sichern.
Die EZB hat ihre drei wesentlichen Aufsichtsprioritäten für den Zeitraum 2023 bis 2025 veröffentlicht:
i)die Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegen unmittelbare makrofinanzielle und geopolitische Schocks,
ii)die Bewältigung der Herausforderungen der Digitalisierung und Stärkung der Steuerungskapazitäten der Leitungsorgane und
iii)die Verstärkung der Anstrengungen zur Bekämpfung des Klimawandels.
Die Sparkasse Oberösterreich verfolgt die Gesetzgebungsprozesse laufend aktiv und wachsam, um Trends frühzeitig zu erkennen und auch in Zukunft alle regulatorischen Herausforderungen zeitnah bewältigen zu können.
1.2Geschäftsverlauf
Die Sparkasse Oberösterreich Bank AG (in Folge kurz: Sparkasse Oberösterreich) hat auch im vergangenen Geschäftsjahr ihre Strategien, welche Handlungsleitlinien in einem komplexen wirtschaftlichen Umfeld bieten sollen, weiterhin erfolgreich fortgesetzt. Die Anstiege der Zinssätze und Inflationsraten, der Einbruch der Konjunktur, die geopolitischen Spannungen, die raschen technologischen Veränderungen und die Umsetzung der regulatorischen Anforderungen haben das Jahr 2023 geprägt.
Die unternehmerischen Schwerpunkte liegen weiterhin im Bereich der Neukundengewinnung, einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Einlagen und Ausleihungen sowie qualitativem und nachhaltigem Wachstum.
Das unsichere Marktumfeld führte zu einer Investitions-Zurückhaltung bei Unternehmen, was sich in einem Rückgang des Volumens an Investitionskrediten bemerkbar machte. Nach wie vor schwach ausgeprägt ist infolge des aktuellen wirtschaftlichen Umfeldes und der neuen regulatorischen Anforderungen das Wohnbaugeschäft. Die Stagnation im Konsum sorgt auch in diesem Bereich weiterhin für rückläufige Finanzierungsvolumina. Umgekehrt sorgte der Liquiditätsbedarf der Unternehmen für ein deutliches Wachstum der Betriebsmittelkredite.
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Im Zusammenhang mit dem leichten Rückgang im Kunden-Kreditvolumen wurde besonderes Augenmerk auf die Steuerung der Kunden-Einlagen gelegt. Hier war ebenfalls ein Rückgang zu verzeichnen, sodass insgesamt eine Verbesserung der Loan to Deposit Ratio erreicht werden konnte.
Verbunden mit der Entwicklung der Referenz- und Marktzinsen und der damit auch verbundenen Verzinsung der Interbanken-Volumina konnte das Zinsergebnis gegenüber dem Vorjahr deutlich von EUR 195,3 Mio. auf EUR 241,4 Mio. gesteigert werden.
Die Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen sind insbesondere durch geringere Dividenden gegenüber dem Vorjahr gesunken.
Insgesamt hat sich das Provisionsergebnis um 0,8 % gegenüber dem Vorjahr auf EUR 120,8 Mio. gesteigert, wobei einem leicht rückläufigen Wertpapiergeschäft höhere Zuwächse bei den Zahlungsverkehrsprovisionen und bei Provisionen aus dem Kreditgeschäft gegenüberstanden.
Die Entwicklung an den Finanzmärkten sorgte dafür, dass die Erträge aus Finanzgeschäften mit EUR 8,3 Mio. wieder deutlich positiv ausfielen, während im Vorjahr Aufwendungen aus Finanzgeschäften von EUR -3,2 Mio. zu verzeichnen war.
Die Entwicklung des Personalaufwandes ist mit der Auswirkung der kollektivvertraglichen Anpassungen, der Einführung weiterer Sozialleistungen und Auswirkungen aus dem Sozialkapital begründet. Die Steigerung des Sachaufwandes betrifft neben zusätzlichen Marketing-Maßnahmen die Entwicklung von Instandhaltungs- und Energiekosten, sowie höhere IT-, Beratungs- und Sektorkosten.
In Summe konnte das Betriebsergebnis von EUR 115,2 Mio. um 31,2 % auf EUR 151,1 Mio. gesteigert werden.
Trotz des schwierigen wirtschaftlichen Umfeldes konnte der Saldo aus „Wertberichtigungen auf Forderungen und Zuführungen zu Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und für Kreditrisiken sowie Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen und aus Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und für Kreditrisiken“ in einem überschaubaren Rahmen gehalten werden und verringerte sich von EUR -25,9 Mio. auf EUR -11,0 Mio.
Die Sparkasse Oberösterreich erreichte ein EGT (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit) von EUR 144,8 Mio. (Vorjahr: EUR 75,5 Mio.), was im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um 91,8 % entspricht.
Die Geschäftstätigkeit der Sparkasse Oberösterreich ist weiterhin durch die Umsetzung vieler Initiativen im Rahmen der Mehrjahresstrategie #agenda 2025 geprägt. Eine besondere Maßnahme betrifft die Gründung einer Investment-Gesellschaft, über die auf Unternehmen in Wachstumsbranchen und Transformationsphasen Eigenkapitalbeteiligungen eingegangen werden sollen. Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Nachhaltigkeitsstrategie samt Maßnahmen zur Dekarbonisierung sowie die Umsetzung der Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Alle Initiativen sind auf Stärkung der Resilienz und Zukunftsfähigkeit der Bank in einem sich dynamisch verändernden Umfeld ausgerichtet.
Die Bilanzsumme verringerte sich um EUR 415,2 Mio. auf EUR 15.055,1 Mio. (Vorjahr: EUR 15.470,3 Mio.), dies entspricht einer Reduktion von 2,7 %. Diese ist zum wesentlichen Teil auf die Teilrückführung des EZB Tender-Volumens (TLTRO III) zurückzuführen. Das betriebswirtschaftliche Eigenkapital (exkl. Bilanzgewinn) erhöhte sich auf EUR 935,0 Mio. (Vorjahr: EUR 883,3 Mio.).
Die geplante Dividende beträgt EUR 57,9 Mio. (Vorjahr: EUR 22,8 Mio.)
Finanzlage
Die Liquidität entsprach den Bestimmungen der Art 411ff VO (EU) Nr. 575/2013 (CRR) sowie der delegierten Verordnung (EU) 2015/61 der Kommission vom 10.10.2014.
Vermögenslage
Die Vermögenslage der Sparkasse Oberösterreich hat sich weiter wie folgt entwickelt:
Die Eigenmittel der Sparkasse Oberösterreich betragen EUR 1.206,8 Mio. (Vorjahr: EUR 1.158,3 Mio.). Die Eigenmittel setzten sich zusammen aus Kernkapital und Ergänzungskapital. Das harte Kernkapital (CET 1) beträgt EUR 913,2 Mio. (Vorjahr: EUR 848,9 Mio.) und das zusätzliche Kernkapital (AT 1) beträgt EUR 80,0 Mio. (Vorjahr: EUR 80,0 Mio.). Das Ergänzungskapital (T2) beläuft sich auf EUR 213,6 Mio. (Vorjahr: EUR 229,3 Mio.).
Die Eigenmittelquoten gemäß Art 92 CRR betragen:
Harte Kernkapitalquote 16,39 % (Vorjahr: 15,16 %).
Kernkapitalquote 17,82 % (Vorjahr: 16,59 %).
Gesamtkapitalquote 21,66 % (Vorjahr: 20,69 %).
Die regulatorischen Kapitalkennzahlen werden auf IFRS Basis berechnet.
Die Anteilsverwaltung Allgemeine Sparkasse haftet für die Verbindlichkeiten der Sparkasse Oberösterreich unbeschränkt.
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Governance
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 4 Sitzungen (davon 2 außerordentliche Sitzungen und 2 konstituierende Sitzungen), der Prüfungsausschuss 3, der Präsidialausschuss 6, der Kreditausschuss 7, der Vergütungsausschuss 2, der Risikoausschuss 3, der Strategieausschuss 3 und der Bauausschuss 1 Sitzung(en) abgehalten. In den Organen der Sparkasse Oberösterreich gab es folgende personelle Veränderungen: In der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrates am 26.07.2023 wurde Frau Mag. Dr. Kornelia Waitz-Ramsauer zur 1. Stellvertreterin des Vorsitzenden und Herr Mag. Norbert Jungreithmayr zum 2. Stellvertreter des Vorsitzenden gewählt. In der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrates am 26.07.2023 wurden die Vorsitzenden, Stellvertreter:innen und Mitglieder der Ausschüsse des Aufsichtsrates gewählt. Mit Schreiben vom 20.10.2023 hat Herr Mag. Wolfgang Sonnleitner sein Mandat als Mitglied des Prüfungsausschusses der Sparkasse Oberösterreich zurückgelegt. In der außerordentlichen Hauptversammlung am 24.10.2023 wurde Herr Mag. Michael Nösslböck bis zur Hauptversammlung im Jahre 2028 zum Aufsichtsrat gewählt. In der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrates am 24.10.2023 wurde Herr Mag. Michael Nösslböck in alle Ausschüsse des Aufsichtsrates als Mitglied gewählt.Mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 21.06.2023 wurden Mag. Manuel Molnar, MBA und Mag. Martin Punzenberger als Mitglieder des Vorstandes ab 01.01.2024 bestellt. Der Vorstandsvertrag von Herbert Walzhofer endete am 31.12.2023.
1.3Bericht über Filialen
Im Geschäftsjahr hat die Sparkasse Oberösterreich keine Filialen neu gegründet oder verlegt. Es wurden drei Filialen geschlossen und fünf weitere in eine SB-Stelle umgewandelt. Eine SB-Stelle wurde geschlossen. Die Sparkasse Oberösterreich unterhielt per 31.12.2023 insgesamt 142 Standorte, davon 106 Filialen und 36 SB-Stellen. Per Jahresende waren in den Filialen der Sparkasse Oberösterreich 972 Mitarbeiter:innen beschäftigt (Vorjahr: 968).
1.4Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Kennzahlen
Die Eigenkapitalrendite hat sich gegenüber dem Vorjahr verbessert und beträgt 12,1 % (Vorjahr: 5,8 %). Sie berechnet sich aus dem Jahresüberschuss nach Steuern durch das durchschnittliche bilanzielle Eigenkapital.
Die Cost-Income-Ratio, das Verhältnis zwischen Betriebsaufwendungen und Betriebserträgen, liegt mit 61,1 % (Vorjahr: 65,9 %) deutlich unter dem Durchschnitt der letzten Jahre.
Die ergebnisorientierte Mitarbeiterproduktivität ergibt sich aus dem Betriebsergebnis dividiert durch die durchschnittliche gewichtete Mitarbeiterzahl und konnte von TEUR 83,2 um 31,9% auf TEUR 109,7 gesteigert werden.
Die Zinsspanne, das Verhältnis zwischen Nettozinsertrag und der durchschnittlichen Bruttobilanzsumme, beträgt 1,61 % (Vorjahr: 1,30 %).
Umweltbelange
Direkte negative Umwelteinflüsse durch die Geschäftstätigkeit der Sparkasse Oberösterreich entstehen nicht.
Arbeitnehmerbelange
Zum Ende des Geschäftsjahres beschäftigte die Sparkasse Oberösterreich 1.686 (Vorjahr: 1.652) Mitarbeiter:innen, was gegenüber dem Vorjahr einer Steigerung um 34 Mitarbeiter:innen bzw. einem Beschäftigungszuwachs um 2,1 % entspricht. Zum Stichtag 31.12.2023 waren 41 Lehrlinge beschäftigt. 16 junge Menschen begründeten ein Lehrverhältnis. Die Frauenquote lag bei 62 %, die Teilzeitquote bei 38 %. Die Mitarbeiter:innen der Sparkasse Oberösterreich absolvierten im Jahr 2023 in Summe 5.800 Schulungstage. An freiwilligen Sozialleistungen wurde im letzten Jahr ein Essenszuschuss für die Mitarbeiter:innen eingeführt.
Das Dienstrecht blieb bis auf geringfügige Anpassungen des Sparkassen-Kollektivvertrags im Wesentlichen unverändert.
Auch 2023 hatten die Mitarbeiter:innen die Möglichkeit am Mitarbeiterbeteiligungsprogramm „WeShare Participation by Erste Group“ teilzunehmen und sich nachhaltig am Unternehmenserfolg der Sparkassengruppe zu beteiligen. Für insgesamt rund TEUR 560 haben 97 % der Mitarbeiter:innen der Sparkasse Oberösterreich ein Aktienpaket bekommen.
Erfüllung des Gründungsauftrages
Die Sparkasse Oberösterreich hat in ihrer Geschichte stets ihre humanitäre Verantwortung wahrgenommen. Gemeinsam mit ihrer Mehrheitseigentümerin, der Anteilsverwaltung Allgemeine Sparkasse, investierte die Sparkasse Oberösterreich im Jahr 2023 insgesamt rund 2 Millionen Euro ins Gemeinwohl.
Zu Gunsten der OÖ. Kinder-Krebs-Hilfe verzichtete die Sparkasse Oberösterreich einmal mehr auf ein Weltspartags-Geschenk für Erwachsene. Stattdessen spendete das Institut gemeinsam mit ihrer Mehrheitseigentümerin, der Anteilsverwaltung Allgemeine Sparkasse, einen namhaften Betrag an die OÖ. Kinder-Krebs-Hilfe. Die Sparkasse Oberösterreich unterstützt damit das Angebot an lebenswichtigen Behandlungen, psychologischer Hilfe sowie die Gewissheit, dass die Eltern der kranken Kinder stets präsent sein können.
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In Bezug auf soziale Nachhaltigkeit ist die Zweite Sparkasse ein Beispiel dafür, wie in finanzielle Schwierigkeiten geratene Menschen eine zweite Chance erhalten. Sie hat keine Ertragsziele, arbeitet nicht gewinnorientiert, sondern ist dem gemeinwohlorientierten Sparkassengedanken verpflichtet. Die Mitarbeiter:innen der Zweite Sparkasse sind ehrenamtliche, pensionierte Sparkassen-Mitarbeiter:innen.
Im Bereich Finanzbildung bot die Sparkasse Oberösterreich neben zwei Online-Veranstaltungen zum aktuellen Marktgeschehen mit der “Finanz dich Fit-Challenge” auch eine eigens erstellte Plattform, bei der Teilnehmer:innen ganzjährig nicht nur Wissen sammeln, sondern es auch unter Beweis stellen können.
Mit der Finanzbildungs-Initiative „she invests“ tragen Erste Bank und Sparkassen dem stark gestiegenen Bewusstsein der finanziellen Unabhängigkeit sowie dem Wunsch nach persönlicher Beratung bzw. Meinungsaustausch vieler Frauen Rechnung.
Mittels der FLiP2Go“-Tour und den Modulen der FLiP Digi Tour sowie Vorträgen und der Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien wurde das Finanzwissen von rund 4.000 Schüler:innen spielerisch und altersgerecht gefördert. Zudem unterstützt die Sparkasse Oberösterreich weitere Initiativen an Oberösterreichs Schulen wie das Europaquiz, die Philosophie- bzw. Chemie-Olympiade oder den Pinguin Cup.
Kunst und Kultur zu ermöglichen und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen, ist seit jeher ein Ziel der der Sparkasse Oberösterreich. Ihrem Ruf als Kultur-Förderin wurde die Sparkasse Oberösterreich unter anderem durch die erneute Unterstützung der Klangwolke gerecht. Gefördert wurden weiters auch das Opernfest in Schärding, das TheaterSPECTACEL in Wilhering, das Musikfestival Steyr sowie das Open-Air LIDO SOUNDS in Linz. Das kulturelle Engagement komplettierten der „Tag des Denkmals“ sowie Ausstellungen mit Werken aus der Kunstsammlung der Sparkasse Oberösterreich.
Um auch junge Menschen für Kultur zu begeistern, stellt das Junge Theater des Landestheaters Linz jedes Jahr ein umfassendes Vorstellungs- und Theatervermittlungsprogramm vor allem für Schulen auf. Um Schüler:innen Kulturerlebnisse zu ermöglichen, haben die Sparkasse Oberösterreich und das Landestheater Linz eine besondere Kooperation gestartet. Das „Spark(l)assenticket“ steht jenen Schüler:innen kostenfrei zu Verfügung, die sich einen Theaterbesuch im Rahmen einer Schul-Exkursion nicht leisten können.
Neben der finanziellen Gesundheit ist der Sparkasse Oberösterreich auch die körperliche und mentale Gesundheit der Menschen in der Region ein Anliegen. Darum engagiert sich die Sparkasse Oberösterreich alljährlich für den Breitensport, fördert und unterstützt beliebte Sport- bzw. Laufevents.
Gemeinsam mit dem Naturschutzbund Oberösterreich wurde das Projekt „Naturfreikauf“ verwirklicht. Sinnvoll investieren und dabei aktiv die Natur schützen das konnten Kund:innen der Sparkasse Oberösterreich im Rahmen der Jubiläumsaktion „20 Jahre nachhaltige Fonds”. Wer einmalig oder monatlich in einen nachhaltigen s Fonds investierte, für den spendete die Sparkasse Oberösterreich Kapitalanlagegesellschaft (kurz KAG) anlässlich ihres insgesamt 25-jährigen Bestehens 25 Euro an den Naturschutzbund Oberösterreich und dessen Aktion „Naturfreikauf“.
Den bewussten Umgang mit Wasser, wie das kostbare Nass im Alltag eingespart werden kann und wie man ganz einfach Plastikmüll vermeiden kann all das und noch vieles mehr lernten Schüler:innen aus Oberösterreich und dem Mostviertel im Rahmen der „Wassertage“. Auf Einladung des Vereins „Pure Water for Generations“ und der Sparkasse Oberösterreich machte die Initiative 15 x bei oberösterreichischen Badeseen Station, wo es für mehr als 800 Kinder und Jugendliche interessante Wissens-Stationen zu bewältigen gab. Das Ziel: Gemeinsam Ideen für einen nachhaltigen Umgang mit Wasser zu erarbeiten und auch gleich in die Tat umzusetzen.
Für einen Spendenrekord sorgten die Teilnehmer:innen der von der Anteilsverwaltung Allgemeine Sparkasse und der Sparkasse unterstützten „Tour de Herz“, um für herzkranke Kinder in Schwellenländern Spenden zu sammeln.
2.BERICHT ÜBER DIE VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG UND DIE RISIKEN DES UNTERNEHMENS
2.1Rahmenbedingungen vor dem Hintergrund aktueller Ereignisse
Nach dem Bilanzstichtag 31.12.2023 sind mehrheitlich Risiken für die Wachstumsprognosen zu verzeichnen. Dazu zählen die Störung der Handelsrouten im Roten Meer, die weitere Lieferkettenprobleme nach sich ziehen könnte. Risiken für die Weltwirtschaft bergen auch eine Ausweitung des Konflikts im Gaza-Streifen und des Krieges in der Ukraine sowie ganz allgemein die Konjunkturschwäche in China. In Österreich könnte eine länger andauernde Flaute in der Industrie zu einem stärkeren Abbau von Arbeitskräften führen. Die daraus resultierende höhere Arbeitslosigkeit könnte den Konjunkturaufschwung bremsen, der wesentlich von den Konsumausgaben privater Haushalte getragen wird. Die Risiken für die Inflationsprognose werden von der OeNB derzeit als ausgeglichen eingeschätzt.
Es sind bis dato keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag bekannt, die zu einer anderen Darstellung des Jahresabschlusses 2023 geführt hätten.
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Im Basisszenario gehen die gegenwärtigen Prognosen des Wirtschaftsforschungsinstitutes (WIFO) und des Institutes für Höhere Studien (IHS) davon aus, dass das Wachstum in Österreich nach der Rezession 2023 (-0,7 % bis -0,8 %) im Jahr 2024 wieder auf einen niedrigen, aber positiven Wachstumspfad (BIP 0,8 % bis 0,9 %) zurückkehren wird. Im Jahr 2025 gehen die Prognosen von einer weiteren Beschleunigung des Wachstums auf 1,5 % bis 2,0 % aus.
Die Inflation hat 2023 den Höhepunkt überschritten und dürfte laut Prognosen von 7,8 % auf 3,9 % bis 4,0 % 2024 sinken. Ein weiterer Rückgang der Inflationsrate wird mit 3,0 % bis 3,1 % für das Jahr 2025 prognostiziert, noch immer deutlich über dem Zielwert der EZB von knapp unter 2,0 %.
Die Lage auf dem Arbeitsmarkt blieb 2023 trotz Rezession stabil, da die Unternehmen die Beschäftigten mit Blick auf den prognostizierten Aufschwung im Unternehmen hielten. Die Arbeitslosenquote dürfte laut WIFO-Prognose 2024 bei 5,2 % (laut Eurostat-Definition) liegen und 2025 leicht auf 4,9 % zurückgehen. Das IHS geht in der Prognose von 5,3 % (2024) und 5,0 % (2025) aus.
Im Bankenmarkt ist die Wachstumsprognose 2024 für Kredite mit +0,4 % (vorwiegend aufgrund der Einschränkung durch die KIM-Verordnung) und bei Einlagen mit +0,5 % deutlich moderater als in den Jahren davor (Ausnahme 2023: Rückgang von -0,5 % bei den Einlagen). Auch 2025 dürfte der Anstieg des Kreditvolumens mit +0,8 % sehr schwach bleiben. Bei Einlagen wird ein moderater Anstieg von 1,3 % prognostiziert.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat in einer Presseaussendung Anfang Dezember 2023 für das Jahr 2024 eine vorausschauende Risikopolitik und besonnene Ausschüttungspolitik der Banken gefordert.
Um der hohen Inflation entgegenzuwirken, hat die EZB im Jahr 2023 die Leitzinsen auf 4,5 % angehoben. Zwar werden seitens der Notenbank keine konkreten Angaben zu den zukünftigen Zinsentscheidungen kommuniziert, doch gehen Geld- und Kapitalmarktvertreter:innen derzeit davon aus, dass 2024 keine weiteren Zinsanhebungen erfolgen werden, wobei auch erste Zinssenkungen ab dem zweiten Halbjahr angenommen werden. Anhaltspunkt dafür ist die stark rückläufige Inflationsrate im Euroraum.
2.2Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens
Infolge rückläufiger Inflationsraten in der Eurozone und den USA wurde im Bankenmarkt davon ausgegangen, dass der Zinszyklus im Jahr 2023 den Höhepunkt erreicht hatte. Entsprechend ging die Sparkasse Oberösterreich in ihren Planungsannahmen davon aus, dass im ersten Halbjahr 2024 keine weiteren Zinsschritte der EZB erfolgen würden. Allerdings war es angesichts der nicht eindeutigen Datenlage schwierig, Zeitpunkt und Ausmaß von Zinssenkungen zu bestimmen.
Die anfängliche Annahme von bis zu sechs Zinssenkungsrunden 2024 haben die Wertpapierbörsen schon im Vorjahr beflügelt. Angesichts der zunehmenden geopolitischen Unsicherheiten gegen Jahresende stellte sich diese Annahme jedoch als unwahrscheinlich heraus. Zum Bilanzierungszeitpunkt haben sich die Erwartungen der Sparkasse Oberösterreich auf drei Zinsschritte der EZB ab dem 2. Halbjahr 2024 von in Summe minus 75 Basispunkten eingependelt.
Positiv wirkte sich die bisherige Zinsentwicklung für Wertpapieranleger:innen und Sparer:innen aus. Die Sparkasse Oberösterreich wird ihren Kund:innen auch weiterhin attraktive Angebote bei gebundenen und täglich fälligen Einlagen machen und geht dabei von anhaltend großem Konkurrenzdruck im Bankenmarkt aus. Bei fortgesetzt guter Entwicklung der Wertpapiermärkte prognostiziert die Sparkasse Oberösterreich auch 2024 gute Provisionsergebnisse.
Bei Wohnbaukrediten ist nicht mit regulatorischen Erleichterungen bei der Kreditvergabe und auch nicht mit einem Anziehen der Kreditnachfrage zu rechnen. Bei Unternehmenskund:innen möchte die Sparkasse Oberösterreich ungebrochen eine zentrale Rolle bei der Finanzierung der Realwirtschaft einnehmen. Allerdings dürfte das Kreditvolumen insgesamt nur im niedrigen einstelligen Prozentbereich wachsen.
Da die Insolvenzen bei Privatpersonen und Unternehmen laut Prognose des Kreditschutzverbandes ansteigen dürften, rechnet die Sparkasse Oberösterreich 2024 beim Kreditrisiko mit einem schwierigeren Jahr, ist aber davon überzeugt, dass die Krisen und Verwerfungen am Immobilienmarkt gut bewältigt werden können. Entsprechend wurden die Wertberichtigungen in den eigenen Büchern nur moderat angehoben und Portfolioverschlechterungen dürften überschaubar bleiben.
Die Sicherung der Marktposition der Sparkasse Oberösterreich als regionale Universalbank ist auch in den künftigen Jahren oberstes Ziel. Dabei werden Kostenmanagement und Prozessoptimierung weiterhin eine wichtige Aufgabe darstellen. Eine große Herausforderung für 2024 ist die hohe Inflation von 7,8 % im Vorjahr. Als Ausgangsbasis für Kollektivvertragsverhandlungen hat dies bekanntlich eine Auswirkung auf den Verwaltungsaufwand im Folgejahr.
Ein negatives Szenario für 2024 wäre eine Fortdauer der Rezession verbunden mit einer Eskalation der Kriege in der Ukraine sowie im Nahen und Mittleren Osten. Die sehr hohe Kapitalausstattung und die gute Liquiditätssituation der Sparkasse Oberösterreich ermöglicht es aber, den unsicheren Rahmenbedingungen zu begegnen und auch künftig eine verlässliche Partnerin für ihre Kund:innen und den Menschen in der Region zu bleiben. Die Aussicht auf eine lockerere Geldpolitik spricht zudem für zusätzliche Wachstumsimpulse und einen moderaten Wirtschaftsaufschwung.
Seite 145
Bildung von Risikovorsorgen:
Den besonderen Risiken des Kreditgeschäfts wird durch die Bildung von Risikovorsorgen (Wertberichtigungen für bilanzielle Kreditgeschäfte und Rückstellungen für außerbilanzielle Kreditgeschäfte) in entsprechendem Ausmaß Rechnung getragen. Die Ermittlung der Wertminderungen erfolgt in Einklang mit der AFRAC-Stellungnahme 14 (Juni 2021) durch Anwendung des IFRS 9-Modells im UGB.
Dabei erfolgt die Ermittlung des erwarteten Verlusts, für nicht als wertgemindert eingestufte Forderungen, entweder als 1-year Expected Credit Loss (Stufe 1) oder als lifetime Expected Credit Loss (Stufe 2). Finanzinstrumente bei erstmaliger Erfassung bzw. Finanzinstrumente ohne signifikanten Anstieg des Kreditrisikos seit der erstmaligen Erfassung sind der Stufe 1 zugeordnet. Finanzinstrumente mit einem signifikanten Anstieg des Kreditrisikos seit der erstmaligen Erfassung sowie Finanzinstrumente ohne hinreichende Information zum Erstansatz hingegen der Stufe 2. Die Festlegung, ob ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos seit Ersterfassung vorliegt, wird durch die Überprüfung qualitativer und quantitativer Kriterien festgelegt. Quantitative Kriterien sind die relative bzw. absolute Veränderung der gegenwärtigen annualisierten lifetime PD (Ausfallswahrscheinlichkeit) des Finanzinstruments im Vergleich zur annualisierten lifetime PD zum Zugangszeitpunkt des Finanzinstruments. Qualitative Kriterien sind z. B. Übergabe des Kund:innen in das Workout, das Setzen eines Forbearance-Status oder mehr als 30 Überziehungstage.
Für alle wertgeminderten („impaired“) Forderungen wird mittels Barwertmodell (Discounted Cash Flow Method) ein erwarteter Verlust bis zum Laufzeitende (lifetime Expected Credit Loss) unter Berücksichtigung mehrerer Szenarien berechnet. Der Barwert ergibt sich aus der Diskontierung der erwarteten Zahlungsströme mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. Die erforderliche Risikovorsorge ergibt sich aus der Differenz zwischen Bruttobuchwert und dem Barwert der erwarteten Zahlungsströme in einem Szenario, über alle wahrscheinlichkeitsgewichteten Szenarien gerechnet. Bei wertgeminderten signifikanten Forderungen an Kund:innen, die in Summe über einer Materialitätsgrenze liegen, sind die erwarteten Rückflüsse aus Tilgungen und Erlöse aus der Verwertung von Sicherheiten vom Risikomanager oder Sanierungsbetreuer je Szenario zu schätzen. Für nicht signifikante wertgeminderte Forderungen an Kund:innen werden die erwarteten Rückflüsse je Szenario regelbasiert, mittels statistischer Verfahren, ermittelt.
Für alle Forderungen, bei denen kein Impairment vorliegt, wird auf Basis statistisch ermittelter Risikoparameter eine regelbasierte Kalkulation des individuell (auf Ebene von Finanzinstrumenten) erwarteten Verlustes unter Berücksichtigung der zu erwartenden Rückflüsse verwendet.
Auf Basis historischer Beobachtungen, aktuellen Gegebenheiten und zukunftsbezogener Informationen (insbesondere aktueller makroökonomischer Szenarien) werden Neubewertungen der Risikoparameter vorgenommen.
Auf Basis der weiterhin bestehenden geopolitischen Unsicherheiten, unter anderem im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine und den Konflikten im Nahen Osten, wurden die Regeln für Stufenüberschreibungen (Stage-Overlays), d. h. die Verschiebung in Stufe 2 auf der Grundlage vordefinierter Portfoliomerkmale, beibehalten.
Die geopolitischen Konflikte (Ukraine und Naher Osten) verschärften die Herausforderungen durch einen starken Anstieg bzw. hoher Volatilität bei den Energiepreisen einerseits und Unterbrechungen von Lieferketten andererseits. Die Energiepreisentwicklung hatte Einfluss auf unterschiedliche Branchen, vor allem jene mit energieintensiven Produktionsprozessen, aber ebenso auf solche mit hohen Treibstoffkostenanteilen. Daher wurden die Regeln für Stage-Overlays (Geopolitical-Conflict-Overlays) als eine Kombination von zyklischen Branchen und einjährigen Ausfallwahrscheinlichkeiten nach UGB/IFRS beibehalten. Ausnahmen davon sind auf Basis einer individuellen Überprüfung und Dokumentation zulässig.
Aufgrund der immer noch anhaltenden Verwerfungen auf dem Energiemarkt mit Auswirkungen auf die Verfügbarkeit und die Preise von Gas und anderen Energieformen werden die zusätzlich zu den zyklischen Branchen eingeführten, Stage-Overlays für Energieabhängigkeit weiterhin als notwendig erachtet. Es wurden Effekte in zweifacher Ausprägung identifiziert:
Im Bereich rohstoffintensiver Branchen ergeben sich Konsequenzen von Gasrationierung und Gasknappheit für Kund:innen entweder aufgrund energieintensiver Produktionsprozesse oder durch die Abhängigkeit von Gas als primären Input in ihren Geschäftsprozessen. Die wirtschaftliche Anfälligkeit wird durch Gasabhängigkeit, (begrenzte) Substitutionsmöglichkeiten und die Auswirkungen einer Substitution auf die Finanzlage sowie auf Absicherungs- und Preismechanismen verursacht. In der Branche Rohstoffe wurden die Subbranchen Metall und Chemie als am stärksten betroffen identifiziert.
Im Bereich der Energiewirtschaft sind die betroffenen Subbranchen genauer spezifiziert worden. Unternehmen der Energiewirtschaft, genauer die in der Energie-Erzeugung-Verteilung und Wärme/Kälteversorgung tätig sind, können potenziell von massiven Engpässen und Verwerfungen auf dem derzeitigen Energiemarkt betroffen sein: Preisvolatilität, Nachschussforderungen, Preisobergrenzen, Schwächen der europäischen Energieinfrastruktur, feste Abnahmeverträge (die die Abnehmer gefährden, wenn diese gekündigt werden, und/oder die Erzeuger erneuerbarer Energien daran hindern, von den höheren Preisen zu profitieren), usw. Grundsätzlich wurden alle Kund:innen aus diesen Subbranchen auf Stufe 2 migriert. Die restlichen Subbranchen der Energiewirtschaft haben sich als robust erwiesen und konnten mit der wirtschaftlichen Lage umgehen, somit war die Notwendigkeit einer Verschiebung nach Stage 2 nicht gegeben.
Seite 146
Ausnahmen davon sind auf Basis einer individuellen Überprüfung und Dokumentation zulässig.
2.3Wesentliche Risiken und Ungewissheiten
Als für die Sparkasse Oberösterreich wesentliche Risiken bestehen das Kredit-, Markt-, und operationelle Risiko sowie das Liquditätsrisiko. Während das Kreditrisiko die Gefahr eines teilweisen oder vollständigen Ausfalls vertraglich vereinbarter Zahlungen bezeichnet, entstehen Marktrisiken für die Sparkasse Oberösterreich vor allem durch Schwankungen von Zinssätzen, Wechselkursen, Aktienkursen. Das operationelle Risiko bezeichnet das Risiko von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden, einschließlich des Rechtsrisikos. Das Liquiditätsrisiko stellt jenes Risiko dar, benötigte Zahlungsmittel nicht oder nur zu nachteiligen Konditionen beschaffen zu können.
Angesichts der Geschäftsstrategie stellt das Kreditrisiko naturgemäß den größten Anteil des Risikos dar. Aufgrund des Krieges in der Ukraine und den Konflikten im Nahen Osten sind nach wie vor Verwerfungen am Energiemarkt und in den Zulieferketten zu beobachten, die sich auch auf die österreichische Volkswirtschaft auswirken. Die Steuerung von Kreditportfolien, einschließlich des aktiven Managements von notleidenden Krediten, wurde daher weiterhin zur Stärkung des Risikoprofils fortgesetzt.
Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG) waren auch im Jahr 2023 eine der wesentlichen Prioritäten. Das Konzept der Erste Group basiert auf einer umfassenden strategischen Analyse, an der interne und externe Expert:innen zum Klimawandel und anderen sozio-ökologischen Themen beteiligt waren. Unter den ESG-Initiativen spielt die Bekämpfung des Klimawandels eine wesentliche Rolle, sowohl für die Finanzierung als auch für den eigenen Betrieb.
Die Sparkasse Oberösterreich als Teil der Erste Group bekennt sich zur Net Zero Banking Alliance und dem damit verbundenen Ziel, bis 2050 Netto-Null-Emissionen des Portfolios auf Ebene der Erste Group zu erreichen. Die Sparkasse Oberösterreich ist auch Teil der Gruppenberechnung finanzierter Emissionen (Carbon Footprint Calculation) und hat sich entschieden, die Dekarbonisierungsziele auf Gruppenebene zu unterstützen. Hierzu legt die Sparkasse Oberösterreich auf Basis einer sorgfältigen Analyse individuelle Ziele fest.
Die Sparkasse Oberösterreich zielt darauf ab, (ESG) Risiken aus einer strategischen Perspektive zu behandeln. Das ESG-Risiko als transversales Risiko wird vor allem als Treiber des Kreditrisikos betrachtet.
In der Sparkasse Oberösterreich werden die in der Erste Group entwickelten Risikobewertungs- und Managementinstrumente, wie insbesondere die ESG-Faktor-Heatmap, eingesetzt. Darüber hinaus werden Daten zur Energieeffizienz von Gebäuden im Rahmen der Immobilienbewertungen anhand der vorgelegten Energieausweise erhoben, wobei die Datenerfassung seit Juli 2022 automatisationsunterstützt erfolgt. 2023 startete ein Projekt zur technischen Anbindung an einen externen Provider, der Daten zu den wesentlichen physischen Risiken liefert. Diese Informationen werden auch in das Immobilienbewertungsprogramm der Sparkassengruppe eingespielt und so automatisiert für die Immobilienbewertung verwendbar gemacht.
Im Jahresabschluss 2023 werden keine zusätzlichen Vorsorgen für ESG-Risiken gebildet. Es wird analysiert, wie ESG-Risiken in der Ermittlung von Risikokosten berücksichtigt werden können. Die Sparkasse Oberösterreich geht davon aus, dass die gebildeten Vorsorgen die beste Schätzung der erwarteten Kreditverluste per 31.12.2023 darstellen.
Ausfallsrisiko
Die Risikoklassen mit erhöhtem Ausfallsrisiko machen einen geringen Anteil des gesamten Risikovolumens aus. Bilanzielle Vorsorgen bestehen hinsichtlich der unbesicherten Anteile entsprechend dem Risikogehalt.
Preisänderungsrisiken
Fremdwährungsrisiken bestehen in geringem Umfang und werden durch fristenkonforme Refinanzierung oder Derivate minimiert.
Kursrisiken bestehen hinsichtlich der eigenen Aktien- bzw. Indexpositionen hauptsächlich auf folgenden Märkten: Österreich und Deutschland.
Das Barwertrisiko kann als durchschnittlich bezeichnet werden.
Die Refinanzierungsstruktur des Institutes ist der derzeitigen Marktsituation angepasst. Die Wertpapierveranlagung erfolgt hauptsächlich im Bereich Investmentgrade, wobei in Anbetracht der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftslage mit zusätzlichen Risiken zu rechnen ist (Liquiditätsrisiko und Cash Flow Risiko).
Die Begrenzung der Risiken wird durch adäquate Methoden zur Risikomessung und -begrenzung gewährleistet.
2.4Erläuterung der Risiken sowie Ziele und Methoden im Risikomanagement
Die Risikopolitik der Sparkasse Oberösterreich ist geprägt von einem konservativen Umgang mit den bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken. Zu diesem Zweck verfolgt die Sparkasse Oberösterreich eine Strategie zur Risikobegrenzung, die sich zum einen an den Anforderungen, die sich aus einem kundenorientierten Bankbetrieb ergeben und zum anderen an den gesetzlichen Rahmenbedingungen orientiert.
Seite 147
Um dieser Zielsetzung gerecht zu werden, ist in der Sparkasse Oberösterreich ein System der Risikoüberwachung und -steuerung implementiert, welches eine adäquate Behandlung der übernommenen Risiken gewährleistet.
Zur Risikomessung werden folgende Methoden eingesetzt: Fixzinsbilanzen, Zinsbindungsbilanzen, Kapitalablaufbilanzen, Gap-Analysen, Barwertänderungen, Nettozinsertragssimulationen.
Methoden zur Risikobegrenzung existieren hinsichtlich Volumina, Sensitivitäten, Partnern, Profit and Loss (P&L), Value at Risk (VaR).
Die Sparkasse Oberösterreich sichert Zinsänderungsrisiken eigener Emissionen, von Wertpapierveranlagungen, der Bilanzstruktur sowie Fremdwährungsrisiken vergebener Kredite und von Wertpapieren und Kursrisiken von Aktien ab (Hedging).
Die vorherrschenden Risiken wurden innerhalb der Risikotragfähigkeitsrechnung gegenübergestellt und dem Deckungspotential gegenübergestellt.
2.5Bestand und Zugang von eigenen Aktien
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Umsätze mit eigenen Aktien getätigt.
Die Anteilsverwaltung Allgemeine Sparkasse hat mit Aktienkaufvertrag vom 26.6.2023 von der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG 15.724 (das entspricht einer Beteiligung von 2,16 %) auf Namen lautende Stückaktien der Sparkasse Oberösterreich Bank AG erworben.
2.6Eigene Werte
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden so wie im Vorjahr keine Umsätze mit sonstigen eigenen Werten getätigt.
3.BERICHT ÜBER FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG
Die Sparkasse Oberösterreich führt als Bankdienstleistungsunternehmen unmittelbar keine F&E-Tätigkeiten im industriellen Sinn durch, sondern ist aktiv in die Weiterentwicklung der digitalen Banklösungen durch die IT-Gesellschaft der ERSTE Bank und Sparkassen Gruppe involviert.
4.SPARKASSEN HAFTUNGSVERBUND
Siehe Anhang zum Jahresabschluss.
Seite 148
Linz, den 18.03.2024
Der Vorstand:
Seite 149
Bilanz zum 31. Dezember 2023
Sparkasse Oberösterreich Bank AG
 
 
 
 
 
 
1-12 2022
1-12 2023
 
 
 
 
 
 
TEUR
EUR
Aktiva
 
 
 
 
 
 
 
1. Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken und Postgiroämtern
 
 
 
1.258.135
1.100.757.221,41
2. Schuldtitel öffentlicher Stelle und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind
 
 
977.661
950.327.968,47
a) Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche Wertpapiere
 
 
 
977.661
950.327.968,47
b) zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zugelassene Wechsel
 
 
 
0
0,00
3. Forderungen an Kreditinstitute
 
 
 
 
1.752.395
1.644.996.626,45
a) täglich fällig
 
 
 
 
 
85.570
66.044.804,74
b) sonstige Forderungen
 
 
 
 
1.666.825
1.578.951.821,71
4. Forderungen an Kunden
 
 
 
 
9.867.798
9.781.757.151,82
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
 
 
 
1.202.114
1.194.639.731,40
a) von öffentlichen Emittenten
 
 
 
 
22.095
22.126.448,39
b) von anderen Emittenten
 
 
 
 
1.180.019
1.172.513.283,01
darunter: eigene Schuldverschreibungen
 
 
 
 
46.161
14.916.228,91
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
 
 
 
103.939
81.723.704,63
7. Beteiligungen
 
 
 
 
 
69.237
69.736.960,45
darunter: an Kreditinstitute
 
 
 
 
0
0,00
8. Anteile an verbundenen Unternehmen
 
 
 
 
87.949
89.899.660,23
darunter: an Kreditinstitute
 
 
 
 
0
0,00
9. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
 
 
 
912
884.679,79
10. Sachanlagen
 
 
 
 
 
70.936
71.547.271,62
darunter: Grundstücke und Bauten, die vom Kreditinstitut im Rahmen seiner eigenen Tätigkeit genutzt werden
 
 
40.441
43.710.626,29
11. Anteile an einer herrschenden oder an mit Mehrheit beteiligten Gesellschaft
 
 
 
19
18.798,00
darunter: Nennwert
 
 
 
 
 
2
2.000,00
12. Sonstige Vermögensgegenstände
 
 
 
 
66.716
55.538.934,44
13. Gezeichnetes Kapital, das eingefordert, aber noch nicht einbezahlt ist
 
 
 
0
0,00
14. Rechnungsabgrenzungsposten
 
 
 
 
3.393
4.744.637,66
15. Aktive latente Steuern
 
 
 
 
9.079
8.564.088,33
Summe der Aktiva
 
 
 
 
 
15.470.282
15.055.137.434,70
 
 
 
 
 
 
 
 
Posten unter der Bilanz
 
 
 
 
 
 
1. Auslandsaktiva
 
 
 
 
 
2.458.398
2.493.367.533,85
Seite 150
 
 
 
 
 
 
1-12 2022
1-12 2023
 
 
 
 
 
 
TEUR
EUR
Passiva
 
 
 
 
 
 
 
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
 
 
 
 
1.244.660
955.084.357,86
a) täglich fällig
 
 
 
 
 
22.455
58.285.798,85
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
 
 
 
 
1.222.205
896.798.559,01
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
 
 
 
 
11.511.554
11.231.525.984,11
a) Spareinlagen
 
 
 
 
 
5.465.422
6.340.488.567,08
darunter:
 
 
 
 
 
 
 
aa) täglich fällig
 
 
 
 
 
3.874.832
4.054.881.665,41
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
 
 
 
 
1.590.590
2.285.606.901,67
b) Sonstige Verbindlichkeiten
 
 
 
 
6.046.131
4.891.037.417,03
darunter:
 
 
 
 
 
 
 
aa) täglich fällig
 
 
 
 
 
5.381.806
4.131.618.855,46
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
 
 
 
 
664.325
759.418.561,57
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
 
 
1.164.325
1.257.927.564,51
a) begebene Schuldverschreibungen
 
 
 
 
1.164.325
1.257.927.564,51
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
 
 
0
0,00
4. Sonstige Verbindlichkeiten
 
 
 
 
95.855
65.278.792,80
5. Rechnungsabgrenzungsposten
 
 
 
 
3.429
2.876.549,02
6. Rückstellungen
 
 
 
 
 
161.229
166.154.694,92
a) Rückstellungen für Abfertigungen
 
 
 
 
34.687
33.808.040,61
b) Rückstellungen für Pensionen
 
 
 
 
79.033
73.966.432,86
c) Steuerrückstellungen
 
 
 
 
1.538
8.129.800,00
d) sonstige
 
 
 
 
 
45.972
50.250.421,45
6a. Fonds für allgemeine Bankrisiken
 
 
 
 
197.419
197.418.914,38
7. Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Teil I Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
 
 
 
302.307
302.529.935,24
8. Zusätzliches Kernkapital gemäß Teil 2 Teil I Kapitel 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
 
 
 
80.857
80.852.459,02
darunter: Pflichtwandelschuldverschreibungen gemäß § 26 BWG
 
 
 
0
0,00
8b. Instrumente ohne Stimmrecht gemäß § 26a BWG
 
 
 
0
0,00
9. Gezeichnetes Kapital
 
 
 
 
52.953
52.952.812,58
10. Kapitalrücklagen
 
 
 
 
 
125.347
125.346.792,33
a) gebundene
 
 
 
 
 
95.745
95.745.013,45
b) nicht gebundene
 
 
 
 
 
29.602
29.601.778,88
c) Rücklage für eigene Aktien
 
 
 
 
0
0,00
11. Gewinnrücklagen
 
 
 
 
 
378.128
429.843.049,82
a) gesetzliche Rücklage
 
 
 
 
13.283
13.282.807,74
b) satzungsmäßige Rücklage
 
 
 
 
0
0,00
c) andere Rücklagen
 
 
 
 
364.826
416.541.444,08
d) Rücklagen für eigene Aktien
 
 
 
 
19
18.798,00
12. Haftrücklage gemäß § 57 Abs. 5 BWG
 
 
 
 
129.159
129.159.055,61
13. Bilanzgewinn
 
 
 
 
 
22.808
57.929.662,50
14. Investitionszuschüsse
 
 
 
 
253
256.810,00
a) Covid-19 Investitionsprämie
 
 
 
 
253
256.810,00
Summe der Passiva
 
 
 
 
 
15.470.282
15.055.137.434,70
 
 
 
 
 
 
 
 
Posten unter der Bilanz
 
 
 
 
 
 
1. Eventualverbindlichkeiten
 
 
 
 
1.820.920
2.156.303.823,59
darunter:
 
 
 
 
 
 
 
a) Akzepte und Indossamentverbindlichkeiten aus weitergegebenen Wechseln
 
 
 
0
0,00
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten
 
 
 
1.820.920
2.156.303.823,59
2. Kreditrisiken
 
 
 
 
 
2.515.762
2.376.871.404,34
darunter: Verbindlichkeiten aus Pensionsgeschäften
 
 
 
0
0,00
3. Verbindlichkeiten aus Treuhandgeschäften
 
 
 
 
251.135
231.224.864,39
4. Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
 
 
 
1.158.288
1.206.802.469,14
darunter: Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Teil I Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
 
 
 
229.342
213.643.444,88
5. Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
 
 
 
5.598.136
5.572.846.691,77
darunter: Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 Abs. 1 lit. a bis c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
 
 
 
 
a) Harte Kernkapitalquote
 
 
 
 
15,16
16,39
b) Kernkapitalquote
 
 
 
 
 
16,59
17,82
c) Gesamtkapitalquote
 
 
 
 
20,69
21,66
6. Auslandspassiva
 
 
 
 
 
668.767
725.865.111,26
Seite 151
Gewinn- und Verlustrechnung 2023
Sparkasse Oberösterreich Bank AG
 
 
 
 
 
 
2022
2023
 
 
 
 
 
 
TEUR
EUR
1. Zinsen und ähnliche Erträge
 
 
 
 
251.145
502.718.758,56
darunter: aus festverzinslichen Wertpapiern
 
 
 
 
21.583
28.658.673,25
2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
 
 
 
 
55.820
261.304.567,45
I. NETTOZINSERTRAG
 
 
 
 
195.324.552
241.414.191,11
3. Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen
 
 
 
 
19.344
8.329.279,13
a) Erträge aus Aktien, anderen Anteilsrechten und nicht festverzinslichen Wertpapieren
 
 
 
890
1.021.928,77
b) Erträge aus Beteiligungen
 
 
 
 
13.806
4.068.300,36
c) Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen
 
 
 
4.649
3.239.050,00
4. Provisionserträge
 
 
 
 
 
133.404
135.373.375,15
5. Provisionsaufwendungen
 
 
 
 
13.644
14.675.721,18
6. Erträge/Aufwendunge (Vj) aus Finanzgeschäften
 
 
 
 
-3.166
8.269.304,68
7. Sonstige betriebliche Erträge
 
 
 
 
6.015
9.365.105,24
II. BETRIEBSERTRÄGE
 
 
 
 
337.277.877
388.075.534,13
8. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
 
 
 
 
205.657
221.318.413,73
a) Personalaufwand
 
 
 
 
 
123.953
122.813.745,55
darunter:
 
 
 
 
 
 
 
aa) Löhne und Gehälter
 
 
 
 
85.175
90.077.413,74
bb) Aufwand für gesetzlich vorgeschriebene soziale Abgaben und vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
 
 
22.475
23.697.480,65
cc) sonstiger Sozialaufwand
 
 
 
 
1.174
2.273.324,16
dd) Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung
 
 
 
2.279
2.572.010,84
ee) Dotierung der Pensionsrückstellung
 
 
 
 
8.549
689.630,74
ff) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
 
 
4.302
3.503.885,42
b) Sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand)
 
 
 
81.705
98.504.668,18
9. Wertberichtigungen auf die in den Aktivposten 9 und 10 enthaltenen Vermögensgegenstände
 
 
 
6.933
7.489.791,53
abzüglich:
 
 
 
 
 
 
 
Erträge aus der Auflösung von Investitionszuschüssen
 
 
 
-71
-78.693,44
10. Sonstige betriebliche Aufwendungen
 
 
 
 
9.577
8.243.577,69
III. BETRIEBSAUFWENDUNGEN
 
 
 
 
222.096
236.973.089,51
IV. BETRIEBSERGEBNIS
 
 
 
 
115.181
151.102.444,62
11./12. Saldo aus Wertberichtigungen auf Forderungen und Zuführungen zu Rückstellungen für Eventual-verbindlichkeiten und für Kreditrisiken sowie Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen und aus Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und für Kreditrisiken
25.937
11.044.615,93
13./14. Saldo aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen bewertet sind sowie Erträge aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen bewertet werden, sowie auf Beteiligungen
13.737
4.780.397,17
V. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
 
 
 
75.507
144.838.225,86
15.Außerordentliche Erträge
 
 
 
 
0
0,00
darunter: Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken
 
 
 
0
0,00
16. Außerordentliche Aufwendungen
 
 
 
 
0
0,00
darunter: Zuweisungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken
 
 
 
0
0,00
17. Außerordentliches Ergebnis (Zwischensumme aus Posten 15 und 16)
 
 
 
0
0,00
18. Steuern vom Einkommen und Ertrag
 
 
 
 
17.747
32.707.223,65
darunter: Ertrag/Aufwand (Vj) aus latenten Steuern
 
 
 
 
7.035
515.327,13
19.Sonstige Steuern, soweit nicht in Posten 18 auszuweisen
 
 
 
3.510
2.486.326,21
19a. Ergebnis aus Spaltungen
 
 
 
 
0
0,00
VI. JAHRESÜBERSCHUSS
 
 
 
 
54.250
109.644.676,00
20. Rücklagenbewegung
 
 
 
 
31.443
51.715.013,50
darunter:
 
 
 
 
 
 
 
Dotierung der Haftrücklage
 
 
 
 
0
0,00
Auflösung der Haftrücklage
 
 
 
 
0
0,00
VII. JAHRESGEWINN
 
 
 
 
22.808
57.929.662,50
21. Gewinnvortrag
 
 
 
 
 
0
0,00
22. Auf Grund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne
 
 
 
0
0,00
VIII. BILANZGEWINN
 
 
 
 
22.808
57.929.662,50
Seite 152
Anhang zum Jahresabschluss 2023
Sparkasse Oberösterreich Bank AG
1Allgemeine Angaben....................................................................................................................................................154
1.1Einleitung.............................................................................................................................................................................................154
1.2Haftungsverbund................................................................................................................................................................................154
1.3Offenlegung gemäß Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR).........................................................................................155
1.4Größenklasse gemäß § 221 UGB.......................................................................................................................................................155
1.5Angabe gemäß § 243b Abs. 7 UGB....................................................................................................................................................155
2Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden...........................................................................................156
2.1Generalnorm........................................................................................................................................................................................156
2.2Bewertungsmethoden.........................................................................................................................................................................156
2.2.1Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten....................................................................................................................156
2.2.2Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen...........................................................................................................156
2.2.3Forderungen........................................................................................................................................................................................156
2.2.4Wertpapiere.........................................................................................................................................................................................157
2.2.5Fortgeführte Anschaffungskosten und Effektivzinsmethode........................................................................................................157
2.2.6Behandlung von Vertragsanpassungen............................................................................................................................................158
2.2.7Wertminderungen für Kreditrisiken.................................................................................................................................................158
2.2.8Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen................................................................................................................161
2.2.9Derivate................................................................................................................................................................................................161
2.2.10Verbindlichkeiten...............................................................................................................................................................................161
2.2.11Rückstellungen....................................................................................................................................................................................161
2.2.12Investitionszuschüsse.........................................................................................................................................................................163
3Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.......................................................................................164
4Angaben zur Bilanz......................................................................................................................................................165
4.1Fristengliederung Forderungen, Guthaben und Verpflichtungen................................................................................................165
4.2Aktivposten und Passivposten in Fremdwährung..........................................................................................................................165
4.3Forderungen an und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht..................................................................................................................................165
4.4Beziehungen zu verbundenen Unternehmen..................................................................................................................................165
4.5Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen...........................................................................................................165
4.6Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen.........................................................................................................165
4.7Handelsbuch........................................................................................................................................................................................166
4.8Wertpapiere.........................................................................................................................................................................................166
4.9Unterschiedsbeträge bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren..............................................166
4.10Unterschiedsbeträge zum Börsehandel zugelassener Wertpapiere, die nicht die Eigenschaft von Finanzanlagen haben....166
4.11Derivative Finanzinstrumente...........................................................................................................................................................167
4.12Eingebettete Derivate..........................................................................................................................................................................168
4.13Interne Derivate..................................................................................................................................................................................168
4.14CVA/DVA............................................................................................................................................................................................168
4.15Anhangangaben in Zusammenhang mit Sicherungsgeschäften...................................................................................................169
4.16Finanzinstrumente des Anlagevermögens.......................................................................................................................................170
4.17Im Folgejahr fällig werdende Wertpapiere......................................................................................................................................170
4.18Bestand und Zugang von eigenen Aktien.........................................................................................................................................171
4.19Aufgliederung des Kernkapitals und der ergänzenden Eigenmittel gemäß § 64 Abs. 1 Z 16 BWG..........................................171
4.20Treuhandgeschäfte gemäß § 48 Abs. 1 BWG...................................................................................................................................171
4.21Andere Treuhandgeschäfte................................................................................................................................................................171
4.22Nachrangige Vermögensgegenstände...............................................................................................................................................171
4.23Anlagevermögen.................................................................................................................................................................................171
4.24Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens........................................................................................................174
4.25Sonstige Vermögensgegenstände......................................................................................................................................................174
4.26Aktive latente Steuern........................................................................................................................................................................174
4.27Leasing- und Mietverpflichtungen....................................................................................................................................................174
Seite 153
4.28Bilanzierung der Beiträge an die Einrichtungen zur Absicherung bestimmter Gläubigeransprüche.......................................174
4.28.1Einheitlicher Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism).................................................................................174
4.28.2Einlagensicherung (Deposit Guarantee Scheme)............................................................................................................................175
4.28.3IPS Fonds (Ex-Ante-Fonds)...............................................................................................................................................................175
4.29Sonstige Verbindlichkeiten................................................................................................................................................................175
4.30Rückstellungen für Pensionen...........................................................................................................................................................175
4.31Sonstige Rückstellungen....................................................................................................................................................................175
4.32Grundkapital........................................................................................................................................................................................176
4.33Nachrangiges Kapital..........................................................................................................................................................................176
4.34Wechselseitige Beteiligungen............................................................................................................................................................176
4.35Vermögensgegenstände, die als Sicherheit für Verbindlichkeiten gewidmet sind......................................................................176
4.36Mündelgeldspareinlagen....................................................................................................................................................................177
4.37Termingeschäfte..................................................................................................................................................................................177
4.38Eventualverbindlichkeiten.................................................................................................................................................................177
4.39Bedeutende Kreditrisiken...................................................................................................................................................................177
5Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung.............................................................................................................178
5.1Erträge für Verwaltungs- und Agenturdienstleistungen gegenüber Dritten................................................................................178
5.2Sonstige betriebliche Erträge.............................................................................................................................................................178
5.3Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten.......................................................................................................................178
5.4Aufwendungen für Abfertigungen....................................................................................................................................................178
5.5Aufwendungen für Abschlussprüfer.................................................................................................................................................178
5.6Sonstige betriebliche Aufwendungen...............................................................................................................................................178
5.7Negativzinsen......................................................................................................................................................................................178
5.8Rücklagenzuführung..........................................................................................................................................................................178
5.9Gesamtkapitalrentabilität...................................................................................................................................................................178
5.10Gewinnverteilungsvorschlag.............................................................................................................................................................179
6Angaben zu Organen und Arbeitnehmern.................................................................................................................180
6.1Anzahl der Arbeitnehmer..................................................................................................................................................................180
6.2Kredite an Vorstand und Aufsichtsrat..............................................................................................................................................180
6.3Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen.........................................................................................................................180
6.4Organbezüge........................................................................................................................................................................................180
6.5Anteilsbasierte Vergütung..................................................................................................................................................................180
6.6Namen der Organmitglieder..............................................................................................................................................................181
7Ereignisse nach dem Abschlussstichtag...................................................................................................................182
Seite 154
1Allgemeine Angaben
1.1Einleitung
Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2023 erfolgt nach den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches (UGB) unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen des Bankwesengesetzes (BWG) in der jeweils geltenden Fassung.
Angaben und Erläuterungen, welche sich durch die Änderungen in den anzuwendenden Rechnungslegungsbestimmungen ergeben, sind Kapitel 3 (Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden) zu entnehmen.
Die Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft wurde per 01. Juli 2023 in Sparkasse Oberösterreich Bank AG umbenannt.
Die Sparkasse Oberösterreich Bank AG (in Folge „Sparkasse Oberösterreich“) hat nach § 245a UGB in Verbindung mit § 59aBWG einen Konzernabschluss nach IFRS aufzustellen.
Die Sparkasse Oberösterreich ist in den Konzernabschluss der Erste Group Bank AG in Wien einbezogen.
Die Offenlegung der von der Konzernmutter Erste Group Bank AG aufgestellten Konzernabschlüsse erfolgt beim Handelsgericht Wien.
1.2Haftungsverbund
Die Sparkasse Oberösterreich ist Mitglied des aufsichtsbehördlichen genehmigten institutsbezogenen Sicherungssystems (IPS) gem. Art. 113 Abs. 7 CRR uneingeschränktes Mitglied des Haftungsverbundes (HV) gem. Art. 4 Abs. 1 Z 127 CRR.
Dem IPS und dem HV gehören zum Bilanzstichtag neben der Erste Group Bank AG und der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, die Bausparkasse der österreichischen Sparkassen AG sowie alle österreichischen Sparkassen an.
Nach den Bestimmungen zum Haftungsverbund, ist die solidarische Erfüllung der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (dies betrifft alle Einlagen gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 BWG, alle Geldforderungen auf Grund von Guthaben aus Bankgeschäften, alle Geldforderungen aus der Begebung von Wertpapieren, ausgenommen Eigenmittelbestandteile gemäß Art. 26ff, 51ff, 62ff CRR und Forderungen aus strafrechtlich relevanten Transaktionen), abhängig von der jeweiligen Kapitalisierung der einzelnen HV-Mitglieder, gegeben.
Die unter Berücksichtigung der regulatorischen Anforderungen und allgemeiner Höchstgrenzen zu erbringenden individuellen Leistungen der einzelnen Mitglieder bestehen in Unterstützungsmaßnahmen (wie z.B. Gewährung von Liquiditätshilfen, Einräumung von Darlehen, Übernahme von Garantien, Zufuhr von Eigenkapital) und nach Leistung der gesetzlichen Einlagensicherung in der Erfüllung der gemäß dem HV/IPS-Vertrag abgesicherten Kundenforderungen im Falle des Konkurses eines Mitgliedes. Aufgrund der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen wurden die Höchstgrenzen für Unterstützungsmaßnahmen der einzelnen Mitglieder angehoben sowie ein Ex-Ante-Fonds (IPS Fonds) eingerichtet. In den Ex-Ante-Fonds wird quartalsmäßig einbezahlt.
Die Einzahlungen der einzelnen Mitglieder werden im Jahresabschluss als Beteiligung an der IPS Fonds GesbR welche den Ex-Ante-Fonds verwaltet ausgewiesen. Im Ausmaß der Einzahlungen der Mitglieder erfolgt die Dotierung einer Gewinnrücklage. Diese Gewinnrücklage stellt aufgrund der vertraglichen Regelungen eine gebundene Rücklage dar. Eine Auflösung dieser gebundenen Gewinnrücklage darf nur bei Inanspruchnahme des Ex-Ante-Fonds aufgrund eines Schadensfalles erfolgen. Diese Rücklage kann daher intern nicht zur Verlustabdeckung verwendet werden und ist auf Mitgliedsebene nicht auf die Eigenmittel im Sinne der CRR anrechenbar.
Derzeit bestehen drei Einrichtungen zur Absicherung bestimmter Gläubigeransprüche:
Abwicklungsfonds (Single & Resolution Fund)
Einlagensicherungsfonds (Deposit Guarantee Scheme)
IPS Fonds (Ex-Ante-Fonds)
Die gesetzliche Grundlage für diese drei Einrichtungen, die zu leistenden Beiträge und deren Bilanzierung wird in Kapitel 4.34 „Bilanzierung der Beiträge an die Einrichtungen zur Absicherung bestimmter Gläubigeransprüche“ behandelt.
Die Mitglieder des Haftungsverbundes/IPS bilden mit der Erste Group Bank AG eine Kreditinstitutsgruppe gemäß § 30 BWG bzw. einen aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis i. S. d Art. 18 und Art. 19 CRR, deren übergeordnetes Kreditinstitut die Erste Group Bank AG ist.
Dies erfordert, dass die Erste Group Bank AG die konsolidierten Eigenmittel sowie die konsolidierten Eigenmittelanforderungen auf Basis der aufsichtsrechtlichen Konsolidierung vornimmt. Zum Zwecke der Einbeziehung der Mitglieder des HV in den
Seite 155
Konzernabschluss der Erste Group Bank AG wird ein nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestelltes Reporting Package an die Erste Group Bank AG übermittelt.
1.3Offenlegung gemäß Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)
Bezüglich der Offenlegungspflichten gemäß Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) wird sowohl auf den Anhang zum Konzernabschluss der Erste Group Bank AG als auch auf die Homepage der Erste Group Bank AG verwiesen. Im Kapitel „Eigenmittel und Eigenmittelerfordernis“ des Anhangs (Notes) zum Konzernabschluss der Erste Group Bank AG werden die Informationen gemäß den Artikeln 436 (b) bis (e) und Artikel 437 (1) (a), (d), (e) und (f) der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) offengelegt. Die Offenlegung der verbleibenden Informationspflichten gemäß Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) erfolgt auf der Webseite der Erste Group Bank AG.
Ein entsprechender Link ist unter https://www.erstegroup.com/de/investoren/berichte/regulatorische_berichte veröffentlicht.
1.4Größenklasse gemäß § 221 UGB
Die Sparkasse Oberösterreich ist gemäß § 221 Abs. 3 i. V. m. § 189a UGB als große Kapitalgesellschaft einzustufen.
1.5Angabe gemäß § 243b Abs. 7 UGB
Die Sparkasse Oberösterreich und ihre Tochterunternehmen werden in den gemäß §°243b und §°267a UGB erstellten und offengelegten konsolidierten nichtfinanziellen Bericht der Erste Group Bank AG konsolidiert einbezogen und sind somit gemäß § 243b Abs. 7 UGB von der Pflicht zur Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung befreit. Der konsolidierte nichtfinanzielle Bericht der Erste Group Bank AG ist Teil des Geschäftsberichts der Erste Group und wird beim Handelsgericht Wien offengelegt werden und ist nach Veröffentlichung auf der Website der Erste Group unter https://www.erstegroup.com/de/investoren/berichte/finanzberichte verfügbar.
Seite 156
2Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1Generalnorm
Der Jahresabschluss wird unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm aufgestellt, welche die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vorsehen.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt.
Dem Vorsichtsprinzip wird unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Bankgeschäftes Rechnung getragen.
2.2Bewertungsmethoden
2.2.1Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten
Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sowie Valuten werden mit dem Referenzkurs der EZB zum Bilanzstichtag bewertet.
Devisentermingeschäfte und Währungsswaps werden grundsätzlich mit dem Devisenterminkurs angesetzt.
Das Anschaffungskostenprinzip wird durch § 58 Abs. 3 BWG für den Bereich der Fremdwährungsrechnung aufgegeben: Liegt der Fremdwährungskurs über dem Anschaffungskurs, so wird ein entsprechender Umrechnungserfolg in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, auch wenn dieser noch nicht am Markt endgültig realisiert wurde.
2.2.2Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit den Anschaffungskosten bewertet, soweit nicht aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung eine Abwertung erforderlich ist.
Die Aktien an der Erste Group Bank AG, die von der Sparkasse Oberösterreich als Beteiligung iSv § 189a Z 2 UGB (Bilanzausweis: Anteile an einer herrschenden Gesellschaft) ausgewiesen werden und jene indirekt über die Sparkassen Beteiligungs GmbH & Co KG gehaltenen Aktien an der Erste Group Bank AG, werden entsprechend den unternehmensrechtlichen Vorschriften (im Detail dazu die AFRAC-Stellungnahme 24 Beteiligungsbewertung (UGB) vom Dezember 2022) bewertet. Die Bewertung basiert auf einem Ertragswertverfahren unter Berücksichtigung allfälliger Synergieeffekte.
Bei der Ermittlung des Nutzungswerts wird der Barwert der künftigen Cashflows des Bewertungsobjektes (Erste Group Bank AG) berechnet, indem diese auf den Bewertungsstichtag 31. Dezember abgezinst werden. Die finanziellen Überschüsse basieren auf einem Planungshorizont von 5 Jahren. Über diesen Zeitraum hinausgehend wird eine ewige Rente angesetzt.
Die abgezinsten Zahlungsströme setzen sich aus künftig erwarteten Gewinnen sowie aus sich auf Grund von bankenspezifischen Kapitalerfordernissen ergebenden Kapitalüberschüssen bzw. Kapitalfehlbeträgen zusammen. Um der erhöhten Planungsunsicherheit anlässlich des aktuellen wirtschaftlichen und geopolitischen Umfeldes Rechnung zu tragen, werden zur Bewertung wesentlicher Beteiligungen Cashflow-Prognosen aus mehreren möglichen Zukunftsszenarien herangezogen.
Der für die Berechnung herangezogene Zinssatz wird anhand des CAPM (Capital Asset Pricing Model) berechnet. Wesentliche Inputfaktoren dafür sind:
Risikofreier Zinssatz (Quelle: Zinsstrukturkurve nach der Svensson-Methode für 30-jährige deutsche Bundesanleihen)
Marktrisikoprämie
Betafaktor
Gewichtete Länderrisikoprämie (Quelle: Damodaran)
2.2.3Forderungen
Die Bewertung der Kreditforderungen erfolgt nach den Vorschriften des Austrian Financial Reporting Advisory Committee (AFRAC), AFRAC-Stellungnahme 14 (Juni 2021) unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode. Zum Abschlussstichtag erkennbare Ausfallrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Ist der Grund für die Wertberichtigungen weggefallen, werden Zuschreibungen vorgenommen. Methodisch erfolgt die Ermittlung der Wertberichtigung durch die Anwendung der IFRS 9 Impairment Modelle im UGB.
Seite 157
2.2.4Wertpapiere
Wertpapiere werden je nach ihrer Zuordnung zum Handelsbestand, zum Umlaufvermögen oder zu den Finanzanlagen sowie abhängig davon, ob es sich um Forderungen und forderungsähnliche Finanzinstrumente (FFI) handelt wie folgt bewertet:
Wertpapiere des Handelsbestands werden zu Marktwerten bewertet, auch bei Überschreitung der Anschaffungskosten.
Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zum niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und Börsenkurs oder Marktpreis bewertet. Ist ein Börsenkurs oder Marktpreis nicht festzustellen, werden sie zum niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und beizulegendem Zeitwert bewertet. Für Wertpapiere des Umlaufvermögens besteht keine Halteabsicht bis zur Endfälligkeit.
Wertpapiere des Anlagevermögens, bei denen es sich um FFI handelt, werden zu Anschaffungskosten abzüglich der Wertminderungen, die sich aus den Ausfallsrisiken ergeben, bewertet. FFI sind Schuldinstrumente, für die die Absicht besteht, sie bis zur Endfälligkeit zu halten, und deren Wert nicht von Risiko- und Ertragsstrukturen potentiell beeinträchtigt wird, die erheblich von den Ausfallsrisiken des Instruments abweichen.
Wertpapiere des Anlagevermögens, die keine FFI sind, werden bei dauernder Wertminderung auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert abgeschrieben („gemildertes Niederstwertprinzip“).
Die Zuordnung der Wertpapiere zum Bank- und Handelsbestand und die Festlegung der Halteabsicht bis zur Endfälligkeit, wird mit Zustimmung des Vorstandes in der Aktiv-/Passivmanagement Runde bzw. entsprechen der mittels Vorstandsbeschluss in Kraft gesetzten Regelwerke festgelegt.
Strukturierte Wertpapiere werden abhängig von der Risikostruktur entweder nach dem gemilderten oder dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Wertpapiere in der Aktiva 6 werden ausnahmslos nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet.
Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe für die Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert nicht mehr bestehen, wird der Betrag wieder zugeschrieben.
Der beizulegende Zeitwert ist derjenige Betrag, der in einem aktiven Markt aus dem Verkauf eines Finanzinstrumentes erzielt werden könnte oder der für einen entsprechenden Erwerb zu zahlen wäre. Sofern Marktpreise verfügbar waren, wurden diese zur Bewertung herangezogen. Bei fehlenden Marktpreisen wurden Bewertungsmodelle, insbesondere das Barwertverfahren, herangezogen.
2.2.5Fortgeführte Anschaffungskosten und Effektivzinsmethode
Bei festverzinslichen Wertpapieren, welche die Eigenschaft von Finanzanlagen haben, und bei verbrieften Verbindlichkeiten wird der Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag gemäß § 56 Abs. 2 und 3 BWG und § 198 Abs. 7 UGB zeitanteilig abgeschrieben. Die Verteilung des Unterschiedsbetrags erfolgt in Einklang mit der AFRAC-Stellungnahme 14 zum Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen nicht-derivativen Finanzinstrumenten (UGB) bis zur ersten Kündigungsmöglichkeit des Emittenten bzw. bis zum Tilgungszeitpunkt anhand der Effektivzinsmethode.
Die fortgeführten Anschaffungskosten von finanziellen Vermögensgegenständen sind der Betrag, mit dem der Vermögensgegenstand beim erstmaligen Ansatz bewertet wird, abzüglich der Tilgungen, zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisation einer etwaigen Differenz zwischen dem ursprünglichen Betrag und dem bei Fälligkeit rückzahlbaren Betrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode.
Im Kreditgeschäft werden Gebühren und Provisionen mit Zinscharakter sowie Schätzungsänderungen anhand der Effektivzinsmethode zeitanteilig amortisiert.
Der Effektivzinssatz ist der Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Ein-/Auszahlungen über die erwartete Laufzeit des finanziellen Vermögensgegenstandes exakt auf die fortgeführten Anschaffungskosten eines Vermögensgegenstandes abgezinst werden. Die geschätzten Cashflows berücksichtigen dabei alle vertraglichen Bedingungen des Vermögensgegenstandes; erwartete Kreditverluste bleiben aber unberücksichtigt. Die Berechnung umfasst weiters Transaktionskosten und Bearbeitungsgebühren, sofern diese verteilungsfähig sind, sowie alle anderen Agios und Disagios auf den Nennbetrag.
Ändert sich während der Laufzeit eines variabel verzinsten Kredits der Basiszinssatz und ist diese Änderung nicht auf eine Vertragsanpassung zurückzuführen, so werden die Änderungen der erwarteten zukünftigen Ein-/Auszahlungen durch eine Neuberechnung des Effektivzinssatzes berücksichtigt. Dabei werden auch allfällige Caps und Floors, die auf den Basiszinssatz vereinbart wurden, berücksichtigt.
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Ändern sich die geschätzten zukünftigen Ein-/Auszahlungen eines Kredits während der Vertragslaufzeit und ist diese Änderung weder auf eine Vertragsanpassung noch auf eine Anpassung des nominellen Zinssatzes zurückzuführen, so werden die fortgeführten Anschaffungskosten des Vermögensgegenstandes durch Erfassung einer Schätzungsänderung angepasst. Diese Schätzungsänderung entspricht der Differenz zwischen den fortgeführten Anschaffungskosten vor Änderung der erwarteten Ein-/Auszahlungen und dem Barwert der neuen erwarteten Ein-/Auszahlungen, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird die Schätzungsänderung im Zinsergebnis erfasst.
2.2.6Behandlung von Vertragsanpassungen
Eine Vertragsanpassung liegt vor, wenn ein Vertrag angepasst wird, ohne dass eine solche Möglichkeit zur Anpassung vorher im Vertrag festgelegt wurde. Zu Vertragsanpassungen kommt es hauptsächlich im Kreditgeschäft.
Diese Vertragsanpassungen werden nach qualitativen und quantitativen Gesichtspunkten in erhebliche und nicht erhebliche Vertragsanpassungen eingeteilt.
Eine erhebliche Vertragsanpassung liegt vor, wenn nach qualitativer und/oder quantitativer Beurteilung eine erhebliche Änderung vorliegt, die den wirtschaftlichen Gehalt des Vermögensgegenstandes wesentlich verändert. Bei nicht ausgefallenen Krediten wird eine Vertragsanpassung, die zu einem Schuldnerwechsel, zu einer Währungskonvertierung (sofern diese nicht vertraglich vorgesehen war), zu bestimmten Änderungen der Zinsklausel, zu einer Barwertänderung oder zu einer Änderung der gewichteten Restlaufzeit in einem bestimmten Ausmaß führt, als erhebliche Vertragsanpassung eingestuft. Erhebliche Vertragsanpassungen führen zur Ausbuchung des ursprünglichen finanziellen Vermögensgegenstandes und zum erstmaligen Ansatz eines neuen, den Vertragsanpassungen entsprechenden finanziellen Vermögensgegenstandes. Wenn der Schuldner ausgefallen ist oder die erhebliche Vertragsanpassung zum Ausfall führt, wird der neue Vermögensgegenstand als ausgefallener Vermögensgegenstand behandelt. Die Differenz zwischen dem Buchwert des ausgebuchten Vermögensgegenstandes und dem beizulegenden Zeitwert des neuen Vermögensgegenstandes wird bei erstmaliger Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten 11 bzw. 12 ausgewiesen.
Wenn der Schuldner nicht ausgefallen ist und die erhebliche Vertragsanpassung nicht zum Ausfall führt, wird der nach der Ausbuchung des ursprünglichen Vermögensgegenstandes erfasste neue Vermögensgegenstand der Stufe 1 (siehe Pkt. 2.2.7) zugeordnet. Stufe 1 beinhaltet finanzielle Vermögensgegenstände bei Ersterfassung (sofern diese im Zugangszeitpunkt nicht bereits wertgemindert sind) und finanzielle Vermögensgegenstände, die, unabhängig von ihrer Bonität, seit Ersterfassung keine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos aufweisen. Der nicht amortisierte Betrag der Bearbeitungsgebühren/Transaktionskosten, die im Effektivzinssatz berücksichtigt wurden, wird zum Ausbuchungszeitpunkt in das Zinsergebnis gebucht. Die Auflösungen der Wertminderungen, die für den ursprünglichen Vermögensgegenstand zum Zeitpunkt der erheblichen Vertragsanpassung gebildet waren, sowie die Bildung der Wertminderung für den neuen Vermögensgegenstand werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten 11 bzw. 12 ausgewiesen. Der verbleibende Unterschiedsbetrag zwischen dem alten Buchwert nach Auflösung der abgegrenzten Bearbeitungsgebühren und Transaktionskosten und dem beizulegenden Zeitwert des neuen Vermögensgegenstandes wird als sonstiger betrieblicher Ertrag bzw. Aufwand dargestellt.
Eine nicht erhebliche Vertragsanpassung liegt vor, wenn weder nach qualitativer noch nach quantitativer Beurteilung eine erhebliche Änderung vorliegt und sich der wirtschaftliche Gehalt des Vermögensgegenstandes nur unwesentlich ändert. Nicht erhebliche Vertragsanpassungen werden nach allgemeinen unternehmensrechtlichen Grundsätzen bilanziert, wobei Erträge nicht über die Restlaufzeit verteilt werden.
2.2.7Wertminderungen für Kreditrisiken
Es werden Wertminderungen für Kreditrisiken zu Kreditforderungen und außerbilanziellen Kreditrisiken aus Finanzgarantien und bestimmten Kreditzusagen erfasst.
Bei Kreditforderungen entspricht der Buchwert des in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstandes der Differenz zwischen den fortgeführten Anschaffungskosten und den kumulierten Wertminderungen. Die Wertminderungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien werden im Bilanzposten „sonstige Rückstellungen“ ausgewiesen.
In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Wertminderungsaufwendungen und -erträge für alle Vermögensgegenstände in den Posten 11 bis 12 erfasst.
Die Ermittlung der Wertminderungen erfolgt in Einklang mit dem Gemeinsamen Positionspapier der FMA und des AFRAC zu Fragen der Folgebewertung bei Kreditinstituten durch Anwendung des IFRS 9-Modells im UGB. Das Wertminderungsmodell basiert auf erwarteten Kreditverlusten und berücksichtigt die von § 201 Abs. 2 Z 7 UGB geforderten „statistisch ermittelbaren Erfahrungswerte aus gleich gelagerten Sachverhalten“, welche auch für die Bewertung der erwarteten Kreditverluste im UGB notwendig sind.
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Die erwarteten Kreditverluste („expected credit loss“, ECL), spiegeln Folgendes wider:
einen unverzerrten und wahrscheinlichkeitsgewichteten Betrag, der durch eine Reihe möglicher Szenarien bestimmt wird;
den Zeitwert des Geldes; und
plausible und nachvollziehbare Informationen über vergangene Ereignisse und aktuelle Bedingungen sowie Prognosen zu zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklungen, die zum Bilanzstichtag ohne unangemessene Kosten oder Mühen zur Verfügung stehen.
Dreistufenmodell
Für die Kalkulation der Risikovorsorgen wird ein Wertminderungsmodell auf Basis eines Dreistufenansatzes verwendet:
Stufe 1 beinhaltet finanzielle Vermögensgegenstände bei Ersterfassung (sofern diese im Zugangszeitpunkt nicht bereits wertgemindert sind) und finanzielle Vermögensgegenstände, die, unabhängig von ihrer Bonität, seit Ersterfassung keine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos aufweisen.
Stufe 2 beinhaltet finanzielle Vermögensgegenstände, die seit Ersterfassung eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos aufweisen, für die aber zum Berichtszeitpunkt noch keine Wertminderung vorliegt. Eigene Regelungen bestehen für die Einstufung von erstmaligen Inanspruchnahmen von zugesagten Kreditlinien. Abhängig von der Entwicklung des Kreditrisikos zwischen Zusage und erstmaliger Inanspruchnahme wird die Ausleihung als Stufe 1 oder Stufe 2 klassifiziert.
Stufe 3 beinhaltet finanzielle Vermögensgegenstände, die zum Berichtsstichtag wertgemindert sind. Grundsätzlich wird ein finanzieller Vermögensgegenstand wertgemindert, wenn der Kunde ausfällt.
Die in der Sparkasse Oberösterreich angewendete Ausfalldefinition wurde gemäß den Vorgaben der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde in EBA/GL/2016/07 „Leitlinien zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013“ und der „Delegierten Verordnung (EU) 2018/171 der Kommission vom 19. Oktober 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards bezüglich der Erheblichkeitsschwelle für überfällige Verbindlichkeiten“ entwickelt. Die Definition legt die Regeln für die „Ausfallansteckung“ in Gruppen verbundener Kund:innen fest und begründet das Konzept der technischen Überfälligkeit. Bei Anwendung der Ausfalldefinition besteht in der Erste Group generell eine Gesamtkundensicht, die zu einer Wertminderung bei allen Forderungen führt, auch wenn der Ausfall nur bei einem von mehreren Geschäften erfolgt (pulling-effect). Auf der anderen Seite bewirkt eine Hochstufung vom Ausfallstatus ein Wegfallen der beeinträchtigten Bonität bei sämtlichen Risikopositionen.
In Stufe 1 werden Risikovorsorgen in Höhe der erwarteten 12-Monats-Verluste berechnet, in Stufe 2 und Stufe 3 werden die Risikovorsorgen in Höhe der über die (Rest-)Laufzeit erwarteten Kreditverluste berechnet.
Signifikanter Anstieg des Kreditrisikos
Im Bereich der Modellierung des erwarteten Kreditverlustes und der Berechnung der sich daraus ergebenden Risikovorsorgen für Kreditverluste ist die Feststellung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos („significant increase in credit risk“, SICR) seit Zugang der Kreditforderung einer der wesentlichen Bestimmungsfaktoren für die erwarteten Auswirkungen. Dafür werden über alle Portfolien und Produkttypen quantitative und qualitative Indikatoren für die Einschätzung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos definiert, inklusive der Überfälligkeit von mehr als 30 Tagen.
Quantitative Indikatoren beinhalten nachteilige Änderungen der annualisierten Ausfallwahrscheinlichkeit („probability of default“, PD) über die gesamte (Rest-)Laufzeit, wobei die Wesentlichkeit eines SICR mittels einer Kombination von relativen und absoluten Änderungsschwellenwerten ermittelt wird. Prinzipiell werden die Indikatoren für die Ausfallwahrscheinlichkeit dahingehend festgelegt, um das Risiko unter Berücksichtigung zukunftsgerichteter Informationen („forward-looking information“) als „Point-in-Time“ Maß darzustellen. Die PD-Schwellenwerte werden auf Ebene von Kundensegmenten oder für das (Einzel-)Kundenrating festgelegt und unterliegen einer kontinuierlichen Validierung.
Qualitative Indikatoren für die Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos umfassen Stundungsmaßnahmen und die Übertragung der Kundenbetreuung in die Workout-Abteilung sowie Frühwarnindikatoren (sofern sie nicht schon im Rating hinreichend berücksichtigt werden) und Betrugshinweise. Die Festsetzung einiger qualitativer Indikatoren beruht inhärent auf der sachkundigen Beurteilung von Kreditrisiken, die angemessen und zeitgerecht zu erfolgen hat. Die diesbezüglichen gruppenweiten und institutsspezifischen Richtlinien und Prozesse gewährleisten den erforderlichen Steuerungsrahmen. Neben den qualitativen Determinanten auf Kundenebene wird die Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos auf Portfolioebene durchgeführt, wenn die Erhöhung des Kreditrisikos auf Geschäfts- oder Kundenebene erst nach einer gewissen Verzögerung eintritt oder wenn sie überhaupt nur auf Portfolioebene erkennbar ist. Im Geschäftsjahr 2023 sind bei der Bestimmung des signifikanten Anstiegs des Kreditrisikos zusätzliche Vorgehensweisen zur Anwendung gekommen, die im Abschnitt „Geopolitische Konflikte und Energiekrise“ beschrieben werden.
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Individuell oder kollektiv ermittelte Risikovorsorge
Die Berechnung der Risikovorsorgen für ausgefallene Kunden erfolgt generell auf Einzelkundenebene. Die individuelle Methode kommt bei wesentlichen ausgefallenen Kunden zur Anwendung und besteht in einer individuellen Feststellung der aktuell als möglich erachteten Sanierungs- oder Abwicklungsszenarien, ihren Eintrittswahrscheinlichkeiten und den je Szenario zu erwartenden Rückflüssen (Tilgungen und Sicherheitenerlöse) durch den Workout-Riskmanager. Der Barwert ergibt sich aus der Diskontierung der erwarteten Zahlungsströme mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. Die erforderliche Risikovorsorge ergibt sich aus der Differenz zwischen Bruttobuchwert und dem Barwert der erwarteten Zahlungsströme in einem Szenario, über alle wahrscheinlichkeitsgewichteten Szenarien gerechnet. Eine Kund:in wird als wesentlich eingestuft, wenn die gesamten Forderungen und außerbilanziellen Posten über einer bestimmten Wesentlichkeitsgrenze liegen.
Sonst wird die Kund:in als „insignifikant“ eingeordnet, wobei ein regelbasierter Ansatz für die Berechnung der Einzelwertberichtigung eingesetzt wird. Für den zu erwartenden Verlust eines als „insignifikant“ eingeordneten Kunden werden, in Abhängigkeit von der Dauer des Ausfalls und dem Status im Sanierungs- und Abwicklungsprozess, die möglichen Sanierungs- oder Abwicklungsszenarien, ihre Eintrittswahrscheinlichkeiten und den damit zu erwartenden Rückflüssen, statistisch ermittelte Risikoparameter verwendet. Die aktuelle Risikovorsorge ergibt sich aus dem Bruttobuchwert minus den je Szenario, mit dem Effektivzinssatz abgezinsten Rückflüssen, über alle wahrscheinlichkeitsgewichteten Szenarien gerechnet.
Portfoliowertberichtigungen werden für nicht ausgefallene Kund:innen unabhängig von ihrer Wesentlichkeit auf Basis eines regelbasierten Ansatzes berechnet. Die Schätzungen dafür umfassen die Höhe des Bruttobuchwertes bei Ausfall, die Ausfallswahrscheinlichkeit (PD), den Verlust bei Ausfall (LGD) und den Umrechnungsfaktor (CCF) für außerbilanzielle Posten. Bei der Berechnung des Verlustes bei Ausfall wird das Ergebnis der Diskontierung zukünftiger Zahlungsströme auf den Barwert berücksichtigt.
Bedingt durch die Charakteristika des jeweiligen Portfolios und unter Berücksichtigung der IFRS Regeln können die Risikoparameter, die in die Berechnung der Portfoliowertberichtigungen einfließen, von den Risikoparametern, die bei der Berechnung des Kapitalerfordernisses verwendet werden, abweichen.
Geopolitische Konflikte und Energiekrise
Aufgrund der Unsicherheit durch den Krieg in der Ukraine, den Konflikt im Nahen Osten und die Energiekrise wandte die Sparkasse Oberösterreich Ende Dezember 2023, neben der Standardbewertung von zukunftsbezogenen Informationen, eine kollektive Beurteilung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos (Stage-Overlays) an, was zu einer Verschiebung in Stage 2 auf der Grundlage vordefinierter Portfoliomerkmale führte. Diese Vorgehensweise wurde im Sparkassensektor abgestimmt und von den jeweiligen Führungsgremien der Sparkasse Oberösterreich genehmigt. Ausnahmen von der kollektiven Beurteilung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos waren erforderlich, wenn Besonderheiten festgestellt wurden und ordnungsgemäß dokumentiert wurde, warum sich diese anders verhalten als der Rest des Portfolios.
Die geopolitischen Konflikte (Ukraine und Naher Osten) verschärften die Herausforderungen durch einen starken Anstieg bzw. hoher Volatilität bei den Energiepreisen einerseits und Unterbrechungen von Lieferketten andererseits. Die Energiepreisentwicklung hatte Einfluss auf unterschiedliche Branchen, vor allem jene mit energieintensiven Produktionsprozessen, aber ebenso auf solche mit hohen Treibstoffkostenanteilen. Daher wurden die Regeln für Stage-Overlays (Geopolitical-Conflict-Overlays) als eine Kombination von konjunkturabhängigen Branchen (zyklische Branchen) und einjährigen Ausfallwahrscheinlichkeiten nach UGB/IFRS beibehalten. Ausnahmen davon sind auf Basis einer individuellen Überprüfung und Dokumentation zulässig.
Aufgrund der immer noch anhaltenden Verwerfungen auf dem Energiemarkt mit Auswirkungen auf die Verfügbarkeit und die Preise von Gas und anderen Energieformen werden die zusätzlich zu den zyklischen Branchen eingeführten Stage-Overlays für Energieabhängigkeit weiterhin als notwendig erachtet. Es wurden Effekte in zweifacher Ausprägung identifiziert: Konsequenzen von Gasrationierung und Gasknappheit für Kunden entweder aufgrund energieintensiver Produktionsprozesse oder durch die Abhängigkeit von Gas als primären Input in ihren Geschäftsprozessen. Die wirtschaftliche Anfälligkeit wird durch Gasabhängigkeit, (begrenzte) Substitutionsmöglichkeiten und Auswirkungen einer Substitution auf die Finanzlage sowie auf Absicherungs- und Preismechanismen verursacht. In der Branche Rohstoffe wurden die Subbranchen Metall und Chemie als am stärksten betroffen identifiziert.
Im Bereich der Energiewirtschaft sind die betroffenen Subbranchen genauer spezifiziert worden. Unternehmen der Energiewirtschaft, genauer die in der Energie-Erzeugung, -Verteilung und Wärme/Kälteversorgung tätig sind, können potenziell von massiven Engpässen und Verwerfungen auf dem derzeitigen Energiemarkt betroffen sein: Preisvolatilität, Nachschussforderungen, Preisobergrenzen, Schwächen der europäischen Energieinfrastruktur, feste Abnahmeverträge (die die Abnehmer gefährden, wenn diese gekündigt werden, und / oder die Erzeuger erneuerbarer Energien daran hindern, von den höheren Preisen zu profitieren), usw. Grundsätzlich wurden alle Kund:innen aus diesen Subbranchen auf Stufe 2 migriert. Die restlichen Subbranchen der Energiewirtschaft haben sich als robust erwiesen und konnten mit der wirtschaftlichen Lage umgehen, somit war die Notwendigkeit einer Verschiebung nach Stage 2 nicht gegeben.
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Ausnahmen davon sind auf Basis einer individuellen Überprüfung und Dokumentation zulässig.
2.2.8Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungsdauern bleiben im Berichtsjahr unverändert.
Geringwertige Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und als Abgänge erfasst.
2.2.9Derivate
Derivate, die in einer Sicherungsbeziehung gemäß AFRAC Stellungnahme 15 (Dezember 2020) stehen, werden als Bewertungseinheit kompensatorisch bilanziert, d.h. weder das Derivat noch das Grundgeschäft ist mit dem beizulegenden Zeitwert in der Bilanz ausgewiesen. Derivate im Bankbuch, die in keiner Sicherungsbeziehung gemäß AFRAC Stellungnahme 15 (Dezember 2020) stehen, werden imparitätisch ergebniswirksam mit dem über den Buchwert hinausgehenden noch zu erwartenden Verlust als Drohverlustrückstellung dargestellt. Die auf die Periode entfallenden laufenden Zinserträge/-aufwendungen sowie allfällige Ausgleichszahlungen werden erfolgsmäßig mit dem Effektivzinssatz abgegrenzt und im Zinserfolg ausgewiesen.
Derivate im Handelsbuch werden je Kontrakt aufgrund von mark-to-market-Bewertungen in der Bilanz ausgewiesen.
Der beizulegende Zeitwert (Fair Value) ist derjenige Betrag, der in einem aktiven Markt aus dem Verkauf eines Finanzinstruments erzielt werden könnte oder der für einen entsprechenden Erwerb zu zahlen wäre. Sofern Marktpreise verfügbar waren, werden diese zur Bewertung herangezogen. Bei fehlenden Marktpreisen werden Bewertungsmodelle, insbesondere das Barwertverfahren, herangezogen. Zeitwerte für Optionen werden mit anerkannten Optionspreismodellen ermittelt. Die angewendeten Bewertungsmodelle umfassen u. a. Modelle der Black-Scholes-Klasse, Binomialmodelle, Hull-White- und BGM-Modelle.
Für die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Derivaten werden Credit Value Adjustments (CVA) und Debt Value Adjustments (DVA) herangezogen. Bei Derivaten in Sicherungsbeziehungen wird der CVA als ineffizienter Anteil in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Die Sparkasse Oberösterreich wendet die AFRAC-Stellungnahme 15 Derivate und Sicherungsinstrumente (UGB) vom Dezember 2020 hinsichtlich des Ausweises Interner Derivate in Sicherungsbeziehungen an.
2.2.10Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Kapitalsparbücher und emittierte Nullkuponanleihen werden mit dem anteiligen Jahreswert angesetzt.
Für Sparformen mit steigenden Zinssätzen und für Stufenzinsanleihen werden die in den Folgejahren höheren Zinsbelastungen, verteilt über die Laufzeit anhand der Effektivzinssatzmethode im Zinsaufwand berücksichtigt.
Emissionskosten und Disagios auf Emissionen werden gemäß § 198 Abs. 7 UGB aktiviert und auf die Laufzeit der Schuld im Verhältnis zum aushaftenden Kapital verteilt abgeschrieben.
Agios auf eigene Emissionen werden passiviert und verteilt auf die Laufzeit der Verbindlichkeit erfolgswirksam gebucht.
2.2.11Rückstellungen
Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der bestmöglich zu schätzen ist.
Abfertigungen:
Die Rückstellungen für Abfertigungen werden unverändert zum Vorjahr nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Verfahren der laufenden Einmalprämie auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 2,02 % (Vorjahr: 1,67 %) und unter Zugrundlegung der Generationentafeln AVÖ 2018-P ermittelt, das sind 94,73 % des Erfordernisses (Vorjahr: 100,18 %). Die in der Rückstellungsveränderung enthaltene Zinskomponente von EUR 535.370,63 (Vorjahr: TEUR 569) wird im Nettozinsertrag ausgewiesen.
Als Rechnungszinssatz wird ein Durchschnittszinssatz verwendet, welcher sich aus dem Zinssatz zum Abschlussstichtag und jenen der sechs vorausgehenden Abschlussstichtagen errechnet. Des Weiteren erfolgt die Berechnung unter folgenden Annahmen: Kollektivvertragstrend 3,17 % (Vorjahr: 2,04 %), Schematrend 0,80 % (Vorjahr: 0,80 %), Karrieretrend 0,10 % (Vorjahr: 0,10 %).
Die Berechnung erfolgt unter Beachtung der AFRAC Stellungnahme 27 Personalrückstellungen (UGB), (Juni 2022).
Als Zeitpunkt für den Eintritt der Leistungspflicht wird unverändert zum Vorjahr das frühestmögliche Pensionsdatum angesetzt.
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Veränderungen der Rückstellungen werden in der GuV unter „Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen“ bzw. „sonstige betriebliche Erträge“ ausgewiesen.
Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen:
Die Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen werden unverändert zum Vorjahr nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Verfahren der laufenden Einmalprämie auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 2,02 % (Vorjahr: 1,67 %) unter Zugrundelegung der Generationentafeln AVÖ 2018-P bilanziert. Die in der Rückstellungsveränderung enthaltene Zinskomponente von EUR 1.310.453,35 (Vorjahr: TEUR 1.097) wird im Nettozinsertrag ausgewiesen.
Als Rechnungszinssatz wird ein Durchschnittszinssatz verwendet, welcher sich aus dem Zinssatz zum Abschlussstichtag und jenen der sechs vorausgehenden Abschlussstichtagen errechnet. Des Weiteren erfolgt die Berechnung unter folgenden Annahmen: Kollektivvertragstrend 3,17 % (Vorjahr: 2,04 %), Schematrend 0,80 % (Vorjahr: 0,80 %), Karrieretrend 0,10 % (Vorjahr: 0,10 %).
Für die Barwerte der Pensionen werden darüber hinaus ASVG-Trends für Pensionisten von 2,01 % (Vorjahr: 1,84 %) angenommen.
Für die Berechnung der Krankenzusatzversicherung, welche in den sonstigen Pensionsrückstellungen ausgewiesen wird, wurden die Parameter analog den Pensionsrückstellungen verwendet.
Die Berechnung erfolgt unter Beachtung der AFRAC Stellungnahme 27 Personalrückstellungen (UGB), (Juni 2022).
Änderungen der Rückstellung werden in der GuV unter „Dotierung der Pensionsrückstellung“ bzw. „sonstige betriebliche Erträge“ ausgewiesen.
Jubiläumsgelder:
Die Rückstellungen für Jubiläumsgeldverpflichtungen werden unverändert zum Vorjahr nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Verfahren der laufenden Einmalprämie auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 2,02 % (Vorjahr: 1,67 %) und unter Zugrundlegung der Generationentafeln AVÖ 2018-P ermittelt. Die in der Rückstellungsveränderung enthaltene Zinskomponente von EUR 124.757,08 (Vorjahr: TEUR 121) wird im Nettozinsertrag ausgewiesen.
Als Rechnungszinssatz wird ein Durchschnittszinssatz verwendet, welcher sich aus dem Zinssatz zum Abschlussstichtag und jenen der sechs vorausgehenden Abschlussstichtagen errechnet. Des Weiteren erfolgt die Berechnung unter folgenden Annahmen: Kollektivvertragstrend 3,17 % (Vorjahr: 1,84 %), Schematrend 0,80 % (Vorjahr: 0,80 %), Karrieretrend 0,10 % (Vorjahr: 0,10 %).
Die Berechnung erfolgt unter Beachtung der AFRAC Stellungnahme 27 Personalrückstellungen (UGB), (Juni 2022).
Als Zeitpunkt für den Eintritt der Leistungspflicht wird unverändert zum Vorjahr das frühestmögliche Anfallsalter angesetzt.
Im Rahmen der Berechnung werden ein Fluktuationsabschlag in der Höhe von 6,65 % (Vorjahr: 6,65 %) sowie ein Zuschlag zur Berücksichtigung von Lohnnebenkosten in der Höhe von 18,00 % (Vorjahr:18,00 %) zur Anwendung gebracht.
Auslagerung:
Die Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen der ehemaligen Sparkasse Kremstal-Pyhrn AG und der EBOe FD Haag ex. West wurden zu unterschiedlichen Zeitpunkten unter Beachtung des Erlasses vom 3. August 2001 des Bundesministeriums für Finanzen an ein Versicherungsunternehmen ausgelagert.
Die nach unternehmensrechtlichen Vorschriften zu bildenden Rückstellungen hätten für Abfertigungsverpflichtungen EUR 3.796.297,94 (Vorjahr: TEUR 4.026) und für Jubiläumsgeldverpflichtungen EUR 674.903,85 (Vorjahr: TEUR 621) betragen. Die Beträge wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Verfahren der laufenden Einmalprämie auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 2,02 % (Vorjahr: 1,67 %) ermittelt. Die Berechnung erfolgt unter Beachtung der AFRAC Stellungnahme 27 Personalrückstellungen (UGB), (Juni 2022).
Für die Ermittlung des Barwertes werden die Generationentafeln AVÖ (2018-P) verwendet sowie folgende Annahmen getroffen: Kollektivvertragstrend 3,17 % (Vorjahr: 2,04 %), Schematrend 0,80 % (Vorjahr: 0,80 %), Karrieretrend 0,10 % (Vorjahr: 0,10 %).
Als Zeitpunkt für den Eintritt der Leistungspflicht wurde das vorgesehene Anfallsalter angesetzt. Im Rahmen der Berechnung wurde auf eine Bewertung von Austrittswahrscheinlichkeiten unter Verlust des Leistungsanspruches verzichtet.
Im Rahmen der Berechnung wurde ein Fluktuationsabschlag in der Höhe von 6,65 % (Vorjahr: 6,65 %) berücksichtigt.
Das für die Erfüllung der ausgelagerten Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen gewidmete Guthaben beim Versicherungsunternehmen beläuft sich auf EUR 4.471.201,79 (Vorjahr: TEUR 4.647).
Dieser Forderungsbetrag wurde gegen die unternehmensrechtlich ermittelten Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen aufgerechnet.
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2.2.12Investitionszuschüsse
Investitionszuschüsse nach dem Investitionsprämiengesetz (InvPrG) werden nach der Bruttomethode, auf der Passivseite, im Posten 14 Investitionszuschüsse, ausgewiesen und nach Maßgabe der jeweiligen Nutzungsdauer des bezuschussten Anlagegutes erfolgswirksam vereinnahmt. Die erfolgswirksam vereinnahmten Beträge werden innerhalb der GuV offen abgesetzt von den Wertberichtigungen auf das Anlagevermögen ausgewiesen.
Die Aufgliederung der Investitionszuschüsse nach den einzelnen Posten des Anlagevermögens sowie die Entwicklung während des Geschäftsjahres zeigt die nachstehende Tabelle:
in EUR
 
 
Sachanlagen
Stand 01.01.2023
 
 
252.972,00
Zugänge
 
 
128.983,41
Verbrauch
 
 
77.767,66
Abgang
 
 
0,00
Zuschreibung
 
 
47.377,75
Stand 31.12.2023
 
 
256.810,00
Seite 164
3Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gegenüber dem Vorjahr wurden keine Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen.
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4Angaben zur Bilanz
In der Bilanz werden die einzelnen Bilanzposten gemäß Kapitel 2 bewertet und ausgewiesen.
In den folgenden Anhangangaben werden die Buchwerte jedoch ohne die zeitanteiligen Zinsen ausgewiesen.
4.1Fristengliederung Forderungen, Guthaben und Verpflichtungen
Fristengliederung der nicht täglich fälligen Forderungen und Guthaben und der nicht täglich fälligen Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten und Nichtbanken (nach Restlaufzeiten):
 
 
 
 
 
 
31.12.2022
31.12.2023
 
 
 
 
 
 
TEUR
EUR
nicht täglich fällige Forderungen und Guthaben
 
 
 
 
 
 
bis 3 Monate
 
 
 
 
 
2.300.393
2.312.861.521,64
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr
 
 
 
 
1.694.016
1.215.382.448,32
mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre
 
 
 
 
3.619.078
1.831.367.773,11
mehr als 5 Jahre
 
 
 
 
 
3.370.675
5.350.976.795,50
nicht täglich fällige Verpflichtungen
 
 
 
 
 
 
bis 3 Monate
 
 
 
 
 
392.133
471.353.238,71
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr
 
 
 
 
159.721
802.776.675,96
mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre
 
 
 
 
1.215.411
704.764.150,39
mehr als 5 Jahre
 
 
 
 
 
1.508.485
1.690.376.142,79
Die Gliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten gemäß § 64 Abs. 1 Z 4 BWG erfolgte im Geschäftsjahr 2023 mit Ausnahme von Sparprodukten mit kurzer Vertragslaufzeit, die weiterhin entsprechend der Verweildauer aufgegliedert werden, erstmals auf Basis der Vertragslaufzeit und nicht mehr auf Basis der Fälligkeit einzelner Zahlungsströme. Eine direkte Vergleichbarkeit mit den Vorjahresangaben ist daher nicht gegeben.
4.2Aktivposten und Passivposten in Fremdwährung
In Fremdwährung waren Aktivposten im Gesamtbetrag von EUR 302.300.145,50 (Vorjahr: TEUR 286.670) und Passivposten im Gesamtbetrag von EUR 108.344.236,12 (Vorjahr: TEUR 125.317) vorhanden.
4.3Forderungen an und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
    Verbundene UnternehmenUnternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
31.12.202231.12.202331.12.202231.12.2023
    TEUREURTEUREUR
Forderungen an Kreditinstitute  1.642.5731.528.000.481,5700,00
Forderungen an Kunden  184.074249.292.332,879.64310.441.650,02
        
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten  14.07120.462.964,2600,00
Verbindlichkeiten ggü. Kunden  22.37121.294.827,242.838610.903,46
4.4Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
Die Geschäftsbeziehungen zu verbundenen Unternehmen wurden zu branchenüblichen Konditionen abgewickelt.
4.5Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen gemäß § 238 Abs. 1 Z 4 sind der Beilage am Ende des Anhanges zu entnehmen.
4.6Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Es bestehen keine Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen, welche wesentlich und marktunüblich sind.
Seite 166
4.7Handelsbuch
Die Sparkasse Oberösterreich führt ein Handelsbuch.
Das Volumen des Handelsbuches wurde mit EUR 46.432.373,28 (Vorjahr: TEUR 86.086) berechnet. Das Volumen beträgt für:
      31.12.202231.12.2023
      TEUREUR
Wertpapiere     84.76446.220.163,73
Sonstige Finanzinstrumente    1.322227.096,38
Die Angaben zu den sonstigen Finanzinstrumenten beinhaltet externe Geschäfte sowie verbuchte interne Geschäfte zu Sicherungsbeziehungen. Die Erfassung zu Marktwerten.
Das Volumen der im Handelsbuch zugeordneten sonstigen Finanzinstrumente enthielt zum 31.12.2023 Geschäfte mit einem positiven beizulegenden Zeitwert von EUR 8.860.833,64 (Vorjahr: TEUR 12.877) und Geschäfte mit einem negativen beizulegenden Zeitwert von EUR 8.633.737,26 (Vorjahr: TEUR 11.555).
4.8Wertpapiere
Die in Aktiva 5 bis 8 enthaltenen zum Börsehandel zugelassenen Wertpapiere, Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen gliedern sich wie folgt:
    zum Börsehandel zugelassendavon bewertet wie
börsenotiertnicht börsenotiertAnlagevermögenUmlaufvermögen
31.12.2023
in EUR
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 1.185.655.978,800,001.159.517.946,000,00
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 9.900.094,854.250.142,230,000,00
        
31.12.2022       
in TEUR
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 1.189.9614.9981.138.1280
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 22.0103.4481.6970
4.9Unterschiedsbeträge bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren
Die Anschaffungskosten bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren waren teilweise höher als der Rückzahlungsbetrag, der verbleibende Unterschiedsbetrag gemäß § 56 Abs. 2 BWG betrug EUR 12.299.192,14 (Vorjahr: TEUR 16.504).
Die Anschaffungskosten bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren waren teilweise niedriger als der Rückzahlungsbetrag, der verbleibende Unterschiedsbetrag gemäß § 56 Abs. 3 BWG betrug EUR 7.954.826,51 (Vorjahr: TEUR 5.805).
4.10Unterschiedsbeträge zum Börsehandel zugelassener Wertpapiere, die nicht die Eigenschaft von Finanzanlagen haben
Bei zum Börsehandel zugelassenen Wertpapieren, die nicht die Eigenschaft von Finanzanlagen haben und welche mit den Anschaffungskosten bilanziert wurden, waren die Anschaffungskosten um EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 0) niedriger als der Marktwert.
Seite 167
4.11Derivative Finanzinstrumente
in EUR
 
 
 
Nominalwert
Davon: Verkaufsnominalwert für Optionen und CDS
Buchwert Aktiv+ /Passiv-
Zeitwert positiv
Zeitwert negativ
31.12.2023
 
 
Zinssatzverträge
 
 
1.862.073.998,39
153.636.609,12
5.534.219,69
38.141.292,21
57.289.218,88
OTC-Produkte
 
 
1.856.079.318,39
153.636.609,12
5.534.219,69
38.141.292,21
57.289.218,88
Optionen
 
 
368.511.102,88
153.636.609,12
1.526.993,47
3.708.517,95
2.584.868,21
Sonstige (z.B.: Zinsswaps)
 
1.487.568.215,51
0,00
4.007.226,22
34.432.774,26
54.704.350,67
Börsegehandelte Produkte
 
5.994.680,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Optionen
 
 
8.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Sonstige (z.B.: Futures)
 
5.986.680,00
0,00
0,00
0,00
0,00
WP-bezogene Geschäfte
 
36.890.000,00
26.000.000,00
–31.540,00
378.000,00
409.540,00
OTC-Produkte
 
 
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Optionen
 
 
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Börsegehandelte Produkte
 
36.890.000,00
26.000.000,00
–31.540,00
378.000,00
409.540,00
Optionen
 
 
36.890.000,00
26.000.000,00
–31.540,00
378.000,00
409.540,00
Sonstige (z.B. Futures)
 
0,00
 
0,00
0,00
0,00
Wechselkursverträge
 
 
701.643.028,15
18.400.000,00
–4.547.315,17
5.468.367,84
9.629.313,01
OTC-Produkte
 
 
701.643.028,15
18.400.000,00
–4.547.315,17
5.468.367,84
9.629.313,01
Optionen
 
 
22.709.954,75
18.400.000,00
–42.822,07
702.354,24
753.192,66
Sonstige (z.B.: Währungsswaps)
 
678.933.073,40
 
–4.504.493,10
4.766.013,60
8.876.120,35
 
 
 
 
 
 
 
 
Gesamtsummen
 
 
2.600.607.026,54
198.036.609,12
955.364,52
43.987.660,05
67.328.071,89
davon OTC-Produkte
 
2.557.722.346,54
172.036.609,12
986.904,52
43.609.660,05
66.918.531,89
davon börsegehandelte Produkte
 
42.884.680,00
26.000.000,00
–31.540,00
378.000,00
409.540,00
Die Buchwerte sind in folgenden Bilanzposten enthalten
 
 
 
 
 
31.12.2023
 
 
 
 
 
 
in EUR
A12
Sonstige Vermögenswerte
 
 
 
 
 
22.549.850,70
A14
Rechnungsabgrenzungsposten
 
 
 
 
1.457,11
P04
Sonstige Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
19.181.996,06
P05
Rechnungsabgrenzungsposten
 
 
 
 
1.254.786,86
P06
Rückstellungen
 
 
 
 
 
1.159.160,39
Gesamt
 
 
 
 
 
 
44.147.251,12
in TEUR
 
 
Nominalwert
Davon: Verkaufsnominalwert für Optionen und CDS
Buchwert Aktiv+ /Passiv-
Zeitwert positiv
Zeitwert negativ
31.12.2022
 
 
Zinssatzverträge
 
 
2.231.938
219.696
9.064
45.089
97.163
OTC-Produkte
 
 
2.229.811
219.696
9.064
45.089
97.163
Optionen
 
 
502.173
219.696
1.928
9.504
7.136
Sonstige (z.B.: Zinsswaps)
 
1.727.637
0
7.136
35.585
90.028
Börsegehandelte Produkte
 
2.127
0
0
0
0
Optionen
 
 
0
0
0
0
0
Sonstige (z.B.: Futures)
 
2.127
0
0
0
0
WP-bezogene Geschäfte
 
34.293
4.750
816
894
78
OTC-Produkte
 
 
0
0
0
0
0
Optionen
 
 
0
0
0
0
0
Börsegehandelte Produkte
 
34.293
4.750
816
894
78
Optionen
 
 
26.108
4.750
816
894
78
Sonstige (z.B. Futures)
 
8.186
0
0
0
0
Wechselkursverträge
 
 
526.174
7.400
-1.310
7.576
8.101
OTC-Produkte
 
 
526.174
7.400
-1.310
7.576
8.101
Optionen
 
 
12.675
7.400
12
695
691
Sonstige (z.B.: Währungsswaps)
 
513.499
0
-1.323
6.881
7.410
 
 
 
 
 
 
 
 
Gesamtsummen
 
 
2.792.405
231.846
8.570
53.558
105.341
davon OTC-Produkte
 
2.755.985
227.096
7.754
52.665
105.264
davon börsegehandelte Produkte
 
36.420
4.750
816
894
78
Die Buchwerte sind in folgenden Bilanzposten enthalten
 
 
 
 
 
31.12.2022
 
 
 
 
 
 
in EUR
A12
Sonstige Vermögenswerte
 
 
 
 
 
35.655
A14
Rechnungsabgrenzungsposten
 
 
 
 
128
P04
Sonstige Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
22.536
P05
Rechnungsabgrenzungsposten
 
 
 
 
1.417
P06
Rückstellungen
 
 
 
 
 
3.260
Gesamt
 
 
 
 
 
 
62.995
Die obige Darstellung berücksichtigt keinen eventuellen Hedgezusammenhang mit aktiven und passiven Posten.
Der Ausweis für Buchwerte zu Derivaten erfolgt nach bilanzieller Saldierung von Geschäften mit Central Counterparties. In die Saldierung fließen Derivate der Aktiva und Passiva sowie gegebene und genommene Geldsicherheiten zur Abdeckung von Marktwerten noch nicht abgewickelter Derivate (Cash Collaterals) ein. Das Ausmaß der saldierten Buchwerte ist in den Angaben zur Bilanz „Sonstige Vermögensgegenstände“ bzw. „Sonstige Rückstellungen“ angeführt.
Seite 168
Diese Tabelle enthält die Angaben gemäß § 64 Abs. 1 Z 3 BWG sowie gemäß § 238 Abs. 1 Z 1 lit b UGB.
Der beizulegende Zeitwert (Fair Value) ist derjenige Betrag, der in einem aktiven Markt aus dem Verkauf eines Finanzinstruments erzielt werden könnte oder der für einen entsprechenden Erwerb zu zahlen wäre. Sofern Marktpreise verfügbar sind, werden diese zur Bewertung herangezogen. Für börsengehandelte Derivate werden daher Börsenkurse als Marktpreise berücksichtigt. Bei fehlenden Marktpreisen kommen Bewertungsmodelle zum Einsatz. Für symmetrische Derivate wie Swaps wird ein Barwertverfahren verwendet. Optionen werden hingegen mit Black-Scholes bzw. komplexeren Modellen bewertet.
4.12Eingebettete Derivate
in EUR       
31.12.2023    NominalwertZeitwert positivZeitwert negativ
Sonstige    6.400.000,00152.854,170,00
        
in EUR       
31.12.2022       
Sonstige    6.400.000,000,005.682,76
Eingebettete Derivate werden gemäß AFRAC-Stellungnahme 15 (2020) gemeinsam mit der Basis-Verbindlichkeit bilanziert, da die eingebetteten Derivate vollständig abgesichert sind. Die Tabelle enthält daher keine Buchwerte. Aufgrund der erstmaligen Anwendung der AFRAC-Stellungnahme 15 (2020) liegen keine Vorjahreswerte vor.
4.13Interne Derivate
Zum Jahresabschlusstag stellt sich der Buchwert der internen Derivate wie folgt dar:
in EUR
 
 
Nominalwert
Davon: Verkaufsnominalwert für Optionen und CDS
Buchwert Aktiv+ /Passiv-
Zeitwert positiv
Zeitwert negativ
31.12.2023
 
 
Externe Derivate
 
 
2.204.927.856,23
131.678.946,44
5.870.020,81
36.961.139,52
60.301.551,36
Interne Derivate
 
 
395.679.170,31
66.357.662,68
–4.914.656,29
7.026.520,53
7.026.520,53
Gesamt
 
 
2.600.607.026,54
198.036.609,12
955.364,52
43.987.660,05
67.328.071,89
 
 
 
 
 
 
 
 
in TEUR
 
 
 
 
 
 
 
31.12.2022
 
 
 
 
 
 
 
Externe Derivate
 
 
2.333.631
135.691
13.784
44.373
96.156
Interne Derivate
 
 
458.774
96.155
-5.214
9.186
9.186
Gesamt
 
 
2.792.405
231.846
8.570
53.558
105.341
4.14CVA/DVA
Bewertungsanpassungen von OTC-Derivaten durch Credit Value Adjustments (CVA) für das Kontrahentenausfallrisiko und Debit Value Adjustments (DVA) für das eigene Kreditrisiko werden für alle Derivate, die mit Modellpreisen bewertet werden, durchgeführt.
CVA wird durch den erwarteten Risikobetrag („expected positive exposure“) und durch die Kreditqualität des Geschäftspartners bestimmt.
DVA wird durch den erwarteten Risikobetrag („expected negative exposure“) und durch die Kreditqualität der Sparkasse bestimmt.
Das in der Sparkasse Oberösterreich implementierte Verfahren für die Berechnung des erwarteten Exposures basiert für die wichtigsten Produktklassen auf einem Modell über Abbildung durch replizierende Optionen bzw. auf einer Monte-Carlo-Simulation.
Die Ausfallwahrscheinlichkeit von nicht aktiv am Markt gehandelten Counterpartys wird durch eine Anpassung der internen PDs über einen Korb von liquiden (auf dem zentraleuropäischen Markt aktiven) Emittenten durchgeführt.
Dadurch werden in das Bewertungsverfahren marktbasierte Informationen integriert.
Counterpartys mit liquiden Anleihe- oder CDS Quotierungen werden direkt, aus diesen Instrumenten abgeleitete, marktbasierte Ausfallwahrscheinlichkeiten zugeordnet.
Für die Erste Group Bank als Counterparty werden die Ausfallwahrscheinlichkeiten aus den Rückkaufsniveaus für Erste Group Anleihen abgeleitet.
Bei der Ermittlung des Exposures wurden in der Regel Nettingeffekte nur für jene Counterpartys berücksichtigt, bei denen ein aktuell gültiges Rechtsgutachten vorliegt.
Für mit CSA-Agreements besicherte Counterpartys wurde kein CVA angesetzt, da die Schwellenwerte für eine Besicherung (Thresholds) nicht materiell sind.
Seite 169
4.15Anhangangaben in Zusammenhang mit Sicherungsgeschäften
Die Sparkasse Oberösterreich verwendet Zinsswaps, Zinssatzoptionen und Währungsswaps um das Marktrisiko (Zinsänderungs-, Wechselkurs- und Kursrisiko) aus bilanziellen Vermögensgegenständen (Anleihen, Krediten, Festgelder, …) und Verbindlichkeiten (Eigene Emissionen, Schuldscheindarlehen, …) sowie schwebende Geschäfte (Kundenderivate) einzeln (Micro-Hedge) abzusichern.
Entsprechend der Absicherungsstrategie werden Derivate eingesetzt, um den beizulegenden Zeitwert (Fair Value) von Grundgeschäften bis längstens in das Jahr 2054 (z. B. durch Tausch von fixen gegen variable Zinszahlungsströme) abzusichern.
in EUR    31.12.202231.12.2023Veränderung
Fair Value Hedge       
Positiver Zeitwert Fair Value Hedge   23.69223.858.729,76167.193,00
Negativer Zeitwert Fair Value Hedge   87.05650.981.378,36–36.074.579,22
Gesamt       
Positiver Zeitwert    23.69223.858.729,76167.193,00
Negativer Zeitwert    87.05650.981.378,36–36.074.579,22
Die Tabelle zeigt den Anteil des beizulegenden Zeitwerts (Fair Value) des Derivats (Dirty Fair Value), der aufgrund der Sicherungsbeziehung nicht in der Bilanz dargestellt wird.
Die Effektivitätsmessung erfolgt mittels einer quantitativen Effektivitätsmessung. Für Neugeschäfte erfolgt die Effektivitätsmessung mittels Critical Terms Matching.
Dabei werden für die retrospektive Effektivitätsmessung von Fair Value Hedges die Änderungen des Zeitwertes (ohne Berücksichtigung von Stückzinsen) zwischen Sicherungsgeschäft und Grundgeschäft miteinander verglichen. In Einzelfällen wird das abgesicherte Risiko des Grundgeschäftes durch ein hypothetisches Geschäft abgebildet wird. Für die prospektive Effizienzmessung von Fair Value Hedges wird die Wertänderung von Derivat und abgesichertem Risiko des Grundgeschäftes miteinander verglichen.
Bei Derivaten in Sicherungsbeziehungen wird der CVA als ineffizienter Anteil in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Seite 170
4.16Finanzinstrumente des Anlagevermögens
31.12.2023
 
 
 
in EUR
 
 
 
Buchwert
Zeitwert
Stille Lasten
Stille Reserven
Finanzinstrumente des Anlagevermögens
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Schuldtitel öffentlicher Stellen
 
 
816.037.311,40
765.639.610,84
50.397.700,56
0,00
 
 
 
 
128.372.071,35
135.876.316,18
0,00
7.504.244,83
 
 
 
 
 
 
 
 
Forderungen an Kreditinstitute
 
 
17.530.646,26
14.240.440,41
3.290.205,85
0,00
 
 
 
 
21.463.955,74
21.863.288,13
0,00
399.332,39
 
 
 
 
 
 
 
 
Forderungen an Kunden
 
 
102.904.030,07
95.907.676,89
6.996.353,18
0,00
 
 
 
 
5.248.673,19
5.537.384,09
0,00
288.710,90
 
 
 
 
 
 
 
 
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
 
914.179.689,97
846.781.017,19
67.398.672,78
0,00
 
 
 
 
245.338.256,25
250.094.358,66
0,00
4.756.102,41
 
 
 
 
 
 
 
 
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
 
28.396.014,49
28.396.014,49
0,00
0,00
 
 
 
 
4.089.613,26
4.103.833,06
0,00
14.219,80
 
 
 
 
 
 
 
 
Gesamt
 
 
 
1.879.047.692,19
1.750.964.759,82
128.082.932,37
0,00
 
 
 
 
404.512.569,79
417.475.180,12
0,00
12.962.610,33
31.12.2022
in TEUR
 
 
 
 
 
 
 
Finanzinstrumente des Anlagevermögens
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Schuldtitel öffentlicher Stellen
 
 
921.059
842.696
78.363
0
 
 
 
 
51.669
57.206
0
5.537
 
 
 
 
 
 
 
 
Forderungen an Kreditinstitute
 
 
22.534
18.237
4.297
0
 
 
 
 
8.482
8.495
0
13
 
 
 
 
 
 
 
 
Forderungen an Kunden
 
 
108.436
97.288
11.148
0
 
 
 
 
5.682
5.844
0
161
 
 
 
 
 
 
 
 
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
 
1.127.111
1.020.885
106.225
0
 
 
 
 
11.017
11.061
0
44
 
 
 
 
 
 
 
 
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
 
45.151
45.151
0
0
 
 
 
 
9
9
0
0
 
 
 
 
 
 
 
 
Gesamt
 
 
 
2.224.291
2.024.258
200.034
0
 
 
 
 
76.860
82.615
0
5.755
Die Abschreibung von Finanzinstrumenten des Anlagevermögens wurde unterlassen, wenn die Wertminderungen voraussichtlich nicht von Dauer waren.
Bei Anlagevermögen, das Forderungen und forderungsähnliche Finanzinstrumente darstellt, werden pauschale Wertberichtigungen, die für das Kreditrisiko gebildet werden, als dauernde Wertminderung berücksichtigt und es erfolgt eine Abwertung auf den beizulegenden Wert.
Wertpapiere, die nicht den Forderungen und forderungsähnlichen Finanzinstrumenten zugeordnet wurden, wurden hinsichtlich zinsinduzierter Wertminderung nicht abgewertet, da eine Halteabsicht bis zum Laufzeitende gegeben ist und dadurch eine Realisierung stiller Lasten durch vorzeitige Verkäufe ausgeschlossen wurde. Da auch keine bonitätsbedingten Kriterien gemäß AFRAC 14 (Juni 2021), Rz 66 vorliegen, wurde keine Abwertung auf den beizulegenden Zeitwert vorgenommen.
Der beizulegende Zeitwert (Fair Value) ist derjenige Betrag, der in einem aktiven Markt aus dem Verkauf eines Finanzinstruments erzielt werden könnte oder der für einen entsprechenden Erwerb zu zahlen wäre. Sofern Marktpreise verfügbar waren, wurden diese zur Bewertung herangezogen. Bei fehlenden Marktpreisen wurden Bewertungsmodelle, insbesondere das Barwertverfahren, herangezogen.
4.17Im Folgejahr fällig werdende Wertpapiere
Im Folgejahr werden Wertpapiere in Höhe von EUR 231.276.736,37 (Vorjahr: TEUR 381.143) fällig.
      31.12.202231.12.2023
      TEUREUR
Aktiva 05     212.118137.656.714,39
Passiva 03 lit. a begebene Schuldverschreibungen    169.02593.620.021,98
Seite 171
4.18Bestand und Zugang von eigenen Aktien
Im Geschäftsjahr wurden insgesamt 0 Stück (Vorjahr: 157.243 Stück) eigener Aktien im Nennwert von EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 11.427) zu einem Kurs von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 953,94) zur Einziehung im Rahmen der in der Hauptversammlung am 24.6.2022 beschlossenen Kapitalherabsetzung erworben. Nach Einziehung beträgt der Aktienbestand 728.557 Stück Aktien (Vorjahr: 728.557 Stück).
4.19Aufgliederung des Kernkapitals und der ergänzenden Eigenmittel gemäß § 64 Abs. 1 Z 16 BWG
Die nach IFRS ermittelten Werte wurden unter Berücksichtigung der Rücklagendotierung sowie des Bilanzgewinnes (nach Abzug der vorgesehenen Dividendenausschüttung) ausgewiesen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde vom Aufsichtsrat noch nicht festgestellt.
 
 
 
 
 
 
31.12.2022
31.12.2023
 
 
 
 
 
 
TEUR
EUR
Gesamtrisikobetrag
 
 
 
 
 
5.598.136
5.572.846.691,77
Kernkapital (T1)
 
 
 
 
 
928.945
993.159.024,26
Hartes Kernkapital (CET1)
 
 
 
 
848.945
913.159.024,26
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
 
 
 
 
80.000
80.000.000,00
Ergänzungskapital (T2)
 
 
 
 
229.342
213.643.444,88
Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
 
 
 
0
0,00
 
 
 
 
 
 
1.158.288
1.206.802.469,14
 
 
 
 
 
 
 
 
Harte Kernkapitalquote
 
 
 
 
15,16%
16,39%
Überschuss (+) bzw. Defizit (-) gem. Art. 465 (1) a bis d CRR bezügl. Harte Kernkapitalquote von 4,5%
 
 
597.209
662.380.923,13
 
 
 
 
 
 
 
 
Kernkapitalquote
 
 
 
 
 
16,59%
17,82%
Überschuss (+) bzw. Defizit (-) gem. Art. 465 (1) a bis b CRR bezügl. Kernkapitalquote von 6%
 
 
 
593.057
658.788.222,75
 
 
 
 
 
 
 
 
Gesamtkapitalquote
 
 
 
 
 
20,69%
21,66%
Überschuss (+) bzw. Defizit (-) gem. Art. 92 (1) a bis c CRR bezügl. Gesamtkapitalquote von 8%
 
 
 
710.437
760.974.733,80
Die Sparkasse Oberösterreich hat einen Antrag auf vorzeitige Anrechnung der Jahresendgewinne nach Art. 26 Abs. 2 CRR gestellt.
Die Anteile und sonstigen Eigenmittel, die von einer herrschenden Gesellschaft begeben wurden, und von der Sparkasse Oberösterreich gehalten werden, stellen sich wie folgt dar:
     Herrschende GesellschaftKapitalinstrument/ISINNominalbetrag/Stück
Hartes Kernkapital (CET1)   Erste Group Bank AGAT00006520111.000,00
4.20Treuhandgeschäfte gemäß § 48 Abs. 1 BWG
Die Buchwerte folgender Treuhandgeschäfte werden in der Unterstrichposition Passiva U3 ausgewiesen:
      31.12.202231.12.2023
      TEUREUR
ERP-Treuhandkredite    206.902190.495.643,43
Bausparkasse der österreichischen Sparkassen AG   519471.849,38
Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG    43.71440.257.371,58
4.21Andere Treuhandgeschäfte
Die Forderungen an Kunden enthalten Treuhandgeschäfte:
      31.12.202231.12.2023
      TEUREUR
Gemäß § 14 Abs. 2 PfandBG    738.8881.116.991.622,49
4.22Nachrangige Vermögensgegenstände
      31.12.202231.12.2023
      TEUREUR
Forderungen an Kunden    1.6731.294.211,58
Schuldverschreibungen    183.790168.157.151,54
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere   1.6970,00
4.23Anlagevermögen
Seite 172
Der Grundwert der Grundstücke beträgt EUR 9.238.960,66 (Vorjahr: TEUR 9.148).
Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) findet sich umseitig.
Anlagenspiegel (Teil 1 – Anschaffungskosten)
 
 
Anschaffungskosten per 1.1.2023
Sonstiges 2023
Zugänge 2023
Abgänge 2023
Umbuchungen 2023
Anschaffungskosten per 31.12.2023
Bezeichnung
 
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Wertpapiere
 
 
 
 
 
 
 
a) Schuldtitel öffentlicher Stellen
980.982.663,91
0,00
66.932.213,90
93.820.600,00
0,00
954.094.277,81
b) Forderungen an Kreditinstitute
31.022.160,00
0,00
12.977.510,00
4.990.600,00
0,00
39.009.070,00
c) Forderungen an Kunden
115.846.686,23
0,00
4.832.780,00
5.235.169,60
–4.957.900,00
110.486.396,63
d) Schuldverschreibungen
1.137.604.229,95
0,00
258.829.525,00
239.780.584,88
4.957.900,00
1.161.611.070,07
e) Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
52.512.375,38
0,00
0,00
15.842.379,06
0,00
36.669.996,32
Summe
 
2.317.968.115,47
0,00
343.572.028,90
359.669.333,54
0,00
2.301.870.810,83
 
 
 
 
 
 
 
 
Beteiligungen
 
69.755.091,59
0,00
500.000,00
0,00
0,00
70.255.091,59
 
 
 
 
 
 
 
 
Anteile an verbundenen Unternehmen
89.095.307,35
0,00
1.950.656,43
0,00
0,00
91.045.963,78
 
 
 
 
 
 
 
 
Immaterielle Vermögensgegenstände
 
 
 
 
 
 
a) Firmen-, Verschmelzungsmehrwerte
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
b) Sonstige
 
972.694,88
0,00
6.342,24
0,00
0,00
979.037,12
Summe
 
972.694,88
0,00
6.342,24
0,00
0,00
979.037,12
 
 
 
 
 
 
 
 
Sachanlagen
 
 
 
 
 
 
 
a) Grund und Boden
 
109.200.986,08
0,00
3.009.692,10
0,00
2.401.927,94
114.612.606,12
b) Betriebs- und Geschäftsausstattung
70.883.652,98
0,00
5.240.325,96
3.712.855,70
–2.401.927,94
70.009.195,30
c) Leasingvermögen
 
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Summe
 
180.084.639,06
0,00
8.250.018,06
3.712.855,70
0,00
184.621.801,42
 
 
 
 
 
 
 
 
Anteile an herrschenden Gesellschaften
18.798,00
0,00
0,00
0,00
0,00
18.798,00
 
 
 
 
 
 
 
 
Summe Anlagevermögen
2.657.894.646,35
0,00
354.279.045,63
363.382.189,24
0,00
2.648.791.502,74
Seite 172
Anlagenspiegel (Teil 2 – Kumulierte Abschreibung und Buchwerte)
 
 
Kumulierte Abschreibung per 1.1.2023
Abschreibung 2023
Zuschreibung 2023
Kum. Abschr. Abgänge per 31.12.2023
Kum. Abschr. Umbuchungen per 31.12.2023
Kumulierte Abschreibung per 31.12.2023
Buchwert per 31.12.2023
Buchwert per 31.12.2022
Bezeichnung
 
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Wertpapiere
 
 
 
 
 
 
 
 
 
a) Schuldtitel öffentlicher Stellen
8.254.087,36
2.441.307,61
2.104.455,38
–1.093.955,47
0,00
9.684.895,06
944.409.382,75
972.729
b) Forderungen an Kreditinstitute
5.660,81
4.710,65
5.303,46
–9.400,00
0,00
14.468,00
38.994.602,00
31.016
c) Forderungen an Kunden
1.728.218,69
807.578,47
48.367,56
195.295,99
–41.559,76
2.333.693,37
108.152.703,26
114.118
d) Schuldverschreibungen
–523.480,09
2.969.355,87
1.028.985,47
–717.793,39
41.559,85
2.093.123,85
1.159.517.946,22
1.138.128
e) Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
7.352.639,05
0,00
2.545.270,47
623.000,00
0,01
4.184.368,57
32.485.627,75
45.160
Summe
 
16.817.125,82
6.222.952,60
5.732.382,34
–1.002.852,87
0,10
18.310.548,85
2.283.560.261,98
2.301.151
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Beteiligungen
 
518.131,14
0,00
0,00
0,00
0,00
518.131,14
69.736.960,45
69.237
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anteile an verbundenen Unternehmen
1.146.303,55
0,00
0,00
0,00
0,00
1.146.303,55
89.899.660,23
87.949
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Immaterielle Vermögensgegenstände
 
 
 
 
 
 
 
 
a) Firmen-, Verschmelzungsmehrwerte
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0
b) Sonstige
 
60.510,83
33.846,50
0,00
0,00
0,00
94.357,33
884.679,79
912
Summe
 
60.510,83
33.846,50
0,00
0,00
0,00
94.357,33
884.679,79
912
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sachanlagen
 
 
 
 
 
 
 
 
 
a) Grund und Boden
 
67.040.918,14
2.199.621,18
0,00
0,00
0,00
69.240.539,32
45.372.066,80
42.160
b) Betriebs- und Geschäftsausstattung
42.107.854,33
5.256.323,85
0,00
3.530.187,70
0,00
43.833.990,48
26.175.204,82
28.776
c) Leasingvermögen
 
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0
Summe
 
109.148.772,47
7.455.945,03
0,00
3.530.187,70
0,00
113.074.529,80
71.547.271,62
70.936
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anteile an herrschenden Gesellschaften
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
18.798,00
19
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Summe Anlagevermögen
127.690.843,81
13.712.744,13
5.732.382,34
2.527.334,83
0,10
133.143.870,67
2.515.647.632,07
2.530.204
Seite 173
Seite 175
4.24Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
In den immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens waren Bestands- und Nutzungsrechte in Höhe von EUR 836.208,79 (Vorjahr: TEUR 854) enthalten.
4.25Sonstige Vermögensgegenstände
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind folgende wesentliche Einzelposten enthalten:
      31.12.202231.12.2023
      TEUREUR
Finanzamt     1.3114.273.402,17
Derivate     35.62822.546.528,36
Sonstige Verrechnungsforderungen    17.37316.144.080,59
Gold/Silber/Platinmünzen    5.5356.429.540,71
Erfolgsabgrenzung     2.7892.938.369,09
Liegenschaftsverrechnung    66.155,48
Derivate in den Bilanzpositionen Sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR -485.693,91 (Vorjahr: TEUR -251), Sonstige Rückstellungen in Höhe von EUR -235.424,11 (Vorjahr: TEUR -508) und Sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 1.097.199,93 (Vorjahr: TEUR 975) wurden gegen Cash Collaterals in den Bilanzposten Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von insgesamt EUR 376.081,91 (Vorjahr: TEUR 215) aufgerechnet.
4.26Aktive latente Steuern
Der im Berichtsjahr gemäß § 198 Abs. 9 UGB insgesamt zu aktivierende Betrag beträgt unter Anwendung eines Steuersatzes von 23 % EUR 8.564.088,33 (Vorjahr: TEUR 9.079). Die latenten Steuern beruhen auf temporären Differenzen zwischen den unternehmensrechtlichen und den steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten. Die Bewegung der latenten Steuersalden ist zurückzuführen auf Änderungen von Wertansätzen. Unsicherheiten in Bezug auf die Betragshöhe geschuldeter bzw. erstattungsfähiger Ertragsteuern werden angemessen berücksichtigt.
Steuerliche Verlustvorträge bestehen keine.
4.27Leasing- und Mietverpflichtungen
Für das folgende Geschäftsjahr bestehen Verpflichtungen aus den in der Bilanz nicht ausgewiesenen geleasten oder gemieteten Sachanlagen von EUR 4.765.091,88 (Vorjahr: TEUR 4.241); die Summe dieser Verpflichtungen für die folgenden fünf Jahre beläuft sich auf EUR 23.907.450,46 (Vorjahr: TEUR 21.239).
4.28Bilanzierung der Beiträge an die Einrichtungen zur Absicherung bestimmter Gläubigeransprüche
Die Beiträge an Einrichtungen zur Absicherung bestimmter Gläubigeransprüche wurden entrichtet. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Einrichtungen:
4.28.1Einheitlicher Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism)
Durch die Verordnung (EU) Nr. 806/2014 (SRMV) wurde ein einheitlicher Abwicklungs-mechanismus (Single Resolution Mechanism - SRM) geschaffen, der seit 01.01.2016 seine Abwicklungsbefugnisse ausübt. Der SRM soll die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems stärken und künftige Krisen durch eine rechtzeitige und wirksame Abwicklung von Banken vermeiden helfen. Die SRMV legt dabei für die an der Bankenunion teilnehmenden Mitgliedstaaten den Rahmen für jene Fälle fest, in denen eine Bankenabwicklung erforderlich ist.
Der SRM sieht vor, dass der einheitliche Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund - SRF), welcher zur Unterstützung der Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen dienen soll, über einen Zeitraum von acht Jahren mit im Voraus erhobenen Beiträgen des Bankensektors aufgebaut wird. Bis zum Ende der Aufbauphase sollen sich die finanziellen Mittel des SRF auf 1 % der gedeckten Einlagen der beitragspflichtigen Institute belaufen.
Die Festlegung der jährlich zu leistenden Beitragshöhe erfolgt durch den Ausschuss für Einheitliche Abwicklung (Single Resolution Board - SRB) und wird über die nationalen Abwicklungsbehörden (in Österreich die Finanzmarktaufsichtsbehörde) erhoben. Die
Seite 176
individuelle Beitragshöhe richtet sich im Wesentlichen nach der institutsspezifischen Größe und dem Risikoprofil des beitragspflichtigen Instituts.
4.28.2Einlagensicherung (Deposit Guarantee Scheme)
Das System der Einlagensicherung dient dem Schutze der Einlagen von Kunden bei Kreditinstituten. Die gesetzliche Grundlage stellt in Österreich das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) dar. Der einzurichtende Einlagensicherungsfonds besteht aus verfügbaren Finanzmitteln und soll bis 2024 eine Höhe von zumindest 0,8 % der Summe der gedeckten Einlagen der Mitgliedsinstitute (Zielausstattung) erreichen.
Seit 01.01.2019 besteht neben der einheitlichen Sicherungseinrichtung der Wirtschaftskammer Österreich (diese firmiert unter dem Namen „Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H.“, kurz ESA), welche die bisher bestehenden Sicherungseinrichtungen der Fachverbände ersetzt, auch die Sparkassen-Haftungs GmbH als eigenständige Sicherungseinrichtung für die Mitglieder des institutsbezogenen Sicherungssystems (Institutional Protection Scheme - IPS) des Haftungsverbundes.
4.28.3IPS Fonds (Ex-Ante-Fonds)
Der IPS Fonds ist ein Ex-Ante-Fonds des institutsbezogenen Sicherungssystems (IPS) des Haftungsverbundes und dient zur Sicherstellung finanzieller Unterstützungsleistungen an wirtschaftlich notleidende Mitglieder. Der IPS Fonds ist als Gesellschaft bürgerlichen Rechts ausgestaltet (IPS Fonds GesBR). Es ist vorgesehen, dass der Ex-Ante-Fonds bis Ende 2031 ein Zielvolumen von 0,5 % der Gesamtforderungen gemäß Art. 92 Abs. 3 CRR (Total Risk Exposure Amount) der konsolidierten Gruppe erreicht. Die Mitglieder haben die vereinbarte Zielausstattung im Rahmen von regelmäßigen Beitragsleistungen aufzubauen.
Die laufende Einlagenleistung seitens der Mitglieder des IPS stellen im UGB Erhöhungen an der Beteiligung der IPS Fonds GesBR dar. Die Einlagenleistungen erfolgen in voller Höhe aus dem Jahresüberschuss, andernfalls aus der Auflösung freier Rücklagen. In der Höhe der Beiträge (Einlagen) wird eine Rücklage dotiert. Das zurechenbare Veranlagungsergebnis wird als Beteiligungsertrag bilanziert.
4.29Sonstige Verbindlichkeiten
In den sonstigen Verbindlichkeiten waren folgende wesentliche Einzelposten enthalten:
      31.12.202231.12.2023
      TEUREUR
Derivate     22.53419.150.562,05
Einbehaltene Steuern, Gebühren und Sozialversicherungsbeiträge und Personalverrechnung   5.67512.617.469,53
Refinanzierung Darlehen    337224.500,00
Altersteilzeitansprüche    920439.394,34
Zahlungsverkehr     17.63920.629.484,98
Derivate in den Bilanzpositionen Sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR -485.693,91 (Vorjahr: TEUR -251), Sonstige Rückstellungen in Höhe von EUR -235.424,11 (Vorjahr: TEUR -508) und Sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 1.097.199,93 (Vorjahr: TEUR 975) wurden gegen Cash Collaterals in den Bilanzposten Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von insgesamt EUR 376.081,91 (Vorjahr: TEUR 215) aufgerechnet.
4.30Rückstellungen für Pensionen
Die gemäß versicherungsmathematischen Grundsätzen errechneten Rückstellungen für Pensionen ergaben eine wirtschaftlich gebotene Rückstellung von EUR 73.966.432,86 (Vorjahr: TEUR 79.033).
4.31Sonstige Rückstellungen
In den sonstige Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbare Risiken sowie die der Höhe und dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich waren. Sonstige Rückstellungen wurden unter anderem für Remunerationen, Dienstnehmerjubiläen, Krankenzusatzversicherung, nicht konsumierte Urlaube, Eventualverbindlichkeiten, Baukosten, Sachaufwand, Derivate, Personalaufwand sowie Beratungs-, Prüfungs- und Sachverständigenkosten gebildet.
Derivate in den Bilanzpositionen Sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR -485.693,91 (Vorjahr: TEUR -251), Sonstige Rückstellungen in Höhe von EUR -235.424,11 (Vorjahr: TEUR -508) und Sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 1.097.199,93 (Vorjahr: TEUR 975) wurden gegen Cash Collaterals in den Bilanzposten Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von insgesamt EUR 376.081,91 (Vorjahr: TEUR 215) aufgerechnet. Die Rückstellung über den 2 %
Seite 177
Startbonus in Höhe von EUR 3.500.000,00 wurde ebenfalls in den Sonstigen Rückstellungen gebildet.Die kollektivvertraglichen Pensionsrisiken infolge Berufsunfähigkeit, Dienstunfall und Tod (BU) sind seit 01. Dezember 2009 an ein Versicherungsunternehmen ausgelagert.
Seite 178
4.32Grundkapital
Das Grundkapital setzt sich zusammen aus:
     31.12.202231.12.2023Erhöhung
     in TEURin EUREUR
Stammaktien       
Stückaktien    52.94452.944.237,190,00
        
Partizipationskapital    98.575,390,00
Die Zahl der Stammaktien beträgt 728.557 und die der Partizipationsscheine 118.
4.33Nachrangiges Kapital
In den Verbindlichkeiten der Sparkasse Oberösterreich ist nachrangiges Kapital von EUR 376.789.479,39 (Vorjahr: TEUR 377.195) enthalten:
      31.12.202231.12.2023
      TEUREUR
Ergänzungskapital     297.195296.789.479,39
Zusätzliches Kernkapital    80.00080.000.000,00
4.34Wechselseitige Beteiligungen
Zum Bilanzstichtag bestehen keine wechselseitigen Beteiligungen.
4.35Vermögensgegenstände, die als Sicherheit für Verbindlichkeiten gewidmet sind
Angaben zu §§ 50 Abs. 4 und 64 Abs. 1 Z 8 BWG.
Für in der Bilanz ausgewiesene Verbindlichkeiten und unter dem Strich ausgewiesene Eventualverbindlichkeiten wurden Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und andere nicht verzinsliche Wertpapiere und hypothekarisch besicherte Ausleihungen, Forderungen an Kreditinstituten, Forderungen an Kunden, Beteiligungen und Sachanlagen von EUR 3.809.170.907,97 (Vorjahr: TEUR 3.315) als Sicherheit für Verbindlichkeiten aus folgenden Passivgeschäften der Sparkasse Oberösterreich sowie der Erste Group Bank AG gestellt:
Die Rechtsgrundlage der gedeckten Schuldverschreibungen hat sich am 08. Juli 2022 geändert. Das HypBG, das PfandbriefG und das FBSchVG wurden durch das PfandBG (BGBl. 199/2021) abgelöst.
 
 
 
 
 
 
31.12.2022
31.12.2023
 
 
 
 
 
 
TEUR
EUR
Deckungsstock für Mündelgelder
 
 
 
 
 
 
Aktiva 02
 
 
 
 
 
19.995
0,00
Aktiva 04
 
 
 
 
 
7.650
6.801.734,62
Aktiva 05
 
 
 
 
 
28.961
89.751.920,89
Aktiva 06
 
 
 
 
 
3.393
3.596.130,03
Deckungsstock für fundierte Anleihen
 
 
 
 
 
 
Aktiva 04
 
 
 
 
 
1.030.243
1.539.038.612,38
Sicherheiten für Kontrollbank-Refinanzierungen
 
 
 
 
 
 
Aktiva 04
 
 
 
 
 
421.912
432.685.174,19
Hypothekarische Pfandrechte im Zusammenhang mit der Finanzierung von Eigentumswohnungen und Gebäuden
 
 
 
 
Aktiva 10
 
 
 
 
 
2
739,98
Wertpapiere als Garantie an Dritte
 
 
 
 
 
 
Aktiva 03
 
 
 
 
 
48.486
48.531.426,88
Aktiva 05
 
 
 
 
 
183.790
168.157.151,54
Aktiva 07
 
 
 
 
 
11.016
11.016.000,00
Deckungsstock für Pfand- und Kommunalbriefe (von Erste Group Bank AG emittiert)*)
 
 
 
 
 
Aktiva 04
 
 
 
 
591.736
994.527.527,63
Sicherheiten für Derivate (Collateral Management, Central Counterparty Clearing)
 
 
 
 
 
Aktiva 03
 
 
 
 
 
37.430
19.780.000,00
Aktiva 04
 
 
 
 
 
35.927
22.820.394,97
Deckungsstock für Kommunalbriefe (von Erste Group Bank AG emittiert)*)
 
 
 
 
 
Aktiva 04
 
 
 
 
 
147.152
122.464.094,86
OeNB Tenderoperationen
 
 
 
 
 
 
Aktiva 04
 
 
 
 
 
750.000
350.000.000,00
*) Der in Passiva U1 „Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftungen aus der Bestellung von Sicherheiten“ enthaltenen Wert entspricht dem Buchwert, der als Sicherheit gestellten Forderungen.
Seite 179
4.36Mündelgeldspareinlagen
In der Bilanz sind Mündelgeldspareinlagen von EUR 148.475.520,84 (Vorjahr: TEUR 136.257) enthalten. Eigenemissionen, welche vollständig rückgekauft wurden und zusätzlich zur Besicherung von Mündelspareinlagen dienen, belaufen sich auf EUR 125.000.000,00 (Vorjahr: TEUR 125.000).
4.37Termingeschäfte
Die Angaben gemäß § 64 Abs. 1 Z 3 BWG können aus 4.11 „Derivative Finanzinstrumente“ abgeleitet werden.
4.38Eventualverbindlichkeiten
Es bestehen folgende Eventualverbindlichkeiten, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit des Kreditinstitutes von Bedeutung sind:
 
 
 
 
 
 
31.12.2022
31.12.2023
 
 
 
 
 
 
TEUR
EUR
Bürgschaften und Garantien
 
 
 
 
1.830.982
2.165.968.205,23
Ausgestellte und bestätigte Dokumentenakkreditive
 
 
 
5.272
10.038.816,48
Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen für Mitarbeiter
 
 
 
4.647
4.471.201,79
Pensionsverpflichtungen
 
 
 
 
1.099
970.546,00
4.39Bedeutende Kreditrisiken
Die unter dem Strich ausgewiesene bedeutende Kreditrisiken betragen überwiegend noch nicht in Anspruch genommene Kreditzusagen und nicht ausgenützte Kreditrahmen.
Seite 180
5Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
5.1Erträge für Verwaltungs- und Agenturdienstleistungen gegenüber Dritten
In den Provisionserträgen waren Erträge für Verwaltungs- und Agenturdienstleistungen gegenüber Dritten von EUR 22.357.270,58 (Vorjahr: TEUR 22.612) enthalten.
5.2Sonstige betriebliche Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen waren Erträge von EUR 1.575,26 (Vorjahr: TEUR 1.533) aus der Veräußerung von Grundstücken und Bauten enthalten.
Die Erträge aus Miet- und Pachtverträgen betrugen EUR 679.459,02 (Vorjahr: TEUR 546).
Weiters waren Erträge aus der Auflösung von Drohverlustrückstellungen sonstiger Derivate in Höhe von EUR 3.177.175,82 (Vorjahr: TEUR 1.786), Erträge in Höhe von EUR 3.112.441,61, die aus der vorzeitigen Terminisierung von Derivaten, die in einer Sicherungsbeziehung standen, Erträge aus der Ausbuchung 30 Jahre unbewegter Sparbücher von EUR 499.988,00 (Vorjahr: TEUR 578) sowie Lehrlingsausbildungsförderungen und Bildungsprämien in Höhe von EUR 138.235,78 (Vorjahr: TEUR 236) enthalten.
5.3Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten
Für nachrangige Verbindlichkeiten inklusive Ergänzungskapital wurden EUR 10.233.781,43 (Vorjahr: TEUR 8.312) aufgewendet.
5.4Aufwendungen für Abfertigungen
In den Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen waren Aufwendungen für Abfertigungen von EUR 2.642.904,18 (Vorjahr: TEUR 3.529) enthalten.
5.5Aufwendungen für Abschlussprüfer
Die Sparkasse Oberösterreich ist und bleibt in den Konzernabschluss der Erste Group Bank AG einbezogen, daher sind die Aufwendungen für den Abschlussprüfer im Konzernanhang der Erste Group Bank AG enthalten.
5.6Sonstige betriebliche Aufwendungen
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen waren Aufwendungen von EUR 213.295,78 (Vorjahr: TEUR 270) für betrieblich nicht genutzte Liegenschaften enthalten.
In der Position waren auch die Zahlungen für den einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund) an die Finanzaufsichtsbehörde (FMA) in Höhe von EUR 4.232.181,52 (Vorjahr: TEUR 5.260) und Drohverlustrückstellungen sonstiger Derivate in Höhe von EUR 803.693,94 (Vorjahr: TEUR 3.589) enthalten.
5.7Negativzinsen
Infolge der Niedrigzinssituation in den vergangenen Jahren sind zum Teil Zinsaufwendungen aus finanziellen Vermögensgegenständen und Zinserträge aus finanziellen Verbindlichkeiten entstanden. Es werden „Negativzinsen“, die auf Kreditforderungen (Aktiva) erhoben werden in Höhe von EUR 55.233,77 (Vorjahr: TEUR 7.440) unter Zinsen und ähnliche Aufwendungen und „Negativzinsen“, die für Einlagen (Passiva) gezahlt werden in Höhe von EUR 13.464,67 (Vorjahr: TEUR 16.778) unter Zinsen und ähnliche Erträge ausgewiesen.
5.8Rücklagenzuführung
Aus dem Jahresüberschuss von EUR 109.644.676,00 (Vorjahr: TEUR 54.250) wurde der Betrag von EUR 51.715.013,50 (Vorjahr: TEUR 31.443) bereits den Rücklagen zugeführt.
5.9Gesamtkapitalrentabilität
Die Gesamtkapitalrentabilität, die als Quotient des Jahresergebnisses nach Steuern (Jahresüberschuss) geteilt durch die Bilanzsumme zum Bilanzstichtag dargestellt ist, beträgt 0,7283 % (Vorjahr: 0,3507 %).
Seite 181
5.10Gewinnverteilungsvorschlag
Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, vom ausgewiesenen Bilanzgewinn des Jahres 2023 eine Ausschüttung auf das Grundkapital von EUR 79,50 je Aktie in Höhe von EUR 57.920.281,50 und dem verbleibenden Partizipationskapital von EUR 79,50 je Partizipationsschein in Höhe von EUR 9.381,00 das ergibt einen Gesamtbetrag von EUR 57.929.662,50 vorzunehmen.
Seite 182
6Angaben zu Organen und Arbeitnehmern
6.1Anzahl der Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer betrug 1.333 Angestellte (Vorjahr 1.333).
Davon waren in anderen Unternehmen gegen Ersatz der Aufwendungen 2 Personen (Vorjahr: 2) tätig. Der Kostenersatz betrug EUR 77.011,00 (Vorjahr: TEUR 87).
6.2Kredite an Vorstand und Aufsichtsrat
An die Mitglieder des Vorstandes hafteten Kredite von EUR 455.765,19 (Vorjahr: TEUR 485) aus und waren Haftungen von EUR 10.097,22 (Vorjahr: TEUR 11) übernommen.
An die Mitglieder des Aufsichtsrates hafteten Kredite und Vorschüsse von EUR 794.204,13 (Vorjahr: TEUR 1.270) aus und waren Haftungen von EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 25) übernommen.
Die Verzinsung und die sonstigen Bedingungen (Laufzeit und Besicherung) waren marktkonform.
Von Mitgliedern des Vorstandes wurden Kredite von EUR 29.883,82 (Vorjahr: TEUR 31) zurückbezahlt.
Von Mitgliedern des Aufsichtsrates wurden Kredite und Vorschüsse von EUR 478.390,47 (Vorjahr: TEUR 844) zurückbezahlt.
6.3Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen
Für Abfertigungen und Pensionen einschließlich ihrer Dotierung sowie Zahlungen an Pensionskassen und Mitarbeitervorsorgekassen wurden für aktive und pensionierte Mitglieder des Vorstandes sowie deren Hinterbliebene EUR 146.370,12 (Vorjahr: TEUR 171) aufgewendet.
Für Arbeitnehmer sowie deren Hinterbliebene wurden EUR 2.561.962,05 (Vorjahr: TEUR 11.445) aufgewendet.
6.4Organbezüge
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstandes beliefen sich auf EUR 1.697.668,20 (Vorjahr: TEUR 1.732).
Die Gesamtbezüge der tätigen Mitglieder des Aufsichtsrates beliefen sich auf EUR 387.355,46 (Vorjahr: TEUR 328).
6.5Anteilsbasierte Vergütung
Der gesamte in der Berichtsperiode erfasst Aufwand für anteilsbasierte Vergütungen beläuft sich auf EUR 0,57 Mio. (Vorjahr: EUR 1,82 Mio.). Der zum Bilanzstichtag ausgewiesene Buchwert der Rückstellung aus anteilsbasierten Vergütungen beläuft sich auf EUR 0,60 Mio. (Vorjahr: EUR 0,56 Mio.).
WeShare Programm
Das WeShare-Participation Programm ist eine anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Aktien der Erste Group Bank AG. Dieses Programm wird Mitarbeiter:innen der Sparkasse Oberösterreich angeboten, sofern bestimmte Voraussetzungen (z.B. Kapital- und Liquiditätsanforderungen, beschlossene Dividendenausschüttung, EZB Genehmigung) erfüllt sind.
Im Rahmen des WeShare-Participation Programm erhalten alle Mitarbeiter:innen, die im Jahr 2023 mindestens 6 Monate in der Sparkasse Oberösterreich beschäftigt waren und bis zum Zeitpunkt der Übertragung der Aktien im Juni 2024 noch in einem aufrechten Dienstverhältnis zur Sparkasse Oberösterreich befinden, Gratisaktien der Erste Group Bank AG im Gegenwert von EUR 350 netto. Dafür wurde, ausgehend von der Anzahl der berechtigten Mitarbeiter eine Rückstellung von EUR 600.000,00 (Vorjahr: TEUR 560) aufwandswirksam gebildet.
Seite 183
6.6Namen der Organmitglieder
Folgende Personen waren als Mitglieder des Vorstandes tätig:
Mag. Stefanie Christina HUBER (Generaldirektorin)
Mag. Manuel MOLNAR, MBA (Vorstandsmitglied), seit 01.01.2024
Maximilian POINTNER (Vorstandsmitglied)
Mag. Martin PUNZENBERGER (Vorstandsmitglied), seit 01.01.2024
Folgende Personen waren als Mitglieder des Aufsichtsrates tätig:
Mag. Rudolf KRAUS (Vorsitzender)
Mag. Dr. Kornelia WAITZ-RAMSAUER (1. Vorsitzender-Stellvertreterin)
Mag. Norbert JUNGREITHMAYR (2. Vorsitzender-Stellvertreter)
MMag. Gerda HOLZINGER-BURGSTALLER
Mag. Michael NÖSSLBÖCK, ab 24.10.2023
Mag. Gerd SCHACHERMAYER
Mag. Wolfgang SONNLEITNER
Georg STARHEMBERG
Mag. Christiane TUSEK
Vom Betriebsrat in den Aufsichtsrat entsandte Mitglieder:
BR-Vorsitzende Petra LIEDL
Simone KLEINBAUER (BR-Vorsitzende Stellvertreterin)
Silvia GABER
Hermann NUSIME
Folgende Personen waren zeitweise als Mitglied des Vorstands tätig:
Herbert WALZHOFER, bis 31.12.2023
Staatskommissärin:
Bezirkshauptfrau Mag. Carmen BREITWIESER, Landesregierung OÖ
Staatskommissärin-Stellvertreter:
Regierungsrat Amtsrat Günter WEISSMANN, Landesregierung OÖ
Seite 184
7Ereignisse nach dem Abschlussstichtag
Wesentliche Ereignisse nach dem Abschlussstichtag sind keine eingetreten.
Sparkasse Oberösterreich Bank AG
Die Gesellschaft hielt per 31.12.2023 bei folgenden Unternehmen mindestens 20 % Anteilsbesitz:
 
 
Sitz der Firma
 
Stammkapital (in TEUR)
Kapitalanteil direkt in %
Kapitalanteil insgesamt in %
Eigenkapital (in TEUR)
Ergebnis des letzten Geschäfts-jahres (in TEUR)
Jahres-abschluss
Anmerkung
Sparkasse Oberösterreich Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.
 
Linz
EUR
727
85,00
85,00
6.722
3.770
2022
1
AS Leasing Gesellschaft m.b.H.
 
 
Linz
EUR
73
100,00
100,00
71
-3
2022
1
IMMORENT-MÖRE Grundverwertungsgesellschaft m.b.H.
 
Wien
EUR
36
50,20
50,20
31
-5
2022
1
Real-Service für oberösterreichische Sparkassen Realitätenvermittlungsgesellschaft m.b.H.
Linz
EUR
36
25,00
43,31
1.051
522
2022
1
Sport- und Freizeitanlagen Gesellschaft m.b.H.
 
 
Schwanenstadt
EUR
36
33,00
33,00
417
9
2022
2
LV Holding GmbH
 
 
 
Linz
EUR
35
72,36
72,36
2.483
743
2022
1
AS Support GmbH
 
 
 
Linz
EUR
35
100,00
100,00
142
11
2022
1
WEVA - Veranlagungs- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H.
 
Linz
EUR
36
100,00
100,00
70.554
109
2022
1
Seite 183
Beilage zum Anhang
Seite 186
Linz, den 18.03.2024
Der Vorstand:
Die Sparkasse Oberösterreich ist im Firmenbuch beim Landesgericht als Handelsgericht unter der FN 078633m eingetragen."
Seite 187
Seite 191