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INHALTSVERZEICHNIS
KONZERN
Bestätigungsvermerk2-8
Erklärung gemäß § 82 Absatz 4 BörseG9
Konzern Lagebericht 202210-20
Konzern Abschluss 202223-26
Anhang (Notes) zum Abschluss der Sparkasse Oberösterreich – Konzern27-128
Glossar129-130
Abkürzungsverzeichnis131
BANK AG
Bestätigungsvermerk132-138
Bank AG Lagebericht 2022139-148
Bilanz und GuV 2022149-151
Anhang zum Jahresabschluss 2022152-184
Bezüglich der Offenlegungspflichten gemäß Teil 8 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 verweisen wir auf die Homepage der Erste Group Bank AG. Ein entsprechender Link ist unter www.sparkasse-ooe.at http://www.sparkasse-ooe.at – Basel II Offenlegung zu finden.
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BESTÄTIGUNGSVERMERK
Bericht zum Konzernabschluss
Wir haben den Konzernabschluss der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, und ihrer Tochterunternehmen (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzerngeldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2022 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und dem Bankwesengesetz.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Wertminderungen von Krediten und Darlehen an Kunden (erwartete Kreditverluste)
Sachverhalt
Wertminderungen von Krediten und Darlehen stellen die beste Schätzung des Managements hinsichtlich der erwarteten Verluste aus dem Kreditportfolio zum Abschlussstichtag dar.
Die Bestimmung der Höhe der Risikovorsorgen unterliegt aufgrund der einfließenden Annahmen und zu treffenden Einschätzungen erheblichem Ermessenspielraum des Managements.
Die Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, hat interne Richtlinien und spezifische Prozesse zur Ermittlung von erwarteten Kreditverlusten implementiert. Diese hängen maßgeblich von quantitativen und qualitativen Kriterien ab und erfordern Einschätzungen und Ermessensausübungen des Managements.
Zur Bestimmung der Höhe der Wertminderungen werden szenariobasierte Discounted-Cashflow- Methoden angewandt:
Kollektiv ermittelte Wertminderungen
Für nicht ausgefallene Kredite und Darlehen werden Wertminderungen kollektiv ermittelt und entsprechen, sofern keine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos eingetreten ist, den erwarteten Kreditverlusten bei Ausfall innerhalb der nächsten 12 Monate. Bei einem signifikanten Anstieg des Kreditrisikos von nicht ausgefallenen Krediten werden Wertminderungen in Höhe des erwarteten Verlusts über die Restlaufzeit dieser ermittelt. Ebenso werden erwartete Verluste über die Restlaufzeit für jene nicht wertgeminderte Kredite und Darlehen ermittelt, denen bei erstmaliger Anwendung der Bewertungsmethode nach IFRS 9 wegen fehlender Daten die Ausfallswahrscheinlichkeit zum Zugangszeitpunkt nicht verlässlich ermittelt werden konnte.
Für ausgefallene Kredite und Darlehen mit vergleichbarem Risikoprofil, die für sich genommen nicht als signifikant eingestuft werden, werden die erwarteten Kreditverluste ebenfalls kollektiv ermittelt.
Im Rahmen der kollektiven Ermittlung von erwarteten Kreditverlusten werden Ausfallswahrscheinlichkeiten, zukunftsgerichtete Informationen und Parameter, auf Basis derer die erwarteten Cashflows sowie die erwarteten Erlöse aus Sicherheiten geschätzt werden, berücksichtigt. Diese Schätzungen werden mit Hilfe statistischer Modelle vorgenommen.
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Nicht kollektiv ermittelte Wertminderungen
Für ausgefallene Kredite und Darlehen, die auf Kreditnehmerebene als signifikant eingestuft werden, werden erwartete Kreditverluste in einer Einzelfallbetrachtung ermittelt. Diese Wertminderungen werden unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit einzelner Szenarien, der erwarteten Cashflows sowie der erwarteten Erlöse aus der Verwertung von Sicherheiten bestimmt.
Die Modelle, die zur Ermittlung von Wertminderungen entwickelt und implementiert wurden, sind spezifisch für die einzelnen Kreditportfolios. Sowohl für Produkte als auch für das wirtschaftliche Umfeld werden länderspezifische und zukunftsgerichtete Merkmale verwendet, die für die jeweilige Verlustschätzung relevant sind, was zu einer erhöhten Komplexität der Modelle und Inputfaktoren führt. Die der Schätzung von Wertminderungen von Krediten und Darlehen, insbesondere der Berücksichtigung zukünftiger wirtschaftlicher Verhältnisse, inhärenten Unsicherheiten haben sich durch die geopolitischen und wirtschaftlichen Entwicklungen des Jahres 2022 deutlich erhöht.
Bis zum Ende des Geschäftsjahres waren jedoch kaum negative Auswirkungen dieser Entwicklungen auf die Modellparameter beobachtbar.
Die Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, hat diesen Umständen auf zwei Ebenen Rechnung getragen:
zum einen wurden auf der Grundlage expertenbasierter Kriterienkataloge Kundengruppen identifiziert, die von den negativen wirtschaftlichen Entwicklungen potenziell besonders betroffen sind. Für diese Kundengruppen wird untersucht, ob es zu einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos gekommen ist (Post Model Adjustment). Details zur Methodik der vorgenommenen Post Model Adjustments werden im Anhang im Unterpunkt 33 dargestellt.
Bei den in die Modellierung der erwarteten Kreditverluste einbezogenen zukunftsgerichteten Informationen trägt die Sparkasse, der erhöhten Unsicherheit über die zukünftigen volkswirtschaftlichen Entwicklungen durch Anpassungen der makroökonomischen Annahmen und eine hohe Gewichtung des verwendeten Downside- Szenario Rechnung.
Aufgrund
des großen Ermessenspielraums des Managements in der Ausgestaltung der Post Model Adjustments und der Festlegung und Gewichtung makroökonomischer Zukunftsszenarien,
der hohen Unsicherheiten der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklungen, die mit einem hohen Maß an prüferischem Ermessen einhergehen,
der Komplexität der Modelle und interdependenten Annahmen und des damit verbundenen Prüfungsaufwands und
des Volumens der Risikovorsorgen
haben wir diesen Bereich als wesentlichen Prüfungssachverhalt identifiziert.
Prüferisches Vorgehen
Um die Angemessenheit der Wertminderungen von Krediten und Darlehen an Kunden zu beurteilen, haben wir
unser Verständnis der von der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, angewandten Berechnungsmethodik für erwartete Kreditverluste auf der Grundlage von Richtlinien, Dokumentationen und Interviews aktualisiert. Dabei lag der Schwerpunkt auf den Anpassungen von Methoden und Prozessen, die angewendet wurden, um die erhöhten Unsicherheiten im gegenwärtigen und zukünftigen Umfeld in den erwarteten Kreditverlusten zu erfassen.
die Kontrollaktivitäten im Kreditrisikomanagement und in den Kreditgeschäftsprozessen evaluiert und Schlüsselkontrollen getestet, insbesondere hinsichtlich der Kreditgenehmigung, der laufenden Überwachung und des Frühwarnungssystems sowie der Prozesse rund um die Früherkennung von Ausfällen sowie die Beurteilung, dass eine Rückzahlung als unwahrscheinlich erachtet wird, („unlikely to pay“, UTP) erhoben und kritisch gewürdigt.
im Bereich der Ratingmodelle und Sicherheitenbewertung Kontrollaktivitäten evaluiert und Schlüsselkontrollen getestet.
die Modell-Governance sowie Validierungsprozesse evaluiert und jene Informationen kritisch gewürdigt, die an das Management berichtet wurden. Wir haben mithilfe unserer Experten die Ergebnisse von Backtesting und Modellvalidierungen überprüft.
die Angemessenheit von Kreditrisiko-Parametern und -Modellen unter Berücksichtigung der möglichen Strukturbrüche in den beobachtbaren Daten untersucht und kritisch gewürdigt und die Plausibilität von Erwartungen und Schätzungen, die aufgrund solcher Verzerrungen vorgenommen wurden, um signifikante Erhöhungen des Kreditrisikos einzelner Kunden oder von Kundengruppen zu identifizieren, beurteilt.
für ausgewählte Portfolien die korrekte Stufenzuteilung gemäß den relevanten Richtlinien getestet.
Sensitivitäten und Auswirkungen der Rechnungslegungs-spezifischen Modellaspekte analysiert.
evaluiert, ob Schlüsselkomponenten der Berechnung der erwarteten Kreditverluste (Expected Credit Loss-Berechnung) korrekt in die Modelle einbezogen werden, indem wir Walkthroughs durchgeführt und Steuerungstabellen überprüft haben.
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die Angemessenheit und Plausibilität zukunftsgerichteter Informationen beurteilt, die in die Schätzungen einfließen. Dabei haben wir insbesondere die zugrunde gelegten makroökonomischen Prognosen mit externen Informationsquellen verglichen und die Szenariengewichtung kritisch gewürdigt.
für ausgewählte Portfolien die Expected Credit Loss-Berechnung auf die mathematische Richtigkeit überprüft.
anhand von Stichproben getestet, ob Verlustereignisse gemäß den internen Richtlinien identifiziert wurden, und beurteilt, ob Ereignisse eingetreten sind, welche die Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers in Bezug auf die Kreditforderung erheblich beeinflussen. Außerdem haben wir anhand von Stichproben die Angemessenheit der Risikovorsorgen geprüft und die unterstellten Szenarien sowie die geschätzten erwarteten Cashflows beurteilt.
Verweis auf weitergehende Informationen
Zu weiteren Details über die Bestimmung von erwarteten Kreditverlusten sowie über die Ausgestaltung der dafür eingesetzten Modelle verweisen wir auf die Ausführungen des Vorstands im Anhang unter Punkt 33.
Ermittlung der Anrechenbaren Eigenmittel und Eigenmittelanforderungen gemäß den Internationalen Rechnungslegungsstandards nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002
Sachverhalt
Gemäß Artikel 24 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) können Institute auf Antrag und nach Bewilligung durch die zuständige Aufsichtsbehörde die Bewertung von Vermögenswerten und außerbilanziellen Posten und die Ermittlung der Eigenmittel gemäß den Internationalen Rechnungslegungsstandards nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr.°1606/2002 („IFRS“) vornehmen.
Auf dieser rechtlichen Grundlage werden neben der aufsichtlichen Meldung betreffend die Eigenmittelanforderungen die im Jahresabschluss enthaltenen Unterstrich-Posten der Bilanz „4 Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 CRR, darunter Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4 CRR“ und „5 Eigenmittelanforderungen gemäß Artikel 92 CRR, darunter Eigenmittelanforderungen gemäß Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a bis c CRR“ in Übereinstimmung mit den anwendbaren IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, auf Basis der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002, der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) und dem Bankwesengesetz („BWG“) beginnend mit dem Stichtag 31.12.2022 erstmals von der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, ermittelt und ausgewiesen.
Aufgrund
der erstmaligen Anwendung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, für die Ermittlung der Unterstrich-Posten 4 und 5 der UGB Bilanz,
der damit einhergehenden gestiegenen Komplexität für die korrekte Ermittlung der Unterstrich-Posten 4 und 5 nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind,
der erforderlichen technischen Anpassungen in den bestehenden IT-Systemen sowie der Implementierung neuer IT-Systeme und
des damit verbundenen zusätzlichen Prüfungsaufwandes
haben wir diesen Bereich als wesentlichen Prüfungssachverhalt identifiziert.
Prüferisches Vorgehen
Um die Angemessenheit der Ermittlung der Unterstrich-Posten der Bilanz „4 Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 CRR, darunter Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4 CRR“ und „5 Eigenmittelanforderungen gemäß Artikel 92 CRR, darunter Eigenmittelanforderungen gemäß Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a bis c CRR“ gemäß den anwendbaren IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, auf Basis der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002, der CRR und dem BWG zu beurteilen, haben wir
ein Verständnis der Ermittlung der oben angeführten Unterstrich-Posten auf der Grundlage von Richtlinien, Dokumentationen und Interviews gewonnen und die Übereinstimmung mit den Anforderungen der anwendbaren IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, überprüft;
Ansatz und Bewertung in Ausübung relevanter Wahlrechte einschlägig anzuwendender IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, sowie damit zusammenhängende Übergangsbestimmungen im Hinblick auf die Erstanwendung im Zusammenhang mit dem Umstieg von UGB auf IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, überprüft;
die Kontrollaktivitäten für relevante Prozesse evaluiert und Schlüsselkontrollen erhoben, kritisch gewürdigt und getestet sowie ergänzend - sofern notwendig und angemessen - materielle Prüfungshandlungen durchgeführt;
wesentliche Unterschiede bei der Ergebnisermittlung nach UGB i. V. m BWG im Vergleich zu IFRS analysiert und kritisch gewürdigt;
die Anpassungen der bestehenden gruppenweiten Systeme zur Ermittlung des konsolidierten gewichteten Risikopositionsbetrages auf Einzelinstitutsebene in Hinblick auf Datenflüsse und das dazu bestehende Interne Kontrollsystem geprüft;
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das neu etablierte IT-System zur Berechnung der anrechenbaren Eigenmittel insbesondere in Hinblick auf Datenflüsse in einem Walk-Through erhoben und das dazu eingerichtete Interne Kontrollsystem geprüft;
beurteilt, ob die aufsichtliche Meldung betreffend die Eigenmittelanforderungen per 31.12.2022 in Einklang mit den anwendbaren IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, der CRR und dem BWG erstellt wurden.
Verweis auf weitergehende Informationen
Für weitere Details zu den wesentlichen Unterschieden bzw. die Effekte auf die Unterstrich-Posten 4 und 5 der UGB-Bilanz, welche sich aufgrund des Umstieges von UGB auf die anzuwendenden IFRS ergeben, verweisen wir auf die Ausführungen des Vorstands der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, im Anhang unter Kapitel 32 „Eigenmittel und Eigenmittelerfordernis“.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnisse aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und dem Bankwesengesetz ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sofern einschlägig anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
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Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und sofern einschlägig damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
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Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichtes in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichtes durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und dessen Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Gemäß §§ 23 und 24 SpG ist die Prüfungsstelle des Sparkassen-Prüfungsverbandes der gesetzliche Abschlussprüfer der österreichischen Sparkassen. Aufgrund § 23 Abs. 3 SpG i. V. m. §§ 60 und 61 BWG erstreckt sich die Prüfpflicht auch auf den Konzernabschluss.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Art 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr MMag. Herwig Hierzer, MBA.
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ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER
Gemäß § 124 BörseG
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Einzel- und der Konzernjahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten und der Gesamtheit der in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen vermitteln, und dass der Einzel- und der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft und der Gesamtheit der in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen so darstellen, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass es die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten, denen sie ausgesetzt sind, beschreiben.
Linz, den 4. April 2023
Der Vorstand
Im Berichtsjahr 2022 waren die Verantwortungsbereiche wie folgt aufgeteilt:
Mag. Stefanie Christina Huber
Maximilian Pointner
Herbert Walzhofer
Marketing & Kommunikation
Datenqualität & Digitalisierung
Privatkunden Linz
Corporate Banking
Finanzen und Controlling
Privatkunden OÖ West
Human Resources
Immobilien & Betriebsmanagement
Privatkunden OÖ Ost
Innenrevision *)
Kreditrisikomanagement
Vermögenskunden
Treasury
Kunde & Vertriebsunterstützung
Geschäftskunden und Freie Berufe
Vorstandsbüro & Compliance *)
Strat. Risikomanagement & ORG/IT
Beteiligungen
*) sachlich dem Gesamtvorstand unterstellt
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KONZERN LAGEBERICHT 2022
1.Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage
1.1Rahmenbedingungen
Im dritten Jahr der Corona-Pandemie erholte sich die österreichische Wirtschaft im ersten Halbjahr 2022 deutlich. Nach der Invasion russischer Truppen in der Ukraine ab 24.02.2022 war bis zum Jahresende noch keine Entspannung in Sicht, so dass sich auf Basis vorliegender Frühindikatoren eine Stagnation im Winterhalbjahr abzeichnete. Trotz einer Wachstumsabschwächung ab dem dritten Quartal 2022 infolge der internationalen Energiekrise stieg das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Österreich im Gesamtjahr um (vorläufig) 4,7 %. In der Europäischen Union (EU 27) wurde mit (vorläufig) +3,6 % im Vergleich ein geringeres Wirtschaftswachstum erzielt.
Die Wertschöpfung der österreichischen Branchen entwickelte sich 2022 mit in Summe +4,8 % wie schon im Vorjahr positiv. Die Industrieproduktion (inkl. Bauwesen) konnte 2022 mit einem Anstieg von 2,3 % das Vorjahresniveau nicht erreichen. Allerdings übernahm der Dienstleistungssektor inkl. Beherbergung und Gastronomie sowie Finanz- und Versicherungsdienstleistungen die Funktion des Wachstumsträgers; die Wertschöpfung in diesem Bereich stieg um 12,6 % an. Auch der Anstieg der Wertschöpfung im Bereich Verkehr, Information, Kommunikation und Immobilien war 2022 (+4,6 %) deutlich höher als im Vorjahr (+1,9 %). Der Handel (+2,5 %) und das Gesundheits- und Sozialwesen (+2,4 %) verzeichneten ebenfalls Zuwächse. Die Land- und Forstwirtschaft (-2,0 %) schrumpfte hingegen leicht.
Die schwache internationale Konjunktur belastete die österreichischen Exporte erst ab dem zweiten Halbjahr 2022, so dass im Gesamtjahr mit (vorläufig) +8,8 % ein hoher Zuwachs erzielt wurde. Mit dem Nachlassen der Inlandsnachfrage stagnierten die Importe ab dem 3. Quartal. Im Gesamtjahresverlauf wurde daher mit einem Anstieg von (vorläufig) +5,1 % das hohe Vorjahresniveau von +13,7 % nicht gehalten. Die Leistungsbilanz wies einen ausgeglichenen Saldo (0,0 % des BIP) aus.
Die Investitionen (+0,5 %) stiegen nur gering, da die Unternehmen ihre Investitionspläne infolge der hohen Unsicherheit aufgrund der Energiekrise nach unten revidierten. Der Konsum (+3,3 %) expandierte trotz Kaufkraftverlusten im Zusammenhang mit der hohen Inflation.
Umfangreiche Staatshilfen im Zusammenhang mit der Energiekrise wirkten unterstützend für die Wirtschaft, hatten aber beträchtliche Konsequenzen für die öffentlichen Haushalte. 2022 betrug Österreichs öffentlicher Schuldenstand nach den aktuell vorliegenden Zahlen vom 3. Quartal 2022 81,3 % des BIP oder EUR 355,6 Mrd. Damit wurde das Maastricht-Ziel von 60 % des BIP wie schon in den Jahren davor nicht erreicht. Das Budgetdefizit des Staates von 5,9 % des BIP im Jahr 2021 dürfte 2022 gemäß Prognosen auf 3,3 % des BIP zurückgegangen sein, da der Staat bei den Steuereinnahmen von der hohen Inflation profitierte. Das Maastricht-Limit von 3 % des BIP wurde allerdings das dritte Jahr infolge verfehlt.
Die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt trübte sich trotz der deutlichen Abschwächung des Wirtschaftsganges im 2. Halbjahr 2022 nur leicht ein. Im November 2022 waren in Österreich 3,9 Mio. Menschen unselbständig beschäftigt, um 2,1 % oder 80.377 Personen mehr als im November des Vorjahres. Mit 374.871 arbeitslosen oder in Schulung registrierten Personen im Dezember 2022 betrug der Rückgang gegenüber Dezember 2021 6,8 % oder 27.507 Personen. Die österreichische Arbeitslosenrate (gemäß Eurostat-Definition) reduzierte sich von 6,2 % im Jahresdurchschnitt 2021 auf 4,7 % im vorläufigen Jahresdurchschnitt 2022 (bis Stand Oktober) und blieb unter dem Vergleichswert der Europäischen Union (mit vorläufigen 6,1 %).
Die Insolvenzstatistik des Kreditschutzverbandes (KSV) zeigt eine Entwicklung in Richtung Normalisierung. Zwar sind sowohl die Privatinsolvenzen als auch die Unternehmensinsolvenzen im Vorjahresvergleich stark angestiegen, doch wurde das Niveau von vor der Coronakrise im Jahr 2019 noch nicht wieder erreicht. Die Anzahl der Unternehmenskonkurse lag im Gesamtjahr mit 4.770 Fällen deutlich höher als 2021 (+57,2 %). Vor der Coronakrise 2019 lag der Vergleichswert bei 5.018 Fällen. Die eröffneten Privatkonkurse waren mit 8.325 Fällen (+15,2 %) höher als im Vorjahr, aber unter dem Wert von 2019 mit 9.456 Fällen.
Um der hohen Inflation entgegenzuwirken, hat die Europäische Zentralbank (EZB) die Leitzinsen angehoben. Seit 21.07.2022 wurde der Hauptrefinanzierungssatz in insgesamt vier Schritten von 0 % auf 2,5 % hinaufgesetzt. Ebenso wurde der Einlagensatz für Banken, die Geld über Nacht bei der EZB parkieren, im Laufe des 2. Halbjahres von -0,5 % auf 2,0 % erhöht. Die Inflation gemessen mit dem Verbraucherpreisindex (VPI) war in Österreich mit 8,6 % im Gesamtjahr 2022 gegenüber 2,8 % im Vorjahr deutlich höher. Hauptpreistreiber waren laut Statistik Austria unter anderem Preise für Wohnen, Wasser und Energie sowie für Verkehr und Nahrungsmittel.
Die Zinssätze der österreichischen Kreditinstitute stiegen 2022 sowohl in den Beständen des Kredit- als auch des Einlagengeschäfts an.
Die Banken konnten trotz Verschärfung der Kreditrichtlinien die Kreditvergaben ausweiten. Im steigenden Zinsumfeld erhöhte sich das inländische Kreditvolumen um 5,2 % (seit dem Jahresende 2021 bis November 2022). Unternehmensfinanzierungen (+9,3 %) stiegen mit hoher Rate an, aber auch Privatkredite (+3,6 %, davon Wohnbaukredite +3,8 %) legten zu. Diese Entwicklung ging mit stark ansteigenden Immobilienpreisen konform, wie dem Wohnimmobilienindex der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) zu entnehmen ist (+10,4 % mit Stand 2022).
Die Sparquote reduzierte sich von 12,0 % im Vorjahr deutlich auf 7,3 % des verfügbaren Einkommens privater Haushalte.
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Entsprechend moderater verlief die Entwicklung bei den Bankeinlagen privater Kunden bis November 2022 mit +0,6 %. Bei den Unternehmen war bei den Einlagen sogar eine rückläufige Entwicklung (-1,2 %) festzustellen. Die Loan-to-Deposit Ratio der österreichischen Banken (Inländische Kundenkredite in % der inländischen Kundeneinlagen) hat sich im Vergleich zum Vorjahr erhöht und betrug im November 2022 98,4 % (2021: 94,1 %).
Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) verwies in der Sitzung Anfang Dezember 2022 auf den Rückgang der Neukreditvergabe bei Wohnimmobilienkrediten und somit auf reduzierte Systemrisiken. Vorliegende Indikatoren ließen zudem eine nachlassende Dynamik bei den Immobilienpreisen auf hohem Niveau erwarten. Das Gremium wies darauf hin, dass das Kreditwachstum für Unternehmenskredite weiterhin hoch ist, aufgrund der Zinsentwicklung jedoch eine Abschwächung erwartet wird. Daher empfahl das Gremium die Festlegung eines Antizyklischen Kapitalpuffers (AZKP) in Höhe von 0 % der risikogewichteten Aktiva, verbunden mit einer Aufforderung an die Banken, umsichtig und zurückhaltend bei der Gewinnausschüttung zu sein.
Finanzmarktaufsicht (FMA) und OeNB haben in ihrer Sitzung Ende Dezember 2022 ihre gemeinsamen Schwerpunkte in der Bankenaufsicht für das Jahr 2023 festgelegt. Die Umsetzung und Einhaltung der im Jahr 2022 novellierten FMA-Mindeststandards soll im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP) sowie durch strukturierte Dialoge mit Banken beobachtet und evaluiert werden. Auch die Einhaltung der Verordnung für nachhaltige Vergabestandards bei der Finanzierung von Wohnimmobilien (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung, KIM-V) soll überprüft werden.
Für die Wiener Börse war 2022 ein schwieriges Jahr und der Austrian Traded Index (Aktienindex ATX) fiel gemessen zu Schlusspreisen, ausgehend von einem Indexstand von 3.861,06 Ende 2021, deutlich auf 3.126,39 (-19,03 %) Ende des Jahres.
Das erwartete Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der österreichischen Banken lag 2022 mit EUR 5,4 Mrd. um 17 % unter dem Vorjahresergebnis. Wesentlicher Grund dafür war ein deutlich höherer Wertberichtigungsbedarf für Kreditrisiken, Wertpapiere und Beteiligungen. Mit Stand der ersten drei Quartale lag der Nettozinsertrag in Höhe von EUR 7,2 Mrd. um 8,5 % über dem Vorjahresvergleichswert. Der Provisionssaldo reduzierte sich um 6,1 % auf EUR 3,6 Mrd. Die Betriebsaufwendungen gingen um 1,6 % auf EUR 9,9 Mrd. zurück, wobei bei den Personalaufwendungen in Höhe von EUR 4 Mrd. ein deutlicher Rückgang von 5,9 % festzustellen war. Bei höherer Bilanzsumme (+6,1 %) erwarten die Banken für das Gesamtjahr 2022 einen gegenüber dem Vorjahr (EUR 5,7 Mrd.) um 22,5 % reduzierten Jahresüberschuss in Höhe von EUR 4,4 Mrd.
1.2Geschäftsverlauf
Die Sparkasse Oberösterreich hat im vergangenen Geschäftsjahr ihre Strategien, welche Handlungsleitlinien in einem bewegten wirtschaftlichen und geopolitischen Umfeld bieten, weiterhin erfolgreich fortgesetzt. Wesentliche Einflussfaktoren waren dabei unter anderen der Anstieg der Zinssätze und Inflationsraten bei gleichzeitigem Einbruch der Konjunktur aber auch die Umsetzung von neuen regulatorischen Anforderungen.
Die unternehmerischen Schwerpunkte lagen wie in den vergangenen Jahren weiterhin im Bereich der Neukundengewinnung, einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Einlagen und Ausleihungen sowie qualitativem und nachhaltigem Wachstum.
Trotz des komplexen Marktumfeldes konnte das Finanzierungsgeschäft gesteigert werden, wobei insbesondere ein signifikantes Wachstum im Firmenkundengeschäft bei Investitions- und Betriebsmittelkrediten erzielt werden konnte, wohingegen das Wohnbaugeschäft infolge des aktuellen wirtschaftlichen Umfeldes und der neuen regulatorischen Anforderungen (KIM-VO, siehe unten) ab August deutlich eingebrochen ist und auch die Konsumkredite zurückgegangen sind. Auch wenn nach wie vor ein Einlagenwachstum zu verzeichnen ist, hat sich dieses gegenüber den Vorjahren deutlich reduziert. Verbunden mit der Zinsentwicklung konnte trotz des anhaltenden Margendrucks das Zinsergebnis gegenüber dem Vorjahr deutlich gesteigert werden.
Insgesamt konnte auch das Provisionsergebnis wieder gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden, wobei durch die Entwicklung an den Finanzmärkten das Wertpapiergeschäft stagnierte, während Zuwächse bei den Zahlungsverkehrsprovisionen und bei Provisionen aus dem Kreditgeschäft zu verzeichnen waren.
Die Entwicklung an den Finanzmärkten sorgte auch dafür, dass das Handels- und Fair Value Ergebnis in 2022 negativ wurde. Demgegenüber waren im Vergleich zum Vorjahr die Erträge aus Dividenden deutlich höher.
Personal- und Sachkosten haben sich gegenüber dem Vorjahr etwas erhöht, wobei dies unter anderem auf das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm an der Erste Group und auf die Erhöhung von IT- und Marketing-Kosten zurückzuführen ist.
Im Gegensatz zum Vorjahr war in 2022 wieder ein durchschnittliches Niveau an Kosten für Kreditrisiken zu verzeichnen.
In Summe konnte auch in 2022 ein sehr erfreuliches Ergebnis erzielt werden.
Die Geschäftstätigkeit der Sparkasse Oberösterreich ist weiterhin durch die Umsetzung vieler Initiativen im Rahmen der strategischen #agenda 2025 mit den Schwerpunkten New Contact, New Simple, New Work und Nachhaltigkeit geprägt. Damit soll die Resilienz und Zukunftsfähigkeit der Bank in einem sich dynamisch verändernden Umfeld gestärkt werden.
Das abgelaufende Geschäftsjahr war wieder durch eine Fülle von rechtlichen Veränderungen geprägt, die im Folgenden zusammengefasst sind:
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Das Gesellschaftsrechtliche COVID-19 Gesetz (COVID-19-GesG) wurde bis zum 30.06.2023 verlängert. Damit wurde der Sparkasse Oberösterreich das Agieren vor dem Hintergrund der Covid-19 Pandemie und der damit verbundenen Herausforderungen erleichtert. Zudem wurde das Gesellschaftsrechtliche Digitalisierungsgesetz (GesDigG) veröffentlicht.
Im Bereich des Bankaufsichtsrechts trat im Geschäftsjahr 2022 unter anderem das neue Pfandbriefgesetz (PfandBG), die Meldeverordnung der Oesterreichischen Nationalbank betreffend die Erfassung von Daten zur Erstellung von Gewerbeimmobilienpreis-, Gewerbeimmobilienmiet- und Gewerbeimmobilienmietrenditeindizes (Meldeverordnung GIMPI 2022) in Kraft.
Anfang November hat die FMA die neuen FMA-Mindeststandards für die BWG-Compliance gemäß § 39 Abs. 6 BWG veröffentlicht. Zudem wurde Anfang Dezember 2022 ein Konsultationsverfahren zum Rundschreiben zur Eignungsprüfung von Geschäftsleitern, Aufsichtsratsmitgliedern und Inhabern von Schlüsselfunktionen (FMA-Fit & Proper Rundschreiben) eingeleitet. Die finale Fassung des FMA-Fit & Proper Rundschreibens wird Anfang 2023 erwartet. Die FMA-Kapitalpuffer-Verordnung (KP-V) ist mit Ende Dezember 2022 in Kraft getreten. Aus den neuen Vorgaben ergeben sich höhere Kapitalvorgaben für Österreichs systemrelevante Banken zwischen 0,25 % und 0,5 % bis Ende 2023. Das FMSG empfiehlt, den Antizyklischen Kapitalpuffer (AZKP) weiterhin bei 0 % der RWA zu belassen. Seit 01.08.2022 gilt die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO) der FMA, mit der den Banken kreditnehmerbasierte Vergabequoten bei privaten Wohnimmobilienfinanzierungen vorgegeben werden. Die KIM-VO dämpft den Preisauftrieb nicht, behindert aber den Eigentumserwerb für breite Bevölkerungsschichten, insbesondere Jungfamilien bzw -partnerschaften. Laut FMSG haben die Anstiege der Zinssätze und Inflationsraten vor dem Hintergrund weiterhin hoher Immobilienpreise die Leistbarkeit von Immobilienfinanzierungen reduziert. Erste Datenerhebungen der OeNB zeigen, dass das Neukreditvolumen seit August 2022 um 40 % eingebrochen ist.
Auf EU-Ebene wird derzeit die EU-Verbraucherkreditrichtlinie überarbeitet; die Veröffentlichung im Amtsblatt wird für 2023 erwartet. Zur Erleichterung der Kreditvergabe an Senioren wird § 9 Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG) novelliert; die Änderung soll mit 01.04.2023 in Kraft treten. Zudem ist die Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher (RL (EU) 2020/1828) in das österreichische Recht umzusetzen; die Richtlinie hat hierfür eine Umsetzungsfrist bis 25.12.2022 vorgesehen (mit Anwendung ab 25.06.2023). Weiters hat das Bundesministerium für Arbeit einen Entwurf des HinweisgeberInnenschutzgesetzes veröffentlicht (HSchG). Im Herbst 2022 wurde der Entwurf des neuen Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) in Begutachtung geschickt, mit dem die Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen in nationales Recht umgesetzt werden soll. Im Laufe des Jahres 2023 ist mit der Fertigstellung des neuen Gesetzes zu rechnen. Im März 2023 wird eine Veröffentlichung eines Legislativvorschlags zur BRRD/DGSD erwartet. Weiters soll Basel IV bis 01.01.2025 in der EU umgesetzt sein, mit einigen spezifischen Übergangsfristen insbesondere für den Output-Floor für IRB-Banken und neue Unternehmensbeteiligungen.
Das Thema der Nachhaltigkeit wird die Sparkasse Oberösterreich weiterhin auch aus regulatorischer Sicht (in allgemeinen Regelungen, aber auch in Rechtsgrundlagen wie die Taxonomie-VO, Disclosure-VO, Eco Label VO, EZB Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken, EBA Leitlinien zur Kreditvergabe und –überprüfung, EBA Diskussionspapier zu ESG Risiken) – begleiten.
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat Ende September 2022 ihren Abschlussbericht zu den überarbeiteten Leitlinien zu bestimmten Aspekten der MiFID II-Eignungsanforderungen (suitability requirements) veröffentlicht. Die Überarbeitung der MiFID II betrifft vor allem die Einfügung von Bestimmungen zur Nachhaltigkeit. Die Anwendbarkeit der überarbeiteten Eignungsanforderungen wird ab Mitte 2023 erwartet.
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Seitens der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) sind nunmehr unter anderem die folgenden Leitlinien veröffentlich worden:
Leitlinien zu gemeinsamen Verfahren und Methoden für den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) sowie für die aufsichtlichen Stresstests,
Leitlinien für den Vergleich der Vergütungspraktiken, des geschlechtsspezifischen Lohngefälles und der gebilligten höheren Höchstwerte für das Verhältnis gemäß der Richtlinie 2013/36/EU,
Leitlinien für den Vergleich der Vergütungspraktiken und des geschlechterspezifischen Lohngefälles gemäß der Richtlinie (EU) 2019/2034,
Leitlinien zur Datenerfassung im Hinblick auf Personen mit hohem Einkommen gemäß der Richtlinie 2013/36/EU und der Richtlinie (EU) 2019/2034,
Leitlinien zu den Kriterien für die Freistellung von Wertpapierfirmen von den Liquiditätsanforderungen gemäß Artikel 43 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2019/2033,
Leitlinien zu Strategien und Verfahren in Bezug auf das Compliance-Management und die Rolle und Zuständigkeiten des Geldwäschebeauftragten gemäß Artikel 8 und Kapitel VI der Richtlinie (EU) 2015/849,
Leitlinien für eine solide Vergütungspolitik gemäß Richtlinie (EU) 2019/2034 und
Leitlinien zur internen Governance gemäß der Richtlinie (EU) 2019/2034.
Darüber hinaus wurde im November 2022 das Single Resolution Board (SRB) Arbeitsprogramm 2023 veröffentlicht. Die Zielsetzung des SRB ist, dass alle beaufsichtigten Banken bis Ende 2023 vollständig abgewickelt werden können. Die Prioritäten des SRB bleiben im Einklang mit seinem Mehrjahresprogramm 2021-2023 unverändert. Der Schwerpunkt für 2023 liegt auf der Erreichung der Abwicklungsfähigkeit, der Förderung eines robusten Abwicklungsrahmens, der Durchführung eines wirksamen Krisenmanagements, der Operationalisierung des einheitlichen Abwicklungsfonds und der gezielten Verbesserung in den Bereichen IT und Organisationsstruktur der Banken. Das SRB hat erstmalig seine Einschätzung zur Abwicklungsfähigkeit von Banken veröffentlicht.
Die Sparkasse Oberösterreich wird sich mit den nachfolgend angekündigten Schwerpunkten der FMA und der OeNB für das Jahr 2023 auseinandersetzen:
(i)Resilienz und Stabilität des österreichischen Kapitalmarkts durch laufende Beobachtung und Analysierung, insbesondere anhand der Durchführung von Vulnerabilitätsanalysen und Stresstests,
(ii)Digitaler Wandel, insbesondere Förderung der Stabilität digitaler Systeme und Ausbau der Resilienz gegenüber Cyberrisiken,
(iii)Neue Geschäftsmodelle, insbesondere Test innovativer Geschäftsmodelle durch die Regulatory Sandbox der FMA, Umsetzung der neuen europäischen Regulierung für Wertpapierfirmen (IFR und IFD), Vorbereitung auf die kommenden europäischen Regulierungen zu Kryptowerten und zur DLT-Technologie,
(iv)Kollektiver Verbraucherschutz, insbesondere Ausbau des risikoorientierten Market-Monitorings und Fokus der Verbraucherinformationen auf Inflation, Altersvorsorge, Nachhaltigkeit und Krypto-Assets,
(v)Nachhaltigkeit der Geschäftsmodelle, insbesondere Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in das Risikomanagement, in die Strategie und Governance beaufsichtigter Unternehmen, Nachhaltigkeit in der Offenlegung und nichtfinanziellen Berichterstattung, Greenwashing,
(vi)Sauberer Finanzplatz, insbesondere Monitoring und Analyse von Trends, Geschäftspraktiken und Whistleblowing-Meldungen, Etablierung eines nationalen Kompetenz- und Info-Hubs für Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Die EZB hat ihre drei wesentlichen Aufsichtsprioritäten für den Zeitraum 2023 bis 2025 veröffentlicht: (i) Die Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegen unmittelbare makrofinanzielle und geopolitische Schocks, (ii) die Bewältigung der Herausforderungen der Digitalisierung und Stärkung der Steuerungskapazitäten der Leitungsorgane und (iii) die Verstärkung der Anstrengung zur Bekämpfung des Klimawandels.
Die Sparkasse Oberösterreich verfolgt die Gesetzgebungsprozesse laufend aktiv und wachsam, um Trends frühzeitig zu erkennen und auch in Zukunft alle regulatorischen Herausforderungen zeitnah bewältigen zu können.
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 6 Sitzungen (davon 1 außerordentliche Sitzung und 1 konstituierende Sitzung), der Prüfungsausschuss 3, der Präsidialausschuss 3, der Kreditausschuss 6, der Vergütungsausschuss 2, der Risikoausschuss 3, der Strategieausschuss 3 und der Bauausschuss 1 Sitzung(en) abgehalten. In den Organen der Sparkasse Oberösterreich gab es folgende personelle Veränderungen: Frau MMag. Gerda Holzinger-Burgstaller wurde in der ordentlichen Hauptversammlung am 24.06.2022 zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt; das Mandat von Herrn Dr. Volker Dahlhausen ist mit der Hauptversammlung vom 24.06.2022 ausgelaufen; Herr Willibald Cernko, Frau Mag. Karin Svoboda und Frau Mag. Dr. Claudia Süssenbacher sind mit Ablauf der Hauptversammlung am 24.06.2022 zurückgetreten; das Mandat von Herrn Mag. Christian Trixner wurde seitens des Betriebsrates mit 08.06.2022 wegen Pensionierung entzogen; in der
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konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrates am 24.06.2022 wurden Frau Mag. Dr. Kornelia Waitz-Ramsauer zur 1. Stellvertreterin des Vorsitzenden und Herr Mag. Norbert Jungreithmayr zum 2. Stellvertreter des Vorsitzenden gewählt.
Die Bilanzsumme verringerte sich um EUR 1.009,0 Mio auf EUR 15.402,7 Mio (Vorjahr: EUR 16.411,7 Mio.). Dies entspricht einer Reduktion von 6,1 %. Das gesamte Eigenkapital (exkl. Bilanzgewinn) beträgt EUR 1.006,9 Mio (Vorjahr: EUR 1.122,7 Mio.), es verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 10,3 %. Ein wesentlicher Grund dafür ist die am 24.06.2022 in der Hauptversammlung der Sparkasse Oberösterreich beschlossene asymmetrische vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals 192 AktG) zur Einziehung der Aktien der EBÖ an der Sparkasse Oberösterreich.
Die Sparkasse Oberösterreich erreichte ein Ergebnis vor Steuern von EUR 94,4 Mio (Vorjahr: EUR 137,5 Mio), was einer Reduktion um 31,3 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht.
Die geplante Dividende beträgt EUR 22,8 Mio (Vorjahr: EUR 48,9 Mio.).
Finanzlage
Die Liquidität entsprach den Bestimmungen der Art 411ff VO (EU) Nr. 575/2013 (CRR) sowie der delegierten Verordnung (EU) 2015/61 der Kommission vom 10.10.2014.
Vermögenslage
Die Vermögenslage der Sparkasse Oberösterreich hat sich wie oben beschrieben insbesondere auch aufgrund der folgenden Punkte verändert.
In der Hauptversammlung am 24.06.2022 wurde eine asymmetrische vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals 192 AktG) durch Einziehung von Aktien der Sparkasse Oberösterreich beschlossen. Dadurch reduzierte sich das CET 1 um EUR 150 Mio. Zur Abfederung der Auswirkung auf das CET 1 wurde zusätzliches Kernkapital (AT1) in Höhe von EUR 80 Mio. begeben.
Die Eigenmittel der Sparkasse Oberösterreich betragen EUR 1.158,3 Mio. (Vorjahr: EUR 1.188,0 Mio.). Die Eigenmittel setzten sich zusammen aus Kernkapital und Ergänzungskapital. Das harte Kernkapital (CET 1) beträgt EUR 848,9 Mio. (Vorjahr: EUR 985,3 Mio.) und das zusätzliche Kernkapital (AT 1) beträgt EUR 80,0 Mio. (Vorjahr: EUR 0,0 Mio.). Das anrechenbare Ergänzungskapital (T2) beläuft sich auf EUR 229,3 Mio. (Vorjahr: EUR 202,7 Mio.).
Seit Ende 2022 werden die regulatorischen Kapitalkennzahlen auf IFRS-Basis und nicht mehr auf UGB-Basis berechnet.
Die Eigenmittelquoten gemäß Art 92 CRR betragen:
Harte Kernkapitalquote 15,16 % (Vorjahr: 17,48 %).
Kernkapitalquote 16,59 % (Vorjahr: 17,48 %).
Gesamtkapitalquote 20,69 % (Vorjahr: 21,08 %).
Die Anteilsverwaltung Allgemeine Sparkasse haftet für die Verbindlichkeiten der Sparkasse Oberösterreich unbeschränkt.
1.3Bericht über Zweigniederlassungen
Im Geschäftsjahr hat die Sparkasse Oberösterreich keine Filialen neu gegründet oder verlegt. Es wurden zwei Filialen geschlossen und zwei weitere in eine SB-Stelle umgewandelt. Die Sparkasse Oberösterreich unterhält gesamt 146 Filialen, davon 32 als SB-Stellen. Per Jahresende waren in den Filialen der Sparkasse Oberösterreich 968 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 965).
1.4Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Kennzahlen
Die Eigenkapitalrendite hat sich gegenüber dem Vorjahr verringert und beträgt 7,3 % (Vorjahr: 10,0 %). Sie berechnet sich aus dem Periodenergebnis nach Steuern dividiert durch das durchschnittliche bilanzielle Eigenkapital.
Die Cost-Income-Ratio, das Verhältnis zwischen Betriebsaufwendungen und Betriebserträgen, liegt mit 62,2 % (Vorjahr: 62,1 %) im Durchschnitt der letzten Jahre.
Die ergebnisorientierte Mitarbeiterproduktivität ergibt sich aus dem Betriebsergebnis dividiert durch die durchschnittliche gewichtete Mitarbeiterzahl und blieb mit TEUR 88,9 auf Vorjahresniveau (Vorjahr: TEUR 89,2).
Die Zinsspanne, das Verhältnis zwischen Nettozinsertrag und durchschnittlicher Bruttobilanzsumme, beträgt 1,19 % (Vorjahr: 1,13 %).
Umweltbelange/Nachhaltigkeit
Direkte negative Umwelteinflüsse durch die Geschäftstätigkeit der Sparkasse Oberösterreich entstehen nicht.
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Die Sparkasse Oberösterreich hat eine Website zum Thema Nachhaltigkeit unter https://www.sparkasse.at/oberoesterreich/nachhaltigkeit veröffentlicht, auf der ein Überblick über die nachhaltigen Initiativen und Maßnahmen, zu denen sich das Unternehmen in den nächsten Jahren verpflichtet bzw. die die Bank bereits erfolgreich umgesetzt hat, enthalten sind.
Arbeitnehmerbelange
Zum Ende des Geschäftsjahres beschäftigte die Sparkasse Oberösterreich 1.683 (Vorjahr: 1.687) Mitarbeiter:innen, was gegenüber dem Vorjahr einer Verminderung um 4 Mitarbeiter:innen bzw. einem Beschäftigungsrückgang um 0,2 % entspricht. Zum Stichtag 31.12.2022 waren 44 Lehrlinge beschäftigt. 12 junge Menschen begründeten ein Lehrverhältnis. Die Frauenquote lag bei 60 %, die Teilzeitquote bei 38 %. Die Mitarbeiter:innen der Sparkasse Oberösterreich absolvierten im Jahr 2022 in Summe 6.137 Schulungstage.
Das Dienstrecht blieb bis auf geringfügige Anpassungen des Sparkassen-Kollektivvertrags im Wesentlichen unverändert.
Bei WeShare 2022 hat der gemeinsame Erfolg (historisches Rekordergebnis 2021) und die großzügige Aufstockung der Incentivierung für das Team Sparkasse Oberösterreich durch das Vorstandsteam, zu einer Mitarbeiter-Incentivierung von insgesamt EUR 1,8 Mio. geführt. Mit WeShare by Erste Group, einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm, hatten Mitarbeiter:innen 2022 die Möglichkeit, sich nachhaltig am Unternehmenserfolg der Sparkassengruppe zu beteiligen. Durch ein geschenktes Aktienpaket und der Möglichkeit, steuerlich begünstigt weitere Erste Group Aktien zu erwerben, sind seit Anfang September rund 90 % der Mitarbeiter:innen auch Miteigentümer:innen der Erste Group.
Erfüllung des Gründungsauftrages
Die Sparkasse Oberösterreich hat in ihrer Geschichte immer eine humanitäre Verantwortung wahrgenommen. Gemeinsam mit ihrer Mehrheitseigentümerin, der Anteilsverwaltung Allgemeine Sparkasse, leistete die Sparkasse Oberösterreich im Jahr 2022 einen finanziellen Beitrag in Höhe von EUR 250.000 für Hilfsbedürftige aufgrund des Ukraine-Krieges. Mit der Initiative „#StandWithUkraine“ ermöglichte die Sparkasse Oberösterreich außerdem allen George User:innen, Spenden für die Ukraine durch die Kooperation mit „Nachbar in Not“ per Klick durchzuführen. Zusätzlich bot sie Menschen aus der Ukraine ein im ersten Jahr gebührenfreies Girokonto und spesenfreie Überweisungen in die Ukraine.
In karitativer Hinsicht widmet sich die Sparkasse Oberösterreich gemeinsam mit der Anteilsverwaltung Allgemeine Sparkasse zahlreichen Projekten, Initiativen und Organisationen. So erhielt beispielsweise im Rahmen des Weltspartages das SOS Kinderdorf in Altmünster eine Spende in Höhe von EUR 100.000. Das Geld kommt der Modernisierung der dortigen Infrastruktur zugute.
In Bezug auf soziale Nachhaltigkeit ist die Zweite Sparkasse ein Beispiel dafür, wie in finanzielle Schwierigkeiten geratene Menschen eine zweite Chance erhalten. Sie hat keine Ertragsziele, arbeitet nicht gewinnorientiert, sondern ist dem gemeinwohlorientierten Sparkassengedanken verpflichtet. Alle Mitarbeiter:innen der Zweite Sparkasse sind ehrenamtliche, pensionierte Sparkassen-Mitarbeiter:innen.
Mit der Finanzbildungs-Initiative „she invests“ tragen Erste Bank und Sparkassen dem stark gestiegenen Bewusstsein der finanziellen Unabhängigkeit sowie dem Wunsch nach persönlichem Kontakt vieler Frauen Rechnung.
Finanzbildung für Kinder und Jugendliche findet im Rahmen der Initiative „FLiP2Go“ in sieben interaktiven Stationen statt. Zusätzlich bietet die Sparkasse Oberösterreich Schulklassen kostenlose Module der FLiP Digi Tour sowie weitere Schulvorträge und Unterrichtsmaterialien zu verschiedenen Geldthemen an. Darüberhinaus gibt es zahlreiche Schulvorträge, die je nach Alter und Schultyp interaktiv gestaltet sind.
Ein weiteres wichtiges Projekt im Rahmen der Finanzbildung stellt die „Mission Pensionsvorsorge“ dar. Dabei geht es um einen wesentlichen Beitrag zur finanziellen Gesundheit, indem das Verständnis für die sogenannte „Pensionslücke“ und Möglichkeiten zur Vorsorge vermittelt werden.
Die Unterstützung von Kulturprojekten ist seit jeher ein fester Bestandteil der Sponsoringaktivitäten. Durch dieses Engagement bringt die Sparkasse Oberösterreich die Kultur zu den Menschen. Ihrem Ruf als Kultursponsor wurde die Sparkasse Oberösterreich unter anderem durch die erneute Unterstützung als Hauptsponsor der Klangwolke gerecht. Neben der Klangwolke wurden auch zahlreiche Kulturveranstaltungen in den Regionen unterstützt, wie etwa das TheaterSPECTACEL Wilhering, Stadtfest Wels anlässlich des 800 Jahr-Jubiläums der Stadt Wels, das Musikfestival Steyr, der Attergauer Kultursommer uvm.
Neben der finanziellen Gesundheit ist der Sparkasse Oberösterreich auch die körperliche Gesundheit der Menschen in der Region ein Anliegen. Darum engagiert sich die Sparkasse Oberösterreich alljährlich für den Breitensport, fördert und unterstützt beliebte Sport- bzw. Laufevents.
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2.Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken des Unternehmens
2.1Rahmenbedingungen vor dem Hintergrund der geopolitischen Krise in Europa
Nach dem Bilanzstichtag 31.12.2022 waren die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine und der damit verbundenen internationalen Energiekrise auf Menschen, Unternehmen und folglich auch auf die gesamtwirtschaftlichen Vorgänge in Österreich unverändert als erheblich einzustufen. Es sind aber bis dato keine weiteren Ereignisse nach dem Bilanzstichtag bekannt, die zu einer anderen Darstellung des Konzernabschlusses 2022 geführt hätten.
Im Basisszenario gehen die gegenwärtigen Prognosen des Wirtschaftsforschungsinstitutes (WIFO) und des Institutes für Höhere Studien (IHS) davon aus, dass das Wachstum in Österreich nach einem ausgeprägten Einbruch im Winterhalbjahr 2022/23 im Frühjahr 2023 wieder auf niedrigem Pfad zurückkehren wird. Für das Gesamtjahr beinhalten die Prognosen einen geringfügigen BIP-Anstieg von maximal 0,4 % im Jahr 2023. 2024 erhöht sich das Wachstum laut Prognosen auf 1,2 % bis 1,8 %, unter der Voraussetzung, dass sich die internationalen Lieferengpässe im weltweiten Warenhandel schrittweise auflösen.
Die rekordhohe Inflation dürfte den Höhepunkt um den Jahreswechsel herum überschritten haben und langsam zurückgehen. Unter der Annahme, dass nach der Abkehr vom Erdgaslieferanten Russland ausreichend Ersatz auf dem Weltmarkt gefunden werden kann, dürfte die Inflationsrate gemessen am Verbraucherpreisindex (VPI 2015), im Jahr 2023 auf 6,5 % bis 6,7 % zurückgehen. Wie lange die Inflationsrate über dem mittelfristigen EZB-Ziel von 2 % bleiben wird, ist nur schwer prognostizierbar. Im Basisszenario von WIFO und IHS wird für 2024 ein maximaler Wert von 3,5 % angenommen. Eine wesentliche Voraussetzung für die Erreichung der Prognoseansätze ist eine Stabilisierung der hohen Rohöl-, Erdgas- und Strompreise.
Die Lage auf dem Arbeitsmarkt dürfte sich 2023 nur vorübergehend eintrüben, mit einer prognostizierten Arbeitslosenquote gemäß Eurostat-Berechnung (2023: 4,7 %, 2024: 4,5 %), die unter dem Niveau von vor Corona bleiben dürfte (2019: 4,8 %).
Die Risiken, die das Eintreten des unterstellten Basisszenarios gefährden könnten, sind als erheblich einzustufen. Die Wirtschaftsbeziehungen zwischen EU und Russland verschlechtern sich zunehmend und für eine schnelle Entspannung im Krieg in der Ukraine gibt es keine Anzeichen. Nach wie vor bereiten internationale Lieferketten (insbesondere in Verbindung mit China) Probleme. Das Risiko, dass der hohe Preisauftrieb deutlich länger als prognostiziert anhält, kann nicht ausgeschlossen werden.
Für den Bankenmarkt sind die Wachstumsprognosen im Jahr 2023 beim Kreditvolumen (+5,5 %) wie schon im Vorjahr etwas höher als bei den Einlagen (+5,2 %). Im Jahr 2024 soll das Wachstum im Bankenmarkt auf überdurchschnittlichem Niveau bleiben, wobei das Kreditvolumen mit +5,3 % etwas stärker als die Einlagen (+5,1 %) ansteigen dürfte.
Die FMA hat in einer Presseaussendung am 22.12.2022 im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands in der Ukraine, den gestiegenen Energiepreisen, der hohen Inflation sowie der unterdurchschnittlichen Kapitalausstattung der österreichischen Banken im europäischen Vergleich auf erhöhte Systemrisiken verwiesen. Folglich hat die FMA Österreichs systemrelevanten Banken die Aufstockung ihrer Kapitalpuffer um insgesamt 0,25 bis 0,5 Prozentpunkte verordnet.
Um der hohen Inflation entgegenzuwirken, hat die EZB die Leitzinsen angehoben. Seit 21.7.2022 wurde der Hauptrefinanzierungssatz in insgesamt vier Schritten von 0 % auf 2,5 % hinaufgesetzt. Ebenso wurde der Einlagensatz für Banken, die Geld über Nacht bei der EZB parkieren, im Laufe des 2. Halbjahres von -0,5 % auf 2,0 % angehoben.
2.2Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens
Die Inflationsdynamik hat sich zwar gegen Jahresende verlangsamt, doch hat die EZB bereits Anfang Februar 2023 einen weiteren Zinsschritt von 0,5 % gesetzt und die Sparkasse Oberösterreich geht in 2023 von weiteren Zinsschritten der EZB aus.
Um die Kunden im Zusammenhang mit negativen Auswirkungen höherer Kreditkosten zu unterstützen und das daraus resultierende Risiko in der Sparkasse Oberösterreich abzumildern, wurden bestehenden privaten Kreditkunden rechtzeitig Fixzinsvereinbarungen angeboten. Da 2022 nach wie vor auch viele Unternehmenskunden im Zusammenhang mit der Null-Covid-Strategie Chinas von Lieferengpässen betroffen waren, kam neben den staatlichen Unterstützungen auch der Sparkasse Oberösterreich eine zentrale Rolle bei der Finanzierung der Realwirtschaft zu. Dabei wurden die Wertberichtigungen in den eigenen Büchern nur moderat höher. Die Sparkasse Oberösterreich rechnet auch 2023 mit einem Anstieg der Ausfälle, doch dürfte die Portfolioverschlechterung überschaubar bleiben.
Positiv wirkte der auflebende Sommertourismus, unter anderem mit deutlich höheren Kartenumsätzen, da nach den Lockdowns auch ausländische Gäste wieder in Österreich nächtigten.
In Erwartung einer Straffung der Geldpolitik haben Aktien- und Anleihemärkte schon im ersten Halbjahr eine deutliche Kurskorrektur vorweggenommen, obwohl das Wirtschaftswachstum noch sehr hoch war. Für Wertpapierkund:innen zeichnete sich sehr bald ein Verlustjahr ab, das auch bei den Wertpapierprovisionserträgen der Sparkasse Oberösterreich negativ zu Buche schlug.
Die Sicherung der Marktposition der Sparkasse Oberösterreich als regionale Universalbank ist auch in den künftigen Jahren oberstes Ziel. Dabei werden Kostenmanagement und Prozessoptimierung weiterhin eine zentrale Aufgabe darstellen. Die besondere Herausforderung für 2023 ist die hohe Inflation mit entsprechenden Auswirkungen auf den Verwaltungsaufwand. Die hohe Kapitalausstattung und die gute Liquiditätssituation der Sparkasse Oberösterreich ermöglicht es, den temporär schwachen Wachstumsaussichten im Winterhalbjahr zu
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begegnen und auch künftig verlässliche Partnerin für ihre Kund:innen und die Menschen in der Region zu sein. Ein negatives Szenario für 2023 wäre ein langer Konjunkturabschwung, doch spricht die Wiedereröffnung Chinas gegen Jahresende 2022 bereits für zusätzliche Wachstumsimpulse und der bis dato milde Winter für eine Entschärfung der Energiekrise, so dass das Wirtschaftswachstum nach dem Winter die Talsohle durchschreiten kann.
Bildung von Risikovorsorgen
Den besonderen Risiken des Kreditgeschäfts wird durch die Bildung von Risikovorsorgen (Wertberichtigungen für bilanzielle Kreditgeschäfte und Rückstellungen für außerbilanzielle Kreditgeschäfte) in entsprechendem Ausmaß Rechnung getragen. Die Ermittlung der Wertminderungen erfolgt in Einklang mit der AFRAC-Stellungnahme 14 (Juni 2021) durch Anwendung des IFRS 9-Modells im UGB.
Dabei erfolgt die Ermittlung des erwarteten Verlusts, für nicht als wertgemindert eingestufte Forderungen, entweder als 1-year Expected Credit Loss (Stufe 1) oder als lifetime Expected Credit Loss (Stufe 2). Finanzinstrumente bei erstmaliger Erfassung bzw. Finanzinstrumente ohne signifikanten Anstieg des Kreditrisikos seit der erstmaligen Erfassung sind der Stufe 1 zugeordnet. Finanzinstrumente mit einem signifikanten Anstieg des Kreditrisikos seit der erstmaligen Erfassung sowie Finanzinstrumente ohne hinreichende Information zum Erstansatz hingegen der Stufe 2. Die Festlegung, ob ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos seit Ersterfassung vorliegt, wird durch die Überprüfung qualitativer und quantitativer Kriterien festgelegt. Quantitative Kriterien sind die relative bzw. absolute Veränderung der gegenwärtigen annualisierten lifetime PD (Ausfallswahrscheinlichkeit) des Finanzinstruments im Vergleich zur annualisierten lifetime PD zum Zugangszeitpunkt des Finanzinstruments. Qualitative Kriterien sind z.B. Übergabe des Kunden in das Workout, das Setzen eines Forbearance-Status oder mehr als 30 Überziehungstage.
Für alle wertgeminderten („impaired“) Forderungen wird mittels Barwertmodell (Discounted Cash Flow Method) ein erwarteter Verlust bis zum Laufzeitende (lifetime Expected Credit Loss) unter Berücksichtigung mehrerer Szenarien berechnet. Der Barwert ergibt sich aus der Diskontierung der erwarteten Zahlungsströme mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. Die erforderliche Risikovorsorge ergibt sich aus der Differenz zwischen Bruttobuchwert und dem Barwert der erwarteten Zahlungsströme in einem Szenario, über alle wahrscheinlichkeitsgewichteten Szenarien gerechnet. Bei wertgeminderten signifikanten Forderungen an einen Kunden, die in Summe über einer Materialitätsgrenze liegen, sind die erwarteten Rückflüsse aus Tilgungen und Erlöse aus der Verwertung von Sicherheiten vom Risikomanager oder Sanierungsbetreuer je Szenario zu schätzen. Für nicht signifikante wertgeminderte Forderungen an einen Kunden werden die erwarteten Rückflüsse je Szenario regelbasiert, mittels statistischer Verfahren, ermittelt.
Für alle Forderungen, bei denen kein Impairment vorliegt, wird auf Basis statistisch ermittelter Risikoparameter eine regelbasierte Kalkulation des individuell (auf Ebene von Finanzinstrumenten) erwarteten Verlustes unter Berücksichtigung der zu erwartenden Rückflüsse verwendet.
Auf Basis historischer Beobachtungen, aktuellen Gegebenheiten und zukunftsbezogener Informationen (insbesondere aktueller makroökonomischer Szenarien) werden Neubewertungen der Risikoparameter vorgenommen.
Aufgrund der Unsicherheit durch den Krieg in der Ukraine und die Energiekrise wurden zusätzliche Regeln für Stufenüberschreibungen (Stage-Overlays) eingeführt, d.h. die Verschiebung in Stufe 2 auf der Grundlage vordefinierter Portfoliomerkmale. Bis zum vierten Quartal 2022 waren auch Stufenüberschreibungen für die Covid-19-Pandemie im Einsatz. Die Verbesserung der Situation im Laufe des Jahres 2022 ermöglichte die Beendigung der Covid-19-bezogenen Stufenüberschreibungen.
Der Krieg zwischen der Ukraine und Russland verschärfte die Herausforderungen durch einen starken Anstieg bei den Energiepreisen einerseits und Unterbrechungen von Lieferketten andererseits. Die Energiepreisentwicklung hatte Einfluss auf unterschiedliche Branchen, vor allem jene mit energieintensiven Produktionsprozessen, aber ebenso auf solche mit hohen Treibstoffkostenanteilen. Daher wurden Regeln für Stage-Overlays aufgrund des Krieges in der Ukraine (Ukraine-Krieg-Overlays) als eine Kombination von konjunkturabhängigen Branchen (zyklische Branchen) und einjährigen Ausfallwahrscheinlichkeiten nach UGB/IFRS eingeführt. Ausnahmen davon sind auf Basis einer individuellen Überprüfung und Dokumentation zulässig.
Aufgrund der gegenwärtigen Verwerfungen auf dem Energiemarkt mit Auswirkungen auf die Verfügbarkeit und die Preise von Gas und anderen Energieformen sind zusätzlich zu den zyklischen Branchen, Stage-Overlays für Energieabhängigkeit eingeführt worden. Es wurden Effekte in zweifacher Ausprägung identifiziert: Konsequenzen von Gasrationierung und Gasknappheit für Kunden entweder aufgrund energieintensiver Produktionsprozesse oder durch die Abhängigkeit von Gas als primären Input in ihren Geschäftsprozessen. Die wirtschaftliche Anfälligkeit wird durch Gasabhängigkeit, (begrenzte) Substitutionsmöglichkeiten und Auswirkungen einer Substitution auf die Finanzlage sowie auf Absicherungs- und Preismechanismen verursacht. In der Branche Rohstoffe wurden die Subbranchen Metall und Chemie als am stärksten betroffen identifiziert. Alle Unternehmen der Energiewirtschaft, die gesamte Industrie, können potenziell von den massiven Engpässen und Verwerfungen auf dem derzeitigen Energiemarkt betroffen sein: Preisvolatilität, Nachschussforderungen, Preisobergrenzen, Schwächen der europäischen Energieinfrastruktur, feste Abnahmeverträge (die die Abnehmer gefährden, wenn diese gekündigt werden, und / oder die Erzeuger erneuerbarer Energien daran hindern, von den höheren Preisen zu profitieren), usw. Grundsätzlich wurden alle Kunden aus diesen Branchen und Subbranchen auf Stufe 2 migriert. Ausnahmen davon sind auf Basis einer individuellen Überprüfung und Dokumentation zulässig
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2.3Wesentliche Risiken und Ungewissheiten
Als für die Sparkasse Oberösterreich wesentliche Risiken bestehen das Kredit-, Markt-, und operationelle Risiko sowie das Liquiditätsrisiko. Während das Kreditrisiko die Gefahr eines teilweisen oder vollständigen Ausfalls vertraglich vereinbarter Zahlungen bezeichnet, entstehen Marktrisiken für die Sparkasse Oberösterreich vor allem durch Schwankungen von Zinssätzen, Wechselkursen, Aktien- oder Warenkursen. Das operationelle Risiko bezeichnet das Risiko von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden, einschließlich des Rechtsrisikos. Das Liquiditätsrisiko stellt jenes Risiko dar, benötigte Zahlungsmittel nicht oder nur zu nachteiligen Konditionen beschaffen zu können.
Angesichts der Geschäftsstrategie stellt das Kreditrisiko naturgemäß den größten Anteil des Risikos dar. 2022 blieb die COVID-19-
Pandemie weltweit Thema. Seit Einmarsch der russischen Armee in der Ukraine sind zudem Verwerfungen am Energiemarkt und in den Zulieferketten zu beobachten, die sich auch auf die österreichische Volkswirtschaft auswirken. Die Steuerung von Kreditportfolien, einschließlich des aktiven Managements von notleidenden Krediten, wurde daher weiterhin zur Stärkung des Risikoprofils fortgesetzt.
Umwelt-, Sozial- und Governance- (ESG-) Risiken waren auch im Jahr 2022 eine der wesentlichen Prioritäten. Das Konzept der Erste Group und Sparkassen basiert auf einer umfassenden strategischen Analyse, an der interne und externe Experten zum Klimawandel und anderen sozio-ökologischen Themen beteiligt waren. Unter den ESG-Initiativen spielt die Bekämpfung des Klimawandels eine wesentliche Rolle, sowohl für die Finanzierung als auch für den eigenen Betrieb.
Die Sparkasse Oberösterreich als Teil der Erste Group bekennt sich zur Net Zero Banking Alliance und dem damit verbundenen Ziel, bis 2050 die Klimaneutralität des Portfolios auf Ebene der Erste Group zu erreichen. Hierzu wird die Sparkasse Oberösterreich auf Basis einer sorgfältigen Analyse individuelle Ziele festlegen. In ähnlicher Weise hat die Sparkasse Oberösterrreich Ziele definiert, um bis 2030 Netto-Null-Emissionen in ihren Betrieben zu erreichen. Die Sparkasse Oberösterreich erachtet den Netto-Null-Übergang als einen wirksamen Beitrag zu der Widerstandsfähigkeit des Unternehmenswerts und der Wachstumschance der kommenden Jahre. Die Sparkasse Oberösterreich ist auch Teil der Gruppenberechnung finanzierter Emissionen (Carbon Footprint Calculation) und hat sich entschieden, die Dekarbonisierungsziele auf Gruppenebene zu unterstützen.
Die Sparkasse Oberösterreich zielt darauf ab, (ESG) Risiken aus einer strategischen Perspektive zu behandeln. Das ESG Risiko als transversales Risiko wird vor allem als Treiber des Kreditrisikos betrachtet.
In der Sparkasse Oberösterreich werden die in der Erste Group entwickelten Risikobewertungs- und Managementinstrumente, wie insbesondere die ESG-Faktor-Heatmap, eingesetzt. Darüber hinaus werden Daten zur Energieeffizienz von Gebäuden im Rahmen der Immobilienbewertungen anhand der vorgelegten Energieausweise erhoben, wobei die Datenerfassung seit Juli 2022 automatisationsunterstützt erfolgt. 2023 startet ein Projekt zur technischen Anbindung an einen externen Provider, der Daten zu den wesentlichen physischen Risiken liefert. Diese Informationen werden auch in das Immobilienbewertungsprogramm der Sparkassengruppe eingespielt und so automatisiert für die Immobilienbewertung verwendbar gemacht.
Im Konzernabschluss 2022 werden keine zusätzlichen Vorsorgen für ESG Risiken gebildet. Es wird analysiert, wie ESG Risiken in der Ermittlung von Risikokosten berücksichtigt werden können. Die Sparkasse Oberösterreich geht davon aus, dass die gebildeten Vorsorgen die beste Schätzung der erwarteten Kreditverluste per 31.12.2022 darstellen.
Ausfallsrisiko
Die Risikoklassen mit erhöhtem Ausfallsrisiko machen einen geringen Anteil des gesamten Risikovolumens aus. Bilanzielle Vorsorgen bestehen hinsichtlich der unbesicherten Anteile entsprechend dem Risikogehalt.
Preisänderungsrisiken
Fremdwährungsrisiken bestehen im geringen Umfang und werden durch fristenkonforme Refinanzierung oder Derivate minimiert.
Kursrisiken bestehen hinsichtlich der eingegangenen Aktien- bzw. Indexpositionen hauptsächlich auf folgenden Märkten: Österreich und Deutschland
Das Barwertrisiko kann als durchschnittlich bezeichnet werden.
Die Refinanzierungsstruktur des Institutes ist der derzeitigen Marktsituation angepasst. Die Wertpapierveranlagung erfolgt grundsätzlich im Bereich Investmentgrade, wobei in Anbetracht der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftslage mit zusätzlichen Risiken zu rechnen ist (Liquiditätsrisiko und Cash Flow Risiko).
Die Begrenzung der Risiken wird durch adäquate Methoden zur Risikomessung und -begrenzung gewährleistet.
2.4Erläuterung der Risiken sowie Ziele und Methoden im Risikomanagement
Die Risikopolitik der Sparkasse Oberösterreich ist geprägt von einem konservativen Umgang mit den bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken. Zu diesem Zweck verfolgt die Sparkasse Oberösterreich eine Strategie zur Risikobegrenzung, die sich zum einen an den Anforderungen, die sich aus einem kundenorientierten Bankbetrieb ergeben und zum anderen an den gesetzlichen Rahmenbedingungen orientiert.
Seite 19
Um dieser Zielsetzung gerecht zu werden, ist in der Sparkasse Oberösterreich ein System der Risikoüberwachung und -steuerung implementiert, welches eine adäquate Behandlung der übernommenen Risiken gewährleistet.
Zur Risikomessung werden folgende Methoden eingesetzt: Fixzinsbilanzen, Zinsbindungsbilanzen, Kapitalablaufbilanzen, Gap-Analysen, Barwertänderungen, Nettozinsertragssimulationen.
Methoden zur Risikobegrenzung existieren hinsichtlich: Volumina, Sensitivitäten, Partner, Profit and Loss (P&L), Value at Risk (VaR).
Die Sparkasse Oberösterreich sichert Zinsänderungsrisiken eigener Emissionen, der Wertpapierveranlagung, der Bilanzstruktur, Fremdwährungsrisiken vergebener Kredite und von Wertpapieren und Kursrisiken von Aktien ab (Hedging).
Die vorherrschenden Risiken wurden innerhalb der Risikotragfähigkeitsrechnung gegenübergestellt und dem Deckungspotential gegenübergestellt.
2.5Bestand und Zugang von eigenen Aktien
Die Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG (kurz EBÖ), die Anteilsverwaltung Allgemeine Sparkasse (kurz AVS) und die Sparkasse Oberösterreich haben am 23.11.2021 in einer Rahmenvereinbarung, zu welcher in den jeweiligen Aufsichtsgremien zugestimmt wurde, vereinbart, dass die EBÖ ihren Anteil bis 2026 auf 10 % reduzieren wird.
In einem ersten Schritt wurde am 24.06.2022 in der Hauptversammlung der Sparkasse Oberösterreich eine asymmetrische vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals 192 AktG) zur Einziehung von Aktien der Sparkasse Oberösterreich beschlossen. Die EZB hat der im Vorfeld beantragten Herabsetzung des Grundkapitals am 05.05.2022 zugestimmt. Zur Umsetzung wurden von der Sparkasse Oberösterreich mit Kaufvertrag vom 21.07.2022 insgesamt 157.243 Stück eigener Aktien im Nennwert von EUR 11.426.848,81 zu einem Kurs von EUR 953,94 erworben und anschließend eingezogen. Dadurch hat sich der Aktienbestand von 885.800 Stück auf 728.557 Stück reduziert.
Der Nennbetrag dieser Anteile wurde vom Grundkapital abgezogen. In der Höhe des Nennbetrags wurde eine Dotierung der gebundenen Rücklagen vorgenommen.
Zusätzlich hat die EBÖ in 2022 weitere Stückaktien der Sparkasse Oberösterreich an die AVS verkauft, womit sich die Beteiligung der EBÖ in 2022 auf 19 % reduzierte.
2.6Eigene Werte
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden so wie im Vorjahr keine Umsätze mit sonstigen eigenen Werten getätigt.
3.Bericht über Forschung und Entwicklung
Die Sparkasse Oberösterreich führt als Bankdienstleistungsunternehmen unmittelbar keine F&E Tätigkeiten im industriellen Sinn durch, sondern ist aktiv in die Weiterentwicklung der digitalen Banklösungen durch die IT-Gesellschaft der ERSTE Bank und Sparkassen Gruppe involviert.
4.Sparkassen Haftungsverbund
Siehe Anhang zum Konzernabschluss.
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Seite 21
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung............................................................................................................23
Konzern-Gesamtergebnisrechnung..................................................................................................................23
Konzernbilanz......................................................................................................................................................24
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung..................................................................................................25
Konzern-Kapitalflussrechnung..........................................................................................................................26
Anhang (Notes) zum Konzernabschluss der Sparkasse Oberösterreich......................................................27
Allgemeine Angaben...........................................................................................................................................27
Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze....................................................................................................28
a) Grundsätze der Erstellung.............................................................................................................................................................28
b) Währungsumrechnung..................................................................................................................................................................28
c) Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen......................................................................................28
d) Anwendung geänderter und neuer IFRS bzw. IAS........................................................................................................................28
Ertragslage...........................................................................................................................................................31
1.Segmentberichterstattung............................................................................................................................................................31
2.Zinsüberschuss............................................................................................................................................................................33
3.Provisionsüberschuss...................................................................................................................................................................34
4.Dividendenerträge........................................................................................................................................................................35
5.Handelsergebnis...........................................................................................................................................................................35
6.Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten.............................................................35
7.Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien .....................................................................................................36
8.Verwaltungsaufwand....................................................................................................................................................................36
9.Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten.37
10.Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten...37
11.Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten............................................................................................................37
12.Sonstiger betrieblicher Erfolg.......................................................................................................................................................38
13.Ertragsteuern................................................................................................................................................................................39
14.Gewinnverwendung......................................................................................................................................................................42
Finanzinstrumente – Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze................................................................43
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente...........................................................50
15.Kassenbestand und Guthaben.....................................................................................................................................................50
16.Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte.............................................................................50
17.Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen..................................................................................52
18.Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten............................................................................52
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente.........................................................................54
19.Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte........................................................................................54
20.Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte – Eigenkapitalinstrumente..............................................55
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente.......................................................................56
21. Derivative Finanzinstrumente......................................................................................................................................................57
22.Sonstige Handelsaktiva................................................................................................................................................................58
23.Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte...............................................58
24.Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten......................................................................................59
Finanzinstrumente – Sonstige Angaben...........................................................................................................60
25.Fair Value von Finanzinstrumenten..............................................................................................................................................60
26.Hedge Accounting........................................................................................................................................................................66
27.Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten.........................................................................................69
28.Übertragung von finanziellen Vermögenswerten – Pensionsgeschäfte und Wertpapierleihegeschäfte......................................70
29.Als Sicherheiten übertragene finanzielle Vermögenswerte..........................................................................................................71
30.Wertpapiere..................................................................................................................................................................................71
Risiko- und Kapitalmanagement........................................................................................................................72
31.Risikomanagement.......................................................................................................................................................................72
32.Eigenmittel und Eigenmittelerfordernis.........................................................................................................................................77
33.Kreditrisiko: Überprüfung und Überwachnung des Kreditrisikos..................................................................................................79
34.Kreditrisikovolumen......................................................................................................................................................................81
35.Verwendung von Sicherheiten......................................................................................................................................................86
36.Bemessung des erwarteten Kreditverlustes.................................................................................................................................87
37.Kreditrisikovolumen nach IFRS 9 Anforderungen und erwarteten Kreditverlusten.......................................................................90
38.Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken..................................................................................................................91
39.Szenarien für die Berücksichtigung zukunftsbezogener Informationen und Krisenauswirkungen...............................................95
40.Restrukturierungen, Neuverhandlungen, Forbearance................................................................................................................97
41.Notleidendes Kreditrisikovolumen und Wertberichtigungen.........................................................................................................99
42.Ausführliche Analyse von Krediten und Darlehen an Kunden......................................................................................................99
43.Marktrisiko..................................................................................................................................................................................101
44.Liquiditätsrisiko...........................................................................................................................................................................103
45.Operationelles Risiko..................................................................................................................................................................105
Konzernabschluss 2022 nach IFRS
Seite 22
Langfristige Vermögenswerte und sonstige Aktiva.......................................................................................106
46.Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien...................................................................................................106
47.Immaterielle Vermögenswerte....................................................................................................................................................108
48.Sonstige Vermögenswerte.........................................................................................................................................................109
Leasing...............................................................................................................................................................110
Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Rechtsstreitigkeiten........................................................112
49.Sonstige Verbindlichkeiten.........................................................................................................................................................112
50.Rückstellungen...........................................................................................................................................................................112
51.Eventualverbindlichkeiten...........................................................................................................................................................116
Eigenkapital inklusive Rücklagen....................................................................................................................117
52.Kapital.........................................................................................................................................................................................117
53.Nicht beherrschende Anteile......................................................................................................................................................118
Konsolidierungskreis........................................................................................................................................119
54.Nicht konsolidierte strukturierte Unternehmen...........................................................................................................................120
Sonstige Angaben.............................................................................................................................................122
55.Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen sowie wesentlichen Aktionär:innen................................................122
56.Anteilsbasierte Vergütungen.......................................................................................................................................................123
57.Prüfungshonorare und Honorare für Steuerberatungsleistungen...............................................................................................124
58.Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Verbindlichkeiten iZm zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten....124
59.Vermögenswerte und Verbindlichkeiten lautend auf fremde Währung......................................................................................125
60.Restlaufzeitengliederung............................................................................................................................................................125
61.Ereignisse nach dem Bilanzstichtag...........................................................................................................................................125
62.Reform der Referenzzinssätze (IBOR-Reform)..........................................................................................................................126
63.Organe der Sparkasse Oberösterreich.......................................................................................................................................127
64.Darstellung des Anteilsbesitzes der Sparkasse Oberösterreich zum 31. Dezember 2021........................................................127
Seite 23
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
in EUR Mio.
 
 
 
 
Anhang
1-12 2021
1-12 2022
Zinsüberschuss
 
 
 
 
2
177,6
189,2
Zinserträge
 
 
 
 
2
188,2
221,8
Sonstige ähnliche Erträge
 
 
 
2
28,4
21,7
Zinsaufwendungen
 
 
 
 
2
-26,2
-41,2
Sonstige ähnliche Aufwendungen
 
 
 
2
-12,7
-13,0
Provisionsüberschuss
 
 
 
 
3
125,1
129,7
Provisionserträge
 
 
 
 
3
139,7
145,4
Provisionsaufwendungen
 
 
 
3
-14,6
-15,7
Dividendenerträge
 
 
 
 
4
3,8
17,9
Handelsergebnis
 
 
 
 
5
-24,2
-97,5
Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten
6
36,6
90,0
Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
7
4,6
3,4
Personalaufwand
 
 
 
 
8
-109,5
-112,0
Sachaufwand
 
 
 
 
8
-76,7
-79,3
Abschreibung und Amortisation
 
 
 
8
-14,7
-15,7
Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen
Vermögenswerten
9
0,0
0,0
Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten
Finanzinstrumenten
10
-0,3
0,1
Ergebnis aus Wertminderung von Finanzinstrumenten
 
 
11
22,8
-23,8
Sonstiger betrieblicher Erfolg
 
 
 
12
-7,7
-7,7
Steuern und Abgaben auf das Bankgeschäft
 
 
12
-1,4
-3,1
Ergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
 
137,5
94,4
Steuern vom Einkommen
 
 
 
13
-32,5
-16,6
Periodenergebnis
 
 
 
 
 
105,0
77,8
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Periodenergebnis
 
 
-0,7
-0,6
Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Periodenergebnis
 
104,3
77,2
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2021
1-12 2022
Periodenergebnis
 
 
 
 
 
105,0
77,8
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sonstiges Ergebnis
 
 
 
 
 
 
 
Posten bei denen keine Umgliederung in das Periodenergebnis möglich ist
 
68,6
-51,8
Neubewertung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen
 
 
4,2
10,2
Fair Value-Rücklage von Eigenkapitalinstrumenten
 
 
 
90,8
-77,8
Rücklage für eigenes Kreditrisiko
 
 
 
 
-3,5
2,2
Ertragsteuern auf Posten, welche nicht umgegliedert werden können
 
 
-22,9
13,5
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Posten bei denen eine Umgliederung in das Periodenergebnis möglich ist
 
-7,1
-19,8
Fair Value-Rücklage von Schuldinstrumenten
 
 
 
-9,5
-26,0
Gewinn/Verlust der Periode
 
 
 
 
-8,4
-25,1
Umgliederungsbeträge
 
 
 
 
0,1
0,0
Wertberichtigungen für Kreditrisiken
 
 
 
 
-1,2
-0,8
Ertragsteuern auf Posten, welche umgegliedert werden können
 
 
2,4
6,1
Gewinn/Verlust der Periode
 
 
 
 
2,4
6,1
Umgliederungsbeträge
 
 
 
 
0,0
0,0
Summe Sonstiges Ergebnis
 
 
 
 
61,5
-71,6
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Gesamtergebnis
 
 
 
 
 
166,5
6,1
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Gesamtergebnis
 
 
-0,7
-0,6
Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Gesamtergebnis
 
165,8
5,5
Für eine detaillierte Darstellung von Ertragsteuern im sonstigen Ergebnis verweisen wir auf Note 13 „Ertragsteuern“.
Seite 24
Konzernbilanz
in EUR Mio.
 
 
 
 
Anhang
Dez 2021
Dez 2022
Aktiva
 
 
 
 
 
 
 
Kassenbestand und Guthaben
 
 
 
15
3.144,9
1335,9 1.335,8
Finanzielle Vermögenswerte - Held for Trading
 
 
 
123,3
61,3
Derivate
 
 
 
 
21
79,2
22,0
Sonstige Handelsaktiva
 
 
 
22
44,1
39,3
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte
23
147,3
119,0
Eigenkapitalinstrumente
 
 
 
23
32,5
20,8
Schuldverschreibungen
 
 
 
23
112,2
97,8
Kredite und Darlehen an Kunden
 
 
 
23
2,6
0,4
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte
 
30
589,2
351,6
Eigenkapitalinstrumente
 
 
 
30
229,1
70,4
Schuldverschreibungen
 
 
 
19
360,1
281,2
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
16
12.061,9
13.345,6
Schuldverschreibungen
 
 
 
16
1.366,1
1.971,7
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
 
 
 
16
1.575,6
1.635,7
Kredite und Darlehen an Kunden
 
 
 
16
9.120,2
9.738,2
Derivate - Hedge Accounting
 
 
 
26
50,1
6,1
Sachanlagen
 
 
 
 
 
91,1
92,5
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
 
 
 
45,8
45,8
Immaterielle Vermögensgegenstände
 
 
 
 
8,4
6,9
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
 
19,5
1,4
Laufende Steuerforderungen
 
 
 
13
5,9
1,3
Latente Steuerforderungen
 
 
 
13
0,0
3,1
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
 
 
58
3,2
0,0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
 
17
3,0
2,8
Sonstige Vermögenswerte
 
 
 
48
118,1
29,6
Summe der Vermögenswerte
 
 
 
 
16.411,7
15.402,7
in EUR Mio.
 
 
 
 
Anhang
Dez 2021
Dez 2022
Passiva und Eigenkapital
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Verbindlichkeiten - Held for Trading
 
 
21
14,1
43,5
Derivate
 
 
 
 
21
14,1
43,5
Sonstige Handelspassiva
 
 
 
 
0,0
0,0
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
 
24
732,1
515,6
Einlagen von Kunden
 
 
 
 
24
66,2
53,6
Verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
 
24
665,9
462,0
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
18
14.239,0
13.564,8
Einlagen von Kreditinstituten
 
 
 
18
2.268,1
1.244,9
Einlagen von Kunden
 
 
 
 
18
11.056,6
11.429,3
Verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
 
18
910,9
887,3
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
 
 
 
 
3,4
3,3
Leasingverbindlichkeiten
 
 
 
 
27,9
28,8
Derivate - Hedge Accounting
 
 
 
26
15,7
20,5
Rückstellungen
 
 
 
 
50
164,5
138,5
Laufende Steuerverpflichtungen
 
 
 
13
18,9
0,1
Latente Steuerverpflichtungen
 
 
 
13
11,8
0,0
Sonstige Verbindlichkeiten
 
 
 
49
64,9
83,9
Gesamtes Eigenkapital
 
 
 
 
1.122,7
1.006,9
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Eigenkapital
 
52
1,1
1,0
Zusätzliche Eigenkapitalinstrumente
 
 
 
 
0,0
80,0
Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Eigenkapital
 
52
1.121,6
925,9
Gezeichnetes Kapital
 
 
 
 
52
64,4
52,9
Kapitalrücklagen
 
 
 
 
52
113,2
124,6
Gewinnrücklagen und sonstige Rücklagen
 
 
52
944,0
748,3
Summe der Verbindlichkeiten und Eigenkapital
 
 
 
16.411,7
15.402,7
Seite 25
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
in EUR Mio.
 
 
Gezeichnetes Kapital
Kapitalrücklagen
Gewinn-rücklage
Fair ValueRücklage
Rücklage für
eigenes
Kreditrisiko
Neubewertung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen
Eigentümern des Mutter-
unternehmens
zuzurechnendes Eigenkapital
Zusätzliche
Eigenkapital- instrumente
Nicht beherrschenden Anteilen
zuzurechnendes
Eigenkapital
Gesamtes
Eigenkapital
Stand zum 01. Jänner 2022
 
64,4
113,1
952,6
60,6
-2,5
-66,6
1.121,6
0,0
1,1
1.122,7
Gewinnausschüttung
 
 
0,0
0,0
-51,3
0,0
0,0
0,0
-51,3
0,0
-0,7
-52,0
Kapitalerhöhungen
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
80,0
0,0
80,0
Kapitalherabsetzungen
-11,4
11,4
-150,0
0,0
0,0
0,0
-150,0
0,0
0,0
-150,0
Umgliederung zwischen Sonstigem Ergebnis und
Gewinnrücklagen
0,0
0,0
-9,4
9,4
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Veränderungen
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamtergebnis
 
 
0,0
0,0
77,2
-79,4
1,7
6,1
5,5
0,0
0,6
6,1
Periodenergebnis
 
 
0,0
0,0
77,2
0,0
0,0
0,0
77,2
0,0
0,6
77,8
Sonstiges Ergebnis
 
 
0,0
0,0
0,0
-79,4
1,7
6,1
-71,6
0,0
0,0
-71,6
Veränderung in der Fair Value-Rücklage
0,0
0,0
0,0
-79,4
0,0
0,0
-79,4
0,0
0,0
-79,4
Veränderung aus der Neubewertung aus leistungs-
orientierten Versorgungsplänen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
6,1
6,1
0,0
0,0
6,1
Veränderung der Rücklage für eigenes Kreditrisiko
0,0
0,0
0,0
0,0
1,7
0,0
1,7
0,0
0,0
1,7
Stand zum 31. Dezember 2022
 
52,9
124,6
819,1
-9,4
-0,9
-60,5
925,9
80,0
1,0
1.006,9
Stand zum 01. Jänner 2021
 
64,4
113,1
863,5
-0,4
0,1
-69,7
971,0
0,0
0,9
971,9
Gewinnausschüttung
 
 
0,0
0,0
-15,2
0,0
0,0
0,0
-15,2
0,0
-0,5
-15,7
Umgliederung zwischen Sonstigem Ergebnis und Gewinnrücklagen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Veränderungen
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamtergebnis
 
 
0,0
0,0
104,4
61,0
-2,6
3,1
165,9
0,0
0,7
166,5   166,6
Periodenergebnis
 
 
0,0
0,0
104,4
0,0
0,0
0,0
104,4
0,0
0,7
105,0  105,1
Sonstiges Ergebnis
 
 
0,0
0,0
0,0
61,0
-2,6
3,1
61,5
0,0
0,0
61,5
Änderung in der Darstellung latenter Steuern
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Veränderung in der Fair Value Rücklage
0,0
0,0
0,0
61,0
0,0
0,0
61,0
0,0
0,0
61,0
Veränderung der Neubewertung aus leistungs-
orientierten Versorgungsplänen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
3,1
3,1
0,0
0,0
3,1
Veränderung der Rücklage für eigenes Kreditrisiko
0,0
0,0
0,0
0,0
-2,6
0,0
-2,6
0,0
0,0
-2,6
Stand zum 31. Dezember 2021
 
64,4
113,1
952,6
60,6
-2,5
-66,6
1.121,6
0,0
1,1
1122,7 1.122,8
Seite 26
Konzern-Kapitalflussrechnung
in EUR Mio.
 
 
 
 
Anhang
1-12 2021
1-12 2022
Periodenergebnis
 
 
 
 
 
105,0
77,8
Im Periodenergebnis enthaltene zahlungsunwirksame Posten
 
 
 
 
Abschreibung, Wertberichtigungen, Zuschreibung von nicht-finanziellen Vermögenswerten
 
14,8
15,6
Zuführung (netto) zu Kreditvorsorgen und sonstigen Rückstellungen
 
 
-15,3
26,7
Gewinne/Verluste aus der Bewertung und Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen
Verbindlichkeiten
-13,5
3,9
Sonstige Anpassungen
 
 
 
 
0,4
-0,4
Veränderung des Vermögens und der Verbindlichkeiten aus operativer Geschäftstätigkeit nach Korrektur um zahlungsunwirksame Bestandteile
 
Finanzielle Vermögenswerte - Held for Trading
 
 
21/22
32,0
-37,6
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte
 
Schuldverschreibungen
 
 
 
 
9,3
-1,1
Kredite und Darlehen an Kunden
 
 
 
 
1,3
2,2
Finanzielle Vermögenswerte zum Fair Value über das sonstige Ergebnis bewertet: Schuldverschreibungen
19
33,5
53,8
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
 
 
 
Schuldverschreibungen
 
 
 
 
-134,8
-605,6
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
 
 
 
 
-7,5
-60,2
Kredite und Darlehen an Kunden
 
 
 
 
-334,8
-646,1
Derivate - Hedge Accounting
 
 
 
26
8,3
-42,5
Andere Aktiva aus operativer Geschäftstätigkeit
 
 
13/17/48
-75,9
90,1
Finanzielle Verbindlichkeiten - Held for Trading
 
 
21
-15,2
29,4
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
 
24
-24,0
-106,4
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
 
 
 
Einlagen von Kreditinstituten
 
 
 
18
655,6
-1.023,2
Einlagen von Kunden
 
 
 
18
810,7
372,7
Verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
 
18
-17,5
62,1
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
 
 
 
 
0,1
-0,1
Derivate - Hedge Accounting
 
 
 
26
-8,9
4,8
Andere Passiva aus operativer Geschäftstätigkeit
 
 
13/49/50
5,6
-1,1
Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit
 
 
 
1.029,2
-1.785,4
Einzahlung aus Veräußerung
 
 
 
 
 
 
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte: Eigenkapitalinstrumente
 
0,0
80,9
Weitere Eigenkapitalinstrumente
 
 
 
 
0,0
0,1
Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
 
 
 
0,0
0,0
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
 
 
 
0,2
0,7
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
 
 
 
10,6
3,7
Auszahlungen für Erwerb
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Vermögenswerte zum Fair Value über das sonstige Ergebnis bewertet:
Eigenkapitalinstrumente
19
0,0
0,0
Weitere Eigenkapitalinstrumente
 
 
 
 
-3,9
27,4
Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
 
 
 
-9,0
-11,7
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
 
 
 
-19,5
-0,1
Cashflow aus Investitionstätigkeit
 
 
 
-21,6
101,0
Kapitalerhöhung
 
 
 
 
 
0,0
80,0
Kapitalherabsetzung
 
 
 
 
 
0,0
-150,0
Dividendenzahlungen den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnen
 
-15,2
-51,3
Dividendenzahlungen den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen
 
 
-0,5
-0,7
Leasing
 
 
 
 
 
-1,5
-2,7
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
 
 
 
-17,2
-124,7
 
Zahlungsmittelbestand am Beginn der Periode
 
 
 
2.154,5
3.144,9
Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit
 
 
 
1.029,2
-1.785,4
Cashflow aus Investitionstätigkeit
 
 
 
 
-21,6
101,0
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
 
 
 
 
-17,2
-124,7
Zahlungsmittelbestand zum Ende der Periode
 
 
 
3.144,9
1.335,9
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zahlungsströme für Steuern, Zinsen und Dividenden (in Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit erfasst)
179,6
216,0
Gezahlte Ertragsteuern
 
 
 
 
-4,2
-21,3
Erhaltene Zinsen
 
 
 
 
 
289,7
292,5
Erhaltene Dividenden
 
 
 
 
 
3,8
17,9
Gezahlte Zinsen
 
 
 
 
 
-109,7
-73,1
Der Zahlungsmittelbestand umfasst die Bilanzpositionen Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen.
Seite 27
Seite 25
Anhang (Notes) zum Konzernabschluss der Sparkasse Oberösterreich
Allgemeine Angaben
Der Firmensitz der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft befindet sich in 4020 Linz, Promenade 11-13.
Der Sparkasse Oberösterreich-Konzern (nachfolgend kurz Sparkasse Oberösterreich) bietet ein komplettes Angebot an Bank- und Finanzdienstleistungen wie Sparen, Asset Management (u. a. Investmentfondsgeschäft), Kredit- und Hypothekargeschäft, Investment Banking, Wertpapierhandel- und Derivativgeschäft, Wertpapierverwaltung, Projektfinanzierung, Außenhandelsfinanzierung, Unternehmensfinanzierung, Kapital- und Geldmarktdienstleistungen, Devisen- und Valutenhandel, Zahlungsverkehr, Leasing, Factoring und Versicherungsvermittlungsgeschäfte an.
Die Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft war bisher Mitglied des aufsichtsbehördlich genehmigten institutsbezogenen Sicherungssystems (IPS) gem. Art. 113 Abs. 7 CRR und ist in Umsetzung einer Rahmenvereinbarung zwischen der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, der Anteilsverwaltung Allgemeine Sparkasse sowie der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG seit der Beschlussfassung in der Hauptversammlung am 24. Juni 2022 und der erfolgten Zustimmung der übrigen Mitglieder uneingeschränktes Mitglied des Haftungsverbundes (HV) gem. Art. 4 Abs. 1 Z 127 CRR. Zuvor war die Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft nur jenen Regelungen des Haftungsverbundes beigetreten, mit denen ein „Institutsbezogenes Sicherungssystem“ (Institutional Protection Scheme IPS) im Sinne des Art. 113 Abs. 7 CRR geschaffen wurde, sowie jenen aufsichtsrechtlich notwendigen Bestimmungen, die die Konzernsteuerung betreffen.
Dem IPS und dem HV gehören zum Bilanzstichtag neben der Erste Group Bank AG und der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, die Bausparkasse der österreichischen Sparkassen AG sowie alle österreichischen Sparkassen an.
Die Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft ist Mitglied einer Kreditinstitutsgruppe gemäß § 30 BWG, denen übergeordnetes Kreditinstitut die Erste Group Bank AG ist.
Dies erfordert, dass die Erste Group Bank AG eine Konsolidierung der Eigenmittel nach Art. 18 ff CRR sowie der risikogewichteten Bemessungsgrundlage nach Art. 92 CRR der Mitglieder der Kreditinstitutsgruppe vornimmt.
Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit dem Datum der Unterfertigung vom Vorstand aufgestellt und zur Veröffentlichung freigegeben. Sowohl der Aufsichtsrat als auch die Hauptversammlung können Änderungen des Jahresabschlusses vornehmen, die sich auf den vorliegenden Konzernabschluss auswirken können.
Die Sparkasse Oberösterreich unterliegt den regulatorischen Anforderungen europäischer und österreichischer Aufsichtsbehörden (Nationalbank, Finanzmarktaufsicht, Single Supervisory Mechanism). Diese Rechtsvorschriften beinhalten insbesondere jene betreffend die bankaufsichtsrechtlichen Mindestkapitalerfordernisse, der Kategorisierung von Risikopositionen und außerbilanziellen Kreditrahmen, des mit Kund:innen verbundenen Kreditrisikos, des Marktrisikos (inklusive des Zins- und Währungsrisikos), des Liquiditätsrisikos und des operationellen Risikos.
Aufgrund der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen wurden die Höchstgrenzen für Unterstützungsmaßnahmen der einzelnen Mitglieder angehoben sowie im Jahr 2014 ein Ex-Ante-Fonds eingerichtet. In den Ex-Ante-Fonds wird quartalsmäßig bis 31.Dezember 2031 einbezahlt.
Die Einzahlungen der einzelnen Sparkassen werden im Jahresabschluss als Beteiligung an der IPS GesbR welche den Ex-Ante-Fonds verwaltet ausgewiesen. Im Ausmaß der Einzahlungen der Sparkassen erfolgt die Dotierung einer Gewinnrücklage. Diese Gewinnrücklage stellt aufgrund der vertraglichen Regelungen eine gebundene Rücklage dar. Eine Auflösung dieser gebundenen Gewinnrücklage darf nur bei Inanspruchnahme des Ex-Ante-Fonds aufgrund eines Schadensfalles erfolgen. Diese Rücklage kann daher intern nicht zur Verlustabdeckung verwendet werden und ist auf Sparkassenebene nicht auf die Eigenmittel im Sinne der CRR anrechenbar.
Seite 28
Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze
a) Grundsätze der Erstellung
Zum Zwecke der Einbeziehung in den Konzernabschluss wird ein nach International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestelltes Reporting Package an die Erste Group Bank AG übermittelt. Der Konzernabschluss der Sparkasse Oberösterreich für das Geschäftsjahr 2022 und die Vergleichsinformationen wurden in Übereinstimmung mit den in Kraft befindlichen International Financial Reporting Standards (IFRS) wie sie aufgrund der IAS Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 in der Europäischen Union anzuwenden sind erstellt. Die Anforderungen des § 59a Bankwesengesetz (BWG) und des § 245a Unternehmensgesetzbuch (UGB) werden erfüllt.
Der vorliegende Konzernabschluss basiert auf dem Grundsatz der Unternehmensfortführung.
Die Sparkasse Oberösterreich unterliegt Kapitalausschüttungsbeschränkungen aufgrund von EU-weiten Vorschriften für Kapitalanforderungen, die für alle Kreditinstitute mit Sitz in der EU gelten. Die Sparkasse Oberösterreich ist keinen sonstigen wesentlichen Beschränkungen im Zusammenhang mit dem Zugang zu ihren bzw. der Nutzung ihrer Vermögenswerte oder der Begleichung der Verbindlichkeiten, ausgesetzt. Des Weiteren haben auch die Eigentümer:innen von nicht beherrschenden Anteilen der Tochtergesellschaften der Sparkasse Oberösterreich keine Rechte, die den Zugang zu Vermögenswerten bzw. die Nutzung ihrer Vermögenswerte oder die Fähigkeit, ihre Verbindlichkeiten zu begleichen, einschränken.
Alle Beträge werden, sofern nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, in Millionen Euro angegeben. Die nachstehend angeführten Tabellen können Rundungsdifferenzen enthalten. Die im Konzernabschluss verwendeten Abkürzungen werden im „Abkürzungsverzeichnis“ am Ende dieses Berichts erläutert.
Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Aufsichtsrat noch nicht zur Kenntnis genommen und der Einzelabschluss der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft wurde noch nicht vom Aufsichtsrat festgestellt.
b) Währungsumrechnung
Der Konzernabschluss der Sparkasse Oberösterreich wird in Euro aufgestellt.
Vermögenswerte und Schulden, die auf ausländische Währung lauten, und noch nicht abgewickelte Fremdwährungskassageschäfte werden zu Richtkursen der EZB, Devisentermingeschäfte zum Terminkurs des Bilanzstichtages umgerechnet.
c) Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen
Der Konzernabschluss enthält Werte, die auf Basis von Ermessensentscheidungen sowie unter Verwendung von Schätzungen und An- nahmen ermittelt worden sind. Die verwendeten Schätzungen und Annahmen basieren auf historischen Erfahrungen und sonstigen Faktoren, wie Planungen, Erwartungen und Prognosen zukünftiger Ereignisse, die nach heutigem Ermessen vernünftig erscheinen. Aufgrund der mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundenen Unsicherheit könnten jedoch in zukünftigen Perioden Anpassungen des Buchwerts der entsprechenden Vermögenswerte oder Schulden erforderlich werden. Die wesentlichen Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen sind bei den Angaben zu den jeweiligen Vermögenswerten und Schulden dargestellt und betreffen insbesondere:
Steuern vom Einkommen und aktive latente Steuern (Note 13 „Ertragsteuern“)
SPPI-Beurteilung von Finanzinstrumenten (Kapitel „Finanzinstrumente – Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze“)
Beurteilung des Geschäftsmodells von Finanzinstrumenten (Kapitel „Finanzinstrumente Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze“)
Finanzielle Verbindlichkeiten aus dem TLTRO-Programm der EZB (Kapitel „Finanzinstrumente Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze“, Note 18 „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten“)
Fair Value von Finanzinstrumenten (Note 25 Fair Value von Finanzinstrumenten)
Wertminderungen von Finanzinstrumenten (Kapitel „Finanzinstrumente Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze“, Note 36 „Bemessung des erwarteten Kreditverlustes“ und Note 39 „Szenarien für die Berücksichtigung zukunftsbezogener Informationen und Krisenauswirkungen“)
Wertminderung von nichtfinanziellen Vermögenswerten (Kapitel „Langfristige Vermögenswerte und sonstige Aktiva“)
Rückstellungen (Note 50 „Rückstellungen“)
Leistungsorientierte Versorgungspläne (Note 50 „Rückstellungen“)
Anteile an strukturierten Unternehmen (Note 54 „Nicht konsolidierte strukturierte Unternehmen“)
Seite 29
Seite 25
Im Jahr 2022 haben der Krieg in der Ukraine, die Energiekrise, die Inflation und die Zinsentwicklung zusätzliche Unsicherheiten für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse Oberösterreich mit sich gebracht. Im Jahr 2021 resultierten solche zusätzlichen Unsicherheiten aus der Covid-19-Pandemie. Zu den möglichen Effekten gehören erhebliche Auswirkungen auf erwartete Kreditverluste, das Betriebsergebnis und andere nichtfinanzielle Vermögenswerte. Die Sparkasse Oberösterreich verfolgt die Entwicklung genau und erfasst die Auswirkungen im Konzernabschluss, sofern verlässliche Informationen zur Unterstützung ihrer Erfassung verfügbar sind.
Das „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ in Höhe von EUR 23,8 Mio. wurde von der Auflösung der Covid-19-Pandemie-Overlays in Höhe von EUR 19,5 Mio. beeinflusst. Diese Overlays konnten aufgrund der Verringerung dieser Risiken im Laufe des Jahres 2022 vollständig zurückgenommen werden. Wertminderungen, die unmittelbar auf Änderungen der makroökonomischen Rahmenbedingungen sowie auf Overlays im Zusammenhang mit zusätzlichen Risiken aufgrund der aktuellen geopolitischen Situation hauptsächlich dem Ukraine-Krieg und seinen Auswirkungen auf die Wirtschaft stehen, beliefen sich auf EUR 10,6 Mio. Im Jahr 2021 führten Änderungen der makroökonomischen Rahmenbedingungen und Maßnahmen des Managements zur Identifizierung der am stärksten betroffenen Portfolios aufgrund der Covid-19-Pandemie zu einer Auflösung von Wertminderungen in Höhe von EUR 15,3 Mio.
d) Anwendung geänderter und neuer IFRS bzw. IAS
Die angewandten Rechnungslegungsgrundsätze entsprechen jenen Bilanzierungsvorschriften, die im vorangegangenen Geschäftsjahr verwendet wurden, ausgenommen jene Standards und Interpretationen, die für die Geschäftsjahre, die nach dem 1. Jänner 2022 beginnen, gültig sind. In Bezug auf neue Standards und Interpretationen sowie deren Änderungen sind nur jene angeführt, die für die Geschäftstätigkeit der Sparkasse Oberösterreich relevant sind.
Verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen
Folgende Änderungen der Standards sind für das Geschäftsjahr 2022 verpflichtend anzuwenden und wurden von der EU übernommen:
Jährliche Verbesserungen zu IFRSs 2018-2020 Zyklus (Änderungen von IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41)
Aus der Anwendung der oben genannten Änderungen in 2022 ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Sparkasse Oberösterreich.
Noch nicht anzuwendende Standards und Interpretationen
Die nachstehenden Standards und Änderungen wurden vom IASB verabschiedet und veröffentlicht, müssen aber noch nicht angewendet werden.
Die folgenden Änderungen wurden von der EU übernommen:
IFRS 17: Versicherungsverträge
Änderung von IAS 1: Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Änderung von IAS 8: Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen
Änderungen von IAS 12: Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen
IFRS 17: Versicherungsverträge. IFRS 17 wurde im Mai 2017 veröffentlicht und ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2023 beginnen, anzuwenden. IFRS 17 regelt die Grundsätze in Bezug auf den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angaben für Versicherungsverträge innerhalb des Anwendungsbereiches des Standards. Die Zielsetzung von IFRS 17 besteht in der Bereitstellung relevanter Informationen durch die bilanzierenden Unternehmen und soll so zu einer glaubwürdigen Darstellung der Versicherungsverträge führen. Diese Informationen dienen als Grundlage für die Abschlussadressat:innen, um die Auswirkungen von Versicherungsverträgen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Zahlungsströme eines Unternehmens beurteilen zu können. Die Sparkasse Oberösterreich prüft derzeit, ob manche ihrer Verträge in den Anwendungsbereich von IFRS 17 fallen. Aus der Anwendung dieser Änderungen werden keine wesentlichen Änderungen auf den Konzernabschluss der Sparkasse Oberösterreich erwartet.
Änderungen von IAS 1: Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Die Änderungen von IAS 1 wurden im Februar 2021 veröffentlicht und sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2023 beginnen, anzuwenden. Die Änderungen präzisieren die Formulierung, dass ein Unternehmen wesentliche Informationen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben hat. Darüber hinaus wurden Leitlinien ergänzt, wie ein Unternehmen wesentliche Informationen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden identifizieren kann. Die Änderungen enthalten weiters Beispiele, wann Informationen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wahrscheinlich wesentlich sind. Aus der Anwendung dieser Änderungen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Sparkasse Oberösterreich erwartet. Möglicherweise müssen jedoch die Angaben zu den Rechnungslegungsgrundsätzen überarbeitet werden.
Änderungen von IAS 8: Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen. Die Änderungen von IAS 8 wurden im Februar 2021 veröffentlicht und sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2023 beginnen, anzuwenden. Die Änderungen
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stellen klar, wie zwischen Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen zu unterscheiden ist. Aus der Anwendung dieser Änderungen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Sparkasse Oberösterreich erwartet.
Änderungen von IAS 12: Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen. Die Änderungen von IAS 12 wurden im März 2021 veröffentlicht und sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2023 beginnen, anzuwenden. Die Änderungen stellen klar, dass die Erstanwendungsausnahme in IAS 12.15 (b) und IAS 12.24 nicht für Transaktionen gilt, bei denen beim erstmaligen Ansatz abzugsfähig und zu versteuernde temporäre Differenzen in gleich Höhe entstehen. Aus der Anwendung dieser Änderungen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Sparkasse Oberösterreich erwartet.
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Ertragslage
1.Segmentberichterstattung
Die Segmentberichterstattung der Sparkasse Oberösterreich basiert auf dem Managementansatz gemäß IFRS 8, Geschäftssegmente. Diesem Ansatz entsprechend werden die Segmentinformationen auf Basis der internen Managementberichterstattung erstellt, die vom leitenden Entscheidungsträger regelmäßig zur Beurteilung der Ertragskraft der einzelnen Segmente und für die Zuteilung von Ressourcen herangezogen wird. In der Sparkasse Oberösterreich wird die Funktion des leitenden Entscheidungsträgers vom Vorstand ausgeübt.
Geschäftssegmente der Sparkasse Oberösterreich
Retail. In diesem Segment werden alle unselbständig Erwerbstätigen (private Haushalte), selbständig Erwerbstätigen (Freiberufler) sowie in diesem Segment betreute Geschäftskunden abgebildet.
Corporate Banking. Umfasst das zentral bedeutende Firmenkundengeschäft in den Bereichen Gewerbe, Industrie, Handel, Großkunden mit Konzernstruktur, großvolumiger Wohnbau, genossenschaftlicher Wohnbau, Projektunternehmungen sowie Kunden des Wealth Managements.
Treasury. In dieser Kategorie werden die Finanzanlagen sowie der Handelsbestand, die derivativen Finanzinstrumente, das Emissionsgeschäft und Ergebnisse aus Interbankengeschäften abgebildet.
Corporate Center. Dieser Bereich deckt einerseits den Overhead sowie sonstige nicht den anderen Segmenten zuordenbare Aufwands- und Ertragspositionen ab. Weiters zählen Veräußerungserfolge von verkauften Beteiligungen/Immobilien sowie die Ergebnisse aus der Konsolidierung mit der Sparkasse Oberösterreich Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. sowie der WEVA Veranlagungs- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H. und deren Tochtergesellschaft SPK OÖ Immobilien GmbH zu diesem Segment.
Basis für die Ergebnisermittlung ist die Deckungsbeitragsrechnung auf Geschäftsfeldebene. Die Bewertung des Zinsüberschusses wird nach den Prinzipien der Marktzinsmethode (Konditionenbeitrag, Strukturbeitrag) ermittelt, wobei der Strukturbeitrag gesamthaft dem Segment Treasury zugerechnet wird.
Der Verwaltungsaufwand wird auf Basis der Kostenrechnung auf Geschäftsfeldebene dargestellt.
Bewertungsgrundlagen
Die Gewinn- und Verlustrechnung des Segmentberichts basiert auf jenen Kennzahlen, die dem Vorstand der Sparkasse Oberösterreich zur Ressourcenzuteilung und für die Beurteilung der Ertragskraft der Segmente vorgelegt werden.
Sowohl die Managementberichterstattung als auch der Segmentbericht der Sparkasse Oberösterreich basieren auf den IFRS-Vorschriften. Für den Segmentbericht kamen die gleichen Rechnungslegungsstandards, Methoden und Bewertungsvorschriften wie bei der Ermittlung des konsolidierten Konzernergebnisses zur Anwendung.
Der Kapitalverbrauch je Segment wird vom Management der Sparkasse Oberösterreich regelmäßig zur Beurteilung der Ertragskraft der Segmente berücksichtigt. Basis für die Steuerung der einzelnen Segmente der Sparkasse Oberösterreich sind das durchschnittlich zugeordnete Eigenkapital sowie die durchschnittlich risikogewichteten Aktiva. Das durchschnittliche Eigenkapital wird auf die Segmente nach dem Anteil der risikogewichteten Aktiva zugeordnet.
Im Rahmen der regelmäßigen internen Berichterstattung an den Vorstand der Sparkasse Oberösterreich werden die risikogewichteten Aktiva und das zugeordnete Kapital pro Segment ausgewiesen.
Für die Messung und Beurteilung der Ertragskraft der Segmente wird in der Sparkasse Oberösterreich auch die Verzinsung des zugeordneten Kapitals herangezogen. Die Verzinsung auf das zugeordnete Kapital wird pro Segment aus dem Nettoperiodenergebnis vor Minderheiten in Relation zum durchschnittlich zugeordneten Kapital berechnet.
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in EUR Mio.
 
 
Retail
Corporate
Banking
Treasury
Corporate Center
Gesamt
Dez 2022
 
 
 
 
 
 
 
Zinsüberschuss
 
 
77,0
81,4
30,9
0,0
189,2
Provisionsüberschuss
 
 
90,9
24,2
3,6
11,1
129,7
Dividendenerträge
 
 
0,0
0,0
0,2
17,7
17,9
Handels- und Fair Value Ergebnis
 
1,9
2,9
-9,0
-3,2
-7,5
Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
0,0
0,0
0,0
3,4
3,4
Verwaltungsaufwand
 
 
-136,8
-25,6
-6,1
-38,5
-207,0
davon Abschreibung und Amortisation
 
-6,5
-1,1
-0,2
-7,9
-15,7
Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewerteten finanziellen Vermögenswerten
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum
Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten
0,0
0,0
0,1
0,0
0,1
Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten
-1,2
-27,5
0,8
4,1
-23,8
Sonstiger betrieblicher Erfolg
 
0,0
0,0
0,0
-7,7
-7,7
Steuern und Abgaben auf das Bankgeschäft
0,0
0,0
0,0
-3,1
-3,1
Ergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
31,7
55,3
20,4
-13,1
94,4
Steuern vom Einkommen
 
-5,6
-9,8
-3,6
2,3
-16,6
Periodenergebnis
 
 
26,1
45,6
16,8
-10,8
77,8
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Periodenergebnis
0,0
0,0
0,0
-0,6
-0,6
Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Periodenergebnis
26,1
45,6
16,8
-11,3
77,2
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betriebserträge
 
 
169,8
108,4
25,6
29,0
332,8
Betriebsaufwendungen
 
 
-136,8
-25,6
-6,1
-38,5
-207,0
Betriebsergebnis
 
 
32,9
82,8
19,5
-9,5
125,8
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Risikogewichtete Aktiva (Kreditrisiko, Periodenende)
760,1
3.147,0
480,2
366,2
4.753,5
Durchschnittliches, zugeordnetes Kapital
 
170,3
704,9
107,6
82,0
1.064,8
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Wertminderungen
 
 
-1,2
-27,5
0,8
4,1
-23,8
Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte AC/FVOCI und Finanzierungsleasing
-5,0
-29,2
0,8
3,8
-29,7
Zuführung zu Rückstellungen für Verpflichtungen u. gegebene Garantien (netto)
3,8
1,7
0,0
0,4
5,9
Wertminderungen für sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
 
Zinsüberschuss
 
 
76,2
80,2
27,6
-6,4
177,6
Provisionsüberschuss
 
 
89,2
22,1
4,0
9,8
125,1
Dividendenerträge
 
 
0,0
0,0
0,1
3,7
3,8
Handels- und Fair Value Ergebnis
 
1,3
2,0
9,9
-0,8
12,4
Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
0,0
0,0
0,0
4,6
4,6
Verwaltungsaufwand
 
 
-133,5
-23,3
-6,3
-37,7
-200,8
davon Abschreibung und Amortisation
 
-5,8
-0,9
-0,2
-7,8
-14,7
Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewerteten finanziellen Vermögenswerten
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum
Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten
0,0
0,0
-0,3
0,0
-0,3
Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten
-1,5
22,0
1,2
1,1
22,8
Sonstiger betrieblicher Erfolg
 
0,0
0,0
0,0
-7,7
-7,7
Steuern und Abgaben auf das Bankgeschäft
0,0
0,0
0,0
-1,4
-1,4
Ergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
31,7
103,0
36,2
-33,5
137,5
Steuern vom Einkommen
 
-7,5
-24,3
-8,6
7,9
-32,5
Periodenergebnis
 
 
24,2
78,7
27,7
-25,6
105,0
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Periodenergebnis
0,0
0,0
0,0
-0,7
-0,7
Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Periodenergebnis
24,2
78,7
27,7
-26,3
104,3
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betriebserträge
 
 
166,7
104,3
41,6
10,9
323,5
Betriebsaufwendungen
 
 
-133,5
-23,3
-6,3
-37,7
-200,8
Betriebsergebnis
 
 
33,2
81,0
35,3
-26,8
122,7
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Risikogewichtete Aktiva (Kreditrisiko, Periodenende)
762,3
3.034,4
568,1
613,7
4.978,5
Durchschnittliches, zugeordnetes Kapital
 
160,4
638,3
119,5
129,1
1.047,3
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Wertminderungen
 
 
-1,5
22,0
1,2
1,1
22,8
Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte AC/FVOCI und Finanzierungsleasing
-4,0
14,8
1,2
1,3
13,3
Zuführung zu Rückstellungen für Verpflichtungen u. gegebene Garantien (netto)
2,5
7,2
0,0
-0,2
9,5
Wertminderungen für sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Seite 33
Seite 25
2.Zinsüberschuss
Der Zinsüberschuss wird in Zinserträge, sonstige ähnliche Erträge, Zinsaufwendungen und sonstige ähnliche Aufwendungen aufgegliedert. Maßgeblich für die Zuordnung zu diesen Positionen ist, ob die Effektivzinsmethode für die Erfassung von Zinserträgen und -aufwendungen gemäß IFRS 9 verpflichtend anzuwenden ist.
„Zinserträge” betreffen Erlöse aus Zinsen von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten und erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten. Sie werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst, wie im Kapitel „Finanzinstrumente – Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze“ beschrieben.
In der Position „Sonstige ähnliche Erträge“ sind zinsähnliche Erträge enthalten, die aus nicht derivativen finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, zu Handelszwecken gehaltenen Derivaten, Hedge Accounting Derivaten, Forderungen aus Finanzierungsleasing und negativen Zinsen aus finanziellen Verbindlichkeiten resultieren. Zu den Negativzinsen aus finanziellen Verbindlichkeiten zählen auch Gebühren, die auf Einlagen von Geschäftskunden auf Basis eines bestimmten Prozentsatzes der ausstehenden Salden erhoben werden.
Die Position „Zinsaufwendungen“ betrifft Zinsaufwendungen aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten, die unter Verwendung der Effektivzinsmethode berechnet werden. Diese wird im Kapitel „Finanzinstrumente Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze“ beschrieben.
In der Position „Sonstige ähnliche Aufwendungen“ sind zinsähnliche Aufwendungen enthalten, die aus nicht derivativen finanziellen Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, zu Handelszwecken gehaltenen Derivaten, Hedge Accounting Derivaten, negativen Zinsen aus finanziellen Vermögenswerten, Leasingverbindlichkeiten, IFRS 9- und IAS 37-Rückstellungen (Berücksichtigung des Zeitwerts des Geldes durch bloßen Zeitablauf) sowie Nettoverpflichtungen aus Versorgungsplänen nach IAS 19 (Nettozinsaufwand auf Abfertigungs-, Pensions- und Jubiläumsgeldrückstellungen) resultieren.
Zinserträge und sonstige ähnliche Erträge enthalten Zinserträge aus Krediten und Darlehen an Kreditinstituten und Kunden, aus Kassenbeständen und Guthaben, aus Schuldverschreibungen aller Bewertungskategorien finanzieller Vermögenswerte, aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen, sowie aus Forderungen aus Finanzierungsleasing. Zu den Zinsaufwendungen und sonstigen ähnlichen Aufwendungen zählen neben Zinsaufwendungen für Einlagen von Kreditinstituten und Kunden auch Zinsaufwendungen für begebene Schuldverschreibungen und für sonstige finanzielle Verbindlichkeiten aller Bewertungskategorien sowie Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten. Darüber hinaus enthält der Zinsüberschuss Zinsen aus derivativen Finanzinstrumenten.
Zusätzlich werden Modifikationsgewinne und -verluste aus finanziellen Vermögenswerten in Stufe 1 in den Zinserträgen ausgewiesen. Weiters wird der noch nicht amortisierte Betrag der Bearbeitungsgebühren/Transaktionskosten, die im Effektivzinssatz berücksichtigt wurden, bei der Ausbuchung von Vermögenswerten in Stufe 1 und 2 am Ausbuchungstag in den Zinserträgen erfasst.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2021
1-12 2022
Finanzielle Vermögenswerte AC
 
 
 
 
181,8
216,6
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
 
 
 
 
6,4
5,2
Zinserträge
 
 
 
 
 
188,2
221,8
Nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte FVPL
 
 
0,1
0,2
Finanzielle Vermögenswerte HfT
 
 
 
 
16,6
11,0
Derivate - Hedge Accounting, Zinsrisiken
 
 
 
-7,6
-3,2
Sonstige Vermögenswerte
 
 
 
 
0,0
0,0
Negative Zinsen aus finanziellen Verbindlichkeiten
 
 
 
19,3
13,7
Sonstige ähnliche Erträge
 
 
 
 
28,4
21,7
Zinserträge und sonstige ähnliche Erträge
 
 
 
216,6
243,5
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Verbindlichkeiten AC
 
 
 
 
-26,2
-41,2
Zinsaufwendungen
 
 
 
 
 
-26,2
-41,2
Finanzielle Verbindlichkeiten FVPL
 
 
 
 
-17,6
-15,5
Finanzielle Verbindlichkeiten HfT
 
 
 
 
1,8
1,2
Derivate - Hedge Accounting, Zinsrisiken
 
 
 
15,3
11,0
Sonstige Verbindlichkeiten
 
 
 
 
-1,5
-2,3
Negative Zinsen aus finanziellen Vermögenswerten
 
 
 
-10,8
-7,4
Sonstige ähnliche Aufwendungen
 
 
 
 
-12,7
-13,0
Zinsaufwendungen und sonstige ähnliche Aufwendungen
 
 
-39,0
-54,2
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zinsüberschuss
 
 
 
 
 
177,6
189,2
In den verschiedenen Positionen für Zinserträge sind Zinserträge von wertgeminderten finanziellen Vermögenswerten in Höhe von EUR 2,9 Mio. (2021: EUR 3,7 Mio.) erfasst. Im Jahr 2022 enthalten die Zinsaufwendungen für finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten auch Schätzungsanpassungsverluste aus TLTRO III in Höhe von EUR 6,1 Mio. Im Jahr 2021 enthalten die negativen Zinsen aus finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten Schätzungsanpassungsgewinne aus TLTRO 
Seite 34
III in Höhe von EUR 5,1 Mio. Für weitere Details siehe Note 18 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten.
3. Provisionsüberschuss
Die Sparkasse Oberösterreich erhält aus verschiedenen Dienstleistungen, die sie für Kund:innen erbringt, Gebühren- und Provisionen.
Provisionserträge werden auf Basis, der im Vertrag mit der Kund:in spezifizierten Gegenleistung bewertet. Die Sparkasse Oberösterreich erfasst diese Erlöse, wenn sie eine zugesagte Leistung an eine Kund:in überträgt.
Provisionen aus der Erbringung von Dienstleistungen über einen bestimmten Zeitraum werden periodengerecht über den entsprechenden Zeitraum abgegrenzt. Darin enthalten sind Provisionen aus Kreditzusagen, erhaltene Prämien für Finanzgarantien und andere Provisionen aus dem Kreditgeschäft, Provisionserträge aus der Vermögensverwaltung, dem Depotgeschäft und sonstige Verwaltungs- und Beratungsgebühren, sowie Gebühren aus dem Versicherungsvermittlungsgeschäft. Die Leistungen, die über einen bestimmten Zeitraum erbracht werden, beinhalten auch Zahlungsverkehrsdienstleistungen wie beispielsweise periodische Kartengebühren.
Provisionserträge aus transaktionsbezogenen Leistungen für Dritte, wie dem Erwerb und Verkauf von Aktien oder sonstigen Wertpapieren für Kund:innen oder Devisentransaktionen, sowie Vermittlungsprovisionen aus Leistungen wie dem Verkauf von Fonds- oder Versicherungsprodukten werden nach Abschluss der jeweiligen Transaktion erfasst. Transaktionsbasierte Leistungen beinhalten auch Zahlungsverkehrsdienstleistungen wie beispielsweise Behebungsgebühren.
Ein Vertrag mit einer Kund:in, der im Ansatz eines Finanzinstruments resultiert, kann teilweise in den Anwendungsbereich des IFRS 9 und teilweise in den Anwendungsbereich des IFRS 15 fallen. In so einem Fall wendet die Sparkasse Oberösterreich zuerst IFRS 9, zur Separierung und Bewertung jener Vertragsbestandteile im Anwendungsbereich des IFRS 9 an. Erst nachgelagert wird IFRS 15 auf die übrigen Vertragsbestandteile angewendet. Beispielsweise werden in einem Kreditvertrag vereinbarte Verwaltungsgebühren, die nicht integraler Bestandteil der Effektivverzinsung eines Finanzinstruments sind, im Provisionsüberschuss berücksichtigt.
 
 
 
 
 
 
 
1-12 2021
1-12 2022
in EUR Mio.
Erträge
Aufwendungen
Erträge
Aufwendungen
Wertpapiere
 
 
 
20,6
-3,7
19,9
-3,6
Emissionen
 
 
 
0,2
0,0
0,4
0,0
Überweisungsaufträge
 
 
 
20,4
-3,5
19,4
-3,5
Sonstige
 
 
 
0,1
-0,2
0,1
-0,2
Vermögensverwaltung
 
 
 
25,1
-0,1
26,1
-0,1
Depotgeschäft
 
 
 
11,4
-1,0
10,8
-1,1
Treuhandgeschäfte
 
 
 
0,6
0,0
0,6
0,0
Zahlungsverkehrsdienstleistungen
 
 
56,6
-6,7
61,0
-8,1
Kartengeschäft
 
 
 
10,8
-3,4
11,7
-3,9
Sonstige
 
 
 
45,8
-3,3
49,3
-4,2
Vermittlungsprovisionen
 
 
12,5
-2,5
13,5
-2,4
Fondsprodukte
 
 
 
0,0
-2,1
0,0
-2,0
Versicherungsprodukte
 
 
8,3
-0,1
8,1
-0,1
Bausparvermittlungsgeschäft
 
 
2,4
0,0
3,4
0,0
Devisentransaktionen
 
 
 
1,8
-0,2
2,0
-0,3
Sonstige
 
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Kreditgeschäft
 
 
 
10,8
-0,3
11,4
-0,2
Erhaltene, gegebene Garantien
 
 
9,3
0,0
10,3
0,0
Erhaltene, gegebene Kreditzusagen
 
 
0,7
0,0
0,3
0,0
Sonstiges Kreditgeschäft
 
 
0,8
-0,3
0,7
-0,2
Sonstige
 
 
 
2,0
-0,2
2,2
-0,2
Provisionserträge und -aufwendungen
139,7
-14,6
145,4
-15,7
Provisionsüberschuss
 
 
125,1
129,7
Provisionen aus der Vermögensverwaltung sowie aus dem Depot- und Treuhandgeschäft sind Gebühren, die die Sparkasse Oberösterreich für Geschäfte, in denen sie Vermögenswerte für Kund:innen treuhändig hält oder anlegt, erhält. Diese beliefen sich auf EUR 36,2 Mio. (2021: EUR 36,0 Mio.).
Im Provisionsüberschuss sind Erträge in Höhe von EUR 13,1 Mio. (2021: EUR 13,7 Mio.) enthalten, die sich auf finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten beziehen, die nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden. 
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4.Dividendenerträge
Dividendenerträge werden erfasst, sobald ein Rechtsanspruch auf Zahlung besteht. Diese Position umfasst Dividenden aus sämtlichen Aktien und sonstigen Eigenkapitalinstrumenten, d. h. solche, die zu Handelszwecken gehalten werden, sowie solche, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden und entweder zum FVPL oder zum FVOCI bewertet werden.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2021
1-12 2022
Finanzielle Vermögenswerte HfT
 
 
 
 
0,1
0,2
Nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte FVPL
 
 
 
3,4
17,2
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
 
 
 
 
0,3
0,5
Dividendenerträge
 
 
 
 
 
3,8
17,9
5.Handelsergebnis
Das Handelsergebnis umfasst sämtliche Gewinne und Verluste aus Fair Value-Änderungen (Clean Price) und Veräußerungsgewinne und -verluste von im Handelsbestand gehaltenen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, inklusive aller Derivate, die nicht als Sicherungsinstrument designiert sind, sowie Gewinne und Verluste aus deren Ausbuchung. Das Handelsergebnis umfasst weiters Erträge und Aufwendungen aus Ineffektivitäten von Fair Value Hedges sowie Währungsgewinne und -verluste aus sämtlichen monetären Vermögenswerten und Schulden und aus Devisenkassageschäften.
Die Rechnungslegungsgrundsätze für die Erfassung von Währungsgewinnen und -verlusten sind im Kapitel „Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze: b) Währungsumrechnung“ dargestellt. Informationen zum Hedge Accounting sind in der Note 26 „Hedge Accounting“ beschrieben.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2021
1-12 2022
Wertpapier- und Derivativgeschäft
 
 
 
 
-31,4
-99,6
Devisentransaktionen
 
 
 
 
 
7,0
3,0
Ergebnis aus Hedge Accounting
 
 
 
 
0,3
-0,9
Handelsergebnis
 
 
 
 
 
-24,2
-97,5
6.Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten
Diese Position beinhaltet Fair Value-Änderungen (Clean Price) von nicht zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, sowie Gewinne und Verluste aus deren Ausbuchung. Dies betrifft sowohl nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte, die in diese Kategorie gewidmet wurden, als auch solche, die verpflichtend zum FVPL bewertet werden. Darüber hinaus werden Gewinne und Verluste (Clean Price) von finanziellen Verbindlichkeiten, die in die FVPL-Kategorie gewidmet wurden, einschließlich Gewinne und Verluste aus deren Ausbuchung in dieser Position ausgewiesen. Die Fair Value-Änderungen, die auf Änderungen des eigenen Kreditrisikos der Verbindlichkeiten zurückzuführen sind, werden jedoch im sonstigen Ergebnis ausgewiesen.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2021
1-12 2022
Ergebnis aus der Bewertung/dem Verkauf von finanziellen Vermögenswerten - designiert zum FVPL
 
0,0
0,0
Ergebnis aus der Bewertung/dem Rückkauf von finanziellen Verbindlichkeiten - designiert zum FVPL
 
 
33,2
107,9
Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten - designiert zum FVPL
33,2
107,9
Ergebnis aus der Bewertung/dem Verkauf von finanziellen Vermögenswerten - verpflichtend zum FVPL
3,4
-17,9
Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten
36,6
90,0
In der Berichtsperiode wurde infolge des Rückkaufs von eigenen verbrieften Verbindlichkeiten (Emissionen) ein Verlust in Höhe von EUR 0,0 Mio. (vor Steuern) (2021: EUR 0,0 Mio.) von der Rücklage für eigenes Kreditrisiko in die Gewinnrücklagen übertragen.
Seite 36
7.Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden linear über die Laufzeit der Mietverträge erfasst. Betriebliche Aufwendungen im Zusammenhang mit als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind im Posten „Sonstiger betrieblicher Erfolg“ erfasst. Für Details verweisen wir auf Note 12 „Sonstiger betrieblicher Erfolg“.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2021
1-12 2022
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
 
 
 
4,6
3,4
Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
 
 
4,6
3,4
8.Verwaltungsaufwand
Personalaufwand
In den Personalaufwendungen werden Löhne und Gehälter, Aufwendungen aus variablen Vergütungsbestandteilen, gesetzliche und freiwillige Sozialaufwendungen sowie personalabhängige Steuern und Abgaben erfasst. Dienstzeitaufwendungen aus Abfertigungs-, Pensions- und Jubiläumsgeldverpflichtungen und Neubewertungen von Jubiläumsgeldverpflichtungen sind ebenfalls in dieser Position dargestellt.
Für weitere Informationen zur Vergütung von Vorstandsmitgliedern verweisen wir auf Note 55 „Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen sowie wesentlichen Aktionär:innen“.
Sachaufwand
Im Sachaufwand sind insbesondere IT-Aufwand, Raumaufwand sowie Aufwendungen für den Bürobetrieb, Aufwand für Werbung und Marketing und Rechts- und Beratungsaufwendungen enthalten. Weiters beinhaltet diese Position Aufwendungen für Einzahlungen in die Einlagensicherung.
Abschreibung und Amortisation
Diese Position beinhaltet Abschreibungen auf Sachanlagen, auf als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und auf immaterielle Vermögenswerte sowie Abschreibungen der im Rahmen von IFRS 16 bilanzierten Nutzungsrechte.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2021
1-12 2022
Personalaufwand
 
 
 
 
 
-109,5
-112,0
Laufende Bezüge
 
 
 
 
 
-81,1
-86,8
Sozialversicherung
 
 
 
 
 
-23,7
-24,0
Langfristige Personalrückstellungen
 
 
 
 
-1,1
1,5
Sonstiger Personalaufwand
 
 
 
 
-3,6
-2,8
Sachaufwand
 
 
 
 
 
-76,7
-79,3
Beiträge zur Einlagensicherung
 
 
 
 
-8,7
-7,8
IT-Aufwand
 
 
 
 
 
-27,6
-30,5
Raumaufwand
 
 
 
 
 
-9,1
-9,3
Aufwand Bürobetrieb
 
 
 
 
 
-7,2
-7,0
Werbung/Marketing/Veranstaltungen
 
 
 
 
-7,9
-9,4
Rechts- und Beratungskosten
 
 
 
 
-5,6
-4,8
Sonstiger Sachaufwand
 
 
 
 
-10,5
-10,5
Abschreibung und Amortisation
 
 
 
 
-14,7
-15,7
Software und andere immaterielle Vermögenswerte
 
 
 
-3,4
-3,2
Selbst genutzte Immobilien
 
 
 
 
-5,0
-7,2
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
 
 
 
-1,7
-0,1
Betriebs- und Geschäftsausstattung und sonstige Sachanlagen
 
 
-4,6
-5,1
Verwaltungsaufwand
 
 
 
 
-200,9
-207,0
Im Personalaufwand sind Aufwendungen aus beitragsorientierten Versorgungsplänen in Höhe von EUR 2,8 Mio. (2021: EUR 2,8 Mio.) berücksichtigt (davon Pensionskassen EUR 2,0 Mio. (2021: EUR 2,1 Mio.); davon Mitarbeitervorsorgekassen EUR 0,8 Mio. (2021: EUR 0,7 Mio.)). Hiervon entfallen auf Mitglieder des Vorstands EUR 0,1 Mio. (2021: EUR 0,2 Mio.).
Die durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter:innen (gewichtet nach Beschäftigungsgrad) betrug 1.415 (2021: 1.375).
Seite 37
Seite 25
9.Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten
Diese Position beinhaltet Gewinne und Verluste aus Verkäufen und sonstigen Ausbuchungsereignissen von finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert wurden. Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten in Stufe 3 werden jedoch in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ ausgewiesen.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2021
1-12 2022
Gewinne aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten AC
 
 
0,0
0,0
Verluste aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten AC
 
 
0,0
0,0
Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen
Vermögenswerten
0,0
0,0
10.Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten
Diese Position beinhaltet Gewinne und Verluste aus Verkäufen und sonstigen Ausbuchungsereignissen von finanziellen Vermögenswerten zum FVOCI, finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten und sonstigen Finanzinstrumenten, die nicht zum FVPL bilanziert werden, wie beispielsweise Forderungen aus Finanzierungsleasing oder Finanzgarantien. Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten in Stufe 3 werden jedoch in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ ausgewiesen.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2021
1-12 2022
Verkauf von finanziellen Vermögenswerten FVOCI
 
 
 
0,0
0,0
Ausbuchung von finanziellen Verbindlichkeiten AC
 
 
 
-0,3
0,1
Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten
-0,3
0,1
11.Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten
Diese Position beinhaltet Wertminderungen und Auflösungen von Wertminderungen aller Arten von Finanzinstrumenten, auf die das IFRS 9-Wertminderungsmodell erwarteter Kreditverluste anwendbar ist. Darüber hinaus werden Eingänge aus abgeschriebenen Forderungen, Modifikationsgewinne und -verluste für finanzielle Vermögenswerte in Stufe 2 und Stufe 3 und POCI-Vermögenswerte sowie Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten in Stufe 3 und POCI-Vermögenswerten in dieser Position dargestellt.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2021
1-12 2022
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
 
 
 
 
1,2
0,8
Finanzielle Vermögenswerte AC
 
 
 
 
12,1
-30,5
Zuführung zu Kreditvorsorgen (netto)
 
 
 
 
8,9
-33,8
Direktabschreibung
 
 
 
 
 
-1,4
-0,5
Eingänge abgeschriebener finanzieller Vermögenswerte
 
 
 
5,1
3,4
Gewinne/Verluste aus vertraglichen Modifikationen
 
 
 
-0,5
0,5
Rückstellungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien (netto)
 
 
9,5
5,9
Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten
 
 
22,8
-23,8
Seite 38
In der nachfolgenden Tabelle wird die Veränderung der in der Bilanz erfassten Wertberichtigungen für Kreditrisiken dem Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten gegenübergestellt:
 
 
 
 
 
 
 
Änderungen Wertberichtigungen für Kreditrisiken
in EUR Mio.
Ergebnis aus
Wertminderungen von
Finanzinstrumenten
Sonstige
erfolgswirksame Änderungen
Erfolgsneutrale Änderungen
Gesamt
Wertberichtigungen für Kreditrisiken Jän 22
 
 
 
 
-160,1
Zuführung zu Wertberichtigungen für Kreditrisiken (netto)
-31,4
 
 
-31,4
Erhöhung durch Zeitablauf (Aufzinsung)
 
-3,2
 
-3,2
Ausbuchung aufgrund von Verkäufen
 
 
0,0
0,0
Abschreibungen
 
 
 
 
 
27,3
27,3
Änderung Konsolidierungskreis
 
 
 
 
0,0
0,0
Währungsdifferenzen
 
 
0,0
 
0,0
Sonstige
 
 
 
 
-0,1
 
-0,1
Wertberichtigungen für Kreditrisiken Dez 22
 
 
 
 
-167,5
Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten als
POCI klassifiziert
0,4
 
 
 
Direktabschreibungen
 
 
-0,5
 
 
 
Eingänge abgeschriebener finanzieller Vermögenswerte
3,4
 
 
 
Gewinne/Verluste aus vertraglichen Modifikationen
0,5
 
 
 
Sonstige
 
 
 
3,8
 
 
 
Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten
-23,8
 
 
 
12.Sonstiger betrieblicher Erfolg
Im sonstigen betrieblichen Erfolg sind grundsätzlich all jene Erträge und Aufwendungen der Sparkasse Oberösterreich ausgewiesen, die nicht unmittelbar der laufenden Geschäftstätigkeit zuzurechnen sind.
Der sonstige betriebliche Erfolg beinhaltet Erträge aus der Auflösung von und Aufwendungen aus der Zuführung zu Rückstellungen im Anwendungsbereich von IAS 37. Weiters werden Wertminderungen und Aufholungen von Wertminderungen sowie Ergebnisse aus dem Verkauf von Sachanlagen, als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien und immateriellen Vermögenswerten im sonstigen betrieblichen Erfolg dargestellt. Dieser Position beinhaltet auch etwaige Wertminderungen von Firmenwerten.
Darüber hinaus beinhaltet der sonstige betriebliche Erfolg Beitragszahlungen an Abwicklungsfonds sowie sonstige Steuern.
Steuern und Abgaben auf das Bankgeschäft werden ebenfalls als Teil des sonstigen betrieblichen Erfolges berücksichtigt. Eine Verbindlichkeit oder eine Rückstellung für Steuern und Abgaben wird bilanziert, wenn eine Tätigkeit durchgeführt wird, die aufgrund der gesetzlichen Vorschriften die Verpflichtung zur Leistung der Abgabe auslöst.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2021
1-12 2022
Sonstige betriebliche Aufwendungen
 
 
 
-7,7
-8,2
Zuführung - Sonstige Rückstellungen
 
 
 
 
-2,5
0,3
Steuern und Abgaben auf das Bankgeschäft
 
 
 
-1,4
-3,1
Bankenabgabe
 
 
 
 
 
-1,4
-3,1
Sonstige Steuern
 
 
 
 
 
0,0
-0,1
Beitragszahlungen an nationale Abwicklungsfonds
 
 
 
-3,8
-5,3
Sonstige betriebliche Erträge
 
 
 
 
0,0
0,5
Auflösung - Sonstige Rückstellungen
 
 
 
 
0,0
0,0
Ergebnis aus Immobilien/Mobilien/sonstigen immateriellen Vermögenswerten
 
0,1
0,3
Ergebnis aus sonstigen betrieblichen Aufwendungen/Erträgen
 
 
-0,1
0,2
Sonstiger betrieblicher Erfolg
 
 
 
 
-7,7
-7,7
Die betrieblichen Aufwendungen (inklusive Reparaturen und Instandhaltungskosten) für „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“, mit denen Mieteinnahmen erzielt wurden, beliefen sich auf EUR 0,8 Mio. (2021: EUR 4,2 Mio.).
Seite 39
Seite 25
13.Ertragsteuern
Laufende und latente Steuern werden grundsätzlich als Erträge oder Aufwendungen erfolgswirksam in der jeweiligen Periode erfasst. Jedoch werden Steuern, die sich auf Posten beziehen, die über das „Sonstige Ergebnis“ oder direkt im Eigenkapital erfasst werden, korrespondierend ebenfalls im „Sonstigen Ergebnis“ oder direkt im Eigenkapital und nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Laufende Steuern
Laufende Steueransprüche und -schulden für das Berichtsjahr und frühere Perioden werden mit jenem Betrag angesetzt, in dessen Höhe eine Erstattung der oder eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Die zur Berechnung der Beträge herangezogenen Steuersätze und Steuergesetze sind jene, die zum Bilanzstichtag Gültigkeit haben.
Latente Steuern
Latente Steuern werden für temporäre Unterschiede angesetzt, die zum Bilanzstichtag zwischen den steuerlichen Wertansätzen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten einerseits und deren Buchwerten andererseits bestehen. Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Unterschiede erfasst. Latente Steueransprüche werden für alle steuerlich abzugsfähigen temporären Unterschiede und noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass in Zukunft ein zu versteuerndes Einkommen zur Verrechnung zur Verfügung stehen wird. Für temporäre Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Firmenwerts oder aus einem Vermögenswert oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist, resultieren, werden keine latenten Steuern angesetzt.
Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Maß reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise genutzt werden kann. Nicht bilanzierte latente Steueransprüche werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein zukünftiges zu versteuerndes Einkommen eine Nutzung der latenten Steueransprüche ermöglicht.
Latente Steueransprüche und -schulden werden unter Anwendung jener Steuersätze (und Steuergesetze) bewertet, die zum Bilanzstichtag bereits in Kraft sind oder durch den Nationalrat beschlossen wurden und von denen erwartet wird, dass sie im Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen in Kraft sein werden.
Latente Steueransprüche und -schulden werden gegeneinander aufgerechnet, falls ein einklagbares Recht zur Aufrechnung besteht und die latenten Steuern von der gleichen Steuerbehörde eingehoben werden.
Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen
Die Ermittlung von Steuerbemessungsgrundlagen unterliegt naturgemäß einer allgemeinen Unsicherheit, da die Steuergesetzgebung in einigen Punkten Beurteilungen erfordert. Aktive latente Steuern werden für steuerliche Verlustvorträge und steuerlich abzugsfähige temporäre Unterschiede insoweit angesetzt, als wahrscheinlich ist, dass in Zukunft ein ausreichendes zu versteuerndes Einkommen zur Verrechnung mit den Verlusten zur Verfügung stehen wird. Dazu wird ein Planungszeitraum von fünf Jahren zugrunde gelegt. Ermessensentscheidungen sind erforderlich, um auf Basis des wahrscheinlichen Zeitpunkts und der Höhe des zukünftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien festzustellen, in welcher Höhe aktive latente Steuern anzusetzen sind.
Die Steuern vom Einkommen beinhalten die in den einzelnen Konzernunternehmen auf Grundlage der steuerlichen Ergebnisse errechneten laufenden Ertragsteuern, Ertragsteuerkorrekturen für Vorjahre sowie die Veränderung der latenten Steuerabgrenzungen.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2021
1-12 2022
Laufender Steueraufwand
 
 
 
 
-31,9
-11,9
laufende Periode
 
 
 
 
 
-31,9
-14,0
Vorperiode
 
 
 
 
 
0,0
2,1
Latenter Steueraufwand
 
 
 
 
 
-0,6
-4,7
laufende Periode
 
 
 
 
 
-1,8
-3,7
Vorperiode
 
 
 
 
 
1,2
-1,0
Gesamt
 
 
 
 
 
-32,5
-16,6
Seite 40
Die nachstehende Überleitungsrechnung stellt den Zusammenhang zwischen den rechnerischen und ausgewiesenen Steuern vom Einkommen dar:
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2021
1-12 2022
Ergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
 
 
137,5
94,4
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Rechnerischer Ertragsteueraufwand im Geschäftsjahr zum österreichischen Ertragsteuersatz (25%)
 
-34,4
-23,6
Steuerminderungen aufgrund steuerbefreiter Beteiligungserträge und sonstiger steuerbefreiter Erträge
1,6
5,6
Steuermehrungen aufgrund von nicht abzugsfähigen Aufwendungen
 
 
-0,9
-4,1
Aperiodischer Steueraufwand(-)/-ertrag(+)
 
 
 
1,2
1,1
Sonstige Effekte
 
 
 
 
 
0
4,3
Gesamt
 
 
 
 
 
-32,5
-16,6
Aus der kommenden Steuersatzsenkung, die im Jänner 2022 beschlossen wurde, resultiert ein negativer Effekt von EUR 0,4 Mio. (2021: EUR 0,0 Mio.). Die Senkung der österreichischen Körperschaftsteuer erfolgt von 25% in 2022 auf zunächst 24% im Veranlagungsjahr 2023 und weiter auf 23% ab dem Veranlagungsjahr 2024. Folglich wurden alle latenten Steuererträge und -aufwendungen, die temporäre Differenzen aus dem Jahr 2022 betreffen sowie aktive und passive Steuerlatenzen per Jahresende 2021 - sofern sie 2023 und den darauffolgenden Jahren aufgelöst werden können - mit den neuen Steuersätzen bewertet. Der Hauptgrund für den negativen steuerlichen Effekt trotz sinkender Steuersätze liegt darin, dass die zum Jahresende 2021 bestehenden aktiven Steuerlatenzen der österreichischen Tochtergesellschaften nun mit dem niedrigeren neuen Steuersatz von zumeist 23% bewertet wurden.
In der nachstehenden Tabelle sind die Ertragsteuern, die auf einzelne Bestandteile des sonstigen Ergebnisses entfallen, dargestellt:
 
 
 
 
 
1-12 2021
1-12 2022
in EUR Mio.
 
Ergebnis vor Steuern
Ertragsteuern
Ergebnis nach Steuern
Ergebnis vor Steuern
Ertragsteuern
Ergebnis nach Steuern
Fair Value-Rücklage von Eigenkapitalinstrumenten
90,8
-22,7
68,1
-77,8
18,2
-59,6
Fair Value-Rücklage von Schuldinstrumenten
-9,5
2,4
-7,1
-26,0
6,1
-19,9
Rücklage für eigenes Kreditrisiko
-3,5
0,9
-2,6
2,2
-0,5
1,7
Neubewertung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen
4,2
-1,1
3,2
10,2
-4,1
6,1
Sonstiges Ergebnis
 
82,0
-20,5
61,5
-91,4
19,7
-71,6
Seite 41
Seite 25
Wesentliche Komponenten der latenten Steuerforderungen und Steuerverpflichtungen
 
 
 
 
Steuerforderungen
Steuerverpflichtungen
Nettoabweichung 2022
in EUR Mio.
Dez 2022
Jän 2022
Dez 2022
Jän 2022
Gesamt
Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstiges Ergebnis
Temporäre Differenzen betreffen die folgenden Posten:
 
 
 
 
 
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten HfT und nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte FVPL
5,6
0,0
-4,2
-21,3
22,7
22,7
0,0
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
3,6
0,0
-12,6
-25,4
16,4
13,9
2,5
Finanzielle Vermögenswerte AC und Finanzierungsleasing
4,9
0,0
0,0
-0,4
5,3
5,3
0,0
Derivate - Hedge Accounting
5,7
3,5
0,0
-8,6
10,9
10,9
0,0
Sachanlagen (abweichende Nutzungsdauer nach Steuerrecht)
0,4
1,1
-6,1
-6,6
-0,2
-0,2
0,0
Beteiligungen und verbundene Unternehmen
(Abwertungen - steuerliche Beteiligungssiebentel)
4,6
0,0
0,0
0,0
4,6
4,6
0,0
Finanzielle Verbindlichkeiten AC
(Einlagen und verbriefte Verbindlichkeiten)
 
8,3
-23,8
0,0
-32,1
-32,1
0,0
Finanzielle Verbindlichkeiten, designiert zum FVPL
6,8
19,0
0,0
0,0
-12,2
-12,4
0,3
Langfristige Personalrückstellungen
(steuerliche Rückstellungsbewertung abweichend)
11,2
15,8
0,0
0,0
-4,6
-22,7
18,1
Sonstige Rückstellungen
(steuerliche Rückstellungsbewertung abweichend)
0,0
5,3
0,0
0,0
-5,3
-5,3
0,0
Kundenstock, Marken und
sonstige immaterielle Vermögenswerte
0,0
0,0
-1,4
-1,9
0,5
0,5
0,0
Sonstiges
8,9
8,8
-0,7
-9,6
9,1
9,1
0,0
Auswirkung der Saldierung von aktiven latenten Steuern
-48,8
-62,0
48,8
62,0
0,0
0,0
0,0
Summe latente Steuern
3,1
0,0
0,0
-11,8
15,0
-5,9
20,9
Summe laufende Steuern
1,3
5,9
-0,1
-18,9
14,2
14,2
0,0
Summe Steuern
4,5
5,9
-0,1
-30,8
29,2
8,3
20,9
 
 
 
 
Steuerforderungen
Steuerverpflichtungen
Nettoabweichung 2021
in EUR Mio.
Dez 2021
Jän 2021
Dez 2021
Jän 2021
Gesamt
Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstiges Ergebnis
Temporäre Differenzen betreffen die folgenden Posten:
 
 
 
 
 
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten HfT und nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte FVPL
0,0
0,0
-21,3
-33,3
12,0
12,4
-0,4
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
0,0
0,0
-25,4
-11,3
-14,1
5,9
-20,0
Finanzielle Vermögenswerte AC und Finanzierungsleasing
0,0
0,0
-0,4
-2,3
1,9
1,9
0,0
Derivate - Hedge Accounting
3,5
4,3
-8,6
-15,8
6,4
6,4
0,0
Sachanlagen (abweichende Nutzungsdauer nach Steuerrecht)
1,1
3,1
-6,6
-6,1
-2,4
-2,4
0,0
Beteiligungen und verbundene Unternehmen
(Abwertungen - steuerliche Beteiligungssiebentel)
0,0
5,4
0,0
0,0
-5,3
-5,3
0,0
Finanzielle Verbindlichkeiten AC
(Einlagen und verbriefte Verbindlichkeiten)
8,3
20,8
0,0
0,0
-12,5
-12,5
0,0
Finanzielle Verbindlichkeiten, designiert zum FVPL
19,0
25,3
0,0
0,0
-6,3
-7,2
0,9
Langfristige Personalrückstellungen
(steuerliche Rückstellungsbewertung abweichend)
15,8
17,7
0,0
0,0
-1,9
-0,9
-1,0
Sonstige Rückstellungen
(steuerliche Rückstellungsbewertung abweichend)
5,3
6,9
0,0
0,0
-1,5
-1,5
0,0
Kundenstock, Marken und
sonstige immaterielle Vermögenswerte
0,0
0,0
-1,9
-2,0
0,2
0,1
0,0
Sonstiges
8,8
8,5
-9,6
-11,8
2,5
2,5
0,0
Auswirkung der Saldierung von aktiven latenten Steuern
-62,0
-82,7
62,0
82,7
0,0
0,0
0,0
Summe latente Steuern
0,0
9,2
-11,8
0,0
-21,0
-0,5
-20,5
Summe laufende Steuern
5,9
13,1
-18,9
-1,1
-25,0
-25,0
0,0
Summe Steuern
5,9
22,3
-30,8
-1,1
-46,0
-25,5
-20,5
Die latenten Steuerforderungen und -verpflichtungen sind jeweils vor Saldierung in den Einzelgesellschaften dargestellt. Die in der Tabelle angeführten Beträge stellen die Bruttobuchwerte des jeweiligen Postens vor Werthaltigkeitsprüfung dar.
Die Gesamtveränderung der latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten beträgt im Jahresvergleich EUR 15,0 Mio. (2021: EUR -21,0 Mio.), wovon EUR 20,9 Mio. (2021: EUR -20,5 Mio.) auf Steuerlatenzen im „Sonstigen Ergebnis“ (OCI) entfallen.
Es wird erwartet, dass die in der Bilanz aktivierten latenten Steuerforderungen in Höhe von EUR 3,1 Mio. (2021: EUR -11,8 Mio.) in naher Zukunft realisiert werden können. Der Ansatz latenter Steueransprüche ist auf die Einschätzung des Managements zurückzuführen, gemäß derer es wahrscheinlich ist, dass die jeweiligen Gesellschaften zu versteuernde Ergebnisse erzielen werden, mit denen noch nicht genutzte steuerliche Verluste, Steuergutschriften und abzugsfähige Differenzen verrechnet werden können. Diese Einschätzungen resultieren aus von den Konzerngesellschaften durchgeführten Werthaltigkeitstests. Diese Werthaltigkeitstests beinhalten Vergleiche der latenten Steuerforderungen inklusive der steuerlichen Verlustvorträge nach Verrechnung mit den latenten Steuerverpflichtungen auf Ebene der jeweiligen Einzelgesellschaft mit steuerlichen Planungsrechnungen. Der Planungszeitraum beträgt bis zu 5 Jahre, abhängig von den Steuergesetzen und den Umständen des Einzelfalls. Fallen diese Werthaltigkeitstests negativ aus, werden die Aktivposten insoweit nicht angesetzt, bzw. bereits bestehende wertberichtigt.
In Übereinstimmung mit IAS12.39 wurden latente Steuerverpflichtungen für temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen in Höhe von EUR -1,4 Mio. (2021: EUR 0,0 Mio.) nicht angesetzt, da nicht erwartet wird, dass sich diese in absehbarer Zeit umkehren.
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14.Gewinnverwendung
Der Hauptversammlung der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft wird vorgeschlagen, den Aktionär:innen eine Dividende von EUR 31,30 je Aktie, das sind EUR 22.803.834,10 und den Inhaber:innen des verbleibenden Partizipationskapitals eine Dividende von EUR 31,30 je Anteil, das sind EUR 3.693,40, auszuzahlen. Der ausschüttungsfähige Bilanzgewinn ergibt sich aus dem nach österreichischen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellten Jahresabschluss der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft und beträgt EUR 22.808 Tsd. (2021: EUR 48.903 Tsd.).
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Finanzinstrumente – Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze
Bewertungsmethoden für Finanzinstrumente
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Gemäß IFRS 9 sind alle finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, zu denen auch derivative Finanzinstrumente zählen, in der Bilanz anzusetzen und in Abhängigkeit der ihnen zugewiesenen Kategorie zu bewerten.
Für die Bewertung von Finanzinstrumenten stehen grundsätzlich die zwei folgenden Bewertungsmethoden zur Verfügung: zu fortgeführten Anschaffungskosten und Fair Value.
i. Fortgeführte Anschaffungskosten und Effektivzinssatz
Fortgeführte Anschaffungskosten sind der Betrag, mit dem der finanzielle Vermögenswert oder die finanzielle Verbindlichkeit beim erstmaligen Ansatz bewertet wird, abzüglich der Tilgungen, zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisation einer etwaigen Differenz zwischen dem ursprünglichen Betrag und dem bei Fälligkeit rückzahlbaren Betrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode sowie bei finanziellen Vermögenswerten nach Berücksichtigung einer etwaigen Wertberichtigung.
Der Effektivzinssatz (effective interest rate EIR) ist der Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Ein-/Auszahlungen über die erwartete Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts oder der finanziellen Verbindlichkeit exakt auf den Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswerts (d. h. die fortgeführten Anschaffungskosten vor Berücksichtigung von Wertberichtigungen) oder auf die fortgeführten Anschaffungskosten einer finanziellen Verbindlichkeit abgezinst werden. Die geschätzten Cashflows berücksichtigen dabei alle vertraglichen Bedingungen des Finanzinstruments, erwartete Kreditverluste bleiben aber unberücksichtigt. Die Berechnung umfasst weiters Transaktionskosten und Bearbeitungsgebühren, wenn diese integraler Bestandteil des EIR sind, sowie alle anderen Agios und Disagios auf den Nennbetrag.
Für finanzielle Vermögenswerte mit bereits bei Erwerb oder Ausreichung beeinträchtigter Bonität (purchased or originated credit-impaired financial asset POCI, siehe Abschnitt Wertminderung von Finanzinstrumenten) wird der bonitätsangepasste Effektivzinssatz verwendet. Der bonitätsangepasste EIR ist jener Zinssatz, der die geschätzten künftigen Cashflows, unter Berücksichtigung der erwarteten Kreditverluste, exakt auf die fortgeführten Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswerts abzinst.
Der EIR wird für die Erfassung von Zinserträgen und Zinsaufwendungen verwendet. Zinserträge werden wie folgt berechnet:
EIR angewendet auf den Bruttobuchwert von finanziellen Vermögenswerten ohne beeinträchtigter Bonität (Stufe 1 und Stufe 2, siehe Abschnitt Wertminderung von Finanzinstrumenten unter IFRS 9);
EIR angewendet auf die fortgeführten Anschaffungskosten von finanziellen Vermögenswerten mit beeinträchtigter Bonität (Stufe 3, siehe Abschnitt Wertminderung von Finanzinstrumenten unter IFRS 9);
bonitätsangepasster EIR angewendet auf die fortgeführten Anschaffungskosten für POCI-Vermögenswerte.
Der Zinsaufwand wird berechnet, indem der EIR auf die fortgeführten Anschaffungskosten der finanziellen Verbindlichkeiten angewendet wird.
ii. Fair Value
Der Fair Value ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmer:innen am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswertes eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Diese Definition gilt auch für nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Details zu Methoden, die für die Fair Value-Bewertung angewendet werden, sowie zur Fair Value-Hierarchie sind in der Note 25 „Fair Value von Finanzinstrumenten“ dargestellt.
Erstmaliger Ansatz und Bewertung
i. Erstmaliger Ansatz
Finanzinstrumente werden erstmalig in der Bilanz erfasst, wenn der Sparkasse Oberösterreich vertragliche Ansprüche und/oder Verpflichtungen aus dem Finanzinstrument entstehen. Marktübliche Käufe oder Verkäufe eines finanziellen Vermögenswerts werden zum Erfüllungstag erfasst. Als Erfüllungstag gilt der Tag, an dem ein finanzieller Vermögenswert übertragen wird.
ii. Erstmalige Bewertung
Finanzinstrumente werden beim erstmaligen Ansatz mit dem Fair Value inklusive Transaktionskosten bewertet (ausgenommen hiervon sind erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente, bei denen die Transaktionskosten direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden). In den meisten Fällen entspricht der Fair Value beim erstmaligen Ansatz dem Transaktionspreis, d. h. dem Preis, der bei Ausreichung oder Erwerb eines finanziellen Vermögenswertes übertragen wurde, bzw. dem Preis, der für die Emission oder das Eingehen einer finanziellen Verbindlichkeit eingenommen wurde.
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Klassifizierung und Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte
Die Klassifizierung und Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte hängt im IFRS 9 von den zwei folgenden Kriterien ab:
(i)dem Geschäftsmodell zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte die Beurteilung konzentriert sich darauf, ob der finanzielle Vermögenswert im Rahmen eines Portfolios gehalten wird, dessen Zielsetzung nur in der Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows (Geschäftsmodell „Halten“), oder sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows als auch dem Verkauf der Vermögenswerte (Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“) besteht oder ob dieser in einem anderen Geschäftsmodell gehalten wird.
(ii)den Eigenschaften der vertraglichen Cashflows des finanziellen Vermögenswertes die Beurteilung konzentriert sich darauf, ob die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswertes zu festgelegten Zeitpunkten zu Cashflows führen, bei denen es sich ausschließlich um Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag (solely payments of principal and interest SPPI) handelt. Weitere Details sind in diesem Kapitel unter „Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen dargestellt“.
Die Anwendung dieser Kriterien führt zur Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte in drei Bewertungskategorien, die in der jeweiligen Note beschrieben werden.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte
Klassifizierung und Folgebewertung von finanziellen Verbindlichkeiten
Mit Ausnahme der erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten werden finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Für weitere Details zu finanziellen Verbindlichkeiten verweisen wir auf Note 18 „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten“ und auf Note 24 „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten“.
Wertminderungen von Finanzinstrumenten
Die Sparkasse Oberösterreich erfasst Wertminderungen ihrer finanziellen Vermögenswerte aus Schuldinstrumenten, die nicht zum FVPL bewertet werden, ihrer Leasingforderungen und ihrer außerbilanziellen Kreditrisiken aus Finanzgarantien und bestimmten Kreditzusagen. Die Wertminderung basiert auf erwarteten Kreditverlusten (expected credit loss – ECL), die Folgendes widerspiegeln:
einen unverzerrten und wahrscheinlichkeitsgewichteten Betrag, der durch eine Reihe möglicher Szenarien bestimmt wird
den Zeitwert des Geldes
plausible und nachvollziehbare Informationen über vergangene Ereignisse und aktuelle Bedingungen sowie Prognosen zu zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklungen, die zum Bilanzstichtag ohne unangemessene Kosten oder Mühen zur Verfügung stehen.
Der erwartete Kreditverlust wird als Wertminderung erfasst. Für die Bemessung der Höhe der erwarteten Kreditverluste und der Erfassung von Zinserträgen unterscheidet die Sparkasse Oberösterreich drei Wertminderungsstufen:
Stufe 1 bezieht sich auf Finanzinstrumente, für die keine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos seit dem erstmaligen Ansatz identifiziert wurde oder die dem IFRS 9 Wahlrecht für Finanzinstrumente mit geringem Kreditrisiko unterliegen. Die Wertminderung wird in Höhe des Anteils der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverluste, die aus möglichen Ausfallereignissen während der nächsten 12 Monate resultieren, bemessen. Zinserträge werden unter Anwendung des EIR auf den Bruttobuchwert des finanziellen Vermögenswertes erfasst.
Finanzinstrumente in Stufe 2 weisen eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos seit dem erstmaligen Ansatz auf (und das Wahlrecht für Finanzinstrumente mit geringem Kreditrisiko wird nicht angewendet). Stufe 2 umfasst auch Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente, für die die Vorschriften des IFRS 9 die obligatorische Anwendung des „vereinfachten Verfahrens“ vorsehen. Die Wertminderung wird in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste berechnet. Zinserträge werden unter Anwendung des EIR auf den Bruttobuchwert des finanziellen Vermögenswertes erfasst (wie in Stufe 1). Bei Inanspruchnahmen von zugesagten Kreditlinien durch nicht ausgefallene Kund:innen wird das gesamte (bilanzielle und außerbilanzielle) Kreditrisikovolumen, abhängig von der Entwicklung des Kreditrisikos zwischen Zusage und erstmaliger Inanspruchnahme, als Stufe 1 oder Stufe 2 klassifiziert.
Finanzinstrumente in Stufe 3 weisen eine beeinträchtigte Bonität auf. Die Sparkasse Oberösterreich hat hierbei den Ansatz gewählt, den IFRS 9-Begriff der „beeinträchtigten Bonität“ an die aufsichtsrechtliche Ausfalldefinition gemäß den Vorgaben der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde in EBA/GL/2016/07 und der Delegierten Verordnung (EU) 2018/171 der Kommission anzugleichen. Bei Anwendung der Ausfalldefinition besteht in der Erste Group generell eine Gesamtkundensicht, die zu einer Zuordnung in die Stufe 3 bei allen Geschäften mit einer Kund:in führt, auch wenn der Ausfall nur bei einem von mehreren Geschäften mit der Kund:in erfolgt (pulling-effect). Auf der anderen Seite bewirkt eine Hochstufung vom Ausfallstatus ein Wegfallen der beeinträchtigten Bonität bei sämtlichen Risikopositionen mit der Kund:in. Die Wertminderung der Finanzinstrumente in Stufe 3 wird in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste berechnet. Zinserträge werden unter Anwendung des Effektivzinssatzes auf die fortgeführten Anschaffungskosten des
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finanziellen Vermögenswertes (d. h. den Nettobuchwert) erfasst. Aus bilanzieller Sicht werden Zinsabgrenzungen auf Basis des Bruttobuchwertes des finanziellen Vermögenswertes erfasst. Die Differenz zwischen den abgegrenzten Zinsen und den erfassten Zinserträgen wird durch das bilanzielle Wertberichtigungskonto ausgeglichen (ohne die Wertminderung in der Gewinn- und Verlustrechnung zu beeinflussen).
Für finanzielle Vermögenswerte mit bereits bei Erwerb oder Ausreichung beeinträchtigter Bonität (purchased or originated credit-impaired POCI) werden die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste zunächst im bonitätsangepassten Effektivzinssatz berücksichtigt. Daher wird zu Beginn keine Wertberichtigung gebildet. In der Folge werden nur nachteilige Veränderungen der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste nach der erstmaligen Erfassung als Wertminderung berücksichtigt, während positive Veränderungen als Wertminderungserträge erfasst werden, die den Bruttobuchwert der POCI-Vermögenswerte erhöhen. Für POCI-Vermögenswerte werden keine Wertminderungsstufen unterschieden.
Die Bewertung der erwarteten Kreditverluste enthält Cashflows, die aus Sicherheiten und jenen von der Sparkasse Oberösterreich gehaltenen Finanzgarantien erwartet werden, welche als integraler Vertragsbestandteil der finanziellen Vermögenswerte angesehen werden, deren Risiko garantiert wird. Die Sparkasse Oberösterreich betrachtet Garantien als integral, wenn sie zum oder nahe am Beginn des garantierten finanziellen Vermögenswerts abgeschlossen werden. Wenn der Bank in einem Kreditvertrag die Möglichkeit eingeräumt wird eine Garantie zu verlangen, gilt diese ebenfalls als integral. Prämien, die für eine integrale Finanzgarantie und andere Kreditsicherheiten bezahlt werden, werden in den Effektivzinssatz des zugrundeliegenden finanziellen Vermögenswerts einbezogen.
Erstattungsansprüche aus Finanzgarantien, die nicht als integraler Vertragsbestandteil betrachtet werden, werden im Bilanzposten „Sonstige Vermögenswerte“ ausgewiesen. In der Gewinn- und Verlustrechnung verringern sie den Wertminderungsverlust von garantierten finanziellen Vermögenswerten in dem Posten „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“. Als Voraussetzung für diese Behandlung muss die Erstattung des Verlustes der Bank im Rahmen der Garantie so gut wie sicher sein: Bezahlte Prämien für nicht integrale finanzielle Garantien werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Provisionsaufwendungen“ unter „Provisionsüberschuss“ erfasst.
Ausführlichere Informationen zur Identifizierung von signifikanten Erhöhungen des Ausfallrisikos (inklusive Beurteilung auf kollektiver Basis), zu Schätzmethoden für die Berechnung des 12-Monats-ECL und der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste sind in Note 33 „Kreditrisiko: Überprüfung und Überwachung“ dargestellt. Informationen zur Ausfalldefinition sind in Note 36 „Bemessung des erwarteten Kreditverlustes“ enthalten.
Bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten entspricht der Nettobuchwert des in der Bilanz ausgewiesenen finanziellen Vermögenswertes der Differenz zwischen dem Bruttobuchwert und den kumulierten Wertminderungen. Bei finanziellen Vermögenswerten, die zu FVOCI bewertet werden, wird die Wertminderung jedoch im kumulierten sonstigen Ergebnis erfasst. Diese Erfassung erfolgt in der Eigenkapitalveränderungsrechnung als „Fair Value Rücklage“. Die Wertminderungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien werden in dem Bilanzposten „Rückstellungen“ ausgewiesen.
Informationen über die Entwicklung der erwarteten Kreditverluste der jeweiligen Finanzinstrumente sind in Note 36 „Bemessung des erwarteten Kreditverlustes“ enthalten.
In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Wertminderungsaufwendungen und -erträge für alle Arten von Finanzinstrumenten in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ ausgewiesen.
Ausbuchung von Finanzinstrumenten und Behandlung vertraglicher Modifikationen
i. Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten
Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswertes oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
die vertraglichen Anrechte auf Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert sind ausgelaufen; oder
die Sparkasse Oberösterreich hat ihre vertraglichen Anrechte auf Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert an Dritte übertragen, oder eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung des Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer Vereinbarung (sogenannte Durchleitungsvereinbarung) übernommen, und dabei entweder:
im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen, oder
im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht am Vermögenswert übertragen.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wird die Differenz zwischen dem Buchwert des ausgebuchten finanziellen Vermögenswertes und der erhaltenen Gegenleistung in der Position „Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten“ oder, bei finanziellen Vermögenswerten zum FVOCI, in der Position Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumentenausgewiesen. Für finanzielle Vermögenswerte zum 
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FVPL werden die Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung zusammen mit den Bewertungsergebnissen in der Position „Handelsergebnis“ oder „Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten“ erfasst.
ii. Ausbuchungskriterien für vertragliche Modifikationen von finanziellen Vermögenswerten
Im Rahmen des laufenden Kreditgeschäftes und im Einvernehmen mit den jeweiligen Schuldner:innen kann es dazu kommen, dass die Sparkasse Oberösterreich gewisse Bedingungen der zugrunde liegenden Verträge neu verhandelt oder auf andere Weise abändert. Dies kann beispielsweise marktgetriebene kommerzielle Neuverhandlungen umfassen oder vertragliche Änderungen, die darauf abzielen, finanzielle Schwierigkeiten der Kreditnehmer:in zu mildern oder zu verhindern. Für die Beurteilung der wirtschaftlichen Substanz und der finanziellen Auswirkungen solcher vertraglichen Modifikationen hat die Sparkasse Oberösterreich eine Reihe von Kriterien entwickelt, anhand derer festgelegt wird, ob sich die geänderten Konditionen wesentlich von den ursprünglichen unterscheiden.
Marktbasierte Zinsanpassungen, die spezifische Bedingungen erfüllen, lösen keine Beurteilung der Signifikanz der Änderung aus. Stattdessen führen sie zu einer Neuberechnung des EIR der Kredite. Solche Zinsanpassungen beziehen sich in der Regel auf nicht notleidende finanzielle Vermögenswerte, die keinen Forbearance-Status aufweisen und für die eine Vorfälligkeitsoption und ein hinreichend kompetitiver Refinanzierungsmarkt bestehen. Sie werden von einem nicht notleidenden Schuldner eingeleitet, der bessere Konditionen als Alternative zu einer Refinanzierung anstrebt, vorausgesetzt, eine Vorfälligkeitsoption und ein hinreichend kompetitiver Refinanzierungsmarkt bestehen. Darüber hinaus müssen die Kosten, die der Schuldner:in im Falle einer Vorauszahlung bzw. vorzeitigen Beendigung entstehen würden, als ausreichend niedrig bewertet werden, damit diese den Schuldner nicht von der Ausübung der Option abhalten. Die Bank verhandelt die Bedingungen und Konditionen somit aufgrund der Möglichkeit, dass der Kunde den Kredit ansonsten bei einer anderen Bank refinanzieren könnte. Solche Bedingungen führen ein implizites, variables Zinselement in den Vertrag ein. Diese Art der Neuverhandlung kommt selten auf Kredite in Stufe 2 zur Anwendung.
Wesentliche Änderungen führen zur Ausbuchung des ursprünglichen finanziellen Vermögenswertes und zum erstmaligen Ansatz des modifizierten finanziellen Vermögenswertes als neues Finanzinstrument. Folgende Ereignisse sind von dieser Regelung umfasst:
die Änderung der vertraglichen Gegenpartei (außer es handelt sich um eine formelle Änderung, z. B. Änderungen der rechtlichen Bezeichnung);
die Änderung der Vertragswährung (außer wenn die Änderung aus der Ausübung einer im ursprünglichen Vertrag enthaltenen Option zum Währungswechsel mit bereits definierten Bedingungen resultiert oder die neue Währung an die ursprüngliche Währung gekoppelt ist);
die Einführung von nicht SPPI-konformen Vertragsklauseln (außer es handelt sich um Zugeständnisse, die die Einbringlichkeit von Forderungen verbessern, indem sie den Schuldner:innen ermöglichen, sich von finanziellen Schwierigkeiten zu erholen); oder
das Entfernen einer nicht SPPI-konformen Vertragsklausel.
Für gewisse Ausbuchungskriterien ist es entscheidend, ob die vertragliche Modifikation bei einer Schuldner:in mit finanziellen Schwierigkeiten durchgeführt wurde. Bestimmte Vertragsmodifikationen bei Schuldner:innen mit finanziellen Schwierigkeiten werden nicht als wesentlich erachtet, da sie darauf abzielen, die Aussichten der Bank auf die Einbringlichkeit der Forderungen zu verbessern, indem die Tilgungspläne an die spezifischen finanziellen Voraussetzungen dieser Schuldner:innen angepasst werden. Wenn solche vertraglichen Modifikationen jedoch bei nicht notleidenden Schuldner:innen angewendet werden, können diese als wesentlich genug angesehen werden, um eine Ausbuchung auszulösen. Dies wird in der Folge näher erläutert.
Die folgenden Kriterien führen zur Ausbuchung, es sei denn, sie gelten als Forbearance-Maßnahmen, sie werden auf ausgefallene Kund:innen angewendet oder sie lösen einen Ausfall aus (d. h. die Ausbuchung basiert auf einer Modifikation, die nicht aus finanziellen Schwierigkeiten des Kunden resultiert):
Änderung des Tilgungsplans, die dazu führt, dass die gewichtete Restlaufzeit des Vermögenswertes im Vergleich zum ursprünglichen Vermögenswert um mehr als 100 % und mindestens um zwei Jahre verändert ist;
Änderung des Zeitpunkts/der Höhe der vertraglichen Cashflows, die dazu führt, dass der Barwert der modifizierten Cashflows (diskontiert mit dem Effektivzinssatz vor Modifikation) um mehr als 10 % vom Bruttobuchwert des Vermögenswertes unmittelbar vor der Änderung abweicht (kumulative Beurteilung unter Berücksichtigung aller Änderungen in den letzten zwölf Monaten); oder
die Umwandlung eines variablen Zinssatzes in einen fixen Zinssatz oder umgekehrt für die gesamte Restlaufzeit des finanziellen Vermögenswertes.
Wenn vertragliche Modifikationen, die als Forbearance-Maßnahmen gelten oder die auf ausgefallene Kunden angewendet werden oder die einen Ausfall auslösen (d. h. sie resultieren aus finanziellen Schwierigkeiten der Kund:in), so wesentlich sind, dass sie qualitativ als Tilgung des ursprünglichen Vertrages gesehen werden, führen sie zu einer Ausbuchung. Beispiele für solche Modifikationen sind:
eine neue Vereinbarung mit wesentlich geänderten Vertragsbestandteilen, die im Rahmen einer notwendig gewordenen Restrukturierung nach einer Stillhaltevereinbarung, die die Rechte der ursprünglichen Vermögenswerte temporär aussetzt, unterzeichnet wurde;
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Zusammenführung mehrerer ursprünglicher Kredite in einen Vermögenswert mit wesentlich geänderten Bedingungen; oder
Umwandlung eines revolvierenden Kredites in einen nicht revolvierenden Kredit.
Vertragliche Modifikationen, die zu einer Ausbuchung des jeweiligen ursprünglichen Vermögenswertes führen, führen zum erstmaligen Ansatz eines neuen finanziellen Vermögenswertes. Wenn die Schuldner:in ausgefallen ist oder die wesentliche Modifikation zum Ausfall führt, wird der neue Vermögenswert als POCI behandelt. Die Differenz zwischen dem Buchwert des ausgebuchten Vermögenswertes und dem Fair Value des neuen POCI-Vermögenswertes bei erstmaliger Erfassung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ ausgewiesen.
Wenn die Schuldner:in nicht ausgefallen ist und die wesentliche Modifikation nicht zum Ausfall führt, wird der nach der Ausbuchung des ursprünglichen Vermögenswertes erfasste neue Vermögenswert der Stufe 1 zugeordnet. Bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Krediten wird der nicht amortisierte Betrag der Bearbeitungsgebühren/Transaktionskosten, die im EIR berücksichtigt wurden, zum Ausbuchungszeitpunkt in die Position „Zinserträge“ im „Zinsüberschuss“ gebucht. Die Auflösung der Wertminderungen, die für den ursprünglichen Vermögenswert zum Zeitpunkt der wesentlichen Modifikation gebildet waren, sowie die Bildung der Wertminderung für den neuen Vermögenswert werden in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ ausgewiesen. Der verbleibende Unterschiedsbetrag wird in der Position „Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten“ dargestellt.
Ausbuchungsgewinne und -verluste von finanziellen Vermögenswerten, die zum FVPL bewertet werden, sind, unabhängig davon, ob sie ausgefallen sind, in derselben Position der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten wie ihre Bewertungsergebnisse, d. h. in „Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten“.
Für Schuldinstrumente, die nicht zum FVPL bewertet werden und die vertraglichen Änderungen unterliegen, die nicht zu einer Ausbuchung führen, wird der Bruttobuchwert des Vermögenswertes durch Erfassung eines Modifikationsgewinnes oder -verlustes angepasst. Dieser Modifikationsgewinn oder -verlust entspricht der Differenz zwischen dem Bruttobuchwert vor der Modifikation und dem Barwert der Cashflows des modifizierten Vermögenswertes, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird der Modifikationsgewinn oder -verlust in der Position „Zinserträge“ unter „Zinsüberschuss“ dargestellt, wenn sich die Modifikationen auf finanzielle Vermögenswerte in Stufe 1 beziehen. Für finanzielle Vermögenswerte in Stufe 2 und 3 und POCI-Vermögenswerte wird der Modifikationsgewinn oder -verlust in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ ausgewiesen. Soweit jedoch die vertragliche Modifikation darin besteht, dass die Bank ihre Rechte auf Zahlungsströme in Bezug auf den ausstehenden Betrag des Vermögenswertes aufgibt, wie z. B. (teilweiser) Verzicht auf den Kapitalbetrag oder aufgelaufene Zinsen, wird dieser Verzicht als Abschreibung behandelt.
iii. Abschreibungen
Die Sparkasse Oberösterreich schreibt einen finanziellen Vermögenswert oder einen Teil davon ab, wenn sie keine realistischen Erwartungen hat, die jeweiligen Cashflows aus dem Vermögenswert zu erhalten. Bei einer solchen Abschreibung werden der Bruttobuchwert des Vermögenswertes und der zugehörige Stand an Wertminderungen gleichermaßen reduziert.
Die Sparkasse Oberösterreich hat Kriterien für die Abschreibung von uneinbringlichen Forderungen im Kreditgeschäft festgelegt. Abschreibungen können aus Forbearance-Maßnahmen resultieren, bei denen die Bank vertraglich auf einen Teil des ausstehenden Betrages verzichtet, um der Kund:in bei der Überwindung von finanziellen Schwierigkeiten zu helfen und somit die Aussichten auf Einbringlichkeit des übrigen Kredits zu verbessern (bei Firmenkunden in der Regel unter der Annahme der Unternehmensfortführung). Informationen zu Forbearance sind in Note 41 Restrukturierungen, Neuverhandlungen und Forbearance enthalten.
In Szenarien ohne Unternehmensfortführung werden Abschreibungen von uneinbringlichen Forderungen von Firmenkunden durch rechtliche Vollstreckungsmaßnahmen wie Konkurs, Liquidation oder Gerichtsverfahren ausgelöst. Weitere Auslöser für Abschreibungen können sich aus Entscheidungen ergeben, aufgrund der Wertlosigkeit der Forderung oder Sicherheiten auf eine Vollstreckung zu verzichten, oder generell aus der Beurteilung, dass die Forderung wirtschaftlich verloren ist. Bei Retailkund:innen stellen sich die Uneinbringlichkeit sowie der Zeitpunkt und die Höhe der Abschreibung im Zuge des Inkassoprozesses heraus, wenn offenkundig wird, dass der fällige Betrag, beispielsweise aufgrund eines laufenden Insolvenzverfahrens, nicht eingehoben werden kann. Übrige uneinbringliche Forderungen werden nach dem Inkassoprozess abgeschrieben.
iv. Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten
Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen ist. Dies geschieht in der Regel, wenn die Verbindlichkeit zurückgezahlt oder zurückgekauft wird. Eine Ausbuchung kann sich auch aus einer wesentlichen Änderung der Bedingungen einer bestehenden finanziellen Verbindlichkeit oder aus einem Austausch von Schuldinstrumenten mit wesentlich unterschiedlichen Bedingungen zwischen der Sparkasse Oberösterreich und der Kreditgeber:in ergeben. In dieser Hinsicht ist die Schwelle für wesentlich geänderte/wesentlich unterschiedliche Bedingungen erreicht, wenn der Barwert der Cashflows unter den neuen Bedingungen, diskontiert mit dem ursprünglichen EIR, mindestens 10 Prozent vom Buchwert der Verbindlichkeit vor der Änderung bzw. dem Austausch abweicht.
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In der Gewinn- und Verlustrechnung wird die Differenz zwischen dem Buchwert der ausgebuchten finanziellen Verbindlichkeit und der gezahlten Gegenleistung je nach Bewertungskategorie der ausgebuchten finanziellen Verbindlichkeit in der Position Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten“, „Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten“ oder „Handelsergebnis“ ausgewiesen.
Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen
i. SPPI-Beurteilung
Die Beurteilung, ob es sich bei vertraglichen Cashflows finanzieller Vermögenswerte ausschließlich um Zins- und Tilgungszahlungen (solely payments of principal and interest SPPI) handelt, unterliegt wesentlichen Ermessensentscheidungen auf Grundlage der IFRS 9 Richtlinien. Dieses Ermessen ist für den Klassifizierungs- und Bewertungsprozess des IFRS 9 von entscheidender Bedeutung, da es bestimmt, ob der Vermögenswert zum FVPL oder, je nach Beurteilung des Geschäftsmodelles, zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum FVOCI zu bewerten ist. Unter Berücksichtigung der Vertragsmerkmale finanziellen Vermögenswerten im Geschäft der Sparkasse Oberösterreich werden Ermessensentscheidungen im Wesentlichen in folgenden Bereichen getroffen: Vorfälligkeitsentschädigungen, Projektfinanzierungen und Zinsanpassungen, die auf der Erfüllung bestimmter ESG bezogener Ziele basieren.
Die Beurteilung, ob die auf Kredite angewendeten Vorfälligkeitsentschädigungen eine angemessene Entschädigung für vorzeitige Beendigung oder Vorauszahlung darstellen, basiert auf einem Vergleich der Höhe der Gebühren mit den wirtschaftlichen Kosten, die der Bank durch die vorzeitige Beendigung oder Vorauszahlung entstanden sind. Zu diesem Zweck verwendet die Sparkasse Oberösterreich einen quantitativen Test, bei dem sich diese Kosten aus dem Verlust der Zinsmarge und dem Zinsverlust, der aus einer potenziellen Senkung des Zinsniveaus bis zur Vorauszahlung resultiert, berechnen. Die Angemessenheit der Gebühren kann auch auf qualitativer Basis dargelegt werden, wie zum Beispiel auf Basis gängiger Marktpraxis bezüglich der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigungen und ihrer Akzeptanz durch die Behörden.
Bei Projektfinanzierungen prüft die Sparkasse Oberösterreich, ob es sich um eine elementare Kreditvereinbarung handelt und nicht um eine Investition in die finanzierten Projekte. In diesem Zusammenhang werden Bonität, Besicherungsgrad, bestehende Garantien der Sponsoren und die Eigenkapitalausstattung der finanzierten Projekte berücksichtigt.
In den letzten Jahren wurden finanzielle Vermögenswerte, deren Zinsen basierend auf der Erfüllung bestimmter ESG-bezogener Ziele durch die Schuldner:innen (z.B. Erfüllung bestimmter CO2-Emissionsziele) angepasst werden, Teil des Geschäfts der Sparkasse Oberösterreich. Derzeit gibt es in IFRS 9 keine spezifischen Leitlinien zur Beurteilung der SPPI-Konformität solcher Merkmale. Die Sparkasse Oberösterreich ist zu dem Schluss gekommen, dass ESG-bezogene Zinsanpassungen einen geringfügigen Effekt auf die vertraglichen Cashflows des bestehenden Kreditportfolios haben. Infolgedessen haben sie keinen Einfluss auf die SPPI-Beurteilung.
ii. Beurteilung des Geschäftsmodelles
Bei jedem SPPI-konformen finanziellen Vermögenswert ist bei der erstmaligen Erfassung zu beurteilen, ob dieser in einem Geschäftsmodell gehalten wird, dessen Ziel nur in der Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows (Geschäftsmodell „Halten“) oder in der Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows und dem Verkauf der Vermögenswerte (Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“) besteht, oder ob dieser in einem anderen Geschäftsmodell gehalten wird. Der entscheidende Aspekt bei der Unterscheidung ist folglich die Häufigkeit und Wesentlichkeit der Verkäufe von Vermögenswerten im jeweiligen Geschäftsmodell. Da die Zuordnung eines Vermögenswertes zu einem Geschäftsmodell beim erstmaligen Ansatz vorgenommen wird, kann es vorkommen, dass Cashflows in den Folgeperioden anders als ursprünglich erwartet realisiert werden und somit eine andere Bewertungsmethode angemessen erscheint. Gemäß IFRS 9 führen solche nachträglichen Änderungen bei bestehenden finanziellen Vermögenswerten in der Regel nicht zu Reklassifizierungen oder Fehlerkorrekturen in Vorperioden. Die neuen Informationen darüber, wie Cashflows realisiert werden, können jedoch darauf hindeuten, dass sich das Geschäftsmodell und damit die Bewertungsmethode für neu erworbene oder neu entstandene finanzielle Vermögenswerte geändert haben.
In der Sparkasse Oberösterreich werden gewisse Verkäufe und andere Ausbuchungen als nicht im Widerspruch zu einem Geschäftsmodell mit dem Ziel der Vereinnahmung vertraglicher Cashflows gesehen. Beispiele sind Verkäufe aufgrund einer Erhöhung des Ausfallrisikos, Verkäufe, die nahe dem Fälligkeitstermin des Vermögenswertes stattfinden, sowie seltene Verkäufe aufgrund nicht wiederkehrender Ereignisse (wie Änderungen des regulatorischen oder steuerlichen Umfeldes, größere interne Umstrukturierungen oder Unternehmenszusammenschlüsse oder eine ernste Liquiditätskrise) oder eine Ausbuchung, die aus einem Angebot des Emittenten zum Austausch einer Anleihe resultiert. Andere Arten von Verkäufen, die im Geschäftsmodell „Halten“ durchgeführt werden, werden rückwirkend beurteilt. Wenn dabei bestimmte quantitative Schwellenwerte überschritten werden oder wenn dies im Hinblick auf neue Erwartungen als notwendig erachtet wird, führt die Sparkasse Oberösterreich zudem einen prospektiven Test durch. Wenn der Buchwert der Vermögenswerte, die voraussichtlich aus anderen als den oben genannten Gründen über die erwartete Nutzungsdauer aus dem aktuellen Geschäftsmodell verkauft werden, 10 % des Buchwerts des Portfolios übersteigt, sind neue Akquisitionen oder Ausreichungen von Vermögenswerten einem anderen Geschäftsmodell zuzuordnen.
iii. Wertminderungen von Finanzinstrumenten
Das Wertminderungsmodell erwarteter Kreditverluste an sich basiert auf Ermessensentscheidungen, da es eine Beurteilung erfordert, ob eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos vorliegt, ohne hierfür detaillierte Leitlinien bereitzustellen. Im Hinblick auf die signifikante 
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Erhöhung des Ausfallrisikos hat die Sparkasse Oberösterreich spezifische Beurteilungsregeln festgelegt, die aus qualitativen Informationen und quantitativen Schwellenwerten bestehen. Ein weiterer komplexer Bereich besteht in der Bildung von Gruppen ähnlicher Vermögenswerte, die erforderlich ist, um die Erhöhung des Ausfallrisikos auf kollektiver Basis zu beurteilen, bevor spezifische Informationen auf der Ebene einzelner Instrumente verfügbar sind. Die Berechnung der erwarteten Kreditverluste umfasst komplexe Modelle, die sich auf historische Statistiken zu Ausfallwahrscheinlichkeiten und Ausfallverlustquoten, deren Extrapolationen bei unzureichenden Beobachtungen, individuelle Schätzungen der bonitätsangepassten Cashflows und Wahrscheinlichkeiten verschiedener Szenarien, einschließlich Berücksichtigung zukunftsorientierter Informationen, stützen. Darüber hinaus muss die tatsächlich erwartete Laufzeit der Instrumente in Bezug auf Vorauszahlungsmöglichkeiten und in Bezug auf revolvierende Kreditfazilitäten modelliert werden.
Ausführlichere Informationen zur Identifizierung von signifikanten Erhöhungen des Ausfallrisikos (inklusive Beurteilung auf kollektiver Basis), zu Schätzmethoden für die Berechnung des 12-Monats-ECL und der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste sind in Note 31 „Kreditrisiko: Überprüfung und Überwachung des Kreditrisikos“ dargestellt. Informationen zu Ausfalldefinition sind in Note 36 „Bemessung des erwarteten Kreditverlustes“ enthalten. Die Entwicklung der Risikovorsorgen finden sich in Note 38 „Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken“.
iv. Finanzielle Verbindlichkeiten aus dem TLTRO-Programm der EZB
Bezüglich der Beurteilung ob finanzielle Verbindlichkeiten aus dem TLTRO III Programm Zuwendungen der öffentlichen Hand enthalten, wie der Effektivzinssatz für diese Verbindlichkeiten ermittelt wird und wie Schätzungsänderungen in Bezug auf die Erfüllung der relevanten Kriterien zum Kreditwachstum berücksichtigt werden siehe Note 18 „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten.
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Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente
Finanzielle Vermögenswerte werden als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet klassifiziert, wenn sie in einem Geschäftsmodell gehalten werden, dessen Zielsetzung die Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows ist (Geschäftsmodell „Halten“) und ihre vertraglichen Cashflows gleichzeitig SPPI-konform sind.
In der Bilanz werden diese Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt, d. h. mit dem Bruttobuchwert abzüglich der Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste. Der Ausweis erfolgt in den Positionen „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte“, „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen“ sowie „Kassenbestand und Guthaben“.
Zinserträge aus diesen Vermögenswerten werden nach der Effektivzinsmethode berechnet und in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Zinserträge“ unter „Zinsüberschuss“ ausgewiesen. Wertminderungserträge oder -aufwendungen sind in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ enthalten. Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung dieser Vermögenswerte (z. B. Verkäufe) werden in der Position „Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten“ ausgewiesen.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte stellen in der Sparkasse Oberösterreich die größte Bewertungskategorie dar. Sie umfasst den überwiegenden Teil des Kreditgeschäftes mit Kunden (ausgenommen bestimmte, erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Kredite), das Interbankenkreditgeschäft, Einlagen bei Zentralbanken, Schuldverschreibungen, Durchlaufposten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen.
Für Details betreffend zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten verweisen wir auf Note 18.
15.Kassenbestand und Guthaben
In den Posten Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen bei Kreditinstituten werden Forderungen (Einlage) gegenüber Zentralbanken und Kreditinstituten ausgewiesen, die täglich fällig sind. Dies bedeutete eine uneingeschränkte Verfügbarkeit ohne vorherige Kündigung bzw. Verfügbarkeit mit einer Kündigungsfrist von maximal einem Geschäftstag bzw. 24 Stunden. 
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2021
Dez 2022
Kassenbestand
 
 
 
 
 
577,0
78,9
Guthaben bei Zentralbanken
 
 
 
 
2.145,6
1.190,5
Sonstige Sichteinlagen bei Kreditinstituten
 
 
 
422,3
66,3
Kassenbestand und Guthaben
 
 
 
 
3.144,9
1.335,8
16.Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
Schuldverschreibungen
Schuldverschreibungen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, können aus unterschiedlichen Gründen erworben worden sein, z. B. Erfüllung interner/externer Liquiditätsrisikoanforderungen und effiziente Platzierung des strukturellen Liquiditätsüberschusses, vom Vorstand beschlossene strategische Positionen, Initiierung und Förderung von Kundenbeziehungen, Ersatz für Kreditgeschäfte oder sonstige Aktivitäten zur Ertragsgenerierung. Ihr gemeinsames Merkmal ist jedoch, dass wesentliche und häufige Verkäufe solcher Wertpapiere nicht erwartet werden. Für eine Beschreibung, welche Verkäufe als mit dem Geschäftsmodell „Halten“ vereinbar angesehen werden, siehe Absatz „Beurteilung des Geschäftsmodells“ im Kapitel „Finanzinstrumente Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze“.
Seite 51
Seite 25
Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen je Wertminderungsstufe
 
 
 
 
 
Bruttobuchwerte
Wertberichtigungen für Kreditrisiken
 
in EUR Mio.
 
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Buchwert
Dez 2022
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zentralbanken
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Regierungen
 
914,7
0,0
0,0
914,7
-0,1
0,0
0,0
-0,1
914,6
Kreditinstitute
 
972,4
0,0
0,0
972,4
-0,3
0,0
0,0
-0,3
972,1
Sonstige Finanzinstitute
 
54,2
0,0
0,0
54,2
0,0
0,0
0,0
0,0
54,2
Nicht finanzielle Gesellschaften
30,8
0,0
0,0
30,8
0,0
0,0
0,0
0,0
30,7
Gesamt
 
1.972,1
0,0
0,0
1.972,1
-0,4
0,0
0,0
-0,4
1.971,7
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zentralbanken
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Regierungen
 
475,8
0,0
0,0
475,8
0,0
0,0
0,0
0,0
475,8
Kreditinstitute
 
816,7
0,0
0,0
816,7
-0,3
0,0
0,0
-0,3
816,3
Sonstige Finanzinstitute
 
43,3
0,0
0,0
43,3
0,0
0,0
0,0
0,0
43,3
Nicht finanzielle Gesellschaften
30,7
0,0
0,0
30,7
0,0
0,0
0,0
0,0
30,7
Gesamt
 
1.366,5
0,0
0,0
1.366,5
-0,4
0,0
0,0
-0,4
1.366,1
Nähere Angaben zur Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken finden sich in Note 38 „Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken“ unter „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente“: Tabelle „Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken – Schuldverschreibungen“.
Zum 31. Dezember 2022 (31. Dezember 2021) gibt es keine POCI-Vermögenswerte in diesem Bilanzposten.
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen je Wertminderungsstufe
 
 
 
 
 
Bruttobuchwert
Wertberichtigungen für Kreditrisiken
 
in EUR Mio.
 
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Buchwert
Dez 2022
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zentralbanken
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Kreditinstitute
 
1.636,2
0,0
0,0
1.636,2
-0,4
0,0
0,0
-0,4
1.635,7
Gesamt
 
1.636,2
0,0
0,0
1.636,2
-0,4
0,0
0,0
-0,4
1.635,7
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zentralbanken
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Kreditinstitute
 
1.576,0
0,0
0,0
1.576,0
-0,5
0,0
0,0
-0,5
1.575,6
Gesamt
 
1.576,0
0,0
0,0
1.576,0
-0,5
0,0
0,0
-0,5
1.575,6
Nähere Angaben zur Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken finden sich in Note 38 „Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken“.
Zum 31. Dezember 2022 (31. Dezember 2021) gibt es keine POCI-Vermögenswerte in diesem Bilanzposten.
Kredite und Darlehen an Kunden
Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen je Wertminderungsstufe
 
 
 
 
 
Bruttobuchwert
Wertberichtigungen für Kreditrisiken
 
in EUR Mio.
 
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Gesamt
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Gesamt
Buchwert
Dez 2022
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Regierungen
 
318,2
3,6
0,0
0,0
321,7
-0,1
-0,2
0,0
0,0
-0,2
321,5
Sonstige Finanzinstitute
 
238,4
0,9
14,0
0,0
253,3
-0,2
0,0
-5,4
0,0
-5,7
247,7
Nicht finanzielle Gesellschaften
4.229,6
1.166,7
142,0
0,8
5.539,0
-4,1
-22,2
-86,2
0,0
-112,6
5.426,4
Haushalte
 
3.315,2
414,0
57,2
0,7
3.787,1
-2,1
-12,9
-29,5
0,0
-44,5
3.742,5
Gesamt
 
8.101,4
1.585,2
213,1
1,5
9.901,2
-6,5
-35,3
-121,2
0,0
-163,0
9.738,2
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Regierungen
 
414,2
0,8
0,0
0,0
414,9
-0,1
0,0
0,0
0,0
-0,1
414,9
Sonstige Finanzinstitute
 
179,7
13,6
13,9
0,0
207,2
-0,2
-0,1
-1,1
0,0
-1,4
205,8
Nicht finanzielle Gesellschaften
4.006,8
695,3
92,5
0,7
4.795,3
-6,3
-23,3
-68,2
0,0
-97,9
4.697,4
Haushalte
 
3.339,3
441,7
74,3
0,7
3.856,0
-2,3
-11,5
-40,1
0,0
-53,9
3.802,2
Gesamt
 
7.940,0
1.151,4
180,7
1,4
9.273,5
-8,9
-34,9
-109,4
0,0
-153,3
9.120,2
Nähere Angaben zur Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken finden sich in Note 38 „Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken“.
Seite 52
17.Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen je Wertminderungsstufe
 
 
 
 
 
Bruttobuchwert
Wertberichtigungen für Kreditrisiken
 
in EUR Mio.
 
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Gesamt
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Gesamt
Buchwert
Dez 2022
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Regierungen
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Finanzinstitute
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Nicht finanzielle Gesellschaften
0,2
0,0
0,0
0,0
0,2
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,2
Haushalte
 
2,6
0,0
0,0
0,0
2,6
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
2,6
Gesamt
 
2,8
0,0
0,0
0,0
2,8
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
2,8
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Regierungen
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Finanzinstitute
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Nicht finanzielle Gesellschaften
0,1
0,0
0,0
0,0
0,1
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,1
Haushalte
 
2,8
0,0
0,0
0,0
2,8
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
2,8
Gesamt
 
3,0
0,0
0,0
0,0
3,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
3,0
18.Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Die Position „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten“ wird weiter in „Einlagen von Kreditinstituten“, „Einlagen von Kunden“, „Verbriefte Verbindlichkeiten“ sowie „Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten“ aufgegliedert.
Zinsaufwendungen aus diesen Verbindlichkeiten werden nach der Effektivzinsmethode berechnet und in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Zinsaufwendungen“ unter „Zinsüberschuss“ ausgewiesen. Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung (hauptsächlich Rückkauf) werden in der Position „Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten“ ausgewiesen.
Finanzielle Verbindlichkeiten aus dem TLTRO-Programm der EZB werden unter „Einlagen von Kreditinstituten“ ausgewiesen. Eine Beurteilung der Sparkasse Oberösterreich über angemessene Bilanzierungsgrundsätze für diese Instrumente kam zum Ergebnis, dass diese keine unter dem Marktzins verzinste Darlehen darstellen. Die IAS 20 Bestimmungen für Zuwendungen der öffentlichen Hand werden daher nicht angewendet. Dies ergibt sich dadurch, dass TLTRO-Instrumente als ein separater Markt betrachtet werden, der von der EZB im Rahmen ihrer Geldmarktpolitik organisiert wird. Finanzielle Verbindlichkeiten aus dem TLTRO-Programm werden daher zu fortgeführten Anschaffungskosten nach IFRS 9 bewertet.
Die TLTRO-Bedingungen sehen generell eine Zinssatzsenkung vor, wenn Banken über einen Beobachtungszeitraum bestimmte Kreditschwellen erreichen. Bei Ersterfassung wird der ursprüngliche Effektivzinssatz unter Berücksichtigung der Vertragsbedingungen und der Einschätzung, ob die Kriterien für die reduzierten Zinsen erfüllt werden, bestimmt. Das wahrscheinlichere Szenario wird sowohl für die ursprüngliche Effektivzinsberechnung als auch für die anschließende Prüfung verwendet.
Die Sparkasse Oberösterreich behandelt TLTRO in Bezug auf Änderungen der EZB-Leitzinsen (d.s. Zinssatz, für die Einlagefazilität (DFR) und Hauptrefinanzierungssatz), als variabel verzinsliche Instrumente. Immer wenn die EZB die Leitzinsen ändert, wird der Effektivzinssatz des TLTRO neu berechnet, wobei angenommen wird, dass der aktuelle EZB-Zinssatz bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit der TLTRO-Tranche gilt. Wenn die EZB unbedingte Änderungen des TLTRO-Zinssatzes vornimmt, bei denen es sich nicht um Änderungen der Leitzinsen handelt, werden diese als Schätzungsanpassungen behandelt und im Nettozinsertrag ausgewiesen. Dies inkludiert auch Änderungen in der Zinsberechnung.
Im Oktober 2022 kündigte die EZB eine Änderung der Methode zur Anwendung der EZB-Leitzinssätze für TLTRO III-Tranchen an. Für die Sparkasse Oberösterreich bedeutet dies, dass ab dem 23. November 2022 der aktuelle DFR gilt (statt dem über die gesamte 3-jährige Laufzeit der TLTRO III-Tranchen berechneten durchschnittlichen DFR). Daraus resultierte im Jahr 2022 ein Schätzungsanpassungsverlust in Höhe von EUR 6,1 Mio. der durch einen positiven Effekt aus der vorzeitigen Rückzahlung von Tranchen in Höhe von EUR 1,5 Mio. reduziert wird. Im Jahr 2021 hat die Sparkasse Oberösterreich einen Schätzungsanpassungsgewinn in Höhe von EUR 5,1 Mio. erfasst.
Der Buchwert der TLTRO III-Verbindlichkeiten belief sich Ende 2022 auf EUR 752,6 Mio. (2021: EUR 1.733,1 Mio.). Hauptgrund für den Rückgang im Jahr 2022 waren die vorzeitigen Rückzahlungen von TLTRO III-Tranchen mit Nominalbetrag EUR 1.000,0 Mio.
Im Jahr 2022 belief sich der für TLTRO III finanzielle Verbindlichkeiten erfasste Zinsaufwand auf EUR 7,5 Mio. Darin ist im Wesentlichen der Schätzungsanpassungsverlust in Höhe von EUR 6,1 Mio. enthalten. Der negative Zinsaufwand bezogen auf den Zeitraum des Jahres, in dem der Effektivzins negativ war, betrug EUR 9,7 Mio., einschließlich des positiven Schätzungsanpassungseffekts aus vorzeitigen Rückzahlungen von EUR 1,5 Mio. (2021: EUR 13,3 Mio., inklusive Schätzungsanpassungsgewinn von EUR 5,1 Mio.).
Seite 53
Seite 25
Einlagen von Kreditinstituten
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2021
Dez 2022
Täglich fällige Einlagen
 
 
 
 
 
113,5
14,2
Termineinlagen
 
 
 
 
 
2.154,6
1.230,7
Pensionsgeschäfte
 
 
 
 
 
0,0
0,0
Einlagen von Kreditinstituten
 
 
 
 
2.268,1
1.244,9
Einlagen von Kunden
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2021
Dez 2022
Täglich fällige Einlagen
 
 
 
 
9.090,8
9.256,6
Spareinlagen
 
 
 
 
 
3.701,8
3.874,8
Regierungen
 
 
 
 
 
52,7
63,7
Sonstige Finanzinstitute
 
 
 
 
7,2
37,8
Nicht finanzielle Gesellschaften
 
 
 
 
216,7
233,3
Haushalte
 
 
 
 
 
3.425,1
3.540,1
Nicht-Spareinlagen
 
 
 
 
 
5.389,0
5.381,8
Regierungen
 
 
 
 
 
315,9
264,6
Sonstige Finanzinstitute
 
 
 
 
225,9
280,7
Nicht finanzielle Gesellschaften
 
 
 
 
2.270,2
2.080,8
Haushalte
 
 
 
 
 
2.577,0
2.755,7
Termineinlagen
 
 
 
 
 
1.965,8
2.172,6
Einlagen mit vereinbarter Laufzeit
 
 
 
 
1.965,8
2.172,6
Spareinlagen
 
 
 
 
 
1.650,4
1.590,6
Regierungen
 
 
 
 
 
26,2
23,6
Sonstige Finanzinstitute
 
 
 
 
4,4
2,6
Nicht finanzielle Gesellschaften
 
 
 
 
89,3
56,7
Haushalte
 
 
 
 
 
1.530,6
1.507,6
Nicht-Spareinlagen
 
 
 
 
 
315,4
582,0
Regierungen
 
 
 
 
 
217,7
235,5
Sonstige Finanzinstitute
 
 
 
 
61,6
89,7
Nicht finanzielle Gesellschaften
 
 
 
 
29,4
251,4
Haushalte
 
 
 
 
 
6,6
5,4
Einlagen von Kunden
 
 
 
 
11.056,6
11.429,3
Regierungen
 
 
 
 
 
612,6
587,4
Sonstige Finanzinstitute
 
 
 
 
299,1
410,9
Nicht finanzielle Gesellschaften
 
 
 
 
2.605,7
2.622,1
Haushalte
 
 
 
 
 
7.539,3
7.808,8
Verbriefte Verbindlichkeiten
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2021
Dez 2022
Nachrangige verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
 
 
151,7
212,8
Ergänzungskapital
 
 
 
 
 
151,7
212,8
Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
 
 
759,1
674,4
Anleihen
 
 
 
 
 
330,8
288,9
Sonstige Depotzertifikate/Namenszertifikate
 
 
 
56,6
56,7
Hypothekenpfandbriefe
 
 
 
 
371,7
328,9
Öffentliche Pfandbriefe
 
 
 
 
0,0
0,0
Verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
 
 
910,9
887,3
2022 wurde von der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft ein Basisprospekt gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (Prospekt-Verordnung) erstellt. Die Sparkasse Oberösterreich kann im Rahmen dieses Emissionsprogrammes Schuldverschreibungen begeben.
Im Jahr 2022 wurde ein Gesamtvolumen von rund EUR 279 Mio. begeben, davon rund EUR 100 Mio. als retained covered Bonds zur Besicherung von Mündelgeldern.
Seite 54
ERFOLGSNEUTRAL ZUM FAIR VALUE BEWERTETE FINANZINSTRUMENTE
19.Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte
Schuldinstrumente werden erfolgsneutral zum Fair Value (fair value through other comprehensive income FVOCI) bilanziert, wenn ihre vertraglichen Cashflows SPPI-konform sind und sie innerhalb eines Geschäftsmodelles gehalten werden, dessen Zielsetzungen sowohl die Vereinnahmung vertraglicher Cashflows als auch die Veräußerung von Vermögenswerten sind (Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“). In der Bilanz sind sie als „Schuldinstrumente“ in der Position „Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte“ enthalten.
Zinserträge aus diesen Vermögenswerten werden nach der Effektivzinsmethode berechnet und in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Zinserträge“ unter „Zinsüberschuss“ ausgewiesen. Wertminderungserträge oder -aufwendungen sind in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ enthalten. Die Gegenbuchung erfolgt im OCI und nicht gegen den Buchwert des Vermögenswerts. Der Bewertungseffekt in der Gewinn- und Verlustrechnung ist somit derselbe wie bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten.
Die Differenz zwischen dem Fair Value, zu dem die Vermögenswerte in der Bilanz ausgewiesen werden, und den fortgeführten Anschaffungskosten wird in der Eigenkapitalveränderungsrechnung in der Position „Fair Value-Rücklage“ als kumuliertes sonstiges Ergebnis (other comprehensive income OCI) ausgewiesen. Die Veränderungen der Berichtsperiode werden im sonstigen Ergebnis in der Position Fair Value-Änderungen von Schuldinstrumenten“ ausgewiesen. Diese Position enthält auch die Gegenbuchung für die Wertminderungserträge und -aufwendungen. Bei Ausbuchung des finanziellen Vermögenswertes wird der zuvor im sonstigen Ergebnis kumulierte Betrag in die Gewinn- und Verlustrechnung in die Position „Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten“ umgegliedert.
In der Sparkasse Oberösterreich enthält die FVOCI-Kategorie Investitionen in Schuldverschreibungen, d. h. Kreditgeschäft ist in dieser Bewertungskategorie nicht enthalten. Ähnlich wie bei den zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Schuldverschreibungen beziehen sich diese auf verschiedene Geschäftsziele, wie z. B. Erfüllung interner/externer Liquiditätsanforderungen und effiziente Platzierung des strukturellen Liquiditätsüberschusses, vom Vorstand beschlossene strategische Positionen, Initiierung und Förderung von Kundenbeziehungen, Ersatz für Kreditgeschäfte oder sonstige Aktivitäten zur Ertragssteigerung. Das gemeinsame Merkmal dieser Schuldinstrumente in der FVOCI-Kategorie ist, dass eine aktive Ertragsoptimierung über Verkäufe wesentlich zur Zielerreichung dieses Geschäftsmodelles beiträgt. Die Verkäufe werden getätigt, um die Liquiditätssituation zu optimieren oder Gewinne und Verluste aus Fair Value-Änderungen zu erzielen. Die Geschäftsziele werden entsprechend sowohl durch die Vereinnahmung vertraglicher Cashflows als auch durch Verkäufe der Schuldinstrumente erreicht.
Schuldinstrumente
Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen je Wertminderungsstufe
Bruttobuchwerte
Wertberichtigungen für Kreditrisiken
in EUR Mio.
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Kumulierte
Veränderungen
des Fair Value
Fair Value
Dez 2022
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zentralbanken
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Regierungen
 
66,5
0,0
0,0
66,5
0,0
0,0
0,0
0,0
-0,4
66,1
Kreditinstitute
 
59,9
0,0
0,0
59,9
0,0
0,0
0,0
0,0
-0,1
59,8
Sonstige Finanzinstitute
56,4
4,0
0,0
60,4
0,0
0,0
0,0
0,0
-4,8
55,6
Nicht finanzielle Gesellschaften
93,5
18,2
0,0
111,7
0,0
0,0
0,0
-0,1
-11,9
99,8
Gesamt
 
276,1
22,2
0,0
298,4
-0,1
-0,1
0,0
-0,1
-17,2
281,2
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zentralbanken
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Regierungen
 
86,0
0,0
0,0
86,0
0,0
0,0
0,0
0,0
3,7
89,7
Kreditinstitute
 
79,1
0,0
0,0
79,1
0,0
0,0
0,0
0,0
2,7
81,8
Sonstige Finanzinstitute
62,7
6,1
0,0
68,8
-0,1
-0,1
0,0
-0,2
0,9
69,7
Nicht finanzielle Gesellschaften
108,2
10,0
0,0
118,2
-0,2
-0,6
0,0
-0,8
0,6
118,8
Gesamt
 
336,0
16,1
0,0
352,1
-0,3
-0,7
0,0
-1,0
7,9
360,0
Nähere Angaben zur Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken finden sich in Note 38 „Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken“.
Zum 31. Dezember 2022 (31. Dezember 2021) gibt es keine POCI-Vermögenswerte in diesem Bilanzposten.
Seite 55
Seite 25
20.Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte - Eigenkapitalinstrumente
Für bestimmte Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, macht die Sparkasse Oberösterreich von dem Wahlrecht Gebrauch, diese zum FVOCI zu bewerten. Dieses Wahlrecht wird für Beteiligungen angewendet, die strategisch bedeutsame Geschäftsbeziehungen im Bankensektor (mit Ausnahme des Versicherungsgeschäfts) bzw. der Region darstellen. Die Gewinne oder Verluste aus Fair Value-Änderungen für die Berichtsperiode werden als sonstiges Ergebnis in der Zeile „Fair Value-Rücklage von Eigenkapitalinstrumenten“ in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen. Die kumulierten Gewinne oder Verluste sind in der Eigenkapitalveränderungsrechnung im Posten „Fair Value Rücklage“ enthalten. Dieser im OCI erfasste Betrag wird niemals in der Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Bei Ausbuchung solcher Eigenkapitalinstrumente zum FVOCI erfolgt jedoch eine Umgliederung des im OCI kumulierten Betrags in die Gewinnrücklagen. Erhaltene Dividenden aus Instrumenten dieser Kategorie werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Zeile „Dividendenerträge“ ausgewiesen. In der Bilanz werden finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum Fair Value bewertet werden, als „Eigenkapitalinstrumente“ im Posten „Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte“ ausgewiesen.
Per 31. Dezember 2022 belief sich der Buchwert der Eigenkapitalinstrumente zum FVOCI auf EUR 70,4 Mio. (2021: EUR 229,1 Mio.), die im sonstigen Ergebnis erfasste kumulierte Fair Value-Änderung für Eigenkapitalinstrumente zum FVOCI vor Steuern betrug EUR 8,1 Mio. (2021: EUR 76,5 Mio.). Im Jahr 2022 wurden Eigenkapitalinstrumente zum FVOCI in Höhe von EUR 80,9 Mio. (2021: EUR 0,0 Mio.) aufgrund von strategischen Geschäftsentscheidungen verkauft. Die kumulierte OCI-Rücklage, die beim Verkauf vom kumulierten Sonstigen Ergebnis in die Gewinnrücklage übertragen wurde, belief sich auf EUR -9,4 Mio. (2021: EUR 0,0 Mio.).
Seite 56
ERFOLGSWIRKSAM ZUM FAIR VALUE BEWERTETE FINANZINSTRUMENTE
Es gibt unterschiedliche Gründe, gehaltene Schuldinstrumente erfolgswirksam zum Fair Value (fair value through profit or loss FVPL) zu bewerten:
FVPL-Bewertungen betreffen gehaltene Schuldinstrumente, die übrigen Geschäftsmodellen zugeordnet sind, d.h. sie werden weder in einem „Halten“-Geschäftsmodell noch in einem „Halten und Verkaufen“-Geschäftsmodell gehalten. Meist wird für diese finanziellen Vermögenswerte erwartet, dass sie vor ihrer Fälligkeit verkauft werden oder die Entwicklung des Portfolios, in dem sie enthalten sind, wird auf Grundlage des Fair Values beurteilt. In der Sparkasse Oberösterreich sind solche Geschäftsmodelle typisch für Vermögenswerte, die zu Handelszwecken gehalten werden (d.h. finanzielle Vermögenswerte, die von den Handelsabteilungen der Bank gehalten werden), oder für Vermögenswerte, deren Wert überwiegend durch Verkäufe realisiert wird (z.B. Investitionen in Verbriefungen). Andere Fälle von FVPL-Bewertungen betreffen finanzielle Vermögenswerte, deren vertragliche Cashflows nicht dem SPPI-Kriterium entsprechen. In der Sparkasse Oberösterreich sind davon gewisse Schuldinstrumente sowie Kredite an Kunden betroffen.
Die Sparkasse Oberösterreich macht von dem Wahlrecht Gebrauch, gewisse finanzielle Vermögenswerte bei der erstmaligen Erfassung in die FVPL-Kategorie zu widmen (Fair Value-Option). Dies ist dann der Fall, wenn eine solche Klassifizierung bilanzielle Inkongruenzen (Accounting Mismatch) beseitigt oder signifikant verringert, die zwischen einem finanziellen Vermögenswert, der ansonsten zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum FVOCI bewertet werden würde, und dem zugehörigen Derivat, das zum FVPL bewertet wird, entstehen würden.
In der Bilanz werden gehaltene Schuldinstrumente, die zum FVPL bewertet werden, als „Handelsaktiva“ in der Unterposition „Sonstige Handelsaktiva“ und als Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswertein den Unterpositionen „Schuldinstrumente” und „Kredite und Darlehen an Kunden” dargestellt. Nicht zu Handelszwecken gehaltene, erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte bestehen aus zwei Unterkategorien, die in Note 23 „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertet, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte“ dargestellt sind: „zum FVPL designiert“ und „verpflichtend zum FVPL“. Finanzielle Vermögenswerte werden als „verpflichtend zum FVPL“ ausgewiesen, wenn sie einem übrigen Geschäftsmodell (nicht „Halten“ oder „Halten und Verkaufen“) zugeordnet sind und sie nicht zu Handelszwecken gehalten werden oder ihre vertraglichen Cashflows nicht SPPI-konform sind.
Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die zu Handelszwecken gehalten werden (d. h. solche, die von den Handelsabteilungen der Bank gehalten werden), werden zum FVPL bewertet. In der Bilanz sind solche Instrumente als „Handelsaktiva“ in der Unterposition „Sonstige Handelsaktiva“ ausgewiesen. Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, werden ebenfalls zum FVPL bewertet, sofern sie nicht zum FVOCI designiert sind. In der Bilanz sind solche Instrumente als Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswertein der Unterposition „Eigenkapitalinstrumente“ bzw. in Note 23 „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte“ in der Unterkategorie „verpflichtend zum FVPL“ ausgewiesen.
Gemäß IFRS 9 werden alle derivativen Finanzinstrumente, sofern sie nicht als Sicherungsinstrument designiert sind, als zu Handelszwecken gehalten eingestuft und erfolgswirksam zum Fair Value bewertet. Für weitere Ausführungen verweisen wir auf Note 21 „Derivative Finanzinstrumente“.
In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Gewinne und Verluste von nicht derivativen finanziellen Vermögenswerten, die zum FVPL bewertet werden, in Zins- oder Dividendenerträge und Gewinne und Verluste aus Fair Value-Änderungen unterteilt. Zinserträge aus Fremdkapitalinstrumenten werden in der Position „Sonstige ähnliche Erträge“ unter „Zinsüberschuss“ dargestellt und unter Anwendung des EIR auf die fortgeführten Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswertes berechnet. Dividendenerträge aus Eigenkapitalinstrumenten werden in der Position „Dividendenerträge“ ausgewiesen. Die Gewinne und Verluste aus Fair Value-Änderungen werden nach Abzug der Zins- oder Dividendenerträge berechnet und beinhalten Transaktionskosten und Bearbeitungsgebühren. Sie werden in der Position „Handelsergebnis“ für zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte und in der Position „Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten“, im Falle von nicht zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten, ausgewiesen. Für Anteile an nicht konsolidierten Fonds wird die Zins- oder Dividendenkomponente nicht von den Gewinnen und Verlusten aus Fair Value-Änderungen getrennt.
Finanzielle Verbindlichkeiten zum FVPL umfassen finanzielle Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden, und solche, die in die FVPL-Kategorie designiert wurden.
In der Bilanz werden finanzielle Verbindlichkeiten FVPL in den Positionen „Finanzielle Verbindlichkeiten Held for Trading”, Unterkategorien „Derivate” und „Sonstige Handelspassiva”, sowie „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten“, Unterkategorien „Einlagen von Kunden“, „Verbriefte Verbindlichkeiten“ und „Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten“, erfasst. Die maßgeblichen Rechnungslegungsgrundsätze sind in Note 21 „Derivative Finanzinstrumente“ und Note 24 „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten“ erläutert.
Seite 57
Seite 25
21.Derivative Finanzinstrumente
Zur Steuerung von Zins-, Währungs- und sonstigen Marktpreisrisiken setzt die Sparkasse Oberösterreich derivative Finanzinstrumente ein. Hierbei kommen vor allem Interest Rate Swaps, Futures, Forward Rate Agreements, Interest Rate Options, Currency Swaps, Currency Options sowie Credit Default Swaps zur Anwendung.
Für Darstellungszwecke wird zwischen folgenden Derivaten unterschieden:
Derivate – zu Handelszwecken gehalten
Derivate – Hedge Accounting
Details zu Hedge Accounting sind in Note 26 Hedge Accounting dargestellt.
Derivate werden in der Konzernbilanz mit ihrem Fair Value (Dirty Price) angesetzt. Positive Fair Values von Derivaten werden in der Bilanz als Vermögenswerte, negative Fair Values als Verbindlichkeiten dargestellt.
Zu Handelszwecken gehaltene Derivate sind solche, die nicht als Sicherungsinstrument in Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) designiert werden. Diese werden unabhängig von ihrer internen Klassifizierung, d. h. sowohl Derivate des Handelsbuches als auch Derivate des Bankbuches, in der Position „Derivate“ unter Finanzielle Vermögenswerte Held for Tradingbzw. Finanzielle Verbindlichkeiten Held for Trading“ ausgewiesen.
Derivate Hedge Accounting sind solche, die als Sicherungsinstrument in Sicherungsbeziehungen designiert werden und die Bedingungen von IAS 39 erfüllen (siehe Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen). Diese werden aktiv- und passivseitig in der Bilanz in der Position „Derivate – Hedge Accounting“ ausgewiesen.
Veränderungen des Fair Values (Clean Price) von zu Handelszwecken gehaltenen Derivaten sowie von Sicherungsderivaten in Fair Value Hedges werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im „Handelsergebnis“ dargestellt. Zinserträge/-aufwendungen von zu Handelszwecken gehaltenen Derivaten und von Hedging-Derivativen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position Sonstige ähnliche Erträge“ oder Sonstige ähnliche Aufwendungen“ unter „Zinsüberschuss“ ausgewiesen. Die Erfassung dieser Zinserträge/-aufwendungen erfolgt auf Basis einer EIR-ähnlichen Abgrenzung in Bezug auf den Nominalwert des Derivats und schließt die Amortisierung des Zugangswertes (z. B. allfällige Vorabgebühren) mit ein.
Eingebettete Derivate
Die Sparkasse Oberösterreich hat als Teil ihres Geschäftes Schuldinstrumente, die strukturierte Merkmale enthalten. „Strukturierte Merkmale“ bedeutet, dass ein Derivat in ein nicht derivatives Basisinstrument eingebettet ist. Eingebettete Derivate werden vom Basisinstrument separiert,
-wenn deren wirtschaftliche Merkmale und Risiken nicht eng mit den wirtschaftlichen Merkmalen und Risiken des Basisvertrages (Schuldinstrument) verbunden sind;
-das eingebettete Derivat der Definition eines Derivats entspricht; und
-das hybride Finanzinstrument keinem finanziellen Vermögenswert oder Verbindlichkeitsposten zugeordnet ist, das zu Handelszwecken gehalten wird, oder als erfolgswirksam zum Fair Value bewertet eingestuft wird.
Eingebettete Derivate, die getrennt werden, werden als alleinstehendes Derivat bilanziert und in der Bilanz in der Position „Derivate“ unter Finanzielle Vermögenswerte – Held for Trading“ bzw. „Finanzielle Verbindlichkeiten – Held for Trading“ ausgewiesen.
In der Sparkasse Oberösterreich bezieht sich die Mehrheit an nicht eng verbundenen eingebetteten Derivaten auf Anleihen und Einlagen, deren Zahlungen an Aktienpreise und Fremdwährungskurse gebunden sind, bei denen die Fair Value Option ausgenutzt wird. Daher sind diese eingebetteten Derivate Teil der Fair Value-Bewertung des gesamten hybriden Instruments zum FVPL und werden nicht separiert.
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Derivate – Held for Trading
 
 
 
 
 
Dez 2021
Dez 2022
Positiver
Negativer
Positiver
Negativer
in EUR Mio.
 
Nominalwert
Fair Value
Fair Value
Nominalwert
Fair Value
Fair Value
Derivate des Handelsbuchs
460,6
7,4
6,0
412,4
7,1
2,2
Zinssatz
 
408,3
5,0
4,6
370,2
6,0
1,9
Eigenkapital
 
26,6
1,1
0,0
34,3
0,9
0,1
Devisengeschäft
 
25,7
1,3
1,3
7,9
0,2
0,2
Kredit
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Waren
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Derivate des Bankbuchs
1.274,1
71,8
8,1
1.136,9
14,9
41,3
Zinssatz
 
640,3
66,6
1,3
618,6
7,5
33,4
Eigenkapital
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Devisengeschäft
 
617,8
5,1
6,9
518,3
7,4
7,9
Kredit
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Waren
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige
 
16,0
0,2
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
 
1.734,7
79,2
14,1
1.549,3
22,0
43,5
Die Sparkasse Oberösterreich wickelt einen Teil der Transaktionen mit Zins-Derivaten über Clearing Häuser ab. Diese Derivate sowie die zugehörigen Barsicherheiten erfüllen die Erfordernisse zur bilanziellen Saldierung. Für weitere Details zur bilanziellen Saldierung verweisen wir auf die Note 27 „Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten“.
22.Sonstige Handelsaktiva
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2021
Dez 2022
Eigenkapitalinstrumente
 
 
 
 
 
10,5
10,8
Schuldverschreibungen
 
 
 
 
 
33,6
28,5
Regierungen
 
 
 
 
 
0,0
0,0
Kreditinstitute
 
 
 
 
 
0,0
0,0
Sonstige Finanzinstitute
 
 
 
 
14,4
13,3
Nicht finanzielle Gesellschaften
 
 
 
 
19,2
15,1
Sonstige Handelsaktiva
 
 
 
 
44,1
39,3
23.Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2021
Dez 2022
in EUR Mio.
Designiert
Verpflichtend
Designiert
Verpflichtend
Eigenkapitalinstrumente
 
 
 
0,0
32,5
0,0
20,8
Schuldverschreibungen
 
 
 
0,0
112,2
0,0
97,8
Regierungen
 
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Kreditinstitute
 
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Finanzinstitute
 
 
0,0
112,2
0,0
97,8
Nicht finanzielle Gesellschaften
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Kredite und Darlehen an Kunden
 
 
0,0
2,6
0,0
0,4
Regierungen
 
 
 
0,0
0,5
0,0
0,3
Sonstige Finanzinstitute
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Nicht finanzielle Gesellschaften
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Haushalte
 
 
 
0,0
2,1
0,0
0,1
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte
0,0
147,3
0,0
119,0
Seite 59
Seite 25
24.Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Die Sparkasse Oberösterreich wendet die Möglichkeit an, gewisse finanzielle Verbindlichkeiten beim erstmaligen Ansatz in die FVPL-Kategorie zu designieren (Fair Value-Option), wenn:
eine solche Klassifizierung bilanzielle Inkongruenzen (Accounting Mismatch) beseitigt oder signifikant verringert, die zwischen ansonsten zu Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten und zum Fair Value bewerteten Derivaten, die mit diesen Verbindlichkeiten in Beziehung stehen, entstehen würden. In der Sparkasse Oberösterreich erfolgt die quantitative Beurteilung, ob die Fair Value-Option tatsächlich bilanzielle Inkongruenzen beseitigt oder signifikant verringert, in Bezug auf Fair Value-Änderungen, die auf das Zinsänderungsrisiko zurückzuführen sind; oder
der gesamte hybride Vertrag ein nicht eng verbundenes eingebettetes Derivat enthält.
Finanzielle Verbindlichkeiten in der Fair Value-Option werden in der Bilanz in der Position Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeitenweiter aufgeteilt in „Einlagen von Kunden“ und „Verbriefte Verbindlichkeiten“ erfasst. Zinsaufwendungen werden unter Anwendung des EIR auf die fortgeführten Anschaffungskosten der finanziellen Verbindlichkeit berechnet und in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position Sonstige ähnliche Aufwendungen“ unter „Zinsüberschuss“ ausgewiesen. Gewinne und Verluste aus Fair Value-Änderungen werden abzüglich der Zinsaufwendungen in der Position Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten“ dargestellt.
Die Fair Value-Änderungen, die sich aus dem Kreditrisiko von finanziellen Verbindlichkeiten für die Berichtsperiode ergeben, werden im sonstigen Ergebnis in der Gesamtergebnisrechnung in der Position „Rücklage für eigenes Kreditrisiko“, dargestellt. Der kumulierte Betrag wird als kumuliertes OCI in der Position „Rücklage für eigenes Kreditrisiko“ in der Eigenkapitalveränderungsrechnung erfasst. Dieser im OCI erfasste Betrag wird niemals in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Bei Ausbuchung (hauptsächlich Rückkäufe) solcher erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt jedoch eine Umgliederung des im OCI kumulierten Betrages in die Gewinnrücklage.
Der als kumuliertes OCI erfasste kumulative Betrag des Kreditrisikos wird als Differenz zwischen dem Barwert der Verbindlichkeit unter Anwendung des ursprünglichen Credit Spreads und dem Fair Value der Verbindlichkeit berechnet. Die Höhe der Fair Value-Änderung, die auf Änderungen des Kreditrisikos der Verbindlichkeit in der betreffenden Periode zurückzuführen ist und im sonstigen Ergebnis erfasst wird, ist die Differenz zwischen dem kumulierten Betrag am Ende und am Beginn der Periode. Bei der Berechnung des Barwerts der Verbindlichkeit unter Anwendung des ursprünglichen Credit Spreads wird als Diskontierungssatz die Summe aus dem beobachteten Zinssatz (Swap-Zinskurve) und dem ursprünglichen Credit Spread herangezogen. Der ursprüngliche Credit Spread wird bei erstmaligem Ansatz der Verbindlichkeit ermittelt und entspricht der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Differenz zwischen der Gesamtrendite der Verbindlichkeit und dem beobachteten Zinssatz (Swap-Zinskurve).
 
 
 
 
 
Buchwert
Rückzahlbarer Betrag
Delta zwischen Buchwert und
rückzahlbarem Betrag
in EUR Mio.
Dez 2021
Dez 2022
Dez 2021
Dez 2022
Dez 2021
Dez 2022
Einlagen
 
66,2
53,6
64,0
64,0
2,2
-10,4
Verbriefte Verbindlichkeiten
665,9
462,0
884,7
757,3
-218,8
-295,3
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Finanzielle Verbindlichkeiten FVPL
732,2
515,6
948,7
821,3
-216,5
-305,7
Fair Value-Änderungen, die auf Änderungen des eigenen Kreditrisiko zurückzuführen sind
 
 
 
 
 
 
 
Für die Berichtsperiode
Kumulierter Betrag
in EUR Mio.
1-12 2021
1-12 2022
Dez 2021
Dez 2022
Einlagen
 
 
 
0,0
0,0
-0,3
-0,3
Verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
-3,5
2,2
-3,1
-0,8
Finanzielle Verbindlichkeiten FVPL
 
-3,5
2,2
-3,4
-1,1
Verbriefte Verbindlichkeiten
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2021
Dez 2022
Nachrangige verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
 
 
128,8
76,5
Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
 
 
537,2
385,5
Anleihen
 
 
 
 
 
136,9
115,2
Sonstige Depotzertifikate/Namenszertifikate
 
 
 
95,6
78,6
Hypothekenpfandbriefe
 
 
 
 
304,7
191,7
Verbriefte Verbindlichkeiten
 
 
 
 
666,0
462,0
Seite 60
Finanzinstrumente – Sonstige Angaben
25.Fair Value von Finanzinstrumenten
Die Fair Value-Bewertung in der Sparkasse Oberösterreich erfolgt primär anhand von externen Datenquellen (Börsenpreise oder Broker-Quotierungen in hochliquiden Marktsegmenten). Finanzinstrumente, für die die Fair Value-Bewertung anhand von quotierten Marktpreisen erfolgt, sind hauptsächlich börsenotierte Wertpapiere und Derivate sowie liquide Anleihen, die auf OTC-Märkten gehandelt werden.
Kann der Fair Value von in der Bilanz erfassten finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten nicht von einem aktiven Markt abgeleitet werden, wird er, unter Verwendung verschiedener Bewertungsmethoden einschließlich der Verwendung mathematischer Modelle ermittelt. Die Input-Parameter für diese Modelle werden so weit wie möglich von beobachtbaren Marktdaten abgeleitet. Ist dies nicht möglich, muss der Fair Value auf Basis von Schätzungen ermittelt werden. Die Verwendung von nicht beobachtbaren Parametern ist besonders für Modelle zur Bewertung von Krediten und nicht börsennotierten Eigenkapitalinstrumenten relevant. Bewertungsmodelle, die Fair Value-Hierarchie und Fair Values von Finanzinstrumenten werden nachfolgend näher erläutert.
Für alle Finanzinstrumente wird ein Fair Value auf wiederkehrender Basis ermittelt.
Zum Fair Value bilanzierte Finanzinstrumente
Beschreibung der Bewertungsmodelle und Parameter
Für die Ermittlung des Fair Value von Finanzinstrumenten verwendet die Sparkasse Oberösterreich Bewertungsmodelle, die einen internen Prüfprozess durchlaufen haben und bei denen die unabhängige Ermittlung der Bewertungsparameter (wie Zinssätze, Wechselkurse, Volatilitäten und Credit Spreads) sichergestellt ist. Sofern eine Umstellung auf die neuen Referenzzinsätze bereits erfolgt ist, werden diese zur Ermittlung der Fair Values herangezogen.
Kredite. Die Berechnungsmethode für die Ermittlung des Fair Values von Krediten, die das SPPI („solely payments of principal and interrest“) Kriterium nicht erfüllen, entspricht nach der Fair Value-Definition der einfachen Barwertmethode. Das Kreditrisiko wird berücksichtigt, indem die vertraglich vereinbarten Cashflows unter Einbeziehung der Ausfallswahrscheinlichkeit (PD) und der Verlustquote bei Ausfall (LGD) auf die zu erwartenden Cashflows angepasst werden. Die Abzinsung der angepassten Cashflows erfolgt mit einer Zinskurve, die sich aus dem risikofreien Zinssatz und einem Refinanzierungsaufschlag für vorrangige unbesicherte Emissionen zusammensetzt.
Schuldinstrumente. Für Plain Vanilla-Schuldinstrumente (fix und variabel) wird der Fair Value durch die Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme errechnet. Die Diskontierungskurve ist abhängig vom Zinssatz der jeweiligen Emissionswährung und einer Spread-Anpassung, die von der Credit Spread-Kurve des Emittenten abgeleitet wird. Ist keine Emittentenkurve vorhanden, so wird der Spread von einem ähnlichen Instrument abgeleitet und um Differenzen im Risikoprofil des Instrumentes angepasst. Ist kein ähnliches Finanzinstrument verfügbar, wird die Spread-Anpassung aufgrund von anderen Informationen vorgenommen, z. B. Ermittlung des Credit Spreads anhand von internen Ratings und Ausfallswahrscheinlichkeiten oder auf Basis von Managemententscheidungen. Bei komplexeren Schuldtiteln (z. B. bei Instrumenten mit optionalen Eigenschaften wie Kündigungsrechten, Zinsober- und Zinsuntergrenzen oder Indexabhängigkeiten) wird der Fair Value mittels einer Kombination aus diskontierten Zahlungsströmen und komplexeren finanzmathematischen Modellen ermittelt, wie sie auch bei der Berechnungsmethode für OTC-Derivate Anwendung finden.
Eigenkapitalinstrumente. Nicht mit Handelsabsicht gehaltene Eigenkapitalinstrumente (Beteiligungen), die über notierte Marktpreise auf einem aktiven Markt verfügen, werden anhand des notierten Marktpreises bewertet. Für alle anderen nicht mit Handelsabsicht gehaltenen Eigenkapitalinstrumente wird der Fair Value durch Standardbewertungsmodelle, unter Verwendung von nicht beobachtbaren Inputparametern, ermittelt.
Diese umfassen die adjustierte Nettoinventarwertmethode, die vereinfachte Ertragswertmethode und das Dividend-Discount-Modell. Bei der adjustierten Nettoinventarwertmethode wird zum Bewertungsstichtag der Fair Value der in der Bilanz eines Unternehmens erfassten Vermögenswerte und Schulden, sowie der Fair Value von nicht bilanzierten Vermögenswerten und Schulden, ermittelt. Die resultierenden Fair Values der bilanzierten und nicht bilanzierten Vermögenswerte und Schulden stellen daher den Fair Value des Eigenkapitales des Beteiligungsunternehmens dar. Beim Dividend-Discount-Modell wird davon ausgegangen, dass der Wert eines Eigenkapitalinstrumentes, welches von einem Unternehmen ausgegeben wird, dem Barwert einer ewigen Dividende entspricht. Auch bei der vereinfachten Ertragswertmethode wird der Fair Value auf Basis des diskontierten, zukünftigen Einkommens gerechnet. Diese Methode kann jedoch auch verwendet werden, wenn nur ein für ein Jahr geplantes Einkommen zur Verfügung steht. Die vereinfachte Ertragswertmethode und das Dividend-Discount-Modell diskontieren zukünftige Erträge und Dividenden unter Verwendung eines Diskontierungszinssatzes, der die Eigenkapitalkosten widerspiegelt. Die Eigenkapitalkosten hängen vom risikofreien Zinssatz, der Marktrisikoprämie, dem Relevered Beta und der Länderrisikoprämie ab. Das Relevered Beta ist von der Branchenklassifizierung abgeleitet, welche von Damodaran veröffentlicht und verwaltet wird.
Verbindlichkeiten. Die Fair Value-Bewertung von erfolgswirksam zum Fair Value eingestuften finanziellen Verbindlichkeiten basiert auf liquiden Marktpreisen, sofern diese verfügbar sind. Für emittierte Wertpapiere, deren Fair Value nicht direkt am Markt verfügbar ist, wird der Fair Value mittels Diskontierung zukünftiger Cashflows ermittelt. Ein wesentlicher Inputfaktor für die Wertanpassung des eigenen 
Seite 61
Seite 25
Kreditrisikos je Senioritätsklasse sind abgeleitete Credit Spreads von liquiden Benchmarkanleihen sowie zusätzliche Quotierungen von externen Investmentbanken, die regelmäßig zur Verfügung gestellt werden. Für die zur Anwendung kommenden Spreads erfolgt eine regelmäßige Validierung durch das Risikomanagement. Darüber hinaus wird bei der Ermittlung des Fair Values den Effekten aus Optionalitäten Rechnung getragen.
OTC-Derivate. Derivate mit liquiden Basiswerten (z. B. Zinsswaps und -optionen, Fremdwährungsgeschäfte und -optionen, Optionen auf börsenotierte Wertpapiere oder Indizes, Credit Default Swaps, Commodity Swaps) werden nach Standardbewertungsmodellen bewertet. Diese Modelle umfassen Discounted Cashflow-Modelle, Optionsmodelle nach Black-Scholes und Hull-White sowie Hazard Rate-Modelle. Die Modelle werden an quotierten Marktdaten kalibriert (inklusive impliziten Volatilitäten). Für die Bewertung von komplexeren Instrumenten werden auch Monte-Carlo-Simulationen eingesetzt. Für Instrumente mit nicht ausreichend liquiden Marktdaten von nicht regelmäßigen Transaktionen herangezogen oder Extrapolationstechniken eingesetzt. Für die Ermittlung des Fair Value von besicherten Derivaten wird ein Diskontierungszinssatz verwendet, der den für die Verzinsung der Barsicherheiten maßgeblichen Zinssatz widerspiegelt.
Die Sparkasse Oberösterreich bewertet Derivate gemäß der Mid-Market-Rate. Um das Niveau des Bid-Ask-Spreads der relevanten Positionen zu berücksichtigen, wird eine Anpassung anhand der Marktliquidität durchgeführt. Die Anpassungsparameter sind von Produkttyp, Währung, Laufzeit und Volumen abhängig. Die Parameter werden regelmäßig sowie im Fall von signifikanten Marktbewegungen überprüft. Bei der Ermittlung der Bid-Ask-Anpassung wird keine Aufrechnung gegenläufiger Positionen (Netting) durchgeführt.
Im Rahmen der Bewertung von OTC-Derivaten werden Bewertungsanpassungen für das Kontrahentenausfallsrisiko (Credit Value Adjustment CVA) und Anpassungen für das eigene Kreditrisiko (Debit Value Adjustment DVA) vorgenommen. Die CVA-Anpassung hängt vom erwarteten positiven Risikobetrag (Expected Positive Exposure) und von der Bonität der Kontrahent:in ab. Die DVA-Anpassung wird durch den erwarteten negativen Risikobetrag (Expected Negative Exposure) und durch die Kreditqualität der Sparkasse Oberösterreich bestimmt. Das implementierte Verfahren für die Berechnung des erwarteten Exposures basiert für die wichtigsten Produktklassen auf einem Modell über Abbildung durch replizierende Optionen oder einer Monte-Carlo Simulation. Letztere wird für Produkte angewandt, für die es keine geeignete Optionsreplikation gibt. Für die restlichen Produkte basiert die Exposure-Berechnung auf einem (Marktwert + Add-On) Ansatz. Die Ausfallswahrscheinlichkeit von nicht aktiv am Markt gehandelten Kontrahent:innen wird durch eine Anpassung der internen Ausfallswahrscheinlichkeiten (Probability of Default PD) über einen Korb von liquiden (auf dem zentraleuropäischen Markt aktiven) Emittenten durchgeführt. Dadurch werden in das Bewertungsverfahren marktbasierte Informationen integriert. Kontrahent:innen mit liquiden Anleihe- oder CDS-Quotierungen werden direkt, aus diesen Instrumenten abgeleitete, marktbasierte Ausfallswahrscheinlichkeiten zugeordnet. Die Bewertungsparameter für die Erste Group werden aus den Rückkaufniveaus für Erste Group-Anleihen abgeleitet. Bei der Ermittlung des Exposures werden in der Regel Saldierungs-Effekte nur für jene Kontrahent:innen berücksichtigt, bei denen der Effekt materiell ist. In diesen Fällen wird eine Saldierung sowohl für CVA als auch für DVA vorgenommen. Für mit relevanten Saldierungsvereinbarungen (z. B. CSA-Agreements) besicherte Kontrahent:innen wird kein CVA angesetzt, falls die Schwellenwerte für eine Besicherung nicht wesentlich sind.
Die beschriebene Methodik führt zu CVA-Wertanpassungen in Höhe von insgesamt EUR 0,0 Mio. (2021: EUR 0,0 Mio.) und zu DVA-Wertanpassungen in Höhe von insgesamt EUR 0,2 Mio. (2021: EUR 0,0 Mio.).
Basierend auf einer von der Erste Group durchgeführten Analyse, wurde entschieden, dass für die Bewertung von OTC-Derivaten kein Funding Value Adjustment (FVA) berücksichtigt wird.
Validierung und Kontrolle
Die Zuständigkeit für die Bewertung von Finanzinstrumenten, die zum Fair Value bewertet werden, ist unabhängig von den Handelseinheiten. Zusätzlich hat die Sparkasse Oberösterreich einen Validierungsprozess eingerichtet, um eine korrekte Bewertungspreisermittlung und Validierung sicherzustellen.
Fair Value-Hierarchie
Die Fair Values von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten werden den drei Kategorien der IFRS-Fair Value-Hierarchie zugeordnet.
Level 1 der Fair Value-Hierarchie
Für Finanzinstrumente der Level 1-Kategorie erfolgt die Fair Value-Bewertung unmittelbar auf Basis von notierten Preisen für identische Finanzinstrumente in aktiven Märkten. Eine Zuordnung zu Level 1 erfolgt nur dann, wenn eine laufende Preisbildung auf Basis von Transaktionen, die in ausreichender Häufigkeit und in ausreichendem Volumen stattfinden, erfolgt.
Dieser Kategorie werden börsegehandelte Derivate (Futures, Optionen), Aktien, Staatsanleihen und sonstige Anleihen sowie Fonds, die in liquiden und aktiven Märkten gehandelt werden, zugeordnet.
Level 2 der Fair Value-Hierarchie
Wird eine Marktbewertung herangezogen, deren Markt aufgrund einer eingeschränkten Liquidität nicht als aktiver Markt betrachtet werden kann (abgeleitet von verfügbaren Marktliquiditätsindikatoren), wird das zugrunde liegende Finanzinstrument als Level 2 klassifiziert. Sind
Seite 62
keine Marktpreise verfügbar, so wird anhand von Modellen, die auf Marktdaten beruhen, bewertet. Sofern alle wesentlichen Parameter des Bewertungsmodelles am Markt beobachtbar sind, wird das Finanzinstrument als Level 2 der Fair Value-Hierarchie eingestuft. Für Level 2-Bewertungen werden typischerweise Zinskurven, Credit Spreads und implizite Volatilitäten als nachvollziehbare, beobachtbare Marktparameter verwendet.
Dieser Kategorie werden neben OTC-Derivaten vor allem weniger liquide Aktien, Anleihen und Fonds, Asset Backed Securities (ABS), Collateralized Debt Obligations (CDO) und auch eigene Emissionen und Einlagen zugeordnet.
Level 3 der Fair Value-Hierarchie
In manchen Fällen kann die Fair Value-Bewertung weder anhand von ausreichend regelmäßig gestellten Marktpreisen noch anhand von Bewertungsmodellen, die vollständig auf beobachtbaren Marktdaten beruhen, erfolgen. In diesem Fall werden einzelne, nicht am Markt beobachtbare Bewertungsparameter anhand angemessener Annahmen geschätzt. Sobald ein nicht am Markt beobachtbarer Parameter für das Bewertungsmodell signifikant oder der Marktpreis nicht regelmäßig beobachtbar ist, wird das Finanzinstrument als Level 3 der Fair Value-Hierarchie eingestuft. Typischerweise werden Credit Spreads, die aus internen Schätzungen für Ausfallswahrscheinlichkeiten (Probability of Default PD) und Verlustquoten (Loss Given Default LGD) abgeleitet werden, als nicht beobachtbare Parameter verwendet.
Das Volumen von Finanzinstrumenten, die der Level 3-Kategorie zugeordnet werden, lässt sich in folgende Bereiche einteilen:
Marktwerte von Derivaten, bei denen die CVA-Anpassung einen wesentlichen Einfluss auf die Bewertung hat und mittels nicht beobachtbarer Parameter (d.h. unter Verwendung von internen Schätzungen für PDs und LGDs) berechnet werden
Illiquide Anleihen und nicht börsenotierte Aktien, Beteiligungen oder Fonds für deren Bewertung Modelle verwendet werden, die nicht am Markt beobachtbare Werte (z.B. Credit Spreads) enthalten bzw. die mit Broker-Quotierungen bewertet werden, die nicht der Level 1- oder Level 2-Kategorie zuzuordnen sind
Kredite, deren vertragliche Zahlungsströme des Vermögenswertes nicht nur Zahlungen von Nominale und Zinsen darstellen
Eigene Emissionen, wenn es keine Preisaktualisierung in regelmäßigen Abständen gibt
Der gewählten Methode für die Zuordnung der Positionen zu den Levels entsprechend, werden alle Level-Bestände und Level-Veränderungen während der Berichtsperiode jeweils am Ende der Berichtsperiode zugeordnet.
Eine Umgliederung von Level 1 in Level 2 oder 3 bzw. vice versa erfolgt dann, wenn die oben beschriebenen Kriterien für die Zuordnung von Finanzinstrumenten in dem jeweiligen Level nicht mehr vorliegen.
Zuordnung von zum Fair Value bilanzierten Finanzinstrumenten zu den Level-Kategorien
 
 
 
 
 
Dez 2021
Dez 2022
in EUR Mio.
 
Level 1
Level 2
Level 3
Gesamt
Level 1
Level 2
Level 3
Gesamt
Aktiva
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Vermögenswerte HfT
40,4
82,9
0,0
123,3
38,1
23,1
0,0
61,3
Derivate
 
1,1
78,1
0,0
79,2
0,9
21,1
0,0
22,0
Sonstige Handelsaktiva
39,3
4,8
0,0
44,1
37,3
2,0
0,0
39,3
Nicht handelsbezogene finanzielle
Vermögenswerte FVPL
110,0
2,3
35,1
147,4
87,7
1,9
29,4
119,0
Eigenkapitalinstrumente
0,0
0,0
32,5
32,5
0,0
0,0
20,8
20,8
Schuldverschreibungen
110,0
2,3
0,0
112,3
87,7
1,9
8,2
97,8
Kredite und Darlehen
 
0,0
0,0
2,6
2,6
0,0
0,0
0,4
0,4
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
558,9
8,7
21,6
589,2
317,1
11,3
23,2
351,6
Eigenkapitalinstrumente
216,0
0,0
13,1
229,1
54,9
0,0
15,5
70,4
Schuldverschreibungen
342,9
8,7
8,5
360,1
262,2
11,3
7,7
281,2
Derivate - Hedge Accounting
0,0
50,1
0,0
50,1
0,0
6,1
0,0
6,1
Gesamtaktiva
 
709,3
144,0
56,7
910,0
442,9
42,3
52,7
537,9
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Passiva
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Verbindlichkeiten HfT
0,0
14,1
0,0
14,1
0,1
43,4
0,0
43,5
Derivate
 
0,0
14,1
0,0
14,1
0,1
43,4
0,0
43,5
Sonstige Handelspassiva
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Finanzielle Verbindlichkeiten FVPL
0,0
678,0
54,1
732,1
0,0
515,6
0,0
515,6
Einlagen von Kunden
 
0,0
66,2
0,0
66,2
0,0
53,6
0,0
53,6
Verbriefte Verbindlichkeiten
0,0
611,8
54,1
665,9
0,0
462,0
0,0
462,0
Derivate - Hedge Accounting
0,0
15,7
0,0
15,7
0,0
20,5
0,0
20,5
Gesamtpassiva
 
0,0
707,8
54,1
761,9
0,1
579,5
0,0
579,6
Derivate, die über Clearing Häuser abgewickelt werden, sind entsprechend ihrer bilanziellen Behandlung saldiert dargestellt. Die saldierten Derivate sind Level 2 zugeordnet.
Beschreibung der Bewertungsprozesse für Finanzinstrumente der Kategorie Level 3
Falls zumindest ein wesentlicher Bewertungsparameter nicht am Markt beobachtbar ist, wird dieses Instrument dem Level 3 der Fair Value-Hierarchie zugeordnet. Zur Validierung des Bewertungspreises sind zusätzliche Schritte notwendig. Diese umfassen insbesondere die Analyse relevanter historischer Daten oder ein Benchmarking zu vergleichbaren Finanzinstrumenten. Diese Verfahren beinhalten
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Seite 25
Parameterschätzungen und Expertenmeinungen. Weitere Ausführungen zu den verwendeten Parametern sowie eine Sensitivitätsanalyse werden nachfolgend in dem Unterkapitel „Wesentliche nicht beobachtbare Bewertungsparameter und Sensitivitätsanalyse der Level 3-Positionen“ dargestellt.
Bewegungen von zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten in Level 3
Entwicklung des Fair Values von Finanzinstrumenten in Level 3
in EUR Mio.
 
Stand zum
Erfolg in der G&V
Erfolg im sonstigen Ergebnis
Käufe
Verkäufe Tilgung
Zugang Kons.kreis
Transfers in Level 3
Transfers aus Level 3
Stand zum
 
 
 
 
 
Jän 2022
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2022
Finanzielle Vermögenswerte HfT
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Derivate
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Handelsaktiva
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Nicht handelsbezogene finanzielle
Vermögenswerte FVPL
35,1
-0,4
0,0
9,4
-2,2
12,5
0,0
-24,9
29,5
Eigenkapitalinstrumente
32,5
0,0
0,0
0,8
0,0
12,5
0,0
-24,9
20,9
Schuldverschreibungen
0,0
-0,4
0,0
8,6
0,0
0,0
0,0
0,0
8,2
Kredite und Darlehen
 
2,6
0,0
0,0
0,0
-2,2
0,0
0,0
0,0
0,4
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
21,6
0,1
2,4
0,0
-0,9
0,0
0,0
0,0
23,2
Eigenkapitalinstrumente
13,1
0,0
2,4
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
15,5
Schuldverschreibungen
8,5
0,1
0,0
0,0
-0,9
0,0
0,0
0,0
7,7
Derivate - Hedge Accounting
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamtaktiva
 
56,7
-0,3
2,4
9,4
-3,1
12,5
0,0
-24,9
52,7
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Passiva
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Verbindlichkeiten HfT
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Derivate
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Finanzielle Verbindlichkeiten FVPL
-54,1
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
54,1
0,0
Einlagen von Kunden
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Verbriefte Verbindlichkeiten
-54,1
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
54,1
0,0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamtpassiva
 
-54,1
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
54,1
0,0
 
 
 
 
 
Jän 2021
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2021
Finanzielle Vermögenswerte HfT
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Derivate
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Handelsaktiva
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Nicht handelsbezogene finanzielle
Vermögenswerte FVPL
35,1
-0,4
0,0
3,6
-3,2
0,0
0,0
0,0
35,1
Eigenkapitalinstrumente
31,3
-0,4
0,0
1,6
0,0
0,0
0,0
0,0
32,5
Schuldverschreibungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Kredite und Darlehen
 
3,8
0,0
0,0
2,0
-3,2
0,0
0,0
0,0
2,6
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
20,6
0,0
2,0
0,0
-0,9
0,0
0,0
0,0
21,7
Eigenkapitalinstrumente
11,1
0,0
2,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
13,1
Schuldverschreibungen
9,5
0,0
0,0
0,0
-0,9
0,0
0,0
0,0
8,6
Derivate - Hedge Accounting
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamtaktiva
 
55,7
-0,4
2,0
3,6
-4,1
0,0
0,0
0,0
56,8
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Passiva
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Verbindlichkeiten HfT
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Derivate
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Finanzielle Verbindlichkeiten FVPL
-99,1
0,3
-1,1
0,0
1,1
0,0
-11,0
55,7
-54,1
Einlagen von Kunden
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Verbriefte Verbindlichkeiten
-99,1
0,3
-1,1
0,0
1,1
0,0
-11,0
55,7
-54,1
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamtpassiva
 
-99,1
0,3
-1,1
0,0
1,1
0,0
-11,0
55,7
-54,1
Gewinne und Verluste von finanziellen Vermögenswerten, die am Ende der Berichtsperiode Level 3 zugeordnet sind
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
1-12 2021
1-12 2022
Aktiva
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Vermögenswerte HfT
 
 
 
 
0,0
0,0
Derivate
 
 
 
 
 
0,0
0,0
Sonstige Handelsaktiva
 
 
 
 
0,0
0,0
Nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte FVPL
 
 
 
-0,4
-0,4
Eigenkapitalinstrumente
 
 
 
 
-0,4
0,0
Schuldverschreibungen
 
 
 
 
0,0
-0,4
Kredite und Darlehen
 
 
 
 
 
0,0
0,0
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
 
 
 
 
0,0
0,1
Gesamt
 
 
 
 
 
-0,4
-0,3
Seite 64
Wesentliche nicht beobachtbare Bewertungsparameter und Sensitivitätsanalyse der Level 3-Positionen
Wenn die Ermittlung des Fair Values eines Finanzinstrumentes von nicht beobachtbaren Parametern abhängt, können diese aus einer Bandbreite von alternativen Parametrisierungen gewählt werden. Für die Bilanzerstellung wurde aus diesen Bandbreiten eine Parametrisierung gewählt, die den Marktbedingungen zum Berichtszeitpunkt entspricht.
Bandbreiten der am Markt nicht beobachtbaren Bewertungsparameter in der Level 3-Kategorie
Finanzielle Vermögenswerte
Produktkategorie
Fair Value in EUR Mio.
Bewertungsverfahren
Wesentlichenicht beobachtbare Parameter
Bandbreite der nicht beobachtbaren Parameter(gewichteter Durchschnitt)
Dez 22
 
 
 
PD
-
Positiver Fair Value von Derivaten
Forwards, Swaps, Optionen
0,0
Diskontierungsmodelle und Optionsmodelle mit CVA-Anpassungen basierend auf zukünftigen Exposure
LGD
-
Fixe und variable Anleihen
0,0
Diskontierungsmodelle
Credit spread
-
PD
-
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte
Kredite
0,4
Diskontierungsmodelle
LGD
-
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte
Fixe und variable Anleihen
11,3
Diskontierungsmodelle
Credit spread
44 BP
Relevered Beta
Finanzdienstleister (Nicht-Bank & Versicherungen): 0,96-0,98
1,9
Dividend Discount Modell;
Vereinfachte Ertragswertmethode
Länderrisikoprämie
Österreich: 0,48%
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte / Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte
Nicht mit Handelsabsicht gehaltene Eigenkapital-instrumente (Beteiligungen)
22,0
Adjustierte Nettoinventarwertmethode
Angepasstes Eigenkapital
Abhängig von buchhalterischen Eigenkapital
Dez 21
 
 
 
PD
-
Positiver Fair Value von Derivaten
Forwards, Swaps, Optionen
0,0
Diskontierungsmodelle und Optionsmodelle mit CVA-Anpassungen basierend auf zukünftigen Exposure
LGD
-
Fixe und variable Anleihen
0,0
Diskontierungsmodelle
Credit spread
70 BP
PD
-
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte
Kredite
2,6
Diskontierungsmodelle
LGD
-
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte
Fixe und variable Anleihen
8,5
Diskontierungsmodelle
Credit spread
-
Relevered Beta
Finanzdienstleister (Nicht-Bank & Versicherungen): 0,91
2,6
Dividend Discount Modell;
Vereinfachte Ertragswertmethode
Länderrisikoprämie
Österreich: 0,33%
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte / Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte
Nicht mit Handelsabsicht gehaltene Eigenkapital-instrumente (Beteiligungen)
43,0
Adjustierte Nettoinventarwertmethode
Angepasstes Eigenkapital
Abhängig vom buchhalterischen Eigenkapital
Sensitivitätsanalyse hinsichtlich möglicher alternativer Parametrisierung auf Produktebene
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2021
Dez 2022
Fair Value-Veränderungen
Fair Value-Veränderungen
in EUR Mio.
 
 
 
Positiv
Negativ
Positiv
Negativ
Derivate
 
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Gewinn- und Verlustrechnung
 
 
0,0
0,0
0,0
0,0
Schuldverschreibungen
 
 
 
0,4
-0,4
0,5
-0,5
Sonstiges Ergebnis
 
 
 
0,4
-0,4
0,5
-0,5
Eigenkapitalinstrumente
 
 
 
4,6
-4,6
7,4
-7,4
Gewinn- und Verlustrechnung
 
 
4,0
-4,0
6,9
-6,9
Sonstiges Ergebnis
 
 
 
0,6
-0,6
0,5
-0,5
Gesamt
 
 
 
5,0
-5,0
7,8
-7,8
Gewinn- und Verlustrechnung
 
 
4,0
-4,0
6,9
-6,9
Sonstiges Ergebnis
 
 
1,0
-1,0
0,9
-0,9
Zur Ermittlung dieser Auswirkungen wurden hauptsächlich Credit Spreads (für Schuldverschreibungen) und Marktschwankungen vergleichbarer Aktien herangezogen. Ein Anstieg (Reduktion) von Spreads verursacht eine Reduktion (Anstieg) des jeweiligen Fair Values.
Die folgenden Wertebereiche wurden in der Sensitivitätsanalyse verwendet:
für Schuldverschreibungen ein Bereich für Credit Spreads zwischen +100 Basispunkten und -100 Basispunkten
für eigenkapitalbezogene Wertpapiere eine Preisbandbreite zwischen -25 % und +25 %
Seite 65
Seite 25
Fair Values von Finanzinstrumenten, die nicht zum Fair Value bilanziert werden
in EUR Mio.
 
 
Buchwert
Fair Value
Level 1
Level 2
Level 3
Dez 2022
 
 
 
 
 
 
 
Aktiva
 
 
 
 
 
 
 
Kassenbestand und Guthaben
 
1.335,8
1.335,8
1.269,5
0,0
66,3
Finanzielle Vermögenswerte AC
 
13.345,6
12.781,5
1.773,0
18,0
10.990,5
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
 
1.635,7
1.645,6
0,0
0,0
1.645,6
Kredite und Darlehen an Kunden
 
9.738,2
9.344,9
0,0
0,0
9.344,9
Schuldverschreibungen
 
1.971,7
1.791,1
1.773,0
18,0
0,0
Forderungen aus Finanzierungsleasing
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
2,8
2,8
0,0
0,0
2,8
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Passiva
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Verbindlichkeiten AC
 
13.564,8
13.463,2
0,0
840,1
12.623,0
Einlagen von Kreditinstituten
 
1.244,9
1.237,6
0,0
0,0
1.237,6
Einlagen von Kunden
 
 
11.429,3
11.382,1
0,0
0,0
11.382,1
Verbriefte Verbindlichkeiten
 
887,3
840,1
0,0
840,1
0,0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
 
3,3
3,3
0,0
0,0
3,3
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Finanzgarantien und Kreditzusagen
 
 
 
 
 
Finanzgarantien
 
 
n/a
12.765,1
0,0
0,0
12.765,1
Unwiderrufliche Kreditzusagen
 
n/a
26.504,2
0,0
0,0
26.504,2
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
 
Aktiva
 
 
 
 
 
 
 
Kassenbestand und Guthaben
 
3.144,9
3.144,9
2.722,7
0,0
422,2
Finanzielle Vermögenswerte AC
 
12.061,9
12.231,1
1.389,0
3,1
10.839,1
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
 
1.575,6
1.579,3
0,0
0,0
1.579,3
Kredite und Darlehen an Kunden
 
9.120,2
9.259,8
0,0
0,0
9.259,8
Schuldverschreibungen
 
 
 
 
1.366,1
1.392,1
1.389,0
3,1
0,0
Forderungen aus Finanzierungsleasing
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
3,2
4,8
0,0
0,0
4,8
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
3,0
3,0
0,0
0,0
3,0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Passiva
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Verbindlichkeiten AC
 
14.239,0
14.226,6
0,0
834,8
13.391,8
Einlagen von Kreditinstituten
 
2.268,1
2.258,6
0,0
0,0
2.258,6
Einlagen von Kunden
 
 
11.056,6
11.050,7
0,0
0,0
11.050,7
Verbriefte Verbindlichkeiten
 
910,9
913,9
0,0
834,8
79,1
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
 
3,4
3,4
0,0
0,0
3,4
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Finanzgarantien und Kreditzusagen
 
 
 
 
 
Finanzgarantien
 
 
n/a
-378,6
0,0
0,0
-378,6
Unwiderrufliche Kreditzusagen
 
n/a
11.438,8
0,0
0,0
11.438,8
In der obenstehenden Tabelle werden positive Fair Values von Finanzgarantien und Verpflichtungen mit positivem Vorzeichen, negative Fair Values mit einem negativen Vorzeichen dargestellt.
Der Fair Value von Krediten und Darlehen an Kunden und Kreditinstituten wurde mittels Diskontierung der zukünftigen Cashflows berechnet, wobei sowohl die Zins- als auch die Credit Spread-Effekte berücksichtigt wurden. Der Zinssatzeffekt beruht auf den Marktzinsbewegungen, während die Änderungen des Credit Spreads von den Ausfallswahrscheinlichkeiten (PDs) und den Verlustquoten bei Ausfall (LGDs), die für die internen Risikoberechnungen verwendet werden, abgeleitet werden. Die Berechnung der Fair Values erfolgte je Portfoliogruppe. Dazu wurden die Kredite und Darlehen in homogene Portfolien zusammengefasst. Die Einteilung erfolgte aufgrund von Ratingmethode, Ratingklasse, Laufzeit und Land, in dem diese gebucht wurden.
Die Fair Values von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Schuldverschreibungen werden im Wesentlichen entweder direkt vom Markt oder anhand von direkt beobachtbaren Marktparametern (z. B. Zinskurven) ermittelt.
Der Fair Value von Einlagen und sonstigen Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten basiert werden, wird unter Berücksichtigung des tatsächlichen Zinsumfeldes sowie der eigenen Credit Spread geschätzt. Diese Positionen werden der Level 3-Kategorie zugeordnet. Für Verbindlichkeiten ohne vertragliche Laufzeit (z.B. Sichteinlagen) wird der Restbuchwert als Minimumwert für den Fair Value angenommen.
Der Fair Value der emittierten Wertpapiere und nachrangigen Verbindlichkeiten, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten basiert auf liquiden Marktpreisen, sofern diese verfügbar sind. Für emittierte Wertpapiere, deren Fair Value nicht direkt am Markt verfügbar ist, wird der Fair Value mittels Diskontierung zukünftiger Cashflows ermittelt. Ein wesentlicher Inputfaktor für die Wertanpassung des eigenen Kreditrisikos je Senioritätsklasse sind abgeleitete Credit Spreads von liquiden Benchmarkanleihen sowie zusätzliche Quotierungen von externen Investmentbanken, die regelmäßig zur Verfügung gestellt werden. Für die zur Anwendung kommenden Spreads erfolgt eine regelmäßige Validierung durch das Risikomanagement. Darüber hinaus wird bei der Ermittlung des Fair Values den Effekten aus
Seite 66
Optionalitäten Rechnung getragen. Für außerbilanzielle Verbindlichkeiten (Finanzgarantien und unwiderrufliche Kreditzusagen) werden folgende Bewertungsansätze verwendet: der Fair Value von unwiderruflichen Kreditzusagen wird mit Hilfe von regulatorischen Kreditkonversionsfaktoren ermittelt.
Die daraus resultierenden Kreditäquivalente werden wie bilanzierte Vermögenswerte behandelt. Die Differenz zwischen dem gesamten Fair Value und dem Nominalwert der hypothetischen Kreditrisikoäquivalente entspricht dem Fair Value der unwiderruflichen Kreditzusagen. Sofern der gesamte Fair Value der hypothetischen Kreditäquivalente höher als der Nominalwert ist, ergibt sich ein positiver Fair Value von unwiderruflichen Kreditzusagen. Der Fair Value wird in Analogie zu einem CDS-Modell ermittelt. Entsprechend diesem Modell ergibt sich der Fair Value aus der Summe der Barwerte zukünftiger Cashflows. Diese umfassen die Auszahlungen infolge der Inanspruchnahme aus den Garantien, die auf Basis der PDs und LGDs der jeweiligen Kund:innen modelliert werden, sowie Einzahlungen aus den zukünftig erhaltenen Garantiegebühren. Wenn die Barwerte der zukünftigen Auszahlungen die Barwerte der zukünftigen Garantiegebühren überschreiten, ist der Fair Value von Finanzgarantien negativ. 
26.Hedge Accounting
Zur Absicherung des Fremdwährungs- und Zinsrisikos verwendet die Sparkasse Oberösterreich derivative Finanzinstrumente. Damit das Derivat und die Risikoposition für die Bilanzierung eines Sicherungsgeschäftes infrage kommen, wird die Sicherungsbeziehung zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument zu Beginn der Absicherung formal festgelegt und dokumentiert. Dokumentiert werden dabei die Art des abgesicherten Risikos, die Zielsetzung und Strategie in Hinblick auf die Absicherung sowie die Methode, die angewendet wird, um die Effektivität des Sicherungsinstrumentes zu messen. Eine Sicherungsbeziehung wird als in hohem Maße wirksam betrachtet, wenn die dem abgesicherten Risiko zuzurechnenden Veränderungen des Fair Values oder der Cashflows die Fair Value-Änderungen des Sicherungsinstrumentes in einer Bandbreite von 80 % bis 125 % kompensieren. Die Beurteilung erfolgt dabei sowohl prospektiv, d. h. ob die Ergebnisse innerhalb der Bankbreite erwartet werden, als auch retrospektiv, d. h. ob die tatsächlichen Ergebnisse innerhalb der Bandbreite liegen. Die Effektivität wird für jede Sicherungsbeziehung sowohl zu Beginn als auch während der Laufzeit bestimmt. Detaillierte Bedingungen für bestimmte Arten von Sicherungsbeziehungen sowie die Messung der Effektivität der Sicherungsbeziehungen durch die Sparkasse Oberösterreich sind intern in den Hedge Accounting-Richtlinien festgelegt. Wie in den Übergangsbestimmungen von IFRS 9 erlaubt, hat die Sparkasse Oberösterreich beschlossen, die Anforderungen für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften des IAS 39 weiterhin anzuwenden.
i. Fair Value Hedge
Änderungen des Fair Values (Clean Price) von derivativen Finanzinstrumenten, die im Rahmen von qualifizierten und designierten Fair Value Hedges eingesetzt werden, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Handelsergebnis“ erfasst. Zinserträge und -aufwendungen aus Sicherungsderivaten werden in der Position Sonstige ähnliche Erträge“ oder Sonstige ähnliche Aufwendungen“ unter „Zinsüberschuss“ ausgewiesen. Die Fair Value-Änderung des Grundgeschäftes, die dem abgesicherten Risiko zugerechnet wird, wird ebenfalls in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position Handelsergebniserfasst und ist Teil des Buchwertes des Grundgeschäftes.
Wenn ein Sicherungsinstrument ausläuft, veräußert, beendet oder ausgeübt wird oder wenn die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nicht mehr erfüllt werden, wird die Sicherungsbeziehung beendet. In diesem Fall wird die Fair Value-Anpassung des Grundgeschäftes über die Restlaufzeit bis zur Fälligkeit aufgelöst und in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Zinserträge“ (wenn das Grundgeschäft ein finanzieller Vermögenswert war) oder „Zinsaufwendungen“ (wenn das Grundgeschäft eine finanzielle Verbindlichkeit war) unter „Zinsüberschuss“ dargestellt.
Absicherung von Zinsrisiken
Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit ist die Sparkasse Oberösterreich Zinsänderungsrisiken ausgesetzt, die sich aus den Zinsmerkmalen und dem Zinsverhalten von Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und außerbilanziellen Posten ergeben. Dies betrifft sowohl die bestehenden Bilanzpositionen als auch die erwartete Entwicklung der Bilanz und Bankaktivitäten. Das Zinsrisiko kann im Allgemeinen als eine mögliche Verschlechterung der Finanzlage einer Bank als Folge von nachteiligen Veränderungen der Marktzinssätze definiert werden.
Die Hedge Accounting-Aktivitäten der Sparkasse Oberösterreich beziehen sich auf zinsrisikotragende Positionen im Bankbuch. Das Zinsrisiko des Bankbuches wird vom Bereich Treasury gesteuert. Zinsrisikomanagement-Maßnahmen werden vom Gremium APM als Teil der Treasury-Strategie genehmigt. Für Sicherungsbeziehungen, die die Voraussetzungen für Hedge Accounting erfüllen, wird die Effektivität durch Treasury gemessen.
Ziel des Zinsrisikomanagements im Bankbuch ist die Optimierung von Zinsrisikopositionen sowohl aus Risiko- als auch Ertragsgesichtspunkten. Zu diesem Zweck und zur Einhaltung externer sowie interner Vorschriften und Beschränkungen steuert die Sparkasse Oberösterreich das Zinsrisiko sowohl in Hinblick auf die Ertragssituation als auch in Hinblick auf den ökonomischen Wert. Schwerpunkt der Zinsrisikoanalyse aus Ertragssicht ist die Veränderung des Zinsüberschusses. Schwankungen von Zinssätzen wirken sich auf den Zinsüberschuss aus, indem sie die Zinserträge und Zinsaufwendungen der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten beeinflussen. Bezogen auf den ökonomischen Wert stellt das Zinsrisiko die Veränderung des ökonomischen Eigenkapitals dar. Es kann als Barwert der 
Seite 67
Seite 25
Cashflows aus Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und außerbilanziellen Posten identifiziert werden. Veränderungen der Zinssätze ändern sowohl die Höhe der zukünftigen Cashflows als auch den Wert der Abzinsungsfaktoren, die bei der Berechnung angewendet werden.
Bestehende Bilanzposten und Einflüsse geplanter oder prognostizierter Transaktionen werden anhand von Kennzahlen analysiert, die die Ertragssicht als auch den ökonomischen Wert berücksichtigen. Die Sparkasse Oberösterreich hält das Risiko innerhalb von definierten Bandbreiten. Im Rahmen des aktiven Zinsrisikomanagements setzt das Treasury bevorzugt auf Anleihenkäufe und Derivate-Transaktionen. Grundsätzlich besteht der Ansatz der Sparkasse Oberösterreich darin, alle wesentlichen festverzinslichen oder strukturierten Emissionen in variabel verzinsliche Positionen zu drehen.
Zinsswaps werden am häufigsten zur aktiven Steuerung des Zinsrisikos eingesetzt. Wenn es für die Umsetzung der Zinsrisikostrategie sinnvoll erscheint, werden fix verzinste Positionen in variabel verzinste (in der Regel basierend auf dem 3-Monats-Geldmarktsatz wie beispielsweise dem Euribor) umgewandelt. Es kann jedoch auch erforderlich sein, variabel verzinste Zinspositionen in fix verzinste Positionen zu drehen.
Die Sparkasse Oberösterreich wendet Hedge Accounting an, um bilanzielle Inkongruenzen (Accounting Mismatch) zwischen erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten derivativen Finanzinstrumenten einerseits und finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten im Bankbuch (bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum Fair Value) andererseits zu vermeiden. Darüber hinaus macht die Sparkasse Oberösterreich auch von der Möglichkeit Gebrauch, finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten als „erfolgswirksam zum Fair Value bewertet“ zu designieren (Fair Value-Option). Durch eine solche Klassifizierung werden ebenfalls bilanzielle Inkongruenzen (Accounting Mismatch) beseitigt, ohne Hedge Accounting anzuwenden.
Fair Value Hedges werden angewendet, wenn im Rahmen des Zinsrisikomanagements festverzinsliche Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten in variabel verzinsliche Positionen umgewandelt werden.
Bei Fair Value Hedges wird nur die Zinsrisiko-Komponente der Fair Value-Änderungen des festverzinslichen Grundgeschäftes abgesichert. Die gehedgte Zinsrisiko-Komponente bezieht sich auf den beobachteten Zinssatz (Swapsatz). Die Fair Value-Volatilität, die sich aus Änderungen des über den Swapsatz hinausgehenden Spreads des gesicherten Festzinsinstrumentes ergibt, ist nicht Teil des Hedge Accounting.
Die als Sicherungsinstrumente designierten Zinsderivate stehen in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Zinsrisikokomponente des gesicherten Grundgeschäftes. Die nicht-zinsbezogenen Risiko-Komponenten (wie Kreditaufschläge) sind nicht Teil der Sicherungsbeziehung. Daher werden auf beiden Seiten der Sicherungsbeziehung vergleichbare Bewertungsparameter angewendet. Somit werden gegenläufige Effekte in dem Umfang erfasst, in dem ein wirtschaftlicher Zusammenhang besteht, ohne dass es zu einer künstlich erzeugten Volatilität in der Gewinn- und Verlustrechnung kommt. Die Zinsrisikokomponente ist der wichtigste Einflussfaktor auf die Fair Value-Schwankungen des gesicherten Grundgeschäftes.
Nominale der gesicherten Grundgeschäfte
in EUR Mio.
 
Gesichertes Grundgeschäft
 
Dez 2021
Dez 2022
Fair Value Hedges
 
 
 
 
 
 
 
 
Kredite und Darlehen an Kunden (Einzel)
 
62,0
54,2
Vermögenswerte
 
Anleihen AC
 
 
 
54,0
54,0
Verbindlichkeiten
 
Verbriefte Verbindlichkeiten (Emissionen)
 
692,0
676,2
Das Sicherungsverhältnis wird in Übereinstimmung mit den in IAS 39 definierten Regeln gewählt. Das Volumen des als Sicherungsinstrument designierten Derivats darf das Volumen des gesicherten Grundgeschäftes nicht übersteigen. Ist die Nominale eines Sicherungsderivates größer als die Nominale des Grundgeschäftes, wird nur der entsprechende Anteil des Derivates als Sicherungsinstrument designiert. Das gleiche gilt in Bezug auf die Laufzeit: die Laufzeit des Sicherungsinstrumentes darf nicht länger sein als die Laufzeit des gesicherten Grundgeschäftes.
Mögliche Ursachen für die Ineffektivität von Sicherungsbeziehungen können sein:
Sicherungsinstrumente und gesicherte Grundgeschäfte werden während ihrer Laufzeit designiert (nicht von Beginn an)
temporäre Rückkäufe von Emissionen (aufgrund von Market Making-Aktivitäten im Handelsbuch), die zu einer reduzierten Position des gesicherten Grundgeschäftes führen
die Verwendung unterschiedlicher Zinskurven (Abzinsung) für das gesicherte Grundgeschäft und das Sicherungsinstrument
nur bei Fair Value Hedges: Volatilität des Barwertes des variablen Teils von Sicherungsderivaten
die Handelstage von Sicherungsinstrument und gesichertem Grundgeschäft stimmen nicht überein
tatsächliche vorzeitige Rückzahlungen eines Portfolios, die von den erwarteten vorzeitigen Rückzahlungen abweichen oder
Kreditrisikoanpassungen (CVA, DVA) der Sicherungsderivate
Seite 68
Quantitative Angaben
In den nachfolgenden Tabellen werden detaillierte Informationen zu Sicherungsinstrumenten und gesicherten Grundgeschäften für Fair Value Hedges dargestellt.
Sicherungsinstrumente
 
 
 
 
Buchwert
 
 
Laufzeitbänder der Nominale
in EUR Mio.
Vermögenswerte
Verbindlichkeiten
Fair-Value-Änderung,
für Messung der
Ineffektivität verwendet
(Periode)
Nominale
≤ 3 M
> 3 M und
≤ 1 J
> 1 J und
≤ 5 J
> 5 J
Dez 2022
 
 
 
 
 
 
 
 
Fair Value Hedges
 
 
 
 
 
 
 
 
Zinsrisiko
6,1
20,5
86,5
784,4
79,3
74,1
233,8
397,2
Gesamt
6,1
20,5
86,5
784,4
79,3
74,1
233,8
397,2
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
 
 
Fair Value Hedges
 
 
 
 
 
 
 
 
Zinsrisiko
50,1
15,7
25,7
802,3
0,0
8,2
307,3
486,8
Gesamt
50,1
15,7
25,7
802,3
0,0
8,2
307,3
486,8
Die Sicherungsinstrumente sind in der Bilanz in der Position „Derivate – Hedge Accounting“ ausgewiesen.
Gesicherte Grundgeschäfte von Fair Value Hedges
 
 
 
 
 
 
 
 
Fair Value-Anpassungen des Grundgeschäftes
in EUR Mio.
 
 
 
Buchwert
erfasst im Buchwert
davon: für die Periode in der die
Ineffektivität erfasst wurde
für beendete
Sicherungsgeschäfte
Dez 2022
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Vermögenswerte AC
 
 
 
 
 
Zinsrisiko
 
 
 
112,7
-6,5
-25,4
0,0
Finanzielle Verbindlichkeiten AC
 
 
 
 
 
Zinsrisiko
 
 
 
-679,2
50,8
111,0
0,0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Vermögenswerte AC
 
 
 
 
 
Zinsrisiko
 
 
 
191,6
18,9
-11,5
0,0
Finanzielle Verbindlichkeiten AC
 
 
 
 
 
Zinsrisiko
 
 
 
-745,9
-59,3
37,5
0,0
Die gesicherten Grundgeschäfte werden in folgenden Positionen der Bilanz ausgewiesen:
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte: Schuldverschreibungen
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten: Verbriefte Verbindlichkeiten
Auswirkungen des Hedge Accounting auf die Gewinn- und Verlustrechnung und das Sonstige Ergebnis
Die Ineffektivität aus Fair Value Hedges wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Handelsergebnis“ dargestellt.
in EUR Mio.
 
 
 
 
Erfolgswirksam erfasste Ineffektivität
Dez 2022
 
 
 
 
 
Fair Value Hedges
 
 
 
 
 
Zinsrisiko
 
 
 
 
-0,9
Gesamt
 
 
 
 
-0,9
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2021
 
 
 
 
 
Fair Value Hedges
 
 
 
 
 
Zinsrisiko
 
 
 
 
0,3
Gesamt
 
 
 
 
0,3
Seite 69
Seite 25
27.Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden nur dann saldiert und als Nettobetrag in der Bilanz ausgewiesen, wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung des betreffenden Vermögenswertes die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.
In der nachfolgenden Tabelle sind Saldierungseffekte in der Bilanz der Sparkasse Oberösterreich sowie die Auswirkungen einer Saldierung von Finanzinstrumenten, die Gegenstand einer Saldierungsvereinbarung sind, dargestellt.
Finanzielle Vermögenswerte mit Saldierungs- und potenziellen Saldierungsvereinbarungen
 
 
 
 
 
 
 
Potenzielle Saldierungsvereinbarungen, die
nicht in der Bilanz saldiert werden
 
in EUR Mio.
Finanzielle Vermögenswerte (brutto)
Saldierte Beträge (brutto)
Bilanzierte
finanzielle Vermögenswerte (netto)
Finanz-
instrumente
Erhaltene Barsicherheiten
Sonstige erhaltene
finanzielle
Sicherheiten
Nettobetrag nach
potenziellen
Saldierungsvereinbarungen
Dez 2022
 
 
 
 
 
 
 
Derivate
44,3
16,2
28,1
17,0
4,9
0,0
6,2
Sonstige finanzielle
Vermögenswerte
19,2
19,2
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
63,5
35,4
28,1
17,0
4,9
0,0
6,2
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
 
Derivate
168,7
39,5
129,3
18,9
99,1
0,0
11,3
Sonstige finanzielle
Vermögenswerte
0,9
0,9
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
169,6
40,4
129,3
18,9
99,1
0,0
11,3
Finanzielle Verbindlichkeiten mit Saldierungs- und potenziellen Saldierungsvereinbarungen
 
 
 
 
 
 
 
Potenzielle Saldierungsvereinbarungen, die
nicht in der Bilanz saldiert werden
 
in EUR Mio.
Finanzielle
Verbindlichkeiten (brutto)
Saldierte Beträge (brutto)
Bilanzierte
finanzielle Verbindlichkeiten (netto)
Finanz-
instrumente
Gegebene Barsicherheiten
Sonstige erhaltene finanzielle
Sicherheiten
Nettobetrag nach
potenziellen
Saldierungsvereinbarungen
Dez 2022
 
 
 
 
 
 
 
Derivate
96,4
32,4
64,0
17,0
36,7
0,0
10,3
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
3,0
3,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
99,4
35,4
64,0
17,0
36,7
0,0
10,3
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
 
Derivate
36,2
6,4
29,8
18,9
7,1
0,0
3,8
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
33,9
33,9
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
70,1
40,3
29,8
18,9
7,1
0,0
3,8
Im Vergleich zum Jahresabschluss 2021 wurden die Tabellen geändert und die zuvor im Text offengelegten Information zu den Variation-Margin-Aktiva und -Passiva ist direkt in den Tabellen enthalten.
Der Effekt aus der Saldierung ist in der Spalte „Saldierte Beträge (brutto)“ dargestellt.
Die Sparkasse Oberösterreich wickelt einen Teil der Zinsderivate über das London Clearing House und EUREX ab, dabei werden die Saldierungsvoraussetzungen nach IAS 32 erfüllt. Die Saldierung wird zwischen den brutto aktiv- und passivseitigen Derivatpositionen vorgenommen. Die saldierten Derivatpositionen werden zusätzlich mit den Beträgen aus Nachschussmargen (Variation Margins) gegengerechnet. Folglich muss die Saldierung von Derivaten in Relation zu den Variation-Margin-Aktiva und Passiva-Salden gesehen werden. Die Summe der saldierten Beträge in den Zeilen "Derivate" und "Variation-Margin-Aktiva" in der Tabelle für finanzielle Vermögenswerte entspricht der Summe der saldierten Beträge in den Zeilen "Derivate" und "Variation-Margin-Passiva" in der Tabelle für finanzielle Verbindlichkeiten. Die Variation-Margin-Aktiva werden unter dem Bilanzposten „Kassenbestand und Guthaben“ ausgewiesen. Die Variation-Margin-Passiva werden unter dem Bilanzposten „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten: Einlagen von Kreditinstituten“ ausgewiesen. Die Sparkasse Oberösterreich verwendet Pensionsgeschäfte und Globalverrechnungsverträge (Master Netting Agreements) zur Reduktion von Kreditrisiken bei Derivaten und Finanzierungstransaktionen. Diese Verträge qualifizieren sich als potenzielle Saldierungsvereinbarungen. Globalverrechnungsverträge sind für Kontrahenten mit mehreren Derivateverträgen relevant. Aufgrund des Ausfalls einer Gegenpartei erfolgt durch diese Verträge eine Nettoabwicklung über alle Verträge. Bei Transaktionen mit Derivaten werden die Beträge der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die aufgrund von Globalverrechnungsverträgen aufgerechnet werden dürfen, in der Spalte „Finanzinstrumente“ ausgewiesen. Wenn die Nettoposition weiter mit Barsicherheiten oder mit finanziellen Sicherheiten abgesichert wird, erfolgt der Ausweis in den entsprechenden Spalten „Erhaltene/gegebene finanzielle Sicherheiten (exkl. Barsicherheiten)“.
Seite 70
Pensionsgeschäfte sind in erster Linie Finanzierungstransaktionen. Dabei handelt es sich um den Verkauf und anschließenden Rückkauf von Wertpapieren zu einem im Voraus vereinbarten Preis und Zeitpunkt. Dadurch wird gewährleistet, dass die Wertpapiere als Sicherheit bei der Kreditgeber:in verbleiben, wenn die Kreditnehmer:in ihre Verpflichtungen nicht erfüllt. Saldierungseffekte von Pensionsgeschäften werden in den Spalten „erhaltene/gegebene finanzielle Sicherheiten“ ausgewiesen. Der Ausweis der Sicherheiten erfolgt zum Fair Value der übertragenen Wertpapiere. Übersteigt der Fair Value der Sicherheit den Buchwert der Forderung/Verbindlichkeit des Pensionsgeschäftes, wird der Betrag nur bis zur Höhe des Buchwertes ausgewiesen. Die verbleibenden Positionen können mit Barsicherheiten abgesichert werden. Der Veräußer:in ist es während der Zeit der Verpfändung untersagt, über Barsicherheiten und finanzielle Sicherheiten, die in diese Transaktionen eingebunden sind, zu verfügen. Für weitere Details zu Pensionsgeschäften verweisen wir auf Note 28 Übertragung von finanziellen Vermögenswerten – Pensionsgeschäfte und Wertpapierleihegeschäfte.
28.Übertragung von finanziellen Vermögenswerten – Pensionsgeschäfte und Wertpapierleihegeschäfte
Pensionsgeschäfte
Transaktionen, bei denen Wertpapiere mit der Vereinbarung einer Rückübertragung zu einem bestimmten Termin verkauft werden, werden als Pensionsgeschäfte bezeichnet (Repurchase-Geschäft). Die verkauften Wertpapiere werden weiterhin in der Bilanz erfasst, da im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen bei der Sparkasse Oberösterreich verbleiben; die Wertpapiere werden am Ende der Laufzeit des Pensionsgeschäftes zu einem fixierten Preis rückübertragen. Weiters ist die Sparkasse Oberösterreich Begünstigte aller Kupons und sonstiger, während der Laufzeit des Pensionsgeschäfts, erhaltener Erträge, die aus den übertragenen Vermögenswerten resultieren. Diese Zahlungen werden an die Sparkasse Oberösterreich überwiesen oder spiegeln sich im Rückkaufspreis wider.
Die für den Verkauf erhaltenen Barmittel werden in der Bilanz erfasst. Die entsprechende Rückgabeverpflichtung wird unter „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten“ in den Unterpositionen „Einlagen von Kreditinstituten“ oder „Einlagen von Kunden“ ausgewiesen. Die Bilanzierung als Finanzierung für die Sparkasse Oberösterreich entspricht dem wirtschaftlichen Gehalt der Transaktion. Der Unterschied zwischen Rückübertragungs- und Kaufpreis wird als Zinsaufwand erfasst, über die Laufzeit der zugrunde liegenden Transaktion abgegrenzt und in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Zinsaufwendungen“ unter „Zinsüberschuss“ ausgewiesen. Finanzielle Vermögenswerte, die von der Sparkasse Oberösterreich im Rahmen von Repurchase-Geschäften übertragen wurden, verbleiben weiterhin in der Bilanz und werden in der Position „davon als Sicherheit übertragen“ in der jeweiligen Bilanzposition ausgewiesen.
Wertpapiere, die mit einer Rückübertragungsverpflichtung zu einem bestimmten Zeitpunkt gekauft wurden (Reverse-Repurchase-Geschäfte), werden hingegen in der Bilanz erfasst. Die für den Kauf von Wertpapieren gezahlten Barmittel werden als Forderung im Bilanzposten „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte“ unter „Kredite und Darlehen an Kreditinstitute“ und „Kredite und Darlehen an Kunden“ dargestellt. Damit wird dem wirtschaftlichen Gehalt der Transaktion als Kredit der Sparkasse Oberösterreich Rechnung getragen. Der Unterschied zwischen Kauf- und Rückübertragungspreis wird als Zinsertrag erfasst und abgegrenzt über die Laufzeit der zugrunde liegenden Transaktion in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Zinserträge“ unter „Zinsüberschuss“ ausgewiesen.
Per 31.Dezember 2022 und per 31. Dezember 2021 bestanden keine Pensionsgeschäfte.
Wertpapierleihegeschäfte
Als Wertpapierleihe werden Geschäfte bezeichnet, bei denen die Verleiher:in Wertpapiere an die Entleiher:in übereignet mit der Verpflichtung, dass die Entleiher:in nach Ablauf der vereinbarten Frist Papiere gleicher Art, Güte und Menge zurücküberträgt und ein von der Dauer der Leihe abhängiges Entgelt entrichtet. Die im Rahmen einer Wertpapierleihe an Kontrahent:innen übertragenen Wertpapiere bleiben in der Bilanz, da im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen bei der Sparkasse Oberösterreich (als Verleiher:in) verbleiben und diese die Wertpapiere erhält, wenn das Wertpapierleihegeschäft ausläuft. Weiters ist die Sparkasse Oberösterreich Begünstigte aller Kupons und sonstiger während der Laufzeit des Wertpapierleihegeschäfts erhaltener Erträge, die aus den übertragenen Vermögenswerten resultieren. Die verliehenen Wertpapiere werden in der Position „davon als Sicherheit übertragen“ ausgewiesen. Provisionserträge aus Wertpapierleihegeschäften werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Provisionserträge“ unter „Provisionsüberschuss“ dargestellt.
Die Verpflichtung, entliehene Wertpapiere zurückzugeben, wird nur dann als Verbindlichkeit bilanziert, wenn die Wertpapiere in der Folge an Dritte verkauft wurden. In solchen Fällen wird die Rückgabeverpflichtung für Wertpapiere als „Sonstige Handelspassiva“ bilanziert. Provisionsaufwendungen aus Wertpapierleihegeschäften werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Provisionsaufwendungen“ unter „Provisionsüberschuss“ dargestellt.
Per 31. Dezember 2022 und per 31. Dezember 2021 bestanden keine Wertpapierleihegeschäfte.
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29.Als Sicherheiten übertragene finanzielle Vermögenswerte
Buchwerte von finanziellen Vermögenswerten, die als Sicherheiten für Verbindlichkeiten gestellt wurden
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2021
Dez 2022
Finanzielle Vermögenswerte AC
 
 
 
 
3.643,0
2.500,6
Handelsaktiva
 
 
 
 
 
0,0
0,0
Nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte FVPL
 
 
 
0,0
0,0
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
 
 
 
 
161,3
0,0
Gesamt
 
 
 
 
 
3.804,3
2.500,6
Die Sicherheiten wurden vor allem als Deckungsstock für Pfand- und Kommunalbriefe (von Erste Group Bank AG emittiert) gestellt.
30.Wertpapiere
Investmentfondsanteile werden unter Schuldverschreibungen und andere zinsbezogene Wertpapiere ausgewiesen.
 
 
 
 
Dez 2021
Dez 2022
Finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte
in EUR Mio.
AC
Handelsaktiva
Verpflichtend zum FVPL
Designiert zum FVPL
FVOCI
AC
Handelsaktiva
Verpflichtend zum FVPL
Designiert zum FVPL
FVOCI
Schuldverschreibungen und
andere zinsbezogene Wertpapiere
1.366,1
33,6
112,2
0,0
360,1
1.971,7
28,5
97,8
0,0
281,2
Börsenotiert
1.285,4
23,7
3,2
0,0
252,4
1.902,5
22,7
2,8
0,0
199,0
Nicht börsenotiert
80,7
9,9
109,0
0,0
107,7
69,2
5,8
95,0
0,0
82,2
Eigenkapitalbezogene
Wertpapiere
0,0
10,5
32,5
0,0
229,1
0,0
10,8
20,8
0,0
70,4
Börsenotiert
0,0
8,4
0,0
0,0
216,0
0,0
9,0
0,0
0,0
54,9
Nicht börsenotiert
0,0
2,1
5,1
0,0
13,1
0,0
1,8
6,3
0,0
15,5
Beteiligungen/Anteile
0,0
0,0
27,4
0,0
0,0
0,0
0,0
14,6
0,0
0,0
Gesamt
1.366,1
44,1
144,7
0,0
589,2
1.971,7
39,3
118,6
0,0
351,6
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Risiko- und Kapitalmanagement
31. Risikomanagement
Risikopolitik und -strategie
Das bewusste und selektive Eingehen von Risiken und deren professionelle Steuerung stellt eine Kernkompetenz jeder Bank dar. Eine angemessene Risikopolitik und -strategie ist eine essenzielle Grundlage für die Bewahrung der finanziellen Stabilität der Bank und stellt die Rahmenbedingungen für den operativen Erfolg dar.
Die Sparkasse Oberösterreich hat ein, auf ihr Geschäfts- und Risikoprofil abgestimmtes, vorausschauendes Risikomanagementregelwerk entwickelt. Dieses Regelwerk basiert auf einer klaren Risikostrategie und definiert generelle Prinzipien, gemäß deren das Eingehen von Risiken stattfindet. Die Risikostrategie ist mit der Geschäftsstrategie konsistent.
Die Risikostrategie beschreibt das Ist-Risikoprofil und das Ziel-Risikoprofil, definiert die Risikomanagement Prinzipen, die strategischen Ziele als auch Initiativen für die wichtigsten Risikoarten und setzt strategische Limits für die wesentlichen finanziellen und nichtfinanziellen Risikoarten, die in der Risikomaterialitätsbeurteilung angeführt werden. Die Risikostrategie wird im Rahmen einer klar definierten Gover-nance-Struktur umgesetzt. Diese dient zur Überwachung des Risikoappetits, ergänzender Kennzahlen als auch zur Eskalation von Limitüberschreitungen.
Im Jahr 2022 lag der Fokus sowohl auf der angespannten Situation durch den Russland-Ukraine-Konflikt und deren Folgen auf die Wirtschaft als auch auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG). Erhebliche Ressourcen sowohl im Geschäfts- als auch im Risikobereich wurden für die weitere Umsetzung des ESG-Aktionsplans verwendet, der die Einrichtung eines umfassenden internen Rahmenwerks umfasst, der von der Geschäftsstrategie, der dedizierten Governance, über das Risikomanagement bis hin zur Offenlegung reicht.
Bezüglich der Offenlegungspflichten gemäß Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 CRR wird sowohl auf den Anhang zum Konzernabschluss der Erste Group als auch auf die Homepage der Erste Group Bank AG verwiesen.
Organisation des Risikomanagements
Die Risikoüberwachung und -kontrolle wird durch klare Organisationsstrukturen mit definierten Rollen und Verantwortlichkeiten, delegierten Entscheidungskompetenzen und Risikolimits adressiert.
Das folgende Diagramm stellt einen Überblick über die Risikomanagementorganisation der Sparkasse Oberösterreich dar:
Kreditanalyse
Kreditrisikomanagement
Kreditanalyse Privat
Restrukturierung & Insolvenzen Privatkunden
Restrukturierung & Insolvenzen Kommerzkunden
Strategisches Risikomanagement
& ORG/IT
Strategisches Risikomanagement & Meldewesen
Ressort CRO & COO & CFO
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Aufbau des Risikomanagements
Der Vorstand und insbesondere der Chief Risk Officer (CRO) üben die Aufsichtsfunktion im Rahmen der Risikomanagementstruktur der Sparkasse Oberösterreich aus. Die Risikokontrolle und -steuerung werden auf Grundlage der Geschäftsstrategie und des vom Vorstand genehmigten Risikoappetits wahrgenommen. Der CRO verantwortet die Umsetzung und Einhaltung der Risikokontroll- und Risikomanagement-Strategien für sämtliche Risikoarten und Geschäftsfelder.
Der Vorstand und insbesondere der CRO sorgen für die Verfügbarkeit einer angemessenen Infrastruktur und geeigneter Mitarbeiter:innen sowie der entsprechenden Methoden, Normen und Prozesse. Die konkrete Identifizierung, Messung, Beurteilung, Genehmigung, Überwachung, Steuerung und Limitierung von relevanten Risiken erfolgen auf der Ebene der operativen Einheiten.
Strategisches Risikomanagement & ORG/IT
Dieser Bereich ist für die Steuerung, Messung und Kontrolle des Liquiditäts- und Marktrisikos verantwortlich. Er umfasst sowohl das Bank- als auch das Handelsbuch.
Darüber hinaus ist er fokussiert auf ein ganzheitliches Risikomanagement und stellt eine umfassende, risikoartenübergreifende Steuerung, Überwachung, Analyse und Berichterstattung des Risikoportfolios sicher. Er ist die zentrale Einheit für strategische Initiativen zur Schaffung einer größeren Kohärenz zwischen der Risikostrategie (inklusive Risikoappetit und Limitsteuerung) und der operativen Umsetzung. Er verantwortet auch die Erstellung von Sanierungs- und Abwicklungsplänen und das Management von nichtfinanziellen Risiken. Darüber hinaus kooperiert er eng mit dem Bereich Kreditrisikomanagement.
Kreditrisikomanagement
Dieser Bereich ist in der Sparkasse Oberösterreich für die operativen Kreditentscheidungen sowie für das Collection und das Workout im Kundengeschäft verantwortlich. Das Kreditrisikomanagement stellt sicher, dass die Kreditrisikostrategien der Sparkasse Oberösterreich operativ umgesetzt werden. Ebenfalls in die Zuständigkeit des Kreditrisikomanagements fällt die Kontrolle der Ratings. Der Bereich besitzt auch die Zuständigkeit bei Überschreiten der Kredit-Pouvoirs im Markt.
Koordination der Risikomanagementaktivitäten auf Konzernebene
Der Vorstand befasst sich regelmäßig in seinen regulären Vorstandssitzungen mit Risikothemen zu allen Risikoarten. Soweit erforderlich werden Maßnahmen diskutiert und ergriffen.
Darüber hinaus wurden zur Durchführung von Risikomanagementaktivitäten in der Sparkasse Oberösterreich bestimmte bereichsübergreifende Gremien eingerichtet. Sie sind im folgenden Diagramm dargestellt:
Aufsichtsrat
Risikoausschuss
Kreditausschuss
Vorstand
Gremium Risiko
Gremium APM
OLC
In der Sparkasse Oberösterreich ist ein Risikoausschuss eingerichtet, der den Anforderungen des § 39d BWG entspricht. Die Aufgaben sowie die Funktionsweise des Ausschusses werden in der Geschäftsordnung für den Risikoausschuss der Sparkasse Oberösterreich festgelegt. Der Risikoausschuss berät den Vorstand hinsichtlich Risikobereitschaft und Risikostrategie und überwacht deren Umsetzung. Er entscheidet auch über die Genehmigung von Krediten, die über das Pouvoir des Vorstandes hinausgehen.
Der Kreditausschuss entscheidet neben den ihm übertragenen Aufgaben gem. § 3 (2) der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates über die Zustimmung zu den vom Vorstand beschlossenen Krediten an eine einzelne Kreditnehmer:in, die insgesamt 10 % der anrechenbaren Eigenmittel überschreiten, aber 20 % der anrechenbaren Eigenmittel nicht übersteigen. Überdies obliegt dem Ausschuss die Zustimmung zu den, aufgrund eines einstimmigen Beschlusses aller Geschäftsleiter, abzuschließenden Rechtsgeschäften mit dem unter § 28 (1) BWG genannten Personenkreis (Organgeschäft).
Die Aufgaben des Gremium Risiko sind Beratung und Entscheidungsfindung zur Steuerung eines ganzheitlichen Ansatzes für das Risikomanagement, welches sich auf sämtliche Geschäftsbereiche, Unterstützungs- und Kontrolleinheiten erstreckt. Dabei werden alle wichtigen Risiken (z. B. finanzielle und nichtfinanzielle, bilanzielle und außerbilanzielle, potenzielle und vertragliche/außervertragliche Risiken) behandelt, insbesondere die Kredit-, Markt-, Liquiditäts- und operationellen Risiken sowie Konzentrations-, Reputations-, Compliance- und strategischen Risiken (monatliche Sitzungen). Geleitet wird dieses Gremium von der Bereichsleitung Strategisches Risikomanagement & ORG/IT.
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Die Aufgaben des Gremium APM (Aktiv-Passiv-Management) umfassen die Beratung und die Entscheidungsfindung zu der strategischen Risikoausrichtung auf Gesamtbankebene, vorwiegend zur Steuerung der Zinsänderungs- und Liquiditätsrisiken unter Berücksichtigung des vergebenen Risikokapitals und der Risikolimits unter Berücksichtigung des Geschäftsumfeldes (insbesondere des makroökonomischen & Finanzmarktumfeldes) und der Strategien der Sparkasse Oberösterreich (monatliche Sitzungen). Geleitet wird dieses Gremium von der Bereichsleitung Treasury.
Das Operational Liquidity Committee (OLC) verantwortet im Tagesgeschäft das Management der globalen Liquiditätsposition der Sparkasse Oberösterreich. Es analysiert regelmäßig die Liquiditätslage der Sparkasse Oberösterreich und berichtet direkt im Gremium APM. Daneben unterbreitet es dem Gremium APM gegebenenfalls Maßnahmenvorschläge.
Konzernweites Risiko- und Kapitalmanagement
Die zentrale Komponente der Gesamtbankrisikosteuerung bildet der interne Kapitaladäquanzprozess (Internal Capital Adequacy Assessment Process ICAAP) gemäß Säule 2 des Baseler Regelwerks und der regulatorischen Richtlinien (z.B. EZB-Leitfaden für ICAAP).
Das Regelwerk ist so ausgestaltet, dass es das Management der Bank bei der Steuerung des Risikoportfolios sowie der Deckungspotenziale unterstützt, um jederzeit eine ausreichende Kapitalausstattung zu gewährleisten, die der Art und der Größe des Risikoprofils der Bank entspricht. Das Regelwerk ist an die Anforderungen des Geschäfts- und Risikoprofils der Sparkasse Oberösterreich angepasst und spiegelt die strategischen Ziele wider, d. h. den Schutz der Aktionär:innen und der Gläubiger:innen sowie den nachhaltigen Fortbestand des Unternehmens.
Das Regelwerk als effektives internes Steuerungswerk umfasst zur Abdeckung aller und insbesondere der regulatorischen Anforderungen die folgenden Komponenten:
Risikoappetit (Risk Appetite Statement RAS), Limits und Risikostrategie
Portfolio- und Risikoanalyse inklusive Risikomaterialitätsbeurteilung (Risk Materiality Assessment RMA), Konzentrationsrisikomanagement und Stresstest
Risikotragfähigkeitsrechnung
Kapitalallokation und Leistungsmanagement
Planung von Risikokennzahlen
Neben dem obersten Ziel des ICAAP, die Sicherstellung und Nachhaltigkeit der Eigenkapitalausstattung, dienen die Komponenten dem Management als Unterstützung bei der Umsetzung der Geschäftsstrategie.
Risikoappetit
Der Risikoappetit definiert das maximale Risikoniveau, das die Sparkasse Oberösterreich bei der Verfolgung ihrer Geschäftsziele zu akzeptieren bereit ist. Der Gesamtansatz umfasst eine Erklärung zur Risikobereitschaft, Risikogrenzen sowie die Rollen und Verantwortlichkeiten derjenigen, die die Umsetzung und Überwachung des Rahmenwerks zur Risikobereitschaft beaufsichtigen. Das Limit-Rahmenwerk (d. h. Risikoappetit-Rahmenwerk) umfasst Risikolimits, die in der Erklärung zur Risikobereitschaft und in der Risikostrategie festgelegt sind, Branchenlimits, maximale Kreditvergabelimits und operative Limits.
Das Risikoappetit Statement (RAS) dient als strategische Aussage, welche das maximale tolerierbare Risiko definiert, um die Unternehmensziele innerhalb des Risikoappetits zu erreichen. Das RAS stellt, durch die vom Vorstand und Risikoausschuss des Aufsichtsrates genehmigten und vom Aufsichtsrat anerkannten Trigger und Limits, eine innerhalb des Gesamtrisikoappetits verbindliche Einschränkung der Geschäftstätigkeiten der Sparkasse Oberösterreich dar. Es ist in die strukturellen Prozesse wie Geschäfts- und Risikostrategie, Budgetierung, Kapital- und Liquiditätsplanung, Sanierungsplan, Stress-Testing und Vergütungsrahmenwerk integriert und eingebettet. Das RAS besteht aus Kernrisikokennzahlen (Kapital, Liquidität, Risiko-Ertrags-Profil) zur quantitativen Risiko-/Renditensteuerung.
Die Kernrisikokennzahlen geben die Grenzen für die Risiko-/Renditenzielsetzung vor und bilden einen wesentlichen Input in der jährlichen Strategie- und Budgetplanung, um eine gesamthafte Sichtweise auf Kapital, Liquidität und den Risiko-/Ertragsausgleich zu schaffen. Das Hauptziel des RAS ist es:
sicherzustellen, dass die Sparkasse Oberösterreich über ausreichende Ressourcen verfügt, um den Geschäftsbetrieb zu jeder Zeit zu gewährleisten und Stressereignisse zu absorbieren;
Toleranzgrenzen für die Risikozielsetzungen festzusetzen; und
die Finanzkraft der Sparkasse Oberösterreich und die Robustheit ihrer Systeme und Kontrollen sicherzustellen.
Die Festsetzung des RAS erfolgt vorausschauend, um die Risiko-Ertragssteuerung zu stärken und ein proaktives Management des Risikoprofils zu garantieren. Externe Vorgaben wie regulatorische Anforderungen bilden die Ober- und Untergrenze für das RAS und somit das Risiko, das die Sparkasse Oberösterreich bereit ist einzugehen. Um sicherstellen zu können, dass die Sparkasse Oberösterreich innerhalb des zum Ziel gesetzten Risikoappetits agiert, wird für alle Kennzahlen ein Ampelsystem angewendet. Diese Vorgehensweise ermöglicht die
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Seite 25
zeitnahe Informationsweitergabe an die vorgesehene Governance und das Implementieren von effektiven risikominimierenden Gegenmaßnahmen. Das RAS Ampelsystem ist wie folgt definiert:
RAS ist grün: Ziele der Risiko-Ertragssteuerung liegen innerhalb der festgelegten Grenzen
RAS ist gelb: Die Unter- oder Überschreitung eines vordefinierten Schwellenwertes führt zu einem im Governance-Prozess festgelegten Informations- und Diskussionsaustausch zwecks Bestimmung potenzieller Gegenmaßnahmen
RAS ist rot: Die Unter- oder Überschreitung des vorabdefinierten Limits löst eine sofortige Eskalation an die Governance und umgehende Einleitung von Gegenmaßnahmen aus
Zusätzlich wurden gestresste Schwellenwerte für ausgewählte RAS-Kernkennzahlen definiert, die in die Beurteilung des Stresstestergebnisses integriert und an den Vorstand als Frühwarnindikator berichtet werden und somit das proaktive Management des Risiko- und Kapitalprofils unterstützen.
Des Weiteren werden, basierend auf dem Risikoappetit der Sparkasse Oberösterreich, ergänzende Risikokennzahlen und Prinzipien für die wesentlichen Risikoarten der Risikostrategie definiert. Diese Kennzahlen und Prinzipien unterstützen die Umsetzung der mittel- und langfristigen Strategie. Diese Steuerung garantiert eine umfassende Kontrolle der Risikoentscheidungen und eine Umsetzung der Risikostrategie. Gegenmaßnahmen werden als Teil des regulären Risikomanagementprozesses eingeleitet, um innerhalb des Risikoappetits zu bleiben.
Das RAS der Sparkasse Oberösterreich für 2022 wurde vom Vorstand und vom Risikoausschuss des Aufsichtsrates genehmigt und vom Aufsichtsrat anerkannt.
Portfolio- und Risikoanalyse
Die Sparkasse Oberösterreich setzt eine eigene Infrastruktur, Systeme und Prozesse ein, mit deren Hilfe die eingegangenen Risiken des Portfolios identifiziert, gemessen, kontrolliert, berichtet und gesteuert werden. Portfolio- und Risikoanalyseverfahren werden für die Quantifizierung, Qualifizierung und Diskussion der Risiken konzipiert, um die Geschäftsleitung zeitgerecht zu informieren.
Risikomaterialitätsbeurteilung
Die Risikomaterialitätsbeurteilung erhebt die Wesentlichkeit von Risikoarten und somit das Risikoprofil der Sparkasse Oberösterreich. Die Risikomaterialitätsbeurteilung ist ein jährlicher Prozess mit dem Ziel, neue durch die Sparkasse Oberösterreich eingegangene wesentliche Risiken systematisch zu erheben und alle bestehenden wesentlichen Risiken zu bewerten. Daher ist die Risikomaterialitätsbeurteilung ein wesentlicher Bestandteil des ICAAP und dient als Steuerungswerkzeug für das Seniormanagement.
Die aus dieser Bewertung gewonnenen Erkenntnisse dienen der Verbesserung der Risikomanagementpraktiken und der weiteren Risiko-minderung. Sie liefern auch einen Beitrag für die Ausgestaltung und Definition der Risikostrategie und des Risikoappetits. Wesentliche Ergebnisse und Empfehlungen der Risikomaterialitätsbeurteilung werden für die Szenariogestaltung und die Auswahl der Comprehensive und Reverse Stresstests herangezogen.
Konzentrationsrisikomanagement
Die Sparkasse Oberösterreich hat einen Prozess implementiert, um Risikokonzentrationen zu identifizieren, zu messen, zu kontrollieren und zu steuern. Dieser Prozess ist für die Sicherung des langfristigen Fortbestands wichtig, vor allem in einem schwierigen Marktumfeld und unter angespannten wirtschaftlichen Bedingungen.
Die Risikokonzentrationsanalyse wird auf einer halbjährlichen Basis durchgeführt und berücksichtigt Konzentrationen innerhalb des Kredit-, Markt-, Liquiditäts- und operationellen Risikos sowie risikoartenübergreifende Konzentrationen. Das Ergebnis der Risikokonzentrationsanalyse trägt auch zur Erkennung wesentlicher Risiken im Rahmen der Risikomaterialitätsbeurteilung sowie zur Definition und Kalibrierung des Limitsystems bei.
Stresstests
Die Modellierung von Sensitivitäten der Aktiva und Passiva sowie der Gewinne und Verluste geben Führungs- und Steuerungsinformation und helfen damit, das Risiko-Ertrags-Profil der Sparkasse Oberösterreich zu optimieren. Zusätzlich verhelfen Stresstests durch Berücksichtigung gravierender, aber durchaus plausibler Szenarien, die Robustheit der Risikoberechnung, der Steuerung und des Managements zu stärken. Risikomodellierung und Stresstests sind grundlegende und vorausschauende Elemente des internen Kapitaladäquanzprozesses. Sensitivitäten und Stress-Szenarien werden im Planungsprozess berücksichtigt.
Im Jahr 2022 wurden bereits Schritte zur Integration von Klimarisiken im internen gesamthaften Stresstest unternommen.
Die Ergebnisse des internen gesamthaften bzw. Reverse Stresstest der Sparkasse Oberösterreich werden analysiert, um gegebenenfalls über geeignete Gegenmaßnahmen entscheiden zu können und darüber hinaus zur Information der Banksteuerung. Die internen Stresstests im Jahr 2022 zeigten keine Unterschreitungen der gestressten RAS-Schwellenwerte nach der Anwendung von Szenario bedingten Maßnahmen im letzten Jahr des Stressszenarios.
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Risikotragfähigkeitsrechnung
Die Risikotragfähigkeitsberechnung (RTFR) beschreibt die Methodik der Kapitaladäquanzberechnung der Säule 2. Im Gegensatz zur normativen Sicht der Säule 1, welche sich auf die Fähigkeit bezieht, alle kapitalbezogenen regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen, stützt sich die RTFR auf eine wirtschaftliche Sicht des Ansatzes der Säule 1+, unter Annahme der Fortführung der Sparkasse Oberösterreich entsprechend dem EZB-Leitfaden für ICAAP. Die RTFR bestimmt, ob die Sparkasse Oberösterreich über ausreichendes Kapital verfügt, um alle relevanten Risiken abzudecken, denen sie ausgesetzt ist. Ökonomische und normative Perspektiven sind so angelegt, dass sie sich gegenseitig informieren und in allen wesentlichen Geschäftssteuerungsaktivitäten und -entscheidungen integriert sind. Mit diesem Ansatz der Säule 1+ steigert die Sparkasse Oberösterreich die Effizienz und sorgt für die Vergleichbarkeit mit der Säule 1-Berechnung. Basierend auf den Ergebnissen der RMA erfolgt die Berücksichtigung des wirtschaftlichen Kapitals für die relevanten Risikoarten wie vom Vorstand genehmigt. Der wirtschaftliche Kapitalbedarf wird dann mit dem intern verfügbaren Kapital (Deckungspotenzial) verglichen, um die Risiken der Sparkasse Oberösterreich in Säule 2 abzudecken. Sowohl das ökonomische Kapital als auch das Deckungspotenzial werden auf der Grundlage von IFRS berechnet.
Neben den klassischen Risikoarten der Säule 1 (Kredit-, Markt- und operationelles Risiko) werden im Rahmen der Säule 2 auch das Zinsänderungsrisiko im Bankbuch, das Credit Spread Risiko im Bankbuch, das Tilgungsträgerrisiko sowie das Geschäftsrisiko bei der Bestimmung des ökonomischen Kapitalbedarfs explizit auf Jahressicht mit einem statistischen Wahrscheinlichkeitsniveau von 99,92 % berechnet. Die Sparkasse Oberösterreich verwendet, wo dies möglich ist, risikosensitivere/fortgeschrittene Methodologien für die Berechnung des ökonomischen Kapitalbedarfs, die dem individuellen Risikoprofil des Instituts sowie dessen Risikopositionen entsprechen. Die Sparkasse Oberösterreich berücksichtigt keine Diversifizierungseffekte zwischen den verschiedenen Risikoarten, was einen konservativen Ansatz widerspiegelt, wonach die Sparkasse Oberösterreich ausreichend Kapital zur Verfügung hat, vor allem in Zeiten, in denen sich die Korrelationen zwischen Risiken dramatisch ändern können (wie in Zeiten von Stress). Der größte Teil des ökonomischen Kapitalbedarfs stammt aus dem Kreditrisiko, das Ende 2022 62,2% des gesamten ökonomischen Kapitalbedarfs ausmachte.
Das Deckungspotenzial muss ausreichen, um Risiken oder unerwartete Verluste der Säule 2, die aus der Geschäftstätigkeit entstehen, zu jedem beliebigen Zeitpunkt (normal und gestresst) auszugleichen, wie im Risikoappetit durch die Gesamtkapitaladäquanzgrenzen und Kapitaladäquanznutzung festgelegt. Ende 2022 lag die ökonomische Kapitaladäquanz bei 63,1%.
Die Berechnung des internen Kapitals oder Deckungspotenzials, welches zur Abdeckung der Risiken und der unerwarteten Verluste der Säule 2 erforderlich ist, basiert auf den finalen aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln der CRR und CRR II (Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und Verordnung (EU) Nr. 876/2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013), angepasst um die Add-ons der Säule 2, welche erforderlich sind um das intern verfügbare Kapital zu bestimmen, das aus ökonomischer Sicht als risikotragend und verlustabsorbierend gilt (z.B. Ausschluss von Tier 1 und Tier 2 Kapitalinstrumenten, Säule-2 IRB Überschuss / Shortfall des Erwarteten Verlusts, etc.).
Der Vorstand, das Gremium Risiko und der Risikoausschuss des Aufsichtsrates werden quartalsweise über die Ergebnisse des ICAAP Eigenkapitalbedarfs informiert. Darin werden Veränderungen bei Risiken, verfügbarem Kapital (Deckungspotenzial), der Ausnützungsgrad des Risikolimits und der Gesamtstatus des ICAAP dargestellt. Letzteres skizziert die Entwicklung des Risikoprofils in Bezug auf den Risikoappetit.
Risikoplanung
Das Risikoplanungs-Rahmenwerk ist für die Kapitalallokation sowie für den umfassenden Finanzplanungsprozess essenziell und ermöglicht eine angemessene Berücksichtigung von Risiken innerhalb der Strategie, der Steuerung und dem Managementprozess.
Angewendete Methoden und Instrumente
Die wichtigsten Risikoindikatoren, die durch das Risikoplanungs-Rahmenwerk abgedeckt werden, inkludieren Indikatoren, die einen Überblick über bereits entstandene oder mögliche Risiken in Bezug auf Entwicklungen des Portfolios und des Wirtschaftsumfeldes verschaffen. Indikatoren umfassen risikogewichtete Aktiva (und zugehörige Indikatoren), Portfolio-Qualitätsindikatoren (Wertberichtigungen, NPL/NPE und relevante Performance-Indikatoren etc.) sowie aufsichtsrechtlich benötigte Indikatoren in der Verantwortung der Risikoabteilung.
Die Planungstätigkeiten folgen einer klaren Governance, die einen fundierten Risikoplanungsprozess gewährleistet.
Kapitalallokation
Eine wichtige Aufgabe und ein wesentlicher Bestandteil des Risikoplanungsprozesses ist die Verteilung des Kapitals auf die Geschäftsfelder und Segmente. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen Risikomanagement und Controlling. Die Erkenntnisse aus ICAAP und Controlling-Prozessen werden zur Kapitalallokation unter den Risiko-Ertrags-Überlegungen angewendet und spiegeln sich in der Kapitalallokation wider.
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Gesamtkapitalerfordernis der Sparkasse Oberösterreich nach Risikoart
Die folgende Grafik zeigt die Verteilung des ökonomischen Eigenkapitalerfordernisses nach Risikoart.
32.Eigenmittel und Eigenmittelerfordernis
Aufsichtsrechtliche Anforderungen
Die Sparkasse Oberösterreich ermittelt seit 1. Jänner 2014 die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel und Kapitalerfordernisse gemäß der in der EU geltenden Eigenkapitalrichtlinie (Capital Requirement Directive CRD IV, Richtlinie (EU) 2013/36/EU) und der CRR (Capital Requirements Regulation, CRR, Verordnung (EU) Nr. 575/2013). Sowohl CRD IV als auch CRD V wurde in Österreich im Bankwesengesetz (BWG) umgesetzt.
Alle in der CRR, im österreichischen BWG und in den technischen Standards der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) definierten Anforderungen werden von der Sparkasse Oberösterreich angewendet.
Übersicht Mindestkapitalanforderungen und Kapitalpuffer
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2021
Dez 2022
Säule 1
 
 
 
 
 
 
 
Mindestanforderung an das Harte Kernkapital
 
 
 
4,50%
4,50%
Mindestanforderung an das Kernkapital
 
 
 
 
6,00%
6,00%
Mindestanforderung an die Gesamteigenmittel
 
 
 
8,00%
8,00%
 
Kapitalerhaltungspuffer
 
 
 
 
2,50%
2,50%
 
Antizyklischer Kapitalpuffer
 
 
 
 
0,00%
0,00%
Mindestanforderung an das Harte Kernkapital (inkl. Puffer)
 
 
 
7,00%
7,00%
Mindestanforderung an das Kernkapital (inkl. Puffer)
 
 
 
8,50%
8,50%
Mindestanforderung an die Gesamteigenmittel (inkl. Puffer)
 
 
10,50%
10,50%
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Kapitalstruktur gemäß EU Verordnung 575/2013 (CRR)
in EUR Mio.
 
 
 
 
Artikel gemäß CRR
Dez 2021
Dez 2022
Hartes Kernkapital (CET1)
 
 
 
 
 
 
 
Als hartes Kernkapital anrechenbare Kapitalinstrumente
 
 
 
26 (1)(a)(b), 27-30, 36 (1)(f), 42
134,5
122,3
Einbehaltene Gewinne
 
 
 
 
26 (1)(c), 26 (2)
 
657,5
438,0
Kumuliertes sonstige Ergebnis
4 (100), Art. 26 (1) (d)
-70,8
Sonstige Rücklagen
4 (117), Art. 26 (1)
177,1
Fonds für allgemeine Bankrisiken
 
 
 
4, Art. 26 (1)(f)
 
197,4
197,4
Abzugs- und Korrekturposten aufgrund von Anpassungen des harten Kernkapitals (Prudential Filters)
 
 
32, 33, 34, 35
 
0,7
-3,6
Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände
 
 
4 (1)(115), 36 (1)(b), 37 (a)
-0,9
-6,9
Nach dem IRB-Ansatz berechneter Fehlbetrag bei den Kreditrisikoanpassungen an erwartete
Verluste (IRB-Fehlbetrag)
36 (1)(d), 40, 158, 159
 
0,0
0,0
Sonstige Übergangsanpassungen am harten Kernkapital
 
 
469-472, 478, 481
 
0,0
0,0
Von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten, die das
zusätzliche Kernkapital überschreiten
36 (1)(j)
 
0,0
0,0
Zusätzliche aufgrund von Artikel 3 der CRR vorzunehmende Abzüge vom harten Kernkapital
 
3, 36/1m, 47c
 
-3,9
-4,6
Hartes Kernkapital (CET1)
 
 
 
50
 
985,3
848,9
Als zusätzl. Kernkapital anrechenbare Kapitalinstrumente
 
 
51 (a), Art. 52, Art. 53, Art. 54, Art. 56 (a), Art. 57 CRR
 
0,0
80,0
Kernkapital (Tier 1): Summe hartes (CET1) & zusätzliches (AT1) Kernkapital
25
 
985,3
928,9
Als Ergänzungskapital anrechenbare Kapitalinstrumente und nachrangige Darlehen
 
62 (a), 63-65, 66 (a), 67
169,5
201,7
Übergangsanpassungen aufgrund von unter Bestandsschutz stehenden Kapitalinstrumenten
des T2 und nachrangige Darlehen
483 (6)(7), 484, 486, 488, 490, 491
 
4,9
0,0
Anrechenbare, die erwarteten Verluste überschreitende Rückstellungen nach IRB-Ansatz
(IRB-Überschuss)
62 (d)
 
28,3
27,6
Ergänzungskapital (Tier 2)
 
 
 
71
 
202,7
229,3
Gesamte anrechenbare Eigenmittel
 
 
 
4 (1)(118) und 72
 
1.187,9
1.158,3
Erforderliche Eigenmittel
 
 
 
92 (3), 95, 96, 98
 
450,8
447,9
Harte Kernkapitalquote
 
 
 
92 (2)(a)
 
17,48%
15,16%
Kernkapitalquote
 
 
 
 
92 (2)(b)
 
17,48%
16,59%
Eigenmittelquote
 
 
 
 
92 (2)(c)
 
21,08%
20,69%
Die Gliederung der obigen Kapitalstruktur-Tabelle enthält nur Positionen, welche für die Sparkasse Oberösterreich relevant sind. Die ausgewiesenen Zahlen unter Vollanwendung von Basel 3 basieren auf den derzeitigen CRR-Regelungen.
Der Vorstand hat gemäß Artikel 24 (2) CRR entschieden, dass die Sparkasse Oberösterreich die Bewertung von Vermögenswerten und außerbilanziellen Posten zur Ermittlung der Eigenmittel auf Einzelbasis gemäß den Internationalen Rechnungslegungsstandards nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 vornimmt. Die Posten „Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013“ und „Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013“ unter der Bilanz werden per 31.12.2022 erstmals anhand von Werten ermittelt, wie sie sich bei Aufstellung eines separaten Abschlusses nach IAS 27 und den IFRS, wie sie von der EU übernommen wurden, ergeben. Die Vorjahreszahlen zu diesen Posten wurden auf Basis von UGB/BWG-Werten ermittelt und sind daher nur eingeschränkt vergleichbar.
Mögliche Änderungen können sich aufgrund von noch nicht vorliegenden regulatorischen technischen Standards ergeben.
Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Aufsichtsrat noch nicht zur Kenntnis genommen und der Einzelabschluss der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft wurde vom Aufsichtsrat noch nicht festgestellt.
Risikostruktur
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2021
Dez 2022
in EUR Mio.
Artikel gemäß CRR
Gesamt-
risiko (final)
Erforderliche
Eigenmittel (final)
Gesamt-
risiko (final)
Erforderliche
Eigenmittel (final)
Gesamtrisikobetrag
 
92 (3), 95, 96, 98
5.635,3
450,8
5.598,1
447,9
Risikogewichtete Bemessungsgrundlage für das
Kreditgeschäft
92 (3), (a)(f)
4.812,7
385,0
4.726,4
378,1
 
Standardansatz (SA)
 
 
 
93,5
7,5
126,8
10,1
 
Auf internen Beurteilungen basierender Ansatz (IRB)
 
4.719,2
377,5
4.599,6
368,0
Bemessungsgrundlage für das Abwicklungsrisiko
92 (3)(c)(ii), 92 (4)(b)
0,0
0,0
0,0
0,0
Bemessungsgrundlage für das Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiko
92 (3)(b)(i) und (c)(i) und (iii), 92 (4)(b)
154,6
12,4
188,7
15,1
Bemessungsgrundlage für operationelle Risiken
92 (3)(e), 92 (4)(b)
576,2
46,1
598,8
47,9
Bemessungsgrundlage für Anpassungen von Risiko-
positionen an die Kreditbewertung
92 (3)(d)
 
29,8
2,4
22,7
1,8
Bemessungsgrundlage für sonstige Forderungsbeträge
(inkl. Basel 1 Floor)
3, 458, 459
61,9
5,0
61,5
5,0
Seite 79
Seite 25
33.Kreditrisiko: Überprüfung und Überwachung des Kreditrisikos
Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (EGS) bleiben auch im Jahr 2022 eine der obersten Prioritäten. Der Schwerpunkt im Risikobereich lag auf Fortschritten bei der Umsetzung von Initiativen zur Erfüllung regulatorischer Anforderungen und Erwartungen, wie z.B. Berechnung des CO2-Fußabdrucks, Entwicklung von Methoden zur Festlegung von Dekarbonisierungszielen für vorrangige Sektoren, Verbesserung des Risikowesentlichkeitsbewertungs- und Berichterstattungssystems und Einbeziehung von Klima- und Umweltrisiken in Kreditrisikoprozessen.
Kreditrisiken entstehen im klassischen Kredit- und Investmentgeschäft. Dabei handelt es sich sowohl um Kreditverluste aufgrund von Ausfällen der Kreditnehmer:in (Stufe 3) als auch um erwartete Kreditverluste, wenn der Ausfall entweder innerhalb eines Jahres (Stufe 1) oder zu einem beliebigen Zeitpunkt bis zur Fälligkeit (Stufe 2) eintritt.
Stufe 1-Kreditverluste gelten für nicht ausgefallene Kreditrisikopositionen ohne signifikante Erhöhung des Kreditrisikos (SICR) seit der Einräumung, während Stufe 2-Kreditverluste für nicht ausgefallene Kreditrisikopositionen gelten, für die SICR am Stichtag beobachtet wurden. Es beinhaltet auch Kreditverluste aufgrund von Kontrahentenrisiken aus dem Handel mit Instrumenten und Derivaten, die Marktrisiken tragen. Das Länderrisiko und damit verbundene makroökonomische zukunftsgerichtete Informationen werden ebenfalls bei der Berechnung des Kreditrisikos berücksichtigt.
Operative Kreditentscheidungen werden von den zuständigen Einheiten dezentral getroffen.
Anders als bei großen Unternehmen, Banken und Staaten inkludiert das Management von Kreditrisiken im Retail- und SME-Geschäft die Bearbeitung einer sehr großen Anzahl relativ niedriger Kreditbeträge, die an Privatkund:innen, Freiberufler, Selbstständige oder Kleinunternehmen vergeben werden. Unter Einhaltung von EU-weiten und lokalen regulatorischen Erfordernissen berücksichtigt das Kreditrisikomanagement im Retail- und SME-Geschäft die strategische Ausrichtung der Sparkasse Oberösterreich, Privatpersonen sowie Klein- und Mittelbetrieben innerhalb ihrer finanziellen Kapazitäten Kredite zur Verfügung zu stellen.
Als zentrale Datenbank für das Kreditrisikomanagement dient primär das Business Intelligence Data Warehouse (BI-DWH). Alle für das Kreditrisikomanagement, das Performancemanagement und die Ermittlung der risikogewichteten Aktiva sowie des regulatorischen Eigenmittelerfordernisses maßgeblichen Daten werden regelmäßig in diese Datenbank eingespeist.
Das BI-DWH ist die Basis für das zentrale Kreditrisikoreporting. Dies ermöglicht zentrale Auswertungen und die Anwendung von Kennzahlen nach einheitlichen Methoden und Segmentierungen. Das Kreditrisikoberichtswesen umfasst regelmäßige Berichte über das Kreditportfolio für externe und interne Adressaten und ermöglicht eine laufende Beobachtung der Risikoentwicklung und die Ableitung von Steuerungsmaßnahmen durch das Management. Zu den internen Adressaten zählen vor allem Aufsichtsrat und Vorstand sowie Risikomanager, Geschäftsfeldleiter und die interne Revision.
Internes Ratingsystem
Die Sparkasse Oberösterreich regelt ihre Kreditrichtlinien und Kreditbewilligungsverfahren im Rahmen von Geschäfts- und Risikostrategien. Die Richtlinien werden regelmäßig mindestens einmal pro Jahr überprüft und angepasst. Sie decken unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs und des Risikogehalts der betroffenen Transaktionen und Kontrahenten das gesamte Kreditvergabegeschäft ab. Bei der Kreditbewilligung werden individuelle Informationen wie die Bonität der Kund:in, die Kreditart, die Besicherung, die vertragliche Gestaltung und sonstige risikomindernde Faktoren berücksichtigt.
Das Kontrahentenausfallrisiko wird in der Sparkasse Oberösterreich auf Grundlage der Ausfallwahrscheinlichkeit der Kund:innen beurteilt. Die Sparkasse Oberösterreich vergibt für jedes Kreditengagement und jede Kreditentscheidung ein Rating als spezifisches Maß für das Kontrahentenausfallrisiko (internes Rating). Das interne Rating aller Kund:innen wird anlassbezogen, jedoch mindestens einmal im Jahr, aktualisiert (jährliche Ratingüberprüfung). Bei Kund:innen in Workout geschieht dies in entsprechend kürzeren zeitlichen Abständen.
Hauptzweck der internen Ratings ist deren Verwendung im Entscheidungsprozess für Kreditvergaben und die Festlegung von Kreditbedingungen. Daneben werden durch die internen Ratings auch das Pouvoir-System innerhalb der Sparkasse Oberösterreich sowie die Überwachungsverfahren für bestehende Forderungen bestimmt. Auf quantitativer Ebene beeinflussen die internen Ratings die erforderlichen Risikokosten, die Wertberichtigungen und die risikogewichteten Aktiva nach Säule 1 und 2.
Für Gruppengesellschaften, die den auf internen Ratings basierenden (IRB) Ansatz verwenden, sind interne Ratings eine wesentliche Eingangsgröße zur Ermittlung der risikogewichteten Aktiva. Sie werden ebenfalls in der gruppenweiten Berechnung des ökonomischen Eigenkapitalerfordernisses nach Säule 2 verwendet. Dafür wird im Rahmen des Kalibrierungsprozesses für die Portfolien jeder Risikoklasse eine Ausfallwahrscheinlichkeit zugewiesen. Die Kalibrierung erfolgt individuell für jedes Ratingverfahren und jedes regionale Portfolio. Ausfallwahrscheinlichkeiten stellen eine 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit basierend auf langfristigen durchschnittlichen Ausfallraten dar. Zudem schlägt die Sparkasse Oberösterreich den berechneten Ausfallwahrscheinlichkeiten Sicherheitsmargen zu.
In interne Ratings fließen sämtliche verfügbaren und für die Beurteilung des Kontrahentenausfallrisikos wesentlichen Informationen ein. Im Falle von nicht dem Retailbereich zurechenbaren Kreditnehmer:innen berücksichtigen die internen Ratings die Finanzkraft der Kund:in, die Möglichkeit externer Unterstützung, Flexibilität in der Unternehmensfinanzierung, allgemeine Unternehmensdaten und gegebenenfalls historische Bonitätsdaten aus externen Quellen. Im Falle von Retail-Kund:innen basieren interne Ratings im Wesentlichen auf Daten über
Seite 80
das Zahlungsverhalten gegenüber der Sparkasse Oberösterreich (soweit verfügbar) und gegebenenfalls Finanzinformationen von Kreditauskunfteien und sie berücksichtigen auch Informationen, die durch die jeweilige Kund:in zur Verfügung gestellt werden, sowie allgemeine demografische Daten. Obergrenzen für das Rating kommen auf Grundlage des Sitzlandes (für grenzüberschreitende Finanzierungen) und der Zugehörigkeit zu einer Gruppe wirtschaftlich verbundener Unternehmen zur Anwendung.
Die Sparkasse Oberösterreich verwendet interne Ratingmodelle und Risikoparameter, welche von Teams der s-Gruppe mit Spezialist:innen in Zusammenarbeit mit Risikomanager:innen entwickelt bzw. laufend weiterentwickelt werden. Alle Ratingmodelle sind Gegenstand einer jährlichen Überprüfung ihrer Schätzungen, die die Einbeziehung der aktuellsten Daten in die Schätzung der Risikoparameter beinhaltet, sowie auch einer regulären kompletten Modellprüfung. Diese Modellentwicklung folgt hinsichtlich Methodik und Dokumentation Erste Group konzernweit einheitlichen Standards und basiert auf den relevanten Daten des jeweiligen Marktes. Dadurch ist die Verfügbarkeit von Ratingmodellen mit möglichst hoher Prognosekraft und Fähigkeit zur Risikodifferenzierung in allen Kernländern gewährleistet.
Alle Kreditrisikomodelle werden in regelmäßigen Abständen validiert. Von Validierungsseite werden dabei qualitative und quantitative Methoden angewandt, um die konzeptionelle Richtigkeit, die quantitative Modellgüte und die Modellverwendung zu testen. Die Validierungsresultate werden in den entsprechenden Modellgremien abgenommen und anschließend den Aufsichtsbehörden übermittelt. Neben der Validierung erfolgen regelmäßige Überprüfungen der Qualität der Ratinginstrumente anhand der Veränderungen in der Zahl der neuen Ausfälle und frühen Phasen des Zahlungsverzuges.
Genehmigungen aller neuen Modelle, Modelländerungen, Änderungen an Risikoparametern innerhalb der Gruppe, Änderungen der gruppenweiten methodologischen Standards und anderer modellbezogener Aspekte werden in den dafür zuständigen Gremien der Gruppe erteilt. Alle Modellsteuerungen-, Entwicklungs- und Validierungsaktivitäten werden durch die Erste Group koordiniert.
Klassifizierung des Kreditrisikos
Zum Zweck des Berichtswesens bezüglich der Kreditqualität werden die Kund:innen in folgende vier Risikokategorien zusammengefasst.
Niedriges Risiko. Typische regionale Kund:innen mit stabiler, langjähriger Beziehung oder große, international renommierte Kund:innen. Sehr gute bis zufriedenstellende Finanzlage; geringe Eintrittswahrscheinlichkeit von finanziellen Schwierigkeiten im Vergleich zum jeweiligen Markt, in dem die Kund:innen tätig sind. Retail-Kund:innen mit einer langjährigen Geschäftsbeziehung zur Bank oder Kund:innen, die eine breite Produktpalette nutzen. Gegenwärtig oder in den letzten zwölf Monaten keine relevanten Zahlungsrückstände. Neugeschäft wird in der Regel mit Kund:innen dieser Risikokategorie getätigt.
Anmerkungsbedürftig. Potenziell labile Nicht-Retail-Kund:innen, die in der Vergangenheit eventuell bereits Zahlungsrückstände/-ausfälle hatten oder mittelfristig Schwierigkeiten bei der Rückzahlung von Schulden haben könnten. Retail-Kund:innen mit eventuellen Zahlungsproblemen in der Vergangenheit, die zu einer frühzeitigen Mahnung führten. Diese Kund:innen zeigten in letzter Zeit meist ein gutes Zahlungsverhalten.
Erhöhtes Risiko. Diese Kreditnehmer:innen sind kurzfristig anfällig gegenüber negativen finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklungen und weisen eine erhöhte Ausfallwahrscheinlichkeit auf. In einigen Fällen stehen Umstrukturierungsmaßnahmen bevor oder wurden bereits durchgeführt. Derartige Forderungen werden in der Regel in spezialisierten Risikomanagementabteilungen behandelt.
Notleidend (non-performing). Mindestens eines der Ausfallkriterien nach Artikel 178 CRR trifft auf diese Kreditnehmer:innen zu, unter anderem: volle Rückzahlung unwahrscheinlich; Zinsen oder Kapitalrückzahlungen einer wesentlichen Forderung mehr als 90 Tage überfällig; Umschuldung mit Verlust für Kreditgeber; Realisierung eines Verlustes oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Die Sparkasse Oberösterreich wendet für alle Kundensegmente, einschließlich Retail-Kund:innen, die Kundensicht an; wenn eine Kund:in bei einem Geschäft ausfällt, dann gelten auch die Transaktionen, bei denen die Kund:in nicht ausgefallen ist, als notleidend. Alle notleidenden Forderungen werden auch als ausgefallen betrachtet.
Die Erheblichkeitsschwelle für die Ermittlung von 90 Tage überfälligen Forderungen wird für bilanzielle Risikopositionen auf Kundenebene angewendet und täglich mit der gruppenweit definierten Erheblichkeitsschwelle verglichen (außer die lokale Aufsichtsbehörde schreibt andere Schwellenwerte vor):
für Retail-Kund:innen besteht ein absoluter Schwellenwert von EUR 100,- und ein relativer Schwellenwert von 1 %;
für Nicht-Retail-Kund:innen besteht ein absoluter Schwellenwert von EUR 500,- und ein relativer Schwellenwert von 1 %.
Auf Basis der Kalibrierung von internen Ausfallwahrscheinlichkeiten (probabilities of default, PDs) für aufsichtsrechtliche Zwecke auf die Ausfallraten, die von Ratingagenturen publiziert werden, wurde das entsprechende externe Kundenrating für die Zuordnung zu Risikokategorien verwendet. Für die Ratings von Ratingagenturen kamen durchschnittliche einjährige Ausfallraten aus langfristigen Zeitreihen zur Anwendung.
Im Jahr 2022 wurde die Methode für die Zuordnung der externen Kundenratings zu den internen PDs überprüft. Die wichtigsten Anpassungen waren die Aktualisierung der Ein-Jahres-Ausfallraten für die Ratings der Ratingagenturen und die Neudefinition der internen PD-Zuordnung für die verschiedenen Ratingverfahren, was zu einer stabileren Verteilung des Kreditrisikovolumens auf die Risikokategorien im Zeitverlauf führte.
Seite 81
Seite 25
Überprüfung und Überwachung des Kreditrisikos
Alle Kreditlimits und die innerhalb der Limits verbuchten Geschäfte werden mindestens einmal pro Jahr überprüft. Kundenbezogene Kreditrisikolimits werden täglich durch das interne Limitmanagementsystem überwacht und im Fall von Limitüberschreitungen erforderliche Maßnahmen eingeleitet.
Zur vorausschauenden Erkennung von negativen Entwicklungen wurde ein standardisiertes Frühwarnsystem gruppenweit implementiert. Die Frühwarnindikatoren werden für Unternehmen durch die OE Kreditanalyse für die jeweiligen Segmente überwacht. Wenn Frühwarnsignale festgestellt und validiert werden, erfolgt die Überprüfung des gesamten Kundenobligos und seiner Kreditwürdigkeit. Falls erforderlich werden adäquate Maßnahmen zur Risikominderung eingeleitet. Im Rahmen von regelmäßigen Watchlist-Gesprächen werden Kund:innen mit schlechter Bonität überwacht und Vorsorgemaßnahmen diskutiert. Die Überwachung und Bonitätsüberprüfung von kleineren Unternehmen und von Retail-Kund:innen basiert auf einem automatisierten Frühwarnsystem. Im Retail-Risikomanagement stellen unter anderem eine Qualitätsverschlechterung bei Neuengagements oder eine abnehmende Effektivität bei der Eintreibung von Forderungen Anzeichen für mögliche ungünstige Portfolioentwicklungen dar und erfordern angemessene Gegenmaßnahmen. Zusätzlich wird die Überwachung für jene Kund:innen durchgeführt, bei denen Frühwarnsignale festgestellt wurden, auch wenn sie noch ihren vertraglichen Rückzahlungsverpflichtungen nachkommen.
Negative Entwicklungen der notleidenden Kredite und der Kredite mit erhöhtem Risiko werden überwacht, besprochen und berichtet. Im Fall von weiteren negativen Entwicklungen werden die Kund:innen durch auf Workout spezialisierte Einheiten betreut, um potenzielle Verluste zu minimieren.
34.Kreditrisikovolumen
Das Kreditrisikovolumen entspricht der Summe der folgenden Bilanzposten:
Kassenbestand und Guthaben – Sichteinlagen bei Kreditinstituten
Finanzinstrumente (Derivate und Schuldinstrumente) – Held for Trading (HfT)
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene Schuldinstrumente (FVPL)
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete Schuldinstrumente (FVOCI)
Schuldinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC), ausgenommen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (zu Offenlegungszwecken sind Kundenverträge in den tabellarischen Zusammenstellungen ebenfalls in dieser Kategorie enthalten)
Forderungen aus Finanzierungsleasing
Schuldinstrumente, die in Veräußerungsgruppen zum Verkauf stehen
Positiver Fair Value von Hedge Accounting Derivaten
Außerbilanzielle Risikopositionen (im Wesentlichen Finanzgarantien und nicht ausgenutzte Kreditrahmen)
Das Kreditrisikovolumen der folgenden Tabelle entspricht dem Bruttobuchwert (bzw. Nominalwert bei außerbilanziellen Posten) ohne Berücksichtigung von:
Wertberichtigungen für finanzielle Vermögenswerte
Wertberichtigungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien
Rückstellungen für andere Zusagen
Sicherheiten (inkl. Risikoübertragung auf Garantien)
Nettingeffekte
Sonstigen Maßnahmen zur Kreditverbesserung
Sonstigen Kreditrisiko mindernden Transaktionen
Das Kreditrisikovolumen der Sparkasse Oberösterreich erhöhte sich um 3,31 % oder EUR 589,8 Mio. von EUR 17.834,4 Mio. zum 31. Dezember 2021 auf EUR 18.424,2 Mio. zum 31. Dezember 2022.
Seite 82
Überleitung vom Bruttobuchwert zum Nettobuchwert bei den einzelnen Positionen des Kreditrisikovolumens
in EUR Mio.
Kreditrisikovolumen
Wertberichtigung
Nettobuchwert
Dez 2022
 
 
 
Kassenbestand und Guthaben - Sichteinlagen bei Kreditinstituten
66,3
0,0
66,3
Schuldinstrumente - Held for Trading
28,5
0,0
28,5
Nicht handelsbezogene Schuldinstrumente FVPL
98,2
0,0
98,2
 
Schuldverschreibungen
97,8
0,0
97,8
 
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
0,0
0,0
0,0
 
Kredite und Darlehen an Kunden
0,4
0,0
0,4
Schuldinstrumente FVOCI
298,4
0,1
298,2
 
Schuldverschreibungen
298,4
0,1
298,2
 
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
0,0
0,0
0,0
 
Kredite und Darlehen an Kunden
0,0
0,0
0,0
Schuldinstrumente AC
13.509,4
163,8
13.345,6
 
Schuldverschreibungen
1.972,1
0,4
1.971,7
 
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
1.636,2
0,4
1.635,7
 
Kredite und Darlehen an Kunden
9.901,2
163,0
9.738,2
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
2,8
0,0
2,8
Positiver Fair Value von Hedge Accounting Derivaten
                     28,1
0,0
28,1
Außerbilanzielle Risikopositionen
4.392,6
22,3
                  
Gesamt
18.424,2
186,2
13.867,6
Dez 2021
 
 
 
Kassenbestand und Guthaben - Sichteinlagen bei Kreditinstituten
422,4
0,1
422,3
Schuldinstrumente - Held for Trading
33,6
0,0
33,6
Nicht handelsbezogene Schuldinstrumente FVPL
114,8
0,0
114,8
 
Schuldverschreibungen
112,2
0,0
117,7
 
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
0,0
0,0
0,0
 
Kredite und Darlehen an Kunden
2,6
0,0
2,6
Schuldinstrumente FVOCI
352,1
0,9
351,2
 
Schuldverschreibungen
352,1
0,9
351,2
 
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
0,0
0,0
0,0
 
Kredite und Darlehen an Kunden
0,0
0,0
0,0
Schuldinstrumente AC
12.216,0
154,2
12.061,8
 
Schuldverschreibungen
1.366,5
0,4
1.366,1
 
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
1.576,0
0,5
1.576,6
 
Kredite und Darlehen an Kunden
9.273,5
153,3
9.120,2
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
129,3
0,0
129,3
Positiver Fair Value von Hedge Accounting Derivaten
3,0
0,0
3,0
Außerbilanzielle Risikopositionen
4.563,2
26,1
 
Gesamt
17.834,4
181,3
13.116,0
Wertberichtigungen beinhalten Wertberichtigungen für Schuldinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind (inkl. Forderungen aus Finanzierungsleasing und aus Lieferungen und Leistungen), sowie Wertberichtigungen und Rückstellungen für außerbilanzielle Risikopositionen. Anpassungen beziehen sich auf Fair Value-Änderungen des Nettobuchwertes von Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum Fair Value bewertet werden.
Seite 83
Seite 25
Aufgliederung des Kreditrisikovolumens
Auf den nachfolgenden Seiten wird das Kreditrisikovolumen aufgegliedert nach unterschiedlichen Kriterien dargestellt.
Kreditrisikovolumen nach Wirtschaftszweig der Gegenparteien und Finanzinstrumenten
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet
 
 
 
in EUR Mio.
Kassen-
bestand und Guthaben - Sichteinlagen bei Kredit-
instituten
Schuld-
instrumente - HfT
Nicht
handels-
bezogene Schuld-
instrumente - FVPL
Schuld-
instrumente - FVOCI
Schuld-
verschreibungen
Kredite und
Darlehen an
Kredit-
institute
Kredite und
Darlehen an
Kunden
Positiver Fair Value von Hedge Accounting Derivaten
Außer-
bilanzielle Risiko-
positionen
Gesamt
Dez 2022
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zentralbanken
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Regierungen
0,0
0,0
0,3
66,5
914,7
0,0
321,7
0,5
140,6
1.444,2
Kreditinstitute
66,3
0,0
0,0
59,9
972,4
1.636,2
0,0
22,9
774,9
3.532,5
Sonstige
Finanzinstitute
0,0
13,3
97,8
60,4
54,2
0,0
253,3
0,0
4,6
483,6
Nicht finanzielle
Gesellschaften
0,0
15,1
0,1
111,7
30,8
0,0
5.539,2
4,7
2.640,9
8.342,4
Haushalte
0,0
0,0
0,1
0,0
0,0
0,0
3.789,7
0,0
831,6
4.621,4
Gesamt
66,3
28,5
98,2
298,4
1.972,1
1.636,2
9.904,0
28,1
4.392,6
18.424,2
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zentralbanken
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Regierungen
0,0
0,0
0,5
86,0
475,8
0,0
414,9
0,4
109,9
1.087,5
Kreditinstitute
422,4
0,0
0,0
79,1
816,7
1.576,0
0,0
124,2
868,6
3.887,0
Sonstige
Finanzinstitute
0,0
14,4
112,2
68,8
43,3
0,0
207,2
0,0
4,8
450,7
Nicht finanzielle
Gesellschaften
0,0
19,2
0,1
118,2
30,7
0,0
4.795,5
4,6
2.653,4
7.621,7
Haushalte
0,0
0,0
2,1
0,0
0,0
0,0
3.858,9
0,0
926,4
4.787,4
Gesamt
422,4
33,6
114,9
352,1
1.366,5
1.576,0
9.276,5
129,2
4.563,1
17.834,3
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2021
Dez.22
Finanzgarantien
 
 
 
 
 
1.718,2
1.872,94
Kreditzusagen
 
 
 
 
 
2.617,1
2.336,82
Andere Zusagen
 
 
 
 
 
228,0
182,84
Gesamt
 
 
 
 
 
4.563,2
4.392,60
Seite 84
Kreditrisikovolumen nach Branchen und Risikokategorien
in EUR Mio.
 
Niedriges Risiko
Anmerkungsbedürftig
Erhöhtes Risiko
Notleidend
Gesamt
Dez 2022
 
 
 
 
 
 
Rohstoffe
 
671,7
69,4
7,4
6,1
754,7
Energie
406,0
9,6
4,2
9,0
428,8
Bau & Baustoffe
 
1.143,9
77,6
22,1
15,7
1.259,3
Automobil
345,6
100,2
13,2
40,9
499,9
Zyklische Konsumgüter
389,6
39,8
11,8
31,0
472,2
Nicht-zyklische Konsumgüter
629,6
16,0
3,9
6,0
655,5
Maschinenbau
808,7
37,1
4,4
7,7
858,0
Transport
160,1
21,2
6,1
3,8
191,2
TMT, Papier & Verpackung
217,6
43,4
4,7
4,2
269,9
Gesundheit und Dienstleistungen
472,4
57,7
25,0
9,8
565,0
Hotels und Freizeit
185,5
36,9
7,5
16,8
246,7
Immobilien
2.639,6
233,4
34,4
28,2
2.935,6
Öffentlicher Sektor
1.281,3
0,0
0,0
0,0
1.281,3
Finanzinstitutionen
3.992,8
21,4
3,9
6,5
4.024,6
Haushalte
3.744,2
57,2
68,2
45,3
3.914,9
Sonstige
58,5
0,1
8,1
0,0
66,7
Gesamt
 
17.147,2
820,9
224,8
231,2
18.424,2
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
Rohstoffe
627,1
48,6
14,1
5,4
695,2
Energie
368,9
6,6
6,6
8,1
390,2
Bau & Baustoffe
1.010,0
63,9
22,7
13,5
1.110,2
Automobil
 
401,5
12,9
10,7
27,9
453,0
Zyklische Konsumgüter
239,5
43,2
5,1
4,2
292,1
Nicht-zyklische Konsumgüter
393,9
38,5
21,0
14,9
458,3
Maschinenbau
479,1
12,3
6,4
5,9
503,5
Transport
753,3
24,3
4,6
9,9
792,1
TMT, Papier & Verpackung
153,0
8,7
5,6
1,9
169,3
Gesundheit und Dienstleistungen
446,7
79,8
13,9
9,7
550,1
Hotels und Freizeit
194,0
35,2
8,2
20,2
257,7
Immobilien
2.586,4
218,6
36,3
22,5
2.863,8
Öffentlicher Sektor
853,3
0,0
0,0
0,0
853,3
Finanzinstitutionen
4.292,5
61,2
0,8
0,1
4.354,6
Haushalte
3.853,5
99,2
46,3
46,9
4.045,9
Sonstige
43,0
0,0
2,3
0,0
45,2
Gesamt
16.685,5
752,9
204,6
191,3
17.834,4
Dez 2021
Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei
118,8
14,4
2,7
2,4
138,4
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
9,9
6,3
0,0
0,0
16,1
Verarbeitendes Gewerbe
1.644,1
55,9
30,6
26,7
1.757,3
Elektrizitäts-, Gas-, Dampf- und Klimaversorgung
129,5
5,3
6,4
0,5
141,8
Wasserversorgung
45,4
1,1
0,0
0,2
46,7
Baugewerbe
996,0
97,8
19,1
7,0
1.119,9
Baugewerbe: Entwicklung von Bauprojekten
574,3
68,0
3,2
0,3
645,8
Großhandel und Einzelhandel
974,1
86,0
28,7
24,6
1.113,4
Verkehr und Lagerei
150,7
8,6
2,3
3,7
165,2
Beherbergungs- und Gaststättengewerbe
75,0
19,9
6,1
5,4
106,4
Information und Kommunikation
86,3
21,5
1,9
4,2
113,9
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
4.289,7
61,2
0,8
14,0
4.365,7
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen: Holdinggesellschaften
39,2
4,1
0,0
0,0
43,3
Grundstücks- und Wohnungswesen
1.991,7
142,6
18,3
18,1
2.170,8
Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und
technischen Dienstleistungen
1.026,2
74,6
27,3
28,2
1.156,3
Erbringung von administrativen und unterstützenden
Dienstleistungen
132,9
12,1
1,5
1,8
148,3
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, gesetzliche Sozialversicherung
853,3
0,0
0,0
0,0
853,3
Erziehung und Unterricht
6,0
4,4
0,3
0,1
10,7
Erbringung von Dienstleistungen des Gesundheits-
und Sozialwesens
179,5
22,0
1,0
6,3
208,8
Kunst, Unterhaltung und Erholung
16,8
10,5
1,1
0,4
28,8
Sonstige Dienstleistungen
102,3
9,5
7,9
0,7
120,5
Private Haushalte
3.814,4
99,2
46,3
47,0
4.006,9
Sonstige
43,0
0,0
2,3
0,0
45,2
Gesamt
16.685,5
752,9
204,6
191,3
17.834,4
Anstelle der früher präsentierten aufsichtsrechtlichen Segmentierung wird die Branchensegmentierung des Portfolios ab dem ersten Halbjahr 2022 auf Basis der internen Segmentierung dargestellt, da diese die für die interne Steuerung des Portfolios verwendete Sichtweise genauer abbildet. Zu Vergleichszwecken wird oben für den 31. Dezember 2021 sowohl die regulatorische als auch die interne Branchensegmentierung gezeigt. Die bedeutendsten Unterschiede zwischen der aufsichtsrechtlichen und der internen Branchensegmentierung beziehen sich auf die Segmentierung von Dienstleistungen, Finanzinstituten und Haushalten. Das
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aufsichtsrechtliche Branchensegment Dienstleistungen wird intern entsprechend der Haupttätigkeit der Gegenpartei den Bereichen Gesundheitswesen & sonstige Dienstleistungen, Hotel & Freizeitwirtschaft sowie Zyklische Konsumgüter zugeordnet. Aus dem Segment Finanz- und Versicherungsdienstleistungen werden die Zentralbankgeschäfte dem Segment Öffentliche Hand zugeordnet, während Wohnungseigentümergemeinschaften unter Private Haushalte und nicht unter Grundstücks- und Wohnungswesen (wie in der aufsichtsrechtlichen Segmentierung) erfasst werden.
Der Großteil des Kreditrisikovolumens entfiel am 31. Dezember 2022 mit 93,1 % (2021: 93,6 %) auf die Risikokategorie niedriges Risiko, während der Anteil der Kategorie anmerkungsbedürftig 4,5 % (2021: 4,2 %) betrug. Das Kreditrisikovolumen mit erhöhtem Risiko belief sich auf 1,2 % (2021: 1,1 %) des Gesamtbetrages und der Anteil des notleidenden Kreditrisikovolumens lag bei 1,3 % (2021: 1,1 %).
Kreditrisikovolumen nach Regionen und Risikokategorien
Die Darstellung des Kreditrisikovolumens nach Ländern und Regionen erfolgt nach dem Risikoland von Schuldnern und Kontrahenten, und umfasst auch Kreditnehmer:innen mit Sitz in einem anderen Land, wenn das wirtschaftliche Risiko im jeweiligen Risikoland besteht. Die Verteilung nach Regionen unterscheidet sich daher von der Zusammensetzung des Kreditrisikos nach geografischen Segmenten.
in EUR Mio.
 
Niedriges Risiko
Anmerkungsbedürftig
Erhöhtes Risiko
Notleidend
Gesamt
Dez 2022
 
 
 
 
 
 
Kernmärkte
 
15.879,3
790,1
221,3
218,9
17.109,6
 
Österreich
 
14.521,7
708,8
187,9
190,7
15.609,1
 
Deutschland
 
1.357,6
81,3
33,4
28,2
1.500,5
Sonstige EU
 
1.015,8
9,3
3,0
6,8
1.034,9
Sonstige
 
252,1
21,6
0,6
5,5
279,7
Gesamt
 
17.147,2
820,9
224,8
231,2
18.424,2
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
Kernmärkte
 
15.430,6
727,2
203,4
179,7
16.540,9
 
Österreich
 
14.218,3
647,4
190,2
161,1
15.217,0
 
Deutschland
 
1.212,3
79,8
13,2
18,6
1.323,9
Sonstige EU
 
983,0
11,4
0,7
6,6
1.001,7
Sonstige
 
271,9
14,4
0,5
5,0
291,8
Gesamt
 
16.685,5
753,0
204,6
191,3
17.834,4
Während das Kreditrisikovolumen in Österreich ein Wachstum um EUR 392,1 Mio. oder 2,2 % verzeichnete, stieg es in Deutschland um EUR 176,6 Mio. oder 13,3 %. In den anderen EU-Mitgliedsstaaten (EU 28 ohne Kernmärkte) erhöhte sich das Kreditrisikovolumen zwischen den beiden Bilanzstichtagen um EUR 33,2 Mio. oder 3,3 %. Auf die Länder des Kernmarktes der Sparkasse Oberösterreich und die EU entfielen am 31. Dezember 2022 98,5 % (2021: 98,4 %) des Kreditrisikovolumens.
Kreditrisikovolumen nach Berichtssegmenten und Risikokategorien
Die Segmentberichterstattung der Sparkasse Oberösterreich erfolgt auf Grundlage der Geschäftssegmente.
Kreditrisikovolumen nach Business Segmenten und Risikokategorien
in EUR Mio.
 
 
Niedriges
Risiko
Anmerkungs-
bedürftig
Erhöhtes
Risiko
Notleidend
Bürgschaften
Haftungen
Akkreditive
Gesamt
Dez 2022
 
 
 
 
 
 
 
 
Retail
 
 
3.674,4
367,5
105,5
62,5
1.062,5
5.272,4
Corporate Banking
 
5.054,4
267,6
94,4
151,8
2.529,4
8.097,6
Treasury
 
 
2.449,3
26,0
0,0
0,0
1,0
2.476,3
Corporate Center
 
 
1.774,6
3,5
0,0
0,0
799,7
2.577,9
Gesamt
 
 
12.952,8
664,6
199,8
214,4
4.392,6
18.424,2
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
 
 
Retail
 
 
3.705,4
332,0
77,5
67,9
1.098,0
5.280,8
Corporate Banking
 
4.512,4
212,2
94,9
113,9
2.509,5
7.442,9
Treasury
 
 
2.039,6
70,2
0,2
0,0
0,5
2.110,5
Corporate Center
 
 
2.039,2
5,7
0,0
0,0
955,3
3.000,2
Gesamt
 
 
12.296,6
620,1
172,6
181,8
4.563,3
17.834,4
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35.Verwendung von Sicherheiten
Anerkennung von Sicherheiten
Collateral Management ist in die Abteilung Kreditrisikomanagement integriert. Mit der „Group Collateral Management Policy Part 1 Credit Collateral“ werden unter anderem gruppenweit einheitliche Bewertungsstandards für Kreditsicherheiten festgelegt. Damit ist sichergestellt, dass der Kreditentscheidungsprozess hinsichtlich der angesetzten Sicherheitenwerte standardisiert ist.
Alle innerhalb der Gruppe zugelassenen Sicherheiten sind im Group Collateral Catalogue dargestellt. Die lokal zugelassenen Sicherheiten werden von der jeweiligen Bank unter Berücksichtigung der anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften definiert. Die Sicherheitenbewertung und -wiederbewertung erfolgt nach im Group Collateral Catalogue vorgegebenen Grundsätzen, unterschieden nach Sicherheitenart und auf Basis von internen Arbeitsanweisungen, die sich an den aufsichtsrechtlichen Vorschriften orientieren. Ob eine Sicherheitenart oder definierte einzelne Sicherheiten zur Kreditrisikominderung für die regulatorische Eigenmittelberechnung anerkannt werden kann, obliegt, nach Prüfung, ob die jeweiligen regulatorischen Anforderungen erfüllt sind, der Entscheidung des gruppenweiten Collateral Risk Managements. Das operative Risikomanagement überwacht die Einhaltung der zur Klassifizierung der anerkennungsfähigen Sicherheiten in die vorgesehenen Kategorien vorgegebenen Arbeitsprozesse.
Hauptarten von Kreditsicherheiten
Zumeist werden folgende Sicherheiten akzeptiert:
Immobilien: sowohl Wohnimmobilien als auch gewerblich genutzte Immobilien;
Finanzielle Sicherheiten: Wertpapiere und Kontoguthaben sowie Lebensversicherungen;
Garantien: ausgestellt von Staaten, der öffentlichen Hand, von Finanzinstituten, Gesellschaften und natürlichen Personen. Alle Garantiegeber:innen müssen eine Mindestbonität aufweisen, die jährlich überwacht wird;
Mobilien: Betriebseinrichtungen, Waren, Maschinen und Fahrzeuge;
Forderungen und Rechte: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Bestandsrechte, Anteilsrechte an Gesellschaften.
Bewertung und Verwaltung von Sicherheiten
Die Sicherheitenbewertung erfolgt auf Basis aktueller Marktwerte unter Berücksichtigung eines in angemessener Zeit zu erzielenden Verwertungserlöses. Die Bewertungsverfahren sind vorgegeben und deren technische Anwendung erfolgt EDV-unterstützt durch das Collateral Management der Sparkassengruppe. Die Obergrenze der angerechneten Sicherheiten entspricht dem Betrag des besicherten Geschäftes.
Die Bewertung von Immobilien darf nur durch vom Kreditentscheidungsprozess unabhängige fachkundige Bewerter:innen nach internationalen, europäischen oder nationalen Standards erfolgen, wobei diesen die anzuwendenden Bewertungsverfahren vorgeschrieben sind. Die Auswahl der Bewerter:innen erfolgt nach intern festgelegten Kriterien hinsichtlich Qualifikation und Unabhängigkeit. Immobilienbewertungen haben auch ESG-Faktoren und vor allem Umwelteinflüsse zu berücksichtigen. Informationen zu Energieeffizienz und Treibhausgasemissionen der Sicherungsobjekte werden gesammelt. Eine Bewerter:in kann eine Immobilie nur zwei Mal aufeinanderfolgend bewerten, dann muss die Bewertung durch eine andere Bewerter:in erfolgen. Zur Qualitätssicherung werden die Immobilienbewerter:innen und Bewertungen laufend überprüft.
Die für die Bewertung herangezogenen Ansätze und Abschläge beruhen auf den in der Vergangenheit gewonnenen Erfahrungen der Kreditrestrukturierungsabteilungen sowie den Ergebnissen aus der Erlösdatensammlung aus der Verwertung der Sicherheiten. Die Bewertungssätze werden regelmäßig – zumindest jährlich – an die aktuellen Verwertungserlöse angepasst.
Die Wiederbewertung der Sicherheiten erfolgt periodisch und ist so weit wie möglich automatisiert. Bei externen Datenquellen wird auf entsprechende Schnittstellen zurückgegriffen. Die Maximalfristen für die Wiederbewertung einzelner Sicherheiten sind vorgeschrieben und deren Einhaltung wird durch das Risikomanagement systemunterstützt überwacht. Unabhängig von der periodisch durchzuführenden Wiederbewertung hat diese auch dann zu erfolgen, wenn Informationen vorliegen, die die Reduktion des Sicherheitenwertes indizieren. Vor allem Immobilien in Entwicklung mit signifikanter Kosten- oder Zeitüberschreitung, ebenso wie Immobilien, die Kredite mit erhöhtem Risiko besichern, werden mit höherer Frequenz überwacht bzw. wiederbewertet.
Von Konzentrationsrisiken aus Kreditrisikominderungstechniken kann eine Einzelkund:in betroffen sein, aber auch ein nach Region, Branche oder Art der Sicherheit definiertes Portfolio. Die Sparkasse Oberösterreich als Retail-Bank weist aufgrund ihrer Kundenstruktur und der verschiedenen regionalen Märkte, auf denen die Bank aktiv ist, keine Konzentrationen bei Sicherheiten von Kund:innen auf. Um mögliche Konzentrationen im Firmenkundengeschäft zu vermeiden, werden im Kreditentscheidungsprozess alle als Kreditsicherheit abgegebenen Garantien gemeinsam mit den Kreditverbindlichkeiten berücksichtigt. Die von Staaten, der öffentlichen Hand und Finanzinstituten gewährten Garantien müssen innerhalb des für die Sicherheitengeber:in genehmigten Limits liegen. In anderen Bereichen von potenziell schädlichen Risikokorrelationen werden die Sicherheiten im Rahmen der Portfoliobeobachtung durch statistisch basierte Auswertungen u.a. auf regionale oder branchenspezifische Konzentrationen analysiert. Den erkannten Risiken wird vor allem durch Anpassung von Volumenszielen, durch Vorgabe entsprechender Limits und durch Pouvoirgrenzen begegnet.
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Treasury-Sicherheiten
Bei Treasury-Sicherheiten werden Nettingverträge (internationale Rahmenverträge für Derivate der International Swap and Derivatives Association (ISDA), österreichische oder deutsche Rahmenverträge, Rahmenverträge für Wertpapierleihe und Rückkaufvereinbarungen) und Sicherheitenvereinbarungen (z. B. ISDA Credit Support Annex) zur Reduzierung des Kreditrisikos von Derivaten verwendet.
Nettingverträge ermöglichen es, alle Forderungen und Verbindlichkeiten im Falle eines Kreditausfalles aus einzelnen Transaktionen einer Rahmenvereinbarung aufzurechnen, wodurch nur die Nettoforderungen gegenüber einer Geschäftspartner:in für das Kreditrisiko relevant sind. Im Umfang dieser Rahmenverträge wird das Portfolio mit der jeweiligen Gegenpartei periodisch, üblicherweise täglich, bewertet und im Falle unzureichender Absicherung werden zusätzliche Sicherheiten beantragt. Die in der Collateral Policy festgelegten Beschränkungen der Arten von Sicherheiten stellen sicher, dass vorwiegend Cash und Investment Grade Wertpapiere als Sicherheiten akzeptiert werden. Im Fall von Wertpapiersicherheiten wird ein zusätzlicher Abschlag, dessen Höhe auf Basis der Kreditqualität sowie der Restlaufzeit des Wertpapiers festgelegt wird, in Abzug gebracht.
36.Bemessung des erwarteten Kreditverlustes
Die allgemeinen Grundsätze und Standards betreffend Wertberichtigungen für Kreditverluste sind in internen Richtlinien geregelt. Gemäß IFRS 9 werden Wertberichtigungen für Kreditverluste für sämtliche Positionen des Kreditrisikovolumens berechnet, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum Fair Value bewertet werden. Sie umfassen Schuldverschreibungen, Kredite und Darlehen, Sichteinlagen auf Nostrokonten bei Geschäftsbanken, Forderungen aus Finanzierungsleasing sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Zusätzlich werden Wertberichtigungen für Finanzgarantien und nicht ausgenutzte Kreditzusagen berechnet, sofern sie in den Anwendungsbereich der IFRS 9 Bestimmungen fallen.
Klassifizierung in Stufen und Definition von wertgeminderten Finanzinstrumenten
Für die Ermittlung des erwarteten Kreditverlustes (expected credit loss ECL) werden drei Stufen dargestellt. Der Stufenansatz wird im Rahmen der Wertminderungsbestimmungen von IFRS 9 für jene Finanzinstrumente angewendet, die nicht bereits zum Zugangszeitpunkt eine Wertminderung aufweisen (purchased or originated credit-impaired financial assets POCI). Letztere bilden eine eigene Kategorie. Die Zuordnung der Finanzinstrumente zu einer der drei Stufen hängt vom Status der Wertminderung und der Beurteilung der Entwicklung des Kreditrisikos ab. Die drei Stufen werden im Kapitel „Finanzinstrumente Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze“, im Abschnitt „Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ beschrieben.
Bestimmung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos
Die Feststellung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos (significant increase in credit risk SICR) zwischen der erstmaligen Erfassung und dem Berichtszeitpunkt ist einer der wesentlichen Bestimmungsfaktoren für den Ansatz des erwarteten Kreditverlustes gemäß den Vorschriften von IFRS 9. Zu diesem Zweck werden über alle Portfolios und Produkttypen quantitative und qualitative Indikatoren für die Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos definiert, inklusive der Überfälligkeit von mehr als 30 Tagen.
Quantitative Kriterien. Quantitative Indikatoren für die Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos beinhalten nachteilige Änderungen der annualisierten und der kumulierten Ausfallwahrscheinlichkeit (probability of default PD) über die Gesamtlaufzeit, bei der die Wesentlichkeit mittels einer Kombination von relativen und absoluten Veränderungsschwellenwerten ermittelt wird. Für signifikante Erhöhungen des Kreditrisikos hat die Sparkasse Oberösterreich Schwellenwerte festgelegt, die sich sowohl auf relative als auch auf absolute Veränderungen der Ausfallwahrscheinlichkeit gegenüber dem erstmaligen Ansatz beziehen. Für den Eintritt einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos müssen sowohl relative als auch absolute Schwellenwerte überschritten werden.
Als relative Maßzahl wird das Verhältnis von gegenwärtiger annualisierter Ausfallwahrscheinlichkeit und annualisierter Ausfallwahrscheinlichkeit bei Erstansatz berechnet. Eine Überschreitung erfolgt, wenn diese Kennzahl gleich hoch oder höher als der festgesetzte Grenzwert ist. Diese relativen Schwellenwerte zur Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos werden auf Ebene von Kundensegmenten oder nach Bedarf auf Ebene des Kundenratings festgelegt und unterliegen einer erstmaligen und einer kontinuierlichen Validierung.
Es existieren einige Portfolios, bei denen die quantitativen Kriterien einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos auf Basis der nominellen Ratings anstatt auf Basis der Ausfallwahrscheinlichkeit bestimmt werden. Die Grundregel dabei besagt, dass sich eine Verschlechterung des Ratings bei der Bestimmung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos negativ auswirkt. Diese Regelung wird vor allem bei Leasing- und Factoringforderungen angewendet.
Für eine Rückübertragung in Stufe 1 bestehen keine zusätzlichen Behebungsfristen (cure periods) gegenüber jenen, die sonst im Kreditrisikomanagement angewendet werden (z. B. für eine Verbesserung des Ratings).
Der absolute Schwellenwert bezieht sich auf die Differenz zwischen der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Ausfallwahrscheinlichkeit bei Erstansatz und zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Der Wert wurde mit maximal 50 Basispunkten festgesetzt und dient als Sicherheitsschwelle (backstop) bei Migrationen innerhalb der besten Ratingstufen, wobei die über die Gesamtlaufzeit erwartete Ausfallwahrscheinlichkeit für die Restlaufzeit in Betracht gezogen wird. In solchen Fällen können relative Schwellenwerte überschritten werden. Da die über die
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Gesamtlaufzeit erwartete Ausfallwahrscheinlichkeit insgesamt aber sehr niedrig ist, kommt es zu keiner signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos.
Qualitative Kriterien. Qualitative Indikatoren für die Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos umfassen das Ergreifen von Stundungsmaßnahmen und die Übertragung der Kundenbetreuung in die Workout-Abteilung sowie Frühwarnindikatoren (sofern sie nicht schon im Rating hinreichend berücksichtigt werden) und Betrugshinweise. Die Festsetzung einiger qualitativer Indikatoren beruht inhärent auf der sachkundigen Beurteilung von Kreditrisiken, die angemessen und zeitgerecht zu erfolgen hat. Die diesbezüglichen gruppenweiten und institutsspezifischen Richtlinien und Prozesse gewährleisten den erforderlichen Steuerungsrahmen. Diese Indikatoren werden intern verwendet, zur Erkennung einer Insolvenz oder einer höheren Wahrscheinlichkeit, dass die Kreditnehmer:in in Konkurs geht bzw., dass auf absehbare Zeit ein erhöhtes Ausfallrisiko besteht.
Neben den qualitativen Determinanten auf Kundenebene wird die Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos auf Portfolioebene durchgeführt, wenn die Erhöhung des Kreditrisikos auf Geschäfts- oder Kundenebene erst nach einer gewissen Verzögerung eintritt oder wenn sie überhaupt nur auf Portfolioebene erkennbar ist
Die Sparkasse Oberösterreich hat 2022 zusätzliche Kriterien für die kollektive Beurteilung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos aufgrund des Krieges in der Ukraine sowie der daraus resultierenden wirtschaftlichen Auswirkungen auf Portfolioebene eingeführt. In ähnlicher Weise wurde von 2020 bis Q3-2022 eine kollektive Portfoliobewertung aufgrund der Covid-19-Pandemie vorgenommen. Siehe dazu die Ausführungen zu „Kollektive Bewertung“ im nächsten Kapitel.
In Anbetracht des Krieges in der Ukraine startete die Sparkasse Oberösterreich darüber hinaus eine Überprüfung zur Identifizierung von Kund:innen, die von Sekundäreffekten des davon ausgehenden geopolitischen Risikos betroffen sind (gegenüber Kund:innen in der betroffenen Region hat die Sparkasse Oberösterreich keine Forderungen). In Verbindung mit einer Klassifizierung als „Watch“ und „Identified“ im Frühwarnsystem werden diese Kund:innen in Stufe 2 übertragen, und die erwarteten Kreditverluste werden über die Gesamtlaufzeit berechnet. In der Sparkasse Oberösterreich betrugen die entsprechenden Forderungen gegenüber diesen Kund:innen am 31. Dezember 2022 EUR 94,6 Mio. und die dafür gebildeten Wertberichtigungen EUR 0,6 Mio.
Sicherheitsschwelle (backstop). Eine Sicherheitsschwelle wird angewendet, indem bei einer Überfälligkeit von vertraglichen Zahlungsverpflichtungen von mehr als 30 Tagen eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos vorliegt. Bei der Validierung war zu erkennen, dass dieses Kriterium kein wesentlicher Auslöser für eine Stufe 2 Klassifizierung ist.
Wahlrecht für Finanzinstrumente mit geringem Kreditrisiko. Das von IFRS 9 eingeräumte Wahlrecht für Finanzinstrumente mit geringem Kreditrisiko (low credit risk exemption), das sind Vermögenswerte mit „Investment Grade“ oder andere als „niedriges Risiko“ eingeschätzte Aktiva (für die erwartete Kreditverluste auf Zwölfmonatssicht berechnet werden, unabhängig von SICR-Maßzahlen), wurde mit Einschränkungen implementiert. Dementsprechend wird dieses Wahlrecht nur bei bestimmten Schuldinstrumenten und Kategorien von Gegenparteien angewendet und nur dann, wenn es ausreichend Hinweise auf ein „niedriges Risiko“ gibt. Auf dieser Grundlage wird das Wahlrecht für Finanzinstrumente mit geringem Ausfallrisiko nur gelegentlich bei Schuldverschreibungen und nur ausnahmsweise bei Krediten angewendet.
Bemessung des erwarteten Kreditverlustes – Erläuterungen zu Inputdaten und Bewertung
Wertberichtigungen werden auf Einzelebene oder auf Portfolioebene berechnet.
Die individuelle Berechnungsmethode kommt bei wesentlichen ausgefallenen Kund:innen in Stufe 3 oder POCI zur Anwendung. Sie besteht aus einer individuellen Feststellung der Differenz zwischen Bruttobuchwert und Barwert der erwarteten Zahlungsströme, die von Workout-Risikomanager:innen geschätzt werden. Die Diskontierung erfolgt auf Basis des Effektivzinssatzes (bei POCI-Finanzinstrumenten auf Basis des bonitätsangepassten Effektivzinssatzes). Bei Finanzgarantien soll der Abzinsungssatz allerdings die aktuellen Markteinschätzungen des Geldwertes und des spezifischen Risikos des Cashflows widerspiegeln. In der Umsetzung bedeutet dies die Anwendung eines risikofreien Zinssatzes als Näherungswert.
Eine ausgefallene Kund:in wird als individuell wesentlich eingestuft, wenn das gesamte bilanzielle und außerbilanzielle Kreditrisikovolumen über einer bestimmten Wesentlichkeitsgrenze liegt. Sonst wird die Kund:in als insignifikant eingeordnet, wofür ein regelbasierter Ansatz für die Berechnung der Wertberichtigungen für Kreditverluste eingesetzt wird. In diesem Ansatz werden Wertberichtigungen für Kreditverluste als Produkt von Bruttobuchwert und Verlust bei Ausfall berechnet, wobei der Verlust bei Ausfall unter anderem von der Dauer des Ausfalls und dem Status des Sanierungs- und Abwicklungsprozesses abhängig ist.
Wertberichtigungen für Forderungen gegenüber nicht ausgefallenen Kund:innen (d. h. Finanzinstrumente in Stufe 1 und Stufe 2) werden unabhängig von ihrer Höhe auf Basis eines regelbasierten Ansatzes berechnet. Bei der Berechnung von regelbasierten Wertberichtigungen müssen die entsprechenden Risikopositionen auf Basis gemeinsamer Risikomerkmale in homogene Cluster gruppiert werden. Die Kriterien für die Gruppierung können je nach Kundensegment (Privatkunden, Firmenkunden) unterschiedlich sein und umfassen Produkttyp, Sicherheitenart, Rückzahlungsart, Darlehen-zu-Wert-Bandbreiten oder Ratingbandbreiten.
Die Berechnung von Wertberichtigungen für Kreditverluste erfolgt monatlich in Vertragswährung auf Ebene der einzelnen Risikopositionen. Für die Kalkulation der Wertberichtigungen verwendet die Sparkasse Oberösterreich ein Wertminderungsmodell auf Basis eines Dreistufenansatzes, woraus sich ein erwarteter Kreditverlust auf Zwölfmonatssicht oder über die Gesamtlaufzeit errechnet. Der erwartete
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Kreditverlust ist das Ergebnis aus der Multiplikation von diskontierter Forderungshöhe bei Ausfall (exposure at default EAD), wobei auch ein Umrechnungsfaktor (credit conversion factor CCF) für außerbilanzielle Positionen berücksichtigt wird, Ausfallwahrscheinlichkeit (probability of default – PD) und Verlust bei Ausfall (loss given default – LGD).
Die Parameter definieren sich wie folgt:
PD steht für die Wahrscheinlichkeit, dass eine Schuldner:in ihre finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllt und ausfällt (gemäß der unten angeführten Ausfalldefinition), entweder während der nächsten 12 Monate (one-year probability of default 1Y PD) für Risikopositionen in Stufe 1 oder während der verbleibenden Gesamtlaufzeit (lifetime probability of default LT PD) für Risikopositionen in den Stufen 2 und 3 sowie für POCI Risikopositionen.
EAD entspricht dem Betrag, der zum Zeitpunkt des Ausfalls geschuldet wird, entweder während der nächsten 12 Monate (one-year exposure at default 1Y EAD) für Risikopositionen in Stufe 1 oder während der verbleibenden Gesamtlaufzeit (lifetime probability of default LT EAD) für Risikopositionen Stufe 2 und 3 sowie für POCI Risikopositionen. Die Schätzung beinhaltet den laufenden Saldo, die erwarteten Rückzahlungen und die erwarteten Ziehungen bis zur aktuell vereinbarten Höchstgrenze zum Zeitpunkt des Ausfalls.
LGD verkörpert die Erwartung hinsichtlich der Höhe des Verlustes bei einer ausgefallenen Forderung. Der Verlust bei Ausfall variiert je nach Art der Gegenpartei, Art und Seniorität der Forderung sowie Verfügbarkeit von Sicherheiten oder anderer Kreditunterstützungen. Beim Verlust bei Ausfall wird der Verlust als Prozentsatz der Forderungshöhe bei Ausfall (EAD) dargestellt.
Gesamtlaufzeit-Parameter
Die Ausfallwahrscheinlichkeit über die Gesamtlaufzeit wird auf Basis der vom Erstansatz über die gesamte Laufzeit der Finanzinstrumente beobachteten Ausfälle ermittelt. Es wird angenommen, dass sie für alle finanziellen Vermögenswerte im selben Portfolio und in derselben Ratingbandbreite gleich hoch ist.
Die Forderungshöhe bei Ausfall, aus Jahressicht und über die Gesamtlaufzeit wird anhand der erwarteten Zahlungsprofile ermittelt, die je nach Produkttyp variieren. Bei der Berechnung des Forderungswertes über die Gesamtlaufzeit wird ein Tilgungsplan oder eine Tilgungsart (Annuität, linear, endfällig) verwendet. Bei nicht in Anspruch genommenen Kreditzusagen wird der Kreditumrechnungsfaktor geschätzt, um das erwartete Kreditrisikovolumen in der Forderungshöhe bei Ausfall (EAD) widerzugeben.
Der Verlust bei Ausfall wird auf Basis historischer Verlustbeobachtungen auf einer Lebensdauerkurve für jeden Zeitpunkt geschätzt.
Die Risikoparameter, die bei der Berechnung der erwarteten Kreditverluste zum Einsatz kommen, berücksichtigen die am Berichtsstichtag verfügbaren Informationen über vergangene Ereignisse, gegenwärtige Bedingungen und Prognosen über künftige wirtschaftliche Entwicklungen. Bedingt durch die Charakteristika des jeweiligen Portfolios und unter Berücksichtigung der IFRS Regeln können die Risikoparameter, die in die Berechnung der regelbasierten Wertberichtigungen einfließen, von den Risikoparametern abweichen, die bei der Berechnung des Kapitalerfordernisses verwendet und auf Basis einer zyklusbezogenen (through-the-cycle) Betrachtung ermittelt werden.
Seite 90
37.Kreditrisikovolumen nach IFRS 9 Anforderungen und erwarteten Kreditverlusten
Branchen und IFRS 9 Anforderungen
in EUR Mio.
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Kreditrisikovolumen
(AC und FVOCI)
Nicht
wertgemindert nach IFRS 9
Gesamt
Dez 2022
 
 
 
 
 
 
Rohstoffe
236,8
502,7
6,1
0,0
0,0
9,0
754,7
Energie
14,5
399,0
9,0
0,0
0,0
6,4
428,8
Bau & Baustoffe
1.067,7
94,9
15,6
0,0
0,0
81,1
1.259,3
Automobil
329,2
127,8
40,9
0,0
0,0
2,0
499,9
Zyklische Konsumgüter
380,6
54,0
30,9
0,0
0,0
6,6
472,2
Nicht-zyklische Konsumgüter
547,0
90,7
6,0
0,0
0,0
11,7
655,5
Maschinenbau
731,1
53,9
7,7
0,0
0,0
65,4
858,0
Transport
162,9
23,8
3,8
0,0
0,0
0,7
191,2
TMT, Papier & Verpackung
217,5
42,6
4,2
0,1
0,0
5,5
269,9
Gesundheit und Dienstleistungen
454,0
95,3
9,8
0,0
0,0
6,0
565,0
Hotels und Freizeit
166,7
60,9
16,8
0,0
0,0
2,3
246,7
Immobilien
2.618,3
284,6
27,5
0,7
0,0
4,6
2.935,6
Öffentlicher Sektor
1.279,3
0,7
0,0
0,0
0,0
1,3
1.281,3
Finanzinstitutionen
3.884,3
8,7
6,5
0,0
0,0
125,0
4.024,5
Haushalte
3.569,7
298,7
44,9
0,6
0,0
1,0
3.914,9
Sonstige
61,5
0,0
0,0
0,0
0,0
5,2
66,7
Gesamt
15.721,1
2.138,2
229,7
1,5
0,0
333,6
18.424,2
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
Rohstoffe
617,7
63,6
5,4
0,0
0,0
8,5
695,2
Energie
353,2
21,3
8,1
0,0
0,0
7,5
390,2
Bau & Baustoffe
900,8
109,4
13,5
0,0
0,0
86,4
1.110,2
Automobil
354,6
69,6
27,9
0,0
0,0
0,9
453,0
Zyklische Konsumgüter
330,7
108,6
14,4
0,0
0,0
4,5
458,3
Nicht-zyklische Konsumgüter
463,6
22,5
5,9
0,0
0,0
11,6
503,5
Maschinenbau
634,9
66,0
9,9
0,0
0,0
81,4
792,1
Transport
138,1
28,4
1,9
0,0
0,0
0,9
169,3
TMT, Papier & Verpackung
215,3
53,1
4,2
0,1
0,0
19,4
292,1
Gesundheit und Dienstleistungen
337,6
187,3
9,7
0,1
0,0
15,4
550,1
Hotels und Freizeit
56,3
177,9
20,2
0,0
0,0
3,2
257,7
Immobilien
2.586,0
249,2
21,9
0,6
0,0
6,0
2.863,8
Öffentlicher Sektor
851,6
0,3
0,0
0,0
0,0
1,4
853,3
Finanzinstitutionen
4.082,4
20,6
0,1
0,0
0,0
251,5
4.354,6
Haushalte
3.710,5
286,0
46,5
0,6
0,0
2,3
4.045,9
Sonstige
40,7
4,5
0,0
0,0
0,0
0,0
45,2
Gesamt
15.674,0
1.468,4
189,6
1,4
0,0
501,0
17.834,4
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischereien
126,1
9,8
2,4
0,0
0,0
0,0
138,4
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
9,9
5,3
0,0
0,0
0,0
1,0
16,1
Verarbeitendes Gewerbe
1.424,9
189,3
26,2
0,1
0,0
116,9
1.757,3
Elektrizitäts-, Gas-, Dampf- und Klimaversorgung
124,7
15,7
0,5
0,0
0,0
0,9
141,8
Wasserversorgung
45,3
1,2
0,2
0,0
0,0
0,0
46,7
Baugewerbe
923,7
122,4
7,0
0,0
0,0
66,9
1.119,9
Baugewerbe: Entwicklung von Bauprojekten
584,1
60,9
0,3
0,0
0,0
0,5
645,8
Großhandel und Einzelhandel
911,6
153,9
24,6
0,0
0,0
23,3
1.113,4
Verkehr und Lagerei
130,9
28,3
3,7
0,0
0,0
2,3
165,2
Beherbergungs- und Gaststättengewerbe
9,0
91,8
5,4
0,0
0,0
0,2
106,4
Information und Kommunikation
78,7
21,7
4,2
0,0
0,0
9,2
113,9
Finanz- und Versicherungsdienstleitungen
4.079,6
20,6
14,0
0,0
0,0
251,5
4.365,7
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen: Holdinggesellschaften
43,0
0,2
0,0
0,0
0,0
0,0
43,3
Grundstücks- und Wohnungswesen
1.972,7
174,5
17,5
0,6
0,0
5,4
2.170,8
Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen
Dienstleistungen
928,0
196,6
28,2
0,0
0,0
3,5
1.156,3
Erbringung von administrativen und unterstützenden Dienstleistungen
82,7
56,9
1,8
0,0
0,0
6,9
148,3
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, gesetzliche Sozialversicherung
851,6
0,3
0,0
0,0
0,0
1,4
853,3
Erziehung und Unterricht
6,4
4,2
0,0
0,0
0,0
0,0
10,7
Erbringung von Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
177,8
24,5
6,3
0,1
0,0
0,1
208,8
Kunst, Unterhaltung und Erholung
0,5
27,9
0,4
0,0
0,0
0,0
28,8
Sonstige Dienstleistungen
77,6
33,1
0,7
0,0
0,0
9,1
120,5
Private Haushalte
3.671,5
286,0
46,5
0,6
0,0
2,3
4.006,9
Sonstige
40,7
4,5
0,0
0,0
0,0
0,0
45,2
Gesamt
15.674,0
1.468,4
189,6
1,4
0,0
501,0
17.834,4
Nach Branchen und Finanzinstrumenten entfallen die höchsten Beträge auf Kredite und Darlehen an Kredit- und Versicherungswesen (EUR 4.024,5 Mio. oder 21,8 % des gesamten Kreditrisikovolumens), gefolgt von Krediten und Darlehen an Kunden in Privaten Haushalten (EUR 3.914,9 Mio. oder 21,2 %) und von Krediten und Darlehen an Grundstücks- und Wohnungswesen (EUR 2.935,6 Mio. oder 15,9 %).
Seite 91
Seite 25
Kreditrisikovolumen nach IFRS 9 Anforderungen und Regionen
in EUR Mio.
 
 
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Kreditrisikovolumen
(AC und FVOCI)
Nicht wertgemindert
nach IFRS 9
Gesamt
Dez 2022
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kernmärkte
 
 
14.507,2
2.086,3
217,5
1,5
16.812,6
297,1
17.109,7
 
Österreich
 
 
13.301,8
1.841,5
189,3
1,4
15.334,1
275,0
15.609,1
 
Deutschland
 
 
1.205,4
244,8
28,2
0,1
1.478,5
22,1
1.500,5
Sonstige EU
 
 
975,7
22,9
6,8
0,0
1.005,3
29,6
1.034,9
Sonstige
 
 
238,2
29,0
5,5
0,0
272,7
6,9
279,6
Gesamt
 
 
15.721,1
2.138,2
229,7
1,5
18.090,6
333,6
18.424,2
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kernmärkte
 
 
14.533,5
1.438,2
178,0
1,4
16.151,1
389,8
16.540,9
 
Österreich
 
 
13.420,2
1.312,9
159,4
1,3
14.893,9
323,2
15.217,0
 
Deutschland
 
 
1.113,3
125,3
18,6
0,1
1.257,2
66,6
1.323,9
Sonstige EU
 
 
888,4
14,1
6,6
0,0
909,1
92,6
1.001,7
Sonstige
 
 
252,1
16,2
5,0
0,0
273,3
18,6
291,9
Gesamt
 
 
15.674,0
1.468,5
189,6
1,4
17.333,5
501,0
17.834,4
Stufe 1 und Stufe 2 umfassen nicht wertgeminderte Kreditrisiken, während Stufe 3 wertgeminderte Kreditrisiken beinhaltet. POCI (purchased or originated credit impaired) bestehen aus finanziellen Vermögenswerten, die bereits bei Erwerb oder Ausreichung eine beeinträchtigte Bonität aufweisen.
Die ausgefallenen POCI Kreditrisiken beliefen sich auf EUR 1,5 Mio. (2021: 1,4 Mio.).
Kreditrisikovolumen nach IFRS 9 Anforderungen und Business Segmenten
in EUR Mio.
 
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
vereinfachtes Verfahren
nicht
wertgemindert nach IFRS 9
Gesamt
Dez 2022
 
 
 
 
 
 
 
 
Retail
 
4.574,9
539,5
64,0
0,0
0,0
94,1
5.272,4
Corporate Banking
6.185,1
1.598,7
165,8
1,5
0,0
146,4
8.097,6
Treasury
 
2.430,6
0,0
0,0
0,0
0,0
45,7
2.476,3
Corporate Center
 
2.530,6
0,0
0,0
0,0
0,0
47,4
2.577,9
Gesamt
 
15.721,2
2.138,2
229,7
1,5
0,0
333,6
18.424,2
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
 
 
Retail
 
4.468,8
595,3
69,4
0,0
0,0
147,3
5.280,8
Corporate Banking
6.260,7
851,9
120,3
1,4
0,0
208,7
7.443,0
Treasury
 
2.050,7
0,0
0,0
0,0
0,0
59,9
2.110,6
Corporate Center
 
2.893,8
21,2
0,0
0,0
0,0
85,1
3.000,1
Gesamt
 
15.674,0
1.468,4
189,7
1,4
0,0
501,0
17.834,4
38.Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken
Die folgenden Tabellen geben einen Überblick über die Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken nach Bilanzpositionen.
In der Spalte „Zugänge“ wird die Zuführung von Wertberichtigungen aufgrund des erstmaligen Ansatzes von Finanzinstrumenten während der Berichtsperiode ausgewiesen. Auflösungen von Wertberichtigungen wegen der Ausbuchung der zugrunde liegenden Finanzinstrumente werden in der Spalte „Ausbuchungen“ erfasst.
In der Spalte „Transfer zwischen Stufen“ werden Nettoveränderungen von Wertberichtigungen dargestellt, die infolge von Änderungen des Kreditrisikos zu einer Übertragung der zugrunde liegenden Finanzinstrumente von Stufe 1 (zum 1. Jänner 2022 oder zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung) auf Stufe 2 oder 3 (zum 31. Dezember 2022) oder umgekehrt führten. Durch Übertragungen von Stufe 1 auf Stufe 2 oder 3 kommt es zu einer Erhöhung der gebildeten Wertberichtigungen. Diese wird in den Zeilen „Stufe 2“ bzw. „Stufe 3“ dargestellt. Übertragungen von Stufe 2 oder 3 auf Stufe 1 führen zu einer Auflösung von Wertberichtigungen, die in der Zeile „Stufe 1“ abgebildet wird. Der erfolgsneutrale Effekt, der sich aus der Umgliederung der vor Übertragung erfassten Wertberichtigungsbeträge zwischen den Stufen ergibt, ist in der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)“ dargestellt.
Sämtliche Änderungen des Kreditrisikos, die nicht zu einer Übertragung der zugrunde liegenden Finanzinstrumente von Stufe 1 auf Stufe 2 oder 3 – oder umgekehrt – führen, werden ebenfalls in der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)“ erfasst.
Seite 92
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente
Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken – Schuldverschreibungen
in EUR Mio.
Stand zum
Zugänge
Ausbuchungen
Transfer zwischen
Stufen
Sonstige Änderungen im Kreditrisiko (netto)
Sonstige
Stand zum
 
 
 
 
Jän 2022
 
 
 
 
 
Dez 2022
Stufe 1
 
-0,4
-0,1
0,0
0,0
0,1
0,0
-0,3
Stufe 2
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Stufe 3
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
-0,4
-0,1
0,0
0,0
0,1
0,0
-0,3
 
 
 
 
Jän 2021
 
 
 
 
 
Dez 2021
Stufe 1
 
-0,5
0,0
0,0
0,0
0,1
0,0
-0,4
Stufe 2
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Stufe 3
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
-0,5
0,0
0,0
0,0
0,1
0,0
-0,4
Die Bruttobuchwerte von Schuldverschreibungen AC, die während des Jahres 2022 erstmalig angesetzt und bis zum 31. Dezember 2022 nicht vollständig ausgebucht wurden, belaufen sich zum Jahresende auf EUR 727,8 Mio. (2021: EUR 328,2 Mio.). Die Bruttobuchwerte von Schuldverschreibungen AC, die zum 1. Januar 2022 gehalten und während des Jahres 2022 vollständig ausgebucht wurden, beliefen sich auf EUR 112,7 Mio. (2021: EUR 186,6 Mio.).
Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken - Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
in EUR Mio.
Stand zum
Zugänge
Ausbuchungen
Transfer zwischen Stufen
Sonstige Änderungen im Kreditrisiko (netto)
Sonstige
Stand zum
 
 
 
 
Jän 2022
 
 
 
 
 
Dez 2022
Stufe 1
 
-0,5
0,0
0,1
0,0
0,0
0,0
-0,4
Stufe 2
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Stufe 3
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
-0,5
0,0
0,1
0,0
0,0
0,0
-0,4
 
 
 
 
Jän 2021
 
 
 
 
 
Dez 2021
Stufe 1
 
-0,7
-0,1
0,1
0,0
0,2
0,0
-0,5
Stufe 2
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Stufe 3
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
-0,7
-0,1
0,1
0,0
0,2
0,0
-0,5
Seite 93
Seite 25
Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken – Kredite und Darlehen an Kunden
in EUR Mio.
Stand zum
Zugänge
Aus-buchungen
Transfer
zwischen Stufen
Sonstige
Änderungen im
Kreditrisiko (netto)
Unwesentliche Modifikationen (netto)
Abschreibungen
Sonstige
Stand zum
Jän 2022
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2022
Stufe 1
-8,9
-8,7
3,4
28,6
-21,0
0,0
0,0
0,0
-6,5
Regierungen
0,0
0,0
0,2
0,0
-0,1
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Finanzinstrumente
-0,2
-0,1
0,1
1,6
-1,7
0,0
0,0
0,0
-0,2
Nicht finanzielle Gesellschaften
-6,4
-6,5
2,7
16,0
-10,0
0,0
0,0
0,0
-4,2
Haushalte
-2,3
-2,0
0,4
10,9
-9,1
0,0
0,0
0,0
-2,1
Stufe 2
-34,9
-7,2
11,2
-40,5
36,2
0,0
0,0
0,0
-35,2
Regierungen
0,0
0,0
0,2
-0,3
-0,1
0,0
0,0
0,0
-0,2
Sonstige Finanzinstrumente
-0,1
0,0
0,0
-1,4
1,6
0,0
0,0
-0,1
-0,1
Nicht finanzielle Gesellschaften
-23,3
-5,8
6,5
-22,8
23,1
0,0
0,0
0,1
-22,1
Haushalte
-11,5
-1,4
4,5
-15,9
11,6
0,0
0,0
0,0
-12,8
Stufe 3
-109,4
-12,4
15,9
-0,4
-42,1
0,1
27,2
-0,1
-121,1
Regierungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Finanzinstrumente
-1,1
0,0
0,0
0,0
-4,3
0,0
0,0
0,0
-5,4
Nicht finanzielle Gesellschaften
-68,2
-11,1
12,6
-0,3
-32,7
0,1
13,5
0,0
-86,2
Haushalte
-40,0
-1,3
3,4
-0,1
-5,1
0,0
13,8
-0,1
-29,5
POCI
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Regierungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Finanzinstrumente
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Nicht finanzielle Gesellschaften
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Haushalte
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
-153,1
-28,2
30,6
-12,3
-27,0
0,0
27,3
-0,1
-162,9
Jän 2021
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2021
Stufe 1
-9,0
-10,5
4,0
18,6
-12,0
0,0
0,0
0,0
-8,9
Regierungen
0,0
0,0
0,1
0,1
-0,1
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Finanzinstrumente
-0,2
-0,1
0,1
0,1
-0,1
0,0
0,0
0,0
-0,2
Nicht finanzielle Gesellschaften
-6,3
-8,1
3,4
9,9
-5,2
0,0
0,0
0,0
-6,4
Haushalte
-2,5
-2,3
0,5
8,6
-6,5
0,0
0,0
0,0
-2,3
Stufe 2
-38,7
-5,5
10,4
-26,1
25,2
0,0
0,0
-0,1
-34,9
Regierungen
0,0
0,0
0,0
-0,1
0,1
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Finanzinstrumente
-0,9
0,0
0,0
-0,5
0,9
0,0
0,0
0,4
-0,1
Nicht finanzielle Gesellschaften
-25,4
-4,5
7,7
-13,7
13,0
0,0
0,0
-0,4
-23,3
Haushalte
-12,4
-1,0
2,7
-11,8
11,2
0,0
0,0
-0,1
-11,5
Stufe 3
-128,5
-10,3
8,8
-2,8
5,1
0,7
17,6
-0,1
-109,4
Regierungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Finanzinstrumente
0,0
0,0
0,0
0,0
-1,1
0,0
0,0
0,0
-1,1
Nicht finanzielle Gesellschaften
-79,0
-8,8
5,3
-2,4
12,2
0,7
3,9
0,0
-68,2
Haushalte
-49,4
-1,5
3,5
-0,4
-6,0
0,0
13,8
-0,1
-40,0
POCI
0,0
0,0
2,1
0,0
1,9
0,0
-4,0
0,0
0,0
Regierungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Finanzinstrumente
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Nicht finanzielle Gesellschaften
0,0
0,0
2,1
0,0
1,2
0,0
-3,3
0,0
0,0
Haushalte
0,0
0,0
0,1
0,0
0,7
0,0
-0,8
0,0
0,0
Gesamt
-176,2
-26,4
25,4
-10,3
20,2
0,6
13,6
-0,2
-153,1
Wertberichtigungen, die infolge der Inanspruchnahme nicht revolvierender Kreditzusagen gebildet werden, sind in der Spalte „Zugänge“ ausgewiesen. Daher stellen die in dieser Spalte ausgewiesenen Zugänge in Stufe 2 und 3 Transfers von Stufe 1 zwischen dem Zeitpunkt der Kreditzusage und der Inanspruchnahme des jeweiligen Kredites dar. Sie spiegeln auch Geschäfte wider, bei denen die erstmalige Erfassung der Wertberichtigung erfolgt ist, nachdem diese Geschäfte aufgrund der Anwendung der in Note 39 beschriebenen kollektiven Beurteilung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos bereits der Stufe 2 zugeordnet worden waren.
In der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)“ werden auch die durch Zeitablauf bedingten negativen Effekte (Aufzinsung) auf die für die Laufzeit erwarteten Kreditverluste von Krediten und Darlehen an Kunden AC dargestellt. Das betrifft sowohl Kredite und Darlehen an Kunden AC, die zu irgendeinem Zeitpunkt während der Berichtsperiode der Stufe 3 zugeordnet waren, sowie auch jene, die als POCI klassifiziert wurden.
Die Verwendung von Wertberichtigungen aufgrund teilweiser oder vollständiger Abschreibungen von Krediten und Darlehen an Kunden AC wird in der Spalte „Abschreibungen“ ausgewiesen.
Ein wesentlicher Grund für die Änderung von Wertberichtigungen in der Berichtsperiode ist der Wechsel der zugrundeliegenden Kredite und Darlehen an Kunden AC zwischen verschiedenen Stufen. Die Bruttobuchwerte von Krediten und Darlehen an Kunden AC, die zum 31. Dezember 2022 einer anderen Stufe als zum 1. Jänner 2022 (oder zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes, falls im Laufe des Jahres erworben) zugeordnet wurden, sind wie folgt zusammengefasst:
Seite 94
 
 
 
 
 
Transfer zwischen Stufe
1 und Stufe 2
Transfer zwischen Stufe
2 und Stufe 3
Transfer zwischen Stufe
1 und Stufe 3
POCI
in EUR Mio.
Zu Stufe 2 von Stufe 1
Zu Stufe 1 von Stufe 2
Zu Stufe 3 von Stufe 2
Zu Stufe 2 von Stufe 3
Zu Stufe 3 von Stufe 1
Zu Stufe 1 von Stufe 3
Zu Ausgefallen von Nicht-Ausgefallen
Zu Nicht-Ausgefallen von Ausgefallen
Dez 2022
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Regierungen
 
2,9
0,1
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Finanzinstitute
0,5
1,8
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Nicht finanzielle Gesellschaften
905,3
311,0
37,6
2,6
36,3
0,0
0,0
0,0
Haushalte
 
193,9
128,7
9,7
5,9
5,3
0,1
0,1
0,1
Gesamt
 
1.102,5
441,6
47,3
8,5
41,6
0,1
0,1
0,1
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Regierungen
 
0,6
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Finanzinstitute
1,7
3,8
13,9
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Nicht finanzielle Gesellschaften
254,8
316,0
5,4
2,3
11,3
0,0
0,0
0,1
Haushalte
 
162,9
108,5
12,0
6,1
6,3
0,1
0,0
0,2
Gesamt
 
420,1
428,3
31,3
8,4
17,6
0,1
0,0
0,3
Für Informationen zu Transfers zwischen den Wertberichtigungsstufen in Folge von Covid-19-Maßnahmen verweisen wir auf die Ausführungen in Note 33 „Kreditrisiko: Überprüfung und Überwachung des Kreditrisikos“.
Die Bruttobuchwerte von Krediten und Darlehen an Kunden AC, die während des Jahres 2022 erstmalig angesetzt und bis zum 31. Dezember 2022 nicht vollständig ausgebucht wurden, belaufen sich zum Jahresende auf EUR 2.642,6 Mio. (2021: EUR 2.325,4 Mio.). Die Bruttobuchwerte von Krediten und Darlehen an Kunden AC, die zum 1. Jänner 2022 gehalten und während des Jahres 2022 vollständig ausgebucht wurden, beliefen sich auf EUR 909,6 Mio. (2021: EUR 1.065,9 Mio.).
Für in 2022 als POCI klassifizierte Kredite und Darlehen an Kunden AC, belief sich der nicht abgezinste Betrag von über die Laufzeit erwarteten Kreditverlusten, der beim erstmaligen Ansatz berücksichtigt wurde, auf EUR -0,5 Mio. (2021: EUR -0,5 Mio.).
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte – Schuldinstrumente:
Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken – gehaltene Schuldinstrumente
in EUR Mio.
Stand zum
Zugänge
Ausbuchungen
Transfer zwischen
Stufen
Sonstige Änderungen im
Kreditrisiko (netto)
Sonstige
Stand zum
 
 
 
 
Jän 2022
 
 
 
 
 
Dez 2022
Stufe 1
 
-0,2
0,0
0,0
0,5
0,2
-0,3
0,0
Stufe 2
 
-0,7
0,0
0,0
-0,3
0,6
0,9
-0,1
Stufe 3
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
-0,9
0,0
0,0
0,2
0,8
0,6
-0,1
 
 
 
 
Jän 2021
 
 
 
 
 
Dez 2021
Stufe 1
 
-0,3
-0,3
0,1
1,8
0,3
-1,5
-0,2
Stufe 2
 
-1,7
0,0
0,3
-1,6
0,8
2,4
-0,7
Stufe 3
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
-2,1
-0,3
0,4
0,2
1,1
0,9
-0,9
Ein wesentlicher Grund für die Änderung von Wertberichtigungen in der Berichtsperiode ist der Wechsel der zugrunde liegenden Schuldverschreibungen FVOCI zwischen verschiedenen Stufen. Die Bruttobuchwerte von Schuldverschreibungen FVOCI, die zum 31. Dezember 2022 einer anderen Stufe als zum 1. Jänner 2022 (oder zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes, falls im Laufe des Jahres erworben) zugeordnet wurden, sind wie folgt zusammengefasst:
Transfers zwischen Stufe 1 und Stufe 2
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2021
Dez 2022
Zu Stufe 2 von Stufe 1
 
 
 
 
 
16,1
17,3
Zu Stufe 1 von Stufe 2
 
 
 
 
 
18,3
9,1
Seite 95
Seite 25
Kreditzusagen und Finanzgarantien
Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken – Kreditzusagen und Finanzgarantien
in EUR Mio.
Stand zum
Zugänge
Ausbuchungen
Transfer zwischen
Stufen
Änderungen im Kreditrisiko (netto)
Sonstige
Stand zum
 
 
 
 
Jän 2022
 
 
 
 
 
Dez 2022
Stufe 1
 
-4,6
-10,6
2,5
11,5
-1,4
0,0
-2,5
Stufe 2
 
-12,9
0,0
3,2
-14,7
15,4
0,0
-9,0
Ausgefallen
-6,0
0,0
0,0
0,0
-3,3
0,0
-9,2
Gesamt
-23,5
-10,6
5,8
-3,2
10,8
0,0
-20,9
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Jän 2021
 
 
 
 
 
Dez 2021
Stufe 1
 
-4,1
-6,7
2,8
7,8
-4,3
0,0
-4,6
Stufe 2
 
-15,0
0,0
3,5
-8,2
6,5
0,3
-12,9
Ausgefallen
-11,1
0,0
0,7
-0,1
4,9
-0,3
-6,0
Gesamt
-30,3
-6,7
6,9
-0,5
7,1
0,0
-23,5
In der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)“ werden auch die durch Zeitablauf bedingten negativen Effekte (Aufzinsung) auf die für die Laufzeit erwarteten Kreditverluste von Kreditzusagen und Finanzgarantien dargestellt.
Ein wesentlicher Grund für die Änderung von Wertberichtigungen in der Berichtsperiode ist der Wechsel der zugrunde liegenden Kreditzusagen und Finanzgarantien zwischen verschiedenen Stufen. Die Nominalwerte von Kreditzusagen und Finanzgarantien, die zum 31. Dezember 2022 einer anderen Stufe als zum 1. Jänner 2022 (oder zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes, falls im Laufe des Jahres erworben) zugeordnet wurden, sind wie folgt zusammengefasst:
Transfers zwischen Stufe 1 und Stufe 2 – Kreditzusagen und Finanzgarantien
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2021
Dez 2022
Transfers zwischen Stufe 1 und Stufe 2
 
 
 
271,7
456,3
Zu Stufe 2 von Stufe 1
 
 
 
 
 
78,4
347,4
Zu Stufe 1 von Stufe 2
 
 
 
 
 
193,3
108,9
Transfers zwischen Stufe 2 und Ausgefallen
 
 
 
1,9
5,8
Zu Ausgefallen von Stufe 2
 
 
 
 
0,8
5,5
Zu Stufe 2 von Ausgefallen
 
 
 
 
1,2
0,2
Transfers zwischen Stufe 1 und Ausgefallen
 
 
 
1,3
0,9
Zu Ausgefallen von Stufe 1
 
 
 
 
0,5
0,9
Zu Stufe 1 von Ausgefallen
 
 
 
 
0,8
0,1
39.Szenarien für die Berücksichtigung zukunftsbezogener Informationen und Krisenauswirkungen
Überblick über Szenarien für die Berücksichtigung zukunftsbezogener Informationen
Berücksichtigung zukunftsbezogener Informationen
Die Parameter werden dahingehend festgelegt, dass sie das Risiko als zeitpunktbezogenes (point-in-time) Maß unter Berücksichtigung zukunftsbezogener Informationen (forward-looking information FLI) wiedergeben. Dafür werden eine Basisprognose und Alternativszenarien für ausgewählte volkswirtschaftliche Variablen erstellt. Die Alternativszenarien werden, gemeinsam mit der Szenariengewichtung, von den Basisprognosen abgeleitet, die mit wenigen Ausnahmen von der Research-Abteilung der Erste Group erstellt werden. Mithilfe dieser Szenarien werden die „neutralen“ Ausfallwahrscheinlichkeiten (und mit wenigen Ausnahmen auch der Verlust bei Ausfall) durch makroökonomische Modelle, welche eine Verbindung zwischen relevanten makroökonomischen Variablen und Risikotreibern herstellen, angepasst. Es werden dabei dieselben makroökonomischen Modelle wie für interne und regulatorische Stresstests verwendet. Zukunftsbezogene Informationen werden bei der Bestimmung des erwarteten Kreditverlustes in den ersten drei Jahren berücksichtigt. Die Bestimmung der Parameter für die restliche Laufzeit erfolgt unmittelbar ab dem vierten Jahr ausgehend von zyklusbezogenen Beobachtungen.
Somit leitet sich der unverfälschte und szenariengewichtete erwartete Kreditverlust unter Berücksichtigung zukunftsbezogener Informationen von den gewichteten Ergebnissen für jedes makroökonomische Szenario ab. Typische makroökonomische Variablen sind etwa das reale Bruttoinlandsprodukt, die Arbeitslosenquote, die Inflationsrate, Produktionsindizes und Marktzinsen.
Die Auswahl der Variablen hängt auch von der Verfügbarkeit zuverlässiger Prognosen für den jeweiligen lokalen Markt ab. Der Hauptindikator für die Schätzung der wirtschaftlichen Entwicklung und Grundlage für die Ableitung alternativer Szenarien ist das BIP. Darüber hinaus gingen die wirtschaftlichen Auswirkungen des Krieges in der Ukraine mit einem Anstieg der Inflation bzw. der Zinssätze einher. Die Sparkassengruppe passte die Makro-Shift-Modelle an, um die erwarteten Auswirkungen auf die Kreditrisikoparameter widerzuspiegeln. Die Angaben basieren auf der Relevanz im Makro-Shift-Modell.
Seite 96
Die Sparkassengruppe hat im vierten Quartal 2022 den Einfluss zukunftsbezogener Informationen anhand der veröffentlichten Prognosen für Basis-, Negativ- und Positiv-Szenarien überprüft. Es wurde beschlossen, die Eintrittswahrscheinlichkeit der Basisprognose aufgrund der instabilen Entwicklung der geopolitischen Situation infolge des Krieges in der Ukraine bei 40% zu belassen.
Durch ESG-Risiken (Environmental, Social and Governance Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) ist die Sparkassengruppe mit zusätzlichen Herausforderungen konfrontiert. Zurzeit wird analysiert, wie diese Risiken bei der Bemessung des erwarteten Kreditverlustes berücksichtigt werden können. In der Risikomaterialitätsbeurteilung werden Klima- und umweltbezogene Risiken als mittel und demnach als wesentlich eingestuft, die Sparkassengruppe erwartet aber erst mittel- bis längerfristig größere Auswirkungen auf das Kreditrisiko. Kurzfristig wurden daher für das Jahr 2022 keine Schätzungen von Expert:innen für ESG-Risiken in die Berechnungen der erwarteten Kreditverluste einbezogen.
Kollektive Bewertung
Aufgrund der Unsicherheit durch den Krieg in der Ukraine und die Energiekrise wandte die Sparkassengruppe Ende Dezember 2022, neben der Standardbewertung von zukunftsbezogenen Informationen, eine kollektive Beurteilung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos (Stage-Overlays) an, d.h. die Verschiebung in Stufe 2 auf der Grundlage vordefinierter Portfoliomerkmale. Diese Vorgehensweise wurde mit allen Geschäftsbereichen abgestimmt. Bis zum vierten Quartal 2022 hatte die Sparkassengruppe auch Stufenüberschreibungen für die Covid-19-Pandemie im Einsatz. Die Verbesserung der Situation im Laufe des Jahres 2022 ermöglichte die Beendigung der Covid-19-bezogenen Stufenüberschreibungen.
Krieg in der Ukraine und Energiekrise
Der Krieg zwischen der Ukraine und Russland verschärfte die Herausforderungen sowohl für die Risiko- als auch für die Geschäftsbereiche, durch einen starken Anstieg bei den Energiepreisen einerseits und Unterbrechungen von Lieferketten andererseits. Die Energiepreisentwicklung hatte Einfluss auf unterschiedliche Branchen, vor allem jene mit energieintensiven Produktionsprozessen, aber ebenso auf solche mit hohen Treibstoffkostenanteilen. Im Fall von Unterbrechungen der Lieferketten haben betroffene Unternehmen durch unterschiedliche Maßnahmen zur Absicherung des Betriebs und der Liquidität gegengesteuert (u.a. aktives Betriebsmittelmanagement, gezielter Lageraufbau, Produktionsdrosselung, Nachverhandlungen mit Abnehmer:innen etc.), in manchen Fällen auch durch Vereinbarung kurzfristiger Überbrückungsfinanzierungen durch ihre Bank. Die angeführten Entwicklungen fließen in die regelmäßige Aktualisierung der Branchenstrategien mit ein.
Die Sparkassengruppe hat im Juni 2022 die Regeln für die kollektive Stufenbewertung aufgrund des Krieges in der Ukraine (Ukraine-Krieg-Overlays) als eine Kombination von konjunkturabhängigen Branchen (zyklische Branchen) und einjährigen Ausfallwahrscheinlichkeiten nach IFRS eingeführt. Diese Regeln wurden zusätzlich zu den bestehenden Kriterien definiert, die im Abschnitt "Bestimmung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos“ unter „Qualitative Kriterien" erwähnt wurden (Identifizierung der Stufe 2 für geopolitische Risiken auf Basis von Frühwarnsignalen und negativen Informationen).
Aufgrund der gegenwärtigen Verwerfungen auf dem Energiemarkt mit Auswirkungen auf die Verfügbarkeit und die Preise von Gas und anderen Energieformen hat die Sparkassengruppe im September 2022, zusätzlich zu den zyklischen Branchen, eine kollektive Stufenbewertung für Energieabhängigkeit eingeführt. Es wurden Effekte in zweifacher Ausprägung identifiziert: Konsequenzen von Gasrationierung und Gasknappheit für Kund:innen entweder aufgrund energieintensiver Produktionsprozesse oder durch die Abhängigkeit von Gas als primärem Input in ihren Geschäftsprozessen. Die Anfälligkeit wird durch Gasabhängigkeit, (begrenzte) Substitutionsmöglichkeiten und Auswirkungen einer Substitution auf die Finanzlage sowie auf Absicherungs- und Preismechanismen verursacht. In der Branche Rohstoffe wurden die Subbranchen Metall und Chemie als am stärksten betroffen identifiziert. Alle Unternehmen der Energiewirtschaft, die gesamte Industrie, können potenziell von den massiven Engpässen und Verzerrungen auf dem derzeitigen Energiemarkt betroffen sein: Preisvolatilität, Margin Calls, Preisobergrenzen, Schwächen der europäischen Energieinfrastruktur, feste Abnahmeverträge (die die Abnehmer:innen gefährden, wenn diese gekündigt werden und/oder die Beschränkungen Erzeuger:innen erneuerbarer Energien daran hindern, von den höheren Preisen zu profitieren), usw. Alle Kund:innen, die zu diesen Branchen/Teilbranchen gehören, wurden in Stufe 2 überführt. Bestimmte Geschäftsmodelle im Energiesektor profitieren jedoch eher von der aktuellen Situation und passen daher nicht zu den allgemeinen Portfoliomerkmalen (aufgrund der umfassenden Definition des Energiesektors). Solche Unternehmen werden im Einklang mit den Anforderungen von IFRS 9 B 5.5.5 ausgeschlossen.
Auswirkungen auf den erwarteten Kreditverlust
Nachfolgend werden die Auswirkungen der Stage-Overlays und der zukunftsbezogenen Informationen sowohl auf die Verschiebung von Kreditrisikovolumen in Stufe 2 als auch den daraus resultierenden Anstieg der Wertberichtigungen beschrieben.
Mit der Beendigung der Covid-19-Overlays im vierten Quartal 2022 wurden auch die daraus entstandenen Übertragungen in die Stufe 2 eingestellt. Im Dezember 2021 betrug die vom Covid-19-Overlay betroffene ECL-Zuweisung EUR 19,5 Mio.
Das Kreditrisikovolumen in Stufe 2 aufgrund der Anwendung von kollektiven Stufenbewertungen für zyklische Branchen ausgelöst durch den Ukraine-Krieg wird für 31. Dezember 2022 mit EUR 478 Mio. ausgewiesen; dadurch sind zusätzliche Wertberichtigungen in Höhe von EUR 2,9 Mio. angefallen. Die kollektiven Stufenbewertungen aus Gründen der Verwerfungen auf den Energiemärkten verursachten per 31. Dezember 2022 einen Anstieg des Stufe 2-Volumens um EUR 907 Mio. sowie weitere Wertberichtigungen in Höhe von EUR 7,2 Mio.
Seite 97
Seite 25
Zusammensetzung der Wertberichtigungen
in EUR Mio.
 
 
 
 
Dez 2021
Dez 2022
Wertberichtigungen
 
 
 
 
155,2
164,0
Wertberichtigungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien
 
 
26,1
22,3
Rückstellungen für andere Zusagen
 
 
 
0,0
0,0
Gesamt
 
 
 
 
181,3
186,2
40.Restrukturierungen, Neuverhandlungen und Forbearance
Forbearance-Zugeständnisse umfassen vertragliche Änderungen der mit den Kund:innen vereinbarten Kredittilgungskonditionen. Diese umfassen: Reduzierung der Rückzahlungsraten, Laufzeitverlängerung, Herabsetzung oder Erlass der Zinsen, Herabsetzung oder Erlass des Kreditbetrags, Umstellung eines revolvierenden Kredits auf Ratenzahlung und/oder andere.
Als Forbearance-Zugeständnisse gelten Restrukturierungen, bei denen gegenüber denjenigen Kund:innen Zugeständnisse gemacht werden, die aufgrund bestehender oder erwarteter finanzieller Schwierigkeiten Gefahr laufen, den vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen zu können. Die Kreditnehmer:innen sind in finanziellen Schwierigkeiten, wenn einer der folgenden Umstände vorliegt:
die Kund:innen waren in den vergangenen 3 Monaten um mehr als 30 Tage im Rückstand;
die Kund:innen wären ohne Forbearance 30 Tage oder mehr im Rückstand;
die Kund:innen sind als notleidend/ausgefallen eingestuft;
die Kund:innen würden ohne Forbearance-Maßnahme notleidend werden.
Zusätzlich für Non-Retail Kund:innen gelten:
Kund:innen mit Frühwarnsignalen;
Kund:innen haben eine verschlechterte wirtschaftliche Situation, welche zu einer Herabstufung des internen Ratings führt;
Kund:innen mit einer erhöhten Ausfallswahrscheinlichkeit.
Forbearance-Zugeständnisse führen zum Performing-Forbearance-Status und liegen vor, wenn eine der folgenden Bestimmungen erfüllt ist:
eine Anpassung/Refinanzierung des Vertrags wäre nicht eingeräumt worden, wenn sich die Kund:innen nicht in finanziellen Schwierigkeiten befunden hätten;
die Vertragsbedingungen des angepassten/refinanzierten Vertrags fallen im Vergleich zu den bisherigen Vertragsbedingungen zu Gunsten der Kund:innen aus;
der angepasste/refinanzierte Vertrag enthält günstigere Vertragsbedingungen als andere Kund:innen mit ähnlichem Risikoprofil vom selben Institut erhalten hätten;
Inanspruchnahme einer bedingten Vertragsbedingung;
Verzicht auf eine wesentliche finanzielle oder nicht-finanzielle Vertragsbestimmung.
Der Performing-Forbearance-Status kann aufgehoben werden und das Konto als Konto ohne Forbearance-Status geführt werden, wenn alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
mindestens zwei Jahre sind seit der Einstufung der Forderung als Performing-Forbearance vergangen (Bewährungs-/Probezeitraum);
im Rahmen der Rückzahlungsvereinbarung im Forbearance-Status wurden regelmäßig mindestens 50% der ursprünglichen Rate vor Forbearance (entspricht einer wesentlichen Rückzahlung) über mindestens den halben Bewährungs-/Probezeitraum bezahlt (bei Retailkund:innen);
es wurden über mindestens den halben Bewährungs-/Probezeitraum regelmäßige Kreditrückzahlungen in nennenswerter Höhe getätigt (bei Nicht-Retail Kund:innen)
eine wesentliche Rückzahlung beinhaltet für alle Segmente (Retail und Nicht-Retail) den Betrag, welcher vor Gewährung der Forbearance Maßnahme überfällig war bzw. welcher abgeschrieben wurde;
sämtliche Forderungen der Kund:innen sind am Ende des Bewährungs-/Probezeitraumes weniger als 30 Tage überfällig.
Performing-Forbearance Forderungen gelangen in den Non-Performing-Status, wenn im Beobachtungszeitraum von mindestens zwei Jahren nach Einstufung in den Forbearance-Status mindestens einer der folgenden Punkte erfüllt ist:
vollständiger oder teilweiser Verzicht einer Forderung durch (Teil-) Abschreibung;
eine weitere Forbearance-Maßnahme wird ergriffen;
Seite 98
die Kund:innen geraten hinsichtlich einer Forderung im Forbearance-Status in einen Rückstand von mehr als 30 Tagen und waren in der Vergangenheit bereits in der Non-Perfoming Forbearance Kategorie eingestuft;
die Kund:innen erfüllen eine der in der Ausfalldefinition festgelegten Kriterien;
für Unternehmen, wenn keine finale Restrukturierung/Sanierung innerhalb von 18 Monaten nach der ersten Forbearance-Maßnahme vereinbart werden kann
Der Non-Performing-Forbearance-Status kann aufgehoben und in den Status Performing auf Bewährung/Probe übergeleitet werden, wenn kein Grund für eine Einstufung als notleidend vorliegt und folgende Bedingungen erfüllt sind:
es ist mindestens ein Jahr vergangen
seitdem die Forderung als Non-Performing Forbearance eingestuft wurde;
seitdem weitere Forbearance Maßnahmen gewährt wurden;
seit dem Stundungsende;
seit der Einstufung der Kund:innen als notleidend;
die Forderung wurde nicht aufgrund von Forbearance-Maßnahmen als non-performing eingestuft;
die Kreditnehmer:innen haben die Fähigkeit bewiesen, die Vertragsbedingungen nach Wegfall der Forbearance-Einstufung zu erfüllen.
Ausfalldefinition
Die Einstufung als notleidend wurde gruppenweit an die Ausfalldefinition angepasst.
Die Erheblichkeitsschwelle für die Ermittlung von 90 Tage überfälligen Forderungen wird für bilanzielle Risikopositionen auf Kundenebene angewendet und täglich mit der gruppenweit definierten Erheblichkeitsschwelle verglichen (außer die lokale Aufsichtsbehörde schreibt andere Schwellenwerte vor):
für Retail-Kund:innen besteht ein absoluter Schwellenwert von EUR 100,- und ein relativer Schwellenwert von 1 %;
für Nicht-Retail-Kund:innen besteht ein absoluter Schwellenwert von EUR 500,- und ein relativer Schwellenwert von 1 %.
Forbearance-Maßnahmen
in EUR Mio.
 
 
 
Kreditrisikovolumen (Brutto)
Nicht Notleidend (performing)
Notleidend (non performing)
Dez 2022
 
 
 
 
 
 
Forderungen außer Held for Trading
 
 
171,5
86,4
85,2
Kreditzusagen
 
 
 
5,9
2,4
3,5
Gesamt
 
 
 
177,4
88,8
88,6
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
Forderungen außer Held for Trading
 
 
174,9
80,3
94,6
Kreditzusagen
 
 
 
4,1
2,7
1,4
Gesamt
 
 
 
179,0
83,0
96,0
Seite 99
Seite 25
41.Notleidendes Kreditrisikovolumen und Wertberichtigungen
Eine Definition des als notleidend klassifizierten Kreditrisikovolumens befindet sich im Unterabschnitt „Klassifizierung des Kreditrisikos“. Wertberichtigungen beinhalten Wertberichtigungen für Schuldinstrumente, Wertberichtigungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien (alle Wertberichtigungen im Anwendungsbereich von IFRS 9) sowie Rückstellungen für andere Zusagen.
Notleidende Kredite und Darlehen an Kunden nach Business Segmenten undDeckung durch Wertberichtigungen und Sicherheiten
 
 
 
 
Notleidend
Kundenkredite
Wertberichtig
ungen
Sicherheiten für
NPL
NPL-Quote
NPL
Deckungsq
uote
NPL-
Besicherungsquote
in EUR Mio.
 
Gesamt
AC
Gesamt
AC
AC
Gesamt
AC
Gesamt
AC
AC
Gesamt
AC
Dez 2022
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Retail
 
70,3
70,3
4.199,5
4.199,3
48,2
35,2
35,2
1,7%
1,7%
68,6%
50,0%
50,0%
Corporate Banking
144,1
144,0
5.495,6
5.495,4
112,9
52,3
52,3
2,6%
2,6%
78,4%
36,3%
36,3%
Treasury
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
Corporate Center
 
0,0
0,0
206,4
206,4
1,9
0,0
0,0
0,0%
0,0%
100,0%
0,0%
0,0%
Gesamt
 
214,4
214,3
9.901,6
9.901,2
163,0
87,4
87,4
2,2%
2,2%
76,1%
40,8%
40,8%
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Retail
 
67,8
67,8
4.176,6
4.175,5
48,7
31,0
31,0
1,6%
1,6%
71,8%
45,7%
45,7%
Corporate Banking
113,9
113,9
4.920,7
4.919,3
102,6
40,5
40,5
2,3%
2,3%
90,0%
35,6%
35,6%
Treasury
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
Corporate Center
 
0,0
0,0
178,7
178,7
2,0
0,0
0,0
0,0%
0,0%
100,0%
0,0%
0,0%
Gesamt
 
181,7
181,7
9.276,0
9.273,5
153,3
71,5
71,5
2,0%
2,0%
84,3%
39,4%
39,4%
Kundenkredite (brutto), notleidende Kredite und Sicherheiten beinhalten zu fortgeführten Anschaffungskosten und erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte.
Bei den Krediten und Darlehen an Kunden errechnet sich die NPL-Quote aus der Division der notleidenden Kredite und Forderungen an Kunden durch die Summe aller Kredite und Forderungen an Kunden und weicht daher von der im Abschnitt „Kreditrisikovolumen“ angegebenen NPE-Quote ab. Bei den Sicherheiten für notleidende Kredite und Forderungen an Kunden handelt es sich zum überwiegenden Teil um Immobilien.
Der Deckungsgrad der NPL ergibt sich aus der Division der gesamten Wertberichtigungen durch den Bruttobuchwert der notleidenden Kredite und Forderungen an Kunden. Sicherheiten werden nicht berücksichtigt.
42.Ausführliche Analyse von Krediten und Darlehen an Kunden
Die Tabellen auf den folgenden Seiten stellen die Struktur des Bestands an Kundenkrediten unter Ausschluss von Krediten an Zentralbanken und Kreditinstituten, nach unterschiedlichen Kategorien dar. Kredite an Kunden umfassen:
Kredite und Darlehen an Kunden zu FVPL;
Kredite und Darlehen an Kunden zu AC;
Forderungen aus Finanzierungsleasing;
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen.
Die Darstellung erfolgt zum Bruttobuchwert ohne Berücksichtigung von Wertberichtigungen und Sicherheiten.
Auf den nachfolgenden Seiten erfolgt eine Aufgliederung von Krediten und Darlehen an Kunden nach unterschiedlichen Kriterien.
Seite 100
Kredite und Darlehen an Kunden nach Business Segmenten und Risikokategorien
in EUR Mio.
 
Niedriges Risiko
Anmerkungsbedürftig
Erhöhtes Risiko
Notleidend
Gesamt
Dez 2022
 
 
 
 
 
 
Retail
 
 
3.673,2
349,0
107,0
70,3
4.199,5
Corporate Banking
 
4.969,8
299,6
82,2
144,1
5.495,6
Treasury
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Corporate Center
 
206,4
0,0
0,0
0,0
206,4
Gesamt
 
8.849,4
648,6
189,2
214,4
9.901,6
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
Retail
 
 
3.681,0
353,2
74,6
67,8
4.176,6
Corporate Banking
 
4.493,7
215,5
97,6
113,9
4.920,7
Treasury
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Corporate Center
 
178,7
0,0
0,0
0,0
178,7
Gesamt
 
8.353,4
568,7
172,2
181,7
9.276,0
Kredite und Darlehen an Kunden zu AC nach Business Segmenten und IFRS 9 Anforderungen
in EUR Mio.
 
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Gesamt
Dez 2022
 
 
 
 
 
 
Retail
 
3.666,9
457,6
74,7
0,2
4.199,4
Corporate Banking
4.250,3
1.105,4
138,4
1,3
5.495,4
Treasury
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Corporate Center
 
184,2
22,3
0,0
0,0
206,5
Gesamt
 
8.101,4
1.585,2
213,1
1,5
9.901,2
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
Retail
 
3.614,3
493,3
67,1
0,7
4.175,4
Corporate Banking
4.168,3
636,8
113,6
0,7
4.919,4
Treasury
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Corporate Center
 
157,3
21,3
0,0
0,0
178,6
Gesamt
 
7.940,0
1.151,4
180,7
1,4
9.273,5
Stufe 1 und Stufe 2 umfassen keine wertgeminderten Kredite und Darlehen, während Stufe 3 wertgeminderte Kredite und Darlehen beinhaltet. POCI-Kredite sind finanzielle Vermögenswerte, die bereits bei Erwerb oder Ausreichung eine beeinträchtigte Bonität aufweisen.
Die ausgefallenen POCI Kredite belaufen sich auf EUR 1,5 Mio. (2021: EUR 1,4 Mio.).
Im Folgenden werden die notleidenden Kredite und Darlehen an Kunden (non-performing loans NPL), aufgegliedert nach Berichtssegmenten, den Wertberichtigungen für Kundenkredite (alle Wertberichtigungen für Kredite und Darlehen an Kunden im Anwendungsbereich von IFRS 9) und den Sicherheiten für notleidende Kredite dargestellt. Angeführt werden auch die NPL-Quote, die NPL-Deckungsquote (exklusive Sicherheiten) und die NPL-Besicherungsquote.
Kredite und Darlehen an Kunden zu AC und Deckung durch Wertberichtigungen nach Business Segmenten und IFRS 9 Anforderungen
 
 
 
 
Kredite an Kunden
Wertberichtigungen
Deckungsquote
in EUR Mio.
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Stufe 2
Stufe 3
POCI
Dez 2022
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Retail
 
3.666,9
457,6
74,7
0,2
2,6
15,0
31,6
0,0
3,3%
42,3%
0,0%
Corporate Banking
4.250,3
1.105,4
138,4
1,3
3,8
25,3
77,3
0,0
2,3%
55,9%
0,0%
Treasury
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0%
0,0%
0,0%
Corporate Center
 
184,2
22,3
0,0
0,0
0,2
1,8
0,0
0,0
8,0%
0,0%
0,0%
Gesamt
 
8.101,4
1.585,2
213,1
1,5
6,5
42,0
108,9
0,0
2,6%
51,1%
0,0%
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Retail
 
3.614,3
493,3
67,1
0,7
2,9
12,6
32,8
0,0
2,6%
48,9%
0,0%
Corporate Banking
4.168,3
636,8
113,6
0,7
5,8
20,5
76,6
0,0
3,2%
67,5%
0,0%
Treasury
 
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0%
0,0%
0,0%
Corporate Center
 
157,3
21,3
0,0
0,0
0,2
1,8
0,0
0,0
8,4%
100,0%
0,0%
Gesamt
7.940,0
1.151,4
180,7
1,4
8,9
34,9
109,4
0,0
3,0%
60,6%
0,0%
Seite 101
Seite 25
43.Marktrisiko
Marktrisiko ist die Gefahr eines Verlustes, der aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen und von diesen abgeleiteten Parametern eintreten kann. Diese Marktwertveränderungen können in der Gewinn- und Verlustrechnung, in der Gesamtergebnisrechnung oder in den stillen Reserven aufscheinen. In der Sparkasse Oberösterreich wird das Marktrisiko in Zinsrisiko, Credit-Spread-Risiko, Währungsrisiko, Aktienrisiko und Volatilitätsrisiko unterteilt. Betroffen sind sowohl Handels- wie auch Bankbuchgeschäfte.
Eingesetzte Methoden und Instrumente
In der Sparkasse Oberösterreich erfolgt die Schätzung von potenziellen Verlusten, die durch Marktbewegungen entstehen können, mittels der Maßzahl „Value at Risk“ (VaR). Der VaR beschreibt den maximal erwarteten Verlust bei einer vorgegebenen Wahrscheinlichkeit (das Konfidenzintervall) während einer bestimmten Behaltedauer basierend auf einem historisch beobachteten Marktumfeld.
Die Berechnung erfolgt nach der Methode der historischen Simulation mit einem einseitigen Konfidenzniveau von 99 %, einer Haltedauer von einem bzw. von zehn Tagen und einem Simulationszeitraum von zwei Jahren. Der VaR beschreibt, welcher Verlust mit einer vorgegebenen Wahrscheinlichkeit dem Konfidenzniveau innerhalb einer bestimmten Haltedauer der Positionen bei historisch beobachteten Marktbedingungen maximal zu erwarten ist.
Mittels Backtesting erfolgt eine ständige Überprüfung der Gültigkeit der statistischen Methoden. Dabei wird mit einem Tag Verzögerung überprüft, ob die Modellvorhersagen über den Verlust eingetreten sind. Bei einem Konfidenzniveau von 99 % soll der tatsächlich an einem Tag aufgetretene Verlust statistisch gesehen nur zwei bis drei Mal pro Jahr (1 % von ca. 250 Werktagen) den VaR überschreiten.
Eine bekannte Einschränkung des VaR-Ansatzes ist, dass zum einen das Konfidenzniveau mit 99% beschränkt ist, zum anderen berücksichtigt das Modell nur jene Marktszenarien, die jeweils innerhalb des historischen Simulationszeitraumes beobachtet wurden, und berechnet darauf basierend den VaR für die gegenwärtigen Positionen der Bank. Um diese Einschränkungen zu berücksichtigen und um die darüber hinaus möglichen extremen Marktsituationen, die nicht durch den VaR-Ansatz abgedeckt werden, beleuchten zu können, werden in der Sparkasse Oberösterreich Stresstests durchgeführt. Dieses Tests berücksichtigen insbesondere Marktbewegungen von geringer Wahrscheinlichkeit aber hoher Auswirkung.
Die Stresstests werden nach mehreren Methoden durchgeführt.
Stressszenarien werden berechnet, in denen einzelne Marktfaktoren extremen Bewegungen ausgesetzt werden. Solche Szenarien werden in der Sparkasse Oberösterreich für Zinssätze, Aktienkurse, Wechselkurse und Volatilitäten berechnet.
„Historical Worst Case“ ist von der Value-at-Risk Berechnung abgeleitet, es wird aber ein Konfidenzniveau von 100 % zugrunde gelegt, das heißt, es wird der absolut schlechteste Wert der Simulationszeitreihe als Ergebnis herangezogen.
Methoden und Instrumente zur Risikominderung
In der Sparkasse Oberösterreich werden Marktrisiken mittels Limits auf mehreren Ebenen gesteuert. Das Gesamtlimit auf Basis von Value-at-Risk wird vom Gesamtvorstand beschlossen.
Alle Marktrisikoaktivitäten des Handelsbuches sind mit Risikolimits versehen, die in ihrer Gesamtheit statistisch gesehen mit dem VaR-Gesamtlimit konsistent sind. Das VaR-Limit wird dabei in einem Top-down-Verfahren an die einzelnen Handelseinheiten zugeteilt. Dies erfolgt bis zur Ebene einzelner Handelsgruppen. Zusätzlich werden Sensitivitätslimits und Volumenslimits vergeben. Diese gelten parallel zu den VaR Limits.
Die Einhaltung der Limits wird durch das Strategische Risikomanagement überprüft. Die Überwachung der Sensitivitätslimits und Volumenslimits erfolgt während jedes Handelstages. Ad-hoc Limitauswertungen können auch durch die einzelnen Händler:innen oder Chefhändler:innen angefordert werden.
Der VaR wird auf Gesamtbankebene täglich berechnet und sowohl den einzelnen Händler:innen und den Leiter:innen der einzelnen Handelseinheiten als auch dem Vorstand zur Verfügung gestellt.
Die Berechnung des VaR der Bankbuchpositionen (BB-VaR) für den ICAAP basiert auf 250.000 historischen Szenarien mit einer theoretischen Halteposition von 1 Jahr und einem Konfidenzniveau von 99,92 %.
Analyse des Marktrisikos
Die folgende Tabelle zeigt die Value at Risk-Werte (Konfidenzniveau 99 %, gleichgewichtete Marktdaten, Haltedauer 1 Tag).
Value at Risk des Bankbuchs und des Handelsbuchs
in EUR Mio.
Gesamt
Zinsen
Währung
Aktien
Credit Spread
Volatilität
VaR Dez 2022
7,9
7,4
1,0
1,3
1,9
0,1
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
VaR Dez 2021
4,7
5,0
0,7
1,7
1,9
0,1
Seite 102
Zinsänderungsrisiko des Bankbuchs
Zinsänderungsrisiko bedeutet das Risiko negativer Veränderungen des Barwertes sowie der Erträge von Finanzinstrumenten aufgrund von Veränderungen der Marktzinsen. Dieses Risiko entsteht bei Inkongruenz der Laufzeiten bzw. der Zinsanpassungszeitpunkte von Aktiva und Passiva einschließlich Derivaten.
Zur Feststellung des Zinsrisikos werden alle Finanzinstrumente, einschließlich der außerbilanziellen, verwendet, um die Auswirkung von bestimmten Zinsszenarien auf den Barwert sowie den Ertrag zu ermitteln. Limits und Grenzwerte sind für beide Sichtweisen des Zinsänderungsrisikos des Bankbuchs, die Veränderungen der Barwerte sowie die Veränderungen der Erträge implementiert. Positionen ohne vertraglich fixierte Laufzeit oder Zinsanpassung, wie beispielsweise Sichteinlagen und Überziehungen, werden modelliert. Für Positionen, bei denen die Kund:in das Recht besitzt, vorzeitige Zahlungen zu tätigen, werden Vorauszahlungsmodelle angewandt.
Zur Aktualisierung und Verlängerung der verfügbaren Datenzeitreihen für die Modellentwicklung wurden im Jahr 2022 die gruppenweiten Verhaltensmodelle für Sichteinlagen und vorzeitige Kreditrückzahlungen unter Verwendung aktueller Daten überarbeitet und implementiert.
Für die interne Risikorechnung sowie für das aufsichtsrechtliche Zinsrisikomaß wird die maximale Zinsänderung nach unten gemäß Anhang III der EBA Leitlinien zur Steuerung des Zinsänderungsrisiko bei Geschäften des Anlagebuchs angewendet. Aufgrund der angestiegenen Zinsen, besonders in den Währungen EUR, USD und CZK werden die Floors jedoch zunehmend irrelevant.
Wechselkursrisiko
Risiken aus offenen Fremdwährungspositionen sind Wechselkursrisiken, die aus einer Inkongruenz von Aktiva und Passiva oder währungsbezogenen Finanzderivaten entstehen. Im Handelsbuch können diese Risiken ihren Ursprung in kundenbezogenen Transaktionen oder dem Handel haben und unterliegen täglicher Überwachung und Steuerung. Das Fremdwährungsrisikovolumen ist durch aufsichtsrechtliche und interne Limits beschränkt. Die internen Limits werden vom Vorstand festgelegt.
Offene Fremdwährungspositionen durch kundenbezogene Transaktionen stellen in der Sparkasse Oberösterreich keinen wesentlichen Faktor dar, da beinahe sämtliche Fremdwährungskredite über CHF-Repogeschäfte bzw. FX Swaps refinanziert werden.
Credit-Spread-Risiko
Das Credit-Spread-Risiko ist das Risiko der negativen Veränderung des Marktwertes von Finanzinstrumenten aufgrund von Veränderungen der Bonität einer Emittent:in, die am Markt wahrgenommen werden. Die Sparkasse Oberösterreich ist dem Credit-Spread-Risiko im Zusammenhang mit ihrem Wertpapierportfolio ausgesetzt, und zwar sowohl im Handels- als auch im Bankbuch.
Das emittentenspezifische Risiko wird in Säule 1 der regulatorischen Eigenkapitalanforderungen durch die Standardmethode abgebildet. Für das spezifische Risiko des Handelsbuchs in Säule 2 wird ein VaR-Ansatz verwendet.
Die Berechnung des Credit-Spread-Risikos für die ICAAP-Berechnung für die Wertpapiere des Bankbuchs erfolgt auf Basis einer historischen Simulation. Dabei wird der maximale (hypothetische) Wertverlust, der durch Credit-Spread-Risikofaktoren über einen Zeithorizont von einem Jahr auftreten kann, ermittelt. Die Berechnung basiert auf Credit-Spread-Sensitivitäten (CR01) und als Risikofaktoren werden Asset Swap Spreads für Staatsanleihen und iTRAXX Credit Default Swap Indizes für Unternehmensanleihen verwendet. Das Ergebnis wird in den ICAAP Berechnungen verwendet, um die entsprechende Kapitalunterlegung für das Bankbuchportfolio zu ermitteln.
Hedging
Das Ziel des Marktrisikomanagements im Bankbuch ist die Optimierung der Risikoposition der Sparkasse Oberösterreich unter Berücksichtigung des Bilanzwertes und des erwarteten Ergebnisses. Entscheidungen werden auf Basis der Bilanzentwicklung, des wirtschaftlichen Umfeldes, der Wettbewerbssituation, des Marktwertrisikos und des Effekts auf das Zinsergebnis sowie die Erhaltung einer adäquaten Liquiditätsposition getroffen. Das für das Management des Zinsänderungsrisikos zuständige Gremium ist das Gremium APM. Das Treasury legt dem Gremium APM Vorschläge zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos vor und setzt die dort getroffenen Entscheidungen um.
Die „Hedging“-Aktivitäten konzentrieren sich gemäß den Zielen des Risikomanagements auf die beiden Hauptsteuerungsgrößen das Zinsergebnis einerseits und das Marktwertrisiko andererseits. Im weiteren Sinn wird unter „Hedging“ eine wirtschaftliche Aktivität zur Minderung von Risiken verstanden, die jedoch nicht zwangsläufig als Sicherungsbeziehung gemäß den relevanten IFRS-Bestimmungen berechtigt. Wenn möglich wird die Bilanzierung von „Hedges“ nach IFRS verwendet, um Bewertungsinkongruenzen aufgrund von Hedging-Aktivitäten zu vermeiden. Im Rahmen der IFRS-konformen Sicherungsbilanzierung finden „Fair Value Hedges“ Verwendung. Zusätzlich wird die Fair Value Option zur Absicherung des Marktrisikos aus wirtschaftlicher Sicht verwendet. Der größte Teil der „Hedges“ innerhalb der Sparkasse Oberösterreich wird zur Absicherung des Zinsrisikos verwendet.
Seite 103
Seite 25
44.Liquiditätsrisiko
Jüngste Entwicklung
2022 wurde die gruppenweite technische Plattform zur Überwachung und Steuerung des Liquiditätsrisikos weiterentwickelt und verbessert. Damit sind alle Liquiditätskennzahlen in dieser Plattform integriert.
Mit der Implementierung einiger der Liquiditätskennzahlen ging auch eine Überarbeitung dieser Metriken einher. So wurden besonders die Kennzahlen der langfristigen Strukturellen Liquiditätskennzahl „Structural Liquidity Ratio“ (STRL) sowie die Stress-Testing Kennzahl „Survival Period Analysis“ (SPA) im Zuge der Implementierung einer Überprüfung unterzogen und entsprechende Überarbeitungen und Verbesserungen mitimplementiert.
Liquiditätsstrategie
2022 blieben Kundeneinlagen die primäre Refinanzierungsquelle der Sparkasse Oberösterreich.
Im Bereich der Eigenemissionen emittierte die Sparkasse Oberösterreich im Jahr 2022 ein Volumen von rund EUR 279 Mio. (2021: EUR 90 Mio.), davon wurden EUR 100 Mio. als retained covered Bonds zur Besicherung der Mündelgelder begeben.
Die Teilnahme der Sparkasse Oberösterreich an den TLTROs hat sich im Jahr 2022 auf EUR 750 Mio. (2021: EUR 1,75 Mrd.) reduziert.
Liquiditätskennzahlen und Berichte
Das Liquiditätsrisiko wird von der Sparkasse Oberösterreich entsprechend den Grundsätzen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht sowie den europäischen und österreichischen gesetzlichen Rahmenbedingungen Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Verordnung (EU) 2015/61 und Kreditinstitute-Risikomanagementverordnung (KI RMV) in der jeweils aktuell gültigen Fassung betrachtet. Dementsprechend wird zwischen dem Marktliquiditätsrisiko, d. h. dem Risiko, dass die Sparkasse Oberösterreich aufgrund unzureichender Markttiefe oder wegen Marktstörungen nicht in der Lage ist, eine Position zu schließen, und dem Refinanzierungsrisiko unterschieden, d. h. dem Risiko, dass die Bank nicht in der Lage sein wird, erwartete oder unerwartete Verpflichtungen aus gegenwärtigen und zukünftigen Cashflows und Sicherheiten effizient zu erfüllen, ohne dadurch ihr Tagesgeschäft oder ihre Finanzlage zu beeinträchtigen.
Das Refinanzierungsrisiko wird weiter in das Insolvenzrisiko und das strukturelle Liquiditätsrisiko gegliedert. Ersteres ist das kurzfristige Risiko, dass gegenwärtige oder zukünftige Zahlungsverpflichtungen nicht zur Gänze, zeitgerecht und auf wirtschaftlich gerechtfertigte Weise erfüllt werden können, während das strukturelle Liquiditätsrisiko das langfristige Risiko von Verlusten aufgrund einer Änderung der Refinanzierungskosten oder des Bonitätsaufschlags der Sparkasse Oberösterreich betrifft.
Die aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennzahlen der LCR (Liquidity Coverage Ratio) und der NSFR (Net Stable Funding Ratio) sind gut in der Sparkasse Oberösterreich verankert. Die LCR entsprechend der Verordnung (EU) 2015/61 sowie die NSFR gemäß Verordnung (EU) 575/2013 in der jeweils aktuell gültigen Fassung werden in der Sparkasse Oberösterreich auf der bereits oben beschriebenen Plattform berechnet.
Die Berechnung der LCR findet in der Sparkasse Oberösterreich auf täglicher Basis statt und der Bericht an die Aufsicht erfolgt monatlich. Weiters ist die LCR Teil des internen „Risk Appetite Statements“ (RAS). Um eine LCR zu gewährleisten, die komfortabel über dem regulatorischen Limit von 100% liegt, werden die Limits im RAS entsprechend festgelegt.
Das kurzfristige Liquiditätsrisiko (Insolvenzrisiko) wird durch eine „Survival Period“ Analyse (SPA) gemessen und begrenzt. Diese Analyse gibt jenen maximalen Zeitraum an, den eine Bank in verschiedenen definierten Szenarien, darunter einer schweren kombinierten systematischen und unternehmensspezifischen Krise unter Einbeziehung von liquiden Aktiva überstehen kann. Die zugrunde liegenden Annahmen umfassen drastische Einschränkungen hinsichtlich der Verfügbarkeit von kurz- und langfristigen Kapitalmarktfinanzierungen bei gleichzeitigen signifikanten Abflüssen von Kundeneinlagen. Weiters wird eine erhöhte Inanspruchnahme von Garantien und Kreditzusagen pro Kundengruppe simuliert, und der mögliche zusätzliche Abfluss von Sicherheiten aus besicherten Derivaten in Stressszenarien modelliert. Die SPA deckt einen Stresszeitraum von bis zu 12 Monaten ab. Sie wird wöchentlich und monatlich berechnet.
Die „strukturellen Liquiditäts-Gaps“ werden regelmäßig mittels der internen Liquiditätskennzahl „Structural Liquidity Ratio“ (STRL) berichtet und überwacht. Die STRL wird monatlich berechnet.
Alle oben genannten Metriken und Berichte (LCR, NSFR, SPA und STRL) werden regelmäßig im Gremium Risiko berichtet.
Das Konzentrationsrisiko hinsichtlich der Finanzierungsstruktur sowie der „Counterbalancing Capacity“ (CBC) wird regelmäßig überwacht und an den Regulator gemeldet. Das „Funds Transfer Pricing“ (FTP) der Sparkasse Oberösterreich wird als Steuerungsinstrument für das Management des strukturellen Liquiditätsrisikos verwendet.
Methoden und Instrumente zur Risikominderung
Die Steuerung des kurzfristigen Liquiditätsrisikos erfolgt durch die Limite, die sich aus dem „Survival Period“-Modell, dem internen Stresstest und den internen LCR-Zielen ergeben. Limitüberschreitungen werden an den Vorstand im Zuge des Gremiums Risiko berichtet. Ein weiteres Instrument zur Steuerung des Liquiditätsrisikos in der Sparkasse Oberösterreich ist das FTP-System.
Seite 104
Der umfassende Liquiditätsnotfallplan stellt die Koordination aller in das Liquiditätskrisenmanagement involvierten Parteien im Krisenfall sicher; dieser wird laufend aktualisiert.
Analyse des Liquiditätsrisikos
Das Liquiditätsrisiko in der Sparkasse Oberösterreich wird durch folgende Methoden analysiert.
Liquiditätsdeckungsquote. Die aufsichtsrechtliche LCR wird von der Sparkasse Oberösterreich für die interne Überwachung und Steuerung der Liquiditätsposition verwendet. Um sicherzustellen, dass die LCR sowohl über dem aufsichtsrechtlichen Limit als auch dem internen Limit bleibt, überwacht die Sparkasse Oberösterreich die kurzfristigen Liquiditätszuflüsse und -abflüsse sowie die verfügbare realisierbare Liquidität („counterbalancing capacity“, CBR).
Liquiditätsdeckungsquote
in EUR Mio.
 
 
 
 
Dez 2021
Dez 2022
Liquiditätspuffer
 
 
 
 
4,587
4,128
Netto-Liquiditätsabfluss
 
 
 
 
1,462
1,778
Liquiditätsdeckungsquote
 
 
 
313,8%
232,1%
Strukturelle Liquiditäts-Gaps. Die langfristige Liquiditätsposition wird mittels struktureller Liquiditäts-Gaps auf Basis vertraglicher und teilweise modellierter Cashflows aller liquiditätsrelevanter Positionen der Bilanz (sowohl on- als auch off-balance) gesteuert. Sie wird für jede vom Volumen her relevante Währung einzeln berechnet.
Grundsätzlich werden die Cashflows auf Basis der vertraglichen Fälligkeiten bzw. entsprechend dem Tilgungsplan den Laufzeitbändern zugeordnet. Alle Kundenprodukte mit unbestimmter Laufzeit (z. B. Sichteinlagen und Kontokorrentbestände) werden entsprechend einem Abreifungsprofil, basierend auf dem statistisch beobachteten Kundenverhalten, dargestellt.
Im Jahr 2022 wurden analog zum Zinsänderungsrisiko des Bankbuches wesentliche Adaptierungen in den Modellen für Sichteinlagen, Kontoüberziehungen und Kreditkartenforderungen durchgeführt. Darüber hinaus wurde ein Großteil der bestehenden Modelle rekalibriert.
Realisierbare Liquidität. Die Sparkasse Oberösterreich beobachtet regelmäßig ihre realisierbare Liquidität, die aus dem Kassenbestand, den Überschussreserven bei Zentralnotenbanken, sowie aus unbelasteten zentralbankfähigen Aktiva und anderen liquiden Wertpapieren besteht. Die Auswirkungen von Repo-Geschäften sowie von Wertpapierleihegeschäften sind entsprechend berücksichtigt. Diese Aktiva können kurzfristig mobilisiert werden, um potenzielle Abflüsse in einer Krise zu kompensieren.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die realisierbare Liquidität per Ende 2022 und nimmt im Sinne der regulatorischen Anforderungen aus der LCR auch Bezug auf die Zuordnung in hochliquide Aktiva (HQLA).
Realisierbare Liquidität (in EUR Mio.)
 
2022
2021
Übersicht 1: Collateral
 
Marktwert (*)
verwendet
frei
Marktwert (*)
verwendet
frei
Anleihen gesamt (c,d,e,f)
 
2.206
213
1.983
90%
1.861
898
963
52%
Davon Collateral (c,d,e)
 
1.825
50
1.775
97%
1.431
837
594
42%
EZB fähige Kredite
 
1.070
750
320
30%
1.019
1.019
-
0%
Gesamtes Collateral
 
2.895
800
2.095
72%
2.450
1.855
594
24%
 
Übersicht 2: Anleihen & HQLAs
 
Marktwert (*)
verwendet
frei
Marktwert (*)
verwendet
frei
Liquiditätsreserve (**)
a
1.467
-
1.467
100%
1.389
-
1.389
100%
Barmittel, anrechenbare Zentralbankguthaben
b
1.273
-
1.273
100%
2.817
-
2.817
100%
Level 1
Anleihen
c
1.294
40
1.254
97%
1.052
466
586
56%
Level 2
Anleihen
d
122
10
112
92%
129
125
4
3%
Sonstige EZB fähige Wertpapiere
e
409
0
409
100%
250
245
5
2%
Nicht EZB fähige Wertpapiere
f
381
163
218
57%
430
62
368
86%
(*) Marktwert entspricht dem tatsächlichen Belehnungswert der Credit Claims
(**) Liquiditätsreserve gemäß BWG §27
Seite 105
Seite 25
Finanzielle Verbindlichkeiten. In der folgenden Tabelle werden die Laufzeiten von vertraglich festgelegten, nicht diskontierten Kapitalzahlungen finanzieller Verbindlichkeiten dargestellt. Zinszahlungen werden lediglich für derivative Verbindlichkeiten berücksichtigt.
Finanzielle Verbindlichkeiten
in EUR Mio.
 
Buchwerte
Vertragliche Cashflows
bis 1 Monat
1 - 12 Monate
1 - 5 Jahre
> 5 Jahre
Dez 2022
 
 
 
 
 
 
 
Nicht-derivative Verbindlichkeiten
14.080,4
14.377,9
11.202,3
554,1
1.470,0
1.148,1
Einlagen von Kreditinstituten
1.244,9
850,8
82,0
1,7
766,0
1,0
Einlagen von Kunden
11.482,9
11.885,7
11.094,1
379,1
292,5
120,0
Verbriefte Verbindlichkeiten
1.059,9
1.263,2
26,2
163,5
280,6
792,8
Nachrangige Verbindlichkeiten
289,4
374,8
0,0
9,7
130,8
234,3
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
3,3
3,40
0,00
0,00
0,00
0,00
Derivative Verbindlichkeiten
61,8
65,4
-3,7
14,5
35,7
12,5
Eventualverbindlichkeiten
0,0
4.392,6
4.392,6
0,0
0,0
0,0
Finanzgarantien
 
0,0
1.872,9
1.872,9
0,0
0,0
0,0
Nicht ausgenutzte Kreditrahmen
0,0
2.336,8
2.336,8
0,0
0,0
0,0
Andere Zusagen
 
0,0
182,8
182,8
0,0
0,0
0,0
Gesamt
 
14.142,2
18.835,9
15.591,2
568,6
1.505,7
1.160,6
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
 
Nicht-derivative Verbindlichkeiten
14.971,1
14.854,1
11.097,8
230,8
2.555,8
966,6
Einlagen von Kreditinstituten
2.268,1
1.956,3
187,8
1,4
1.766,1
1,1
Einlagen von Kunden
11.122,8
11.362,7
10.910,0
67,8
251,8
133,2
Verbriefte Verbindlichkeiten
1.296,3
1.257,1
0,0
116,8
431,4
709,0
Nachrangige Verbindlichkeiten
280,5
274,6
0,0
44,8
106,5
123,3
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
3,4
3,4
0,0
0,0
0,0
0,0
Derivative Verbindlichkeiten
29,8
14,7
0,5
3,8
11,7
-1,3
Eventualverbindlichkeiten
0,0
4.563,3
4.563,3
0,0
0,0
0,0
Finanzgarantien
0,0
1.718,2
1.718,2
0,0
0,0
0,0
Nicht ausgenutzte Kreditrahmen
0,0
2.617,1
2.617,1
0,0
0,0
0,0
Andere Zusagen
0,0
228,0
228,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
15.000,9
19.432,1
15.661,6
234,6
2.567,5
965,3
45.Operationelles Risiko
Entsprechend Artikel 4 Abs. 52 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) definiert die Sparkasse Oberösterreich operationelle Risiken als die Risiken von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden, einschließlich Rechtsrisiken. Zur Identifikation operationeller Risiken werden sowohl quantitative als auch qualitative Methoden verwendet. Die Verantwortung für das Management operationeller Risiken liegt wie international üblich – beim Linienmanagement.
Eingesetzte Methoden und Instrumente
Die Basis der quantitativen Verfahren (entspricht Anrechnung in der Risikotragfähigkeitsrechnung) bildet die Eigenmittelunterlegung nach dem konservativen Basisindiktoransatz (BIA).
Neben dem quantitativen Ansatz steht die Befüllung der Schadensfalldatenbank im Mittelpunkt des qualitativen Ansatzes.
Informationen über die Einmeldungen zur Schadensfalldatenbank werden monatlich im Rahmen des Gremiums Risiko an Führungskräfte und den Vorstand berichtet. Einmeldungen zu größeren Schadensfällen werden zur Überprüfung der Arbeitsabläufe der Innenrevision weitergeleitet.
Methoden und Instrumente zur Risikominderung
Weitere angewendete Verfahren inkludieren die Risikobewertungen im Rahmen von Produktprüfungen, Outsourcing-Bewertungen und Risk/Return-Entscheidungen. Die Ergebnisse und vorgeschlagenen Maßnahmen zur Risikoreduktion aus diesen Bewertungen und Prozessen werden an das Linienmanagement berichtet und tragen so zur Reduktion operationeller Risiken bei.
Mithilfe von Versicherungen konnten die Aufwendungen für den herkömmlichen Sachversicherungsbereich als auch für bankspezifische Risiken verringert werden.
Die genannten quantitativen und qualitativen Methoden einschließlich des Versicherungskonzepts und der Modellierung bilden das Operational Risk Framework der Sparkasse Oberösterreich. Informationen über operationelle Risiken werden regelmäßig an den Vorstand gemeldet. 
Seite 106
Langfristige Vermögenswerte und sonstige Aktiva
46.Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Sachanlagen
Die unter den Sachanlagen ausgewiesenen Grundstücke und Gebäude sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um kumulierte Abschreibungen und kumulierte Wertminderungen, bewertet. Fremdkapitalkosten auf qualifizierte Vermögenswerte werden als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sachanlagen werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear auf die Restwerte abgeschrieben. Abschreibungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Abschreibung und Amortisation“ erfasst.
 
 
 
 
 
 
 
 
Nutzungsdauern in Jahren
Gebäude
 
 
 
 
 
 
15-50
Betriebs- und Geschäftsausstattung
 
 
 
 
 
3-10
Personenkraftwagen
 
 
 
 
 
 
5-8
IT-Hardware
 
 
 
 
 
 
4-5
Grundstücke werden nicht planmäßig abgeschrieben.
Sachanlagen werden entweder bei Veräußerung oder dann ausgebucht, wenn aus der weiteren Nutzung des Vermögenswertes kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Gewinne oder Verluste, die aus der Ausbuchung des Vermögenswertes entstehen (ermittelt als Differenz zwischen dem Nettoerlös aus der Veräußerung und dem Buchwert des Vermögenswertes), werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Sonstiger betrieblicher Erfolg“ erfasst.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind Immobilien (Grundstücke oder Gebäude oder Teile von Gebäuden oder beides), die zur Vermietung und Verpachtung und/oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden. Wird eine Immobilie zum Teil selbst genutzt, gilt sie nur dann als eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie, wenn der von der Eigentümer:in genutzte Teil unwesentlich ist. Im Bau befindliche Grundstücke oder Gebäude, bei denen der gleiche zukünftige Zweck zu erwarten ist wie bei als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, werden als Finanzinvestition gehaltene Immobilien behandelt.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden bei Zugang mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Transaktionskosten sind bei der erstmaligen Bewertung mit einzubeziehen. Nach dem erstmaligen Ansatz werden als Finanzinvestition gehaltene Immobilien zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden in der Bilanz in der Position „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“ erfasst.
Der Mietertrag wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien“ erfasst. Die Abschreibung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Abschreibung und Amortisation“ ausgewiesen. Die lineare Abschreibung erfolgt auf Basis der Nutzungsdauer. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von als Finanzinvestition gehaltenen Gebäuden ist ident mit jener von Gebäuden, die unter Sachanlagen bilanziert sind. 
Wertminderungen
Die Sparkasse Oberösterreich ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nichtfinanzieller Vermögenswerte vorliegen. Die Werthaltigkeitsprüfung erfolgt auf individueller Ebene des Vermögenswertes, wenn der Vermögenswert Mittelzuflüsse generiert, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte sind. Ein typisches Beispiel sind als Finanzinvestition gehaltene Immobilien.
Wertminderungen oder Wertaufholungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Sonstiger betrieblicher Erfolg“ erfasst.
Seite 107
Seite 25
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Eigene Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
in EUR Mio.
Eigengenutzte Grundstücke und Gebäude
BGA/
sonstige Sachanlagen
IT-Anlagen (Hardware)
Sachanlagen
Als Finanzinvestition
gehaltene Immobilien
Jän 2021
102,5
45,8
16,0
164,4
56,9
Zugänge/Zuführung im laufenden Jahr (+)
0,7
4,6
0,8
6,1
19,5
Abgänge (-)
0,0
-1,4
-5,3
-6,7
0,0
Umklassifizierung (+/-)
-0,1
0,0
0,0
-0,1
0,1
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Dez 2021
103,1
49,0
11,6
163,7
76,5
Zugänge/Zuführung im laufenden Jahr (+)
-0,7
8,7
2,0
9,9
0,1
Abgänge (-)
0,4
-1,1
0,0
-0,7
-0,4
Umklassifizierung (+/-)
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Dez 2022
102,8
56,6
13,6
172,9
76,2
Nutzungsrechte: Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
in EUR Mio.
Eigengenutzte Grundstücke und Gebäude
BGA/
sonstige Sachanlagen
IT-Anlagen (Hardware)
Sachanlagen
Als Finanzinvestition
gehaltene Immobilien
Jän 2021
28,9
0,3
0,0
29,3
0,0
Zugänge/Zuführung im laufenden Jahr (+)
4,9
0,1
0,0
5,0
0,0
Abgänge (-)
-0,3
0,0
0,0
-0,4
0,0
Umklassifizierung (+/-)
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Dez 2021
33,5
0,3
0,0
33,9
0,0
Zugänge/Zuführung im laufenden Jahr (+)
3,5
0,1
0,0
3,7
0,0
Abgänge (-)
-0,5
-0,1
0,0
-0,6
0,0
Umklassifizierung (+/-)
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Dez 2022
36,5
0,5
0,0
37,0
0,0
Kumulierte Abschreibungen
Eigene Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
in EUR Mio.
Eigengenutzte Grundstücke und Gebäude
BGA/
sonstige Sachanlagen
IT-Anlagen (Hardware)
Sachanlagen
Als Finanzinvestition
gehaltene Immobilien
Jän 2021
-60,4
-26,1
-12,5
-99,0
-28,9
Planmäßige Abschreibungen (-)
-2,1
-3,2
-1,3
-6,5
-1,7
Abgänge (+)
0,0
1,2
5,3
6,5
0,0
Außerplanmäßige Abschreibung (-)
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Umklassifizierung (+/-)
0,1
0,0
0,0
0,1
-0,1
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Dez 2021
-62,4
-28,1
-8,6
-99,0
-30,7
Zugänge/Zuführung im laufenden Jahr (+)
-3,8
-3,6
-1,4
-8,8
-0,1
Abgänge (-)
-0,3
1,0
0,1
0,8
0,4
Außerplanmäßige Abschreibung (-)
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Umklassifizierung (+/-)
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Dez 2022
-66,5
-30,7
-9,9
-107,0
-30,4
Nutzungsrechte: Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
in EUR Mio.
Eigengenutzte Grund-stücke und Gebäude
BGA/
sonstige Sachanlagen
IT-Anlagen (Hardware)
Sachanlagen
Als Finanzinvestition
gehaltene Immobilien
Jän 2021
-4,8
-0,1
0,0
-4,9
0,0
Zugänge/Zuführung im laufenden Jahr (+)
-3,0
-0,1
0,0
-3,0
0,0
Abgänge (-)
0,3
0,0
0,0
0,4
0,0
Dez 2021
-7,4
-0,2
0,0
-7,6
0,0
Zugänge/Zuführung im laufenden Jahr (+)
-3,4
-0,1
0,0
-3,5
0,0
Abgänge (-)
0,5
0,1
0,0
0,6
0,0
Dez 2022
-10,3
-0,2
0,0
-10,5
0,0
Seite 108
Restbuchwerte
Eigene Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
in EUR Mio.
Eigengenutzte Grundstücke
und Gebäude
BGA/
sonstige Sachanlagen
IT-Anlagen (Hardware)
Sachanlagen
Als Finanzinvestition
gehaltene Immobilien
Dez 2021
40,8
20,9
3,0
64,7
45,8
Dez 2022
36,4
25,9
3,7
65,9
45,8
Nutzungsrechte: Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
in EUR Mio.
Eigengenutzte Grundstücke
und Gebäude
BGA/
sonstige Sachanlagen
IT-Anlagen (Hardware)
Sachanlagen
Als Finanzinvestition
gehaltene Immobilien
Dez 2021
26,2
0,2
0,0
26,4
0,0
Dez 2022
26,2
0,2
0,0
26,6
0,0
Gesamte Restbuchwerte
in EUR Mio.
Eigengenutzte Grundstücke
und Gebäude
BGA/
sonstige Sachanlagen
IT-Anlagen (Hardware)
Sachanlagen
Als Finanzinvestition
gehaltene Immobilien
Dez 2021
67,0
21,1
3,0
91,1
45,8
Dez 2022
62,6
26,1
3,7
92,5
45,8
In der Position „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“ sind Buchwerte von Immobilien, die im Rahmen von Operating Leasing-Verträgen vermietet werden, in Höhe von EUR 45,8 Mio. (2021: EUR 45,8 Mio.) enthalten.
Aufwendungen, die während der Erstellung von Sachanlagen und von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien mit deren Buchwert erfasst wurden, belaufen sich auf EUR 0,1 Mio. (2021: EUR 0,8 Mio.).
47.Immaterielle Vermögenswerte
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Diese Position umfasst immaterielle Vermögenswerte der Sparkasse Oberösterreich. Immaterielle Vermögenswerte werden nur dann aktiviert, wenn die Kosten verlässlich bestimmbar sind und es wahrscheinlich ist, dass die daraus erwarteten, zukünftigen, wirtschaftlichen Vorteile der Bank zufließen werden.
Die selbst erstellte Software wird aktiviert, wenn die Sparkasse Oberösterreich die technische Umsetzbarkeit, die Absicht zur Fertigstellung der Software, die Fähigkeit zur Nutzung, die Generierung zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens, die Ressourcen zur Fertigstellung und die Fähigkeit, die Ausgaben zuverlässig ermitteln zu können, nachweisen kann. Gesondert erworbene immaterielle Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Transaktionskosten sind bei der erstmaligen Bewertung mit einzubeziehen. In den Folgeperioden werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.
Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer unter Anwendung der linearen Methode abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer und die Abschreibungsmethode werden mindestens am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und erforderlichenfalls angepasst. Die Abschreibung von immateriellen Vermögenswerten mit bestimmter Nutzungsdauer wird in der Position „Abschreibung und Amortisation“ erfasst.
 
 
 
 
 
 
 
 
Nutzungsdauern in Jahren
Computersoftware
 
 
 
 
 
 
4-8
Wertminderungen sonstiger immaterieller Vermögenswerte
Für die Wertminderung von immateriellen Vermögenswerten gelten dieselben Regelungen wie jene, die in Note 46 „Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien“ dargestellt sind.
Seite 109
Seite 25
Anschaffungs- und Herstellungskosten
in EUR Mio.
Entgeltlich erworbene Software
Sonstiges (Lizenzen, Patente, etc.)
Gesamt
Jän 2021
23,4
0,8
24,3
Zugänge/Zuführung im laufenden Jahr (+)
2,9
0,0
2,9
Abgänge (-)
0,0
0,0
0,0
Dez 2021
26,2
0,8
27,0
Zugänge/Zuführung im laufenden Jahr (+)
1,8
0,0
1,8
Abgänge (-)
0,0
0,0
0,0
Dez 2022
28,0
0,8
28,8
Kumulierte Abschreibung
in EUR Mio.
Entgeltlich erworbene Software
Sonstiges (Lizenzen, Patente, etc.)
Gesamt
Jän 2021
-15,4
0,0
-15,4
Planmäßige Abschreibungen (-)
-3,4
0,0
-3,4
Abgänge (+)
0,0
0,0
0,0
Dez 2021
-18,8
0,0
-18,8
Planmäßige Abschreibungen (-)
-3,2
0,0
-3,2
Abgänge (+)
0,0
0,0
0,0
Dez 2022
-22,0
0,0
-22,0
Restbuchwerte
in EUR Mio.
Entgeltlich erworbene Software
Sonstiges (Lizenzen, Patente, etc.)
Gesamt
Dez 2021
7,5
0,8
8,8
Dez 2022
6,0
0,8
6,8
48.Sonstige Vermögenswerte
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2021
Dez 2022
Vorauszahlungen
 
 
 
 
 
0,6
1,9
Vorräte
 
 
 
 
 
0,0
0,0
Übrige Vermögenswerte
 
 
 
 
 
117,5
27,7
Sonstige Vermögenswerte
 
 
 
 
118,1
29,6
Treuhandvermögen
Die Sparkasse Oberösterreich bietet Treuhandgeschäfte und sonstige treuhänderische Leistungen an, bei denen sie im Namen von Kund:innen Vermögenswerte hält oder investiert. Treuhänderisch gehaltene Vermögenswerte werden im Konzernabschluss nicht ausgewiesen, da sie keine Vermögenswerte der Sparkasse Oberösterreich sind.
Seite 110
Leasing
Ein Leasingverhältnis ist ein Vertrag oder Teil eines Vertrages, der gegen Zahlung eines Entgeltes für einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung eines Vermögenswertes berechtigt.
Sparkasse Oberösterreich als Leasinggeber
Auf Leasinggeberseite wird zwischen Finanzierungsleasing und Operating Leasingverhältnissen unterschieden. Finanzierungsleasing ist ein Leasingverhältnis, bei dem im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken am Vermögenswert übertragen werden. Beim Finanzierungsleasing weist die Sparkasse Oberösterreich eine Forderung gegenüber der Leasingnehmer:in in der Position „Forderungen aus Finanzierungsleasing“ aus. Die Forderung entspricht dem Barwert der vertraglich vereinbarten Zahlungen unter Berücksichtigung etwaiger Restwerte. Zinserträge aus Forderungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Sonstige ähnliche Erträge“ unter „Zinsüberschuss“ erfasst.
Im Falle von Operating Leasingverhältnissen, welche andere als Finanzierungsleasingverhältnisse sind, werden die Leasinggegenstände in der Position „Sachanlagen“ oder „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“ ausgewiesen und nach den für die jeweiligen Vermögenswerte geltenden Grundsätzen abgeschrieben. Leasingerträge werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien & sonstigen Operating Leasingverträgen“ erfasst.
Im Falle eines weitergegebenen Nutzungsrechts (Sub Lease) bilanziert die Sparkasse Oberösterreich (Intermediate Lessor) beide Verträge. Die Bilanzierung des weitergegebenen Nutzungsrechtes erfolgt beim Intermediate Lessor in Abhängigkeit von der Klassifizierung als Finanzierungsleasing oder als Operating Leasing. Dabei ist auf das vom Intermediate Lessor erworbene Nutzungsrecht abzustellen.
Die überwiegende Mehrheit der Leasingverhältnisse, bei denen die Sparkasse Oberösterreich als Leasinggeberin tätig ist, betrifft Finanzierungsleasing.
Operating Leasing
Die Sparkasse Oberösterreich verleast im Rahmen von Operating Leasing nur Immobilien.
Fälligkeitsanalyse von Leasingzahlungen aus Operating Leasing Verträgen
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2021
Dez 2022
< 1 Jahr
 
 
 
 
 
 
2,5
5,7
1-2 Jahre
 
 
 
 
 
2,4
5,8
2-3 Jahre
 
 
 
 
 
2,4
5,9
3-4 Jahre
 
 
 
 
 
2,4
6,0
4-5 Jahre
 
 
 
 
 
2,4
6,0
> 5 Jahre
 
 
 
 
 
11,7
29,8
Gesamt
 
 
 
 
 
23,8
59,3
In 2022 wurden Erträge aus variablen Leasingzahlungen von Operating-Leasing Verträgen in Höhe von EUR 3,4 Mio. (2021: EUR 4,6 Mio.) erfasst. Für weitere Informationen zu Mieterträgen verweisen wir auf Note 7 „Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien“.
Sparkasse Oberösterreich als Leasingnehmer
Gemäß IFRS 16 weist die Leasingnehmer:in sowohl den Vermögenswert, welcher das Nutzungsrecht darstellt, als auch die Verbindlichkeit, welche die Verpflichtung der Leasingzahlungen darstellt, in der Bilanz aus. Für den Ansatz von kurzfristigen Leasingverhältnissen (weniger als 12 Monate) und Leasingverhältnissen, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist, gibt es Ausnahmeregelungen.
Die Erstbewertung des Nutzungsrechtes erfolgt zu Anschaffungskosten. Die Anschaffungskosten umfassen den Betrag der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit und die der Leasingnehmer:in entstandenen anfänglichen direkten Kosten. In weiterer Folge wird das Nutzungsrecht über die kürzere Zeitspanne aus Nutzungsdauer oder Leasinglaufzeit abgeschrieben. Die Sparkasse Oberösterreich verwendet die lineare Abschreibungsmethode. Nutzungsrechte werden in der Bilanz als „Sachanlagen” erfasst. Im Falle einer Untervermietung an Dritte wird Operating Leasing in der Position „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“ und Finanzierungsleasing in der Position „Forderungen aus Finanzierungsleasing“ ausgewiesen.
Zu Beginn muss die Leasingnehmer:in die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der zu diesem Zeitpunkt noch offenen Leasingzahlungen bewerten. Die Leasingzahlungen werden mit jenem Zinssatz abgezinst, der dem Leasingverhältnis zugrunde liegt, sofern sich dieser ohne weiteres bestimmen lässt. Lässt sich dieser Zinssatz nicht ohne weiteres bestimmen, ist der Grenzfremdkapitalzinssatz der Leasingnehmer:in heranzuziehen. Leasingzahlungen bestehen aus fixen Leasingzahlungen, variablen Leasingzahlungen (gekoppelt an einen Index oder Zinssatz) und im Rahmen einer Restwertgarantie zu entrichtenden Beträgen. Zusätzlich werden der Ausübungspreis einer Kaufoption und Entschädigungszahlungen für die Kündigung des Leasingverhältnisses berücksichtigt, sofern die Ausübung dieser Optionen durch die Leasingnehmer:in hinreichend sicher ist.
Seite 111
Seite 25
In weiterer Folge wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeit mit dem entsprechenden Zinssatz aufgezinst, um Leasingzahlungen reduziert und neu bewertet, um Anpassungen oder Modifikationen Rechnung zu tragen. Der Grenzfremdkapitalzinssatz für Mobilien besteht aus dem Basiszinssatz Euribor, angepasst um Aufschläge auf Basis des Ratings der Gesellschaft, der Kredithöhe, der Laufzeit und der Besicherung. Die Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes für Immobilien besteht aus zwei Komponenten, dem Marktzinssatz und dem Zinssatz für die Einzelimmobilie. Der Marktzinssatz berücksichtigt die Laufzeit, die Bonität und den Basiszinssatz Euribor und wird aus vorhandenen Bankdaten abgeleitet. Der Zinssatz für die Einzelimmobilie ist ein Zuschlag auf den Marktzinssatz und basiert auf der Qualität der Einzelimmobilie. In der Bilanz werden die Leasingverbindlichkeiten in der Position „Leasingverbindlichkeiten“ ausgewiesen.
Die Sparkasse Oberösterreich mietet vorrangig Immobilien wie Gebäude und Grundstücke für Büros, Filialen und Parkplätze. Zusätzlich wird IT-Ausstattung für den Geschäftsbetrieb gemietet. Für Informationen betreffend bilanzierte Nutzungsrechte aus Sicht der Sparkasse Oberösterreich als Leasingnehmer verweisen wir auf Note 46 „Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“.
Fälligkeitsanalyse von Leasingverbindlichkeiten auf Basis nichtdiskontierter Cashflows
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2021
Dez 2022
< 1 Jahr
 
 
 
 
 
 
2,5
1,5
1-5 Jahre
 
 
 
 
 
11,2
9,6
> 5 Jahre
 
 
 
 
 
14,2
17,7
Gesamt
 
 
 
 
 
27,9
28,8
Der in der Berichtsperiode als Zinsaufwand für Leasingverbindlichkeiten erfasste Betrag beläuft sich auf EUR 0,3 Mio. (2021: EUR 0,3 Mio.). Darüber hinaus wurden Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse, für die die Ausnahmeregelung gemäß IFRS 16 in Anspruch genommen wurde, in Höhe von EUR 10,5 Tsd. (2021: EUR 11,2 Tsd.) erfasst. In 2022 beläuft sich der gesamte Zahlungsmittelabfluss (Cashflow) aus Leasingverhältnissen auf EUR 3,7 Mio. (2021: EUR 3,2 Mio.).
Seite 112
Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Rechtsstreitigkeiten
49.Sonstige Verbindlichkeiten
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2021
Dez 2022
Erhaltene Vorauszahlungen
 
 
 
 
1,9
1,5
Übrige Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
62,9
82,4
Sonstige Verbindlichkeiten
 
 
 
 
64,9
83,9
Zum 31. Dezember 2022 sind in der Position „Erhaltene Vorauszahlungen“ Vertragsverbindlichkeiten gemäß IFRS 15 in Höhe von EUR 1,4 Mio. (2021: EUR 1,8 Mio.) erfasst. 
50.Rückstellungen
Rückstellungen sind Schulden, die bezüglich ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe ungewiss sind. Die Bilanzposition „Rückstellungen“ beinhaltet:
Rückstellungen für leistungsorientierte Versorgungspläne für Mitarbeiter:innen, die entsprechend den Anforderungen von IAS 19 bilanziert werden;
Rückstellungen für erwartete Kreditverluste aus Kreditzusagen und Finanzgarantien die entsprechend den Anforderungen des IFRS 9 bilanziert werden; und
übrige Arten von Rückstellungen die nach IAS 37 bilanziert werden wie z.B. Rückstellungen für Rechtsfälle, Restrukturierungen, Verpflichtungen und gegebene Garantien außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 9.
Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen
Die Bildung von Rückstellungen erfordert Ermessensentscheidungen, inwieweit der Konzern aufgrund eines vergangenen Ereignisses eine Verpflichtung hat und ob der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung erforderlich ist. Weiters sind Schätzungen in Bezug auf Höhe und Fälligkeit der zukünftigen Zahlungsströme notwendig, wenn die Höhe der Rückstellung ermittelt wird. Details zu Rückstellungen für außerbilanzielle Kreditrisiken werden in Note 34 Kreditrisikovolumen ausgewiesen. Rechtsfälle, die nicht die Kriterien zur Bildung einer Rückstellung erfüllen, sind in Note 51 Eventualverbindlichkeiten beschrieben.
Leistungsorientierte Versorgungspläne für Mitarbeiter:innen
Die leistungsorientierten Versorgungspläne der Sparkasse Oberösterreich umfassen Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen. Im Sinne des IAS 19 qualifizieren sich Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen als Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, während Jubiläumsgelder andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer:innen darstellen.
Leistungsorientierte Pensionspläne beziehen sich nur mehr auf im Ruhestand befindliche Mitarbeiter:innen. Die Pensionsverpflichtungen für aktive Dienstnehmer:innen wurden an externe Pensionskassen übertragen. In der Sparkasse Oberösterreich verbleiben im Rahmen einer leistungsorientierten Zusage die Ansprüche bereits vor Inkrafttreten der Pensionsreform zum 31. Dezember 1998 im Ruhestand befindlicher Dienstnehmer:innen bzw. jener Dienstnehmer:innen, die zwar erst 1999 die Pension antraten, aber einzelvertraglich noch die Zusage auf einen Direktpensionsanspruch gegenüber der Sparkasse Oberösterreich hatten, sowie Anwartschaften aus darauf basierenden Hinterbliebenenpensionen.
Bei den leistungsorientierten Plänen sind die Zusagen für aktive Mitarbeiter:innen vor allem von zukünftig zu erwartenden Gehaltssteigerungen sowie vom zu erwartenden Anspruchszeitpunkt abhängig. Für die leistungsorientierten Pensionsbezieher:innen werden für die Höhe des Pensionsanspruchs die zukünftigen, regulär zu erwartenden Pensionsanpassungen gemäß Kollektivvertrag und die Entwicklung der staatlichen ASVG-Pension geschätzt und in Abzug gebracht. Die Inflationsrate wird nicht isoliert angegeben, sondern in der Annahme für die künftige Kollektivvertragsentwicklung implizit berücksichtigt.
Arbeitnehmer:innen, deren Dienstverhältnis in der Sparkasse Oberösterreich vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, haben im Falle einer Beendigung des Dienstverhältnisses durch die Arbeitgeberin oder durch Pensionierung Anspruch auf eine Abfertigungszahlung. Die Höhe dieser Zahlung ist abhängig von der Anzahl der Dienstjahre und dem jeweiligen Gehalt zum Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses. Bei Arbeitnehmer:innen, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2002 begonnen hat, ist ein beitragsorientiertes System vorgesehen. Die Zahlungen an die externe Mitarbeitervorsorgekasse werden als Aufwendungen erfasst.
Auch Jubiläumsgelder sind leistungsbezogene Versorgungspläne. Jubiläumsgelder sind kollektivvertraglich festgelegte, einmalige, vom Entgelt und der Betriebszugehörigkeit abhängige Sonderzahlungen unter Voraussetzung einer bestimmten Mindestdauer des Dienstverhältnisses.
Die Verpflichtungen aus leistungsorientierten Mitarbeiterversorgungsplänen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Zukünftige Verpflichtungen werden auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten bestimmt. In die 
Seite 113
Seite 25
Berechnung fließen nicht nur die zum Bilanzstichtag bekannten Gehälter, Pensionen und Anwartschaften auf zukünftige Pensionszahlungen ein, sondern auch für die Zukunft erwartete Gehalts- und Pensionserhöhungen.
Die aus einem leistungsorientierten Plan bilanzierte Verbindlichkeit entspricht dem Barwert der Verpflichtung abzüglich des Fair Values des zur unmittelbaren Erfüllung von Verpflichtungen vorhandenen Planvermögens. Bei allen Plänen übersteigt der Barwert der Verpflichtung den Fair Value des Planvermögens. Die daraus resultierende Verbindlichkeit ist in der Bilanz in der Position „Rückstellungen“ enthalten. In der Sparkasse Oberösterreich handelt es sich beim Planvermögen um qualifizierte Versicherungspolizzen, die zur Deckung von Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen abgeschlossen wurden.
Neubewertungen bestehen aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aus leistungsorientierten Verpflichtungen und Erträgen aus Planvermögen. Neubewertungen aus Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Neubewertungen aus Jubiläumsgeldverpflichtungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Personalaufwand“ erfasst.
Langfristige Personalrückstellungen
in EUR Mio.
Pensionen
Abfertigung
Jubiläumsgeld
Gesamt
Barwert der langfristigen Personalverpflichtungen - Jän 2021
97,4
46,8
9,9
154,1
Dienstzeitaufwand
0,0
0,8
0,7
1,5
Zinsaufwand
0,5
0,2
0,1
0,8
Zahlungen
-6,8
-4,2
-0,1
-11,1
Im sonstigen Ergebnis erfasster versicherungsmathematischer Gewinn/Verlust
(Neubewertung)
-3,3
-0,8
0,0
-4,1
Anpassung der finanziellen Annahmen
-0,5
-0,8
0,0
-1,3
Anpassung der demografischen Annahmen
0,0
0,0
0,0
0,0
Erfahrungsbedingte Anpassungen
-2,8
0,0
0,0
-2,8
Ergebniswirksam erfasster versicherungsmathematischer Gewinn/Verlust
0,0
0,0
-0,7
-0,7
Anpassung der finanziellen Annahme
0,0
0,0
-0,2
-0,2
Anpassung der demografischen Annahmen
0,0
0,0
0,0
0,0
Erfahrungsbedingte Anpassungen
0,0
0,0
-0,5
-0,5
Barwert der langfristigen Personalverpflichtungen - Dez 2021
87,8
42,8
9,8
140,4
Durch Planvermögen finanzierte Versorgungsansprüche
0,0
3,9
0,6
4,6
Durch Rückstellungen finanzierte Versorgungsansprüche
87,8
38,9
9,2
135,9
Abzüglich Fair Value des Planvermögens
 
0,0
3,9
0,6
4,6
Bilanzierte Rückstellung - Dez 2021
 
87,8
38,9
9,2
135,9
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Barwert der langfristigen Personalverpflichtungen - Jän 2022
87,8
42,8
9,8
140,4
Dienstzeitaufwand
0,0
0,6
0,6
1,3
Zinsaufwand
0,9
0,5
0,1
1,4
Zahlungen
-7,6
-2,7
-0,2
-10,5
Im sonstigen Ergebnis erfasster versicherungsmathematischer Gewinn/Verlust
(Neubewertung)
-4,5
-6,4
0,0
-10,8
Anpassung der finanziellen Annahmen
-4,5
-6,4
0,0
-10,8
Anpassung der demografischen Annahmen
0,0
0,0
0,0
0,0
Erfahrungsbedingte Anpassungen
0,0
0,0
0,0
0,0
Ergebniswirksam erfasster versicherungsmathematischer Gewinn/Verlust
0,0
0,0
-3,1
-3,1
Anpassung der finanziellen Annahme
0,0
0,0
-3,1
-3,1
Anpassung der demografischen Annahmen
0,0
0,0
0,0
0,0
Erfahrungsbedingte Anpassungen
0,0
0,0
0,0
0,0
Barwert der langfristigen Personalverpflichtungen - Dez 2022
76,6
34,8
7,2
118,7
Durch Planvermögen finanzierte Versorgungsansprüche
0,0
4,0
0,6
4,6
Durch Rückstellungen finanzierte Versorgungsansprüche
76,6
30,8
6,6
114,0
Abzüglich Fair Value des Planvermögens
0,0
4,0
0,6
4,6
Bilanzierte Rückstellung - Dez 2022
76,6
30,8
6,6
114,0
Versicherungsmathematische Annahmen
Für die versicherungsmathematische Berechnung der Pensionsverpflichtungen wurden folgende Annahmen getroffen:
in %
 
 
 
 
 
 
Dez 2021
Dez 2022
Zinssatz
 
 
 
 
 
1,05
3,75
Erwartete Pensionserhöhung
 
 
 
 
2,40
3,10
Das erwartete Pensionsantrittsalter wurde aufgrund der im Budgetbegleitgesetz 2003 (BGBl I 71/2003) beschlossenen Änderungen betreffend der Anhebung des frühestmöglichen Pensionsantrittsalters je Mitarbeiter individuell berechnet. Die aktuellen Regelungen für das schrittweise Anheben des Pensionsalters auf 65 Jahre für Männer und Frauen wurden berücksichtigt.
Für die versicherungsmathematische Berechnung der Abfertigungsverpflichtung und Jubiläumsgelder wurden folgende Annahmen getroffen:
in %
 
 
 
 
 
 
Dez 2021
Dez 2022
Zinssatz
 
 
 
 
 
1,05
3,75
Durchschnittliche Gehaltssteigerung (inkl. Karriere-Trend und KV-Trend)
 
 
3,30
4,00
Seite 114
Der für die Berechnung der langfristigen Personalrückstellungen verwendete Zinssatz wird von der aktuellen Verzinsung eines Portfolios von hochqualitativen (AA-Rating) Unternehmensanleihen abgeleitet. Dazu wird der gewichtete Durchschnitt der Rendite des zugrunde liegenden Portfolios mit entsprechender Laufzeit ermittelt.
Die Verpflichtungen wurden auf Basis der Sterbetafeln mit der Bezeichnung „AVÖ 2018–P Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung“ oder vergleichbaren Sterbetafeln ermittelt.
Entwicklung des Fondsvermögens
in EUR Mio.
 
 
 
 
Abfertigungen
Jubiläumsgeld
Gesamt
Fair Value des Planvermögens - Dez 2020
 
 
4,3
0,6
5,0
Zinsertrag aus Planvermögen
 
 
 
0,0
0,0
0,0
Beiträge des Arbeitgebers
 
 
 
0,2
0,0
0,2
Zahlungen aus dem Planvermögen
 
 
 
-0,6
-0,1
-0,7
Im sonstigen Ergebnis erfasste Erträge aus dem Planvermögen (mit Ausnahme der Beträge,
die in den Nettozinsen enthalten sind) - Neubewertung
0,0
0,0
0,1
In der GuV erfasste Erträge aus dem Planvermögen
 
 
0,0
0,0
0,0
Fair Value des Planvermögens - Dez 2021
 
 
3,9
0,6
4,6
Zinsertrag aus Planvermögen
 
 
 
0,0
0,0
0,0
Beiträge des Arbeitgebers
 
 
 
0,8
0,1
0,9
Zahlungen aus dem Planvermögen
 
 
 
-0,2
0,0
-0,2
Im sonstigen Ergebnis erfasste Erträge aus dem Planvermögen (mit Ausnahme der Beträge,
die in den Nettozinsen enthalten sind) - Neubewertung
-0,6
-0,1
-0,7
In der GuV erfasste Erträge aus dem Planvermögen
 
 
0,0
0,0
0,0
Fair Value des Planvermögens - Dez 2022
 
 
4,0
0,6
4,6
Die voraussichtlichen laufenden Beiträge der Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen werden sich im Jahr 2023 auf EUR 0,0 Mio. (2022: EUR 0,0 Mio.) belaufen. Der Gewinn (Verlust) aus dem Planvermögen belief sich im Jahr 2022 auf EUR -0,7 Mio. (2021: EUR 0,1 Mio.).
In der nachfolgenden Tabelle wird die Vermögensverteilung in den verschiedenen Anlageklassen dargestellt:
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2021
Dez 2022
Schuldverschreibungen
 
 
 
 
 
3,2
3,2
Aktien
 
 
 
 
 
 
1,2
1,2
Sonstige
 
 
 
 
 
0,2
0,2
Gesamt
 
 
 
 
 
4,6
4,6
Effekte von langfristigen Personalrückstellungen in der Gewinn- und Verlustrechnung:
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2021
Dez 2022
Dienstzeitaufwand
 
 
 
 
 
1,5
1,3
Netto-Zinsen
 
 
 
 
 
0,7
1,5
Gesamt
 
 
 
 
 
2,2
2,8
Sensitivitäten hinsichtlich wesentlicher Annahmen
Die folgende Sensitivitätsanalyse zeigt die Höhe des Barwertes der langfristigen Personalverpflichtungen bei möglichen Änderungen einzelner, signifikanter versicherungsmathematischer Annahmen am Bilanzstichtag:
 
 
 
 
 
Dez 2021
Dez 2022
in EUR Mio.
Pensionen
Abfertigungen
Gesamt
Pensionen
Abfertigungen
Gesamt
Änderung des Abzinsungssatzes +0,5 %
84,2
40,2
124,4
73,9
33,0
106,9
Änderung des Abzinsungssatzes -0,5 %
91,8
45,2
137,0
79,5
36,6
116,1
Änderung der Gehaltsentwicklung +0,5 %
0,0
45,1
45,1
0,0
36,6
36,6
Änderung der Gehaltsentwicklung -0,5 %
0,0
40,3
40,3
0,0
33,0
33,0
Änderung der Rentenentwicklung +0,5 %
94,5
0,0
94,5
81,5
0,0
81,5
Änderung der Rentenentwicklung -0,5 %
81,5
0,0
81,5
72,0
0,0
72,0
Auswirkungen auf den Kapitalfluss
Voraussichtliche Leistungsauszahlungen in jeder der Folgeperioden
in EUR Mio.
 
 
 
 
Pensionen
Abfertigungen
Gesamt
2022
 
 
 
 
 
7,5
2,3
9,8
2023
 
 
 
 
 
7,1
1,2
8,3
2024
 
 
 
 
 
6,8
1,4
8,2
2025
 
 
 
 
 
6,4
3,2
9,6
2026
 
 
 
 
 
6,1
1,7
7,8
Seite 115
Seite 25
Laufzeit
Gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtungen
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2021
Dez 2022
in Jahren
Pensionen
Abfertigungen
Pensionen
Abfertigungen
Laufzeit
 
 
 
11,98
12,84
11,82
12,57
Kreditzusagen und Finanzgarantien im Anwendungsbereich von IFRS 9
Im Zuge der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gibt die Sparkasse Oberösterreich Finanzgarantien, wie etwa verschiedene Arten von Akkreditiven und Garantien. Eine Finanzgarantie ist ein Vertrag, bei dem die Garantiegeber:in zur Leistung bestimmter Zahlungen verpflichtet ist. Diese Zahlungen entschädigen die Garantienehmer:in für einen Verlust, der der Garantienehmer:in durch das nicht fristgemäße Begleichen von Zahlungsverpflichtungen einer Schuldner:in gemäß den ursprünglichen oder veränderten Bedingungen eines Schuldinstruments entsteht.
Die Sparkasse Oberösterreich als Garantiegeberin erfasst Verpflichtungen aus Finanzgarantien, sobald sie Vertragspartnerin wird. Die Erstbewertung der Finanzgarantie erfolgt mit dem Fair Value zum Erfassungszeitpunkt, grundsätzlich in der Höhe der für die Garantie erhaltenen Prämie. Dieser Betrag wird in der Folge in den Provisionserträgen amortisiert. Wird bei Vertragsabschluss keine Prämie gezahlt (d. h. der Transaktionspreis zu Beginn ist Null), entspricht dies dem Preis, den Marktteilnehmer:innen in einem geordneten Geschäftsvorfall für die Übertragung einer Schuld vereinbaren. Aus diesem Grund ist der Fair Value einer solchen Finanzgarantie bei Vertragsabschluss, und somit auch die Bewertung bei erstmaligem Ansatz, null. Im Rahmen der Folgebewertung werden Rückstellungen auf Basis des Modells erwarteter Kreditverluste gebildet, wenn der errechnete erwartete Kreditverlust höher als der nicht amortisierte Betrag der erhaltenen Prämie ist.
Kreditzusagen sind feste Zusagen für die Bereitstellung von Krediten zu vorher festgelegten Bedingungen. Kreditzusagen werden im Allgemeinen nicht in der Bilanz ausgewiesen, bevor sie in Anspruch genommen werden. Wenn es wahrscheinlich ist, dass die Bank den Kreditvertrag abschließen wird, werden die erhaltenen Gebühren abgegrenzt und passen den Effektivzinssatz des Kredits an, wenn die Zusage in Anspruch genommen wird. Kreditzusagen führen zur Bildung von Rückstellungen auf Basis des Modells erwarteter Kreditverluste.
Aufwendungen oder Erträge aus Rückstellungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten“ ausgewiesen.
Nähere Angaben zur Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken finden sich in Note 38 „Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken“ unter „Kreditzusagen und Finanzgarantien“: Tabelle „Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken Kreditzusagen und Finanzgarantien“.
IAS 37
Basierend auf den Anforderungen von IAS 37 werden Rückstellungen bilanziert, wenn die Sparkasse Oberösterreich aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige Verpflichtung hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Aufwendungen oder Erträge aus diesen Rückstellungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten „Sonstiger betrieblicher Erfolg“ ausgewiesen.
Entwicklung der IAS 37 Rückstellungen
in EUR Mio.
 
Jän 2022
Zuführungen
Verbrauch
Auflösungen
Aufzinsung
Dez 2022
Rückstellungen für Rechtsfälle im Kreditgeschäft und in Steuerangelegenheiten
2,5
0,0
0,0
-0,2
0,0
2,2
Verpflichtungen und gegebene Garantien außerhalb des
Anwendungsbereichs von IFRS 9
2,5
2,1
0,0
-3,2
0,0
1,4
Sonstige Rückstellungen
0,1
14,5
-11,8
-2,8
0,0
0,0
Rückstellungen
5,1
16,6
-11,8
-6,2
0,0
3,6
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Jän 2021
 
 
 
 
Dez 2021
Rückstellungen für Rechtsfälle im Kreditgeschäft und in Steuerangelegenheiten
0,0
2,5
0,0
0,0
0,0
2,5
Verpflichtungen und gegebene Garantien außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 9
2,1
1,3
0,0
-0,8
0,0
2,5
Sonstige Rückstellungen
0,2
10,2
-10,4
0,0
0,0
0,1
Rückstellungen
 
2,3
13,9
-10,4
-0,8
0,0
5,1
Bei der Höhe der sonstigen Rückstellungen handelt es sich um eine bestmögliche Schätzung der erwarteten Abflüsse von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zum Bilanzstichtag, unter Berücksichtigung der Risiken und Unsicherheiten, welche zur Erfüllung der Verpflichtungen zu erwarten sind. 
Seite 116
51.Eventualverbindlichkeiten
Um den finanziellen Anforderungen der Kunden entsprechen zu können, schließt die Bank verschiedene unwiderrufliche Verpflichtungen und Eventualkreditverbindlichkeiten ab. Obwohl diese Verpflichtungen nicht in der Bilanz ausgewiesen werden, beinhalten sie Kreditrisiken und sind somit Teil des Gesamtrisikos einer Bank. Dies sind Finanzgarantien, Akkreditive und andere ungenutzte Kreditzusagen in Höhe von EUR 4.392.6 Mio. (2021: EUR 4.563,2 Mio.).
Seite 117
Seite 25
Eigenkapital inklusive Rücklagen
52.Kapital
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2021
Dez 2022
Gezeichnetes Kapital
 
 
 
 
 
64,4
52,9
Kapitalrücklagen
 
 
 
 
 
113,2
124,6
Gewinnrücklage und sonstige Rücklagen
 
 
 
 
944,0
748,3
Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnen
 
 
1.121,6
925,9
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen
 
 
 
1,1
1,0
Gesamt
 
 
 
 
 
1.122,7
926,9
Das Aktienkapital (gezeichnetes Kapital) ist das von den Gesellschaftern eingezahlte Kapital und wird zum 31. Dezember 2022 durch 728.557 Stück (2021: 885.800 Stück) auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stückaktien (Stammaktien) repräsentiert. Weiters bestehen 118 Stück Partizipationsscheine. Der Nominalbetrag beträgt EUR 72,67. In den Gewinnrücklagen und sonstigen Rücklagen werden thesaurierte Gewinne sowie im sonstigen Ergebnis erfasste Erträge und Aufwendungen ausgewiesen.
Zusätzliche Eigenkapitalinstrumente
Darüber hinaus hat die Sparkasse Oberösterreich zusätzliches Kernkapital (AT1-Anleihen) begeben. AT 1-Anleihen sind unbesicherte und nachrangige Anleihen. Diese Anleihen sind unbefristet und können zu bestimmten Terminen durch die Emittentin gekündigt werden. Sie sind mit nicht-kumulativen Kuponzahlungen ausgestattet. Aufgrund dieser Eigenschaften werden sie nach IFRS als Eigenkapital klassifiziert.
AT1 Emissionen
Nominale
Währung
Ausgabe
Ausgabe-Zinssatz
Zinssatz nach erstem Call-Termin
Kuponzahlungen
Erster und folgende Call-Termine
80 Mio.
EUR
April 2022
6,0%
5 Jahres-Swapsatz plus 4,65%
Halbjährlich per 27. April und 27. Oktober
27.10.2028 + danachzu jedem Kuponzahlungstermin
Ausschüttungen aus eigenen Eigenkapitalinstrumenten
Ausschüttungen aus eigenen Eigenkapitalinstrumenten werden als Verbindlichkeit erfasst und vom Eigenkapital abgezogen, sobald deren Auszahlung bestätigt ist. Die Dividende der Stammaktien wird von der Hauptversammlung beschlossen. Ausschüttungen für zusätzliches Kernkapital (Additional Tier 1) erfordern keinen Beschluss, das Aussetzen dieser Zahlung würde aber eine Entscheidung des Vorstands der Sparkasse Oberösterreich benötigen.
Seite 118
53.Nicht beherrschende Anteile
in EUR Mio.
Gesamt
Sparkasse Oberösterreich
Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.
Dez 2022
 
 
Gründungsland
 
Austria
Sitz der Gesellschaft
 
Austria
Hauptgeschäftstätigkeit
 
Asset Management
Kapital von nicht beherrschenden Anteilen gehalten in %
 
15%
Berichtswährung
 
EUR
Dividendenzahlungen den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen
0,7
0,7
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Periodenergebnis
0,6
0,6
Nicht beherrschende Anteile kumuliert
 
15%
 
 
Wichtigste Finanzinformationen auf Ebene der einzelnen Tochtergesellschaft
 
 
Kurzfristige Vermögenswerte
9,4
9,4
Langfristige Vermögenswerte
0,0
0,0
Kurzfristige Verbindlichkeiten
2,5
2,5
Langfristige Verbindlichkeiten
0,2
0,2
Betriebserträge
9,2
9,2
Gewinn oder Verlust aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
3,8
3,8
Gesamtergebnis
3,8
3,8
 
 
Dez 2021
 
 
Gründungsland
 
Austria
Sitz der Gesellschaft
 
Austria
Hauptgeschäftstätigkeit
 
Asset Management
Kapital von nicht beherrschenden Anteilen gehalten in %
 
15%
Berichtswährung
 
EUR
Dividendenzahlungen den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen
0,5
0,5
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Periodenergebnis
0,7
0,7
Nicht beherrschende Anteile kumuliert
 
15%
 
 
Wichtigste Finanzinformationen auf Ebene der einzelnen Tochtergesellschaft
 
 
Kurzfristige Vermögenswerte
8,3
8,3
Langfristige Vermögenswerte
0,0
0,0
Kurzfristige Verbindlichkeiten
0,7
0,7
Langfristige Verbindlichkeiten
0,2
0,2
Betriebserträge
9,8
9,8
Gewinn oder Verlust aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
4,4
4,4
Gesamtergebnis
4,4
4,4
Seite 119
Seite 25
Konsolidierungskreis
Der IFRS Konsolidierungskreis der Sparkasse Oberösterreich umfasst zum 31. Dezember 2022 neben der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft auch die Sparkasse Oberösterreich Kapitalanlagegesellschaft m.b.H., die WEVA Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H. und deren Tochtergesellschaft SPK OÖ Immobilien GmbH.
Im Jahr 2022 gab es in der Sparkasse Oberösterreich 2 Zugänge. Die WEVA Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H. sowie deren Tochtergesellschaft SPK OÖ Immobilien GmbH wurden in den Teilkonzern aufgenommen.
Im Jahr 2021 gab es in der Sparkasse Oberösterreich keine wesentlichen Zugänge und Abgänge.
Tochtergesellschaften
Ein Tochterunternehmen ist ein Unternehmen, das durch ein anderes Unternehmen beherrscht wird. Alle direkten und indirekten Tochterunternehmen, die unter der Beherrschung der Sparkasse Oberösterreich stehen, werden im Konzernabschluss vollkonsolidiert. Die vollkonsolidierten Tochterunternehmen werden auf Basis ihrer zum 31. Dezember 2022 aufgestellten Jahresabschlüsse in den Konzernabschluss einbezogen.
Tochterunternehmen werden von dem Zeitpunkt an in den Konzernabschluss einbezogen (Vollkonsolidierung), an dem die Beherrschung erlangt wird. Sie werden zu dem Zeitpunkt entkonsolidiert, an dem die Beherrschung endet. Eine Beherrschung liegt vor, wenn der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf variable Rückflüsse aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und er seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, die relevanten Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens zu steuern. Relevante Aktivitäten sind jene, die einen wesentlichen Einfluss auf die variablen Rückflüsse des Beteiligungsunternehmens haben.
Ergebnisse von Tochtergesellschaften, die unterjährig erworben wurden, sind in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung der Sparkasse Oberösterreich ab dem Erwerbszeitpunkt erfasst. Ergebnisse von unterjährig veräußerten Tochtergesellschaften sind bis zum Veräußerungszeitpunkt in der Gesamtergebnisrechnung enthalten. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Rechnungslegungsmethoden für die gleiche Berichtsperiode wie der Abschluss des Mutterunternehmens aufgestellt. Alle konzerninternen Salden, Transaktionen, Erträge und Aufwendungen sowie nichtrealisierte Gewinne, Verluste und Dividenden werden in voller Höhe eliminiert.
Nicht beherrschende Anteile stellen den Anteil am Gesamtergebnis und am Nettovermögen dar, der den Eigentümer:innen der Sparkasse Oberösterreich weder direkt noch indirekt zuzurechnen ist. Nicht beherrschende Anteile sind sowohl in der Gesamtergebnisrechnung als auch in der Bilanz im Kapital gesondert dargestellt.
Beherrschung
Gemäß IFRS 10 „Konzernabschlüsse“ liegt die „Beherrschung“ eines Beteiligungsunternehmens vor, wenn die Investor:in die Verfügungsgewalt und damit die Möglichkeit hat, die relevanten Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens zu lenken; relevante Aktivitäten sind jene, die wesentlichen Einfluss auf die variablen Rückflüsse des Beteiligungsunternehmens haben, das Risiko von oder Anrechte auf variable Rückflüsse aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und die Fähigkeit hat, die variablen Rückflüsse des Beteiligungsunternehmens durch seine Verfügungsgewalt zu beeinflussen.
Darüber hinaus setzt die Beurteilung, ob die Beherrschung eines Beteiligungsunternehmens vorliegt, erhebliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen voraus, vor allem in Nicht-Standard-Situationen wie die Verfügungsgewalt basiert sowohl auf Stimmrechten als auch auf vertraglichen Vereinbarungen (oder überwiegend auf Letzterem), Risiken ergeben sich sowohl aus bilanziellen Investments als auch aus außerbilanziellen Verpflichtungen und Garantien (oder überwiegend aus Letzterem) oder die variablen Rückflüsse stammen gleichzeitig von leicht identifizierbaren Einkommensströmen (wie Dividenden, Zinsen, Provisionen) und Kosteneinsparungen, aber auch von Skaleneffekten und/oder sonstigen betrieblichen Synergien (oder überwiegend aus Letzterem).
Im Falle der Sparkasse Oberösterreich sind Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen in erster Linie bei von der Sparkasse Oberösterreich verwalteten Investmentfonds relevant.
Die Sparkasse Oberösterreich hat eine Beurteilung vorgenommen, inwieweit im Falle von Investmentfonds, die von Tochtergesellschaften der Sparkasse Oberösterreich verwaltet werden, eine Beherrschung vorliegt und diese in weiterer Folge in den Konsolidierungskreis aufzunehmen sind. Die Beurteilung erfolgte auf der Grundlage, dass die Verfügungsgewalt über diese Investmentfonds in der Regel auf einer vertraglichen Vereinbarung basiert, durch die eine Tochtergesellschaft der Sparkasse Oberösterreich als Fondsmanager:in bestimmt wird. Seitens der Investor:innen bestehen keine substanziellen Rechte, die Fondsmanager:in abzulösen. Weiters ist die Sparkasse Oberösterreich zu dem Ergebnis gekommen, dass das Risiko aus variablen Rückflüssen nur dann als wesentlich einzustufen ist, wenn der Konzern zusätzlich zur Vereinnahmung von Verwaltungsgebühren auch eine Beteiligung von mindestens 20 % an den Investmentfonds hält. Ferner hat die Sparkasse Oberösterreich in ihrer Funktion als Fondsmanager:in und der damit verbundenen Verfügungsgewalt auch die Möglichkeit, die variablen Rückflüsse der Investmentfonds zu beeinflussen. Aus der Beurteilung ergibt sich, dass in Bezug auf von der Sparkasse Oberösterreich verwaltete Investmentfonds nur dann eine Beherrschung ausgeübt wird, wenn der Konzern direkt oder indirekt durch seine Tochtergesellschaft – in wesentlichem Umfang Fondsanteile hält.
Seite 120
54.Nicht konsolidierte strukturierte Unternehmen
Anteile an strukturierten Unternehmen
IFRS 12 „Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen“ definiert strukturierte Unternehmen als Unternehmen, die so ausgestaltet sind, dass Stimmrechte oder vergleichbare Rechte nicht der bestimmende Faktor sind bei der Festlegung, wer das Unternehmen beherrscht. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sich die Stimmrechte nur auf Verwaltungsaufgaben beziehen und die maßgeblichen Tätigkeiten mittels vertraglicher Vereinbarungen ausgeführt werden. IFRS 12 definiert einen Anteil an einem anderen Unternehmen als ein vertragliches und nichtvertragliches Engagement, durch das ein Unternehmen variablen Rückflüssen aus dem Ergebnis eines anderen Unternehmens ausgesetzt ist.
Die Beurteilung, bei welchen Unternehmen es sich um strukturierte Unternehmen handelt und welches Engagement bei solchen Unternehmen auch tatsächlich einen Anteil darstellt, erfordert erhebliche Ermessensentscheidungen und Annahmen. Im Fall der Sparkasse Oberösterreich betreffen diese Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen in erster Linie die Beurteilung von Engagements bei Investmentfonds.
Für Investmentfonds hat die Sparkasse Oberösterreich festgestellt, dass ein direktes Engagement des Konzerns typischerweise einen Anteil an diesen strukturierten Unternehmen darstellt. Eigenverwaltete Fonds, bei denen die Sparkasse Oberösterreich kumulativ weniger als 20 % der Fondsanteile hält, werden mangels Beherrschung nicht konsolidiert und sind daher Gegenstand spezifischer Angabeerfordernisse für nicht konsolidierte strukturierte Unternehmen.
Die Sparkasse Oberösterreich hält Anteile an mehreren Publikumsfonds, die in Österreich, Zentral- und Osteuropa und anderen Ländern registriert sind. Die Mehrheit dieser Fonds wird von Tochtergesellschaften der Sparkasse Oberösterreich verwaltet, beim verbleibenden Teil erfolgt die Verwaltung durch unabhängige dritte Parteien. Die von der Sparkasse Oberösterreich gehaltenen Investmentfonds-Anteile stellen keine wesentlichen Anteile (grundsätzlich kleiner als 20 %) dar. In der Konzernbilanz werden die Investmentfondsanteile zum Fair Value bilanziert und als Schuldverschreibungen in den Posten „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte“ oder „Finanzielle Vermögenswerte – Held for Trading“ ausgewiesen.
Maximales Ausfallsrisiko von nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen
Das maximale Ausfallsrisiko im Zusammenhang mit Anteilen an nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen resultiert aus bilanzierten Vermögenswerten. Die bilanzierten Vermögenswerte umfassen zum Fair Value bewertete Fondsanteile.
In der nachfolgenden Tabelle werden die Beziehungen zu nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen nach Bilanzkategorie, Geschäftstätigkeit und Unternehmensstandort dargestellt. Darüber hinaus erfolgt eine Darstellung der wertgeminderten Vermögenswerte sowie der entsprechenden Wertberichtigungen für das jeweilige Geschäftsjahr.
Seite 121
Seite 25
 
 
 
 
Investmentfonds
 
Verbriefungsgesellschaften
 
 
in EUR Mio.
unter Eigenverwaltung
von Dritter Partei verwaltet
Gesamt
unter Eigenverwaltung
von Dritter Partei verwaltet
Gesamt
Gesamt
Dez 2022
 
 
 
 
 
 
 
Aktiva
 
 
 
 
 
 
 
Schuldverschreibungen, davon:
86,3
21,1
107,4
0,0
1,9
1,9
109,3
Finanzielle Vermögenswerte HfT
0,4
13,0
13,3
0,0
0,0
0,0
13,3
FVPL
 
86,0
8,2
94,1
0,0
1,9
1,9
96,0
Summe der Aktiva
86,3
21,1
107,4
0,0
1,9
1,9
109,3
davon wertgemindert
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bilanzielle Vermögenswerte nach
geografischen Aspekten
 
 
 
 
 
 
 
Österreich
86,3
8,2
94,5
0,0
0,0
0,0
94,5
Zentral- und Osteuropa
0,0
3,5
3,5
0,0
1,9
1,9
5,4
Andere Staaten
0,0
9,5
9,5
0,0
0,0
0,0
9,5
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
 
 
Verbriefte Verbindlichkeiten
16,8
8,2
25,0
0,0
0,0
0,0
25,0
Einlagen
87,9
0,0
87,9
0,0
0,0
0,0
87,9
Summe der Passiva
104,7
8,2
112,9
0,0
0,0
0,0
112,9
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Außerbilanzielle Verpflichtungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
 
Aktiva
 
 
 
 
 
 
 
Schuldverschreibungen, davon:
102,5
15,6
118,1
0,0
0,0
0,0
118,1
Finanzielle Vermögenswerte HfT
1,0
9,2
10,2
0,0
0,0
0,0
10,2
FVPL
 
101,5
6,4
107,9
0,0
0,0
0,0
107,9
Summe der Aktiva
102,5
15,6
118,1
0,0
0,0
0,0
118,1
davon wertgemindert
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bilanzielle Vermögenswerte nach
geografischen Aspekten
 
 
 
 
Österreich
102,5
6,4
108,9
0,0
0,0
0,0
108,9
Zentral- und Osteuropa
0,0
3,8
3,8
0,0
0,0
0,0
3,8
Andere Staaten
0,0
5,4
5,4
0,0
0,0
0,0
5,4
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
 
 
Verbriefte Verbindlichkeiten
25,1
7,8
32,9
0,0
0,0
0,0
32,9
Einlagen
99,0
0,0
99,0
0,0
0,0
0,0
99,0
Summe der Passiva
124,1
7,8
131,9
0,0
0,0
0,0
131,9
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Außerbilanzielle Verpflichtungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Seite 122
Sonstige Angaben
55.Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen sowie wesentlichen Aktionär:innen
Als nahestehende Unternehmen definiert die Sparkasse Oberösterreich neben wesentlichen Aktionär:innen auch sonstige Beteiligungen mit maßgeblichem Einfluss sowie Gesellschaften, die von nahestehenden Personen kontrolliert oder maßgeblich beeinflusst werden. Als Mitglied einer Kreditinstitutsgruppe gemäß § 30 BWG, deren übergeordnetes Kreditinstitut die Erste Group Bank AG ist, werden auch die Konzernmutter (Erste Group Bank AG) sowie sämtliche im Konzernabschluss der Erste Group Bank AG vollkonsolidierten Unternehmen als nahestehende Unternehmen definiert. Zu den nahestehenden Personen zählen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Vorstands- und Sparkassenratsmitglieder der Anteilsverwaltung Allgemeine Sparkasse, Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Erste Group Bank AG und Mitarbeiter:innen in Schlüsselpositionen bei der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft sowie nächste Familienangehörige all dieser Personen.
Geschäfte zwischen der Sparkasse Oberösterreich und deren vollkonsolidierten Gesellschaften werden im Konzernabschluss nicht offengelegt, da sie im Zuge der Konsolidierung eliminiert werden.
Transaktionen zwischen nahestehenden Personen und Unternehmen erfolgen zu fremdüblichen Konditionen („at arm´s length“).
Wesentliche Aktionär:innen
Per 31. Dezember 2022 besteht eine direkte Beteiligung am Kapital der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft durch die Anteilsverwaltung Allgemeine Sparkasse (im Folgenden kurz „Anteilsverwaltung“) im Ausmaß von 76,70 %. Die Anteilsverwaltung ist somit größte Einzelaktionär:in.
Die Aktionärsstruktur stellt sich wie folgt dar:
Anteilsverwaltung Allgemeine Sparkassemit76,70 %
Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AGmit19,00 %
Sonstige Kleinaktionär:innenmit4,30 %
Die Geschäftsbeziehungen mit diesen Aktionär:innen stellen sich per 31. Dezember 2022 insgesamt wie folgt dar:
Forderungen und Verbindlichkeiten
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2021
Dez 2022
Anteilsverwaltung Allgemeine Sparkasse
 
Forderungen
 
 
0,0
0,0
 
 
 
 
 
 
Verbindlichkeiten
 
8,1
14,4
Erste Bank der Oesterreichischen Sparkassen AG
Forderungen
 
 
0,4
0,5
 
 
 
 
 
 
Verbindlichkeiten
 
0,1
0,2
Es besteht ein Aufgriffsrecht betreffend der Anteile an der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft zugunsten der Anteilsverwaltung.
Zwischen der Anteilsverwaltung und der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG besteht eine Syndikatsbestimmung, die ein Nominierungs- und Entsendungsrecht eines Aufsichtsratsmitglieds der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft regelt.
Vergütungen an Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder
Die Gesamtbezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats werden gemäß IAS 24.17 dargestellt. Der Aufwand nach IAS 24 wurde periodengerecht und gemäß den Vorschriften der zugrunde liegenden Standards IAS 19 und IFRS 2 erfasst. Die angegebenen Beträge entsprechen den zum Bilanzstichtag erwarteten Auszahlungen und können von jenen, die tatsächlich zur Auszahlung kommen, abweichen.
Die im Geschäftsjahr 2022 tätigen Mitglieder des Vorstands erhielten für ihre Funktion Bezüge in Höhe von EUR 1.731 Tsd. (2021: EUR 1.733 Tsd.), das sind rund 1,4 % (2021: 1,6 %) des gesamten Personalaufwands der Sparkasse Oberösterreich.
Der Vorstand der Sparkasse Oberösterreich erhielt im Geschäftsjahr 2022 von vollkonsolidierten Tochtergesellschaften des Sparkasse Oberösterreich Konzerns keine sonstigen Bezüge.
An die Mitglieder des Aufsichtsrats der Sparkasse Oberösterreich wurden im Berichtsjahr für ihre Funktion Bezüge in Höhe von EUR 328 Tsd. (2021: EUR 233 Tsd.) ausbezahlt.
Seite 123
Seite 25
Forderungen an und Verbindlichkeiten gegenüber nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2021
Dez 2022
Forderungen an Kreditinstitute
 
 
 
 
 
 
Sparkassengruppe
 
 
 
 
 
1.950,8
57,4
Gesamt
 
 
 
 
 
1.950,8
57,4
Forderungen an Kunden
 
 
 
 
 
 
 
Sparkassengruppe
 
 
 
 
 
173,0
191,0
Sonstige verbundene, nicht konsolidierte Unternehmen
 
 
 
1,0
12,6
Sonstige Beteiligungen
 
 
 
 
6,5
10,0
Gesamt
 
 
 
 
 
180,5
213,6
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
 
 
 
 
 
Sparkassengruppe
 
 
 
 
 
35,5
28,6
Gesamt
 
 
 
 
 
35,5
28,6
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
 
 
 
 
 
Sparkassengruppe
 
 
 
 
 
1,6
0,0
Sonstige verbundene, nicht konsolidierte Unternehmen
 
 
 
13,8
9,5
Sonstige Beteiligungen
 
 
 
 
2,9
2,8
Gesamt
 
 
 
 
 
18,3
12,3
Forderungen an und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Personen und Unternehmen
 
 
 
 
 
Forderungen
Verbindlichkeiten
Eventualverbindlichkeiten,
Haftungen, Garantien
in EUR Mio.
 
Dez 2021
Dez 2022
Dez 2021
Dez 2022
Dez 2021
Dez 2022
Vorstände
 
0,5
0,5
2,7
0,6
8,2
0,0
Aufsichtsräte
 
106,5
105,7
77,2
45,7
13,9
18,6
Vorstände/Aufsichtsräte Erste Group Bank AG
6,2
7,1
2,2
0,0
8,1
0,0
Sparkassenräte
 
149,8
101,2
52,5
72,9
9,3
7,2
Mitarbeiter Schlüsselpositionen
2,5
3,1
3,3
8,8
0,1
0,1
Anteilsverwaltung und deren Vorstände
0,8
0,7
9,4
15,5
0,0
0,0
Unternehmen
 
2.351,9
2.088,9
329,5
324,8
833,8
745,1
Gesamt
 
2.618,1
2.307,2
476,7
468,3
873,4
771,0
Die Verzinsung und sonstigen Bedingungen (Laufzeit und Besicherung) sind marktüblich. Rückzahlungen erfolgten vertragskonform.
Bei Krediten an Mitglieder des Vorstands erfolgten im laufenden Geschäftsjahr Rückzahlungen in Höhe von EUR 31 Tsd. (2021: EUR 32 Tsd.), bei Krediten an Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgten im laufenden Geschäftsjahr Rückzahlungen in Höhe von EUR 844 Tsd. (2021: EUR 152 Tsd.).
56.Anteilsbasierte Vergütungen
Mitarbeiteraktienprogramm
Das WeShare Participation Programm und WeShare-Investment Plus Programm sind anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente. Beide Programme werden Mitarbeiter:innen der Sparkasse Oberösterreich angeboten, sofern bestimmte Voraussetzungen (z.B. Kapital- und Liquiditätsanforderungen) erfüllt sind.
Im Rahmen des WeShare-Investment Plus Programms konnten alle Mitarbeiter:innen, die sich von März/April 2022 bis September 2022 in einem aufrechten Dienstverhältnis mit der Sparkasse Oberösterreich befanden, freiwillig in Aktien der Erste Group Bank AG investieren und erhielten dann je nach Höhe des Investments Gratisaktien. Das WeShare-Investment Plus Programm wurde im September 2022 abgerechnet. Der Personalaufwand betrug EUR 1,2 Mio.
Im Rahmen des WeShare-Participation Programm erhalten alle Mitarbeiter:innen, die im Jahr 2022 mindestens 6 Monate in der Sparkasse Oberösterreich beschäftigt waren und sich bis zum Zeitpunkt der Übertragung der Aktien im Juni 2023 noch in einem aufrechten Dienstverhältnis zur Sparkasse Oberösterreich befinden, Gratisaktien der Erste Group Bank AG im Gegenwert von EUR 350,00 netto. Dafür wurde, ausgehend von der Anzahl der berechtigten Mitarbeiter eine Rückstellung von EUR 0,6 Mio. (Vorjahr: EUR 0,6 Mio.) aufwandswirksam gebildet.
Seite 124
57.Prüfungshonorare und Honorare für Steuerberatungsleistungen
In der folgenden Tabelle sind Honorare ersichtlich, die von der Abschlussprüfer:in (des Mutterunternehmens bzw. der Tochterunternehmen, d. s. im Wesentlichen der Sparkassen-Prüfungsverband und KPMG) in den Berichtsjahren 2022 und 2021 verrechnet wurden.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2021
Dez 2022
Prüfungshonorare
 
 
 
 
 
0,3
0,5
Sonstige Leistungen
 
 
 
 
 
0,0
0,0
Gesamt
 
 
 
 
 
0,3
0,5
58.Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Verbindlichkeiten iZm zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten
Langfristige Vermögenswerte werden als „zur Veräußerung gehalten“ klassifiziert, wenn diese in ihrem gegenwärtigen Zustand veräußert werden können und die Veräußerung innerhalb von zwölf Monaten nach Klassifizierung als „zur Veräußerung gehalten“ sehr wahrscheinlich ist. Werden Vermögenswerte als Teil einer Gruppe verkauft, die auch Verbindlichkeiten enthalten kann (z. B. Tochtergesellschaften), so bezeichnet man diese als zur Veräußerung gehaltene Veräußerungsgruppen.
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte inklusive Vermögenswerte in Veräußerungsgruppen werden in der Bilanz in der Position „Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte“ ausgewiesen. Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Veräußerungswerten werden in der Bilanz in der Position „Verbindlichkeiten iZm zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten“ ausgewiesen.
Langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden, werden mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und dem Fair Value abzüglich Veräußerungskosten bewertet. Sollte der Wertminderungsaufwand der Veräußerungsgruppe den Buchwert der Vermögenswerte übersteigen, die in den Anwendungsbereich des IFRS 5 (Bewertung) fallen, so gibt es keine spezielle Richtlinie hinsichtlich der Behandlung dieser Differenz. Die Sparkasse Oberösterreich erfasst diese Differenz als Rückstellung in der Position „Rückstellungen“.
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2021
Dez 2022
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
 
 
 
3,2
0,0
Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten
 
0,0
0,0
Mit den internen Beschlüssen der zuständigen Gremien vom 18. Mai 2020 und 27. Mai 2020 und der darauffolgenden Eingabe der Objekte in einem eigens dafür eingerichteten Datenraum, wurde die Umsetzung des Projektes Netzwerkoptimierung Filialen gestartet. Mittels Balance Score Card System wurden diese analysiert.
Per 30. Juni 2020 wurden 30 Filialen des Sparkasse Oberösterreich-Filialnetzwerks gemäß IFRS 5 als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte klassifiziert und im Posten „Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte“ mit einem Buchwert in Höhe von EUR 10,4 Mio. ausgewiesen. Circa 90 % dieses Buchwertes entfielen auf betrieblich genützte Teile des Anlagevermögens, der Rest betrifft nicht betrieblich genutzte Teile.
Per Stichtag 31. Dezember 2022 wurden 29 Filialen aus dem IFRS 5 Portfolio mit einem Buchwert von EUR 10,3 Mio. und daraus resultierendem Gewinn von EUR 4,7 Mio. verkauft. Im Gegenzug entsteht durch die Einstufung von 25 dieser 29 Geschäfte als Sale and Lease Back Transaktion ein Aufwand iHv. EUR 1,7 Mio. Die letzte verbleibende Filiale wurde in das IAS 16 Sachanlagevermögen rückgeführt.
Fair Value und Fair Value-Hierarchie
in EUR Mio.
 
 
Buchwert
Fair Value
Level 1
Level 2
Level 3
Dez 2022
 
 
 
 
 
 
 
Zum Fair Value bilanzierte Vermögenswerte
 
 
 
 
 
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dez 2021
 
 
 
 
 
 
 
Zum Fair Value bilanzierte Vermögenswerte
 
 
 
 
 
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
3,2
4,8
0,0
0,0
4,8
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden auf wiederkehrender Basis zum Fair Value bewertet.
Die Fair Values von nichtfinanziellen Vermögenswerten werden von Expert:innen mit entsprechender fachlicher Qualifikation ermittelt.
Seite 125
Seite 25
59.Vermögenswerte und Verbindlichkeiten lautend auf fremde Währung
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die nicht auf EUR lauten
in EUR Mio.
 
 
 
 
 
Dez 2021
Dez 2022
Vermögenswerte
 
 
 
 
 
314,5
286,5
Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
117,2
126,8
60.Restlaufzeitengliederung
Erwartete Restlaufzeiten der Aktiv- und Passivpositionen
 
 
 
 
 
Dez 2021
Dez 2022
in EUR Mio.
 
bis 1 Jahr
über 1 Jahr
bis 1 Jahr
über 1 Jahr
Aktiva
 
 
 
 
 
Kassenbestand und Guthaben
3.144,9
0,0
1.335,8
0,0
Finanzielle Vermögenswerte HfT
29,3
94,0
35,5
25,7
Derivate
 
7,6
71,6
7,9
14,1
Sonstige Handelsaktiva
21,7
22,4
27,6
11,7
Nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte FVPL
107,9
39,4
94,1
24,9
Eigenkapitalinstrumente
0,0
32,5
0,0
20,8
Schuldverschreibungen
107,9
4,3
94,1
3,6
Kredite und Darlehen an Kunden
0,0
2,6
0,0
0,4
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI
53,2
536,0
131,6
220,0
Eigenkapitalinstrumente
0,0
229,1
0,0
70,4
Schuldverschreibungen
53,2
306,9
131,6
149,6
Finanzielle Vermögenswerte AC
4.276,0
7.785,9
4.683,0
8.662,5
Kredite und Darlehen an Banken
1.575,6
0,0
1.633,7
2,0
Kredite und Darlehen an Kunden
2.587,8
6.532,4
2.906,2
6.832,0
Schuldverschreibungen
112,6
1.253,5
143,1
1.828,6
Derivate - Hedge Accounting
0,1
49,9
0,8
5,3
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
3,0
0,0
2,8
0,0
Sachanlagen
 
0,0
91,1
0,0
92,5
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
0,0
45,8
0,0
45,8
Immaterielle Vermögensgegenstände
0,0
8,4
0,0
6,9
Beteiligungen an Tochtergesellschaften, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten
Unternehmen
0,0
19,5
0,0
1,4
Laufende Steuerforderungen
5,9
0,0
1,3
0,0
Latente Steuerforderungen
0,0
0,0
0,0
3,1
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
3,2
0,0
0,0
0,0
Sonstige Aktiva
 
118,1
0,0
29,6
0,0
Summe der Vermögenswerte
7.741,6
8.670,0
6.314,5
9.088,1
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Passiva
 
 
 
 
 
Finanzielle Verbindlichkeiten HfT
8,0
6,1
7,7
35,8
Derivate
 
8,0
6,1
7,7
35,8
Finanzielle Verbindlichkeiten FVPL
59,2
672,9
0,0
515,6
Einlagen
 
0,0
66,2
0,0
53,6
Verbriefte Verbindlichkeiten
59,2
606,7
0,0
462,0
Finanzielle Verbindlichkeiten AC
9.721,3
4.517,7
10.172,7
3.392,0
Einlagen von Banken
 
415,6
1.852,5
305,8
939,2
Einlagen von Kunden
 
9.294,0
1.762,6
9.693,1
1.736,2
Verbriefte Verbindlichkeiten
8,2
902,6
170,6
716,6
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
3,4
0,0
3,2
0,0
Leasingverbindlichkeiten
2,5
25,4
1,5
27,3
Derivate - Hedge Accounting
0,0
15,7
0,6
19,9
Rückstellungen
 
2,5
162,0
0,0
138,5
Laufende Steuerverpflichtungen
18,9
0,0
0,1
0,0
Latente Steuerverpflichtungen
0,0
11,8
0,0
0,0
Sonstige Passiva
 
64,9
0,0
83,9
0,0
Summe der Verbindlichkeiten
9.877,3
5.411,6
10.266,5
4.129,2
61.Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Es sind keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag bekannt.
Seite 126
62.Reform der Referenzzinssätze (IBOR-Reform)
Mit 31. Dezember 2021 wurde die Veröffentlichung der Libor-Zinssätzen für CHF, GBP, JPY (jeweils für alle Laufzeiten) und USD (für Laufzeiten 1 Woche und 2 Monate) eingestellt. Die Veröffentlichung der restlichen, liquideren USD-Laufzeiten (Tagesgeldsatz, 1 Monat, 3 Monate, 6 Monate, 12 Monate) wird mit 30. Juni 2023 eingestellt. In Hinblick auf sonstige IBOR-Zinssätze geht die Sparkasse Oberösterreich davon aus, dass Euribor-Zinssätze, die bereits reformiert und den Regelungen der EU-Benchmark-Verordnung (BMR) entsprechen, derzeit nicht betroffen sind.
In 2019 hat die Sparkasse Oberösterreich begonnen, sich im Zuge eines gemeinsamen Projekts mit der Erste Group auf die Libor-Ablöse vorzubereiten. Dabei wurde eine konzernweite Analyse der Auswirkungen der Libor-Ablöse durchgeführt. Es wurden die Auswirkungen der Libor-Ablöse auf die Bilanzierung, das Risikomanagement und die Bewertung, auf Systeme und Prozesse, sowie auf Verrechnungspreise und Verträge evaluiert. Basierend darauf wurden entsprechende Maßnahmen sowie eine einheitliche Kommunikation abgeleitet bzw. geplant.
Für mit 31. Dezember 2021 abgelöste Libor-Zinssätze wurden die Maßnahmen bereits umgesetzt. Das Neugeschäft mit einer Libor-Bindung wurde mit April 2021 (für GBP) und Juli 2021 (für CHF und JPY) eingestellt. Neuverträge mit einer USD Libor-Bindung waren bis Ende 2021 möglich. Die neuen alternativen Referenzzinssätze (Alternative Reference Rates, ARR) sind lizenziert und die Systeme können Geschäfte mit neuen Referenzzinsätzen abbilden. In 2021 wurden die Fallback-Pläne für die Umsetzung von Maßnahmen in Hinblick auf die Ablöse der Referenzzinssätze weitgehend angepasst.
Die neuen Referenzzinssätze, die den Libor ablösen, sind Overnight-Sätze. Darüber hinaus bestehen wesentliche Unterschiede zwischen Libor-Sätzen und den neuen alternativen Referenzzinssätzen. Der Libor ist ein Zinssatz, der sich auf eine zukünftige Frist bezieht und jeweils am Beginn einer Periode für eine bestimmte Laufzeit (z.B. 3-Monats Libor) publiziert wird, d.h. der Libor ist ein zukunftsgerichteter Zinssatz. Die ARRs sind vergangenheitsbasierte Taggeld-Sätze (Overnight-Sätze), die auf tatsächlichen Transaktionen basieren. Nachfolgend sind die neuen Referenzzinssätze für die jeweilige Währung angeführt:
Sofr (Secured Overnight Financing Rate) für USD
Sonia (Sterling Overnight Index Average) für GBP
Saron (Swiss Average Rate Overnight) für CHF
Tonar (Tokyo Overnight Average Rate) für JPY
Libor-Zinssätze beinhalten Kreditrisikoaufschläge, um die Risiken des Interbankenmarktes für die jeweiligen Fristigkeiten abzubilden. Dementsprechend müssen im Rahmen der Ablöse der Libor-Sätze für die neuen Referenzzinsätze Anpassungsaufschläge für Fristigkeiten, Kreditrisiken und sonstige Differenzen zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Gleichwertigkeit berücksichtigt werden. Für die Währungen USD, GBP und JPY sind auch zukunftsgerichtete Zinssätze verfügbar, die zwar auf den Overnight-Sätzen basieren, jedoch vom Derivatemarkt für Zinssätze abgeleitet werden. Diese sind im konsumentengeschützten Kreditgeschäft der Erste Group verpflichtend anzuwenden, da die gesetzliche Verpflichtung besteht, Zinssätze vor Beginn der Zinsbindungsperiode zu kommunizieren.
Für CHF sind zukunftsgerichtete alternative Referenzzinssätze jedoch nicht verfügbar. Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1847 der Kommission wurde ein gesetzlicher Nachfolge-Referenzzinssatz für Geschäfte mit CHF Libor-Bindung in den Bereichen Konsum- und Hypothekarkrediten sowie für variabel verzinste Kredite für Kleinbetriebe festgelegt. In der Erste Group ist ein wesentliches Kreditvolumen von dieser Regelung betroffen. Die Verordnung sieht vor, dass der 1-Monat CHF Libor durch den 1-Monat Saron Compound-Zinssatz ersetzt wird. Für die Ermittlung des 1-Monat Saron Compound-Zinssatzes werden alle täglichen Saron-Zinssätze eines 1-monatigen Beobachtungszeitraums unmittelbar vor Beginn der Zinsperiode berücksichtigt. CHF Libor-Zinssätze für 3, 6 und 12 Monate sind durch den 3-Monats Saron Compound-Zinssatz, basierend auf einem 3-monatigen Beobachtungszeitraum vor Beginn der Zinsperiode, zu ersetzen.
Darüber hinaus ist zum Ausgleich der Wertunterschiede durch die Anwendung des Ersatzzinssatzes verpflichtend ein Anpassungsaufschlag zu berücksichtigen. Im Hinblick auf die Bilanzierung der Ablöse bisheriger Referenzzinssätze wurde im Rahmen der IBOR-Reform Phase 2: Änderungen von IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 (veröffentlicht im August 2020) ein praktischer Behelf zur Verfügung gestellt. Dieser sieht vor, Zinssatzänderungen infolge der IBOR-Reform als Anpassung des Effektivzinssatzes der betroffenen Finanzinstrumente zu behandeln. Dadurch kommt es nicht zu einer sofortigen erfolgswirksamen Erfassung der Zinssatzänderung. Diese Erleichterung gilt ausschließlich für Zinssatzänderungen infolge der IBOR-Reform, d.h. nur wenn die Änderung als eine unmittelbare Konsequenz der IBOR-Reform erforderlich ist und der neue Referenzzinssatz als Basis zur Ermittlung der vertraglichen Cashflows in wirtschaftlicher Hinsicht dem abgelösten Referenzzinssatz entspricht (inklusive eines fixen Anpassungsaufschlags, um Unterschiede im Zeitpunkt der Umstellung auf die neuen ARRs auszugleichen).
Seite 127
Seite 25
63.Organe der Sparkasse Oberösterreich
Folgende Personen waren als Mitglieder des Vorstandes tätig:
Mag. Stefanie Christina HUBER (Vorstandsvorsitzende)
Maximilian POINTNER (Vorstandsmitglied)
Herbert WALZHOFER (Vorstandsmitglied)
Folgende Personen waren als Mitglieder des Aufsichtsrates tätig:
Mag. Rudolf KRAUS (Vorsitzender)
Mag. Dr. Kornelia WAITZ-RAMSAUER (1. Vorsitzender-Stellvertreterin)
Mag. Norbert JUNGREITHMAYR (2. Vorsitzender-Stellvertreter)
Mag. Gerd SCHACHERMAYER
Mag. Wolfgang SONNLEITNER
Georg STARHEMBERG
Mag. Christiane TUSEK
MMag. Gerda HOLZINGER-BURGSTALLER, ab 24.06.2022
Vom Betriebsrat in den Aufsichtsrat entsandte Mitglieder:
BR-Vorsitzende Petra LIEDL
Silvia GABER
Simone KLEINBAUER
Hermann NUSIME
Folgende Personen waren zeitweise als Mitglied des Aufsichtsrates tätig:
Willibald CERNKO (1. Vorsitzender-Stellvertreter), bis 24.06.2022
Dr. Volker DAHLHAUSEN, bis 24.06.2022
Mag. Dr. Claudia SÜSSENBACHER, bis 24.06.2022
Mag. Karin SVOBODA, bis 24.06.2022
BR-Vorsitzender Mag. Christian TRIXNER, bis 08.06.2022
Staatskommissär:in:
Bezirkshauptfrau Mag. Carmen BREITWIESER, Landesregierung OÖ
Staatskommissär:in-Stellvertreter:
Regierungsrat Amtsrat Günter WEISSMANN, Landesregierung
64.Darstellung des Anteilsbesitzes der Sparkasse Oberösterreich zum 31. Dezember 2022
Die Gesellschaft hielt per 31. Dezember 2022 bei folgenden Unternehmen mindestens 20 % Anteilsbesitz:
1) T = Tochterunternehmen, A = assoziiertes Unternehmen
2) V = vollkonsolidiert, N = nicht konsolidiert
 
 
 
 
Sitz der Firma
Stammkapital (in EUR Tsd.)
Kapitalanteil
direkt
in %
Kapital-
anteil
insgesamt in %
Eigenkapital (in EUR Tsd.)
Ergebnis des letzten
Geschäfts-
jahres
(in EUR Tsd.)
Einstufung 1)
Einbeziehung in den
Konzern 2)
Sparkasse Oberösterreich Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.
Linz
EUR
727
85,00
85,00
7.362
4.411
T
V
AS Leasing Gesellschaft m.b.H.
Linz
EUR
73
100,00
100,00
73
-2
T
N
IMMORENT-MÖRE Grundverwertungsgesellschaft m.b.H.
Wien
EUR
36
50,20
50,20
56
-2
A
N
Real-Service für oberösterreichische Sparkassen Realitätenvermittlungsgesellschaft m.b.H.
Linz
EUR
36
25,00
43,31
1.073
548
T
N
Sport- und Freizeitanlagen Gesellschaft m.b.H.
Schwanenstadt
EUR
36
33,00
33,00
408
-40
A
N
LV Holding GmbH
Linz
EUR
35
72,36
72,36
2.240
433
T
N
AS Support GmbH
Linz
EUR
35
100,00
100,00
381
106
T
N
WEVA - Veranlagungs- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H.
Linz
EUR
36
100,00
100,00
25.638
7.118
T
V
Seite 128
Da die angeführten Gesellschaften nicht verpflichtet sind IFRS Abschlüsse zu erstellen, stammen die Beträge für Eigenkapital und Ergebnis in der Regel aus UGB-Abschlüssen. Das angegebene Ergebnis entspricht dem Jahresüberschuss/-fehlbetrag nach Steuern (aber vor Rücklagenbewegung).
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Seite 25
Seite 130
GLOSSAR
Andere Aktiva
Summe aus den Bilanzpositionen Derivate Hedge-Accounting, Sachanlagen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, laufende und latente Steuerforderungen, zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und sonstige Vermögenswerte.
Andere Passiva
Summe aus den Bilanzpositionen Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, Derivate Hedge-Accounting, Wertanpassung aus Portfolio Fair Value-Hedges, Rückstellungen, laufende und latente Steuerverpflichtungen, Verbindlichkeiten iZm zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten und sonstige Verbindlichkeiten.
Betriebsaufwendungen (Verwaltungsaufwand)
Summe aus Personalaufwand, Sachaufwand sowie Abschreibung und Amortisation.
Betriebsergebnis
Betriebserträge abzüglich Betriebsaufwendungen.
Betriebserträge
Summe aus Zinsüberschuss, Provisionsüberschuss, Dividendenerträge, Handelsergebnis, Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten, Periodenergebnis aus Anteilen an At Equity-bewerteten Unternehmen und Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien & sonstigen Operating-Leasing-Verträgen.
CEE (Central and Eastern Europe)
Abkürzung für den Wirtschaftsraum Zentral- und Osteuropa. Umfasst die neuen EU-Mitgliedsländer der Erweiterungsrunden 2004 und 2007 sowie die Nachfolgestaaten Jugoslawiens und der Sowjetunion sowie Albanien.
CET1
Common Equity Tier 1, Hartes Kernkapital
CRR
Capital Requirements Regulation: einer der beiden Rechtsakte, die die neuen Eigenkapitalrichtlinien enthalten.
Eigenmittel
Die Eigenmittel gemäß CRR setzen sich zusammen aus dem Harten Kernkapital (CET1), dem Zusätzlichen Kernkapital (AT1) und dem Ergänzungskapital (T2).
Gesamtkapitalquote
Gesamte Eigenmittel in Prozent des Gesamtrisikobetrages (gemäß CRR).
Gesamtrisikobetrag (Risikogewichtete Aktiva, RWA)
Umfasst Kredit-, Markt-, und operationelles Risiko (gemäß CRR).
Harte Kernkapitalquote (CET1-Quote)
Hartes Kernkapital in Prozent des Gesamtrisikobetrages (gemäß CRR).
Kernkapitalquote
Kernkapital in Prozent des Gesamtrisikobetrages (gemäß CRR).
Kosten-Ertrags-Relation (Cost/Income Ratio)
Verwaltungsaufwand bzw. Betriebsaufwendungen in Prozent der Betriebserträge.
Marktkapitalisierung
Gesamtwert eines Unternehmens, der sich durch Multiplikation von Börsenkurs mit der Anzahl der in Umlauf befindlichen Aktien (des Grundkapitals) ergibt.
NPE-Besicherungsquote (Non-performing-Exposure-Besicherungsquote)
Sicherheiten für das notleidende Kreditrisikovolumen in Prozent des notleidenden Kreditrisikovolumens.
Seite 131
Seite 25
NPE-Deckungsquote (Non-performing-Exposure-Deckungsquote)
Wertberichtigungen für das Kreditrisikovolumen (alle Wertberichtigungen im Anwendungsbereich von IFRS 9 sowie Rückstellungen für andere Zusagen) in Prozent des notleidenden Kreditrisikovolumens.
NPE-Quote (Non-performing-Exposure-Quote)
Anteil des notleidenden Kreditrisikovolumens am gesamten Kreditrisikovolumen.
NPL-Besicherungsquote (Non-performing-Loans-Besicherungsquote)
Sicherheiten für notleidende Kredite und Darlehen an Kunden in Prozent der notleidenden Kredite und Darlehen an Kunden.
NPL-Deckungsquote (Non-performing-Loans-Deckungsquote)
Wertberichtigungen für Kredite und Darlehen an Kunden in Prozent der notleidenden Kredite und Darlehen an Kunden.
NPL-Quote (Non-performing-Loans-Quote)
Anteil der notleidenden Kredite und Darlehen an Kunden an den gesamten Krediten und Darlehen an Kunden.
Risk Appetite Statement (RAS)
Das RAS ist eine strategische Erklärung, die das maximale Risiko festlegt, das ein Unternehmen bereit ist für die Erreichung der Unternehmensziele einzugehen.
Risikokategorien
Risikokategorien klassifizieren die Risikopositionen der Erste Group basierend auf den internen Ratings der Erste Group. Es bestehen drei Risikokategorien für nicht notleidende und eine Risikokategorie für notleidende Risikopositionen.
Risikokategorie – Niedriges Risiko
Typische regionale Kunden mit stabiler, langjähriger Beziehung zur Erste Group oder große, international renommierte Kunden. Sehr gute bis zufriedenstellende Finanzlage; geringe Eintrittswahrscheinlichkeit von finanziellen Schwierigkeiten im Vergleich zum jeweiligen Markt, in dem die Kunden tätig sind. Retail-Kunden mit einer langjährigen Geschäftsbeziehung zur Bank oder Kunden, die eine breite Produktpalette nutzen. Gegenwärtig oder in den letzten zwölf Monaten keine relevanten Zahlungsrückstände. Neugeschäft wird in der Regel mit Kunden dieser Risikokategorie getätigt.
Risikokategorie – Anmerkungsbedürftig
Potenziell labile Nicht-Retail-Kunden, die in der Vergangenheit eventuell bereits Zahlungsrückstände/-ausfälle hatten oder mittelfristig Schwierigkeiten bei der Rückzahlung von Schulden haben könnten. Retail-Kunden mit eventuellen Zahlungsproblemen in der Vergangenheit, die zu einer frühzeitigen Mahnung führten. Diese Kunden zeigten in letzter Zeit meist ein gutes Zahlungsverhalten.
Risikokategorie – Erhöhtes Risiko
Der Kreditnehmer ist kurzfristig anfällig gegenüber negativen finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklungen und weist eine erhöhte Ausfallwahrscheinlichkeit auf. In einigen Fällen stehen Umstrukturierungsmaßnahmen bevor oder wurden bereits durchgeführt. Derartige Forderungen werden in der Regel in spezialisierten Risikomanagementabteilungen behandelt.
Risikokategorie – Notleidend (non-performing)
Mindestens eines der Ausfallkriterien nach Artikel 178 CRR trifft auf den Kreditnehmer zu, unter anderem: volle Rückzahlung unwahrscheinlich; Zinsen oder Kapitalrückzahlungen einer wesentlichen Forderung mehr als 90 Tage überfällig; Umschuldung mit Verlust für Kreditgeber; Realisierung eines Verlustes oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Für alle Kundensegmente, einschließlich Retail-Kunden, wird die Kundensicht angewendet; wenn ein Kunde bei einem Geschäft ausfällt, dann gelten auch die Transaktionen, bei denen der Kunde nicht ausgefallen ist, als notleidend. Darüber hinaus beinhalten notleidende Forderungen auch gestundete Geschäfte mit Zahlungsverzug, bei denen der Kunde nicht ausgefallen ist.
Zinsspanne
Zinsüberschuss in Prozent der durchschnittlichen zinstragenden Aktiva. Der Durchschnitt wird auf Basis von Quartalswerten berechnet.
Seite 132
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
AC
Amortized cost
AT1
Additional Tier 1
BGA
Betriebs- und Geschäftsausstattung
BWG
Bankwesengesetz
CCF
Credit Conversion Factor
CEE
Central and Eastern Europe
CRD
Capital Requirements Directive
CRR
Capital Requirements Regulation
CRO
Chief Risk Officer
CVA
Credit Value Adjustments
DVA
Debit Value Adjustment
EBA
European Banking Authority
ECL
Expected Credit Loss
EIR
Effective interest rate
FVO
Fair value option-designated at fair value
FVOCI
Fair value through other comprehensive income
FVPL
Fair value through profit or loss
FX
Foreign exchange
HFT
Held for trading
IAS
International Accounting Standards
ICAAP
Internal Capital Adequacy Assessment Process
IFRS
International Financial Reporting Standards
LGD
Loss Given Default
LT PD
Lifetime Probability of Default
OCI
Other comprehensive income
P&L
Profit or loss
PD
Probability of Default
POCI
Purchased or originated credit impaired
RAS
Risk Appetite Statement
SICR
Significant increase in credit risk
Sparkasse Oberösterreich
Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft
SPPI
Solely payments of principal and interest
T1
Tier 1
T2
Tier 2
UGB
Unternehmensgesetzbuch
VAR
Value at Risk
ZGE
Zahlungsmittelgenerierende Einheit
Seite 133
Seite 25
BESTÄTIGUNGSVERMERK
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2022 sowie der Ertragslage der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Wertminderungen von Krediten und Darlehen an Kunden (erwartete Kreditverluste)
Sachverhalt
Wertminderungen von Krediten und Darlehen stellen die beste Schätzung des Managements hinsichtlich der erwarteten Verluste aus dem Kreditportfolio zum Abschlussstichtag dar. Die Ermittlung der Wertminderungen erfolgt in Einklang mit der AFRAC Stellungnahme 14 (Juni 2021) durch Anwendung des IFRS 9-Modells im UGB.
Die Bestimmung der Höhe der Risikovorsorgen unterliegt aufgrund der einfließenden Annahmen und zu treffenden Einschätzungen erheblichem Ermessenspielraum des Managements.
Die Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, hat interne Richtlinien und spezifische Prozesse zur Ermittlung von erwarteten Kreditverlusten implementiert. Diese hängen maßgeblich von quantitativen und qualitativen Kriterien ab und erfordern Einschätzungen und Ermessensausübungen des Managements.
Zur Bestimmung der Höhe der Wertminderungen werden szenariobasierte Discounted-Cashflow- Methoden angewandt:
Kollektiv ermittelte Wertminderungen
Für nicht ausgefallene Kredite und Darlehen werden Wertminderungen kollektiv ermittelt und entsprechen, sofern keine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos eingetreten ist, den erwarteten Kreditverlusten bei Ausfall innerhalb der nächsten 12 Monate. Bei einem signifikanten Anstieg des Kreditrisikos von nicht ausgefallenen Krediten werden Wertminderungen in Höhe des erwarteten Verlustes über die Restlaufzeit dieser ermittelt. Ebenso werden erwartete Verluste über die Restlaufzeit für jene nicht wertgeminderte Kredite und Darlehen ermittelt, denen bei erstmaliger Anwendung der Bewertungsmethode nach IFRS 9 wegen fehlender Daten die Ausfallswahrscheinlichkeit zum Zugangszeitpunkt nicht verlässlich ermittelt werden konnte.
Für ausgefallene Kredite und Darlehen mit vergleichbarem Risikoprofil, die für sich genommen nicht als signifikant eingestuft werden, werden die erwarteten Kreditverluste ebenfalls kollektiv ermittelt.
Im Rahmen der kollektiven Ermittlung von erwarteten Kreditverlusten werden Ausfallswahrscheinlichkeiten, zukunftsgerichtete Informationen und Parameter, auf Basis derer die erwarteten Cashflows sowie die erwarteten Erlöse aus Sicherheiten geschätzt werden, berücksichtigt. Diese Schätzungen werden mit Hilfe statistischer Modelle vorgenommen.
Seite 134
Nicht kollektiv ermittelte Wertminderungen
Für ausgefallene Kredite und Darlehen, die auf Kreditnehmerebene als signifikant eingestuft werden, werden erwartete Kreditverluste in einer Einzelfallbetrachtung ermittelt. Diese Wertminderungen werden unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit einzelner Szenarien, der erwarteten Cashflows sowie der erwarteten Erlöse aus der Verwertung von Sicherheiten bestimmt.
Die Modelle, die zur Ermittlung von Wertminderungen entwickelt und implementiert wurden, sind spezifisch für die einzelnen Kreditportfolios. Sowohl für Produkte als auch für das wirtschaftliche Umfeld werden länderspezifische und zukunftsgerichtete Merkmale verwendet, die für die jeweilige Verlustschätzung relevant sind, was zu einer erhöhten Komplexität der Modelle und Inputfaktoren führt. Die der Schätzung von Wertminderungen von Krediten und Darlehen, insbesondere der Berücksichtigung zukünftiger wirtschaftlicher Verhältnisse, inhärenten Unsicherheiten haben sich durch die geopolitischen und wirtschaftlichen Entwicklungen des Jahres 2022 deutlich erhöht.
Bis zum Ende des Geschäftsjahres waren jedoch kaum negative Auswirkungen dieser Entwicklungen auf die Modellparameter beobachtbar.
Die Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, hat diesen Umständen auf zwei Ebenen Rechnung getragen:
zum einen wurden auf der Grundlage expertenbasierter Kriterienkataloge Kundengruppen identifiziert, die von den negativen wirtschaftlichen Entwicklungen potenziell besonders betroffen sind. Für diese Kundengruppen wird untersucht, ob es zu einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos gekommen ist (Post Model Adjustment). Details zur Methodik der vorgenommenen Post Model Adjustments werden im Anhang im Unterpunkt 2.2.7 „Wertminderungen für Ausfallrisiken“ dargestellt.
Bei den in die Modellierung der erwarteten Kreditverluste einbezogenen zukunftsgerichteten Informationen trägt die Sparkasse der erhöhten Unsicherheit über die zukünftigen volkswirtschaftlichen Entwicklungen durch Anpassungen der makroökonomischen Annahmen und eine hohe Gewichtung des verwendeten Downside- Szenario Rechnung.
Aufgrund
des großen Ermessenspielraums des Managements in der Ausgestaltung der Post Model Adjustments und der Festlegung und Gewichtung makroökonomischer Zukunftsszenarien,
der hohen Unsicherheiten der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklungen, die mit einem hohen Maß an prüferischem Ermessen einhergehen,
der Komplexität der Modelle und interdependenten Annahmen und des damit verbundenen Prüfungsaufwands und
des Volumens der Risikovorsorgenhaben
wir diesen Bereich als wesentlichen Prüfungssachverhalt identifiziert.
Prüferisches Vorgehen
Um die Angemessenheit der Wertminderungen von Krediten und Darlehen an Kunden zu beurteilen, haben wir
unser Verständnis der von der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, angewandten Berechnungsmethodik für erwartete Kreditverluste auf der Grundlage von Richtlinien, Dokumentationen und Interviews aktualisiert. Dabei lag der Schwerpunkt auf den Anpassungen von Methoden und Prozessen, die angewendet wurden, um die erhöhten Unsicherheiten im gegenwärtigen und zukünftigen Umfeld in den erwarteten Kreditverlusten zu erfassen.
die Kontrollaktivitäten im Kreditrisikomanagement und in den Kreditgeschäftsprozessen evaluiert und Schlüsselkontrollen getestet, insbesondere hinsichtlich der Kreditgenehmigung, der laufenden Überwachung und des Frühwarnungssystems sowie der Prozesse rund um die Früherkennung von Ausfällen sowie die Beurteilung, dass eine Rückzahlung als unwahrscheinlich erachtet wird, („unlikely to pay“, UTP) erhoben und kritisch gewürdigt.
im Bereich der Ratingmodelle und Sicherheitenbewertung Kontrollaktivitäten evaluiert und Schlüsselkontrollen getestet.
die Modell-Governance sowie Validierungsprozesse evaluiert und jene Informationen kritisch gewürdigt, die an das Management berichtet wurden. Wir haben mithilfe unserer Experten die Ergebnisse von Backtesting und Modellvalidierungen überprüft.
die Angemessenheit von Kreditrisiko-Parametern und -Modellen unter Berücksichtigung der möglichen Strukturbrüche in den beobachtbaren Daten untersucht und kritisch gewürdigt und die Plausibilität von Erwartungen und Schätzungen, die aufgrund solcher Verzerrungen vorgenommen wurden, um signifikante Erhöhungen des Kreditrisikos einzelner Kunden oder von Kundengruppen zu identifizieren, beurteilt.
für ausgewählte Portfolien die korrekte Stufenzuteilung gemäß den relevanten Richtlinien getestet.
Sensitivitäten und Auswirkungen der Rechnungslegungs-spezifischen Modellaspekte analysiert.
evaluiert, ob Schlüsselkomponenten der Berechnung der erwarteten Kreditverluste (Expected Credit Loss-Berechnung) korrekt in die Modelle einbezogen werden, indem wir Walkthroughs durchgeführt und Steuerungstabellen überprüft haben.
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die Angemessenheit und Plausibilität zukunftsgerichteter Informationen beurteilt, die in die Schätzungen einfließen. Dabei haben wir insbesondere die zugrunde gelegten makroökonomischen Prognosen mit externen Informationsquellen verglichen und die Szenariengewichtung kritisch gewürdigt.
für ausgewählte Portfolien die Expected Credit Loss-Berechnung auf die mathematische Richtigkeit überprüft.
anhand von Stichproben getestet, ob Verlustereignisse gemäß den internen Richtlinien identifiziert wurden, und beurteilt, ob Ereignisse eingetreten sind, welche die Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers in Bezug auf die Kreditforderung erheblich beeinflussen. Außerdem haben wir anhand von Stichproben die Angemessenheit der Risikovorsorgen geprüft und die unterstellten Szenarien sowie die geschätzten erwarteten Cashflows beurteilt.
Verweis auf weitergehende Informationen
Zu weiteren Details über die Bestimmung von erwarteten Kreditverlusten sowie über die Ausgestaltung der dafür eingesetzten Modelle verweisen wir auf die Ausführungen des Vorstands im Anhang unter Punkt 2.2.7 „Wertminderungen für Ausfallrisiken“.
Ermittlung der Anrechenbaren Eigenmittel und Eigenmittelanforderungen gemäß den Internationalen Rechnungslegungsstandards nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002
Sachverhalt
Gemäß Artikel 24 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) können Institute auf Antrag und nach Bewilligung durch die zuständige Aufsichtsbehörde die Bewertung von Vermögenswerten und außerbilanziellen Posten und die Ermittlung der Eigenmittel gemäß den Internationalen Rechnungslegungsstandards nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr.°1606/2002 („IFRS“) vornehmen.
Auf dieser rechtlichen Grundlage werden neben der aufsichtlichen Meldung betreffend die Eigenmittelanforderungen die im Jahresabschluss enthaltenen Unterstrich-Posten der Bilanz „4 Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 CRR, darunter Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4 CRR“ und „5 Eigenmittelanforderungen gemäß Artikel 92 CRR, darunter Eigenmittelanforderungen gemäß Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a bis c CRR“ in Übereinstimmung mit den anwendbaren IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, auf Basis der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002, der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) und dem Bankwesengesetz („BWG“) beginnend mit dem Stichtag 31.12.2022 erstmals von der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, ermittelt und ausgewiesen.
Aufgrund
der erstmaligen Anwendung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, für die Ermittlung der Unterstrich-Posten 4 und 5 der UGB Bilanz,
der damit einhergehenden gestiegenen Komplexität für die korrekte Ermittlung der Unterstrich-Posten 4 und 5 nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind,
der erforderlichen technischen Anpassungen in den bestehenden IT-Systemen sowie der Implementierung neuer IT-Systeme und
des damit verbundenen zusätzlichen Prüfungsaufwandes
haben wir diesen Bereich als wesentlichen Prüfungssachverhalt identifiziert.
Prüferisches Vorgehen
Um die Angemessenheit der Ermittlung der Unterstrich-Posten der Bilanz „4 Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 CRR, darunter Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4 CRR“ und „5 Eigenmittelanforderungen gemäß Artikel 92 CRR, darunter Eigenmittelanforderungen gemäß Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a bis c CRR“ gemäß den anwendbaren IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, auf Basis der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002, der CRR und dem BWG zu beurteilen, haben wir
ein Verständnis der Ermittlung der oben angeführten Unterstrich-Posten auf der Grundlage von Richtlinien, Dokumentationen und Interviews gewonnen und die Übereinstimmung mit den Anforderungen der anwendbaren IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, überprüft;
Ansatz und Bewertung in Ausübung relevanter Wahlrechte einschlägig anzuwendender IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, sowie damit zusammenhängende Übergangsbestimmungen im Hinblick auf die Erstanwendung im Zusammenhang mit dem Umstieg von UGB auf IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, überprüft;
die Kontrollaktivitäten für relevante Prozesse evaluiert und Schlüsselkontrollen erhoben, kritisch gewürdigt und getestet sowie ergänzend - sofern notwendig und angemessen - materielle Prüfungshandlungen durchgeführt;
wesentliche Unterschiede bei der Ergebnisermittlung nach UGB i. V. m BWG im Vergleich zu IFRS analysiert und kritisch gewürdigt;
die Anpassungen der bestehenden gruppenweiten Systeme zur Ermittlung des konsolidierten gewichteten Risikopositionsbetrages auf Einzelinstitutsebene in Hinblick auf Datenflüsse und das dazu bestehende Interne Kontrollsystem geprüft;
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das neu etablierte IT-System zur Berechnung der anrechenbaren Eigenmittel insbesondere in Hinblick auf Datenflüsse in einem Walk-Through erhoben und das dazu eingerichtete Interne Kontrollsystem geprüft;
beurteilt, ob die aufsichtliche Meldung betreffend die Eigenmittelanforderungen per 31.12.2022 in Einklang mit den anwendbaren IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, der CRR und dem BWG erstellt wurden.
Verweis auf weitergehende Informationen
Für weitere Details zu den wesentlichen Unterschieden bzw. die Effekte auf die Unterstrich-Posten 4 und 5 der UGB-Bilanz, welche sich aufgrund des Umstieges von UGB auf die anzuwendenden IFRS ergeben, verweisen wir auf die Ausführungen des Vorstands der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, im Anhang unter Kapitel 3 „Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnisse aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sofern einschlägig anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
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Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und sofern einschlägig damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
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Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichtes durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 EU-VO
Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte aufgrund des § 24 Sparkassengesetz (SpG) und nach den Bestimmungen der Prüfungsordnung für Sparkassen (Anlage zu § 24 SpG-PrüfO) durch die Prüfungsstelle des Sparkassen-Prüfungsverbandes als gesetzlichen Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Im Rahmen der uns gemäß § 24 Abs. 3 Sparkassengesetz (SpG) übertragenen Pflichten haben wir im Berichtszeitraum neben der Abschlussprüfung auch sonstige gesetzliche Prüfungen erbracht. Wir sind unseren gesetzlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Einlagen- und Anlegerentschädigung i. S. d. § 24 Abs. 3 SpG i. V. m. ESAEG nachgekommen.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz, gewahrt haben.
Auftragsverantwortliche(r) Wirtschaftsprüfer
Für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages sind Herr MMag. Herwig Hierzer, MBA, Wirtschaftsprüfer, als erstzuständiger Vorstand sowie Herr Mag. Dieter Kabelle als beauftragter Prüfer i. S. d. § 3 Abs. 1 der Prüfungsordnung für Sparkassen verantwortlich.
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BANK AG LAGEBERICHT 2022
1.BERICHT ÜBER DEN GESCHÄFTSVERLAUF UND DIE WIRTSCHAFTLICHE LAGE
1.1Rahmenbedingungen
Im dritten Jahr der Corona-Pandemie erholte sich die österreichische Wirtschaft im ersten Halbjahr 2022 deutlich. Nach der Invasion russischer Truppen in der Ukraine ab 24.02.2022 war bis zum Jahresende noch keine Entspannung in Sicht, so dass sich auf Basis vorliegender Frühindikatoren eine Stagnation im Winterhalbjahr abzeichnete. Trotz einer Wachstumsabschwächung ab dem dritten Quartal 2022 infolge der internationalen Energiekrise stieg das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Österreich im Gesamtjahr um (vorläufig) 4,7 %. In der Europäischen Union (EU 27) wurde mit (vorläufig) +3,6 % im Vergleich ein geringeres Wirtschaftswachstum erzielt.
Die Wertschöpfung der österreichischen Branchen entwickelte sich 2022 mit in Summe +4,8 % wie schon im Vorjahr positiv. Die Industrieproduktion (inkl. Bauwesen) konnte 2022 mit einem Anstieg von 2,3 % das Vorjahresniveau nicht erreichen. Allerdings übernahm der Dienstleistungssektor inkl. Beherbergung und Gastronomie sowie Finanz- und Versicherungsdienstleistungen die Funktion des Wachstumsträgers; die Wertschöpfung in diesem Bereich stieg um 12,6 % an. Auch der Anstieg der Wertschöpfung im Bereich Verkehr, Information, Kommunikation und Immobilien war 2022 (+4,6 %) deutlich höher als im Vorjahr (+1,9 %). Der Handel (+2,5 %) und das Gesundheits- und Sozialwesen (+2,4 %) verzeichneten ebenfalls Zuwächse. Die Land- und Forstwirtschaft (-2,0 %) schrumpfte hingegen leicht.
Die schwache internationale Konjunktur belastete die österreichischen Exporte erst ab dem zweiten Halbjahr 2022, so dass im Gesamtjahr mit (vorläufig) +8,8 % ein hoher Zuwachs erzielt wurde. Mit dem Nachlassen der Inlandsnachfrage stagnierten die Importe ab dem 3. Quartal. Im Gesamtjahresverlauf wurde daher mit einem Anstieg von (vorläufig) +5,1 % das hohe Vorjahresniveau von +13,7 % nicht gehalten. Die Leistungsbilanz wies einen ausgeglichenen Saldo (0,0 % des BIP) aus.
Die Investitionen (+0,5 %) stiegen nur gering, da die Unternehmen ihre Investitionspläne infolge der hohen Unsicherheit aufgrund der Energiekrise nach unten revidierten. Der Konsum (+3,3 %) expandierte trotz Kaufkraftverlusten im Zusammenhang mit der hohen Inflation.
Umfangreiche Staatshilfen im Zusammenhang mit der Energiekrise wirkten unterstützend für die Wirtschaft, hatten aber beträchtliche Konsequenzen für die öffentlichen Haushalte. 2022 betrug Österreichs öffentlicher Schuldenstand nach den aktuell vorliegenden Zahlen vom 3. Quartal 2022 81,3 % des BIP oder EUR 355,6 Mrd. Damit wurde das Maastricht-Ziel von 60 % des BIP wie schon in den Jahren davor nicht erreicht. Das Budgetdefizit des Staates von 5,9 % des BIP im Jahr 2021 dürfte 2022 gemäß Prognosen auf 3,3 % des BIP zurückgegangen sein, da der Staat bei den Steuereinnahmen von der hohen Inflation profitierte. Das Maastricht-Limit von 3 % des BIP wurde allerdings das dritte Jahr infolge verfehlt.
Die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt trübte sich trotz der deutlichen Abschwächung des Wirtschaftsganges im 2. Halbjahr 2022 nur leicht ein. Im November 2022 waren in Österreich 3,9 Mio. Menschen unselbständig beschäftigt, um 2,1 % oder 80.377 Personen mehr als im November des Vorjahres. Mit 374.871 arbeitslosen oder in Schulung registrierten Personen im Dezember 2022 betrug der Rückgang gegenüber Dezember 2021 6,8 % oder 27.507 Personen. Die österreichische Arbeitslosenrate (gemäß Eurostat-Definition) reduzierte sich von 6,2 % im Jahresdurchschnitt 2021 auf 4,7 % im vorläufigen Jahresdurchschnitt 2022 (bis Stand Oktober) und blieb unter dem Vergleichswert der Europäischen Union (mit vorläufigen 6,1 %).
Die Insolvenzstatistik des Kreditschutzverbandes (KSV) zeigt eine Entwicklung in Richtung Normalisierung. Zwar sind sowohl die Privatinsolvenzen als auch die Unternehmensinsolvenzen im Vorjahresvergleich stark angestiegen, doch wurde das Niveau von vor der Coronakrise im Jahr 2019 noch nicht wieder erreicht. Die Anzahl der Unternehmenskonkurse lag im Gesamtjahr mit 4.770 Fällen deutlich höher als 2021 (+57,2 %). Vor der Coronakrise 2019 lag der Vergleichswert bei 5.018 Fällen. Die eröffneten Privatkonkurse waren mit 8.325 Fällen (+15,2 %) höher als im Vorjahr, aber unter dem Wert von 2019 mit 9.456 Fällen.
Um der hohen Inflation entgegenzuwirken, hat die Europäische Zentralbank (EZB) die Leitzinsen angehoben. Seit 21.07.2022 wurde der Hauptrefinanzierungssatz in insgesamt vier Schritten von 0 % auf 2,5 % hinaufgesetzt. Ebenso wurde der Einlagensatz für Banken, die Geld über Nacht bei der EZB parkieren, im Laufe des 2. Halbjahres von -0,5 % auf 2,0 % erhöht. Die Inflation gemessen mit dem Verbraucherpreisindex (VPI) war in Österreich mit 8,6 % im Gesamtjahr 2022 gegenüber 2,8 % im Vorjahr deutlich höher. Hauptpreistreiber waren laut Statistik Austria unter anderem Preise für Wohnen, Wasser und Energie sowie für Verkehr und Nahrungsmittel.
Die Zinssätze der österreichischen Kreditinstitute stiegen 2022 sowohl in den Beständen des Kredit- als auch des Einlagengeschäfts an.
Die Banken konnten trotz Verschärfung der Kreditrichtlinien die Kreditvergaben ausweiten. Im steigenden Zinsumfeld erhöhte sich das inländische Kreditvolumen um 5,2 % (seit dem Jahresende 2021 bis November 2022). Unternehmensfinanzierungen (+9,3 %) stiegen mit hoher Rate an, aber auch Privatkredite (+3,6 %, davon Wohnbaukredite +3,8 %) legten zu. Diese Entwicklung ging mit stark ansteigenden Immobilienpreisen konform, wie dem Wohnimmobilienindex der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) zu entnehmen ist (+10,4 % mit Stand 2022).
Die Sparquote reduzierte sich von 12,0 % im Vorjahr deutlich auf 7,3 % des verfügbaren Einkommens privater Haushalte.
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Entsprechend moderater verlief die Entwicklung bei den Bankeinlagen privater Kunden bis November 2022 mit +0,6 %. Bei den Unternehmen war bei den Einlagen sogar eine rückläufige Entwicklung (-1,2 %) festzustellen. Die Loan-to-Deposit Ratio der österreichischen Banken (Inländische Kundenkredite in % der inländischen Kundeneinlagen) hat sich im Vergleich zum Vorjahr erhöht und betrug im November 2022 98,4 % (2021: 94,1 %).
Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) verwies in der Sitzung Anfang Dezember 2022 auf den Rückgang der Neukreditvergabe bei Wohnimmobilienkrediten und somit auf reduzierte Systemrisiken. Vorliegende Indikatoren ließen zudem eine nachlassende Dynamik bei den Immobilienpreisen auf hohem Niveau erwarten. Das Gremium wies darauf hin, dass das Kreditwachstum für Unternehmenskredite weiterhin hoch ist, aufgrund der Zinsentwicklung jedoch eine Abschwächung erwartet wird. Daher empfahl das Gremium die Festlegung eines Antizyklischen Kapitalpuffers (AZKP) in Höhe von 0 % der risikogewichteten Aktiva, verbunden mit einer Aufforderung an die Banken, umsichtig und zurückhaltend bei der Gewinnausschüttung zu sein.
Finanzmarktaufsicht (FMA) und OeNB haben in ihrer Sitzung Ende Dezember 2022 ihre gemeinsamen Schwerpunkte in der Bankenaufsicht für das Jahr 2023 festgelegt. Die Umsetzung und Einhaltung der im Jahr 2022 novellierten FMA-Mindeststandards soll im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP) sowie durch strukturierte Dialoge mit Banken beobachtet und evaluiert werden. Auch die Einhaltung der Verordnung für nachhaltige Vergabestandards bei der Finanzierung von Wohnimmobilien (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung, KIM-V) soll überprüft werden.
Für die Wiener Börse war 2022 ein schwieriges Jahr und der Austrian Traded Index (Aktienindex ATX) fiel gemessen zu Schlusspreisen ausgehend von einem Indexstand von 3.861,06 Ende 2021 deutlich auf 3.126,39 (-19,03 %) Ende des Jahres.
Das erwartete Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der österreichischen Banken lag 2022 mit EUR 5,4 Mrd. um 17 % unter dem Vorjahresergebnis. Wesentlicher Grund dafür war ein deutlich höherer Wertberichtigungsbedarf für Kreditrisiken, Wertpapiere und Beteiligungen. Mit Stand der ersten drei Quartale lag der Nettozinsertrag in Höhe von EUR 7,2 Mrd. um 8,5 % über dem Vorjahresvergleichswert. Der Provisionssaldo reduzierte sich um 6,1 % auf EUR 3,6 Mrd. Die Betriebsaufwendungen gingen um 1,6 % auf EUR 9,9 Mrd. zurück, wobei bei den Personalaufwendungen in Höhe von EUR 4 Mrd. ein deutlicher Rückgang von 5,9 % festzustellen war. Bei höherer Bilanzsumme (+6,1 %) erwarten die Banken für das Gesamtjahr 2022 einen gegenüber dem Vorjahr (EUR 5,7 Mrd.) um 22,5 % reduzierten Jahresüberschuss in Höhe von EUR 4,4 Mrd.
1.2Geschäftsverlauf
Die Sparkasse Oberösterreich hat im vergangenen Geschäftsjahr ihre Strategien, welche Handlungsleitlinien in einem bewegten wirtschaftlichen und geopolitischen Umfeld bieten, weiterhin erfolgreich fortgesetzt. Wesentliche Einflussfaktoren waren dabei unter anderen der Anstieg der Zinssätze und Inflationsraten bei gleichzeitigem Einbruch der Konjunktur aber auch die Umsetzung von neuen regulatorischen Anforderungen.
Die unternehmerischen Schwerpunkte lagen wie in den vergangenen Jahren weiterhin im Bereich der Neukundengewinnung, einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Einlagen und Ausleihungen sowie qualitativem und nachhaltigem Wachstum.
Trotz des komplexen Marktumfeldes konnte das Finanzierungsgeschäft gesteigert werden, wobei insbesondere ein signifikantes Wachstum im Firmenkundengeschäft bei Investitions- und Betriebsmittelkrediten erzielt werden konnte, wohingegen das Wohnbaugeschäft infolge des aktuellen wirtschaftlichen Umfeldes und der neuen regulatorischen Anforderungen (KIM-VO, siehe unten) ab August deutlich eingebrochen ist und auch die Konsumkredite zurückgegangen sind. Auch wenn nach wie vor ein Einlagenwachstum zu verzeichnen ist, hat sich dieses gegenüber den Vorjahren deutlich reduziert. Verbunden mit der Zinsentwicklung konnte trotz des anhaltenden Margendrucks das Zinsergebnis gegenüber dem Vorjahr deutlich gesteigert werden.
Insgesamt konnte auch das Provisionsergebnis wieder gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden, wobei durch die Entwicklung an den Finanzmärkten das Wertpapiergeschäft stagnierte, während Zuwächse bei den Zahlungsverkehrsprovisionen und bei Provisionen aus dem Kreditgeschäft zu verzeichnen waren.
Die Entwicklung an den Finanzmärkten sorgte auch dafür, dass das Ergebnis aus Finanzgeschäften in 2022 negativ wurde. Demgegenüber waren im Vergleich zum Vorjahr die Erträge aus Beteiligungen deutlich höher.
Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich insbesondere aufgrund der Abspaltung der OE REAM gegenüber dem Vorjahr deutlich verringert.
Die Personalkosten haben sich gegenüber dem Vorjahr erhöht, wobei dies neben den kollektivvertraglichen Erhöhungen auch auf eine signifikante Dotierung der Pensionsrückstellung und den Aufwand aus dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm an der Erste Group zurückzuführen ist. Die sonstigen Verwaltungsaufwendungen haben sich insbesondere durch die Entwicklung der IT- und Marketing-Kosten leicht erhöht.
Im Gegensatz zum Vorjahr war in 2022 wieder ein durchschnittliches Niveau an Kosten für Kreditrisiken zu verzeichnen.
In Summe konnte auch in 2022 ein sehr erfreuliches Ergebnis erzielt werden.
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Die Geschäftstätigkeit der Sparkasse Oberösterreich ist weiterhin durch die Umsetzung vieler Initiativen im Rahmen der strategischen #agenda 2025 mit den Schwerpunkten New Contact, New Simple, New Work und Nachhaltigkeit geprägt. Damit soll die Resilienz und Zukunftsfähigkeit der Bank in einem sich dynamisch verändernden Umfeld gestärkt werden. Das abgelaufende Geschäftsjahr war wieder durch eine Fülle von rechtlichen Veränderungen geprägt, die im Folgenden zusammengefasst sind:
Das Gesellschaftsrechtliche COVID-19 Gesetz (COVID-19-GesG) wurde bis zum 30.06.2023 verlängert. Damit wurde der Sparkasse Oberösterreich das Agieren vor dem Hintergrund der Covid-19 Pandemie und der damit verbundenen Herausforderungen erleichtert. Zudem wurde das Gesellschaftsrechtliche Digitalisierungsgesetz (GesDigG) veröffentlicht.
Im Bereich des Bankaufsichtsrechts trat im Geschäftsjahr 2022 unter anderem das neue Pfandbriefgesetz (PfandBG), die Meldeverordnung der Oesterreichischen Nationalbank betreffend die Erfassung von Daten zur Erstellung von Gewerbeimmobilienpreis-, Gewerbeimmobilienmiet- und Gewerbeimmobilienmietrenditeindizes (Meldeverordnung GIMPI 2022) in Kraft.
Anfang November hat die FMA die neuen FMA-Mindeststandards für die BWG-Compliance gemäß § 39 Abs. 6 BWG veröffentlicht. Zudem wurde Anfang Dezember 2022 ein Konsultationsverfahren zum Rundschreiben zur Eignungsprüfung von Geschäftsleitern, Aufsichtsratsmitgliedern und Inhabern von Schlüsselfunktionen (FMA-Fit & Proper Rundschreiben) eingeleitet. Die finale Fassung des FMA-Fit & Proper Rundschreibens wird Anfang 2023 erwartet. Die FMA-Kapitalpuffer-Verordnung (KP-V) ist mit Ende Dezember 2022 in Kraft getreten. Aus den neuen Vorgaben ergeben sich höhere Kapitalvorgaben für Österreichs systemrelevante Banken zwischen 0,25 % und 0,5 % bis Ende 2023. Das FMSG empfiehlt, den Antizyklischen Kapitalpuffer (AZKP) weiterhin bei 0 % der RWA zu belassen. Seit 01.08.2022 gilt die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO) der FMA, mit der den Banken kreditnehmerbasierte Vergabequoten bei privaten Wohnimmobilienfinanzierungen vorgegeben werden. Die KIM-VO dämpft den Preisauftrieb nicht, behindert aber den Eigentumserwerb für breite Bevölkerungsschichten, insbesondere Jungfamilien bzw partnerschaften. Laut FMSG haben die Anstiege der Zinssätze und Inflationsraten vor dem Hintergrund weiterhin hoher Immobilienpreise die Leistbarkeit von Immobilienfinanzierungen reduziert. Erste Datenerhebungen der OeNB zeigen, dass das Neukreditvolumen seit August 2022 um 40 % eingebrochen ist.
Auf EU-Ebene wird derzeit die EU-Verbraucherkreditrichtlinie überarbeitet; die Veröffentlichung im Amtsblatt wird für 2023 erwartet. Zur Erleichterung der Kreditvergabe an Senioren wird § 9 Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG) novelliert; die Änderung soll mit 01.04.2023 in Kraft treten. Zudem ist die Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher (RL (EU) 2020/1828) in das österreichische Recht umzusetzen; die Richtlinie hat hierfür eine Umsetzungsfrist bis 25.12.2022 vorgesehen (mit Anwendung ab 25.06.2023). Weiters hat das Bundesministerium für Arbeit einen Entwurf des HinweisgeberInnenschutzgesetzes veröffentlicht (HSchG). Im Herbst 2022 wurde der Entwurf des neuen Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) in Begutachtung geschickt, mit dem die Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen in nationales Recht umgesetzt werden soll. Im Laufe des Jahres 2023 ist mit der Fertigstellung des neuen Gesetzes zu rechnen. Im März 2023 wird eine Veröffentlichung eines Legislativvorschlags zur BRRD/DGSD erwartet. Weiters soll Basel IV bis 01.01.2025 in der EU umgesetzt sein, mit einigen spezifischen Übergangsfristen insbesondere für den Output-Floor für IRB-Banken und neue Unternehmensbeteiligungen.
Das Thema der Nachhaltigkeit wird die Sparkasse Oberösterreich weiterhin auch aus regulatorischer Sicht (in allgemeinen Regelungen, aber auch in Rechtsgrundlagen wie die Taxonomie-VO, Disclosure-VO, Eco Label VO, EZB Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken, EBA Leitlinien zur Kreditvergabe und –überprüfung, EBA Diskussionspapier zu ESG Risiken) – begleiten.
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat Ende September 2022 ihren Abschlussbericht zu den überarbeiteten Leitlinien zu bestimmten Aspekten der MiFID II-Eignungsanforderungen (suitability requirements) veröffentlicht. Die Überarbeitung der MiFID II betrifft vor allem die Einfügung von Bestimmungen zur Nachhaltigkeit. Die Anwendbarkeit der überarbeiteten Eignungsanforderungen wird ab Mitte 2023 erwartet.
Seitens der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) sind nunmehr unter anderem die folgenden Leitlinien veröffentlich worden:
Leitlinien zu gemeinsamen Verfahren und Methoden für den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) sowie für die aufsichtlichen Stresstests,
Leitlinien für den Vergleich der Vergütungspraktiken, des geschlechtsspezifischen Lohngefälles und der gebilligten höheren Höchstwerte für das Verhältnis gemäß der Richtlinie 2013/36/EU,
Leitlinien für den Vergleich der Vergütungspraktiken und des geschlechterspezifischen Lohngefälles gemäß der Richtlinie (EU) 2019/2034,
Leitlinien zur Datenerfassung im Hinblick auf Personen mit hohem Einkommen gemäß der Richtlinie 2013/36/EU und der Richtlinie (EU) 2019/2034,
Leitlinien zu den Kriterien für die Freistellung von Wertpapierfirmen von den Liquiditätsanforderungen gemäß Artikel 43 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2019/2033,
Leitlinien zu Strategien und Verfahren in Bezug auf das Compliance-Management und die Rolle und Zuständigkeiten des Geldwäschebeauftragten gemäß Artikel 8 und Kapitel VI der Richtlinie (EU) 2015/849,
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Leitlinien für eine solide Vergütungspolitik gemäß Richtlinie (EU) 2019/2034 und
Leitlinien zur internen Governance gemäß der Richtlinie (EU) 2019/2034.
Darüber hinaus wurde im November 2022 das Single Resolution Board (SRB) Arbeitsprogramm 2023 veröffentlicht. Die Zielsetzung des SRB ist, dass alle beaufsichtigten Banken bis Ende 2023 vollständig abgewickelt werden können. Die Prioritäten des SRB bleiben im Einklang mit seinem Mehrjahresprogramm 2021-2023 unverändert. Der Schwerpunkt für 2023 liegt auf der Erreichung der Abwicklungsfähigkeit, der Förderung eines robusten Abwicklungsrahmens, der Durchführung eines wirksamen Krisenmanagements, der Operationalisierung des einheitlichen Abwicklungsfonds und der gezielten Verbesserung in den Bereichen IT und Organisationsstruktur der Banken. Das SRB hat erstmalig seine Einschätzung zur Abwicklungsfähigkeit von Banken veröffentlicht.
Die Sparkasse Oberösterreich wird sich mit den nachfolgend angekündigten Schwerpunkten der FMA und der OeNB für das Jahr 2023 auseinandersetzen:
(i)Resilienz und Stabilität des österreichischen Kapitalmarkts durch laufende Beobachtung und Analysierung, insbesondere anhand der Durchführung von Vulnerabilitätsanalysen und Stresstests,
(ii)Digitaler Wandel, insbesondere Förderung der Stabilität digitaler Systeme und Ausbau der Resilienz gegenüber Cyberrisiken,
(iii)Neue Geschäftsmodelle, insbesondere Test innovativer Geschäftsmodelle durch die Regulatory Sandbox der FMA, Umsetzung der neuen europäischen Regulierung für Wertpapierfirmen (IFR und IFD), Vorbereitung auf die kommenden europäischen Regulierungen zu Kryptowerten und zur DLT-Technologie,
(iv)Kollektiver Verbraucherschutz, insbesondere Ausbau des risikoorientierten Market-Monitorings und Fokus der Verbraucherinformationen auf Inflation, Altersvorsorge, Nachhaltigkeit und Krypto-Assets,
(v)Nachhaltigkeit der Geschäftsmodelle, insbesondere Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in das Risikomanagement, in die Strategie und Governance beaufsichtigter Unternehmen, Nachhaltigkeit in der Offenlegung und nichtfinanziellen Berichterstattung, Greenwashing,
(vi)Sauberer Finanzplatz, insbesondere Monitoring und Analyse von Trends, Geschäftspraktiken und Whistleblowing-Meldungen, Etablierung eines nationalen Kompetenz- und Info-Hubs für Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Die EZB hat ihre drei wesentlichen Aufsichtsprioritäten für den Zeitraum 2023 bis 2025 veröffentlicht: (i) Die Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegen unmittelbare makrofinanzielle und geopolitische Schocks, (ii) die Bewältigung der Herausforderungen der Digitalisierung und Stärkung der Steuerungskapazitäten der Leitungsorgane und (iii) die Verstärkung der Anstrengung zur Bekämpfung des Klimawandels.
Die Sparkasse Oberösterreich verfolgt die Gesetzgebungsprozesse laufend aktiv und wachsam, um Trends frühzeitig zu erkennen und auch in Zukunft alle regulatorischen Herausforderungen zeitnah bewältigen zu können.
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 6 Sitzungen (davon 1 außerordentliche Sitzung und 1 konstituierende Sitzung), der Prüfungsausschuss 3, der Präsidialausschuss 3, der Kreditausschuss 6, der Vergütungsausschuss 2, der Risikoausschuss 3, der Strategieausschuss 3 und der Bauausschuss 1 Sitzung(en) abgehalten. In den Organen der Sparkasse Oberösterreich gab es folgende personelle Veränderungen: Frau MMag. Gerda Holzinger-Burgstaller wurde in der ordentlichen Hauptversammlung am 24.06.2022 zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt; das Mandat von Herrn Dr. Volker Dahlhausen ist mit der Hauptversammlung vom 24.06.2022 ausgelaufen; Herr Willibald Cernko, Frau Mag. Karin Svoboda und Frau Mag. Dr. Claudia Süssenbacher sind mit Ablauf der Hauptversammlung am 24.06.2022 zurückgetreten; das Mandat von Herrn Mag. Christian Trixner wurde seitens des Betriebsrates mit 08.06.2022 wegen Pensionierung entzogen; in der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrates am 24.06.2022 wurden Frau Mag. Dr. Kornelia Waitz-Ramsauer zur 1. Stellvertreterin des Vorsitzenden und Herr Mag. Norbert Jungreithmayr zum 2. Stellvertreter des Vorsitzenden gewählt.
Die Bilanzsumme verringerte sich um EUR 763,8 Mio auf EUR 15.470,3 Mio (Vorjahr: EUR 16.234,0 Mio.). Dies entspricht einer Reduktion von 4,70 %. Das betriebswirtschaftliche Eigenkapital (exkl. Bilanzgewinn) beträgt EUR 883,3 Mio (Vorjahr: EUR 1.002,3 Mio.), es verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 11,9 %. Ein wesentlicher Grund dafür ist die am 24.06.2022 in der Hauptversammlung der Sparkasse Oberösterreich beschlossene asymmetrische vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals 192 AktG) zur Einziehung der Aktien der EBÖ an der Sparkasse Oberösterreich. Das um stille Reserven und Lasten adaptierte Eigenkapital beträgt EUR 810,5 Mio, gegenüber EUR 1.313,4 Mio im Vorjahr. Neben der Kapitalherabsetzung ist die Veränderung auch der Reduktion der stillen Reserven durch die Entwicklung an den Finanzmärkten geschuldet.
Die Sparkasse Oberösterreich erreichte ein EGT (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit) von EUR 75,5 Mio (Vorjahr: EUR 134,3 Mio), was im Vergleich zum Vorjahr einer Reduktion um 43,76 % entspricht.
Die geplante Dividende beträgt EUR 22,8 Mio. (Vorjahr: EUR 48,9 Mio.).
Finanzlage
Die Liquidität entsprach den Bestimmungen der Art 411ff VO (EU) Nr. 575/2013 (CRR) sowie der delegierten Verordnung (EU) 2015/61 der Kommission vom 10.10.2014.
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Vermögenslage
Die Vermögenslage der Sparkasse Oberösterreich hat sich wie oben beschrieben insbesondere auch aufgrund der folgenden Punkte verändert.
In der Hauptversammlung am 24.06.2022 wurde eine asymmetrische vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals 192 AktG) durch Einziehung von Aktien der Sparkasse Oberösterreich beschlossen. Dadurch reduzierte sich das CET 1 um EUR 150 Mio. Zur Abfederung der Auswirkung auf das CET 1 wurde zusätzliches Kernkapital (AT1) in Höhe von EUR 80 Mio. begeben.
Die Eigenmittel der Sparkasse Oberösterreich betragen EUR 1.158,3 Mio. (Vorjahr: EUR 1.188,0 Mio.). Die Eigenmittel setzten sich zusammen aus Kernkapital und Ergänzungskapital. Das harte Kernkapital (CET 1) beträgt EUR 848,9 Mio. (Vorjahr: EUR 985,3 Mio.) und das zusätzliche Kernkapital (AT 1) beträgt EUR 80,0 Mio. (Vorjahr: EUR 0,0 Mio.). Das anrechenbare Ergänzungskapital (T2) beläuft sich auf EUR 229,3 Mio. (Vorjahr: EUR 202,7 Mio.).
Seit Ende 2022 werden die regulatorischen Kapitalkennzahlen auf IFRS-Basis und nicht mehr auf UGB-Basis berechnet.
Die Eigenmittelquoten gemäß Art 92 CRR betragen:
Harte Kernkapitalquote 15,16 % (Vorjahr: 17,48 %).
Kernkapitalquote 16,59 % (Vorjahr: 17,48 %).
Gesamtkapitalquote 20,69 % (Vorjahr: 21,08 %).
Die Anteilsverwaltung Allgemeine Sparkasse haftet für die Verbindlichkeiten der Sparkasse Oberösterreich unbeschränkt.
1.3Bericht über Zweigniederlassungen
Im Geschäftsjahr hat die Sparkasse Oberösterreich keine Filialen neu gegründet oder verlegt. Es wurden zwei Filialen geschlossen und zwei weitere in eine SB-Stelle umgewandelt. Die Sparkasse Oberösterreich unterhält gesamt 146 Filialen, davon 32 als SB-Stellen. Per Jahresende waren in den Filialen der Sparkasse Oberösterreich 968 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 965).
1.4Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Kennzahlen
Die Eigenkapitalrendite hat sich gegenüber dem Vorjahr verringert und beträgt 5,8 % (Vorjahr: 9,7 %). Sie berechnet sich aus dem Jahresüberschuss nach Steuern zuzüglich einer etwaigen Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken dividiert durch das durchschnittliche bilanzielle Eigenkapital.
Die Cost-Income-Ratio, das Verhältnis zwischen Betriebsaufwendungen und Betriebserträgen, liegt mit 65,9 % (Vorjahr: 66,3 %) unter dem Durchschnitt der letzten Jahre.
Die ergebnisorientierte Mitarbeiterproduktivität ergibt sich aus dem Betriebsergebnis dividiert durch die durchschnittliche gewichtete Mitarbeiterzahl und konnte von TEUR 80,2 auf TEUR 83,2 gesteigert werden.
Die Zinsspanne, das Verhältnis zwischen betriebswirtschaftlichem Nettozinsertrag und der durchschnittlichen Bruttobilanzsumme, beträgt 1,30 % (Vorjahr: 1,17 %).
Umweltbelange/Nachhaltigkeit
Direkte negative Umwelteinflüsse durch die Geschäftstätigkeit der Sparkasse Oberösterreich entstehen nicht.
Die Sparkasse Oberösterreich hat eine Website zum Thema Nachhaltigkeit unter https://www.sparkasse.at/oberoesterreich/nachhaltigkeit veröffentlicht, auf der ein Überblick über die nachhaltigen Initiativen und Maßnahmen, zu denen sich das Unternehmen in den nächsten Jahren verpflichtet bzw. die die Bank bereits erfolgreich umgesetzt hat, enthalten sind.
Arbeitnehmerbelange
Zum Ende des Geschäftsjahres beschäftigte die Sparkasse Oberösterreich 1.652 (Vorjahr: 1.662) Mitarbeiter:innen, davon 1.652 (Vorjahr: 1.662) Angestellte und 0 (Vorjahr: 0) Arbeiter, was gegenüber dem Vorjahr einer Verminderung um 10 Mitarbeiter:innen bzw. einem Beschäftigungsrückgang um 0,6 % entspricht. Zum Stichtag 31.12.2022 waren 44 Lehrlinge beschäftigt. 12 junge Menschen begründeten ein Lehrverhältnis. Die Frauenquote lag bei 60 %, die Teilzeitquote bei 38 %. Die Mitarbeiter:innen der Sparkasse Oberösterreich absolvierten im Jahr 2022 in Summe 6.100 Schulungstage.
Das Dienstrecht blieb bis auf geringfügige Anpassungen des Sparkassen-Kollektivvertrags im Wesentlichen unverändert.
Bei WeShare 2022 hat der gemeinsame Erfolg (historisches Rekordergebnis 2021) und die großzügige Aufstockung der Incentivierung für das Team Sparkasse Oberösterreich durch das Vorstandsteam, zu einer Mitarbeiter-Incentivierung von insgesamt rund EUR 1,8 Mio. geführt. Mit WeShare by Erste Group, einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm, hatten Mitarbeiter:innen 2022 die Möglichkeit, sich nachhaltig am Unternehmenserfolg der Sparkassengruppe zu beteiligen. Durch ein geschenktes Aktienpaket und der Möglichkeit, steuerlich
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begünstigt weitere Erste Group Aktien zu erwerben, sind seit Anfang September rund 90 % der Mitarbeiter:innen auch Miteigentümer:innen der Erste Group.
Erfüllung des Gründungsauftrages
Die Sparkasse Oberösterreich hat in ihrer Geschichte immer eine humanitäre Verantwortung wahrgenommen. Gemeinsam mit ihrer Mehrheitseigentümerin, der Anteilsverwaltung Allgemeine Sparkasse, leistete die Sparkasse Oberösterreich im Jahr 2022 einen finanziellen Beitrag in Höhe von EUR 250.000 für Hilfsbedürftige aufgrund des Ukraine-Krieges. Mit der Initiative „#StandWithUkraine“ ermöglichte die Sparkasse Oberösterreich außerdem allen George User:innen, Spenden für die Ukraine durch die Kooperation mit „Nachbar in Not“ per Klick durchzuführen. Zusätzlich bot sie Menschen aus der Ukraine ein im ersten Jahr gebührenfreies Girokonto und spesenfreie Überweisungen in die Ukraine.
In karitativer Hinsicht widmet sich die Sparkasse Oberösterreich gemeinsam mit der Anteilsverwaltung Allgemeine Sparkasse zahlreichen Projekten, Initiativen und Organisationen. So erhielt beispielsweise im Rahmen des Weltspartages das SOS Kinderdorf in Altmünster eine Spende in Höhe von EUR 100.000. Das Geld kommt der Modernisierung der dortigen Infrastruktur zugute.
In Bezug auf soziale Nachhaltigkeit ist die Zweite Sparkasse ein Beispiel dafür, wie in finanzielle Schwierigkeiten geratene Menschen eine zweite Chance erhalten. Sie hat keine Ertragsziele, arbeitet nicht gewinnorientiert, sondern ist dem gemeinwohlorientierten Sparkassengedanken verpflichtet. Alle Mitarbeiter:innen der Zweite Sparkasse sind ehrenamtliche, pensionierte Sparkassen-Mitarbeiter:innen.
Mit der Finanzbildungs-Initiative „she invests“ tragen Erste Bank und Sparkassen dem stark gestiegenen Bewusstsein der finanziellen Unabhängigkeit sowie dem Wunsch nach persönlichem Kontakt vieler Frauen Rechnung.
Finanzbildung für Kinder und Jugendliche findet im Rahmen der Initiative „FLiP2Go“ in sieben interaktiven Stationen statt. Zusätzlich bietet die Sparkasse Oberösterreich Schulklassen kostenlose Module der FLiP Digi Tour sowie weitere Schulvorträge und Unterrichtsmaterialien zu verschiedenen Geldthemen an. Darüberhinaus gibt es zahlreiche Schulvorträge, die je nach Alter und Schultyp interaktiv gestaltet sind.
Ein weiteres wichtiges Projekt im Rahmen der Finanzbildung stellt die „Mission Pensionsvorsorge“ dar. Dabei geht es um einen wesentlichen Beitrag zur finanziellen Gesundheit, indem das Verständnis für die sogenannte „Pensionslücke“ und Möglichkeiten zur Vorsorge vermittelt werden.
Die Unterstützung von Kulturprojekten ist seit jeher ein fester Bestandteil der Sponsoringaktivitäten. Durch dieses Engagement bringt die Sparkasse Oberösterreich die Kultur zu den Menschen. Ihrem Ruf als Kultursponsor wurde die Sparkasse Oberösterreich unter anderem durch die erneute Unterstützung als Hauptsponsor der Klangwolke gerecht. Neben der Klangwolke wurden auch zahlreiche Kulturveranstaltungen in den Regionen unterstützt, wie etwa das TheaterSPECTACEL Wilhering, Stadtfest Wels anlässlich des 800 Jahr-Jubiläums der Stadt Wels, das Musikfestival Steyr, der Attergauer Kultursommer uvm.
Neben der finanziellen Gesundheit ist der Sparkasse Oberösterreich auch die körperliche Gesundheit der Menschen in der Region ein Anliegen. Darum engagiert sich die Sparkasse Oberösterreich alljährlich für den Breitensport, fördert und unterstützt beliebte Sport- bzw. Laufevents.
2.BERICHT ÜBER DIE VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG UND DIE RISIKEN DES UNTERNEHMENS
2.1Rahmenbedingungen vor dem Hintergrund der geopolitischen Krise in Europa
Nach dem Bilanzstichtag 31.12.2022 waren die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine und der damit verbundenen internationalen Energiekrise auf Menschen, Unternehmen und folglich auch auf die gesamtwirtschaftlichen Vorgänge in Österreich unverändert als erheblich einzustufen. Es sind aber bis dato keine weiteren Ereignisse nach dem Bilanzstichtag bekannt, die zu einer anderen Darstellung des Jahresabschlusses 2022 geführt hätten.
Im Basisszenario gehen die gegenwärtigen Prognosen des Wirtschaftsforschungsinstitutes (WIFO) und des Institutes für Höhere Studien (IHS) davon aus, dass das Wachstum in Österreich nach einem ausgeprägten Einbruch im Winterhalbjahr 2022/23 im Frühjahr 2023 wieder auf niedrigem Pfad zurückkehren wird. Für das Gesamtjahr beinhalten die Prognosen einen geringfügigen BIP-Anstieg von maximal 0,4 % im Jahr 2023. 2024 erhöht sich das Wachstum laut Prognosen auf 1,2 % bis 1,8 %, unter der Voraussetzung, dass sich die internationalen Lieferengpässe im weltweiten Warenhandel schrittweise auflösen.
Die rekordhohe Inflation dürfte den Höhepunkt um den Jahreswechsel herum überschritten haben und langsam zurückgehen. Unter der Annahme, dass nach der Abkehr vom Erdgaslieferanten Russland ausreichend Ersatz auf dem Weltmarkt gefunden werden kann, dürfte die Inflationsrate gemessen am Verbraucherpreisindex (VPI 2015), im Jahr 2023 auf 6,5 % bis 6,7 % zurückgehen. Wie lange die Inflationsrate über dem mittelfristigen EZB-Ziel von 2 % bleiben wird, ist nur schwer prognostizierbar. Im Basisszenario von WIFO und IHS wird für 2024 ein maximaler Wert von 3,5 % angenommen. Eine wesentliche Voraussetzung für die Erreichung der Prognoseansätze ist eine Stabilisierung der hohen Rohöl-, Erdgas- und Strompreise.
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Die Lage auf dem Arbeitsmarkt dürfte sich 2023 nur vorübergehend eintrüben, mit einer prognostizierten Arbeitslosenquote gemäß Eurostat-Berechnung (2023: 4,7 %, 2024: 4,5 %), die unter dem Niveau von vor Corona bleiben dürfte (2019: 4,8 %).
Die Risiken, die das Eintreten des unterstellten Basisszenarios gefährden könnten, sind als erheblich einzustufen. Die Wirtschaftsbeziehungen zwischen EU und Russland verschlechtern sich zunehmend und für eine schnelle Entspannung im Krieg in der Ukraine gibt es keine Anzeichen. Nach wie vor bereiten internationale Lieferketten (insbesondere in Verbindung mit China) Probleme. Das Risiko, dass der hohe Preisauftrieb deutlich länger als prognostiziert anhält, kann nicht ausgeschlossen werden.
Für den Bankenmarkt sind die Wachstumsprognosen im Jahr 2023 beim Kreditvolumen (+5,5 %) wie schon im Vorjahr etwas höher als bei den Einlagen (+5,2 %). Im Jahr 2024 soll das Wachstum im Bankenmarkt auf überdurchschnittlichem Niveau bleiben, wobei das Kreditvolumen mit +5,3 % etwas stärker als die Einlagen (+5,1 %) ansteigen dürfte.
Die FMA hat in einer Presseaussendung am 22.12.2022 im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands in der Ukraine, den gestiegenen Energiepreisen, der hohen Inflation sowie der unterdurchschnittlichen Kapitalausstattung der österreichischen Banken im europäischen Vergleich auf erhöhte Systemrisiken verwiesen. Folglich hat die FMA Österreichs systemrelevanten Banken die Aufstockung ihrer Kapitalpuffer um insgesamt 0,25 bis 0,5 Prozentpunkte verordnet.
Um der hohen Inflation entgegenzuwirken, hat die EZB die Leitzinsen angehoben. Seit 21.7.2022 wurde der Hauptrefinanzierungssatz in insgesamt vier Schritten von 0 % auf 2,5 % hinaufgesetzt. Ebenso wurde der Einlagensatz für Banken, die Geld über Nacht bei der EZB parkieren, im Laufe des 2. Halbjahres von -0,5 % auf 2,0 % angehoben.
2.2Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens
Die Inflationsdynamik hat sich zwar gegen Jahresende verlangsamt, doch hat die EZB bereits Anfang Februar 2023 einen weiteren Zinsschritt von 0,5 % gesetzt und die Sparkasse Oberösterreich geht in 2023 von weiteren Zinsschritten der EZB aus.
Um die Kunden im Zusammenhang mit negativen Auswirkungen höherer Kreditkosten zu unterstützen und das daraus resultierende Risiko in der Sparkasse Oberösterreich abzumildern, wurden bestehenden privaten Kreditkunden rechtzeitig Fixzinsvereinbarungen angeboten. Da 2022 nach wie vor auch viele Unternehmenskunden im Zusammenhang mit der Null-Covid-Strategie Chinas von Lieferengpässen betroffen waren, kam neben den staatlichen Unterstützungen auch der Sparkasse Oberösterreich eine zentrale Rolle bei der Finanzierung der Realwirtschaft zu. Dabei wurden die Wertberichtigungen in den eigenen Büchern nur moderat höher. Die Sparkasse Oberösterreich rechnet auch 2023 mit einem Anstieg der Ausfälle, doch dürfte die Portfolioverschlechterung überschaubar bleiben.
Positiv wirkte der auflebende Sommertourismus, unter anderem mit deutlich höheren Kartenumsätzen, da nach den Lockdowns auch ausländische Gäste wieder in Österreich nächtigten.
In Erwartung einer Straffung der Geldpolitik haben Aktien- und Anleihemärkte schon im ersten Halbjahr eine deutliche Kurskorrektur vorweggenommen, obwohl das Wirtschaftswachstum noch sehr hoch war. Für Wertpapierkund:innen zeichnete sich sehr bald ein Verlustjahr ab, das auch bei den Wertpapierprovisionserträgen der Sparkasse Oberösterreich negativ zu Buche schlug.
Die Sicherung der Marktposition der Sparkasse Oberösterreich als regionale Universalbank ist auch in den künftigen Jahren oberstes Ziel. Dabei werden Kostenmanagement und Prozessoptimierung weiterhin eine zentrale Aufgabe darstellen. Die besondere Herausforderung für 2023 ist die hohe Inflation mit entsprechenden Auswirkungen auf den Verwaltungsaufwand. Die hohe Kapitalausstattung und die gute Liquiditätssituation der Sparkasse Oberösterreich ermöglicht es, den temporär schwachen Wachstumsaussichten im Winterhalbjahr zu begegnen und auch künftig verlässliche Partnerin für ihre Kund:innen und die Menschen in der Region zu sein. Ein negatives Szenario für 2023 wäre ein langer Konjunkturabschwung, doch spricht die Wiedereröffnung Chinas gegen Jahresende 2022 bereits für zusätzliche Wachstumsimpulse und der bis dato milde Winter für eine Entschärfung der Energiekrise, so dass das Wirtschaftswachstum nach dem Winter die Talsohle durchschreiten kann.
Bildung von Risikovorsorgen
Den besonderen Risiken des Kreditgeschäfts wird durch die Bildung von Risikovorsorgen (Wertberichtigungen für bilanzielle Kreditgeschäfte und Rückstellungen für außerbilanzielle Kreditgeschäfte) in entsprechendem Ausmaß Rechnung getragen. Die Ermittlung der Wertminderungen erfolgt in Einklang mit der AFRAC-Stellungnahme 14 (Juni 2021) durch Anwendung des IFRS 9-Modells im UGB.
Dabei erfolgt die Ermittlung des erwarteten Verlusts, für nicht als wertgemindert eingestufte Forderungen, entweder als 1-year Expected Credit Loss (Stufe 1) oder als lifetime Expected Credit Loss (Stufe 2). Finanzinstrumente bei erstmaliger Erfassung bzw. Finanzinstrumente ohne signifikanten Anstieg des Kreditrisikos seit der erstmaligen Erfassung sind der Stufe 1 zugeordnet. Finanzinstrumente mit einem signifikanten Anstieg des Kreditrisikos seit der erstmaligen Erfassung sowie Finanzinstrumente ohne hinreichende Information zum Erstansatz hingegen der Stufe 2. Die Festlegung, ob ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos seit Ersterfassung vorliegt, wird durch die Überprüfung qualitativer und quantitativer Kriterien festgelegt. Quantitative Kriterien sind die relative bzw. absolute Veränderung der gegenwärtigen annualisierten lifetime PD (Ausfallswahrscheinlichkeit) des Finanzinstruments im Vergleich zur annualisierten lifetime PD zum Zugangszeitpunkt des Finanzinstruments. Qualitative Kriterien sind z.B. Übergabe des Kunden in das Workout, das Setzen eines Forbearance-Status oder mehr als 30 Überziehungstage.
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Für alle wertgeminderten („impaired“) Forderungen wird mittels Barwertmodell (Discounted Cash Flow Method) ein erwarteter Verlust bis zum Laufzeitende (lifetime Expected Credit Loss) unter Berücksichtigung mehrerer Szenarien berechnet. Der Barwert ergibt sich aus der Diskontierung der erwarteten Zahlungsströme mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. Die erforderliche Risikovorsorge ergibt sich aus der Differenz zwischen Bruttobuchwert und dem Barwert der erwarteten Zahlungsströme in einem Szenario, über alle wahrscheinlichkeitsgewichteten Szenarien gerechnet. Bei wertgeminderten signifikanten Forderungen an einen Kunden, die in Summe über einer Materialitätsgrenze liegen, sind die erwarteten Rückflüsse aus Tilgungen und Erlöse aus der Verwertung von Sicherheiten vom Risikomanager oder Sanierungsbetreuer je Szenario zu schätzen. Für nicht signifikante wertgeminderte Forderungen an einen Kunden werden die erwarteten Rückflüsse je Szenario regelbasiert, mittels statistischer Verfahren, ermittelt.
Für alle Forderungen, bei denen kein Impairment vorliegt, wird auf Basis statistisch ermittelter Risikoparameter eine regelbasierte Kalkulation des individuell (auf Ebene von Finanzinstrumenten) erwarteten Verlustes unter Berücksichtigung der zu erwartenden Rückflüsse verwendet.
Auf Basis historischer Beobachtungen, aktuellen Gegebenheiten und zukunftsbezogener Informationen (insbesondere aktueller makroökonomischer Szenarien) werden Neubewertungen der Risikoparameter vorgenommen.
Aufgrund der Unsicherheit durch den Krieg in der Ukraine und die Energiekrise wurden zusätzliche Regeln für Stufenüberschreibungen (Stage-Overlays) eingeführt, d.h. die Verschiebung in Stufe 2 auf der Grundlage vordefinierter Portfoliomerkmale. Bis zum vierten Quartal 2022 waren auch Stufenüberschreibungen für die Covid-19-Pandemie im Einsatz. Die Verbesserung der Situation im Laufe des Jahres 2022 ermöglichte die Beendigung der Covid-19-bezogenen Stufenüberschreibungen.
Der Krieg zwischen der Ukraine und Russland verschärfte die Herausforderungen durch einen starken Anstieg bei den Energiepreisen einerseits und Unterbrechungen von Lieferketten andererseits. Die Energiepreisentwicklung hatte Einfluss auf unterschiedliche Branchen, vor allem jene mit energieintensiven Produktionsprozessen, aber ebenso auf solche mit hohen Treibstoffkostenanteilen. Daher wurden Regeln für Stage-Overlays aufgrund des Krieges in der Ukraine (Ukraine-Krieg-Overlays) als eine Kombination von konjunkturabhängigen Branchen (zyklische Branchen) und einjährigen Ausfallwahrscheinlichkeiten nach UGB/IFRS eingeführt. Ausnahmen davon sind auf Basis einer individuellen Überprüfung und Dokumentation zulässig.
Aufgrund der gegenwärtigen Verwerfungen auf dem Energiemarkt mit Auswirkungen auf die Verfügbarkeit und die Preise von Gas und anderen Energieformen sind zusätzlich zu den zyklischen Branchen, Stage-Overlays für Energieabhängigkeit eingeführt worden. Es wurden Effekte in zweifacher Ausprägung identifiziert: Konsequenzen von Gasrationierung und Gasknappheit für Kunden entweder aufgrund energieintensiver Produktionsprozesse oder durch die Abhängigkeit von Gas als primären Input in ihren Geschäftsprozessen. Die wirtschaftliche Anfälligkeit wird durch Gasabhängigkeit, (begrenzte) Substitutionsmöglichkeiten und Auswirkungen einer Substitution auf die Finanzlage sowie auf Absicherungs- und Preismechanismen verursacht. In der Branche Rohstoffe wurden die Subbranchen Metall und Chemie als am stärksten betroffen identifiziert. Alle Unternehmen der Energiewirtschaft, die gesamte Industrie, können potenziell von den massiven Engpässen und Verwerfungen auf dem derzeitigen Energiemarkt betroffen sein: Preisvolatilität, Nachschussforderungen, Preisobergrenzen, Schwächen der europäischen Energieinfrastruktur, feste Abnahmeverträge (die die Abnehmer gefährden, wenn diese gekündigt werden, und / oder die Erzeuger erneuerbarer Energien daran hindern, von den höheren Preisen zu profitieren), usw. Grundsätzlich wurden alle Kunden aus diesen Branchen und Subbranchen auf Stufe 2 migriert. Ausnahmen davon sind auf Basis einer individuellen Überprüfung und Dokumentation zulässig.
2.3Wesentliche Risiken und Ungewissheiten
Als für die Sparkasse Oberösterreich wesentliche Risiken bestehen das Kredit-, Markt-, und operationelle Risiko sowie das Liquiditätsrisiko. Während das Kreditrisiko die Gefahr eines teilweisen oder vollständigen Ausfalls vertraglich vereinbarter Zahlungen bezeichnet, entstehen Marktrisiken für die Sparkasse Oberösterreich vor allem durch Schwankungen von Zinssätzen, Wechselkursen, Aktien- oder Warenkursen. Das operationelle Risiko bezeichnet das Risiko von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden, einschließlich des Rechtsrisikos. Das Liquiditätsrisiko stellt jenes Risiko dar, benötigte Zahlungsmittel nicht oder nur zu nachteiligen Konditionen beschaffen zu können.
Angesichts der Geschäftsstrategie stellt das Kreditrisiko naturgemäß den größten Anteil des Risikos dar. 2022 blieb die COVID-19-Pandemie weltweit Thema. Seit Einmarsch der russischen Armee in der Ukraine sind zudem Verwerfungen am Energiemarkt und in den Zulieferketten zu beobachten, die sich auch auf die österreichische Volkswirtschaft auswirken. Die Steuerung von Kreditportfolien, einschließlich des aktiven Managements von notleidenden Krediten, wurde daher weiterhin zur Stärkung des Risikoprofils fortgesetzt.
Umwelt-, Sozial- und Governance- (ESG-) Risiken waren auch im Jahr 2022 eine der wesentlichen Prioritäten. Das Konzept der Erste Group und Sparkassen basiert auf einer umfassenden strategischen Analyse, an der interne und externe Experten zum Klimawandel und anderen sozio-ökologischen Themen beteiligt waren. Unter den ESG-Initiativen spielt die Bekämpfung des Klimawandels eine wesentliche Rolle, sowohl für die Finanzierung als auch für den eigenen Betrieb.
Die Sparkasse Oberösterreich als Teil der Erste Group bekennt sich zur Net Zero Banking Alliance und dem damit verbundenen Ziel, bis 2050 die Klimaneutralität des Portfolios auf Ebene der Erste Group zu erreichen. Hierzu wird die Sparkasse Oberösterreich auf Basis einer sorgfältigen Analyse individuelle Ziele festlegen. In ähnlicher Weise hat die Sparkasse Oberösterrreich Ziele definiert, um bis 2030 Netto-Null-Emissionen in ihren Betrieben zu erreichen. Die Sparkasse Oberösterreich erachtet den Netto-Null-Übergang als einen wirksamen
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Beitrag zu der Widerstandsfähigkeit des Unternehmenswerts und der Wachstumschance der kommenden Jahre. Die Sparkasse Oberösterreich ist auch Teil der Gruppenberechnung finanzierter Emissionen (Carbon Footprint Calculation) und hat sich entschieden, die Dekarbonisierungsziele auf Gruppenebene zu unterstützen.
Die Sparkasse Oberösterreich zielt darauf ab, (ESG) Risiken aus einer strategischen Perspektive zu behandeln. Das ESG Risiko als transversales Risiko wird vor allem als Treiber des Kreditrisikos betrachtet.
In der Sparkasse Oberösterreich werden die in der Erste Group entwickelten Risikobewertungs- und Managementinstrumente, wie insbesondere die ESG-Faktor-Heatmap, eingesetzt. Darüber hinaus werden Daten zur Energieeffizienz von Gebäuden im Rahmen der Immobilienbewertungen anhand der vorgelegten Energieausweise erhoben, wobei die Datenerfassung seit Juli 2022 automatisationsunterstützt erfolgt. 2023 startet ein Projekt zur technischen Anbindung an einen externen Provider, der Daten zu den wesentlichen physischen Risiken liefert. Diese Informationen werden auch in das Immobilienbewertungsprogramm der Sparkassengruppe eingespielt und so automatisiert für die Immobilienbewertung verwendbar gemacht.
Im Jahresabschluss 2022 werden keine zusätzlichen Vorsorgen für ESG Risiken gebildet. Es wird analysiert, wie ESG Risiken in der Ermittlung von Risikokosten berücksichtigt werden können. Die Sparkasse Oberösterreich geht davon aus, dass die gebildeten Vorsorgen die beste Schätzung der erwarteten Kreditverluste per 31.12.2022 darstellen.
Ausfallsrisiko
Die Risikoklassen mit erhöhtem Ausfallsrisiko machen einen geringen Anteil des gesamten Risikovolumens aus. Bilanzielle Vorsorgen bestehen hinsichtlich der unbesicherten Anteile entsprechend dem Risikogehalt.
Preisänderungsrisiken
Fremdwährungsrisiken bestehen im geringen Umfang und werden durch fristenkonforme Refinanzierung oder Derivate minimiert.
Kursrisiken bestehen hinsichtlich der eingegangenen Aktien- bzw. Indexpositionen hauptsächlich auf folgenden Märkten: Österreich und Deutschland.
Das Barwertrisiko kann als durchschnittlich bezeichnet werden.
Die Refinanzierungsstruktur des Institutes ist der derzeitigen Marktsituation angepasst. Die Wertpapierveranlagung erfolgt grundsätzlich im Bereich Investmentgrade, wobei in Anbetracht der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftslage mit zusätzlichen Risiken zu rechnen ist (Liquiditätsrisiko und Cash Flow Risiko).
Die Begrenzung der Risiken wird durch adäquate Methoden zur Risikomessung und -begrenzung gewährleistet.
2.4Erläuterung der Risiken sowie Ziele und Methoden im Risikomanagement
Die Risikopolitik der Sparkasse Oberösterreich ist geprägt von einem konservativen Umgang mit den bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken. Zu diesem Zweck verfolgt die Sparkasse Oberösterreich eine Strategie zur Risikobegrenzung, die sich zum einen an den Anforderungen, die sich aus einem kundenorientierten Bankbetrieb ergeben und zum anderen an den gesetzlichen Rahmenbedingungen orientiert.
Um dieser Zielsetzung gerecht zu werden, ist in der Sparkasse Oberösterreich ein System der Risikoüberwachung und -steuerung implementiert, welches eine adäquate Behandlung der übernommenen Risiken gewährleistet.
Zur Risikomessung werden folgende Methoden eingesetzt: Fixzinsbilanzen, Zinsbindungsbilanzen, Kapitalablaufbilanzen, Gap-Analysen, Barwertänderungen, Nettozinsertragssimulationen.
Methoden zur Risikobegrenzung existieren hinsichtlich: Volumina, Sensitivitäten, Partner, Profit and Loss (P&L), Value at Risk (VaR).
Die Sparkasse Oberösterreich sichert Zinsänderungsrisiken eigener Emissionen, der Wertpapierveranlagung, der Bilanzstruktur, Fremdwährungsrisiken vergebener Kredite und von Wertpapieren und Kursrisiken von Aktien ab (Hedging).
Die vorherrschenden Risiken wurden innerhalb der Risikotragfähigkeitsrechnung gegenübergestellt und dem Deckungspotential gegenübergestellt.
2.5Bestand und Zugang von eigenen Aktien
Die Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG (kurz EBÖ), die Anteilsverwaltung Allgemeine Sparkasse (kurz AVS) und die Sparkasse Oberösterreich haben am 23.11.2021 in einer Rahmenvereinbarung, zu welcher in den jeweiligen Aufsichtsgremien zugestimmt wurde, vereinbart, dass die EBÖ ihren Anteil bis 2026 auf 10 % reduzieren wird.
In einem ersten Schritt wurde am 24.06.2022 in der Hauptversammlung der Sparkasse Oberösterreich eine asymmetrische vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals 192 AktG) zur Einziehung von Aktien der Sparkasse Oberösterreich beschlossen. Die EZB hat der im Vorfeld beantragten Herabsetzung des Grundkapitals am 05.05.2022 zugestimmt. Zur Umsetzung wurden von der Sparkasse Oberösterreich mit Kaufvertrag vom 21.07.2022 insgesamt 157.243 Stück eigener Aktien im Nennwert von EUR 11.426.848,81 zu einem Kurs von EUR 953,94 erworben und anschließend eingezogen. Dadurch hat sich der Aktienbestand von 885.800 Stück auf 728.557 Stück reduziert.
Seite 149
Seite 25
Der Nennbetrag dieser Anteile wurde vom Grundkapital abgezogen. In der Höhe des Nennbetrags wurde eine Dotierung der gebundenen Rücklagen vorgenommen.
Zusätzlich hat die EBÖ in 2022 weitere Stückaktien der Sparkasse Oberösterreich an die AVS verkauft, womit sich die Beteiligung der EBÖ in 2022 auf 19 % reduzierte.
2.6Eigene Werte
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden so wie im Vorjahr keine Umsätze mit sonstigen eigenen Werten getätigt.
3.BERICHT ÜBER FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG
Die Sparkasse Oberösterreich führt als Bankdienstleistungsunternehmen unmittelbar keine F&E Tätigkeiten im industriellen Sinn durch, sondern ist aktiv in die Weiterentwicklung der digitalen Banklösungen durch die IT-Gesellschaft der ERSTE Bank und Sparkassen Gruppe involviert.
4.SPARKASSEN HAFTUNGSVERBUND
Siehe Anhang zum Jahresabschluss.
 
Seite 150
Bilanz zum 31. Dezember 2022
Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1-12 2021
1-12 2022
 
 
 
 
 
 
 
 
 
TEUR
EUR
Aktiva
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1. Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken und Postgiroämtern
 
2.722.652
1.258.134.545,46
2. Schuldtitel öffentlicher Stelle und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind
548.485
977.661.471,97
a) Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche Wertpapiere
 
548.485
977.661.471,97
b) zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zugelassene Wechsel
 
0
0,00
3. Forderungen an Kreditinstitute
 
2.046.781
1.752.394.822,93
a) täglich fällig
 
423.499
85.569.541,61
b) sonstige Forderungen
 
1.623.281
1.666.825.281,32
4. Forderungen an Kunden
 
9.256.351
9.867.798.226,97
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
 
1.037.638
1.202.113.896,24
a) von öffentlichen Emittenten
 
22.059
22.094.813,35
b) von anderen Emittenten
 
1.015.579
1.180.019.082,89
darunter: eigene Schuldverschreibungen
41.923
46.161.082,08
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
 
113.736
103.938.843,33
7. Beteiligungen
 
158.351
69.236.960,45
darunter: an Kreditinstitute
 
0
0,00
8. Anteile an verbundenen Unternehmen
 
41.277
87.949.003,80
darunter: an Kreditinstitute
 
 
0
0,00
9. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
 
872
912.184,05
10. Sachanlagen
 
112.287
70.935.866,59
darunter: Grundstücke und Bauten, die vom Kreditinstitut im Rahmen seiner eigenen Tätigkeit genutzt werden
43.175
40.440.618,43
11. Anteile an einer herrschenden oder an mit Mehrheit beteiligten Gesellschaft
 
19
18.798,00
darunter: Nennwert
 
2
2.000,00
12. Sonstige Vermögensgegenstände
 
177.448
66.715.926,97
13. Gezeichnetes Kapital, das eingefordert, aber noch nicht einbezahlt ist
 
0
0,00
14. Rechnungsabgrenzungsposten
 
1.695
3.392.519,59
15. Aktive latente Steuern
 
16.449
9.079.415,46
Summe der Aktiva
 
16.234.040
15.470.282.481,81
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Posten unter der Bilanz
 
 
 
1. Auslandsaktiva
 
2.177.006
2.458.398.085,42
Seite 151
Seite 25
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1-12 2021
1-12 2022
 
 
 
 
 
 
 
 
 
TEUR
EUR
Passiva
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
 
2.302.492
1.244.660.046,23
a) täglich fällig
 
147.767
22.454.878,65
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
 
2.154.725
1.222.205.167,58
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
 
11.115.522
11.511.553.523,57
a) Spareinlagen
 
5.352.194
5.465.422.239,66
darunter:
 
 
 
aa) täglich fällig
 
3.701.753
3.874.832.388,79
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
 
1.650.442
1.590.589.850,87
b) Sonstige Verbindlichkeiten
 
5.763.328
6.046.131.283,91
darunter:
 
 
 
aa) täglich fällig
 
5.389.002
5.381.806.308,17
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
 
374.326
664.324.975,74
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
 
1.206.168
1.164.325.226,31
a) begebene Schuldverschreibungen
 
1.206.168
1.164.325.226,31
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten
 
0
0,00
4. Sonstige Verbindlichkeiten
 
90.764
95.855.198,45
5. Rechnungsabgrenzungsposten
 
4.951
3.428.520,61
6. Rückstellungen
 
182.856
161.229.280,70
a) Rückstellungen für Abfertigungen
 
34.102
34.686.960,63
b) Rückstellungen für Pensionen
 
76.458
79.032.830,15
c) Steuerrückstellungen
 
18.600
1.537.850,00
d) sonstige
 
53.696
45.971.639,92
6a. Fonds für allgemeine Bankrisiken
 
197.419
197.418.914,38
7. Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Teil I Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
 
280.107
302.307.432,38
8. Zusätzliches Kernkapital gemäß Teil 2 Teil I Kapitel 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
 
0
80.857.142,86
darunter: Pflichtwandelschuldverschreibungen gemäß § 26 BWG
 
0
0,00
8b. Instrumente ohne Stimmrecht gemäß § 26a BWG
 
0
0,00
9. Gezeichnetes Kapital
 
64.380
52.952.812,58
10. Kapitalrücklagen
 
113.920
125.346.792,33
a) gebundene
 
84.318
95.745.013,45
b) nicht gebundene
 
29.602
29.601.778,88
c) Rücklage für eigene Aktien
 
0
0,00
11. Gewinnrücklagen
 
496.685
378.128.036,30
a) gesetzliche Rücklage
 
13.283
13.282.807,74
b) satzungsmäßige Rücklage
 
0
0,00
c) andere Rücklagen
 
483.384
364.826.430,56
d) Rücklagen für eigene Aktien
 
19
18.798,00
12. Haftrücklage gemäß § 57 Abs. 5 BWG
 
129.159
129.159.055,61
13. Bilanzgewinn
 
48.903
22.807.527,50
14. Investitionszuschüsse
 
715
252.972,00
a) Covid-19 Investitionsprämie
 
715
252.972,00
Summe der Passiva
 
 
 
 
 
 
16.234.040
15.470.282.481,81
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Posten unter der Bilanz
 
 
 
 
 
 
 
 
1. Eventualverbindlichkeiten
 
1.822.306
1.820.919.929,80
darunter:
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
a) Akzepte und Indossamentverbindlichkeiten aus weitergegebenen Wechseln
 
0
0,00
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten
 
1.822.306
1.820.919.929,80
2. Kreditrisiken
 
2.839.331
2.515.761.752,27
darunter: Verbindlichkeiten aus Pensionsgeschäften
 
0
0,00
3. Verbindlichkeiten aus Treuhandgeschäften
 
227.114
251.134.990,16
4. Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
 
1.187.994
1.158.287.756,31
darunter: Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Teil I Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
 
202.671
229.342.303,38
5. Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
 
5.635.271
5.598.135.746,24
darunter: Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 Abs. 1 lit. a bis c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
 
 
a) Harte Kernkapitalquote
 
17,48
15,16
b) Kernkapitalquote
 
17,48
16,59
c) Gesamtkapitalquote
 
21,08
20,69
6. Auslandspassiva
 
761.136
668.767.356,71
Seite 152
Gewinn- und Verlustrechnung 2022
Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2021
2022
 
 
 
 
 
 
 
 
 
TEUR
EUR
1. Zinsen und ähnliche Erträge
221.262
251.144.888,42
darunter: aus festverzinslichen Wertpapieren
 
20.820
21.582.798,53
2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
 
46.160
55.820.336,41
I. NETTOZINSERTRAG
 
175.102
195.324.552,01
3. Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen
 
7.520
19.344.074,04
a) Erträge aus Aktien, anderen Anteilsrechten und nicht festverzinslichen Wertpapieren
 
1.023
889.656,13
b) Erträge aus Beteiligungen
 
3.229
13.805.526,26
c) Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen
 
3.268
4.648.891,65
4. Provisionserträge
 
127.296
133.403.554,22
5. Provisionsaufwendungen
 
12.311
13.643.604,00
6. Aufwendungen/Erträge (Vj) aus Finanzgeschäften
 
7.029
-3.165.733,15
7. Sonstige betriebliche Erträge
 
16.523
6.015.034,19
II. BETRIEBSERTRÄGE
 
321.159
337.277.877,31
8. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
 
189.097
205.657.339,46
a) Personalaufwand
 
108.898
123.952.755,43
darunter:
 
 
 
aa) Löhne und Gehälter
 
80.663
85.174.587,17
bb) Aufwand für gesetzlich vorgeschriebene soziale Abgaben und vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
22.141
22.475.243,35
cc) sonstiger Sozialaufwand
 
 
 
1.182
1.173.682,11
dd) Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung
 
 
 
2.390
2.278.894,95
ee) Dotierung der Pensionsrückstellung
 
 
 
0
8.548.734,89
ff) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
 
2.522
4.301.612,96
b) Sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand)
 
80.200
81.704.584,03
9. Wertberichtigungen auf die in den Aktivposten 9 und 10 enthaltenen Vermögensgegenstände
9.292
6.933.047,83
abzüglich:
 
 
 
 
 
Erträge aus der Auflösung von Investitionszuschüssen
 
 
-143
-70.969,10
10. Sonstige betriebliche Aufwendungen
 
14.599
9.576.966,53
III. BETRIEBSAUFWENDUNGEN
 
 
212.845
222.096.384,72
IV. BETRIEBSERGEBNIS
 
108.313
115.181.492,59
11./12. Saldo aus Wertberichtigungen auf Forderungen und Zuführungen zu Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und für Kreditrisiken sowie Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen und aus Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und für Kreditrisiken
26.015
25.936.989,40
13./14. Saldo aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen bewertet sind sowie Erträge aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen bewertet werden, sowie auf Beteiligungen
68
13.737.066,70
V. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
 
 
 
134.261
75.507.436,49
15.Außerordentliche Erträge
 
 
 
0
0,00
darunter: Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken
 
 
 
0
0,00
16. Außerordentliche Aufwendungen
 
 
0
0,00
darunter: Zuweisungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken
 
 
0
0,00
17. Außerordentliches Ergebnis (Zwischensumme aus Posten 15 und 16)
 
0
0,00
18. Steuern vom Einkommen und Ertrag
 
 
37.821
17.747.007,10
darunter: Ertrag/Aufwand (Vj) aus latenten Steuern
 
 
7.350
7.034.855,49
19.Sonstige Steuern, soweit nicht in Posten 18 auszuweisen
 
 
1.809
3.509.977,73
19a. Ergebnis aus Spaltungen
 
 
0
0,00
VI. JAHRESÜBERSCHUSS
 
 
94.631
54.250.451,66
20. Rücklagenbewegung
 
 
45.728
31.442.924,16
darunter:
 
 
 
 
Dotierung der Haftrücklage
 
 
0
0,00
Auflösung der Haftrücklage
 
 
0
0,00
VII. JAHRESGEWINN
 
 
48.903
22.807.527,50
21. Gewinnvortrag
 
 
 
0
0,00
22. Auf Grund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne
 
 
 
0
0,00
VIII. BILANZGEWINN
 
 
 
 
 
 
48.903
22.807.527,50
Seite 153
Seite 25
Anhang zum Jahresabschluss 2022
Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft
1Allgemeine Angaben154
1.1Einleitung154
1.2Haftungsverbund154
1.3Offenlegung gemäß Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013155
1.4Größenklassen gemäß § 221 UGB155
1.5Angaben gemäß § 243b Abs. 7 UGB155
2Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden156
2.1Generalnorm156
2.2Bewertungsmethoden156
2.2.1Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten156
2.2.2Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen156
2.2.3Forderungen156
2.2.4Wertpapiere157
2.2.5Fortgeführte Anschaffungskosten und Effektivzinsmethode157
2.2.6Behandlung vertraglicher Modifikationen158
2.2.7Wertminderungen für Kreditrisiken158
2.2.8Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen160
2.2.9Derivate160
2.2.10Verbindlichkeiten161
2.2.11Rückstellungen161
2.2.12Investitionszuschüsse163
3Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden164
4Angaben zur Bilanz165
4.1Fristengliederung Forderungen, Guthaben und Verpflichtungen165
4.2Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in Fremdwährung165
4.3Forderungen an und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegenüber Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht165
4.4Beziehungen zu verbundenen Unternehmen165
4.5Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen165
4.6Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen165
4.7Handelsbuch166
4.8Wertpapiere166
4.9Unterschiedsbeträge bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren166
4.10Unterschiedsbeträge zum Börsehandel zugelassener Wertpapiere, die nicht die Eigenschaft von Finanzanlagen haben166
4.11Derivative Finanzinstrumente167
4.12Interne Derivate168
4.13CVA/DVA168
4.14Anhangangaben im Zusammenhang mit Sicherungsgeschäften169
4.15Finanzinstrumente des Anlagevermögens170
4.16Im Folgejahr fällig werdende Wertpapiere170
4.17Bestand und Zugang von eigenen Aktien170
4.18Aufgliederung des Kernkapitals und der ergänzenden Eigenmittel gemäß § 64 Abs. 1 Z 16 BWG171
4.19Treuhandgeschäfte gemäß § 48 Abs. 1 BWG171
4.20Andere Treuhandgeschäfte171
4.21Nachrangige Vermögensgegenstände171
4.22Anlagevermögen171
4.23Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens174
4.24Sonstige Vermögensgegenstände174
4.25Aktive latente Steuern174
4.26Leasing- und Mietverpflichtungen174
4.27Bilanzierung der Beiträge an die Einrichtungen zur Absicherung bestimmter Gläubigeransprüche174
4.27.1Einheitlicher Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism)174
4.27.2Einlagensicherungsfonds (Deposit Guarantee Scheme)175
Seite 154
4.27.3IPS Fonds (Ex-Ante-Fonds)175
4.28Sonstige Verbindlichkeiten175
4.29Rückstellungen für Pensionen175
4.30Sonstige Rückstellungen175
4.31Grundkapital176
4.32Nachrangiges Kapital176
4.33Wechselseitige Beteiligungen176
4.34Vermögensgegenstände, die als Sicherheit für Verbindlichkeiten gewidmet sind176
4.35Mündelgeldspareinlagen176
4.36Termingeschäfte177
4.37Eventualverbindlichkeiten177
4.38Bedeutende Kreditrisiken177
5Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung178
5.1Erträge für Verwaltungs- und Agenturdienstleistungen gegenüber Dritten178
5.2Sonstige betriebliche Erträge178
5.3Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten178
5.4Aufwendungen für Abfertigungen178
5.5Aufwendungen für Abschlussprüfer178
5.6Sonstige betriebliche Aufwendungen178
5.7Negativzinsen178
5.8Rücklagenzuführung178
5.9Gesamtkapitalrentabilität178
5.10Gewinnverteilungsvorschlag179
6Angaben zu Organen und Arbeitnehmern180
6.1Anzahl der Arbeitnehmer180
6.2Kredite an Vorstand und Aufsichtsrat180
6.3Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen180
6.4Organbezüge180
6.5Anteilsbasierte Vergütungen180
6.6Namen der Organmitglieder181
7Ereignisse nach dem Abschlussstichtag182
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1ALLGEMEINE ANGABEN
1.1Einleitung
Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2022 erfolgt nach den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches (UGB) unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen des Bankwesengesetzes (BWG) in der jeweils geltenden Fassung.
Angaben und Erläuterungen, welche sich durch die Änderungen in den anzuwendenden Rechnungslegungsbestimmungen ergeben, sind Kapitel 3 (Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden) zu entnehmen.
Die Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft (in Folge „Sparkasse Oberösterreich“) hat nach § 245a UGB in Verbindung mit § 59a BWG einen Konzernabschluss nach IFRS aufzustellen.
Die Sparkasse Oberösterreich ist in den Konzernabschluss der Erste Group Bank AG in Wien einbezogen.
Die Offenlegung der von der Konzernmutter Erste Group Bank AG aufgestellten Konzernabschlüsse erfolgt beim Handelsgericht Wien.
1.2Haftungsverbund
Die Sparkasse Oberösterreich war bisher Mitglied des aufsichtsbehördlich genehmigten institutsbezogenen Sicherungssystems (IPS) gemäß Art. 113 Abs. 7 CRR und ist in Umsetzung einer Rahmenvereinbarung zwischen der Sparkasse Oberösterreich, der Anteilsverwaltung Allgemeine Sparkasse sowie der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG seit der Beschlussfassung in der Hauptversammlung am 24.06.2022 und der erfolgten Zustimmung der übrigen Mitglieder uneingeschränktes Mitglied des Haftungsverbundes (HV) gem. Art. 4 Abs. 1 Z 127 CRR. Zuvor war die Sparkasse Oberösterreich nur jenen Regelungen des Haftungsverbundes beigetreten, mit denen ein „Institutsbezogenes Sicherungssystem“ (Institutional Protection Scheme IPS) im Sinne des Art. 113 Abs. 7 CRR geschaffen wurde, sowie jenen aufsichtsrechtlich notwendigen Bestimmungen, die die Konzernsteuerung betreffen.
Dem IPS und dem HV gehören zum Bilanzstichtag neben der Erste Group Bank AG und der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, die Bausparkasse der österreichischen Sparkassen AG sowie alle österreichischen Sparkassen an.
Nach den Bestimmungen zum Haftungsverbund, ist die solidarische Erfüllung der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (dies betrifft alle Einlagen gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 BWG, alle Geldforderungen auf Grund von Guthaben aus Bankgeschäften, alle Geldforderungen aus der Begebung von Wertpapieren, ausgenommen Eigenmittelbestandteile gemäß Art. 26ff, 51ff, 62ff CRR und Forderungen aus strafrechtlich relevanten Transaktionen), abhängig von der jeweiligen Kapitalisierung der einzelnen HV-Mitglieder, gegeben.
Die unter Berücksichtigung der regulatorischen Anforderungen und allgemeiner Höchstgrenzen zu erbringenden individuellen Leistungen der einzelnen Mitglieder bestehen in Unterstützungsmaßnahmen (wie z.B. Gewährung von Liquiditätshilfen, Einräumung von Darlehen, Übernahme von Garantien, Zufuhr von Eigenkapital) und nach Leistung der gesetzlichen Einlagensicherung in der Erfüllung der gemäß dem HV/IPS-Vertrag abgesicherten Kundenforderungen im Falle des Konkurses eines Mitgliedes. Aufgrund der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen wurden die Höchstgrenzen für Unterstützungsmaßnahmen der einzelnen Mitglieder angehoben sowie ein Ex-Ante-Fonds (IPS Fonds) eingerichtet. In den Ex-Ante-Fonds wird quartalsmäßig einbezahlt.
Die Einzahlungen der einzelnen Mitglieder werden im Jahresabschluss als Beteiligung an der IPS Fonds GesbR welche den Ex-Ante-Fonds verwaltet ausgewiesen. Im Ausmaß der Einzahlungen der Mitglieder erfolgt die Dotierung einer Gewinnrücklage. Diese Gewinnrücklage stellt aufgrund der vertraglichen Regelungen eine gebundene Rücklage dar. Eine Auflösung dieser gebundenen Gewinnrücklage darf nur bei Inanspruchnahme des Ex-Ante-Fonds aufgrund eines Schadensfalles erfolgen. Diese Rücklage kann daher intern nicht zur Verlustabdeckung verwendet werden und ist auf Mitgliedsebene nicht auf die Eigenmittel im Sinne der CRR anrechenbar.
Derzeit bestehen drei Einrichtungen zur Absicherung bestimmter Gläubigeransprüche:
Abwicklungsfonds (Single & Resolution Fund)
Einlagensicherungsfonds (Deposit Guarantee Scheme)
IPS Fonds (Ex-Ante-Fonds)
Die gesetzliche Grundlage für diese drei Einrichtungen, die zu leistenden Beiträge und deren Bilanzierung wird in Kapitel 4.34 Bilanzierung der Beiträge an die Einrichtungen zur Absicherung bestimmter Gläubigeransprüche behandelt.
Die Mitglieder des Haftungsverbundes/IPS bilden mit der Erste Group Bank AG eine Kreditinstitutsgruppe gemäß § 30 BWG bzw. einen aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis i. S. d Art. 18 und Art. 19 CRR, deren übergeordnetes Kreditinstitut die Erste Group Bank AG ist.
Dies erfordert, dass die Erste Group Bank AG die konsolidierten Eigenmittel sowie die konsolidierten Eigenmittelanforderungen auf Basis der aufsichtsrechtlichen Konsolidierung vornimmt. Zum Zwecke der Einbeziehung der Mitglieder des Haftungsverbundes in den Konzernabschluss der Erste Group Bank AG wird ein nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestelltes Reporting Package an die Erste Group Bank AG übermittelt.
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1.3Offenlegung gemäß Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)
Bezüglich der Offenlegungspflichten gemäß Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) wird sowohl auf den Anhang zum Konzernabschluss der Erste Group Bank AG als auch auf die Homepage der Erste Group Bank AG verwiesen. Im Kapitel „Eigenmittel und Eigenmittelerfordernis“ des Anhangs (Notes) zum Konzernabschluss der Erste Group Bank AG werden die Informationen gemäß den Artikeln 436 (b) bis (e) und Artikel 437 (1) (a), (d), (e) und (f) der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) offengelegt. Die Offenlegung der verbleibenden Informationspflichten gemäß Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) erfolgt auf der Webseite der Erste Group Bank AG.
Ein entsprechender Link ist unter
https://www.erstegroup.com/de/investoren/berichte/regulatorische_berichte veröffentlicht.
1.4Größenklasse gemäß § 221 UGB
Die Sparkasse Oberösterreich ist gemäß § 221 Abs. 3 i. V. m. § 189a UGB als große Kapitalgesellschaft einzustufen.
1.5Angabe gemäß § 243b Abs. 7 UGB
Die Sparkasse Oberösterreich und ihre Tochterunternehmen werden in den gemäß §°243b und §°267a UGB erstellten und offengelegten konsolidierten nichtfinanziellen Bericht der Erste Group Bank AG konsolidiert einbezogen und sind somit gemäß § 243b Abs. 7 UGB von der Pflicht zur Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung befreit. Der konsolidierte nichtfinanzielle Bericht der Erste Group Bank AG ist Teil des Geschäftsberichts der Erste Group und wird beim Handelsgericht Wien offengelegt werden und ist nach Veröffentlichung auf der Website der Erste Group unter https://www.erstegroup.com/de/investoren/berichte/finanzberichte verfügbar.
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2ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
2.1Generalnorm
Der Jahresabschluss wird unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm, aufgestellt, welche die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vorsehen.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt.
Dem Vorsichtsprinzip wird unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Bankgeschäftes Rechnung getragen.
2.2Bewertungsmethoden
2.2.1Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten
Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sowie Valuten werden mit dem Referenzkurs der EZB zum Bilanzstichtag bewertet.
Devisentermingeschäfte und Währungsswaps werden grundsätzlich mit dem Devisenterminkurs angesetzt.
Das Anschaffungskostenprinzip wird durch § 58 Abs. 3 BWG für den Bereich der Fremdwährungsrechnung aufgegeben: Liegt der Fremdwährungskurs über dem Anschaffungskurs, so wird ein entsprechender Umrechnungserfolg in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, auch wenn dieser noch nicht am Markt endgültig realisiert wurde.
2.2.2Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit Anschaffungskosten bewertet, soweit nicht aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung eine Abwertung erforderlich ist.
Die Aktien an der Erste Group Bank AG, die von der Sparkasse Oberösterreich als Beteiligung iSv § 189a Z 2 UGB (Bilanzausweis: Anteile an einer herrschenden Gesellschaft) ausgewiesen werden, und jene indirekt über die Sparkassen Beteiligungs GmbH & Co KG gehaltenen Aktien an der Erste Group Bank AG werden entsprechend den unternehmensrechtlichen Vorschriften (im Detail dazu die AFRAC-Stellungnahme 24 Beteiligungsbewertung (UGB) vom Dezember 2022) bewertet. Die Bewertung basiert auf einem Ertragswertverfahren unter Berücksichtigung allfälliger Synergieeffekte.
Bei der Ermittlung des Nutzungswerts wird der Barwert der künftigen Cashflows des Bewertungsobjektes (Erste Group Bank AG) berechnet, indem diese auf den Bewertungsstichtag 31. Dezember abgezinst werden. Die finanziellen Überschüsse basieren auf einem Planungshorizont von 5 Jahren. Über diesen Zeitraum hinausgehend wird eine ewige Rente angesetzt.
Die abgezinsten Zahlungsströme setzen sich aus künftig erwarteten Gewinnen sowie aus sich auf Grund von bankenspezifischen Kapitalerfordernissen ergebenden Kapitalüberschüssen bzw. Kapitalfehlbeträgen zusammen. Um der erhöhten Planungsunsicherheit anlässlich des aktuellen wirtschaftlichen und geopolitischen Umfeldes Rechnung zu tragen, werden zur Bewertung wesentlicher Beteiligungen Cashflow-Prognosen aus mehreren möglichen Zukunftsszenarien herangezogen.
Der für die Berechnung herangezogene Zinssatz wird anhand des CAPM (Capital Asset Pricing Model) berechnet. Wesentliche Inputfaktoren dafür sind:
Risikofreier Zinssatz (Quelle: Zinsstrukturkurve nach der Svensson Methode für 30-jährige deutsche Bundesanleihen)
Marktrisikoprämie
Betafaktor
Gewichtete Länderrisikoprämie (Quelle: Damodaran)
Mit Kommanditanteilskaufvertrag vom 19.07.2022 wurde von der Sparkasse Oberösterreich, als Kommanditistin der Sparkassen Beteiligungs GmbH & Co KG, der gehaltene Kommanditanteil, der einer Kapitaleinlage und einer im Firmenbuch eingetragenen Haftsumme in Höhe von EUR 5.099.000,00 entspricht, geteilt und ein Teil des Kommanditanteils, der einer Kapitaleinlage und einer im Firmenbuch eingetragenen Haftsumme in Höhe von EUR 3.264.729,00 entspricht, an die Anteilsverwaltung Allgemeine Sparkasse zu einem Kaufpreis von EUR 80.899.984,62 verkauft und übertragen.
Mit Beschlussfassung in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 19.9.2022 erfolgte die verhältniswahrende Spaltung von Vermögensteilen der Sparkasse Oberösterreich, FN 78633 m, als übertragende Gesellschaft, unter ihrem Fortbestand durch Übertragung ihres Unternehmensteils "Real Estate Asset Management (OE REAM)" (samt des zugehörigen Einkaufszentrums "Linzerie"), mit allen Rechten und Pflichten im Wege der Gesamtrechtsnachfolge zur Aufnahme gemäß § 17 in Verbindung mit § 1 Abs 2 Z 2 und §§ 2 ff Spaltungsgesetz auf die SPK Immobilien GmbH, FN 580087 w, als übernehmende Gesellschaft, auf Grundlage des Spaltungs- und Übernahmsvertrags vom 24.6.2022 sowie unter Inanspruchnahme der umgründungssteuerrechtlichen Begünstigungen von Artikel VI
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Umgründungssteuergesetz zum (Spaltungs-)Stichtag 31.12.2021. Mit Eintragung vom 26.10.2022 wurde die Spaltung ins Firmenbuch eingetragen. Das übertragene Vermögen der Sparkasse Oberösterreich (Teilbetrieb REAM/Linzerie) geht mit allen Rechten und Pflichten über. Die übernehmende Gesellschaft SPK OÖ Immobilien GmbH tritt in sämtliche Rechtspositionen der Sparkasse Oberösterreich ein.
Der Grund für die Spaltung waren langfristig geplante strukturelle Maßnahmen zur Umsetzung der Immobilienstrategie der Sparkasse Oberösterreich. Diese sieht unter anderem vor, nicht bankbetriebsnotwendige Immobilienprojekte zu entwickeln, die zwecks größerer Transparenz und flexiblerer Gestaltungsmöglichkeiten in eigenen Gesellschaften abgewickelt werden sollen. Die Spaltung erfolgt darüber hinaus zur Vereinfachung der Gesellschafts- und Konzernstruktur sowie zur Ertragsverbesserung und aus Kostenerwägungen.
2.2.3Forderungen
Die Bewertung der Kreditforderungen erfolgt nach den Vorschriften des Austrian Financial Reporting und Auditing Committee (AFRAC), AFRAC-Stellungnahme 14 (Juni 2021) unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode. Zum Abschlussstichtag erkennbare Ausfallrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Zuschreibungen aus der Auflösung von Wertberichtigungen werden vorgenommen. Ist der Grund für die Wertberichtigungen weggefallen, werden Zuschreibungen vorgenommen. Methodisch erfolgt die Ermittlung der Wertberichtigung durch die Anwendung der IFRS 9 Impairment Modelle im UGB.
2.2.4Wertpapiere
Wertpapiere werden je nach ihrer Zuordnung zum Handelsbestand, zum Umlaufvermögen oder zu den Finanzanlagen sowie ob es sich um Forderungen und forderungsähnliche Finanzinstrumente (FFI) handelt wie folgt bewertet:
Wertpapiere des Handelsbestands werden zu Marktwerten bewertet, auch bei Überschreitung der Anschaffungskosten.
Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zum niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und Börsenkurs oder Marktpreis bewertet. Ist ein Börsenkurs oder Marktpreis nicht festzustellen, werden sie zum niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und beizulegendem Zeitwert bewertet. Für Wertpapiere des Umlaufvermögens besteht keine Halteabsicht bis zur Endfälligkeit.
Wertpapiere des Anlagevermögens, bei denen es sich um FFI handelt, werden zu Anschaffungskosten abzüglich der Wertminderungen, die sich aus den Ausfallsrisiken ergeben, bewertet. FFI sind Schuldinstrumente, für die die Absicht besteht, sie bis zur Endfälligkeit zu halten, und deren Wert nicht von Risiko- und Ertragsstrukturen potentiell beeinträchtigt wird, die erheblich von den Ausfallsrisiken des Instruments abweichen.
Wertpapiere des Anlagevermögens, die keine FFI sind, werden bei dauernder Wertminderung auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert abgeschrieben („gemildertes Niederstwertprinzip“).
Die Zuordnung der Wertpapiere zum Bank- und Handelsbestand und die Feststellung der Haltabsicht bis zur Endfälligkeit, wird mit Zustimmung des Vorstandes in der Aktiv-/Passivmanagement Runde bzw. entsprechend der mittels Vorstandsbeschluss in Kraft gesetzten Regelwerke festgelegt.
Strukturierte Wertpapiere werden abhängig von der Risikostruktur entweder nach dem gemilderten oder dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Wertpapiere in der Aktiva 6 werden ausnahmslos nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet.
Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe für die Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert nicht mehr bestehen, wird der Betrag wieder zugeschrieben.
Der beizulegende Zeitwert ist derjenige Betrag, der in einem aktiven Markt aus dem Verkauf eines Finanzinstrumentes erzielt werden könnte oder der für einen entsprechenden Erwerb zu zahlen wäre. Sofern Marktpreise verfügbar waren, wurden diese zur Bewertung herangezogen. Bei fehlenden Marktpreisen wurden Bewertungsmodelle, insbesondere das Barwertverfahren, herangezogen.
2.2.5Fortgeführte Anschaffungskosten und Effektivzinsmethode
Bei festverzinslichen Wertpapieren, welche die Eigenschaft von Finanzanlagen haben, und bei verbrieften Verbindlichkeiten wird der Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag gemäß § 56 Abs. 2 und 3 BWG und § 198 Abs. 7 UGB zeitanteilig abgeschrieben. Die Verteilung des Unterschiedsbetrags erfolgt in Einklang mit der AFRAC-Stellungnahme 14 zum Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen nicht-derivativen Finanzinstrumenten (UGB) bis zur ersten Kündigungsmöglichkeit des Emittenten bzw. bis zum Tilgungszeitpunkt anhand der Effektivzinsmethode.
Die fortgeführten Anschaffungskosten von finanziellen Vermögensgegenständen sind der Betrag, mit dem der Vermögensgegenstand beim erstmaligen Ansatz bewertet wird, abzüglich der Tilgungen, zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisation einer etwaigen Differenz zwischen dem ursprünglichen Betrag und dem bei Fälligkeit rückzahlbaren Betrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode.
Im Kreditgeschäft werden Gebühren und Provisionen mit Zinscharakter sowie Schätzungsänderungen anhand der Effektivzinsmethode zeitanteilig amortisiert.
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Der Effektivzinssatz ist der Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Ein-/Auszahlungen über die erwartete Laufzeit des finanziellen Vermögensgegenstandes exakt auf die fortgeführten Anschaffungskosten eines Vermögensgegenstandes abgezinst werden. Die geschätzten Cashflows berücksichtigen dabei alle vertraglichen Bedingungen des Vermögensgegenstandes; erwartete Kreditverluste bleiben aber unberücksichtigt. Die Berechnung umfasst weiters Transaktionskosten und Bearbeitungsgebühren, wenn diese verteilungsfähig sind, sowie alle anderen Agios und Disagios auf den Nennbetrag.
Ändert sich während der Laufzeit eines variabel verzinsten Kredits der Basiszinssatz und ist diese Änderung nicht auf eine Vertragsanpassung zurückzuführen, so werden die Änderungen der erwarteten zukünftigen Ein-/Auszahlungen durch eine Neuberechnung des Effektivzinssatzes berücksichtigt. Dabei werden auch allfällige Caps und Floors, die auf den Basiszinssatz vereinbart wurden, berücksichtigt.
Ändern sich die geschätzten zukünftigen Ein-/Auszahlungen eines Kredits während der Vertragslaufzeit und ist diese Änderung weder auf eine Vertragsanpassung noch auf eine Anpassung des nominellen Zinssatzes zurückzuführen, so werden die fortgeführten Anschaffungskosten des Vermögensgegenstandes durch Erfassung einer Schätzungsänderung angepasst. Diese Schätzungsänderung entspricht der Differenz zwischen den fortgeführten Anschaffungskosten vor Änderung der erwarteten Ein-/Auszahlungen und dem Barwert der neuen erwarteten Ein-/Auszahlungen, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird die Schätzungsänderung im Zinsergebnis erfasst.
2.2.6Behandlung von Vertragsanpassungen
Eine Vertragsanpassung liegt vor, wenn ein Vertrag angepasst wird, ohne dass eine solche Möglichkeit zur Anpassung vorher im Vertrag festgelegt wurde. Zu Vertragsanpassungen kommt es hauptsächlich im Kreditgeschäft.
Diese Vertragsanpassungen werden nach qualitativen und quantitativen Gesichtspunkten in erhebliche und nicht erhebliche Vertragsanpassungen eingeteilt.
Eine erhebliche Vertragsanpassung liegt vor, wenn nach qualitativer und/oder quantitativer Beurteilung eine erhebliche Änderung vorliegt, die den wirtschaftlichen Gehalt des Vermögensgegenstandes wesentlich verändert. Bei nicht ausgefallenen Krediten wird eine Vertragsanpassung, die zu einem Schuldnerwechsel, zu einer Währungskonvertierung (sofern diese nicht vertraglich vorgesehen war), zu bestimmten Änderungen der Zinsklausel, zu einer Barwertänderung oder zu einer Änderung der gewichteten Restlaufzeit in einem bestimmten Ausmaß führt, als erhebliche Vertragsanpassung eingestuft. Erhebliche Vertragsanpassungen führen zur Ausbuchung des ursprünglichen finanziellen Vermögensgegenstandes und zum erstmaligen Ansatz eines neuen, den Vertragsanpassungen entsprechenden finanziellen Vermögensgegenstandes. Wenn der Schuldner ausgefallen ist oder die erhebliche Vertragsanpassung zum Ausfall führt, wird der neue Vermögensgegenstand als ausgefallener Vermögensgegenstand behandelt. Die Differenz zwischen dem Buchwert des ausgebuchten Vermögensgegenstandes und dem beizulegenden Zeitwert des neuen Vermögensgegenstandes wird bei erstmaliger Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten 11 bzw. 12 ausgewiesen.
Wenn der Schuldner nicht ausgefallen ist und die erhebliche Vertragsanpassung nicht zum Ausfall führt, wird der nach der Ausbuchung des ursprünglichen Vermögensgegenstandes erfasste neue Vermögensgegenstand der Stufe 1 (siehe Pkt. 2.2.7) zugeordnet. Stufe 1 beinhaltet finanzielle Vermögensgegenstände bei Ersterfassung (sofern diese im Zugangszeitpunkt nicht bereits wertgemindert sind) und finanzielle Vermögensgegenstände, die, unabhängig von ihrer Bonität, seit Ersterfassung keine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos aufweisen. Der nicht amortisierte Betrag der Bearbeitungsgebühren/Transaktionskosten, die im Effektivzinssatz berücksichtigt wurden, wird zum Ausbuchungszeitpunkt in das Zinsergebnis gebucht. Die Auflösung der Wertminderungen, die für den ursprünglichen Vermögensgegenstand zum Zeitpunkt der erheblichen Vertragsanpassung gebildet waren, sowie die Bildung der Wertminderung für den neuen Vermögensgegenstand werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten 11 bzw. 12 ausgewiesen. Der verbleibende Unterschiedsbetrag zwischen dem alten Buchwert nach Auflösung der abgegrenzten Bearbeitungsgebühren und Transaktionskosten und dem beizulegenden Zeitwert des neuen Vermögensgegenstandes wird als sonstiger betrieblicher Ertrag bzw. Aufwand dargestellt.
Eine nicht erhebliche Vertragsanpassung liegt vor, wenn weder nach qualitativer noch nach quantitativer Beurteilung eine erhebliche Änderung vorliegt und sich der wirtschaftliche Gehalt des Vermögensgegenstandes nur unwesentlich ändert. Nicht erhebliche Vertragsanpassungen werden nach allgemeinen unternehmensrechtlichen Grundsätzen bilanziert, wobei Erträge nicht über die Restlaufzeit verteilt werden.
2.2.7Wertminderungen für Kreditrisiken
Es werden Wertminderungen für Kreditrisiken zu Kreditforderungen und außerbilanziellen Kreditrisiken aus Finanzgarantien und bestimmten Kreditzusagen erfasst.
Bei Kreditforderungen entspricht der Buchwert des in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstandes der Differenz zwischen den fortgeführten Anschaffungskosten und den kumulierten Wertminderungen. Die Wertminderungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien werden im Bilanzposten „sonstige Rückstellungen“ ausgewiesen.
In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Wertminderungsaufwendungen und -erträge für alle Vermögensgegenstände in den Posten 11 und 12 erfasst.
Die Ermittlung der Wertminderungen erfolgt in Einklang mit dem Gemeinsamen Positionspapier der FMA und des AFRAC zu Fragen der Folgebewertung bei Kreditinstituten durch Anwendung des IFRS 9-Modells im UGB. Das Wertminderungsmodell basiert auf erwarteten Kreditverlusten und berücksichtigt die von § 201 Abs. 2 Z 7 UGB geforderten „statistisch ermittelbaren Erfahrungswerte aus gleich gelagerten Sachverhalten“, welche auch für die Bewertung der erwarteten Kreditverluste im UGB notwendig sind.
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Die erwarteten Kreditverluste („expected credit loss“, ECL), spiegeln Folgendes wider:
einen unverzerrten und wahrscheinlichkeitsgewichteten Betrag, der durch eine Reihe möglicher Szenarien bestimmt wird;
den Zeitwert des Geldes; und
plausible und nachvollziehbare Informationen über vergangene Ereignisse und aktuelle Bedingungen sowie Prognosen zu zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklungen, die zum Bilanzstichtag ohne unangemessene Kosten oder Mühen zur Verfügung stehen.
Dreistufenmodell
Für die Kalkulation der Risikovorsorgen wird ein Wertminderungsmodell auf Basis eines Dreistufenansatzes verwendet:
Stufe 1 beinhaltet finanzielle Vermögensgegenstände bei Ersterfassung (sofern diese im Zugangszeitpunkt nicht bereits wertgemindert sind) und finanzielle Vermögensgegenstände, die, unabhängig von ihrer Bonität, seit Ersterfassung keine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos aufweisen.
Stufe 2 beinhaltet finanzielle Vermögensgegenstände, die seit Ersterfassung eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos aufweisen, für die aber zum Berichtszeitpunkt noch keine Wertminderung vorliegt. Eigene Regelungen bestehen für die Einstufung von erstmaligen Inanspruchnahmen von zugesagten Kreditlinien. Abhängig von der Entwicklung des Kreditrisikos zwischen Zusage und erstmaliger Inanspruchnahme wird die Ausleihung als Stufe 1 oder Stufe 2 klassifiziert.
Stufe 3 beinhaltet finanzielle Vermögensgegenstände, die zum Berichtsstichtag wertgemindert sind. Grundsätzlich wird ein finanzieller Vermögensgegenstand wertgemindert, wenn der Kunde ausfällt.
Die in der Sparkasse Oberösterreich angewendete Ausfalldefinition wurde gemäß den Vorgaben der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde in EBA/GL/2016/07 „Leitlinie zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013“ und der „Delegierten Verordnung (EU) 2018/171 der Kommission vom 19. Oktober 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards bezüglich der Erheblichkeitsschwelle für überfällige Verbindlichkeiten“ entwickelt. Die Definition legt die Regeln für die „Ausfallansteckung“ in Gruppen verbundener Kund:innen fest und begründet des Konzept der technischen Überfälligkeit. Bei Anwendung der Ausfalldefinition besteht in der Erste Group generell eine Gesamtkundensicht, die zu einer Wertminderung bei allen Forderungen führt, auch wenn der Ausfall nur bei einem von mehreren Geschäften erfolgt (pulling-effect). Auf der anderen Seite bewirkt eine Hochstufung vom Ausfallstatus ein Wegfallen der beeinträchtigten Bonität bei sämtlichen Risikopositionen.
In Stufe 1 werden Risikovorsorgen in Höhe der erwarteten 12-Monats-Verluste berechnet, in Stufe 2 und Stufe 3 werden die Risikovorsorgen in Höhe der über die (Rest-)Laufzeit erwarteten Kreditverluste berechnet.
Signifikanter Anstieg des Kreditrisikos
Im Bereich der Modellierung des erwarteten Kreditverlustes und der Berechnung der sich daraus ergebenden Risikovorsorgen für Kreditverluste ist die Feststellung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos („significant increase in credit risk“, SICR) seit Zugang der Kreditforderung einer der wesentlichen Bestimmungsfaktoren für die erwarteten Auswirkungen. Dafür werden über alle Portfolien und Produkttypen quantitative und qualitative Indikatoren für die Einschätzung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos definiert, inklusive der Überfälligkeit von mehr als 30 Tagen.
Quantitative Indikatoren beinhalten nachteilige Änderungen der annualisierten Ausfallwahrscheinlichkeit („probability of default“, PD) über die gesamte (Rest-)Laufzeit, wobei die Wesentlichkeit eines SICR mittels einer Kombination von relativen und absoluten Änderungsschwellenwerten ermittelt wird. Prinzipiell werden die Indikatoren für die Ausfallwahrscheinlichkeit dahingehend festgelegt, um das Risiko unter Berücksichtigung zukunftsgerichteter Informationen („forward-looking information“) als „Point-in-Time“ Maß darzustellen. Die PD-Schwellenwerte werden auf Ebene von Kundensegmenten oder für das (Einzel-) Kundenrating festgelegt und unterliegen einer kontinuierlichen Validierung.
Qualitative Indikatoren für die Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos umfassen Stundungsmaßnahmen und die Übertragung der Kundenbetreuung in die Workout-Abteilung sowie Frühwarnindikatoren (sofern sie nicht schon im Rating hinreichend berücksichtigt werden) und Betrugshinweise. Die Festsetzung einiger qualitativer Indikatoren beruht inhärent auf der sachkundigen Beurteilung von Kreditrisiken, die angemessen und zeitgerecht zu erfolgen hat. Die diesbezüglichen gruppenweiten und institutsspezifischen Richtlinien und Prozesse gewährleisten den erforderlichen Steuerungsrahmen. Neben den qualitativen Determinanten auf Kundenebene wird die Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos auf Portfolioebene durchgeführt, wenn die Erhöhung des Kreditrisikos auf Geschäfts- oder Kundenebene erst nach einer gewissen Verzögerung eintritt oder wenn sie überhaupt nur auf Portfolioebene erkennbar ist. Im Geschäftsjahr 2020 sind bei der Bestimmung des signifikanten Anstiegs des Kreditrisikos zusätzliche Vorgehensweisen zur Anwendung gekommen, die im Abschnitt „Covid-19“ beschrieben werden.
Individuell oder kollektiv ermittelte Risikovorsorge
Die Berechnung der Risikovorsorgen für ausgefallene Kunden erfolgt generell auf Einzelebene. Die individuelle Methode kommt bei wesentlichen ausgefallenen Kunden zur Anwendung und besteht in einer individuellen Feststellung der aktuell als möglich erachteten Sanierungs- oder Abwicklungsszenarien, ihren Eintrittswahrscheinlichkeiten und den je Szenario zu erwartenden Rückflüssen (Tilgungen und Sicherheitenerlöse) durch den Workout-Riskmanager. Der Barwert ergibt sich aus der Diskontierung der erwarteten Zahlungsströme mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. Die erforderliche Risikovorsorge ergibt sich aus der Differenz zwischen Bruttobuchwert und dem Barwert der erwarteten Zahlungsströme in einem Szenario, über alle wahrscheinlichkeitsgewichteten Szenarien gerechnet. Eine Kund:in
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wird als wesentlich eingestuft, wenn die gesamten Forderungen und außerbilanziellen Posten über einer bestimmten Wesentlichkeitsgrenze liegen.
Sonst wird die Kund:in als „insignifikant“ eingeordnet, wobei ein regelbasierter Ansatz für die Berechnung der Einzelwertberichtigung eingesetzt wird. Für den zu erwartenden Verlust eines als „insignifikant“ eingeordneten Kunden werden, in Abhängigkeit von der Dauer des Ausfalls und dem Status im Sanierungs- und Abwicklungsprozess, die möglichen Sanierungs- oder Abwicklungsszenarien, ihre Eintrittswahrscheinlichkeiten und den damit zu erwartenden Rückflüssen, statistisch ermittelte Risikoparameter verwendet. Die aktuelle Risikovorsorge ergibt sich aus dem Bruttobuchwert minus den je Szenario mit dem Effektivzinssatz abgezinsten Rückflüssen, über alle wahrscheinlichkeitsgewichteten Szenarien gerechnet.
Portfoliowertberichtigungen werden für nicht ausgefallene Kund:innen unabhängig von ihrer Wesentlichkeit auf Basis eines regelbasierten Ansatzes berechnet. Die dafür verwendeten Kreditrisikoparameter umfassen die Höhe des Bruttobuchwertes bei Ausfall, die Ausfallswahrscheinlichkeit (PD), den Verlust bei Ausfall (LGD) und den Umrechnungsfaktor (CCF) für außerbilanzielle Posten. Bei der Berechnung des Verlustes bei Ausfall wird das Ergebnis der Diskontierung zukünftiger Zahlungsströme auf den Barwert berücksichtigt.
Bedingt durch die Charakteristika des jeweiligen Portfolios und unter Berücksichtigung der IFRS Regeln können die Risikoparameter, die in die Berechnung der Portfoliowertberichtigungen einfließen, von den Risikoparametern, die bei der Berechnung des Kapitalerfordernisses verwendet werden, abweichen.
Covid-19
Nach unserer Einschätzung haben bislang sämtliche Moratorien die Bedingungen erfüllt, die in den am 25. März und am 2. April 2020 veröffentlichten EBA-Leitlinien definiert sind. Die den Kreditnehmer:innen auf dieser Grundlage angebotenen Erleichterungen verursachten daher keine automatische Verschiebung von Stufe 1 in Stufe 2 und daher auch keine Erhöhung des erwarteten Kreditverlustes. Eine Erhöhung des erwarteten Kreditverlustes ergab sich allerdings durch die Veränderung von zukunftsbezogenen Informationen und aus Stufenverschiebungen aufgrund von Expertenschätzungen.
Die Veränderung zukunftsbezogener Informationen, die auf Basis von aktualisierten makroökonomischen Szenarien vorgenommen wurde, führte zu einer Neubewertung der Risikoparameter, wobei sie sich in erster Linie auf die Ausfallwahrscheinlichkeit auswirkten.
Für die Erkennung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos durch den Ausbruch der Covid-19-Pandemie wurden Stufenverschiebungen auf Basis von Expertenschätzungen herangezogen. Außer der Berücksichtigung von in Anspruch genommenen Covid-19-bezogenen Hilfsmaßnahmen wurden zu diesem Zweck Branchen und Sub-Branchen im Hinblick auf die erwarteten Auswirkungen von Covid-19 beurteilt und in stark, mittel oder schwach betroffen kategorisiert. Die Einteilung basierte auf einer Kombination von Informationen aus spezifischen Forschungen und Studien sowie von Einzelanalysen und Rückmeldungen aus Kundengesprächen.
Krieg in der Ukraine und Energiekrise
Aufgrund der Unsicherheiten durch den Krieg in der Ukraine und die Energiekrise wandte die Sparkasse Oberösterreich Ende Dezember 2022, neben der Standardbewertung von zukunftsbezogenen Informationen, eine kollektive Beurteilung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos (Stage-Overlays) an, was zu einer Verschiebung in Stage 2 auf der Grundlage vordefinierter Portfoliomerkmale führte. Diese Vorgehensweise wurde mit allen betroffenen Tochtergesellschaften und Geschäftsbereichen abgestimmt und von den jeweiligen Führungsgremien der Sparkasse Oberösterreich genehmigt. Ausnahmen von der kollektiven Beurteilung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos waren erforderlich, wenn Besonderheiten festgestellt wurden und ordnungsgemäß dokumentiert wurden, warum sich diese anders verhalten als der Rest des Portfolios.
Bis zum vierten Quartal 2022 hatte die Sparkasse Oberösterreich solche Stage-Overlays auch für die Covid-19-Pandemie im Einsatz. Die Verbesserung dieser Situation im Laufe des Jahres 2022 ermöglichte die Beendigung der Covid-19-bezogenen Stage-Overlays.
Aufgrund der gegenwärtigen Verwerfungen auf dem Energiemarkt mit Auswirkungen auf die Verfügbarkeit und die Preise von Gas und anderen Energieformen hat die Erste Group im September 2022, zusätzlich zu den zyklischen Branchen, eine kollektive Stufenbewertung für Energieabhängigkeit eingeführt. Es wurden Effekte in zweifacher Ausprägung identifiziert: Konsequenzen von Gasrationierung und Gasknappheit für Kund:innen entweder aufgrund energieintensiver Produktionsprozesse oder durch die Abhängigkeit von Gas als primärem Input in ihren Geschäftsprozessen. Die Anfälligkeit wird durch Gasabhängigkeit, (begrenzte) Substitutionsmöglichkeiten und Auswirkungen einer Substitution auf die Finanzlage sowie auf Absicherungs- und Preismechanismen verursacht. In der Branche Rohstoffe werden die Subbranchen Metall und Chemie als am stärksten betroffen identifiziert. Alle Unternehmen der Energiewirtschaft sowie die gesamte Industrie können potenziell von den massiven Engpässen und Verzerrungen auf den derzeitigen Energiemarkt betroffen sein: Preisvolatilität, Margin Calls, Preisobergrenzen, Schwächen der europäischen Energieinfrastruktur, feste Abnahmeverträge (die die Abnehmer gefährden, wenn diese gekündigt werden, und/oder die Erzeuger erneuerbarer Energien daran hindern, von den höheren Preisen zu profitieren), usw. Alle Kund:innen die zu diesen Branchen/Teilbranchen gehören, wurden auf Stage 2 geändert. Bestimmte Geschäftsmodelle im Energiesektor profitieren jedoch eher von der aktuellen Situation und passen daher nicht zu den allgemeinen Portfoliomerkmalen (aufgrund der umfassenden Definition des Energiesektors). Solche Unternehmen werden im Einklang mit den Anforderungen von IFRS 9 B.5.5.5 ausgeschlossen.
2.2.8Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungsdauern bleiben im Berichtsjahr unverändert.
Geringwertige Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und als Abgänge erfasst.
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2.2.9Derivate
Derivate, die in einer Sicherungsbeziehung gemäß AFRAC Stellungnahme 15 (Dezember 2020) stehen, werden als Bewertungseinheit kompensatorisch bilanziert, d.h. weder das Derivat noch das Grundgeschäft ist mit dem beizulegenden Zeitwert in der Bilanz ausgewiesen. Derivate im Bankbuch, die in keiner Sicherungsbeziehung gemäß AFRAC Stellungnahme 15 (Dezember 2020) stehen, werden imparitätisch ergebniswirksam mit dem über den Buchwert hinausgehenden noch zu erwartenden Verlust als Drohverlustrückstellung dargestellt. Die auf die Periode entfallenden laufenden Zinserträge/-aufwendungen sowie allfällige Ausgleichszahlungen werden erfolgsmäßig mit dem Effektivzinssatz abgegrenzt und im Zinserfolg ausgewiesen.
Derivate im Handelsbuch werden je Kontrakt aufgrund von mark-to-market-Bewertungen in der Bilanz ausgewiesen.
Der beizulegende Zeitwert (Fair Value) ist derjenige Betrag, der in einem aktiven Markt aus dem Verkauf eines Finanzinstruments erzielt werden könnte oder der für einen entsprechenden Erwerb zu zahlen wäre. Sofern Marktpreise verfügbar waren, werden diese zur Bewertung herangezogen. Bei fehlenden Marktpreisen wurden Bewertungsmodelle, insbesondere das Barwertverfahren, herangezogen. Zeitwerte für Optionen werden mit anerkannten Optionspreismodellen ermittelt. Die angewendeten Bewertungsmodelle umfassen u. a. Modelle der Black-Scholes-Klasse, Binomialmodelle, Hull-White- und BGM-Modelle.
Für die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Derivaten werden Credit Value Adjustments (CVA) und Debt Value Adjustments (DVA) herangezogen. Bei Derivaten in Sicherungsbeziehungen wird der CVA als ineffizienter Anteil in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Die Sparkasse Oberösterreich wendet die AFRAC-Stellungnahme 15 Derivate und Sicherungsinstrumente (UGB) vom Dezember 2020 hinsichtlich des Ausweises Interner Derivate in Sicherungsbeziehungen an.
2.2.10Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Kapitalsparbücher und emittierte Nullkuponanleihen werden mit dem anteiligen Jahreswert angesetzt.
Für Sparformen mit steigenden Zinssätzen und für Stufenzinsanleihen werden die in den Folgejahren höheren Zinsbelastungen, verteilt über die Laufzeit anhand der Effektivzinssatzmethode im Zinsaufwand berücksichtigt.
Emissionskosten und Disagios auf Emissionen werden gemäß § 198 Abs. 7 UGB aktiviert und auf die Laufzeit der Schuld im Verhältnis zum aushaftenden Kapital verteilt abgeschrieben.
Agios auf eigene Emissionen werden passiviert und verteilt auf die Laufzeit der Verbindlichkeit erfolgswirksam gebucht.
2.2.11Rückstellungen
Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der bestmöglich zu schätzen ist.
Abfertigungen:
Die Rückstellungen für Abfertigungen werden unverändert zum Vorjahr nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Verfahren der laufenden Einmalprämien auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 1,67 % (Vorjahr: 1,50 %) und unter Zugrundlegung der Generationentafeln AVÖ 2018-P ermittelt, das sind 100,18 % des Erfordernisses (Vorjahr: 94,56 %). Die in der Rückstellungsveränderung enthaltene Zinskomponente von EUR 569.184,90 (Vorjahr: TEUR 660) wird im Nettozinsertrag ausgewiesen.
Als Rechnungszinssatz wird ein Durchschnittszinssatz verwendet, welcher sich aus dem Zinssatz zum Abschlussstichtag und jenen der sechs vorausgehenden Abschlussstichtage errechnet. Des Weiteren erfolgt die Berechnung unter folgenden Annahmen: Kollektivvertragstrend 2,04 % (Vorjahr:1,84 %), Schematrend 0,80 % (Vorjahr:0,80 %), Karrieretrend 0,10 % (Vorjahr:0,10 %).
Die Berechnung erfolgt unter Beachtung der AFRAC Stellungnahme 27 Personalrückstellungen (UGB), (Juni 2022).
Als Zeitpunkt für den Eintritt der Leistungspflicht wird unverändert zum Vorjahr das frühestmögliche Pensionsdatum angesetzt.
Veränderungen der Rückstellungen werden in der GuV unter „Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen“ bzw. „sonstige betriebliche Erträge“ ausgewiesen.
Pensionen und pensionsähnliche Rückstellungen Verpflichtungen:
Die Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen werden unverändert zum Vorjahr nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Verfahren der laufenden Einmalprämien auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 1,67 % (Vorjahr:1,50 %) unter Zugrundelegung der Generationentafeln AVÖ 2018-P bilanziert. Die in der Rückstellungsveränderung enthaltene Zinskomponente von EUR 1.096.507,88 (Vorjahr: TEUR 1.321) wird im Nettozinsertrag ausgewiesen.
Als Rechnungszinssatz wird ein Durchschnittszinssatz verwendet, welcher sich aus dem Zinssatz zum Abschlussstichtag und jenen der sechs vorausgehenden Abschlussstichtage errechnet. Des Weiteren erfolgt die Berechnung unter folgenden Annahmen: Kollektivvertragstrend 2,04 % (Vorjahr:1,84 %), Schematrend 0,80 % (Vorjahr: 0,80 %), Karrieretrend 0,10 % (Vorjahr: 0,10 %).
Für die Barwerte der Pensionen werden darüber hinaus ASVG-Trends für Pensionisten von 1,84 % (Vorjahr:1,84 %) angenommen.
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Für die Berechnung der Krankenzusatzversicherung, welche in den sonstigen Pensionsrückstellungen ausgewiesen wird, wurden die Parameter analog den Pensionsrückstellungen verwendet.
Die Berechnung erfolgt unter Beachtung der AFRAC Stellungnahme 27 Personalrückstellungen (UGB), (Juni 2022).
Änderungen der Rückstellung werden in der GuV unter „Dotierung der Pensionsrückstellung“ bzw. „sonstige betriebliche Erträge“ ausgewiesen.
Jubiläumsgelder:
Die Rückstellungen für Jubiläumsgeldverpflichtungen werden unverändert zum Vorjahr nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Verfahren der laufenden Einmalprämien auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 1,67 % (Vorjahr: 1,50 %) und unter Zugrundlegung der Generationentafeln AVÖ 2018-P ermittelt. Die in der Rückstellungsveränderung enthaltene Zinskomponente von EUR 121.104,40 (Vorjahr: TEUR 129) wird im Nettozinsertrag ausgewiesen.
Als Rechnungszinssatz wird ein Durchschnittszinssatz verwendet, welcher sich aus dem Zinssatz zum Abschlussstichtag und jenen der sechs vorausgehenden Abschlussstichtage errechnet. Des Weiteren erfolgt die Berechnung unter folgenden Annahmen: Kollektivvertragstrend 2,04 % (Vorjahr: 1,84 %), Schematrend 0,80 % (Vorjahr: 0,80 %), Karrieretrend 0,10 % (Vorjahr: 0,10 %).
Die Berechnung erfolgt unter Beachtung der AFRAC Stellungnahme 27 Personalrückstellungen (UGB), (Juni 2022).
Als Zeitpunkt für den Eintritt der Leistungspflicht wird unverändert zum Vorjahr das frühestmögliche Anfallsalter angesetzt.
Im Rahmen der Berechnung werden ein Fluktuationsabschlag in der Höhe von 6,65 % (Vorjahr:6,65 %) sowie ein Zuschlag zur Berücksichtigung von Lohnnebenkosten in der Höhe von 18,00 % (Vorjahr: 18,00 %) zur Anwendung gebracht.
Eine Jubiläumsgeldrückstellung für 3 Mitarbeiter in Höhe von EUR 14.463,54 wurde durch den Teilbetriebsabgang der SPK Immobilien GmbH in die neu gegründete Gesellschaft übertragen.
Auslagerung:
Die Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen der ehemaligen Sparkasse Kremstal-Pyhrn AG und der ehemaligen EBOe FD Haag ex. West wurden zu unterschiedlichen Zeitpunkten unter Beachtung des Erlasses vom 3. August 2001 des Bundesministeriums für Finanzen an ein Versicherungsunternehmen ausgelagert.
Die nach unternehmensrechtlichen Vorschriften zu bildenden Rückstellungen hätten für Abfertigungsverpflichtungen EUR 4.025.587,44 (Vorjahr: TEUR 3.953) und für Jubiläumsgeldverpflichtungen EUR 621.197,18 (Vorjahr: TEUR 614) betragen. Die Beträge wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Verfahren der laufenden Einmalprämien auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 1,67 % (Vorjahr: 1,50 %) ermittelt. Die Berechnung erfolgte unter Beachtung der AFRAC Stellungnahme 27 Personalrückstellungen (UGB), (Juni 2022).
Für die Ermittlung des Barwertes wurden die Generationentafeln AVÖ 2018-P verwendet sowie folgende Annahmen getroffen: Kollektivvertragstrend 2,04 % (Vorjahr:1,84 %), Schematrend 0,80 % (Vorjahr: 0,80 %), Karrieretrend 0,10 % (Vorjahr: 0,10 %).
Als Zeitpunkt für den Eintritt der Leistungspflicht wurde das vorgesehene Anfallsalter angesetzt. Im Rahmen der Berechnung wurde auf eine Bewertung von Austrittswahrscheinlichkeiten unter Verlust des Leistungsanspruches verzichtet.
Im Rahmen der Berechnung wurde ein Fluktuationsabschlag in der Höhe von 6,65 % (Vorjahr: 6,65 %) berücksichtigt.
Das für die Erfüllung der ausgelagerten Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen gewidmete Guthaben beim Versicherungsunternehmen beläuft sich auf EUR 4.646.784,62 (Vorjahr: TEUR 4.567).
Dieser Forderungsbetrag wurde gegen die unternehmensrechtlich ermittelten Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen aufgerechnet.
2.2.12Investitionszuschüsse
Investitionszuschüsse nach dem Investitionsprämiengesetz (InvPrG) werden nach der Bruttomethode auf der Passivseite im Posten 14 Investitionszuschüsse ausgewiesen und nach Maßgabe der jeweiligen Nutzungsdauer des bezuschussten Anlagegutes erfolgswirksam vereinnahmt. Die erfolgswirksam vereinnahmten Beträge werden innerhalb der GuV offen abgesetzt von den Wertberichtigungen auf das Anlagevermögen ausgewiesen.
Die Aufgliederung der Investitionszuschüsse nach den einzelnen Posten des Anlagevermögens sowie die Entwicklung während des Geschäftsjahres zeigt die nachstehende Tabelle:
in EUR
 
 
Sachanlagen
Stand 01.01.2021
714.903,00
Zugänge
 
 
14.523,10
Verbrauch
 
 
70.061,10
Abgang
 
 
1.223,00
Abgang SPK OÖ Immobilien GmbH
405.170,00
Stand 31.12.2022
252.972,00
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3ÄNDERUNG VON BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Gegenüber dem Vorjahr wurden im Berichtsjahr folgende Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen:
Der Vorstand hat gemäß Artikel 24 (2) CRR entschieden, dass die Sparkasse Oberösterreich die Bewertung von Vermögenswerten und außerbilanziellen Posten zur Ermittlung der Eigenmittel auf Einzelbasis gemäß den Internationalen Rechnungslegungsstandards nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 vornimmt. Die Posten „Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013“ und „Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013“ unter der Bilanz werden per 31.12.2022 erstmals anhand von Werten ermittelt, wie sie sich bei Aufstellung eines separaten Abschlusses nach IAS 27 und den IFRS, wie sie von der EU übernommen wurden, ergeben. Die Vorjahreszahlen zu diesen Posten wurden auf Basis von UGB/BWG-Werten ermittelt und sind daher nur eingeschränkt vergleichbar.
 
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4 ANGABEN ZUR BILANZ
In der Bilanz werden die einzelnen Bilanzposten gemäß Kapitel 2 bewertet und ausgewiesen.
In den folgenden Anhangangaben werden die Buchwerte jedoch ohne die zeitanteiligen Zinsen ausgewiesen.
4.1Fristengliederung Forderungen, Guthaben und Verpflichtungen
Fristengliederung der nicht täglich fälligen Forderungen und Guthaben und der nicht täglich fälligen Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten und Nichtbanken (nach Restlaufzeiten):
 
 
 
 
 
 
 
 
 
31.12.2021
31.12.2022
 
 
 
 
 
 
 
 
 
TEUR
EUR
nicht täglich fällige Forderungen und Guthaben
 
 
 
 
bis 3 Monate
 
 
 
 
 
 
 
 
2.149.485
2.300.392.868,78
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr
 
 
 
1.594.741
1.694.016.222,12
mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre
 
 
 
3.242.456
3.619.078.186,70
mehr als 5 Jahre
 
 
 
3.435.764
3.370.674.924,79
nicht täglich fällige Verpflichtungen
 
 
 
 
 
bis 3 Monate
 
 
 
 
 
 
 
 
284.762
392.133.048,45
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr
 
 
 
119.697
159.720.888,71
mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre
 
 
 
2.109.988
1.215.411.243,74
mehr als 5 Jahre
 
 
 
1.613.585
1.508.485.278,34
4.2Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in Fremdwährung
In Fremdwährung waren Vermögensgegenstände im Gesamtbetrag von EUR 286.669.920,12 (Vorjahr: TEUR 313.916) und Verbindlichkeiten im Gesamtbetrag von EUR 125.316.681,50 (Vorjahr: TEUR 113.881) vorhanden.
4.3Forderungen an und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
 
 
 
 
 
 
 
Verbundene Unternehmen
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
31.12.2021
31.12.2022
31.12.2021
31.12.2022
TEUR
EUR
TEUR
EUR
Forderungen an Kreditinstitute
 
1.950.843
1.642.572.896,64
0
0,00
Forderungen an Kunden
 
171.611
184.074.014,34
6.038
9.642.602,33
Schuldverschreibungen
 
0
0,00
0
0,00
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten
 
17.848
14.071.072,36
0
0,00
Verbindlichkeiten ggü. Kunden
 
20.012
22.370.601,09
2.873
2.838.398,89
Verbriefte Verbindlichkeiten
 
0
0,00
0
0,00
Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Teil I Kap. 4 der CRR
 
0
0,00
0
0,00
4.4Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
Die Geschäftsbeziehungen zu verbundenen Unternehmen wurden zu branchenüblichen Konditionen abgewickelt.
4.5 Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen gemäß § 238 Abs. 1 Z 4 sind der Beilage am Ende des Anhanges zu entnehmen.
4.6Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen
Es bestehen keine Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen, welche wesentlich und marktunüblich sind.
Seite 168
4.7Handelsbuch
Die Sparkasse Oberösterreich führt ein Handelsbuch.
Das Volumen des Handelsbuches wurde mit EUR 840.042.219,70 (Vorjahr: TEUR 886.057) berechnet. Das Volumen beträgt für
 
 
 
 
 
 
 
 
 
31.12.2021
31.12.2022
TEUR
EUR
Wertpapiere
 
 
 
 
85.748
84.764.237,91
Sonstige Finanzinstrumente
 
 
 
800.310
755.277.891,79
Die Angaben zu den sonstigen Finanzinstrumenten beinhaltet externe Geschäfte sowie verbuchte interne Geschäfte zu Sicherungsbeziehungen. Die Erfassung erfolgt hinsichtlich der Wertpapiere zu Marktwerten, hinsichtlich der sonstigen Finanzinstrumente (Derivate) zu Nominalwerten bzw. zu Marktwerten der zugrunde liegenden Geschäfte.
Die Ermittlung der Finanzderivate des Handelsbuches folgte den für den Vermögensausweis geltenden Ausweisrichtlinien, wobei für Zins- und Währungsswaps hier nur eine einseitige Ausweisung erfolgt.
4.8Wertpapiere
Die in Aktiva 5 bis 8 enthaltenen zum Börsehandel zugelassenen Wertpapiere, Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen gliedern sich wie folgt:
31.12.2022
 
 
 
 
zum Börsehandel zugelassen
davon bewertet wie
in EUR
 
 
 
 
börsenotiert
nicht börsenotiert
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
1.189.960.683,36
4.998.468,09
1.138.127.710,01
0,00
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
22.010.079,35
3.448.350,18
1.697.163,80
0,00
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
31.12.2021
 
 
 
 
 
 
 
in TEUR
 
 
 
 
 
 
 
 
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
 
1.031.588
0
974.109
0
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
 
18.075
9.633
7.738
0
4.9Unterschiedsbeträge bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren
Die Anschaffungskosten bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren waren teilweise höher als der Rückzahlungsbetrag. Der verbleibende Unterschiedsbetrag gemäß § 56 Abs. 2 BWG betrug EUR 16.504.168,21 (Vorjahr: TEUR 20.180).
Die Anschaffungskosten bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren waren teilweise niedriger als der Rückzahlungsbetrag. Der verbleibende Unterschiedsbetrag gemäß § 56 Abs. 3 BWG betrug EUR 5.805.094,13 (Vorjahr: TEUR 4.572).
4.10Unterschiedsbeträge zum Börsehandel zugelassener Wertpapiere, die nicht die Eigenschaft von Finanzanlagen haben
Bei zum Börsehandel zugelassenen Wertpapieren, die nicht die Eigenschaft von Finanzanlagen haben und welche mit den Anschaffungskosten bilanziert wurden, waren die Anschaffungskosten um EUR 0 (Vorjahr: TEUR 0) niedriger als der Marktwert.
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Seite 25
4.11Derivative Finanzinstrumente
in EUR
31.12.2022
Nominalwert
Davon: Verkaufsnominalwert für Optionen und CDS
Buchwert Aktiv+
/Passiv-
Zeitwert positiv
Zeitwert negativ
Zinssatzverträge
 
 
2.231.937.902,70
219.695.601,21
9.064.074,19
45.088.685,03
97.163.417,57
OTC-Produkte
 
 
2.229.810.902,70
219.695.601,21
9.064.074,19
45.088.685,03
97.163.417,57
Optionen
 
 
502.173.480,36
219.695.601,21
1.927.595,91
9.504.066,39
7.135.672,00
Sonstige (z.B.: Zinsswaps)
1.727.637.422,34
0,00
7.136.478,28
35.584.618,64
90.027.745,57
Börsegehandelte Produkte
2.127.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Optionen
 
 
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Sonstige (z.B.: Futures)
 
2.127.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
WP-bezogene Geschäfte
 
34.293.087,50
4.750.000,00
816.025,00
893.525,00
77.500,00
OTC-Produkte
 
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Optionen
 
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Börsegehandelte Produkte
 
34.293.087,50
4.750.000,00
816.025,00
893.525,00
77.500,00
Optionen
 
 
26.107.500,00
4.750.000,00
816.025,00
893.525,00
77.500,00
Sonstige (z.B. Futures)
 
8.185.587,50
0,00
0,00
0,00
0,00
Wechselkursverträge
 
526.173.672,75
7.400.000,00
-1.310.403,88
7.576.060,46
8.100.527,32
OTC-Produkte
 
526.173.672,75
7.400.000,00
-1.310.403,88
7.576.060,46
8.100.527,32
Optionen
 
12.675.117,20
7.400.000,00
12.327,62
695.315,15
690.976,86
Sonstige (z.B.: Währungsswaps)
 
513.498.555,55
0,00
-1.322.731,50
6.880.745,31
7.409.550,46
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sonstige Verträge
 
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
OTC-Produkte
 
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Optionen
 
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Sonstige (z.B.: Inflation Swaps)
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Gesamtsummen
 
2.792.404.662,95
231.845.601,21
8.569.695,31
53.558.270,49
105.341.444,89
davon OTC-Produkte
2.755.984.575,45
227.095.601,21
7.753.670,31
52.664.745,49
105.263.944,89
davon börsegehandelte Produkte
36.420.087,50
4.750.000,00
816.025,00
893.525,00
77.500,00
Die Buchwerte sind in folgenden Bilanzposten enthalten
 
 
 
 
 
31.12.2022
 
 
 
 
 
 
 
 
 
in EUR
A12
Sonstige Vermögenswerte
 
 
 
 
 
 
35.654.920,47
A14
Rechnungsabgrenzungsposten
 
 
 
 
 
 
127.629,05
P04
Sonstige Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
 
22.536.360,99
P05
Rechnungsabgrenzungsposten
 
 
 
 
 
 
1.416.683,78
P06
Rückstellungen
 
 
 
 
 
 
 
3.259.809,44
Gesamt
 
 
 
 
 
 
 
 
 
62.995.403,73
in TEUR
31.12.2021
Nominalwert
Davon: Verkaufsnominalwert für Optionen und CDS
Buchwert Aktiv+
/Passiv-
Zeitwert positiv
Zeitwert negativ
Zinssatzverträge
 
2.303.488
235.552
12.007
185.516
52.424
OTC-Produkte
 
2.301.855
235.546
12.007
185.516
52.424
Optionen
 
534.677
235.546
1.743
2.751
2.145
Sonstige (z.B.: Zinsswaps)
 
1.767.178
0
10.264
182.765
50.279
Börsegehandelte Produkte
 
1.633
6
0
0
0
Optionen
 
18
6
0
0
0
Sonstige (z.B.: Futures)
 
1.614
0
0
0
0
WP-bezogene Geschäfte
 
26.575
5.052
1.055
1.124
68
OTC-Produkte
 
2.052
2.052
0
26
26
Optionen
 
2.052
2.052
0
26
26
Börsegehandelte Produkte
 
24.523
3.000
1.056
1.097
42
Optionen
 
19.800
3.000
1.056
1.097
42
Sonstige (z.B. Futures)
 
4.723
0
0
0
0
Wechselkursverträge
 
641.888
15.123
-2.108
6.367
8.153
OTC-Produkte
 
641.888
15.123
-2.108
6.367
8.153
Optionen
 
30.459
15.123
-1
1.667
1.677
Sonstige (z.B.: Währungsswaps)
 
611.430
0
-2.106
4.699
6.476
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sonstige Verträge
 
17.614
0
56
204
0
OTC-Produkte
 
17.614
0
56
204
0
Optionen
 
0
0
0
0
0
Sonstige (z.B.: Inflation Swaps)
 
17.614
0
56
204
0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Gesamtsummen
 
 
2.989.565
255.727
11.011
193.210
60.645
davon OTC-Produkte
 
2.963.410
252.721
9.956
192.113
60.604
davon börsegehandelte Produkte
 
26.155
3.006
1.056
1.097
42
Seite 170
Die Buchwerte sind in folgenden Bilanzposten enthalten
 
 
 
 
 
31.12.2021
 
 
 
 
 
 
 
 
 
in TEUR
A12
Sonstige Vermögenswerte
 
 
 
 
 
 
52.215
A14
Rechnungsabgrenzungsposten
 
 
 
 
 
 
384
P04
Sonstige Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
 
39.832
P05
Rechnungsabgrenzungsposten
 
 
 
 
 
 
1.315
P06
Rückstellungen
 
 
 
 
 
 
 
440
Gesamt
 
 
 
 
 
 
 
 
 
94.187
Die obige Darstellung berücksichtigt keinen eventuellen Hedgezusammenhang mit aktiven und passiven Posten.
Der Ausweis für Buchwerte zu Derivaten erfolgt nach bilanzieller Saldierung von Geschäften mit Central Counterparties. In die Saldierung fließen Derivate der Aktiva und Passiva sowie gegebene und genommene Geldsicherheiten zur Abdeckung von Marktwerten noch nicht abgewickelter Derivate (Cash Collaterals) ein. Das Ausmaß der saldierten Buchwerte ist in den Angaben zur Bilanz Sonstige Vermögensgegenstände bzw. Sonstige Rückstellungen angeführt.
Diese Tabelle enthält die Angaben gemäß § 64 Abs. 1 Z 3 BWG sowie gemäß § 238 Abs. 1 Z 1 lit b UGB.
Der beizulegende Zeitwert (Fair Value) ist derjenige Betrag, der in einem aktiven Markt aus dem Verkauf eines Finanzinstruments erzielt werden könnte oder der für einen entsprechenden Erwerb zu zahlen wäre. Sofern Marktpreise verfügbar sind, werden diese zur Bewertung herangezogen. Für börsengehandelte Derivate werden daher Börsenkurse als Marktpreise berücksichtigt. Bei fehlenden Marktpreisen kommen Bewertungsmodelle zum Einsatz. Für symmetrische Derivate wie Swaps wird ein Barwertverfahren verwendet. Optionen werden hingegen mit Black-Scholes bzw. komplexeren Modellen bewertet.
4.12Eingebettete Derivate
in EUR
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
31.12.2022
Nominalwert
Zeitwert positiv
Zeitwert negativ
Sonstige
 
 
 
 
 
6.400.000,00
0,00
5.682,76
Eingebettete Derivate werden gemäß AFRAC-Stellungnahme 15 (2020) gemeinsam mit der Basis-Verbindlichkeit bilanziert, da die eingebetteten Derivate vollständig abgesichert sind. Die Tabelle enthält daher keine Buchwerte. Aufgrund der erstmaligen Anwendung der AFRAC-Stellungnahme 15 (2020) liegen keine Vorjahreswerte vor.
4.13Interne Derivate
Zum Jahresabschlusstag stellt sich der Buchwert der internen Derivate wie folgt dar:
in EUR
31.12.2022
Nominalwert
Davon: Verkaufsnominalwert für Optionen und CDS
Buchwert Aktiv+
/Passiv-
Zeitwert positiv
Zeitwert negativ
Externe Derivate
 
2.333.631.143,91
135.690.764,16
13.783.702,21
44.372.612,49
96.155.786,89
Interne Derivate
 
458.773.519,04
96.154.837,05
-5.214.006,90
9.185.658,00
9.185.658,00
Gesamt
 
2.792.404.662,95
231.845.601,21
8.569.695,31
53.558.270,49
105.341.444,89
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
in TEUR
 
 
 
 
 
 
 
 
31.12.2021
 
 
 
 
 
 
 
 
Externe Derivate
 
2.537.006
158.271
29.655
169.010
36.445
Interne Derivate
 
452.559
97.455
-18.643
24.200
24.200
Gesamt
 
2.989.565
255.727
11.011
193.210
60.645
4.14CVA/DVA
Bewertungsanpassungen von OTC-Derivaten durch Credit Value Adjustments (CVA) für das Kontrahentenausfallrisiko und Debit Value Adjustments (DVA) für das eigene Kreditrisiko werden für alle Derivate, die mit Modellpreisen bewertet werden, durchgeführt.
CVA wird durch den erwarteten Risikobetrag („expected positive exposure“) und durch die Kreditqualität des Geschäftspartners bestimmt.
DVA wird durch den erwarteten Risikobetrag („expected negative exposure“) und durch die Kreditqualität der Sparkasse bestimmt.
Das in der Sparkasse Oberösterreich implementierte Verfahren für die Berechnung des erwarteten Exposures basiert für die wichtigsten Produktklassen auf einem Modell über Abbildung durch replizierende Optionen bzw. auf einer Monte-Carlo-Simulation.
Die Ausfallwahrscheinlichkeit von nicht aktiv am Markt gehandelten Counterpartys wird durch eine Anpassung der internen PDs über einen Korb von liquiden (auf dem zentraleuropäischen Markt aktiven) Emittenten durchgeführt.
Dadurch werden in das Bewertungsverfahren marktbasierte Informationen integriert.
Seite 171
Seite 25
Counterpartys mit liquiden Anleihe- oder CDS-Quotierungen werden direkt, aus diesen Instrumenten abgeleiteten, marktbasierten Ausfallswahrscheinlichkeiten zugeordnet.
Für die Erste Group Bank als Counterparty werden die Ausfallswahrscheinlichkeiten aus den Rückkaufsniveaus für Erste Group Anleihen abgeleitet.
Bei der Ermittlung des Exposures wurden in der Regel Nettingeffekte nur für jene Counterpartys berücksichtigt, bei denen ein aktuell gültiges Rechtsgutachten vorliegt.
Für mit CSA-Agreements besicherte Counterpartys wurde kein CVA angesetzt, da die Schwellenwerte für eine Besicherung (Thresholds) nicht materiell sind.
4.15Anhangangaben in Zusammenhang mit Sicherungsgeschäften
Die Sparkasse Oberösterreich verwendet Zinsswaps, Zinssatzoptionen und Währungsswaps um das Marktrisiko (Zinsänderungs-, Wechselkurs- und Kursrisiko) aus bilanziellen Vermögensgegenständen (Anleihen, Krediten, Festgelder, …) und Verbindlichkeiten (Eigene Emissionen, Schuldscheindarlehen,…) sowie schwebende Geschäfte (Kundenderivate) einzeln (Micro-Hedge) abzusichern.
Entsprechend der Absicherungsstrategie werden Derivate eingesetzt, um den beizulegenden Zeitwert (Fair Value) von Grundgeschäften bis längstens in das Jahr 2054 (z. B. durch Tausch von fixen gegen variable Zinszahlungsströme) abzusichern.
in EUR
 
 
 
 
 
 
 
31.12.2021
31.12.2022
Veränderung
Fair Value Hedge
 
 
 
 
 
 
 
Positiver Zeitwert Fair Value Hedge
 
 
138.806.098,26
23.691.536,76
-115.114.561,50
Negativer Zeitwert Fair Value Hedge
 
 
23.357.388,27
87.055.957,58
63.698.569,31
Gesamt
 
 
 
 
 
 
 
Positiver Zeitwert
 
 
 
138.806.098,26
23.691.536,76
-115.114.561,50
Negativer Zeitwert
 
 
 
23.357.388,27
87.055.957,58
63.698.569,31
Die Tabelle zeigt den Anteil des beizulegenden Zeitwerts (Fair Value) des Derivats (Dirty Fair Value), der aufgrund der Sicherungsbeziehung nicht in der Bilanz dargestellt wird.
Die Effektivitätsmessung erfolgt mittels einer quantitativen Effektivitätsmessung. In Einzelfällen erfolgt die Effektivitätsmessung mittels Critical Terms Matching.
Dabei werden für die retrospektive Effektivitätsmessung von Fair Value Hedges die Änderungen des Zeitwertes (ohne Berücksichtigung von Stückzinsen) zwischen Sicherungsgeschäft und Grundgeschäft miteinander verglichen, wobei das abgesicherte Risiko des Grundgeschäftes durch ein hypothetisches Geschäft abgebildet wird. Für die prospektive Effizienzmessung von Fair Value Hedges wird die Wertänderung von Derivat und abgesichertem Risiko des Grundgeschäftes miteinander verglichen.
Bei Derivaten in Sicherungsbeziehungen wird der CVA als ineffizienter Anteil in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Seite 172
4.16Finanzinstrumente des Anlagevermögens
31.12.2022
 
 
 
 
 
 
in EUR
 
 
 
 
 
 
Buchwert
Zeitwert
Stille Lasten
Stille Reserven
Finanzinstrumente des Anlagevermögens
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Schuldtitel öffentlicher Stellen
 
 
921.059.170,21
842.696.182,86
78.362.987,35
 
 
 
 
 
 
 
 
51.669.406,34
57.206.438,35
 
5.537.032,01
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Forderungen an Kreditinstitute
 
 
22.534.307,22
18.236.868,84
4.297.438,38
 
 
 
 
 
 
 
 
8.482.191,97
8.495.301,71
 
13.109,74
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Forderungen an Kunden
 
 
108.436.064,71
97.288.228,33
11.147.836,38
 
 
 
 
 
 
 
 
5.682.402,83
5.843.649,52
 
161.246,69
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
 
1.127.110.679,89
1.020.885.281,17
106.225.398,72
 
 
 
 
 
 
 
 
11.017.030,12
11.060.567,95
 
43.537,83
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
 
45.151.108,56
45.151.108,55
0,01
 
 
 
 
 
 
 
 
8.627,77
8.527,78
 
0,01
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Gesamt
 
 
 
 
 
 
2.224.291.330,59
2.024.257.669,75
200.033.660,84
 
76.859.659,03
82.614.585,31
 
5.754.926,28
31.12.2021
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
in TEUR
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Finanzinstrumente des Anlagevermögens
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Schuldtitel öffentlicher Stellen
 
 
111.985
110.685
1.300
0
 
 
 
 
 
 
 
432.004
463.776
0
31.771
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Forderungen an Kreditinstitute
 
 
17.540
17.044
496
0
 
 
 
 
 
 
 
30.002
30.319
0
316
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Forderungen an Kunden
 
 
 
 
28.217
27.612
605
0
 
 
 
 
 
 
 
101.782
104.291
0
2.509
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
 
243.480
240.197
3.283
0
 
 
 
 
 
 
 
730.629
749.375
0
18.746
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
 
45.348
45.348
0
0
 
 
 
 
 
 
 
11.333
12.016
0
683
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Gesamt
 
 
 
 
 
 
446.571
440.886
5.685
0
 
 
 
 
 
 
 
1.305.750
1.359.776
0
54.026
Die Abschreibung von Finanzinstrumenten des Anlagevermögens wurde unterlassen, wenn die Wertminderungen voraussichtlich nicht von Dauer waren.
Bei Anlagevermögen, das Forderungen und forderungsähnliche Finanzinstrumente darstellt, werden pauschale Wertberichtigungen, die für das Kreditrisiko gebildet werden, als dauernde Wertminderung berücksichtigt und es erfolgt eine Abwertung auf den beizulegenden Wert.
Wertpapiere, die nicht den Forderungen und forderungsähnlichen Finanzinstrumenten zugeordnet wurden, wurden hinsichtlich zinsinduzierter Wertminderung nicht abgewertet, da eine Halteabsicht bis zum Laufzeitende gegeben ist und dadurch eine Realisierung stiller Lasten durch vorzeitige Verkäufe ausgeschlossen wurde. Da auch keine bonitätsbedingten Kriterien gemäß AFRAC 14 (Juni 2021), Rz 66 vorlagen, wurde keine Abwertung auf den beizulegenden Zeitwert vorgenommen.
Der beizulegende Zeitwert (Fair Value) ist derjenige Betrag, der in einem aktiven Markt aus dem Verkauf eines Finanzinstruments erzielt werden könnte oder der für einen entsprechenden Erwerb zu zahlen wäre. Sofern Marktpreise verfügbar waren, werden diese zur Bewertung herangezogen. Bei fehlenden Marktpreisen wurden Bewertungsmodelle, insbesondere das Barwertverfahren, herangezogen.
4.17Im Folgejahr fällig werdende Wertpapiere
Im Folgejahr werden Wertpapiere in Höhe von EUR 381.142.661,92 (Vorjahr: TEUR 106.319) fällig.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
31.12.2021
31.12.2022
 
 
 
 
 
 
 
 
 
TEUR
EUR
Aktiva 05
 
 
 
 
 
80.865
212.118.119,23
Passiva 03 lit. a begebene Schuldverschreibungen
 
 
 
25.454
169.024.542,69
Seite 173
Seite 25
4.18Bestand und Zugang von eigenen Aktien
Im Geschäftsjahr wurden von der Sparkasse Oberösterreich insgesamt 157.243 Stück (Vorjahr: 0 Stück) eigener Aktien im Nennwert von EUR 11.426.848,81 (Vorjahr: TEUR 0) zu einem Kurs von EUR 953,94 zur Einziehung im Rahmen der in der Hauptversammlung am 24.6.2022 beschlossenen Kapitalherabsetzung erworben. Nach Einziehung beträgt der Aktienbestand 728.557 Stück Aktien (Vorjahr: 885.800 Stück).
Der Anteil der gekauften Aktien am Grundkapital betrug 15,75 %
Der Nennbetrag erworbener eigener Aktien wurde offen vom Nennkapital abgezogen. In der Höhe des Nennbetrags wurde eine Dotierung der gebundenen Rücklagen vorgenommen. Der Unterschiedsbetrag zu den Anschaffungskosten wurde mit den freien Gewinnrücklagen verrechnet. Anschaffungsnebenkosten wurden als Aufwand erfasst.
4.19Aufgliederung des Kernkapitals und der ergänzenden Eigenmittel gemäß § 64 Abs. 1 Z 16 BWG
Die erstmals zum 31.12.2022 nach IFRS ermittelten Werte wurden unter Berücksichtigung der Rücklagendotierung sowie des Bilanzgewinnes (nach Abzug der vorgesehenen Dividendenausschüttung) ausgewiesen. Der vorliegende Einzelabschluss der Sparkasse Oberösterreich wurde vom Aufsichtsrat noch nicht festgestellt.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
31.12.2021
31.12.2022
 
 
 
 
 
 
 
 
 
TEUR
EUR
Gesamtrisikobetrag
 
 
 
5.635.271
5.598.135.746,24
Kernkapital (T1)
 
 
 
985.322
928.945.452,93
Hartes Kernkapital (CET1)
 
 
 
 
985.322
848.945.452,93
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
 
 
 
 
0
80.000.000,00
Ergänzungskapital (T2)
 
 
 
 
202.671
229.342.303,38
Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
 
 
0
0,00
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1.187.994
1.158.287.756,31
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Harte Kernkapitalquote
 
 
 
 
17,48%
15,16%
Überschuss (+) bzw. Defizit (-) gem. Art. 465 (1) a bis d CRR bezügl. Harte Kernkapitalquote von 4,5%
731.735
597.209.344,35
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kernkapitalquote
 
 
 
17,48%
16,59%
Überschuss (+) bzw. Defizit (-) gem. Art. 465 (1) a bis b CRR bezügl. Kernkapitalquote von 6%
 
647.206
593.057.308,16
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Gesamtkapitalquote
 
 
 
21,08%
20,69%
Überschuss (+) bzw. Defizit (-) gem. Art. 92 (1) a bis c CRR bezügl. Gesamtkapitalquote von 8%
 
737.172
710.436.896,61
Die Sparkasse Oberösterreich hat einen Antrag auf vorzeitige Anrechnung der Jahresendgewinne nach Art. 26 Abs. 2 CRR gestellt.
Die Anteile und sonstigen Eigenmittel, die von einer herrschenden Gesellschaft begeben wurden, und von der Sparkasse Oberösterreich gehalten werden, stellen sich wie folgt dar:
 
 
 
 
 
 
 
 
Herrschende Gesellschaft
Kapitalinstrument/ISIN
Nominalbetrag/Stück
Hartes Kernkapital (CET1)
 
 
 
Erste Group Bank AG
AT0000652011
1.000,00
4.20Treuhandgeschäfte gemäß § 48 Abs. 1 BWG
Die Buchwerte folgender Treuhandgeschäfte werden in der Unterstrichposition Passiva U3 ausgewiesen.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
31.12.2021
31.12.2022
 
 
 
 
 
 
 
 
 
TEUR
EUR
ERP-Treuhandkredite
 
 
 
 
178.456
206.902.267,19
Bausparkasse der österreichischen Sparkassen AG
 
 
 
573
519.024,83
Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG
 
 
 
48.085
43.713.698,14
4.21Andere Treuhandgeschäfte
Die Forderungen an Kunden enthalten Treuhandgeschäfte:
 
 
 
 
 
 
 
 
 
31.12.2021
31.12.2022
 
 
 
 
 
 
 
 
 
TEUR
EUR
Gemäß § 6 Abs. 1a HypBG
 
 
 
 
854.268
738.887.797,42
Seite 174
4.22Nachrangige Vermögensgegenstände
 
 
 
 
 
 
 
 
 
31.12.2021
31.12.2022
 
 
 
 
 
 
 
 
 
TEUR
EUR
Forderungen an Kunden
 
 
 
 
1.790
1.673.297,47
Schuldverschreibungen
 
 
 
 
18.550
183.790.236,51
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
 
 
 
2.030
1.697.163,80
4.23Anlagevermögen
Der Grundwert der Grundstücke betrug EUR 9.147.999,62 (Vorjahr: TEUR 21.239).
Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) findet sich umseitig.
Mit Beschlussfassung in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 19.9.2022 erfolgte die verhältniswahrende Spaltung von Vermögensteilen der Sparkasse Oberösterreich, FN 78633 m, als übertragende Gesellschaft, unter ihrem Fortbestand durch Übertragung ihres Unternehmensteils "Real Estate Asset Management (OE REAM)" (samt des zugehörigen Einkaufszentrums "Linzerie"), mit allen Rechten und Pflichten im Wege der Gesamtrechtsnachfolge zur Aufnahme gemäß § 17 in Verbindung mit § 1 Abs 2 Z 2 und §§ 2 ff Spaltungsgesetz auf die SPK Immobilien GmbH, FN 580087 w, als übernehmende Gesellschaft, auf Grundlage des Spaltungs- und Übernahmsvertrags vom 24.6.2022 sowie unter Inanspruchnahme der umgründungssteuerrechtlichen Begünstigungen von Artikel VI Umgründungssteuergesetz zum (Spaltungs-)Stichtag 31.12.2021. Mit Eintragung vom 26.10.2022 wurde die Spaltung ins Firmenbuch eingetragen. Das übertragene Vermögen der Sparkasse Oberösterreich (Teilbetrieb REAM/Linzerie) geht mit allen Rechten und Pflichten über. Die übernehmende Gesellschaft SPK OÖ Immobilien GmbH tritt in sämtliche Rechtspositionen der Sparkasse Oberösterreich ein.
Der Grund für die Spaltung waren langfristig geplante strukturelle Maßnahmen zur Umsetzung der Immobilienstrategie der Sparkasse Oberösterreich. Diese sieht unter anderem vor, nicht bankbetriebsnotwendige Immobilienprojekte zu entwickeln, die zwecks größerer Transparenz und flexiblerer Gestaltungsmöglichkeiten in eigenen Gesellschaften abgewickelt werden sollen. Die Spaltung erfolgt darüber hinaus zur Vereinfachung der Gesellschafts- und Konzernstruktur sowie zur Ertragsverbesserung und aus Kostenerwägungen.
Seite 175
Seite 25
 
 
 
 
 
Anschaffungskosten per 1.1.2022
Sonstiges 2021
Zugänge 2021
Abgänge 2021
Umbuchungen 2021
Anschaffungskosten per 31.12.2022
Bezeichnung
 
 
 
 
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Wertpapiere
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
a) Schuldtitel öffentlicher Stellen
 
 
557.588.290,00
0,00
484.212.663,91
60.818.290,00
0,00
980.982.663,91
b) Forderungen an Kreditinstitute
 
 
47.661.225,00
0,00
8.484.785,00
25.123.850,00
0,00
31.022.160,00
c) Forderungen an Kunden
 
 
131.477.237,40
0,00
0,00
15.630.551,17
0,00
115.846.686,23
d) Schuldverschreibungen
 
 
975.607.102,89
0,00
239.867.049,46
77.869.922,40
0,00
1.137.604.229,95
e) Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
62.581.005,79
0,00
0,00
10.068.630,41
0,00
52.512.375,38
Summe
 
 
 
 
1.774.914.861,08
0,00
732.564.498,37
189.511.243,98
0,00
2.317.968.115,47
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Beteiligungen
 
 
 
 
159.326.661,51
0,00
751.528,00
90.323.097,92
0,00
69.755.091,59
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anteile an verbundenen Unternehmen
 
 
 
 
43.703.576,63
0,00
46.945.248,85
1.553.518,13
0,00
89.095.307,35
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Immaterielle Vermögensgegenstände
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
a) Firmen-, Verschmelzungsmehrwerte
 
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
b) Sonstige
 
 
 
 
914.408,62
0,00
58.286,26
0,00
0,00
972.694,88
Summe
 
 
 
 
914.408,62
0,00
58.286,26
0,00
0,00
972.694,88
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sachanlagen
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
a) Grund und Boden
 
 
 
187.567.333,65
-70.368.532,40
1.735.540,68
9.748.269,21
14.913,36
109.200.986,08
b) Betriebs- und Geschäftsausstattung
 
63.459.189,15
-2.251.503,05
10.793.165,86
1.102.285,62
-14.913,36
70.883.652,98
c) Leasingvermögen
 
 
 
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Summe
 
 
 
 
251.026.522,80
-72.620.035,45
12.528.706,54
10.850.554,83
0,00
180.084.639,06
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anteile an herrschenden Gesellschaften
 
 
 
 
18.798,00
0,00
0,00
0,00
0,00
18.798,00
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Summe Anlagevermögen
 
 
2.229.904.828,64
-72.620.035,45
792.848.268,02
292.238.414,86
0,00
2.657.894.646,35
Seite 176
 
 
 
 
 
Kumulierte Abschreibung per 1.1.2022
Abschreibung 2022
Zuschreibung 2022
Kum. Abschr. Abgänge per 31.12.2022
Kum. Abschr. Umbuchungen per 31.12.2021
Kumulierte
Abschreibung per 31.12.2022
Buchwert per 31.12.2022
Buchwert per 31.12.2021
Bezeichnung
 
 
 
 
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Wertpapiere
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
a) Schuldtitel öffentlicher Stellen
 
 
13.598.498,76
2.558.899,04
1.363.847,23
6.539.463,21
0,00
8.254.087,36
972.728.576,55
543.989.791,24
b) Forderungen an Kreditinstitute
 
 
118.953,84
20.858,98
10.302,01
123.850,00
0,00
5.660,81
31.016.499,19
47.542.271,16
c) Forderungen an Kunden
 
 
1.478.345,23
861.375,84
56.942,33
554.560,00
0,05
1.728.218,69
114.118.467,54
129.998.892,17
d) Schuldverschreibungen
 
 
1.498.369,13
1.449.449,15
3.366.040,31
105.258,05
0,01
-523.480,09
1.138.127.710,04
974.108.733,76
e) Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
5.899.980,32
5.606.128,06
159.389,96
3.994.079,39
-0,02
7.352.639,05
45.159.736,33
56.681.025,47
Summe
 
 
 
 
22.594.147,28
10.496.711,07
4.956.521,84
11.317.210,65
0,04
16.817.125,82
2.301.150.989,65
1.752.320.713,80
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Beteiligungen
 
 
 
 
975.603,14
1.528,00
459.000,00
0,00
0,00
518.131,14
69.236.960,45
158.351.058,37
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anteile an verbundenen Unternehmen
 
 
 
 
2.426.591,43
0,00
0,00
1.280.287,88
0,00
1.146.303,55
87.949.003,80
41.276.985,20
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Immaterielle Vermögensgegenstände
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
a) Firmen-, Verschmelzungsmehrwerte
 
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
b) Sonstige
 
 
 
 
42.820,83
17.690,00
0,00
0,00
0,00
60.510,83
912.184,05
871.587,79
Summe
 
 
 
 
42.820,83
17.690,00
0,00
0,00
0,00
60.510,83
912.184,05
871.587,79
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sachanlagen
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
a) Grund und Boden
 
 
 
100.253.741,87
1.983.274,05
28.297.231,97
6.898.865,81
0,00
67.040.918,14
42.160.067,94
87.313.591,78
b) Betriebs- und Geschäftsausstattung
 
38.486.146,22
4.932.083,78
270.998,05
1.039.377,62
0,00
42.107.854,33
28.775.798,65
24.973.042,93
c) Leasingvermögen
 
 
 
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Summe
 
 
 
 
138.739.888,09
6.915.357,83
28.568.230,02
7.938.243,43
0,00
109.148.772,47
70.935.866,59
112.286.634,71
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anteile an herrschenden Gesellschaften
 
 
 
 
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
18.798,00
18.798,00
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Summe Anlagevermögen
 
 
 
 
164.779.050,77
17.431.286,90
33.983.751,86
20.535.741,96
0,04
127.690.843,81
2.530.203.802,54
2.065.125.777,87
Seite 177
Seite 25
4.24Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
In den immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens waren Bestands- und Nutzungsrechte in Höhe von EUR 853.897,79 (Vorjahr: TEUR 872) enthalten.
4.25Sonstige Vermögensgegenstände
In den sonstigen Vermögensgegenständen waren folgende wesentliche Einzelposten enthalten:
 
 
 
 
 
 
 
 
 
31.12.2021
31.12.2022
 
 
 
 
 
 
 
 
 
TEUR
EUR
Finanzamt
 
 
 
 
 
5.938
1.311.146,84
Derivate
 
 
 
 
 
52.215
35.628.146,46
Sonstige Verrechnungsforderungen
 
 
 
 
107.265
17.372.553,60
Gold/Silber/Platinmünzen
 
 
 
 
5.107
5.534.778,19
Erfolgsabgrenzung
 
 
 
 
2.967
2.789.158,00
Liegenschaftsverrechnung
 
 
 
 
2.117
6.155,48
Derivate in den Bilanzpositionen Sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR -251.376,60 (Vorjahr: TEUR -597), Sonstige Rückstellungen in Höhe von EUR -508.256,94 (Vorjahr: TEUR -1.524) und Sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 974.543,00 (Vorjahr: TEUR 5.366) wurden gegen Cash Collaterals in den Bilanzposten Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von insgesamte EUR 214.909,46 (Vorjahr: TEUR 3.245) aufgerechnet.
Im Zuge des Teilbetriebsabgangs der SPK Immobilien GmbH wurde bei den Verrechnungsforderungen per 31.12.2021 ein Betrag in Höhe von EUR 2.099.999,59 übertragen.
4.26Aktive latente Steuern
Der im Berichtsjahr gemäß § 198 Abs. 9 UGB insgesamt zu aktivierende Betrag betrug unter Anwendung eines Steuersatzes von 25% EUR 9.079.415,46 (Vorjahr: TEUR 16.449). Die latenten Steuern beruhen auf temporären Differenzen zwischen den unternehmensrechtlichen und den steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten. Die Bewegung der latenten Steuersalden ist zurückzuführen auf Änderungen von Wertansätzen. Unsicherheiten in Bezug auf die Betragshöhe geschuldeter bzw. erstattungsfähiger Ertragsteuern wurden angemessen berücksichtigt.
Steuerliche Verlustvorträge bestehen keine.
Im Zuge des Teilbetriebsabgangs der SPK Immobilien GmbH wurde bei den latenten Steuern per 31.12.2021 ein Betrag in Höhe von EUR 334.974,02 übertragen.
4.27Leasing- und Mietverpflichtungen
Für das folgende Geschäftsjahr bestehen Verpflichtungen aus den in der Bilanz nicht ausgewiesenen geleasten oder gemieteten Sachanlagen von EUR 4.241.497,21 (Vorjahr: TEUR 3.616); die Summe dieser Verpflichtungen für die folgenden fünf Jahre beläuft sich auf EUR 21.238.910,05 (Vorjahr: TEUR 18.073).
4.28Bilanzierung der Beiträge an die Einrichtungen zur Absicherung bestimmter Gläubigeransprüche
Die Beiträge an Einrichtungen zur Absicherung bestimmter Gläubigeransprüche wurden entrichtet. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Einrichtungen:
4.28.1Einheitlicher Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism)
Durch die Verordnung (EU) Nr. 806/2014 (SRMV) wurde ein Einheitlicher Abwicklungs-mechanismus (Single Resolution Mechanism SRM) geschaffen, der seit 01.01.2016 seine Abwicklungsbefugnisse ausübt. Der SRM soll die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems stärken und künftige Krisen durch eine rechtzeitige und wirksame Abwicklung von Banken vermeiden helfen. Die SRMV legt dabei für die an der Bankenunion teilnehmenden Mitgliedstaaten den Rahmen für jene Fälle fest, in denen eine Bankenabwicklung erforderlich ist.
Der SRM sieht vor, dass der einheitliche Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund - SRF), welcher zur Unterstützung der Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen dienen soll, über einen Zeitraum von acht Jahren mit im Voraus erhobenen Beiträgen des Bankensektors aufgebaut wird. Bis zum Ende der Aufbauphase sollen sich die finanziellen Mittel des SRF auf 1 % der gedeckten Einlagen der beitragspflichtigen Institute belaufen.
Seite 178
Die Festlegung der jährlich zu leistenden Beitragshöhe erfolgt durch den Ausschuss für Einheitliche Abwicklung (Single Resolution Board SRB) und wird über die nationalen Abwicklungsbehörden (in Österreich die Finanzmarktaufsichtsbehörde) erhoben. Die individuelle Beitragshöhe richtet sich im Wesentlichen nach der institutsspezifischen Größe und dem Risikoprofil des Beitragspflichtigen Instituts.
4.28.2Einlagensicherung (Deposit Guarantee Scheme)
Das System der Einlagensicherung dient dem Schutze der Einlagen von Kunden bei Kreditinstituten. Die gesetzliche Grundlage stellt in Österreich das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) dar. Der einzurichtende Einlagensicherungsfonds besteht aus verfügbaren Finanzmitteln und soll bis 2024 eine Höhe von zumindest 0,8 % der Summe der gedeckten Einlagen der Mitgliedsinstitute (Zielausstattung) erreichen.
Seit 01.01.2019 besteht neben der einheitlichen Sicherungseinrichtung der Wirtschaftskammer Österreich (diese firmiert unter dem Namen „Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H.“, kurz ESA), welche die bisher bestehenden Sicherungseinrichtungen der Fachverbände ersetzt, auch die Sparkassen-Haftungs GmbH als eigenständige Sicherungseinrichtung für die Mitglieder des institutsbezogenen Sicherungssystems (IPS) des Haftungsverbundes.
4.28.3IPS Fonds (Ex-Ante-Fonds)
Der IPS Fonds ist ein Ex-Ante-Fonds des institutsbezogenen Sicherungssystems (IPS) des Haftungsverbundes, welchem die Sparkasse Oberösterreich angehört und dient zur Sicherstellung finanzieller Unterstützungsleistungen an wirtschaftlich notleidende Mitglieder. Der IPS Fonds ist als Gesellschaft bürgerlichen Rechts ausgestaltet (IPS Fonds GesBR). Bis zum 31.12.2031 haben die Mitglieder des IPS eine Zielausstattung in Höhe von 0,5% des Gesamtrisikobetrags gemäß Art. 92 Abs. 3 CRR auf konsolidierter Ebene der Erste Group durch regelmäßige Beitragsleistungen aufzubauen.
Die laufende Einlagenleistung seitens der Mitglieder des IPS stellen im UGB Erhöhungen an der Beteiligung der IPS Fonds GesBR dar. Die Einlagenleistungen erfolgen in voller Höhe aus dem Jahresüberschuss, andernfalls aus der Auflösung freier Rücklagen. In der Höhe der Beiträge (Einlagen) wird eine Rücklage dotiert. Das zurechenbare Veranlagungsergebnis wird als Beteiligungsertrag bilanziert.
4.29Sonstige Verbindlichkeiten
In den sonstigen Verbindlichkeiten waren folgende wesentliche Einzelposten enthalten:
 
 
 
 
 
 
 
 
 
31.12.2021
31.12.2022
 
 
 
 
 
 
 
 
 
TEUR
EUR
Derivate
 
 
 
 
 
39.833
22.533.694,08
Einbehaltene Steuern, Gebühren und Sozialversicherungsbeiträge und Personalverrechnung
 
9.516
5.674.536,65
Refinanzierung Darlehen
 
 
 
337
337.000,00
Altersteilzeitansprüche
 
 
 
1.874
919.946,29
Zahlungsverkehr
 
 
 
27.365
17.639.312,76
Derivate in den Bilanzpositionen Sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR -251.376,60 (Vorjahr: TEUR -597), Sonstige Rückstellungen in Höhe von EUR -508.256,94 (Vorjahr: TEUR -1.524) und Sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 974.543,00 (Vorjahr: TEUR 5.366) wurden gegen Cash Collaterals in den Bilanzposten Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von insgesamte EUR 214.909,46 (Vorjahr: TEUR 3.245) aufgerechnet.
4.30Rückstellungen für Pensionen
Die gemäß versicherungsmathematischen Grundsätzen errechneten Rückstellungen für Pensionen ergaben eine wirtschaftlich gebotene Rückstellung von EUR 79.032.830,15 (Vorjahr: TEUR 76.458).
4.31Sonstige Rückstellungen
In den sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken sowie die der Höhe und dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich waren. Sonstige Rückstellungen wurden unter anderem für Remunerationen, Dienstnehmerjubiläen, Krankenzusatzversicherung nicht konsumierte Urlaube, Eventualverbindlichkeiten, Baukosten, Sachaufwand, Derivate, Personalaufwand, sowie Beratungs-, Prüfungs- und Sachverständigenkosten gebildet.
Im Zuge des Teilbetriebsabgangs der SPK Immobilien GmbH wurde bei der Rückstellung für nicht konsumierte Urlaube per 31.12.2021 ein Betrag in Höhe von EUR 20.144,26 und bei der Rückstellung für Zeitguthaben per 31.12.2021 ein Betrag in Höhe von EUR 1.408,77 übertragen. Bei der Rückstellung für Baukosten betrug der Übertragsbetrag EUR 4.516.134,94 und im Sachaufwand EUR 397.832,48.
Seite 179
Seite 25
Derivate in den Bilanzpositionen Sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR -251.376,60 (Vorjahr: TEUR -597), Sonstige Rückstellungen in Höhe von EUR -508.256,94 (Vorjahr: TEUR -1.524) und Sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 974.543,00 (Vorjahr: TEUR 5.366) wurden gegen Cash Collaterals in den Bilanzposten Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von insgesamte EUR 214.909,46 (Vorjahr: TEUR 3.245) aufgerechnet.
Die kollektivvertraglichen Pensionsrisiken infolge Berufsunfähigkeit, Dienstunfall und Tod (BU) sind seit 01. Dezember 2009 an ein Versicherungsunternehmen ausgelagert.
4.32Grundkapital
Das Grundkapital setzte sich zusammen aus:
 
 
 
 
 
 
 
 
31.12.2021
31.12.2022
Erhöhung
 
 
 
 
 
 
 
 
in TEUR
in EUR
EUR
Stammaktien
 
 
 
 
 
 
 
Stückaktien
 
 
 
 
64.371
52.944.237,19
0,00
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Partizipationskapital
 
 
 
 
9
8.575,39
0,00
Die Zahl der Stammaktien beträgt 728.557 und die der Partizipationsscheine 118.
Die Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG (kurz EBÖ), die Anteilsverwaltung Allgemeine Sparkasse (kurz AVS) und die Sparkasse Oberösterreich haben am 23.11.2021 in einer Rahmenvereinbarung, zu welcher in den jeweiligen Aufsichtsgremien zugestimmt wurde, vereinbart, dass die EBÖ ihren Anteil reduzieren wird.
In einem ersten Schritt wurde am 24.06.2022 in der Hauptversammlung der Sparkasse Oberösterreich eine asymmetrische vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals 192 AktG) zur Einziehung der Aktien der EBÖ an der Sparkasse Oberösterreich beschlossen. Die EZB hat der im Vorfeld beantragten Herabsetzung des Grundkapitals am 05.05.2022 zugestimmt.
4.33Nachrangiges Kapital
In den Verbindlichkeiten der Sparkasse Oberösterreich war nachrangiges Kapital von EUR 377.194.502,56 (Vorjahr: TEUR 276.247) enthalten:
 
 
 
 
 
 
 
 
 
31.12.2021
31.12.2022
 
 
 
 
 
 
 
 
 
TEUR
EUR
Ergänzungskapital
 
 
 
 
276.247
297.194.502,56
Zusätzliches Kernkapital
 
 
 
0
80.000.000,00
4.34Wechselseitige Beteiligungen
Zum Bilanzstichtag bestehen keine wechselseitigen Beteiligungen.
4.35Vermögensgegenstände, die als Sicherheit für Verbindlichkeiten gewidmet sind
Angaben zu §§ 50 Abs. 4 und 64 Abs. 1 Z 8 BWG.
Für in der Bilanz ausgewiesene Verbindlichkeiten und unter dem Strich ausgewiesene Eventualverbindlichkeiten wurden Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und andere nicht verzinsliche Wertpapiere und hypothekarisch besicherte Ausleihungen, Forderungen an Kreditinstitute, Forderungen an Kunden, Beteiligungen und Sachanlagen von EUR 3.315.639.716,34 (Vorjahr. TEUR 4.164.012) als Sicherheit für Verbindlichkeiten aus folgenden Passivgeschäften der Sparkasse Oberösterreich sowie der Erste Group Bank AG übertragen:
Die Rechtsgrundlage der gedeckten Schuldverschreibungen hat sich am 8. Juli 2022 geändert. Das HypBG, das PfandbriefG und das FBSchVG wurde durch das PfandBG (BGBl. 199/2021) abgelöst.
Seite 180
 
 
 
 
 
 
 
 
 
31.12.2021
31.12.2022
 
 
 
 
 
 
 
 
 
TEUR
EUR
Deckungsstock für Mündelgelder
 
 
 
 
 
 
 
 
Aktiva 02
 
 
 
 
 
 
 
 
59.759
19.994.611,39
Aktiva 04
 
 
 
 
 
 
 
 
8.500
7.650.440,97
Aktiva 05
 
 
 
 
 
 
 
 
51.426
28.960.913,04
Aktiva 06
 
 
 
 
 
 
 
 
3.933
3.393.259,49
Deckungsstock für fundierte Anleihen
 
 
 
 
 
 
 
Aktiva 04
 
 
 
 
 
 
 
976.976
1.030.243.465,73
Sicherheiten für Kontrollbank-Refinanzierungen
 
 
 
 
 
 
 
Aktiva 04
 
 
 
 
 
 
 
360.464
421.912.003,09
Hypothekarische Pfandrechte im Zusammenhang mit der Finanzierung von Eigentumswohnungen
und Gebäuden
 
 
 
Aktiva 10
 
 
 
 
 
 
 
3
2.032,22
Wertpapiere als Garantie an Dritte
 
 
 
 
 
 
 
 
Aktiva 03
 
 
 
 
 
 
 
 
48.441
48.486.347,34
Aktiva 05
 
 
 
 
 
 
 
 
18.550
183.790.236,51
Aktiva 07
 
 
 
 
 
 
 
 
10.557
11.016.000,00
Deckungsstock für Pfand- und Kommunalbriefe (von Erste Group Bank AG emittiert)*)
 
 
 
Aktiva 04
 
 
 
 
 
 
663.154
591.736.200,39
Sicherheiten für Derivate (Collateral Management, Central Counterparty Clearing)
 
 
 
 
 
Aktiva 03
 
 
 
 
 
 
 
 
7.720
37.430.000,00
Aktiva 04
 
 
 
 
 
 
 
 
13.414
35.927.113,45
Deckungsstock für Kommunalbriefe (von Erste Group Bank AG emittiert)*)
 
 
 
 
 
Aktiva 04
 
 
 
 
 
 
 
191.114
147.151.597,03
OeNB Tenderoperationen
 
 
 
 
 
 
 
 
Aktiva 04
 
 
 
 
 
 
 
 
1.750.000
750.000.000,00
*) Der in Passiva U1 „Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten“ enthaltene Wert entspricht dem Buchwert, der als Sicherheit gestellten Forderungen.
4.36Mündelgeldspareinlagen
In der Bilanz waren Mündelgeldspareinlagen von EUR 136.256.510,98 (Vorjahr: TEUR 122.222) enthalten.
4.37Termingeschäfte
Die Angaben gemäß § 64 Abs. 1 Z 3 BWG können aus 4.11 „Derivative Finanzinstrumente“ abgeleitet werden.
4.38Eventualverbindlichkeiten
Es bestehen folgende Eventualverbindlichkeiten, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit des Kreditinstitutes von Bedeutung sind:
 
 
 
 
 
 
 
 
 
31.12.2021
31.12.2022
 
 
 
 
 
 
 
 
 
TEUR
EUR
Bürgschaften und Garantien
 
 
 
 
1.820.331
1.830.981.747,63
Ausgestellte und bestätigte Dokumentenakkreditive
 
 
 
10.815
5.271.959,81
Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen für Mitarbeiter
 
 
 
4.567
4.646.784,62
Pensionsverpflichtungen
 
 
 
1.014
1.098.603,00
4.39Bedeutende Kreditrisiken
Die unter dem Strich ausgewiesene bedeutenden Kreditrisiken betragen überwiegend noch nicht in Anspruch genommene Kreditzusagen und nicht ausgenützte Kreditrahmen.
 
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5ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
5.1Erträge für Verwaltungs- und Agenturdienstleistungen gegenüber Dritten
In den Provisionserträgen waren Erträge für Verwaltungs- und Agenturdienstleistungen gegenüber Dritten von EUR 22.612.498,36 (Vorjahr: TEUR 21.727) enthalten.
5.2Sonstige betriebliche Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen waren Erträge von EUR 1.533.247,67 (Vorjahr: TEUR 3.982) aus der Veräußerung von Grundstücken und Bauten enthalten.
Die Erträge aus Miet- und Pachtverträgen betrugen EUR 545.795,30 (Vorjahr: TEUR 6.480).
Weiters waren Erträge aus der Auflösung von Drohverlustrückstellungen sonstiger Derivate in Höhe von EUR 1.785.547,94 (Vorjahr: TEUR 1.158), Erträge aus der Ausbuchung 30 Jahre unbewegter Sparbücher von EUR 577.823,06 (Vorjahr: TEUR 1.378) sowie Lehrlingsausbildungsförderungen und Bildungsprämien in Höhe von EUR 236.262,90 (Vorjahr: TEUR 41) enthalten.
5.3Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten
Für nachrangige Verbindlichkeiten inklusive Ergänzungskapital wurden EUR 8.312.300,38 (Vorjahr: TEUR 0) aufgewendet.
5.4Aufwendungen für Abfertigungen
In den Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen waren Aufwendungen für Abfertigungen von EUR 3.529.134,51 (Vorjahr: TEUR 1.800) enthalten.
5.5Aufwendungen für Abschlussprüfer
Die Sparkasse Oberösterreich ist und bleibt in den Konzernabschluss der Erste Group Bank AG einbezogen, daher sind die Aufwendungen für den Abschlussprüfer im Konzernanhang der Erste Group Bank AG enthalten.
5.6Sonstige betriebliche Aufwendungen
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen waren Aufwendungen von EUR 269.956,33 (Vorjahr: TEUR 6.311) für betrieblich nicht genutzte Liegenschaften enthalten.
In der Position waren auch die Zahlungen für den einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund) an die Finanzaufsichtsbehörde (FMA) in Höhe von EUR 5.260.048,66 (Vorjahr: TEUR 3.807) und Drohverlustrückstellungen sonstiger Derivate in Höhe von EUR 3.588.710,19 (Vorjahr: TEUR 342) enthalten.
5.7Negativzinsen
Infolge der Niedrigzinssituation sind zum Teil Zinsaufwendungen aus finanziellen Vermögensgegenständen und Zinserträge aus finanziellen Verbindlichkeiten entstanden. Es werden „Negativzinsen“, die auf Kreditforderungen (Aktiva) erhoben werden in Höhe von EUR 7.440.471,90 (Vorjahr: TEUR 10.792) unter Zinsen und ähnliche Aufwendungen und „Negativzinsen“, die für Einlagen (Passiva) gezahlt werden in Höhe von EUR 16.778.144,24 (Vorjahr: TEUR 19.629) unter Zinsen und ähnliche Erträge ausgewiesen.
5.8Rücklagenzuführung
Aus dem Jahresüberschuss von EUR 54.250.451,66 (Vorjahr: TEUR 94.631) wurde der Betrag von EUR 31.442.924,16 (Vorjahr: TEUR 45.728) bereits den Rücklagen zugeführt.
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5.9Gesamtkapitalrentabilität
Die Gesamtkapitalrentabilität, die als Quotient des Jahresergebnisses nach Steuern (Jahresüberschuss) geteilt durch die Bilanzsumme zum Bilanzstichtag darzustellen ist, beträgt 0,3507 % (Vorjahr: 0,5829 %).
5.10Gewinnverteilungsvorschlag
Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, vom ausgewiesenen Bilanzgewinn des Jahres 2022 eine Ausschüttung auf das Grundkapital von EUR 31,30 je Aktie in Höhe von EUR 22.803.834,10 und dem verbleibenden Partizipationskapital von EUR 31,30 je Partizipationsschein in Höhe von 3.693,40 – das ergibt einen Gesamtbetrag von EUR 22.807.527,50 – vorzunehmen.
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6ANGABEN ZU ORGANEN UND ARBEITNEHMERN
6.1Anzahl der Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer betrug 1.333 Angestellte (Vorjahr 1.317).
7 Mitarbeiter:innen wurden im Zuge der Abspaltung der SPK Immobilien GmbH per 31.12.2021 in die neu gegründete Gesellschaft übernommen.
Davon waren in anderen Unternehmen gegen Ersatz der Aufwendungen 2 Personen (Vorjahr: 2) tätig. Der Kostenersatz betrug EUR 86.702,26 (Vorjahr: TEUR 84).
6.2Kredite an Vorstand und Aufsichtsrat
An die Mitglieder des Vorstandes hafteten Kredite von EUR 485.233,66 (Vorjahr: TEUR 516) aus und waren Haftungen von EUR 11.154,54 (Vorjahr: TEUR 12) übernommen.
An die Mitglieder des Aufsichtsrates hafteten Kredite und Vorschüsse von EUR 1.269.849,05 (Vorjahr: TEUR 2.096) aus und waren Haftungen von EUR 25.175,88 (Vorjahr: TEUR 137) übernommen.
Die Verzinsung und die sonstigen Bedingungen (Laufzeit und Besicherung) waren marktkonform.
Von Mitgliedern des Vorstandes wurden Kredite von EUR 30.509,54 (Vorjahr: TEUR 32) zurückbezahlt.
Von Mitgliedern des Aufsichtsrates wurden Kredite und Vorschüsse von EUR 844.397,54 (Vorjahr: TEUR 152) zurückbezahlt.
6.3Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen
Für Abfertigungen und Pensionen einschließlich ihrer Dotierung sowie Zahlungen an Pensionskassen und Mitarbeitervorsorgekassen wurden für aktive und pensionierte Mitglieder des Vorstandes sowie deren Hinterbliebene EUR 171.332,60 (Vorjahr: TEUR 170) aufgewendet.
Für Arbeitnehmer sowie deren Hinterbliebene wurden EUR 11.444.652,70 (Vorjahr: TEUR 2.942) aufgewendet.
6.4Organbezüge
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstandes beliefen sich auf EUR 1.731.539,53 (Vorjahr: TEUR 1733).
Die Gesamtbezüge der tätigen Mitglieder des Aufsichtsrates beliefen sich auf EUR 327.703,42 (Vorjahr: TEUR 233).
6.5Anteilsbasierte Vergütung
Der gesamte in der Berichtsperiode erfasst Aufwand für anteilsbasierte Vergütungen beläuft sich auf EUR 1,82 Mio. (2021: EUR 0,56 Mio.). Der zum Bilanzstichtag ausgewiesene Buchwert der Rückstellung aus anteilsbasierten Vergütungen beläuft sich auf EUR 0,56 Mio. (2021: EUR 0,56 Mio.).
WeShare Programm
Das WeShare-Participation Programm und We-Share-Investment Plus Programm sind anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Aktien der Erste Group Bank AG. Beide Programme werden Mitarbeiter:innen der Sparkasse Oberösterreich angeboten, sofern bestimmte Voraussetzungen (z.B. Kapital- und Liquiditätsanforderungen, beschlossene Dividendenausschüttung, EZB Genehmigung) erfüllt sind.
Im Rahmen des WeShare-Investmente Plus Programms konnten alle Mitarbeiter:innen, die sich von März/April 2022 bis September 2022 in einem aufrechten Dienstverhältnis mit der Sparkasse Oberösterreich befanden, freiwillig in Aktien der Erste Group investieren und erhielten dann je nach Höhe ihres Investments Gratisaktien. Das WeShare-Investment Plus Programm wurde im September 2022 abgerechnet. Der Personalaufwand für den Berichtszeitraum betrug EUR 1,2 Mio.
Im Rahmen des WeShare-Participation Programm erhalten alle Mitarbeiter:innen, die im Jahr 2022 mindestens 6 Monate in der Sparkasse Oberösterreich beschäftigt waren und bis zum Zeitpunkt der Übertragung der Aktien im Juni 2023 noch in einem aufrechten Dienstverhältnis zur Sparkasse Oberösterreich befinden, Gratisaktien der Erste Group Bank AG im Gegenwert von EUR 350 netto. Dafür wurde, ausgehend von der Anzahl der berechtigten Mitarbeiter eine Rückstellung von EUR 560.000,00 (Vorjahr: TEUR 560) aufwandswirksam gebildet.
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6.6Namen der Organmitglieder
Folgende Personen waren als Mitglieder des Vorstandes tätig:
Mag. Stefanie Christina HUBER (Vorstandsvorsitzende)
Maximilian POINTNER (Vorstandsmitglied)
Herbert WALZHOFER (Vorstandsmitglied)
Folgende Personen waren als Mitglieder des Aufsichtsrates tätig:
Silvia GABER
Mag. Norbert JUNGREITHMAYR (2. Vorsitzender-Stellvertreter)
Simone KLEINBAUER
Mag. Rudolf KRAUS (Vorsitzender)
Petra LIEDL
Hermann NUSIME
Mag. Gerd SCHACHERMAYER
Mag. Wolfgang SONNLEITNER
Georg STARHEMBERG
Mag. Christiane TUSEK
Mag. Dr. Kornelia WAITZ-RAMSAUER (1. Vorsitzender-Stellvertreterin)
MMag. Gerda HOLZINGER-BURGSTALLER , ab 24.06.2022
Folgende Personen waren zeitweise als Mitglieder des Aufsichtsrates tätig:
Willibald CERNKO (1. Vorsitzender-Stellvertreter), bis 24.06.2022
Mag. Dr. Claudia SÜSSENBACHER , bis 24.06.2022
Mag. Karin SVOBODA , bis 24.06.2022
BR-Vorsitzender Mag. Christian TRIXNER , bis 08.06.2022
Dr. Volker DAHLHAUSEN , bis 24.06.2022
Staatskommissär:in:
Bezirkshauptfrau Mag. Carmen BREITWIESER (Landesregierung OÖ)
Staatskommissär:in Stellvertreter:
Regierungsrat Amtsrat Günter WEISSMANN (Landesregierung OÖ)
 
Seite 185
Seite 25
7EREIGNISSE NACH DEM ABSCHLUSSSTICHTAG
Wesentliche Ereignisse nach dem Abschlussstichtag sind folgende eingetreten.
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Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft
Beilage zum Anhang
Die Gesellschaft hielt per 31.12.2022 bei folgenden Unternehmen mindestens 20% Anteilsbesitz:
 
 
 
 
Sitz der Firma
Stammkapital (in TEUR)
Kapitalanteil direkt in %
Kapitalanteil insgesamt in %
Eigenkapital (in TEUR)
Ergebnis des
letzten Geschäftsjahres (in TEUR)
Jahresabschluss
Anmerkung
Sparkasse Oberösterreich Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.
Linz
EUR
727
85,00
85,00
7.362
4.411
2021
1)
AS Leasing Gesellschaft m.b.H.
 
Linz
EUR
73
100,00
100,00
73
-2
2021
1)
IMMORENT-MÖRE Grundverwertungsgesellschaft m.b.H.
Wien
EUR
36
50,20
50,20
56
-2
2021
1)
Real-Service für oberösterreichische Sparkassen Realitätenvermittlungsgesellschaft m.b.H.
Linz
EUR
36
25,00
43,31
1.073
548
2021
1)
Sport- und Freizeitanlagen Gesellschaft m.b.H.
Schwanenstadt
EUR
36
33,00
33,00
408
-40
2021
2)
LV Holding GmbH
 
 
Linz
EUR
35
72,36
72,36
2.240
433
2021
1)
AS Support GmbH
 
 
Linz
EUR
35
100,00
100,00
381
106
2021
1)
WEVA - Veranlagungs- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H.
Linz
EUR
36
100,00
100,00
25.638
7.118
2021
1)
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